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„n bedingungsmäßige Ausführung verlangt, richten cen I o eung cs Königlichen Regierung angestellten Versuche zu einer desfallsigen Beurtheilung aber ungenügend sind. Denn eines Theils haben sie für zu geringe Zeiträume und Quantitäten stattgefunden, andern Theils liegt die Vermuthung way daß den Arbeitern der Zweck der Versuche nicht unbekannt geblieben und dieser Umstand auf die Ari ihrer Thätigkeit nicht ohne Einfluß ge= blieben sein wird.
Bei der großen Verschiedenheit in der Form, Größe, Hârte und Zähigkeit der Steine müssen die Preise für jeden konkreten Fall festgeseßt werden und nach den bisher gemachten Erfahrungen fann es faum mehr zweifelhaft sein, worauf es bei der Schäbung des zu den Arbeiten qu. erforderlichen Zeit- und Kraft-Aufwandes ankommt.
Während z. B. Steine, welche zu klein oder so gestaltet sind, daß sie in Haufen mit Wandungen nicht geseßt werden fönnen, in Kasten zu messen, mit 3 bis 4 Sgr. pro Schachtruthe ; lagerhafte oder prismatisch geformte Steine in Haufen von 7, §, 5 oder ú Schachtruthe — kleinere Haufen sind in der Regel nicht zweckmäßig — dicht und regelmäßig aufzuseßen mit 6 bis 8 Sgr. ausreichend bezahlt sind, können allerdings auch Steine so unregelmäßig gestal= tet sein, daß für dieselbe Arbeit die Kosten bis zu 10 Sgr, anlau- fen. Dabei wird überall vorausgeseßt, daß die Lücken, welche die größeren Steine lassen, mit kleineren oder zu zerkleinenden Steinen ausgefüllt werden, denn es liegt auf der Hand, daß, wie die Königliche Regierung richtig bemerkt, die etwanigen geringen Mehr= kosten für Aufseßen durch den Gewinn an Material vielfah und reihlich gededt werden. Das Aufseßen muß daher den zuverlässig= sten Leuten übertragen werden und um so mehr unter Aufsicht ge= \{ehen, als bei sorgloser und lockerer Aufpackung der Steine s\o=- wohl der Aufseher, als der Lieferant gewinnen und die Fälle nicht selten sind, wo Beide, zum Nachtheil des Chausseebau-Fonds, Hand in Hand gehen z überdies aber auch die sorgfältige Ausfonderung der untauglichen Steine überwacht werden muß.
Was das Zerkleinen der verschiedenartigen Steine anbelangt, so würden bei fortgeseßten aufmerksamen Beobachtungen die Bau- Beamten bald zu dem Urtheile gelangen, ob und in welhem Maße eine Herabsezung der bisher gezahlten Preise stattfinden fann. Nach den bisherigen Erfahrungen muß es anerkannt werden, daß die Arbeiter beim Zerkleinen von Kalksteinen, Wacken, Quarzen, Sandsteinen 2c. von geringer Dichtigkeit, bei einem Preise von 24 Sgr. bis 1 Thlr. pro Schachtruthez von Granitgeschieben, Por= phyren, Quarzsandsteinen, Keupen 2c. bei einem Preise von 15 bis 2 Thlr. pro Schachtruthe eine dem üblichen Tagelohne angemessene Löhnung erwerben können, wenn ihnen die Hämmer geliefert und unterhalten werden, während thnen dieses selbst bei einem Preise von 2% bis 3 Thlr. pro Schachtruthe für das Zerkleinen von har- ten Basalten und Hornsteinen oft kaum möglich wird,
Als Zuschlag für die Selbstbeschaffung und Unterhal- tung der Hämmer darf aber nicht, wie die Königliche Regierung annimmt, ein fester Saß pro Schachtruthe be- rechnet werdenz er ist vielmehr durhweg abhängig von der größeren oder geringeren Festigkeit der zu s{chlagenden Steine, daher vom Arbeitslohne, und mag mit etwa 9 bic 10 Prozent desselben richtig zu veranschlagen sein.
Auch ist bei der Schäßung des Arbeitspreises nicht außer Acht zu lassen, daß Steine von geringer Dichtigkeit nur in größeren Stücken geschlagen werden dürfen, als feste Steine und daß ebenso für Steinbahnen, welche hauptsächlich dem Fracht verkehre dienen, der gröbere Steinschlag von etwa 5 bis 6 Kubikzoll demjenigen für Straßen mit vorherrschend leichtem Verkehr bestimmten, von etwa 3 bis 4 Kubikzoll vorgezogen und demgemäß der Preis resp. er- mäßigt oder erhöht werden muß.
