1854 / 113 p. 5 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

ur bestimmten Zeit auf dem Stadtgericht vor Oi Deputirten Herrn Obergerichts - Assessor Reus zur Anbringung und Wahrmachung ihrer Forderungen, entweder in Person oder durch ge-

örige Bevollmächtigte zu erscheinen, oder zu S oiieA daß sie ausbleibendenfalls mit ihren

i

Forderungen v ffludirt und ihnen ein ewiges Stillschweigen gegen die übrigen Gläubiger werde auferlegt werden. Denen hier mit keiner Bekanntschaft verschenen Gläubigern werden die Rechts-Anwalte Cruse, Jester und Meyer nam- haft gemacht, an welche sie sich wegen Beitrei- bung ihrer Forderungen wenden und sie mik Vollmachten versehen köunen.

Königsberg in Preußen, den 28. März 1854. Königlich preuß, Stadtgericht, Erste Abtheilung,

[678] Ediktal-Vorladung.

Ueber den Nachlaß der am 9, und 10, August 1852 zu Samoczyner Neydamm bei Margonin verstorbenen Schiffseigner Justine geborne Nachti- gall und Friedrich Nord’shen Eheleute ist am 11, April a. c. der erbschaftliche Liquidations-Prozep

eröffnet worden. : Ey Der Termin zur Anmeldung aller Ansprüche

steht | am 7, September 1824,

Vormittags 10 Uhr, vor dem Herrn Hülfsrichter v, Rakowski in unserm Gerichtslokale an. Wer sich in diesem Termine nicht meldet, wird aller seiner etwaigen Vorrechte verlustig erklärt und mit seinen Forderungen nur an dasjenige, was nach Befriedigung der sich meldenden Gläubiger von der Masse noch übrig bleiben sollte, ver- wiesen werden,

Bromberg, den 11. April 1854,

Königliches Kreisgericht, 1ste Abtheilung,

[228] Ediktal-Citation.

Jun Folge Antrags des Königl, Fiskus, ver- treten durch die Königl, Regierung zu Erfurt, werden die nachbenannten militgirpslichtigen Per- sonen, als:

4) Friedrich Anton Walther aus Suhl, ge-

boren am 25. Februar 1830, 2) Anton Schönborn aus Suhl, geboren am 453, unt 1829, 3) Ernst Wilhelm Schönborn aus Suhl, ge- boren am 16, April 1831, 4) Christian August Kalbiy aus Suhl, gebo- ren am 7. August 1831, 5) Johann Friedrih Voigt aus Schleusingen, geboren am 9. Dezember 1829, 6) Friedrich August Partschefeld aus Vesser, geboren am 11. Dezember 1830, 7) Meyer Vollmann aus Schwarza, geboren am 13. Februar 1830, 8) Wilhclm Ferdinand Grosch aus Kühndorf, gehoren am 26, Juni 1830, 9) Kaspar Martin Spilker aus Wichtshau- sen, geboren am 23, Juni 1830, 10) Löser Nathan aus Heinrichs, geboren am 7, Dezember 1829, 11) Heinrih Zimmermann aus Bennshausen, geboren am 28, November 1830, deren Aufenthalt unbekannt is , jedoch außerhalb Europa sein soll, hierdurch aufgefordert, sofort behufs Ableistung ihrer Militairpflicht in die Königl, preußischen Staaten zurückzukehren , und sich wegen ihres Austritts in dem an hiesiger Gerichtsstelle vor Herrn Kreisgerichtsrath Schöne- mann auf Den o Mar 1859, u 14 Ur, angeseßten Termine zu verantworten, widrigen- falls gegen Jeden von ihneu auf cine Geldstrafe von 50 Thlr. bis 1000 Thlr, oder auf Gesäng- nißstrafe von einem Monat bis zu einem Jahre und auf Tragung. der Kosten des Verfahrens erkannt werden wirv,

Suhl, den 1. Februar 1854,

Königlich preußisches Kreisgericht, Abtheilung 1.

