1904 / 54 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 03 Mar 1904 18:00:01 GMT) scan diff

Reichsgeseugebung geht jeyt die preußische Regierung damit um, oder vielmehr die Absicht hat fh schon zu einem Geseßentwurf verdichtet, der die Tendenz verfolgt, den Polen zu untersagen, Grundeigentum zu erwerben, und zwar in Widerspruch mit dem Geseß von 1886. Man hat vom Reichstag zum Bürgerlihen Geseßbuh die Bestim- mung verlangt, daß die Genehmigung zur Ansiedelung versagt werden follte, sofern nit die Ansiedelungskommission bescheinigte, daß die Ansiedelung ihren Zwecken niht widerstrebe. Diese Bestimmung ist damals abgelehnt worden. Troßdem kommt dieses Gese, das im Widerspruch mit der Verfassung und dem Recht der Freizügigkeit steht. Die Gefahr ist deshalb um so größer, weil das Reichsgericht neuerdings behauptet hat, daß ihm das Recht entzogen sei, zu prüfen, ob ein preußisches Gesetz gültig sei. Wo bleiben hier die preußischen Minister? Wenn sie hier nicht erscheinen, so kann man sagen: die Angeklagten sind geständig, die Inkulpaten suchen sh dur die Flucht der weiteren Verfolgung der Anklage zu entziehen. Im Widerspruch zu den Reichsgesezen hat man in einzelnen Staaten versucht, die Landarbeiter zu entrechten. Am 10. Februar hat man im preußi- hen Abgeordnetenhause einen neuen Vorstoß unternommen, den Landarbeitern die Ausübung des Koalitionsrechts völlig zu rauben, ihre Freizügigkeit zu unterbinden und sie zu rechtlosen Wesen zu machen und dem Willen der Arbeitgeber zu unterwerfen. Die Regie- rung ist aufgefordert worden, einen Gesetßzentwurf vorzulegen, dur den Arbeitgeber 2c. bestraft werden, die den Arbeiter zum Kontraktbruch verleiten wollen. Das Zentrum hat \ih diesmal für diese dem Neichs- geseß widersprehende Regelung erklärt, und der Abg. Klose hat fogar gewünscht, daß au die Arbeiter wegen Kontraktbruchs bestraft werden follen, obwohl vier Jahre vorher der Minister Miquel aus- drücklich betont hatte, daß ein soldes Vorgehen gegen das Reichsgeseß verstoßz, daß dies Neichssache sei. Was kümmern sich die Konservativen im Abgeordnetenhause darum, was das Reichsgeseß sagt! Man tut \o, als ob nur der Arbeitgeber bestraft werden foll. Das Gesetz richtet sib gegen diejenigen Aubeitgeber, die ein folhes mißhandeltes Mädchen, von dem ih vorhin spra, annehmen. Gegen derartige Ein- griffe der Partikulargesetße in das Reichsreht muß entschieden Einspruch erboben werden. (Zurufe rechts.) Ihre Zurufe können mich nicht beirren. Jedes Wesen macht das Geräusch, zu dem es seine Ver- anlagung führt. Mag der Staatssekretär eine Vorlage machen, die es ermöglicht, daß derartige Dinge in Zukunft niht abermals passieren. Möge recht bald das allgemeine, direkte und geheime Wahlrecht in den Einzelstaaten eingeführt werden, dann wird das preußische Ab- geordnetenhaus und das Herrenhaus weggefegt werden, und werden jolhe Vorfälle nicht mehr möglich sein.

Abg. de Witt (Zentr.): Die Amtsrichter haben sich der ihnen gestellten Aufgabe, die Anforderungen des Rechts in Einklang zu bringen mit den Interessen des sozialen Friedens, in vollem Maße gewachsen gezeigt. Deshalb dürfte äuch der Wunsch berechtigt fein, daß in den einzelnen Bundesstaaten mit tem leisen Druck ein Ende gemacht wird, der von oben herab auf die Amtsrichter auêégeübt wird. Ich beshränke mich auf diese kurze Andeutung, umsomehr, als man mi an den Stellen, die es angeht, wohl verstehen wird, und mein Fraktionsgenosse Roeren {on früher mit nicht mißzuverstehender Deutlichkeit auf diesen Mißstand aufmerksam gemaht hat. Man bat das Verfahren der bedingten Begnadigung als ein mechanisches, automatishes bezeihnet, das zu vielen Unzuträglihkeiten und Auseinandersetungen zwishen dem Staatsanwalt und dem Richter führt. Vielleiht ift eine kleine Verbesserung möglih, wenn man ih dazu entschließen wollte, tas Schreibwerk etwas zu vermindern und die Listen, die bei diesem Verfahren in Anwendung kommen, etwas zu vereinfahen. Ich habe diesen Wunsch {hon im Abgeordneten- hause, leider mit wenig Glück, vorgetragen. Wenn aber das Ver- fabren unzweifelhaft kriminalpolilishe Ecfolge erzielt hat, wenn die Organe, die mit seiner Ausführung betraut sind, ihren Aufgaben gerecht geworden sind, so ist vielleicht au) die Erwartung nicht ganz unbegründet, daß die verbündeten Regierungen demnächst bei der Revision der Strafprozeßordnung oder mindestens bei der Revision des Strafrechts dem an sich richtigen Gedanken der bedingten Be- gnadigung die richtige Form in der bedingten Verurteilung zu Grunde legen. Von meinen Freunden ist hier im Hause verschiedentlich der bedingten Verurteilung das Wort geredet worden. Wir wünschen, daß diese Materie geordnet wird, nicht durch Verordnungen wie in Süddeutschland, sondern durch Gese, niht in Form der bedingten Begnadigung, sondern in Form der bedingten Verurteilung

