1854 / 136 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1046 :

ce Leßtere zur Civil-Uniform zu tragen, vorausgeseßt, daß

heben Ae its egen zu derselben anlegen dürfen. i

Indem ich die Königliche Telegraphen - Direction hierauf auf-

merksam mae, veranlasse ih dieselbe, hiernah das Noihigo anzu-

ordnen und darauf zu achten, daß seitens der Telegraphen- eamten nach obigen Bestimmungen überall verfahren werde.

Berlin, den 27. Márz 1854. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

An die Königliche Telegraphen=-Direction, hier.

Abschrift vorstehender Verfügung an die Königliche Telegraphen- Direction erhält die 2c. zur Kenntnißnahme, um auf die Befolgung der betreffenden Bestimmungen in Bezug auf die zum Ressort des Königlichen Ministeriums für Handel , Gewerbe und öffentliche Arbeiten gehörenden Beamten zu achten,

Berlin, den 22, April 1854.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, Lon Ver Oëodl,

An sämmtliche Königliche Regierungen und die Königliche Ministerial-Bau-Kom-= mission, an die Königlichen Eisen- bahn - Kommissariate und die König= lichen Eisenbahn =Directionen,

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erfügung vom 177Apxtii L B08 +#+ as Verfahrèt bet Zulaffung Lon Aus zum Gewerbe botriehe 11. dem preußischen

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v Bestimmung des §. 67 der Verordnung vom 9, Februar 1849, wona vorx ver Zulassung eines Ausländers zum Gewerbe betriebe in Preußen die Gemeinde des Orts zu hören, ijt meiner- seits bisher die Auslegung gegeben worden, daß es einer Erklärung dexr Gemeinde=Vertretung Über das betreffende Gesuch |

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ein l d diese Erklärung bei Einl { 944 14 {4 41194 Í D,

munge! die betreffen

terejjen bet des Gemeinde-Vorstandes genüg

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der Gemeinde felbst Der L, 5 Daß ferner mit nung des Gemeinve-Vorstandes i Behörde“ gewählt, im Gegenfabe die Zuiläahstgteit gewisser Abweichungen gen sür die Junungen over Gewerk der Veschlußnahme oder Zustimmung gemacht ist, L NOEE von vem eran M turalisation ausländischer Gewerbetreil stimmung in dem Allerhöchsten Erlasse Erklärung des Gemeinde-Vor fta nah §, 67 der Verordnung vom 9. Februar 4184 Verfahren bei der Zulassung von Ausländern zum di stehenden Gewerbes wie bei der Naturalisation [ e tfind C) R A L, L Lea. C MSE 01 t Seid joll, aus einer ungleihmäßigen Behanblung be t ge egenheiten aber Unzuträglichkeiten entstehen würden, hab fs a e nal er Erwägung bes{lossen, auch rüsihtlich ver An af N Grund des Me T e C. 07 q. 4, O der Regel nach ube 1h Aeußerung des Gemeinde-Vorstandes bewenden zu lassen, oer selbstredend vorbehalten bleibt, in besonderen Fällen die Er- flärung des Gemei / } , Cf „eren Gauen Die i

Steg S S einzuferdern.

) ah yar die Königliche Regierung füx die verfahren. guche Regierung für die

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Berlin, ven 17, April 1854.

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I A bs t 44 Zulunft zu

Der Minister für O Ie ster für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten,

von der Heydt, : An sämmtliche Köuigliche Regierungen,

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v U N 0 ? 14 (F ( I Do 7 C14 F 4 iy % 0 ricot angejeuten Stunden jolche Lehrgeg eine zeitweise ÜnterbreWhung weniger nachiheilig weiteren Maßzregein U Oen 4 G S Fd al É A 2% N a. A C DGNIT einerfeits Der wed erreic

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Gewerbeschule jo wenig als mügl t

vom Standpunkt der Leitung der Gewerb

Erlaß vom 22. April 1854 betreffend die Be- freiung der von den Kreisen zu den Landwehr- Vebungen zu stellenden Pferde vom Chaussee- und BrüdengelDdE.

