1926 / 106 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 08 May 1926 18:00:01 GMT) scan diff

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{bhandlungen: Lehnert, Das Gesundheitswesen Dänemarks (Fort- segung). Hellstern, Gejundbeitéfüriorye in den Stratanfstalten Deutschlands (Schluß). C. Amtlicher Teil 11. Wochentabelle über (She\chließungen, Geburten und Sterbefälle in den deutschen Groß- {tädten mit 100000 und mehr Einwohnern. Geburts- und Sterb- lichfeitêverhältnisse in einigen größeren Städten des Auslandes, Erkrankungen und Sterbefälle an übertragbaren Krankheiten in deutschen Ländern, Witterung. 9, Beiheft: Bogulat, Gut- achten des Neichsgesundheitsamts über die Beschäftigung farbiger aus- ländi\cher Seeleute auf deutshen Schiffen. Ergebnis der Statistik über Milzbrandfälle unter Menschen im Deutschen Neiche für das Sahr 1924.

Gesundheitswesen, Tierkrantheiten und Absperrungs- maßregeln.

Der Auzbruch der Maul- und Klauenseuche ist vom Schlachtviehmarkte in Essen a. d. N. am 3, und vom Schlacht- viehhote in Zwickau, Sa., am 4, Mai, der Ausbruch und das Erlöschen der Maul- und Klauenseuche vom Scchlachtviehhofe in Elberfeld am 3, und vom Zentralviehhofe in Berlin am 4. Mai 1926 amtlich gemeldet worden.

Der Ausbruch und das Erlöschen der Maul- und Klauen!euche ist vom Viehmarkte in Mainz am d., der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche vom Schlacht- viehhofe in München am 3. und ihr Erlöschen ebenda am 4. Mai sowie von den Schlachtviehhöfen in Dresden-A, und Chemnitz am 5. Mai amtlih gemeldet worden.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Aeltestenrat des Reichstags beschäftigie sich gestern abend in einer Una mit der Frage, wann die sfozial- emokratishe Funterpellation über die Flaggen- verordnung zur Verhandlung ommen soll. Mit Rücksicht darauf, daß der Neichskanzler Dr, Luther für die nächsten Tage ausìivartige Verpflichtungen eingegangen ist, wurde vereinbart, die Futerpellation auf die Tagesordnung der Reichstagssißzung am Dienstag nächster Woche zu seßen.

Dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungs- verleger zufolge wurde im Steuerauss\chuß des Neichs- tages gestern der Geseßentwurf zur Aenderung des Kraftfahrzeugsteuergeseßes weiter beraten Von verschiedenen Parteien wurde der Wunsch geäußert, die Kraft- fahrzeuge der Arbeiter, die weite Wege bis zu ihrer Arbeitsstelle zurückzulegen haben, oder die Kleinkraftfahrzeuge von der Steuer u Pkr cien oder wenigstens eine Ermäßigung zu gewähren. Vou er Regierung wurde jedoch eine lückenlose Durchführung des Geseyes gefordert, um nicht den an und für Eo berechtigten Forderungen aller möglichen Berufe Tür und Tor zu öffnen. Die diesbezüglichen r wurden abgelehnt. Fn einem ge- meinsamen Antrage Dr. Gereke (D. Nat.) Dr. Brüning (Zentir.), der Annahme fand, wurde die Verteilung des Steuer- aufkommens, wie folgt, geregelt: # nach Maßgabe des Gebiets- unfanges, 4 nah Maßgabe der BVevölkerungszahl und 4 nach Maßgabe des örtlichen Aufkommens. Desgleihen fand eine Entschließung Dr. Gereke, Dr. Brüning Annahme, die bei der endgültigen Regelung der Kraftfahrzeugsteuer die Beseitigung jeglichen Brückengeldes und eine entsprechende Entschädigung der Brükenunterhaltungspflichtigen fordert.