lbg. Jessen (b. k. F.) suht nachzuweisen, daß auch die Nechts-

in den Dienst der Parieipolitik gestellt werde, um das Flement in Nords{leèwig in seinen Rechten und Freiheiten Er weist u. a. auf gröblihe Angriffe hin, die gegen

in einer gewissen Presse erhoben worden seten,

auf das Necht jedes Staatsbürgers, sh dagegen zu ver- vergeblich Mit Hilfe der Gerichte sei es ein gut Stück Preßfreiheit für die Staatsbürger

ge zu beseitigen. Das habe man auf dem Wege des varmlosen Liedern zu erreihen gewußt; es habe genügt,

ew E P : c t Q d x a Z L A E N daß in einem solchen Liede das Wort „Danmark“ vortame, um das 1e D f

C Le berufen habe

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erbot des Lietes und die Unterdrückung von Druckichriften, in denen es 1e befand, berbeizuführen. Nedner verliest einige solher Lieder- texte. Ein Gericht habe erkannt, B ein Gediht seinem Inhalte nach gar nicht aufreizend i aber einen volitisden Inhalt doch durch irgend 1zutretenden äußferliden Momente erhalten könnte. 8 erbot des Ab- fingens solcher barmlosec Lieder habe nur ) i

zu bringen, sch als Staatsbürger zweiter K asse zu fühlen eridtliben Instanzen hätten diese | 1s zum Kammer- gericht hinauf; wie weit sci man do entfernt, wo der Müller von Sansfouci dem Köni e zurufen können :

gibt noch ein Kammergericht in B

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Ybg. Dove (fr. Vgg.): Der Staatssekretär bat mich gefragt, wie ich mir eine Einflußnahme des Neihs auf Preußen, betreffend Beseitigung des Nichtermangels, denke. Die Verfassung gibt ja darauf sebr cinfach im Artikel 17 die Antwort, nah welchem dem Kaiser die Ausfertigung und Verkündigung der Neichsgeseße und die Ueber- wachung der Auéführung zusteht. Die Beschleunigung der Neform der Strafprozeßordnung erfolgt keineswegs in wünschenswerter Weise: es scheint im Reichsjustizamt die Zahl der dafür verfügbaren Kräfte nicht auszureichen: man hat sich die freiwillige Mitwirkung von juristishen Autoritäten bei der Sammlung des Materials gefallen lassen: aber das sind doch nur milde Beiträge. Das Neichsjusti;amt sollte der bisherigen Lethargie bei der Ueberwindung äußerer Wider- stände entsagen und ein energischeres Tempo cintreten lassen.

Staatssekretär des NReichsjustizamts Dr. Nieberding:

Es ist doch bezeihnend, in welher Weise der Herr Abacordnete meine Frage beantwortet hat. Er hatte uns Vor- 2 wir rit mit genügender Energie gegenüber der Hiergegen babe ih darauf hin- gewiesen, daß im vorliegenden Falle mit tem reichéverfassungsmäßigen Nette der Verwaltung praklisch nicht viel zu machen sei, und den Herrn Abgeordneten gebeten, er möchte mir doch die Mittel angeben, mit denen man der pvreußishen Regierung gegenüber zur Förderung seiner Wünsche etwas Weiteres tun könnte. Was sagt der Hert Ab- geordnete mir darauf? Erft führt er in ziemlich bestimmter Form aus, der Staatésekretär kenne nur die verbündeten Regierungen und vom Reichstage, dem Reichskanzler und von den Befuznissen dieser Reichsorgane wüßte ih anscheinend nichts. Ich stehe bier im Hause und in der Reichsverwaltung viel zu lange, als daß der Herr Abs geordnete ein Recht bâtte,. mir einen Borwurf wegen Mangels von Verständnis für die verfassungsmäßigen Institutionen zu machen, ein Vorwurf, der nur den Zweck hat, um die Sache berumzugehen. (Sehr ricktig!;re{chts.)

Meine Herren!

würfe gemacht, preußischen Regierung uns verhielten.

rot! Li

| Ausdruck zu bringen sein.

Sodann i} der Herr Redner darauf gekommen, wozu gar keine Veranlassung bei dieser Gelegenheit gegeben war, die beshleunigte Bearbeitung eines neuen Strafgeseßbuchs zu verlangen, und hat uns in dieser Beziehung eine gewisse Impotenz unterstellt, indem er die Beiträge der Gelehrten, die uns nah meiner gestrigen Mitteilung zur Verfügung gestellt worden sind, und die ih als eine hecherzige Mit- wirkung bei der wihtigen Aufgabe dankbar anerkannt habe, seinerseits als milde Beiträge für unsere Zwecke carakterisiert hat. Nun hat erstens diese Frage mit dem, was ih dem Herrn Redner gegenüber bemerkt habe, gar nichts zu tun (fehr rihtig! rechts), und zweitens verwahre ih die Gelehrten, die uns helfen, dagegen, daß unsere Empfindung gegenüber ihrer Mitwirkung hier so carakterisiert wird, als sähen wir diese als milde Beiträge an. (Bravo! rechts.)

