1883 / 82 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 07 Apr 1883 18:00:01 GMT) scan diff

è " F F F Á Ï - E [A A F E f # « La p 22 Sal ê N 4 B “7 L f, ner RF Gt it L T4 04 é F G2 5 [e n E j A A E E h B # f c Ai W

ctra Stg

Bs

fas

Verschuldung, und zum gänzlihen Ruin des Besigers führe. Seine politischen Freunde seien bereit, allen wirklihen Ver- besserungsvorschlägen der Liberalen beizutreten ; darum werde seine Partei den Antrag Blum annehmen. i:

Der Abg. Stolle bemerkte, der Artikel 3 der Vorlage zeige deutlih, daß es den Regierungen nur auf Stärkung der Polizeigewalt ankomme ; alle Versuche dies zu widerlegen seien mißlungen. Er selb| sei Gastwirth und wisse, wie die Polizei diesen gegenüber ihre Vollmachten benuge. Als die Privat- wohlthätigkeit für die Rheinübershwemmten angeregt sei, wollte auch er in seinem Lokal ein Concert zu deren Besten arrangiren, aber die Polizei habe die Konzession dazu ver- weigert, „der Konsequenz wegen.“ Dieselben Erscheinungen habe man auth bei der Konzessionirung von Theatergesell- schaften, wo nicht lediglich nach sachlihen Gründen ent- schieden werde. Man sage, man wolle nur die Tingeltangel treffen, niht aber die wirklich soliden Gastwirthe; gestern habe der Kriegs-Minister hier vom Schutz der ehrl:hen Arbeit gesprochen ; seien. die 50000 Gastwirthe aber niht auch bemüht, ihr Brob dur ehrliche Arbeit zu erwerben? Seien die Tingeltangel übrigens allein die Förderer der Unsittlich- feit? Auch in den Offizierkasinos würden unsittlihe Dinge getrieben. An vielen Einzelbeispielen könne er zeigen, wie die Polizei den Gastwirthen gegenüber auftrete; in gleicher Weise würden, wie er aus dem Beispiel seines Bruders, der Musikdirektor sei, wisse, die Civilmusiker den Militärkapellen egenüber hintangeseßt. Auch der Antrag Elum lasse der Polizei noch zu viel Gewalt. Die Regierung wolle das Ge- werbe der Gaftwirthe s{hädigen, weil die Gastwirthschaften, wo die Leute in den Feierstunden ihre Lage besprechen, der Kommission gefährlih seien. Beide Anträge, sowohl der der Regierung als der des Abg. Blum, sollten deshalb als durchaus s{ädlich abgelehnt werden.

Hierauf ergriff der Bevollmähtigte zum Bundesrath, Staats-Minister Scholz das Wort:

Ich weiß nit, ob der Hr. Abg. Stolle Alles, was er gesagt hat, ernt gemeint hat. (Oho! auf der äußersten Linken). Ja wobl, meine Herren! Einige Ausführungen waren derart, daß man nah den begleitenden Bemerkungen und Bewegungen auch glauben fFonnte, es wäre eine scherzhafte Absicht dabei ; aber in einem Punkt glaube ih das nicht. Das war die Anklage, die der Herr Abgeordnete alaubte hier im Vorbeigehen erheben zu dürfen, als ob die Offizier- tasinos Stätten der Unsittlichkeit seien. Da ein Vertreter der Militärverwaltung augenblicklich nicht hier ist, halte ich mich für verpflichtet, auf der Stelle auf diesen Punkt einzugehen, und zwar in der Weise, daß ih eine solhe Insinuation als durchaus unberechtigt urd bedauerlich zurüdweise. Ueber diese Zurückweisung hinauëzugehen und in die Sache näher einzutreten, halte ih mit der Würde der ver- bündeten Regierungen nicht vereinbar.

Der Abg. Büchtemann erklärte, dem Regierungsvertreter bemerke er, daß seiner Meinung nah nit der Abg. Richter hier etwas Ungehöriges gesagt habe, sondern daß es ungehörig sci, eine Vorschrift, wie die zur Debatte stehende, in so un- fachliher Weise zu begründen, wie dies Seitens der Regierung

eschehen sei. Auch habe niht der Abg. Richtex die Polizei erabgeseßt, sondern die Polizei seße sich in ihrer Achtung felbst herab, wenn sie bewirke, daß einzelne Miß- bräâuche, wie die von allen Seiten verworfenen Tingel- tangel, zu politishen Zwecken benußt würden, sowie es in der Vorlage geshehe. Gegen die Polizei an sih habe er nichts einzuwenden ; aber sei denn die Polizei besser als andere Stände? Mit welhem Rechte wolle die Re- gierung die Polizei über die Moral anderer Leute urtheilen lassen? Man würde mit dem vorliegenden Paragraphen nicht einzelne Auswüchse abschneiden, sondern nur die Masse des Volkes in ihren Vergnügungen stören. Die bestehende Geseßz- gebung sei vollkommen ausreichend; sie gebe der Polizei Mittel genug an die Hand, wirklich unsittlih wirkenden Singspiel- allen, Tingeltangeln 2c. entgegenzutreten. Die Dresdener Polizei habe das bewiesen. Er bitte, den Artikel abzulehnen ; derselbe würde den Rechtszustand Deutschlands nicht sicherer, sondern unsicherer machen.

Der Abg. Günther (Sachsen) entgegnete, der Abg. Stolle habe gesagt, in den Dffizierkasinos würden unsittlihe Dinge getrieben. Demselben sei vielleicht die Erinnerung daran ver- loren gegangen, daß man öfters verpflichtet sei, au das nach- zuweisen, was man behaupte. Der Abg. Stolle habe im vor- liegenden Fall die Verpflihtung zu diesem Nachweis. Der- selbe habe nicht das Recht, den gesammten Offizierstand Deutschlands hier zu brandmarken, und Jnsinuationen gegen diesen Stand zu s{hleudern, die derselbe niht begründet have. Wo seien die Dinge vorgekommen, von denen derselbe ge- \sprohen habe? Er fordere den Abg. Stolle auf, sih darüber zu erklären. Den Artikel selbst, bitte er, anzunehmen ; ins- besondere sei es ein Jrrthum zu glauben, daß dadurch eine ge- wisse Polizeiwillkür eingeführt werde.

