1926 / 106 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 08 May 1926 18:00:01 GMT) scan diff

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gu einem Ergebnis, weil mit eingelnen Bundesstaaten eine Cinigung Uber Art und Umfang dieser reichsgeseßlichhen Regelung nicht erzielt wurde. Nach dem Kriege wurden die Arbeiten auf anderer Grand-

e wieder ausgenommen. Es erging am 31. Dezember 1919 das

ey, betreffend Spaten der T N, das die Merslheang der großen Elektrizitätéerzeugungs- und UÜebertragungs- anlagen in das Eigentum des Reichs vorsah. Das Geseh ist nicht dungeführt worden, weil der Sozialisierungsgedanke in dex Wirt- daftépolitik sehr bald zurüdtrat, und man versuchte, das mit dem

verfolgte Ziel, namlich die bessere Versorgung des gesamten Meich8gebiets mit Elektrizität, wie es in der Präambel des Geseßes heißt, auf anderem Wege zu erreichen. Die Geseßentwürfe, die in dieser Zeit in Ausführung des § 1 Absaß 3 des Geseßes von 1919 [are wurden, der die Einbringung eines Geseßes zur Regelung der Glefktrizitätéwirtschaft bis zum 1, April 1921 vorschrieb, haben mehrfach eine Umarbeitung erfahren. Der leßte Entwurf sah eine Lrganisation von Selbstverwaltungskörpern (Elektrowirt\chafts- verbänden) und Behörden (EGlektroämter) vor, die eine Spive ¿usammenfassend im Hauptverband der deutshen Elektrowirtschaft und im Neichselektroamt finden sollten. Außerdem enthielt der Entwurf materielle Bestimmungen, die unter den Abschnitten Ge- nehmigungsordnung, Grundbenubungsordnung und Wirtschafts- ordnung zusammengefaßt waren. Anfang 1923 wurde der leßte Ent- wurf dem auf § 20 des Geseßes von 1919 beruhenden Beirat für die Glekitrizitätswirtschaft vorgelegt, dem Vertreter der Parlamente, ver Länder und aller an der Elektrizitätswirischaft beteiligten Kreise angehören. Diese Körperschaft lehnte jedoch den Entwurf ab, weil sie glaubte, daß die Ziele, die mit dem Entwurf verfolgt wurden, mamlih die Verbesserung der Energiewirtschaft, insbesondere die möglichst wirtschaftlihe Erzeugung und Verteilung des Stromes ur Zusammenschluß grober Versorgungêgebiete und durch Ver- Hhinderung unwirtshaftlihet Neuanlagen und Erweiterungen, zunächst ohne Eingreifen s Reiths auf dem Wege natürliher Entwicklung ongesbrebt werden würden. In der Tat f die Entwicklung in den Tel ten Jahren diesen Weg gegangen. Die Erzeugung des elektrischen Stromes im großen unter wirtschaftlicher Auönußan der vorhan- denen Energieque en (Steinkchlen, Braunkohlen, afer), die Ent» widlung großer ias: zusammenhängender Versorgungs- iele und der gegenseitige Stromaustaush zwischen den einzelnen entren_ haben erhebliche grigrille gemacht und sich bisher in wirtschaftlih vernünftiger Weise gestaltet. Landesgeseßlihe NRege- Tungen der Slektrizitätswirtschaft bestehen, wie eine vor einem Jahre vom N. W. M. bei den Ländern vorgenommene Umfrage ergeben het, auer dem hier zur Erörterung stehenden thüringishen Geseh nicht,

„X begrüße es, daß die Länder auf diesem Gebiet bisher geseb- Seterisde Zurückhaltung geübt haben. Nachdem die Technik r