Fm Reichstagsausscchuß für das Wohnungs- wesen beantragte gestern Abg. von Graefe (Völk) laut Bes richt des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsver- leger, daß die Reichsregiecung im Benehmen mit den zuständigen Landesregierungen schleunigst einen Siedlungsplan für das Reichsgebiet östlih der Elbe aufstellen möge, Der Plan soll die Richtlinien für die örtlihe Verteilung der uach dem Reichéstied- lungsgeseß zu shaffenden bäuerlihen Sicdlungen enthalten, Hier- bei ist in erster Linie auf eine bevölkerungspolitishe Sicherung der deutschen Ostmark Bedacht zu nehmen, Am D sin daher die unmittelbaren Grenzgebiete zu besiedeln. Gleichzeitig find die Siedlungen mögli um die kleineren Landstädte herum zu gruppieren, damit deren Bedeutung als kulturelle und wirtschaft- liche Mittelpunkte und als Nükhalt der deutschen Bevölkerung ge- hoben wird. Von der Festlegung von Einzelheiten, insbesondere einer Bezeichnung einzelner Güter, welche der Besiedlung zuzu- führen sind, soll abgejehen werden, jedo soll für jeden Land- kreis, der östlih der VDder liegt, die Ee Nußfläche in Hektar angegeben werden, welche der Siedlung zuzuführen ist. Die Landlieferungsverbände sollen angewiesen werden, bei der Bereitstellung von Siedlungsland sih an diêsen Plan zu halten. Die Abgg. Treviranus (D. Nat.) und Behrens (D, Nat.) ersuchten ebenfalls in einem Antrag die Meichbregierung, zur durch- greifenden Abdämmung der Landflucht und zur Rücksiedlung ent- völkerter Gegenden einen Geseßentwurf vorzulegen, durch den be- stimmt wird: 1. Es wird eine „Reichstreuhandstelle für ländliche Siedlung“ als Anstalt des öffentlichen Rechtes errichtet, deren erste Satzung von der Reichsregierung (in Anlchnung an die Sabßung der Rentenbankkreditanstalt) festgeseßt wird. Diese Anstalt hat den Zweck, die Verteilung von Reichsmitteln zur Förderung der länd- lichen Siedlung zu überwachen. Der Anstalt sind von seiten des Reiches a r Millionen Reichsmark zur Verfügung zu stellen, deren Weitergäbe dur die Rentenbankkreditanstalt erfolgt. 2. Die Mittel und die aufkommenden Zinsen und Abträge sind als langfristige Kredite zu verwenden zur beschleunigten Förde- rung der Durchführung des E und des Flüchtlings- siedlungsgeseßes unter Auflage entsprechender Leistungen auf die Siedlungtcäger, insbesondere zur a) Sicherung eines größeren Landvorrates für Siedlungszweke, b) Gewährung von Einrich- tungskrediten für jährlich 6000 ländlihe Siedlungsstellen unter besonderer Berücksichtigung von der Entdeutshungsgefahr bedroh- iten Landesteilen auf die Dauer von mindestens fünf Jahren mit der Bindung, daß zur Erleichterung der Finanzierung der zuge- örigen Bauten aus Mitteln der Länder je eine Hypothek für Zohnhaus- und Wirtschaftsgebäude gegeben wird, c) Sicherung der Wirtschaftlichkeit der unter dem Reichss\iedlung8geseß nebst Er- weiterungen begründeten Siedlungen, d) Nückgewähr der von den gemeinnüßigen Siedlungsgesell\ aften an die Flüchtlingssiedler ausgegebenen Kredite. SORehliA ersuchte noch Aba. Behrens (D. Nat.) in einem Antrag die Reichsregierung, dahin zu wirken, daß au aus den dur das Gesey über die Gewährung von Dar- lehen zux Hebung derx landwirtschaftlichen Erzeugung für die Zwecke der Siedlung und der Ansässigmachung von Landarbeitern zur Verfügung gestellten Mitteln, die pra tische ung, des

25a Abs. 1 des Reichssiedlungsgeseßes, insbesondere durch Hergabe von Einrichtungsdarlehen, und daß das Genossenschafsts- wesen der landwirt A Arbeitnehmer durch Hergabe von „…. Darlehen nachdrücklichst gefördert wird. Die Anträge wurden einem Unterausshuß zur weiteren Bexatung überwiesen. Gestern wurde die erste Lesung des Geseßentwurfes zur Ab- änderung des E Ee beendigt. Jum all- gemeinen wurde die Regierungsvorlage ohne grundlegende Aende- rungen genehmigt, ;

Jm 4. Unterausschußdes Karlamentarishen Untersuchungsauss{husses für die Ursachen des Zu- sammenbruchs unter dem Vorsiß von Dr. M seßte Abg. Dr. Mo d sein Korreferat zu dem Sachverständigengutachten über den Deutschen Reichstag im Weltkrieg L Im Mittelpunkt einer Ausführungen stand dem ente des Vereins éutscher Pen eror zufolge die Beantwortung der Papst- note, die, wie ü Run die Friedensbemühungen des Sommers 17 und ihre Rückwirkungen auf die innere Lage, von dem

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achverständigen mit besonderer Eindringlichkeit behandelt worden

