1883 / 83 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 09 Apr 1883 18:00:01 GMT) scan diff

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Dder wolle die Unke die Katholiken etwa init den Auswüchsen

auf dem Gewerbegebiete vergleichen? Er wünsche, daß die Linke endlich dahin komme, das Prinzip der Freiheit av für Andere gelten zu lassen, und niht für \ih allein. Das Centrum wisse ja, daß es mit der An- nahme des Gesezes die Macht derer verstärke, welche die Katholiken verfolgten und unterdrückten. Wenn das Centrum dennoch mitwirke, einem anerkannten Vebel auf «anderem Gebiete Einhalt zu thun, so sei das eine Resignation der allergrößten Art. Es wäre vielleicht rathsamer gewesen, in der Kommission zu erwägen, wie das polizeilihe Element Durch die Zuziehung praktischer volksthümlicher Elemente bei Der Frage der Konzessionirung gemäßigt werden könne. Sollte ein solcher Antrag noch gestellt werden, so werde er gern scine Hand dazu bieten. Er werde für den Kommissionsantrag Fimmen, wenn er auch in einigen Punkten von dem- Jelben abweihe und den Blumshen Antrag vorziehe. Jn den einzelnen Punkten stimme er namentlich der Aufnahme des Dynanithandels zu, und er wisse nit, ob es überhaupt gut gewesen sei, daß diese Sprengstoffe erfunden seien. (Lachen link2.) Die Linke werde so lange lachen, bis das Reiczstagsgebäude explodire. Wo der Nähe des englischen Parlaments sei das schon der Fall gewesen, da lacten die Herren nicht mehr, und wendeten auch Polizeimaßregeln an, obwohl sie gewiß keine Freunde derselben seien. (Rufe: Zrland! Katholiken!) Allerdings ksmme die irishe Frage dort in Betracht. Katholiken seien aber die Jren lange nicht alle, unter den Feniern gebe es viele Protestanten, und das Haupt der Landliga sei au) ein Protestant. Man sehe daraus, wohin man fomme, wenn man Jahrhunderte lang eine Bevölkerung in Knechtschaft und Unterdrückung halte. Darum helfe die Linke, daß diese jahrhundertlange Bedrückung aufhöce, damit nicht die Bande rissen, welche jeßt noch die Katholiken hieiten! A Abg. Hasenclever: Auch den Druck von den Sozialdemokraten !) Darüber werde er nächstens sprehen. Der Passus gegen das Dynamit sei das Minimum dessen, was er verlangen müsse; zu erstreben sei cin Geseß, das die Fabrikation verbiete, und den Verkauf nur in staatlichen Anstalten unter allen ersorder- ichen Kautelen gestatte. Die Uebelstände bei den übrigen Branchen stammten hauptsächlich daher, daß man überall ein allzugroß:s Uebermaß von Subalternbeamten habe. Besser Werde es erst werden, wenn man die Rechtskonsulenten voll- ständig beseitige. Denn die Rechtsanwälte in den großen Städten ließen sich einfah in den kleinen Städten und auf dem Lande durch die Konsulenten vertreten. Sei die Znstitution aber nöthig, so ordne man sie in die Gerichts- verfassung ein! Es gebe nur zwei Wege. Entweder man beseitige das ganze Jnstitut und gestatte mittelbegabten Auristen neben den Advokaten zu praktiziren, oder aber man Jasse es bestehen und unterziehe die Konsulenten einer Prü- fung, um für ihre Tauglichkeit die nöthigen Garantien zu gewinnen. Jm Prinzip sei er für den ersten Weg. Die Kontrole der Auktionatoren sci ebenfalls nicht länger zu ent: behren; die Versteigeruug von Jmmobikien müsse denselben durchaus entzogen werden ; dergleichen müsse in die Hand der Notare gelegt werden.

Die Abga. Dr. Baumbach und Richter (Hagen) beantrag- ten, in dem Antrage Heydemann im ersten Abschnitt statt der Worte „wenn Thatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässig- Eeit des Gewerbetreibenden in Bezug auf diesen Gewerbe- betrieb darthun“, zu seßen: „wenn der Gewerbetreibende wegen Vergehens oder Verbrechens gegen die Sittlichkeit bestraft ist“; und ferner statt des bezüglichen Passus im Antrag Heydemann zu sagen: „der Handel mit Dynamit und anderen Spreng- stoffen kann unterjagt werden, wenn der betreffende Gewerbe-

tieibende wegen Vergehens gegen die auf diesen Handel bezüg-

lihen Vorschriften bestraft worden ist.“

Der Bundeskommissar, Geheime Regierungs-Rath Bödiker entgegnete, er könne dem Abg. Windthorst nur danken für vie Unterstüßung, die derselbe in materieller Hinsicht der Re- gierungsvorlage habe zu Theil werden lassen und glaube, daß dadur das Zustandekommen der Vorlage wesentlich ge- sichert sci. Die Selbstverwaltungsorgane, welche der Abg. Windthorst mehr in Thätigkeit treten lassen wolle, seien ja schon im größten Theile des Reihes vorhanden, und die noh fehlenden Theile würden voraussihtlich nach- folgen. Daß die verbündeten Regierungen ganz auf diesem Standpunkt stehen, zeige der §. 44a, welcher ausdrüdlih das Verwaltungsstreitverfahren hinsichtlih der Legitimationsscheine der Handlungsreisenden einführe, Der Abschwächung, welche der Antrag Richter-Baumbach bez. des Handels mit Dynamit und andern Sprengstoffen bezwecke, könne er nicht beistimmen. Gegenüber dein Antrag Heyde- anann-Blum, welcher den Geschäftsbetrieb der Winkelkonjulen- ten aus der Vorlage auescheiden wolle, müsse er erklären, daß die verbündeten Regierungen gerade auf diesen Punkt ein er- heblihes Gewicht legten. Schon nach der preußischen Geseß- gebung bis zur Gewerbeordnung unterlägen diese Personen der Konzessionspfliht. Er bitte das Haus dringend, die Re- gierungsvorlage anzunehmen und sich nicht durch die Aus- führungen der Abgg. Munckel und Meibauer zu andern Ent- Achlüssen bewegen zu lassen.

