: ; : E Hundert- | Hundertsag Bezeichnung des Vergleihöbetriets n vert- | om Svigen- Art E E P E Spitzen es ir i { v Ertrags- , E irt) ast3- Landesfinanzamt | Wirtschaftsgebiet A dis : bit | betrieb | gébiets- oder Finanzamt Eigentümer (8 16 Abs. 1] des Landes- bzw. Gutsbezirk “Nr. 1, 2 : finanzamts- N. Bew. 6.) | Reichs bezirks l | 2 3a 3b 3c 3d 4 5 Magdeburg . « Magdeburg 111 f Torgau Kathewitz Paul Keil größte 60 100 2 4 7 Wittenberg MeUnsdorf Neinh. Höhne mittlere 27,00 45 y E ¿ Genthin Schöllehne Aug. Schöning geringere 7,80 13 Brandenburg . . _— Freienwalde a. D. | Jäckelébruh Friß Glâjer größte 60 100 z s Calau Koswig Paul Zimmermann mittlere 25,80 43 s ° Templin Nöddelin Wilh. Henning geringere 10,50 18 München « » . Bayern 1V Straubing Alburg-Oberast Jojef Müller größte 57 100 f E Freising #reising-Neustift Alois Holzner mittlere 31,92 56 ‘ s / Erding Oberding Martin Krayer geringere 10,83 19 Karlsruhe. . Karlsruhe L Singen Hilzingen Martin Glatt größte 56 100 Ï e z Singen Aach Karl Scbrott mittlere 35,28 63 s C6 ¿ Bonndorf Lausheim Emil Eckert geringere 15,12 27 Karlsruhe. . « Karlsruhe LV Sinsheim Eppingen Joh. Philipp Doll größte 56 100 J C 4 Motbach Niittel-Schefflenz | Karl Wilh. Wagner | mittlere 42,00 75 á ¡1% v E eNe Gissigheim Augustin Geiger geringere 21,84 39 eum Oberschlesien -— Leobihüh Katscher-Langenau | Aug. Bannert größte 56 100 s Z Grottfau Leupusch Albert Müller mittlere 28,00 50 « ° Guttentag Pluder-Petershof | Joh. Schwierczok geringere 7,84 14 Stettin . .. « Stettin L Pyriß Groß Schönfeldt Gottfried Niemann größte 56 100 5 6 ; Greifenberg i. P. | Dummadel Erich Koepsel mittlere 17,92 32 ¿ L S é Schlawe Sydow Nobert Henke geringere 7,28 13 Königsberg . e Marienburg Thörichthof S Dyck IL größte 55 100 _ a Insterburg Auxkallnehlen einr. Burgdorf mittlere 17,05 31 4 s Marggrabowa Lengowen Mathes Mielewro\kt geringere 5,50 10 Dresden u.Leipzig| Dresden-Leipzigl1| Chemnitz-Land Auerswalde Bruno Frib\che größte 53 100 ü Ä Freiberg Lichtenberg Emti Nichter mittlere 33,92 64 # s Stollberg Künheide Brüno Hennig geringere 11,13 91 München . . « « | Bayern V Kempten Kempten Gngeklbert Ulrich größte 53 100 G R 4 è Berchtesgaden Piding (Ortschaft | Georg Wieser mittlere 37,10 70 Mauthausen) ü a é Traunstein Neit i. Winkel (Ort-| Johann Zük geringere 13,78 26 schaft Blindau) | Karlsruhe. . « « | Karlsruhe IL Emmendingen Freiamt Mußbah | Joh. Georg Bühler größte 51 100 Ï ae ; Woltach Welchensteinah Anton Jäle mittlere 31,11 61 « s ü Freiburg-Land St. Peter Leop. Hüttrich geringere 10,20 20 Molt „a s o e MbIn IT Mayen Polch Peter Joh Gilles größte 50 100 E St. Goar | Ney Philipp Antweiler mittlere 95,00 50 N L C a Ahrweiler Herschbroich Wilh. Stumpf geringere 10,00 20 Magdeburg . . Magdeburg IL Nordhausen Tettenborn Friedr. Nust größte 49 100 Ï s 4 Mansteld Königerode Hermann Ulrich IL. mittlere 24,01 49 r 6 é T: ade Effelder Aug. Lange geringere 7,84 16 l. QQUT. . S Mecklenburg . . — Greveémühlen Elmenhorfst O. Wigger größte 48 100 s . Schwerin Zittow Mittag mittlere 24,00 50 ¿ G Neustreliß Groß Quassow Wilh. Heidemann geringere 6,24 13 Rudolstadt . « « | Thüringen I1 Eisenach Högelsroda Karl Soßdorf größte 48 100 Ü 00 