1854 / 93 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Angekommen: Der General-Mafor ç

g. 9. l E | jor und Commandeur Ter Der Minister der Justiz und der Minister des Jnnern sind, 2ten Division, von Plehwe, von Danzig,

ein jeder in Beziehung auf die unter seiner Aufsicht stehenden

Gefangen-Anstalten , mit der Ausführung dieses Gesebes und dem

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L H 17, April. Von Seite des Senats is dur Schreiben i L regierenden Bürgermeister ein sehr verbindliches Dies 2, Ie früheren Stadt - Kommandanten , Herrn Major vie E Seri e worden, worin demselben für „Alles, was er für gethan hat“, der Dank derselben ausgesprochen wird,

8. 107 4 Die Knappschafts-Vereine erlangen durch die Bestätigung ihrer

Statuten (§§. 2 und 8) die Rechte einer juristishen Person, so

Abgereist: Se. Excellenz der Staats-Minister a, D., Graf

weit ihnen solhe niht bereits zustehen. Die Ansprüche der Be- rechtigten auf die Leistungen dieser Kassen können weder an Dritte übertragen, noch auch mit Arrest belegt werden.

Alle Beiträge zur Knappschaftskasse können im Verwaltungs-= wege exékutivisch eingezogen werden, und sind die Werkseigenthümer, nach näherer Bestimmung der Statuten, bei Vermeidung des gegen sie selbst zu richtenden Zwangs8verfahrens verpflichtet, für die Ein= ziehung und Abführung der Beiträge ihrer Arbeiter aufzukommen.

Die Nachweisung der einzuziehenden Beiträge wird von dem Bergamte exekutorish erklärt und sind Reclamationen dagegen, mit Ausschluß des Rechtsweges, im eas zu erledigen.

S. Aa |

Mit der Ausführung des gegenwärtigen Gesehes ist der |

Minister für Handel , Gewerbe und öffentliche Arbeiten beauftragt. | Urkundlich- unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und | beigedrucktem Königlichen Jnsiegel. Gegeben Charlottenburg, den 10, April 1854.

(L. S) Friedri Wilhelm.

von: Maäanteuffek vonder Heydt. Simons, vonRaumer, von Westphalen: vom Bodelschwingh. von B'ontn.

Geses vom 11, Avril 23894 etre die Des {chafttgung drr Straf grsangenten außerhalb der Nl,

Wir Friedrich Wilhelun, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c. 2c. | verordnen, mit Zustimmung der Kammern, was folgt: | F: L. |

Die zu Zucßthausstrafe Verurtheilten können auch zu Arbeiten | außerhalb der Anstalt angehalten werden.

Sie können au für die ganze Dauer der Strafzeit, oder | einen Theil derselben, zu öffentlichen , beziehung8weise vom Staat | beaufsihtigten Arbeiten verwendet werden, |

F: 3.

Die wegen Vergehen, oder auf Grund des §. 341 des Straf= | geseßbuhes zur Gefängnißstrafe Verurtheilten können auch mit | Arbeiten außerhalb der Gefangenanstalt in einer, thren Fähigkeiten und Verhältnissen angemessenen Weise beschäftigt werden.

§. 4.

Die in den §§. 1, 2 und 3 gestattete Art der Beschäftigung der Gefangeneu darf nur eintreten, wo dieselben von anderen freien | Arbeitern dabei getrennt gehalten werden können, |

G: 5; |

Wenn Gefangene, die außerhalb der Gefangen=Anstalt beschäf= | tigt werden (§8. 1 bis 3), sich zusammenrotten und entweder ent= | fliehen, oder zu entfliehen versuchen, oder gegen die Aufseher sich | widerseßen, oder dieselben zu Handlungen oder Unterlassungen zwin= | gen, oder zu zwingen versuchen, so kommen wegen dieser Meuterei, auch wenn sie außerhalb der Anstalt begangen wird, die Strafbe= | stimmungen im §. 96 des Strafgeseßbuches zur Anwendung.

