1854 / 140 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Ministerium des Fnnuern.

Cirfular-Erlaß vom 27, April 1854 betreffend vie Paßpflichtigkeit der Schiffssteuerleute und Scchiffsführer,

Cirkular-Verfügung vom 93, November 1853 (Staats-Anzeiger 1854, Nr. 14 S. 87)x

Nach einer Mittheilung des Königlichen Ministeriums der aus= wärtigen Angelegenheiten sind im Königreiche Sachsen, in Medlen- burg-Schwerin, Anhalt-Deßau, Cöthen, Anhalt-Bernburg, Ham- burg und Lübeck die Behörden angewiesen worden, Schiffssteuer= leuten und Schiffsführern, Í | Flóßen auf der Elbe patentirt sind, Paßkarten nicht zu ertheilen.

Die Königliche Regierung wird von dieser Anordnung benach- rihtigt, um von selbiger die betreffenden Polizei-Behörden Ihres Verwaltungsbezirks in Kenntniß zu seßen,

Berlin , den 27. April 1854.

“(4 Der Minister des Innern.

Im Auftrage: von Manteuffel, An sämmtliche Königliche Regierungen und an das Polizei-Präsidium hierselbst.

Erlaß vom 4, Mai 1854 betreffend die Be-

freiung aftiver, niht im Dienst hefindliher Off i-

e o Ver Beri T Tg, - As Ln t alts Tar ten zu lôfen.

Nah einer mir Seitens des Herrn Kriegsministers gemachten Mittheilung hat das dortige Polizei-Direktorium den in A. garni= sonirenden Seconde-Lieutenant N., als derselbe sich auf drei Tage in B. in Privat=Angelegenheiten aufhielt, zur Lösung einer Aufent= haltskarte genöthigt, und, auf die hierüber erhobene Beschwerde, dies Verfahren durch die General =-Jnstruction über den Gebrauch der Aufenthaltskarten, vom 412. Juli 48417, für gerechtfertigt erklärt, indem es zugleich auf eine neuerdings von Seiten der K0=

welhe zur Führung von Schiffen und |

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Finanz-Ministerium.

Cirfular-Verfügung vom 15. April 1854 be-= träffend- die Verhältuisse der KEliglthen Hvf- fammer bezüglich auf Annahme, Ausbildung, Prü- fung und Entlassung von Forst=Lehrlingen,. so wie bezüglih auf Beseßung von Forstshuß- Beamtenstellen,

Auf Grund eines nach dem Antrage des Königlichen Ministe= riums des Königlichen Hauses ergangenen Staats -= Ministerial- Beschlusses vom 9, April v. J. sind der Königlichen Hofkammer resp. dem Ober - Forstbeamten derselben bezüglich der Genehmigung zur Annahme von Forstlehrlingen Seitens derjenigen, zum Ressort der Königlichen Hoffammer gehörenden Revier - Verwalter, welche die Staats-Forstprüfung bestanden haben, und bezüglich der Prüfung

‘der Forstlehrlinge resp. der Bestätigung der Lehrbriefe, dieselben Be-

fugnisse, wie den Regierungen und den dabei angestellten Oberforst Beamten beigelegt worden, wogegen die Königliche Hofkammer die Ver= pflichtung übernommen hat, hierbei die von dem Königlichen Kriegs- Ministerium resp. dem Chef der Königlichen Forstverwaltung und den übrigen Ressort-Ministerien erlassenen und etwa noch ergehen-

| den allgemeinen Bestimmungen zu befolgen, und niht minder in

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niglichen Regierung erlassene Entscheidung Bezug genommen hat, |

nach welcher das Ministerial - Reskript vom 10, Januar 1818 auf dortige Stadt nicht Anwendung finden soll, Wenngleich es richtig ist, daß der Erklärung des Polizei - Di=

reftoriums der Wort-FInhalt des §. 4 der gedachten General - Jn- | struction zur Seite steht, so ist doch niht zu verkennen, daß der Anwendung dieser Vorschrift auf aktive Offiziere, in den allge= |

meinen militairischen Verhältnissen Bedenken entgegenstehen, wäh-

rend dieselbe dur Rücksichten der allgemeinen Sicherheitspflege nicht |

geboten ist. Da nun das Cirkular=-Rescript des Polizei-Ministeriums

vom 10, Januar 18418 (von Kampß Annalen Bd, I, S. 106) be- |

stimmt, daß alle diejenigen Personen, welche in der Provinz einen festen Wohnsiß haben, bei Reisen in solche Städte, in denen die Einrichtung der Aufenthaltskarten besteht , einer Aufenthaltskarte nicht bedürfen, wenn sie der Polizeibehörde bekannt sind, oder sich ec zu legitimiren vermögen, so erscheint es angemessen , diese

xemtion auf aktive Offiziere, auch wenn sie sich nicht im Dienste besinden, anzuwenden,