[530] Proclama edictalis citationis, lleber das Vermögen des Mühlen- und Ritter- guts - Besißers Friedrih Adolph Hemme zu Weißenfels is wegen Unzulänglichkeit desselben durch Dekret vom 28, Februar cr. der Konkurs eröffnet worden,

S370 Es werdea daher Alle, welche an das Ver- mögen des Kridars Ansprüche zu haben ver- minen, hierdurch vorgeladen, dieselben binnen 3 Monaten und spätestens in dem vor dem Appellationsgerichts - Refendar Dr. Forcch, als Deputirten, auf Montag den 4, September cr., Vormittags 11 Uhx, anberaumten präfklusivischen Liquidations-Termine entweder in Person oder durch cinen mit gesch- licher Vollmacht uud Junformation versehenen hiesigen Rechts - Anwalt, wovon den hiesigen Orts-Unbekannten die Justizräthe Gilling und Piezker und der Rechts - Anwalt von Bieren hier in Vorschlag gebracht werden, in dem Lokal des unterzeihneten Gerichtshofes, Zimmer Nr. 3, zu erscheinen, den Betrag und die Art der For- derungen anzuzeigen, die Beweiömittel beizu- bringen und hiernäczst die weiteren BVecfügungen zu erwarten, bei unterlassener Anmeldung ihrer Ansprüche und beim Ausbleiben im Terminc aber zu geæärtigen, daß sie mit allen ihren For- derungen und Ansprüchen werden präkludirt und ihnen deshalb gegen die übrigen Kreditoren ein ewiges Stillschweigen wird auferlegt werden, Gleichzeitig wird bemerkt, daß zur Masse eine Mahl-, Oel- und Schneidemühle, die sogenannte Herrenmühle zu Weißenfels, nebst darauf erbau- ter Zuckerfabrik, so wie das im weißenfelser Kreise belegene Rittergut Storkau gehörig, daß aber diese Grundstücke bei weitem über ihren Werth mit Schulden belastet, das Mobiliarvermögen nicht von Bedeutung ist unv über 400,000 Nthlr, Schulden vorhanden sind. Näher läßt sich zux Zeit däs Vermögen uichi übersehen, - Zu a S de 21 Mor 1594. Königliches Kreisgeri}, 1. Abthcilung,

1528] Detanni ang

Auf den Antrag der Erben des hier verstor- benen Regiments - Schuhmachers Franz Albert Schoemenz wird hierdurch bekannt gemacht, daß die Theilung des Nachlasses des Erblassers be- vorsteht, und werden die unbekannten Gläubiger desselben aufgefordert, sich bei uns zu melden, widrigensalls sie nach erfolgter Theilung jeden Erben nur guf seinen Erbantheil in Anspruch zu oehmen befugt sind.

Rathenow, den 18, März 1854,

Königliche Kreisgerichts - Deputation,

[568] Bekanntmachung.

Vom 41. Juli e. ab soll das Postfuhrwesen în Wangerin, zu dessen Betriebe etwa 14 Pferde erforderlich sind, anderweit in Entreprise gegeben werden, Geeignete cautionssähige Bewerber vollen sih ¡pätestens bis 15, Mai c. persönlich bei der Ober-Post-Direction oder bei dem Herrn Post-Jnspektor Bouché melden,

Stettin, den 21, April 1854,

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Königliche Ober-Post-Directior,

Mit Bezug auf unsere Bekanntmachung vom 7, Februar c. bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß bei der am gestrigen Tage, Vor- mittags 11 Uhr, vorschriftsmäßig erfolgten Aus- loosung der vom 1. Juli ieses Jahres ab zur Tilgung gelangenden 113 Stü Prioritäts-Obli- gationen unserer Bahn, folgende Nummern ge- zogen worden sind :