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Die von der Behörde bestellten Aufseher bei den außerhalb der Anstalt beschäftigten Gefangenen (§§. 1, 2 und 3) sind befugt, zur Verhinderung der Flucht derselben nöthigenfalls von ihren Hieb- und Schußwaffen Gebrauch zu O

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Die polizeilihe Gefängnißstrafe (Strafgeseßbbuch §. 334) kann

gegen solche Gefangene, welche sich auf ihre Kosten zu verpflegen außer Stande sind, auch in der Weise vollstreckt werden, daß die- selben während der für die Gefängnißstrafe bestimmten Dauer, ohne in einer Gefangen-Anstalt eingeschlossen zu sein, zu Arbeiten, welche ee Fähigkeiten und Verhältnissen angemessen sind, angehalten werden. __ Sie können zu dem Ende einer anderen öffentlichen Beyörde überwiesei werden, um sie so viele Tage zur unentgeltlichen Ver= Fängnit von dergleichen Arbeitèn anzuhalten, als polizeiliches Ge- fängniß gegen sie erkannt ist.

Die Behörden sind ermächtigt, gewisse Tagewerke dergestalt zu bestimmen, daß die Verurtheilten, wenn ste dur angestrengte Thä= tigkeit mit der ihnen zugewiesenen Arbeit früher zu Stande kom- men, au früher entlassen werden können.

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Die Bestimmungen der gg. 1 und 2 finden auch auf solche Gefangene Anwendung, gegen welche auf Grund der vor Einfüh= rung des Strafgesepbuches gültig gewesenen Strafgeseße auf Zwangs- arbeit, Festumzsarbeit oder Strafarbeit erkannt worden ist,

| Napier | Maßregeln wegen Blokade | Ostsee, im finnishen und im bothnishen Meerbusen anzuordnen.

U 9972

Erlaß der dazu erforderlichen Jnstructionen beauftragt.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und

beigedrucktem Königlichen Jusiegel.

Gegeben Bellevue, den 11. April 1854. (1. S) Friedrich Wilhelm.

von Manteuffel. vonder Heydt. Simons. von Raumer,

von Westphalen. von Bodelshwingh. von Bonin.

Ministerium der auswäártigeu Angelegenheiten.

Nach amtlicher Mittheilung ist der Vice-Admiral Sir Charles ant Lten D. M. 90 Kone = BUMi avgrirgelt, Um. die

sammtlicher russishen Häfen in der

Ministerium für Handel, Gewerbe und

Öffentliche Arbeiten. Der bisherige Hütten = Juspektor Engels ist

zum Ober

| Hütten = Jnspektor und Hütten - Amts =- Direktor zu Sayn ernannt | worden.

Das 11te Stück der Gesez-Sanmlung, welches heute aus-

gegeben wird, enthält unter

das Gese über die Bestrafung von Seeleuten preußi her Handelsschiffe, welche sich dem übernommenen Dienste entziehen. Vom 20,- Márz 1854+ unter

das Geseb, betreffend die gewerblichen Unterstüßungs Kassen. Vom 3. April 1854; unter

das Geseg, betreffend die Vereinigung der Berg- Hütten=, Salinen-= Und Aufbereitungs = Arbeiter in Knappschasten, für den ganzen Umfang der Monarchie, Vom 410. Aßril 41854; und unter

das Gese, betreffend die Beschäftigung der Straf gefangenen außerhalb der Anstalt, Vom 11, April 1854 Berlin, den 20, Avril 1554.

p»! 0070

3974.

Debits=Comtoir der Geseß -Sammlung,

Dtinisterium des Junern.

Be rflrgAng! vom 7. April: £1854 beitreff'ond dit

eee BDerpilitunag der Milglieder- L

Vilitair-Intlondanturen zur Haltung der Amts blätter.

Nach unserem Erlasse vom 21, Januar d. J. sind die Militair- Intendanturen zu denjenigen Landes -= Behörden zu zählen, deren Mitglieder zur Haltung der Amtsblätter gesezlih verpflichtet sind, Demnach können die bei den Jntendanturen beschäftigten Auskulta toren und Referendarien in dieser Beziehung uicht anders, als die Auskultatoren und Referendarien bei den Regierungen behandelt und müssen deshalb den Zwangs=-Abonnenten des Amtsblattes hin zugerechnet werden.

