1926 / 94 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 23 Apr 1926 18:00:01 GMT) scan diff

wo s wohnern usw.

-Sentrums und der Demokraten dagegen stimmten.

‘des Mielershubßgeseßes abgelehnt waren, bleibt es zunäch ursprünglichen A des § 1 des Mieterschußgeseßes.

Für Arbeiter und

* von derjenigen der

- Übrigen sollen strafbare Handlu

- punkten sol

(D, Nat.) betonte, die Handwerker hätten sich mit einer Teillöósung zufrieden gegeben, weil sie glaubten, zurzeit niht mehr crreihenm zu können. n müsse niht bloß den Arbeiterschuß, sondern einen wirklichen Gewerbeschuß zu erreichen suchen. Namens des Reichswirtschastsmimisteriums erklärte ein Regierungs- vertreter, eine Reihe von Fragen, wie das Schankstätten- geseß usw., seien aus der Réichsgewerbeordnung herausgeschnitten und in besondere Bearbeitung genommen, Solange man nicht wisse, welche Fragen dex Reichsgewerbeordnung verblieben, könne man niht an ihre Reform gehen. - Abg. Di d (Zentr.) empfahl vorläufige Zurückstellung des Antrages. Abg. Schmidt - Berlin E trat für Annahme des Antrages auf Aenderung der

.48.-O. ein unter der Voraussezung, daß das Handiverkergeseh, das Arbeitsshuvgesez und das Berufsausbildungsgesey vorher er- ledigt worden sind. Abg. Pebvold (Wirtschaftl. Vereinig.) zog den Antrag sciner Fraktion zurück, Der Antrag Schmidt- Berlin (Soz.) wurde einstimmig angenommen, Abg, Pegold O rGali, Vereinig.) begründete dann einen Antrag auf Vor- ‘gung eines Geseßentwurfs über den Straßenhandel und wies auf die Auswüchse im Straßenhandel hin, die die Existenz des stehenden Gewerbes zu vernichten geeignet seien, Ein Vertveter des Reichswirtschaftsministeriums bat, von dex Belastung der Reichsgewerbeordnung durch diesen Antrag abzusehen. und ihn der Regierung als Material zu überweisen, Abg. Loi bl (Bayr. Bp.) beantragte, die Regierung aufzufordern, die Auswüchse im Stvaßenhandel zu beseitigen. Dieser Antrag wurde an- genommen, die anderen Anträge sind damit erledigt.

Der Neichs8tagsausschuß für das Wohnungs8- wesen trat gestern in die Einzelberatung über den Geseßentwur zur Abänderung des Mieterschußgeseßes ein. Nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungs- verleger hatten hierzu die Vertreter der Wirtschaftlichen Vereinigung einen Antrag eingebracht, wonach bei Grundstücken die Kündigung eines Mietsverhältnisses, das bei Inkrafttreten dieses Gesetzes he- tanden hat, auch wenn der Mietszins nah Monaten oder kürzeren

visten bemessen ist, nur für den Schluß eines Kalendervierteljahrs fn M Kündigungsrecht des Bürgerlichen Geseßbuhs zulässig ein joll.

atten zweck8 Aenderung des § 1 des Mieterschußgesebes beantragt, rof eine Kündigung des Vermieters überhaupt ausgeschlossen sein olle. Unter der Wirkung des Mieterschußzgesetzes vom 1, Juni- 1923 ausgesprochene Kündigungen sollen ebenfalls unwirksam sein. Ein mangels Kündigung \1ch verlängerndes Mictsverhältnis soll als bis zu dem Zeitpunkt verlängert gelten, der ein Jahr nah Schluß des pel die Aufhebung des Mieterschubgesebes folgenden Kalenderviertel- ai)