peueet weitere Fortschritte gemacht hat, so daß die Verbindung Der Wasserkräfte der Alpen mit der rheinishen Braunkohle durch ine 200 000-Volt-Leitung bereits in Angriff genommen werden onnte, und nachdem die einzelnen großen Versorgungsgebiete vielfach die Grenzen der Länder überschritten haben, kann nach_ Auffassang der Reichsregierung eine geseßliche Regelung der Elektrizitäts- avittschaft, soweit eine solhe erforderlich ist, nur durch das Reich borgenommen werden. Gefseßgeberishe Maßnahmen der einzelnen Länder werden leiht zu einer schädlichen weiteren Zersplitterung La Es besteht außerdem die Gefahr, daß bei diesen Maßnahmen ie Belange der allgemeinen Elektrizitätswirtschaft gegenüber den vielfah mebr örtlichen und anehr fiskalischen Aen dev einzelnen Länder niht gemigend berücksihtigt werden. Ich darf forner darauf hinmveisen, daß der erwähnte Veirat für die Elektrizi- tatawvirtschaft den „damaligen Meichégeseßzentwurf nux deshalb abgelehnt hat, weil er eine geseßlibe Regelung überhaupt nicht für notwendig hielt, @s warde aber dabei fein Zweifel darüber gelassen, daß, wenn einmal eine gesebßlihe Regelung nohwendig werden sollte, sie nur vom Reidke und niht von den einzelnen Ländern auszugehen bätte. Jh kann daher dem Grund- gedanken der F [nux zustimmen, Jn diesem Zusammenhange möchle ih auch auf die Ausführungen Bezug nehmen, die der Ve- richtersbatter für den Haushalt meines Ministeriums, der Abgeordnete bon Raumer, vor cinem Jahr bei der Haushaltsheratung gemacht hat. Herr von Raumer führte damals gus, die deutshe Elektrizitäts- O habe sih, nahdem man in langen Beratungen vergeblich versucht habe, das Ausführungsgeseß zu dem Geseß vom 31, Dezember 1919 Gl Lina im allgemeinen auf dem Wege der Je Ent- wicklung durchaus günstig gestaltet. Aber es hätten sh in leßter Zeit wieder fiskalische Interessen einzelner Kinder geltend gemacht, Solche fiskalischen Interessen dürften untev keinen Unständen den otganisatorishen Ausbau der Glektrizität8wirtshaft hemmen. Es i, wenn man Deutschland wirklih zu einem einheitlichen Ver- A „machen wolle, ganz ausgeschlossen, das Enteignungs- vet für die S pannungsleitungen, für die großen Speiseleitungen, die bon 100 000 Volt an begönnen, den Landesregierungen zu über- lassen, die ihrerseits bei dieser Gelegenheit lediglich ihr fiskalishes Schäfchen scheren wollten, Er habe deshalb angeregt, das Ent- ‘eignungsrecht für Höchstspannungsleitungen durch ein Reichsgesez dem Meichswirtshaftsminister zu übertragen. Jn der leßten Zeit ist be- sonders im Auslande der Gedanke der Rationalisierung der Elek- Trizitätswirtschaft propagiert und auch von den Regierungen aufs gegriffen worden. So hat z. B. die englische Regierung dem Unter- »aus eine Geseßesborlage, an deren Annahme nicht zu zweifeln ist, unterbreitet, nah der die Stromerzeugung auf eine verhältnis8mäßig ie Zahl von modernen Großkraftwerken beschränkt und ein zu- ammenfassendes System der Stromübertragung im großen auf ge- Le Grundlage geschaffen werden soll. Nah dem Erklärungen des aen englischen Ministers wird dur diese zeneerte Glefktnizitätsversorgung eine Ersparnis von arte 44 Millionen uen Sterling erwartet. Es i} zuzugeben, daß die eleftrizitätswirt]chaftlihen Verhältnisse in England veformbedürftiger ind als in Deutschland. Dennoch ist aber zu befürchten, daß die in Aussicht genommenen Maßnahmen der englisGen Negierung zu einer so erheblihen Verbilligung des elektrischen Stromes fcen werdeit, daß dadurch die Wettbewerbsfähiakeit dor engirs@éi Industrie auf dem Weltmarkt in einer füx Deuts io gefährlichen Weise gehoben mird. Wir erocii vevgaid auch in Deutschland alle Bestrebungen, die au ine Rat1onalisierung der Elektrizitätswirtschaft abzielen, möglichs fördern, Es will mix scheinen, als ob în der leßten Zeit bei einer Reihe bon Geschehnissen auf dem Gebiete der Elektrizitätswirlschaft dieser Gedanke von anderen Gesichtspunkten niht rein wirtschaftlicher Natur in den Hintergrund gedrängt worden ist. Es drängt sich deshalb die Frage auf, ob es niht Aufgabe des Reiches ware, in olen Fällen einzugreifen, um dahin zu wirken, daß die beste wirt- chastliche s gefunden wird. Jch kann mich der flit nicht entziehen, diesem Problem nachzugehen, und werde zunächst dèn Beirat für die Elektrizitätswirtschaft einberufen und seine Stellungnahme u den akuten Fragen der Elektrizitätswirtschaft een, Nach ausgedehnter Debatte wurde vom Ausschuß folgende Ent- chließung angenommen: „Der Ausschuß steht auf dem Standpunlkt, die geseßliche Regelung der Elektrizitätswirtschaft durh die etnzelnen Lände unerwünscht und o eine geseßlihe Regelung dur das Reich erforderlich is. Der Ausshuß nimmt Kenntnis von der Einberufung des Elektrizitätsbeirats durch den Reichöwirt- shaftsminister. Er tal den Reichswirtschaftsminister auf, mit dem Beirat die Fragen der Behandlung des Cte U ree für Höhstspannungsleitungen und andexe Fragen der Vereinheitlihung der Elektrizitätsversorgung zu erörtern und dent LUNGRH ba digst Bericht zu erstatten über eine einheitliche Regelung der Elektrizi- Walt durch das Reich.“ Hierauf vertagte sih der Aus-

uß.

“Der Volkswirtschaftlihe *Ausshuß des Neichstags hat beschlossen, die Reichsregierung zu ersuchen, ge- meinsam mit der Reichêbank und der Rentenbankkreditanstalt bemüht zu bleiben, daß die ‘von der Golddiskontbank zunächst mit einem Kapital von 250 Millioñen Reichêmark eingeleitete Maßnahme zum -Zwed der Umwerbung \chwebender Wechselverbind- lihkeiten in lansgfristigen Hypothekenkredit wesentlich ausgestaltet wird, und daß die Gridwernisie, die der In- anspruchnahme bon Krediten aus den Golddiskontbankmitteln von \eiten der begebenden Stellen entgegenstehen, aus dem Wege geräumt

werden.

Der Reichstagsaus\chuß für soziale An- gelegenheiten beendigte gestern die dritte Lesung des Nei ch8 - kfnappschafts8geseßes.

Vor dem ern Qu 400A SUu s des Neichs- tags für die Ursachen des Zuj)ammenbruchs beleuchtete geftern in Fort\eßung seines Vortrags Abg. Grat Westarpy noch die Unzulänglichkeit und Fehlerba!tigkeit der jahlichen Einwirkungen, die der Reichstag und seine Mehrheit auf die Ausgestaltung und Durchtührung des Hilfsdienstge)eyes ausgeübt hat. Er fkritisierte ferner den Widerstand, den der Neichétag der Anwendung der Staats- gewalt zur Niederringung |chwächlicher Ideologie, innenpolitischer Umsturzbeftrebungen und landesverräteri)chen Treibens entgegengesetzt hat, bei der Kritik des Belagerungézustandes am 9. Oftobex 1917 bei der Abweisung der unabhängig-|ozialdemokrati|chen Agitation, bei Streiks. Zur äußeren Politik übergehend, stellte Graf Westa1p laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins Deutscher Zeitungéverleger zunächst gleihfalls die VMeachterweiterungen test, die sh der Neihstag während des Krieges auch auf dem Gebiet der äußeren Politik erworben hat. Er ging dann besonders auf die in den Vordergrund der Erörterung gestellte sogenannte Kriegsztelpolitifk ein. Dabei \tellte er die Politik der konservativen Partei ia ihrer Selbständigkeit und Unabhängigkeit von derjenigen der „Alldeut)chen®“ und anderen Nichtungen dar, die auch da gewahrt wurde, wo man in enger Fühlung miteinander stand. In den Vordergrund stellte er, daß die Feinde ihren Eroberungs- willen niemals preisgegeben haben, daß also in keinem Augenblick des Krieges auch nicht bei den Verhandlungen über die Papst- note eine klare Lage geschaffen war, bei der Deutschland dur Verzicht auf eigene Kriegsziele einen Frieden, der ihm Dasein und Chre ließ, bätte haben fönnen. Da die deute Politik von den feindlihen Mächten niemals ernstlih vor diese Probe gestellt worden ist, so ist schon aus diesem Grunde der agitatorishe Vorwurf der Verlängerung des Krieges durch Festhalten annexionistisher Kriegs- ziele unhaltbar. Bekanntlich besteht der Unterschied zwischen den Konlervativen und den bürgerlichen Parteien, der Friedensresolutions- mehrheit, nur darin, daß die Konservativen die Kriegsziele, zu denen sih andere ebenso oder wie dex Abg. Erzbergerx in noch viel weiter- ehendem Maße bekannt hatten, länger autreht erhielten als jene.

