1854 / 46 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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der shiedsrichterliche Spruch in gleicher Weise durch eîne höhere tehnishe Behörde, auten S

Die Ratificationen dieses Vertrages sollen binnen 6 Wochen nach der Unterzeichnung ausgewechselt werden. a Dessen zur Urkunde ist gegenwärtiger Vertrag doppelt ausge- fertigt, von den beiderseitigen Bevollmächtigten unterschrieben und mit deren Jnsiegel versehen worden. i So geschehen und vollzogen Berlin, den 20. Juli 1853, (L. S.) Dr. Ernst Gaebler. (L. S.) Albrecht Johannes Theodor Erdmann,

Nacchträgliche Bestimmung zu dem Vertrage vom 20. Juli 1853.

Bei Eingehung des zwischen Preußen und Oldenburg unter dem 20, Juli 1853 abgeschlossenen Vertrags, pa die Ueber= nahme des maritimen Schußes des oldenburgischen Seehandels und der oldenburgischen See-Schifffahrt durch Preußen und die dagegen von Oldenburg an Preußen geleistete Abtretung zweier Ge- bietstheile am Jahdebusen zur Anlegung eines Kriegshafens, ist verabredet worden, daß Preußen für die oldenburgischen Gebtets - Abtretungen außer den im gedachten Vertrage aus- drücklich übernommenen Verbindlichkeiten noch eine baare Gesldent- \{chädigung an Oldenburg zu leisten habe, deren nähere Festsebung weiteren Verhandlungen unv einer demnächstigen Nachtragsbestim= mung zu, dem Hauptvertrage vorbehalten bleiben sollte. Nachdem diese Verhandlungen beendigt worden, haben die beiderseitigen Be= vollmächtigten sich über die folgende nahträglihe Bestimmung ver= stándigt, welche dieselbe Dauer, Kraft und Geltung haben soll, als wäre dieselbe in den Hauptvertrag mit aufgenommen,

Artikel 41. Die von Preußen an Oldenburg für die Abtretung zweier

Gebietstheile am Jahdebusen zur Anlegung eines Kriegshafens -

außer den im Vertrage vom 20, Juli 1853 ausdrücklich übernom- menen Leistungen zu gewährende Geldentschädigung beträgt eine halbe Million (500,000) Thaler Preußisch Courant.

Artikel 2.

Diese Summe von 500,000 Rthlrn. Courant ist innerhalb dreier Jahre, von Publication des Vertrages vom 20, Juli 1853 an gerechnet, von Preußen an Oldenburg zu bezahlen und vom 1, Mai 1855 ab mit jährlich vier Prozent zu verzinsen.

Vorstehende nachträgliche Bestimmung soll landesherrlih ralisi= zirt und es sollen die Ratifications-Urkunden innerhalb 3 Wochen ausgewechselt werden. i i :

Dessen zur Urkunde ist Gegenwärtiges doppelt ausgefertigt, von den beiderseitigen Bevollmächtigten unterschrieben und mit deren JInsiegel versehen worden, i

So geschehen und vollzogen Berlin, den 1. Dezember 1853,

(L. S.) Dr, Ernst Gaebler. (L. S.) Albrecht Johannes Theodor Erdmann,

Vorstehender Vertrag nebst der dazu gehörigen nachträglichen B estimmung ist ratifizirt und die Auswechselung der Ratifications= Urkunden bewirkt worden.

Handel, Gewerbe und

Ministerium für öffentliche Nrbeiten.

Dem Fabrikbesißer und Maschinenbaner G. Sigl zu Berlin ist unter dem 18. Februar 1854 ein Einführungs=Patent auf eine Lokomotive in der durch Zeichnung und Beschrei= bung nachgewiesenen Ausführung und ohne Jemand in der Verwendung bekannter Theile zu beschränken, auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und sür den Um- fang des preußischen Staats ertheilt worden.

Ministerium der geiftlichen, ¿nterrichts- und Medizinal - Ungelegenheiten.

