1926 / 95 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 24 Apr 1926 18:00:01 GMT) scan diff

Hraunkohlensyndikais usw. Auch die Genossenschaften würden mit der Liefersperre {wer bedroht. Nach ausgedehnter Debatte beschloß cuf Anirag der Sozialdemokraten der Aus|chuß, die Reichsregierung ¿u ersuchen, die Ausführungsbestimmungen zum Geseß über die Nege- ¡ung der Kohlenwirtschaft vom 21. August 1919 in der Weise zu andern, daß der § 63 folgenden Wortlaut erhält: „Er sorgt dafür, daß eingetragene Genossenschaften und deren Zentralen auf Ver- langen von den auf Grund des Kohlenwirtischaftsgeseßes bestehenden Ko Lensyidikaten zu den vom Reichskohlenverband E RacseGbea Brenn- stoffverkaufspreisen ohne Verpflichtung zur Einhaltung von Mindest- verkaufsprei)en direkt mit Brennstoffen beliefert werden.“ Auf An- trag der Bayerischen Volkspartei beschloß dann auch der Ausschuß, die Reichsregierung zu ersuchen, dem § 60 der Ausführungs- bestimmungen zum Geseß über die Regelung der Kohlenwirtschaft vom 21. August 1919 folgende Fassung zu geben: „Er genehmigt die allgemeinen Lieferungsbedingungen der Syndikate und ihrer Handelsgesellschaften und überwacht deren Einhaltung. Er überwacht au die besonderen Vorschriften derselben an einzelne Verbraucher- gruppen. Er hat hierbei insbesondere darauf zu achten, daß die allgemeinen Lieferungsbedingungen und die besonderen Vorschriften keine Bestimmunçen enthalten, die a) dem Wiederverkäufer die Führung bestimmter Marken oder Sorten verbieten oder auferlegen, b) dem Wiederverkäufer den Absaß an bestimmte Abnehmer oder Abnehmer ruppen untersagen oder begrenzen oder nur unter er- [hwerten Bedingungen und Auflagen erlauben, c) dem Wiederverkäufer cine Auskunftspflicht an den Lieferanten über ine sonstigen Bezüge auferlegen, d) dem Wiederverkäufer für den Absaß Preisvorschriften machen, die vom MNeichskohlenrat nicht ausdrücklich genehmigt sind." Hierauf vertagte fih der Ausschuß.

Der Reichstagsaus\chuß für das Woh- nungswesen seßte in seiner gestrigen Sißung diè Be- ratung über den Geseßentwurf zux Abänderung des Mietershußgeseßes fort. Entsprehend dexr Regierungs- vorlage wurden 1m § 3 des Mieterschußgeseßes die Vor- schriften duxrch WMehrheitsbeschluß des Ausschusses geändert. Bekanntlich konnte nach § 3 des Gesehes der Vermieter auf Aufhebung des Mietverhältnisses klagen, wenn ter Mieter mit cinem Betrag im Verzug war, der den für die Dauer von zwei Monaten zu entrihtenden Mietzins erreiht. Aus allgemein wohnungswirt- schaftlichen Gesichtspunkten erschien eine Milderung dieser Klage- voraussezung wünschenêwert. Nach Ansicht der Negierung und der Mehrheit des Ausschusses ließ es sih im Interesse der Erhaltung der Hauser und der ordnungsmäßigen Entrichtung der Hausabgaben nicht weiter aufrechterhalten, daß der Vermieter die Klage erst er- hében kann, wenn die Nückskände bis zu einem Betrage angewachsen sind, der infolge der Zweimonatsfrist einen immerhin erheblichen Teil des Jahreéaufkfommens ausmacht; dies gilt namentlich für die keines- wegs seltenen Fälle, in denen mehrere Mieter eines und desselben Hauses gleichzeitig unberechtigte Abzüge von dem Mietzins machen und dieses Verhalten längere Zeit hindurch fortseken, Deshalb wurde vom Ausschuß entsprechend der Megierungsvorlage beschlossen, bei Verirägen mit kürzeren als vierteljährlichen Zahlungs- abschnitten die Aufhebung des Mietsverhältnisses bereils dann zu- zulässen, wenn der Rückstand den Betrag eines Monats übersteigt. Dadurch, daß die zweimonatige Frist nunmehr in derx angegebenen Weise vom Ausschuß herabgeseßt wurde, wird erhofft, daß die ge- dahtem Schwierigkeiten izn wesentlichen gehoben werden; indem ver- langt wird, daß der Rückstand den Betrag eines Monats übersteigt, wird aber auch ausgeschlossen, daß bei Verträgen mit Monatszahlung die Herausgabe des Mietsraumes bereits wegen eines cinmaligen Verzugs verlangt werden kann. Soweit hiernah fortan eine er- leichterte Aufhebung Plaß greifen soll, läßt der Beschluß des Aus- schusses in dem Bestreben, einen Mieter, dem nur eine geringfügige Verzögerung zur Last fällt, vor der Aufhebung des Mietsverhältnisses zu bewahren und um moglichst viele säumige Mieter zur baldigen Nachzahlung der rückständigen Beträge zu veranlassen, die Erhebung der Aufhebungsklage jedoch erst zu, wenn seit der Fälligkeit des ge- samten, die Aufhebung rechtfertigenden Betrags cine Frist von zwei Wochen verstrichen ist. Ferner konnte bisher nach §3 Abs. 1 Say 2 des Mieterschußgeseßes in Fällen, in denen der Mictzins in viertel- r N oder längeren Zeitabschnitien zu entrichten ist, die Auf- vebungsflage erst erhoben werden wenn der Mieter mit einem Be- trage im Verzug tar, welcher den für die Dauer cines Viertel- jahres zu entrichtenden Mietzins erreicht; bei nux einmaligem Nücl- stand war die Erhebung der Klage, wenn Vorauszahlung vereinbart war, erst vier Monate, im übrigen erst einen Monat nach der Fallig- keit zulässig. Der Ausschuß beschloß, daß auch hier eine zweiwöchige Nachfrist ausreichen foll, wobei die bisherige Unterscheidung zwischen Verträgen, bei denen der Mietzins im voraus und solchen, bei denen ex nachträglich zu zahlen ist, wegfallen kann. Schließlich war gemäß 8 3 Absaß 3 des Mieterschubgescßes die Aufhebung nicht mehr zu- lässig, wenn der Mieter den Vermieter vor dem Erlaß des Urteils befriedigt hatte oder, wenn si der Mieter von seiner Schuld dur BEGMAA befreien konnte und bis zum Erlasse des Urteils die Auf- cechnung erklärte. Dex Umstand, daß hiernah die Zahlung rück- ständiger Beträge sowie die Geltendmachung von Gegenforderungen mit einer den Klageanspruch beseitigenden Wirkuna noch bis zum Erlasse des Urteils zweiter Instanz erfolgen konnte, haite in der Praxis insofern zu Unzuträglichkeiten geführt, als die Vorschrift dazu mißbraucht worden ist, die Zahlung der Mietbeträge unberechtigter- weise übermäßig lange hinauszuschieben. In Anbetracht e beschloß nunmehr der Ausschuß, die Befugnis des Mieters, die Aufhebung noh îm Prozeß durch Zahlung oder Aufrehnuung abzuwenden, fortan in der Weise zu beschränken, daß die Zahlung oder Aufrechnung nur imnerhalb zweier Wochen seit Erhebung der Klage, längstens ‘aber bis um Schlusse der mündlichen Verhandlung erster Instanz, auf welche