v Schleiz Neundorf M. Dietrich mittlere 26,88 56 ü e 4 Saalfeld O Nich. Großmann geringere 12,96 27 Nürnberg . « + «. | Bayern IIL Windsheim tenferöheim Georg Plackner größte 46 100 ä E ü Grlangen Hüttendorf Friedr. ober mittlere 28,06 61 7 E E x Buraglengenfeld Dieteldorf Iosef Koller geringere 9,20 20 München . « « . | Bayern T Monheim Marxheim Georg Noßmann größte 38 100 4 s 5 Mitterfels Mitterfels, Ort Joh. Eibauer mittlere 17,86 47 Weingarten | i L 4 E V Lohr - Nuppertshütten Theodor JInderwies geringere 5,70 15 Stettin . « « « . | Stettin IT Dtsch. Krone Dtsch. Krone Albert Lange größte 34 100 e ü Schlochau Elsenau Naddag mittlere 14,96 44 é E A V Flatow Straßtorth Nud. u. Julius Krause | geringere 5,44 16
Bekanntmachung
über den Londoner Goldpreis- gemäß § 2 der Ver- ordnung zur Ausführung des Gesepßes über wert- beständige Hypotheken vom 29. Juni 1923, (RGBl.1 S. 482.)
Der Londoner Goldpreis beträgt i tür eine Unze Feingold ...., « 84 sh 10 d, für ein Gramm Feingold demnah . « 32,7294 penecs,. Vorstehender Preis gilt für den Tag, an dem diese Bekannt- machung im Reichsanzeiger in Be1lin erscheint, bis einschließli des Tages, der einer im Meich8anzeiger erfolgten Neuveröffentlihung vorausgeht.
Berlin, den 4. Mai 1926.
Devisenbeschaffungsstelle, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Seel. ppa. Goldschmidt.
Preußen.
Auszug aus der Genehmigungsurkunde,
Mit Ermächtigung des Preußischen Staatsministeriums erteilen wir hiermit auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesepbuchs und des Artikel 8 der Verordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Geseßbuhs vom 16. November 1899 der Stadt Magdeburg, Regierungsbezirk Magdeburg, die Ge- nehmigung zu einer in Zorn von Schuldverschreibungen auf den Jnhaber im Julande aufzulegenden Anleihe bis zum Betrage von 14 000000 Reichsmark, in Worten: „Vier- ehn Millionen Reichsmark“, wobei für jede Reichsmark der Preis von 1/3790 kg Feingold zu rechnen ijt
Der Erlôs der Anleihe ist zur Beschaffung der Mittel 1. für den Ausbau des Elektrizitätswerkes . . 7 600 000 RM 2. tür den Ausbau des Gaswerkes . . . 1800000 ,„ 3. für den Umbau der Abwässerreinigungs- anlage und den Neubau bzw. die Erweite- rung der Kanalisationsanlagen . . . . 2 190 000 „ 4. für die Anlage von Versorgungsleitungen (Gas, Wasser, elektr. Licht) zur Durch- führung des Wohnungsbaues . .. . . . 2950000 ,„ 5H. für Grunderwerb... « 1160000 , 6. für Begebungskosten und Disagio . „_. . 1000000
zusammen . . 14000 000 RM
gzu verwenden. | E : Kapital und Zinsen werden bei Fälligkeit in geseßlichen
Zahlungsmitteln gezahlt. Für N eschuldete Reichsmark ist e
der in Reichswährung ausgedrü reis von 1/5790 kg Fein- gold zu zahlen. Dieser Preis ist der auf Grund der VO. vom 29. Juni 1923 (RGBLl. 1 S. 482) in Reichsanzeiger bekannt- gegebene Londoner Goldpreis, umgerechnet nah dem Mittel- kurse der Berliner Börse auf Grund der leßten amtlichen Notierung vor dem Tage der Fälligkeit. Ergibt sich aus dieser Umrechnung für das Kilogramm Feingold ein Preis von nicht mehr ‘als 2800 Reichsmark und nicht weniger als 9780 Reichsmark, so ist für jede geschuldete Reihsmark 1 RM in geseßlichen Zahlungsmitteln zu zahlen.