Der Abg. Stolle erwiderte, da er provozirt worden sei, so erkläre er zunühst, er habe seine vorigen Bemerkungen nur gematht, weil er völlig von dem Gefühl durhdrungen sei, man müsse, wenn man entschlossen sei, Schritte zur Hebung der Sittlichkeit im Volke zu thun, vor allem die Sittlichkeit der oberen Gesellschaftsklassen bessern. Ob das ae es mit Wohlwollen aufnehme oder nicht, wenn er gewisje Dinge hier an das Tageslicht ziehe, sei ihm vollständig gleidgültig, Was die einzelnen Fälle, die er im Auge habe, betreffe, so könne er sih zunächst auf eine Nummer des „Vorwärts“ beziehen, die unterdrüct worden sei, von der aber doch vielleiht noch einige Exemplare vorhanden seien. Die betreffende Nummer sei vielleiht gerade wegen ihrer auf die Offiziere bezüglichen Notiz unterdrückt worden. Uebrigens habe der „Vorwärts“ ein ganzes Jahr hindurch die bekannt gewordenen Fälle registrirt, wo sih Offiziere gegen die Sittlichkeit vergangen hätten, und nicht eine einzige Anklage sei deshalb gegen das Blatt erhoben worden. Ferner hätten einmal in einer Stadt in Ostpreußen jüngere Offiziere ein Plakat an ihre Fenster gehängt, des Wortlautes: „Hier finden junge Damen liebevolle Aufnahme und Behandlung.“ Endlich deute er gleih jeßt noch auf einen Fall hin, der zwar nicht in einem Kasino, aber in einem eingegangenen Hotel Unter den Linden hierselbst stattgefunden habe.

Der Abg. Frhr. Langwerth von Simmern erklärte, wenn hier behauptet worden sei, es seien eigentlich noch nie Klagen über Polizeiwillkür bezüglich der Handhabung des Konzessionswesens laut geworden, so stelle er das entschieden in Abrede. Es seien sehr viele einzelne Fälle solcher Willkür vorgekommen, nament- lich während der Wahlkämpfe. Er nehme hier Anlaß, aus- drüdlih gegen alle polizeilihen Uebergriffe zu protestiren ; denn je weniger man dagegen protestire, desto häufiger werde s die Polizei Willkürlichkeiten erlauben. Z

Der N Valeeortiation wünschte von der Regierung eine authentishe Fnterpretation des Paragraphen, soweit derselbe

bestimme, daß die Konzesfion versagt werden könne, wenn der den Verhältnissen des Gemeindebezirks entsprechenden Anzahl von Personen die Erlaubniß bereits ertheilt sei. Es sei niht wünsäenêwerth, wenn auf Grund dieser Bestimmung die Polizei einem Gasthofsbesizer in einem kleinen Orte des- halb die Veranstaltung von Volkslustbarkeiten auf Kirmessen, I u. st. w. versagen könnte, weil sie einem anderen A DLCEEE in dems:lben Orte die Erlaubniß bereits er- eilt L

Der Bundeskommissar Geheime Regierungs-Rath Boediker erwiderte, die Besorgniß des Vorredners sei unbegründet ; die erwähnte Bestimmung werde in der vom Vorredner be- fürchteten Art und Weise nicht interpretirt werden dürfen.

Der Abg. von Köller betonte, der Abg. Stolle habe nit nur seine erste Behauptung über die Offizierkasinos nicht be- wiesen, sondern bedauerliher Weise noch neue unerwiesene Geschichten dazu erzählt. Die Regierung habe seinen Angriff auf den Offizierftand bereits zurückgewiesen; das Haus hate aber ein Jnteresse daran, daß auch aus der Mitte des Hauses eine Zurücweisung erfolge, damit man im Lande nicht von dem Hause sagen könne, „die Rednertribüne werde gemißbrauht“. Er konstatire daher, daß der Abg. Stolle hier Behauptungen auf der Tribüne aufgestellt habe, die derselbe niht bewiesen habe und daß das Parlament diese Behauptungen für un- rihtig halte.

Der Abg. Frhr. von Minnigerode erklärte, er gehe in diesem Falle noch weiter, als sein Freund von Köller. Er müsse aufs Lebhasteste bedauern, daß der Abg. Stolle seine Behauptungen nicht zurückgenowmen habe. Es gebe freilih nur für denjenigen einen Ehrenpunkt, der Ehre im Leibe habe.

Der Präsident von Leveßow rief den Abg. von Minnigerode wegen seiner lezten Aeußerung zur Ordnung.

Die Diskussion {loß hiermit. j

Der Abg. Stolle (persönlich) erklärte, daß er noch im Laufe dieser Berathungen Beweise für seine Behauptungen erbringen werde. Es sei ihm j:üt {hon von den Tribünen her mehrfaches Beweismaterial zugegangen. J

Bei der Abstimmung wurden zunächst die Anträge Blum mit erhebliher Majorität angenommen, dann wurde Ziffer 3 des Kommissionsbeshlusses mit 149 gegen 124 Stimmen, endlih in namentlicher Abstimmung auf den Antrag des Abg. Nichter (Hagen) der gesammte §. 33 a. mit 160 gegen 120 Stimmen angenommen.

8. 33h. lautet nach den Beschlüssen der Kommission :

Wer gewerb2mäßig Musikaufführungen , Schaustellungen, theatralis%he Vorstellungen oder sonstige Lustbarkeiten, ohne daß cin bôheres Interesse der Kunst oder Wissenschaft dabei obwaltet, von Haus zu Haus oder auf öffentlihen Wegen, Straßen, Pläßen oder an anderen öôffentliben Orten darbieten will, bedarf der vor- gängigen Erlaubniß der Ortspolizeibehörde.

Die Abgg. Dr. Baumbah und Genossen beantragten die Worte: „und an anderen öffentlichen Orten“ zu streichen.

Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, daß er und seine politishen Freunde gern bereit seien, dem Unwesen des Musikmachens, Bärensührens u. \. w. auf öffentlihen Straßen entgegen zu wirken, denn dahinter ste doch immer die Bettelei, und ein solcher Gewerbebetrieb könne namentli da, wo mehrere Staaten aneinander grenzten, zu einer wahren Landplage werden. Er müsse fogar gegen die Negierung die Anklage erheben, daß sie aus fiskalischen Rüd- sichten in der Gestattung dieses Vagabundenwesens allzu nachsichtig gewesen sei, Werde der Antrag Baumbach ange- nommen, jo bleibe {L- ungefähr bei den bisherigen Rechts- zusländen, daß nämlih im Umherziehen auf öffentlihen Wegen und Pläßen nur mit polizeiliher Genehmigung musizirt wer- den dürfe, aber die Hinzufügung der Worte „oder an andern öffentlichen Orten“ mache auch die Schaustelungen in den Gastwirthschasten von einer besonderen Genehmigung ab- hängig; 8. 33a, aber biete hon genügende Garantien, daß der Wirth, der solhe Schaustellungen in seinem Lokal ver- anstalten lasse, darauf halten werde, daß die betreffenden Darstellungen nihht gegen die guten Sitten verjtoßen würden. Warum solle man nun dem Unternehmer der Schaustellungen noch eine besondere Konzessiion auferlegen? Der Abg. von Min- nigerode habe vorhin die von ihm (dem Redner) aufgestellte Be- hauptung, daß der Verkehr in den Gasthäusern einen bedeutenden Theil des öffentlichen Lebens bilde, bestritten. Freilich, die reichen Leute hätten selbst einen guten Weinkeller, sie könnten einen Kreis von Freunden um sih sehen und dieselben bewirthen, aber arme Leute, welche in beschränkten Wohnungen lebten, seien auf das Wirthshaus angewiesen. Der Abg. von Minnigerode habe ferner gemeint, die geshlossenen Gesellschaften seien das rihtige Mittel zur Pflege des öffentlihen Lebens; solche ge- \hlossene Gesellschaften beshränkten sich doch immer nur auf die wohlhabenderen Klassen, die Unmöglichkeit, in anderer Weise als durch geschlossene Gesellschaften an der Pflege des öffentlichen Lebens theilzunehmen, shädige namentlich die unteren Volksklassen. Es sei aber auch sehr bedenklich, daß nur ge- \{lofsene Gesellshasten bestehen sollten, denn dieselben beschränk- ten sih immer auf gewisse Stände ; gerade die Vermischung aller Stände aber, wie sie das Leben und Treiben im Wirthshause mit sich bringe, bewahre Deutschland davor, daß der Geist der Unzufriedenheit in einzelnen Volksklassen groß gezogen werde. Justus Möser in seinen patriotishen Phantasien habe darauf hingewiesen, wie falsch die Polizei gerade bei der Be- \{hränkung der öffentlihen Volkslustbarkeiten, versahre. Die katholishe Geistlihkeit habe auch immer ein gewisses Ver- ständniß dafür, und pflege die Volkslustbarkeiten, soweit es irgend in ihrer Macht liege. Heute seien allerdings die Ver- treter der katholishen Geistlichkeit immer mit dabei, wenn es gelte, die Macht der Polizei zu stärken. Keiner Bevölkerung seien aber solhe Beshränkungen widerwärtiger als den Rhein- landen; die beiden Brüder Reihensperger, die in der Be- kämpfung des Polizeiwillkürregiments Kleist-Rezows in den Rheinlanden mit den Liberalen zusammengegangen seien, seien heut dabei, der Polizei neue Handhaben Ju geben. Das seien die Vertreter der freien Rheinländer! Nicht blos die Kan- tinenwirthe und die Regimentsschneider trieben ‘ehrliche Arbeit, shüße man die ehrliche Arbeit auch auf diesem Ge- biet, und übertreibe man die polizeiliche Bevormundung nicht! Er ane das Haus deshalb, bei der alten Gesetzgebung stehen zu bleiben.

Der Bundeskommissar Geheime Rath Bödiker entgegnete, es liege im Jnteresse der Konzessionsinhaber selbst, wenn für jeden einzelnen Fall noch eine besondere Konzession ertheilt werde, weil sonst bei einer Ueberschreitung der vorgeschriebenen Grenzen sofort mit dem {weren Geschüß der Konzessions- entziehung vorgegangen werden müßte. Die große Masse des Volkes werde geen auf die Mißbräuche der Tingeltangel- wirthschaft verzihten und die vielleiht unberehtigte Zurück:

weisung einzelner Aufführungen der grenzenlosen Freiheit vor- ziehen. Das Tingeltangelwesen werde leider vielfah miß- braucht zur Spekulation auf die übelsten Leidenschaften des Volkes. Gegen den fröhlihen Sinn der Rheinländer habe er gewiß: nihts zu erinnern. Der Vorredner habe mit Unrecht die fröhlihen Rheinländer ins Gefecht gezogen. Er kenne sie aus eigener Anschauung; aber dagegen, daß auf diesem Ge- biete Ordnung eingeführt werde, hätten die Rheinländer nitz zu erinnern, und der Frohsinn derselben werde durchaus nicht beshränkt werden durch diese Bestimmungen. Die Vorlage der Regierungen gehe davon aus, daß die Konzession auf Zeit ertheilt werden könne. Die Kommission E diesen Passus ge- strihen. Dieselbe sei der Meinung gewesen, abweichend von der Regierung, es sollten die Konzessionen für die Jnhaber dauernd sein. Nachdem dieser Passus gestrichen sei, und derselbe sei gestrihen. worden, wie der Bericht ausdrücklih hervorhebe, mit besonderer Bezugnahme auf den das Haus beshäftigenden 8. 33 b., welcher die nöthige Handhabe biete: nachdem die Streihung der Konzessionirung auf Zeit von der Kommission beliebt set, glaube er, sei es durhaus nothwendig, daß der §. 33 b. auf- recht erhalten werde. Der Vorredner habe gesagt, es gingen die verbündeten Regierungen, wenn er recht verstanden habe, zum Theil aus fiskalishen Rücsihten dazu über, mehr Hausir- heine zu geben, als wünschenswerth sei. Er könne jedoch Namens der Königlich preußishen Finanzverwaltung, deren Chef eben hier gewesen sei, erklären, daß diese derartige Rück- sihten niht nehme. Er wisse aus Bayern, daß die bayerische Regieruna, um dem Hausiren Schranken zu ziehen, die Hausir- steuer erhöht habe. Dieselbe habe den Eriolg niht gehabt, und sei darum zum Theil auf Vorschläge, die das Haus weiter- hin beschäftigen werden, gekommen. Aber der Vorredner werde au zugeben, daß Diejenigen, die nun der Steuer sih unter- zögen, die aljo Hausirer werden wollten, das freie Recht hätten, den Schein zu beantragen. Warum solle nun die Regierung