ie Motive dazu lagen auf dem Gebiete der äußeren wie der inneren Politik. Wunde der Gedanke tallen gelassen, daß dieser Verteidigungskrieg Deutschland beim Siege seiner Waffen au das Ziel einer besseren politischen, militärischen und wirtschattlihen Sicerung für die Zukunft bringen müsse, îo hat das den Feind nicht friedliher und versöhnlicher gestimmt, sondern es war nux dazu geeignet, als Zeihen der Shwäche ihn zum Be- harren auf seinem Eroberungs- und Vernichtungswillen zu bewegen. Aen mußte es die Aussichten auch nur eines solchen Friedens, dex

eut}chland ohne positive Vorteile seine bisherige Lage sicherte, wesentlich \hwächen, wenn Deutschland a1s Vorleistung den Verzicht auf die Kompensationsobjekte aussprach, die es in den weiten, dur vier Jahre mit unvergleihliher Tapferkeit genommenen und gehaltenen Gebieten in der Hand hatte. Auch der Staatssekretär von Kühlmann hielt es nicht für zweckmäßig, das Kompensationsobjekt Belgien vorzeitig aus der Hand zu geben. Snenpoliti1d erblickten die Konservativen in der sogenannten Verzichlpolitik der Friedensresolution die {were Getahr, dak durch sie in den Massen der kämpfenden Truppe und in der Heimat der Glaube geweckt und genährt wurde, der sih immer wieder als Irr- glaube erwiesen hat, Deutschland könne den sofortigen und erträglichen Ae haben, sobald es nur auf eigene Kriegsziele verzihte. Um den

ampftes- und Verteidigungswillen lebendig zu erhalten, war es aber nötig, das Volk immer wieder darauf hinzuwei}en, daß nur der volle Sieg der deutschen Waffen ihim Nettung bringen könne, eine Tat}ache, die sih wahrlih zur Gua nur derjenigen als richtig er- wiesen hat, die von dem Fortwerfen der Waffen Friede, Freiheit

und Brot erwarteten. Wenn uns Konservativen bei dem Kampf hier-

gegen der Erfolg bei den Massen versagt geblieben ist, so lag das an der mangelnden Führung durch eine entschlossene Regierung; vor allen Dingen aber wirkte auch auf diesem Gebiete die Agitation verderblich, die unter gewollter Verkennung dexr oft genug verkündeten Motive unserer Kriegszielpolitik uns unter dem Sammelnamen der Alldeutshen, Schwerindustriellen, Agrarier und Kriegsgewinnler die niederträchtigsten und gemeinsten egoistishen Beweggründe anlog. Gegen diese Agitation und ihre Urheber erhob Nedner die Anklage, den Zusammenbruch in erster Linie mitver- s{Guldet zu haben, und in Hinweis hierauf bezeichnete er sie als eine D die um der historishen Wahrheit wie um der Zukunft des Volkes willen erfüllt werden müsse. Redner faßte sein Urteil wie folgt zusammen: Nicht darin, daß der Kriegsreichstag und seine Mehrheit seine Macht nicht genügend ausgenußt, das par- lamentarishe System also unvollkommen und zu spät durch- geseßt habe, liegt cine Ursahe des Zusammenbruchs, sondern darin, daß der inuenpolitishe Machtkampf während des Dalseinskrieges überhaupt entfesselt worden ist. Sachlich hat die Reichstags- mehrheit mit dem starken Einfluß, den fle sich errungen hatte, das Ziel des Verteidigungskrieges, einen Frieden, der Ehre und Dasein des Reiches wahrte, nicht gefördert, sondern gehemmt. So hat das parlamentarische Syslem selbst die Stabilität der Ne- gierungsverlältnisse in keiner Weise vermehrt, so hat der Reichstag in den Ernährungs-, den Hilfsdienst-, den Belagerungszustandsfragen und auf anderen Gebieten der Verwaltung, insbetondere aber auch auf dem Gebiete der auswärtigen Politik bei der Aufgabe, das Volk zum Siege zu führen, versagt. Die sogenannte Verständigungspolitik hat den Kriegs- willen der Feinde gestärkt, indem sie den Eindruck der Shwäche hervor- gerufen hat; sie hat zur Unterhöhlung des deutshen Verteidigungswillens aber wesentli beigetragen, indem fie den Irrglauben erweckt hat, Deutschland könne bei Verziht auf ae Kriegsziele jederzeit und ohne den endgültigen Sieg der deutschen Waffen einen Frieden der Verständigung und Versöhnung erlangew, esonders \chwere Schädigungen aber hat die agitatlon öornehmlich der Sozial- demetrgcie Und dét \partafkistischen Richtung im Getolge gehabt, die Haß und Erbitterung gegen die eigene Regierung und die eigenen Volksgenossen genährt und so den Willen zur Abwehr des äußeren Feindes ertötet hat. Eine Politik, pazifisti1h nach außen, von Malht- und Kampfeswillen gegen die eigenen Volksgenossen beherr}cht, ist es gewesen, die angeklagt werden muß, den Zusammenbruch verschuldet zu hahen. Nah dem Grafen Westarp ergriff Dr. Da v i d (Soz.) das Wort zu etwa zweistündigen Ausführungen. Er wiederholte einleitend den \chon von Dr. Moses gegen den Gutachter Dr. Bredt erhobenen Einwand, daß der Reichs- tag keine Kollektivpersönlihkeit gewetlen sei, vielmehr aus entgegen- Abiüten Strömungen bestanden habe, um sich dann Bredts These zuzuwenden, daß es die Parteien der Friedensresolution an fn Willen zur Durchsezung ihrer Kriegspolitik und zur Verwirklihung des arlamentarisómus hätten jehlen lassen. David bestritt diese These entshieden Der Deutsche Reichs- tag sei nur ein Rahmenparlament gewesen; er dürfe nicht mit cinem regierenden Parlament verglichen werden. Die konserva- tiven Mächte hätten von Preußen aus auch Deutschland beherrscht. Die Person des Kaiters sei die Schlüsselstelung gewesen. Um ihn stritten die politishe und die Heeresleitung. Es wäre für die Parteien der Friedensresolution aussihtölos gewesen, sich an dieiem Streit zu beteiligen. David wider)prah der von Bredt vertretenen Auffassung, als wäre der Kaiser oder der Kronprinz für die Forderungen der Demokratie und des Parlamentariemus zu gewinnen geweten, Die Kommandogewalt habe für unantastbar gegolten. Soweit der Vorwurf mangelnder Folgerichtigkeit und Ent- \chiedenheit gegen das Zentrum erhoben wird, will David die Wider- legung dieser Partei überlassen. Für die Sozialdemokratie weist er diese Vorwürfe zurück. Konseguent handeln beiße, sich den wechselnden Umständen anpassen, und sei etwas anderes als konsequent denken. Was den Vorwurf mangelnder Tatkraft angehe, fo trage er, was die Sozialdemokratie hätte tun dollen? Die Kriegékredite ver- weigern, wäre für das In- und Ausland das Signal gewe)en, daß si die Sozialdemokratie aktiv am Krieg nicht mehr beteilige. Streik in der Heimat und im Heer: das wäre die Nevolution ge- we}en. e die Sozialdemokratie, so lange das Land noch mit den Waffen hätte verteidigt werden können, zu diesen Mitteln ge- gegriffen, so könnte ihr der Dolchstoßvorwurf, der jet nur Lüge und Verleumdung sei, mit recht gemacht werden. Sie hätte auch

