1854 / 41 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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räthe, welche Derselben bezügliche Zweifel vorgetragen haben, mit entsprechender Anweisung versehen.

Berlin, den 20. Januar 1854.

Der Minister des Junern. von Westphalen. An die Königliche Regierung zu N.

¿Finatnz-Mintsteriun.

Erlaß vom 20. Dezember 1853 betreffend die Res fovt =Borhaltnisse der Regterungen zu den Haupt=SteUerämtern.

Ew. 2c. haben in dem Berichte vom 12. Oktober d, F. dahin angetragen, daß die Haupt=Zoll- und Haupt=Steuerämter des De- partements der dortigen Königlichen Regierung angewiesen würden, den ihnen von der Königlichen Regierung oder von Jhnen zugehen=

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den Aufträgen künftighin pünftlich Folge zu leisten, indem Sie auf |

das Reskript vom 2. Oktober 1829 (Annalen S, 749) Bezug neh- men, durch welches die Befugniß der Regierungen festgestellt wor= den sei, den genaunten Aemtern Austräge ‘zu ertheilen. Mit Bezug hierauf erwiedern wir Ew. 2c. zunächst, daß das Reskript vom 2ten Oktober 1829 nur über die Frage eine Entscheidung getroffen hat, ob die Regierungen in den Fällen, wenn sie in Sachen ihres Geschäftsbereihs Erlasse an die Haupt = Zoll- und Haupt= Steucr-Aemter richten, sich des Requisitions-Styles oder des Re- skripten-Styles zu bedienen haben. Diese Frage ist dahin entschie- den, daß der Reskripten-Styl anzuwenden sei. Dagegen i} über den Umfang des Geschäftsbereiches keine Anordnung getroffen wor- den, und es fommt daher vorliegend darauf an, ob die durch Ew. 2c. vou Seiten ver Hauptämter geforderte Auskunft zum Geschäfts- bereiche der Regierungen gehört, Ju dieser Beziehung können wir Ew. 2c. Ansicht nicht theilen, da die Verwaltung der indirekten Steuern zum Geschäftsbereiche des Herrn Provinzial-Steuer-Direk- tors gehört und die Haupt-Aemter daher in Fällen, wo es sich unm Ergebnisse dieser Verwaltung handelt, nur von dem gedachten Di= rektor Aufträge zu empfangen haben, Es erscheint auch nicht an- gemessen, für Fälle dieser Art eine Ausnahme zuzulassen, da der Provinzial-Steuer=Direktor in der Lage sein muß, über ven Um- fang der Geschäfte der ihm untergebenen Behörden zu urtheilen, die Uebersicht in dieser Beziehung aber verloren gehen würde, wenn die Haupt=Zoll= und Steuer-Aemter in Angelegenheiten, welche die Verwaltung der indirekten Steuern betreffen, von den Regierungen Aufträge entgegenzunehmen hätten. Sofern es daher darauf an- tommt, Nachrichten über diesen Gegenstand bei der Königli- hen Re= gierung zu sammeln, wird dieselbe, oder werden Ew. 2c. sich dieser- halb an den Herrn Provinzial-Steuer-Direktor zu wenden haben, Dabei wird der amtlihe Zweck, zu welhem die Nachrichten gewünscht werden, schon deshalb jedesmal näher zu bezeichnen sein, damit der Provinzial-Steuer-Direktor in den Stand geseßzt werde, dem an ihn gestellten Ansuchen in der geeignetsten Weise entgegen- zukommen. s. Berlin, den 20. Dezember 1853,

Der Minister des Junern. von Westphalen.

Der Finanz=Minister. von Bodelschwingh.

An den Königlichen Regierungs-Präsidenten

Bei der heute fortgeseßten Ziehung der 2ten Klasse 109ter

Königlicher Klassen-Lotterie fiel der Hauptgewinn von 10,000 Rthlr.

auf Nx, 78,866; 1 Gewinn- von 1000 Rthlr. auf Nr. 78,103;

2 Gewinne zu 500 Rthlr. fielen auf Nr, 25,814 und 84,190; 3 Ge-

winne zu 200 Rthlr. auf Nr. 79,005. 86005 und 86,248, und 5 Ge-

E 100 Rthlr. auf Nr. 56,208. 72,012, 72,613. 75,164 und , ES

Berlin, den 15. Februar 1854.

Königliche General=Lotterie-Direction.

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Tages - Ordnung der Kammertt,

Wei G E MM t, Dreiund ZwanzigsteSißung am 16. Februar 1854, Vormittags 10 Uhr.

