1854 / 48 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Angekommen: Se, Durchlauht der Prinz Hugo von | lin ziehen und si eine eigene Wohnun nehmen, zur Miethssteuer

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beabsichtigten Polizei - Verordnung einverstanden zu erklären, und

worfen seien, ann h n‘ Boh in der That n if vie | überlasse der Königlichen Regierung demgemäß die weit Schénburg-Walbenb S | Begriff des Unternehmen och in der That nit auf die | überlasse der Komgi@en egierung demgem e weitere Ver= * nbüurg-Waldenburg, von Stettin, eranzuzie i j : l M V suchende Absicht zu beschränken, und selbst, wenn dies | fügung. L L Der Prinz Ferdinand von Schönaich-Carolath, von ans z s E: (u 4 En N s Niederlassung hewizt! f der Fall wäre, so würde man die Gründer resp. Theilnehmer von Berlin, den 5. Januar 1854. Saabor, s ; aufgeschlagen haben. Ferner sollen B freiu hier ihren Wohnfiß f gegenseitigen Versicherungs - Gesellschaften immer noch für „Unter= Ministerium des Innern : Der Ober-Jägermeister Graf von der Asseburg=-Falken- | steuer nur dann eintreten, wen ES efreiung, von der Mieths- f Leber“ anzusehen N t (uft E L on Westdhalen . stein, von Meisdorf. retigu 1g aiebi,. Ce C) n ein Armuths-Attest dazu die Be- Y Eéworbenen vor eventuellem Verluste ebensalls ein Sewinn 1“ . ; M6 ° .+ L, d fggloub À 4 Außerdem aber, und was die Hauptsache ist , liegt dem Worte An : bid Siäbte = Orbnung, Mar kLiSLa, Regigrungobezirk Liegniß, -ist ; „Unternehmen“ vorzügsweise der Po ves „Neu - Anfangens" | die Königliche Regierung zu N. Berli E vorden, : (Pr, C5 « Mai vollständig eingeführt j zum Grunde. Deshalb sind. auch, auf die gegenseitigen Versiche- i "Berkit Ad dée QUbial | _Derun, 23, Februar. Se, Majestät der König haben Aller- In Bremen ist am 21. Feb i f rungs-Gesellschasten angewandt, als die „Unternehmer“ hauptsäch- Abschrift vorstehender Bersügung er âlt die Königliche Regie« | gnädigst geruht: dem Wirklichen Geheimen Ober -Finanzrath und | fanntmachung die revidirte + Februar dur obrigkeitliche Be- F lich die Gründer der Association anzusehen, während alle künftig | kung zur Kenntnißnahme und näheren Erwägung über das obwal General - Steuer = Direktor von Pommer - Esche, so wie dem | Bremen nebst den auf dieselb exsaliuxsg der freien Hansestadt f Beitretenden richtiger nur als „Theilnehmer“ an dem einmal be- | tende Bedürfni “für den Erlaß einer, die unterlassene Anschaffung O Ober-Finanzrath Henning die Erlaubniß zur Anlegung | w Fen, Die L, 13 046 T5 V eziehenden Geseben publizirt l gonnenen Unternehmen zu bezeichnen sein werden, ; des Gesinde -- ienstbuches (§. 1 des Gesebes vom 29. September der dense ben resp. verliehenen Jusignien des Commandeurkreuzes | Anwendbarkeit dur die daselbst in B, fassung sollen jedoch, da ihre /

