1854 / 88 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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in der Lage sein werden, dieses Juteresse noch über die Anträge des Staatsanwalts hinaus zu verfolgen.

Jn Bezug auf Entlastungszeugen, welhe auf Kosten des Staates zu laden, sind die Bestimmungen des Art. 26 tes Ge- seßes vom 3. Mai 1852 zu beachten, und nicht mehr A8 vom Gericht zu laden, als zum Beweise des betreffenden Entlastungs= Moments, das überdies bestimmt angegeben sein muß §. 52 der Verordnung vom 3. Januar 1849 durchaus nothwendig sind.

VI, Das Ausblèétiben vorgeladener Zeugen im Au= dienztermin führt häufig die Vertagung der Verhandlung und dadurch die Verzögerung der Entscheidung und einen bedeutenden Kostenaufwaiutd. herbei. : E

Insofern die Vernehmung solcher Zeugen für die Ueberführung oder für die Entlastung des Angeklagten von wesentlicher Bedeu= tung ist, kann gegen die Vertagung natürlich nichts erinnert wer= den. Insofern sie aber nur über Nebenpunkte vernommen werden sollen, oder außer ihrer Aussage hinreichendes Material zur Er= mittelung der Wahrheit vorhanden is, muß sorgfältig erwogen werden, ob es der Aussezung des Verfahrens wirklih bedarf. Ost werden dergleichen Zeugen auch bereits eidlich vernommen sein, oder es ist ihr Ausbleiben durch Krankheit oder andere Hinderungs= gründe entschuldigt, oder es. walten sonstige Umstände ob, welche ihr Erscheinen: au für spätere Termine nicht mit Sicherheit er= warten lassen, und der Zweck ihrer Vernehmung würde sich durch eine Vorlesung der bereits in den Akten enthaltenen Aussage er= reichen lassen. Unter solchen Vorausseßungen is von der Befugniß des 8g. 21 der Verordnung vom 3. Januar 1849 und des Art. 25 des Geseßes vom 3, Mai 15852 Gebrauch zu machen,

In allen Fállen ist aber dafür zu sorgen, daß die Gründe,

aus welchen die mündliche Vernehmung der betreffenden Zeugen |

unterbleibt, zu Protokoll vermerkt werden, damit, falls etwa auf | diesen Umstand dereinst eine Nichtigkeitsbeschwerde gestübßt werden | sollte, ver Nichtigkeitsrichter über die geseßlihe Zulässigkeit dieser |

Gründe entscheiden kann.

VIT. Eine Vertagung der mündlichen Verhandlung erfolgt in Schwurgerichtssachen oft aus dem Grunde, weil die geseßlich an sich gerechtfertigte Verhaftung des Angeklagten unterblieben ist, und derselbe nunmehr auf die an ihn ergangene Vorladung nicht erscheint, ein sofortiges Kontumazialverfahren sich aber nicht als angemessert darstellt.

Diese Veranlassung zu einer Vertagung i} unter allen Um- ständen und selbst an den Orten, wo eine zeitweise Ueberfüllung

der Gefänguisse den Grund der Nichtverhaftung bildet, uach Mög= |

lihfeit zu vermeiden. Besondere Schwierigkeiten können dadurch nicht entstehen, wenn die Verhaftung äußersten Falls noch kurz vor dem Termin bewirkt wird.

VIIL Jn Beziehung auf die Einlegung von Rechts- mitteln is als Regel der Gesichtspunkt festzuhalten, daß von einem Rechtsmittel nicht lediglich zur Aufrechthaltung eines Grund= sabes des Rechts oder des Verfahrens in Fällen Gebrauch zu machen ist, wo die ergangene Entscheidung sich als der eigenthüm- lichen Lage und Bedeutung des Falles entsprechend darstellt. Um einem verleßten Grundsaße seine Geltung zu verschaffen , ist ein solcher Fall abzuwarten, der auch nach seiner konkreten Beschaffen= heit die Anwendung der vollen Strenge des Prinzips erheischt.

Die Einlegung der Appellation wegen des Strafmaßes wird sich nur selten als zweckmäßig empfehlen; meistentheils is das öffentlihe Interesse weniger dabei betheiligt: wie hoh, oder wie niedrig, als vielmehr nur dabei: ob überhaupt gestraft, oder ob frei- gesprochen worden.

IX. Schließlich werden die Beamten der Staatsanwaltschaft daran erinnert, daß sie Reisen zu Verhandlungen außer= halb des Gerichtssißes nur ausnahmsweise und in besonders wichtigen Fällen vorzunehmen haben. Sehr häufig wird es ins- besondere bei Leichenbesihtigungen, bei Feststellung des objektiven Thatbestandes und dergleichen genügen, wenn der Untersuchungs- richter allein die Verhandlungen aufnimmt.