ist. Tatsache ist, daß auf die am 1. August eingelaufene Papstnote erst am 21. Angust ein Zwischenbescheid und dann am 19. r tember die offizielle Antwort der deutschen Regierung erfolgt ijt. Tatsache ist, daß darin troy des Drängens der Sozialdemokratie im Siebenerausschuß die Parteien sih damit einverstanden erklärten, nichts Direktes Uber Belgien zu sagen, sondern nur einen Hinweis auf die Friedensresolution vom 19. Fuli zu geben. Bredt weist nun mit besondèrem Nachdruck darauf hin, daß nah dieser „for- mellen, aber nihtsfagenden“ Antwort am 24. September ein Brief von Michaelis an den Nuntius Pacelli gerichtet worden ist, der als die „eigentlihe“ Antwort zu gelten hat. Fn diesem DEE ist im Gegensaß zu den Erklärungen der offiziellen Note von „Absichten und möglichen Forderungen“ in bezug auf Belgien die Rede. Tat- sache ist, daß von diesem Brief weder Scheidemann noch Erzberger etwas gewußt haben. Der Brief ist zuerst von Erzberger am 25. Zuli 1919 in der Nationalversammlung unter dem Sturm der Entrüstung der Oeffentlichkeit zur Kenntnis gebracht worden. Es wird Aufgabe des Ausschusses sein, über das Verhalten von Michaelis die nötigen Aufklärungen zu schaffen. So viel stehe heute hon fest, daß hinter der Papstnote der ernste Wille Englands ge- tanden habe, die Entwicklung endlich zum Frieden zuy treiben, und Michaelis den Reichstag hintergangen habe. Durch das Ver- halten von Michaelis sei ein Keil zwischen die den Verständigungs- frieden anstrebenden Kräfte in den kriegführenden Ländern getrieben worden, so daß von nun an nux noch die Kanonen sprahen. HZusammenfassend erklärte Dr. Moses: Wie {hon Stresemann sih am 13, Oktober 1918 in einer Ver- trauensmännerversammlung seiner Partei festzustellen genötigt sah, ist der Reichstag fortgeseßt O orientiert worden, Zum Schluß resümierte sich Dr. Moses folgendermaßen: Durch das Gutachten des Sachverständigen Bredt sei zum ersten Male der ganze Komplex der Heimatspolitik behandelt worden. Es sei von größter Be- deutung für die pa Weiterentwicklung wie für die historische Klarstellung, daß endlih die verhängnisvollen Rückwirkungen der Annexionspolitik, des Dreiklassenwahlrehts und der Verhinderung des parlamentarishen Regiments auf den „Kriegswillen" des deutschen Volkes festgestellt sind. Die Wahrheit brehe ih Bahn. Das Gutachten Dr. Bredts sei eine glänzende Rechtfertigung der Politik, die während des Weltkrieges von den Linksparteien getrieben wurde. Es Es eine große Bresche in die Lügenmauer, die einen gon Teil des deutschen Volkes noch immer von der ge\cichtlihen Wahr- heit trenne, Nach dem Korreferenten nahm zunächst der Sah- verständige Dr. Bredt das Wort zu einer kurzen Erwiderung, in der er vor allem guf die entscheidende Bedeutung der Politik des Zentrums hinwies. Die Frage, ob eine Willensbildung im Neihs- tag zustande kam, die die Politik der Regierung in einheitlichem Sinn beeinflußte und se auch der 4 è gegenüber durchseßen half, hing davon ab, ob èas Zentrum sih dauernd entweder rets oder links anschloß. Da es bald das eine, bald das andere tat, mußte der Meichstäg als Faktor der politischen Willensbildung ver- sagen. Als erster Diskussionsredner ergriff Abg. Graf Westarp (D, Nat.) das Wort. Er trat in einem ersten Teil seiner Aus- führungen, die heute fortgeseßt werden, den Ausführungen der Abgg, Dr. Bredt und Dr. S entgegen und kam in der Beurteilung des Verhaltens der Reichstagsmehrheit und ihres Anteils an dem Zusammenbruch in allen Punkten zu dem entgegengeseßten Urteil wie die Berichterstatter. Die elementaren Ursachen der revolutionären Stimmung erblickt er in der Kriegs- und Ernährung8not, nicht in der Unzufriedenheit über die N ungsverhältnisse, die von der Demokratie im Kampfe um ihre Macht künstlich genährt worden 1st. Die Einführung des Neichstagswahlrehts in Preußen würde daran ar nichts geändert haben, die Revolution ging über diese Errungen- haft einfah hinweg. Als E bezeichnete Nedner die Dar- tellung, der Reichstag und seine Mehrheit hätten ihre Macht nicht genügend ausgeübt, Zusammenbruch und Revolution also dadurch ge- fördert, daß sie das parlamentarische Regiment ju spät eingeführt hätten. Medner zeigte, wie der Reichstag seine Machtbefugnisse im Kriege Schritt für Schritt erweitert hat, wie bei den Kanzler weseln in steigendem Maße das parlamentarishe System Plah gegriffen hat, wie der Neichstag im Hauptausschuß, Grnährungs- »eirat, D aues weit über die e hinaus sich laufenden Einfluß auch auf die Erekutive gesichert hat. Für das endgültige Urteil kommt nun aber alles darauf an, ob der Einfluß der Meichsbagsmchrheit dem Lande nüßlich, die von ihr betriebene und erzwungene Politik sachlich gerechtfertigt gewesen ist, der Haupt- aufgabe, das Volk zur leßten Durchführung des Berteidigungskrieges voillig und fähig zu erhalten, also Ee hat. Ganz gewiß habe die Anwendung des varlamentarischen Systems bei den Me- aierungswechseln nicht dazu beigetragen, B zu vermeiden und die Stabilität der Regierungsverhältnisse zu bessern, und der Beweis läßt fich nicht erbringen, daß das etwa der Fall gewesen wäre, wenn man die Grundsäße des parlamentarischen Systems vollständiger und mit formeller Gültigkeit früher eingeführt hatte. Redner besprach dann die Ernöhrungspolitik, Er wies darauf hin, wie der Reichstag ih im Ernährungsbeirat eine maßgebende Jnstanz geschaffen habe, und wie die Zwäangswirtschaft ganz wesentlih in thren Grundsäßzen und in ihren Einzelheiten auf das Drängen des Neichstags und feiner Mehrheit zurückzuführen sei. In ihren Uebertreibungen habe sie zu einem vollen Fehlschlag geführt. Durch die Zwangsmaßnahmen habe eine gerehtere und bessere Verteilung nit erreicht werden Fönnen, auf der anderen Seite hätten sie die Produktion aber schwer beeinträchtigt. Dazu komme der verheerende Einfluß auf das NRechts- bewußtsein, der darauf zurückzuführen sei, daß man eine unüberseh- bare Fülle von Vorschriften erlassen habe, die nicht durchgeführt und nicht hätten kontrolliert werden können und dur deren Ueber- tretung das Volk sich gewöhnt habe, dem Geseß überhaupt nicht mehr zu gehorchen. Die Behandlung der Ernährungsfragen durch den Neichs- tag und namentlih durch bie Sozialdemokraten gab dem Redner aber auch Anlaß zu einer weiteren Anklage. Man habe die Schuld an der Not und dem Elend in immer steigendem Maße nur auf den eigenen Volksgenossen, die kaiserliche Regierung, den Agrarier, Industrie und Kaufmannschaft zurückgeführt, und durch diese Hebe fowie durch Aufstellung populärer, aber undurchführbarer Forderungen das Volk von dem abgelenkt, worauf es ankam: Dex Erkenntnis, daß die lezten Ursachen aller dieser Not in dem Vernichtungs8willen der Feinde und in der brutalen Hungerblockade lagen, und daß es nur ein Mittel gab, ihr ein Ende zu maden: den Sieg der deutschen Waffen im Verteidigungskrieg. Die Verhandlung wird heute vormittag fortgeseßt.

