1854 / 138 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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en Erhöhung des Eingangszolles

Verordnung weg Ei! f Vom 1. J uni 1854.

für Hefe. Wir Friedrich IKilhelm, von Gottes Gnaden, Köuig von O Y ) Preußen 2c, 26+ | : verordnen auf Grund des Geseßes vom 19. April d, J, wegen Erhöhung des Eingangszolles fUr

ir Hefe, was folgt: Si As

Vom 1. August d. J. ab wird der Eingangszoll für Hefe aller Art, mit Ausnahme der BVier- und Weinhefe, von 8 Rthlr. auf den Saß von 11 Rthlr. für den Centner erhbht,

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Der Finanz-Minister wird mit der Ausführung dieser Verord= nung beauftragt. |

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Jnsiegel.

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Gegeben Sanssouci, den 1, Juni 1854.

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(L. S.) Friedrich IVilhelm. von Manteuffel. von der Heydt, Simons, von Raumer. von Westphalen. von Bodelschwingh.

Graf vou Walder jet.

Allerhöchster Erlaß vom 9. Mai 1854 betreffend

die Verpflichtung der Rehts=Anwalte und Nota-

rien, so wie der Advokaten und Advokat-Anwalte

im Bezirke des Appellationsgerihtshofes zu Cöln zum Halten der Geseß-=Sammlung.

Auf Jhren gemeinschaftlichen Bericht vom 28, April d. J. bestimme Ich, daß die Rechts - Anwalte und Notarien, so wie die Advokaten und Advokat - Anwalte im Bezirke des Appellations= gerichtshofes zu Cöln zum Halten der Geseß-Sammlung verpflichtet sein sollen. :

Sie haben diesen Erlaß durch die Gese - Sammlung bekannt zu machen,

Charlottenburg, den 9, Mai 1854. Friedrich I&ilhelnt,

Lon der QLvut, Simons. Un die Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und der Justiz,

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Geseß, betreffend die Ermä Vom 15. Mai

Wir Friedrich Wilhelm, von Preußen 2c. 2c. verordnen, mit Zustimmung der Kammerr

i E __ Nachdem die Regierungen der Elb-Uferstaaten übereingekommen sind, Ermäßigungen des Elbzolls dahin- eintreten zu lassen, daß i 1) von Baumwolle; Blei und Zinfweiß in der Niederfahrt z Cichorien präparirten in der Niederfahrt z Eisenwaaren und Maschinentheilen in der Auffahrtz; Häuten und Fellen z feinen Holzwaaren und hölzernen Spielwaaren; chromsauren Kali; Krapp, Krappwurzeln und Garancinez Papier in der Mot) Porzellan in der Auffahrtz Reis; Rüh=, Lein - und Sóllad T MVeven als rohem Südsee-Salpeter z Terpentin und Terpentinöl Atern3 La O ) erra catechu und japonicaz

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: requisiten d Cremor S Zündhölzern - und Zünd= nur die Hâlftez

2) von Arsenik; Baumsl+ B :

a. d l; Bettfedern ; Brodz Butter in Holz= pobinden; Äafoojalen; Ditidiviz Drueisawdige, Cen: und QuirliiE. Grei ilen in der Niederfahrt ; Farbehol; Fleis; rohem Fi Geverweiß ; gepöckeltem und geräuchertem Árt ; Karden ¿A Ra) Haufslz Harzen und Gummen aller nem und gemisdl artoffelmehl ; Kupfer und Messing; Leinen, rei- Nied N S einschließlich Pack- und Saleine in der

tederfahrt; Mahagoni= und andern fremden Nubbblzern, au ,

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Korkholz und rohenStöcken, so wie allen nicht anderweitig besonders tarifirten ausländischen Rohrarten ; Manufakturwaaren aller Arx: gewebten Stoffen in der Niederfahrtz; Palm= und Kokusöl ; Papier in der Niederfahrtz Porzellan in der Nie- derfahrt ; Radix alcannaez Salpeter= und Salzsäure, Schwe eifqure, Bitriolol —z Spiegel in Rahmen; Stärke; Sumach z Syrup; Waid und Wauz Wolle Schaaf = und Lammwolle, Gerberwelle, Flockwolle, Scheerwolle, Tuch= oder Wolltrümmern, Zupf= oder Shuddywolle : nur ein Viertheil ; | 3) von Bleizucker ; Knochenkohle, mit Auss{chluß der auf ein Vierzigstel ermäßigten; Beinschwarzz Oelkuchen; Pottasche ; Schwefel; Sodaz Thran E nur ein Fünsftelz | {) von Backobst und trockenen Beerenz Caput mortuumz Erd farben und Farbenerde; Graphit; Heringen; Runkelrüben- Syrup; Südsee-=Salpeter rohem nur ein Zehutel; 9) von Asphalt nur ein Zwanzigstel, und 6) von gebrauthter Knochenkohle, soweit sie lose im Schiffe oder sonst unverpact versandt wird, in der Niederfahrt nur ein Vierzigstel der durch §. 23 der Additional = Akte zur Elb= shifffahrts-Afkte vom 13. April 1844 (Geseß - Sammlung 1844 Seite 463) festgeseßten Elbzollgebühr erhoben wird, bestimmen Wir, daß diese Ermáßigungen bei Unseren Elbzollämtern vom 1. April 854 ab bis auf Weiteres in Wirksamkeit treten und beziehungs weise in Kraft bleiben sollen.