110 T L

1900 1928 24 226

2899 3029 3349 30895 D O20

4044 M116 4163 4372 408 4433

O 4007 4d 002 0005 0/22

5801 5983 0039 6240 Oi 6618

0 047 O 7463 78140 7922 O01 Sl 8207 8911 9300 8029 00/9. 8088 8738 8979 9113 9199 9243 9654 10023 410563 10615 10622 10655 40805 40999 441011 411197 411538 11684 11823 11944 11958 12914

622 335 . 1456

277 / 2209 4 2700

V j Í

«

14036 414310 415432 415574 16302 416525 17821 418009 18492 418585 186011 18946 19078 19141 191/74 19429 19619 - 19664 19718 19929 49957

Der Betrag - dieser ausgelooften Obligationen ist vom 1, Juli d. J, ab Vormittags in unserer Haupika}e, Ultes Fischerufer Nr. 20/21, zu er- heben, mit welchem Tage auch deren Verzinsung aufhört.

Zuglei machen wir darauf aufmerksam, daß aus der Verloosung des Jahres 1851

die Nummer 7227

noch nicht zur Zahlung präsentirt ist, weshalb vir den Fnhaber derselben wiederholt zur Em- pfangnahme des Betrages auffordern.

Magdeburg, den 3, März 1854,

Directoriíum der Magdeburg - Wittenbergeschen Eifenbahn- Gesellschaft,

13998 15285 16178 47719 18464

13852 415214 15709 16892 18463

13459 14815 15607 16864 18347

13411 14560 15583 160395 180530

[665] Wilhelms-Bahn.

Bei der Erweiterung der Wilhelms - Bahn durch den Bau der Zweigbahnen nach Nicolai und Leobschüß is die Vergrößerung der Maschinen- Werkstätte und die Anstellung eines ersten Maschinenmeisters erforderlich geworden,

Befähigte Technifer, welche sich um diesen Posten bewerben wollen, werden hierdurch auf- Gee Vis Un Sen O D bie Dec fälligen Gesuche mit tazu gehörigen Zeugnissen unter Mittheilung ihrer Bedingungen, wenn sie solche zu stellen wünschen, an das unterzeichnete Direktorium einzusenden,

Wer drei Wochen nach dem vorgedachten Ter- mine ohne Antwort bleibt, dessen Gesuch hat nicht berüdsichligt werden können.

Ratibor, den 8, Mai 1854, Das Diretioriuim,

[684] Derann main g.

Die geehrten Actionaire der Magdeburg- Cöthen - Halle - Leipziger Cisenbahn - Gesellschaft werden mit Bezugnahme auf die Bestimmung des §. 24 unseres Gesellschafts - Statuts hiermit eingeladen, sich Sretaa, Den D n C Vormitiags

O im Saale des hicsigen Administrationsgebäudes zu der im §. 23 des Statuts vorgeschriebenen jährlichen Gencral-Versammlung einzufinden, um

1) den Geschäftsberiht des Direktoriums zu vernehmen,

2) für das ausscheidende Drittel der Ausschuß- Mitglieder und deren Stellvertreter ander- weite Wahlen zu treffen, und

3) den Rechnungs - Abschluß des Jahres 1853 einzusehen,

«Feder Actionair und Bevellmächtigie, der an dieser General-Bersammlung Theil nehmen will, hat sich selbst, oder resp. cinen Machtgeber, am O L O S QUIL C I Den Bureau unden in Administrationshause hierselb als Eigenthümer von fünf oder mehr Actien zu legitimiren, und wird eine Eintrittskarte empfangen, auf der die Anzahl der ihm gebührenden Siimmen vermerkt ist, Ohne cine solche Eintrittskarte kann Nie- mand zu der General - Versammlung zugelassen werden z gleihwohl haben die Beschlüsse dersel- ben, obne Nüdsicht auf die Anzahl der Anwe- senden , für alle Actionaire verbindliche Kraft.