Der Aeltestenrat des preußischen La Ls beriet gestern erneut über den weiteren Ge D dis Mittwoch kommender Woche D der Kultushaushalt erledigt werden. Donnerstag ist sißungsrei (Himmelfahrt). Der ano will dann vom 14. bis 19. Mai weiter tagen und in dieser Zei eine Reihe kleiner Etats erledigen. Außerdem soll die Vorlage über die Auseinandersezung von Ober- und Niederschlesien ver- abschiedet werden, Das Haus will dann vom 20. Mai bis zum 1. Juni in die Pfingstfevien gehen. Nach der Pause werden die Haushaltsberatungen fortgeseßt werden. Voraussichtlich wird zunächst der Haushalt der Justiz zur Verhandlung kommen.

Der Hauptausschuß des Preußischen Land- tags beschäftigte sih am 5. Mat mit dem Entwurf über die Bereitstellung weiterer Staatsmättel für den Ausbau des Erz-und Eisenkais am neuen Binnenhafen inEmden, durch den 5 350 000 Mark angefordert iverden, A dem Bericht des Abgeordneten Ln (D. Vp.) ga Minristérialdivrektor F aques, dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge, einen Ueberblick über die See- hafenpolitik Preußens. Die Häfen seien den Ländern verblieben, weil die Hansestädte ihre Häfen niht an das Reih abgeben wollten. Es sei früher sehr zweckmäßig gewesen, daß die Eisenbahnen und die Häfen in einér Hand gelegen hätten. Der Bu tand habe si Der den Uebergang der Wasserstraßen auf das Reih noch weiter verschlechtert; er würde o Ie ter werden, wenn sich das Reich auch noch - eine eigene asserbauverwaltung gulegen würde.

Namentkih die preußishen Häfen befänden sich in einer uns günstigen Lage. Für Emden bestehe der Nachteil, daß die Ems nicht \chiffahrtsfähig sei, der Dortmund-Ens-Kanal viele Schleusen habe und nur 750 To.-Schiffe zulasse. Emden sei Massenhafen. Der Stückgutverkehr sei nux gering. Nachteilig für Emden 6 as Neberangebot von Kahnraum auf dem Rhein. Der Umschlag im Emdenerx Hafen habe betragen 1913 2600000 Tonnen, 1924 1 987 416 Tonnen und 1925 2745 000 Tonnen. Fn der Aus- sprache bezeichnete Abgeordneier St olt (Komm.) Emden als eine verfehlte Spekulation, Abg. Barteld-Hannover (Dem.) ver- wies auf die zu geringe Rückfraht nah Emden, die zum Teil auf die Politik des Kohlensyndikats zurückzuführen sei, Der freie Kohlenhandel bekomme vom Syndikat kaum noch Offerten, Der Ser könne niht den für 1hn wichtigsten und billigsten Weg wählen, Für Beförderung auf dem Dortmund-Ems-Kanal erhebe das Syndikat einen besonderen Zuschlag, Man schalte die freie Konkurrenz aus und vertreibe die Kohle nah ausländischen Häfen. Der Staat solle mehr für Abhilfe sorgen. Abg. Weissermel D. Nat.) verwies auf die Konkurrenz von Rotterdam. Abg,