18 Urteil ergeht, zulässig jen soll, Zahlt der Mieter erst nach

Erhebung der Klage, so fallen ihm, wenn der Vermieter daraufhin alsbald Vank t den Nechtösstreit in der Hauptsache für erledigt

zu erklären, nah allgemeinen prozeßrechtlichèn Grundsäßen die Kosten es Verfahrens zur Last, da der Mieter in dem Rechtsstreit unter- legen sein würde, wenn die Erledigung nicht eingetreten wäre. Zur Vermeidung von Zweifeln wird dies in einem dem Absaß 3 des § 3 angefügten zweiten Saße durch Beschluß des Ausschusses noch be- sonders ausgesprohen. Das Gesagte gilt aub für eine nah der

lageerhebung erklärte Aufrehnung; der Aus\{uß war der Auf- assung, daß im Interesse einer ordnungsmäßigen Bewirtschaftung der Häuser von dem Mieter, der gegenüber der Mietzinsforderung einen zur Aufrehnung geeigneten Gegenanspruch zu haben glaubt, verlangt werden müsse, daß er die Erklärung tunlichst frühzeitig abgibt, jedenfalls aber nicht zuwartet, bis der Vermieter wegen der Nichtzahlung Klage auf Aufhebung des Mietverhältnisses gegen ihn erhoben hat. Die Beratung über die Abänderung des Mieier- scubgesebes wird fortgeseßt.

7

Der Siedlungsausschuß des preußischen Land- tags beschäftigte fich gestern mit demokratischen Anträgen auf Aenderung des Reihssiedlungsgeseßes usw. Nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Beiiungsverleger soll zur Beschaffung von Land für die Anlieger- edlung neben dex Enteignung die Zwangspacht mit Kaufanivart- ale eingeführt werden. Ferner wird eine g an die Landeskulturbehörden gefordert, daß sie Anträge auf Anlieger- siedlung nicht allein aus dem Grunde ablehnen, weil die Antrag- ¡teller nicht alsbald bar zahlen oder nicht Sicherheit hinterlegen können, sondern daß die Laudeskulturbehörden nach den Vor- (N des Flüchtlingssiedlungsgeseßes als Entschädigung für das abgetretene Land auch „eine als Reallast Ie tilgbare Maturalwertrente“ festseven. Abg. Stendel (D. Vp.) lehnte die Anträge wegen der notwendigen Aenderung des Siedlergeseßes ab. Abg. Wend e - Winzig (D. Nat.) sprah sich für Neusiedlungen aus, ebenso der Reduer des Zentrums, der vorschlug, durch SGasiung einer Rentenbank die Geldmittel für Neusiedlungen auf- zubringen. Nachdem auch die Regierung eine ablehnende Stellung êingenommen hatte, wurden die Anträge abgelehnt.