Sollte einer der Herren Actionaire beabsich- tigen, einen das gesellschastliche Jnteresse berüh- renden Gegenstand in der General-Versammlung zum Vortrag zu bringen, so wird derselbe mit Bezug auf §, 29 des Statuts ersucht, dies sein Vorhaben, unter ausführlicher Angabe der Mo- tive, spätestens bis zum 30, Mai a. c. dem

13113 } unterzeichneten Vorsißenden des Ausschusses, im

Geschäftslokal der Gesellschaft am Fürstenwall, schriftlich an zubringen.

Magdeburg, den 4, Mai 1854.

Ausschuß der Magdeburg-Cöthen-Halle-Leipziger Eisenbahn-Gesellschaft.

Nulandt.

[1562] BefanntmaGmung.

l. Durch das am 3ten d. M, publizirte Geseh über die Aufhebung des Lehnsverbandes vom 28, Juli d, J. is die dem Landesherin zuständig gewesene Lehnsherrlichkeit bei allen, inuerhalb des Fürstenthums Reuß Jüngerer Linie gelegenen Lehen jeder Art, das Objekt derselben bestehe in Grundstücken, Gerechtigkeiten, Kapitalien oder Renten, ohne Entschädigung aufgehoben und hier- von eine Ausnahme nux hinsichtlich der zur Zeit der Publication des Geseßes auf dem Heimfalle stehenden, d, h. bei denjenigen Lehen gemacht worden, welhe zu diesem Zeitpunkt entweder lediglich auf zwei Augen oder dergestalt auf vier Augen standen, daß mindestens eine der beiden, im Lehnsbesize befindlichen, beziehentlich zur Lehns erbfolge berechtigten Person das fünfzigjah- rige Lebensalter überschritten hatte,

Für dergleichen auf dem Heimfall stehende Lehen is das Heimfallsrecht des Lehnsherrn vor- behalten, welches jedoch von dem Besißer des Lehns abgelöst werden kann. Die für eine der- artige Ablösung dem Lehnsherrn zu gewährende Entschädigung soll, weun das Lehn auf vier Nugen stehet, dreißig Prozent, und wenn dasselbe auf zwei Augen stehet, vierzig Pro- zent des zu ermittelnden Reinwerthes des Lehns betragen.

11, Ferner i} in demselben Gesehe bestimmt,

a) bei Neulehen erlöschen sofort mit Pu- blication desselben alle mitbelehnschaftlihen Rechte insbesondere die Lehnsfolgerechte nicht allein aller Mitbelehnien seien dies nun Descendenten des Lehnsbesizers oder sonsiige Agnaten, Mitbe= lehnte und Gesammthänder sondern auch der Eventualbeliehenen und Lxspektanten von selbst, ohne irgend welchen Anspruch auf Entschädi- gung, cs sei denn derselbe reversmäßig fest- gestellt.

b) An nichtheimfälligen Altlehen können nach Publication des Geseßes mitbelehnschaft- lie und insbesondere Lehnsfolgerechte von Nic- mandem durch Abstammung ferner erworben noch sonst auf irgend eine andere Art begründet wer- den, ausgenommen die ehelichen Descendenten des zur Zeit der Publication des Geseßes im Lehnsbesitze befindlichen Vasallen, wenn sie auch erst nach der Publication des Gesezes erzeugt sind,