Der Abg. Richter (Hagen) konstatirte, daß wunderbare Reden aus dem Centrum get,alten würden. Der Abg. Lang- werth von Simmern habe gestern erst gegen die Willkür der Polizeiherrschaft protestirt, dann aber für dieselbe gestimmt ; die Rede des Abg. Windthorst sei heute aus einem ähnlichen Tone gegangen. Schon viel wunderbare und künstlihe Wen- dungen habe er von diesem Herrn gehört, in der Weise wie

heute aber noch keine; derselbe sei wieder auf die kirhen- politishen Verhandlungen zurückg:kommen, und habe der For Se vorgeworfen, sie wolle für sich Freiheiten aben, den Katholiken aber die Freiheit beshränken; handele es si denn hier um die Linke oder um ihre Genossen? Sei denn die Fortschrittspartei Trödler oder Konzipienten ? Handele sie etwa mit Dynamit? Wenn das Centrum si für die Maigeseßze rächen wolle, dann bringe es do Gesete ein, die gegen die Urhebex derselben gerichtet seien. Er glaube, unter den Konzipienten, Tröolern u. \. w. seien eben so viel Katholiken wie Protestanten, eben so viel treue Anhänger des Abg. Windthorst wie liberale Wähler. Das Centrum selbst \prehe von Mißbrauch solcher Bestimmungen im politischen &ateresse, gleihwohl erweitere es die Polizeibefugnisse. Da dürfe das Centrum si nicht wundern, wenn sich die diskretio- näre Gewalt der Polizei, die das Centrum jeyt wieder er- weitere, auch gegen die Katholiken selbst kehre. Der Abg. Windt- horst meine, die Gerichte wirkten noch \{limmer als diz Po- lizei. Die Gerichte seien ja vor manche ernste Probe gestellt worden, z. B. durch jene Reden des Neichskanzlers, wo der- selbe ihre Urtheile zu milde genannt habe; aber das glaube doch wohl Niemand im Lande, daß die Gerichte bei Vergehen gegen die Sütlichkeit, bei strafbaren Handlungen aus Gewinn- sucht ihrem Urtheil politische Gesichtspunkte zu Grunde legten. Er glaube, daß, wenn man die Konzessionsentziehung von thatsählichen Feslstellungen im gerichtlichen Verfahren abhängig mache, seien das denn nicht bessere Garantien, als das ein- fahz Polizeiermessen? Die eigenthümlihen Ausreden des Aba. Windthorst könne er sich nur so erklären, daß der Abg. Windthorst selbst sage, daß Diejenigen, die für verstärkte Polizeibefugnisse seien, selbst an der Führung des Hammers Theil nehmen; er möchte das auf den Abg. Windthorst anwenden; derselve heine ihm große Lust zu haben, mit zu hammern und Andere Ambos sein zu lassen. Jet solle der Abg. Hänel die Kulturkampfgescße gemacht haben, der Name des Reichskanzlers und der der Konservati- ven werde gar niht genannt. Der Reichskanzler werde si hüten, mit dem Centrum Frieden zu \{ließen, dann könnte der Kanzler das Centrum ja nicht zu solchen Dingen gebrauchen, wie zu den Holzzöllen und der Gewerbeordnung! Das Centrum würde, wenn der Friede hergestellt wäre, diesen Gesetzen gar nicht zustimmen. Dieser Punkt sei ihm nur bei Gelegenheit zwischen die Trödler und Konzipienten gekommen. Wenn das Cen- trum dieHeirathsvermitller polizeilih bewachen wolle, so überwache man do lieber gleih den Bräutigam, wenn der sih unzu- veulässig erweise, dann bestrafe. man ihn! „Die Dummen würden nit alle, und sollten geshügt werden.“ Habe denn die Polizei allein keine Dummen? Dadurch entziehe man die Polizei dem öffentlichen Dienst, dem sie häufig fehle. Dadurch, daß die Polizei einen Trödler bestehen lasse, erhalte derselbe gewissermaßen eine Garantie dem kleinen Manne gegenüber, der denfe, „wenn die Polizei den Mann bestehen lasse, so müsse derselbe gut scin!“ der kleine Mann prüfe dann niht mehr selbst, sondern verlasse sih auf die Polizei. Das Dynamit hätte er am liebsten in einer eigenen Vorlage be- handelt, bis jeßt habe dieser Sprengstoff nod nicht die Be- deutung gehabt, wie heute. Wenn man über die Rechts- fonsulenten klage, so sei das der beste Beweis dafür, daß eine abhängige Stellung derselben nicht gegen Beschwerden shüße, da ja nah der Prozeßordnung jeder Amtsrichter einen Rechtskonsulenten ohne Weiteres von der Zulassung vor Gericht ausschließen könne. ¿Hier aber handele es sich um die anderweitige Thätigkeit dieses Mannes. Der Verwaltung gegenüber seien die Konzipienten in hohem Maße nothwendig. Jemehr man solche Polizeigeseße mache, desto nothwendiger würden sie, weil sich Jemand, der die Dinge nicht geshäftsmäßig betreibe, zuleßt in allen diesen Paragraphen niht mehr zure{tfinden könne. Man könne sehr gebildet sein, und doch \{werfällig in der Abfassung von Ein- gaben an Behörden selbst bei einfahen Steuerreklamationen. Die Rechtsanwälte vermöchten dieses Bedürfniß des Publiflums nicht zu befriedigen. Einer besonderen Vorbilvbung dazu be- dürfe es nicht. Die Mitwirkung der Anwälte würde in vielen Fragen zu theuer werden, obwohl eine Taxe für folhe Eingaben nicht bestehe, Zuerst unterwerfe man die Wirthshauskonzessionen dem diskretionären Er- messen der Polizei und nun beshwere man \sih dar- über, wenn die Konzessionssuher sich der Hilfe eines Konzipienten bedienten. Der Abg. von Köller sei schon ge- neigt, Jemand als unzuverlässig anzusehen, wenn ihm der Konzessionssucher 20 Thaler verspreche für den Fall, daß sein Scharfsinn und sein Fleiß der Eingabe Erfolg verleihe. Jn den vom Abg. von Köller sonst erwähnten Fällen seien die Betreffenden hart bestraft worden. Der Abg. von Köller aber sage : ja bis dem Mann seine That nachgewiesen werde, könne derselbe hon vielen Schaden gestiftet haben. Danach ersheine dem Abg. von Köller Jeder für verdächtig, bis der- selbe das Gegentheil nahgewiesen habe. Das sei allerdings der weitgehendste Polizeistandpunkt, dem dieser Paragraph einen deutlihen Ausdruck verleihe. Wolle das Haus nicht den Polizeistaat, so müsse es den Paragraphen ablehnen.

Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, er habe ausdrücklih anerkannt, daß die Polizei die Befugnisse, die das Centrvm ibr gewähren wolle, auch gegen die Katholiken anwenden könne und werde. Er zweifle nicht daran, daß mancher seiner politishen Freunde katholischer Konfession unter diesem Ge- seße leiden werde; manhe Gewerbetreibende würden die Kon- zession nit bekommen, weil sie ultramontan seien. Darüber täusche er sich niht; und er würde auh nicht für §. 35 stim-

men, weun niht die Mißstände, die damit beseitigt werden sollten, noch viel s{hlimmer wären, als daz Uebel, welches seine Partei durch §. 35 in Gestalt größer:-r Polizeiwillklür be- fomme. Der kirhlihe Kampf drohe alle Bande der Ordnung und Sittlichkeit zu zersprengen, und da die Katholiken den firhlihen Frieden niht wiedererhalten könnten, wodur die Ordnung am besten hergestellt würde, so müsse das Centrum eben aus Noth zur Polizei greifen. Man müsse Garantie haben gegen die Mißbräuche der Gewerbefreiheit. Das Miß- verständniß des Abg. Richter, als ob er die Liberalen allein für die Maigeseßgebung verantwortlich mache, könne er sih nicht erklären.

Er habe nur gemeint, und das halte er aufreht, daß jene Ge-

seße unter dem Shuß der liberalen Majorität entsianden seien. Der Abg. Richter werfe ihm vor, daß er die Konservativen nicht erwähnt hätte, als Mitwirkende beim Kulturkampf. Die Konservativen hätten aber anfangs gegen die Kirchenpolitik der Liberalen und der M ARTR) geleistet, und seicn deshalb damals von der Regierung in die Luft ge- sprengt worden. Der Abg. Richter, dessen Reden im Tone einer gewöhnlichen Volkeversammlung gehalten seien, habe gemeint, seine (des Redners) Rede sei ledigli an die Adresse des Reichskanzlers gerih‘et gewesen. Wenn seine Jahre ihn nicht {üyten vor dem Verdacht des Streber- thums, so würde er dem Hause versichern: es gebe keine Stelle, die / er ambire, als diese hier. Warum komme denn nicht die Fortschrittspartei mit Vorlagen auf Revision der Maigeseße, wenn der Reichskanzler dies niht thue? Warum sehe denn die Fortschrittspartei dem großen Krieg in Deutschland ruhig zu, warum nehme sie nicht die Shmach vom deutshen Vaterlande, daß fünfzehn Millionen Katholiken darin geknechtet würden? Zur Sache selbst wiederhole er: dem è 35 stimme er nur zu, weil die Mißjtände, denen das Fentrum damit steuern wolle, gar zu shreiend seien, weil das Centrum das kleinere Uebel dem größeren vorziehe.

Hierauf ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Staats-Minister Scholz, wie folgt das Wort:

Meine Herren! Die Regiecung war nicht vorbereitct darauf, daß die Spezialdiskussion über diesen Paragraphen der Gewerbe- ordnung zu einer allgemeinen Kulturkampfdebatte benußt werden würde. Ich würde auch gerne darauf verzibten, nach dieser Seite der Sade ein Wort zu sprechen, wenn ich niht besorgen müßte, daß: na diesen Aeußerungen des verehrten Herrn Abgeordneten, der eben gesprocen hat, das Schweigen der Regierung benußt werden würde zu dem Rufe weit Linaus ins Land: das ift nun alles gesagt worden, der Regierungsvertreter hat da gesessen und sih ges{lagen gefühlt von der Schwere dieser Vorwürfe und nit gewagt, darauf zu repliciren. Hier im hohen Hause würde es vielleiht entbehrlich sein, daß die Regierung auf diese Ausführungen jeßt antwortet, aber dem Lande gegenüber ist es unmögli, aub nur in dieser Spezialdiskussion eine an sich wohl ferne liegende Sache unbeantwortet zu laffen, wenn sie auf diese Weise in die Debatte hineingezogen worden ist. Sie, meine Herren, die Sie den Herrn Abgeordneten haben ausrufen hören: .15 Millionen Deutsche, die wir geknechtet sind“, (Rufe im Centrum: Ja, ja!) ja, meine Herren, das ist ja Jhre Meinung! Im Großen und Ganzen, glaube ih, wird die Majorität des Hauses in diesem Ausruf den Beweis \chon gefunden haben, daß er auch die übrigen bezüglihen Aeußerungen des geehrten Herrn Abgeordneten in seiner Ueberzeugung gewiß: rihtig objeftiv aber stark übertrieben sind. Jch erlaube mir als Vertreter der verbündeten Regierungen sie zu bezeichnen als starke Uebertreibungen. Es is von dem Herrn Abgeordneten ins- besondere behauptet worden, daß die Katholiken in Preußen und im Reiche nichts erreichen könnten, daß sie überall zurückgestellt würden im Civildienst und im Militärdienst. Meine Herren, so allgemein diese Be- hauptung in dieseSpezialdiskussion hier hineingeworfen wurde,so allgemein beschränke ich mich darauf sie als unrichtig zu bezeichnen. (Wider- \spruch im Centrum). Zu einer Erörterung, zu einer speziellen Erörterung hierüber werden Sie die Debatte niht weiter benußen können. Ich brauche mich daher jeßt auc nicht weiter darauf ein- zulassen, aber meinen absoluten Widerspruch stelle i ihr entgegen.

Die Diskussion wurde geschlossen, es folgte eine Reihe persönliher Bemerkungen: L

Der Abg. Richter bemerkte, der Ybg. Windthorst habe gesagt, seine Reden wären im Ton einer gewöhnlichen Volks- versammlung gehalten. Er ei stolz darauf, wenn er so spreche, daß ihn niht blos Diplomaten, sondern auch gewöhnliche Leute verständen.

Der Abg. von Köller erklärte, der Abg. Richter habe ihm vorgeworfen, er wolle den absoluten Polizeistaat und gehe dabei von dem Grundsay aus, Jeden so lange für unehrliG zu halten, bis das Gegentheil bewiesen sei. Das sei nicht rihtig. Er halte im Gegentheil Jeden so lange für ehrlich, bis ihm das Gegentheil bewiesen sei, und er halte auch den Abg. Richter für ehrlich) bei seinen fortgeseßten Angriffen auf alle autoritativen Gewalten.

Der Abg. Richter bemerkte, wenn hinter dieser Vorlage keine andere Autorität stände, als die des Abg. von Köller, so würde er niht dagegen vorgegangen sein.

