Anzeiger
und
Nnzeiger.
5
|
für Berliu außer den Post-Anstalten auch die Expe-
E
Alle Poft-Anstalteu nechnieu Bestellung au ;
dition: 8SW. Wilhelmstraße Nr. 32.
den 31. März, Abends.
teure entgegen. anden
gien, in den Niederl
i
ginnende Quartal
ped
S ; für Jtalien Herr
Siegle (110 Leadenhall
Zeitungs e (Paris, cour du commerece,
0. 10) in Paris
ftigen Monats be d Jrland Herr A.
Aemter und
un
Anzeiger bestehenden Gesammtblattes beträgt im
-
(rue Lavoisier N
len un
lih Preußischen Staats
Reih 4 M 50 S.
Norwegen, Dänemark, Bel successeur de G. A. Alexandr
11) und Paul Collin
„ sowie die Stadtpost st; für Großbritann
Anzeiger für das mit dem 1. k 32
SW. Wilhelmstr.
,
orf. önig
"”
-
Schweden und e Ammel
,
ßishen Staats
Amt in Trie et) in New
- -
iger und dem K für das Deutsche
rue de Lille No.
Anze
mern nur soweit erfolgen, als der Vorrath reicht.
S. 333 S. 61
g vom 12. August 1874 (desgl.
5
Nadtrag vom 10. Januar 1876 (desgl.
Vergleiche 4. Nacbtra
resp. 337). Vergleiche 5.
73).
gen nah dem
resp.
Auslande.
l-Direktion auch hin-
(Windmühlen) und der 8. Klasse
inzia ung und Lohmühlen) zu.
.
Prov
Zu 8. 6. e
zenden Zusaß: tigung steht der
[lt folgende de der 7. Kla
Die gleiche Ermäch
sihtlih der Gebäu
Vergleiche 6. Nachtrag vom 2. Juni 1880 (deêgl. S. 194 resp. 201). ä
Der S. 6 erb (Schmieden unter harter Dat
t.
fer
2c.) werden
st gelie änder sind
Zeitschriften enheit zur Po den Streifb zu lockec umgelegt, so daß und ihren In Folge solcher
sih ablösen
N,
(Bücher, aff ienen , theils
ng
fe d
ngel
nhalt eines Jahres mehr als
Ma
t zu den
„Erst nach Ablauf
der Soziet
, wird aufgehoben und an dessen
Zu §. 13. 8. 13, welcher lautet:
freiwillige Austritt aus
erminen erfolgen
ß 4 des
dieses Jahres darf der vorbezeichneten T
Der Absa
aus Europa den önnen.
en k genstände wird des
gen holt
Stelle verordnet :
Wird die
hrem Ablaufe gekündigt, so bleibt
al auf: einen gleihen Zeitraum von fünf Jahren
Die Versicherten, welche cinen Brand
zur Erneuerung der Versicher ments) verpflichtet sind
t folgt, darf 8. 59 des
ä
j ( achtung des zu den vorbezeichneten Terminen stattfinden.
Versicherung nicht drei M
dieselbe allem in Kraft.
schaden erlitien haben und
von dem Beginn dcs Quar- ztet
gerechnet, welches auf den Eintritt in die Sozi
der freiwilli Reglements
onate vor i
Ablauf von fünf Jahren, ge Austritt aus derselten unter B
Erft nah tals ab
- -
-
-
festem chnürung zu ver n ni
halb in sein muß, daß sie eine
angerathen, Drucksachen
seeischen
ändern
gkeit ge
Ländern mit den Adressate
aus
iner Ums,
Über i
dung ohne Schwieri
e
ten B
uh m S
S. 64 des Regle- von fünf Jahren von
8 an, welchcs auf die Neuversicherung folgt,
©
Big (
ä
rung reglementsm , können vor Ablauf
dem Beginn des Quartal
nicht ausscheiden.
cht
Kreuzband, sondern auch auf bst zu
udsachen sel üllung der Sendun
r
. .
ts-Direktion ist auch berechtigt, in lbe zum Abbruche verkauft ift ;
cherung8antrag abzulehnen, sowie die
ä 1g an den Verficherten in Kraft tretende
; Zu 8. 17. folgenden Zusatz: des aus der Sozietät auszusprechen
euersoziet si
Die Provinzial-F
folgenden Fällen einen Ver
Der §8. 17 erbält nothwendige, mit der Eröffnu1
Entlassung eines Gebäu
die
g wäh chs-Postamts.
Stephan.
