1854 / 40 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

6 , -1 e !

Leipzigs, 13. Februar. Leipzig - Iresdener 1765 G. Sichs sch- | nic A Br. Sächsisch- Schlesische 4013 Br. | Berlitz - Anhalti.ci.e 106 Br. Thüringer 952 Br., 95 G, Anhal!:-Dessaner Landesbank- Actien 138 Br. gaies i Bankactien 105% Br., 1055 G. Weimarische Bankactien

33 Br. Magdeburg - Leipziger 262 Br.

Braunschweiger

95; G. Wieuer Banknoten 802 B., 795 G.

294

L5bau - Zittauer |

Mulsik ‘von Solié.

E-esTan, 14. Februar, 12 Uhr 50 Minuten Nachnuttags. (Tel. Dep. d. Staats-Anzeigers.) Oesterreichische Banknoten 81% Br. proz. Oberschlesische Actien Lit. A. 171% Br.

Oberschlesische Actien Litt. B. 148% Br. Oberschlesisch-Krakauer 855 Br.

Freiburger Actien 109 Br.

Neisse-Brieger 605 G.

Getreidepreise: Weizen, weisser, 88 —104 Sgr., gelber 88— 4103 Szr. Roggen 72—82 Sgr. Gerste 65—72 Sgr. Hafer 37— 43 Sgr.

Stettixa, 14, Februar, 1 Ubr 56 Minaten Nachmittags. (Tel. D «y” Roggen 66— 69, Frühjahr €68; Spiritus 4145, Februar 1153 bez., |

d. Staats - Anzeigers.) VVeizen fest. Rüböl Februar 11%, Frühjahr 12. Frühjahr 11% Br.

Frankfart a. F, Montag, 13. Februar, Nachmittags 2 | Schluss - Course: Nordbahn 415. Sproz. Me- | Bankactien 1145. Z8proz. |

(Tel. Dep. d. C. B.) talliques 694. 4{proz. Metalliques 615.

werden.

| ments = Vorstellung) : |

l

2 Tir, |

Spanier 364. 4proz. Spanier 19. Kurhessische Loose 325. Wien

937, Hamburg 885. London 1177.

Paris 9357. Amsterdam 1007. | Ludwigsh.-Bexbach 111. HMainz-Ludwigshafen 894.

L E E C S T E EEIA

De F

[211] Bekanntmachung.

Das fiskalishe Etablissement Templin, in der Nähe von Potsdam reizend gelegen , bestehend aus einer kleinen Landwirthschaft nebst Gast- und Schaukverkehr soll ia Wege des öffentlichen Meistgebots vom 1. April 1854 ab auf 6 Jahre, also bis zum 34, März 1860 verpachtet werden.

Zu diesem Zwecke is cin Termin auf den 4, März d. J., Vormittags 11 Uhr, in dem Sipzungssaale der unterzeichneten Regie- rungs - Abiheilung vor dem Departementsraihe, Regierungsrath von Schweufeldt anberaumt, was mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß ge- bracht wird, daß die Pacht - und Licitations- Bedingungen in der Domainen - Registratur zur Einsicht ausgelegt sind und în den Büreaustunden eingesehen werde können.

Potsvam, den 8. Februar 1854,

Königliche Regierung. i Abtheilung für die Verwaltung der direkten Steuern, Domainen und Forsten.

[233] Belau n.tma ch.u-9.g-

Die Fndustrie - Ausstellung in München pro 1854 betreffend.

Nachdem in Folge des Erlasses vom König- lichen Staats - Minister und Ober - Präsidenten der Provinz B:andenburg Herrn Flottwell Excellenz vom 28, Januar cr. zur Annahme und Prüfüng von Anmeldungen zur Betheiligung an der, in diesem Jaähre zu München statt- findenden allgemeinen Ausstellung. deutscher Jn- dustxie- und Gewerbs - Erzeugnisse für den Ne- gierungsbezirk Potsdam und die Stadt Berlin, die Bezirks - Kommission zusammengetrcten ist, wird hiermit zur öffentlihen Kenntniß gebracht, daß die Aameldung der für die Ausstellung be- stimmten Gegenstände bei der Prüfungs - Kom- mission bis zum legten März cer. erfolgen muß, und später eintreff}ende nicht mehr angenommen werden können, Zur crforderlihen Uebereiustim- mung in der Art und Weise der in dreifacher Ausfertigung einzareihendeu Anmeldung können Formulare täglih während der Diensistunden von Morgens 8 bis Nachmittags 3 Uhr in dem Lokale der Bau- Abiheilung des Polizei - Präsi- diums zu Berlin , Mühlendamm Nr. 32, bei dem Herrn Registrator Liphardt in Empfang genommen, und dort auh die näheren Bedin- gungen, welche zur Annahme von Kunst- Jn- dustrie und Gewerbs - Erzeugnissea unerläßlich und von dem Minister sür Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten Herrn von der Heydt Excellenz unter dem 9, November v, J, békannt gemacht sind, eingesehen werden, Ebendaselbst oder auch bei dem unterzeihneten Vorsißenden der Kommission, Leipziger Play Nr, 19, sind