Der Königlichen Regierung erwidern wir auf den Bericht vom 13. Februar d. I., daß nach einer Mittheilung des Herrn Finanz= Ministers vom 27, März d. J. der Provinzial-Steuer-Direktor N. angewiesen worden ist, von Nachforderung des Chaussee- und Brück= geldes für die in Ihrem obigen Berichte erwähnten Landwehr= Kavallerie-Pferde, welche der N. Kreis behufs der vorjährigen Landwehr-Üebung gestellt hat und welche dann später nah N. zu- rückgebracht sind, abzustehen. Zugleich sind der gedachte Provinzial- Steuer-Direktor und sämmktliche übrige Provinzial-Steuer-Behörden Seitens des Herrn Finanz=-Ministers veranlaßt worden, in Ueber= einstimmung mit der für die Pächter von Chausseegeld-Hebestellen bereits bestehenden bezüglichen Bestimmung die Verwalter aller fis= kalischen Chaussee- und Brückgeld-Hebestellen ihres Verwaltungs- Bezirks anzuweisen, die für die Landwehr=Kavallerie Seitens der Kreise zu gestellenden Pferde, desgleichen die zu deren Beförderung nöthigen Beipferde sowohl auf dem Hinwege zum Gestellungs-Orte, als auf dem Rückwege von da, auf Vorzeigung eines von dem be-= treffenden Landrathe über die Zahl und Bestimmung der Pferde auszustellenden Zeugnisses von Entrichtung des Chaussee=, be= ziehungsweise Brückgeldes freizulassen. Berlin, den 22, April 1854.

Der Minister für Handel, Der Kriegs= Gewerbe und öffentliche Minister.

Arbeiten. von U, n.0 6 Or OdT,

Der Minister des Innern, Im Auftrage:

von Matten}! ei,

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N op n 44 [A t F {g C i f, Regierung zu N. und abs{chriftlickch

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0 nit qus, daß Gewerbeschüler it Antheil nehmen. ijt darauf NRücfsicht zu nehmen besondere den Konsfir

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Rad A R l T4 R G2 CRTETUNG Ubertalenu, erna) Die , 10 wat nog, zu vernitteln, , andererseits der - Lehrplan der Auf eine wei- en Religions=Unterricht 1st aber eichulen mcht etnzugeheon,

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ere Einwirkung in Beziehung a1

Berlin, den 4. Mai 1854, (N A L, c

pw Minifter tur Hande A o R E L a A atb ov Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. D N D EL H e D D l An

sämmtliche Königliche Regierungen, mit Ausnahme von

Gumbinnen, Bromberg, Cöslin, Posen und Oppeln.

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Ministerium des Junuern.

Cirfular-Erlaß vom 13. April 1854 betreffend

die vorübergehende Beschäftigung versorgungs-

berechtigter Militairpersonen in den Kanzleien der Civil-Behörden,

Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchster Drdre vom 5, Dezember v. J. dem Staats-Ministerium zu eröffnen geruht: daß die Bestimmung darüber, ob eine vorübergehende Beschästi- gung versorgungsberechtigter Militairpersonen in den Kanzleien der Civil-Behörden ohne Nachtheil für den Dienst gestattet wer- den könne, allein der Regiments-Disziplin angehbre. Es müsse daher lediglich dem Ermessen der Militair-Vorgeseßten überlassen bleiben, darüber in jedem einzelnen Falle nah Umständen zu ent- scheiden. . Die Königliche Regierung wird hiervon mit dem Bemerken, daß unter der in Vorstehendem bezeichneten „vorübergehenden Be- \chäftigung““ eine in dienstfreien Stunden erfolgende zu verstehen ist, und mit dem Auftrage in Kenntniß geseßt, den untergeordne- ten Behörden Jhres Ressorts die entsprechende Mittheilung zu machen. Berlin, den 13. April 1854, Finanz - Ministerium. Im Austrage :

Horn.