1) wenn dafse
,
Einrichtung, \{lech{te
\chlechte
, welche auc in der Pers-
cise
dasselbe durch feuerpolizeiwidrige
2) wenn B
Feuerungê- gefahr oder
o v
hnlihen Grad von Feuer!
ihre Begründung 3) wenn das Gebäude auf fremdem Grund und Boden steht.
des Versicherten, be-
©
ziehungéwcise der Bewobner des Gebäudes
finden, cinen außergew
Materialien versichert und tritt die
gs8ermäßigung von selbst ein, sobald der Ver-
Unterhaltung, kauf oder die Bestimmung zum Abbruche erfolgt ist.
anlagen dder durch sonstige Umstände
sönlichkeit oder in der
Handlungëw Ö
vernachlässigte
attart,
des Verfalles darbietet ; Gebäude, die zum Abbrucbe verkauft oder nachweislih bestimmt
sind, bleiben nur zu dem Werthe der
betreffende Versicherun
i
Direktion
Eisenbahn in Homberg, Regierungsbezirk
riedrich Coch zum
rg zu ernennen ; sowie Rumpel zu Cassel bei
h Carl Heinr
der Königlichen
F
gierungs-Rat
Zu §. 29. S. 20 des 4. Nachtrages vom 12. Au
1874 fällt fort und an dessen Stelle w
bte Alinea de
Das le
gust de, deren gemeiner Werth zur
etrag von 2000 M nit
1 den die
übersteigt, kann ür
ßer auf Grund der vor werden. äftsanweisung f
bung erfolgt kostenfrei.
zern und den
ß di en Gebäudes zur
und kann, nacdem die zuläf diesem Zeitwerthe des Geb
vorbezeichneten Beamten -Direktion den gemeinen
s
Zeit der Einschäßung fest
ftrage angefertigten Gebäude- sige Versicheruugssumme im Verhältniß zu
ird Folgendes verordnet : gen durch die Bürgermeister bewirkt w
u
ä e Provinzial
d â
S nach Maßgabe der Ge
Schätßer auszuführende Einsch ng:n stellt
ßBung solcber Gebäu
ung den B statt durch die Sch
Versicherungsnehmern oder in ihrem A
beschreibun
U versichernd
ä solche ä
Einschätz Auf Grund der von Sh ß
bewirkten Eins Werth des zu
Die Einsch
Eine
Zeit der - | in den Städten
zese
. .
siums zu Pr. Fried zum Direktor des
ferner
. ,
Fulda den Charakter als
hen Superintendenten der Diö
erlei
zum
die Genehmigung des
des ermittelt ift,
au
ge
erufung auf zuz die
ümer zu- sten
jel- 82
jedem L
gestellte
en Theil erhöht
Fällen hat die Sozietät die Ko
der erneuerten Taxaufnahme zu tragen.
ßig und
ureaubeamten der Provinzial-
Direktion liegt der Sozietät nach den f
für die Wittwen und
Fürsorge
Waisen der unmittelbaren Staatsbeamten
in
e in solcher âä
insoweit sie zial-Direktion
ahme der Taxe zur
genth , wenn bei der
21, 40) werden
B einen, Baubeamten
ast ür die
Provinzialdirektion fest
ehr als um ihren zehnt e des §8. 40 aus der
in
ind
Fall Provin
Die
inzahlung eines Vor'chusses
er Gebäudeei Tare (
durch stgestellt und
ählenden BA,
Ei
Zeitwerthes dem Gebäudebesitzer enen La vom Ta ie
Es steht jedo gegen di
Tare e einer
gsteller vor Aufn l ( usaßz: ür die Wittwen und Waisen der etatsm
ab’ gerechnet ,
pzu 8.
Die Kosten für die Paas
teren nur dann zur L entnehmen.
zu welcher d ahme die von der Last fallen, im
Zu S. 70. stellten B
[t folgenden Z
n. äßheit des Gescßes vom 20. Mai 1
ufa ob (Geseßz-Sammlung Seite 298)
förmlichen Sozietät zu w
osten dieser Taraufnahme, zuziehen ist, fallen dem Letz
erneuerten Taxaufn
derselben Kosten derselben die
l-Direktion fe ä
ta
von dem Antra
ge f tonsberechtigung ange
euersozietäts
In allen anderen
einer von der 70 erh sor
Zustellun Ausnahme x alle K Für
Versicherungsantrages ertheilen.
Weise erfolgte Feststellung des binnen 10 Tagen nah der gescheh
der zur Sozietätskasse zu verlange
Brandentschädigung vorweg zu tenden Grundsäßen in Gem
dem Brandbeschädigten zur st beretigt,
Versicherungssumme niht um m worden ist.
von der Provinz
Sicherstellung der
Der Die mit Pen
F
i
am 18. No
rten Reglement für
Provinz Posen vom 9. Sep von Puttkamer. die Feuersozietät
Js. will Jh, in Folge Landtag J Seig
[-
ür Mai 1872 (Amtsblätter der
Prooinzia
glih Preu sendung nah dem Aus - Drudsa hen ch uslande be in man der
g von dem Jnhalte sich loslöst, ch geboten fei, die einzelnen Stücke dem
u lassen. glement f
‘pfiehlt es sich, Wilhelm.
solher Ge fst: oder
Sendun Interesse wieder
urüdlasse York während
n
öni stig s ou farrer
g vom 1. Oktober 1866 (Geseß-Samml.
leihe 2. Nachtrag vom 25. Oktober 1871 (Geseß-Samml.
gelhafter Besch , falls die Umh
insbesondere erun
ieck ( ih Königliche
er Adre gut befe
i
Ungarn, Rußland gal die Herren August
tion dieses Blattes, . Klincks t zugestellt werd
Den Versendern aeshlossenen D
, daniit Schulrath Dr.
. l -
gften Reibu
zalt
Bekanntmachung.
Verpackung der Drucksachen-Sendun lehtere jv angeb?