rfentlicwer

E S E R S E C I A E e R 4 I it A R

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die dreifach ausgefertigten Anmeldungen dem- nächst einzureichen.

Berlin, den 10, Februar 1854, Die Bezirks -Kommi1\sion für die Judusirie- Auvsf\tellung in München. Der Geheime Regierungs - Rath No t.he.

[2322] Nothwendiger Verkauf. Königl. Kreisgericht, L. (Civil-) Abtheilung, Berlin, den 8, Dezember 1853.

Das dem Dr. phbilos. Georg Leopold Ludwig Kufahl gehörige, im kreisgerichtlihen Hypotheken- buche von- dem Dorfe Alt-Schöneberg Vol, U. No. §83 Fol. 320 eingetragene, auf der Alt- Schöneberger Feldmark Potsdamer Straße Nr. 35 belegene Büdncrgrundstück, abgeschäßt auf 11,956 Thlr. 21 Sgr. 3 Pf., zufolge der nebst Hypothekenschein in unfexem V. Büreau einzusehenden Taxe, soll

am 16, September k, J., Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Ge: ichtsstelle, Zimmeistraße Nr, 25, subhastirt werdin.

[1747] Nothwendiger Verkauf.

Das den Dominik:s von Morawskischen Erben gehörige Ecbpachtsgut Biscupice, bestehend aus 2289 Morgeit 149 [] Nuthen preußisch, welches hart an der Straße von Thorn nach Kulm, 2 Meilen von Thorn und 3 Meilen von Kalm belegen und auf:

42,007 Ihlr. zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedin- gungen in der Negistratur einzusehenden Taxe abgeschäßt ist, soll am 21. Juni 1854

vor dem Herrn Appellationsgerichts - Referendar Köhler an o:deutlicher Gerichtsstelle subhastirt werden,

Die ihrem Aufenthalte nach unbekannten Miteigenthümer Haupimann Tgnaß Wlavislaus von Morawski, Hauptmann Franz Bergius von Morawski und die Gutsbesizer Anton und Ma-

rianna Cácilia, geborne vou Morawsfa von |

Rczetarskischen Eheleute werden zu diesem Tex- mine öffentlich vorgeladen. Thorn, den 17. November 1853. Königl, Kreisgericht 1.

[1558] Betcanutmachunsg. Am 2, Januar 41853 is zu Breslau der frü-

here Börsen - Kastellan Christian Obst verstorben, |

Dies wird seinem -— seinem Aufenthaltsorte na unbekannten Sohne Carl Christian Obst, wel- her sich im Jahre 1845 in Matanzas und später als Ingenieur in Viksburg und Jackson im

Im Schauspielhause. Rosenmüller und Finke, oder: Abgemaht! Original-Lustspiel in 5 Akten, vom Dr. Töpfer. Kleine Preise.

Wegen Krankheit des Herrn Liedcke kann die zu heute bereits angelündigt gewesene Vorstellung niht gegeben werden, und haben die zu derselben chon gelösten, mit „Mittwoch“ bezeichneten Villets nur zu heute Gültigkeit, können jedoch im Nichtbenußungsfalle bis heute Vormittag 1 Uhr im Villetverkaufs-Büreau zurückgenommen

Honiglie Se&auspéiele.

Mittwoch, 15. Februar. Jm Opernhause. (31ste Vorstellung.) Auf vieles Begehren: Zauber - Ballet in 3 Akten, vom Königlichen Balletmeister Hoguet, Musik von Gährich. 1 Aufzuge, aus dem Französischen fvei überseßt von C. Herklots., Mittel-Preife.