Bei Altlehen dieser Gattung bleiben die Rechte, namentlich die Lehnsfolgerechte sowohl der lehns- fähigen Descendenten des Lehnsbesizers, als auch der übrigen bei Publication des Gesetzes lebenden 1nd in der Mitbelehnschaft noch wirklich befind- lichen Agnaten, Mitbelehnten, Gesammthänder, so wie der Eventualbeliehenen, sofern diese Rechte nicht durch Versäumniß der unten unter 1l1, a. bemerkten Anmeldungsfrist verloren gehen, nach Maßgabe der verschiedenen ihnen zu Grunde lie- genden Lehnrechte, Lehnsgewohnheiten, Lehnbriefe, Lehnsveriräge und Reverse, bis zum Eintritt des nächsten, nach Publication des Gesehes sich in dienender Hand ercignenden Successionsfalles, in voller Geltung, und wenn dann lehnsfähige Descendevz des leyten Lehnsbesipers nicht vor- handen is , so ist lediglich die bei dem einzelnen zum Erbfall gekommenen Lehn gültige Lehnfolge- Ordnung, unter Aufrechthaltung der eiwa vor-

B D I meder res,

S1 handenen darauf bezüglichen Lehns-Verträge oder Neverse, maßgebend, außerdem aber tritt die Allodial-Erbfolge ein.

Eiu jeder in di:sem uächsten Successionsfalle zur Lehnsfolge gelangende Lehnserbe wird mit dem Augenblicke der wirklich angetretenen Succes- sion voller und unbeschränkter Eigenthümer der betroffenen, bisher noch im mitbelehnschastlichen Verbande verbliebenen Gegenstände, und es treten alle und jede in Beziehung auf dieselben begrün- deten Nechte der vor Publication des Ge- seßes gebornen Agnaten, Mitbclehnten, Ge- sammthander und Evrntualbeliehenen, so weit dieselben nicht durch die Versäumniß des bemeik- ten Termines (unter Nr. U]. a.) verioren gegau- gen sind, mit demselben Zeitpunkte unbedingt unb sür immer außer Kraft.

Dafür haben aber alle, außer den in diesem nächsten Successionsfalle zur Lehn - oder Allo- dial-Succession in das Lehn gelaugenden Lchns- erben, vorhandenen und noch vor Publication des Gesehes gebornen Agnaten, Gesammthänder uud Mitbelehnte, welche nach den bisher im einzelnen Falle zur Anwendung gekommenen Lehnrechten oder Lehnbriefen zur dereinstigen Sucrcession in ein nicht der Allodial - Erbfolge unterworfenes Altlehn berufen sind und bei Publication des Geseßes im mitbelehnschafilihen Verbande noch wirklich standen, jedoch mit Ausnahme der Cvoen- tual - BVeliehenen, der pcâäsentirten Mitbelehnten, welche reversmäßig das ihnen angefallene Lehn an die Allodialerben des Erblassers herauszugeben haben würden, und der Lehnsexspektanten und deren Descendenten unter der Vorausseßung rect- zeitiger Anmeldung ihrer mitbeleznschaftlichen Rechte, von der Zeit an, mit welcher sie nach dem bisherigen Lehmecht zur Nachfolge in das betroffene Lehn würden berufen worden sein, bis an ihr Lebensende Anspruch guf eine jähr- lie Rente, welche für einen oder mehrere zu- gleich Berechtigte zusammen in dem dritten Theile des Reinertrages des in Frage befindlichen Lehns besteht, wie solcher zur Zeit des nächsten, nach Publication des Gesehes sich in dienender Hand ereignenden Successionsfalles ausgeworfen wird.

Was nach dem Vorstehenden bestimmt ist, sin- det auch bezüglich der auf cin Lehn- odcr Allo- dialgut gelegten Lehusquanta und willkürlicher Erhebung nicht unterliegenden Lehnstamm - Kapi- talien, decn Zinsen, obschon die Kapitalien selbst Allodialqualität haben nach Lehnrecht auf die Descendenten des ursprünglichen GVläu- bigers vererbt werden, in Bezug auf die Nechte dieser Leßteren an denselben gleiche und bezüglich analoge Auwendung.

