1854 / 125 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

eni v4; FORE E rae

E L E R B

E Mnn

cit Et R R A E E E R

s S s A r afte Id d C MER E T A A 6E n

“r R L I R E S E Gie

9

wo es auf die Bestätigung einer Neu= |

; in den Fällen igung ein L B H i h sofort vorzugehen. Die Königliche E gierung hat da, wo Sie die Bestätigung Des fungiren en Borsibenden eines Gewerberathes zu versagen Veranlajung qebabt hátte, wenn die Wahl nach Publication des Geseßes Fattgefunden hátte, sofort eine Neuwahl zu veranlassen , und

s

ibe nach Vorschrift der Bestimmungen dieses Paragraphen

zu verfahren. Desgleichen sind die Kommunal - Behörden zu ver seßes einen Kommissarius zu beste setzen. E _

No die Beiträge zur Ql ‘ote! 4 O j Lt

Verwaltung für einen bestimmten Zeitabs geschrieben sind, Bewenden. N M zur Zeit eine Reparlitton 1n@} ri des §. 4 des Geseßes in Anwendung. Die Umgestaltung der Prüsun des §. I des Die Abweichungen diejer gewesenen Bestimmungen ( Ge i ziehung von Gesellen erner H i ü leas-Kommissionen der Jnnungen von der Kommunal-Be= hórde zu bestätigen sind, die Mitglieder der Kreis-Prüfungs=

Kommissionen aber niht mehr gewählt, sondern, mit Aus-

nahme des Vorsibe designirt werden. à t Best E umi die Ernennung der Prüfungsmeister war vor- nämlich das Motiv bestimmend, nach erfolgtem Ausscheiden der Gesellen aus den Prüfungs=Kommi|sionen ven Behörden

ein Mittel in die Hand zu geben, exklusiven, auf die Er= |

erung der Etablirung eines selbstständigen Gewerbebetric= bes gerdhteten Bestrebungen, welche sih bei den Meistern M Prüfungs - Kommissionen zeigen sollten, wirksam ent- gegentreten zu können. den daher Meistern,

nden, von den Landräthen auf Widerruf | Jür den Vorbehalt der Bestätigung, be- |

zu veranlassen, nach §. 3 des Ge= | llen und in Wirksamkeit zu |

ckung der Kosten für die laufende chnitt bereits aus= | behält es bei der bestehenden Umlage das | Nach Ablauf diejes Zeitabschuitts, oder wenn cht getroffen ist, kommt die Bor= |

¡gs-Kommissionen nah Maßgabe Gesebes ist sos ort in Ausführung zu bringen. | ? Vorschrift von den bis jeßt geltend | 8, 37 ff}, der Berordnung vom Iten | bruar 1849) bestehen im Wesentlichen darin, daß Die Que | bei den Prüfungs = Kommissouen nicht | stattfindet, und daß die gewählten Mitglieder der Prü= |

Die Kommunal = Behörden wer=- | deren Unbefangenheit begründeten Zwei= |

feln unterliegt, Die Bestätigung zu versagen, und die Land= |

räthe bei d l tolcher Meister zurückzuziehen und andere Meister an ihrer Stelle zu bezeichnen haben. è Kön è

die gedachten Behörden unter Hinweisung auf den Zweck

: ven Kreis-Prüfungs-Kommissionen die Ernennung

Die Königliche Regierung hat |

jener Bestimmung des Geseßes mit der gemessensten Anwei-= | sung zu verschen, deren Befolgung fortdauernd jorgfältig |

