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i eblichen Grundsäßen “ berèchtigen würden, einen Ag Vio die Gesellschaft zu begründen z e) wenn die im §. 3 festgeseßte Amortisation nicht inne gehal-
ten wird. / : L E X j a bis d bedarf es einer Kündigungsfrist nicht, atn 2 Feital fann von dem Tage ab, an welchem einer die- ser Fálle eintritt, zurügefordert werden, und zwar
zua, bis zur Zahlung ‘des betreffenden Zins-Coupons,
» b. bis zur Wiederherstellung des unterbrochenen Transport=
betriebes | . bis zum Ablauf eines Jahres nah Aufhebung der Exe= cution z : :
» d. bis zum Ablauf eines Jahres, nachdem jene Umstände
aufgehört haben, i L
Jn dem sub e vorgedachten Falle ist jedoch eine dreimonat- liéhe Kündigungsfrist zu beobachten, auth kann der Inhaber einer Prioritäts -Obligation von diesem Kündigungsrechte nur innerhalb dreier Monate von dem Tage ab Gebrauch machen, wo die Zah= lung des Amortisationsquantunms hätte stattfinden sollen.
Bei Geltendmachung des vorstehenden Rückforderungsrehts sind die Inhaber der Prioritäts-Obligationen sich an das gesammte bewegliche und unbeweglihe Vermögen der Gesellschaft zu halten befugt.
S. Qs
Die Ausloosung Der alljährlich zu amortisirenden Prioritäts- Obligationen geschieht zu Aachen in Gegenwart zweier Mitglieder der Direction und eines protokollirenden Notars in einem 14 Tage vorher zur öffentlichen Kenntniß zu bringenden Termine, zu wel- chem den Jnhabern der Prioritäts-Obligationen der Zutritt ge- stattet ist.
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Die Nummern der ausgeloosten Prioritäts-Obligationen wer= den binnen 14 Tagen nah Abhaltung des im §, 6 gedachten Ter- mins bekaunt gemacht z die Auszahlung derselben aber erfolgt in Aachen, Mastricht und Berlin, so wie in den Städten, welche von der Direction dazu bestimmt werden, an die Vorzeiger der betres= fenden Prioritäts-Obligationen gegen Auslieferung derselben und der dazu gehörigen nicht fälligen Zins-Coupons, Werden die Coupons nicht abgeliefert, so wird der Betrag der fehlenden von dem Kapitalbetrage der Prioritäts-Obligationen gekürzt und zur Einlösung dexr Coupons verwendet, sobald dieselben zur Zahlung prâsentirt werden.
Im Uebrigen erlischt die Verbindlichkeit der Gesellschaft zur Verzinsung einer jeden Prioritäts-Obligation mit dem 314. Dezem-
E,
I eier (eze eme G R E m
Prioritäts-Obligation Ñ {i / ú Prioritäts - Obligation
M. über 100 Thlr. Pr. Court. = FI. 176 Holl.
Inhaber dieser Obligation hat cinen Antheil von Thlr. 100, FI1. 176 holl. an dem In Gemässheiy Allerhöchster Genehmigung und nach den Bestim-| mungen umstchender Privilegia emittirten Kapi- tale von Thlr, 1,800,000 = Fl. 3,168,000 h. Prio- ritäts-Obligationen der Aachen-Mastrichter Eisen- bahn - Gesellschaft.
né der : Aachen - Mastrichter Eisenbahn - Gesellschaft.
Aachen, den
Der Special-Director. (facsimile der Unter-
chrift.) Ausgefertigt.
(Unterschrift,)
Die Direction, (facsimile der Unterschrift 2er Directions- Mitglieder.)
A S T S C E I I R O MR
ber desjenigen Jahrés, ‘in welchem dieselbe ausgeloost und, daß dies aesceben! óffentlich bekannt gemacht ist.
Die im Wege der Amortisation eingelösten Prioritäts-Obliga- tionen werden in Gegenwart zweier Mitglieder der Direction und eines protokollirenden Notars verbrannt und, daß dies geschehen, durch die öffentlichen Blätter bekannt gemacht.
Die in Folge der Rückforderung von Seiten “ des Inhabers (§. 5) oder in Folge einer Kündigung» (§. 3) „außerhalb der plän= mäßigen Amortisation eingelösten Prioritäts-Obligationen hingegen ist die Gesellschaft wieder auszugeben befugt.
Es Q - Be D s N S. 0.0 2
Diejenigen Prioritäts-Obligationen, welche ausgeloost und ge- kündigt sind, und, der Bekanntmachung durch die öffentlichen Blät= ter ungeachtet, niht rechtzeitig zur Realisation eingehen, werden während der nächsten 10 Jahre von der Direction der Aachen- Mastrichter Eisenbahn-Gesellschaft alljährlih einmal öffentlich auf- gerufén , géhen sie aber dessenungeachtet nicht spätestens binnen Jahresfrist nach dem lebten dffentlihen Aufruf zur Realisation ein, so erlisht ein jeder Anspruch aus denselben an das Gesellfchasts= Vermögen, was unter Angabe der Nummern der werthlos gewor= denen Prioritäts-Obligationen von der Direction bffentlih bekannt zu machen ist.