Aladin, oder: Die Wunderlampe, großes Vorher: Das Geheimniß, Singspiel in

(45stee Abonnements - Vorstellung ) :

Donnerstag, 16. Februar. Im Schauspielhause. (46ste Abonne- nt / Egmont, Trauerspiel in 5 Abtheilungen, von " Göthe. Musik von L. van Beethoven. Kleine Preise.

WUNzZzEi ger.

Staate Missisippi in Amer ka, so wie auch auf Cuba aufgehalten hat, oder seinen Erben behufs Wahrnehmung ihrer Nechte bekannt gemacht. Breslan, den 28, Oktober 1853. Königliches Stadtgericht, Abtheilung 11. für Testaments- und Nachlaßsachen.

[17410] Bekanntmachung,

Der verstorbene Hofbesißer Andreas Wannow zu Gucttland verpfändeie am 29. September 1848 dem hiesigen Königlichen Bank - Comtoir für eín zu 5 pCt, verzinsliches Darlehn von 1300 Thlr.

1) einen Westpreußischen Pfandbrief über 1000 Thlr. Nr. 35, Depart. Schneidemüh!, Kreis Camin, Gat Margoniir, nebst Coupons von Johanni 1852;

2) cinen Westpreußischen Pfandbrief über 800 Thlr. Nr. 42, Depait, Schneidemühl, Kreis Krone, Gut Kruszewo, vebst Coupons von Johatini 18523

3) einen preußischen Staatsschuldschein über 100 Thlr. Lit. F. Nr. 16,329 nachst Cou- pons pro 1, Juli 1852,

Der über den Empfang der vorbezeichneten verpfändeten Papiere von dem hiesigen Königl. Bank-Comtoir unterm 29, September 1848 dem Hofbesißzer Andreas Wannow ausgestellte und in das Lombard- uud Kassenbuch des Königlichen Bank-Comtoirs sub Nr. 325 eingetragene Schein ist nah der Angabe der Erben des Andreas Wannow verloren worden, und werden daher auf ihren Anirag alle diejenigen, welche als Jn- haber, deren Erben, Cessionarien oder sonstige Nechtsnachfolger Ansprüche an den gedachten Empfangschein des hiesigen Königl, Vank - Com- toirs zu haben vermeinen, aufgefordert, solche binnen drei Monaten, spätestens aber in dem auf den 20, März 1854, 11 Uhr Vormw., an hiesiger Gerichtsstelle vor Herrn Siadt- und Kreisrichter Mix anberaumten Termine geltend zu machen, widrigenfalls sie mit denselben unter Auferlegung tines ewigen Stillschweigens werden präkludirt werden, und jener Schein für amorti- sirt ertlärt werden wid,

Danzig. den 27, November 41853.

Königliches Stadt- und Kreisgericht, Erste Abtheilung.

[235]

Holzverkaufs bekanntmachung. Sonnabend den 25. vieses Monats, Morgens 10 Uhr, sollez im Schindlerschen Gast hofe zu Lagow aus dem Unterforste Corrüten,

Jagen 90 der Oberförsterei Lagow, circa 180 Stück Eichen-Bau- und Nußyhölzer (zum Theil extrastarh), - 40 Stück Eichen-Kahnkuie, 200 Stück Kiefern-Bau- und Schneide- enden (zum Theil extrastark),

circa 60 Klftr. Eichen - Nuyzholz vou; 2‘ 2“ bis 8‘ Scheitlänge, - 2 Klftr, Nothbuchen-Nupholz von 2, - 4 Klftr. Weißbuchen-Nubholz von 4', und - 2 Klstr, Kiefern-N»yholz von 3“ öffentlich meistbictend verkauft werden, Auf Nac- frage giebt der König. Förster Hibsch im Forst- hause Corritten über die Dimensionen der ein- zelnen Nußstücke Auskunft, so wiíc solche auch im Geschäftsbüreau des Unterzeichneten ertheilt wird, Forsthaus Lagow, den 9. Februar 1854, Der Königl, Oberförster, (gez.) von Kleist.

Hörder Bergwerks- und [231 Hütten -Verein.