Verfügung vom 8, Februar 1854 betreffend die Prüfung von Personen, welche künstlihe Mineral- Wasser gewerbsweise fabriziren wollen und nicht approbirte Apotheker sind. Auf den Bericht vom 31, Dezember v, J. eröffnen wir der

Königlichen Regierung, daß die nach der Verfügung vom 23, No= vember 1844 (a.) vorgeschriebene Prüfung derjenigen Personen,

Der Minister für Handel, Ge=

welche künstliche Mineral - Wasser gewerbsweise fabriziren wollen und nicht appromtie Apotheker sind, von dem Medizinal-Rathe der Königlichen Regierung im Verein mit einem besonders geeignet er- scheinenden Apotheker abzuhalten ist.

Die Prüfung hat sich nicht allein auf Feststellung der theore- tischen Kenntnisse des Unternehmers zu beschränken, sondern auch auf seine Befähigung zur Einrichtung und Leitung solcher Anstal en Uebertragung einer chemischen Analyse u. st. w. zu er=

recken.

An Gebühren sind jedem der beiden Prüfungs=Kommissarien zwei Thaler zu bewilligen.

Die Königliche Regierung hat in vorkommenden Fällen hier- nach zu verfahren.

Berlin, den 8, Februar 1854,

Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-= Angelegenheiten.

Im Auftrage : Lehnert,

werbe und éffentliche Arbeiten. von der Heydt,

An die Königliche Regierung zu N.

Abschrift zur Kenntnißnahme und Nachachtung.

Berlin, den 8. Februar 1854. Der Minister für Handel, Ge= werbe und öffentliche Arbeiten.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal= Angelegenheiten.

An sämmtliche Königliche Regierungen und an das Königliche Polizei-Präsidium Hierselbst.

de

Verfügung vom 23. November 1844 betreffend die Bereitung und den Debit künstliher Mineralwasser.

Unter den in dem Berichte des Königlihen Polizei - Präsidiums vom 12, Mai d. J. angezeigten Umständen finden wir gegen den Erlaß der in dem Berichte vom 24, Januar d. J. vorgeschlagenen polizeilichen Verord- nung in Betreff der Verfertigung und des Debits künstliher Mincralwässer nichts zu erinnern, da solche in den Vorschriften des §. 13 der revidirten Apotheker - Ordnung vom 41, Oktober 1801 ihre rechtliche Begründung udet. N Wir ermächtigen und verpflihten daher das Königlihe Polizei- Präsidium : s

1) die Anlegung einer Aastalt zur Bereitung künstlicher Mineralwässer entweder nur Apothekern oder solchen Mänuern zu gestatten, welche in einer besonderen Prüfung nachgewiesen haben, vaß sie die dazu nöthigen physi- falishen und chemishen Kenntnisse besißen z

2) ehe die Eröffnung einer solchen Anstalt gestattet wird, durch Seinen Medizinalrath unter Zuziehung eines geeigneien Apothekers untersuchen zu lassen, ob die Anstalt mit den nöthigen Apparaten versehen und zweckmäßig eingerichtet sei z

3) durch dieselben Personen jährlich wenigstens einmal eine Nevision dex Anstalien eintreten zu lassen z

4) Verkäufer künstlicher Mineralwässer an diejenigen Anstalten des Julandes und des deuischen Zollverbandes, welche auf ähnliche Weise von ihren Behörden beaufsichtigt werden, zu verweisen, und eine Ausnahme nur bei solchen Anstalten eintreten zu lassen, die sich durch vorzügliche Leistungen bas besondere Vertrauen der Behörden erworben habenz endlich

5) nur den Verkauf solher Kruken und Flaschen mit künstlichen Mineralwässern zu gestatien, welhe mit einem Etiquette verschen sind, avf G M der Name des Mineralwassers und des Verfertigers ange- eben ift. ' Wir veranlassen das Königliche Polizei-Präsidium, diese Bestimmun- gen auf angemessene Weise zux Kenntniß des betheiligten Publikums zu bringen.

Berlin, den 23, November 1844,

Der Minister der geistlicher, Unterrichts- Der Minister des Jnnern. und Medizinal-Angelegenheiten, (gez.) Graf von Arnim, (gez) Eichhorn.

Tages - Ordnung der Kammern.