u überwachen, damit Mißbräuchen kein Borshub geleitet eibe und erforderlichen Falls unnachsichtlih einzuschreiten. Den Junungen ist, wie das Wort „mindestens“ im §. 9 andeutet , gestattet, mehr als zwei Prüsungsmeister zu wäh- len, Die Prüfung felbst ist aber immer nur von zweien Mit- gliedern, außer dem Vorsißenden, vorzunehmen, Vei den aus mehreren Handwerken fombinirten Junungen werden diejeni- gen Mitglieder der Kommission zuzuziehen sein, welche das gleiche Handwerk , A der Kandidat, oder das uächst ver= wandte Handwerk betreiben. L Sinsichtlid der Zeit, für welche die Wahl der Mitglieder der Fnnungs-Prüfungs-Kommissionen erfolgt, hat das Gesebß nichts geändertz au bleibt die Bestimmung des §. 37 der Verordnung, wona alljährlih die Hälfte der Mitglieder ausscheidet, in Kraft. Endlich ist auf eine dur das Aus- scheiden der Gesellen gerehtfertigte entsprechende Ermäßigung der Prüfungs -Gebühren Bedacht zu nehmen und hierüber das Erforderliche von der Königlichen Regierung anzuordnen, Der §, 7 des Gesepes überträgt die Befugnisse des Ministe- riums in Betreff der Feststellung, Bestätigung und AbânDe- rung der Innungs -Statuten, der Errichtung neuer und der Auflösung bestehender Innungen auf die Regierungen. Nachdem bei der unter der Leitung des Ministeriums bewirk= ten Regelung der Verhältnisse einer großen Zahl von Jn- nungen sowohl über die zulässigen statutarischen Bestimmun=- en, als über die Bedingungen für die Errichtung neue. ik ausführliche und gleichmäßige Auweisungen er- lassen worden sind, und der Königlichen Regierung dadurdh hinreichende Gelegenheit gegeben ist, sich mit den zur An- wendung kommenden Grundsäßen bekannt zu madhen, darf ih mit Zuversicht erwarten, daß diese Grundsäge bei der ferne- ren Behandlung dieses wichtigen Theils des Gewerbewesens seitens der Königlichen Regierung nicht unbeachtet bleiben wer- den, Es kann der Königlichen Regierung nicht entgehen, daß sich das Junungswesen mit Vortheil für die dabei zunächst Be- theiligten und für das Gemeinwohl nur dann entwideln kann, wenn daraus die Mißbräuche sorgfältig serngehalten werden, welche dasselbe in früherer Zeit untergraben haben, und daß es zu diejem Zwecke wesentlich darauf ankommt, die

Innungs =- Statuten sorgfältig zu prüfen, bevor dieselben |

bestätigt werden, damit uichts darin Eingang finde, was mit den geseßlichen Vorschristen und mit den über deren Anwendung ergangenen Bestimmungen niht im Einklange steht. Eben so wesentlich is es, daß sih das Jnnungswesen rüdsichtlih der dabei zur Anwendung kommenden Grundsäbe in allen Landestheilen gleihmäßig entwidele, da für diese dieselben geseßlichen Vorschriften anwendbar sind. Eine solche gleichmäßige Entwickelung ist aber nur dann zu erwarten wenn die Königlichen Regierungen mit Umsicht und Sorgfalt in der Richtung fortgehen, welche seit Erlaß der Verordnung vom 9. Februar 1849 von dem Ministerium eingehalten und welche ihnen dur zahlreiche in Beziehung auf das Innungs-= wesen ergangene Erlasse hinreichend bekannt ist.

Schließlich veranlasse ich die Königliche Regierung, halb- jährlih bis zum 15. Januar und bis zum 15. Juli nah dem beiliegenden Schema (a.) eine Nachweisung der neuge- bildeten, so wie derjenigen Jnnungen einzureichen, deren Statuten revidirt, beziehungsweise, welhe aufgelöst wo1 den find,

Berlin, den 27, Mai 1854.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, von der Heydt. An die sämmtlichen Königlichen Regierungen (mit Ausnahme von Sigmaringen.) A. NaGvwei ung

der im Regierungs-Bezirk …. . in der Zeit vom ten. 18. Drs qum - Ten 18... neu errichteten Junungen,

Bezeichnung Zah]

Bezeichnung des Orts der Innung.

des Handwerks oder der der

L H | | Bemerkungen Handwerke, für welche | Mitglieder i ax » io | | 1 \

die Jnnung besteht,

Laufende A2

|

|

Nab weisunaga S

der im Regierungs-Bezirk .....-...--«e---- bestehenden Jnnungen, deren

Statuten in der Zeit vom ten 48, bis. zum. .ten-.--. 418.. revidirt worden sind.

Bezeichnung Zahl des Handwerks oder der Va Bemerkungen. Handwerke, für welche Mitglieder,

die Jnnung besteht,

Bezeichnung des Orts | der Innung,

Laufende F?

Baerzei Uu) in der Zeit vom ten

der im Regierungs - Bezirk Zeit 48... aufgelösten Junungen.

418.. bis zum ..ten

Bezeichnung Bezeichnung Zahl des Orts des Handwerks, für ber Bemerkungen. der welches die Jnnung Mitglieder. Innung. bestanden hat,

Laufende F? f

E E E E ETEEREER "A

inisterium der geistlichen, Unterrichts: und Medizinal - Angelegenheiten.