Die Königliche Regierung wolle hiernach die betreffenden Bau- beamten instruiren und durch fleißige Kontrole auf Festseßung von Preisen, die der Arbeit gleichmäßig entsprechen, hinwirken.
Berlin, den 17, Januar 1854.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. d von der Heydt. n
die Königliche Regierung zu N. und abschriftlich zur Nachachtung an Kimmtliche übrige König- liche Regierungen und an die Kbnigliche Mi- nisterigl-Bau-Kommission hierselbst.
Justiz - Ministerium.
Erkenntniß des Königlichen Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompetenz=-Konflikte vom 17ten Dezember 1863 — die Unzulässigkeit von Posses- sorien-Klagen gegen polizeilihe Verfügungen betreffend.
nen Kompetenz=-Konflikt in der bei dem Königlichen Kreisgericht W, anhängigen Prozeßsache 2c. 2c. erkennt e Königliche Gerth hof zur Entscheidung der Kompetenz - Konflikte für Recht: daß der Rechtsweg in dieser Sache für unzulässig und der erhobene Kon- flift daher für begründet zu erahten. Von Rechts wegen.
Gründe,
Der Kläger, welcher auf dem Schweinemarkt i Schweine erkauft hat, die der Verklagte L. von dem R ‘früber erkauft zu haben behauptet, bezweckt durch seine vorliegende Posses- sorien-Klage lediglich die Aufhebung der seiner Meinung nach un- befugt und widerrechtlich von dem Verklagten S,, in feiner Eigenschaft als damaliger interimistisher Bürgermeister von
. getroffenen polizeilihen Anordnung, zufolge deren die beiden Schweine vorläufig bis zur rihterlichen Entscheidung des Streites dem L, zum Verwahrsam überwiesen worden sind, Da aber Beschwerden über polizeilihe Verfügungen jeder Art, sie mögen die Geseßmäßigkeit, Nothwendigkeit oder Zweck- máßigkeit derselben betreffen, nah §. 1, des Geseßes vom 11. Mai 1842 vor die vorgesebte Dienstbehörde gehören, und der Rechtsweg darüber, wenn die Verleßung eines zum Privat - Eigenthum ge- hörenden Rechts behauptet wird, nur unter den in den §§. 2 u. ff. jenes Gesebes angegebenen Vorausseßungen zulässig ist, im vorlie- genden Falle aber feine dieser Vorausseßungen Plah greift, so mußte der von der Königlichen Regierung zu Potsdam erhobene Kompe- tenz-Konflikt für begründet anerkannt werden,
Berlin, den 17. Dezember 1853.
Königlicher Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenz=Konsflikte,
Ministerium der geistlichen, Unterrichts: und Medizinal - Nngelegenheiten.
Dem Oberlehrer am Gymnasium zu Halberstadt, Dr. Jacob Friedri: Georg Julius Hins; und
Dem Inspector adjunctus am Königlichen Pädagogium zu Halle, Dr. Hermann Adalbert Daniel, ist der Yrofeffor-Titel verliehen; so wie
Der Schulamts = Kandidat Theodor Kerst zu Aachen als E ordentlicher Lehrer an dem dortigen Gymnasium bestätigt vorden, Ï
Ministerium des Junernu.
Erlaß vom 5. Februar 1854 — betreffend den Er=
saß von Reisekosten, welche an arbeitsfähige Per =
sonen, die jih auf dem Transport befinden oder
mit Zwangspässen versehen sind,- ausw äts: ge zahlt Vorven |11t 0.