Erste Kammer. Achtzehnte Sißkung am 22. Februar 1854, ‘Mittags 12 Uhr.

Wahlprüfungen.

Antrag des Abgeordneten v, Below. | Zweite Abstimmung über den Geseh - Entwurf, betreffend die Abänderung des Art. 42, und die Aufhebung des Art, 114 der Verfassungs-Urkunde vom 31. Januar 1850.

) Bericht der Justiz - Kommission über den Geseß=Entwurf, bea O die Beschäftigung der Strafgefangenen außerhalb der Anstalt. :

Zweiter Bericht der Petitions-Kommission.

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Abgereist: Der Ober -Jägermeister Graf von der Asse- burg- Falkenstein, nah Meisdorf.

Zrichtamtliches.

Berlín, den 21, Februar.

Das Kuratorium der Allgemeinen Landesstiftung zur Unterstüßung hülfsbedürftiger Krieger hat um die Portofrei-= heit nahgesucht. Die Angelegenheit liegt jeßt dem Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentlihe Arbeiten vor. (Pr. C.)

In Heidelberg ist am 18, Februar Graf von Ysen-= hurg-Wächtersbach, von Jllenau kommend, eingetroffen,

Aus dem Haag wird gemeldet, daß der Kommandant und die übrigen Offiziere der in Vlissingen liegenden russishen Kriegs- Korvette „Navarino““ am 15, Februar nah der Residenz gekommen, da sie von der Königin-Mutter zu dem Diner eingeladen waren, welches die hohe Frau an ihrem Namenstage gegeben hat, Gleich nach Ablauf desselben sind sie nach Vlissingen zurückgekehrt, ohne sich öffentlih oder auf einem am {16ten stattgefundenen Hofballe beim Prinzen Friedrich Königl, Hoheit zu zeigen. Das erwähnte Schiff ist übrigens für den ferneren Dienst untüchtig befunden und wird abgetaktelt, während die Offiziere und die Bemannung mit beson= derer Schiffsgelegenheit nach Rußland zurückbefördert werden sollen.

Im Haag hatte man Nachrichten aus Decima auf Japan

bis zum 16, November vorigen Jahres. Damals lagen auf der Rhede von Nan gasaki eine russische Kriegsfregatte, eine Korvette, ein Schraubendampfer und ein Transportschi} unter den Befehlen des Contre-Admirals Portianin, welche den 20. August angekommen waren, um ein Schreiben des russischen Kaisers an den Kaiser von Japan zu überbringen. Am 21. Sept. war der russische Admiral mit einem zahlreichen Gefolge von Offizieren durch den Gouverneur von Nangasaki in feierlicher Audienz mit vielen Ehrenbezeugungen empfan=- gen geworden. Das Schreiben des russischen Kaisers wurde bei dieser Gelegenheit entgegen genommen und nah der Hauptstadt JFeddo gesandt; die Antwort war indessen noch nicht eingetroffen, und bei der Abfahrt des holländischen Schiffes, welches diese Nach= richten überbrachte, warteten die Russen, nicht ohne einige Ungeduld zu zeigen, noch immer darauf. Am 12. Dezember war auf der Rhede von Batavia der amerikanische Kriegsdampfer „Hancock““, vom Cap ver guten Hoffnung kommend, erschienen, mit Bestimmung nach Japan, Noth drei andere Schiffe sollten nachfolgen, um sich dem A Geschwader in den japanishen Gewässern anzu-= schließen. 2 Der turiner Senat hat in seiner Sißung vom 13. Fe- bruar ven Geseßentwurf, durch welhen Getreidezölle aufge- hoben werden, mit 60 gegen 7 Stimmen angenommen. In der Deputirten - Kammer isst der Entwurf bekanntlich bereits früher durchgegangen. :