inert (Soz.) war der Ansicht, daß Leistungen und Qualität dev Anlage in Emden gut seien. Er bedauerte, daß das Reich die Häfen nicht mitübernommen habe, Auch er mißbilligte die Politik des Kohlensyndikats. Hierauf wurde die Vorlage an- En Der Ausschuß begann sodann die Beratung des Haus- alts des Finanzministerums. Nach einem kurzen Bericht des Berichterstatters nahm der preußische Finanzininister Dr. Höpkere Aschoff das Wort. Er äußerte sich zu der Frage - der Fürstenause einmderseßzung. Der preußische Staat habe sih feinerzeit zu einem Vergleich 0 Nas obwohl dieser Vergleich dem Rechtsstandpunbb des Staates, wie er in der Denkschrift des Finanzministeriums niedere gelegt sei, nit gerecht geworden sei, und zwar nur deshalb, weil damals mit einem Eingreifen des Neichsgeseßgebers nicht mehr zuw reden war und die Entscheidung der Streitigkeiten dem Gericht nichk überlassen werden konnte. Der Vergleich / habe dem Landtag nichk vorgelegt werden fönnen, weil inzwischen die Aktion im MNeiche ‘eü- geleitet worden sei. Wenn der Neichsgeseßgeber im Lande die Er- mächtigung geben wiirde, die Auseinanderseßung durch ein eigenes Geseß zu regeln, so müsse das Land von dieser Ermächtigung Ge- brauch machen, um den in der E niedergelegten Nechts|stand=« unkt des preußischen Staates zur Geltung zu bringen. Wenn der Meichsgeseßgeber die Auseinar.dersezung durch ein Neichssondergericht wolle, so müsse der preußishe Staat darauf Wert legen, daß die Nichtlinien für dieses Sondergericht dem preußischen E punkt Rechnung trügen. Diesen Standpunkt habe er im Auftrage der preußischen Staatsregierung auch im Nechtsausschuß des Neichs- tags vertreten. Von einem illoyalen Verhalten könne daher nicht die Rede sein. Die vom Reich beantragte Verlängerúng des Be- soldungssperrgeseßes habe die preußische Staatsregierung entsprechend den Beschlüssen des Landiags abgelehnt. Dex Neichsfinangministev habe dann eine Vereinbarung dahin angeregt, daß MNeich und Länder in allen Besoldungsfragen gemeinsam vorgehen sollten. Et halte den Grundgedanken einer solchew Vereinbarung für richtig, weil die Meichébeamten und die Beamten der Länder gleichmäßig behandelt werden müßten, Jn einer solhen Vereinbarung liege kein Eingriff in die Kompetenz des Landtags, da ctivaige Besoldungsgeseße des Landtags durch diese Vereinbarung überbaupt nicht getroffen würdew und inébesondere ein Einsprucbsreht des Reichsfimanzministers dadurch nicht begründet werden könnte. Auch das Meichsschiedsgericht werde durch eine solhe Vereinbavung nicht wieder ins Leben gerufen. Ein gleihmäßiges Vorgehen des Reiches und Preußens in allen Ve- toldungéfragen entspreche der bisherigen Praxis und den Wünschen des Landtags. Die in der Presse bekanntgegebenen Vorschläge des Neichsfinanzministers für eine solche Vereinbarung könne Preußen allerdings nicht annehmen, da sie viel zu sehr ins einzelne gingen und eine einseitige Bindung der Länder vorsähen. Eine Heraufsezung der Asltersgrenze für richterliche Beamte könne cuwogen werden. Der Minister außerte sich \{ließlich über die Frage des Ankaufs der Nord- deutschen Buchdrauckerei-Gesellschaft_ und führte aus, Preußen habe seinerzeit bei der Liquidation der Stinnes-Masse die Aktien der Ge- sellschaft erworben und damit auch die Zeitung, Diese Erwerbung sei erfolgt, um die Abwicklung der Siinnes-Masse zu erleichtern, dann aber auch, um den Druck des Neichs- und Staatsanzeigers ficher- zustellen und Preußen in den Besiß einer leistungsfähigen Druckerei zu bringen. Auf die Redaktion der „Deutschen Allgemeinen Zeitung" habe die preußishe Megierung keinen Einfluß genommen. Inzwischeir sei zur Uebernahme der Druckerei eine neue Aktiengeselischafl ge- gründet, deren Aktionär der preußische Staat sei, Die „D. A. Z." sei Œ@igentum dex alten Aftiengesellschaft geblieben. Besißer diesex Aktiengesellschaft seien die Herren Weber, Salinger und Bern- hard. Damit habe der preußische, Staat nihts zu tun. Die Mitteilungen der Presse, daß die Sechandlung diesem Kon- sortium Mittel zu besonders günstigem Zinsfuß zur Verfügung gestellt habe, seten unrichtig. Ebenso unrichtig sei die WMit- teilung, daß ein für Preußen besonders günstiger Vertrag über die Durucklegung dexr Heitung abgeschlossen sei. -— Abg. von Richter (D. Vp.) fragte nah der Zuständigkeit des Fknanzministers als NRessortminister gegenüber den Be- amten der allgemeinen Staatsverivaltung. Seine Stellung als Disziplinarminister wäre gegenüber den höheren Beamten ziveifel- haft geworden. Dex Minister des Funern hätte ihm diese Eigen- chaft bestritten. Der Diszivlinarhof für nichtrichterlihe Beamte hätte sich auf den Standpunkt des Ministers des Fnnern gestellt und ein Disziplinarverfahren für rehtsungültig erachtet, das von einem Mintster allein eröffnet worden iväre. Fn einem FZivil- prozeß, den ein Beamter gegen den Staat wegen seines Gehalts angestrengt hätte, sei in drei Fnstanzen, insbesondere vom Reichs- ericht, unter a es Begründung exklärt worden, daß zur “inleitung eines Disziplinarverfahrens gegen einen Beamten der allgerteinen Staatsverwaltung beide Minster gemeinsam vorgehen müßten. Tan N habe deshalb dieses Disziplinarver- 1 ren für Us erflärt und den Fiskus zur Zahlung des ein- ehaltenen Gehalts verurteilt, Der Redner fragte fernex, ob der Uebergang der sogenannten U ie uf militärfisfalischen Grundstückte vom Reiche auf Preußen in fehlen Zeit schneller fort» geschvitien sei als früher. Schließlich äußerte der Redner Bedenken gegen dic vom Finanzmininster angekündigte Umgestaltung der Krongutsvevivaltung. Es sei unzweckmäßig, diese Umgestaltung jeßt vorzunehmen, Eine Auseinanderseßung miisse ja erfolgen, Dann P le die Krongntsverwaltung von selbst fort. Abg. Grebe (Zentr.) bezeichnete es nicht A ratsam, die Frage der Organisation der Verivaltung mit der Höherstufung der Beamten zu verbinden. Ex forderte größere Uebersicht über die Zahl der Beamten bei den Oberpräsidien und Regierungen. Abg. Waentig (Soz.) er- klärte sich für den Abbau der Leistungszulage bei dex Staatsbau!. Er {loß sich dem Standpunkt des Abg. von Richter über die Umgestaltung der Krongutsverwaltung an und erklärte diese zur- zeit für ungweckmäßig. Er kritisierte ferner die Art der Jnaugriff- nahme des Baues des Kunstinstituts bei der Universität in Mar- burg, desgleichen beim Berliner Opernhaus und verlangte eine bessere Mitwirkung des Landtages und eine größere Beteiligung der freien Architekten. Finanzminister Dr, pker-Aschoff erwiderte auf die Ausführungen des Abg. von Richter hinsichtlich des

(Fortseßung in der Ersten Beilage.)

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Juhalt des amtlichen Teiles; Deutsches Neich. Ernennungen 2c.

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 19 des Reichs- geseßblaits Teil IL.

Preußen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Bekanntmachung, betreffend die Genehmigung der Sagung der ag E Neumüärkischen Ritterschaftlichen Darlehns-Kasse in Berlin.