__ Die Königliche Regierung wolle hiernah das dortige Polizei- Direktorium mit Justruction versehen, dasselbe auch anweisen, die von dem N. erhobenen Gebühren zurückzuerstatten und im Allge= meinen den vorstehend ausgesprochenen Grundsaß in ihrem Depar- tement zur Anwendung bringen.

Berlin, den 4, Mai 1854,

Der Minister des Innern, von Westphalen, An die Königliche Regierung zu N. und abschrist- lich zur Kenntnißnahme und Nachachtung an sämmtliche übrige Königliche Regie= rungen und an das Polizei - Präsidium

hierselbst,

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Beziehung auf die Beseßung der Forstschuß - Beamtenstellen in den

| zum Ressort der Königlichen Hofkammer gehörenden Forsten mit

forstversorgungsberehtigten Jägern, so wie rüksihtlich der Abseßung solher Forstversorgungs - Berechtigten, welche den vorgeschriebenen Probedienst nicht bestehen, von der Forstversorgungs=Liste, nach den= selben Grundsäßen und Vorschriften zu verfahren, und rücksichtlich der bei der Königlichen Hofkammer mit dem Forstversorgungs= Scheine zur Anstellung sich meldenden Jäger dieselben Berpflich- tungen zu übernehmen, welche dieserhalb für die Staats -Forstver- waltung bestehen, resp. noch festgestellt werden möchten.

Die Königliche Regierung wird hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß geseßt, daß hiernach vorkommenden Falls auch von ihrer Seite der Königlichen Hofkammer gegenüber in Betreff der erwähnten Verhältnisse rücfsichtlih der Annahme, Ausbildung, Prüfung und Entla}ung von Forstlehrlingen, so wie rücfsichtlich der An- und Ab- meldung, Prüfung, Anstellung 2c. forstversorgungsberechtigter Jäger fortan ganz gleihe Beziehungen eintreten, wie zwischen ihr und andern Königlichen Regierungen.

Berlin, den 15. April 1854,

Der Finanz=Minister. van Dorel0winah. An sämmtliche Könioliche Negierungen.

Befanntmachung vom 10. Juni 1854 hetref-= env vas Verbot der DUr fuhr vou NKrieagomuni Ion. U V LeUuon,

Nachdem des Königs Majestät mittelst Allerhöchster Kabinets= Ordre vom 1sten d. M. genehmigt haben, daß mit Rüdsicht auf die Bestimmung im §, 3 des Zollgeseßes vom 23. Januar 1838 auc die Durchfuhr von Kriegsmunition aller Art, insbesondere von Geschossen, Pulver, Zündhütchen, Flintensteinen, ingleichen von Blei, Schwefel und Salpeter durch Preußen vorläufig verboten werde, wird dieses Verbot hierdurch erlassen und zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Die Zollbehörden sind angewiesen worden, das= selbe gleih nach dem Empfang der ihnen zugehenden Benachrichti= gung in Wirksamkeit treten zu lassen, :

Berlin, den 10, Juni 1854,

Der Finanz-Minister, von Bodelschwingh.