i Dieser Antrag wurde abgelehnt. Die Sozialdemokraten

a rs E sofern ars vertraglih eine kürzere Verlängerungsfrist für den Fall der Nichtkündigung vor dem Inkrafttreten des Meter- hußgeséßes vereinbart war. Auch dieser sozialdemokratische Antrag wutde vom Ausschuß abgelehnt. —- Die Vertreter der Deutsch- yationalen hatten eine Lockerung der Zwangswirtschaft in der Weise beabsichtigt, daß sie beantragten, daß § 1 des Mieterschubgesehßes folgendermaßen geändert werden solle: „Mietsverhältnisse über Ge- bäude und Gebäudeteile sollen, auch wenn der Mietszins nah Monaten oder kürzeren Fristen ‘bemessen ist, rur zum Schluß eines Kalender- R rs gemäß den Kündigungsbestimmungen des Bürgerlichen Geseßbuchs und nur aus wichtigen Gründen gekündigt werden. Als roichtige Gründe wurden insbesondere angeführt: 1. wenn der Mieter der eine Person, die zu seinem Hausstand oder Geschäftsbetrieb ge- ört oder der er den Gebrauch des Mietraums überlassen hat, sich einer erheblichen Belästigung des Vermiceters oder eines Haußs- bewohners schuldig macht, es sei denn, daß der Vermieter oder eine zu feinem Hausstand erige Person die Belästigung durch eigenes Berschulden veranlaßt hat, 2. wenn cine dieser Personen durch un- angemessenen Gebrau des Mietraumes oder A der ebotenen Sorgfalt den Mietraum oder das Gebäude erheblich ge- fährdet, 3. wenn der Mieker einem Dritten den Gebrauch des Miet- raums überläßt, obwohl er zur Ueberlassung desselben nicht befugt war, Die Kündigung in den Fällen 1 bis 3 soll nur zulässig sein, wenn der Mieter ungeachtet einer Abmahnung des Vermieters das Berhalten fortselzr oder es unterläßt, eine ihm mögliche Abhilfe zu chaffen, oder wenn das Verhalten des Mieters ein solches war, daß em Vermieter die Fortseßung des Mictsverhältnisses nicht zugemutekt werden kann. Die Kündigung soll nur binnen sechs Véonaten von dem Zeitpunkt ab zulässig sein, in dem der Vermieter vom Kündi- gungsgrunde Kenntnis erlangt bat. Sie soll A sein, wenn seit Entstehung des Kündigungsgrundes ein Jahr verstrichen ist," Dieser Leuliatianale Antrag, der also eine kleine Er- weiterung des Kündigungsrehts des Vermieters bezweckte, wurde ab- elehnt. Dagegen stimmten die Vertreter der Kommunisten, der Sozialdemokraten, des Zentrums und der Demokraten. Der Ver- treter der Deutschen Volkspartei hatte einen Antrag eingebracht, wonach dem § 1 des Ml uvdelenes folgende neue Absäße 4 und 5 anzufügen sind: „Die Vorschriften des Mietershußgeseßes finden vom 1. Juli 1926 an keine Anwendung mehr auf gewerblich benußte Räume, soweit sie niht an Kleingewerbetreibende oder im BZu- sammenhang mit Wohnungen vermietet sind. Eine Bermietung an

‘Kleingewerbetreibende liegt niht vor, wenn die Jahresfriedensmiete ‘übersteigt: a) 3000 Reichsmark in Gemeinden mit über 500000 Ein-

E NEIn, b) 2500 Reichsmark in Gemeinden mit über 200000 Ein- mnern, €) 2000 Neichsmark in Gemeinden mit über 100 000 Ein- Dieser Antrag bezweckte also die Aufhebung des Miietershußes für gewerbliche Näume größerer Art. Er wurde ab- elehnt, da die Vertreter der Kommunisten, Sozialdemokraten, des t Nachdem nun- mehr in erster Lesung im Ausschuß alle O I 1

i der

soziale An-

Der Reichstags8aus\chuß für i A 98 iber die Abs

elegenheiten seßte gestern die Beratun

P deus des eide nappschaftsgeseßes fort. Nah en

des Nachri

dem Berich büros des Vereins - Deutscher Hs g-

‘verleger wurde insbesondere die Pensionsversiherung der Arbeiter be-

ensionsversicherung waren bisher zwei Abteilungen gestellte mit gemeinsamen Vorschriften vorgesehen. Entwurf trennt die Pensionsversicherung der Angestellten völlig Arbeiter, indem er zwei besondere es T

vorsicht. Die Arbeiterpensionskasse des Reichsknappschaftsvereins joll alle Arbeiter in knappschaftlih versicherten Betrieben umfassen, und war ohne Einschränkung bezüglih des Gesundheitszustandes der rbeiter, Zweifellos veri lettert sih durch den Wegfall des Ge- eines im Durchschnitt das Wagnis der irg t Tasse, Seen wird aber erreicht, daß überall dieselben Personen, fia nach der Neichsversicherungsordnung versichert sind, auh der Ver- m

delt, In der

rungspfliht in der Arbeiterpensionskasse unterliegen, wodur die Sake ‘agd wesentlich vereinfaht wird. Da die Aussprache ih

ehr ausdehnie, kam es in der heutigen Sipung niht zu Ab- C maligen, Die Materie wird zunächst erst zur weiteren Be-

arbeitung einer Unterkommission überwiesen werden.

Im Femeuntersuchungs8ausschuß des Rei c 8§- tags Aue “estern dex Vorsißende Ab . Dr. Schetter (Zeutr.) ein Arbeitsprogramm vor. Laut Bericht des Nachrichtenbüros des

Vereins deuts E Aula sollen danach im Sinne der

vom Plenum überwiesenen Aufgabe als Fememorde angesehen werden: Anschläge auf Menschenleben auf Grund des Spruchs

. Einer Organisation oder der Verabredung einzelner ihrer Mit-

lieder wegen eines von ihnen als verräterish angr leenen Ver- altens sowohl gegen Mitglieder und ehemalige Mitglieder als

auc gegen Außenstehende. Als Femeorganisationen jollen an-

gesehen werden: Organisationen, die Gruppen bildeten oder duldeten, denen die Durchführung von Gegen oblag. Jm

f A Bl E ba ar so» weit fie zur Beleuchtung der Anschläge oder zur Charakterisierung der Organisationen von Bedeutung sind, Unter diesen Gesichts-

