1854 / 81 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

r t nas Lat

s in y Lt ini Sei A E

614

v, Mts. eingetreten ist, wird hierdur{ bekannt gemacht, daß das Sommer=-Semester mit dem 24. April d, J. beginnt. Berlin , den 2. April 1854, Der Rektor der Universität, U.

Angekommen: Se. Excellenz der Herzoglich anhalt -bern- burgische Staats-Minister, von S{häbell, von Bernburg.

Abgereist: Der General-Major und Commandeur der 2ten Kavallerie-Brigate, von Willisen 1., nach Magdeburg.

Tei ctramtiiches.

Preußen. Berlin, 3, April. Jundem wir ven Prinzen Adalbert als den ersten Admiral unserer Fkotte verzeichnen, haben wir aus Anlaß der gleichzeitigen Beförderung Sr, Königl, Hoheit des Prinzen Karl zum General-=-Feldzeugmeister und Chef der Artillerie mit Feldmarschallsrange die Wieder-= einführung einer Würde bemerkbar zu machen, die von Oesterreich unausgeseßt und in viel ausgedehnterem Sinne vergeben worden ist, bei uns aber seit dem Tode des Markgrafen Philipp von Bran- denburg (1711), Bruders des ersten Königs von Preußen, gänzlich in Abgang gekommen war. Den bekannten Chef der Artillerie, Christian von Linger, ernannte König Friedrich 1]. nur zum General der Jnfanteriez auch Prinz August, der langjährige Chef derselben Waffe in neuerer Zeit, bließ: auf: dieser Stufo: Ueberhaupt hat es seit der Organisation des brandenburgish=preußischen Heeres

unter dem Großen Kurfürsten, so viel wir wissen, nur sechs Ge- |

neral=Feldzeugmeister bei uns gegeben, von denen jedoch zwei nach= her Feldmarschälle wurden, Jeßt nimmt, nach einer Pause von 142 Jahren, Prinz Karl, wie sein unmittelbarer Vorgänger, Bruder des regierenden Königs, die Reihe der preußischen Feld- zeugmeister wieder auf. Es wurden früher zu dieser Würde er=- nannt: im Jahre 1658. Gewr ge -Derfflinger (48. Februar 1670 Feldmarschall); 24. Dezember 1664 Augustus, Herzog omn Holittin- Plonz 41672 Christian Albevt,. Vuarggraf U O zu VDohnaz vLermuthli® im Jahre 1675 Graf Niemric, der wohl uur in diplomatischen Angelegenheiten ge- braucht wurde ; 1. Dezember 1688 Alexander Freiherr von Spaen (erhielt 1690 den Charakter als Feldmarschall), endlih 26. Oktober 169/ Prinz Philipp, Markgraf von Brandenburg, unter gleichzeitiger Erhebung zum Grand Maîlre d’Arlillerie. Der General=-Feldzeugmeister vertrat im Militgir=Organiómus des deut- schen Reichs und vertritt noch heute in der österreichischen Armee den General der Jnfanterie und geht, wenn niht dem Rang, doch

zeichneten Generals , insbesondere des Artilleriehefs, bezeichnet wor-= den zu sein. Feldzeugmeister Graf zu Dohna war 6 Jahre früher General der Jnfanterie, bevor er zur Würde eines General-Feld-= zeugmeisters erhoben wurde. (Pr. C.)

Mittelst Cirkular - Erlasses des Königlichen Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten vom 28. März, d. I. sind sämmtliche Königliche Regierungen und das hiesige Königliche Polizei-Präsidium darauf aufmerksam gemacht, daß, nachdem nun= mehr eine niht unerheblihe Anzahl von Unternehmern der B e- förderung von Auswanderern, nah Erfüllung der durch vas Geses vom 7, Mai und das Reglement vom 6. September vorigen Jahres vorgeschriebenen Bedingungen, die Konzession

zum Geschäftsbetrieb und zur Bestellung - von Agenten inner= |

halb der Preußishen Staaten erhalten hat, es die Auf- gabe der Provinzial = Behörden und der ihnen untergeordneten Organe sei, mit Nachdruck dem Verkehr solcher Personen entgegen- zutreten, welche entweder die vorgeschriebene Konzession überhaupt nicht erhalten haben, oder welche, ohne Rücksicht auf die in der Konzession enthaltenen Beschränkungen, nach anderen als nach den in der Konzession bezeichneten Ländern, oder über andere als über die darin bezeihneten Einschiffungs- und Zwischenhäfen , Auswan- derer befördern, Es is hierbei besonders auf die über Liverpool, über niederländische over über französische Häfen gerichtete Auswan- derung zu achten. Die Provinzial -= Behörden sind zuglei veran- laßt: die Polizei-Behörden ihres Bezirks mit entsprechender Anwei- sung zu versehen. (Pr. C.)