Der Abg. Dr. Windthorst verwahrte \ih gegen die Ausë- führung des Ministers Scholz, als ob seine Aeußerungen über den Kulturkampf niht in Zusammenhang mit §. 35 der Gewerbeordnung gestanden hätten.

Bei der Abstimmung wurden die Anträge der Abgg. Richter—Dr. Baumbah und des Abg. Dr, Reichensperger (Crefeld) abgelehnt, dagegen wurde der erste Absay des An- trages Heydemann-Blum mit 128 gegen 127 Stimmen, der zweite Absaß mit 130 gegen 129 Stimmen, der dritte Absaß mit 130 gegen 128 Stimmen angenommen. Dann wurden noch die beiden lezten Absäße des Antrages Heydemann mit großer Majorität angenommen und schließlich in dieser Fassung der ganze Paragraph 35.

L * aan vertagte sih das Haus um 42/4 Uhr auf Montag r.

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Anzeigen.

Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen.

Warnungs-Auzcige.

Der Kutscher, frühere Schneider Karl Angust «onrad aus Berlin ist auf Grund der that}äch- Lien Feststellung: daß er zu Berlin in der Nat vom 11, zum 12. Auguft 1882 dur fünf selbst- ständige Handlungen: 1) feine Ebefrau Emilie Auguite Conrad, geb. Thielemann, 2) seinez Sohn Theodor Conrad, 3) seinen Sohn Anton Conrad, Ä seinen Sobn Ernft Mar Conrad, 5) feine Tocbter

uguste Emilie Clara Conrad vorsäßlich getödtet hat, und zwar, indem er diese Tödtungen mit Ueber- Jegung ausfübrte, durch Erkenntniß des Schwur- chHerihts bei dem Landgericht 1. zu Berlin, vom 4. Oktober 1882 wegen wiederholten Mordes gemäß der SS. 211. 74 des Strafgesezbuches für das Deutsche Reih zum Tode und Verlust der bürger-

lien Ebrenre({te verurtheilt worden. Das Erkennt» niß hat die Recbtskraft beschritten und ift, nabdem dur Allerböcbsten Erlaß vom 4. April 1883 be- stimmt worden, daß der Gerebtigkeit freier Lauf zu lafsen, beute früh in dem Hofraume der Neuen Strafanstalt bierselbst durch Enthauvtung des Ver- urtheilten vollstre# worden. Dies wird nah Vor- {rift des §. 549 der Kriminal-Ordnung bekannt gemacht. Berlin, den 9. April 1883 Der Erste Staatsauwalt am Königlichen Landgericht T. Angern.

Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Tischler Richard Louis Gall, am 1. September 1858 in Berlin geboren, welcher s verborgen hält, if die Untersubungshaft rægen Betruges verhängt. Es wird ersubt, denselben zu verhaften und in das Untersuchungsgefängniß zu Berlítc, Alt-Moabit 11/12, abzuliefern. Berlin, den 2. April 1883. König- libe Staats8anwaltshaft bei deni Landgericht I. Beschreibung: Alter 24 Jahre, Größe 1,71 w,

Statur \ch{lank, Haare hellblond, Stirn niedrig,

Bart kleinen blonden S{nurrbart, Augenbrauen hellblond, Augen blau, Nase gewöhnli, Mund klein, Zähne voll, Kinn oval, Gesicht länglih, Gesichts- e gesund, Sprache deutsch. Kleidung: dunkel- lauer Ueberzieher, dunkele Stoffhose. Besondere Kennzeichen: zwei kleine Narben im Gesicht.

Steckbrief3.Erledigung. Der gegen den Scharf- richter Friedrih Ernst Noezzelt aus Briß wegen Mordes unter dem 23. Februar 1883 erlassene Steck- brief wird zurückgenommen. Berlin, den 6. April 1883. Königliches Landgericht 11. Der Unter- suchungsrichter.

Steckbrief3-Erledigung. Der gegen den Ar- beiter Karl Julius Mecklenburg wegen Dieb- ahls nach mehrmaliger Vorbeftrafung wegen Dieb- ahls unter dem 30. Januar 1883 erlassene Steck- rief wird zurückgenommen. Berlin, den 2. April T: SPIOSISONORLHIONATE beim Königlichen Land- geriht I.

Steckbriefs - Erneuerung. Der gegen den Schlofserlehrling Rudolph Behnke, am 22. De- zember 1859 zu Neuendorf geboren, wegen \chweren Diebstahls unter dem 4. Mai 1877 vom ehemaligen Königlichen Stadtgericht zu Berlin in den Akten B. 387. 77 C. IL, jeßt B. 609. 77 erlafsene Steck- brief wird erneuert, Berlin, den 2. April 1883. Staatsanwaltschaft bei dem Königlichen Land- gerichte I.

Steckbrief8-Erneuerung. Der hinter den Seifenfabrikanten und Kaufmann Johaun Thomas Rohrmoser, geboren 18. April 1849 zu

Tilsit, von dem Herrn Untersuhungsrichter beim Königlichen Landgericht I. Berlin in der Unter- \suchungésadbe U. R. II. 51. 82. J. III. E. 267. 81 erlassene Steckbrief vom 6. März 1882 wird bierdur erneuert. Berlin, 3. April 1883. Köntg- lie Staat8anwaltschaft beim Landgericht T.

teckbrief3-Erlcdizuug. Der unterm 20. Fe- E 1883 gegen den Maler und Kaufmann Osfar Triebler aus Berlin criafsene Steckbrief ist dur Ergreifung des Triebler erledigt. Bitter- feld, den 5. April 1883. Königliches Amtsgericht. [15720]

Abtheilung I.

—— Subhastationen, Anfgebote, Vor- ladungen u. dergl. [15582] Armensache. Oeffentlihe Zustellung.

Die Eheleute Georg Friedrih Schweikhard IV.,

hnarbeiter, und Margaretha, geb. Bubl, Beide in Nieder - Ingelbeim wohnhaft, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Schmitt zu Mainz, klagen gegen den Sclosser Friedri Daudistel 111. aus Nieder-

gelheim, zur Zeit ohne bekannten Aufenthalt, aus dem Kaufvertrage vom 25. Januar 1881, mit dem Antrage, das Gericht wolle diesen Vertrag aufgelöst und die Kläger als Eigenthümer folgender in der Gemeinde Nieder-Ingelleim gelegenen Immobilien 1) Sektion À. Nr. 1245, Fluc 1 Nr. 758, 125/10 m Garten im Saal, D Sektion A. Nr. 1245, Flur 1 Nr. 759 46 m Hosraithe im Saal, crklâren, diz Mutation dieser Grundstücke verordnen und den Beklagten in dîe Kosten verurtheilen, und laden den Beklagten zur niündlihen Verhandlung des Rechisstreits vor die erste Givilfammer des Groß- herzogl. Landgerichts zu Mainz auf

den 23. Juni 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Ge- ridte zugelassenen Anwalt zu bestellen. :

Zum Zwede der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Moyvat,

Gerichtésreiber des Großherzoglichen Landgerichts.