/ n nach dem bisher gepvüften Material als Feme- rganisationen in Betracht kommen: 1, die S, R. (Schivarze eihswehr), 2. die Organisation Roßbach, 3. die Arbeitsgemein-

{haft Mayer (Breslau), 4. die Einwohnerwehr Bayern- (Orts-

ohne daß er hiervon vorher in Kenntnis geseßt wurde.

ruppe München), 5. der Dilioter Lies (Minuichen), 6, die O. C. (Or anisation Consul), T. der Werwolf. Alg Femetaten kommen in Betracht zu 1 die acht Fälle Legner, Pannier, Gröschke, Wilms, Sand, Brauer, Holz, Beyer, zu 2 die Falle Kadow und Böttcher, zu 8 der Fall Hermaun, zu 4 die Fälle Dobner, Sandmeyer, Har- tung, zu 5 der e Bauer, zu 6 die Fälle Erzberger und Rathenau, zu 7 liegt kein besonderer Fall vor. Ungewiß hinsichtlih ihrer Zu- gehörigkeit sind die Fälle Gareis und Dammers. Mit Rücksicht darauf, daß zu den wichtigsten Fememorden (der Schwarzen Reich§=- wehr) das Aktenmaterial 6 sehx unvollständig ist, soll deren Behandlung bis zum Eingang und der Durcharbeitung der Akten zurückgestellt werden. Dasselbe gilt für die Fälle, die die Organi- sation Roßbach betreffen. O der Arbeitsweise des Aus» [usses soll folgendermaßen verfahren werden: Die Berichterstatter geben gu den Einzelfällen einen zusammenhängenden Bericht mit einem Vorschlage, über welche Fragen Beweis erhoben werden joll und welche Perjonen als Zeugen oder Sathverständige gehört werden sollen, Dementsvrechend beschließt der Auss{huß dann *Art und Umfang der Beweiserhebung und führt E H Um mit der Untersuchung sofort beginnen zu können, soll zunächst folgende Reihenfolge für die Einzeluntersuchüngen eingehalten werden: 1. der Fall Bauer, 2. die Fälle der Einwohnerwehr München, 3, die Fälle der Organisation Consul und 4, der Fall Hermann. Sobald die Akten zu den Fällen der Schwarzen Reichswehr vor- liegen, werden dieje Fälle vorweg behandelt. Fn längerer Ge- shaftsordnungsdebatte nahmen die Redner zu dem Programm Stellung. Abg. Landsberg (Soz.) wandte sich gegen eine Ein- engung des Begriffs Feme sowie eine Verengung ‘des Arbeits- kreises des Ausschusses, Sachlich und. historish bedeute Feme eine angemaßte, also - gewalttätige Gerichtsbärkeit. Abg. Baeccker (D. Nat.) warnte vor einer Erweiterung der Arbeiten des Aus- \husses, es bestehe sonst die Gefahr, daß der Ausschuß im Herbst nocch immer sie und daß die einzelnen Mitglieder physish einfa mnicht mehr mitarbeiten könnten. Es liege aber im Jnteresse derx Sache, daß möglichst dieselben Mitglieder im Ausshuß blieben. Abg, Scheidemann (Soz.) betonte, bei den Attentaten auf Erz- berger, Rathenau und ihn selbst habe es sih ausgesprochenermaßen um eine „Bestrafung“ gehandelt, bei der die Täter sich sogar über die Neihenfolge unterhalten hätten und darüber, wie man die Arbeiter- schaft am besten zu Putschen veranlassen könnte. Abg. Troßmann Dee _Vp.) führte aus, wenn man praktische Arbeit leisten wolle o müsse man sih auf die Organisationen beschränken, die wirklich eine Gefahr M io Das sei aber bei der Einwohnerwehr Bayerns niht der Fall. Er beantrage daher, diese zu streichen. Abg. Sch nellerx (Komm.) beantragte, zu den Femeorganisationen hinter Werwolf noch angen: Oberland und Wikingbund. Zum Antrag Troßmann bemerkte Berichterstatter Abg. Levi (Soz.): Vom Ober- land stamme der Blücherbund ab, dem eine Femetat nachgeriesen fei. uer sei Oberland in Oberschlesien beteiligt gewesen, wo viele