Hiernach haben die Königlichen Regierungen die vorgeschrie- 1846) und die unterlassene O desselben bei jedem Antritt i erster Klasse mit Stern und des Commandeurkreuzes zweiter Klasse | noch nicht erlassenen Gesehe Pat genommenen , zur Zeit F bene Prüfung der Unbescholtenheit und Zuverlässigkeit zunächst auf eines neuen Dienstes (§. 3 ibid.) wil. einer Polizeistrafe bedrohen- vom Herzoglich anhaltischen Gesammthaus - Orden Albrecht?s des | rend des laufenden ires 1854 E as ¡siellen wäh= M die ursprünglihen Gründer, dann aber auch auf diejenigen Per= den Verordnung e 41 eranlassung. Bären zu ertheilen. fommen, was, im Einverständniß L Bi Geltung 0 lassen ist E ees ide i O E E verordnet wird, Zugleich wird die am 21 März 1849 vublicinte l assen ijt. U : inisteri äJnnern. . Verfassung, nebst den zu weiterer ührur [ F Nem hs bie Pritfung, welche bie Königlichen Regierungen Br- e P E E | hufs der Berichterstattung an die höhere Stelle vorzunehmen Vtcwtrtamtliches. Gesebes über die Gewerbekammer , so wie desjenigen ne t / | haben, sich nicht allein auf die Unbescholtenheit und Zuver= | _An Le, i Berlin, den 23, Feb Einführung der Verfassung von 4849" und, déx Ba Reecben | lässigkeit der Unternehmer zu erstreden hat, versteht sich so sehr sämmtliche übrige Königliche Regierungen und t, 23, Februar. Gesete betrift: diese bleiben sammt dem unter dem 25. À ril 1849 Y von selbst, daß das Geseß vom 47, Mai d. J. dessen Erwähnung an das Königliche Polizei-Präsidium hier. t j F ; publizirten Geseße, die Kammer für Landwirthschaft ate 28 U zu thun nicht für nöthig gefunden hat. Der 9 jeher üblichen E T O bal-B Se. Durchlaucht der Prinz Wilhelm von Hessen-Philipps- | so weit sie nit erledigte oder später abgeänderte Bestimmungen Y Praxis der genauen Prüfung aller einschlagenden Verhältnisse ist tha -Barhfeld ist seit einigea Wochen als Lieutenant der ersten | enthalten nach wie vor in Wirksamkeit g | nur die Vorschrift wegen besonderer Erwägung der Unbescholtenheit E E: Klasse in die Königliche Marine eingetreten, nahdem derselbe be- E S aiiGel A N | und Zuverlässigkeit Der Unternehmer hinzugetreten. Das Finanz-Ministerium. reits 5 Zahre in der englischen Marine Dienst gethan hat. (Pr. C.) | 20. Februar wurde der Gesehentwurf, die Abänderung der Spur-=

“Jn dem diesjährigen Staatshaushalts - Etat sind | weite der Großherzoglichen Slaatseiseubahnen betreffend, einstimmig

die Eingangs-, Ausgangs=- und Durchgangs-Abgaben, der wesent- | angenommen.

