1854 / 58 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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iner Entscheidung vom 22, November 1854 in Sachen des Bie ters N wider den _Mühkenbesißer N., ddselbst, von welcher eine Abschrift (a.) beigefügt wird, E, Derselbe wird in der Bau- und Schirrholz-Ablösungssache der N... er Mühle um so nothwendiger Anwendung finden müssen, als rage: rge A Bauart der Gutsbesißer N. das Holz zu fordern be- rechtigt ist? N h der Ablösung selbst, als bei dem Streit über seine Forderung an Rüständen zur Beurtheilung kömmt.

Die Königliche Regierung wird daher angewiesen, den Streit wegen der beanspruchten Rücsiände zur Instruction zu ziehen und zur Entscheidung durch das Spruch - Kollegium zu befördern, wenn die Sühne niht Play greifstz auch den Gutsbesißer N. auf seine mit den Anlagen hierneben zurückerfolgende Eingabe vom 9, De- zember v. J, hiernach vorläufig zu bescheiden,

Berlin, am 20, Februar 1854,

Ministerium für landwirthschaftliche Angelegenheiten.

Im Allerhöchsten Auftrage, B ode,

An die Königliche Regierung zu N.

Ae

Im Namen des Königs,

Auf den von der Königlichen General - Kommission zu N. erhobenen Kompetenz - Konflikt in der bei dem Königlichen Kreisgericht zu N. an- hängigen Prozeßsache :

des Magistrais zu N., Klägers, wider den Mühlenbcsißer N. daselbst, Verklagten, betreffend die Zahlung rückständiger Real-Abgaben, f e Königliche Gerichtshof zur Euischeidung der Kompeienz-Konslikte ür Recht ; daß der Rechièweg in dieser Sache sür unzulässig und der erhobene Kompetenz-Konslikt daher für begründet zu erachten. Von Rechis Wegen.

Gründe,

Der Mühléenbesißer N. zu N. hatte im Jahre 41845 einen Prozeß wiver den Magistrat daselbst geführt, worin er behauptete, daß mehrere sür Lehteren auf seiner Mühle haftende praestanda, als auf dem Gewerbebetriebe beruhend, durch das Geseß vom 2, November 1810 für aufgehoben zu erachten seien. Ex wurde jedoch mit seinem, dieser Behauptung entsprehenden Klage-Antrage rechtskräftig zurückgewiesen. Jm Oktober 1850 hat nun der Magistrat beim Kreisgeriht zu N. wider den 2c. N. auf Bezahlung ciniger rückständigen praestanda, im Gesammibetrage von 657 Rihlr, 3 Sgr. 6 Pf. Klage erhoben, Der Verklagte zeigte hierauf dem Kreisgericht an, daß er bei der General-Kommission zu N, auf Re- gulirung und 1esp. Ablösung der auf seiner Mühle haftenden Realabgaben angeiragen, und daß er der Klage des Magistrats eine Einrede

„des Zins-Exlasses wegen ausgesührter Neubauten“

entgegen zu seßen habe, welche mit der Ablösung ganz konnex sei, weshalb er bitte, die Alten an die General-Kommission abzugeben. Da da3 Kreis- gericht auf diesen Antrag nicht eingehen wollte, so überreichte der Verklagte tíne vorläufige Klagebeantwortungsschrist, stellte darin die Behaup- tung auf, daß die eingeklagten Forderungen, als auf seinem Gewerbebeiriebe ruhend, durch das Gesey vom 2, November 1810 §, 30 und durch §. 3, der Gewerbe-Ordnung vom 17, Januar 1845 aufgehoben seien, und suchte hieraus in Verbindung mit ber Vorschrift im §. 2 des Gesches vom 11, März 1850 nachzuweisen, daß allein die General-Kommission zum weiteren Be- trieb der Sache kompetent sei. Nachdem hierauf das Kreisgericht die Akten der General-Kommission zu N. mitgetheilt und dabei bemerkt hatte, daß es es sich nah wie vor für kompetent in der Sache erachte, is unter dem 17, Januar d. J. von der General - Kommission der Kompetenz - Konflikt erhoben und demnächst das Nechtsverfahren eingestellt worden, Das Kreis- gericht zu N, is, in dem darüber erstatteten Berichte , sciner früher aus- gesprochenen Ansicht getreu gebliebcn, welcher sich aach der Vertreter tes tlagenden Magistrats angeschlossen hat, Dagegen hält nicht nur das Mi- nisterium für landwirthschaftlihe Angelegenheiten, soudern auch das Ap- pellationsgericht zu N, den Kompetenz - Konflikt für gerechtfertigt.