ußende unaufgeklärter Morde vorgekommen seien. Man könne aber an den ganzen oberschlesishen Kompler gar nicht heran. Mit- berichterstatter Abg. Dr. Schaeffer erklärte, über die Vorgänge in Oberschlesien beständen keine Akten. Ueberdies würden etwaige Straf- taten aus der damaligen Zeit in q hat auch nach Ansicht des NReichskommissars nicht unter die Gerichtsbarkeit des Neiches fallen, Abg. Dr. Mittelmann (D. Vp.) beantragte auch die Ein- Ee der Tscheka und von Tschekamorden in die Untersuchung. Abg. Schn eller (FKomm.) wandte sih gegen diesen Antrag. Abg. Dr. Máittelmamn (D. Vp.) betonte, der Ausschuß müsse ganz glatte, unangreifbare Arbeit leisten und ane ih eine Ark richterlicher Autorität in Anspruch nehmen. Abg. Dr. Levi e hatte vom Standpunkt der strengen Logik gegen den Antrag Mittelmann nichts einzuwenden, Die Oeffentlichkeit anteressiere aber weniger der innere Aufbau dieser Scaar ililonen als die Frage, wie es möglih ge- wesen sei, daß diese Organisationen sich 1ahrelang hätten halten können. Da werde man îmmer wieder auf gewisse Zusammenhänge mit den Behörden stoßen. Politisch sei der Antrag Mittelmann nur geeignet, die Aufgaben des Ausschusses zu verwischen. Daher könne er ihm nicht zustimmen. Abg. Baecker (D, Nat.) wies darauf a daß man sich erst gegen eine Verengung der Aufgaben des Aus- usses gewendet habe, während man sih jeßt von derselben Seite gegen eine Erweiterung sträube. Die Tscheka falle unbedingt unter die vorher angenommene Zweckbestimmung. Die Mehrheit des Ausschusses {stimmte der Einbeziehung der Tscheka zu. Dagegen stimmten die Sozialdemokraten und die Kommunisten, Im s wurde das Arbeitsprogramm des Vorsißenden genehmigt, Bezüglich der Ginwohnerwehr in Bayern wurde beschlossen, die Untersuchung nux auf die Landesleitung zu erstrecken. Nächste Sißung: Mittwoch, den 28, April. Tagesordnung: Berichterstattung über den Fall Bauer,

Der Vexfassungsausschuß des preußischen Landtags trat in seiner leßten Fs dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger ju olge, dem Cas über die Bestellung von Mitgliedern des Reichsrats durch die Provinzialverwaltungen bei, der im März dieses Jahres von der Dia Volkspartei, den Demokraten und den Sozialdemokraten im Landtag ega racst worden war, da eine Zweidrittelmehrheit gegenüber dem Einspruch des Staatsrats nicht zu erzielen war. Bekanntlich besagt der Antrag, daß in den Aus- \chüssen des Neichsrats ein vom Staatsministerium bestimmtes Mils lied die Stimme des Landes Preußen führt. Die Gegenstände der Tagesotdiua der Bollsißung sind vorher in gemeinschaftlicher Be- ratung aller preußischen L des Reichsrais zu erörtern. J der Bollsizung werden die Stimmen Preußens einheitlich durch ein vom ee A A bestimmtes Tue abgegeben, es sei denn, daß sich mehr als 10 Stimmen in der Minderheit befunden haben. Jedem gewählten Mitglied eht das Recht zu, bei einheitliher Stimma abe seine abweichende Stellungnahme dem Reichsrat be- kanntzugeben. Gegen diese Vorschläge stimmten nur dag Zentrum und die Deutschnationalen. Der É S, des Staatsrats joll erst, nahdem das Plenum zu dem Beschluß des Verfassungsausschusses Stellung genommen haft, zur Sous kommen.

Dem Beamtenausschuß des preußischen Land- tags lag gestern ein Aenderungsantrag der Sozialdemokraten zum S UN izeibeamtengeseß vom 16, August 1922 vor, der, dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zu- folge, Annahme fand, nahdem Ministerialdirektor Abe gg erklärt hatte, daß niht anzunehmen sei, daß das neue Geseß vor dem 1. Oktober d. Ï. verabschiedet werden konne. Der Aenderungsantrag bringt einige P berungen in den Vorschriften t die Dienstentlassung und faßt die Ziffer 2 des § 18, wie folgt: „Der Schußpolizeibeamte hat dem vechtmäßigen Dienstbefehl der zuständigen Dienstvorgescßten unbedingt nachzukommen. Verwarnungen und einfache Verweise gegenüber den Beamten sollen ausdrücklih als los dur die Dieùst- vorgesebten ausgesprochen und dem Bestraften s{hriftlich übermittelt werden. Der strenge Verweis wird dem Schubpolizeibeamten in Gegenwart eines Schubpolizeibamten, der möglichst dem glei Dienstgrade angehört, durch den unmittelbaren Dienstvorgeseßten oder in dessen Gegenwart erteilt.“ Der Ausschuß bes ige sich mit einer Eingabe des Polizeiobersten Kl ü fer-Münster, der über seine SntElGetung aus dem Staatsdienst dur den preulit n Minister des Inneren beschwert, weil die Verabschiedung e

L s chwerde enthält {were Vorwürfe gegen einzelne Vorgeseßte, die m Ministerialdirektor Abegg mit Entschiedenhett uruagewiejen wurden. Die Entlassung sei lediglih wegen Ueberschreitung der Altersgrenze_ erfolgt. Abg, Bor ck (D. C behielt \sih eine endgültige Stellungnahme über die kündbare Einstellung der Schuß- polizeioffiziere für sich und seine Fraktion vor.

