1854 / 68 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Productionen herausgeben, Die Preis säße. werden von Jahr zu Jahr regulirt. @ 5

Zur Begründung eines sicheren Verkeh1es derselben, ferner, um ihr cine, nah den Wünschen des Publikums geleitete Nichtung zu. geben und zur Sicherstellung derjenigen, welche ihre Unternchmungen auf die Pro- ductionen derselben gründen, sollen Actien ausgegeben und den Actionairen vor allen anderen Konkurrenien besonders mäßige, den Zutritt entfernter Theilnehmer begünstigcude Preise und die Ausführung großer Unternehmun- gen erleihternde Bedingungen gestellt werden,

Die Königliche Garten-Jutendantur wird als beständiger Actionair der Anstalt rücksichtlich des Preises die Vortheile der nächstwohnenden Actionaire, außerdem aber in Betrachi der bedeutenden Leistungen, welcbe von derselben und sonst aus den öffentlichen Fonds zu Gunsten der Anstalt gemacht wer- den, den Vorzug genießen, daß sie ohne weitere Bestellung die jedesmal vorhandenen Produkte für die vorgedachten Preise, wie es die Anlagen in den Königlichen Gärten eben fordern, in weicher Art es immcr sei, bis zur Hälfte der Vorräthe vorweg nehmen kann.

16.

Der beigefügte Einrichtungs- und Betriebsp!an (B ) dient vorläufig zur

Norm, kaun aber ‘von den interessirenden Behörden, jedoch mit Ausrecht-

haltung der in den Statuten getroffenen Bestimmungen, verändert werden,

M Gartner -Lebranal Rähere Bestimmung über ven Umfang derselben, G2

Die Gärtner - Lehr - Anstalt besteht aus zwei, ihrem Zwecke nach ver- schiedenen Abtheilungen.

In der ersten sollen Garten - Arb:iter zu praktischen Gärtnern, jedoch nur in den nicderen Stufen der Gartenkunst, ausgebildet, in der zweiten Kunst- und Handels-Gärtner und Garterkünstler gebildet werden,

Die erste Abtheilung, Gs.

Die Gartenarbeiter werden in dein Anbau von Gemüsen (im Freien und in Mistbeeten) in der Anzucht von Obstbäumen, Waldhölzern und Sc{chmucksträuchern, im Hande!sgewächsbau und dem Unbau von Gras- sämereien, durch Einübung und durch die ihnen bei Gelegenheit der Arbeit von ihren Vorgesetzten ertheilte Anleitung unterrichtet,

G 49.

Die Beschäftigung und Einübung der Zöglinge dieser Abtheilung erfolgt hauptsächlich in der Landesbaumschule, und nach Anorduung des Direttors der Königlichen Gärten, in diesen lehteren,

6, 20:

Der mit dex speziellen Leitung der Arbeiien in der Landes-Baum- schule beguftragie Vorsteher und die Königlichen Hosgärtner stehen zu den Zöglingen dieser Abtheilung in der Stellung ihrer Lehrherren,

A

Wegen der übrigen Einrichiungen bei dieser Abtheilung und wegen des Staatszuschusses für dieselde wird auf den besondeien Einrichtungsplan (C.) verwiesen.

Die weile Abtheilung. S, 22,

Die zweite Abtheilung zerfällt in zwei Klassen, Jn der unteren Klasse ivird der, einem Kunst- und Handelsgärtner nöthige wissenschaftliche Unter- richt von geeigneten Lehrern ertheilt und Gelegenheit zu praktischen Uebun- gen in allen Zweigen der Gärtnerxci gegeben. Jn der oberen Klasse werden Gartenkfünstler gebildet,

8, 23.

Das zum Unterricht bestimmte Lokal, jeßt der Lehrsaal in der Dienst- wohnung ves Hofgärtner Legeler in Sanssouci, verbleibt der Anstalt zu diesem Zwece,

G 24

Der Anstalt wird ferner nach beigefügtem Einrichtungs- und Betriebs- Plan (D.) gestatict, die Königlichen Gäiten bei Potsdam zum Unterricht ihrer Zöglinge zu benußen, und soll ihr diese Gelegenheit zur Erfüllung ihrer Zwece, wiewohl ihr fein bestimmier Anspruch auf deren Fortdauer einge- räumt wird, ohne dringende Veranlassung und ohne Nlerhöchste Jm- medíai-Entscheicung nicht entzogen werden.