[15562] Oeffentliche Zustellung mit Ladung. Klageschrift : zum Kgl. bayer. Landgerichte Landau in der Pfalz, Civilkammer, in Sachen der Anna Maria Wermbs- ganst , Ehefrau von Georg Bernhard Pfaffmann, Sohn von Georg Bernhard, Ackerer, Beide in Nußdorf wohnhaft, Leßterer zur Zeit unbekannt wo, abwesend, Klägerin, dur Rechtsanwalt Sieben in Landau, gegen ihren genannten Ebemann Georg Bernhard Pfaffmann, Beklagten, Ersaßforderung betreffend, mit dem Schlußantrage: „Die vor dem K. Notare Bolza zu Landau am 25. November 1882 und 12. Februar 1883 aufgenommenen Sepa- rationsverhandlungen zu bestätigen, den Beklagten zu verurtheilen, an die Klägerin zur Befriedigung ihrer Ersayforderungen den Betrag von 1016 69 S nebst Zins hieraus zu 5 9/0 vom 26. Oktober 1882 an und die Prozeßkosten zu bezahlen, die öffentliche Zustellung des ergehenden Urtheiles an den Beklagten zu bewilligen und eine Einspruchê- frist festzuseßen“, wird mit dem Bemerken, daß mit Abkürzung der Einlafsungsfrist auf acht Tage Termin zur Verhandlung und zum Ersceinen des Beklagten durch einen Rechtsanwalt auf Mittwoch, den 23. Mai 1883, Morgens 9 Uhr, im Sizungésaale I. besagten Gerichtes angesetzt ist, dem obigen Beklagten Georg Bernhard Pfaffmann, dessen Aufenthalt unbekannt ist, auf Grund Gerichts- E vom heutigen Tage hiermit öffentlich zugestellt. Landau, den 4. April 1883. Der K. Gerichtsschreiber am K. Landgerichte : Pfirmann, K. Ober-Sekretär.

Aufgebot. Die Sparkafsenbücher der Stadt- sparkajje zu Bromberg, und zwar: a. Nr. 132, aus- gefertigt am 28. November 1843 für den Scul- fonds. Gombin, Kreis Schubin, dessen Konto ultimo 1881 einen Bestand von 239 4 65 S F hatte, b, Nr. 732, ausgefertigt am 17. Juli 1852 für den S(ulfonds Wilkowo, Kreis Schubin, dessen Konto ultimo 1881 einen Bestand von 227 # 33 hatte, e. Nr. 187, ausgefertigt am 16. Dezember 1843 für den Schulfonds Brzyskorzystew, Kreis Schubin, dessen Konto ultimo 1881 einen Bestand von 40 A 16 ch4 hatte, sind verloren gegangen und sollen auf den Antrag des Königlichen Landraths Kleffel zu Schubin amortisirt werden. Die unbe- fannten Inhaber der vorbezeichneten Sparkassen- bücher werden deshalb aufgefordert, ihre Rechte unter Vorlegung der Sparkassenbücher, spätestens im Aufgebotstermine, den 13. Juni 1883, Vorm. 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Land» geritêgebäude, Zimmer Nr. 9, anzumelden, widri- genfalls die Kraftloserklärung der Sparkassenbücher erfolgen wird. Bromberg, den 7. November 1882, Königliches Amtsgericht. Abtheilung VI.

[15574] Bekanntmachuug. Jm Namen des Königs!

Auf den der verwittweten Cigenthümer Piesk, Marie, geb. Benisch, zu Lipten, und des Kofsäthen Friedrih Wilhelm Melka zu Buchholz, erkennt das Königlibe Amtsgericht zu Calau durch den Amts rihter Dr. Geppert

für Ret:

1) Die Hypothekenurkunde über zweimal 46 Thaler Darlehen, eingetragen aus den notariellen Obli- gationen vom 2. Oktober 1860 für den Aus- zügler Christian Mai zu Weissagk in Abthei- lung III. unter Nr. 10 und 11 des Grundftücks Band I. Nr. 10 des Grundbuchs von Lipten und von dort übertragen auf das Grundstück Band I. Nr. 45 desselben Grundbuchs, welche beide gebildet werden aus Ausfertigungen der notariellen Obligationen vom 2. Oktober 1860 und Hypothekenauszügen vom 16. Oktober 1860 mit Ingrossationsvermerken vom 26. Oktober 1860 und Entpfändungsvermerken vom 13. April 1866, und

2) die Hypothekenurkunde über 300 Thaler, ein- getragen aus der Obligation vom 30. Ofs- tober 1843 für die verehelihte Kofsäth Melka, Christiane, geb. Raschick, zu Buch- bolz, auf dem dem Kossäthen Friedrich Melka zu Buchholz gehörigen, im Grundbuch von Bucholz Band II1. Nr. 31 verzeichneten

_ Grundstück in Abtheilung IIl. unter Nr. 2, welche gebildet wird aus Ausfertigung der Obli- nent vom 30, Oktober 1843 und Hypotheken- uch-Auszug vom 7. November 1857 mit In- grossationsvermerk vom 7. November 1857,

werden für fraftlos erklärt.

Die Koften des Aufgebotsverfahrens werden den Antragstellern auferlegt.

Calau, den 17. März 1883

Königliches Amtsgericht. 11. Abtheilung.

[15553] Ziwangsverkaufs-Proclam.