Die Berufung des Previgt- und Schulamts-Kandidaten Karl Friedrih Rudolph Schwarze zum Subrektor am Gymnasium zu Guben is genehmigt, und an derselben Anstalt der bisherige Quartus Michaelis zum Oberlehrer ernannt; desgleichen Die Berufung des Gymnasial - Lehrers Dr. Stanislaus Gruszczynski zum sehsten Oberlehrer an der Realschule zu Posen genehmigt; so wie

96

Der Kreisphysikus Dr. Frit \ch zu Lippstadt nah Roessel, Re- gierungs-Bezirk Königsberg, verseßt; und

Der Wundarzt erster Klasse und Geburtshelfer Martin zu Hohenfriedeberg zum Kreis-Wundarzt für den Kreis Bolkenhain er-

nannt worden,

Finanz-Ministerium.

P l an zur Einhundert und Zehnten Königlich Preußischen Klas\sett-Loötterie, bestehend aus 90000 Loosen zu 45 Rthlr. Einsaß in Friedrichsd'or, mnít 38000 in 4 Klassen vertheilten Gewinnen und 15000 Freiloosen.

Erste Klasse Zweite Klasse Betrag. zu 10 Rihlr, Einsaß. zu 40 Rthlr. Einsaß. Riblr.

Betrag, Nthlr.

1 Gew. zu 5000 Rthlr,| 5000 1 Gew, zu 10000 Rthlr, | 10000

3 2000 4000 E E 8000

Q G0 2400 S 14090 3000

I #6 800 1200 A QUI 2000

S - 100 500 9 200 1000 O 700 10 100 1000 35 G0 1500 253 0 2000 50 DD 2500 S0 60 3000 100 0 s 4000 100 50 5000 300 - 20 9000 300 40 412000 3500 -— S0

é ö é 135000 4000 Freil oese zu 10 40000 10

0 0000 Î 4500 = 50000

5000 Freil, zu

4000 Gew.u, 4000 Freiloose| 140800 5000 Gew. u, 5000 Freil,| 232000

Vierte Klasse Betrag.

| Betrag, zu 15 Rihlr, Einsas. | Rihlr,

/ Rihlr.

Dritte Klasse zu 10 Rthlr, Einsayp.

150000 100000 50000 40000

Gew. zu 150000 Ril. 100000 50000 40000 30000 20000 410000 5000 2000 1000 500 200

1 Gew, zu 15000 Rthlr.| 45000 d 2 - S000 40009 1 3 - 2000 6000 1 Aa 1000 = 4000 4 4 4 4

u

3 D000 : 2500 10 e. ZUO0 3000 5 » 100 2500 50 - 70 3500 00 —= 60 6000

20000 40000

300 50 - 415000 5900 40 220000 6000 Freiloose zu 15 90000

135: pCt, vom Betrage 1600

\sämmilicher Freiloose . 24900 f 19640

250000 160000 160000 1374800

4 Ln

6000 Gew, u. 6000 Freil,| 402400 } 23000 Gewinne

Einnahme, Ausgabe.

L E Anzahl | g, Klasse, | Einsay. der Betrag,

Loose. | Rihlr.

Anzahl der Klasse, Ma Betrag.

Gewinne! Freiloose.,| Rihlr,

/

{ste [10 Nihlr] 90000 | 900000] 1sstte | 4000 | 4000 2te (10 - | 86000 | 860000} 2te | 5000 | 5000 3te (110 - | 81000 | 810000 3te | 6000 | 6000 Ae 05 - -| 75000 | 1425000Þ #e | 23000 |

Zus, 45 Rthlr.} Ueberh, 3695000 Zuf. 38000

Vorstehender Plan zur 110. Königlichen Klassen-Lotterie, von welchem vollständige, mit den angehängten Erläuterungen abgedruckte

232000

2919800

15000 3695000

Exemplare bei sämmtlichen Lotterie - Einnehmern zu erhalten sind, | wird sofort zur Ausführung gebracht und mit der Ziehung der | dazu gehörenden Talons und Coupons zu Michaelis 1854, wo | deren Verzinsung aufhört, bei der hiesigen Regierungs = Hauptkasse

"in preußishem Courant in Empfang zu nehmen.

ersten Klasse dieser Lotterie den 12, Jult d. J: verfahren worden: Berlin, den 27. Mai 1854. Königliche General = Lotterie - Direction. Steel D e,

DEE C. - A: R T IAL T Mw ETTO IB I T

Haupt - Verwaltung der Staatsfchulden,

Bekanntmachung vom 6. Mai 1854 die im Ofske1 termine 1854 in Merseburg ausgeloosten Kammer -= Kredit=-Kassen-Scheine betreffend.

