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Ly J CIADA e T A v oment beirx c S - Das Abonnement ® irxagt : : -— M - Bs Sgr
für das PiertieljaHr in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung.
Alle Post - Anstalten des In- und
Kusiandes nehmen Sesleilung an
für Serlin die Expedilion des Königl.
Preußischen Staais - Anzeigers. Mauer - Straße Nr. 594.
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Se. Majestät der Konig haven Allerguädigft gerußt:
Dem Baurath Frey mann zu Beuel bèi Bonn den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit Der Schleife; so wie dem evangeli- schen Séhullehrer und Küster S@aede zu Zehlendorf, Kreis Tel-
tow, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse zu verleihen.
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Ministerium für SanudDel, Gewerbe und öfentliche rbeiten.
Verfügung vom 25, Dezember 1853 — betreffend die Verpackung Der Sendungen mit Bankhillets,
Trefor scheinen unD anderen Werthpapieren na ch Belgien.
Zufolge einer Mittheilung der Königlich belgischen Staats= verwaitung LEX Eisenbahnen 2c. brauchen Sendungen mit Bank= billets, Tresorscheinen und anderen Werthpapieren nach Belgien, nicht in Leinen yerpackt zu werden, i
Dergleichen Sendungen werden vielmehr von den belgischen Stationen auch in einer Emballage von Papier angenommen, wenn die Verpacktung sonst den Bestimmungen des Art, 11 des preußisch belgischen Fahrpost-VertrageS 90m E Prruar 1851 entspricht. Sen=- dungen mit baarem Gelde (Gold, Silber), ferner Pretiosen und Juwelen, müssen dagegen stets in Leinen oder Wach-cuch emballirt und eben so wie die Sendungen mit Werthpapieren, von einer be- sonderen Adresse begleitet sein, da die Versendung von Geldern 2c. in Briefen (ckr. General = Verfügung vom 9, Ayril 1851) über- haupt nicht zulässig ist.
Berlin, den 25. Dezember 1853.
Fufítiz - Ministerium.
Die Kanzlei-Diätarien Thauß 1, Krüger und Noël sind zu Geheimen Kanzlei=Secretairen ernannt worden.
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Fina -Ministerium. Haupt-Verwaltung der Staatsschulden.
Bekanntmachung vom 19_ September 1893 — be» treffend die Ausreihung neuer Kassen- Anweisungen.
Jn der Beilage (a) bringen wir die Beschreibung der in Folge des Geseßes vom 19. Mai 1851 (Geseh - Sammlung Seite 335) unter dem 2. November 1851 ausgefertigten neuen Kassen- Anweisungen, mit Dem Hinzufügen zur öffentlichen Kenntniß, daß die Ausreichung derselben duréh Umtausch gegen die jebt im Um- lauf befindlichen Kassen -= Anweisungen vom 2, Januar 1835 mit dem 1, Oktober d. I- beginnen wird.
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1854.
Es werden daher die Fnhaber von Kassen - Anweisungen vom
2, Januar 1835 hiermit aufgefordert, diese vom 4. Oftober d. J
ab entweder 1) hier bei der Kontrole der Staatspapiere, Oranienstraße Nr. 92 parterre, oder 2) in den Provinzen bei 4 Regierungs-Hauptkassen, so wie bei den von den Königli@n Zegierungen zu bezeichnenden Kreis-
oder Spezialkassen zu „*Wfitiren, und dagegen neue Kassen-
Anweisungen vom 2 “ker 1851 von gleichem Werths- betrage in Empfang ? 1 Das Geschäftslokal dez «ole der Staatspapiere wird zu
diesem Behufe in den Wochentagen von 9 bis 1 Uhr geöffnet sein. Dieselbe kann sich jedoch wegen des Umtauschgeschäfts weder mit Privatperjonen, noch mit Instituten oder Sypezialkassen in Schrist- wechsel einlajjen, wird vielmehr alle ihr nicht durch die Regierungs- Hauptkassen zum Umtausch zukommenden Kassen - Anweisungen den Einsendern auf ihre Kosten remittiren.
Die Kassen-Anweisungen vom 2. Januar 1835 behalten übri- gens cinstweilen, bis zu dem nach Ablauf von 9 Monaten bekannt=- zumadhenden Práäklusiv-Termin, ihre Gürltigfeit.
Tzie Einlösung der Darlehns - Kassenscheine bleibt vorläufig noch ausgeseßt, und wird der Termin, an welchem deren Umtausch beginnen soll, später bekannt gemacht werden.
Berlin, den 12. September 1853.
Haupt-Verwaltung der Staatsschulden. Natan. Roldcke.
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Die Beschreibung der in Folge ves Geseßes vom 19, Mai 1851 unter dem 2, November 41851 angefertigten neuen Kassen- Anweisungen is der Nr. 221 des „Staats - Anzeigers ‘’ vom Jahre 1853 beigefügt gewesen.
Tages - Orduung der Kammern.
Zweite Kammer.
7te Sipung am 4. Januar, Mittags 427: Uhr: Wahl des Präsidenten und der Vice-Präsidenten.
Berlin, 30, Dezember. Se. Majestät der König haben Aller- hö{chsstt zu genehmigen geruht: daß von Sr. Hoheit dem Fürsten zu Hohenzollern-Sigmaringen dem Kaiserlich ssterreichishen Haupt= mann im Genie - Corps Adolph Wolter von Edckwehr, das Ehrenkreuz Îter Klasse des Fürstlih Hohenzollernschen Hausordens verliehen worden ist,
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Personal-Veränderungen in der Armee.
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Ernennungen, Beförderungen und Verseyungen. Den 13. Dezember
v. Bünau, ® Winterfeld, Untero, vom Garde-Schüyen-Bakt,,
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