T T r E E A
“riemen anla 2":
wendet sich gegen die e i der Einfuhr fremder Pete:
-— R H E A E RMERROREAT Aen E E q R
Der jährliche Zinsfuß darf 8 vH des Anleihekapitals nicht überschreiten. M Die Tilgung erfolgt nah dem festzustellenden Tilgungs- lane vom Beginne des au die Begebung der Anleihe oder bar einzelnen Anleiheteile folgenden Mean mlanre ab mit 2 vH des Anleihekapitals zuzüglich der dur die fortschreitende Tilgung ersparten Zinsen durch Anfauf oder Auslosung von Schuldverschreibungen. : Verstärkte Tilgung oder Gesamttilgung bleibt vom 1. April 1931 ab vorbehaltèn. Berlin, den 20. April 1926. Zugleich für den Finauzministew Der Minister des Junern. J. A.: v. Leyden,
Nichtamtliches.
Deutscher Reichstag. 193. Sißung vom 4. Mai 1926, nahmittags 83 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger. *®)
Am Regierungstische: Reichsminister des JFunuern Dr. Külz,
Präsident L ó b e a die Sigung um 3 Uhr 20 Minu- ten und gedenkt des Ablebens des deutschen Gesandten in Wien, Dr. Pfeiffer, des früheren Zentrumsabgeord- neten. :
Auf der Tagesorduung steht zunächst der E E über ollerleihterungen füx dänische. Ex- zeugnisse und über die Behandlung deutscher Handlungsreisender inDänemark.
Abg. von Gräfe (Völk.) erklärt, es sei außerordentlich be-
dauerlih, daß wir au | ie be die die Landwirtschaft betreffen, der gebende Teil seien. Der Redner
Sn der Provinz Hannover sei es schon so weit, daß die Pserde-
ju ter wertvolle Tiere dem Roßschlächter verkauften, weil sie sie
onst nicht absezen könnten. Jeßt würden Dänemark große Kon- zessionen fast tue Gegenwert gegeben.
Das Abkommen wird dem Auswärtigen und dem Han- delspolitischen Ausschuß überwiesen.
Es folgt dann die Beratung eines demokratischen An- trages auf Vorlegung eines Bodenreformgeseßes. Der Wohnungausschu schlägt vor, die Reichsregierung zu ersuchen, alsbald ein Wohnheimstättengeseß vorzulegen. Zn einer weiteren Entschließung wird die Reichsregierung auf- gefordert, einen umfassenden R t g O L auszu- arbeiten und dabei Vorschläge vorzulegen, durch die der er- forderliche Boden zu annehmbaren Preisen sichergestellt wird.
Abg. Silberschmidt S n als Berichterstatter hervor, daß bei der Beseitigung der Wohnungsnot- weitgehend die
*) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.
bei diesem Vertrage, wie bei allen anderen,
my Gedanken der Wohnungsreform verwirklicht en [en De
Redner weist ferner darauf hin, daß die Frage der Bodenreform von weiten Kreisen als eine Notwendigkeit angesehen werde. Zur
Förderung der Kultur, aus wohnungs- und bevölkerungspoli- tishen Gründen sei die Bodenreform unaufshiebbar. Länder
und Gemeinden müßten eine Moder ra BES aft treiben, Der Bodenwucher der leßten Fahre habe große Schuld an den heutigen Wohnungszuständen. Der Redner fordert, daß jeder Grund und Boden siets gun G der Gemeinde zum Kaus angeboten werden müsse, die ein Vorkaufsrecht habe, Ein Eingriff in wohlerworbene Rechte des Eigentums sei damit niht verbunden. n hart. näckige Besißer müsse die Gemeinde das Enteignungsreht haben. Jn allen diejen Fragen müsse das Reich die Führung übernehmen, ae Länder und Geméinden nach einheitlichen Grundsäßen andeln.