E Ce Erne

Haupt - Verwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung vom 6, Juni 1854 betreffend

die Ausreichung der Zins-Coupons Ser, Il, zu den

Schuldverschreibungen der Staats-Anleihe vom Jahre 1850,

Vom 15. Juni d, J, ah werden die den Zeitraum vom 1, Oktober 1854 bis dahin 1858 umfassenden Zins -Coupons Ser, 11, zu den

weitere Verfügung erlassen worden,

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Schuldverschreibungen der Staatsanleihe vom Jahre 1850 bei der Kon= trole der Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße Nr. 92, Vor-= mittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der drei leßten Tage jeden Monats, ausgereicht werden. au: uta

Zu diesem Behufe müsen die Schuldverschreibungen mit einem, nah den Appoints und Nummern geordneten und aufgerechneten Verzeichnisse (wozu Formulare ebendaselbst unentgeltlich zu haben sind) dort eingereicht werden, t a

Auswärtige können ihre Obligationen entweder durch hiesige Bevollmächtigte beim Annahme-Büregu präsentiren lassen, oder sie unter dem portofreien Vermerk: | d

„Herrschaftlihe Zinscoupons - Ausreichungs - Sache Z an die nächste Regierungs - Haupt-Kasse einsenden, und werden hie mit den Coupons portofrei durch diejelbe zurückerhalten.

Uebrigens kann weder die Kontrole der Staatspapiere, noch die unterzeichnete Haupt-Verwaltung der Staatsschulden, sich mit irgend Jemanden wegen Ausreichung der Coupons in Schristwechsel einlassen, und werden daher alle derartige Anträge unberüdcsichtigt bleiben.

Berlin, den 6. Juni 1854.

Haupt - Verwaltung Der

Staatsschulden. Netan. Rolde.- Gamet. N

Nobiling.

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Angekommen: Se. Durchlaucht der Fürst August Sul= fowsfi, von Schloß Reijen.

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Excellenz der General der Infanterie, Ge=

Abgereist: U f Majestät des Königs, von Neumann, nach

Adjutant Sr.

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Tevlib.

Nichtamtlich Preußen. Berlin, 16, Juni. Ju Folge der Allerhöchsten Kabinets - Ordre vom 1sten d. M. wegen des Berbots der DurGfuhr von Kriegsmunition aller Art ist seitens des Fi- nanzministers nicht allein den Regierungen der übrigen Zollvereins= taaten von der getroffenen Anordnung Kenntniß gegeben, jondern zu gleicher Zeit an die Provinzial-Steuerbehörden 1m Julande eine | welche die generelle Bekannt= machung ergänzt. Durch die leytere war nur im Allgemeinen die Dur{fuhr von Kriegsmunition aller Art, insbejondere von Ge= \cho}en, Pulver, Zündhütchen und Flintensteinen, ingleihen von

U Ft 4‘ 5 + io S A Blei Schwefel und Salpeter vorläufig verboten worden ; die Mini=- den eben angeführten Gegen=-

sterialverfügung erklärt, daß, außer d a A s itänden, auch folgende Artikel als Kriegsmuni1iion anzusehen un® u behandeln seien: fertige Kartuschen, fertige Patronen, eiserne Roll- und Hohlkugeln, Raketen, Schlagröhren, fertige Zünder, Kar= tátschscheiben, Zünderhölzer, Kugel-, Granat- und Kartäts{spiegel, chießbaumwolle, Etamin und Kelkengarn, Pr. C,) A Stettin, 15. Juni. Heute Bormiltag 113 (hr traf Das Königlich \{chwedis{he Postdampfschi} „Nordstern“ mit 2/ Pajja= | ein, Es bringt Nachrichten von der englischen Flotte und

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gieren am Bord von Stockholm hier von dort bis zum 12. d., die indep dem Kriegs\schauplaß in ing mel Das Königlich schwedische Linienschiff „Karl A mit Sr. Ma- jestät dem Könige von Schweden an Bord und bughirl von Her Damvf=Corvette „Gefle“/, passirte am vergangenen Sonnabend Bor= mittag Landsort, um {ich | nabben zu begeben. Die dort Linienschiff „Carl XUIL.“ aus Fregatten „Eugenie“, „Desirée“, Dampfkorvetten „Gesle“, Segelkorvetten „Ellida“/ und „Nordstern“. ; “Von Wisby schreibt man vom 1lten D. M., daß man am 9ten von Ostergarn (östliche Küste von Gothland) aus in See eine Flotte von 15 Kriegsschiffen nordöstlich steuernd gesehen habe.