Die Gerichte und Beamten der Staatsanwaltschaft werden an-= gewiesen, die hier angedeuteten Gesichtspunkte bei jeder einzelnen Sache wohl im Auge zu behalten. Bei den im Jahre 1855 zu er- stattenden General = Berichten haben sich dieselben zuglei darüber

zu äußern, ob und welche andere Mittel noch etwa anzuwenden |

seien, um die Kosten des Kriminalverfahreus zu vermindern. Berlin, den 4. April 1854, Der Justiz = Minister. Simons, ; i An sämmtliche Gerichte und die Beamten der Staatsanwaltschaft,

Ministerium der geisilien, Uuterrichtä- und Medizinal - Angelegenheiten.

Der Kreis - Physikus Dr. Buvke zu Gardelegen ift

durch die nachgesuchte Entlassung des Kreis=-Physikus Dr. Lüdden erledigte Physikatsstelle des Kreises Schievelbein verseßt.

Der Taxpreis eines Blutegels ist für die Zeit vom 1, April bis ult. September cr. auf 3 Sgr. 3 Pf. festgesetzt. Berkin, den 8. April 1854 Der Minister der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal - Angelegenheiten. Een Ra wmeér.

Die nicht immatriculationsfähigen, angehenden sowohl als älteren Studirenden der Pharmacie, so wie die älteren der Chi- rurgie bei hiesiger Königlichen Friedrich - Wilhelms - Universität, werden aufgefordert, noh vor Anfang des bevorstehenden neuen Semesters, um wegen Beginnen oder Fortseßung ihres Studiums die nöthige Anweisung zu empfangen, unter Beibringung der über ihre Schulkenntnisse und resp. Besuch der Vorlesungen sprechenden Zeugnisse bei Unterzeihnetem (Französishe Straße Nr. 29) Mor-= gens von 8 bis-9 Uhr sih zu melden.

Berl. Pen /,.: At 1554,

Der Direktor des chirurgish=pharmazeutischen Studiums bei hiesigen Königlichen Universität. Geheimer Ober -= Medizinal = Rath Db, Rud,

Tages - Ordnung der Kammern.

Peti Le M mm am Gunfzigste Sitzung: am, Donnerstag, den. 20, April 15994, Mittags 42 E 1) Berathung des ersten Berichts der Kommission zur Prüfung des Staatshaushalts-Etats über den Etat des Ministeriums der geistlihen, ÜUnterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten. Berathung des Zweiten Berichts derselben Kommission, k treffend die Einnahme und Ausgabe des Ministeriums d geistlichen, Unterrichts- und Medizinal=Angelegenheiten. Berathung des Berichts der Kommission. zur Vorprüfung des Geseß-Entwurfs, betreffend einige Abänderungen des Gesetzes über den Ansaß und die Erhebung der Gerichtskosten vom 10, Mai 1851 und des Gesebes über die den Justiz-Beamten sür die Besorgung gerichtlicher Geschäfte außerhalb der ordentlichen Gerichtsstelle zu bewilligenden Diäten und Reise- fosten und Kommissions=Gebühren vom 9, Mai 1851. Berathung des Zweiten Berichts der Kommission für die Ge- meinde-Ordnungen über den Entwurf einer Landgemeinde-Ord-

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nung fär die Provinz Westfalen.

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Angekommen: Der General-Major und Commandeur der 8ten Division, von S(hlegell, von Magdeburg.

Berlin, 11. April. Se. Majestät der König haben Aller: gnädigst geruht: Dem Minister-Präsidenten und Minister der aus wärtigen Angelegenheiten, Freiherrn von Manteuffel, die Erlaubniß zur Anlegung des von Sr. Königl, Hoheit dem Groß: herzog von Oldenburg ihm verliehenen Großkreuzes des Groß- herzoglih oldenburgischen Haus= und Verdienst-Ordens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig mit der goldenen Krone; \o wie dem Ge- heimen Legations = Rath Balan zur Anlegung der von Jhrer Majestät der Königin von Spanien ihm verliehenen Commandeur Insignien des Ordens Karl's des Dritten zu ertheilen,

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Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 11. April, Die Schieß=-=Uebungen dex: Langwehr - Infanterte“ werden art in iesen Jäßre während der 14tägigen Zusammenziehung im Bataillon abgehalten werden. (Pr. C.)