Mit Bezugnahme auf §§. 9 und 10 unseres, durch die Allerhöcbste Bestätigungs-Urfkunde vom 16, Februar 1852 genehmigten Gesellschafts- Siatuts, werden die Actionaire, Inhaber von Quitiungsbogen , hierdurch aufgefordert,

a) die dritte Einzahlung von Fünf und zwanzig Prozent oder

Fünfzig Thalern pr, Actie“,

bis zum 31, März dieses Jahres,

p!

und

b) die vierte und leßte Einzahlung von

„Fünf und zwanzig Prozent oder Fünfzig Thalern pr, Actie“, bis zum 15, Juni dieses Jahres,

nebst 5 pCt, Zinsen, vom 1. Juli 1853 bis zu den eben erwähnten Terminen, an unsere Kasse in Hörde, oder au den A. Schaaffhausen? schen Bankverein in Köln, unter Vorlegung der in ihren Händen befindlihen Quit- tungsbogen, zu leisten und bei der BVoll- zahlung die Actien-Dokumente, welche mit Divt- dende-Coupons, vom 4. Juli 1853 an laufend, verschea sind, dagegen in Empfang zu nehmen.

Zugleich bleibt es den Acitonairen freigestellt, die ganzen noch restirenden 50 pEt ihrer Acticn, nebst Zinsen zu 5 pCt, vom 4. Juli 1893 ab, sofort an die Kasse der Gesellschaft, oder an ven A, Schaaffhausen*schen Bankverein einzu- zahlen und die Quitiungsbogen gegen die Actien- Dokumente sammt Dividende - Coupons auszu- wechseln, 7

Hörde , den 10, Februar 1854,

Der Verwaltungsrath,

[31] Rheinische Eisenbahn - Gesellschaft. Ausgabe neuer Zins-Coupons (11. Serie) zu den 3;proz, privilegirten Obligaiio- nen a 200 Nthlr.

Die Juhaber der oben bezeichneten Obligatio- nen weiden hierdurch benachrichtigt, daß die neuen Coupons (11 Serie) laufend vom 1. Zuli 1854 bis cben dahin 1864, vom 4, Februar d. F. ab bei uns in Empfang geuommen werden können,

Die Obligationen sind zu dem Cade mit einem numerisch geordneten Nummern-Verzeichm}|e ver- schen, portofrei an uns eiazusenden , worauf dieselben abgestempelt und mit den neuen Cou- pons versehen, in möglichst kurzer rist auf Kostcn der Einsender an diese werden zurückgesandt werden. Lad dts

Zur Bequemlichkeit der in Berlin und dortiger Umgegend wohnenden Juhaber von dergleichen

Obligationen hat sich Herr S, Bleichröder in |

Berlin erboten, die Einzichung der neuen Cou=- vons zu vermitteln, und haben diejenigen, welche hiervon G.brauh machen wollen, 1hre Obliga- ¡ionen an Herrn S, Bleichröder 11 Berlin cin- zusenden, : io, den 5. Januar 1854,

Die Direction.

Hirte, Spez.-Dirckior,

E E E E E Ä ERE Ew

A N Berlin-Hamburger Eisenbahn.

Betriebs-Einnahmen.

Jm Jonuar 4854 circa; für Perfonen 26.

28900 Rihlr,z für Güter 2c, 67,700 Nihlr. z zusammen 96,600 Rthlr, Jm Januar 1853: für Personen 2c. 30,471 Nihlr, 0 U [ur Güter 2c. 74,297 Rihlr. 3 Sgr, 2 Pl.z zu- sammen 101,768 Rihlr, 9 Sgr. 9 Ps, Also im Januar 1854 weniger circa 9000 Rihlr,

295

[1562] Bekanntmachung.

l, Durch das am 3ten d. M. publizirte Geseh über die Aufhebung des Lei nsverbandes vom 28, Juli d, J. is die dem Landesherrn zuständig gewesene Lehnsherrlichkeit bei allcn, innerhalb des Fürstenthums Reuß Jüngerer Linie gelegenen Lehen jeder Art, das Objekt dersclben bestehe ín Grundstücken, Gerecitigfciten, Kapitalien oder Renten, ohne Entschädigung aufgehoben und hier- von eine Ausnahme nur hiusichilih der zur Zeit der Publication des Gesezes auf dem Heimfalle stehenden, d, h. bei denjenigen Lehen gemacht worden, welche zu diesem Zeitpunkt entweder lediglich auf zivei Augen oder dergestalt auf vier Augen standen, daß mindestens eine der beiden, im Lehnsbesige befindlichen, beziehentlih zur Lehnserbfolge berechtigten Persou das fünfziojäh- rige Lebensalter überschriiten hatte.