Nr. 20 des „M inisterfal-Blattsfür diePreußische innere Verwaltung“, herausgegeben im Preußischen Mi- nisterium des Jnnern, vom 21. April 1926 hat tolgenden Fnhalt: Allgem. Verwalt. Bek. 10. 4.26 Verkauf v. Orden u Ehren- zeichen. NdErl. 15. 4. 26, Kosienpflichtigkeit v. Amtéblattbek RdErl. 16. 4. 26, Lehrg. d. Vereinigung f. \taatswissenschaftl. Fort- bildung, Staatshaushalt. NdErl. 31. 3. 26, Kassenanschlag der Verwalt. d. Inn. f. 1926. Kommunalverbände. Amvo. 15. 4. 26 zum Gewerbesteuergeseß. Polizeiverwaltung. Bekämpf. von Schund- u. Shmußschriften. Filmverbot. Beschluß 12. 4. 26, Verstaatl. der Pol.-Verw. Wanne-Eickel. NRdE!. 12. 4, 26, Nachweis d. festgeseßten Geldstrafen RdErl. 15. 4. 26, Polizei« kosten. NdErl. 17. 4. 26, Verrechn.-Anw. d. Pol. usw. RdErl. 15 4. 26, UVebertühr. v. Pol.-Kanzleibeamten in höh. Gruppen. NdErl. 16. 4. 26, Satzung d. Hil\skasse d. Landiägerei RdErk. 9, 4. 26, Verwert. d. Altsahen d. Shußpol. NdErl. 9. 4. 26, Aend. d Raum-B. O. Paß- u Fremdenpolizei. NdErk. 12. 4. 26, Ausländ. Diplomaten- u. Ministerialpässe. Verkehr s- wesen. NdErl. 9. 4. 26, Erfahrungen bei Flugwettbewerben. RNdErl. 14. 4. 26, Genehmigung v. Luftfahrtveranstalt. NRdErk. 14. 4. 26, Zulass. v. Luftverkehrsunternehmen RdErl. 16. 4. 26, Genehmigung v. Luftfahrtunternehmen. NdErl. 16. 4. 26, Zulas), v. Flughäfen. Nichtamtlicher Teil. Die Deutsche Hoh- \chule f. Politik. Neuersheinungen. Zu beziehen durch alle Postanstalten oder Carl Heymanns Verlag, Berlin W. 8, Mauer- straße 44. Vierteljährlich 1,80 NM für Ausgabe A (zweijeitig bedruckt) und 2,40 NM für Ausgabe B (einseitig bedruckt).

Handel uud Gewerbe, Berlin, den 22. April 1926. Telegraphische Auszahlung.

22. April 21. April Geld Brief Geld Brief

Buenos-Aires . | L Pap.-Pes. | 1,697 1,701 | 1/693 1,697 Canada . . « |.1 kanad. S 4,199 4,209 4,199 4,209

SCAPAN + 6 s 04 1 Yen 1,984 1,988 1,971 1,975 Konstantinopel | 1 türk. L 2,165 2,175 2,105 2,115 London. . 1L. 20,40 920,452 | 20,397 20,449 New York. . .|L§ 4,199 4,205 4,199 4,205 Rio de Janeiro | 1 Milreis 0,591 0,593 0588 0,590 Uruguay . . . . | 1 Goldpeso 4,335 4,345 4335 4,345 Amsterdam- : ; Motterdam . | 100 Gulden ] 168,38 - 168,80 | 16834 168,76 Athen .….…. 100 Dram. | 5,29 5,81 | 5,29 5,31 Brüssel u. Ant- werben « « « [100 Frcs. 15,06 15,10 15,03 15,07 Danid 100 Gulden | 80,90 81,10 80,87 81,07 elsingfors . . | 100 finnl. 4 | 10/547 10,587 |- 10,547 10,987 talien . . « . | 100 Lire 16/875 16,915 | 168 16,92

Iugoslawien. . | 100 Dinar 7,399 7,415 7,389 7,409

Kopenhagen . . | 100 Fr. 109,80 110,08 } 109,81 110,09 Lissabon und Vporto . . « | 100 Escudo 21,329 21,375 | 21,829 21,379 So se L G 9089 9L11 | 9143 91,65 A Ss 100 Fres. 14,095 14,135 14015 14/055 Prag. . « « « - | 100 Kr. 12419 12,459 | 12421 12,461 Schwetz « « « « | 100 Fres. 8098 81,18 80,98 81,18 Sofia ed 100 Leva 306 3,06 306 3,06 Spanien . « ._. | 100 Peseten 6062 60,78 60,24 60,40 Stockholm und z Gothenburg . | 100 Kr. 11224 11252 | 11228 112,96 Wien. : ... .|100Schilling| 59,168 59,298 | 59,17 9,31

Budapest . . . | 100 000 Kr. 5,86 9,88 9,87 9,89

Ausländische Geldsorten und Banknoten,

92. April 21. April Geld Brief Geld Brief 20,47 20,57

Sovereigns .