J
Außerdem e. ungs-Rath zu v
ozietät der
: tember 1863 hierdurch Meine Genehmigung ertheilen.
ch Gut nl
d Portu
: 5), C
el
Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Siebenter Nacbtrag
(Geseß-Samml. S. 577 ff.)
Vergleiche 1. Nachtra
S. 610).
24 Frankfort Stre gisters
Deutschen Reichs higenfall
sache ni ch oh no zustellen z ten Re
und K en, förd
W., den 27. März 1883.
ünn und s{nial Der Staatsjekretör des Rei
{rift d
Handelsre ts ershienener Num
nôt e ir
-ch -
s zu Strehlen die Allerhöchste Bestätigung zu
. gefaßten Beschlüsse, dem zurückfolgenden
Rudolf Peters3dorff,
der gerin zum Ersten P
herrenloses baben z. B. in New
4000
igenen entfernt ten, apie sehen,
Js ziebenten Nachtrage zu dem revidi die Feuers
(22 &
ntral ten zud Drudck r, wel{he g des
i
leide 3. Nachtrag vom 22. Königlichen Regierungen zu Pofen resp. Bromberg, S. 190 resp. 172).
Oesterr Die zur Ver
Dr, S
der Wahl des Rektors des Progymna der Provinz Posen vom 9. September 1863.
den Geheimen Ober-Re ggert zum Präsidenten dem Landrath Cornelius in Geheimer Regie
in Erfurt, und dem Provinz
Berlin den
|
Berlin, Sonnabend, den zum Ersten Pfarrer in Gnesen ernannten Pfarrer
Kaulbach, bisher in Nakel, Auf den Bericht vom 11. März d.
von dem 22. Posenschen
vember v. Berlin, den 19. März 1883.
das Kaiserl imm
ger
preis des aus dem
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht
nur auf dem Strei An den Minister des Jnnern.
noch vielfach Die zur Au theils
ste bei
als Adressaten ihrem e
nah
brei
den darin ein bezeichnen rend der B Möglichkeit d Adressaten
P Prüfun
st stattet. Verg S. 517). Verg
n len un
Gnesen, Regierungsbezirk Bromberg, zu ernennen.
Metropolitan der Sale Hombe ial- seinem Ausscheiden aus dem Dienst, und
Berlin die Exped Cassel, bestellten Pfarrer Dr. phil.
hen Reichs land, Gymnasium ertheilen.
E
zu dem revid
- - - - - - - -
Ì- -
zu
hen mit der
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sprechend g, dur
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men an: Holz- sberg
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19)
tto-
der
zu Lieg n zum ff
heimer
Schiffs
n Netto gabe des find der
den Rot chen Re
s
Deutscher Reichs
finden solle, daß es sich vielmehr in §. 340 um eine aus dem Kreise der Körperverleßungen der 88. 223 fg. des 17. Abschnitts herausgehobene, zu einem besonderen Delikte gestaltete Strafthat handelt, welche den in dem 17. Abschnitte für Körperverlegungen gegedenen Sonderbestimmungen, insbesondere dem die
uße betreffenden §. 231 nicht unterstellt ist (vergleiche Entscheidungen in Strafsachen Band 6 Seite 432 fg.), was durch die Mittheilung eines Mitgliedes der Reichs- tagskommission (Fr. Meyer, Strafgesezbbuh Note 4 zu 8. 340) Bestätigung erhält, wonach der in der Kom- mission gestellte Antrag, die Bestimmungen Betreffs der Buße in dem Falle des 8. 340 ausdrüdlih für an- zu erklären, abgelehnt worden ist;
wendbar in Erwägung,
daß der Verleßte hiernah nit für berehtigt zu er- achten ist, auf Grund der Bestimmungen des §. 443 oder des §. 435 der Strafprozeßordnung si der öffent- lichen Klage aus §. 340 des Strafgeseybuchs a kläger anzuschließen, hierin auch der geltend rihtige Umstand nichts ändert, da Eröffnungsbeshlu}se auch der §. 223 des Strafgeseß- den Angeklagten verleßt bezeichnet ist, weil diese Strafvorschrist durch die \peziellere des §. 340 ausgeschlossen wird, daher nicht ideale Konkurrenz im Sinne des §. 73 daselbst vorhanden ist ;
allerdings buchs als dur
in Erwägung,
daß hiernach der Antrag des Verleßten auf Anerkennung Berechtigung zum Anschlusse als Nebenkläger, es Delikts gegen §. 340 des rinstanz ohne Beeinträchtigung ch gegenwärtig als unzu- womit für ihn eine Berechtigung on entfällt, fprozeßordnung beschlossen,
seiner
wie bei der Annahme ein Strafgeseßbuchs in der Vo
seiner Rechte geschehen,
läfsig zu verwerfen ist,
zur Einlegung der Revis
emäß 88. 436, 505 der Stra daß der Antrag des Schorn zum Anschlusse als Nebenkläger unzulässig zu verwerfen und dem
Kosten aufzuerlegen.
Königlich Preußischer Staats
Das Abonnement beträgt 4 A 50
sür das Vierteljahr. Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 pn
steinfegergesellen W. zu B., für berechtigt zu erachten, als selben die dadurch erwachsenen
Hausfriedensbruch mit „Waffen“.