Ministerium des Innern. Zut. AUtrdge :

von Manteu?) fel.

An ämmtliche Königliche Regierungel

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dur die stenographischen De-

Rommij-=

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Bon mehreren Seiten is der Wunsch ausgesprochen worden,

den Mitaliedern der Königlichen Regierungen Gelegenheit zu geben,

“nteresse des Dienstes zur näheren Information über den Gang der Legislation nicht blos die Kammer = Verhandlungen , jondern

auc die denselben zum Grunde liegenden Vorlagen ver Staats: Regierung und die rarauf bezüglichen Kommissions-Berichte u. }. w Tennen U Lernen:

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Finrihtung entsprochen, dap die I

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KFommissionsberihte 2c. als Beilagen zu richten abgedruckt und ausgegeben werden.

Die Königliche Regierung wird hier merfsam gemacht.

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q N E R M wegen Nichtverpsntchi fultatorem ¿Um Dare Del

/ ( wi t nqgs-Amtsblatter.

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Es ist hier zur Frage gekommen, ov die Gerichts=Ausfkultator?e1 zur Haltung des Regierungs=Amtsblatts verpflichtet Velen.

Der- Königlichen Regierung wird daher, mit Cirkular - Erlaß vom 22. November 1850 ter A Herrn Justiz -= Ministers bemerklid für die Gerichts-Auskultatoren n1 chi

Berlin, den 10. Mai 1854.

C A Q T a N oA L444 04 Der Minister des Jnnern.,

J 5 C4 » 42 von Westphalen

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An sämmtliche Königliche Regierungen,

Angekommen: | wig=-Holstein-Sonderburg=-Augustenburg, von Ootha.

Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath, Erb-Hofmeister 1 der- Kurmark Brandenburg, außerordentliche Gesandte und bevoll:

mächtigte Minister am Königlich niederländischen Hofe, Kammerherr

Graf von Königsmarck, vom Haag.

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iesem Bedürfnisse ist durch die seit einiger Zeit getroffene 6 «edachten Regierungs =- Vorlagen,

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ck CTA d 4 U C As i Co Se, Durchlaucht der Herzog von SchU06d-

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Der Ober-Präsident der Rheinprovinz, von Kleist-Reyow, von Coblenz.

Abgereist: Se, Excellenz der General=Lieutenant, General-

| Inspecteur der Festungen und Chef der Jngenieure und Pioniere,

Bre se, nah Königsberg i. Pr.

Se, Excellenz der Großherzoglich mecklenburg-strelibsche Staats= Minister, von Bernstorff, nah Halle.

Se. Excellenz der General der Kavallerie a. D. von Colomb, nach Wieskaden.

Der Unter =- Staats - Secretair im Ministerium des Innern, Freiherr von Manteuffel, nach Homburg.

ati 2 s A _ L 2 s & « S Ri Wran! Wes.

Preußen. Memel, 8. Juni. Am 59Itcn d, M., Vormit- tags 104 Uhr, ankerte die englische Kriegskorvette „Cruizer“ und bald darauf die von Danzig lommende Korvette „Magicienne“, Capitain Fisher, auf unserer Rhede. „Magicienne““ jepte die Fahrt

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nach 125stündigem Aufenthalte nordwärts fort, „Cruizer“ dagegen, fo wie der „Amphion“/, welcher am 3ten d. M. auf hiesiger Rhede ankam, liegen dort noch vor Anker. (Osts. Z.)

Danzig, 10. Juni. Gestern gegen Abend ist abermals eine englishe Dampfkorvette „Desperate“, mit 8 Kanonen, 126 Mann Besaßung , in unsern Hafen eingekommen, Das französische Kriegs-Dampfschiff „Souffleur“ hat heute früh unsern Hafen ver- aen, A. D

Culm, 10. Juni, Der hiesige Magistrat und die Stadt verordneten, so wie die Schüßengilde haben Deputationen abge)en- det, um Jhren Königl. Hoheiten dem Prinzen und der Prin- effin von Preußen bei der Feier Höchstihrer silbernen Hochzeit Hlickwunsh=-Adressen überreichen zu lassen.