1) Nochmalige Abstimmung über den Abänderungs-Vorschlag des Abgeordneten v. Bockum=Dolffs,

2) Bericht der Justiz=Kommission über den Geseß=Entwurf, be- treffend einige Abänderungen der Vorschriften über das Civil=

prozeß-Verfahren und die Execution in Civilsachen. ' "A F 49 1 Zweiter Bericht der Petitions-Kommissivn. 4) Erster Bericht der Agrar - Kommission über verschiedene Pe- titionen.

Mere Se. Durilaucht Der Prinz. Wilbelm von Löwenstein-Wertheim, nah Dresden. :

Se. Durchlaucht der Prinz Leopold von Löwenstein- Wertheim, nach Leipzig.

N N i c a 2 - Nichtamtliches.

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Gu,

GBE 94154 on 48 C N L ZICLUN, Len 109, Georuar.

Dur das Gefeß vom 9, Oktober - 1848- waxen in

| Preußen die Verhandlungen und Prozesse über die in demselben

aufgezählken Rechtsverhältnisse sistirt worden, um den zur Zeit des Erlasses

ì jenes Geseßes beabsichtigten Veränderungen in der Agrar=Geseßgebung nicht vorzugreifen. Der Zweck,

| den die angeordnete Sistirung hatte, war mit dem Ergehen | des Geseßes, betreffend die Ablösung der Reallasten und die | Regulirung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse vom | 20. März 1850, des Geseßbes von demselben Tage, betreffend

die Ergänzung und Abänderung der Gemeinheitstheilungë-=Ordnung 90M 7: JUN. 415024 und einiger auderer Uber Gemeinheits= theilungen ergangener Gesfeße, so wie des Geseßes vom 11, März 1850, betreffend die auf Mühlengrundstücken haftenden Reallasten,

erreiht, und die genannten drei Geseße enthalten deshalb Bestim= mungen, biete aufheben. dieser lommen wieder geebnet fei. der fraglichen Bestimmungen ergiebt es sich jedoeh, daß, abgesehen von ven speziell aufgehobenen Vorschriften im §. 1 Li G. 2 Nr. 1 und 4 des Geseßes vom 9. Oktober 1848, die in den §§. 41 und 2 desselben ausgesprochene Sistirung insoweit noch fort- dauert, als fie sich auf Rechtsverhältnisse bezicht, die niht nach

welche die Sistirung auf dem von ihnen berührten Ge- Man war der Meinung, daß vermöge der Fassunc Bestimmungen der bisher gehemmte Rechtsgang voll= Bei einer strengeren Auslegung

E und

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dem Inhalte DeS Ablösungsgeselzes vom 2. Márz 1850 zu orben sind. : 1848 aufgezählte Rechtsverhältnisse nah dem Ablösungsgesebe zu ordnen seien, is neuerlich um so mehr zweifelhaft geworden, als das Königliche Ober =Tribunal dies bezüglich der Exmission lassiti- {her Wirthe in Neu - Vorpommern sogar ausdrücklich verneint hat, weil der dritte Abschnitt des Ablösungsgeseßes, welcher die guts= herrlichen und bäuerlichen Regulirungen behandelt, seine Wirksam- feit nicht auf Neu-Vorpommern erstreckt.

Die Annahme, daß alle in dem Geseße vom 9, Oktober

ây ,

Da das hieraus hervorgehende, übrigens jedes Grundes ent=

behrende Hinderniß der Rechtsverfolgung sich nur im Wege der Geseßgebung beseitigen läßt, und da außerdem von Seiten der Pro= vinzial-Behörden die baldige Wiedereröffnung des bisher verschränk- ten Rechtsweges dringend beantragt ist, so soll den Kammern, wie di „Pr. C.“ mittheilt, ein dem angedeuteten Bedürfnisse entsprechen- der Geseß-Entwurf vorgelegt werden, welcher bereits ausgearbeitet ist, und für den in den nächsten Tagen die Allerhöchste Genehmi= gung zu erwarten steht.

Bon dem berliner Gewerberathe waren, wie die „Pr.