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Handel und Gewerbe. Berlin, den Telegraplhi}che Auszahlung.

April 1926.

Buenos- Aires . | 1 Pap.-Pej. (GAnada s é Ia Konstantinopel LONDOWE L 2-6 4 New York. .. Mio de Janeiro Tau. Ainsterdam- Rotterdam .

Athen .

Brüssel u. Ant-

werpen ... Vatiig. c Helsingfors ..

SFtalien

Iugo|lawien. . Kopenhagen .. Lissabon und

Oporto O es Pad, a eee O ea ded Schweiz

Sofia

Spanien . ..…. Stockholm und

(Gothenburg. B e n Budapest .….

Ausländische Geldsorten und Bankuoten.

23. April

100 Gulden 100 Drachm.

100 Gulden 100 finnl. A

100 Gscudo

100 Peseten

100 Schilling 100 000 Kr.

Sovereigns .. 20 Fres.-Stücke Gold-Dollars . Amerikanische:

1000—5 Doll. 2 und 1 Doll. Argentinische . Brasilianische . Canadische. .

Englische : große .

rranzösische . « olländische . .

Nah dem Jahresbericht der Chromo-Papier- und y Gustav Naijork,

Carton-Fabrik für 1925 waren dem

gesellschaft,

15361 t (761

(4065 t). (12 347).

im Vorjahre 2681 000 Stück.

trächtlihe bezogenen

1 £ u. darunter Türkische. . Belgische Bulgarische Dânische . . Danziger. .

rand da

Ftalienische: über ‘10 Lire Sugoslawische . Norwegische . .

Numänische: 1000 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei Schwedische .. Schweizer - « « Spanische . Tschecho-\low.: 5000 Kr.. 1000Kr. u. dar. Oesterreichische. Ungarische .

109,55 110,09

:| 100 Gulden 100 finnl. 4

100 Peseten

100Schillin 100 000 Kr. :

Leipzig-Plagwigy, auf fast 6 Millionen Reichsmark gestiegenen Umsaße entsprechend die Außenstände und Verbindlichkeiten höher als im Vorjahre; im V laufe der ersien 3 Monate dieses Jahres sind jedoch die letzteren wieder wesentlich zurückgegang blieb: die Gesellshaft im Berichtsjahre ver|{chont. Nach Abzug der Abschreibungen und sämtlicher Unkosten, der vertrags- und saßungs- emäßen Vergütung an den Vorstand und Au!sichtsrat sowie der Seealsungén an Beamte und Arbeiter bleibt ein Reingewinn von 126 724 NM, wovon je 7 vH = 116 340 RM auf die Vorzugs- und Stammaktien zu verwenden find, fo daß ein Vortrag von 10 384 RM für das neue Geschäftsjahr bleibt.

Nah dem Bericht des Eschweiler Bergwerks- Vereins Kohlscheid über das Geschäftsjahr 1924/25 erreichte die Förderung der Gruben ca. 83% des leßten Friedensjahres. Im einzelnen stellen fih die Produktionsziffern wie folgt : 1924/25 (1923/24 in Klammern) 2 442 594 t (1 503 410 t), die Ers- zeugung: von Koks 652888 6 (353 593 6), Briketts 94735 b (54 125 t), Noheisen 16 155 (17 053 6), der Nebenprodukte: Teer (1618 t), Ammoniak 8299 & t wurden 1924/25 13 959 Arbeiter

13 248 b Gießereiroheifen, Fertigfabrifate 37 480 b. J

nennenswerten Verlusten

Nettoförderung

Benzol 3245 t

An Fremde wurden ve 2 390 760 Stück Schlaensteine, ) i der. Ringofenziegelei wurden 4612 000 Ningofensteine hergestellt, Zur Vervollständigung des Pr duktionsprogramms des Hüttenwerks wurde am Schluß des Geschätts- jahres das in Eschweiler in der Nachbarschaft gelegene Röhrens walzwerk der Eschweiler-Ratinger Metallwerke A. G. käuflich worben. Der Betrieb des Werkes, welches nahtlose Nöhren her und im Nöhren-Syndikat eine Beteiligungsziffer von ging am 1. Juli v. J, auf die Gesellscha\t über. Der JInteressengemeinschaft mit den Vereinigten Hüttenwerken Burbah— Eich—Düdelingen- betrug 5 503 954 NM. Die Abschreibungen be- liefen sich auf 2200882 RM, 1. 3 192000 NM. Der Auksi(htsrat erhält 1

Nah dem Geschäftsbericht der Kraftübertragungs8.- werke Nheinfelden über das Geschäftsjahr 1925 herr ersten Vierteljahr des Jahres 1925 gro auf den im Sommer und Herbst günst der Spätherbst

Anteil an der

Dividende erforderten

er Wassermangel im ge Wasserstände folgte sich * allmählich entwidel) Wasserknappheit, Das Dampfwerk war an 147 Tagen in Betrieb. Die verhältnismäßig Verkauf von Nachtstrom Fremdstromes bisher noch nicht erreihtes Maß steigen. Ge}chäftéjahres zunehmenden Krise des Wirtschaftslebens war der Stromverbrauch, abgeichen von einzelnen Fällen, niht zurückgegangen. Im laufenden Ge|chäftsjahr machen si jedoch die ungünstigen Zeit- verhältnisse im. Stroma òôhne Störung.