Abg. Dr. Steîiniger (D. Nat.) stimmt der Forderung auf Vorlegung eines Bauprogramms zu. Es werde zwar in kurzer geit ivieder überholt ‘sein, aber man brauche endlih einmal ver- aßliche Unterlagen. Es ist selbstverständlich, fährt Redner fort, daß eine vernünftige Bodenreform gemacht werden muß. Von den 880 000 Hektar Bodenfläche in Groß Berlin befindet si die Hälfe in den Händen der Gemeinde, ein Beweis, daß eine Vorratswirtschafb [hon getrieben worden ist. Der Ent- wurf des Ständigen Beirats für Heimstättenwesen beim Reichsarbeitsministerium enthält nicht nux ein Vorkaufz- vecht, sondern auch Ankaufsreht und Enteignungsrecht. it Hilfe des Vorkaufsrehts könnte . hon . jeßt Boden genug beschafft werden. Durch das Enteignungsrecht können “wir aber die Bevölkerung nicht vergewaltigen. Die Erfahrungen mit dem Heimstättengeseßp in Berlin sind niht befriedigend enug ausgefallen, um ein solches neues Geseß zu machen, Sn derselben Lage wie Berlin befindet sich auch Köln, Wir lehnen den E des Ausschusses ab. E / D
Abg. Rönneburg (Dem.): Jh bin über diese Ausfüh- rungen enttäuscht. Jh erwartete eine ziemlich einmütige Annahme des Antrags. Beim 60. Geburtstag Damaschkes wurden diesem von allen Parteien gewissermaßen - Liebesexklärungen gemacht, auh durch Herrn Mumm und andere Deutschnationale, Herr Steiniger will aber niht mitmachen. Die Nationalversammlung hat Ae einmütig ein Geseß zur Bekämpfung der Boden- spekulation und Ausdehnung der Enteignung zum Zwecke der Be- laffung billigen Wohnlandès angenommen. Die Verfassun eutet ja auch daraufhin, die Verteilung des Bodens darf nih allein der privaten Spekulation überla sen bleiben, Wie der Best ver e so insbesondere der Bodenbesiß.- Der Boden darf nicht blobe are bleiben. Fn Süddeutschland sind die Wohnverhält- nisse gesünder als in Norddeutschland, die Mietskaserne ist eine Eigentümlichkeit Norddeutshlands. Die Frage der Bodenreform ist eine Frage der Sittlichkeit. Wir verlangen in unserem An- trage nicht die Vorlegung des alten Entwurfs des ständigen Bei- rats von 1920, denn wix versteifen uns nicht auf Einz etten, sondern wollen nur die Durchführung der Grundsäße dex Boden- vorratsvorschrift und der Beseitigung der Bodenspekulation. Der neue Entivurf beschränkt sich aber auf die Wohnheimstätten und {ließt die Frage der ländlichen Siedelungen aus. Ein unzu- lässigen Eingriff in die Selbstverwaltung wird von dem Entwurf nicht gemacht. Wir müssen zu einer generellen neuen Regelung in zusammenfassender Geseßgebung kommen, um das bisherige Durh- einander der geseßlihen Bestimmungen zu beseitigen, Herr Steiniger meint, es sei Land genug vorhanden, aber die Terrain- Gesellschaften schauen schon wieder nah dem daraus zu erzielenden Gewinn aus. Die Landgesellschaften haben. dagegen Schwierig- keiten mit dem Länderwerk. Es ist kein ungerehtes Verlängen, daß die Gemeinden selbst Land verwenden. Gerade angesichts. der großen Erwerbslosigkeit muß weit schauende Politik getrieben iverden, daf die Arbeiter etwas Land erhalten können, damit sie eine Hilfe für die Ernährung ihrer Familie haben. Um eine Geno gegen das Privateigentum handelt es sich nicht, der Eitt- wurf will ja gerade möglihst vielen Familien Privateigentum ver- \chaffen. Man 8 den Begriff des Privateigentums nicht über- spannen. Die Aufteilung der Allmende war ein Fehler, und es ist vielfah damit Mißbrauch getrieben worden. Es ist nicht gerecht- ertigt, daß jeder mit seinent N ganz nah Belieben ver- ahren darf; demgegenüber stellt der Artikel 155 der Verfassung en alten deutshen Rechtsbegrisf des zweckgebundenen Bodenbe- Pes wieder her, Auch der solide Hausbesiß sollte nihts dagegen aben. ; Abg. Dx. Bredt (Wirtschaftl. Vereinig.): Das A und D der Bodenreform ist, daß wir ein Gesebß verlangen. Jh frage aber: Vollzieht sich unsere Wirtschaft nah Staatsgeseßen oder Natur=- eseben? Damaschke hat selbst in einer seiner Schriften zugegeben, aß eine genügend hohe Umsaßsteuer die Bodenspekulation ein- Manet würde. Eine Verbilligung des Bodens ist durch die