Indem wir dies der Königlichen Regierung auf den Bericht vom 1sten v. M. eröffnen, bemerken wir zugleih, daß die Jnten- dantur des 2ten Armee - Corps von dieser Bestimmung durch uns in Kenntniß geseßt worden ist.

Berlin, den 7. April 1854.

Die Minister des Krieges : von Bonin,

des Innern. Im Auftrage: von Manteu ffel. An die Königliche Negierung zu N.

L M EOCGSS I T E E“ OE Q RKITZ E ATECZ T

¿Finanz- Ministerium.

Die Erneuerung der Loose zur bevorstehenden 4ten Klasse 109ter Königlichen Klassen-Lotterie, welche bis zum 28. April c bei Verlust des Anrechts dazu geschehen muß, wird hiermit in Erinnerung gebracht. Berlin, den 20, April 1854.

Königliche General-Lotterie-Direction.

sentlichen

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(pr ‘Ung der Schrauben= Dampfschifffahrts - Gesellschaft ist beschlossen vorden, dieses Jahr bis auf Weiteres die Fahrten nah St, 9 eróburg einzustellen,

von Alvensleben, nach Erxleben, |

Nichtamtliches.

. a G9 R T4 ( E o 0 j s r Preußen. Berlin, 19. April, Seit einigen Tagen be-

schäftigen sich deutsche und auswärtige Blätter unablässig mit dem |

Gerüchte von der angeblichen Abberufung des ordentlichen Gesandten und bevollmächtigten ¡u London, Wirklichen Geheimen Raths Gerücht entspringt aus einer durchaus irrigen Auffassung Sachverhältnisses, Wir erfahren, bemerkt die „Pr. C aus n verlässiger Quelle, daß Sr. Excellenz Herrn Ritter Bunsen 2e auf sein Ansuchen die Erlaubniß zum eveutuellen Ati ein zeitweiligen Urlaubs ertheilt worden ift,

In den Städten Bischofstein, im Regierungs Königsberg, und Barby, im Regierungs = Bezirk ; die Städte=- O worden.

Nachdem die Kur fürstlich hessishe Regierung in aleicher IVeile, wie die Negierungen Der Königreiche Sachsen und Hannover und des Herzogthums Braunschweig, sich, unter Vorqus= [ebung der Réziprozitat, bereit oerflart hat ; auf den Eisenbahnen ihres Landes die Beförderung von Leichen auf Grund preußischer cetichenpässe zu gestatten, sind sämmtliche Königliche Regierungen urcch Erlaß des Ministers des Jnnern benachrichtigt worden , daß die in den Verfügungen vom 12, Oktober und 5, November 1849 (Ministerialblatt Seite 248) getroffene Anordnung auch auf den Transport von Leichen ausgedehnt wird, welche auf Grund Kur= sürstlich hessischer Leichenpässe durch die diesseitigen Staaten geführt E O) E 17, April, Das russische Barkschiff „Industrie“, welches, mit Salz nah Riga bestimmt, gestern mit

diesseitigen außer-

Herrn Bunsen,

Des

Yèa gdebur g, tit

verDen, Memel,

Capitain Fuhl,

vier anderen russishen Schissen von hier in See ging, ist so eben

Mann starker englischer GVesjabung bier wieder in den Hafen

unte! aebracht. C T Ee „C onflici N ; au Bord der Korvette genommen worden, Uhr 30 Minuten,

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in See angehalten und die ganze russische Besayung

‘de Gegenwärtig, Mittags teuern vier russische Schiffe unter euglischer 1, Die Korvette „Sonic 1t-4n See fit

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Danzig, 17. April, So eben ist ein s{wedishes Schiff hier

é ' 3 Md E 4 ch (5 ) : : E eingekommen, welches die Nachricht bringt, daß es bei Gothland die englische Flotte, bestehend aus circa 40 Schiffen, angetroffen Der englische Konsul Herr William 119 m