Es soll dice Einrichtung getroffen werden, daß diejenigen Zöglinge, {welche den Kursus in der Anstalt zurückgelegt haben und vom Vorstande als dazu befähigt exklärt siud, ihre Studien sowohl auf der Universität als auch im botanischen Gaiten zu Schöneberg fortseßen können, und werden ihnen hierbei, wie bisher, die Nechte und Vorzüge der Akademiker zu Theil,

V, 2D,

Die Einrichiung der Anstalt, die Anordnung der Lehrmittel, die Unter- bringung der Zöglinge und dic Gewährung der Hülssmittel zur Erleichte- rung ihres Unterhaltes erfolgen nah dem beigefügten Betricbsplaue, dessen L Abänderung den hierbei interessirenden Behörden vorbebalten

A

N V. 207

__ Die Zöglinge der zweiten Abtheilung werden an die Königlichen Hof- gartner , als au ihre Lehrherren, überwicsen, Jeder derselben steht unier der Disziplin desjenigen Hofgärtners, welchem er zugetheilt ist; in Bezug auf dea Unterricht dur Lehrvorträge aber sind die Zöglinge der Disziplin ihrer Lehrer unterworfen, Die höhere Aufsicht über die Ausübung der Disziplin führt der Direktor der Änsftalt.

Ï f 2 Jm UPebrigen wird auch hier auf den besonteren Einrichtungsplan für diese Abtheilung verwiesen.

IV, Beamte beider Anstalten, §, 28,

Die Landesbaumschule sowohl wie beide Abiheilungen ver Lehranstalt

stehen unt:r der Direction des Direktors dir Königlichen Gärten,

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Zur Unterstüßung wird dem Direktor ein Gehülse beigeorbnet, welcher die Qualification eines ‘Hartenkfünstlers haben, in der Feldmeßkunst, im Entwerfen von Gartcnylänen und im Nechnungswesen besonders geübt sein muß. Die Annahme und Entlassung dieses Gehülfen bleibt dem Direktor überlassen und erfolgt dessen Remuneration zur Hälfte aus der Kasse der Gärtner-Lehr-Anstalt, zur anderen Hälfte aus der Kasse der Landeëbaum- \chule,

§. 20.

Die für die Zöglinge ver Lehr-Anstalt §, 26 bezeichneten Lehrherren in den praktischen Uebungen und Manipuiationen find die Königlichen Hof- gär!uer und der Vorsteher der Landezbaumschule und erhalten diese dafür, nach dem Einrichtungsplane, ein bestimmtes Lehrgelb,

Q, 21.

Das übrige, zur Kualiur derx Landesbaumschule erfordc:liche Personal wird auf Kündigung angenommeaz vorbehaltlich des Beschlusses der Be- hörden über die bleibende Anstellung eines oder des anderen Beamten, wenn

® c | diesclbe in Zukunft nöthig befunden werden sollte, | 32 | Zur Kassenführung- der Landesbaumschule und de: Gärtuer-Lehr-Anstalt i ein besouderer Reudant angestellt, der zugleich die Kalkulgturgeschäfte besorgt,

Oas Gehalt desselben tragen beide Anstalter

Zur Unterstüßung des Readanten wird für die Sekrctariats-Geschäfste ein Gehülfe beigegeben, Beide Beamte können gleichzeitig Beamie der Königlichen Garten-Intendantur sein und erhalten alsdaun cin Gehalt gus deren (Etats,

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Oas Ua ou,

WY- DO Zur sicheren Wahrnehmung der Zwecke sowohl der Landes-Baumschule als der Lehr-Anstalten soll ein Kuratorium bestellt werden. S, 84, Das Kuratorium besteht aus: 1) dem Juntendvanten der Königlichen Gärten als Vorsißendem, 2) einem von dem vorgeseßten Ministerium dazu bestimmten und 3) einem in dex Gärtnerei gründlich erfahrenen, von Beförderung des Gartenbaues zu Beilin aus dessen Mi Mitgliede. N Die Bestimmung des Kuratoriums is+ den Betrieb der Anstalten zu beobachten, dem Direktor derselben scine Bemeikungen ind etwaigen Nath schläge mitzutheilen, und geeigneten Falls dem vorgeseßteu Ministerium

i | G 30.

| und Zustande der Jyustitute zu nehmen,

| |

|

Berichti zu erstatten, ferner auch einzelnen Aufträgen des Ministeriums in

Bezug auf die Anstalten sich zu unterziehen,

Zu diesem Zwecke is sowohl vas Kuratorium in seiner Gesammtheit als jedes Mitglied desselbei und zwar (ehtere zur Mittheilung an das Gesammt-Kuratoriun befugt, zu jeder Zeit Kenntmß von dem Betriebe

hey

G 7;

Iu den Statut:n, B:triebs- und Studienplänen dürfen keine Aendc rungen vorgenommen werden, ohne das Kuraioiium mit seiner Ansicht vei nommen zu habe.