Amiiiches,

Deutsches Reich,

_Der Herr Reichspräsident hat durch Urkunde vom 6. d. M. den Ministerialrat Dr. Grafen Adelmann von Adelmanns- felden zum Stellvertreter des Reichskommissars für die be- seten rheinischen Gebiete ernannt, Für die Dauer der Ver- wendung in dieser Stelle führt Graf Adelmann die Amts- bezeihnung „Ministerialdirektor“.

Bekanntmachung.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 19 des Neichsgeseßblatts Teil Il enthält:

die Bekanntmachung über dic Natifikation und Ausführung der deutih«polnischen MNechtsverträge, vom 28. April 1926, Die Verordnung zur Ausführung des deutich-polnishen Vertrags über den Rechtéverkehr vom 9. März 1924 (NGVI, 1925 IL S. 139), von 29, April 126, zue die Bekanntmachung über die Geltung des Protokolls des BVölkerbundes über die Schiedsklausein im Handelsverkehr vom 24. September 1923 in Neu Fundland und den Niederlanden sowie dessen Unterzeichnung dur Siam und Polen, vom 30. April 1926, und

die Bekanntmachung über den Schuß von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf einer Ausstellung, vom 27, April 1926.

Umfang 14 Bogen. Verkaufspreis 20 Neichspfennig.

Berlin, den 7, Mai 1926.

Gesegsammiungsamt. Dr. Kaisenberg.

Vreufßezu. Ministerium des Funern, Das Preußische Staatsministerium hat den Ministerial-

dirigenten im Preußischen Ministerium des Jnnern, Geheimen Oberregierungsrat Dr. Stölzel zum Präsidenten der Regierung in Cassel und :

den RNegierungsvizepräsidenten Scherer in Wiesbaden zum

Präsidenten der Regierung in Sigmaringen ernannt,

————————

Der kommissarische Landrat Dr, Aer in Schwelm ist

zum Landrat ernannt worden.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen

und Forsten, Die Oberförsterstelle Wallenstein im Regierungs-

bezir? Cassel ist zum 1. Juni 1926 zu beseßen. Bewerb müssen. bis zum 23. Mai 1926 ÜnGbbeA, el E

; Satzung der Kur- und Neumärkischen Ritterschaft-

lihen Davrlehns-Kasse zu Berlin.

Teil I, : __Hwedck der Darlehns- Kasse. 3 1, Mit dem Kur- und Neumärkischen Nitterschaftlichen Kredit-

Cr fé! : c er

Zustitute ist, unter dessen Bürgschaft, zur Unterstüßung der Geschäfte dieses Znstiluts sowie zur Förderung und Erleichterung des länd- lichen Kredits und dèr Vfandbriefstilqung nah Vorschrift dieser Sabung eine

„Darlehns-Kasse" Die Darlehn3-Kasse ist für die Fälle der Artikel 76 und 8% des

verbunden.

Ausführungsgesekes zum Bürgerlichen Geseßbuche Hinterlegungsstelle

ir Anlegung von Mündelgeld und Hinterlegung von Wertpapieren, ie ¿u Mündelvermögen gehören. Unboschadet des Erfordernisses, nach kaufmännischen Grundsähßen

Ö. verfahren, darf die Erzielung von Gewinn nicht Hauptzweck des

[chäflébetriebes sein,

Aufnahme dieser Darlehen und Vorschü gung erteilt ist. Diesen Körperschaften können auch Darlehen, die auf

sprechenden Goldmarkbetrag oder auf den Menge Roggen lauten, nah näherer Vorschrift der Haupt-Nilter- schofts-Direktion gewährt werden;

¡chaftlihen und dem N ; pfandbriefter Güter, deren Wirtschaftsleitung von der Abteilung für Wirtschasbsberatung übernommen worden ist, während der Dauer dieses Verhältnisses behufs Instandseßung und Weiterführung der

einschließlich des Portos abgegeben.

§2, Die Darlehnskasse führt die Firma:

„Kur- und Neumärkishe Ritterschaftliche Darlehns-Kasse“. J O ist das Kur- umd Neumärkische Nitterschaftliche Kredit- M TLTUT,

Der Siß der Haupt-Ritterschafts-Direktion zu Berlin ist auch der Siß der Darlehnskasse. _ § s. Das Stammkapital der Darlehnskasse besteht aus den zu diesen Zwele von dem Kur- und a tigt au NMitterschaftlichen Kredit-Institut überwiesenen Beträgen, deren Verzinsung nah Maß- gabe der von der Generalversammlung der Kreditverbundenen des Kredit-Instituts hierüber gefaßten Besclüfse zu erfolgen hat.

Tel IL Bon den Geschäften der Daxlehns-Kasse.

8 4, Die Darlehnskasse ist neben ihrer Mitwirkung bei Ge- [afien, welche den Geschäftsbereih der Haupt-Nitterschafts-Direk- tion bzw. den Geschäftsbereih der Direktion des Neuen Branden- burgis n Kredit-Instituts während der Verwaltung dieses Kredit- Instituts dur die Haupt-Ritterschafts-Direktion berühren und mit den saßzungsmäßigen Aufgaben der Darlehnsfkasse zusanmenfallen befugt: E E _1, Einzahlungen anzunehmen und zu verzinsen und mit den Ein- zahlern einen Giro-, Kontokorrent- oder Scheckverkehr zu eröffnen; 2. Wertgegenstände in Verwahrung und Verwaltung zu nehmen: s. verfügbare Kassenbestände nubbar zu machen dur Diskon-