77 Ae Slable=Dibnunn om 30. Mal! 285 i| in folgenden 14 Städten des Regierungs-Bezirks Magdeburg : Arne- burg, Aschersleben, Bismark, Burg, Halberstadt, Magdeburg, Neu- haldensleben, Neustadt-Magdeburg, Osterwieck, Quedlinburg, Sten- dal, Seehausen i. M., Sudenburg -= Magdeburg und Tangermünde, an Stelle der Gemeinde-Ordnung vom 11, März 1850, auf Grund des §. 82, sofort ohne besonderen Einführungs - Akt in Kraft ge- treten. Die Einführung dieser Städte-Ordnung is} ferner in fol genden 9 Städten: Arendsee, Gardelegen, Genthîn, Jerichow, Kroppenstedt, Gröningen, Schwanebeck, Wolmirstedt und Werben

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vollständig erfolgt, und es bleibt dieselbe daher nur in folgenden 26 Städten: Kochstedt, Egeln, Groß-Salza, Hadmersleben, Loburg Sandau, Wegeleben, Wernigerode, Ziesar, Barby, Kalbe a. M, Oebisfelde, Osterburg, Oschersleben, Maedckern, Aken, Kalbe a. S. Dardesheim, Derenburg, Gommern, Hornburg, Salzwedel, Schöne t beck, Seehausen in der Altmark, Staßfurt und Wanzleben zu be- wirken. (Pr. C.)

Im Regierungs-Bezirk Merseburg war die Gemeinde-Ord- nung vom 11. März 1850 in keiner Gemeinde eingeführt, und hat demnach der §. 82 der Städte-Ordnung vom 3). Mai 1853 in feiner Stadt Anwendung finden können, Inzwischen ist in folgeu-= den 52 Städten des genannten Regierungs - Bezirks: Alsleben Asteru, Bibra, Bitterfeld, Cölleda, Cönnern, Delibsh, Düben, Eis= leben, Elsterwerda, Ermsleben, Gerbstedt, Graefenhaynchen, Halle, Heringen, Herzberg, Hettstedt, Hohenmoelsen, Jessen, Kelbra Lauchstedt, Leimbach, Liebenwerda, Loebejün, Mansfeld, Merseburg, Naumburg, Nebra, Ortrand, Osterfeld, Prettin, Querfurt, Sanger- hausen, Schasstedt, Schildau, Schkeudig, Schkoelen, Schlieben, Schmiedeberg, Schönewalde, Schweiniß, Seyda, Teuchern, Torgau, Uebichau, Wahrenbrück, Weissenfels, Wicehe, Wittenberg, Zahna, Zeiß und Zörbig, die Einführung der neuen Städte-Ordnung voll- standig beendigt, und es bleibt solche nur noch in folgenden 18 Städ- ten: Belgern, Brehna, Dommißsch, Etardtsberga, Eilenburg, Freiburg, Heldrungen, Kemberg, Landsberg, Laucha, Lüben, Mücheln, Mühlberg, Preßsch, Schraplau, Stolberg, Stoessen und Wettin zu e Q S) :

Mecklenburg. Schwerin, 10, April, Jhre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Frau Großherzogin nebst Den hochfürstlichen Kinder1 werden sich heute Nachmittag zu Wagen, nachdem der Großherzogliche Hof Morgens per Eisenbahn vorgus- gegangen, auf längere Zeit nach Ludwigslust begeben, Ihre König= liche Hoheit die Frau Großherzogin Mutter wird am Mittwoch mit Höchstihrem Hofstaate dahin nachfolgen.

Neustreliß, 8, April, Se. Hoheit der Herzog Ge org äs gestern Abend nah Stettin abgereist, um von dort mit Benußung der Cisenbahn über Königsberg nah St. Petersburg zurückzukehren (Nutrl. 3.)

ZWeimar, 2. April. Gestern Abend wurde die Taufe der neugéborenen Prinzessin in der Kapelle des Residenz=Schlosses durch den Ober-Hofprediger Kirchenrath Dr. Dittenberger vollzogen, Die anwe- senden Taufzeugen waren von den hiesigen Fürstlichkeiten die verwitt- wete Großherzogin - Großfürstin, der Herzog Bernhard unD die Prinzessin Anna, und von fremden Fürstlichkeiten die Prinzessin Karl von Preußen, der Herzog von Sachsen-Koburg-Gotha und der Her=

zog von Sachsen-Altenburg. Die junge Prinzessin hat die Namen Elisa- | 2! / | , / 1 ver, : | soll, um ihre Ladungen einzunehmen und jene Häfen zu verlassen ;

beth Sybille Marie Dorothea Luise Anna Amalie erhalten, (D. A. Z.)