emanden, der einen Hausirshein haben wolle, zurückweisen ?

ie Regierung züchte doch nicht aus fiskzlishen Gründen Hau- sirer. Die Hausirer meldeten sich freiwillig; es wäre ein innerer Widerspruch, wenn die Regierungen eine Steuer be- stimmten, damit mögli} viele Hausirer kämen. Daß die Regierungen niht wünschten, daß möglihst viele Gaukler, Bärenführer, Musikanten u. \. w. auf der Straße herum- liefen, beweise \cchlagend die Vorlage durch die Ab- schaffung des fogenannten kleinen Hausirscheines. Bisher sei es gestattet gewesen, auf einen zweimeiligen Umkreis Hausirscheine zu gr die allerdings vielfah zum Bétteln mißbraucht seien. Diese kleinen Scheine beseitige die Vorlage, was von vielen Leuten {wer empfunden werde. Also die Regierungen wollten keineswegs diese Musikanten, Gaukler und so weiter wie der Vorredner sage besonders vermehrt sehen. Er bitte daher, den Paragraphen anzunehmen.

Der Abg. Dr. Baumbach erklärte sich gegen die besonderen Konzessionen. Man möge nur an die Uebergriffe denken, die sih bisher schon die Polizei im Konzessionswesen namentlih mit politisher Tendenz erlaubt habe. Er beantrage, die Worte „an anderen öffentlihen Orten“ zu streichen, damit es bei der bisherigen Geseßgebung bleibe. j

Der Abg. von Kleist-Reyow bemerkte, die naiven fröhlichen Lustbarkeiten des Volkes wünsche auh er möglihst erhalten zu sehen. Aber die Vorstellungen in den Tingeltangeln seien do nur darauf berechnet, die Sinnlichkeit zu erregen. Man könne ja kaum mehr ein Zeitungsblatt in die Hand nehmen, ohne daß man von einem Lustmorde lese. Es scheine fast die Prophezeiung in Erfüllung gehen zu sollen, daß das deutsche Volk untergehen werde an den Sünden wider das sechste Gebot.

Der Abg. Dr. Blum sprach sein Erstaunen darüber aus, daß ein Jurist die Geweordnung so interpretiren könne, wie der Abg. von Kleist-:Rezow dies gethan. Der §. 59 der Ge- werbeordnung beziehe sich niht auf alle Shaustellungen, son- dern nur auf die Schaustellungen im Umherziehen, wie aus dem Titel hervorgehe, zu dem der §. 59 gehöre. Am besten sei es wohl, es hier bei dem bestehenden Reht zu lassen. Man habe dur dey 8. 33a. einen Mann geschaffen, der eine gewisse Censur ausüben würde über den Gegenstand der Darstellung. Damit sei vollständig genug geshehen, man brauche nicht für jeden Fall eine besondere Konzession. Man habe sih darüber gewundert, daß die Abgeordneten aus den anderen Staaten als Preußen viel mehr Vertrauen zur Polizei hätten als die Preußen. Das sei allerdings richtig. Die Polizei in den anderen Staaten habe es aber verstanden, die Mißstände aller Art aus der Welt zu schaffen, und sih auf diese ihre Aufgabe zu beshränken. Er habe es aber mit Be- dauern gesehen, wie die Polizei in Preußen ihre Befugnisse zu politishen Zwecken, namentlih bei den Wahlen mißbraucht habe. Allerdings habe sich bei den Wahlprüfungen auhch herausgestellt, daß die Polizei in Sahsen noch viel \chlimmer vorgegangen sei als in Preußen. Das habe ihn besorgt gemacht und es sei deshalb begreiflih, wenn au diejenigen, die mit der Polizei vorläufig nicht jo s{hlimme Erfahrungen gemacht hätten, jeßt etwas vorsichtiger geworden seien.

Die Diskussion wurde geschlossen.

In einer persönlichen Bemerkung verwahrte sich der Abg. Dr, Reichensperger (Crefeld) dagegen, daß er ein Anderer geworden sei wie früher.

Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, wenn der Abg. Reichensperger ebenso liberal sei wie früher, aber troßdem heute mit dem Abg. von Kleist-Reßzow Hand in Hand gehe, den derselbe früher bekämpft habe, dann müsse wohl der Abg. von Kleist-Rezow auch liberal geworden sein. :

Ueber den Antrag Baumbah mußte das Resultat der Abstimmung durch Auszählung ermittelt werden; derselbe wurde mit 140 gegen 123 Stimmen angenommen, desgleichen der §8. 33b. mit dieser Abänderung.

Hierauf vertagte sich das Haus um 51/, Uhr auf Sonn- abend 11 Uhr.

