1883 / 76 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 31 Mar 1883 18:00:01 GMT) scan diff

Anzeiger

und

Nnzeiger.

5

|

für Berliu außer den Post-Anstalten auch die Expe-

E

Alle Poft-Anstalteu nechnieu Bestellung au ;

dition: 8SW. Wilhelmstraße Nr. 32.

den 31. März, Abends.

teure entgegen. anden

gien, in den Niederl

i

ginnende Quartal

ped

S ; für Jtalien Herr

Siegle (110 Leadenhall

Zeitungs e (Paris, cour du commerece,

0. 10) in Paris

ftigen Monats be d Jrland Herr A.

Aemter und

un

Anzeiger bestehenden Gesammtblattes beträgt im

-

(rue Lavoisier N

len un

lih Preußischen Staats

Reih 4 M 50 S.

Norwegen, Dänemark, Bel successeur de G. A. Alexandr

11) und Paul Collin

sowie die Stadtpost st; für Großbritann

Anzeiger für das mit dem 1. k 32

SW. Wilhelmstr.

,

orf. önig

"”

-

Schweden und e Ammel

,

ßishen Staats

Amt in Trie et) in New

- -

iger und dem K für das Deutsche

rue de Lille No.

Anze

mern nur soweit erfolgen, als der Vorrath reicht.

S. 333 S. 61

g vom 12. August 1874 (desgl.

5

Nadtrag vom 10. Januar 1876 (desgl.

Vergleiche 4. Nacbtra

resp. 337). Vergleiche 5.

73).

gen nah dem

resp.

Auslande.

l-Direktion auch hin-

(Windmühlen) und der 8. Klasse

inzia ung und Lohmühlen) zu.

.

Prov

Zu 8. 6. e

zenden Zusaß: tigung steht der

[lt folgende de der 7. Kla

Die gleiche Ermäch

sihtlih der Gebäu

Vergleiche 6. Nachtrag vom 2. Juni 1880 (deêgl. S. 194 resp. 201). ä

Der S. 6 erb (Schmieden unter harter Dat

t.

fer

2c.) werden

st gelie änder sind

Zeitschriften enheit zur Po den Streifb zu lockec umgelegt, so daß und ihren In Folge solcher

sih ablösen

N,

(Bücher, aff ienen , theils

ng

fe d

ngel

nhalt eines Jahres mehr als

Ma

t zu den

„Erst nach Ablauf

der Soziet

, wird aufgehoben und an dessen

Zu §. 13. 8. 13, welcher lautet:

freiwillige Austritt aus

erminen erfolgen

ß 4 des

dieses Jahres darf der vorbezeichneten T

Der Absa

aus Europa den önnen.

en k genstände wird des

gen holt

Stelle verordnet :

Wird die

hrem Ablaufe gekündigt, so bleibt

al auf: einen gleihen Zeitraum von fünf Jahren

Die Versicherten, welche cinen Brand

zur Erneuerung der Versicher ments) verpflichtet sind

t folgt, darf 8. 59 des

ä

j ( achtung des zu den vorbezeichneten Terminen stattfinden.

Versicherung nicht drei M

dieselbe allem in Kraft.

schaden erlitien haben und

von dem Beginn dcs Quar- ztet

gerechnet, welches auf den Eintritt in die Sozi

der freiwilli Reglements

onate vor i

Ablauf von fünf Jahren, ge Austritt aus derselten unter B

Erft nah tals ab

- -

-

-

festem chnürung zu ver n ni

halb in sein muß, daß sie eine

angerathen, Drucksachen

seeischen

ändern

gkeit ge

Ländern mit den Adressate

aus

iner Ums,

Über i

dung ohne Schwieri

e

ten B

uh m S

S. 64 des Regle- von fünf Jahren von

8 an, welchcs auf die Neuversicherung folgt,

©

Big (

ä

rung reglementsm , können vor Ablauf

dem Beginn des Quartal

nicht ausscheiden.

cht

Kreuzband, sondern auch auf bst zu

udsachen sel üllung der Sendun

r

. .

ts-Direktion ist auch berechtigt, in lbe zum Abbruche verkauft ift ;

cherung8antrag abzulehnen, sowie die

ä 1g an den Verficherten in Kraft tretende

; Zu 8. 17. folgenden Zusatz: des aus der Sozietät auszusprechen

euersoziet si

Die Provinzial-F

folgenden Fällen einen Ver

Der §8. 17 erbält nothwendige, mit der Eröffnu1

Entlassung eines Gebäu

die

g wäh chs-Postamts.

Stephan.

1) wenn dafse

,

Einrichtung, \{lech{te

\chlechte

, welche auc in der Pers-

cise

dasselbe durch feuerpolizeiwidrige

2) wenn B

Feuerungê- gefahr oder

o v

hnlihen Grad von Feuer!

ihre Begründung 3) wenn das Gebäude auf fremdem Grund und Boden steht.

des Versicherten, be-

©

ziehungéwcise der Bewobner des Gebäudes

finden, cinen außergew

Materialien versichert und tritt die

gs8ermäßigung von selbst ein, sobald der Ver-

Unterhaltung, kauf oder die Bestimmung zum Abbruche erfolgt ist.