tierung und Ankauf von Wechseln, welche cine Umlaufszeit von

höchstens. drei Monaten- haben, und aus welchen zwei als zahlungs- fähig bekannte Verpflichtete haften, durd Anlegüng bei öffentlich- rechtlihen Anstalten und bei den der - Vereinigung von Berliner Banken und Bankiers zugehörenden Banken sowie bei der Reichs- kreditgesellschaft, durch Erwerbung sicherer Hypotheken und durch An- kauf von Wertpapiercn nach den Grundsäßen der Reichsbank, Bei

ländlichen Hypotheken und Grimdschulden ist die Sicherheit als aus- reichend anzusehen, wenn die. Eintragung das fünfte Viertel des end- gültig festgeseßten oder vorläufig ermittelten Pfandbriesdarlehens nicht übersteigt. Die Haupt-Ritterschafts-Direktion kann die Sicher- heit au dann als ausreichend an! y

sechste Viertel des endgültig festgeséßten oder des vorläufig er-

ehen, wenn die Eintragung das

mittelten Pfandbriefdarlehens nit übersteigt. Die vorläufige Ér-

mittelung des Pfandbriefdarlehens erfolgt durh die zuständige

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Provinzial-Mitterschafts-Direktion oder auf Grund einer Schäßung der Abieilung für Wirtschaftsberatung des Kur- und Neumärkischen Ritterschaftlichen Kredit-Instituts durh die Haupt-Nitterschafts- Direktion, Bei städtischen Hypotheken und Grundschulden ist die Sicherheit als ausreichend anzusehen, wenn die Eintragung innerhalb der Beleihung8grenze der Zentralstadtschaft bzw. des Berliner Pfand- bricfamts liegt;

4. beim Vertrieb von Juhaber-Schuldverschreibungen, die vom

Deutschen Reich oder von einem Lande oder von einer anderen doutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts oder unter deren Ge- währleistung ausgegeben werden, mitzuwirken oder fih an der Aus- gabe oder dem Vertriebe solcher Werte zu beteiligen. Jedes einzelne der unter Nummer 4 gedachten Geschäfte bedarf der Zustimmung der Haupt-Nitterschafts-Direktion; ;

5, Darlehen und Kredite auch in laufender Rechnung zu ge-

ivähren:

a) gegen Hinterlegung von Wertpapieren. Bei Beleißung von

Wertpapieren, die nicht durch die Reichsbank beliehen werden können, ist in jedem Falle die Zustimmung der Haupt-Nitierschafts-Direktion nouvendig;

b) durch Diskontierung von Wechseln, welche eine Umlaufszeit

von hochstens 3 Monaten haben und aus denen zwei als zahlungs- fähig bekaunte Verpslichtete haften, gegen sichere selb[tshuldnerische u schaft, Regen in von Len a oder L [ulden, gegen Berpfandung von Lobensversicherungspolicen von Ges- jellschaften, die die Haupt-N L

hafte e -«Mitterschafts-Direktion für geeignet erklärt. sichtlich der Sicherheit von Hypotheken und Grundschulden gilt t. 2!

Dim S 4 Nr, 3

c) an deutsche Körperschaften des en U, a zur e die erforderliche Genehmi-

n Geldwert einer bestimmten Menge Feingold und einen ent- [dert einer bestimmten

d) an ländliche Genossenschaften und Verbände derselben nah

Prüfung der Savung und der Verhältnisse unter bosonderer Festscbung der Kreditgrenze und der zu stellenden Sicherheiten durch die Haupt- Nitterschafis-Direktion. As L

e) an Eigentümer der von dem Kür- und Neumärkischen Nitter- euen Brandenburgischen Kredit-Institut be-

irtschaft bis zu einem Betrage, der zusammen mit dem Pfandbriefs-

darlehn 175 vH des zulässigen Pfandbriefsdarlehns nicht überschreitet, sofern das Darlehn im unmittelbaren Anschluß au das Pfandbriefs- darlehn hypothekarish sichergestellt wird. Darlchen solcher Art sind im zweiten und dritten Wirtschaftsjahre seit der Gewährung des Kredits mit mindestens 5 vH 1ährlich, in den nächstfolgenden zwei Jahren mit mindestens 15 vH i

20 vH jährlich zu tilgen. Die Tilgungabetiäge sind zusammen mit den Zinsen zu entrichten. ung fällig, \ t Wirtschaftsberatung ausscheidet. Sofern nah den vorstehenden Be- timmungen ein Kredit beansprucht wird, der zusammen mit dem T arlenn den Betrag des zulässigen Pfandbriefsdarlehns um

r als ein

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ährlich und dann mit mindestens

Die Darlehen sind sofort und ohne Kündi-

obald das Gut aus der Verwaltung der Abkeilung für

iertel überschreitet, dorf dem Kreditgesuh nur auf

E mama —— |

Grund einstimmigen Beschlusses der Haupt-Nitterschafts-Direktion jorote nur unter der Bedingung entsprochen werden, daß der Gigen- timer des Gutes sich mit Rechtêswirkung gegen den jeweiligen Eigen» tümer der sofortigen Zwangsvollstrekung aus der Schuldurkunde unterwirft und, solange das Darlehn das pulälsige Pfanobriefsdarlehn um mehr als ein Viertel übersteigt, jeglicher erwendung des Pfan: brieftilgungsfonds zu anderen Zwecken als zur Löschung der Pfand- briefs\culd entsagt:

6, auf Grund unkündbarer, einer regelmäßigen Tilgung unter- worfener Darlehne an Körperschaften des öffentlichen Rechts bis: zuy Höhe der der Darlehnskasse aus diesen Geschäften erwachsenen Fordes rungen verzinsliche, feitens der Gläubiger unkündbare Inhaberschuld- verschreibungen mit Zinssäßen bis zu 8 vH auszugeben. Soweit Darlehne gewährt werden, die auf den Geldwert einer bestimmten Menge Feingold und einen entsprewenden Geldmarkbetrag oder a den Geldwert einer bestimmten Menge Noggen lauten, können au den Geldwert der gleichen Menge Feingold und einen entsprehenden Goldmarkbetrag oder auf den Geldwert der gleichen Menge Roggen lautende JInhaberschuldverschreibungen ausgegeben werden;