innenpolitisch arbeitet als der Entente. Infolge diejer Kriegsgebundenheit habe es für den Neichstag feine anderen Mittel gegeben als zu reden, Mehrheiten zu bilden, refolution und des Ueberganges zur parlamentari]chen habe bei der O. H.-L. Widerstand gefunden, die in Dr. Michaelis und Graf Hertling ihr genehme Kanzler besaß. Friedensrelolution und das fei für die Parteien, Friedensbereitschaft ihn fallen zu lassen. die Friedensresolution Sie habe soforz

zu überzeugen. Die Politik der

Auch Bethmann

mentariêmus Befenntnis der Grund gewesen, leitung sih ent\chlossen habe, Schultern zu nehmen“, so tei das Taktik gewesen. die ibr zur Verfügung \stehendeu Mittel angewandt, um eine Politik im Sinne der Friedensrefolution zu verhindern. Redner geht aus- führlih auf eine Dienstvorschrift des Armeeoberkommandos Eichhorn für die Erteilung des Vaterländischen Unterrichts ein. Der Reichs- kanzler Michaelis Parteien betrogen. zu vermeiden, habe das die Sozialdemokratie in der Sißung nicht Das Verhalten der Regierung zum Friedens|chriti des Papstes beurteilt Dr. David übereinstimmend mit Dr. Bredt und Nandstaatenpolitik sei dynastis he Interessen verdorben worden. Sowohl mit Polen wie mit Litauen wäre eine Einigung mögli gewesen, die den Die Sozialdemokratie und Redner selbst hätten daran gearbeitet, aber die Widerstände nit überwinden können. Auch eine Erklärung der elsässi)chen Abgeordneten, die sih mit Autonomie für ihr Land begnügen wollten, sei an dynastishen Wünschen und militärischen Forderungen ge\cheitert. Jn Brest-Litowsk wäre ein Friede möglih gewesen, den die Bolschewiken aus innexrpolitischen Gründen Dann hâtte Deutschland ein Wirtschaftsgebiet zur Ver- fügung gestanden. das bis an den Großen und Indi\hen Ozean reichte, und die Blockade wäre gebrochen gewesen. Aus allen diefen Gründen könne die These des Sachverständigen Dr. Bredt, es habe den Parteien der Friedensresolution an Klarheit und Entschiedenheit gefehlt, soweit die Sozialdemokratie in Betracht komme, nit an- was in der Kriegsgebundenheit überhaupt —. Die Auds)prache wird nächsten Dienstag, vormittags 10 Ühr, fortgeseßt. Dr. David wird si in einem zweiten Teil mit Graf Westarp auseinandersetzen.

Wenn die Heeres-

leinem „Wie es verstehe“,

ausgesprochen.

eg nah Nuß- land freigemaht hâtte.

erkannt werden.

möglich gewesen wäre, sei geschehen.

E E

Gesundheitswesen, Tierkraukheiten und Absperrungs- maßregeln. Der Ausbruch und das Erlöschen

und Klauenseuche ist das Erlöschen

der Mauks- vom Zentralviehhose in Berlin, Maul- und Klauenjeu ch l den Schlachtviehhtfen in Essen und Zwickau am 6. Mai amtlich gemeldet worden.

Haudel und Gewerbe, Berlin, den 8 Mai 1926. Telegraphische Auszahlung.

Buenos-Aires , Canada SSAVaN « o po Konstantinopel

New York . Mio de Janeiro Uruguay . . Amsterdan- Notterdam .

1 Goldpeso

100 Gulden ; . | 100 Drachm. Brüssel u. Ant-

Dad «o elsingfors ..

R s “E Es O R D E E i F: E85 E. E Saz; A ape S E L A La R

Iugoslawten, . Kopenhagen . . Lissabon und

100 Œscudo

. «_, | 100 Peseten Stoholm und Gothenburg. E , 100 Schilling . | 100 000 Kr.

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

Sovereigns - - 20 Fres.-Stücke Gold-Dollars . Amerikanische:

100G6—5 Doll. 2 und 1 Doll, Argentinische Brasilianische . Canadische . . .

große « « + 1 Lu. darunter Türkische . . Belgi\che . Bulgarische Däni\che . - Danziger. «

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100 Gulden . | 100 finnl. 4

100 Gulden

G S E E

olländische . . Stalienische :

über 10 Lire Iugoslawische . Norwegi|che .