anlagen dder durch sonstige Umstände

sönlichkeit oder in der

Handlungëw Ö

vernachlässigte

attart,

des Verfalles darbietet ; Gebäude, die zum Abbrucbe verkauft oder nachweislih bestimmt

sind, bleiben nur zu dem Werthe der

betreffende Versicherun

i

Direktion

Eisenbahn in Homberg, Regierungsbezirk

riedrich Coch zum

rg zu ernennen ; sowie Rumpel zu Cassel bei

h Carl Heinr

der Königlichen

F

gierungs-Rat

Zu §. 29. S. 20 des 4. Nachtrages vom 12. Au

1874 fällt fort und an dessen Stelle w

bte Alinea de

Das le

gust de, deren gemeiner Werth zur

etrag von 2000 M nit

1 den die

übersteigt, kann ür

ßer auf Grund der vor werden. äftsanweisung f

bung erfolgt kostenfrei.

zern und den

ß di en Gebäudes zur

und kann, nacdem die zuläf diesem Zeitwerthe des Geb

vorbezeichneten Beamten -Direktion den gemeinen

s

Zeit der Einschäßung fest

ftrage angefertigten Gebäude- sige Versicheruugssumme im Verhältniß zu

ird Folgendes verordnet : gen durch die Bürgermeister bewirkt w

u

ä e Provinzial

d â

S nach Maßgabe der Ge

Schätßer auszuführende Einsch ng:n stellt

ßBung solcber Gebäu

ung den B statt durch die Sch

Versicherungsnehmern oder in ihrem A

beschreibun

U versichernd

ä solche ä

Einschätz Auf Grund der von Sh ß

bewirkten Eins Werth des zu

Die Einsch

Eine

Zeit der - | in den Städten

zese

. .

siums zu Pr. Fried zum Direktor des

ferner

. ,

Fulda den Charakter als

hen Superintendenten der Diö

erlei

zum

die Genehmigung des

des ermittelt ift,

au

ge

erufung auf zuz die

ümer zu- sten

jel- 82

jedem L

gestellte

en Theil erhöht

Fällen hat die Sozietät die Ko

der erneuerten Taxaufnahme zu tragen.

ßig und

ureaubeamten der Provinzial-

Direktion liegt der Sozietät nach den f

für die Wittwen und

Fürsorge

Waisen der unmittelbaren Staatsbeamten

in

e in solcher âä

insoweit sie zial-Direktion

ahme der Taxe zur

genth , wenn bei der

21, 40) werden

B einen, Baubeamten

ast ür die

Provinzialdirektion fest

ehr als um ihren zehnt e des §8. 40 aus der

in

ind

Fall Provin

Die

inzahlung eines Vor'chusses

er Gebäudeei Tare (

durch stgestellt und

ählenden BA,

Ei

Zeitwerthes dem Gebäudebesitzer enen La vom Ta ie

Es steht jedo gegen di

Tare e einer

gsteller vor Aufn l ( usaßz: ür die Wittwen und Waisen der etatsm

ab’ gerechnet ,

pzu 8.

Die Kosten für die Paas

teren nur dann zur L entnehmen.

zu welcher d ahme die von der Last fallen, im

Zu S. 70. stellten B

[t folgenden Z

n. äßheit des Gescßes vom 20. Mai 1

ufa ob (Geseßz-Sammlung Seite 298)

förmlichen Sozietät zu w

osten dieser Taraufnahme, zuziehen ist, fallen dem Letz

erneuerten Taxaufn

derselben Kosten derselben die

l-Direktion fe ä

ta

von dem Antra

ge f tonsberechtigung ange

euersozietäts

In allen anderen

einer von der 70 erh sor

Zustellun Ausnahme x alle K Für

Versicherungsantrages ertheilen.

Weise erfolgte Feststellung des binnen 10 Tagen nah der gescheh

der zur Sozietätskasse zu verlange

Brandentschädigung vorweg zu tenden Grundsäßen in Gem

dem Brandbeschädigten zur st beretigt,

Versicherungssumme niht um m worden ist.

von der Provinz

Sicherstellung der

Der Die mit Pen

F

i

am 18. No

rten Reglement für

Provinz Posen vom 9. Sep von Puttkamer. die Feuersozietät

Js. will Jh, in Folge Landtag J Seig

[-

ür Mai 1872 (Amtsblätter der

Prooinzia

glih Preu sendung nah dem Aus - Drudsa hen ch uslande be in man der

g von dem Jnhalte sich loslöst, ch geboten fei, die einzelnen Stücke dem

u lassen. glement f

‘pfiehlt es sich, Wilhelm.

solher Ge fst: oder

Sendun Interesse wieder

urüdlasse York während

n

öni stig s ou farrer

g vom 1. Oktober 1866 (Geseß-Samml.

leihe 2. Nachtrag vom 25. Oktober 1871 (Geseß-Samml.

gelhafter Besch , falls die Umh

insbesondere erun

ieck ( ih Königliche

er Adre gut befe

i

Ungarn, Rußland gal die Herren August

tion dieses Blattes, . Klincks t zugestellt werd

Den Versendern aeshlossenen D

, daniit Schulrath Dr.

. l -

gften Reibu

zalt

Bekanntmachung.

Verpackung der Drucksachen-Sendun lehtere jv angeb?

J

Außerdem e. ungs-Rath zu v

ozietät der

: tember 1863 hierdurch Meine Genehmigung ertheilen.

ch Gut nl

d Portu

: 5), C

el

Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Siebenter Nacbtrag

(Geseß-Samml. S. 577 ff.)