Die Gesellschaft hat aus dergleichen Prioritäts-Obligationen keinerlei Verpflichtung mehr, doch steht der General-Versammlung frei, die gänzliche oder theilweise Realisirung derselben aus BVillig- feitarüdsichten zu beschließen,
Se D,
Die in §. 3, 6, 7, 8 vorgeschriebenen öffentlichen Befkanntk= machungen erfolgen dur eine Aachener, eine Mastrichter Zeitung, den Preußischen Staats-Anzeiger und den Niederländischen Staats= Courant.
Zu Urkund dieses haben Wir das gegenwärtige landesherr=- liche Privilegium Allerhöchsteigenhändig vollzogen und unter Unse= rem Königlichen Jusiegel ausfertigen lassen, ohne jedoch dadur ch den Inhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung von Seiten des Staats zu geben oder Rech= ten Dritter zu präjudiziren. i
Das gegenwärtige Privilegium ist durch die Geseßz-Sammlung bekannt zu machen.
Gegeben Charlottenburg, den 28, Dezember 1853.
(S5 Friedrich Wilhelm.
von der Heydt. von Bodelschwingh.
und deutscher Sprache,
der betheiligten Regierungen, in holländischer Aachen - Mastrichter Eisenbahn - Gesellschaft.
R.
Inhaber empfängt am 2ten Januar 18
gegen diese Ánweisung gemäls §. 4 des Privilegiums an den durch öffentliche Be-
k . ‘ . F 26 í E . D o . . / Kanntmachung, bezeichneten Stellen die zweite Serie der Zinscoupons zur vorbezeichneten Prioritäts-Obligation Z
Aachen, den „...-
Die Direciion.
ausgefertigt.
(facsìmile)
E S T T T
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1.
Aachen-Mastrichter Eisenbahn-Gesellschast. No. 1. Zins-Coupon zu der Prioritäts-Obligation No. Inhaber empfängt am 41. Juli 18... gegen diesen Coupon an den planmüässìig bezeichneten Zabhlstellen R hle. Sgr. Pf. preuss. Cour. Fl. Cents holl. als Zinsen vom 4. Januar bis 30. Juni 18 Aachen, den Die Direct10n. (facsìimile der Unterschrift 2er Directions - Mitglieder.)
Ausgesertigt. (facsimile der Unterschrift des Rendanten.)
Kehrseite.
Rthle. Sgr. Pf. preuss. Cour. FI. Cents holl.
Zinsen von Prioritäts-Obligationen, deren Erhebung innerhalb sünf Jahren von dem in den betreffenden Coupons bestimmten
Zahlungstage ab nicht gescheben ist, verfallen zum Vortheil der Gesellschaft.
4, Juli
Pinisterium für Handel, Gewerbe und Öffentliche rbeiten. Dem Mechaniker G. E. S{chwinck zu Berlin ist unter dem 6, Januar 1854 ein Patent auf eine Sehßmaschine für telegraphische Depeschen in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen ZU-= sammensebung, unv ohne Jemand in Anwendung bekannter Theile zu beschränken,
auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und sür den Um-
fang des preußischen Staates ertheilt worden.
Üuterrichts- und ¿genu eiten.
Der ordentliche Lehrer am Marien = Gymnasium zu Posen, Dr. Johann NRymax tiewicz, ist zum Oberlehrer befördert ; und
Dem Kantor und Organisten Ka rl Kunge zu Prißwalk das Prádifat „Musikdireïtor‘“ beigelegt worden.
Tages - ODrduung 2er S'amniertn.
Er Kn C Sechste Sihung am 13 54, Vormittags 12 Uhr. 1) Wahlprüfungen. 2) Vereidigung von Abgeordneten. c L (E T Ed P N Di 544 tp 2 B D 4 î ic o 3) Einbringung vou GejeBes = Borlagen seitens der Königlichen Staatsregierung. p i S Se bs A C A 46 A Q V. L I E R C0 Wahl des Präsidenten und de beiden Vice = Prasidenten su die übrige Dauer der Sißungspertode,
Zwei Mm 1,
G S114 H ( L L O 2 Op Jn Sud n I Adi 1504, Mia go 14 E
L.
{) Fortsezung der Berathung des Berichts der Kommission für |
die Gemeinde-Angelegenheiten über den Entwurf einer Städte- Ordnung für die Provinz Westphalen. 2) Erster Bericht der Petitions-Kommission.