_ In Sadwen des Kaufmannes J. H. Jugwersen in lensburg, vertretea durch Rechtsanwalt Salliug daselbst, Gläubiger,

wider

den Hauskesißzer Thomas Friedrih Helmer in Flensburg, Scbuidner, ©

betrefssend ursprünglih 150 Æ, jeßt pro

resto 44,94 f Zinsen für eine pro-

tofollirte Pfandforderung und 21,50 _ Prozeßkosten, ist die Zwangsverst-igerung und für die Dauer des Zwangsverkaufsverfahrens zugleiþh die Zwangs- verwaltung des dem Schuldner gehörigen, in der Norderftraße Nr. 141 in Flensburg belegenen, unter Nr. 241 der Gebäudesteuerrolle und Nr. 236 der Grundsteuermutterrclle wit einem Flächeninhalt von 5,31 a und einem Nugzungswerth von 1215 jährlich aufgeführten, aus Wohnhaus, Schuppen, Waschhaus und Hofraum bestehenden, im Schuld- und Pfandprotokoll_ der Stadt Flensburg, Band 10, Blatt 270, dem Schuldner auf Grund gefeßlicer Erbfolge nah feinen Eltern zugescriebenen Grund- ssttücks nebst Zubehör dur Beschluß des unter- zeichneten Amtsgerichts vom 12. März 1883 ver- fügt worden.

In dieser Veranlassung werden alle, welche an das vorbeschriebene Grundstück nebst Zubehör Eigenthumsansprüce oder sonstige nit protokollirte dingliche Ansprüche irgend einer Art, insbesondere dinglich privilegirte Ansprüche geltend machen wollen, aufgefordert, dicselbden, bei Vermeidung des Aus- schlusses, innerhalb 6 Wochen, im unterjeichneten Amtsgericht anzumelden.

Zuglei wird Termin zur Verkündung des Aus- \{lußurtheils und zum öffentlihen Zwangsverkauf dieses Grundstücks auf

Mittwoch, den 27. Juni 1883, Vormittags 11 Uhr, im unterzeihneten Amtsgericht, Zimmer Nr. 26, ange]eßt. :

Die Verkaufsbedingungen sind 14 Tage vor dem Termin in der Gerichtsschreiberei, sowie bei dem Zwangsverwalter Wilhelm Frölich, fries. Straße Nr. 34, in Flensburg einzusehen.

Flensburg, den 24. März 1883,

Königliches Mars, Abtheilung 4. er

Vorstehendes Proklam wird dem abwesenden Swuldner hierdurch öffentli zugestellt. Zugleich wird derselbe zu dem auf

Mittwoch, den 9. Mai d. J, n Vormittags 11 Uyr, N zur Feststellung der Verkaufsbedingungen angeseßten Termin bierdur öffentlich vorgeladen. Flensburg, den 30. März 1883. Der Gerichtsschreiber (L. 8.) O, D. Jacobsen.

55g e - [15552] Nothwendiger Verkauf.

Im Wege der nothwendigen Subhastation sollen die dem Gutsbesißer Albert Wilhelm Mewis und dessen Ehefrau, Alma, geb. Scinert, in Wolfs- winkel, jeßt zu Berlin, Straßburgerstraße 59, ge- hörigen, im Grundbuche von Zemnick Band I. Blatt 3 eingetragenen Grundstücke: 3

A. Nr. 1. Das Gut, Haus Wolfswinkel, be- stehend aus den nachstehend aufgeführten Gebäulich- lichkeiten und Pertinenzgrundstücken und resp. den für Pertinenz erklärten Grundstücken als: :

1) a. Wohnhaus mit Hausgarten und Hofraum,

12 a 50 qm mit 120 M Nuhßungswerth, b. Wirthschastéhaus mit 36 4 Nuyungswerth, c. Stall, d. Stall, e, Scheune, S f. Scheune mit Torfs{huppen, g. Stall, h, Gesindebaus links mit 36 4 Nußungswerth, i. A a rets mit 60 # Nußungswerth, k, Stall, Kartcnblatt 4 Nr. 3 der Gemarkung Zemnick, Geb&äudesteuerrolle Nr. 15,

Dl a, Zemnick, Kartenblatt 1 Nr. 3, Acker, Plan Nr. 2, Artikel 76, 99 a 60 qm mit 11,70 M Reinertrag, : b. Zemnick, Kartenblatt 4 Nr. 17/1 a. b. Wiese im Herrenholz, Artikel 76, 6 ha 31 a 20 qm mit 81,93 4. Reinertrag, ;

c. A Kartenblatt 4 Nr. 2, Aker im

errenholz, Artikel 76, 14 a 80 qm mit 1,74 A. Reinertrag, |

d. Zemnick, Kartenblatt 7 4 Nr. 4 Garten im Herrenholz, Artikel 6, 42 a 10 qm mit 9,90 4A Reinertrag,

e. Zemnick, Kartenblatt 4 Nr. 9, Ader im Herrenholz, Artikel 76, 1 ba 41 a 70 gm mit 16,65 M Reinertrag,

f. Zemnick, Kartenblatt 4 Nr. 11, Wiese im Herrenholz, Artikel 76, 3 ba 54 a 40 qm mit 33,30 #6 Reinertrag, :

g. Zemnick, Kartenblait 4 Nr. 12, Adler im

errenholz, Artikel 76, G ha 12 a 89 qm mit 2 #6 Reinertrag, :

b. Zemnick, Kartenblatt 4 Nr. 21/16, Weide vom Wolfswinkel, Artikel 76, 17 ba 65 a 80 qm mit 33,03 G Reinertrag,

L gemi Kartenblatt 4 Nr. 13, Wiese der

olfswinkel, Artikel 76, 1 ba 33 a 80 qm mit 12,57 M. Reinertrag,

5) b. Zalmsdorf, Kartenblatt 5 Nr. 23, Holzung, Plan Nr. 88, Artikel 14, 2 ha 86 a 50 qm mit 20,19 4 Reinertrag,

c. gor, Kartenblatt 5 Nr. 75/53 a., b,, 54, Acker und Wiese, Plan 93 b., Artikel 14, 2 ha 62 a 20 qm mit 16,05 M Reinertrag,

d, Zalmédorf, Kartenblatt 5 Nr. 76/56, Hol- zung, Plan 94a., Artikel 14, 3 ha 40 a 60 qm mit 9,33 46 Reinertrag, -

e. Zalmsdorf, Kartenblatt 5 Nr. 73/50, d1, Wiese und Acker, Plan Nr. 92 b., Artikel 14, 49 a 80 qm mit 4,02 (4 Reinertrag,

f. Zalmsdorf, Kartenblatt 5 Nr. 4, Holzung,

lan Nr. 70, Artikel 14, 2 ha 89 a 50 qm mit 20,40 ( Reinertrag,

g. &ya, Kartenblatt 1 Nr. 36, Aker vom Plane

r. , Artikel 32, a 05 a 70 qm mi Nr. 100, Artikel 32, 1 ha 05 a 70 it 11,19 M Henn, L. Yanodork Kartenblatt 2 Nr. 41/3, 42/3, er, Rest des Planes 8, Artikel 14, 2 ha 25 a 40 qm mit 55,35 M Reinertrag,