Vergleiche 1. Nachtra

S. 610).

24 Frankfort Stre gisters

Deutschen Reichs higenfall

sache ni ch oh no zustellen z ten Re

und K en, förd

W., den 27. März 1883.

ünn und s{nial Der Staatsjekretör des Rei

{rift d

Handelsre ts ershienener Num

nôt e ir

-ch -

s zu Strehlen die Allerhöchste Bestätigung zu

. gefaßten Beschlüsse, dem zurückfolgenden

Rudolf Peters3dorff,

der gerin zum Ersten P

herrenloses baben z. B. in New

4000

igenen entfernt ten, apie sehen,

Js ziebenten Nachtrage zu dem revidi die Feuers

(22 &

ntral ten zud Drudck r, wel{he g des

i

leide 3. Nachtrag vom 22. Königlichen Regierungen zu Pofen resp. Bromberg, S. 190 resp. 172).

Oesterr Die zur Ver

Dr, S

der Wahl des Rektors des Progymna der Provinz Posen vom 9. September 1863.

den Geheimen Ober-Re ggert zum Präsidenten dem Landrath Cornelius in Geheimer Regie

in Erfurt, und dem Provinz

Berlin den

|

Berlin, Sonnabend, den zum Ersten Pfarrer in Gnesen ernannten Pfarrer

Kaulbach, bisher in Nakel, Auf den Bericht vom 11. März d.

von dem 22. Posenschen

vember v. Berlin, den 19. März 1883.

das Kaiserl imm

ger

preis des aus dem

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht

nur auf dem Strei An den Minister des Jnnern.

noch vielfach Die zur Au theils

ste bei

als Adressaten ihrem e

nah

brei

den darin ein bezeichnen rend der B Möglichkeit d Adressaten

P Prüfun

st stattet. Verg S. 517). Verg

n len un

Gnesen, Regierungsbezirk Bromberg, zu ernennen.

Metropolitan der Sale Hombe ial- seinem Ausscheiden aus dem Dienst, und

Berlin die Exped Cassel, bestellten Pfarrer Dr. phil.

hen Reichs land, Gymnasium ertheilen.

E

zu dem revid

- - - - - - - -

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zu

hen mit der

chwertern zlei ig

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sprechend g, dur

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,

men an: Holz- sberg

stim 8-

19)

tto-

der

zu Lieg n zum ff

heimer

Schiffs

n Netto gabe des find der

den Rot chen Re

s

Deutscher Reichs

finden solle, daß es sich vielmehr in §. 340 um eine aus dem Kreise der Körperverleßungen der 88. 223 fg. des 17. Abschnitts herausgehobene, zu einem besonderen Delikte gestaltete Strafthat handelt, welche den in dem 17. Abschnitte für Körperverlegungen gegedenen Sonderbestimmungen, insbesondere dem die

uße betreffenden §. 231 nicht unterstellt ist (vergleiche Entscheidungen in Strafsachen Band 6 Seite 432 fg.), was durch die Mittheilung eines Mitgliedes der Reichs- tagskommission (Fr. Meyer, Strafgesezbbuh Note 4 zu 8. 340) Bestätigung erhält, wonach der in der Kom- mission gestellte Antrag, die Bestimmungen Betreffs der Buße in dem Falle des 8. 340 ausdrüdlih für an- zu erklären, abgelehnt worden ist;

wendbar in Erwägung,

daß der Verleßte hiernah nit für berehtigt zu er- achten ist, auf Grund der Bestimmungen des §. 443 oder des §. 435 der Strafprozeßordnung si der öffent- lichen Klage aus §. 340 des Strafgeseybuchs a kläger anzuschließen, hierin auch der geltend rihtige Umstand nichts ändert, da Eröffnungsbeshlu}se auch der §. 223 des Strafgeseß- den Angeklagten verleßt bezeichnet ist, weil diese Strafvorschrist durch die \peziellere des §. 340 ausgeschlossen wird, daher nicht ideale Konkurrenz im Sinne des §. 73 daselbst vorhanden ist ;

allerdings buchs als dur

in Erwägung,

daß hiernach der Antrag des Verleßten auf Anerkennung Berechtigung zum Anschlusse als Nebenkläger, es Delikts gegen §. 340 des rinstanz ohne Beeinträchtigung ch gegenwärtig als unzu- womit für ihn eine Berechtigung on entfällt, fprozeßordnung beschlossen,

seiner

wie bei der Annahme ein Strafgeseßbuchs in der Vo

seiner Rechte geschehen,

läfsig zu verwerfen ist,

zur Einlegung der Revis

emäß 88. 436, 505 der Stra daß der Antrag des Schorn zum Anschlusse als Nebenkläger unzulässig zu verwerfen und dem

Kosten aufzuerlegen.

Königlich Preußischer Staats

Das Abonnement beträgt 4 A 50

sür das Vierteljahr. Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 pn

steinfegergesellen W. zu B., für berechtigt zu erachten, als selben die dadurch erwachsenen

Hausfriedensbruch mit „Waffen“.

Strafgesetbuch, §. 123 Abs. 3.

Jn der Strafsache wider den Anstreichermeister J, D. zu M., wegen Hausfriedensbruch, b das Reichsgericht, 18. Januar 1883,

at

Dritter Strassenat ,

nach mündlicher Verhandlung für Recht erkannt :

daß die Revision des Angeklagten gegen das U K. pr. Landgerichts zu M. vom vember 1882 zu verwerfen und dem Angklagten die Kosten des Rechtsmittels aufzuerlegen.