IP-den Städten Bubliv, Neustettin und Drambur di, im Regierungs = Bezirk Stettin, ist die Städte-Ordnung vom 30. Mai 1853 vollständig eingeführt worden. :

Königsberg, 28, März, Das Haff zwischen hier und Pillau ist noch fast Turchweg mit festem Eise belegt, und bei den

|

anhaltenden Nachtfrösten ist vor Anfang künftigen Monats wohl nicht auf eine freie Fahrt zu rechnen,

Das Eis im Memelstrom liegt in der Mitte noch fest; an beiden Ufern hat sih wieder eine breite Oeffnung gebildet, über welche der Trajekt durch Spibßkähne, jedoch rasch und ohne Aufent- halt befördert wird. Wasserstand 10/ 1‘; Nachtfröste blieben an- haltend.

Weimar, 30, März. Unser Landtag hat heute den ersten wichtigen Beschluß in der Domainenfra ge gefaßt, Mit 28 ge= geu 2 Stimmen verwarf er nämli den Antrag der Minorität des Ausschusses auf strikte Festhaltung des Civillistenvertrags von 1848, und erklärte sich für die Jubetrachtnahme der Regierungsproposition, welche die Zurückgabe des größten Theils des Domanialvermögens an das großherzoglihe Haus fordert.

Frankfurt a. M., 31. März. Wie das „Frankf. J,“ aus guter Quelle vernimmt, sind auch in der gestrigen Sißung des Bundestages keine Verhandlungen von besonderem Belang ge- pflogen worden. Das englishe Ministerium des Auswärtigen

| machte der Bundesversammlung schriftliche Mittheilung von der

Hreigebung des englischen Küstenhandels für alle Nationen, mit dem Ersuchen, daß die betreffenden deutschen Regierungen ähnliche Er= leihterungen anordnen möchten. Die Bundesversammlung nahm diese Anzeige zur Nachriht. Von Seite Baierns wurde ein Antrag zur Genehmigung eines Brückenbaues auf der Landau=Strasburger Eisenbahn gejtellt. Fürst Gortschakoff, der russische Gesandte beim Bunde, machte der Versammlung die Anzeige von der Ent-

bindung der Großfürstin Constantin von einer Tochter. Ueber

| die Rechuungen der Bundesfestung Ulm wurde Decharge ertheilt,

Die Eingabe der Bremer Bürger, welche gegen den Artikel dei Verfassung Beschwerde sührt, der den Nichtchristen das Recht zusichert,

| an den Wahlen für den Senat und die Bürgerschaft Theil zu nehmen,

wurde an den politischen Auss{huß verwiesen, Unter den einge-

| laufenen Privateingaben befanden sich wieder mehrere von standes- herrlichen Häusern, Beschwerden gegen ihre resp. Regierungen ent-

haltend; diese wurden einem besonderen Ausschuß zur Prüfung übergeben. Die Ansprüche des Herrn Moriß von Haber, welche derselbe an die portugiesische Regierung geltend macht, wurden,

| nachdem die badische Regierung an den Bund das Ersuchen gestellt,

sich dieser Angelegenheit anzunehmen, wieder an den Reclamations

" Ausschuß verwiesen,

A T O n 2 U M S Der

| hiesigen Bundesbesaßung zugetheilte Königlich preußische 38e

Infanterie - Regiment sammt der 7ten Jäger - Abtheilung, mit deu üblichen militairischen Feierlihfeiten begrüßt und empfangen, hier eingerüdckt. Wie beliebt sich das heute abgezogene 29ste Regiment

| hier gemacht, dafür haben die leßten Tage seines Hierseins mancher

lei Zeugniß abgelegt, Dem scheidenden Offiziercorps zu Ehren wurde nicht nur von dem Königlich preußischen Generalkonsul Herrn

von Bethmann, sondern auch von allen Offiziercorps der hier gar-

| nisonirenden Bundeskontingente Festmahle veranstaltet, Dem Bür

gerverein wurd- mit einer Abendmusik von den Scheidenden Lebe-

m Rang, doh wohl gesagt. (Fr. P. Ztg.) der Reihenfolge nah, vor den Generalen der Kavallerie. Ju unserer | Armee scheint damit von Anbeginn der höhere Rang eines ausge= |

Baden. Donaueschingen, 29, Mirz. Gestern passirte das Hohenzollern s@Ge Nekruten=Kogtkfngent, tva 100 Mann stark, unter dem Geleit von ungefähr 10 Königl. preußi- \hen Offizieren und Unteroffizieren, auf der Straße nach Freiburg, hier durch.