1000 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei Schwedische ..

100 Peseten Tschecho-slow.

1000Kr. u. dar. Oesterreichische. Ungarische .

100 Schilling 100 000 Kr.

Zweite Beilage

zum Deutschen NeichSanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Ir. 106.

1. Untersubungs}achen.

2. Aufgebote, Verlust- u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c.

4. Verlosung 2c. von Wertpapieren.

ß, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Aktiengefellschaften

und Deutsche Kolontalgesellschaften.

Berlin, Sonnabend, den 8. Mai

Öffentlicher Anzeiger.

Anzeigenpreis für den Naum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit) 1,05 Reichsmark. j

e—————

Sustellungen u. deral.

415956]

Der Hofbesißker Otto Johannsen in Neuenkoog bei Büsum hat das Aufgebot des Hypothekenbriefes Büsum Bd. 3 Bl. 118 Abt. 111 Nr. 11 von 40 000 4,

Gläubigerin: Sparkasse der Kirchspiels- landgemeinde Büsum in Büsum, bean- iragt. Aufgebotstermin: 28, 7. 19286, vorm. 9 Uhr. “Amtsgericht Wesselburen. [15960] Aufgebot. Der Friseur Otto Koh in Mannheim, Lindenhotstraße 12, vertreten durch die M.-A. Dres. Eder in Mannheim, hat be- antragt, den verschollenen Julius Theodor Koch, geb. zu Göppingen am 18, Fe- bruar 1873, Sohn des Malers Julius Koch, zuleßt hier, und feiner Ehefrau ranciéka geb. Gut, zuleßt wohnhaft in udwigs8burg, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich \pätestens in dem aut Donnerstag, den 20, Januar 1927, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht an- beraumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen ver- mögen, ergeht die Aufforderung, |pätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige iu macben. Ludwigsburg, den 27. April 1926, Amtsgericht.

[15961] Aufgebot. _ Der Fabrikarbeiter Johannes Tiefen- bacher in Stammheim und die Eheleute Jakob und Luife Föhl, geb. Tiefenbacher, in Feuérbach, haben beantragt, den ver- schollenen Jakob Friedrich Tiefenbacher, geb. am 14. Juni 1871, Sohn des verstorb. Gottlieb Tiefenbacher, Schäters, und der verstorb. Karoline geh, Mögle, zuleßt wohühatt in Stammheii, O.-A, Ludwigs- burg, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf Donnerstag, den 20, Fannar 1927, vormittags D Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welde Auskuntt über Leben oder Tod des Verschollenen zu er- teilen vermögen, ergeht die Aufforderung, \spätesteus im Aufgebotstermine dem Ge- rit. Anzeige zu machen. Ludiwigsbürg, den 27. April 1926, Amtsgericht.

[16502]

_Das Amisgericht, 3, hat heute folgendes Aufgebot erlassen: Der Nechtéanwalt Dr. jur, Alfred Nichter in Leivzig, Tröndlinring 3, als Venwvalter des Nach- Iasses des am 21. Januar 1926 in Oelper verstorbenen Brauereibesißers Otto Pohl hat das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des verstorbenen Brauerei- besitters Otto Pohl spätestens in dem auf den 22, Juni 1926, vornmittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge- richt, Zimmer Nr. 8, anberaumten Auf- gebotstermine bei diesem Gerichte anzu- melden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten; Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Nechts, vox den Verbindlichkeiten aus Nflichtteils- rechten, Vermächtnissen und Auflagen berüfsihtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als fi nah Befriedigung der nicht aus- geschlofenen Gläubiger noch ein Ueber- chuß ergibt, Nach der Teilung des Nach- lasfes hattet jeder Erbe nur für den jeinem Grbteil entsprehenden Teil der Verbind- lichkeit, Die Gläubiger aus Pflichtteils- rechten, Vermächtnissen und Auflagen fowie die Gläubiger, denen der Erbe un- beschränkt haftet, werden durch das Auf- gebot nicht betroffen.

Braunschweig, den 29. April 1926. | Wilhelm Heinri Der Gerichts1\chreiber des Amtsgerichts. 3, | Köln, Aquinost [15957] “Aufgebot. {huld in Höhe von 30000 4 für traftlos

Auf Antrag des Rechtsanwalts Dr. f: Gr L

Vraunsberger in München als Bevo machtigter der Alleinerbin Mathilde 9oth-

werden alle diejenigen, welche Ansprüche

gegen den Nachlaß des am 11. April 1926 | Menge, geb. Schrade hier verstorbenen Nechtsanwalis Justiz- | Schiffgraben N h) 1 E Nechtsanmwalt gefordert, ihre Ansprüche unter Beifügung | hat das Amtsgericht in Hoya durch den

rats Dr. Emil Nothschild erheben, au

S Befristete Anzeigen müfsen d r ei Tage vor dem Einrückungstermin

2, Aufgedote, Ber- lust- und Fundsachen,

termin am Mittwoch, den 23, Juni 1926, vorm, 19 Uhr, Amtsgerichts- plaß Nr. 17 a, Zimmer Nachläßgläubiger,

Der Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Hoya Band V1II1 Blatt 287 in Ab- teilung II[T unter Nr. 1 zugunsten des Kaufmanns August Menge in Hannover eingetragene Hypothek über 3500 .4 wird jür fTrastlos erfiärt.

) öffentlihen Zustellung wird dieier Auszug »der Klage ‘bekanntgemacht.

München, den 1. Ma! 1926. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts I.

[15975] Oeffentliche Zustellung.

Frau Martha Nieke, geb. Sandow, in Wriezen, Prozeßbevollmächtigter: Rechts- anwalt Justizrat Ulrich in Prenzlau, klagt gegen den Schlosser Friy Rieke, unbe- tannten Aufenthalts, früher in Heeger- mühle, wegen Ghezerrüttung und böglicher Verlassung, mit dem Antrage auf Ehe- scheidung. Klägerin ladet den Beklagten ur mündlichen Verhandlung des Rechts- treits vor den Einzelrichter der 2. Zivil- tammer des Landgerichts in Prenzlau auf den 21, Funi 1926, vormittags 107 Uhr, mit der Aufforderung, etnen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht. R. 61/26,

Prenzlau, den 4, Mai 1926,

Der Gerichts|chreiber des Landgerichts.