Gotha, 8. April. Die Staatsregierung hat dem Land- tage ein Gesey über Abstellung des Bettelwesens vorgelegt, Dieses Geseß ist infofern von Juteresse, als es nicht allein die Verpflichz tung der Gemeinden, für hre Ortsarmen zu sorgen, fest= stellt, sondern auch, als Repressivmaßregel, die durch die Grund= rechte von 1848 aufgehobene körperlihe Züchtigung wieder ein-=

führt. Diese Züchtigung soll \owohl bei inländischen als aus= |

ländischen Vaganten zur Anwendung kommen. Das Geseß ent-=

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Baden. Karlsruhe, 8. April. Jn verflossener Nacht ist Se. Excellenz. der General-- Lieutenant Frhr. von Rog.genbach, Präsident des Kriegsministeriuums, nach längerem Leiden verschie- den, Se. Königliche Hoheit der Regent vLerordnete, ihn zu ehren, eine dreitägige Trauer des Großherzoglichen Armeecorps,

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Baiern. München, 6. April, Heute legte geräufhlos |

König Lud wtg deu Grundbstetin zu dén-Propylkäën. Selt geraumer Zeit war festgeseßt, daß dieses Gebäude in diesem Jahre zu beginnen habe, für welhes, {hon fünf Jahre lang, Marmor im Untersberg gebrochen wird. Geheimerath von Klenze, von dem der Plan , leitet die Ausführung. (N, M. Z\,)

Belgien. Brüssel, 6. April. Der Senat hat heute den

gung von Fremden , indem es namentlich bestimmt, daß alle Gast= und Schankwirthe den Fremden sofort bei ihrer Einkehr die Reise- | Legitimationen abfordern, beim Mangel derselben Anzeige machen |

und die Entfernung der Fremden aus dem Hause nicht gestatten | träger der City eine Loyalitäts-Adresfe überreirhen zu lassen, worin

s Großbritannien und Irland, London, 8, April, Jm Herhause wurde gestern eine von Lord Campbell eingebrachte Bill zum ersten Male verlesen, welche bestimmt ist , ‘den Verkehr zwischen britischen Unterthanen im Auslande und fremden Potenta- ten auss{ließlich unter die Leitung der bevollmächtigten Gesandten der Königin zu stellen. Lord Campbell behielt sich eine weitere Darlegung der Zwecke seiner Bill bis zur zweiten Lesung vor und bemerkte nur, daß dieselbe darauf hinziele , ‘die Jurisdiction der britischen Behörden über Die britischen Unterthanen im Auslande unter allen Umständen sicher zu stellen. Als Buß= und Bettag auf Anlaß des Krieges ist, wie Lord Aberdeen mittheilte, der 26, April angeseßt ivorden. Graf Grey hielt einen sehr langen Bortrag über die Mängel der inneren Armee=Verwaltung insbeson- dere überdie ungeeignete Stellung des Kriegs-Secretairs ves Kolonial - Ministers, des Chefs des Feldzeugamtes und des Kriegs-Kommissa- riats zum Armee-Ober-Kommando. Der Herzog von Newcastle und auch der Ober = Befehlshaber des Heeres, Lord Hardinge, erflärten sich im Ganzen für die Beibehaltung der jetzigen Einrich tung, Die sich noch neuerdings bei der Organisirung des Expeditions- Corps bewährt habe. Lord Ellenborough und Lord Panmure sprachen für die Einseßung eines verantwortlichen Kriegs-Ministers wobei sih Lebterer insbesondere auf die bekannten häufigen Be- {werden Lord Wellington?s während des Halbinsel = Krieges über die mangelnde Einheit unter den das Kriegswesen leitenden Be- hörden berief. Die Debatte endigte damit, daß die Vorlegung gewisser Aktenstücke, welhe Lord Grey zur Begründung feiner Motion gewünscht hatte, beschlossen wurde. | Vorgestern beantragte der Graf v, Eglintown im Oberhause eine Adresse an die Königin, um die bekannten, von der National- Association zur Geltendmachung der Rechte Schottlands aufgestell= ten Ansprüche nachzusuchen, nahm indessen seinen Antrag zurück, als derselbe von Lord Aberdeen, dem Herzog von Argyle und Lord Panmure, lauter gebornen Schotten, entschieden bekämpft wurde. Die gestrige Sibung des Unterhauses wurde (außer den be= reits erwähnten Verhandlungen) ausschließlich von der Debatte über die zweite Verlesung der ministeriellen Bill behufs Reformi- rung der Universität Oxford in Anspruch genommen, Das Resul= tat war, daß die Bill ohne Abstimmung zux zweiten Verlesung gelangte. : Durh einen Geheimrathsbesehl vom 7, April, den die „„LoUdon Gazette““ veröffentlicht, wird bestimmt, daß ollen rufsischen Kausf= fahrteischiffen, welche sich in ostindishen Häfen odex in Hâsen bri= tischer Kolonieen befinden, eine Frist von 30 Tagen, vom Tage der