Gründe.

Strafkammer des

Das angefoctene Urtheil beruht auf folgender einiger

Der Angeklagte

ist Aftermiether

Hause, welces der Schuhmaermeister

miethet.

Soldaten bestimmt if Vergönnungswei

Zu denselben gehört eine sog welche Kammer für den Fall der Einquar

eingeräumt, bis Einquartierung komme.

Als am 9. Mai 1882 Einquartierung gekommen war, das Bett zu entfernen, und schaffte, d

K. den Angeklagten auf,

es nicht that, das Bett auf den Boden.

Die Soldaten, welhe ursprünglih von K. die Bettes gefordert hatten, haben dann, ohne daß K. Lehrling gestattet, in der Kammer

Der Angeklagte hat nun da kammer aufs{lagen wollen und hatte gerad in die Kammer trat,

der Hand, als K.

NBettes untersagte und ihn aufforderte, Angeklagte ging mit der Latte in der Hand auf in der Luft und drohte, er wolle damit dem K,, dem Angeklagten die Latte ‘lufforderung des

\{lagen. Es gelang

zu bleiben. 8 Bett wieder in der Soldaten- e cine Latte des Bettes in ihm das Aufschlagen des s\en. Der

R

\tstellung: aume

e ist diese Kammer dem Angeklagten nußung als Slaflokal seines Lehrlings von dem I. K. für

es wußte, dem

die Kammer zu verla

Der Angeklagte aber leistete mehrfacher Kammer zu verlassen, keine Folge, erst au

ging er \{ließlich fort. Nach

der Deduktion des ersten

als die Einquartierung kam und ihn K.

kein Reht mehr zur auf Räumung der Wo Angeklagte sich in der

weilen in derselben feine Be

sich entfernen müssen. Das

Benutzung de: nung Klage erheben mußte. ammer befand, hätte er hatte auf Aufforderung des K. Angeklagte nicht gethan, hat also

K. los, {wang sie K. den Schädel ein- zu entreißen. K., die f Zureden der Ehefrau K.

Richters hatte der An zur Räumung auf x Kammer, ohne daß K. Als daher der da er zum Ver-

[s Neben- emahte, in dem

rtheil der m 6. No-

in dem F. K. vom Erafen E. ge-

enannte Sokdatenkammer, tierung zur Aufnahme von

zur Be- so lang

forderte a dieser

eklagte, orderte,

Aemter, für

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Frankreih, Span E., Brandgasse Nr

and und die Türkei Amerika Herr E. Stei

iehenl jährliche Abonnements

Postgebiete einshließl

urg i. ih des Postblattes und des Ce

stellungen auf den Deuts tetem Abonnement kann eine Nahlieferung bere

ämmtliche Post

gen für das Auslan

Post

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Aemter; für

für Gr n; für Nord

Der viertel

Deutschen Reichs

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St.-André des arts, No.

Abonnements -Be ei ve

nehmen im Deutschen Re Bestellun i

und der Schwe B

Julius Dase in Triest Street E. C.) in Londo

á

eis gehabt j

gehabt habe, weshal

Selbsthülfe, fernen konnte.

entfernen, ist kein a

Wie

angenommen, daß in

fordert hat.

drüdcklich festgestellt.

mag

ist zu entnehmen, daß

ihn

rage zu ga e 123 Absa

hat,

8. 243, Waffen und §. 362 olhe im N iese Meinung

am

Io ist, so ür ganz andere

räthe von in 8. 367, entnommen werden.

vorher | fährlichkeit besteht.

Se, Majestät der Kön

abe, in der

Dieser Angriff i} verfehlt. in der Wohnung verweilende Person, unerlaubter Selbsthülfe, sondern die im §. 123 des Strafgeseßbuchs gee Ausübung des Hausrechts. ch aus den Besi

Theil I. Titel 7 §. 147, Titel 21 §8. 232, : precario 43, 26) ergiebt, ist vom ersten Richter ohne Recbtsirrthum Folge der von ihm thatsählih festgestellten, Recht des Angeklagten zur Benußung der ar, als ihn K. nah der Kammer aufge- Angeklagten

bedingten Vergönnung das Soldatenkammer mit dem Moment erloschen w Eintreffen der Einquartierung zur Räumung daß das Verweilen des objektiv ein unbefugtes war, als er os mehrfacher Aufforderung des K., die Kammer zu verlassen, darin ie

Daß der Angeklagte sich der widrigen Verweilens bewußt war,

Daraus folgt,

oder seinem Vertheidiger ausdrüdli vorigen Gerichte niht die Pflicht o ausdrücklich festzustellen, indem der § Dolus nicht als Thatbestandsm erste Richter dadurh Genüge ge : feit des aufforderungswidrigen Verweilens f fonnte die allein erhobene materielle Beshwerd Punkte nicht Eingang verschaffen. Dagegen war in Folge prüfen. Der erst 2 des Strafgeseßbuchs

ann nit für

bei gewaltthätigem Gebraud l wiegend für Delikte der hier fraglichen nischen Sinne gefordert haben.