Geseß will, das günstigste Urtheil über das Unternehmen selbst angenen t 4 U A versagen , E i Verfügung vom 12, Dezember 1853 betreffend liste Bestanbtheil der inbirekten St L Lon DucGswnitt exsónlice Garantie der Unternehmer eine ungenugend€ 1e die \olidari Vf 4 E L | 1dtheil der indirekten Steuern, nah dem Durch|chnmlls= Die zweite S D 4 Va Umfália der vorzunehmenden Prüfung ist auch durch | Ls e 6 E ns Ae L L Ertrage aus den Jahren 1850—1852, unter Hinzurechnung eines | Sißung am di, Dan a as, Mur Zas Cirkular - Reskript vom 831. August c. bezeichnet, in ner Angeschuldigter zur Berichtigung der entsprechenden Betrages für den im Jahre 1850 bei dem Kaffee- | gesep, zunächst über den §, 69, resp, den Vorschla M s dem die Königlichen Regierungen die an sie gerichteten Anträge zu Untersuchungskosten. zoll entstandenen Ausfalle von dem Antheile Preußens, auf den Jah=- | rung „daß die Staatsdiener zwar Gemeindebür er fleiben L prüfen haben, „so weit thnen die Mittel und Organe dazu zu Ge- : resbetrag von 12,870,224 Rthlr, berechnet, Davon sind jedoch für | während ihrer Dienstzeit weder aktive noch jasfive Verpflichtungen bote stehen.“ Wenn \ich auch der §. 619 der Kriminal-Ordnung vom 11ten die seit dem Jahre 1851 und später eingetretenen Zoll-Ermäßigun- | und namentlich keine Gemeindesteuer zu bezahlen laben (lla e Mas nun die in dem Berichte vom 6. April d. I. vorgelra- Dezember 1805 nicht unmittelbar auf die im Verwaltungswege zu gen abgesezt worden 1,337,337 Rthlr,, so daß die Einnahmen aus gegen ihren Relikten das Gemeindebürgerrecht- in der Gemeinde genen Grundsäße anlangt, nach denen die Königliche Regierung entscheidenden Steueruntersuchungssachen anwenden läßt, so ist do diesen Steuern auf 11,532,887 Rthlr., und in runder Summe | verbleiben soll, worin der Staatsdiener zuleßt in aktivem Dienst ge- bei der Prüfung von Anträgen auf Genehmigung der im dortigen der hierin ausgesprochene Grundsaß in Betreff der Verpflichtung auf 14,530,000 Rthlr, angenommen sind. Da der vorige Etat | standen hatz sowie daß Standes- und Grundherren keine Gemeinde- Bezirk vor dem 1. Juli 1851 errichteten, so wie neu zu errichten- | zur Berichtigung der Untersuchungskosten allgemein als leitend an- 11, 700,000 Rthlr. annahm, so sind für dieses Jahr 170,000 Rthlr. | hürger sind, Die Präposition der Regierung wurde mit 12 Stim= der, auf Gegenseitigkeit beruhender Privat-Feuergersiherungs-An= | zuerkennen, und überdies \chreibt der §. 82 Tit, 35 Theil 1. der iveniger in Ansay gebracht worden. Die Zollermäßigungen, welche | men gegen 10 angenommen, Hierauf fand die Diskussion zur Er= stalten zu verfahren gedenkt, so finde ih gegen dieselben, so weit | Allgemeinen Gerichtsordnung vor, daß die Kosten der Untersuchung in Folge der mit Hannover und Oldenburg abgesclo|jenen Berträge ledigung der Differenzpunkte zwischen der ersten und zweiten Kam= sie den Punkt der formellen Sicherheit betreffen, Nichts zu | dem Denunziaten zur Last fallen, wenn er zu einer Strafe ver= eintreten, sind zu 850,012 Rihlr, veranschlagt worden, Wegen der | mer statt, ohne zu einem Resultate zu führen, erinnern. urtheilt ist. den Staaten des Steuervereins zugestandenen höheren Antheile an In s auf die Verhandlungen über eine deuts ch= Hinsichtlich der materiellen Sicherheit der resp, Unterneh= Hiernach wird der von Ew. 2c. in dem Berichte vom 417. vor. den Zoll-ECinnahmen (1% auf den Kopf) ist ein Ausfall be! dem | österreihische Münz-Convention erfährt die „Pr, C.“ daß mungen läßt lid niht wohl eine allgemeine Norm und eine Höhe Mts. ausgesprochenen Ansicht, nah welcher auch hier stets verfah- Antheile Preußens nicht berehnet, weil gehofft wird, daß dieselben | die Herzoglichen Regierungen von Modena und Parma durch der Versicherungssumme, welche für genügend zu erachten, anneh= | ren ist, dahin beigepflichtet, daß bei der Konkurrenz mehrer Ange- dur die in diesen Staaten aufkommenden verhältnißmäßigen einen Abgesandten der lehteren bei den vorerst stattfiadenden Vor= men, da bei der Beurtheilung mantherlei Verhältnisse von Bedeu- \huldigten, diesen, soweit gegen sie Strafen verhängt werden, die höheren Zollerträge werden übertragen werden. Außer i berathungen werden vertreten sein, und daf! auch die freie Stadt tung sind, die bei den verschiedenen Instituten sich verschieden her= | Kosten des Verfahrens pro rata eventualiter in solidum zur Last Minder - Einnahmen an den Zöllen ergiebt der Etat eine solche | Frankfurt sofort daran Theil nehmen wird, ausstellen. Die Königliche Regierung wolle daher in dieser Bezie- | zu legen sind, wobei es keinen Unterschied macht, ob den Angeschul- bei der Branntweinsteuer mit 800,000 Rthlr., bei der V Der belgische „Moniteur“ berichtet, daß der belgische Mi= hung in jedem einzelnen Falle ihr motivirtes Gutachten abgebenz | digten die Strafen principaliter oder nur in subsidium auferlegt steuer mit 10,000 Rthlr., bei ver Steuer vom inländischen Wein= nister zu Paris, Hr. Fermin Rogier, den Auftrag erhalten hat, dabei wird übrigens auch die Bedürfnißfrage mit besonderer Rül- worden, indem in beiden Fällen die Festsebung von Strafen gegen bau mit 10,000 Rthlr,, beider Schlachtsteuer mit 20,000 Rthlr, und | dem Kaiser der Franzosen das große Band des Leopoldordens zu sicht auf den Bestand der Provinzial-Feuer-Sozietät richt unerwogen die Denunziaten erfolgt ist. : | bei den Brück=, Fähr - und Hafengeldern, Strom- und Kanalgefällen | überreichen, bleiben dürfen Berlin, den 12 C “uber 1853 mit 10,000 Rthlr., so. daß die Minder=-Einnahme an den indirekten 5 Nach Berichten von Toulon hat die Einschiffung der fran- Berlin, den 25. Oktober 1853 : A i Steuern überhaupt auf 1,020,000 Rthlr. berechnet ist. An Mehr- | zösischen Truppen begonnen. Es ist gewiß, daß das Oceangeschwa- / . De Der General-Direktor der Steuern. erträgen ergiebt der Etat bei der Rübenzucktersteuer 970,000 Rthlr., | der, das zunächst zu Algier und Oran Truppen abgeholt mit den- Der Minister des Innern. bei der Mahlsteuer 10,000 Rthlr., bei der Stempelsteuer 260,000 Rthlr, | selben zu Toulon anlegen wird, bevor es nah dem Orient sih be- von Westphalen. An ; und bei den vermischtenEinnahmen12,618 Rthlr., im Ganzen 1,252,618 giebt. Das Gesammtheer soll gegen 60,000 Mann stark werden. den Königlichen Geheimen Finanzrath 1c. N, zu N-- Rthlr. Die Ausgabe bei der Erhebung der indirekten Steuern hat sich | Außer den schon früher genannten Generalen wird General Bosquet im Ganzen um 152,382 Rthlx. und zwar hauptsächlich dadurch vermin- | die Ate Division und General Morris vie 5te Kavallerie - Division