Für dergleichen auf dem Heimfall stehende Lehen is das Heimfallsreht ves Lehnsherrn vor- behalten, welches jedoch von dem Besißer des Lehns abzelóst werden kann. Die sür eine der- artige Ablösung dem Lehnsherrn zu gewährende Entschädigung soll, wenn das Lehn auf vier Augen stehet, dreißig Prozent, und wenn dasselbe auf zwei Augen stehet, vierzig Pro- zent des zu ermittelnden Reinwerthes des Lehns betragen.

IL, Ferner i in demselben Gesehe bestimmt.

a) bei Neuleben erlösen sofort mit Pu- blication desselben alle mitbelehnschaftlihen Rechte insbesondere die Lehnsfolgerechte nicht allein aller Mitbelehuten seien dies nun Descendenten des Lehusbesizers oder sonstige Agnaten, Mitbe- lehnte und Gesammthänder sondern auch der Eventualbelichenen und Exspektanten von selbst, ohne irgend welch:n Anspruch auf Entschädi- gung, es sei denn derselbe reversmäßig fest- gestellt.

b) An nichtheimsälligen Altlehen können nach Publication des Geseßes mitbelehnschaft- lie und insbesondere Lehnsfolgerechte von Nie- mandem durch Abstammung ferner erworben noch sonst auf irgend eine andere Ari begründet wer- den, ausgenommen die ehelichen Descendenten des zur Zeit der Publication des Gesezes im Lehnsbesize befindlichen Vasallen, wenn sie auch eist nah der Publication des Gesezcs erzeugt sind,

Bei Alilehen dieser Gattung bleiben die Rechte, namentlich die Lehns folgerechte sowohl der lehns- fähigen Descendenten des Lehnsbesizers, als auch der übrigen bei Publication des Geseyzes lebenden und in der Mitbelchnschaft noch wirklich besind- lichen Agnaten, Mitbelehnten, Gesammthänder, so wie der Eventualbeliehenen, soferu diese Rechte nicht dur Versäumniß ber unten unter Ul, a. bemerkten Änmeldungssrist verloren gehen, nach Maßgabe der verschiedenen ihnen zu Grunde lic- genden Lehnrechte, Lehnsgewohnheiten, Lehnbriese, Lehnsveriräge und Reverse, bis zum Eintritt des nächsten, nah Publication des Gesehes sich in dienender Hand ercignenven Successionsfalles, in voller Geltuna, und wenn dann lehnsfähige Descendenz des leyten Lehnsbesigers nicht vor- handen ist, so ist lediglich die bei dem einzelnen zum Erbfall gekommenen Lehn gültige Lehnfolge- Ordnung, unter Aufrechthaltung der eiwa vor- handenen darauf bezüglicen Lehns-Veriräge oder Reverse, maßgebend, außerdem aber tritt die Allodial-Erbfolge ein.

Ein e dicsem nächsten Successionsfalle zur Lehns folge gelangende Lehnserbe wird mit dem Augenblicfe der wirklich angetreteacn Succes- sion voller und unbeschränkter Eigenthümer der betroffenen, bisher noch im mitbelehnschaftlichen Verbande verbliebenen Gegenstände, und cs treten alle und jede in Beziehung auf dieselben begrün- deten Re&te der vor Publication des Ge- seges gebornen Agnaten, Mitbelehntev, Ge- sammthänder und Eventualbeliehenen , so weit dieselben nicht durch die Bersäumnuiß des bemeb-

ten Termines (unier Nr, Lil a.) verloren gegai- gen sind, mit demselben Zeitpunkte unbedingt and für immex außer Kraft. E.

Dafür haben aber alle, außer den in diej{m

My A ionüfalle 218 teh - oder Ullo- nädi: sten Successionéfalle zux Lch i

ial-Succession in das Lehn gelaugenden Lehns- erben, vorhandenen und noch vo: Publication des Gesezcs gebornen Agnaten, Gesammihänder und Mitbelehnie, welche nah den bisher im einzelnen Falle zur Anwendung gekommenen Lehnrechten oder Lehnbriesen zur vercinstigen Succeijion 1 ein nicht der Allodial - Erbfolge unterworsenes