Dann hat er uns vorgehalten, eventuell würde er gern bereit sein, weitere Mittel zu bewilligen, wenn wir unsere Arbeiten nach seinem Wunscke einrihten wollten. Ich danke für diese Bereitse willigkeit ; fie ist hier niht angebracht. Wenn es Zeit ist, mit den Vorarbeiten unsererseits rascher vorzugehen, werden wir die Wege selbst finden, ohne daß wir die Güte des Herrn Abgeordneten für die Bewilligung etwaiger Mittel in Anspruch zu nehmen brauen. (Sehr richtig! rechts.)

Sließlih hat er uns Lethargie vorgeworfen, weil wir Preußen gegenüber niht weiter uns vorwagten. Angesichts der Tätigkeit, die in den leßten Jahren das Reichsjustizamt, auch in und gegenüber diesem Hause, entfaltet hat, halte ih es doch für ein starkes Stü, uns mit folhem Vorwurf zu kommen, wenn man auf unsere Frage in der Tat kein Mittel uns vorzuschlagen hat, wie man mit den hier ausgesprochenen Forderungen den Bundesregierungen gegenüber vor- wärts fommen follte und könnte. (Bravo! rechts.)

Abg. Kir sch (Zentr ): Der Abg. Müller-Meiningen hat zur Sprade gebraht, daß Fortbildungéshüler zu Düsseldo1f Schul- versäumniste dur Gefängniéstrafe abbüßen mußten, und hat diese Tatsache als unerhört charakterisiert; der Staatssckretär hat das für unmöglih erklärt und gemeint, es würde sich wohl um die Eltern handeln, welhe für Sculversäumnisse von Bolksschülern in Haft genommen seien. Die Sache verhält fich aber do so, wie es Herr Müller vorgetragen hat. In Düsseldorf besteht eine obligatorishe Fortbildungsshule mit einem auch von der höheren Verwal tungsbehörde genehmigten Statut, nah welchzm die Schüler von 14 bis 18 Jabren zum Besuch durch Geld- und event. Hafistrafe an- gehalten werden können. Ich weiß nicht, ob in den betreffenten Fällen gegen die jungen Leute auf Geld-, und erst nahber auf Hafistrafe erfannt worden ist oder ob von vornberein überall auf Haftstrafe. Fedenfalls sind diese Haftstrafen vollstreckt whrden. Da in der Schule fein Naum vorhanden war, um eine solhe Haft zu vollstrecken, so wurde die Strafe in dem Gefängnis für Erwachsene vollstreckt. Von der Gemeinde ist in Aussiht genommen worden, entweder geeignete Räume berzustellen oder aber das Statut zu ändern. Von anderen Städten wurde mitgeteilt, daß in den betreffenden Statuten derartige Hafistrafen niht vorkommen.

Darauf wird Vertagung beschlo lichen Bemerkungen der Abgg. Barg Sizung um 6!/4 Uhr geschlossen. tag, 1 Uhr. (QUUE und Mililäretat)

en und nah persóön- ann Und Dove die te Sißung Donners-

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Breußischer Landtag. Herrenhaus.

5. Sißung vom 2. März 1904, 1 Uhr.

Ueber den Beginn der Sißung ist in der Nummer d. Bl. berichtet worden.

Das Haus seßt die Beratung von Petitionen fort.

Ueber die Petition des Magistrats zu Staßfurt um Errichtung einer staatlichen höheren Lehranstalt in Staßfurt berichtet Dr. Frei-

herr Lucius von Ballhausen. Er beantragt, über die Petition zur Tagesordnung überzugehen.

Das Haus beschließt diesem Antrage gemäß. Le A, ; i Petition des Steueraufsehers Wilhelm Auschrat in

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gestrigen

Üeber die Berlin um günstigere Regelung seines Besoldungédienstalters berichtet Herr Beer. Er beantragt Uebergang zur Tagesordnung. Das Haus tritt dem Antrage bei.

Den Bericht der Petiiionskommission über die Pctition des Frei- berrn von Sdlichting und anderer in Labischin zur AÄbgeordnetenhaus- abl versammelter Wahlmänner um Verlegung des Wahlorts für en Wahlbezirk 3 des Regierungsbezirks Bromberg von Labischin nah Fnowrazlaw erstattet Graf von Hau gwiy. Er beantragt, die Petition

der Regierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Das Haus nimmt diesen Antrag an.

Alsdann erstattet Graf von Reichenbah-Goshüß den Bericht der Kommunalkommisstion Geseß- entwurf, betreffend die Befugnis der Polizeibehörden zum Erlaß von Vorjzhriften über die Verpflichtung zur Hilfeleistung bei Bränden. Er beantragt, den Ent- wurf dahin abzuändern, daß Polizeiverordnungen über das Feuerlöschwesen nur zulässig sind, soweit es nicht durch Orts- statut geregelt ist. Die Kommis}

ion empfiehlt ferner die An-

nahme der Resolution: ersuchzn, möglichst bald auf e *Feuer-

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uber den

„die Königliche Staatsregierung zu ( die geseßlide Negelung der Ünfallfürsorge für verunglückte Feue wehrleute bedacht zu sein.“