Die leptére Ansicht is die richtige. j

Der Kompetenz-Konflikt wird von der General-Kommission theils auf

die allgemeine Vorschrift, daß die Auseinanderscyungbehörde außer dem |

Hauptgegenstande der Regulirung au alle damit zusammenhängenden streitigen Rechts - Verhältnisse zu reguliren habe, theils auf eine spe - zielle Bestimmung im §. 2 des Gesehes vom 14, März 1850, be-

treffénd die auf Mühlengrundstücken haftenden Reallasten, gestüßt. Ju bei- |

den Veziehungen is die Ausführung der General-Kommission richiig, Die AP A von 30. Juni 1834 enthäli im §, 7 folgende Bestimmung: In den Angelegenheiten, welche bei deu General-Konntissionen anhängig sind, haben dieselben nicht blos den Hauptgegenstand der Auseinander- | seßung, soudern auch alle anderweitigen Rechtsverhältnisse, welche bei vorshristsmäßiger Ausführung der Auseinandersehung in ihrex bisherigen Lage nit verbleiben können , zu reguliren , die hierbei vorkommenden Sireitigkeiten zu entscheiden und überhaupt alle obrigkeitlihen Fest- ugen zu erlassen, deren es bedarf, um die Auseinandersegung zur usführung zu bringen und die Juteressenten zu einem völlig geor d-

gaben-Nückstände kauu man nicht sagen, daß sich die Juteressenten in einem völlíg g:ordneten Zustande befinden, Es fFommt dazu, daß nach

_§. 99 des Geseßes vom 2, März 1850 Abgaben - Rückstände

unter gewissen Bedingungeu der Rentenbank überwiesen wer- den können, eine Vorschrift, welhe unzweideutig auf der Voraus-

Mühlenmeister N. seine Verbindlichkeit zur Bezahlung der vom Magistrat zu N. eingetlagten Rückstände , gleichviel aus welchen Gründen , bestreitet, so kann _ der Generxal-Fommission die Befugniß nicht versagt werden, über diesen Streit in dem Ablösungs-Verfahren mit zu entscheiden. Dasselbe folgt aus der Vorschrift des §. 2 des Gefeßes vom 14, März 4850, wonach jeder Prozeß, in welchem die Frage streitig ist, ob pie guf einem Mühlengrundstüccke haftenden Abgahen dur die Be- stimmungen des §, 30 des Edikts vom 2, November 1810 oder des §,. 3 der Allgemeinen Gewerbe - Ordnung vom 17, Januar 1845 aufgehoben worden seien? zur Kompetenz der Auseinanderseßzungs-Behörde gehört. Dieser Fall liegt hier vor, indem der Verklagte in seiner vorläufigen Klagebeantwortungs- schrift behauptct hat, daß die eingeklagten Abgaben durch die allegirten geseßlichen Bestimmungen aufgehoben stien, Das Kreisgericht zu N. will dies zwar nicht gelten lassen, weil über jene Frage schon in dem Vorpro- zesse rechtskräftig entschieden sei. Das Vorhandensein eines solchen Judi- kats macht indessen eizen neuen Streit über die gedachte Frage noch nicht unmöglih. Ob der Streit eine auch nur scheinbare re ch1 liche Basis hat oder nicht, ist gleihgültig,. Es fommt vielmehr lediglih auf die That- sache an, daß jene Frage streitig is, und über diese Thatsache kann hier lein Zweifel obwalten. Aus vorstehenden Gränden hat der erhobene Kompetenz - Konflift für N und der Rechtsweg in der Sache für unzulässig erachtet werden müssen. Berlin, den 22, November 41851, Königlicher Gerichishof zur Entscheidung der Kompeteuz- Konslilte, S.) [gez.] von Lamprecht,

Angekommen: Der Fürst Herrmann von Habhfeldt, von Gotha,

Abgereist: Se. Durlaucht der General = Lieutenant und fommandirende General des Aten Armee-Corps, Fürst Wilhelm Radziwill, nach Magdeburg.