Nach den Motiven zum Entwurfe ist in §. 123 Absay 2 Handlung von einer mi erhöhter Strafe bedroht.“

Die Gefährlichkeit, welhe den Grun bildet, liegt_niht blos dan tehnischen Sinne versehen ist gefährlihe Werkzeuge bei si auch für Diebstahl, Raub und Bette auch bei es Delikten der Grund des

daß die mehrere ovelle vom 26. Februar ation der davon nicht betro ist es immer

Es ift anzuerkennen, geseßbuh erlassene N wendung zur Interpret . des Strafgeseßbuchs finden darf; doch

haben Allergnädigst geruht baben, Commandeur des

In

Regiments Nr. 21,

it dex

1g he Artillerie-

- -

Feld

dem Obersten von R

\hlesishèn Adler: Orden dritter Kla

am Rin Aurich

Ober

Schleife und S

Staatsanwalt a. Adler-Orden dritter Kl

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S ulze asse ann

D.

Adler:Orden vierter

zu Stolp und dem Kan

Rothen chullehrer Totke zu Neustädter

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Rath Jan

zu Berlin den

dem evan

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ustiz-Rath und Notar Steulm

dem ‘Ersten ungs

ge; den Rothen ; dem J

niß, dem Rechn

Schleife

ist.

gelishen S se Elbing

wald im Landkrei

Rath Domke , lihen

Klasse

ise Land

; sowie dem Ober-

den Adler der Fnhaber des Kön eim Kre

ns von Hohenzollern Born zu Pyxhen

Orde tg das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

hauer Ludw

- -

Haus

gierungs-Ratl,

m Namen des Justizamt Deege

er haben i ernennen.

bt, den Geheimen Re

h im Reichs:

-Regierungs

s

Rath zu

Deutsches Reich.

Se. Majestät der Kai

chs All

ergnädigst geru und vortragenden Nat

Geheimen Ober

i

Re

widerrechtlich dort verweilt, wobei er mit einer Latte versehen war, die als Waffe im Sinne des Geseves anzusehen Die allein erhobene materielle Beschwer der Angeklagte in Folge

de des Angeklagten üt der Vergönnung die Be- Soldatenkammer zu verweilen, sowie op derselbe die Dae cions respektive Mitgewahrsam der Kammer

K. den Angeklagten nicht vermittelst der sondern nur auf gerichtlihem Wege aus der Stube ent-

Die Aufforderung des Berechtigten ih zu

mmungen des Preuß. Allgem. Landrechts,

er die Latte, welche der Angeklagte für eine Waffe im Sinne des In der neueren Doktrin is viel worden, daß in §. 123 Absaß 2, wie eseybuchs, wo von Waffen ohne näher \ ( Nr. 5 Diebstahl mit Waffen, §. 250, Nr. 1 Raub mit bsaß Betteln mit r inne dieses chtig erahtet we Der Sprachgebrauch des Strafgeseßbuchs ist kein so fest be- stimmter, daß mit demselben Worte auch j verbunden werden muß. ) Zweikampfes der d 01 auf Waffen im techni olgt daraus fein zwing Delikte anzunehmen. Argument nicht aus den Bestimmungen Delikte politischer oder Waffen cinübt“, in §. 88 „die Waffen .. Waffen, Schießbedarf oder an Nr. 9 über Feilhalten und Tragen verborgener

Wenn wegen der eigen

polizeiliher Natur in §. ._. trägt“,

„mit Waffen, it ahre 1870 publizirte Stra Doktrin und partikularre

geb Ünbefugtheit seines aufforderungs- hat der erste Richter niht aus-

rde aus Mangel ortrag des ich um einen neuen \pâtet darstellt. Doch

noch aus den Urtheilsgründen Bewußtsein vom Angeklagten ch bestritten war; daher la b, diesen Dolus des Angeklagten . 123 des Strafgeseßbuhs den Dem Gesetze hat der

erkmal erwähnt. d tswidrig-

leistet, daß von ihm die Red estgestellt worden ist. e der Revision in diesem

der ma

nn vor, wenn sondern au dan

führt.

ben ift.

Allein die Revisions\chrift hat hierwegen die Beschwe 8. 266 der Strafprozeßordnung niht erhoben, und S ann dur den heutigen hierauf gerihteten m Vertheidigers nicht ersegt werden, weil es prozessualen Angriff handelt , der sich als ver olgendes hierüber bemerkt werden: eder aus dem Sißungsprotokoll das rechtswidrige

Wortes ver

\{es Strafgeseßbuh Artik, deren gewöh 2 ist) ganz über-

afen im tech-

„seiner Gefährlichkeit wegen t Waffen verschenen Person veru

d der erhöhten Strafbarkeit der Thäter mit Waffen im wenn er andere Argument läßt fich ln mit Waffen verwerthen, da Gesetzes in der erhöhten Ge-

Jahre nach dem Straf-

1876 feine direkte An- ffenen Bestimmungen hin bemerkenswerth,

Das gleiche

ündlichen

n

ender Grund, das l Deshalb kann au ein des Strafgeseßbuchs über

afen gleichgestellt sind. den bewa

liche

der Fall,

233 (vergleiche I. 12 d. de

dem

Dalher

teriellen Beschwerde eine andere e Richter hat nämli die Qualifikation insofern angenommen, egen I. K. drohend geschwungen Gese es erklärt hat. ; ach die Ansicht T e in anderen Stellen des Straf- e Bezeichnung die Rede ist

als

unter „Waffen“ nur tanden werden dürfen. rden.