6/38, Dem aus der Mitte des Gartenbau-Vereins erwählten Mitgliede des Kuratoriums bleibt cs überlassen, den Vercin von dem Zustande derx An stalten in Keäntniß zu seßen und selbst Keunliniß von den Ansichten und Wünschen des Vereins zu nchmen. VI. Einwirkung des Ministeriums. F. 39,

In allea Corporations-Angelegenhciten beider LKustaiten, zu welchen es verfassungsmäßig der Genehmigung des Staates bedarf, und überhaupt in allen das Oberaussichtsreht des Staates betressenden Angelegenheiten ref fortiren solche vor das Ministerium sür landwirthschastlicze Angelegenheiten, Die Entscheidung desselben tritt insbesondere ein, wenn die Mitgliever des Kuratoriums unter sich, oder mit dem Dircktor der Anstalten sich zu einen gemeinschastli®en Beschlusse uicht vereinigen fönnen

(Schluß folgt.)

Allerh Ö ch 1! F ebruar 1854 -— be treffend e Ernennung dor visberigemNemnun g9- uer der Zu en 2 D T

Nachdem Mir über die Stellung ver bei den Truppen auge= stellten Rechnungsführer auf Grund mehrfacher Erörterungen Bor trag gehalten worden is, will Jh nunmehr nachstehende Bestim= mungen treffen : :

1) Die Rechnungsführer bei den Truppen führen künftig den

Titel „Zahlmeister“ uud werden nach Maßgabe ihres Ein fommens in Zahlmeister 1ster und 2ter Klasse eingetheilt. Diejenigen, welche ein monatliches Gehalt von 30 Thalern und darüber beziehen, gehören zu der ersteren, die übrigen zu der leßteren Kategorie,

Die Zahlmeister gehören zu den oberen Militair - Beamten mit Offiziers- Rang, gegen welche die Truppen=-Befehls aben D

in gleihem Umfange wie gegen Subaltern-Ofsiziere im Dis

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ziplinarwege Arrest verhängen können, welcher stets als ein= facher Stuben-Arrest zu vollstrecken ist,

3) Die Ernennung der Zahlmeister erfolgt, bei abgesonderter Rangiruig nach Armee-Corps, durch das Kriegs-Ministe- rium, und zwar auf die Vorschläge, welche die General= Kommando?'s nach Anhörung der Corps = Jutendanten zu machen haben,

Die Uniform ver Zahlmeister ist die für die Kassirer uud Buchhalter der Corps =- Kriegskassen vorgeschriebene mit fol= genden Unterscheidungszeichen :

Knöpfe und Helmbeschlag weiß,

Portepee von Silber mit dunkelblauer Seide,

für Zahlmeister 1ster Klasse auf den Epauletten

Rosette, Den Rechnungsführern , welche den Lieutenants = Charakt erhalten haben , is bei der Ernennung zu Zahlmeistern g stattet, ven Lieutenants=Titel nebenbei fortzuführen. Im Uebrigen sinden die Bestimmungen Meiner Ordre vom 3, November 9, J. in Betreff der Wahl, Annahme und. des 1 iter

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I L | ; Pensions-Anspruhs der Rechnungsführer auf die Zahlmeister Anwendung.

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Ga * Ci A V, nic v - E s A A A o! d y S WLLILG Meintterium, hternach das weiter

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Berlin , den Friedrich Wilhelmi (gogengez.) von Vomtn, Un das Kriegs - Ministerium,

Vorstehende Allerhöchste Kal - Ordre wird zur Kenntniß= nahme und Beachtung bekannt gemacht, Das Kriegs - Ministerium bemerkt hierbei zugleich Folgendes : |

l) Die Anträge auf Ernennung der Zahlmeister bei den Trup= | ven haben die Königlichen General-Kommandos von jeßt ab | dem Kriegs-Ministerium einzureichen. |