I 14 » È ; tri o (9 s : | { op S C A R ; Ko 4 Angekommen: Se. Durchlaucht det Prinz Wilhelm zu Schleswig - Holstein -= Sonderburg Glücksburg, von Hamburg. Se. Excellenz der Staats - Minister für öffentliche Arbeiten, von der Heydt,
Can Nol (Conr orv ho 44 7 Handel, Wewer? UNnL
Berlín, 10. Januar. Se. Majestät der König haben Aller- |
Erlaubniß zur Anlegung der demselben resp. von Sr. Majestät dem Könige von Sachsen und Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen und Regenten von Baden verliehenen Decorationen des Komthur-= Kreuzes 2ter Klasse vom Königlich sächsischen Orden Albrechts des Beherzten und des Commandeur - Kreuzes Zter Klasse des GOroß- Herzoglich badenschen Ordens vom Zähringer Löwen z dem Major a. D, von Bennigsen-Förder zu Düsseldorf, Gouverneur Des Erbprinzen Leopold zu Hohenzollern - Sigmaringen , zur Anlegung des von Sr, Königlichen Hoheit dem Prinz - Regenten von Baden
gnädigst geruht: Dem Geheimen Regierungs-Rath Delb U De
| Malmedy haben Verhandlungen mit der belgi | stattgefunden, in deren Folge zu erwarken steht, daß der Bau, | dessen Kosten anf 40,000 Franken veranschlagt sind, bereits im
ihm verliehenen Ritterkreuzes des Ordens vom Zähringer Löwen; dem Professor in der philosophischen Fakultät der Universität zu Berlin, Dr. Lepsius, zur Anlegung der von Ihrer Majestät der Königin von Spanien ihm verliehenen Zten Klasse des Ritter= Ordens Karl’s 11. ; so wie dem Arbeitsmann Johann Hartwig zu Gardelegen zur Anlegung der ihm verliehenen Großherzoglich
mecklenburg-shwerinschen Kriegs-Denkmünze zu ertheilen,
Nichtamtliches. Berlín, den 10, Januar.
— (Pr. C) Die 10te&Kommzi…s[to1 der Ersten Kam-= mer ist gestern Abend zur Erwägung des Geseh - Entwurfs, be- tresffsend die BVerlepungen der Dienstpflichten von Seiten des Ge= sindes und der ländlichen Arbeiter, zu einer Sißung zusammenge= treten. Borsißender dieser Kommission is} derx Abgeordnete Graf von SPLUPUB Die 4te Kommission derx Ersten Kammer ist Heute, Vormittags 11 Uhr, zu einer Berathung über die auf die Jagd =Polizei bezügliche Vorlage zusammengetreten. Vor=
-
sibender dieser Kommission is der Abgeordnete Braf von Arnim-
Boißenburg.
— (Pr, C.) Von Seiten der diesseitigen Regierung ist zum Vereins = Bevollmächtigten in Hannover der Königl. Geh. Regie- rungsrath von der Gröben ernannt und hiervon den betheilig- ten Regierungen in diplomatischem Wege Kenntniß gegeben worden. P l Q) E Artikel in der „Rhein- und Ruhrzeitung““, der sih in Klagen über die s{hlechte Dotiru:ig der 2ehrerstellen in der Gegend au der Ruhr ergeht, enthält zie Bemerkung, daß das neue Schulgeseß vergebens erwartet werde. Versteht der Verfasser darunter, wie anzunehmen ist, folche Bestimmungen, durch welche die äußere Lage der Lehrer verbessert werden soll, fo ist darauf hinzuweisen, daß bereits unterm 6. März 1852 dur eine Mini= terial - Bersügung die Königlichen Regierungen beauftragt worden sind, dafür Sorge zu tragen, daß den Lehrern dur das Gehalt ein genügendes Auskommen, angemessen den örtlichen Verhältnissen, gesichert werde. Wenn übrigens der angedeutete Artikel, wie vor- auszuseßen ist, sich speziell auf den Regierungs - Bezirk Düsseldorf ziehen soll, so können wir dagegen einfach die Thatsache ansühren, ß dort das niedrigste Lehrergehalt auf 180 Rthlr. normirt ist. E (Pr: C) leber den Ausbau der durh das belgische Gebiet führenden Strecke der Chaussee von Eupen nah [chen Regierung
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Laufe diejes Jahres begonnen werden wird. Die bisherige Ver= zögerung der Augelegenheit ist dur den Umstand veranlaßt, daß
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i | die betreffenden Gemeinden und Gutsbesißer die von. der belgischen | Regierung beantragte Betheiligung verweigert haben. Der Pro= vinzialrath von Lüttich, so wie die verschiedenen betheiligten Ge-
meinden, hatten {on vor mehreren Jahren den Wunsch ausge- sprochen, daß der Bau diejer Straße auf Staatskosten ausgeführt werden möge, wozu die Regierung aber bisher sich nicht hatte entíchließen können.
— (Pr. C.) Mehrere Zeitungen haben vie Mittheilung ge- bracht, daß cine Deputation aus Saarlouis bei den Feier- lichkeiten figurirt habe, die jüngst in Páris zur Einweihung Des Ney-Denkmals stattfanden. Wir erfahren von zuverlässiger Seite, daß die Einwohnerschaft von Saarlouis keine Depu tation nah Paris gesandt und daß überhaupt keiner der Dort ansássigen Bürger sich bei der erwähnten Feierlichkeit betheiligt hat. Es halten sich aber bekanntlich zu Paris viele aus Saarlouis ge- bürtige Jndivituen auf, welche nah Frankrei übergesiedelt sind. Es ist daher wahrscheinlich, daß Personen dieser Kategorie, denen sich möglicher Weise einige zur Zeil in Paris weilende Handwerks-