edesmal derselbe Begriff thümlichen Natur des ishen Sinne zu be-

Gleiche

„in den

in §. 90 „Vor- deren Kriegsbedürfnissen“ und

afen

Dagegen bietet das Strafgeseßbuch in H. 117 ein Beispiel, daß andere gefährliche Werkzeuge den Waffer Eine gleiche Auffassung enthält für

der Artikel 159 C. C. C. möcht“, und für das im I erheblich, daß die damalige Entfernung des | gebung (z. B. Württemberg bweig, & 80: Waffen sind Werkzeuge, n g

ch eine lebensgefährliche Art nicht

des Strafgeseßbuhs Seite 88

neten Diebstahl damit er Jemand verletzen geseßbuch ist tliche Geseßtz- l 139,

Braun- Wirkung

wenn die

bt wird, mit

heime Registratur- or und der Bureau

, der Ge istrat

4 g Geheimer Sekretariats-Assistent ange

e

bahnamt ist der bisher als Bureau

gte Jngenieur Trucksaeß als Ge

expedirender Sekretär und Kalkulator

Assi

Di

sen

Ei

- -

Henke als

stent Grunack als Geheimer R stellt worden.

Beim Reichs

Diätarius beschäfti

iätarius

daß in diesem Gescße im neuen §. 223a. und in dem Zusaße zu 8. 367, Nr. 10 dur die Worte

Waffen dahin erläutert ift , daß daru fährlice Werkzeuge seine Fâlle derjeni Emanation des Strafgeseßbu

Aus allen diesen Grün

Bestimmungen

Anerkennung der

Schiffspapieren ent

Schiffsver schen Handels

schie in deutschen Häfen ferner

ch dem Dekrete des Präsidenten der fran

publik vom 24. Mai 1873 können bei Dam

züge,

in französischen sungs

haltenen Verme/

angaben in deutschen Häfen.

Auf Grund einer weiteren g und der Re Vereinbarun

tober

französischen

g der unter dem 2. Ok- der französi

) veröffentlihten Be

en

zösischen Republik getroffenen

in Abänderun

zwischen der deutshen Regie Blatt S. 316

n

J

( L

,

gierung der fra g werden

gehörigen Damp

gt behandelt

Na

1873 (Central

über die mungen, die auf Grund des jeßi

messungeverfahrens vermessenen, marine an

run wie fol

erkzeuge zu verstehen.

Das viele “thatsählidbe Bei-sih-tragen einer Waffe oder eincs erkzeuges genügt allerdings niht zur Erfüllung des

fab 2, sondern der Thäter muß si

ßt* sein. Eine nähere Erörterung liegenden Falle nit geboten, da euge unter Beifügung \{werer cht hat, als er die Latte gegen

efährliche

hatbestandes des §. 123 Ab mindestens dieses Umstandes bewu dieses Moments is} jedo im vor der Angeklagte von seinem Werkz Drohworte insofern Gebrauch gema J. K. geshwungen hat.

n

Die e

zeuges beruht auf thatsächlich auf die Un:stände des Falles ni

verwerfen.

Ueber den Kostenpunkt “entscheid

ordnung.

Zustellung eines im nen Urtheils auf B

arakterisirung

und Revisionsklägers

die minderjährige P. hauer n E in Kl. Z a

für Recht erkannt, das am 10. Juli 1882 ver Senats des K. Pr. Ober-Lan und wird die Sache zur an \cheidung an das Die EntscheidungZü

wider

das Reichsgericht,

22. Januar 1883,

behalten.

gegebenen Antrag gestellt.

Für die Revisionsbeklagte erschienen und hat nunmehr Revisionsbeklagte Versäumni

Der Berufungsrichter hat weil die Zustellung erster Instanz durch die P bewirkt sei.

Abgesehen davon, daß aus immer nicht als unzulässig, t hätte zurückgewiesen werden dürfen (vergl. S. ordnung und Entscheidung de and ist au in der Sache selbst die Entscheidung unrichtig.

In dem §. 152 is} allgemein vorge dur Gerichtsvollzieher erfolgen follen un? 4 züglich der Urtheile, g die Zustelluung dieser auf wirkt werden

Partei be den 5 der Verkündigung des Urtheils in

Mit

die Thätigkeit des ur! höheren Gerichts begin Rechtsmittels. azwis, fündeten Urtheils gehört nicht der niederen noch ) den Geschäftskreis des Gerichtsv mittelverfahren erst

Das Prozeßgericht h niht mitzuwirken; Anträge wegen daher auch nit an das Gericht, sondern unmi vollzicher zu richten.

Die Motive {ließen die Bemerkungen

Thatbestand. . Gegen das die Sadarstellung enthaltende Berufungsurtheil hat der Kläger noch die Revision eingelegt, er hat den im Tenor wieder-

ist im Verhandlungstermine Niemand der Revisionskläger angetragen, gegen die ßurtheil zu erlassen. Entscheidung8gründe. = die Berufung als unzulässig verworfen, des mit der Berufung angefochtenen Urtheils artei und nit durch deren Rechtsanwalt

solhem Grunde das Rechtsmittel sondern nur als

oll.

vorbereitender

zwanges mit dem Sate:

Auf eine Vertretung der P Betreibens der Zustellung cines

Der Anwaltszwang wird nicht erfordert für Prozedurakte, welche dos nit als grundsätßliche

erhandlung vor dem erkennen artei durch einen Anw lich d Urtheils an den Gegner läßt sh nicht bezichen. Die Civilprozeß-

lichen

fomit die Bestimmung des 8. 74

. .