Bei der unterm heutigen Tage hierselbst erfolgten Verloosun

75000 | 70000 | 400000 |

2919800 |

402400 |

Ny. 854 Nr, Â S.

pur

d

der vormals Sächsischen, jeßt Preußischen Kammer-Kredit=Kassen- Scheine, wurden nachverzeichnete Nummern Behufs deren Realisi- rung im Michaelis - Termine 1854 gezogen : Vou Litt. Aa. à 4000 Lhalert Nr. 461, 541. 576, 708, 1259, 1285, 1403. 1481. 1565. 1736. 1929, 2169, 2204. 2423. 2594. 2619. 2620. -2668. 2752. 2845, 2848, 2868. 2992, gon LitL D. à O00 QUAler: Me ñ 31. 260, 430. S __ Außerdem werden von den unverzinslihen Kammer =- Kredit=- Kassen-Scheinen Litt. E, à 41 Rthlr, die ad E Nr. 12,177, 12,178. 12,482, 12,184, 12,321 und 12,324 im Michaelis-Termine 1854 zur Zahlung ausgeseßt,

Die Inhaber der vorbemerkten verloosten und resp. zur Zah=- lung ausgeseßten Scheine werden hierdurch veranlaßt, die Kapi= talien gegen Rückgabe der Scheine und der zu den Scheinen Litt, À a. und B. gehörenden Talons und Coupons mit dem Eintritt des Michaelis - Termins 1854, wo die Verzinsung der jet gezo- genen Scheine Liit. Aa. und B. aufhört, bei der hiesigen Regie rungs = Hauptkasse in Preußischem Couran? zu erheben.

Merseburg, den 6. Mai 1854,

Im Auftrage der Königlichen Haupt - Verwaltung der Staatsschulden. Der Regierungs =Präsident. von Wedell,

Bekanntmachung vom 6, Mai 1854 die im Oster-

termine 1854 zu Merseburg ausgeloosten Steuer-

Kredit - Kassen - Scheine und die Verabreihung

neuer Coupons für die noch nicht ausgeloosten der- artigen Scheine betreffend.

Bei der heute hierselbst stattgefundenen Verloosung der im

20000 | Jahre 1764, so wie der anstatt der früheren unverwechselten und

unverloosbaren Steuerscheine im Jahre 1836 ausgefertigten Steuer=

Kredit = Kassenscheine sind folgende Nummern behufs deren Realisi=

rung im Michaelis-Termine 1854 gezogen worden:

1) Von den Steuer=-Krédit=Kassen\sch{G einen aus dem Zut 17 00 __ Von Litt. A, à 1000:R haber!

Nr. 141, 2098, 4233, 4859. 20541, 2074, 2205, 2224, 24417. 1672, Dad O00, 42032, 1/749, 3294. ©25/, 211; 0050, Add, 1262. T4117. To18. 7742, S021. 8278, 8060, 8811. S028, 9256, 9623. 9661. 9953, 411,069. 11,539. 11,740, 141,802, 12,410, 12,434, 13,610. 13,718. 14,686.

Von Litt, B. à 500 Thaler:

| Nr, 464, 806. 845. 1387, 1527, 1651. 2657, 2746, 2932. 3014.

3429, 3701, 4491, 4889, 4932. 5695, 6969, 7059. V on Pitt. D, à 100 Thaler:

6082, 6091, 6753.

E N 7 Pr i A a Ma E O (s a ae (7 a | Nr. 119. 3/9, 951, 41060, 1235, 1299, 2232, 2367, 272, 2956,

3946, 3954, 3999, 4809, 4950. 5180, 5257.

140800 | 2) Von den Steuer=Kredit=-Kassensche inen aus deut

Jahre 1836. Von Litt, A. à 41000-Thal erz

| Nr, 80. 134, 166. 193. 273.

Von Litt. B. à 500 Thaler: Von Litt. E: à 50 Thaler :

Die Eigenthümer der vorverzeichneten Scheine werden hierdurch aufgefordert, die Kapitalien gegen Rückgabe der Scheine und der

Zugleih bringe ih hierdurch zur Kenntniß der Jnhaber der bis jeßt noch niht ausgeloosten Steuer - Kredit = Kassenscheine, daß die Talons und Coupons zu diesen Scheinen für die Zeit von

" Midéhaelis 1854 bis dahin 1858 im Michaelistermine dieses Jahres

bei gedahter Hauptkasse, gegen Rückgabe der im Jahre 1850 aus= gefertigten Talons in Empfang zu nehmen sind. Merseburg, den 6. Mai 1854,

Im Auftrage der Königlichen Haupt-Verwaltung der Staatsschulden, Der Regierungs = Präsfdent, von Wedell,