läne der Bodenreformer nicht zu erreichen. Vor dem Kriege hatte sich die Agitation der Bodenreformer schon festgefahren, fle ist neuerdings erst wieder aufgenommen worden. Die ganze Ka- pitalfrage ist doch die, daß man Arbeitsstätten 1nd Ede Rd moöglich|t nahe aneinander legt. Der Redner fragt die Demo- kraten, weshalb sie nicht selbst einen entsprechenden e vorgelegt hätten stati die Regierung damit zu beauftragen. Dur Geseße, wie auch das Bodenreformgeseß, werde man der Woh- nungsnot niemals Herr werden. Nux die völlige Ziwangswirt- | ast werde hier Wandel shäffen. Den Antrag des Ausschusses ehnt der Redner ab und beantragt namentliche Abstimmung, damit man sehe, wo die Bodenreformer siven. :
Abg. Seiffert (Völk.) bedauert, daß die Wohnungs- Statistik von der Regierung noch immer nicht vorgelegt sei. Wenn die Regierung mit den Baugeldern weiter wirtschafte, wie bis- be werde man nie aus der Wohnungsnot herauskommen. Das che man am besten aus den Richtlinien zur Verwendung der Kredite für den Kleinwohuungsbau. Die Mittel würden enst durch einen großen L E geschickb und erreichten {ließli einen Mindestzinsfuß von 1214 Prozent: Das nenne man billige Kvediie, Der Redner fordert Enteignung von Hausbesißern, die ihre Häuser verwahrlosen ließen, besonders ausländisher Haus- besißer, die die Häuser für ein Butterbrot. gekauft hätten, um P aues Mark herauszuzichen und ins Ausland zu ver- {chieben. i
Abg. Beythien (D. Vp.) betont, daß es sih hier um eine prinzipielle Frage handele, wenn auch der Ausshuß den Namen „Vobenreformge]eb/ l aiA habe. Die Zustimmung zu dem An- irag würde die Anerkennung eines Bedürfnisses zu einem solchen Geseg in sih ließen. Das müsse die Mehrheit seiner Le voi aber verneinen. “ Ein Bodeureformgeseß würde eine Abkehx vou
] Grundsaß des Schuyes des Eigentums bedeuten. Seine Partei sei
ie behör sicht. Auf Grund von Einzelbeschwerden dürfe eine Geseße machen, : i Abg, Pu ÿ Komm.) stimmt den Ausshußanträgen zu. Die Notwendigkeit eines solchen Geseßes beweise [hon das Geschrei der Bodenspekulanten. JFhre endgültige Stellungnahme behalte sih die kommunistishe Fraktion bis zum Vorliegen des Geseßents wurfes vor, :
rundsäb A gegen die Häufung von Zwangsbestimmungen, gegen dliche Auf
man
(Fortseßung in der Ersten Beilage.)
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Fünf Beilagen (einshließlih Börsen-Beilage) und Erste bis Dritte Zentral-Handelsregister-Beilage,
Reichsanzeiger
Preußischer Staatsanzeiger.
Der Bezugspreis beträgt oierteljährlich 9,— Neichsmark, Alle Postanstalten nehmen Bestellung an, für Berlin außer den , Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. Einzeine Nummern kosten 0,30 Neihsmark.
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Z- D S S N I
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Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages
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Juhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich. Ernennungen 2c.
Bekanntmachung, betreffend Ausfertigung der Schuldurkunden des Reichs und der Reichspost.
Uebersicht der Prägungen von Reichssilber- und Neichspfennig- münzen in den deutschen Münzstätten bis Ende April 1926. Preußen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.