Der General-Jntendant der Königlichen Schauspiele, Kammer= herr von Hülsen, nach Königsberg in Pr.

Berlín, 7, März. Se. Majestät der König haben Aller- gnädigst geruht: dem Geheimen Legationsrath Philipsborn die Erlaubniß zur Anlegung des von Sr, Hoheit dem ältestregie- renden Herzog zu Anhalt ihm verliehenen Kommandeur = Kreuzes des Herzoglich Anhaltischen Gesammt=Hausordens Albrechts des Bâren zu ertheilen.

In einem in der „Neuen Preußischen Zeitung““ vom 9, Dezember 1853 (Nr. 288) abgedrudckten Artikel, als dessen Einsender sich der Kaplan von Sumiúski hierselbst angegeben hat, befinden sich Aeußerungen, welche als Verleumdungen gegen mi{h oder einen meiner Amts = Vorgänger verstanden werden können, Der König-= liche Staats - Auwalt, welcher auf Grund des §. 103 des Straf= rets eingeschritten war, hat mir jeßt die Voruntersuchungs =- Akten vorgelegt, in welchen ih finde, daß der Einsender zu seiner Ent-= shuldigung wiederholt erklärt hat:

die gerügten Aeußerungen beziehen ih weder auf das hiesige Ober-Präsidium nochauf einen andern Staatsbeamten.

Ih habe von dieser Erklärung Genugthuung genommen und den Königlichen Staats-Anwalt ersucht, von der weiteren Verfolgung abzustehen, Die unklare und zweideutige Fassung des fragkichen Zeitungs =- Artikels verpflichtet mich, dies zur Berichtigung desselben hiermit öffentlih und amtlih bekannt zu machen.

Posen, den 6. März 1854,

Der Ober = Präsident der Provinz Posen, von Puttkammer.

Nicdtamtliches. Preußen, Berlin, 7, März, Der Herr Minister der

neten Zustande zurückzuführen,

auswärtigen Angelegenheiten hat an die bei den deutschen Regie=

Aus- dieser Vorschrift, insbesondere aus den Schlußworten derselben, ergiebt sih, daß auch streitige Rückstände solcher Real-Abgaben, welche den Gegenstand eines bei einer General-Kommission anhängigen Ablösungs- Berfahrens bilden, zu denjenigen, mit dem Haupt-Verfahren konnexen Ge- genständen gehören, über welche die General-Kommission mit zu entscheiden hat. Denn vor der Entscheidung der Streitigkeiten über dergleihen Ab-

seßgebung beruhct, daß die Nückstände mit zu den von den Anseinander- sebungs - Brhörden zu regulircnden Gegenständen gehören, Da nun der

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rungen beglaubigten diplomatischen Agenten Preußens folgende Cirkular-Depesche ergehen lassen :