20 Fres.-Stücke 16,17 16,29 Gold-Dollars 4299 4/249 | 4227 4,247 Amerikanische:

1000—5 Doll. |1 § 4,189 4,209 4,19 4,21 2 und 1 Doll. |1§ 4,175 4,195 4,176 4,196 Argentinische . | 1 Pap.-Pes. 1,68 1,70 1,68 1,70 Brasilianische . | 1 Milre 0578 0,598 0,585 0,605 Ne, . [1 fkanad. # 4175 4,195 4,175 4,195

nglische:

A E ALLS 20,37 20,47 20,367 20,467

Fu. darunter | 1 £ 20,362 20,462 | 20,3605 20,469 Türkif [F e. o. 1 türk. . R E GEER \-aR ad Belgische . « «| 100 Fres. 14,98 15,06 14,96 15,04 Bulgarische . . | 100 Leva -— Dänische Se ¿l LOO: T. 10968 110,12 1 109,55 110,09

100 Gulden | 8060 81,00 8057 80,97

Danziger. « « 100 fis A 1051 10,57

innishe, « « ranzösische « « | 100

res. 14/075 14155 | 1401 14,09

olländische . . | 100 Gulden | 168,01 168,85 ] 167,96 168,80

talicnische:

übe: 10 Lire | 100 Lire 16,89 16,97 169086 16,986

ugoslawische . | 100 Dinar Ta T3397 7,36 7,40

orwegisdhe . . | 100 Fr. 9087 91,33 9125 9171 Numäniîsche: |

1000 Lei und : s

neue 5090 Lei | 100 Lei 1,586 1,625 1,63 1,67

unter §500 Lei | 100 Lei —_— arts Séhwedische . . | 100 Kr. 111,94 112,50 | 112,00 112,66

Schweizer « « « | 100 Fres. 8085 8125 | 8087 81/27 Spanische . « 1100 Peseten | 60,45 60,75 60,10 60,409

T o-\low.: A . « « [106 Kr. 12,413 12,473 | 12,395 12,409 1000Kr. u. dar. | 100 Kr. 12,402 12,462 | 12,412 12,472 59,055 59/355 | 59,04 9,34

Oesterreichische. | 100 Schillin esterreichische 100 005 ng

Üngarische . . 5,82 5,86 5/835 5,876

(Weitere Nachrichten über „Handel u. Gewerbe“ st. i. d. Ersten Beilage.)

(Fortseßung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

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O S S E C E T E E I I JFunhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich.

Bekannlgabe der : amtlichen Großhandelsinderziffer vom : 21. April 1926.

Filmverbot.

: Preußen.

Bescheid über die Zulassung von Zündmitleln.

Handelsverbot,

___ Amtliches. Deutsches Reich, Die amtliche Großhandelsinderziffer vom 21, April 1926,

_Vom 14. dis zum 21. April hat die Gruppe Jndustrie- stoffe weiter um 1,7 vH auf 1245 nachgegeben, die Agrar- erzeugnisse haben um 0,5 vH auf 122,5 angezogen. Der Gesamt- index stellte sich damit am 21. April auf 123,2 oder um 0,3 vH niedriger als inder Vorwoche.

Berlin, den 22. April 1926. Statistisches Reichsamt. J. Ver Dre Piaher.

m ——————_

Filmverbot.

Die öffentliche Vorführung des Bildstreifens: „Dr. Carl Hau, Schuld und Sühne“ 1 Aft 147 m Antrag- teller und Ursprungsfirma: Rex-Film A. G,, Berlin, ist am 1, März 1926 unter Prüfuummer 12 668 verboten worden.

Berlin, den 22. April 1926.

Der Leiter der Filmprüfstelle Berlin. Mildner.

Preußen,

Bescheid über die Zulassung von Zündmitteln.

Nachstehend bezeichnetes Zündmittel wird hiermit für den Bezirk des unterzeichneten Oberbergamts zum Gebrauch in den der Aufsicht der Bergbehörde unterstehenden Betrieben zugelassen.

A. Nähere Merkmale des Zündmittels. . Herstellende Firma : Elektro-Zünder G. m. b. H., . Siß der Firma: Groß Salze, Herstellungêort : Fabrik in Groß Salze, Bezeichnung des Zündmittels : Elektrischer Brückenglübzünder, Veschaffenheit des Zündmittels : Unentflammbarer Brücken- glüßzünder mit festem Beh Die Jfolierung der Zünd- leitungen ist mit einem Feuershugmittel imprägniert. B, VerwendungsbereiM. Gefamler Bergbau des Oberbergamtsbezirks Dortmund.

Dorimund, den 17. April 1926.

Preußisches Oberbergamt.

J. V.: Weise,

T A U O baa

Dur) rechtskräftigen Bescheid vom 25. März 1926 ist dem hier Quo iele amm 106, - wohnhaften Neisénden Friedrich onzier der Handel mit Gegenständen des täg- lihen Bedarfs - wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb auf - Grund der Verordnung über Handels- béschränkungen vom 23. Juli 1923 untersagt. Hannover, den 17, April 1926. Städtische Polizeiverwaltung. J. A,: Weber.

M U T E Gm

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Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Reichsrat hielt gestern nachmittag eine öffentliche Vollsikung ab. Kenntnis genommen wurde von einer Mitteilung, daß für die Zeit des längeren Urlaubs des Reichs- wehrministers Dr. Geßler der Reichsminister des Funnern Dr. Külz mit der Wahrnehmung der Geschäfte des "Reichs= wehrministers beauftragt woxden ift.