Wasserstände : und des aus der Schweiz Stromabgabe Troß der im Laufe des

Betrieb verlief wieder Der MReingewinn einshl 46590 NM Vortrag beträgt 1 433 874 RM. Dem Reservefonds flicßen 69 364 NM zu, 10 % Gewinnanteil auf 12 000000 RM Aktienkapital erfordern

jag bemerkbar.

1,2 Mill. Mark. Die Vergütung für den Aussihtsrat beträ 66 996 N M Der Versorgungskasse werden überwiesen 50 000 NM, Als Vortrag auf neue Nechnung bleiben 47 554 NM.

Nach dem Jahresberiht der A ngklo-Continentalen (vormalsOhlendortf'|chen)Guano-Werke inHam- burg für 1925 betrug der Reingewinn einschließlich des Vortrags aus dem Jahre 1924 42 203 NM, wovon 300 Nm gleich 6 vH. Diz vidende auf die Vorrehtsaktien entfallen, 14000 NM dem Aufsichtsrat zukommen, fo daß ein Uebershuß von 27 903 NM verbleibt, der auf neue Rechnung vorgetragen werden joll.

__ New York, 22. April. (W. T. B.) Die Federal Re- ferve Bank of New York- hat die Nédiskontrate von 4 auf 3# vH berabge]eßt.

Wien, 22. April. (W. T. B) Wochenauswe is der Oesterreichischen Nationalbank vom 15. April (in Klammern Zu- und Abnahme im Vergleih zum Stande vom 7. April). In Tausend Schillingen. Aktiva. Gold, Devisen und Valuten 560 402 (Abn. 4351), Wechsel, Warrants und Effekten 79 120 (Abn. 6627), Darlehen gegen Handpfand 241 (Zun. 7), Darlehens{huld des Bundes 183393 (—,—), Gebäude jamt Einrichtung 10931 (——), andere Aktiva 390796 (Abn. 6449). Passiva. Aktienkapital (30 Millionen Goldkronen) 43 200 (unverändert), MNeservefonds 4552 (unverändert), Banknotenumlauf 749 446 (Abn. 41 370), Giroverbindlichkeit und andere Verpflichtungen 74 964 (Zun. 30 564), fonstige Passiva 353 974 (Abn. 6449).

Budapest, 22. April. (W. T. B.) Wochenausweis der Ungarischen Nationalbank vom 15. April (in Klammern vom 7. April). In Pengö. 1 Pengó = 12 500 Kronen. Gold-, Silber-, Devisen - und Valutenstand 230 012 714 (234 452 R Wechsel auf Effekten 135 898 945 (139 420 208), Staals\chuld 154 140 231 (154 140 231), fonftige Aktiven 258 130 237 (258 718 174), Notenumlauf 344 077 643 (365 746 475), Staats- und Privatgut- haben 209 719 878 (196 467 925), fonstige Passiven 194 779 004 (194 911 435). :

London, 22, April. (W. T. B.) Wochenausweis der Bank von England vom 22, April (in Klammern Zu- und Abnahme im Vergleich zu dem Stande anm 15. April) in Pfund Sterling: Gesamt- reserve 25 998 000 (Zun. 474 000), - Notenumlauf. 140 161 000 (Abn. 556 000), Barvorrat 146 410 000 (Abn. ‘81 000), Wechselbestand 68 031 000 (Zun. 1 454 000), Guthaben der Privaten 103 196 000 (Abn. 423 000), Guthaben des Staates 12 369 000 (Zun. 1405 000), Notenreserve 24 662 000 (Zun. 495 000), Regierungssicherheiten 39 270 000 (Abn. 940 000), Verhältnis der Reserven zu den Passiven 22,50 gegen 22,27 vH. Clearinghouseumsay 779 Millionen, gegen die entsprechende Woche des Vorjahres 27 Millionen meßr,

m ————_

Wagengestellung tfürKohle, Koks undBriketts am 22. April 1926: Ruhrrevier: Gestellt 21513 Wagen. Oberschlesishes Nevier: Gestellt —.