Ew. 2c. remittire ich anbei die mittelst gefälligen Berichts v 30, November pr. wieder vorgelegte Cingabe “A N. vom L d ber pr. nebst Anlagen, in welcher dieselbe gegen die ihr von Ew, 2c, auferlegte Verpflichtung zur Erstattung von Reise -Unterstüßungen reflamirt, welche heimathlosen, mittelst Zwangspasses an einen be- stimmten Ort dirigirten arbeitsfähigen Personen gewährt worden sind, indem ich inge Folgendes ergebenst bemerke. Durch mehrfache Reskripte is diesseits der Grundsaß ausge-
\sprochen worden, /
daß den Armen-Verbänden der Ersaß von Reise-Unterstüßungen,
welche an arbeitsfähige Angehörige auswärts gezahlt worden,
nit obliege, weil arbeitsfähige Personen nicht als arm anzusehen
sind, bei ihnen mithin die Nothwendigkeit einer Unterstüßung aus
E Mitteln der Armenpflege nicht angenommen wer-
en kann. Eine Ausnahme von dieser Regel tritt nun allerdings dann ein, wenn das Jndividuum in der Freiheit, sih seinen Unterhalt selbst| zu erwerben, beschränkt ist. Dieser Fall ist, gleichwie bei solchen Individuen, welche sih auf dem Transporte befinden, auch bei denen vorhanden, welche auf Grund des Cirkular = Reskripts vom 18. August 1824 (Annalen S, 804) mit einem, in den ge- eigneten Fällen die Stelle des Transports vertretenden, zur Erspa- rung der Transportkosten ausgefertigten Zwangspasse versehen sind, welcher die Weisung enthält, sich: ohne Aufenthalt auf dem vorgezeihneten Wege nah einem bestimmten Orte zu begeben, ___Das- vorgeschriebene Formular is aber niht blos auf Fälle dieser Art, in welchen es als ein Zwangspaß im eigentlihen Sinne anzusehen ist, beschränkt, sondern soll nach dem gedachten Cirkular- Resfskripte auch zu dem. Zwedcke benußt werden, um den Jnhaber der besonderen polizeilihen Aufmerksamkeit zu empfehlen. Jst die Reiseroute zu diesem leßteren Zwedcke ertheilt worden, \o ist
Auf den von der Königlichen Regierung zu Potsdam erhobe-
der Jnhaber durch dieselbe an sich noch niht behindert, sich auf
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seinem Wege um Arbeit zu bemühen und die si{ch ihm dazu darbie- tende Gelegenheit zu benußen. Es ist vielmehr {hon durch das Reskript an die Regierung zu N, vom 21, April 1826 (Annalen Seite 408) für zulässig erahtet worden, cinem mit einer solchen Reiseroute reisenden Individuum, wenn es unterweges Arbeit findet, den Aufenthalt zu gestatten. :
Bei der ausgedehnten Anwendung , welche den Reiserouten in Beziehung auf Personen, die der Arbeitsheu und der Neigung zu müßigem Umherstreifen verdächtig sind, gegeben wird, is es sogar im Interesse der Armen- und Sicherheits-Polizei dringend geboten, die Inhaber solcher Pässe niht nur an der Benußung einer sich ihnen darbietenden Arbeitsgelegenheit nicht zu verhindern, sondern sie vielmehr zu deren Aufsuhung und Benußung, wo sie sich auch darbieten möge, alles Ernstes zu veranlassen. Hieraus folgt, daß der Anspruch auf Erstattung der einem arbeitsfähigen Individuum oerabrei{ten Unterstüßung nicht dadurch allein , daß dasselbe eine Reiseroute gesührt hat, sondern zugleich auch durch den Nachweis zu begründen ist, daß der Jnhaber nah dem Inhalte der Reiseroute oder den sonst obwaltenden Umständen zur unverzüglichen Fort= seßung seiner Reise gehalten und dadur in der Aussuchung und Benußung einer Gelegenheit zum Erwerbe verhindert gewesen sei. Nur auf Fälle dieser leßteren Art ist das Reskript vom 31, Ja= nuar 1845 an die Regierung zu N. (Minist. -« Bl. S. 69) zu be- ziehen, welches sich für den Ersaß von Reise - Unterstüßungen aus= spricht, die den Jnhabern von Zwangs -Pässen gewährt werden mußten.