Das amtliche Comité der für das Jahr 1855 angekündig=- ten Kunst- und Jndustrie-Ausstellung in Paris hat sich bekanntlich seit Beginn dieses Jahres konstituirt, um die weiteren Voranstalten zur Ausführung dieses Planes zu treffen, Das fran- zösische Ministerium hat seinerseits an alle auswärtigen Regierun- gen das Gesuch gerichtet, in ihren respektiven Ländern die Theil- nahme an dieser industriellen Schaustellung anzuregen, Wie wir erfahren, hat die diesseitige Regierung diesem Wunsche insoweit ge- nügt, daß sie alle auf jenes Unternehmen bezüglichen Verordnungen und Erlasse des französischen Ministeriums durch die geeigneten Organe zur Kenntniß des inländischen Handels- und Gewerbestan- des gebracht hat. Es soll auch die Absicht vorherrshen, den von der pariser Ausstellung zurückgeführten Gegenständen zollfreien Wieder = Eingang zu gewährenz doch is über diesen Punït zuvor eine Verständigung mit den übrigen Zollvereins-Staaten ersorder=- lich, (Pr. C.) ;

Ueber die Nachtsizung vom 17. Februar des englischen Unterhauses, die gestern bereits telegraphisch gemeldet wurde, geben wir noch folgenden Bericht: Hr, Layard lenkte die Auf- merksamkeit der Kammer auf. die gegenwärtige Lage der Dinge, die man näher kennen lernen müsse, ehe man das Budget bewillige, Sir James Graham vertheidigte die Regierung, welche ein freund- schaftlihes Bündniß mit Frankreich abgeschlossen, Preußen und Oesterrei an sih gezogen, Rußland isolirt habe, Lord Dudley Stuart äußerte sich im entgegengeseßten Sinne, indeß Roebuck Friede wünschte, N E ;

Lord John Russell hielt sodann eine vierstündige Rede, in welcher er einleitend bemerkte, hon unter dem Ministerium Derby

habe Lord Malmesbury von fkriegerischem Einschreiten gesprochen z

schon damals habe Frankreih jeine Flotte nah Konstantinopel \{chicken wollen, allein auf eine Anfrage des englischen Kabinets habe es erflärt, davon abzustehen, weil in solchem Falle Rußland Gegen- ansprüche mahen und den europäischen Frieden gefährden fönne. Hierauf sei Lord Aberdeen Minister des Auswärtigen geworden. Er

sowohl als der Redner hätten gleich am ersten Tage ihres Amts= antritts an Lord Cowley geschrieben, es dürfe kein Krieg über die heiligen Oerter entstehen, weil ein solcher den europäischen Frie- den und die Unabhängigkeit der Türkei gefährden würde. Rußland habe Monate lang unausgeseßt wiederholt, es wolle den status quo in Sachen der heiligen Oerter, Frankreihs Forderungen werde es nicht zulassen, Graf Nesselrode in St. Petersburg, Baron Brun= now in London hätten die Sendung Mentschikoff’s als eine ver= söhnliche dargestellt, und unterdessen habe Rußland die Oberherr= schaft in der Türkei erlangen und die Türkei zu einer Vasallin Rußlands machen wollen. :

Wenn, sagte der edle Lord, Rußland erklärt, es wolle die In= tegrität der Türkei niht gefährden, so heißt das so viel als augen- blicklich die Türkei weder erobern noch theilen zu wollen, einstweilen jedoch dieselbe mehr als je zu erniedrigen; die Türkei wäre bei Annahme der russischen Ansprüche so unterwürsig geworden, daß sie später leiht zu erobern gewesen wäre. England \chickte dagegen Lord Redcliffe nach Konstantinopel. Fürst Ment{chikof}f stellte eine Forderung nah der andern, äußerlich immer milder, um sie der Pforte annehmbar zu machen, brach jedoch absichtlich mit der= selben, anstatt ihr zu erklären, die Nichtannahme sei noch kein Grund zum Kriege, Als der Kaiser von Rußland die Beseßung der Fürstenthümer androhte, habe Lord Clarendon protestirt.