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vat, R 25g.) Stettin, 18. Aprvil. Campbell hierselbst erhielt am 16ten früh aus ' lishen Gesandten Lord Bloomfield eine Depesche, durch die er e1 mächtigt wird, zur bffentlichen Kenntniß zu bringen: „daß der Vice Admiral Napier mit der unter seinem Befehl stehenden Flotte in direkter Richtung nach dem sinnischen Meerbusen segelt, um augen- blicklih die sämmtlichen russischen Häfen der Ostsee sowohl, wie des finnischen Meerbuseus „in

) N Berlin von

vothnischen und Blokadezustand ‘“’ zu bringen,

Heute Mittag 1 Uhr um ‘ersten Male in diejem Fahue Fahrt geselzt worden,

QBldenburg, 15. April, Das heute blatt enthält nachstehende landesherrliche Bekanntmachung in Betreff

räflicch Bentinckschen Familienrecchte: hiermit: Nachdem in der Sihung von 12, al

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istt das Königl, Post=Dampfschiff „Nagler“

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[hen Bundes - V-ersar-miung zu Frauïfurt gu Vain

ber den Anspruch dexr gräflihen Familie Bentincf auf di Ud und der Ebenbürtigkcit beschlossen wordeu :

höchsten und l'ohcu Negierunen zu ersuchen, die üffeniliche

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vUrtigkeit im Sinne des Artifels 14 der deulshen Bundesafkte zustehen, ‘ezugnahme auf Artikel 2 §, 2 des Staatsgrundgesc es hi

Kunde gebracht. Urkandlich Unserer eigenhändigen 9 beigedructen großherzoglichen Jusiegels. Gegeben Dloenburg, 414, (L=S)

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| von Stolipine,

Ministers beim Hofe |

Das Dem ce Q N og | 25M erten General = Adjutanten Sr.

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F Bezirk | D R D L O C ° | Kampfes mit Rußland aus die 'rdnung vom 30, Mai 1853 vollständig eingesührt |

| si vorgestern uach

| See erlassen.

Dieses Schiff ist gestern von der englischen Korvette |

4 U 4 à E, 4 viplomalischen Verkehrs Q I A G Ü O fn e bb Y N A M S A ch4 C M Le A e. D [e

de Nedclisse an die ihm untergebenen oritishen Konfuln : welche 1n die Gränz - Provinzen dr Türkei eingebrochstn {i

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Beistand zu leisten. Mauoeuvres ins Werk gerichte französischen und englischen Ambassaden allen hellenishen Unterthanen in der der Abdbrechung mi} Griechenland, bren

| Cr; M0) | Ba arlé | j | russische Gesa OFl8ruhe, 16, April, Der seitherige Kaiserl, | Ozeroff, ist in diesen e biesigen Großherzogl. Hofe , Herr von abgereist, Sas aide agen auf seinen neuen Posten nach Lissabon ist S Kais. russische Geschäftsträger, Herr : ter eingetroffe ) ; ; nen Rel, (Bad. Ldz,) Ie O IOL Ie ORRetiO niarialal Gra B P LEN, 18. April, Se, Excellenz der Feld- hier eingetrofen u l gestern Nachmittag im besten Wohlsein gelrossen und vom Bahnhofe aus von Sr. Excellenz T ANS - K. K apostoliscchen M Ne Geldmarschall-=Lieutenant Grafe Ad D M ¡hen Majestät, U ¡Al=A l Yrafen Grünne bealeitet ¿4 e vurg abgestiegen. l E n dox Stail= (E »Î L L / Vf t S i S Vern, 16, April, Gestern wurde dem B undes-= la l) eine L 1 Ae T DTE vorgelegt worin die Er TA L A gesprochen ist die Schweiz E 2 E -rwartung aus- ZeIPproc 1, die Schweiz B 4 Neutralität während des oyalste Weise handhaben und n 3 j +4 Fot on A a E G L A / 4 (1- mentlich Teinen Wasfenhandel nah Rußland dulden : F è 9 2h 949 “e e s 2, 9 f STiederlaude. _Daag, 14, April, Die erste Kammer hat Le Erledigung verschiedener Geseßentwürfe auf 3p ire o Go + G L a E S ! unvesimmte Zeit vertagt, wird jedoch heute hon wieder auf den

| 27, Mai einberufen,

Be D L ia T i 1) : | j S eute “bend t V Ón Ministerium Des Auswärtigen eine Ber warnung vdbezuglih der Ausführung von Kriegsgegenständen zur Sie ermahnt die Handelsleute und Nheder, nichts