„Euer habe ih durch meinen Cickular-Erlaß vom 18ten v, Mis, von dem Abschluß des Vertrags Kenntniß gegeben, dur den die Regierung Sr, Majestät des Königs zwei Großherzogüch oldenburgische Gebieistheile am Jahdebusen behuss Anlegung eines Kricgs8hafeus erworben hat. Nacy- dem der genannte Vertrag die verfassungsmäßige Genehmigung durch ven Landtag des Großherzogthums Oldenburg erhalten hat, ijt ihm nunmehr auch die Zustimmung der diesseitigen Kammern zu Theil g:worden, so daß seiner Ausführung keine weiteren Hindernisse im Wege stchen, Es gereicht der Königlichen Negierung zur besonderen Genagthuung, durch die neue Acquisition die Möglichkcit eines fräftigen Schußes sür deu überseeischen Hande! der gesammten zollvereinten Staaten der Ausführung näher gebracht zu schen. Das Bedürfniß eines solhen Schuzis is mehr- fach durch gemeinsame Berathungen der deutschen Regierangen, zuleßt noch durch diejenigen wegen Gründung eines norddeutschen Flotten-Bereins an- erfannt worden, und wenn die diesfälligen Vez: handlungen zu keinem eut- sprechenden Resultate geführt haben, so darf der Grund dafür hauptsächlich in der Schwierigkeit ges-nden werdea, die dazu erforderlichen Mittel unter die beiheilizten Staaten zu Aller Zusriedrnheit zu vertheilen, Preußen, stets bemüht, bei der gedeihlichen Entwickelung des Zollvercins för- derlich mitzuwüiken und den Wünschen der verbundenen Regierungen überall entgegenzukommen, hat sclbst die finanzielle Opfer nicht gescheut, welche die Einrichtung und Unterhaltung cines von den übrigen Provinzen des Staates entfernt belegenen Kiiegshafens erheischen, um daduich vou vornherein die haup!sächlic)sten Hindernisse für cine verei. mäßige Herstellung des gemeinsamen See- und Handelsschuzes za bescitigen, Dirser gemein- nüßige Beweggrund, welcher den Plan zu dessen Unteruehmen- mit ins Leben gerufen hat, berechiigt uus aber zu der Hoffaung, daß, insofern die Regierungen des Zollvereins unsern Bemühungen ihre ermuthigende Unterstüßung angedeihen lasscn, diese hochwichtige Angelegenheit cine den Bedürfnissen des Zollvereins entsprechende Regelung empfangen wirde, Ew. wollen vorsteheude Bemerkungen, so wie das anliegende Cxemplar des Veitrages vom 20, Juli v, J., und der Nachtrags - Bestimmung vom 1, Dezember v, J. zur Kenntniß der Regierung bringen, bei welcher Sie beglaubigt zu sein die Ehre haben, und deren bci diejem Anlaß eiwa aus- gesprochene Wünsche mit der Versicherung entgegennehmen, daß wir sie zum Gegeustande einer eingehenden Prüsung, wie sie durch die beidersciti- gen Landes - und die Zollvereins - Juteressen geboten ist, machen würdeu, Berlin, den 14, Februar 1854," H : T i

Die Königliche Regierung beabsichtigt, in Duisburg ein evangelisches Prediger-Seminar zu gründen, und die Ber= ¿andlungen über diesen Gegenstand sind bereits im A (Pr, C.)

Nach hier eingegangenen Nachrichten, bemerlt die „Pr. C“, ift die bereits durch die „Ostsee - Zeitung „gegebene Mittheilung, daß von der russischen Regierung die Getreide = Ausfuhr gus dem Schwarzen und Asowschen Meere verboten worden (f. die gestrige

Nummer d. B.) vollkommen begründet. Indessen erstreckt sich das | a Sau | | fte Die Berufung der Stände selbs soll für dieses Frühjahr nun

am 12, (24,) Februar erlassene Verbot nicht auf die bereits bela- denen oder in Befrachtung begrissenen Sch!}fe, welche sreie Passage haben Maßregel anzusehen, da tin

dortiger Gegend nicht zu befürchten ist. Gleichbedeutend jollen die Zufuhren an Getreide aus dem Junnern nach Riga jein,

Bremen, 4. März. Jun heutiger gemeinschaftlicher Sißung:4 S | | des Senats und der Bürgerschaft wurde zunächst der neuerwählte | leihe soll, wie der „W. G. B.“ schreibt, noch im Laufe dieser | Woche aufgelegt werden. Man bezeihnet die Höhe auf 50 Mill.

Senator Hr. Dr. jur. Lampe cingesührt und beeidigtz jodann

,

wurde zur Wahl des achtzehnten Senatsmitgliedes geschritten, Aus

- \ D , Ï » Ry T1 o! 5 el § P C | | den vorgeschlagenen Kandidaten wurde Hr. Diedrich Albers mik | verjehene und mi , le ‘ie = 4n | | leihe jel, Die Verloosungen sollen zweimal im Jahre, die Rüd-

wie wir vernehmen, eine kurze Bedeukzeit zu seiner Erklärung über zahlungen innerhalb 40 Jahren erfolgen, und zwar für jede int

: O8 Nhyti vet T G N A 75 Stimmen bei 98 Votirenden gewählt, Der Erwählte hat sich,

die Annahme der Wahl erbeten. (Wes. Ztg) j Gotha, 3. Márz, Der seit Ende vorigen Jahres vertagte Spez iallandtag wird am 2Wsten d, M. wieder hierher einbe-