[15976 Oeffentliche Sustellung. Die Arbeiterin Marie Bach, geborene oge, in Jastrow, Prozeßbevollnächtigter : Nehtêanwalt Schulz in Schneidemühl, Élagt gegen ihren Ebemann, den Arbeiter Wilhelm Bach, früher in Jastrow, jeßt unbekannten Aufenthalts , scheidung, unter der Behauptung, daß der Beklagte die Klägerin im Jahre 1922 verlassen und {ih seit dieser licher Absicht von ihr ferngehalten habe, 1. die Ehe der Par- teien wird geschieden, der Beklagte isi der alleinshuldige Teil, Nechtsstreits werden dem Beklagten auf- Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor die zweite Zivilkammer des Landgerichts in Schneidemühl, Zimmer 20, auf den 9, Fuli 13826, vormittags 9 hz, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen An- walt zu bestellen und etwaige gegen die Behauptungen der Klägerin vorzubringende Einwendungen und Beweismittel unver- züglich dem Gericht und der Klägerin mit- der vffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht. Schneidemühl, den 1. Mai Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

| [15977] ODeffenilice Zustellung. Frau Mathilde Sceger, geb. Mangold, in Groß Süssen, O.-A. Geislingen, ver- treten durch Nechtéanwalt Dr, Steiner in Gövpingen, klagt gegen ihren Ehemann, den Kaufmann Wilßelm Seeger von Groß Süfsen, zurzeit mit undékanntem Aufenthalt abwesend, wegen Ehescheidung, zwischen den Parteien am 1. Dezember 1900 in Cassel geichlossene Ehe zu scheiden, den Beklagten für den aütin {huldigen Teil zu erklären und ihm die Kosten dés Nechtsstreits aufzu- Sie ladet den mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die IT. Zivilkammer des Landgerichts zu Ulm auf Mittwoch, den 7. Fulii 1926, nachmittiags 4 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei Gerichfe zugelassenen Anwalt zu bestellen, Gerichts|[hreiberei des Landgerichts,

[15980] Oeffentliche Zuftellung. Johanna Edith Müller, geb, 4, 4. 1926. zu Blaubeuren, vertr, durch den Amitsg- vormund des Jugendamts Blaubeuren, klagt gegen Gustav Vinder, Frifeur- gebilfe von Schelklingen, unbek. Auf: enthalts, mit dem Antrag, den Beklagten Tostenpfl. und vorl. vollstr. zu verurteilen, der Klägerin z. H. ihres Vormunds vou Tage der Geburt an bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres eine in jahresraten auf 4. 4,, 4. 7,, 4, 10., 4. 1, vorauszahlbare Unterhaltsrente von jähr- lich 360 GM (1 G

amerik, Dollar), und zw Beträge fofort, zu bez klagte wird zur mündl. Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht Blau- beuren geladen auf Montag, 28, Juni 1926, nahm. 2} Uhr. AnitsgerihtBlaubeuren, den 3. Mai1926,

[15981] Oeffentliche Zustellung. Die minderjährige Anna Tütsch, geb. 15. 3. 1918, außerehelihe Tochter der Arbeiterin Grete Tütsch, geseßlich vertreten dur den Amtsvormund der Stadt Nürn- berg, Prozeßbevollmächtigter: Städt. Büro- inspektor Dotve in Köln, klagt gegen den Monteur Theodor Strauf, früher wohn- haft in Köln, Heumarkt 21, II1, Etage, zurzeit unbekannten Autenthalts, auf Grund der Behauptung, daß Beklagter der uns- ehelihe Vater der Anna Tüt)ch sei, mit dem Antrage, der Klägerin vom Tage det | Klagezustellung an bis zur Volléndung des 16. Lebensjahres an Stelle der bisher fest-. Ge- ge)eßten Unterhaltsrente nunmehr

Zwecke der

gebäude, Mariahilf 201/111, anzumelden. die sih bis dahin niht melden, können unbeschadet des Nechts auf Berücksichtigung vor etwaigen Pflichtteilsforderungen, Ver- mächtnissen und Auflagen von dem Erben nur insoweit Befriedigun sih nah Befriedigung geschlossenen Gläubiger ein Ueberschuß er- Auch haftet ihnen nah Teilung des Nachlasses jeder Frbe nur für den seinem entsprechenden bindlichkeit, München, den 3. Mai 1926, Amtsgericht München, Vormundscha{ts- und Nachlaßgericht, Aufgebot, _ Der Kaufmann Konrad Kirchberger in Schwenningen, mächtigter der übrigen Miterben, Arthur, Karl und Käthe Kirchberger, hat als (Erbe des am 16, März 1926 beim Bahnüber- gang Hofweier-Offenburg durch Unglücks- fall verstorbenen Kirchverger, Erhard, Kaufmann in Schwenningen a. N,, das Aufgebotsverfahren zum schließung von Nachlaßgläubigern bean- tragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ibre Forderungen gegen den Nachlaß des Verstorbenen spätestens in dem auf Donnerstag, ven 24, Juni 1926, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht ankeraumten Auf- gebotstermin bei diesem Gericht anzu- ‘Ten. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. weoisstüde find in Urschrift oder in Ab- schrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sih nicht melden, können, un- beschadet des Nechts, vor den Verkbindlich- Pflichtteilsrechten, Vermächk-

werden, von d friedigung verlangen, als sich nach Be- [riedigung der nicht ausgeschlossenen Gläu- biger noch ein . Ueberschuß ergibt. haftet ihnen jeder Erbe- nach der Teilun des Nachlasses nur für den seinem Erktei entsprechenden Teil der Verbindlichkeit. ger aus Pflichtteilsrechten, p und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht meldèn, nur der Nechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nah der Teilung des Nachlasses nur für den feinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet. F, 1176/26. Nottiveil, den 29, April 196 Württ. Amtsgericht.