C,“ erwähnt, die Kunstgärtner gleih den übrigen Gewerbetreiben- den der Stadt Berlin, zu den Kosten, welche die Geschäftsführung des Gewerberathes erfordert, herangezogen worden, gärtner glaubten aber gegen diese Maßregel Einspruch erheben zu können, der wohl weniger durch die Hbhe der zu leistenden Bei- träge, welche nur 27 Sgr. jährlih betragen , als durch eine der Erlegung derselben prinzipiell widerstrebende Ansicht veranlaßt war. Das Ministerium für Handel, Gewerbe und bffentliche Arbeiten hat jeßt in dieser Angelegenheit durch Verfügung vom 11. Januar oahin entschieden, „daß die Bestimmungen der Gewerbe-Ordnung

Die Kunst=

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vom 9. Februar 1849 auf die Benuzuang von Grundstücken zur

Erzeugung von Gartengewächsen , Gemüjen und Früchten , au

wenn diese zum Verkauf bestimmt sind, keine Anwendung finden, Die Verordnung vom 30. Juni 1834, wegen Einrichtung

der Rheinzoll=Gerichte und des gerichtlichen Verfahrens in

Rheinschifffahrts-=Sachen, bestimmt im §. 44, daß bei den betreffenden Civil- und Strafprozessen das Erfenntuiß zweiter Zn- stanz „auf den im Beisein eines Mitgliedes des öffentlichen Mi- nisteriums gehaltenen schriftlichen Vortrag eines Referenten“ erfol- gen soll. Dieses lediglich {ri ftlihe Verfahren hat sich, wie die „Pr. C.‘ mittheilt, in der Erfahrung als unzulänglich herausge=

stellt, da gerade bei Rechtsstreitigkeiten und Contraventionsfällen |

der angegebenen Kategorie die mündlichen Auslassungen und Érör=

terungen der Betheiligten zur Aufklärung der Thatsachen und zur |

Ermittelung der lokalen Verhältnisse wesentlich erforderli erschei= nen. Der in neuerer Zeit durch die Dampsschisssahrt außper= ordentlih belebte Verkehr auf dem Rhein hat bei Vermehrung der betreffenden Prozesse die Mangelhastigkeit des bisherigen Verfahrens so fühlbar gemaht, daß mehrere Handelskammern der Rheinprovinz si veraulaßt sandeu, in wiederholten Gesuchen an die Königliche Staatsregierung den Antrag auf Zulassung münd- lier Vorträge der Betheiligten in der Berufsungs = Zujtanz zu stellen, Wie wir erfahren, hat das Staats - Ministerium diesen Antrag in Erwägung gezogen und vie Abstellung des bezeihneten Uebelstandes um so bereitwilliger beschlossen, als das mündliche Ber=

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fahren im Civil-Strafprozesse bereits die umfassendste Anwendung findet. Es ist daher, im CEinverständuisse mit dem Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, von dem Uz - Mini- sterium ein Geseßz-Entwurf ausgearbeitet worden, welcher, nier Beseitigung des §. 44 der Verordnung vom 30, Zuni A Zulassung der Mündlichkeit, den Formen des rheinishen Dersay- rens entsprechend, bei Prozessen der ange}uhrlen Art in der Beru-

3-Fnf rordnet. M ‘Ma gdeburg wurde ant 14, Februar, Mittags 12 Uhr, die Leiche Sr. Erlaucht des Grafen Stolberg -Werni- gerode mit einem Extrazuge nah Wernigerode geführt, A E Die badische Landeszeitung veröffentlicht jolgende Erktlä-

rung, die am 8 Februar an das katholische Stadtpfarramt zu | Y

Karlsruhe abgegangen: : ; L M f e ‘tatholischen Mitglieder des Ge as, I und großen Búürgerausschusses „10 wie die ielilichen Miigliedex s es lischen Kirchru-, Stiftungs - und Schulvorstandes E und L s der Nisidenzstatt Karlsruhe crllärcn hiermit, daß he ne aus ug a 4 dauern der Entwickelung des zwischen der Großherzogl. E M Herrin Erzbischof in Freiburg entstandenen Konslifis geiolgk sin U Le n Í stehungsgrund sie nicht in irgend einem Angus au iyre L E finden vermögen, die vou Seiten dex A i des Staatsoberhauptes von jeher D ae ha 0 a Pastoralflugheit der Geistlichkeit erwartet, daß diese (be 4 es A V was zur Beunruhigung der Gemüther und Ps Lu Rk A Staalsordnung führt, und sich insbesondere der Hoff: 1g hingeg i Aa die von dem Her:n Erzbischof angeoiduetea Erläutêrungen Es L E briefes von der Kanzel, wohin sie nicht genten, L n sie haben sih getäuscht, Statt des Zoteo n N Gottes Wort ist, wunde tie bischbsliche Reclöbehauptüng gey y E deren Werth oder Univerth zu urtheilen den Katholiken, welche zu som