Ew, 2c. ersuche ih ergebenst, nah vorstehenden Grundsäßen die Beschwerde der N. zu erledigen. Diese Beschwerde ist nicht be- gründet, insofern sie dagegen gerichtet ist, daß Ew. 2c, die Anord= nung wegen Erstattung von Reise- Unterstüßungen an Personen, welche mittelst Zwangspasses in ihre Heimath gewiesen sind, auch auf heimathlose Personen bezogen haben, welche mittelst eines sol-= chen Passes an einen anderen Ort dirigirt werden. Denn ob eine arbeitsfähige Person einem bestimmten Orte angehört, oder heimath= los ist, kann bei Beurtheilung der Frage, ob ein Bedürfniß, sie auf der Reise zu unterstüßen, vorliege, nicht von Einfluß sein, Die Beschwerde erscheint aber insofern nicht unbegründet, als Ew, 2c, eine Ersaßpflicht in Beziehung auf alle mit einer beschränkten Reiseroute versehene Individuen, und namentlih in 2 auf solche annehmen, welche zur Reise nah einem von ihnen f Lot gewählten Orte mit einer Reiseroute versehen sind. “Der Ansicht, daß Pérsonen, welche erklärt haben, na einem bestimmten Orte, um daselbst Arbeit zu suchen, si begeben zu wollen, und welche zu dieser Reise mit einer Reijeroute versehen sind, auf dem Wege dorthin eine Erwerbs - Gelegenheit zu be-= nußen nicht befugt und daher als Arme zu unterstüßen seien, glaube ¡ch aus den obigen Gründen nicht beitreten zu können,
Berlin, den 5. Februar 1854. Der Minister des Jnnern. Im Austrage: von Manteuffel. An den Königlichen Ober-Präsidenten der Provinz N.
Abgereist: Der Ober - Jägermieister Graf von der Asse- burg-Falkenstein, nah Meisdorf,
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 14, März, Zweiten Kammer eingebrahte Interpellation des Grafen S@chwerin über den Standpunkt der Regierung in der orientali- {hen Frage, erwiederte der Herr Minister -Prásident: Regierung Sr. Majestät des- Königs habe {hon vor dieser Înter- pellation die Absicht gehabt, den Kammern eine diese Angelegenhel betreffende Vorlage zu machen. Dieselbe sei in den nächsten Tagen zu erwarten und werde Gelegenheit zu Erklärungen über diese Ver- hältnisse geben, so weit sie sür die Oeffentlichkeit geeignet erachte! würden. Zur Beruhigung des Landes wolle er aber schon jeßt mittheilen, daß die Regierung ihren Standpunkt in dieser Frage in feiner Weise verändert habe, und daß die Flotten, welche Demnächst in der Ostsee zu erwarten seien, Mächten angehören , mit welchen Preußen im Frieden und guten Einvernehmen sih befinde. (Pr. C.)
— Bei dem in leßter Zeit immer reger gewordenen Leben auf dem Gebiete der Kirche hat sich auch das Bedürfniß der Verbrei- tung amtlicher Mittheilungen unter die Geistlichen vermehrt. Die Königlichen Konsistorien der Provinzen Schlesien und Preußen haben sich daher veranlaßt gesehen, die Form der Publication für die Cirkular - Verfügungen, welche bisher lithographirt verbreitet wurden, dahin zu ändern, daß dieselben, so oft der Stoff dazu
Auf eine gestern in der |
Die |
vorhanden ist, als eine Art firchliches Amtsblatt veröffentlicht versendet werden, Glides, Jntetlgti, geren Rand ___— n der Stadt Schlawa, im Regierungsbezirk Liegniß, i die Städte-Ordnung vom 30, Mai 1853 voll P LiS ei offt rben, — Der bisherige Königliche Konsul zu Bahia, Berndes, hat um seine Entlassung nachgesuht, weil er seinen Aufenthalt bleibend in Europa zu nehmen beabsichtigt. Herr Berndes befindet sich zur Zeit bereits in Hamburg, und die Geschäfte des König- lichen Konsulats in Bahia werden gegenwärtig interimistisch durch Herrn Kleinschmidt verwaltet. (Pr, C.) _ Hannover, 14, März. Unsere Zeitung veröffentlicht heute in ihrem amtlihen Theile folgende Bekanntmachung des Königlichen Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten vom gestrigen Da- tum: „Nachrichten zufolge, welche dem unterzeichneten Ministerium zugegangen sind, sind laut Ukas vom 18, und 22. v, M, (r. Styls) die nachfolgenden russischen Provinzen: Die Gouvernements Ekaterinoslaw, Taganrog, Petersburg, Esthland, Liefland, Archangel, Kowno, Wilna, Grodno, Wolhynien, Podolien, so wie das König- rei Polen und das Herzogthum Kurland von Sr, Majestät dem Kaiser von Rußland in Kriegszustand erklärt,“ i __ VLübeck, 11, März, Die nach Dänemark transitirenden Güter langen in diesem Jahre besonders frühzeitig und in großen Massen hier an, so daß die nah Kopenhagen gehenden Dampf}= schiffe übervolle Ladung haben, Die Besorgniß vor kriegerischen Ereignissen in der Ostsee scheint die Ursache dieser beshleunigten Absendungen zu sein, — In lebterer Zeit sind hier große Quan= titäten von Blei per Eisenbahn angelangt, um mit Segelschiffen nach den russishen Häfen befördert zu werden. (L. Z,) Hamburg, 13. März, Ein heute veröffentlihter Antrag des Senats für die nächste Versammlung der erbgesessenen Bürger= schaft betrifft die Ratification des Schluß - Protokolls der dritten Elbschifffahrts=Revisions-Kommission vom 8. Februar 1854, Der Senat bedauert in der Motivirung seines Antrages, daß es, ungeachtet aller Bemühungen Oesterreihs , Preußens, Sachsens und Hamburgs, nicht gelungen is, eine umfassendere Re= gulirung der Elbzölle zu Stande zu bringen, und insbesondere, daß die Herabsebung des Normalzolles für Kaffee, Tabak, Garne, Zink u, \. w, nicht zu erreichen gewesén ist, (H. B. H.)