Publication dieses Geheimrathsbefehls an gerechnet, bewilligt werden

auch follen sie unbelástigt in ihren Bestimmungshafen einlaufen dürfen, vorausgesebt, daß sie keine russischen Offiziere, keine Kriegs- Contrebande und feine russischen Regierungsdepeschen an Bord haben. Allen vor dem 29, März (dem Tage .der Kriegserklärung) aus irgend einem fremden Hasen abgegangenen russischen Kauffahrtei- \chiffen, die nah einem ostindischen Hafen oder einem Hafen in den übrigen britischen Kolonieen bestimmt sind, soll gestattet sein, un- belästigt in diese Häfen einzulaufen, ihre Lagungen zu 1öschen und

hást zugleich verschiedene Verschärfungen bezüglich der Beherber- | n9ch jedem beliebigen, niht in Blokadezustand befindlichen Hafen

wieder abzugehen, ___ Der Gemeinderath der ‘City hat vorgestern den Beschluß ge- faßt, der Königin dur den Lord-Mayor und die obersten Würden-

die getreuen Bürger der City von London der Königin ihre herz- liche Unterstüßung in ‘der Führung des Krieges gegen Rußland zusagen , ihre Ueberzeugung ausfprechen , daß dieser Krieg gerecht und nothwendig sei, um das politische Gleichgewicht in Europa aufrecht zu erhalten, und die Hoffnung ausdrücken, daß er zu einem

| baldigen und dauernden Frteden führen werde.

Der Herzog von Cambridge und Lord Raglan reisen am 44ten d. M, über Paris nah Konstantinopel ab. Das 95ste Infanterie= Regiment hat si vorgestern in Portsmouth eingeschift. Was die Kavallerie betrifft, so ist es jeßt nah Augabe der „United Service Gazette“ bestimmt, daß nur ein Theil den Landweg dur Frank=

! rei eirfchlägt. Das 8te Regimeut Husaren und das 17te Regi-

" ment Lanciers schiffen sich in den ersten Tagen der nächsten Woche

Handelsvertrag und die literarische Uebereinkunft mit Frankreich, |

welche vvr einigen Tagen von der Répräfentanten -= Kammer ange-

nommen wurden, im geheimen Comité berathen und sodann in | öffentliher Sißung mit 27 gegen 10 Stimmen genehmigt, Nach | der Abstimmung vertagte sich der Senat auf unbestimmte Zeit, d. h. bis nach den Osterferien, Die Kammer hält morgen noch eine |

(1 C5 q S, S s ‘20td E T. 1" (P Sibung, auf deren Tagesordnung auch das Budget verzeichnet ifi “von den Dünen nah der Ostsee abgegangen.

Aus Brüssel wird der „Pr. C.“ gemeldet, daß man den

10, April als den ‘Termin für den Austausch Der Ratificationen der zwischen Frankrei nnd Belgien abgeschlossenen Verträge vom 22. August 1853 und vom 27. Februar d. J. angeseßt hat. Beide Verträge werden bekanntlich einen Monat nah erfolgtem Aus- tausche der Ratificationen in Kraft treten,

in Portsmouth und Plymouth nach dem Mittelmeere ein. Das 4te und 5te Regiment Garde-Dragoner, sowie das 11te Regiment Husaren werden von Jrland nah Calais befördert und marschiren durch Frankreich, Eben so das 1ste Regiment Garde-- Dragoner, das bte Regiment s{chwerer und das 13te Regiment leichter Dra- goner, weléhe in England garnisoniren. : 5

Das Linienschiff „Prince ‘Regent‘’ von 90 Kanonen ist gestern

Die Kommissaire für die Reduction ‘der Nationalschuld zeigen an, ‘daß die Summe von ‘813,876 Pfd. Sterl, 3 Sh. 7 Pence als der vierte Theil des reinen vorjährigen Ueberschusses der Mouats- Einnahme über die Ausgabe, auf Reduction ‘der ‘Nationalfchuld werde verwendet werden,

w gs vi 5 gas: E E E D E RRR E De E H g c tit: B T itc V G; v0 a ¿5 i G B E E . DE Ee S Aa u u In: O A E E E E c A T T E EE S “E t E n: E n F S As E E E E E S g ae id" S E S eins i ÍC E “bt Sa aid e R C E Bs‘, n s as Sm L L