Betrachtungen und zux Anbetung h e Verständuiß dieser Kontro- L o e Gu zu Zwecken, welche der liegen ; niemals gebrauchen lassen wlrd, mit vollem Verirauen auf die vom Throne fe vernomm- ne BVerzcißung, die Beiiegung

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versen gebricht, vie sich jedo c fatholiszen Glaubensl-hre Feri Die Unterzeichneten gebeu baher, aus mit vem cehrerbietigsten Vante v dieses unglüc‘seligen Streites der weise lihen Hoheit des Negenten anheim. au Der pariser „Monitêur“ enthalt in jenem

43, Februar die zwischen Frankreich unv Spanten f

Blatte vom bgeschlo}jene

enf es 3 des Eigenthums UNebereinkunft wegen gegenseitigen Schußes des C1g

der Erzeugnisse der Wissenschaft und Kunss. uft Auf die von dem russischen Gesandten am A E Herrn von Brunnow, unkerm 20, Januar an Den di A E Clarendon gerichtete Anfrage über die Bedeutung des Timar der Flotten ins Schwarze Meer erwiderte der Lebtere in m - 34, Januar: ¿lt es dei M O. auf die Anfrage des Baron Brunnow hält es d

Unterzeichnete für Recht, zu erflären, daf

Toustantinop:! gesendet festen Zhrer

ist: Daß Jhrer Majestät Flotte nach i Mr V Via anzugreifen, sondern in der die Türkei zu vectheidigen, und es würde daher x Regierung schr angenehm geweien hel, wenn Feit, die Flotte in dieser Weise zu verwenden, uicht wäre; daß aber I ne der friedlich in einem

en eruden Flotte beweije, day j n E Jhrer Majestät und die im freundschaftlichen af Oktober dem Grafen Nesselrode gemachte Mittheilung ihrer Ubsic T A verstanden oder mißachtet worden seien und daß die Regierung Ih u jestät beschlossen habe , Maßregeln zu _ treffen, um der ens bat Unglücksfällen der Art, wie ihnen Sinope zum Schauplayÿ ged1e /

vorzubeugen; daß daher die Schiffe Ihrer Majestät und die des Kaisers

E L E T:

t.s im Heiligthum erschciuen, lem |

n und gereckten Regierung Sr, Kbulg- |

einer |

die von Sir G, H, Seymou1

(dem Grafen Nesselrode) gemachte Mittocilung folgenden Jnhalts a |

Absicht, | Maj- stät | Nothwindig- | entstanden | tjüitiscyen | die versöhnlichen Dispositionen der

der Franzosen ins Schwarze Meer einsegelu und jedes ihnen begegnende russische Kriegsschif} auffordern werden, in cinen russischen Hafen zurück- zukehren und daß, wenn dicser Aufforderung nicht entsprochen werde, sie mit Gewalt in Vollzug werde geseht werdenz daß aber die Negierung Jhrer Majestät, nicht weniger wie zuvor bemüht, eine fricdlihe Erledigung der Schwiecigkeiten herbeizuführen, Maßregeln ergreifen werde, um jede aggres- sive Operation zur See von Seiten der türkishen Flotte gegen russi|ches Territorium zu verhindern.“

Lord Clarendon wiederholt dann die Aeußerung des Wunsches einer friedlichen Erledigung und schließt mit folgenden Worten:

,, Abex der Regierung Jhrer Majestät ist durch Rußland eine Pflicht auferlegt worden, deren Erfüllung sie sich nicht entzirhen wird. Die Türkei ift die verlezte und s{wächere Macht; ein Theil ihres Gebiets is gewalt- sam bescht und retini;t worden, während Kiicgsrüstungen im größten Maßstabe vou Nußland vorgenommen werden; und indem sie die Türkei vor der imminenten Gifahr, durch welche sie bedroht wird, beshüßzt, wahrt die Regierung Jhrer Majestäi das Fundamental- Prinzip europäischer Politik, welches die Erhaltung des ottomani- ichen Reiches in sich schließt und vas wiederholt von ten fünf Groß- mächten Europa's proklamirt worden ist, Die Gränze, bis zu welcher dieser Shug ausgedehnt weiden wird, und die Operationen, welche er zur Folge haben fönnie, müssen von dem Verfahren abhängen, welches Ruß- land einhalten wird; die Regierung Jhrer Majestät giebi sich aber der Hoffnung hiu, daß der Friede noch auf deu vernünftigen Bedingungen unterhandelt werden fann, welche die Pforte Rußland zur Annahme vor- geschlagen hat, und im Fall dieser Annahme würde eiu Waffenstillstand zur See and zu Lande dem Blutvergießen ein Ende machen und die Ver- legenheiten betress der Operationen zur See beendigen, so wie auch der Zwiespalt, der jeßt den allgemcineu europäischen Frieden bedroht, dam \chnell beseitigt weiden könnte.“ L 7 |