Herr Dr. Loening: Ih glaube, daß mit der Fassung der Kommission noch nit alle Bedenken beseitigt sind. Es sollen hier Polizeiverordnungen erlassen werden, die dauernde Nehtênormen auf- stellen. Das ist ein Novum. Solche Verordnungen können sonst nur unter ‘Zustimmung der Gemeindeorgane crlossen werden. Dieses Novum_ ist bedenkli%h. Betont man aber, daß der Erlaß solcher not- wendigen Polizeiverordnungen dur Ablehnung seitens der Gemeinde- organe illusorisch gemacht werden könnte, o fann man ja die Be- stimmung einfügen, daß deren Zustimmung durch den Kreis- bezw. Bezirkêaus\huß ergänzt werden kann. Ferner möchte ih es der Re- gierung ans Herz legen, möglichst bald einen Gesetzentwurf vorzulegen, dur den die Fürsorge für beim Feuerlöschwerk Verunglückte und deren Hinterblicbene geregelt wird. L

Herr Becker-Cöln: Da wir die ortsstatutarishe Regelung haben, bleiben für Polizeiverordnungen nur die Landgemeinden übrig ; und bier ist biéber fein Bedürfnis nah Mitwirkung der Gemeindes- organe hervorgetreten. Im Westen besteht das Recht der Zustimmung zu Polizeiverordnungen gar nicht. So würte man für die vorliegende Sache nur zu Ungleichheiten fommen, wenn man der Anregung des Herrn Vorredners folgte. Wenn aber allgemein eine folche Zu- stimmung zu Polizeivecordnungen angeregt werden soll, so ift das ja sehr dankenêwert; es gehört jedo nit hierher. Vielleicht gibt die Anregung der Regierung Veranlassung zum Erlaß einer neuen Ge- meindeordnung für Rheinland und Westfalen.

Herr Zweigert- Essen: Materiell hat Herr Loening vollkommen ret. Es wäre aber infonsequent, von dem Zustimmungsrecht der Gemeindevertretung Rheinland und Westfalen auszunehmen. Hier würden die Bürgermeistereiversammlungen in Tätigkeit treten müssen. Das würde aber sehr \{chwer in dem Rahmen dieses Geseßes zum i Aus der Anregung des Herrn Dr. Loening

sollte der Herr Minister ersehen, wie dringend notwendig eine Revision der rheinishen Landgemeindeordnung ift, die mit ihren unförmlih zu- sammengeseßten Gemeindevertretungen niht mehr paßt.

Minister des Jnnern Freiherr von Hammerstein:

Meine Herren! Ich bin dem Herrn Berichterstatter und der Kommission zunächst dankkar für die augenscheinlichen Verbesserungen, die sie verstanden haben, dem Geseßentwurf beizufügen.

Ih glaube, daß der Geseßentwurf, wie er jeßt vorliegt, klarer und allgemein verständlicher is, und daß er nunmehr au für die- jenigen Bedenken keinen Raum mehr läßt, die bisher gegen denselben erhoben worden sind, weil man hie und da aus ihm mehr heraus- lesen zu sollen geglaubt hat, als tatsählich gemeint gewesen. Die Anregung, welche Herr Professor Löhning gegeben hat, ist ja vom theoretishen Standpunkt aus gewiß bemerkenswert. Es erscheint in der Tat als etwas Anormales, daß im preußishen Staate in bezug auf das Polizeiverordnungsreht in zwei Provinzen andere Be- stimmungen gelten als im ganzen übrigen Teil der Monarchie. Ich gebe dies vollkommen zu, auch will ich nicht in Abrede stellen, daß viel- [leiht cinmal ein Moment kommen möhte, wo es angenehm und empfehlenswert erscheint, diese Anomalie zu beseitigen. Jh muß aber ausdrüdcklih hervorheben, daß bis jeßt aus dieser Verschiedenbeit des Polizeiverordnungêrechts in den beiden wesilihen Provinzen gegenüber den übrigen Teilen der Monarchie sich irgendwelhe Uebelstände nicht ergeben haben, daß also zur Zeit zu einer grundsäßlihen Aenderung keinerlei Veranlassung vorliegt, wie ih denn überhaupt darauf auf- merksam machen möchte, daß der Gedanke, welcher dem Geseßentwurfe zu Grunde liegt, zu seiner Verwirkli*Gung an dem bestehenden Polizeiverordnungsrecht überhaupt nichts zu ändern braucht, weder im Hinblick auf eine Einschränkung der Befugnisse der Selbst- verwaltungskörper, noch binsihtlich einer Ausdehnung der den leßteren zustehenden Rechte. Der Gesetzentwurf will das bestehende Necht un- verändert lassen und ih sollte meinen, die Umstände, welhé zu der Einbringung des Entwurfs die Veranlassung gegeben haben und darin bin i, wie ich glaube, derselben Ansiht wie die Herren Professor Löhning und Oberbürgermeister Zweigert find doch nicht gerade geeignet, so prinzipielle Fragen, wie die Frage der Neu- gestaltung des Polizeiverordnungsrechts in der Monarchie und der Abänderung der Gemeindegeseßzgebung in ten Provinzen Nbeinland und Westfalen bei dieser Gelegenheit aufzurollen. Wer ih erinnert, mit welchen Schwierigkeiten tie neue Landgemeinde- ordnung für die östlichen Provinzen zustande gekommen ist, und welche heifklen Fragen dabei zu erledigen gewesen sind, und wie dabei das sach- lie Interesse manhmal leider in den Hintergrund getreten, der wird Scheu tragen, solhe Fragen, wie die beregten, gerade in der heutigen Zeit ohne Not anzuschneiden, in einer Zeit, in der es uns mehr als je darauf ankommen muß, dafür zu forgen, daß alle staaterhaltenden Parteien zusammenhalten und niht unnötigerweise dazu gebracht werden, in Rüfsicht auf Parteiprinzipien auseinander zu gehen. (Sehr richtig!)