„ciner Waffe, .

i oder cines anderen gefährlihen Werkzeuges“ der Begriff von iter auch S und andere ge-

zu verstehen sind. Das neue E

gen Anschauung Ausdruck verliehen,

ch8 die herrschende war.

den erscheint es als geretfertigt, das

Wort „Waffen“ in §. 123 Absay 2 nicht im technischen Sinne, son-

dern in der weiteren Bedeutung zu nehmen, wie Spr

ebrauh des Lebens kennt, und darunter auch die anderen gefährlichen

dieser Latte als cines gefährlichen Werk- er Würdigung und kann mit Rücksicht cht für rechtsirrthümlich erachtet werden. Hiernach sind alle objektiven und subjektiven Merkmale zur An- wendung des §. 123 Absaß 2 des St \

da auch die erkannte Strafe dem Ge

rafge n! seße entspricht, die Revision zu

et dcr §. 505 der Strafprozeß-

Anwaltsprozesse ergange-

etreiben der Partei ohne Mitwirkung ihres Anwalts.

Civilprozeßordnung 8. 74, 288.

n Sachen des Schneidermeisters P. F. in Z., Klägers

F. in Vertretung ihres Pflegers Feilen- , Beklagte und Revisionsbeklagte,

kfündete Urtheil des dritten Civil- desgerichts zu B. wird aufgehoben derweiten Erörterung und Ent-

Ober-Landesgericht zu B. ) ber die Kosten wird dem Endurtheile vor-

urtheilenden Gerichts been mt erst mit der Einlegung des e Akt der Zustellung des ver- s Gerichts, weder des fällt vielmehr in Zur - | verhältniß,

Der dazwischen liegend t zur Thätigkeit de des der höheren Jnstanz; de! l ollziehers; er ist nur ein das Akt.

cht hat bei dem Zustellungs Herbeiführung

en die Ab pfkessel- und machen sind,

dem sie entweder französischen

enräume auf

zösi ff werden die in den

r L

s Dekrets dur

tikels 20, ent

nnishen Geseßgebun

Fi

8

gehalte zu en,

fel 14 bis 19

- -

inen Raum in jene ür diejenigen E und Koh nd,

ge ermittelt werd

e ermittelt si

ten der großbrita g

festgestellt werden. e, deren Maschinen

f

.

r

ßgabe der Arti g, oder nach Maßgabe des Ar

en Vor

d Bere Da d

welche für den Jnhalt der Masch \{

Kohlenräume von dem Brutto auf doppeltem We

nach Ma chnung

mpfschi em ersteren We

vermessungs: Cer

essun

s

insbesondere eines

seß hat also für en welche bei

sie der Sprach-

eßbuhs gegeben, und war,

Vierter Civilsenat, am

zurücverwiesen.

derselbe Rechts

‘tifikaten enthaltenen Angaben über de t, wie bisher, ohne Nachvermessung als gültig an

wirkungslos 477 der Civilprozeß- 8 Reichsgerichts Band IV. Seite 414)

schrieben, daß Zustellungen d dann in dem §. 288 be- Betreiben der

1 Verhandlungstermäa ift det; die Thätigkeit des betreffenden

verfahren regelmäßig der Zustellung: sind ttelbar an den Gerichts-

bezüglich des Anwalts- Bestandtheile der münd-

den Gerichte darstellen. alt bezüglich des

anderweit

Juli 1872 Ordnung

, Kessel- und

Maß

gisräume

- -

ungs: ch vermcssenen

ififaten enthaltenen l

s maßgebend nit ermessung der nah zu §. 24 der Schi messungsbehörde (8§. daß die Angaben des Bru

also nah sowie des Raumgehalts der Lo

g vom 5s. igen Räume

. Mai 1873 ermittelt chiffsvermessungs:Cert

Netto-:Raumgehalt al

sondern dur

Schiffsverme ge:

ye, jedoch nur für die wirk

hoben. Berlin, den 21. März 1883.

ertigung des Meßbriefes nah

sf

,

. und D

}sungs:Ordnung durch die-Ver zwar in der Art bewirkt

verme und Rau Sti

) abzugsfäh

ch vorgängige V Dabei wird die Au

chiffsverme}

bblat

zweiten Wege, unps--Ordnun

rtikels 20 des Dekrets vom 24 Jm Auftra Bosse.

dem S. 274 Der Reichskanzler.

4 L

,

haft aus dem französischen Certifikat übertragen

Die Gebühren für solhe theilweise Vermessung werden

durch 8. 32 Nr. 1 der

, n So

e. 16 der S

Für Dampfschiffe dagegen, deren Maschinen äume auf

gehal1s

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umgehal

erkannt. dem

enr Um ff werden.

werden die in den S ch

Angaben über den

anerkannt

g

sitgestellte

(Reichs: Gese Räume, er

Kohl ermittelt.