Strafgesetbuch, §. 123 Abs. 3.
Jn der Strafsache wider den Anstreichermeister J, D. zu M., wegen Hausfriedensbruch, b das Reichsgericht, 18. Januar 1883,
at
Dritter Strassenat ,
nach mündlicher Verhandlung für Recht erkannt :
daß die Revision des Angeklagten gegen das U K. pr. Landgerichts zu M. vom vember 1882 zu verwerfen und dem Angklagten die Kosten des Rechtsmittels aufzuerlegen.
Gründe.
Strafkammer des
Das angefoctene Urtheil beruht auf folgender einiger
Der Angeklagte
ist Aftermiether
Hause, welces der Schuhmaermeister
miethet.
Soldaten bestimmt if Vergönnungswei
Zu denselben gehört eine sog welche Kammer für den Fall der Einquar
eingeräumt, bis Einquartierung komme.
Als am 9. Mai 1882 Einquartierung gekommen war, das Bett zu entfernen, und schaffte, d
K. den Angeklagten auf,
es nicht that, das Bett auf den Boden.
Die Soldaten, welhe ursprünglih von K. die Bettes gefordert hatten, haben dann, ohne daß K. Lehrling gestattet, in der Kammer
Der Angeklagte hat nun da kammer aufs{lagen wollen und hatte gerad in die Kammer trat,
der Hand, als K.
NBettes untersagte und ihn aufforderte, Angeklagte ging mit der Latte in der Hand auf in der Luft und drohte, er wolle damit dem K,, dem Angeklagten die Latte ‘lufforderung des
\{lagen. Es gelang
zu bleiben. 8 Bett wieder in der Soldaten- e cine Latte des Bettes in ihm das Aufschlagen des s\en. Der
R
\tstellung: aume
e ist diese Kammer dem Angeklagten nußung als Slaflokal seines Lehrlings von dem I. K. für
es wußte, dem
die Kammer zu verla
Der Angeklagte aber leistete mehrfacher Kammer zu verlassen, keine Folge, erst au
ging er \{ließlich fort. Nach
der Deduktion des ersten
als die Einquartierung kam und ihn K.
kein Reht mehr zur auf Räumung der Wo Angeklagte sich in der
weilen in derselben feine Be
sich entfernen müssen. Das
Benutzung de: nung Klage erheben mußte. ammer befand, hätte er — hatte — auf Aufforderung des K. Angeklagte nicht gethan, hat also
K. los, {wang sie K. den Schädel ein- zu entreißen. K., die f Zureden der Ehefrau K.
Richters hatte der An zur Räumung auf x Kammer, ohne daß K. Als daher der da er zum Ver-
[s Neben- emahte, in dem
rtheil der m 6. No-
in dem F. K. vom Erafen E. ge-
enannte Sokdatenkammer, tierung zur Aufnahme von
zur Be- so lang
forderte a dieser
eklagte, orderte,
Aemter, für
d neh
Frankreih, Span E., Brandgasse Nr
and und die Türkei Amerika Herr E. Stei
iehenl jährliche Abonnements
Postgebiete einshließl
urg i. ih des Postblattes und des Ce
stellungen auf den Deuts tetem Abonnement kann eine Nahlieferung bere
ämmtliche Post
gen für das Auslan
Post
ch \
Aemter; für
für Gr n; für Nord
Der viertel
Deutschen Reichs
i
2 und Straßb
. I
ie pä
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St.-André des arts, No.
Abonnements -Be ei ve
nehmen im Deutschen Re Bestellun i
und der Schwe B
Julius Dase in Triest Street E. C.) in Londo
á
eis gehabt j
gehabt habe, weshal
Selbsthülfe, fernen konnte.
entfernen, ist kein a
Wie
angenommen, daß in
fordert hat.
drüdcklich festgestellt.
mag
ist zu entnehmen, daß
ihn
rage zu ga e 123 Absa
hat,
8. 243, Waffen und §. 362 olhe im N iese Meinung
am
Io ist, so ür ganz andere
räthe von in 8. 367, entnommen werden.
vorher | fährlichkeit besteht.
Se, Majestät der Kön
abe, in der
Dieser Angriff i} verfehlt. in der Wohnung verweilende Person, unerlaubter Selbsthülfe, sondern die im §. 123 des Strafgeseßbuchs gee Ausübung des Hausrechts. ch aus den Besi
Theil I. Titel 7 §. 147, Titel 21 §8. 232, : precario 43, 26) ergiebt, ist vom ersten Richter ohne Recbtsirrthum Folge der von ihm thatsählih festgestellten, Recht des Angeklagten zur Benußung der ar, als ihn K. nah der Kammer aufge- Angeklagten
bedingten Vergönnung das Soldatenkammer mit dem Moment erloschen w Eintreffen der Einquartierung zur Räumung daß das Verweilen des objektiv ein unbefugtes war, als er os mehrfacher Aufforderung des K., die Kammer zu verlassen, darin ie
Daß der Angeklagte sich der widrigen Verweilens bewußt war,
Daraus folgt,
oder seinem Vertheidiger ausdrüdli vorigen Gerichte niht die Pflicht o ausdrücklich festzustellen, indem der § Dolus nicht als Thatbestandsm erste Richter dadurh Genüge ge : feit des aufforderungswidrigen Verweilens f fonnte die allein erhobene materielle Beshwerd Punkte nicht Eingang verschaffen. Dagegen war in Folge prüfen. Der erst 2 des Strafgeseßbuchs
ann nit für rî
bei gewaltthätigem Gebraud l wiegend für Delikte der hier fraglichen nischen Sinne gefordert haben.
