1854 / 1 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Ly J CIADA e T A v oment beirx c S - Das Abonnement ® irxagt : : -— M - Bs Sgr

für das PiertieljaHr in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung.

Alle Post - Anstalten des In- und

Kusiandes nehmen Sesleilung an

für Serlin die Expedilion des Königl.

Preußischen Staais - Anzeigers. Mauer - Straße Nr. 594.

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Se. Majestät der Konig haven Allerguädigft gerußt:

Dem Baurath Frey mann zu Beuel bèi Bonn den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit Der Schleife; so wie dem evangeli- schen Séhullehrer und Küster S@aede zu Zehlendorf, Kreis Tel-

tow, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse zu verleihen.

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Ministerium für SanudDel, Gewerbe und öfentliche rbeiten.

Verfügung vom 25, Dezember 1853 betreffend die Verpackung Der Sendungen mit Bankhillets,

Trefor scheinen unD anderen Werthpapieren na ch Belgien.

Zufolge einer Mittheilung der Königlich belgischen Staats= verwaitung LEX Eisenbahnen 2c. brauchen Sendungen mit Bank= billets, Tresorscheinen und anderen Werthpapieren nach Belgien, nicht in Leinen yerpackt zu werden, i

Dergleichen Sendungen werden vielmehr von den belgischen Stationen auch in einer Emballage von Papier angenommen, wenn die Verpacktung sonst den Bestimmungen des Art, 11 des preußisch belgischen Fahrpost-VertrageS 90m E Prruar 1851 entspricht. Sen=- dungen mit baarem Gelde (Gold, Silber), ferner Pretiosen und Juwelen, müssen dagegen stets in Leinen oder Wach-cuch emballirt und eben so wie die Sendungen mit Werthpapieren, von einer be- sonderen Adresse begleitet sein, da die Versendung von Geldern 2c. in Briefen (ckr. General = Verfügung vom 9, Ayril 1851) über- haupt nicht zulässig ist.

Berlin, den 25. Dezember 1853.

Fufítiz - Ministerium.

Die Kanzlei-Diätarien Thauß 1, Krüger und Noël sind zu Geheimen Kanzlei=Secretairen ernannt worden.

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Fina -Ministerium. Haupt-Verwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung vom 19_ September 1893 be» treffend die Ausreihung neuer Kassen- Anweisungen.

Jn der Beilage (a) bringen wir die Beschreibung der in Folge des Geseßes vom 19. Mai 1851 (Geseh - Sammlung Seite 335) unter dem 2. November 1851 ausgefertigten neuen Kassen- Anweisungen, mit Dem Hinzufügen zur öffentlichen Kenntniß, daß die Ausreichung derselben duréh Umtausch gegen die jebt im Um- lauf befindlichen Kassen -= Anweisungen vom 2, Januar 1835 mit dem 1, Oktober d. I- beginnen wird.

1854.

Es werden daher die Fnhaber von Kassen - Anweisungen vom

2, Januar 1835 hiermit aufgefordert, diese vom 4. Oftober d. J

ab entweder 1) hier bei der Kontrole der Staatspapiere, Oranienstraße Nr. 92 parterre, oder 2) in den Provinzen bei 4 Regierungs-Hauptkassen, so wie bei den von den Königli@n Zegierungen zu bezeichnenden Kreis-

oder Spezialkassen zu „*Wfitiren, und dagegen neue Kassen-

Anweisungen vom 2 “ker 1851 von gleichem Werths- betrage in Empfang ? 1 Das Geschäftslokal dez «ole der Staatspapiere wird zu

diesem Behufe in den Wochentagen von 9 bis 1 Uhr geöffnet sein. Dieselbe kann sich jedoch wegen des Umtauschgeschäfts weder mit Privatperjonen, noch mit Instituten oder Sypezialkassen in Schrist- wechsel einlajjen, wird vielmehr alle ihr nicht durch die Regierungs- Hauptkassen zum Umtausch zukommenden Kassen - Anweisungen den Einsendern auf ihre Kosten remittiren.

Die Kassen-Anweisungen vom 2. Januar 1835 behalten übri- gens cinstweilen, bis zu dem nach Ablauf von 9 Monaten bekannt=- zumadhenden Práäklusiv-Termin, ihre Gürltigfeit.

Tzie Einlösung der Darlehns - Kassenscheine bleibt vorläufig noch ausgeseßt, und wird der Termin, an welchem deren Umtausch beginnen soll, später bekannt gemacht werden.

Berlin, den 12. September 1853.

Haupt-Verwaltung der Staatsschulden. Natan. Roldcke.

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Die Beschreibung der in Folge ves Geseßes vom 19, Mai 1851 unter dem 2, November 41851 angefertigten neuen Kassen- Anweisungen is der Nr. 221 des „Staats - Anzeigers ‘’ vom Jahre 1853 beigefügt gewesen.

Tages - Orduung der Kammern.

Zweite Kammer.

7te Sipung am 4. Januar, Mittags 427: Uhr: Wahl des Präsidenten und der Vice-Präsidenten.

Berlin, 30, Dezember. Se. Majestät der König haben Aller- hö{chsstt zu genehmigen geruht: daß von Sr. Hoheit dem Fürsten zu Hohenzollern-Sigmaringen dem Kaiserlich ssterreichishen Haupt= mann im Genie - Corps Adolph Wolter von Edckwehr, das Ehrenkreuz Îter Klasse des Fürstlih Hohenzollernschen Hausordens verliehen worden ist,

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Personal-Veränderungen in der Armee.

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Ernennungen, Beförderungen und Verseyungen. Den 13. Dezember

v. Bünau, ® Winterfeld, Untero, vom Garde-Schüyen-Bakt,,

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