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zunächst zur Königlichen Flotte nach El}f8= anfernde Flotte besteht außer dem

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aus dem Linienschiff „Prinz Dscar““, den |

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Desideria“’ und „Freta“, den |

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stehen hatte, und darin unterlegen is. Jn Mecheln, Ostende, Thielt, Turnhout, Dixmüde und Nivelles is die Repräsentation

unverändert geblieben. Jn Antwerpen wurde der klerikale Kandidat in den Senat gewählt,

J Großbritannien und Irland. London, 13. Juni. n einer gestern von Ihrer Majestät der Königin abgehaltenen Geheimenrathssißung wurde Lord John Russell von der Königin zum Präsidenten des Geheimenraths erklärt und nahm sofort den Borsiß ein. Darauf wurde Sir George Grey als Staats-Sekretair sür die Kolouieen und der Herzog von Newcastle als Vice-Staats= Sekretair sür das Kriegswesen vereidigt, __ Jm Unterhause wurde gestern ein neues Wahlausshreiben [ur Morpeth beschlossen, dessen bisheriger Vertreter, der neue Kolo- E E G, Grey, sih einer Neuwahl unterziehen muß. a R Me Se Nth On ENE Fern 0D 4. as chinesische Lager vor Schanghae unter- nommenen Ungrifs entgegnete Sir Charles Wood, der Präsident des ostindischen Büreaus, der von den Kabinets-Ministern allein anwesend war daß er keine Uuskunst geben könne, da die Sache dem Departement der auswärtigen Angelegenheiten anheimfalle, Derr _ Oli veira stellte eine Anfrage über das Resultat der mit Spanien ang-knüpsten Unterhand- lungen wegen Hecrabsezung des Porto und erhielt von Sir Charles Wood zur Antwort , daß die Unterhandlungen noch obshweben. Das Haus fonstituirte si darauf zum General-Comité, um die cinzelnen Klau- seln der neuen Stempel-Bill zu berathen, Eine längere Diskussion ent- spann sih über die vierte Klausel, durch welche im Auslande gezogene Wechsel! dem Stempel unterworfen werden sollen, Herr Hume erklärte sich besonders lebhaft gegen diese Klausel, in welcher er nit nur einen Wider- spruch mit der Freihandelèpolitik, sondern auch eine ernste Gefahr für den lon- doner Geldmarkt erblickt. Er meint, daß die Besteuerung jener Wechsel den Zufluß des Geldes auf den londoner Markt hindern, ihn nach andern Geldmärkten hin- lenken und dadurch den britischen Handel im Allgemeinen wesentlich be- nachtheiligen werde, Er beantragte daher die Verwerfung der Klausel, Herr Wilson suchte die Klausel Namens der Negierung zu rechtfertigen, indem erx behauptete, daß die Stempelsteuer in ihrer jt von der Regie- rung beantragten Regulirung nicht als eine neue Steuer, sondern nur als eine gleihmäßigere Verth«ilung der {hon bestehenden Steuer auf alle Wechsel ohne Unterschied betrachtet werden müsse, Fremde Wechsel seien bisher nux deshalb von der Steuer befreit gewesen, weil man Schwierigkeiten gefunden habe, den Stempel von ihnen zu er- heben, welche Schwierigkeiten jet durch die Anordnung des Udhesiv - Stempels beseitigt seien. Solle der Wechselstempel über- haupt. eme Cuname * Que n, \9 use t n auen Wechseln ohne Ausnayme erhoben und so wenig drückend gemacht werden wie möglich. Daß cine Steuer von 1 Sh, per Cent von fremden Wechseln einen nachtheiligen Einfluß auf den englishen Geldmarkt auszu- üben im Stande sei, stellte er durhaus in Abrede, Herr T. Baring meinte, daß es nicht weise sci, die bestehende Einrichtung abzuändern, wenn es sich nicht darum handele, ein sehr großes Uebel zu beseitigen oder einen schr großen Vortheil zu erlangen. Das Uebel, welches die Circulation ungestempelter sremder Wechsel mit sih führe, würde auf andere Weise be- seitigt werden fönnen, als durch cine vexatióse Steuer, welche die Bankier- geschäfte schwierig machen und dem londoner Geldmarkte einen Theil seines Gewinnes entziehen würde. Der Kanzler der Schaßkammer erklärte, daß es sich nur um die Aufhebung einer Steuerbefreiung handele, auf welche fremde Wechsel keinen gegründeten Anspruch machen können, und daß, wenn dieses ungerechte Privilegium aufrechterhalten werden jolle, er die für die inländischen Wechsel wichtige Steuer - E: mäßigung durchzu- führen außer Stande scin würde, Bei der Abstimmung wurde die vierte Klausel mit 173 gegen 110 Stimmen angenommen und darauf auch die übrigen Klausela der Bill genehmigt, Jm Laufe der alsdann stattfinden-

| den fortgesezten Comité-Verhandlung über die Voranschläge für die Civil- B (d | Verwaltung, welche