Nach den Motiven zum Entwurfe ist in §. 123 Absay 2 Handlung von einer mi erhöhter Strafe bedroht.“
Die Gefährlichkeit, welhe den Grun bildet, liegt_niht blos dan tehnischen Sinne versehen ist gefährlihe Werkzeuge bei si auch für Diebstahl, Raub und Bette auch bei es Delikten der Grund des
daß die mehrere ovelle vom 26. Februar ation der davon nicht betro ist es immer
Es ift anzuerkennen, geseßbuh erlassene N wendung zur Interpret . des Strafgeseßbuchs finden darf; doch
haben Allergnädigst geruht baben, Commandeur des
In
Regiments Nr. 21,
it dex
1g he Artillerie-
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Feld
dem Obersten von R
\hlesishèn Adler: Orden dritter Kla
am Rin Aurich
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Staatsanwalt a. Adler-Orden dritter Kl
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Adler:Orden vierter
zu Stolp und dem Kan
Rothen chullehrer Totke zu Neustädter
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ustiz-Rath und Notar Steulm
dem ‘Ersten ungs
ge; den Rothen ; dem J
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wald im Landkrei
Rath Domke , lihen
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den Adler der Fnhaber des Kön eim Kre
ns von Hohenzollern Born zu Pyxhen
Orde tg das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
hauer Ludw
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Haus
gierungs-Ratl,
m Namen des Justizamt Deege
er haben i ernennen.
bt, den Geheimen Re
h im Reichs:
-Regierungs
s
Rath zu
Deutsches Reich.
Se. Majestät der Kai
chs All
ergnädigst geru und vortragenden Nat
Geheimen Ober
i
Re
widerrechtlich dort verweilt, wobei er mit einer Latte versehen war, die als Waffe im Sinne des Geseves anzusehen Die allein erhobene materielle Beschwer der Angeklagte in Folge
de des Angeklagten üt der Vergönnung die Be- Soldatenkammer zu verweilen, sowie op derselbe die Dae cions respektive Mitgewahrsam der Kammer
K. den Angeklagten nicht vermittelst der sondern nur auf gerichtlihem Wege aus der Stube ent-
Die Aufforderung des Berechtigten ih zu
mmungen des Preuß. Allgem. Landrechts,
er die Latte, welche der Angeklagte für eine Waffe im Sinne des In der neueren Doktrin is viel worden, daß in §. 123 Absaß 2, wie eseybuchs, wo von Waffen ohne näher \ ( Nr. 5 Diebstahl mit Waffen, §. 250, Nr. 1 Raub mit bsaß Betteln mit r inne dieses chtig erahtet we Der Sprachgebrauch des Strafgeseßbuchs ist kein so fest be- stimmter, daß mit demselben Worte auch j verbunden werden muß. ) Zweikampfes der d 01 auf Waffen im techni olgt daraus fein zwing Delikte anzunehmen. Argument nicht aus den Bestimmungen Delikte politischer oder Waffen cinübt“, in §. 88 „die Waffen .. Waffen, Schießbedarf oder an Nr. 9 über Feilhalten und Tragen verborgener
Wenn wegen der eigen
polizeiliher Natur — in §. ._. trägt“,
„mit Waffen, it ahre 1870 publizirte Stra Doktrin und partikularre
geb Ünbefugtheit seines aufforderungs- hat der erste Richter niht aus-
rde aus Mangel ortrag des ich um einen neuen \pâtet darstellt. Doch
noch aus den Urtheilsgründen Bewußtsein vom Angeklagten ch bestritten war; daher la b, diesen Dolus des Angeklagten . 123 des Strafgeseßbuhs den Dem Gesetze hat der
erkmal erwähnt. d tswidrig-
leistet, daß von ihm die Red estgestellt worden ist. e der Revision in diesem
der ma
nn vor, wenn sondern au dan
führt.
ben ift.
Allein die Revisions\chrift hat hierwegen die Beschwe 8. 266 der Strafprozeßordnung niht erhoben, und S ann dur den heutigen hierauf gerihteten m Vertheidigers nicht ersegt werden, weil es prozessualen Angriff handelt , der sich als ver olgendes hierüber bemerkt werden: eder aus dem Sißungsprotokoll das rechtswidrige
Wortes ver
\{es Strafgeseßbuh Artik, deren gewöh 2 ist) ganz über-
afen im tech-
„seiner Gefährlichkeit wegen t Waffen verschenen Person veru
d der erhöhten Strafbarkeit der Thäter mit Waffen im wenn er andere Argument läßt fich ln mit Waffen verwerthen, da Gesetzes in der erhöhten Ge-
Jahre nach dem Straf-
1876 feine direkte An- ffenen Bestimmungen hin bemerkenswerth,
Das gleiche
ündlichen
n
ender Grund, das l Deshalb kann au ein des Strafgeseßbuchs über
afen gleichgestellt sind. den bewa
liche
der Fall,
233 (vergleiche I. 12 d. de
dem
Dalher
teriellen Beschwerde eine andere e Richter hat nämli die Qualifikation insofern angenommen, egen I. K. drohend geschwungen Gese es erklärt hat. ; ach die Ansicht T e in anderen Stellen des Straf- e Bezeichnung die Rede ist
als
unter „Waffen“ nur tanden werden dürfen. rden.