Desterreih., Die „Wiener Zeitung“ vom 1. April ver- öffentlicht das Ceremoniel bei dem öfentlichen Einzuge Jhrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Elisabeth in Baiern, Braut Sr. K. K. apostolischen Majestät, in Wien am 23. April, \o wie das Ceremoniel bei der am 24, April stattfindeuven feierlichen Vermählung.

Niederlande. Haag, 29, März. Aus den Erklärungen des Kriegsministers in der Zweiten Kammer geht hervor, daß die verlangte Vermehrung der Kavallerie und Artillerie des limbur gischen Kontingents in Folge eines Beschlusses des Bundestages vom 10, März 1853 angeordnet worden. Unfer Gouvernement erklärte, dem Beschlusse des deutschen Bundes, wonach das Kontin- gent um ein Sechstel verstärkt werden soll, Folge zu geben.

Belgien. Brüssel, 30. Min. Die Debatte -des -Han- delsvertrags mit Frankreich ist im geheimen Comité noch nicht ge {lossen So viel verlautet, hat der Finanzminister sich bemüht, die Nothwendigkeit des Abschlusses eines literarischen Vertrags mit Grankreich darzuthun, Als Hauptargument zur Unterdrückung des Nachdrucks wacht er geltend, daß der Markt für den belgischen Nachdruck immer beschränkter werde, indem Frankreich bei feinen Berirägen mit dem Ausland die Unterdrückung des Nachdruckes bedinge. Lasse man den Moment vorübergehen, so würde man {pä- ter guf die Konzessionen verzihten missen, die man jeßt von Fraulk- reich erhalte und die den belgischen Druckereien und Verlage neuen es geben müßten, indem man auf dem französishen Markt selbst konkurriren- könne.

Großbritannien uud Jelaud. London, 30, März. In einem zweiten heute ausgegebenen Supplement zu der „London

f

Gazette“ befinden sich vie verschiedenen in der gestrigen Geheim= rath-Sißung mit Bezug auf den Krieg gefaßten Beschlüsse, näm- lih: 1) ein Geheimrathsbefehl, durch welchen verfügt wird, daß die Schiffe und Güter des Kaisers von Rußland und seiner Unter- thanen, so wie der in seinen Ländern domizilirenden Judividuen aufgebracht und vor den Admiralitäts=Hof oder die Vice-Admirali= täts-Höfe behufs ihrer Condemniruug verwiesen werden sollen, 2) Ein Verbot gegen das Einklariren und Ausklariren von Schiffen aus und nah russischen Häfen, so wie die Auflegung eines Ems-= bargo auf alle gegenwärtig in britischen Häfen befindlichen rufsi- chon! Schiffe. Biése Verfllgung wixd indeß modifizirt durch 3) einen Erlaß, demzufolge allen russischen Kauffahrtei-=

Schiffen, welche sich in den britishen Häfen befinden, eine Frijt von |

{echs Wochen, die am 10. Mai abläuft, gestattet wird, ihre Ladun= |

gen einzunehmen und auszuflariren, auh ihre Fahrt unmolejtirt

bis zu ihrem Bestimmungsorte fortzuseten, vorausgeseßt, daß sie feinen russischen Land= oder See=Offizier und keine Krieas-Coutre- bande am Bord haben. Zugleich wird verfügt, daß es allen russischen Kauffahrteischiffen, welche vor vem Datum dieses Ge-= heimraths - Beschlusses, d. h, vor dem 29, Márz, aus einem aus= ländischen Hafen nach einem britischen Hafen abgegangen sind, ge-= stattet sein soll, ihren Bestimmungsort zu erreichen, ihre Ladung zu löschen und unmolestirt wieder auszuklariren, und Daß solchen Schiffen crlaubt sein soll, sich unbehindert von den britischen Kreu- zern nach jedem beliebigen, niht blockirten Hafen au Obe. i) Eine lange Verordnung über die Vertheilung der Prisengelder.