dert, daß in Folge des Anschlusses des Steuervereins an den Zollverein | kommandiren. Ueber 60 Brigadegenerale sollen bei dem Ministerium

eine große Zahl von Beamten disponibel geworden und die Besol- | um die Vergünstigung nachgesucht haben, die Expedition mitmachen

An - die Königliche Regierung zu N.

B / & ¿is Ber gung 4M 16. O Ae U 0A dungen derselben in den Etats abgeseßt sind. Soweit diese Beam=- | zu dürfen. e : / Cirkular-Verfügung vom 5, Januar O as die Konsiscation der Braugerä )e, welhe et ten nicht sogleich wieder angestellt werden können vder wegen Jhre Majestät die Königin von Großbritannien s G S nicht gewerblihen Brauern mit Begehung einer Dienstunfähigkeit zu pensioniren sind, werden dieselben einstweilen | hat unterm 18, Februar eine Proclamation erlassen, durch welche treffend den Erlaß von Polizei - Verordnungen Defraudation zur Bierhereitung benußt j auf Wartegeld geseht werden müssen. Die dadurch entstehenden | verboten wird, Wasfen,- Munition, Pulver und anderen Kriegs= : Ausgaben an Wartegeld, so wie auc die Personen, welche grund- bedarf, so wie Maschinen und Maschinentheile, welche im Seewesen sind im Etat verwendet werden, aus dem Vereinigten Königreiche auszuführen

A über E Beni worden sind. t MesioniKMugsterbefoud zue Last fallen r ng von Diensthüchern. - : Lc ; Mr noch nit enthalten, weil si bei Aufstellung desselben der Betrag

oder auch nur zur See längs der Küste von einem Orte zum an= dieser Ausaaben noch nit überschen ließ. So weit nöthig, werden | dern zu transportiren, | | b [4 M ß g Das britishe Oberhaus hielt am 20. Februar nur