edesmal derselbe Begriff thümlichen Natur des ishen Sinne zu be-
Gleiche
„in den
in §. 90 „Vor- deren Kriegsbedürfnissen“ und
afen —
Dagegen bietet das Strafgeseßbuch in H. 117 ein Beispiel, daß andere gefährliche Werkzeuge den Waffer Eine gleiche Auffassung enthält für
der Artikel 159 C. C. C. möcht“, und für das im I erheblich, daß die damalige Entfernung des | gebung (z. B. Württemberg bweig, & 80: Waffen sind Werkzeuge, n g
ch eine lebensgefährliche Art nicht
des Strafgeseßbuhs Seite 88
neten Diebstahl damit er Jemand verletzen geseßbuch ist tliche Geseßtz- l 139,
Braun- Wirkung
wenn die
bt wird, mit
heime Registratur- or und der Bureau
, der Ge istrat
4 g Geheimer Sekretariats-Assistent ange
e
bahnamt ist der bisher als Bureau
gte Jngenieur Trucksaeß als Ge
expedirender Sekretär und Kalkulator
Assi
Di
sen
Ei
- -
Henke als
stent Grunack als Geheimer R stellt worden.
Beim Reichs
Diätarius beschäfti
iätarius
daß in diesem Gescße im neuen §. 223a. und in dem Zusaße zu 8. 367, Nr. 10 dur die Worte
Waffen dahin erläutert ift , daß daru fährlice Werkzeuge seine Fâlle derjeni Emanation des Strafgeseßbu
Aus allen diesen Grün
Bestimmungen
Anerkennung der
Schiffspapieren ent
Schiffsver schen Handels
schie in deutschen Häfen ferner
ch dem Dekrete des Präsidenten der fran
publik vom 24. Mai 1873 können bei Dam
züge,
in französischen sungs
haltenen Verme/
angaben in deutschen Häfen.
Auf Grund einer weiteren g und der Re Vereinbarun
tober
französischen
g der unter dem 2. Ok- der französi
) veröffentlihten Be
en
zösischen Republik getroffenen
in Abänderun
zwischen der deutshen Regie Blatt S. 316
n
J
( L
,
gierung der fra g werden
gehörigen Damp
gt behandelt
Na
1873 (Central
über die mungen, die auf Grund des jeßi
messungeverfahrens vermessenen, marine an
run wie fol
erkzeuge zu verstehen.
Das viele “thatsählidbe Bei-sih-tragen einer Waffe oder eincs erkzeuges genügt allerdings niht zur Erfüllung des
fab 2, sondern der Thäter muß si
ßt* sein. Eine nähere Erörterung liegenden Falle nit geboten, da euge unter Beifügung \{werer cht hat, als er die Latte gegen
efährliche
hatbestandes des §. 123 Ab mindestens dieses Umstandes bewu dieses Moments is} jedo im vor der Angeklagte von seinem Werkz Drohworte insofern Gebrauch gema J. K. geshwungen hat.
n
Die e
zeuges beruht auf thatsächlich auf die Un:stände des Falles ni
verwerfen.
Ueber den Kostenpunkt “entscheid
ordnung.
Zustellung eines im nen Urtheils auf B
arakterisirung
und Revisionsklägers
die minderjährige P. hauer n E in Kl. Z a
für Recht erkannt, das am 10. Juli 1882 ver Senats des K. Pr. Ober-Lan und wird die Sache zur an \cheidung an das Die EntscheidungZü
wider
das Reichsgericht,
22. Januar 1883,
behalten.
gegebenen Antrag gestellt.
Für die Revisionsbeklagte erschienen und hat nunmehr Revisionsbeklagte Versäumni
Der Berufungsrichter hat weil die Zustellung erster Instanz durch die P bewirkt sei.
Abgesehen davon, daß aus immer nicht als unzulässig, t hätte zurückgewiesen werden dürfen (vergl. S. ordnung und Entscheidung de and ist au in der Sache selbst die Entscheidung unrichtig.
In dem §. 152 is} allgemein vorge dur Gerichtsvollzieher erfolgen follen un? 4 züglich der Urtheile, g die Zustelluung dieser auf wirkt werden
Partei be den 5 der Verkündigung des Urtheils in
Mit
die Thätigkeit des ur! höheren Gerichts begin Rechtsmittels. azwis, fündeten Urtheils gehört nicht der niederen noch ) den Geschäftskreis des Gerichtsv mittelverfahren erst
Das Prozeßgericht h niht mitzuwirken; Anträge wegen daher auch nit an das Gericht, sondern unmi vollzicher zu richten.