Die Offiziere der Divisions - und Brigade=Stäbe des Éxpedi-=

tionscorps haben Besehl erhalten, sich am 4. April auf dem Land- |

s

D

wege nach Konstantinopel zu begeben, Lord Raglan bleibt bis zur |

Rückkehr des zur Terrain=Juspection nah der Türkei abgesandten | 3

Generals Bourgoyne in Londonz man glaubt, seine Abreise werde dadurch bis zum 7, April verzögert werden, Die Kavallerie Ml

menter werden für den Marsch von der Nordküste Fraukreichs bis |

Marseille ungef@ckhr 9. Tage gebrauchen, da der Eisenbahn=Trans= | port zwischen Chalons und Avignon nicht stattfinden kaun, Die | Truppen werden übrigens nicht regimenter-, sondern \{wadronen- |

weise befördert werden.

Der von Lord John Russell am 30, März im Unterhause |

„48 ; G A ge. 4 d L M vid | lege icin asc C aefti Po Pr O H 9 L i 4 für die folgende Sibung angekündigte Antrag auf eine, die Kriegs= | [sn lein lasscn, dem angeführten Reglement gemäß zu handeln und alles

botshaft der Krone beautwortende Adresse lautet folgendermaßen:

N

O e E b R M C Dad u

für Jhre Majestät allergnädiaste Boischafst, ¡o wie für die Mittheilung |

vex versWwiedenen auf Jhrer Majestät Besehl dem Parlament vorgelegten | É t ,7 der verscziedenen auf Jhrer Mazjesiat Bejehl d E Zegen | deg Neglements gef Y , R g : : Schriften den Dank dieses Hauses auszusprechen; um Jhrer Majestät zu | 9 ó_ gejagt ijt, Männer von Fähigkeit und anerkannter Red-

versichern, daß wir Jhrer Majestät ängstlicze und stete Bcmühungeu, ihrem

Volke die Segnungen dcs Friedens zu bewahren, gerehter Weise auer- | fenuen und das vollkommene Vertrauen hegen, daß Jhre Majestät gesounen |

ist, den Diangsalen des Krieges ein Ziel zu sezea, sobald dicser Zweck, |

imi Einklang nit der Ehte der Krone und den Juteressen des Volkes,

é

erret werden fan o wir mit llesem Wimmer bemerft haden, |

vie Jhrer Mojestät Bemühungen durch cie Angriffs - Politik vercitelt wur- | Ausfu E j / E ! D O O O MuUOIOua Zu Oa uno ¿2 Ma Ls E a i den, welde der Kaiser vou Rußland duich scine Ueberziehung und fort- | A d gen, und ein beglaubigtes und bcsiegeltes Exemplar des

12

dauernde Beschung der Provinzen Moldau und Walachei, duch die Ber- |

iversung billiger, mit der Sanction der vier Haupimächte Europas ihm au- | gebotener FiiedenSbedingungen, und durch die Ausrüstung ungeheurer Sircii- | kräfte zur Durch sezung seincr ungerechten Aniprüche an Tag gelegt hatz | daß diese Anmaßungen uns gecignet scheiüen, die Uaabyängig:cit des otto- | mantsheu Reiches zu untergraben, und daß wir erkennen, daß das in uns | gescßte Vertrauen von unserer Seite den fisten Entschluß verlangt, Jhrer |

Maj:stät im kräftigen Widerstande gegcn das Unternehmen eines Sou- | ; i / O „4 (l Aa 8 ; l De BREE L D ? L y v j brechen um Beweis u b: 2 et E L A A o L verains beizustchen, dessen Macht-Vergrößerung der Unabhängigkeit Euro- | 7.5, B E Ju Moe, D A Ulschuldigen zu A EIA, U DONRI zit

A dap nichts deu festgestellien Grundsäßen Zuwiderlaufendes vor- | Tomme, i

pa’s gefährlich wäre. 2 - ' r _—, rf. / 5 Spanien. Madrid, 26. März. Die, „GOazetta““ ver vsfentlicht eine Amnestie zu Gunsten der Jusurgenten auf Cuba,

d

Omer Pascha soll mit Bestimmtheit erklärt haben, sie durchaus seiner |

/

Armee nicht einverleiben zu wollen, da derlei indisziplinirte Hor= | den auf ihrem Durchzuge durch Rumelien während des Winters |