Vas die Wahl und Annahme der Zahlmeister betrit, so läßt |

Passus 2 der Allerhöcchsten Kabinets-Ordre vom 3. November | a, pr. feinen Zweifel, daß die Wahl eines Zahlmeisters Uster | Klaise nur auf die vorhandenen Zahlmeister 2ter Klasse im | Corps-Bereich gerichtet sein darf, deren Stelle während der | 6monatlicen Probedienstleistung offen zu halten ist. Die | Wahl eines Zahlmeisters 2ter Klasse erfolgt aus den vor= | handenen Reserve=Rechnungsführern im Corps-Bezirke, deren | Benennung hiermit in „Zahlmeister - Aspiranten“ abgeän= | dert wird. | Daß bei der Wahl der Zahlmeister=Aspiranten die Anciennetät | der Regel nach maßgebend bleibt, bestimmt bereits die vor= | genaunte Allerhöchste Kabinets = Ordre. Die Anciennetät |

elbst wird nah dem Tage der abgelegten und bestandenen | Prüfung bemessen. : H Die Zahlmeister verbleiben bis dahin, wo eine anderweitige |

Regulirung ihres Einkommens, für dessen Verbesserung das |

Kriegs-Ministerium nach Maßgabe der Mittel Sorge tragen |

wird, erfolgt, im Genusse aller Emolumenlte, 0 weit DICNELEN bisher mit der Stelle des Rechnungsführers verbunden gewesen sind, (Bedingte Theilnahme am Offizier=Tische und Offizier-Unterstüßzungsfondsz dienstfreier Bursche, Civil-An- stellungs-Anspruh, Kommando-Zulage u. |. w) Rechte und Pflichten der Zahlmeister als Mitglieder de Kassen-Kommissionen bleiben die bisherigen nach den Vorschrif: ten des Allerhöch{chsten Kassen-Reglements für die Truppen vom 28, Januar 1841. Die Uniform der Zahlmeister besteht in: O | blautuchenem Waffenrockz Kragen und Ausschläge von dunkelblauem Tuche; Aufschläge offenz weißer Vorskoß |

-

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zu Sec. Lts, befördert.

| ernannt, 9.

an Rock, Kragen und Aufschlägon ; weiße Knöpse von

der Form der für die Armee vorgeschriebenen,

Contre-Epauletts mit gepreßtem silbernen Kranz, Füllung

3, Bats. 24. Regts. befördert,

von weißem Tuch mit Adlerschild, Tressen-Einfassung |

und Epauletthalter ganz in Silber, : Portepee von Silber mit dunkelblaguer Seide z

Degen. S Grautuchenen Beinkleidern mit rothem Vorstoß. Infanterie -= Helm mit dem |

Buhstaben F. R., weißem Beschlag und

ketten. E Mantel von graumelirtem Tuch nah Form unD Smit

des Offizier-Mantelsz blautuchener Kragen mit weißem

Vorstoß. Blaututhener Dienstmüße mit dergl. Rand,

stoß an leßterem, und heraldischem Adler.

Berlin, den 15, März 1854. Kriegs =- Ministerium. v, Bonin.

An die Königlichen General-Kommando's 36,

Schuppen

weißem Vor-

| |

Offizier= |

heraldischen Adler und den

Verfügung vom 8. März 1854 betreffend die

Beschäftigung versorgungsberehtigter Militair=

Personen in dienstfreien Stunden in den Kanze-= leien der Civil-Behörden.

Erlaß vom 3, Juni 1853 (Staats-Anzeiger Nr, 136 S, 920). Se, Majestät der König haben mittelst Allerhöchster Kabinets = Ordre vom 5, Dezember 1853 dem Staats - Ministerium zu er-= öffnen geruht : daß die Bestimmung darüber, ob eine vorübergehende Beschäfti= gung versorgungsberechtigter Militair -Personen in den Kanze= leien der Civil-Behörden ohne Nachtheil für den Dienst gestattet werden fönne, allein der Regiments - Disziplin angehöre. Es müsse daher lediglich dem Ermessen der Militair = Vorgeseßten überla}en bleiben, darüber in jedem einzelnen Falle nach den Umständen zu entscheiden.

| Indem dies der Armee unter Bezugnahme auf den veröffentlichten

Erlaß vom 3. Juni v. J. bekannt gemacht wird, fügt das Kriegs= Ministerium hinzu, daß unter der in dem Vorstehenden bezeiehneten

| „vorübergehenden Beschäftigung“ lediglich eine solche verstanden ist,

| welche in dienstfreien Stunden erfolgt,

Berlin, den 8. März 1854.

Kriegs =- Ministerium. v. Bon kn.