Die Motive {ließen die Bemerkungen
Thatbestand. . Gegen das die Sadarstellung enthaltende Berufungsurtheil hat der Kläger noch die Revision eingelegt, er hat den im Tenor wieder-
ist im Verhandlungstermine Niemand der Revisionskläger angetragen, gegen die ßurtheil zu erlassen. Entscheidung8gründe. = die Berufung als unzulässig verworfen, des mit der Berufung angefochtenen Urtheils artei und nit durch deren Rechtsanwalt
solhem Grunde das Rechtsmittel sondern nur als
oll.
vorbereitender
zwanges mit dem Sate:
Auf eine Vertretung der P Betreibens der Zustellung cines
Der Anwaltszwang wird nicht erfordert für Prozedurakte, welche dos nit als grundsätßliche
erhandlung vor dem erkennen artei durch einen Anw lich d Urtheils an den Gegner läßt sh nicht bezichen. Die Civilprozeß-
lichen
fomit die Bestimmung des 8. 74
. .
„ciner Waffe, .
i oder cines anderen gefährlihen Werkzeuges“ der Begriff von iter auch S und andere ge-
zu verstehen sind. Das neue E
gen Anschauung Ausdruck verliehen,
ch8 die herrschende war.
den erscheint es als geretfertigt, das
Wort „Waffen“ in §. 123 Absay 2 nicht im technischen Sinne, son-
dern in der weiteren Bedeutung zu nehmen, wie Spr
ebrauh des Lebens kennt, und darunter auch die anderen gefährlichen
dieser Latte als cines gefährlichen Werk- er Würdigung und kann mit Rücksicht cht für rechtsirrthümlich erachtet werden. Hiernach sind alle objektiven und subjektiven Merkmale zur An- wendung des §. 123 Absaß 2 des St \
da auch die erkannte Strafe dem Ge
rafge n! seße entspricht, die Revision zu
et dcr §. 505 der Strafprozeß-
Anwaltsprozesse ergange-
etreiben der Partei ohne Mitwirkung ihres Anwalts.
Civilprozeßordnung 8. 74, 288.
n Sachen des Schneidermeisters P. F. in Z., Klägers
F. in Vertretung ihres Pflegers Feilen- , Beklagte und Revisionsbeklagte,
kfündete Urtheil des dritten Civil- desgerichts zu B. wird aufgehoben derweiten Erörterung und Ent-
Ober-Landesgericht zu B. ) ber die Kosten wird dem Endurtheile vor-
urtheilenden Gerichts been mt erst mit der Einlegung des e Akt der Zustellung des ver- s Gerichts, weder des fällt vielmehr in Zur - | verhältniß,
Der dazwischen liegend t zur Thätigkeit de des der höheren Jnstanz; de! l ollziehers; er ist nur ein das Akt.
cht hat bei dem Zustellungs Herbeiführung
en die Ab pfkessel- und machen sind,
dem sie entweder französischen
enräume auf
zösi ff werden die in den
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ßgabe der Arti g, — oder nach Maßgabe des Ar
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welche für den Jnhalt der Masch \{
Kohlenräume von dem Brutto auf doppeltem We
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insbesondere eines
seß hat also für en welche bei
sie der Sprach-
eßbuhs gegeben, und war,
Vierter Civilsenat, am
zurücverwiesen.
derselbe Rechts
‘tifikaten enthaltenen Angaben über de t, wie bisher, ohne Nachvermessung als gültig an
wirkungslos 477 der Civilprozeß- 8 Reichsgerichts Band IV. Seite 414)
schrieben, daß Zustellungen d dann in dem §. 288 be- Betreiben der
1 Verhandlungstermäa ift det; die Thätigkeit des betreffenden
verfahren regelmäßig der Zustellung: sind ttelbar an den Gerichts-
bezüglich des Anwalts- Bestandtheile der münd-
den Gerichte darstellen. alt bezüglich des
anderweit
Juli 1872 Ordnung
, Kessel- und
Maß
gisräume
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ungs: ch vermcssenen
ififaten enthaltenen l
s maßgebend nit ermessung der nah zu §. 24 der Schi messungsbehörde (8§. daß die Angaben des Bru
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g vom 5s. igen Räume
. Mai 1873 ermittelt chiffsvermessungs:Cert
Netto-:Raumgehalt al
sondern dur
Schiffsverme ge:
ye, jedoch nur für die wirk
hoben. Berlin, den 21. März 1883.
ertigung des Meßbriefes nah
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}sungs:Ordnung durch die-Ver zwar in der Art bewirkt
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) abzugsfäh
ch vorgängige V Dabei wird die Au
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zweiten Wege, unps--Ordnun
rtikels 20 des Dekrets vom 24 Jm Auftra Bosse.
dem S. 274 Der Reichskanzler.
4 L
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haft aus dem französischen Certifikat übertragen
Die Gebühren für solhe theilweise Vermessung werden
durch 8. 32 Nr. 1 der
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Für Dampfschiffe dagegen, deren Maschinen äume auf
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Kohl ermittelt.