, Die Elektrolytkupsernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte fih laut Berliner Meldung des „W. T. B.“ am 22. April auf 132,00 (4 (am 21, April“: auf 132,25 A) für 100 kg, s

Berlin, 22. April. (W. T. B.) Pkeisnotierun gen fürNahrungsmittel. (Durhschnittseinkaufspreise des Lebensmitteleinzelhandels für je 590 kg frei Haus Berlin gegen Kasfsazallung bei Empfang der Ware. - [Original- packungen.] Notiert pur öffentli angestellte beeidete Sach» verständige . der Industrie- und Handelskammer zu Berlin.) Preise in Neichsmark: Gerstengraupen, lose 17,75 bis 22,00 4, 'Gersten- grüße, lose 17,75 -bis 18,50 Æ, Haferflocken, lose 21,50". bis 22,00 M, Hafergrüße, lote 22,50 bis 23,00 4, Noggenmehl 0/1 15,25 bis 16,00 4, Weizengrieß 25,00 bis 26,00 4, Hartgrieß 26,00 bis 27,00 M, 70 9/9 Weizenmehl - 20,25 bis 23,00 Æ, Weizenaußzug- mehl 25,00 bis 29,25 M, Speiseerbsen, Viktoria 18,00 bis 23,00 , Speiseerbsen, kleine 15,00 bis 16,00 Æ, Bohnen, weiße, Perl 11,25 bis 13,00 Æ, Langbohnen, handveilesen 15,90 bis 24,00 „4, Linien, kleine 15,50 bis 20,90 Æ, Linsen, mittel 28,00 bis 34,00 .Æ, Lin)en, roße 34,00 bis 45,00 .Æ, Kartoffelmehl 14,25 bis 17,75 M

afkfaroni, Hartgrießware 49,00 bis 60,75 4, Mehlschnittnudeln 99,60 bis 34,50 Æ, Eiernudeln 45,00 bis 72,50 Æ, Bruchreis 17,00 bis 18,00 Æ, Naugoon Reis 19,50 bis 20,00 4, glasierter Tatel- reis 21,00 bis 33,00 „Á, Tafelreis, Java 33,00 bis 49,00 Æ, Ningäpfel, amerikan. 65,00 bis 86,00 4, getr. Pflaumen 90/100 in Vriginalkisten 38,00 bis 41,00 4, getr. Pflaumen 90/100 in Säten 34,75 bis 39,29 Æ, entsteinte Pflaumen 90/100 in Original- kisten und Packungen 56,00 bis 58,00 4, -Kal. Pflaumen 40/50 in Originalkisten 62,00 bis 62,50 4, Nosinen Caraburnu # Kisten 50,00 bis 68,00 Æ, Sultaninen Caraburnu 70,00 bis 100,00 .Æ, Korinthen choice 43,00 bis 51,00 .4, Mandeln, süße Bari 196,00 bis 230,00 „Æ, Mandeln, bittere Bari 216,00 bis 250,00 4, Zimt (Kassia) 100,00 bis 105,00 .&, Kümmel, holl. 33,50 bis 35,00 Æ, s{warzer Pfeffer Singapore 177,00 bis 210,00 4 eiber Pfeffer Singapore 210,00 bis 235,00 4, Rohtaffee Brasil 195,00 bis 220,00 Æ, Nohkaffee Zeniralamerika 220,00 bis 300,00 M, Nöstkaffee Brasil 240,00 bis 290,00 A Möstkaffee Zentral- amerika 260,00 bis 400,00 4, Nöstgetreide, lose 16,00 bis 19,00 M, Kakao, fettarm 52,00 bis 90,00 Æ#, Kakao, leiht entölt 90,00 bis 120,00 .&, Tee, Souchong, gepackt 365,00 bis 405,00 Æ, Tee, indisch, gepackt 413,00 bis 500,00 .4, Inlandszucker Melis 29,50 bis 31,00 4, Inlandszucker Naffinade 30,50 bis 34,00 Æ, Zucker, Würfel 35,25 bis 37,00 4, Kunsthonig 32,00 bis 33,00 #4, Zuder- rup, hell, in Gimern 26,2 bis 37,50 Æ, Speisesirup, dunkel, in

imern —,— bis —,— Æ, Marmelade, Erdbeer, Einfrucht 88,00 bis 107,00 .#, Marmelade, Vierfrucht 35,00 bis 40,00 .Æ, Pflaumen- mus in Eimern 37,50 bis 47,00 Æ#, Steinsalz in Säcken 2,90 his 3,40 4, Steinsalz in Packungen —,— bis —,— M, Siedesfalz in Sädcken 4,90 bis 4,70 Æ, Siedesalz in Packungen —,— bis —,— #, Brater.schmalz in Tierces 82,00 bis 83,90 .#, Bratenschmalz in Kübeln 82,50 bis 84,00 „4, Purelard in Tierces 80,50 bis 82,90 A, Purelard in Kisten 81,00 bis 83,50 4, Speisetalg, gepackt 50,00 bis 80,00 .#, Margarine, Handelsware I 69,00 4, 11 63,00 bis 66,00 M, Margarine, Spezialware 1 82,00 bis 84,00 Æ, IL 69,00 bis 71,00 Æ Molkereibutter La in Fässern 180,00 bis 185,00 , Molkereibutter Ta in Packungen 187,00 bis 192,00 # Molkerei- butter Ila in anein 165,00 bis 175,00 #, Molkereibutter Il a in Sen 172,00 bis 182,00 Á, Auslandsbutter in Fässern 192,00