Mit der von Ew. 2c. in dem Berichte vom 48ten v. M. ent-

Ss 5 i LRS 1 E

Da nunmehr außer Zweifel gestellt ist, daß die Erfüllung der | widelten Ansicht über die Auslegung des § 65 der Steuer-Ord- | i ) i : | n | ; | i j i : dieselb / Jahr 1854 als Mehr-Ausgabe berechnet

unbebin; Nut 00M, 22 Fptergher 1846 vorgeschriebenen | nung vom 8. Februar 4819 bin ih einverstanden, und wird daher, is S | iz / eine kurze Sihung, in welcher Lord Beaumont anzeigte, daß er

bien zue Unsthastung eites Gesinde - Diensibu P N | wann Brauerel, in welchen N Def ra N L Der Magistrat der Stadt Berlin hat in seiner lebten | am náchsten Freitag eine Resolution beantragen werde, des Inhalts, 1 S 6 v Sißung die Revision des Servissteuer=GeseBes/ mit | daß, nachdem alle Versuche, die friedlichen Beziehungen zu Rußland 1 0 ) n, das Haus die Ansicht hege, daß die I

Dienstboten zur Anschaffung eines Gesinde = Dienstbuches in dem | niß dazu betrieben und dabei d auszusprehen sein, gleichviel, ob die Rücksicht ie in dieser Beziehung gefaßten Beschlüsse der Stadk- herzustellen, fehlgeschlagen seie E cis Mien l E Ehre und die Interessen des Landes verlangen, Daß unverweilt

Bezirke ver Königlichen Regierung sich nicht durchsühren läßt, wenn | h

mi / Confiscation der Braugeräthe : ltisfenden Pole Var LaR u! Oeleye, vom, L, Zérs, LBN 4 Brauerei gewerbsmäßig betrieben ist oder nicht, indem das Geses verordneten-Versammlung, einer leßten Berathung unterworfen, um | legung des Gesinde-Di nung die unterlafsene Anschaffung und Vor- | einen derartigen Unterschied nit aufgestellt hat. f îe der königl, Regierung zu Polódam zur Genehmigung vorzulegen. | Maßregeln getroffen werden, um den nicht zu rechtfertigenden An- lizeistrafe bedroht wi Res gegen das Gesinde, mil einer Po Der zur Sprache gebrachte Spezialfall ist nah der ergange- Der Magistrát acceptirte den Beschluß der Stadtveroroneten-Ver- | grisf des Kaisers von Rußland auf das türkische Gebiet zuxüdckzu- (ung “auf welché hi O da hiernach die thatsächliche Boraus- | nen Entscheidung zu beendigen. ‘sammlung, nach welchem auch die Nebenlasten des Miethers, als tie | treiben, und daß die Macht und der Einfluß Englands dahin zu Gl _einer derartigen olizei- S für Pa e Berlin, den 16. Dezember 1853. Kosten für Erleuchtung, Reinigung und Sicherheit des Hauses 2c., zur verwenden seien, die Beziehungen der Pforte zu dem übrigen Europa Gdrbel is pur (gen, Po M Eng für unnöthig exklärt - vos S | Miethe hinzugerechnet und der Besteuerung unterworfen werden sollen, | auf einer die Dauer des Friedens sichernden und die Entwidckelung Bestätigu q nit s van schen gemahten Wahrnehmungen ihre Der General-Direktor der Steuern. Die Einnahmen aus der Servoissteuer werden hierdurh nicht unwesent- | der Hülfsmittel ver Pforte fördernden Basis festzustellen Regi orge E bi en hat, so trage ih, wie der Königlichen L li gesteigert, da diese Nebenlasten im Allgemeinen 5—7 pCt, der In der Nachisißung des Unterhauses am 418ten erftlârte Lo D Lhegierung au] F A An | Miethe betragen. In dem revidirten Servissteuer-Geseße wird auch | John Russell auf eine Anfrage Cobden’ s, daß noch nit der ; 1 | Befehl gegeben sei, die russischen Häfen zu blokiren, Auf eine An-

: g auf die Berichte vom 27. August und 6. Dezember v. I. i : erdur eröffnet wird, eilt weiteres Bedenken, mi mit der Zu- | den Königlichen Bega L ANWGS bestimmt, daß diejenigen Personen, welche von außerhalb nah Ber-

läsateit unv Zweckmäßigkeit der von der Königlichen Regierung