Neunte Bekanntmachung, betreffend die im Oberbergamtsbezirk Clausthal zum Gebrauch zugelassenen Sprengstoffe.
E I I N I: B O S SCIIT C C M T E IL S S I Amtliches.
Deutsches Neid,
__ Der Konsul in Helsingborg (Schweden) hat an Stelle des ausgeschiedenen Konsularagenten Üddenberg den Schiffsreeder e Emil Johnfson zum Konsularagenten in Höganäs vestellt. E
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Nebersi@!
einschließlich des Portos abgegeben,
Ausfertigung der Shuldurkunden des Reichs und der NReichspost,
Auf Grund des § 6 Abs. 2 der Reichsshuldenordnung vom 13, Februar 1924 (RGBl. I S. 95) bestimmen wir:
1. Die Schuldverfchreibungen und Schaßanweisungen des Deutschen Reichs, die ein späteres Ausstellungsdatum als den 31. März 1926 tragen, werden auégefertigt durch Aufdruck unseres den Neichsadler mit der Umschrift „Reichsshuldenverwaltung" ent- haltenden Dienstsiegels in roter Farbe über oder links neben den Unterschriften;
2, die Schuldver}chreibungen und Schaßanweisungen der Deutschen Keich8post werden ausgefertigt durch Auforuck desselben Dienst siegels in grüner Farbe rechts neben den Unterschriften;
3, die zu den Schuldverschreibungen und Schaganweisungen des Deutschen Reichs und der Deutschen Reichspost gehörenden Zins- und Erneuerungsscheine werden ausgefertigt dur Ein- drücken eines den Meichsadler mit der Umschrift Meichs {uldenverwaltung" enthaltenden Trockenstempels.
__ Nach § 6 Abs. 1 der Reichsschuldenordnung sind die vor- stehend zu 1 _bis 3 bezeichneten Schuldurkunden nur gültig, j wenn sie in dieser Weise ausgefertigt sind.
Berlin, den 20. April 1926. Reichs\chuldenverwaliung.
der Prägungen von Reichssilber- und Reichspfennigmünzen in den deutschen Münzstätten
bis Ende April 1926.
1. Jn Monat MNet{ßssfilbermiünzen L E, : Neitopferulgimiäinzen g *# c ‘ , ° a Í j 2 W s Vas ia n Dweie Drei- | Fünf- Ein- L Fünf- Zehn- | Fünfzig- i „geprog markstücke marfkstüde markstücke |markstücke| pfennigstüdcke pfennigstüde | pfennigstücke | pfennigstüdcke | pfennigstüdcke worden in: NM NM | RM NM M | R |- RM | RM R | | | N S E Berlin . ai 34! 2 ‘ | ] S 2 E E E 106,65) 414660,70 — Muldenhütten . — 1 650 000! = S E | aan res | S B Stuttgart . - “T0 a A I e ip 8 E Kalte, S 1146 000 l A 2 | E 31 500,— E | S Hambung — EI41000 de S i N E L Summe 1 — 14 464 510) L E | | | — L Bolitmiarei | — | — 229 806,65) 414 550,70) geprägt *). . 1265 000 000/80 918 218) 151 754 193 8 421 570] 29 795 476 68| 5 0c | | ‘ j 000 800, 2 56 349 its 5 pas 3. Gefamtprä- | i D 800,02] 26 43 — 56 342 427, 109 859 100, gung . . 1265 000 000/95 382 728! 151 754 16 j - Das j | | L A a 3 382 7 Y 151 754 193} 8 421 5701 9795 476,68] 5 000 800,02] 26 662 374,05! 56 756 977,70! 109 859 100, — wieder einge- | | | | / , E B 187263 1048 23868 155 383,27| 530,16) 745,901 2176,80) 111832,— - Bleiben. . [264 812 737/96 881 680] 151 730 836| 8 421 415] 2795 093,41/ 5 000 269,86! 26 661 628,L5| 56 754 801,90 109 847 968 —
Y Vgl. den Reichsanzeiger vom 13. April 1926 — Nr. 85, Berlin, den 6. Mai 1926.
Hauptbuchhalierei des Neichsfinanzministeriums. Die.
Preufzen.