Der Reichsrat stimmte, nah dem Bericht des Nachrichten-

büvros des Vereins deutscher Se der Errichtung .

einer Abrechnungs|stelle im Scheckverkehr bei der Reichsbankstelle in Frei urg (Breisgau) zu, und genehmigte weiterhin die Verordnung über die Regelung dexr fürsorgerechtlihen Beziehungen zum Saargebiet. Wie vor zwei Fahren, so wurde auch diesmal vom Reichsrat dexr Antrag der Canadian Pacific Railway Company in Montreal auf Erweiterung der Er- laubnis zur Auswandererbeförderung nah den Vereinigten Staaten von Amerika über Canada abgelehnt, iveil nah Ansicht des Reichsrats ein Bedürfnis nicht vorliegt.

__ Durch eine Verordnung des Reichsverkehrsministers soll die Zahl der Mitglicder der Beiräte für die Reichs- iväasserstraßen von 12 auf 15 erhöht werden. Diese Ver- oxduung bedarf der Zustimmung des Reichsrais. Die Aus= schüsse haben beschlossen, die Genehmigung zu erteilen,

In dex Vollversammlung. exklärte der Vertreter von Sachsen, daß die Regierung des Brei taates*Sachjen der Ver- ordnUng: nicht zustimmen könne, weil fih untex den vom Reichs- vexkchröminister Ernaunten kein Vertreter der sächsishen Wirtschaft befände. Sachsen könne um so weniger gustimmen, als sächsische Wirtschaftskreise überzeugt seien, daß schon bei ähnlichen Anlässen Sachsen unberücksichtigt geblieben sei. Ein Antrag pe ssens, die Vorlage an die Ausschüsse zurückzuveriveisen, fand nicht die genügende Unterstüßung.

Dex Reichsrat stimmte mit Mehrheit der Verorduung zu.

Angenommen ivurde ein Nachtragsetat für 1925. Es handelt si Hierbei, wie der Berichterstatter, Ministerial- direktor Sa ch8, ausführte, lediglich darum, Ausgaben zu legali- sieren, die im E schon die Zustimmung der beiden gesehz- gebenden Körperschaften gefunden haben, Jusgesamt bringt der Entwurf eine Mehrausgabe von 221 Millionen, wovon den Haupt- anteil der Hundertmillionenkredit an die Reichsbahn in Anspruch nimmt. Während diese 100 Millionen durch Hergabe von Reichs- bahnobligationen gedeckt werden, jen die übrigen Ausgaben teils Us Erhöhung oder Neueinstellung gewisser Einnahmen, teils durch Verminderung von Ausgaben bestritten werden. Dem Etat für 1925 fommt auch noch ein Betrag von 12 Millionen zugute, den die deutsche Reichspost infolge der Novolle zum Postfinanz- geseß an die Reichskasse ablicfern wird. Von Jnteresse ist, daß die im Etat vorgesehenen 500 000 Mark gur Durchführung des Volks- begehrens von den Reichsratsausschüssen im Einverständnis mit der Regierung auf anderthalb Millionen erhöht worden find.

| Obwohl die beteiligten Kreise die ee Mlen Kosten des Volks

begehvens gu übernehmen haben, sind doch dem Reich für die Ein- tragung erhebliche Mehrausgaben A Die Weißeriß=-Talsperren-Genosseuschaft in Freital (Sachsen) hatte eine Entscheidung gemäß § 51 Absaz 2 des Aufwertungsgeseßes vom 16. Juli 1925 bean- tragt, welcher Kategorie von Anlcihen ihre Anleihe von 10 Millionen Mark zuzurechuen ist. Der Reichsjustizminister hat dem Reichsrat mit eteilt, seine Entscheidung werde dahin lauten, daß für diese Anleihe die Vorausseßungen des §8 51 Absaß 1 des Aufwertungögeseves vorliegen, und der Reichsrat erfllävte sich mit dieser Entscheidung einverstanden. : Schließlich wurde noch ein Geseßentiourf über die Be - strafung des Zweikampfes angenommen.

_ Der Reichstag hatte bekanntlich seinerzeit beschlossen, daß beim militärishen Duellvergehen obligatörishe Dienstentlassung ein treten sollte. Dann wurde auf Antrag von mehr als einem Drittel der Reichstag8smitglieder die Verkündigung des betreffenden Ge- seges auf zwéi Monate ausgeseßt, weil Bedeuken entstanden waren gegen die Einführung der obligatorischen Dienstentlassung an

telle der bloß fakultativen, lediglich im Bereich des militärischen Mau ies. Die Reichsregierung hatte nun dem Reichsrat eine neue. Vorlage zugehen lassen, wona für dén N en Zivei- kampf die Diensten! assung în der Regel nur fakultativ ta finden solle nd obligatorisch nur. in schweren Fällen, Ln Hivilbeamte war in der Vorlage der Regierung nux die fakultative Vorschrift eut- halten. Dann aber hat die Reichsregierung ihre Vorlage noh dahin geändert, daß entsprehend den Bestimmungen für mili- tärischen Zweikampf auch für den zivilen Zweikampf in der Regel nux die fakultative Dienstentlassung vorgesehen wird und die obligatorishe Dienstentlassung nur“ für s{iwvere Fälle. Ju dieser

orn wurde die Novelle vom Reichsrat gegen die Stimmen von Thüringen und Mecklenburg-Shwerin angenommen, Die Ver- treter der preußischem Provingen und das preußische Staats- On gaben diesmal einmütig ißre Stimme füx die Vor- age ab,

tee Oren

Ueber iht

über die Geldbewegung bei der Reichshauptkasse für März 1926.