Plan Nr. 174a., Artikel 76, 81a 10 qm mit 7,62 Æ Reinerirag,

1. Zemn!ck, Kartenblatt 5, Nr. 248/1, Wiese, Plan Nr. 174b., Artikel 76, 28 2 40 qm mit 2,667 4A Reinertrag,

6) Zemnidck, Karte nblatt 5 Nr. 250/103, Wiese,

lan 17b, Artikel 76, 21 a 90 qm nit

_ 2,07 4 Reinertrag,

7) Zalmédorf, Kartenblatt 5 Nr. 63/16, 65/17, 18, 19, 81/20, Acker, Wiese und Holzung, Plan Nr. 91 a., Artikel 14, 3 ha 06 a 40 qm mit 21,42 Æ Reinertrag,

8) Zalmédorf, Kartenblatt 5, Fläbenabscnitt 59/15, 61/16, 80/20, Holzung und Atcker, Plan 91e, Artikel 14, 2 ua 83 a mit 16,41 Reinertrag,

9) Zalmsdorf, Kartenblatt 5 Nr. 60/15, 62/16, 64/17, Holzung, Aer und Wiese, Plan 91 b., Miel 14, 96 a 50 gm mit 11,07 A Rein- ertrag,

10) Zalmsdorf, Kartenblatt 5:Nr. 52, 74/53 a. b., Holzung und Aer, Plan 93 a., Artikel 14, 1 ha 22 a 30 qm mit 9,12 Æ Reinertrag,

11) Zalmédorf, Kartenblatt 5, Nr. 79/56, Holzung vom Plane 94b., Artikel 14, 34 2 50 qm mit 0,93 ( Reinertrag,

12) Zalmédorf, Kartenblatt 4, Nr. 44/291, Holzung vom Plane Nr. 60, Artikel 14, 1 ha 90 a 70 qm mit 5,22 #. Reinertrag,

13) Zalmsdorf, Kartenblatt 5 Nr. 21, Holzung, Plan 90, Artikel 14, 2 ba 86 a 70 gm mit 20,22 Reinertrag,

14) Zemnick, Kartenblatt 1 Flächenabschnitt 188/7, Acker, Plan Nr. 66, Artikel 76, 7 a

__ 50 qm mit 1,77 4 Reinertrag,

15) Zemnick, Kartenblatt 1 Fläbenabswnitt 189/9, Acker, Plan 67 a., Actifel 76, 1 ha 9 a 50 qm mit 2,58 M Reinertrag,

16) Zemnick, Kartenblatt 1 Flächenabshnitt 190/17, Holzung, Plan 67 b., Artikel 76, 34 a 50 gm mit 0,81 Æ Reinertrag,

B. Nr. 1. 1 ha 74 a 60 qm Wiese vom Plan Nr. 16 mit 10,05 4 Reinertrag, Karten- blatt 5 Nr. 231/101 a., b., e., Artikel 76 der Gemarkung Zemnick,

Nr. 2. 72 a Wiese vom Plan 21 mit 489 M Reinertrag, Kartenblatt 5, Parzelle Nr. 107 a,, b., Artikel 76 dcr Gemarkung Zemnick, Nr. 3. 68 a Wiese vom Plane 18 mit 4,77 4M Reinertrag, Kartenblatt 5 Nr. 104a., b., e., Artikel 76 der Gemarkung Zemnidck, Nr. 4. 91 a 70 qm Wiese vom Plane 23 mit 7,59 46 Reinertrag, Kartenblatt 5 Nr. 111 a,, b., Artikel 76 der Gemarkung Zemnickt, Nr. 5. 1 ha 38 a 10 qm Wicse vom Plane 169 mit 12,99 A Reinertrag, Kartenblatt 5 Nr. 12, Artikel 76 der Ge- markung Zemnidck, Nr. 6. 71 a 50 qm Wiese vom Plane 17 a. mit 6,72 M Reinertrag, Kartenblatt 5 Nr. 249/103, Artikel 76 dec Gemarkung Zemnick, Nr. 7. 1 ha 54 a 50 qm Wiese vom lane 22 mit 11,46 A Reinertrag, Karten- latt 5 Nr. 109 a., b., Artikel 76 der Ge- markung Zemnick, e Nr. 8. l a 10 qm Wiese vom Plane 16 mit 2,40 46 Reinertrag. Kartenblatt 5 Nr;-232/101 a., Artikel 76 der Gemarkung Zemnick,

am 18. Juni 1883, Vormittags 11 Uhr,

an Ort und Stelle, zu Haus Wolfswinkel

bei Seyda, Kreis Schweinitz, versteigert und

am 21. Juni 1883, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle das Urtheil über den Zus \chlag vertündet werden. |

Die Auszüge aus der Gebäude- und Grundsteuer- mutterrolle sowie beglaubigte Abschrift des Grund- buchblattes können in unserer Gerichtsschreiberci eins gesehen werden.

Alle Diejenigen, welde Eigenthum oder ander- weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbu bcdürfende, aber nicht einge» tragene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben spätestens im Verstetgerung8- termine anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Rechten ausgeschlossen werden.

Jessen, den 10. März 1883,

Königliches Amtsgericht.

[15568] Urtheil3-Anszug.

n Sachen der zum Armenrehte belassenen Ehefrau des Pumpen- machers Lambert Küpper, Josephine, geb. Ahn, zu Aachen wohnend,

gegen

ihren vorgenannten Ehemann,

hat das Königliche Landgericht, I. Civilkammer,

hierselbst, durch rechtskräftiges Urtheil vom 26. Fe-

bruar 1883 für Recht erkannt:

» Die zwischen den Parteien bestehende eheliche

Gütergemeinschaft wird für aufgelöst erflärt,Güter-

trennung verordnet, Parteien zur Auseinander-

setzung ihrer Vermögensverhältnisse vor Notar

Euler zu Aachen verwiesen und Beklagter wird

verurtheilt, die Kosten des Rechtsstreits zu

tragen.“

Aachen, den 1. April 1883.