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Unser Finanz-Minister wird mit der Ausführung dieses Ge seßes beauftragt.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Potsdam, Den 15, Mai 1854.

Friedrich Wilhelm,

von Manteuffel. von der Heydt. Simons, von Raumer. von Westphalen. von Bodelschwingh. In Vertretung: von Wangenheim.

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Berlin, 14. Juni.

Se. Königliche Hoheit der Prinz von Preußen ist Königsberg in Pr. abgereist,

Berlin, den 14, Juni.

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Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrid D }

Preußen ist von hier nach Deßau abgereist,

Weinifterinm für die lanöwirthschaftlichen Linge: iegenheitein. Erlaß vom 4. Juni 1854 betreffend die Ver- itiOtuas dor bei Don Ausainagnderepulg 9 Behörden als Spezial-Kommissarien beschä ftig- ten Assessoron, so wieder 9090, den: gedachten Behörden beschäftigten Oekonvumie-Kommissarien, zum Halten der Geseß-Sammlung.

Es sind Zweifel erhoben worden darüber, ob die bei den Aus-

einandersebungs-Behörden als Spezial-Kommissarien beschäftigten Affsessoren zum Halten der Gesetz=-Sammlung verpflichtet sind, und Seitens des Herrn Handels-Ministers is die Entscheidung des [landwirthschaftlichen Ministeriums über diese Zweifel in Antrag gebracht worden. Mit Rücksicht darauf, daß die bei den Ausein- andersezungs - Behörden angestellten Räthe und Assessoren, auch wenn sie niht im Kollegium selbs arbeiten, sondern fom- missarisch beschäftigt sind, unzweifelhast zu den m 06 der Verordnung vom 27. Oktober 1810 bezeichneten Be=- amten: gehoren. anu. ihre der Geseß - Sammlung keinem Bedenken unterliegen , und es ist Seitens der Behörden darauf zu halten, daß sie dieser Verpsflich= tung nachkommen. Das Ministerium findet sich aber veranlaßt,

Verpflihtung zur Haltung

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gleichzeitig zu bestimmen, _daß alle von den gedachten Behörden beschäftigten Oekonomie - Kommissarien derselben Verpflichtung zu genügen haben, und zwar um |o mehr, als sie einzeln stehende Beamte sind, deren Amtswirksamkeit die Kenntniß der erscheinenden Geseße und Verordnungen zu eimer unerläßlichen Bedingung macht, Berlin, den 4. Juni 1854. Ministerium für landwirthschaftliche Angelegenheiten. Im Allerhöchsten Auftrage : Bode.

An (ämmtliche Königliche General: Kommissionen und landwirthschaftliche Regierungs - Ab=

theilungen.

(C A G As Commandeur der Iten anns

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D , % P CVN G, ß gefaßt, welcher die gegenjetiige Verpflichtung der Bundes=

Mis Sonnt BunDdes= Ver S LEL D U DCA -OLL-

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daß die Auslieferungs - Verbindlichtelt sich aus

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ierungen zur Auslieferung g emeiner Verbrecher in Ter Weise erzielt, 3 i alle diejenigen Individuen erstreckt, welche- in dem requirirten cktaate wegen Verbrechen oder Vergehen (mit Ausfluß der Abgaben - Defraudationen und Der Uebertretungen von Polizei= und Finanzgeseßen) zur Untersuchung gezogen worden find, Vvor- : betreffende Handlung auch nah den Gesetzen des es eine strafbare und die Strafe noch nicht. ver- Außerdem foll natürlich die Auslieferung der eigenen an*das Gericht fremder Staaten nicht stattfinden und nur auf einen gehörig begründeten «[ntrag Der L erfolgen. Des K &nigs Majestät haven [O D I, Is Publications-Patent Allerhöch|t vollzogen, )

ausgeseßt, requirirten

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dur dessen Aufnahme in die Gesey-Sammlung Der erwähnte Bun-=- desbeschluß Kraft und Gültigkeit in allen Theilen des Königreichs rhalten wird. (Pr. C.) ata