L C IOS A ichts n Bedeutung melden. | Del V nee nichts von Debeuluni(

auf die Kosten des Gefängnißwesens führte, erklärte Lord Paimerston, die Regierung habe besclossen, die Einzelnhaft - der

| zur Zuchthausstrafe verurtheilten Verbrecher auf ein Maximum von neun

| Monaten zu beschränken, so

Thor“, „Nidaros“' und „Valkyrian““, den |

| Artikel als gotteslästerlihe Fabel und gefährliche Täuschung | nen. Lord Palmerston eiwiderte

Man vermuthete, es sei die französische Flotte gewejen. (Mh Als (Y(d, Std.) I c « hs e / L 4e Cr h 04 P N Belgien. Brüssel, 13. Juni. Die „Independ. Belge“ | berichtet über die Wahlen, wie folgt: „Die Wahlgeschäste für DIe |

Ernennung von neun Mitgliedern haben heute früh um 9 Uhr begonnen. | 4 DET - war \o beträchtlich, wie nur bei irgend einer früheren Wahl, neun Kandidaten des liberalen Vereins und der konstitutionellen Union sind sämmtlich gewählt worden,“ Unter den Gewählten be- finden sich Herr Ch. de Brouckere und Herr Verhaegen.

Jn Antwerpen wurde Baron Osy gleich beim ersten Scrutinium ge= wählt, zugleich mit ihm alle liberalen Kandidaien, außer dem vor= maligen Minister Rogier, welcher gegen seinen Mitbewerber, Herrn Delafaille von der klerikalen Partei, eine Ballotage zu be-

Die Zahl der Wähler

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der Repräsentanten - Kammer |

daß z. B. ein zu 7jähriger Zuchthaus strafe ver- urtheilter Verbrecher nur die ersten 9 Monate in der Einzelnhaft zubringen, dann aber mit Anderen zusammen werde in Haft gehalten werden. Der Minister motivirte diesen Beschluß durch dic Mittheilung, die darüber angestellie Unter- suchung habe ergeben, daß eine längere Einzelnhaft sowohl auf den geisti- gen als den körperlichen Zustand der Gefangenen sehr nachtheilige Ein- Eine längere Debatte wurde durch Hrn. Spooner veranlaßt,

flüsse übe. La S e L Bewilligung von 5950 Psd,

der gegen die von der Regierung beantragte : I Pi zur Salarirung katholischer Geistlicher, welche die Sec!sorge in den Negie- rungsgefängnissen übernehmen sollen, etnen gewaltigen Lärm erhob. Eine solhe Maßregel, meinte er, sei mehr als To!eranz, denn nun solle der protestantische Staat gar noch Priester bezahlen , damit dieselben in den Gefängnissen cine Religion lehren, welche die protestantischen s bezei)» ihm ganz rubig, daß, wenn hef tige Reden und grobe Worte alle Katholiken in England zu Prote- stanten machen könnten, er bereit sei, alle jene Reden des Hrn, Spoonex zu unterschreiben und sür seine Anträge zu stimmen. Da aber das \chwer- lich der Fall sein würde, so scheine es ihm zweckmäßiger, die Sache jo zu behandeln, wie sie vorliege, und daran zu denken, daß unter den Bewoh- nern der Gefängnisse recht viele Katholiken sien, denen man die Mittel nicht entziehen dürfe, bessere Christen zu werden. Jn dem Gefängniß von Milbank seien {hon seit Jahren katholische Geistliche angestellt und hâiten mit Erfolg gewirkt, deshalb sei es denn auch die Absicbt der Regierung, die Maßregel auf alle unter ihrer Aufsicht stehenden Gefängnisse auszudehnen. Es handle sich darum, die Jdeen der Gefangenen von Recht und Unrecht aufzuklären, und das könne nur durch Geistliche ihrer Konfession gesehen, Bieje Auseín- andersezung Lord Palmerstons verfehlte indeß ihren Erfolg, denn nah einex