Weimar, 12, März, Heute ward der aus Anlaß der Do= mainen - Frage einberufene außerordentliche Landtag vom Staats=- Minister von Wabdorf im Austrag Sx. Königlichen Hoheit des Großherzogs eröffnet. Die vorgelegte höchste Propositionsschrist erwähnt zunächst des Protestes der Agnaten gegen die im Jahre 1848 ohne deren Zustimmung erfolgte Abtretung der Domainen an den Staat gegen die Verwilligung einer Civilliste von 280,000 Rthlr., welchen Protest der jeßt regierende Großherzeg als begründet erachten müssez es proponire daher die Staatsregierung, daß der Landtag die Domainen als fideikommissarishes Eigenthum des
| Großherzoglichen Hauses anerkenne, während die Regierung unter Zustimmung der Agnaten darein willige, daß Se. Königliche Hoheit | der Großherzog statt einer Civilliste, die bisher (da 30,000 Rthlr. nachgelassen wurden) 250,000 Rthlr, betragen, eine gleiche Summe als Allodialrente beziehe, die Verwaltung des ganzen Dominial=
vermögens übrigens beim Staate verbleiben solle, — Hierauf ward
| zur Wahl des Präsidenten geschritten und fiel dicse wieder auf den
Herrn von Schwendler, : Bayern. München, 11. März, Diesen Nachmittag ist Sr.
| Majestät dem Kaiser Franz Joseph zu Ehren große Tafel bei
Sr. Majestät dem König Ludwig im Wittelsbacher Palast, Heute Vormittag empfing der Kaiser zuerst den K, Kriegsminister Ge- neral-Lieutenant von Lüder und sämmtliche hier anwesende Gene- rale, dann in ciner besondern Audienz den Herrn Minister von der Pfordten und hierauf mehrere Reichsräthe und einige andere hoh- estellte Personen. |
M Blan, Brüssel, 12, März, Die „Ind. belge“ meldet: Herr von Brunnow , Ex-Ambassadeur Rußlands beim Londoner Hofe, hat von seiner Regierung den Befehl erhalten, Darmstadt zu
verlassen und nah Brüssel zu gehen, wo er seinen provisorischen
Aufenthalt nehmen wird. j
eoßbritannien und Jrland. „London, L März. Jn der Sißung des Ober hauses am 2. Márz klagte Lord Ellen=- dorough über die ungenügende Bemannung der Slotte, welhe er aus der unzureichenden Löhnuung im Vergleich zu der Kauffahrtei= Marine erklärte. Lord Aberdeen bemerkte dagegen, daß die Ost- seeflotie niht nur vollständig bemannt sei, sondern au, daß ihre Bemannung aus\{ließlich aus freiwilligen Matrosen bestehe und
" versprach Vorlegung der Ausweise darüber. Graf Grey hielt eine
lange Rede über die neue Reform-Bill und äußerte seine Befriedi= 8 darüber, daß die Regierung die Bill aufgegeben habe. Lord Aberdeen erwiederte, daß die Bill von der Regierung feineê- weges aufgegeben sei, sondern daß beabsichtigt werde, dieselbe Ln 27, April im Unterhause zur zweiten Verlesung zu stellenz_/ u 2 fügte er hinzu, daß die Regierung sich unter den gegen r li kritischen Umständen natürlich dazu nicht unwiderruflih ver
m ahen könne,