M inisterial-Blatt für die gesammte innere Ver- waltung in den Königlich preußishen Staaten. Nr. 3. Inhalt: Allgemeine Verwaltungssachen: Behandlung des Einkommens aus Nebenämtern in Bezug auf Wittwen- und Waisengeld. Die dur Ersuchen der Verwaltungsgerichte bei den ordentlichen Gerichten entstehenden baaren Auslagen. Nachrichten über den Erwerb oder Verluft dec Reichs- oder Staatsangehörigkeit. Sagen? heiten: Bekanntmachung, - Prüfung der Apothekergehülfen. Ber« waltung der Kommunen, Korporationen nnd Institute: Kommunal» besteuerung der Se Snelee, Polizeiverwaltung: Sicherheitspolizei. Eiurihtung von Strafregistern. Vereins- und Set nt - wesen. Verwaltung der öffentlichen Arbeiten: Ermittelung geeig* neter Baumeister für größere Staatsbauten. Vorschriften ber die Ausbildung und Prüfung für den Staatsdienst im Bau- und Ma- \cinenfahe. Militär- und Marine-Angelegenheitenz Remonte- Stleppkommandos Reiserouten.

M Inserate für den Deutschen Reich8- und Königl. Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels8- register nimmt an: die Köuigliche Expedition des Deutschen Reihs-Anzeigers uud Königlih

Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin 8W., Wilhelm-Straße Nr. 32.

Steckbriefe und Untersnchungs-Sachen. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen

Verloosung , Amortisation , Zinszablung U. s. w. von öffentlichen Papieren.

Deffentlicher Anzeiger. 7

Inserate nehmen an: die Annoncen-Expeditionen des „Juvalidendank“, Rudolf Mosse, Haaseustein & Vogler, G. L. Danbe & Co., E. Séhlotte,

1. 2.

u. dergl. ; i L, Verkäafe, Verpachtungen, Submissionen ete. Büttner & Winter, sowie alle Äbrigen größeren

5, Industrielle Etablissements, Fabriken 6 E Ea,

. Verschiedene Bekanntmachnngen.

7, Literarische Anzeigen,

8, Theater-Anzeigen. In der Börsen-

9, Familien-Nachrichten.j beilage. M

Annoncen - Bureaux. )

Eteckbriefe und Untersuchungs - Sachen.

15510] Steckbrief.

Gegen den Arbeiter Gottfried Neumann aus Bartenstein, geboren 1821 ¡u Wilkendorf, evange- lish, Soldat gewesen, nit bestraft, weitere Be- schreibung ist nicht möglih, welcher sid verborgen bält, ist die Untersubungshaft wegen Diebstahls aus 8 212 des R. St G. B. dur Beschluß von heute verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Justizgefängniß zu Bartenstein abzuliefern. Bartenstein, den 31. Maärz 1883. Königliches

Amtsgericht. T. Selle.

5512 Stebriefs-Erneuerung. E binter den Arbeiter Carl Hornig aus Swönfeld bei Werneuchen unter dem 19, August 1882 in Nr. 217 dieses Blattes pro 1882 etlafiene Steckbrief wird hierdurÞ erneuert. Eberswalde, den W., März 1883, Königliches Amtsgericht.

[15511] Steckbriefs-Ernenerung.

Der von mir hinter den Bötthermeister und Kaufmanu Ernst Friedrih Christof Gierasch aus Züllichau unter dem 15. Oktober 1879 wegen wiederholten Betruges erlassene und bereits unter dem 28. Oktober 1881 erneuerte Steckbrief wird hiermit wiederholt. Guben, den 3. April 1883, Königliche Staatsanwaltschaft.

15513

l R Ersuchen vom 1. Mai v. J. um Nath- forshung über den Verbleib des seit dem 28. Fe- bruar v. J. verschwundenen Gastwirths Franz Thiersh aus Münchengosserstädt bei Camburg wird nochmals erneuert. i

Rudolstadt, den 3. April 1883, i Der Erste Staattanwalt am Landgericht : (Unterschrift.)

[15509] K. Württ. Amtsgericht Horb.

Steckbrief ergeht gegen den verh. Taglöhner Prosper Rieger, 25 Jahre alt, von Mühringen, zuleßt in Speyer, der sih dem Vollzug einer Ge- fängnißstrafe von 2 Wowen wegen Bedrohung dur die Flucht entzog. Hierher wolle derselbe cingeliefert oder Nachweis von anderweitem Strafvollzug mit- getbeilt werden. Den 4. April 1883. Amtsrichter : gez, Adam.

[13261] Ladung. Die Händlerin unverehelihte Anna Schindler, 21 Jahre alt, zu Rirdorf wohnhaft gewesen, deren Aufenthalt unbekannt ist, und welcher zur Last ge- legt wird, am 10. e 1882 zu Lithtenberg leinene Waaren E oten zu haben, ohne im Be- fie des zu diesem Gewerbebetriebe erforderlichen ewerbescheins gen zu fein, Uebertretung gegen

, 1 und 18 des Geseßes vom 3./7. 76, wird auf j nan des Königlichen Amtsgerichts 11. hier-

auf

den 29, Mai 1883, Vormittags 10 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht in Alt-Moabit,

rtal III., Zimmer 33, zur Hauptverhandlung ge- aden. Auch bei uneutsculdigtem Ausbleiben wird zur Hauptverhandlung geschritten werden.

Berlin, den 18. März 1883.

Drabner, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerits Ik.

[13262] Ladung. j

Die verchelichte Arbeiter Ernestine Naujock8, geb. Pauli, 65 Jahre alt, deren Aufenthalt unbekannt ist und welcher zur Last gelegt wird, am 22. Februar vor. J. zu Tempelhof aufgekaufte Fische feilgeboten zu haben, ohne im Besiye des zu diefem Gewerbe- betriebe erforderlichen Gewerbescheins gewesen zu sein, Vebertretung gegen §8. 1 und 18 des Geseßes vom 3,/7, 76, wird auf Anordnung des - Königlichen Amtsgerichts 11. hierselbst auf

den 29, Mai 1883, Vormittags 10 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht in Alt-Moabit, Portal 11I., Zimmer 33, zur Hauptverhandlung ge- laden, Auch bei unentschuldigtem Ausbleiben wird ¡ur Hauptverhandlung geschritten werden.

Berlin, den 17. März 1883.

S Drabner, Gerihts\chreiber des Königlichen Amtsgerichts I.