A

Q V N s umd e = d Q S S W A V D G8 O ao S

na fe

ordnung e e vor, daß die Zustellung an den Anwalt des Gegners ge\hehen muy. E À

: Die Geihäftsordnung im Justiz-Ministerialblalt pro 1879 Anlage zu Seite 206 erwähnt au dem entspreWend allgemein, daß die Ge- ritêvollzieher auf Antrag der Partei oder des Bevollmächtigten Zustellungen vorzunehmen haben. i

Daß aber die Zustellung des mit der Berufung angefochtenen Urtheils der ersten Instanz durch den Gerichtsvollzieher an den Anwalt der Beklagten gesehen isl, darüber waltet kein Streit b. Die Zurückweisung der Berufung aus dem Grunde, weil die Zustellung des Urth.ils niht von dem Anwalt des Klägers herbei geführt worden, war daher unbegründet und demgemä das Be- rufungsurtheil aufzuheben und die Sache zur Erörterung und Ent- \heid:ng in der Hauptsache an das Berufungsgericht zurück zu verweisen.

Anschließung des Berufungs- oder Revis ionsbe- es S as vom Gegner eingelegte Rechtsmittel; Nichtersheinen des Leßteren zur mündlichen Verhandlung. Civilprozeßordnung §8. 482, 483, 518.

Jn Sachen des Viehhändlers C. M. in N., Beklagten und Revisionsklägers,

1) den Kaufmann C. K. zu L. und

F. K. e jeßt dessen Erbèn, . . . . -

visionsbeflagte, S

| hat das Reichsgericht, Erster Civilsenat, am 27. Ja- E e erta t dur Versäumnißurtheil:

ür Recht erkannt dur ersáu :

| I B von dem Beklagten gegen das Urtheil des Ersten

Civilsenats des K. pr. Ober-Landesgerichts zu N. vom 19.

April 1882 eingelegte Revision wird zurückgewiesen; :

II. das gedachte Urtheil wird, insoweit es die Klage in

Höhe von 357 6 nebst Zinsen abweist und die Kläger in

1/2 der Kosten der ersten Instanz verurtheilt, auf die An-

schließung der Kläger an die Revision aufgehoben und die

Entscheidung in die Berufungsinstanz zurückverwiesen;,

111. die Kosten der Revisionsinstanz werden zu /z dem

Revisionskläger auferlegt, die Entscheidung in B.treff des

weiteren 1/z derselben wird dem Endurtheil vorbehalten.

Thatbestand.

Gegen die eingeklagte und an \ih unbestrittene Forderung der Kläger von 4100 4 machte Beklagter neben einer Zahlungseinrede eine Gegenforderung von 357 M geltend, welche er darauf gründete, daß Kläger s durch eine wissentlich falsche Denunziation cinen Schaden in diesem Belaufe zugefügt habe. S

Das Gericht erster Jnstanz verurtheilte den De klagten dur Urtheil vom 1. April 1881, 4100 M nebst 6 Prox. Zinsen seit E Zuni 1880 an dic Kläger zu zahlen und die L osten

; Rechtsstreits zu Tragen. E

M Ae e des Beklagten änderte der Erste Civilsenat e K. pr. Ober-Landesgerichts zu N. durch Urtheil vom 19. April E das erste Erkenntniß dahin ab, daß die Verurtheilung des Den in n von 3743 M nebst Zinsen bestätigt, in Betreff des Me ed betrags von 357 H nebst Zinsen dagegen die Klage abgewiesen ne e, unter Verurtheilung der Kläger in 1/11 der Kosten der ersten ns anke ; des Beklagten in "1/12 der Kosten der ersten und alle Kosten der

iten Instanz. E Nes Urtheil hat Beklagter, nachdem dasselbe am 3. I 1882 zugestellt worden, am 3. Juni 1882 dur Zustellung On 3 Scbriftsaßes Revision eingelegt. Kläger haben durch aen Sn E zeßbevollmächtigten des Beklagten am 1. November 1882 zugesle Schriftsaß erklärt, sich der Revision anschließen zu wollen. a âbs JIn dem auf den 23. Dezember 1882 zur Verhandlung Bio u Revision anberaumten Termin ershieu von Seiten des NRevihon®

flägers Niemand. s Die Revisionsbeklagten stellten den Antrag: L Durch Versäumnißurtheil die Revision zurückzuweisen.

Außerdem beantragten dieselben : :

E ecbtlicd der dem Beklagten in zweiter YFnstanz zuerkannten Kompensationsforderung von 357 das Berufung8urkhe aufzuheben und das erste Urtheil zu bestätigen. d Streit- ur Begründung dieses Antrags wurde das Sah- und = ti E

soweit cs diese Gegenforderung betrifft, in Rae e

dem angefochtenen Urtheil vorgetragen und ausgeführt,

elyelt vO der eigenen Fest- C. K. gegenüber nah de pruch unbe-

wider 2) den Kaufmann

Kläger und Re-

ie este d dem Mitklä mindestens dem ger ) stellung des Berufungsgerichts der Swadentersay- Anf gründet sei. . : Entscheidungsgründe. L 1. Was dic Revis E des Beklagten betrifft, jo ist diele dem Antrage der Kläger gemäß dur Versäumnißurtheil 8 m weisen, da in dem dur Vertagung auf den 23. Dezember O T legten Verhandlungstermin für dcu Befklagten Niemand ers{ enen e obgleich sein Prozeßbevollmächtigter Justizratb P., welcher unge e der stattgehabten Kündigung des Vollmachtsvertrags na 8. er

dem Gegner gegenüber die Eigenschaft eines Pro- S iteithtigten des Beklagten behalten hat, gemäß §: 300 Absay