Wenn ih aus diesen Erwägungen das Versprechen einec Ab- änderung des bestehenden Nechtszustandes namentlich der rheinischen Gemeindeordnurg und der öffentlih-rechtlihen Befugnisse der Selbstverwaltungskörper in den einzelnen Landesteilen zu geben nicht in der Lage bin, kann ih dagegen andererseits sehr wohl erklären, daß ih auf das forgfältigste erwägen werde, ob der Resolution, welche die Kommission gemäß Punkt 3 ihres Antrags, welche lautet :

3) die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, möglichst bald auf die geseßlihe Regelung der Unfallfürforge verunglückter Feuers wehbrleute bedacht zu sein.

gefaßt hat, innerhalb meines Ressorts irgendwie entsproen werten fann und ob ih die anzustellenden Erwägungen vielleiht zu einer Vorlage an das hohe Haus verdihten tönnen. Fch sage ausdrücklih „vielleiht*; denn es ist zunächst daran festzuhalten, daß der bestehende Zustand vielleiht genügen dürfte, da do fast überall Versicherungs8s anstalten für die Feuerwehrleute bestehen, und da es {on längst mein lebbaftes Bestreben ist, alle Arten von Feuerwehren, sowohl die Pflichtfeuerwehren wie die freiwilligen, dahin zu bringen, thre Mit- glieder gegen Unfälle jeder Art freiwillig zu versichern. Ich halte indessen diese Frage für eine so wichtige, daß ih ein- gehend \tudieren werde, ob die bei einem Feuer, also im Dienste der Allgemeinheit Verunglückten, zur Zeit auch hinreichend e:.tschädigt werden, um eventuell ciner grundsäßlihen allgemeinen Regelung näher zu treten. Hierbei tritt allerdings auch die weitere Frage in den Vordergrund, ob eine solche Versiherung Landes- oder Neichêrecht werden soll, ob sie unter die Fürsorge der Neich8gesetze treten oder ob sie landeërectlich zeregelt werden soll. Jedenfalls versprehe ih Ihnen, wenn D

Sie, wie ih annehme, diefen Adsag

des Berichts Ihrer Kommission an- nehmen, daß derselbe nicht unteahtet von mir in den Akten liegen bleiben, sondern sorgfältig weiter verfolgt werden wird. Gegen die Beschlüsse it rer Kommission im ganzen habe ih von meinem Stand- punkt aus irgendwelche Einwendungen nicht zu erheben.

Nah cinem Schlußwort des Berichterstatters Grafen von Neichenbach-Goshüz nimmt das Haus den Gejeß- entwurf in der Kommi|stonsfajjung mit der Resolution der Kommission an.

Hierauf berichtet namens der Kommunalkommission Herr Oertel -Liegniy über die Petition des Bürgermeisters Baecker in Schleusingen und von anderen, namens des Städteverbandes Sachsen- Anhalt, um Aufhebung des Kommunalsteuerprivilegs der unmittel- baren Staatébeamten, der Geistlichen, Kirhendiener und Volks\{ul- lehrer. Auf scinen Antrag überweist das Haus die Petition der NRe- gierung als Material.

Des weiteren berihtet Herr VDertel über Petitionen der Stadtverordnetenversammlung zu Remscheid und von anderen um Aenderung des § 49 des Kommunalabgabenge]eßes in der Fassung vom 80. Juli 1895 behufs Heranziehung des im Auslande gewonnenen CGinkommens zur Einkommensteuer in der Wohnsitzgemeinde. Auf seinen Antrag überwei|t das Haus auch diese Petition der Regierung als Material.

_ Ueber die Petition des Stadtverordneten Hettler in Frank- furt a. M. um Abänderung des Kommunalabgabengeseßes geht das Haus auf Antrag des Herrn Dertel zur Tagesordnung über.

Damit ist die Tagesordnung ershöpft. Gegen 81/2 Uhr vertagt sih das Haus bis Donnerstag, 1 Uhr. (Kommishons- berichte und Petitionen.)

(Schluß in der Vierten Beilage.)

Vierte Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlih Preußishen Staatsanzeiger.

Vg A o V8 eD ie S I I (Schluß aus der Dritten Beilage.)

Haus der Abgeordneten. , 31, Sißung vom 2. März 1904, 11 Uhr.

Vor Einiritt in die Tagesordnung nimmt das Wort der

Minister der öffentlihen Arbeiten Budde:

Zur Beseitigung der Ungewißheit, die über den Zeitpunkt, wann die in der Thronrede angekündigten wasserwirtshaftlichen Vorlagen im Landtage eingebraht werden, habe ih namens der Königlichen Staatsregierung folgende Erklärung abzugeben.

Die wasserwirts(aftlihen Vorlagen umfassen:

abgeschen von einem Gesetzentwurfe, betreffend Maßnahmen zur Verhütung von Hochwassergefahren in der Provinz Brandenburg und im Havelgebiete der Provinz Sachsen, sowie

dem Entrourfe eines allgemeinen Gesetzes, betreffend Freibaltung des Uebers(wemmungsgebiets der Wasserläufe, und

der Verrechnung der Unterstüßungen aus Anlaß des vorjährigen Hochwassers,

1) einen Geseßentwurf, betreffend die Regelung der Holwafser- Deich- und Vorflutverhältnisse an der oberen und mittleren Oder,

2) einen Geseßentwurf, betreffend die Verminderung der Hoch- wassergefahren und die Verbesserung der Vorflut an der unteren Oder, Havel und Spree, und

3) einen Geseßentwurf, betreffend die Herstellung und den Ausbau von Wasserstraßen.