- Iyril 192 Män d rf 925 T März 1926 Reichsmark I. Einzahlungen. | a) Aligemeine Finanzverwaltung | (Steuern, Zölle, Abgaben) oh n e die verpfändeten Zoll- und Steuer- einnahmen für März 1926. . . 1 419 634787| 6833851 675

31 932 428 451 567 215

344 420 030 7 178 271 705

b) Sonstige Einzahlungen Summe der Einzahlungen

II. Au8zahlungen. a) Allgemeine Neichsverwaltung (ein-

4 799 719 408

{ließlich derKriegslastenausgaben)} 488 383 018 b) Steuerüberweisungen an Under Und Gee S 165 770161 2541511 724 0) Neparationszahlungen . . 36 182 320 299 770 964 Summe der Auszahlungen | 690 339 499| 7 641 002 096 Mithin Zuschußbedarf | 238 768284| 462730391

ITL. Stand der |\chwebenden Schuld

am 31, März 1926. Reichsmark 1. Zahlungsverpflihtungen aus Schaßanweisungen und. Schaßwechseln „18-631 200 2. Sicherbeitsleistungen mit Schaßanweisuügen UND Sa Bet v o ea a e 02216 400

Summe L... 70 847 600 Erläuterungen: 1, Das Gefamtaufkommen an Steuern und Zöller, betrug im Dar 1926 e o a A rd. 442,9 Mill. NM, hiervon find im Laufe des März nicht an die Reichshaupikasse gelangt: die verpfändeten Zolle usw. mit: 1d. 1617, bleiben . . 281,2 Mill. N. Da zu fommen die vom Kommissar für ver- pfändete Einnahmen im März zurück- überwiesenen Beträge aus dem Monat Serail e A a de IB8A

Mithin betragen die Einzahlungen. . kd. 419,6 Mill. NM. 2. In den Auszahlungen für die allgemeine Neichsverwaltung sind

die an die Deutsche Neichsbahn gegen Hergabe von Vorzugsaktien ge- zahlten 100 Mill. NM enthalten.

9. Die vorliegende Uebersicht gibt lediglih die Geldbewegung bei der Neichshauptkassc in der Zeit vom 1. April 1925 bis zum 31. März 1926 wieder. Sie umfaßt auf der Ausgabenseite niht nur die in dieser Zeit Lewirkten Ausgaben des Nechnungsjahres 1925, fondecu auch die in der Zeit vom 1. April 1925 bis zum 31. August 1925 Ln für As des Jahres 1924 geleisteten Ausgaben und {ließli lolhe Nestausgaben, für die die Mittel durch den Haushalt tür 1924 bereitgestellt waren, die aber erst nah dem Abschluß des Nechnungsjahres 1924 (31. 8. 25), also im Rechnungsjahr 1925, gezahlt und verbucht werden konnten (z. B. Zahlungen auf Grund des Liquidationéschädengeseßes, Erwerb vou Vorzugsaktien der Neichs- babngelellschaft, Fertigstellung im Jahre 1924 begonnener Bauten u. a. m.), Diese Ausgaben fallen nicht den e des Jahres 1925 zur Last, jondern den aus dem Jahre 1924 in das Jahr 1929 übernommenen Resten. Hierauf beruht es, daß das Nechnungs- jahr 1925 bis zum 31. März 1926 rein fassenmäßig mit einem Pat! von rund 463 Mill. NM abschließt, während haus- haltsmäßig si etn Fehlbetrag voraussichtlih nicht ergeben wird und die Summe der Zahlungen auf die aus dem Jahre 1924 in das R M Pei inde ns e zu 2 R

L er ist a er ausgewiefene Kassenzuschußbedaz von 463 Mill. NM. f: y

4. In den Berichtsmonat fallen 27 Zahltage, so daß sich bei den Einzahlungen ein Tagesdurcchschnitt von 16,7 Mill., bei den Aus- zahlungen ein solcher von 25,5 Mill. NM ergibt.

_Der Königlich großbritannishe Boischafter Viscount i D ’Abernon ist nah Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Botschaft wieder übernommen.

Preußischer Landtag. 153. Sißung vom 21, April 1926.

Nachtrag.

Die Rede des Ministers für Volfswohlfahrt Hiut-

siefer in der Beratung des Abschnitts des Volfsiwohlfahrts-

ctats „Wohnungs- und Siedlungswesen“ lautet nach dem je vorliegenden Stenogramm wie folgt:

«Im Anschluß an die leßten Ausführungen des Herrn Abg.

Meincke möchte ih kurz mitteilen, daß wir beabsichtigen, in dew