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

[153387] Oeffentliche Zustellung. Kaufmann Dent e Dun zu V ocbheim und

Eduard Lohoff zu Rödelheim, vertreten durch Rechts--

anwalt Bauer dahier, klagen gegen den Riemen- fabrikanten Wilhelm Krieger zu Höchst a./M.,, jetzt mit unbekanntem Aufenthalte abwesend, und defsen befrau Marie, geb. Volk, zu Höchst, aus Vertrag bom 27. Januar 1883, wonach sie den Beklagten V in der Amtgasse dahier belegenes dreistöckiges obnhaus nebst Hofraum und Garten für 22 000 ral haben mit dem Antrage auf Zahlung ti Restes des ersten Zahlungszieles mit 300 A 99% Zinsen vom 1. September 1882 an und ostenersaß und laden die Beklagten zur mündlichen À thandlung des Rechtsstreits vor das Königliche mtgeriht zu Höchst a./M. auf den 31, Mai 1883, Vormittags 9 Uhr. g Zum Zwede der öffentlichen Zuftellung wird dieser uszug der Klage bekannt gemacht. Höchst a. M., den 3. April 1883.

i aber Gerichts\hreiber des Möntcilen Amtsgericht3. I.

13354] Oeffentliche Zustellun ge

| T Nagelshmied Hubert Pelm_ und dessen Ehe- rau Anna Maria, geb. Neu, zu Spang, Kläger im tmenrechte, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Goerßz, Agen gegen: 1) den Adckerer Johann Bauer zu Gee : Margarethe Bauer, Ehefrau des Adam jeht en daselbst, 3) Johann Bauer, früher zu Spang, ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort,

4) Nicolaus Bauer in Metamora, Grafschaft Fulton Staat Obkio, in Amerika, 5) die minderjährigen Kinder der verstorbenen Susanna Bauer, Ehefrau des Gutspähters Adam Legrand zu Hof Mellich, als: Jacob, Katharina und Johanne, vertreten dur ibren Vater, ten Gutspähter Adam Legrand, und 6) Elisabeth Bauer, Chefrau des Ackerers Mathias Tbiel zu Breilingen bei Speicher, Beklagte, wegen Theilung, mit dem Antrage: Königliches Landgericht wolle : I. die Theilung der folgenden Vermögensmassen anordnen:

1) der ehclihen Gütergemeinschaft zwisben den Eheleuten Johann Bauer und Katha- rina Keimer in der Weise, daß der Be- flagte ad 1, Johaun Bauer, die eine, der Nawblaß der Katharina Keimer dahin- gegen die andere Hälfte erhält; des Nacblasses der Katharina Keimer, in der Weise, daß deren unter 2 bis inkl. 6 aufgeführten 5 Kinder beziehungëweise Kindeskinder und der Nachlaß des Chri- ftoph Bauer je 1/s erhalten ;

3) des Naclafses des Christoph Bauer, in der Weise, daß der Beklagte unter 1, Jo- hann Bauer Vater §, die übrigen F die Beklagten unter 2 bis inkl. 6 erhalten;

I. den Beklagten ad 4, Nicolaus Bauer, ver- urtheilen, von dem ihm zugefallenen Antheilen an die Klägerin 600 Mark nebst 5 Prozent

Zinsen, vom Klagetage ab, zu bezahlen, und

6) die Kosten, soweit dieselben durch die be- sondere Verurtheilung des Beklagten ad 4 entstehen, Diesem, im Uebrigen aber auf die Masse legen,

und laden den Beklagten ad 3, Johann Bauer, früher zu Spang, jeßt ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort, zur mündlihen Verhandlung des Redts\treits vor die Il. Civilkammer des König- lichen Landgerichts zu Trier

auf den 5. Zuli 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, cinen bei dem gedacten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwee der öffentlien Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Trier, den 3. April 1883.

___…_ Dppermann,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[15363] Oeffentliche Zustellung.

Die Landeskreditkafse zu Cassel, vertreten dur Rechtsanwalt Arnold daselbst, klagt aegen den Tage- [löhner Conrad Habn und dessen Ehefrau Maria, geb. Steinhauer von Wüstfeld, dermalen unbekannt wo abwesend, aus baarem Darlehn zu 5 9/6 verzins- lich, im Betrage von 360 4, wie solhes laut Hy- pothekenbrief bezw. Scbuldurkunde vom 26. Februar 1879 von dem Weisbinder Peter Bolz und dessen Ehefrau Eva Elisabeth, geb. Steinhauer, erborgt und wofür die Leßteren das ihnen gehörige Grund- eigenthum der Klägerin verpfändet, welches alsdann in Folge Auflassung auf die Beklagten zu Eigen- thum übergegangen ist, wegen der von jenem Dar- lehn rückständigen Leistungen pro T. Semester 1882 mit 12 A 60 4 mit dem Antrage unter Anerken- nung des bestchenden Pfandrebts die Beklagten zur Abtretung des verpsändeten Grundbesitzes behufs Zwangêverkaufs zu verurtheilen, falls nit baare Befriedigung der Klägerin wegen der libellirten 12 M 60 S vorgezogen wird, und ladet die Be- klagten zur mündliden Vechandlung des Rechts- streits vor das Königliche Amtsgericht zu Schenk- lengéfeld auf

den 25. Mai 1883, Vormittags 11 Uhr.

Zum Zwele der öffentlihen Zuftellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

i: __ Wilhelm, Gerichtéschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[15357] Oeffentliche Zustellung.

Der Schuhmactermeister Wilbelm Sculz zu Jastrow klagt gegen den Kaufmann Eduard Hirschberg, früher zu Ja‘trow, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen einer Darlehnéforderung von 200 A mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung von 200 nebst 5 9/9 Verzugszinsen seit Zustellung der Klage zu verurtheilen, auch das Urtheil für vorläufig voll- streckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königlihe Amtsgericht zu Jaftrow auf

den 23. Mai 1883, Vormittags 10 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Jastrow, den 4. April 1883.

E Lange, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[15358] Oeffentliche Zustellung.