Mittelst Versügung vom 13, Januar 1851 hatte die Kv=- nialiche Regierung zu Potédam für ihren Bezirk angeordnet, daß dieje= nigen Anwohner einer Straße, welche den Königlichen Posten, wenn denselben unterwegs ein Unfall begegnet, die zu hrem IReiterkommen erforderliche H fe Ver wegen, mit einer Po- lizeistrafe bis zu 10 Thalern oder verhältnißmäßiger Gefängniß- trafe belegt werden sollen. Die Giiltigfkeit diejer Verfügung war n einer vor Kurzem vorgekommenen Untersuchungssache in Zweifel gezogen worden. Das Königliche Dber Tribunal hat jedo durd Erkenntniß vom 18. Januar d, T Q erhobenen Zweifel auf Grund des §. 26 des Gesepes Uver Das Pojstwejen, oom 9 ZURni 1992, rir unbegründet erklärt und die Berehtigung der Bezirks-NRegtierungen

Fnteresse erforderlichen

um Erlasse derartiger, 1m landespolizeili n Znter rfon

Borfügungen ausdrüdtlich anerkannt, Die Kömgliche Regierung zU Votsdam hat daher durch Bersügung vom 29 April d. Je B Ee | ren oben besagten Erlasses n ErinnuLe-

V [ 24 C A R Parts ( nere Wirksamkeit ihres früheren I E Grund des Öcjeßes uber Die Polizei-

( L Ct F rung gebracht und zugleich au] J f: L s } N i A IOAVYDNHOo R A A T4210 . Verwaltung l März [500 angeorDnet, Da} D DCIBEeI V Acterpferden Und « pFiilvy top B CotoQ gefuhrten GVejeBes : Hülfsleistungen versagen , mit emer bele N "Mt i c N T l Sa Qin te sollen, Mil Dezug vieraul Une 277 Seiten des Königlichen i ora) Nostamts die Ober-Post-Directionen veranlaßt worden , bet neral-P oan E S i j

! t ( S V B) e E Ka on den Regierungen ihrer Bezirke dieselben Anordnungen zu deanträgen.

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die Lohnfuhrleute, welche die nach §. 20 Des an iber das Postwesen von ihnen zu gewährenden

aleihen Strafe beieg! werden

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e Königliche Mel Verfügung des Ministers für Handel beiten und des Ministers des Innern Lom aufmerksam gemacht worden, daß Die Uebernahme L städtischer Straßeu Seitens des Staates, wie auch 5 Berordnung vom 16. Juni 18958 (Gefeß -Sammlung Sc ausdrüdlich anerkannt ist, die Befreiung Der Gemeinden von der Verpflichtung zur polizeimäßigen Reinigung der Straßen nichi begründet, und daß hiernach auch deren Reinigung von Schnee uni Eis nicht den fiskalischen Fonds zur La] fällt, sondern Seitens dez Gemeinden zu bewerkstelligen ijt.

Unter dem 24. Mai d. I. ist an sämmtliche Provinzial Bank-Anstalten des Staates die Aufforderung ergangen, nach Maßgabe des § 5 ad a. der Königlichen Verordnung vom 27, Of tober 1810 vom laufenden Jahre ab ein Exemplar der Gejeb=-

Sammlung zu halten,

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trifft, sind zur Zeit folgende: das Bagnk-Direktorium zu Breslau, die |

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Die Anstalten, welche diese Bersügung |

Bank-Comtoirs zu Cöln, Danzig, Königsberg, - Magdeburg, Münster, Posen und Stettin, endlich die Bank = Kommanditen in Bromberg, Crefeld, Elberfeld, Elbing, Frankfurt a. d. O., Gleiwiß, Görliß, Graudenz, Halle, Landsberg a, d, W., Memel, Siegen, Stralsund, Stolp, Thoru und Tilsit. Demgemäß hat der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten von dieser seiner Verfügung am Otten d, M. auch die Königlichen Ober=Postdirectionen in Kenntniß gejeßt und dieselben angewiesen, sämmtliche genannte Anstalten fo wie Die etwa |pâter hinzukommenden gleicher Art, als zwangs= pflichtige Interessenten in die Geseßp-Sammlungs=-Debits=Listen auf= zunehmen. (Pr. C.)