/

bereits genug Schaden angerichtet hätten. Jun vielen Städten der | Provinz Adrianopel sind Justructions-Offiziere beschäftigt ; die von | ihnen geschulten Leute werden von Omer Pascha erst nah vor= | aus 14 Schiffen bestehenden russischen Donau =- Flottille mit 6 Ba=

läufiger Musterung seinen Regimentern zugetheilt. In Sivas wird

ein Corps von 20,009 Mann gebildet werden, Aus Persien wird | der feste Entschluß des Schachs, strenge Neutralität zu beobachten, | : | ligten, Die Türken leisteten keinen erustlichen Widerstand, sondern

gemeldet,

Am 18, war in Konslantinopel das Gerücht verbreitet, daß | | schanzungen, an denen sie vier volle Monate gearbeitet hatten, in

ein 15 Segel zählendes russishes Geschwader von Sebastopol aus- gelaufen sei, um in Odessa ein starkes Truppencorps einzuschiffen.

Die in Beikos ankernde kombinirte Flotte traf ihre Vorbereitungen, |

um auf die erste Nachricht durch die im Schwarzen Meere kreuzen- den Dampffregatten „Cacique““, „Caton“/, „Sampson““ und „Retri= | bution“’ unter Segel zu gehen. „Caton‘“ und „Retribution““ sind am 18. in Beikos wieder eingetroffen und der „Caradoc“ ging nach Varna.

Der Sultan hat folgenden, die Gerichts - Reform betrefch fenden Ferman erlassen :

| | streich verlassenen Orte wurde die Vereinigung mit der russischen

3

B » i : » l ( Ge s durch ein Gefühl! der Liebe, welches Goit mir für meiue 3 eingeslößt hat, richte ich fortwährend meine gerechztigfritsfreundlichen Gedanken, wie ein Jeder weiß und wie dgs oft durch die von mir er- lassenen und verossentlichten Fermans bewiesen worden ist, auf die Mittel zur Sicherung der Nuhe und des Wohlstandes meines Neiches. In der cd en äbsicht, ein 10 werthvolles Ergebniß zu erziclen, ward das Tausimat E M u E E, aischließendea Gescgen und Brrorduungeir, | verelnls die heilsamsten Wirfungez h: vorbringen eingefül Da mir gleichfalls viel daran gelege:i 16 6 ide, Le h wad Jeegea 1, daß die Nechtepfl-ge überall angeme}en gegandhabt tverve, aus daß meinen 0 ien in dieser Bo zirhung feinerl.i Natheil und Ungemach E T gericht und ein Polizeigericht zuvörderst in Konstantinopel und später in LOGRN Me EREN Laudcrn meines Reiches exxictet. Da die Gründung iejer VWerite Vortheile 1 fo ir mei j für bie S n, A “lrt, sowohl süx meine Unterthanen, als auch | E zur Folge hatte, so ward vie DStistung ahnlicher Girichte 1 anderen angemessenen Theilen meiner Stggten Gegenstand reiflid) r É ivaguag settens ¿in s bei meiner großen Naihskammer der Just, fr gelegten Ausschusses, Den von demselben erstatteten Berich hat mein gehcimer Ministerraty gelesen und gep:üft, Ju Gir ate daß die Utribuie dieser Gerichte einzig darin bestehen T jeugea meincr Unthanen abzuurtheilen welce Vergeben odér A t der diejenigen fremden

Unterthanen, welche ves Dirbstahls des Mordes und

———— E jo

gegen sremde Unterthanen begaugen haben, so wie ü nd andere gegen otto-

manijche Unterthanen begangener Verbrechen angeftlagt sind; in Erwägun Jeriter , day der wahre Zweck der Gründung jener Gerichte der is a mittelst Nachforsch angen uud ernflicher Beweise jeter Árt vis Silineit atb Ulajhuld der v:rdäytigen oder verklagten Personen ausfindig zu machen ind daß dieje Nachforschungen cs mögl.ch machen , der Gercchtigfeit und dein GVejeßen gemaß die mit Grund Angeklagten zu bestrafen und dadurch beil Schuldigen die Mittel zu nchmen, sich der gesetzlichen Strafe zu ent- glegen, sind die Mitglieder des Nathes der Ansicht gewesen , daß es zweäumngpig lei, folgende Verfügungen zu treffen : A