Der Bäckermeister C. Herrmann zu Jastrow klagt gegen den Kaufmann Eduard Hirschberg, früher zu Sastrow, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen einer Darlehnsforderung von 200 Æ mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung von 200 M nebst 5°%/ Zinsen seit Zustellung der Klage zu verurtheilen, auc das Urtheil für vorläufig vollfstreckbar zu er- flären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts- gericht zu Jastrow auf

den 23. Mai 1883, Vormittags 10 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Jastrow, den 2. April 1883.

Lange, Gerichts\chreiber des Königlichen Amts8gerichts.

[15359] Oeffentliche Zustellung.

Der Schankwirth . August Steffen zu Jastrow flagt gegen den Kaufmann Eduard Hirschberg, früher zu Sastrow. jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen einer Darlehns-Theilforderung von 300 A mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung von 300 Æ.

u verurtheilen, auch das Urtheil für vorläufig voll- firedbar zu erklären und ladet den Beklagten zur

mündlicen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königlicbe Amtsgericht zu Jastrow auf

den 23. Mai 1883, Bormittags 10 Uhr.

Zuni Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Jastrow, den 4. April 1883.

A Lange,

Gerichteshreiber des Königlichen AmtsgeriHts. [15360] Oeffentlihe Zustellung.

Der Scönfärber Louis Stelter zu Jastrow klagt gegen den Kaufmann Eduard Hirschberg, früher zu Jastrow, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen einer Darlehnsford-rung von 300 4, mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung von 300 Æ zu verur- theilen, au das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur münd- liden Verhandlung des Recbtsstreits vor das König- lihe Amtsgeribt zu Jastrow auf

deu 23. Mai 1883, Vormittags 10 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichea Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemat.

Jastrow, den 2. April 1883.

i i Lange, Gerichtéschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

(15361) _ Oeffentliche Zustellung.

Der Scankwirth August Steffen zu Jastrow klagt gegen den Kaufmann Eduard Hirschberg, früher zu Jaftrow, wegen einer Darlehnstheilforderung von 150 M, mit dem Antrage, den Beklagten zur Zakb- lung von 150 M zu verurtheilen, auch das Urtheil für vorläufig vollftreckbar zu erklären und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor das Königliche Amtsgericht zu Jastrow auf

den 23. Mai 1883, Vormittags 10 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Jastrow, den 4. April 1883.

R Lange, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[10212] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Carl Schaefer zu Potsdam, ver- treten durch den Justizrath Heilborn, Breitestraße Nr. 28, klagt gegen den Kaufmann Guftav Mueller, zulest zu Steglitz, Adolfstraße Nr. 10 wohnhaft, jeßt seinem Aufenthalte nah unbekannt, aus dem vom Kläger auf Beklagten gezogenen , demnächst weiter bègebenen und vom Kläger im Regreßwege wieder eingelösten Wesel, de dato Potsdam, den 22. Juli 1882, über 300 4A im Wechselvrozesse mit dem Antrage auf Verurtheilung zur Zahlung von 300 M nebst 6/0 Zinsen seit 22. Januar 1883, 7,80 A Ricambio-Spesen, 9,20 Æ Protestkosten, X 9% Provifon mit 1 4 an Kläger, und ladet den Beklagten zur mündlichen Berhandlung des Rechts- streits vor das Königliche Amtsgericht T. zu Bcrlin, Jüdenstraße 59, 2 Treppen, Zimmer 79e., auf

den 10. Mai 1883, Vormittags 10 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 26. Februar 1883,

: i Voegelke, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts I., Abtheilung 40.

[15527] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Voll, Ertmi, geb. Baczuns, hier, ver- treten durch den Rechtsanwalt Gerhard hier, klagt gegen ihren Ehemann, den Stuckateur Gustav Carl Voll, dessen gegenwärtiger Aufenthalt unkbekanut ift, wegen böslicher Verlassung mit dem Antrage auf Ekescheidung :

die Ebe der Parteien zu trennen, den Beklagten

für den allein schuldigen Theil zu erklären und

ihm die Kosten des Rechtsftreits aufzuerlegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits vor die 13. Civilkammer des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin auf

den 14. Juli 1883, Vormittags 104 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Ge- ridte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwedle der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 3. April 1883,

e BuGwalo, -

Gericvts\{hreiber des Königlichen Landgerichts I.

Civilkammer 13.

[15364] Oeffentliche Zustellung.

Der Seidenwirkermeister Heinrich Karl zu Bernau klagt gegen den Tischlermeister Wilhelm Kühn, zu- leßt in Bernau wohnhaft und angeblich nach Amerika ausgewandert, wegen des Restbetrages eines Darlehns von 450 Æ, eingetragen bei dem Grundstück BandII. Blatt 91 des Grundbu(s von Bernau, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 50 4 nebst 6 Prozent Zinsen von 350 # vom 1. Juli 1882 bis 1. Januar 1883 und von 50 G vom 1. Januar 1883 sowie au vor- läufige Vollstreckbarkeitserklärung des Urtheils, und ladet den Beklagten zur mündlicen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Bernau auf

den 29. Mai 1883, Vormittags 10 Uhr.

Zum Zwedke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Bernau, den 4. April 1883.

Neun, i Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[15386] Aufgebot, |

Der Auswanderungs-Unternehmer Karl Johann Klingenberg in Bremen hat füc den QuEan derung Unteragenten August Göbel zu Frankfurt a./M. die in dem Geseße vom 13. Dezember 1853 (Frank- furter Geseß- und Statuten-Sammlung Band 11 S. 341) vorgeschriebene Ko.ution im Betrage von Neunhundert Mark in We-cthpapieren gestellt, welche bei Königlicher Regierung in Wiesbaden hinterlegt sind, nunmebr aber nochdem der Unteragent Tugust Göbel geflorben ift, die Zurückgabe der besagten

Kaution verlangt.