Zwischen dem Kolonial = Minister , Herzog v. Newcastle, dem Ober = Befehlshaber des Heeres, Lord Hardinge, dem Chef des General = Feldzeugamtes, Lord Raglan, und dem ersten Lord der Admiralität, Sir James Graham, haben im Laufe der lebten Woche vielfache Besprechungen stattgehabt, welche, nah dem „Court Journal ““, ven jet dem Kabinette vorliegenden Plan betroffen ha- ben, ven Posten eines Kriegsministers zu schaffen, dessen Gunctionen nah der jeßigen Einrichtung zum Theil dem Minister des Innern und der Kolonieen zufallen, Der Kriegs - Secretair (Secretary of war), ein Posten, den jeßt Herr S. Herbert bekleidet , führt nur sehr uneigentlich diese Bezeichnung, da seine Geschäste uur einen geringen Theil der innern Heeresverwaltung umfassen, neben der Obliegenheit, diesen Berwaltungszweig im Unterhause zu vertreten.

Das dnische Landesthing hat am 9. Februar den Gesebentwurs wegen einer vermehrten Aushebung zum See=Krieg®- und am 409ten einstimmig schon zur zweien Be=

dienste zur ersten rathung Leuten E : Han _—— Der Gesetz - Vorschlag in Betreff des Handels und de1 Schifffahrt nach Jsland wuive am 40. Februar in der Schluß-= berathung vom Volksth1ing angenommen, e (A Ein vom 6, Februar datirtes Königlicddes Patent betrifft „die Ervr4chtung Linês Gerichtshofes lepter Instanz für das Herzogthum Schleswig. _Dieser Gerichtshof wird den Namen: „Königl. Appellationsgericht für Las Herzogthum Cleswig führen, seinen Sib in Flensburg haben, die Gunctionen der vormalige u Landes=-Dikasterten des Herzogthums Schleswig wa hrnehmen und aus einem Prásidenteu und & Räthen bestehen, zu welchen in den E zum Geschäftsfreise des Dber-Konsijtortums und des Landes=Dber Konsistoriums gehörenden Rechtsstreitigkeiten die E tendenten des Herzogthums Schleswig hinzulommen. Ein ¿weites Königliches Patent von demselben Datum beirifft bie Jurisdiclion quf ven adeligen Gütern, dem adeligen Stk. JZohanniskloster unD den octroyirten Koegen im Herzogthum Schloswig, iesem n zufolge sollen alle aus dem Besiß Der Patrimonia! A fließenden Rechte und Verpflichtungen 11 Den A 8 aufhören. Unter demselben Datum sind au zwei A E ordnungen erlassen, von denen eine dle R L Civilsachen, die andere die von Kriminalsachen in erster Znstanz otvi F / SARP I Ueber den Zustand der in Karlsfrona liegenden #ch wed (chen Krie {e enthált „Blekings-Posten““ folgende Anga= \hen Kriegsflotte enthalt - Ie E L ben: Das Linienschiff „Carl Johann,“ welches 1824 vom e ap gelassen wurde, liegt nun im neuen Dok und wird in ein Séhrau= beni umgewandelt, um im nen Sommer N S LS ufaetia verwendet werden zu fönnen, „Carl XUI. wurde 1519 E g und 1837 einer bedeutenden Reparatur unterworsenz -Gerggde- ten“ lief 1824 vom Stapel, steht nun im neuen Do un {o ta Sommer zum Auslaufen fertig sein z „„Stocholm ist wW Ms 8 im Baus: ¡WScap lief 1839 vom Stapel und 4 s verflossenen Jahre _reparirt „Gustaf den Sltore, neh ge baut, wird nun so weil fertig gemacht, daß er, e s erfor derlich, auslaufen fannz ¿Skandinavien ist ut n nvfiter im Bau begriffen; „Faedreneslandet ,“ 1830 e f "296 als Kasernenschi} benußt worden ; eeDristig eten 4 tfi vom Stapel und wurde 1848 bedeutend reparirtz a8 anligh en cie e ey irt, ist keiner weiteren Reparatur schon 1785 erbaut und 1822 reparirt, ijt einer 1 L AL fee werth befunden worden. Die Fre ae R Zosephine 1834 tig, „Oötheborg“ (ein rasirtes chiff) 159%, ¡9 Mt,