O für Handel und Gewerbe.
ei dem Verggewerbegericht Beuthen (O. S.) ist der Bergassessor Wiggert in Beuthen (O. S.) ft a gum_ stellvertretenden Vorsißenden mit dem stellvertretenden Vorsiß der Kammer Beuthen (O. S.) dieses Gerichts betraut.
Neunte Bekanntmachung,
betreffend die im Oberbergamtsbezirk Cla T P zugelassenen Eren O . Auf Grund des durch den Herrn Minister für und Gewerbe am 27. März 1926 heraugegebenen 11. Nahe trags zur Liste der Bergbausprengstosfe wird der nachfolgende Wettersprengstoff unter den hierunter aufgeführten Be- dingungen sowie „unter Beachtung der allgemeinen und besonderen bergpolizeilichen Vorschriften zum Gebrauch in den der Aufsicht des unterzeichneten Oberbergamts unterstehenden Betrieben zugelassen. ;
ITL. Diese Bekanntmachung is mit dem heutigen
Tage für den Bezirk des unterzei h: Gültigkeit, Î zeichneten Oberbergamts
Clausthal, den 4. Mai 1926. Preußisches Oberbergamt.
, Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Der schweizerishe Gesandte Dr. Rüfenacht hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Gesandter 3. D. Dr. Vogel die Geschäfte der Gean hatt A
Im Mai und Juni d. J. erscheinen in Fortsezung des vom Reichsarchiv bearbeiteten Werks AeE Woltfries 1914/18“ der II[. und IV. Band. — Die beiden Bände behandeln den Marnefeldzug 1914, und zwar im Band 1 „Die Ereignisse von der Sambre bis zur Marne“, im Band IV „Die Marneshlacht“. Die Bände können im Subskriptionswege bis zum 31. Mai 1926 von Beamten und Angestellten des Reichs, der Länder und Gemeinden zu bedeutend ermäßigten Preisen bei der Verlag8buchhandlung B S d & t: n Ae G Kochstr. 68/71, be- z erden. le näheren Bezugsbedingungen teilt die genannte Verlagsbuchhandlung auf Nforvernna mit
E | | | Höchstlade- S) : | | mengen für D ; h | S | Bezeichnung | [P Z s L Be ; | Patronen-| 25 EÉS 6 | Verwendungs- H Se |SES Ss É bere dur 22 | EOE s ere e | 22 | ZOS A Sprengstoffs ; | messer | SÉ | S8 a E S | | F Wr L | | | O S2 N | T0 e | o ” j A Wetter-Ammon- Gesamterx 30u, 35 | 8 800 | cahücit E Bergbau Gti de A4
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Deutscher Reichstag. 194. Sißung vom 5. Mai 1926, nahmittags 2 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)
Prasident Lobe eröffnet die Sibung um 2 Uhr 20 Minuten.
Auf der Tagesordnung stehen zunächst sozialdemokratische und kommunistische Anträge auf Aufhebung des Auss- nahmezustandes in Bayern.
Abg. Ha m pee (Wirtschaftl. Vereinig.) berichtet über die Ver- handlungen des Rechtsausschusses, der vorschlägt, diese Anträge abzulehnen und éine Entschließung anzunehmen, die die Reichs- regierung ersucht, dem Reichstage fo schnell wie möglih den Eit- wurf zur Errichtung eines Reichsverwaltunigsgerihtishofes vorzu- legen. Dadurch soll für Streitigkeiten, die in eiuzelnen Ländern ilber die Verleßung von staatsbürgerlichen Rechten durch Maß- nahmen der Verwaltungsbehörden entstehen, ein geordneter Rechtsiveg geschaffen werden,
__ Abg. Bu chmaänn (Komm.) weist auf den jahrelaugen Kampf der Kommunistishen Partei gegen die Maßnahmen der bayerishen Polizei hin. Durch Versammlungsverbote usw. suche man genau so wie vor Aufhebung des Ausnahmezustandes jede kulturelle Betätigung des Proletariats.zu unterdrücken. Alle unter dem Regime Kahr erlassenen Beseße und Verorduungen seien geseßividrig. Die bayerische Regierung wolle der Reaktion in ganz Deutschland den Weg bereiten, ohne formal ein KFommunistengeseß zu schaffen. Mit diejen Methoden werde man der Kommunistischen Partei in Bayern niht Abbruch tun, sondern das Gegenteil erreichen. Dieses System erkenuten auch die kleinbäuerlichen Schichten immer mehr als Bankrottsystem. Da solle man sich doch nicht in den Mantel der Demokratie hüllen und nicht nach außen hin den Eindruck zu erwecken suchen, Geseß und Verfassung ivüvde in Vayern am rzinsten geioahrt. Die Forderung laute: Weg mit der Regierung Held, weg mit der Reisregierung! Die Arbeiter- Élasse, die proletarische Einheitsfront beginne sich Hr Recht selbst zu verschaffen.