- ie { D E äk Top 67 D j Dent | rufen werden, um über die Ablösung der unserm Herzoge und dem | U 7 A GMRCTE s ! ; gende Mittheilung: 1) Der Betrag der wahrscheinlich am 7. März | zu eróffnenden und voraussichtlih bis 47, Mrz zur Subscription

, B L C 20 e sd 0 “1 M Al T Sd L j T fis » s } Y d 45 4 . A ' j d I! : / zu entsheiden. Vom Landtags-Ausschusse sind mit vem Bevollmäch- | anfliegenden Anleihe wird auf 50 Millionen Gulden Bankvaluta

e L G N 4. {i *Hojtosy ( V F —- Prinzen Albert aus dem Hausallod der ausgestorbenen U Altenburgischen Speziallinie zustehenden Allodialrente von 40,000 Fl,

tigten des Prinzen Albert, dem Hofrath Briegleb, die Vorverhand-

lungen bereits gepflogen worden. 4 0 : Schwarzburg. Rudolstadt, 28. Februar. Bon unjerem

Ministerium ist dem Landtage ein Militair - Strasgesebbuch vorge-

legt worden. Durch dasselbe ist ein höheres und niederes Mili-=

tairgericht e nah dem Dienstgrade des Angeschuldigten) | } 1 j l L : J atrgericht (1 ) | " während der dritten 5 Jahre von 300 Fl. bis 140,000 Bl, wáh=

eingeseßt, welches jedoch nur Militair - Verbrechen aburtheilt

der Disgziplinar - Strafgewalt der Dienst - Borgesyßien (Zuer=- | : LTEY Gat ; E TL 2 , U R Ne S N N : f der fünften 5 Jahre von 300 Fl. bis 109,000 Gl. und {o fort mit

kennung von Arrest) keinen Eintrag thut, Das höchste Stras-

maß ist die Todesstrafe durch Erschießenz nebeu ihr besteht au)

3 Hy p

förperliche Züchtigung, welche jedoch das Maximum von 30 Rohr-

streichen, die der Verurtheilte nicht in der Dienstkleidung empfängt,

cht übersteigen darf; der geringste Grad der körperlichen Züchli- | 1 irren, WeNN I y el 99 S T nie RELIERS V eh in | ten, 9) Für die Einzahlungen wird ein Zeitraum von einem Zahre,

gung sind 10 Stocfs{läge. Die Mitwirkung der Staatsanwalt-

‘chaft is ausgeschlossen; gemeine Verbrechen der Militairpersonen e 1s 1 ] l {ag M P t \chaft is ausgeschlossen; g ch : | tion in Baarem im Augenblicke der Subscription stipulirt werden.

unterliegen der Aburtheilung der Civilbehörden.

L \ - Y G 190 Sondershausen, 1. März. Unser Landtag dat den neuen | #0 | z ; eg Hy Wie Entwurf einer P die Arbeit der von den thürin- | dieser Anleihe nicht gewährt. (S. die heutige telegr,Dep, aus Wien.)

gishen Ländern niedergeseßten Kommission, im Wesentlichen ange=- nommen. Bekanntlich wird dur diese Strafprozeßordnung die

sollen. Das Verbot is wohl lediglih als eine politische | De EON Qrope Dot, mat sagt gegen 90,000 Tschetwert, lagern sollen, also ein Mangel in

Kompetenz der Schwurgerichte auf s{chwere, mit einem Sträfmaße srin 5 ver Jahren Zuchthaus bedrohte (E Ie

Franffurt a. M., 3. März, Gutem Vernehmen nach wie das eeGrantf, D.“ mittheilt, sind in der gestrigen Buudes- tag ssißung wichtige Angelegenheiten nicht verhandelt worden. Als die bemertenswertheren bezeihnet man folgende: Liechtenstein übernahm die bisher von Homburg innegehabte Führung der 16ten Stimme, Wie in den legten Sißungen, so sind auch gestern wieder von mehreren Regierungen (Bayern, Sachsen und Braunschweig) Militgir=Standeslisten und Uebersichten der durch ihre Länder führen= den Eisenbahnlinien eingereiht worden, Baden machte die Mit-= theilung von der Eruennung des Obersten Hilpert zum Kommandanten der Vuudesfestung Rastatt au die Stelle des bisherigen Kom-= mandanten, Dberjt Kunß, Preußen erstattete die Anzeige daß das bisher in Mainz garnisonirende 38, Infanterie -Regiment von April an einen Theil der Frankfurter Bundesgarnison bilden werde (Das bisher hier liegende 29, Jnfanterie-Regiment geht, wie wir hören, Ende dieses Monats nach Trier, und das Dortige 34, erseßt das von Mainz abgegangene). Das Königreich Sachsen stellte einen Antrag wegen Ourchführung einzelner Bestimmungen der all- gemeinen Wechselordnung. Der Bundesmilitairaus\huß verbrei= tete sich über den Bundesfestungs = Etat von Ulm und Rastatt. Außerdem gelangten wieder mehrere Privateingaben zur Vorlage, bejonders von [chleswig=holsteinischen Offizieren, welche um Pen- sionen petitioniren,