is 199,00 f, Auslandsbutter in Packungen 199,00 bis 206,00 ,

Corned beef 12/6 Ibs. per Kiste 52,00 bis 53,00 Æ, ausl. Sped, geräuchert, 8/10—12/14 —,— bis —,— Æ, Allgäuer Rematour 65,00 bis 75,00 .Æ, Allgäuer Stangen. 48,00 bis 52,00 4, Tilsiter Käse, volltett 110,00 bis 120,00 .4, eter Edamer 40 °/9 95,00 bis 100,00 A, echter Emmenthaler 165,00 bis 175,00 Æ, ausl. ungez. Kondensmilch 48/16 25,00 bis 26,00 Æ, ausl. gez. Kondensmilch 28,00 bis 30,75 M, Speiseöl, au8gewogen 87,00 bis 74,00 4.

(Weitere Nachrichten über „Handel u. Gewerbe“ \. i. d. Ersten Beilage.)

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. T y r o l, Charlottenburg.

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Nechnungsdirektor Mengering in Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Druck der Norddeutshen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstr. 32.

«Fünf Beilagen

Jou (einschließlich Börsen-Beilage) und Erste und Zweite Zentral-Handelsregister-Beilage.

E IIP D De MUI T) N L I T: P IRISZ O P N M T N T N E T E E S M R I I

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Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 9,—- Neihsmark, Ld. G Alle Postanstalten nehmen Bestellung an, für Berlin außer den Deni Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die I E Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Nummern kosten 6,30 Neichsmark. Fernsprecher: Zentrum 1573,

Ir. 95. Reich

Sbantgírovfonto.

E Alle zur Veröffentlichung im Neichs- und Staats- anzeiger bezw. im Zentral-Handelsregister bestimmten Druckaufträge müssen völlig druckvreif eingereicht es muß; aus den Mauuskripien selbst auch ersichtlich sein, welche Worte durch Sperrdruck oder Fettdruck hervorgehoben werden sollen. Schriftleitung und Geschäftsstelle lehnen jedeVerautwortung für etwaige auf Verschulden der Auftraggeber beruhende Unrichtig- Teiten oder Unvollständigkeiten des Manuskripts ab, x

Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich. Cxequaturerteilungen. l Verordnung über die Auflösung der Außenhandelsstelle für das Buchgewerbe. Bekanntmachung, betreffend Berichtigung der Liste der Preise des Mitteldeutschen Braunkohlen-Syndikats. Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 17 des Reichs- geseßblaits Teil 11. Preußzeu. Achter Nachtrag zur Bekanntmachun bezirk Bom zugelassenen Sprengstoffe. Bescheide liber die Zulassung von Zündmitteln.

der im Oberbergamts-

Amiliches.

Deutsches Reich.

E italienishen Generalkonsul in Giuseppe Pellegrini und dem Konsul von

[ Haiti in Kiel Max Dorn ist namens des Reichs das Exequatur erteilt

Berordnung

über die Auflösung der Außenhandelsnebenstelle für das Buchgewerbe.

Vom 22. April 1926.

Auf Grund des 8 1 Abs. 3 der Ausführungsbestimmungen vom 8. April 1920 zu der Verordnung über die Außenhandels- tontrolle vom 20. Dezember 1919 (NGBl. 19 wird hiermit verordnet:

Die Außenhandelsnebenstelle für das Buchgewerbe wird

Berlin, den 22. April 1926. Der Reichswirtschafts minister. J, A.: Flach.

Bekanntmachung,

„In der im Reichsanzeiger Nr. 92 vom 21, April 1926 veröffentlichten Liste der Preise des Mitteldeutschen VBraunkohlen-Syndikats ist folgende Berichtigung vor- zunehmen:

Magdeburg-Helmstedter Nevier.

a) Tage- und Tiefbauwerke eins{chl. Gewerkschaft Humboldt-

Wallensen. Förderkoblen . Siebkohlen . . Stückkohlen Förderfoblen L Siebkohlen 1. Stückkohlen L

Berlin, den 28. Apri

Aktiengesellschaft Reichskohleuverband, Keil ppa. Dr. Lintl.

Gruben Frie- dericke, Emma u. PrinzWilhelim

Bekanntmachung.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 17 des Neichsgeseßblatts Teil I1 enthält: das Geseß über das Abkommen zwischen Deutschland und Polen die Verwaltung der die Grenze bildenden Strecken der Netze

O , der Mecklenburg-Schwerin Küddow fowie über den Verkehr auf diesen Strecken, vom

die Bestrafung des Zweikampfs gestimmt hat.

einschließlich des Portos abgegeben.

E

das Gesecp über das auf der Konsarent in Helsingfors ge- iPlolene Abkommen zur Bekämpfung des Alkoholshmuggels, vom 14. April 1926,

das Geseß über die Verfrahtung alkoholisGher Waren, vom 14. April 1926, und

die Bekanntmachung über die Natifikäation des Abkomniens zwischen dem Deut|chen Neiche und Haiti über die Aufhebung des Ausgleihsverfahrens, vom 16. April 1926.