ITT, Endlich ift stimmt :

à) alle bei Publication dehselden ge- bornen und bezgl im milbelebn- Walen Bervande 100 Wir O stehenden Agnaten, Gesammthänder und Miibelehnte, auch die Eventualbe- liehenen, welde die 1ynen nach Lem Vorstehenden zustehenden Nechte, 1n- nere S Ne au De nate Lehnfolge oder auf die vorerwähnte Nb- sindungsrente ferner sich erbalien, Ve- ziebentilich dieselben in, ZULUN E gels tend machen wollen, haben solche bis zum

as fragliche Gese be-

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bei dem unterzeichneten Fürstli ho

Landesjustiz-Kollegium anzumelden b) die Versäumniß dieser Frist ha! ohne Weiteres, namentlih ohne vor- gängige Provocation und Kotumaziî-

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rug den Verluft dexr auzumeldendes Nechte zur unbedingten Fölge, und eint Nestitution dagegen findet nicht statt;

c) eine Ausnahme von der Verpflich- tung zu dieser Aumeldung 1f Uur hin- sichtlih der Descendenten des bei Pu- blication des Geseßes im Besiße des Lehns befindlich gewescnen Vasallen resp. des damaligen Lehnstamm- oder Lehnsquantums- Gläubigers gemacht.

Im Interesse der, bei vorstehenden Bestim- mungen Betheiligten wird auf solche so wie auf die sonstigen einschlagenden Vorschriften des Ein- gangs gedachten Geseßes noch besonders hier- durch aufmerksam gemacht,

Gera, den 25. August 1853,

Fürstl, Reuß-Plauisches Landes justizkellegium Dr. Reich ard MU lex,

[358]

J ( L A / 7 11 A: , Der Wollmarkt in Güstrow, durch Zoll - und Steuersreiheit sür ein- und ausgehende Wollen begünstigt, wird in diesem Jahre , C I D 2 C c ant 22, 43, U 24. Un abgehalten, und die Wolle schon vor Beginn des Marktes gelagert, so daß mit Anfang des ersten Markttages, als des Haupttages, die Herren Käufer das ganze Quantum übersehen fónnen. Im verflossenen Jahre war ein Quantum von 60,000 Stein zu Markt gebracht.

Güstrow, den 8, März 1554,

Bürgermeister und Rath.

-

[677] : L 7 Lübekische Staats - Anleihe von. 1850

Die Zahlung der am 1, Juli 1854 fälligen Zins - Coupons findet nah der Wahl der Jn- haber statt :

in Berlin bei Herren Gebrüder Schiclekt oder bei Herren Mendelssohn u. Co,, in Hamburg bei Herrn Sal omon Heine, in Lübeck bei der unterzeichneten Behörde.

Es sind dazu die Werktage vom 1, bis 15, Juli bestimmt,

Diejenigen Jnhaber, welche die Zahlung int Berlin oder in Hamburg entgegen nehmen wollen, haben ihre Coupons einen Monat vorher mithin zwishen dem 1, und 15. Juni d. F bei einem der gedachten Banquier - Häuser ab- stempeln zu lassen. i Die abgestempelten Coupons, welche zwischen dem 41, und 15. Juli nicht in Berlin und Ham- burg bei dem Banquier -Hause, von welchem sie abgestempelt sind, erhoben werden, fonnen }pa- terbin nur in Lübeck eingezogen werden.

*

Lübeck, den 10. Mai 1854,

Die Deputation zur Verwaltung der Lübedischen Staats-Anleihe von 1890

E R E E ER E T T R E E T R E E T RER E TRRLER T

Bekanntmachung

über das Erscheinen der stenographischen Berichte beider Kammern.

Bis heute den 13, Mai 1854 sind ausgegeben:

9645 Bogen der 1.—4. 48 =

36 - Spre -

den Verhandlungen

Anlagen, bestehend aus Aktenstücken, - 1, und SawWGregrer | ¿V ,

Â.

128 der 1.—56. und Shluß-Sibßung - 1,

62 - Anlagen, bestehend aus Aktenstücken, 34 Petitionen

I

3, und Schluß-Sißung der l, Kammer, |

zusammen 341% Bogen,