Alilehn berufea sind und bei Publication des j

Gesezes im mitbelehnschafilihen Verbande noch

wirklich standen, jedoch mit Ausnahme der Even- tual - Beliehenen, der präsentirten Mitbelehnten, welche reversmäßig bas ihuen angefallene Lehn an die Allodialerben des Erblassers herauszugeben haben würden, und der Lehnsexspektauten und deren Descendenten unter der Vorausseßung recht=- zeitiger Anmeldung ihrer mitbelehuschaftlichen Nechte, von der Zeit an, mit welcher sie nach dem bisherigen Lehnreht zur Nachfolge iu das betroffcne Lehn würden berufen worden sein, bis an ihr Lebensende Unspruch auf eine jähr- lie Rente, welche für einen oder mehrere zu- gleich Berechtigte zusammen in dem dritten Theile des Reinertrages des in Frage befindlichen Lehns besteht, wie solher zur Zeit des nächsten, ua Publication des Gesetzes sich in dienender Hand ereignenden Successionsfalles ausgeworfen wird.

Was nach dem Vorstchenden bestimmt i, fin- det auch bezüglich der auf cin Lehn- oder Allo= dialgut gelegten Lehn2quanta und willlürlicher Erhebung nicht unterliegenden Lehnstamm - Kapi- talien, de:cn Zinsen, obschon die Kapitalien felbst Allodia!qualität haben nah Lehurecht auf die Descendenten dcs ursprünglichen Gläu- bigers vererbt werden, in Bezug ouf die Rechte dieser Leßteren an denselben gleiche und bezüglich analoge Anwendung.

117, Endlich is durch das sragliche Gesey be- stimmi :

a) alle bei Publication desselben ge- bornen und bezüglih im mitbelehn- \chaftlihen Verbande noch wirklich stehenden Agnaten, Gesammthänder und Mitbelehnte, auch die Eventualbe- liehenen, welhe die ihnen nach dem Vorstehenden zustehenden Nechte, in- fonderheit das Recht auf die nächste Lehnfolge oder auf die vorerwähnte Ab- findungsrente ferner sih erhalten, be- ziehenilich dieselben in Zukunft gel- tend machen wollen, haben solche bis

zum 4. Oktober 1854

bei dem unterzeihneten Fürstlichen Landesjustiz-Kolligium anzumeldenz

b) die Versäumniß dieser Frist hat ohne Weiteres, namentlich ohne vor- gäugige Provocation und Kotumagzi- rung den Verlust der anzumeldenden Nechte zur unbedingten Folge, und eine Nestitution dagegen findet nicht stattz

c) cine Ausn@hme von der Verpflich- tung zu dieser Aumelduug ist nur hin- sihtlich der Descendenten des bei Pu- blication des Gesehes im Besiße des Lehns befindlich gewesenen Vasallen resp. des damaligen Lehnstiamm- oder Lehnsquantums - Gläubigers gemacht.

Im Interesse der , bei vorstehenden Bestim- mungen Betheiligten wird auf selche so wie auf die sonstigen einschlagenden Voischriften des Ein- gangs gedachten Gesehes noch besonders hier=- dur aufmerksam gemacht.

Gera, den 25. August 1853,

Fürstl, Reunß-Plauisches Landesjustizkollegiun. Dye. NetWard. Müller,

E

[97] Bekanutmachung- :

Nach eingetretener Vacanz eines der beiden, von Herrn Athanasius Theodorowich von Balla, weiland Kaiserlich russischem Kanzlei-Rath, für hiesige Studirende gestisteten Stipendien, welche zunächst a) Anvoerwandten des Stifters aus Ungarn oder den österreichischen Staaten, b) An- verwandten des Stisters aus Rußland, nachfol gend c) anderen hülfsbedli:ftigen russischen Unter- thanen , demnächst d) Griechen, welche Medizin, Philosophic oder Mathematiï studiren, zu ver- leihen sind, werden alle diejenigen, welwhe naci Vorstch:nvem einen besouderen Anspruch zu ha- ben vermeinen, hierdurh aufgefordert, binnen eri Monaten und längstens

Ke A M E

ihre Ansuchungsschriben in der UniversitätS- Kanzlei abzugeben, auch ihre Ansprüche glaub- haft zu bescciuizen, widrigenfalls nah Bani viefer Frist das Siipendium, der Stiftung gemäß, an Könglich sächsische Landeskinder vergeben

rden wird, ; Ca den 16, Januar 1854.

Der Neftor der Universität dasclbst, Dr. Gustav Hänel,