Die beiden leßten Gesezentwürfe werden in einigen Tagen fertig gestellt sein und sollten dann nach der ursprünglichen Absicht der Königlichen Staatsregierung dem Landtage unverzüglich vorgelegt werden. Nach neuerer Erwägung wird die Königliche Staatsregierung aber von der sofortigen Vorlegung absehen, weil der zu 1 erwähnte, noch der Begutachtung durch den \{lesischen Provinziallandtag unter- liegende und deshalb noch nicht abgeschlossene Gesetzentwurf über die Hohwasser-, Deich- und Vorflutverhältnisse der oberen und

, ; ( A A e v 9 mittleren Oder mit dem Entwurf über die Hegulterung unteren Oder in engem Zusammenhange steht und eine

zeitige Beurteilung und Beratung be Besetzentwürfe

eine umfassende Würdigung der einheitlich für

Oderstrom beabsihtigten Maßnahmen vielfa und b

gewünscht worden ift.

Deshalb follen die drei. -vorgenannten Gesetzentwürfe zusammen erst nah der Osterpause bei diesem hohen Hause zur Vorlage kommen. Die Königliche Staatsregierung hofft, daß diese Entschließung allseitig als zweckmäßig- erachtet wird, zumal dadurch auch eine unerwünshte Unterbrehung der dringlihen Etatsberatungen vermieden wird und eine Verzögerung in der Verabschiedung der wasserwirtschaftlichen Vorlagen dur deren Einbringung erst nach der Osterpause zweifellos nit eintreten wird.

Alsdann scht das Haus die zweite Beratung des Staatshaushalisetats für das Rehnungsjahr 1904 im Etat der Bauverwaltung bei den dauernden Aus- gaben und zwar bei dem Titel „Gehalt des Ministers“ fort.

Hierzu haben die Abgg. Feli fch (kon}.), Hammer (kon}.) und Genossen den Antrag gestellt:

„die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, eine Neuregelung des Submissionswesens nach der Richtung herbeizuführen, daß dem Mindestbietenden niht grundfäßlih der Zuschlag erteilt werde, die Arbeiten und Lieferungen möglichst niht an Generalunternehmer, sondern in getrennten Losen vergeben, au angemessene Aus\chreibungs8- fristen innegehalten werden.“

Die Abga. Dr. Arendt beantragen, diesen Antrag in zunehmen:

„die Königlid regelung des S zuführen, daß 1) de :\tbiet nur d : wird, wenn er in bezug auf Leistungsfähigkeit und in bezug auf die Erfüllung feiner Verpflichtungen namentlich au gegen die Arbeiter und Handwerker Sicherbeit bietet und sein Gebot angemessen ift, 9) die Arbeiten und Lieferungen tunlichst in getrennten Losen an Unternehmer und Unternehmerverbände vergeben, auch angemessene Aus\chreibungsfristen innegehalken werden, 3) bei der Vergebung nach Möglichkeit die ortêangese}jenen Handwerker und Unternehmer berücksichtigt werden.“

Hierzu haben die Abgg. Oeser (fr. Rosenow (fr. Volksp.) beantragt, E

dem Antrag der Abgg. Dr. Arendt und Genossen hinzuzufügen : a. bei Nr. 3: „und die Frist so bemessen wird, daß die Arbeit nach Möglichkeit in die geshäftsftille Zeit verlegt werden kann,“ b. folgende neue Nr. 4: „Angebote folher Unternehmer unberüd- sitigt zu lassen sind, welche Löhne zahlen oder Arbeitsbedingungen tellen, die hinter den in ihrem Gewerbe ortsüblihen Löhnen oder Arbeitsbedingungen zurückbleiben.“

Ueber den ersten Teil der Debatte über diese Anträge ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

_ Abg. Wolff - Lissa (fr. Vgg.) führt aus, theoretisch sei son

jeßt dem Wunsche der Antragsteller insoweit genügt, als der Zuschlag

feineswegs unter allen Umständen dem Miindestforternden erteilt werde ; aber die Schwierigkeiten beständen darin, daß die Ausführung der Bestimmung nah bedenklichen bureaufkratishen Grundsäßen ge- bandhabt werde. Es gelte eine Verfügung, nah der dem Mindest- fordernden der Zuschlag nicht unter allen Umständen erteilt werden solle; wenn er ihm aber nit erteilt werde, folle an die vor- gesetzte Behörde berichtet werden, warum er niht erteilt sei. Dem

Beamten set nihts unangenehmer, als an die vorgeseßte Behörde % ' ! . v Ta A . , e ty l "”

Bericht zu erstatten, wenn er si rechtfertigen solle. Da würden

denn Umwege zur Umgehung dieses Berichts benußt: entweder werde

dem Mindestfordernden der Zuschlag erteilt, oder aber wenn der

Nächstbietende zuverlässiger ersheine, werde dieser veranlaßt, sein

Gebot bis auf die Höhe des Miindestfordernden herabzuseßen. Solche

Fälle seien ihm mehrfach bekannt geworden. Hier mühe die Besserung

ein]eßen. i i s 6 _ ;

Abg. Dr. Marcour (Zentr.) erklärt, daß seine Partei särtlichen Anträgen sympathisch gegenüberstehe. Die sehr eingehenden Aus- führungen tes Redners über die Einzelbeiten derselben bleiben im Zu- sammenhang auf der Tribüne unverständlich. “a