L Memel, 11, Juni, Am 9ten d. M. wurde die Mannschaft der von der englishen Dampfkorvette „Consflict““ am 18. April als Prisen genommenen fünf russischen Schiffe, die bisher auf der Gregatte „Umphion““ als Kriegsgefangene zurückgehalten wurden, 33 Mann an der Zahl, in Böten nach der Stadt gebracht unD ihnen die Erlaubniß zur Rückkehr in ihrxr Vaterland gegeben. Die Führer der Schiffe sind zurückbehalten worden und sollen ehestens nach England transportirt werden. (Kön. Ztg.) :

Stettin, 413. Juni, Se. Majestät der König. nahm heute Vormittag eine Parade Der Garnison aß. Mittags 15 Uhr jepte- Se, Majestät die Reise fort, gelangte gegen 2 Llbr.. m Stargard an, von wo die Abreise nach S@hneidemühl um 2 Uh1 56 Minuten stattfand. at |

Baiern. Kissingen, 12. Juni. Gestern Abend sind Jhre Königliche Hoheit die regierende Frau Großherzogin von Mecflenburg=Streliß und Ihre Hoheit die Frau Herzogin Karoline von Medcklenburg=Strelit zum Kurgebrauche mit zahlreichem Gefolge hier angekommen. (N. C.) : |

Zesterreich. Wien, 13. Juni. Die heutige „Oesterreihi- \{che Correspondenz“ bezeichnet (eiuer telegr. Mittheilung zufolge) die Züsammenkunft ves Kaisers von Oesterreich mit den Könige von Preußen in Tetschen als einen beruhigeuden Beweis freundschaftlich innigsten Verjtändnisses beider Monarchen. Als Gegenstand der stattgehabten Besprehung vermuthet vie offizielle „Oesterreichische Correspondenz“ die Wahrung europäischer, besonders deutscher In-= teressen, und die Durchführung der preußisch =- österreichishen Con= vention unter allen Eventualitáten, ferner die Regulirung des Ver- hältnisses der beiden deutschen Großmächte zu den andern deutschen Mächten.

Am 9ten d. traf in Krakau der Kaiserlich russische General= Adjutant und Statthalter der kaukasischen Prov:nzen , Fürst Wo = rouzoff, nebst Gemahlin und zahlreihem Gefolge ein und stieg im Potockischen Palaste ab.

Niederlande. Haag, 10. Juni. Ein Iournal meidet, daß Befehl zur Armirung der Festung Naarden am Süderfee und aller dazu gehörigen Forts ertheilt worden fei. Die lebte Co pagnie Truppen, welche noch seit Schleisung der

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n nt ingswerte zu Coevorden in Besaßung lag, hal m Abmarsche nah Zwoll erhalteu, Die feierlic fung der holländii@h- belgischen Eisenbahn bis Etten bei Breda is c 20, Juni festgeseßt; am 25sten wird sie der Benußung des Publikums über gepen Werden. Belgien. 12. Juni. Morgen finden die Ne wahlen für die Hälfte der Repräsentantenkammer statt. Die Pro vinzen Antwerpen, Brabant, Westflandern, Nate Und Ulpeibur, haben Neuwahlen vorzunehmen. Die Wahlagitation ist im Gange, un! es ift nicht zu verkennen, daß das Resultat zu keiner Seit zweifel gewesen, als es sich jeßt tellt. Zu Antwerpen, wo früher A ampf nie lebhaft war, scheint ein heftiger Kampf ih z1 spinnen. Die Wahlen der Hauptstadt werden aber noch weit heftiger

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bestritten werden, indem die Spannung zwischen Den Vorstädten und der Hauptstadt die Folge gehabt hat, daß Qr Per] hiedene Kandidatenlisten aufgestellt werden, und es nit vorauzu}agen st, wer ven Sieg erhält. Herr de Broudcere, welcher vornehmlich den

n E Nets In Son Octvovberetich. der Plan. ins: Leven gerufen, Di Borstadtie 11. den ck CTLONDETCLC): DECI A L N s j ;

Hauptsiadi zu (

iehen, wird s{chwerlich gewahlt werben. Die Vor- städte stimmen gegen ihn. | Túrkei. Nach einer in Wien am 13ten d. M. über Belgrad eingetroffenen Nachricht wurde Mussa Pajcha, der Kommandant ¡ Silistria, durch eine Kanonenkugel getödtet. . Kiri flit P aja n Verstorbenen. erichte über die Ereignisse bei Silistria reichen bis i, Die Belagerer haben noch keinen größeren Ersolz tine, welche gegen das Fort Abdul Medf\chid aug eat worden war, um eine Bastion desselben zu sprengen, hatte wenig Wirkung. Die Fortschritte der Belagerung werden übrigens, eun auch langsam, doch jeden Tag mehr und mehyr bemerklich 5 u beiden Seiten der Angrissspunkte werden Battericen aufge worfen. Am Sten d. Mts. is es zwischen Minirer und Gegenmi nirer zu einem Gefechte gekommen, das zum Nachtheile der Be lagerer endete. Die Mine blieb in den Händen der Türken, Beim Fort Abdul Medschid haben sich die Belagerer bis auf Schußweike genähert, Dieselben haben eine Sappe aus Schanzkörben mi!

c ch L Caro trie t Por Baumwolle gefüllt an den Rand der Contrescarpe getrieben, hinten

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