Durch Ausschlußurteil des hiesigen Amts- gerihts vom 8. Mai 1926 ift der Grund- \chuldbrief, der über die Grundschuld von 2000 4 ausgestellt ift, die im Grundbuch Gresenhorst Blatt 69, Häuslerei Nr. 26 daselbst, in Abt. 1IT auf Folium 1 für den Arbeiter Friß Brümmer in Gresen- horst eingetragen und mit vier vom Hundert seit dem 1. Januar 1919 verzinslich ist, sür kraftlos erklärt,

Amtsgericht Nibnig.

erlangen, als

Unser Erbschein vom 14. Juni 1921 um Zwecke der

VI 54/21, 2 (Geyner-Schellbah) ist heute für kraftlos erflärt worden.

Homberg, Bez. Cafsel, den 2, Mai 1926. Das Amtsgericht.

[15970] Oeffentlie Zustellung.

Weygel, geb. Lohrengel, in Walbernhain Prozeßbevollmächtigter: Rechtéanwalt Boyfen in Flensburg, gegen den Schachtmeister Gustav Wegtel, früher bei Bredstedt, bekannten Aufenthalts, auf Grund des S 1565 B. G.-B,, 2, die Ehefrau Marie Helene Klöhnhammer, verw. Nielsen, geb. ¿çriedrihs, in Flensburg, Kanzleistraße 18, Prozeßbevollmächtigter : Necht8anwalt Dr.

zwecke der Aus-

mit dem Antrage :

A Kosten des Urkundliche Be- | Matrosen Heinrich Thomas Theodor Klöhnhammer, früher in Flensburg, jeßt unbekannten Aufenthalts, auf Grund Ziff. 2 B. G.-B., in Ehescheidung prehung des Beklagten. Klägerinnen laden mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1TL. Zivilkammer des Landgerichts in Flensburg auf den 8. Fuli 1926, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde- rung, fih durch einen bei diesem Gerichte zugelafsenen Nechtsanwalt als Prozeß- bevollmächtigten vertreten zu lassen. Aktenzeichen : 6, R, 48/26 und 6. R. 65/26, &Flenêburg, den 29, April 1926.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts,

des 8 1567 Abs,

Erben nur in

Zum Zwelke Für bie Gläubi Vermächtnissen

Der Dreher Konrad Wilhelm Depper- mann in Mannheim, Cichelsheimer Str. 98, Prozeßbevollmächtigte: Nehtsanwälte Dres, Kaß und Ebertsheim in Mannheim, der Ehefrau, Maria Depver- man, geb. Schaub, zuleßt in Mann- heim H. 2, 11, auf Grund des § 1568 B. G.-B. Klage auf Scheidung der aut 15, Juni 1912 zu Mannhéim ge\{lossenen Ehe erhoben hat, ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die vierte Zivilkammer des Landgerichts in Mannheim auf Freitag, den 2, Fuli 1926, vormittags §4 Uhr, mit der Ausforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen, ManußHeim, den 30, April 1926. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts,

[17081] Oeffentliche Zustellung. Sachen Schneider, mannéfrau in München, Klägerin, ver- treten durch Rechtsanwalt Dr. B n München, gegen Schneider, Iosef, Kautmann, zeit unbekannten Aufenthalts, Beklagter, nicht vertreten, wegen Ehescheidung, ladet ie Klägerin den Bekla lichen Verhandlung des 2. Zivilkammer

München 1 30. Juni

gegen feine

Durch Aus\{lußurteil vom 22, April 1926 ist die Aktie der Lübeck-Büchener Eisenbahn-Gesellichaft Nr. 14319 über zweihundert Taler preußisch kraftlos erflärt.

Lübecck, Amtégeriht, Abt, 6,

Bekanntmachung. | Der am 21, Juli 1886 erteilte Pfaud- schein über die im Grundbuch von! Alt- heim, D.-A. Ulm, Heft 245 Abt, 111 Nr. 4 und. Heft 122 Abt. 111 Nr. 7 (Unterpfandsbuch Band 11 zugunsten v Schmid, 1, eingetragene Hypothek 2100 NM wurde durch Aussc{lußurteil des Amtsgerichts! Ulm vom 1. April 1926 für kraftlos ertlärt.

Ulin, den 4. Mai 1926, Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.

Kurantk für

etlagter zur

dem gedacten

Blatt 188)

Bauers in Elis, Kaüuf- des Nechts\streits werden die. Bekla ten

en zur münd- echtéstreits vor Landgerichts Mittwoch, ( 1926, vorm. mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten zu bestellen, Zum wee der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Ladung bekauntgemacht, München, den 12, April 1926,

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts I.

[15974] Oeffentliche Zustellung.

Knauer, Bäábette, Pußerin in München, Klägerin, vertreten. durh Nechtsanwalt Dr. Christoph Schmitt in München, klagt gegen Knauer, Andreas, Installateur, {rüher in München, zurzeit unbekannten Aufenthalts, Beklagten, nicht ‘vertreten, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, zu Die Ehe der Sttreitsteile s{hulden des Beklagten ge- IT. Der Beklagte hat die Kosten Die Klägerin

Durch Auss{lußurteil vom 26. April 1926 sind die beiden am 18, Juli 1925 von der Firina Moriß Lemberg in. Bres- lau 8, Klosterstraße 17, au ] 1 em Kaufmann Ma Breslau, Feldstraße 18, Wechsel über je 200. RNM, zahlbar in Breélau, der eine am 2., der andere am kra\tlos erklärt (54/41, F. 90/25.) Breslau, den 26, April 1926.

Das Amtsgericht.