__. nach den von der Haupt-Ritterschafts-Direktion näber fest- zustellenden Bedingungen den Grundbesißern in der Provinz Branden- burg oder im Bereiche des Kur- und Neumärkischen Riitcrschafilichen Kredit-Instiluts bei der Bildung von Nentengütern Vorschüste und Darlehne innerhalb der gescßlih für die Ablösung von Renten und die Hergabe von Darlehen durch die Landeskulturbehörden aezogenen Grenzen zu gewähren:

8, Komnmissions-, Inkasso: und Nealisalionégeschäfte, insbesondëre den An- und Verkauf von Wertpapieren, Schecks, Wechseln und Sorten sowie auch die Vermittelung von Hypotheken a2gen Provision zu besorgen; : j _, 9, Kredite und Darlehne unter den von der Haupk-Rilterschafbs- Direktion näher festzustellenden Sicherheiten und Bedingungen zu bewilligen, Kredite und Darlehne dieser Art können in jedem einzelnen Falle nur dur einstimmigen Beschluß der Haupt-Nitterschaf{s- Vircekiion bewilligt werden. Sie dürfen insgesamt das Doppelle dêc durch die lebte Vilanz nachgewiesenen eigenen Betriebsmittel der Darlebnskasse nicht übersteigen.

10, fich durch Aktiengzeichnung bis zur Höhe von 100 900 K ar der Deutschen Landesbankzentrale A. G. zu beteiligen.

8 d, Die Bedingungen für die Annahme, Verzinsung und Rück- zahlung von Depositengeldern bleiben besonderer Festsekung oder Bereinbarung vorbehalten.

Die Nückforderung von Guthaben ist von Einhaltung einer an- gemessenen _Kündigungéfrist abhängig zu machen,

_Die Höhe der Beleihung von Wert- und zinstragenden Papieren richtet sich nah den von der Haupt-Nitterschafts-Direktion hierfür je- iveils erlassenen Vorschriften. Industriepapiere sollen in der MNegel nicht einzeln, sondern nux im Rahmen verschieden2 Sorten von Papieren umfassender Depots beliehen werden.

Lebensversicherungspolicen dürfen nur insoweit als Unterpfand angenomnien werden, als ein Rückkaufsauspruch gegenüber der Lebens- versicherungsgesellschuft besteht, und sofern nit besonldére Sicber- heiten für die Wetterzahlung der laufenden Prämien geboten werden, nur in Höbe des jeweiligen Nückkaufwerts der Policen.

Der Ankavf von MEerio aen darf ohne Genehmigung der Haupt-MNitterschafts-Direktion nur gegen entsprechende saßungsmäßige Deckung, der Verkauf nur gegen vorherige Ueberlieferunx der be- treffenden Wertpapiere übernommen werden.

S 6, Die púünfktlie Zahlung von Kapital und Zinsen der nach Maßgabe des § 4 Ziffer 6 dieser Saßung ausgegebenen Schuld- verschreibungen wird gesichert:

1. durch die als Deckung für dieselben dienenden Forderungen der Darlehnskasse und die gebildeten Nücklagen,

2. durch die angetammelten Tilgungsbestände, welche den Jus babern dieser Schuldverschreibungen zu deren aus\{ließliher Sicher- heit angewiesen werden und von anderen Gläubigern der Darlehns- kasse auf keine Weise in Anspruch genommen werden können, sowie durch die ne Haftung des gesamten Vermögens der Darlehns- kasse und die allgemeine Bürgschaft 04 Kur- und Neumärkischen Ritterschaftlihen Kredit-Instituts. i

Die Grundsäße, nah welchen bei der Gewährung und Tilgung von Darlehnen solcher Art bei der Verwahrung der Darlehnöburkuiden sowie bei der Ausstellung und Rückzahlung der Schuldverschreibungen zu verfahren ist, werden von der Haupt-Niltterschafis-Direktion im Einvernehmen mit dem Engeren Ausschuß der Generalversammlung unter Genehmigung der Aufjichtsbehörde vorgezeicnet.

Teil Il. Von der Verfassung und der Verwaltung : der Darlehns-Kasse. : S 7, Die lebte Entscheidung in allen Angelegenheiten der Dar-

130

)

1rd

[ebnsfasse hat die Generalversammlung der Kreditverbundenen des

Kur- und Neumärkischen Nitterscbaftlihen Kredit-Instituts.

Die Generalversammlung nimmt Kenntnis von der gesamten Ver« waltung der Darlehnskasse. Zu diesem Zweck wird ihr alljährlich ein alle gene der Darlehnskasse umfassender Geschäftsbericht erstattet.

_Die Generalversammlung hat den Haushaltsplan der Darlehns- kasse jährlich Feen und nach Vorprüfung der Nechnungen seitens BA Engeren Ausschusses die Entlastung dieser Rechnungen zu er- eilen.

Sie erteilt die Genehmigung zur Einrichtung von Zweiguieder- lassungen,

Der Engere Ausschuß der Generalversammlung, dessen Geschäfte in diesem Falle von zwei Mitgliedern gültig wahrgenommen werden können, hat die Darlehnskasse mindestens einmal jährlih außerördent- lih unter Zuziehung von Reclnungsverständigen zu prüfen. Die

aenvriing ab L jedesmal gleichzeitig auf alle in dem Geschäfts- n K

hause befindli en zu eïrstreckên,