Ein Regierungskommissar sagt auf besondercn Wunsch des Verredners zu, daß die Handwerker in Koblenz in Zukunft nah Vög- OFTL Ì zu, d ) G lihkeit berückichtigt werden follen,

(freikons.) und Genossen

folgender Fassung an e Staatsregierung zu ersußen, eine Neus- ubmissionëwesens nah der Nichtung herbei- m Mindestbietenden nur dann der Zuschlag erteilt

Volksp.) und

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Berlin, Donnerstag, den 3. März

Abg. Oeser (fr. Volksp.): Ein ideales Submissionsverfahren wird si überhaupt niht finden lassen, selbst das beste Verfahren wird Mängel haben. Aber vershiedenes werden wir an der Hand der Anträge bessern können. Das Mindestpreissystem ift das bedenkli{ste, denn darunter leidet die Qualität der Lieferungen. Dem Antrag Felisch können wir nit zustimmen, der Antrag der Freikonservativen entspriht eher unseren Wünsh:zn. Wirtschaft- lih-praftishe Gründe haben uns veranlaßt, unseren Zusaßantrag zu stellen. In der Bestimmung unseres Antrags bezüglich der liegt ein erheblicher sozialer Kern. Es ist niht richtig, von einem Gegensaz der Arbeiter und der Arbeitgeber zu sprechen; beider Interessen gehen zusammen. Die Erfahrungen mit dem englischen Schwißsystem haben gezeigt, daß die meisten Ausschreitungen dieses Systems gerade bei den Aus\chreibungen vorkommen. Frankfurt a. M. hat ein Drga- nisationéstatut für die Submission aufgestellt, in dem unserem Vor- {lage Rechnung getragen ist. Die württembergische Regierung hat dieselben Grundsätze anerkannt. Ich werde der Kommission das {Frank- furter Statut gern vorlegen. Wir vergeben in Frankfurt nicht an den Mindestfordernden, sondern berücksichtigen die mittleren Forderungen.

Abg. Dr. Friedberg (nl.): Der Antrag Felisch ist für uns nit annehmbar, denn ein solches Verfahren ist staatsrechtlich nit zuläsfig und praktis bedenklih. Die Submittenten könnten si einigen und einen Mindestfordernden, der von vornherein aus- geschlossen wäre, vorschieben. Der Antrag Arendt enthält eigentli weiter nihts, als eine Reihe frommer Wünsche. Die Ausführungen des Abg. Oeser könnten mir sympathisch sein, aber die Tarif- gemeinshasten zwishen Arbeitgebern und Arbeitnehmern haben niemals Bestand, sie halten sich immer nur 3 bis 6 Monate; wir befinden uns in dieser Hinsicht in einem fortwährenden Kampf, alle Verhältnisse sind im Fluß. Mit einer Kommissionsberatung find wir einverstanden.

Abg. Hammer (kons.): Im ganzen Hause ist Verständnis für Herr Oeser hat unseren Antrag mißverstanden, wenn er

Wir wollen den Stand-

des Herrn Oeser in dieser Beziehung selbst betonen. Es find

stände bei den Submissionen eingerissen, die auf alle Fälle be- t werden

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D eie Frage.

nimmt, er sei nur für die Unternehmer.