Nachträglich theilt das „Fraukf. J.“ noch mit: daß die An- gelegenheit des Contreadmirals Brommy zur Schlußverhandlung gelangte, Die Anträge des Ausschusses über eine dem Contre- «lrmiral Brommy zU gewährende Entschädigung, welche bereits früher ihrem wejentlichen Inhalte nach bekannt wurden, sind an= genommen worden, Die Angabe, nah welcher der Königlich baierishe Bundestagsgesandte, Frhr. v, Schrenk, seinen hiesigen Posten verlassen werde, um das Portefeuille der Justiz zu über= nehmen, findet hier bis jeßt noch feine bestimmte Bestätigung. _ Bade, Karlsruhe, 3, März. Die Ministerial - Räthe Hendel von Wiesbaden und von Rieffel von Darmstadt sind gestern hier eingetroffen. Die genaunten Herren waren ihrer Zeit Miilglieder der Konserenz ver zur oberrheinischen Kirchenprovinz gehörigen Siagaten, und demnach dürfte ihre jeßige Anwesenheit

mit der obshwebenden Kirchenfrage in Verbindung zu bringen sein.

Württemberg. Stuttgart, 3. März. Der ständische

Aus schuß ist bis zum 13ten d. M. zur Erledigung laufender Ge-

1chäste, insbesondere der Prüfung von Staatsrehnungen , einberu-

desluitiv ausgegeben sein und ohne ganz bescudere außerordentliche Umstände der Laudtag vor dem Herbst uicht zusammentreten. Dann teht aber ein sehr langer Landtag zu erwarten, da außer den vie- len theils schon gemachten, theils noch in der Vorbereitung be- grisfenen Geseg-Vorlagen auch wieder ein dreijähriger Etat zu he- rathen tf. :

Dejterreich, Wien, 2, März. Die bevorstehende An-

und die Modalität in der Art, daß es eine mit 4proz. Coupons versehene und mit Gewinnsten reichlich ausgestattete Lotterie = An=

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abgetheilte Schuldvershreibung von 250 Fl. mit wenigstens

300 Bl, Der Emissions-Cours soll unter 100 (250 Fl.) gestellt , werden,

Die „Triest. Ztg.“ erhält darüber aus Wien, 1. März, fol-

‘estgesebtz 2) die Form, Staats-Obligationen à 250 gl. pro Stück nit 4prozentigen einjährigen Coupons versehen. 3) Zur Tilgung dieser Auleiße werden Annuitäten à 15 pCt,, d. i. 750,000 06 durch 50 Jahre verwendet und alljährlich zwei Ziehungen mit fol- genden Rückzahlungen, während der ersten 5 Jahre von 300 ai, bis 200,000 Fl, während der zweiten 5 Jahre von 300Fl. bis 170,000 Glisz

î

rend der vierten 5 Jahre von 300 Fl. bis 110,000 Fl., während

beiläufig gleichen Gewinnsten stattfinden. 4) Der Emissionspreis die- ses im Wege der Subscripiion ausschließlich im Julande auszule- genden Anlehens ist noch nicht bestimmt; wir glauben uns aber nicht zu irren, wenn wir ihn nicht viel höher als 90 pCt. erwar-

i

eingetheilt in 10 bis 12 Raten, und ein Erlag von 10 pCt, Cau= Provisionsvergütung oder anderweitige Begünstigungen werden bei

Großbritanuicu und Jrland. London, 4. Mârz, Jn der gestrigen Sibung des Oberhauses machte Lord Aber-

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