Umfang 2} Bogen. Verkaufspreis 30 NReichspfennig. Berlin, den 28.. April 1926.

Geseßsammlungsamt. Dr. Kaisenberg.

Preußen.

AGtEr-Nahlirtag zur Bekannimachung der im Overbergamtsbezirk Bonn zugelassenen Sprengstoffe.

Der Weitersprengstof} Wetter-Ammoncahücit E, lfd. Nr. B 47 der Liste der Bergbausprengstoffe, wird für den gesamten Bergbau, für Schlagwettergruben und \hlagwetterfreie Stein- tohlengruben mit der Höchstlademenge von 800 - im Ober- bergamtsbezir? Bonn zugelassen. Bonn, den 20. April 1926. Preußisches Oberbergamt.

Zündmittel-Zulassungsbeschei d.

Das nachstehend bezeichnete .Zündmittel der „Fabrik elektrisher Zünder G. m. b. H, in Kölu-Niehl“ wird hiermit für den Bezirk des unterzeichneten Oberbergamts zum Gebrauch in allen der Aufsicht der Bergbehörde unterfstehenden Betrieben zugelassen:

a) Bezeichnung des Zündmittels : Feuersicherer elektrisher Moment-

E mit Papphülse oder Messinghülse und Vergußmasse Ir. 3

b) Herstellung8ort: Fabriken - in Porz, Hochkreuz bei Köln und Kamen i. Westf.

0) Beschaffenheit der R Die Zünder sind Brückenglüh- zünder mit festem Zündkopf. Jhrer Form nah sind es Auf- steckzünder, die mit ihrer Hülse auf die Sprengkapsel auf- gesteckt werden. An Stelle des bisher als Vergußmasse be- nußten Schwefels ist eine als nit brennbar bezeichnete und von der Herstellerin „Vergußmasse 36" genannte Vergußmasse zur Anwendung gelangt. Der Zündkopf is in dieser Vergußmasse fo eingebettet, daß der obere ‘Teil des Kopfes herausragt. Die Papphülle ist mit einem Feuer- s{ugmittel imprägniert. Die Zünderdrähte bestehen aus ver- zinkiem Eisen und sind mit zwei je 5 mm breiten Papier- streifen fest umwidelt, die ebenfalls mit einem Feuershuß- mittel imprägniert sind. e solierung und zum Schutze gegen Feuchtigkeit und Wasser ist die Papierumwicklung der Drähte mit einer von der Herstellerin mif „Nilignit" benannten Masse getränkt.

à) Besondere Bedingungen : Keine.

Breslau, den 14. April 1926, Preußisches Oberbergamt.

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Bescheid über die Zulassung von Zündmitteln,

a) Bezeichnung der Zündmittel: Elektrishe Brückenglühzünder mit Papphülse und mit Messinghülse.

b) Name und Siß der Firma: Elektrozünder G, m. b. H., Berlin,

0) Ort der Herste ung: Fabrik in Groß Salze bei Schönebeck.

d) Beschaffenheit der Zündmittel : Die Zünder haben ungefähr 39 mm hohe hellbraune Papphülsen von ungefähr 8,5 mm äußerem Durchmesser oder 44 mm hohe Messinghülsen von ungefähr 7,9 mm äußerem Durchmesser. . Sie laben festen Zündkopf. Die Hünder mit Pappbülse sind Aufsteckzünder, diejenigen mit Messinghülse Aufsteckzünder oder Einsteckzünder, Die Zünder find unentflammbar und feuersicher. gemacht,

6) Zugelassen für den gesamten Bezirk des Oberbergamts.

Halle (Saale), den 21. April 1926.

Preußisches Oberbergamt. R H A S I S S E E IEICIZET

Nichtamtliches.

Deutsches Reich. Berichtigung. Ju dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher

eitungsverleger über die Sißung des Reichsrats am 22. April j die Angabe über die Stellungnahme von Mecklenburg-

chweérin zu dem E dahin zu berichtigen , daß ür den Gesegentwurf über

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einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit) 1,05 Neichsmark, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 1,75 Neichsmark,.

die Geschästsstelle des Neichs- und Staatsanzeigers Berlin SW/. 48, Wilhelmstraße Nr. 832.

Anzeigenpreis für den Raum

Anzeigen nimmt an

Verlin, Gounabend, den 24. April, abends. Poitschecttonto: Berlin 41821, 1926

ueRT

Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages

Preußischer Landtag. 154. Sißung vom 22. April 1926. Nachtrag.