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ordnung e e vor, daß die Zustellung an den Anwalt des Gegners ge\hehen muy. E À
: Die Geihäftsordnung im Justiz-Ministerialblalt pro 1879 Anlage zu Seite 206 erwähnt au dem entspreWend allgemein, daß die Ge- ritêvollzieher auf Antrag der Partei oder des Bevollmächtigten Zustellungen vorzunehmen haben. i
Daß aber die Zustellung des mit der Berufung angefochtenen Urtheils der ersten Instanz durch den Gerichtsvollzieher an den Anwalt der Beklagten gesehen isl, darüber waltet kein Streit b. Die Zurückweisung der Berufung aus dem Grunde, weil die Zustellung des Urth.ils niht von dem Anwalt des Klägers herbei geführt worden, war daher unbegründet und demgemä das Be- rufungsurtheil aufzuheben und die Sache zur Erörterung und Ent- \heid:ng in der Hauptsache an das Berufungsgericht zurück zu verweisen.
Anschließung des Berufungs- oder Revis ionsbe- es S as vom Gegner eingelegte Rechtsmittel; Nichtersheinen des Leßteren zur mündlichen Verhandlung. Civilprozeßordnung §8. 482, 483, 518.
Jn Sachen des Viehhändlers C. M. in N., Beklagten und Revisionsklägers,
1) den Kaufmann C. K. zu L. und
F. K. e jeßt dessen Erbèn, . . . . -
visionsbeflagte, S
| hat das Reichsgericht, Erster Civilsenat, am 27. Ja- E e erta t dur Versäumnißurtheil:
ür Recht erkannt dur ersáu :
| I B von dem Beklagten gegen das Urtheil des Ersten
Civilsenats des K. pr. Ober-Landesgerichts zu N. vom 19.
April 1882 eingelegte Revision wird zurückgewiesen; :
II. das gedachte Urtheil wird, insoweit es die Klage in
Höhe von 357 6 nebst Zinsen abweist und die Kläger in
1/2 der Kosten der ersten Instanz verurtheilt, auf die An-
schließung der Kläger an die Revision aufgehoben und die
Entscheidung in die Berufungsinstanz zurückverwiesen;,
111. die Kosten der Revisionsinstanz werden zu /z dem
Revisionskläger auferlegt, die Entscheidung in B.treff des
weiteren 1/z derselben wird dem Endurtheil vorbehalten.
Thatbestand.
Gegen die eingeklagte und an \ih unbestrittene Forderung der Kläger von 4100 4 machte Beklagter neben einer Zahlungseinrede eine Gegenforderung von 357 M geltend, welche er darauf gründete, daß Kläger s durch eine wissentlich falsche Denunziation cinen Schaden in diesem Belaufe zugefügt habe. S
Das Gericht erster Jnstanz — — — — verurtheilte den De klagten dur Urtheil vom 1. April 1881, 4100 M nebst 6 Prox. Zinsen seit E Zuni 1880 an dic Kläger zu zahlen und die L osten
; Rechtsstreits zu Tragen. E
M Ae e des Beklagten änderte der Erste Civilsenat e K. pr. Ober-Landesgerichts zu N. durch Urtheil vom 19. April E das erste Erkenntniß dahin ab, daß die Verurtheilung des Den in n von 3743 M nebst Zinsen bestätigt, in Betreff des Me ed betrags von 357 H nebst Zinsen dagegen die Klage abgewiesen ne e, unter Verurtheilung der Kläger in 1/11 der Kosten der ersten ns anke ; des Beklagten in "1/12 der Kosten der ersten und alle Kosten der
iten Instanz. E Nes Urtheil hat Beklagter, nachdem dasselbe am 3. I 1882 zugestellt worden, am 3. Juni 1882 dur Zustellung On 3 Scbriftsaßes Revision eingelegt. Kläger haben durch aen Sn E zeßbevollmächtigten des Beklagten am 1. November 1882 zugesle Schriftsaß erklärt, sich der Revision anschließen zu wollen. a âbs JIn dem auf den 23. Dezember 1882 zur Verhandlung Bio u Revision anberaumten Termin ershieu von Seiten des NRevihon®
flägers Niemand. s Die Revisionsbeklagten stellten den Antrag: L Durch Versäumnißurtheil die Revision zurückzuweisen.
Außerdem beantragten dieselben : :
E ecbtlicd der dem Beklagten in zweiter YFnstanz zuerkannten Kompensationsforderung von 357 das Berufung8urkhe aufzuheben und das erste Urtheil zu bestätigen. d Streit- ur Begründung dieses Antrags wurde das Sah- und = ti E
soweit cs diese Gegenforderung betrifft, in Rae e
dem angefochtenen Urtheil vorgetragen und ausgeführt,
elyelt vO der eigenen Fest- C. K. gegenüber nah de pruch unbe-
wider 2) den Kaufmann
Kläger und Re-
ie este d dem Mitklä mindestens dem ger ) stellung des Berufungsgerichts der Swadentersay- Anf gründet sei. . : Entscheidungsgründe. L 1. Was dic Revis E des Beklagten betrifft, jo ist diele dem Antrage der Kläger gemäß dur Versäumnißurtheil 8 m weisen, da in dem dur Vertagung auf den 23. Dezember O T legten Verhandlungstermin für dcu Befklagten Niemand ers{ enen e obgleich sein Prozeßbevollmächtigter Justizratb P., welcher unge e der stattgehabten Kündigung des Vollmachtsvertrags na 8. er
dem Gegner gegenüber die Eigenschaft eines Pro- S iteithtigten des Beklagten behalten hat, gemäß §: 300 Absay