___ Abg. Dr. Fvrick (Völk.): Die bayerische Vertretung ist e bedauerlicherweise nicht anivesend, vielleicht, weil der Ausnahme- zustand in Bayern schon längst aufgehoben worden ist, der Antrag aljo schon für erledigt gehalten wird. Wir balten uns an das bestehende Recht. Die Kommunisten können zwar du in Bayern Versaumlungen abhalten. (Lobhafter Widerspruch der Konmuu- nisten.) Präventivverbote sind vou der Regierung für unzulässig
] erflärt worden. Nur aus Gründen der A enen Sicherheit kann
ein Versammlungsverbot ergehen, abgesehen von dem Ausnahme- recht auf Grund des Artitels 48 der Reichsverfassung. Aber die bayerische Hees glaubt den Ausnahmezustand noch fortsezen zu können, indem sie in unzulässiger Weise das Vereins esel âns- ivendet, um das Versommlungsrecht zu beschränken, Rednex be- handelt eine Reihe von Fällen, in denen Versammlungen wider- vehtlich verboten worden sind, Es ist Pflicht des Reich8ministeriums des JFuuern, darüber zu wachen, daß die Rei Sverfassung von den Landesregierungen beachtet wird. Die Borfassanis müßte einen ZUsaß dahin erhalten, daß gegen Verstöße gegen die Reichsver- fassung durch eine Landesbehörde der Re 1tSweg an den Staats- geriht8hof gegeben ist. (Beifall bei den Völkischen.)
Die Beratung wird unterbrochen und die von der Wirt- schaftlichen Vereinigung beantragte namentliche Abstimmung Uber die gesteru behandelten Anträge über die Boden- reform vorgenommen. Der Antrag des Ausschusses für Wohnungswesen lautet dahin, den Antrag Brodauf (Dem.) auf alsbaldige Vorlegung eines Bodenreformgesebßes in derx Fassung anzunehmen, die Reichsregierung zu ersuchen, alsbald ein Wohnheimstättengeses im Sinne des Entwurfs des „Ständigen Beirxats für Heimstättenwesen“ beim Reichs- arbeitsministerium vorzulegen und einen umfassenden E auszuarbeiten und dabei Vorschläge vorzu- legen, durch die der erforderliche Boden zu annehmbaren Preisen sichevgestellt wird. Bei der Beseitigung der Woh- nungsnot sind weitgehend die Gedauken der Wohnungsreform zu verwirklichen.
__ Der zweite Teil des Antrags (Wohuungsbauprogramm ivird in einfacher Abstimmung mit ees Mebrbeit e genommen, Fm ersten Teil wird über die Worte „inm Sinne des Ständigen Beixats für Heimstätteuwesen“ namentlich ah- gestimmt. Dafür stimmen im wesentlichen die gesamte Linke und das Zentrum; die Bayerische Volkspartei und die Völtischen stimmen gespalten, die Wirtschaftliche Vereinigung und die betden Rechtsparteien mit Ausnahme einiger boden- reformerischer Mitglieder stimmen dagegen. Der Passus wird mit 237 gegen 141 Stimmen bei 33 Stimmenthaltungen an- genontuten. L
Der erste Teil des Antrags wivd demnach unverändert in namentlicher Abstimmung mit 243 gegen 187 Stimmen bei
29 Stimmenthaltungen angenommen.
R der Fortsezung dex unterbrochenen Debatte führt
,_ Abg. Saenge r (Soz.) aus: Der Abgeordnete Dr. Frick wies mit Recht darauf. hin, daß bei dieser Debatte über die Recht§- ¿austände in Bayern dex Vertreter der bayerischen Regierung nicht