urs Erste an elgigen Hagauptpunkten des Reiches, außer denen, wo dergleichen Gerichte bereits vorhauden siud, Ulntecsuhuags - Kammern zu gilluden, denen es besouders obliegt, nach Urt der Zabtie?s und der Po- zel zu Konstantinopel, die Prozesse in Folge von Verbrechen und Ver- gehen zwijchen den Unterthanen meiner hohen Pforte, Muselmännern Christen und jeder audereu Kategorie, oder zwischen den Unterthanen mei- ner hohen Pforte und den Fremden zu prüfen, |

a dieje Elurichlung den Zweck hat, die Schuld des Verbrechers zu beweisen und den Unschuidigen zu schügen, so müss-nu es sich die Gouver- neare uad [ammiliche andere drilihe Behörden o sehr wie mögli 5 ange-

den in Krast bestehenden Bestimmungen Zuwiderlaufende zu vermeiden.

5 r , N s c j E E s Yan wird ohne Unteclaß auf die allmälige Vervollkommnung ug passende “nwendung der eingeführten Neglements hinorbeiten,

§12 Mitglieder dieser Gerichte müssen, wie vas auch in einem Artikel

lichkeit scim, Sie “find aus den ‘Mitalievern ver großen lokälen: Naths- ¡ammer und aus auderen vorthelihaft befannien Perjouen zu wählen. Je nach den örtlichen Bedürfnissen würde man diesen Gerichten einen oder ztvei Gerichtsschreiber beigeben und nach ihrer Konstituirung die hohe Pforte von allem Gescheheaen in Kenntuiß segen, : Nachdem dieje Bestimmungen meiner kaiserlichei Sanction unterbreitet worden waren , versügre ih, dieselben in der oben erwähnten Weise zur

vorerwähntea Neglements wird Dir hiernit zu diesem Behufe übersandt, Zudem Du also erfährst, was besclo\sen worden ist, wirst Du mit der Umsicht und dem Scharsblick, welcher Dich auszeichnet, und in der oben angegedeneu Weise zur Ernennung der Mitglieder des Gerichtes und zu seiner Koustituirang schreiten und daun die hohe Pforte davon in Kenntniß segen. Du pirst es Dir so seÿr wie möglich angelegen seiu lassen, die Sachen mit Gerechtigkeit und Unparteilichfcit den Bestimmungen des Riugle- ments gemäß zu prüfen, und anzuorduen, die verübten Vergehen und Ver-

Geschric-ben in den le‘en Tagen des Djemazi - ulewel, 1270 (Eade

dgs! l i \ i Uu (C E S | Februar 1854). Türkei, Konstantinopel, 20, März. Hier treffen fort= | während irregulaire Truppen ein, die bis auf Weiteres fasernirt werden. |

Vom Kriegs s\cha uplaße an der unteren Donau giebt der „Oesterreichische Soldatenfreund“ eine kritische Darstellung, der wir Folgendes entnehmen: „Nachträglih zu dem Berichte über den am 23sten erfolgten Donau =- Uebergang der Russen erwähnen wir noch, daß derselbe nach dem russischen Bülletin vom 23sten auf drei Punkten bewerkstelligt wurde, Die Kanonade aus den Ge= chüßen schweren Kalibers wurde {hon am 22sten eröffnet und am 23sten früh fortgeseßt, an welcher sich auch die erste Division der

taillonen an Bord, die von der Landspiße von Gidzed unterhalb Matschin mit einem Verluste von 20 Todten Besiß nahmen, bethei=

räumten die unterhalb und oberhalb Matschin befindlichen Ver= der Nacht vom 22sten auf den 23sten in aller Stille.

An allen drei Punkten bei Jbraila, Galacz und Tultscha wurden sofort stehende Brücken geschlagen, worauf das feste Schloß Tult- sia dem General Uschakoff nach der von ihm mit glänzender Bra=

| vour an der verschanzten Donaufurth ausgeführten Waffenthat die | Thore öffnete, Der General hat am 24sten die Dörfer am Be-

shlep - Gebirge beseßt und zwei Kosaken - Eskadronen nah Teliza vorgeschoben z in diesem leßteren von den Türken ohne Schwert=

E E Ruy

R S A gti R E a E L E a E L A RET S E A T AIEE O S t E E or dime e ul C76

a t E E M s D T E

A R E A Rat:

E 275 R