„Was sei jeßi zu thun? Die vier Mächte haben alle ihre Bemühungen für Erhaltung des Friedens scheitern gesehen, obschon ihre Vorschläge für Rußland ganz annehmbar waren, Das Ver= fahren des Kaisers von Rußland zeigte eine gänzliche Verachtung des europäischen Friedens, eine tiefe Geringshäßung der öffent= lihen Meinung, eine tiefe Geringshäßung der mit ihm verbünde= ten Souveraine,

Englands Stellung sei auf Seiten der Türkei gegen Rußland : von beiden Seiten sei zwischen Frankreih und England die Ver= siherung ausgesprohen worden, daß man an keine Vergrö= ßerung denke, Es gilt die Unabhängigkeit der Türkei, jener Türkei, die den ungerehten Forderungen russisher Diplo= maten \o gewandt widverstanden, den russischen Schaaren sich so muthig entgegengestellt hat. Es gilt aber auch die Sache der Menschheit. Der europäische Friede wird durch verwegene Ervberungslust gefährdet. Deutschlands, aller europäischen Nationen Unabhängigkeit läuft Gefahr, Jm verwithenen Jahre mögen die deutschen Mäéhte den russischen Anforderungen, etwas zu viel nath= gesehen haben. Doch jeßt, nach so vielen Verleßungen des Rechts stelle man au in Oesterreich und Preußen das Wohl Europas über die russischen Ansprüche. Die beiden Großmächte würden Eng= land wohl nicht unmittelbar unterstüßen, allein sie würden durch ihren Einfluß und im Nothfalle durch ihre Waffen die ungerechten Versuche der rohen Gewalt hemmen. Wir schlagen, {ließt Lord John Russell seine Rede, der Türkei eine Uebereinlunft vor, ohne unsere Genehmigung keinen Frieden abzuschließen, die Türkei wird wohl darauf eingehen, und ich muß dabei bemerken, daß wir in Frankreichs Verhalten vollkommenes Vertrauen seßen.“

„Wir fordern 3 Mill, Pfd. Sterl. Der Krieg erheisht Ge= heimniß, weitere Angaben sind unmöglich. Ein Kampf sür einen im Ganzen s{chwächeren Staat gegen Rußland nimmt große Kräfte in Anspruch, Meinerseits würde mich sehr freuen, wenn Rußland, den gewaltigen Rüstungen, der Waffenstellung zweier der größten europäischen Mächte gegenüber, seine großen Forderungen milderte, isstt aber der Friede der Ehre Englands nicht mehr angemessen, so kön= nen wir nur mit starkem Entschlusse den Kampfplaß betreten. Ich trage vaun gern meinen Theil der Verantwortlichkeit.“

Auf D'Jsraeli's Antrag , die Debatte auf Montag zu ver= tagen, da ja an der Bewilligung des Budgets kein Zweifel sei, geschah dieses eine halbe Stunde nah Mitternah.

—- Jn London nannte man bereits die Namen derjenigen Of= fiziere, welche das Expeditionscorps kommandiren werden, schon mit größter Bestimmtheit, Lord Raglan erhält danach das Oher=Kom- mando und wird in Malta zu den Truppen stoßen. Das Corps wird aus 2 Divisionen von je 10,000 Mann ungefähr bestehen, die vom General Brown und Sr. Königlichen Hoheit dem Herzog von Cambridge befehligt werden. Unter ihnen dienen die Colonels Bentinck, Eyre, Airey und Sir C. Campbell als Brigadiers; Co= lonel Sullivan als General-Adjutant ; Colonel Cator als Komman=- dant der Artilleriez Colonel Victor als Kommandant des Inge= nieur-Corps (dem die Oberst-Lieutenants Dacres, Bloomfield und Lake beigegeben werden) z Capitain Wheterall als assistirender Ge= neral - Adjutant und Dr. Smith als oberster Leiter des ärztlichen Stabes. x Die russische Regierung hat ein Allerhöchstes Manifest Sr. Majestät des Kaisers veröffentlicht, das eine abermalige Rekrutirung „wegen eingetretener Kriegsumstände“ zur Ausrüstung der gesamm-= | ten Armee und Flotte anordnet, Dieselbe beginnt, à 9 pr. Tausend Seelen, am 1. März und soll am 15. April son beendigt sein. Es is außerdem im Manifeste ausdrücklich gesagt, daß Reserven

gebildet werden sollen, um die. taltischen Bestandtheile des aktiven | Heeres stets ohne Verzug vervollständigen zu können,