müssen, Bie Verpflichtungen der Arbeitgeber zur der Arbeiterwohlfahrt sind bei öffentlichen Lieferungen oft nnegehalten worden, manche Unternehmer sind Tausende von ur Unfallbeiträge schuldig geblieben; man fann aber an fi weil die Erekution bei ihnen fruchtlos en wir auss{ließen. Die allgemei geändert werden. sh 8 notwendig, und es if e Notwendigkeit anerkennt. n\ch-Schmidtlein (freikonf.): Troß der Erklärungen d ars des Ministers war es angebracht, die Anträge ausführlich hier zu besprehen. Jch bitte den Minister, den Entwurf mit- zuteilen, damit wir darüber in der Kommission {on verhandeln fönnen. Herr Friedberg hat den Antrag der Kon|erpativen sicherlich falsch verstanden; er weiß wohl nicht, daß in dem Antrag die ursprünglihe Fassung „nur ausnahmsweise“ erseßt ist durch die Fassung „nicht grundsäglih“. Das ist eine so bedeutende Aenderung des Antrags, daß die Stellung des Herrn Fried- berg nicht mehr gere{tfertigt ist. Vor einigen Jahren ist bei Cisen- bahnbauten in Hirschberg der Fall vorgekommen, daß der Unter- nehmer davonging und die Arbeiter monatelang warten mußten, ehe fie wenigstens einen Teil ihres Lohns retten fonnten. Die Eisen- bahninsvektion treffen aller dings keine Vorwürfe, es muß aber. dafür ge]orgt werden, daß die Arbeiter niht von jolwen Unternehmern um thren Lohn betrogen werden. Wenn es ferner vorgekommen ist, daß ein Zuchthaus sich um die Tischlerarbeiten bei dem Gymnasialbau in Kalish beworben hat, so ijt das eine Nücksichtslosigkeit gen die Handwerker, und das hat nihi einmal der betreffende Unternehmer getan, sondern die Direktion des Zuchthauses selbst. Die Vergebung an Generalunternehmer hat viel Mißstände herbei- gefübrt; diese Unternehmer zieten großen Gewinn, während im übrigen die Preise gedrückt werden. Was den Antrag Veser betrifft, so wir sehr \chwierig sein, die geschäfts\tille Zeit zu bestimmen. will auc für die Arbeitec sorgen, aber die Erfahrungen in . Gotm t baben 4+ ck ¿eiat daß dto NMrlottor 707 5 t. U ov Gelmai Da en oft gezergl, a die ATPDEeIlier gerade Die nter» mer oft im Stich lassen. Deshalb muß der Schuß der Arbeiter- und der Arbeitnehmer auf dem umgekehrten Wege von unten erfolgen. Minister der öffentlihen Arbeiten Budde: ob der Schutz dei aatsregierung von diesem hohen Hause te, wenn ih zu den leßten Aeußerungen Vorredners 'nick&t Stellung nähme. Jch kann glüdlicher- e sagen, daß die Königliche Staatsregierung beim Schuß der Arbeiter im Einzelfalle noch viel weiter gegangen ist, als es von Ihnen bier befürwortet worden ist. An einem Sonntag, wo in der Regel die Ministeriums gescklossen sind, bekam ich furz vor Weihnac vorigen Jahres ein Telegramm von einem Landrat in der Provinz, daß in seinem Kreise eine große Anzabl von Arbeitern den rüd- ständigen Lohn für mehrere Wochen von dem Eisenbahnunternehmer nit bekommen könnten, weil dieser in Bermögen®éverfall geraten war. Staatlichhe Geldmittel, um die Arbeiter auszulohnen, standen mir nicht zur Verfügung. Darauf habc ih auf eigene Verantwortung an den zuständigen Eisenbahndirektionépräsidenten telegraphis{ verfügt, daß die Kaution des Unternehmers, soweit sie ge- rihtlich noch nicht mit Beschlag belegt war, sofort zur Auszablung der Arkeiterlöhne verwendet werden sollte (bravo!), t daß also mit anderen Worten die Ncchtsansprüche, die der Staat in erster Linie an die Kaution hatte, zurücstehen sollen gegen die Be- friedigung der Arbeiter, troßdem diese an den Staat gar keine Nechts ansprüche hatten, sondern nur an den Unternehmer. (Sehr gut!) Als ih darauf Bericht erhielt, daß die Kaution zur Auslohnung der Ar- beiter ni@t auêfreide, habe ih mich sofort mit dem Herrn Finanz- minister in Verbindung gesctt und sein Einverständnis dazu erreicht, daß: wir die nalgewiesenermaßen rückständigen Löhne, ohne daß wir etats- mäßige Deckung dafür batten, sofort bezahlten, weil der Herr Finanz- minister und i der Ansicht waren, wie au der Herr Vorredner es ausgeführt hat, daß der Arbeiter allerdings in fäls{licher Auf- fassung der rechtlihen Sachlage sagen würde: ih habe für die Eisenbahn gearbeitet, und die Verwaltung zahlt mir kein Geld. Mit anderen Worten: wir wollten also niht, taß der Schweiß des Ar- beiters in einem Eisenbahndamm angelegt worden ist, ohne daß dafür bezahlt wurde. (Bravo! Sehr gut!) I babe daker in vollem Einverständni minister die rückständigen Löbne gezadlti, Troßdem etatsmäßige Deckung dafür

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Meine Herren! Es könnte so aussehen, als Arbeiter der Königlichen St erst anempfohlen werden müß des Herrn

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S Meine Herren, ich glaube C haben, daß es der Anregung bei der Regierun

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R e E A Darauf wird die Debatte ge\lo}sen : die sämtlihen Anträge der Kommission Gewerbe. Jn der dann folgenden Nbg. Malkew it (konf.): ber die Kanalvor!] Bauverwaltung ist der

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Mitteln f Frhebliches für den Ufershußz gelei Regierung dankbar, wenn #iì. eine Erklärung darüber ì

ih die Verwendung dieser Etatsposition denkt. Das

Deey hat \chwer zu leiden dur Ueberfslutung des Seewajjers, das die Wiesen vollständig vernichtet; es muß beim Einfluß des NRega- secs eine Sperre angebracht werden, damit das Seewasfser nicht auf binüberfluten fann. Früher habe ich ferner {on auf besißer von Greifen l

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LC 1/118

ge se Jahre Unfälle Baugewerb( allen Yrte1 veise die Statistik die Ô M} Auffällig fei, t \chiedene Unfallziffern hätten. östlihe Bauberufsgenof| odesfällen, während die 8,73 9/0 Unfälle und 0,79 9/9 Tod hinreichenden teckchnisWen Aufsichtéperson werde berichtet, in der Bauaufsicht fei alles beim Polizeibeamte führe die Aufsicht. Aus Schweid daß noch keine merkbare Verschärfung der Ba nisterialerlasses eingetreten sei, nur den Polieren mödten sih mehr vorsehen. Aehnlich laute cs ein Polizeibeamter sih z. B. ein Gerüst oberflahlich von auten ansehe, sowie aus vielen anderen Orten. - habe die Kommission von Vertrauensmännern der Bauarbeiter in einem Fahre 56 Verstöße gegen dic un; 1. Dezember 1901 festgestellt. Die Regierung l en besten Willen, für die Sicherheit der Bauarbeiter zu sorgen, aber die Durführung der Kontrolle in der Provinz sei |[chwierig. ie Einrichtung der Baus- fontrolle in München funktioniere gut und kost a; dort würden NBaukontrolleure von den städtishen Behörden aus den Arbeiter- * und Innun in Kontrolleure führten it den Bezirksingenieuren die BVaukontrolle. Sozial- Arbeiter und die Einfluß haben erabdrückung der

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