: Flasdick, Assistent,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[15567] A Aa

n Sachen der zu Aachen wohnenden gewerblosen Catharina von den Driesh, Ehefrau Leonhard Baltes, zum Armen- rechte belassen,

gegen

deren vorgenannten Ehemann, hat das Königliche Landgericht, T Civilkammer, zu Aachen, dur rehtskräftiges Urtheil vom 5. März 1883 für Recht erkannt: ; Die zwischen den Parteien bestchende eheliche Gütergemeinshaft wird mit allen geseßlichen Folgen für aufgelöst erklärt, Gütertrennung angeordnet, Parteien werden behufs Auscinander- feßzung ihrer Vermögensverhältnisse vor den Königlichen Notar Heidegger dahier verwiesen, und Beklagter verurtheilt, die Koften des Rechtsstreits zu tragen.“ / Aachen, den 1. April 1883. _ lasdidck, Assistent, : Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts,

k. Zemnick, Kartenblätt 5 Nr. 247/1, Wiese, f

[6248] Aufgebot.

Auf den Antrag des Kaufmanns F. H. Ham- mersen in Osnabrück wird der Inhaber des anged- lich vernichteten Wechsels, d d. Osnabrück, dez 17. September 1882, über 670 4A 7 *, zahlbar ultimo November 1882, ausgeftellt vou F. H. Hammersen an eigene Ordre, acceptirt von Leopold Herzog ia. Königsberg i. Pr., hierdurch aufgeforderi, spätestens im Aufgebotstermin den 21. Scptember 1883, Vormittags 12 Uhr, bei dem unterzeicbneten Gerichte, Zimmer Nr. sb, seine Rechte auf diesen Wesel anzumelden und den Wechsel vorzulegen, widrizenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.

Königsberg i. Pr., den 31. Januar 1883.

Königliches Amtsgericht. 1X. gez. Heyn.

[15584] Ocffentlihe Ladung.

Unterm 4. ds. Mts. hat der Rectsanwalt Zeiiler dahier Namens des Fabrikarbeiters Andreas Rothen - böfer daselbst gegen dessen, unbekannt wo? sich auf- haltende Ehefrau Katharina Rothenhöfer, geb. Simon, eine vom 3. dess. Monats datirte Klage auf Ehescheidung beim Königlichen Landgerichte dahier eingereit, und darin gebeten, zu erkennen:

1) es sei die zwishcn Andreas und Katharina Notkenhöfer bisher bestandene Ehe dem Bande nach zu trennen, und Beklagte s{chuldig, die Streitskosten zu tragen resp. zu erstatten,

2) sei wegen Vermögenslosigkeit beider Theile von einem Ausspruche im Schuldgrunde Umgang ¿ä nehmen.

Zur mündlichen Verhandlung dieser Klage wurde vom K, Landgericht Nürnberg, IIL. Civilkammer, die öffentlihe Sitzung vom

Samstag, den 7. Zuli 18883, ; Vormittags Uhr, bestimmt, in welcher durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rehtsanwalt zi erscheinen die Beklagte andur geladen wird.

Nürnberg, den 6. April 1883.

Gerichtsschreiberei des K. Landgerichts: Maier, K. Ober-Sekretär.

[15560] Edictalladunug bchufs TodeLerkläruug.

Nawbenannte verschollene Person: Schiffer Jo- hann Hinrich Getreu aus Cappel, geboren arm 24. Dezember 1846 daselbst, Sohn des Maurer- meisters Johann Eide Getreu und dessen Chefrau Anna Sophie, geb. Hach mann, lutherisch, welcher vor über 16 Jahren nach Amerika ausgewandert ist, und von dem seit üder 10 Jahren keine Nachrichten mehr bekannt sind, wird auf Antrag des nächsten bekannten Blutêverwandten, nahdem von dem An- tragsteller den Vorschriften des §. 7 des Gesetzes über die Todeserklärung verschollener Personen vom 23, Mai 1848 Genüge geleistet ist, hierdurch auf- gefordert, sich binnen Jahresfrist und spätestens a:n

21. Mai 1884, 10 Uhr Vormittags, entweder in Person, oder durch einen gehörig legitio mirten Bevollmächtigten bei dem unterzeihncetcn Gerichte zu melden.

Falls bis zu dem angegebenen Zeitpunkte eine Meldung nit eingegangen is, soll die oben näher bezeicbnete vershollene Person für todt erklärt und ihr Vermögen den nächsten bekannten Erben odcr NaMfolgern überwiesen werden.

Zugleich ergeht damit die Aufforderung

a, an alle Personen, welche über das Forilcdc1 des Verschollenen Kunde geben können, davon Mittheilung zu machen,

. für den Fall der demnäcstigen Todeserklärung aber an etwaige Erb- oder Nachfolgeberechtigte ihre Erbansprüche anzumelden, andernfalls bei der Ueberweisung des Vermögens des Ver- {ollenen auf sie keine Rücksicht genommen werden wird.

Dorum, den 20. März 1883.

Königlibes Amtsgericht. Baring.

[15586] Bekanntmachung.

Durch rechtskräftiges Urtheil der I. Civilklammcr des Königlichen Landgerichts zu Coblenz vom 14. März 1883 ist die bisher zwishen den CEheleutca Ludwig Hoelzer, Lokomotivführer, und Dorothca, geb. Sieber, zu Coblenz bestandene Gütergemcei:- schaft für aufgelöft erklärt worden.

Coblenz, den 5. April 1883. Heinnidcke, : Gerichts\chreiber des Königlichen Landgerichts.

[15554] |

In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung

der seither dem weiland Defkonom Bluhm gehörig

gewesenen, auf dem Neustrelizer Stadtfelde snþ

Nr. 4a. belegenen großen Wiese ist zur Erklärung

über den Theilungsplan, sowie zur Vornahme der

Vertheilung Termin auf

Dienstag, den 1. Mai 1883, Vormittags 10 Uhr,

bestimmt.

Der Theilungsplan wird vom 23. d. Mts. an ¿ur Einsicht der Betheiligten auf der Gerichtsschreiberci niedergelegt sein. i Neustrelitz, 2. April 1883. i Großherzoglihes Amtsgericht. Abtheilung Il. (gez.) Jacoby. Beglaubigt: (Unterscbrift.) Gerichtsschreiber.

[15595] Alle Diejenigen, welche dem zu Prenzlau an 90. März cr. verstorbenen Commissionär und Agczi-

tn Wilhelm SeChÜütt Geldcr

\{hulden oder Gegenstände von demselben in Ver- wahrung haben, sowte Diejenigen, welhe Forderun en an denselben haben, werden ersucht, die Rege- ung dur den Unterzeichneten binnèn vier Wochcn vorzunehmen.

Prenzlau, den 30. Mär; 1883.

Matthes-Gurisch,

gerichtlich bestellter Pficger der Nachlaß- Masse.