Hannover, 10. Juni. Jn ihrer heutigen Sißung nahm die Erste Kammer nach Bewilligung der auf die Verwaltung der direkten Steuern zu verwendenden Totalsumme von 227,900 Thlr. den Anschlag der Einnahmen und Ausgaben der Berwaltung der Zölle und indirekten Steuern, zunächst in “lnsehung der Ein-

| nahmen, in Berathung. Die Anschläge der Eingangs - Abgabe ( 2,400,000" Rthlk.), Ausgnngs = Abgabe ( 24,000. Hit. ), Durchgangs - Abgabe (11,000 Rthlr.), Rübenzucker - Steuer (350,000 Rthlr.), Branntwein - Steuer (600,000 Rthlr.), Bier- e C O Salzsteuer (148,000 Riblr. ), - Tà- batsbausteuer (7000 Thlr.), Uebergangs = Abgabe (39,300 Thlr), Bier- und Zettelgelder (3000 Thlr.), zur Gesammtsumme von 3,590,300 Thlr., wurden genehmigt, Francke machte hierbei be- merklich, daß diese Anschläge zum großen Theile unsicher seien, theils weil sie auf die Durchschnitts - Einnahme des Zollvereins aus den

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v Fahren 1850—52 sich stüßen, die Einnahme des Zollvereins aber 2

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| hon 1853 in Abnahme begriffen gewesen, theils weil die Kriegs zustände und Theuerung nicht ohne Einwirkung bl i werden. Das gesammte, von Hannover aus der Zollvereins - Kasse zu be- ziehende Präzipuum wurde von demselben auf 1,150,000 Thlr. an Sißung der Zweiten Kammer gelangte man ebenfalls zu dem Anschlage der Einnahmen und Ausgaben der Ver-

waltung der erichterstatter der Kommission das Verhältniß des Königreiches Zollvereine in allgemeinen Zügen dar. Mit dem Ge- ammt=-Zollvereine sind nach des Referenten Bezeugung Dem Königreiche die Eingangsabgaben, die Rübenzuckersteuer und die haksbausteuer, mit dem westlichen Y Vereins die Aus- und Durchgangsabgaben mit Preußen, lebergangSabgaben

T1 A ( V5 45 C 44 f Thüringen, Braunschwetg | Oldenburg allein die Lon

von Tabak, Most, Cider und Wein, Branntwein. Die Branntweinsteuer wir denburg, Blikeburg und Hannover getheilt, die S4 lzsteuer nur mit Bückeburg und Braunschweig. Bei diesen verschiedenen Theilungs maßstäben und bei dem hinzukommenden verwidelten Verhältniß de1

| Vertheilung der Verwaltungskosten, welche Hannover theils alein,

ils mit Oldenburg zusammen trägt und welche theils aus den

Mitteln des Zollvereines vergütet, theils von Hannover allein Ô ) j

tragen werden miissen, ist nicht nur eine i

C A N C0 vota § zwischen Braunscch)wetg, Yl=

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iere Veranschlagung de auf Hannover fallenden Einnahmequoten der einzelnen Zölle un ten Steuern sehr s{chwierig, sondern cine zutreffende Berechnung »t{

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obetrages des Uceberschusses dieser Einnahmequellen ganz

Die Königliche Regierung hat nun versucht, unter Zu- grundelegung des Durchschnittes der Zollvereinseinkünfte in einer gewissen Zahl von Jahren und der Zahl der Einwohner der an jeder Einnahme theilnehmenden Staaten die Quote Hannovers fes

zustellen. Die auf dies {lagten Summen der Ein-

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e Weise veran