S E E E E E E E T E T E E E E T E

der König haben Aller=

Berlin, 18. März. Se. Majestät gnädigst geruht: Dem Commandeur dêr Garde = Infanterie, General = Lieutenant von Mébllendorff, die Erlaubniß zur Anlegung des von Sr. Majestät dem Kaiser von Rußland ihm verliehenen St. Alexander - Newsky = Ordens zu ertheilen.

/

Personal - Veränderungen in der Armee.

1

i I TEL L.

Ernennungen, Besvdrderuugen unv Versezungen. Den 4, März.

Wogtasch, Karnay, P. Fähnrs. vom 12. Juf, Regt, v. Fro- rei, Maloiki v. Trzebiatowski, P. Fähnrs, vom 24, Juf. Regkt., v, Eisenhart, Sec. Lt, von dems. Regt., ins 19, Juf, Negt. verseßt. v. Kracht, v, Köller, P. Fähurs, vom 6, Kür. Regt, zu Sec. Us,, Ersterer unter Versezung zum 3, Ulan, Regt., be- fördert, v. Stülpnagel, Hauptm, vom 24, Juf. Regt. , unter Beför- derung zum Major, zum Commandr. des Ldw, Bats, 35, Jns. Regts. Sten \ch, Oberst - Lieutenant von 8. Jnf, Regt., als zum 2, Bat. 8, Ldw, Regts, André, ‘Sec. Lt, vom 33,, Regt, verseyt. Bogun v, Wangenheim, Oberst, aggr.

Commandeux

N zum 27, M

| dem Jugentenr-Corps , zum Jnfpecteur der 2, JIngenieur-Jusp, ernannt,

Den 7, Marz. v, Dörnberg, P. Fähnr, vom Garde-Res. Jnf. Regt, unter Be- förderung zum Sec, Lk,, Zum 9. Hus. Regt, verseßt. Bie derx Lg. ver Den 4, Mâ13. : v. Klinguth, Fälligen, Kaiser, Vice-Feldw.,, Sa, Unteross. vom 2, Bat, 12, Regis, zu Sec. Lis, des 1, Ausgeb., Leßterer bei der Kavall., befördert, Sie he, Sec, Lt, vom 2. Aufgeb. des Ldw. Bats. 39. Inf, Regts,, ins 2, Bat, 12, Regts, v, Unruhe, Sec, Lt, von 1, Aufgeb. des 3, Bats, 23,, ins 3, Bat, 12, Regts. einrangirt. v, Quißow, Sec, Li, a. D. (mit Pr. Lts. Char.), zuleyt im 10. Hus. Regt,, beim Train 41. Ausgeb, des 3. Bats, 20 Regts., unter Beförderung zum Pr. Lt, Four - nier, Sec. Lt, vom 1, Aufgeb. des 3. Bais, 5,, ins 3, Bat, 20. Regts, Nidse, Sec. U. von der Artill, 2, Aufgeb. des 1, Bats. 40., ins 1, Bat, 24. Regts, einrangirt. Beermann, Wachtin, a, V., früher im 6, rassier-Regiment, zum Secoude - Lieutenant beim Lraln d, Aufgebois des v, Frankenberg, Major und Comman- veur des 2, Bats. 8, Regts., ins 8, Jnf, Regt, verseht. Abschieds- Bewilligungen 26 Den 2, März, i N se, Oberst - Lieut, und Plah - Jngenieur der Festung Wittenberg, S enftleben , Hauptm, und Play - Jugenieur der Festung Küstrin , beide mit Pension zur Disposition gestellt, 5 Den 4, März. L From, Gen, Major und Jnspecteur der 2, Jngen, Jusp., als Gen. Lieut, mit Pension der Abschied bewilligt, Bez derx Vaud ® eh r Den 4, März. E : v, Rochow, Riitm, vom 4, Aufgeb. des 3. Bats. ‘8, Regts., mi der Unif. des 6, Hus, Negts, mit den vorschr, Abz, f, V., v, Bredow, Sec, Lt, vou der Kav. 4, Aufgeb. des 1, Bats, 24, Regts, v, d. Ma, Major und Commandeur des Landw, Bats, 35. Jns, Regis, diejem m der Unif. des 8, Juf. Regts. mit den vorschr, Abz, f. B., Ua Pas O Civilversorg., und Pension, Weiße, Sec, Lt, vom 2, Aufgeb, des 40, Bats. 35, Inf. Negts,, der Abschied bewilligt,