êgestellten und x Steinmeß in angenommenen

in E Fehblerstraße 5, klagt. gegen ‘den Pt, unbekannten Aufenthalts, früher in Berlin, Madaistraße 12, auf Grund * der Bee: hauptung, daß. der Beklagte, ihr ges; schiedener Chemann, mit dein sie gemein6? sam die Wohnung Fellerstraße gemietet;: habe, sie jeit Juni 1924 verlassen, fle seit: diejer Zeit die Wohnungsmiete gezahlt; habe und der Beklagte jet die Wohnung: zu verschieben versuht, mit dem Antrage z:: l. daß sie allein berechtigt ist, die im: Berlin-Fiiedenau, Fehlerstraße b, belegené; Wohnung innezuhaben, 2, die Kosten deg: Nechtsstreits dem Beklagten aufzuerlegen, 3, das Urteil für vorläufig vollstreckba zu erklären. Zur mündlihen Verhands: lung des Rechtsstreits wird der Beklagts' vor das Amtsgeriht Berlin - Mitte, Berlin C. 2, Neue Friedrichstr. 13/14, 1. Stodwerk, Zimmer 162/164, auf den e e 1926, vormittags 91 Uhr, eladen i y

‘di rid Ee ar die rüdckständig. 9, Oktober s

Durch Aus\{iußurteil vom 29, Apri 6 ist der Hypothekenbrief über - die in

Grundktucchchs Blatt 906 ie U “von

Weuslsten}feld eingetragene, an den Ingenieur ch genannt Hans Werth, r. 1, abgetretene Grund-

Abt.

wird aus Ver Brühl (Bez. Köln), den 3, Mai 1926, | | Amtsgericht.

schild, Kaufmannswitwe in Konstanz, | [15967] Im Namen des Volkes!

In der Aufgebotssache der Witwe Anna r, in Hannover, Am

des )echtéstreits zu tragen. Beklagten zur mündlichen Ver- andlung des Nechts\treits vor die 1. Zivil- andgerichts München T auf Í den 7. Juli 1926, vor- mittags 9 Uhr, Sigzungssaal 91/1, mit der Au'forderung, einen bei diesem

tammer des L Mittwoch,

in Hannover,

der Belege bis spätestens im Aufgebots- ' Amtsrichter Dr. Schoch für Recht erkannt:

1926

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9. Bankausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

11. Privatanzeigen.

bei der Geschäftsstelle eingegangen fein, “E

vorauszuzablende Geldrente von wöchentli 7 NM zu zahlen sowie die Kosten des Nechtsstreits zu tragen und das Urteil füg vorläufig vollstreckbar zu erflären. Zut mündlichen Verhandlung des 9Nechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht hier, Justizgebäude, Neichenspergerplat,- Zimmer 170, auf den 9. Juli 1926,: vormittags 9 Uhr, geladen. ; Kölnr, den 24. April 1926. Weiler, Justizinspektor,

[15455] Bi Die am 22. 3, 1914 geborene Dorothe# Agatbe Vogt in Elberfeld, vectreten dur * das Stad&Jugendamt Elberfeld, klagk gegen thren Vater, den Artisten Frißÿ: Dürr, zuleßt wohnhaft in Mannheint;, zurzeit unbekannt wo, auf Unterhalts»? leistung. Sie beantragt kostenfällige Vers? urkteilung zur Leistung einer vom Klages zustellungstage an laufenden vorauszahls baren vierteljöhrlichen Unterhaltsrente voi 1900 NM, und zwar an Stelle einer anf 29, 7, 1916 bereits anerfannten Rent&: Mündliche Verhandlung- ist am Mitts** woh, 23. Juni 1926, vormittags- 814 Uhr, Zimmer 478. Beklagter wird" hierzu vorgeladen. Mannheim, 30, 4: 19%. Der Gerichtsschreiber des Amts#: gerihts. B.-G, 12. 2

[15456] Oeffentliche Zustellung uud Ladung Die - Maria Franziska Eigner géb? Brändle, in Ulm, Promenade 37, Prozeß bevollmächtigter: Rechtsanwalt Moos 111 in Ulm, klagt gegen ihren geschiedenes Ebemann Johann Hermann Eigner, Geschäftsführer, zurzeit mit unbekannten: Aufenthalt abwesend, mit dem Antrag, - den Beklagten durch ein vorläufig voll. streckbares Urteil kostenfällig zu vers.“ urteilen, der Klägerin als Unterhalt vont 1. Januar 1926 ab eine Nente von monat lih 36 RM zu bezahlen. Zur münds... lichen Verhandlung des Nechts\treits wird der Beklagte auf Dieustag, deut 15, Juni 1926, vormittags ® Uhr, vor das . Württ, Amisgericht Un Saal 65, geladen. Die öôffentliße Zus tellung ist bewilligt. 18 e Usn, den 3. Mai 1926, Fei Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. -- 9] Deffentliche Zustellung. S ie Firma Gebr. Lesckowiß & Co. ig- N, 24, Elfasser Straße 49, fsagt 1 den Kaufmann Ascher Güttékz-- n den Kaufmann Moriß Güttérz beide cls Inhaber der von den Beklagßeit - geführten Firma A. Gütter & Sohnzç ; Berlia NO, 43, Neue Königstraße 18, ¡jeßt unbekannten Aufenthalts, auf Grund: der Behauptung, daß die Beklagten al: Inhaber der von ihnen geführten Firmg.“ ibr für im November und Dezember 1925. tauflich gelieferte Waren 1142 Reichêmarf.. nebst 10 % Verzugszinsen feit 1. Februaë.: 1926 verschulden, mit dem Ankrag: a) dis. Beklagten als Gesamtschukdner zu veté,, urteilen, an die Klägerin 500 (Fünfe.® hundert Reichsmark) nebst 10.% Verzugs... zinsen seit dem 1, Februar 1926 zu zahlen, b) die Kosten des Nechts\streils einscließe.. lich des voraufgegargenen Urrestverfahrenk zu tragen, c) das Urteil für. vollstreckbat zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung

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vor das Amtsgericht Berlin-Mitte, Abs, teilung 29, in Berlin, “Neue Friedrichs, straß 13/14, T, Stockw., Zimmer 170/172,

auf den 6, Juli 1926, vormittags:

10% Uhr, geladen, j ; Berlin, den 29. April 1926, 2 Amtsgericht Berlin-Mitte. Abt. 29.

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[15978] Oeffentliche Zustellung,

Die Frau Emmy Kaßner, geb. Preuß.

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ischlermeisier Otto. Kaßner;,

Berlin, den 29. April 1926.

Gerichtss{hreiber des Amtsgerichts Berlinë:

Mitte. Abt. 40. 40, C, 1084. 26. E

[15989] .

richte zugelassenen Rechtsanwalt als

el Unterhalt eine an den geleßlidhen j zeßbevolliiächtigten zu bestellen. Ce E

des Kindes zu leistende, je für 3 Monate

Die Verkäuferin Dorothee Mever tis

Berlin SW. 68, Hollmannstr, 9, lagt

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