Die Rede, die dex Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Dr. Steiger im Laufe der zweiten Beratung des Gestütshaushalts gehalten hat, lautet nah dem vor- liegenden Stenogramm ivte folgt:

Es ist heute wiederholt davon die Rede geivesen, wel che Stellung die Pferdezucht in unserer Landwirte [haft gegenwärtig überhaupt noch habe. Diese Stellung geht einmal aus dem Wert hervor, den die Pferdezucht an sih hat. Sie haben bereits von einem der Herren Redner gehört, daß von der Hauptlandwirtschaftskammer ih habe ihre Zahlen angegeben, um damit eine möglihst objektive Stelle zu haben der Wert der gesamten Viehzucht auf 12,4 Milliarden und dec Wert der Pferde allein auf 3,8 Milliarden berechnet wurde. Diese Zahlen habe ich in einer ausführlichen Darlegung vom 5. März d. J: über die Regelung des Pferdezolls in den s{chwebenden Handelss . vertragsverhandlungen niedergelegt. - Hieraus geht zweifellos hervor, daß die Pferdehaltung in unseren landwirtschaftlichen Be- trieben Heute noch eine außergewöhnlich große Bedeutung hat.

Jhre Bedeutung steigert sih aber, wenn man die Frage bes antivortet: Wer ist es denn, der die Pferde hält? Jh habe in diesex Denkschrift nachgewiesen, daß nah der Betricbs- ¿ählung vom 12, Juli 1907 von dem gesamten Pferdebestand von 3,4 Millionen: Stüä vamals allein 2,4 Millionen, das sind rund 70 vH, auf die bäunerliche Bevölkerung mit einem Grundbesiß bis 50 Hektar entfallen. Fch sage ausdrüdckli, auf die bäuerliche Be- völkerung mit einem Grundbesiß bis 50 Hektar; gewöhnlich sicht man als bâuerliche Bevöllerung die Besiger bis 100 Hektar an, und in Ostpreußen, wo die Verhältnisse noch anders liegen, muß man auch die Besiver von 190 bis 125 Hektar noch zur bäuerlihen Bevölkerung vrechnen. Wenn ih solche Zahlen zugrunde legen ivürde, dann käme ih auf mindestens 35 bis 90 vH. Das ist dann also die Zahl der gesanten Pferde, die auf die bäuerlihe Zucht entfallen.

Nun entsteht aber vor allem die Frage, welche Stellung denn die Pferde in dem Betriebe der Landwirtschaft selbst einnehmen. Es kann kein Zweifel darüber herrschen, daß die Ausnußung der Weiden vielfah am besten vurch Pferde geshieht, und cine Um- stellung auf andere Tierarten ist häufig nur in einem dveschränkten Umfange mögli. Fh babe daher au in genannter Denkschrift nachgewiesen, daß gerade gewisse Pferdezuhtgegenden sich durh einen großen Anteil von Weide an dex gesamten landwirtschaftlih genußten Flähe auszeihnen, und daß also ein natürlicher Zu- sammenhang gischen der Pferdezucht und der landivirtschaftlichen Nußungsfläche besteht. |

Dies ist aber noch gar nicht entscheidend, sondern die Frage: Welche Stellung nimmt nun das Pferd in der Zukunft im Betriebe ein? Verschiedene Redner haben naturgemäß dazu Stellung ge- nommen und haben diese Frage je nach ihrer Einstellung zum landwirtschaftlichen Betriebe verschieden beantwortet. Eine Auf- klärung können wir von jenen landwirtschaftlihen Sachverständigen erhalten, die im leßten Sommer in Nordamerika gewesen sind. Sie haben ihre Erfahrungen jüngst bei den Verhandlungen der deutshen Landwirtschaftsgesellschaft wiedergegeben. Sie gehen dahin, daß die Grenze der Mechanisierung und Motori- sierung der Landwirtschaft viel niedriger ist, als man gemeinhin annimmt (hört, hört! bei der Deutschnationalen Volk8- partei), auch in Nordamerika. Wie muß es dann erst bei uns sein! Geben wix uns also nah dieser Richtung nicht etwa der Meinung hin, daß wir in dex Mechanisierung und Motorisierung Grenzen fänden, die so weit gingen, daß eine wesentliche Be- s{ränkung unseres Pferdebestandes möglih sei. Wenn das aber der Fall ist, dann geht daraus ohne weiteres hervor, daß die Er- haltung der Landwirtschaft in ihren betrieblihen Zusaumenhängen auch für die Pferdezucht die entsprechende Berücksichtigung finden muß. Das haben nun die Landivirte von selbst gefühlt, und sie haben daher nah dem Kriege die Pferdezucht in cinem solchen Maße ausgedehnt, daß wir mehr Pferde hatten als vor dem Kriege, allerdings das räume ich ein auf Kosten der Qualität; denn man hat in der Tat vielfah nux Fohlen erzeugt, weil eben die Pferde einen guten Preis hatten, und hat auf die Qualität der Pferde das geringere Gewicht gelegt. Das wird aber nun gan von selbst anders werden. Fn dem Moment, in dem die Reichsregierung das Verbot der Pferdeeinfuhr aufgehoben hat, ivar sofort ein Rückgang unserer Pferdezucht zu verzeihnen. So ergibt sich denn, daß wir shou am 1. Dezember vorigen Jahres in

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