{

| zu thun, was als Mißbrauch der niederländischen Flagge angesehen

werden könne. „Die Regierung Sr. Majestät des Königs“ ließt die Warnung, „würde ihre Beschirmung denjenigen Schiffen nicht verleihen lönnen, welche im Streite mit den Pflichten neu- traler Staaten Kriegs = Contrebande enthielten oder ih mit Der : Ueberbringung verbotener Deyeschen belasteten“, i Als nächste Veranlassung dieser Warnung wird angegeben, daf etwa 40 Kisten Gewehre, der Angabe nach „Jagdgewehre“ vér ¡tmicitia“’ von Antwerpen in Rotterdam ankamen, und von Le, rem Drt mit der Bestimmung „Hamburg“ an Bord des Dampfers „Elbe“ gebracht wurden , der englische Ko1sul aber gegen diese

-

Nang und Weitersendung sehr energi\sc protestirte Und \chließ- C) Der F Ie

Ü r Regierung anzeigte , See Wache, um die U nehmen. Die nähste nicht abfuhr.

__ Zwischen Nieverland und der Schwei ist im Dezember v. J ein Vertrag wegen Auslieferung von Verbr echern a ettofen ult desfen Natlification dieser Tage in Bern aué zewechselt worden E i: Betgien. 0 rü]sel, 16. April, Jn voriger Woche freuzte ein englisches Kriegsdampfschif auf der Höbe von Vließingen, um auf ein Schiff zu fahnden, das mit Waffen und Munition aus dem Hafen von Antwerpen ausgefahren, Es durch{sucbte felbst ‘einen englischen Dreimaster, der von Vließingen gerade ausgelaufen war Das Dampfschiff entfernte sich wieder, als es erfuhr, daß das Schiff „„Glavio O Dae verdächtig war, bereits diese Gewässer Ler= lasten halte, | P :

Auf die Vorstellungen, welche der belgische Gesandte zu PVe-

Oraf von Bricey, gegen das Ausfuhxverbot vou Getraide | i, erhoben, hat das russische Gouvernement niht Rücksicht nehmen können. Der „Moniteur“ berihtet indessen, daß die für belgische Rechnung ge: fnuften Getraidevorräthe von der Krone zu demselben Preise über- nommen worden, und daß die schon eventuell darauf gezahlten Summen zurüdckerstattet werden sollten, E __ Jtalien. Turin, 14, April. Der Senat hat gestern nach felr lebhafter Erörterung cas Gefeß bezüglich der Anleihe von 35 Millionen mit 60 gegen 6 Stimmen angenommen.

Türkei. Konstantinopel, 6. April. Das Journal de Conjtantinople“’ theilt die zwischen ver Pforte und der griechis{en Negterung gewechselten Aktenstücke mit, welch{Ge der Aufhebung Des

| rs und dem Beschlusse der Ausweisung de1 riechischen Unterthanen aus ver Türkei vorangegangen sind, Den ftenstücfen angefügt is folgendes Circulair des L S

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es hielten englische Kriegsboote auf +4 Say M 8 ; ( F

e mit der Waffenladung in Empfang zu 2 % No 34 ( » 54 4 j : ‘1 j

volge dieser Anzeige wr, daß die „Elbe“

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aus dem Schwarzen Meere und dem Azoff\chen Meere

Lords Stratford daß die Hellenen,

l nd, die griecki-

hen Unterthan.n des Sultans ¿zur Revolte aufwiegeln, indem sie erklären, Regiernng Jhrir großbritannischen Majestät und oie Regieruug bereit scien, ihnen beim Umsturze ver Autorität des Sultans Ruch habe ich die Nachricht erhalten , daß ähnliche werden, um glauben zu machen, daß die

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