Gemäß §. 9 und §. 11 des angeführten Geseze5s vom 13. Dezember 1853 werden daher Alle, welche irgend welche Ansprüche an diese Kaution aus Ver- pflibtungen %es Auswanderungs-Unteragenten August

Göbel zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert,

diese Ansprüche mittelst gerihtlider Klage zu er- beben, nnd daf dies gesbehen, spätestens in dem, biermit auf Freitag, den 7. Dezember 1883, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericbte, Gr. Kornmarkt Nr. 12, Zimmer 16, ans beraumten Aufgebotstermin nazuweisen, widrigen- falls die Zurückgabe der als Kaution hinterlegten Werthpapiere an den Auêëwanderungë-Unternehmer Aan Johann Klingenberg in Bremen verfügt werden ird.

Frankfurt a./M., den 31. März 1883.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung 1V.

[15367] Bekanntmachung. Die Hypothekenurkunde über 85 Tblr. 2 Sgr. 1 Pf. Vatererbtheil, cingetragen aus dem Erbrezeß vom 20. Juli 1836 am 30. Dezember 1836 für Iustine Barke, verehel. Pomplun, in Abth. 11k. Nr. 2 des dem Besißer Friedri Mablke gehörigen Grundstücks Adamédorf Nr. 55, früher Striowken Nr. 4, für welche Forderung au das dem Besitzer Jacob Saenger gehörige Grundstück Adamédorf Nr. 71, früher Striowken Nr. 19 mitverhaftet ift, gebildet aus dem Hypothekenscheine vom 30. De- zember 1836 und dem Erbrezeß vom 20. Juli 1836, ist durch Erkenntniß des unterzeibneten Gerichts vom 28. März cr. für kraftlos erflärt. Graudenz, den 28. März 1883. Königlibes Amtsgericht.

[15381]_ Bekauntmachhung.

In Sawen betreffend die Ludwig, Gottlieb und Auguste Sdbmaelingsde Spezialmasse von 101,76 4 aus der Subhastation von Bittkallen Nr. 67 ift im Termine, den 15, März cr., dahin erkannt worden, daß die unbekannten Interessenten mit ihren An- sprüchen auf die Masse auszuscließen.

Mehlauken, den 39, März 1883.

[15382] Bekanntmachung.

Die Verlassenschaft der am 9. Juli 1880 zu Neu- mobrau verstorbenen ledigen Marianna Sauer und die Verlassenschaft der am 25, Juni 1880 zu Heidel- berg verstorbenen Magdalena Stenzel ift mit den in den 88. 494 498 A. L. R. Theil I. Titel 9 ar- gegebenen Folgen dem landesherrlihen Fiskus dur Aus\cchlußurtheil vom 10. März 1883 zugesprochen worden.

Landeck, den 13. März 1883.

Königliches Amtsgericht, T1.

[15373]

Dur Urtheil hiesigen Königlichen Amtsgerichts sind die, Grundbu Großefchn Tom. 48 vol. F Nr. 196 Pag. 1533 unter 1 und 2 für Land-- gebräucher Joh. Hevckens in Großefehn eingetragenen Hypotheken von 850 Gulden Crt. und 450 Gulden Gold, für erloschen erklärt.

Aurich, 3. April 1883. :

Brachhard, Gerichtsschreiber.

[15368] Bekanntmachung.

Die Rechtsnacbfolger der verstorbenen Hypotheken - gläubigerin, Altsizerin Anna Sperling, geb. Bahr, sind mit ihren Ansprüchen auf die für die 2c. Sper- ling Abtheilung 11. Nr. 2 des Grundbnces des dem Cinsassen Joh. Ferd. Drews gehörigen Grund- stücks Weißhof Nr. 3 eingetragenen Hypothekenpost von 64 Thlr. Kaufgelderrest durch Urtel des unter- zeicbneten Gerichts vom 28. März cr. ausgeschlossen.

Graudenz, den 28. März 1883.

Königliches Amtsgericht.

[15100]

Auf den Antrag des Hof: Kupfershmiedemeifter3 August Rauch, der Wittwe des Hand\cuhfabrikanten Willke, Anna, geb. Blume, der Wittwe des Buth- bindecmeisters Bräß, Caroline, geb. Blume, hieselbst und der Wittwe des Zimmermeisters Ed. Meyer, Anna Bertha Caroline Adelheid, geb. Hunstedt, zu Hamburg, ist in der Gerichtsfitung am 24. d. Mts. erkannt worden:

1) der Kaufbrief vom 12. April 1860, Inhalts dessen der Wittwe des Partikuliers August Hein- rid Ludwig Blanke, Henriette, geb. Walke- meyer, gegen Verpfändung der Nr. 2017 am Bohlwege gelegenen Hauses und Hofes sammt Zubehör 1900 Thlr. zustehen; die Obligationen vom 5. Mai 1831 und 14. Mai 1840 und die Dokumente vom 26. Oktober 1643, 10. Mai 1849 und 13. Dezember 1860, Inkalts derer der Schuhmachermeister Georg Heinrich Conrad Bruns gegen Verpfändung des Nr. 1013 an der Weberstraße gelegenen Hauses und Hofes dem Kaufmann Christian Heinri Voß, später dessen Wittwe Johanne Dorothee. Friederike, geb. Stöffler, 500 Thlr. Konven-4 tionsmünze und 200 Thlx. Courant, welche dem Glasermeister Adolph Grupe, von dessen Erbery dem Fabrikaufscher Gonrad Grupe, von defserr Erben der Ehefrau des Gastwirths C. Lösdz, Johanne Auguste, geb. Grupe, abgetreten find, gegen 4 resp. 35 %/% Zinsen schuldet ; die Obligation vom 6. Januar 1871, laut welcher der Viktualienhändler Carl Theodor Louis August Claus gegen Verpfändung des Nr. 18 an der Mönchestraße hieselbst Kloster= bezirks gelegenèn Hauses und Hofes sammt Z'4- behör dem Dackdecktermeister Daniel Fried-ich Hunstedt, 1600 Thlr. nebst 5 %/o Zinsen \chu(det,

werden für kraftlos erklärt.

Brau4s Et lo j reo. 1s, e

erz 23 Amtsgericht. 1A, F Rabert.