1883 / 87 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 13 Apr 1883 18:00:01 GMT) scan diff

E » H T R E e ein Aa eng R L E B mai L E

Die Abgg. Dr. Baumbach u. Gen. beantragten, den §.43 dahin zu amendiren, daß nur die Versagungsgründe des §. 57 Plat greifen sollten. Ferner wollten sie dem Artikel fo!gende Zusäzze geben : s

1) „Zur Vertheilung von Stimmzetteln und Drudckschriften zu Wakblzwecken bei der Wabl zu gesetzgebenden Körperschaften ift eine polizeilide Erlaubniß in der Zeit von der amtlichen Bekannt- macbung des Wakhltages bis zur Beendigung des Wakhlaktes nicht erforderlich.“

2) in Gemeinschaft mit dem Abg. Träger : :

„Dasselte gilt au bezügli der nit gewerbsmäßigen Ver- theilung von Stimmzetteln und Druckschriften zu Wahlzwecken. *

Der Abg. Träger befürwortete seinen Anirag, es gelte ein Gebiet zu gewinnen, an dessen Schuß alle politischen Parteien ein gleihes Jnteresse hätten, nän:lih Schuß der Wahlfreiheit und der davon untrennbaren Freiheit der Wahl- agitation. Die Nothwendigkeit dieser Freiheiten sei von den verschiedensten L5arteien anerkannt. Seine Vorschläge be- zweckten, den dvisherigen verworrenen und Mißbrauch ge- stattenden Zuständen ein Ende zu machen. Man könnte zweifeln, ob diese gauze Materie in der Gewerbeordnung zu erledigen sei, allein, da es si um Abstellung eines dringenden Nothstandes handele, so dürfe man diese Ge- legenheit niht vorübergehen lassen; denn langjährige Er- fahrung habe das Haus gelehrt, die Gelegenheit, wo sie si auch biete, zu ergreifen. Wende die Rechte nicht ein, daß vielleiht die architektonishe Skulptur der Geseßgebung dar- unter leiden könnte. Darauf habe seine Partei längst ver- zihtet; die ganze deutsche Geseßgebung sei ein Benugzen der Gelegenheit durch die Majorität. Es seien namentlich die Nothstände in Preußen, welche seine Partei veranlaßt hätten, diese Anträge zu stellen, Preußen, wo man denke, der Staat müsse zu Grunde gehen, wenn zur Wahlagitation Plakate vertheilt würden, und wo ein sonst sehr vernünftig denkender Amtsvorsteher einem um Erlaubniß zur Plakatvertheilung nachsuchenden, achtbaren Bürger, der Schuhmacher sei, zugleich mit der Erlaubniß die Verse habe über- Tenden fönnen: „Wenn Schuster erst den hohen Staat berathen, dann sind {hon überflüssig längst die Potentaten.“ Jn dem Erlaubnißschreiben sei auc) offen die Ansiht des Amtsvorstehers ausgesprohen worden, daß dur derartige Wahlagitationen das Volk nur unnüg aufgeregt werde. Seiner Ansicht nach aber sei eine gesunde Wahlagitation ein politisher Segen für einen Wahlkreis. Die Leute würden zum Nachdenken darüber gebracht, worauf es ankomme, und gäben \chließlih dieser Ueberzeugung gemäß ihre Stimme ab. A Partei aber müsse ein Jnteresse daran haben, daß ihre

ähler überzeugungstreu zur Wahlurne treten. Er wünsche Einheit in dieser Beziehung. Die Fassung: „Zur Empfehlung eines Wahikandidaten“, könne er nicht gut heißen, denn wenn Jemand schreibe, „wählt den und den nicht!“ \o könnte die Polizei sagen, „das fei doch keine Empfehlung, sondern ein Abrathen.“ Jede Partei habe ein Jnteresse an der Frei- Heit der Wablagitation, und er würde, wenn Deutschland eine Liberale Regierung hätte, der konservativen Partei gegenüber ebenso sür die größte Freiheit plaidiren.

Der Abg. Frhr. von Gagern bemerkte, die arhitek- tonishe Struktur der Vorlage, die au gestern der Abg. Dr. Braun bemängelt habe, sei hauptsählih durch die liberalen Anträge entstanden; sie sei nicht Schuld der Kommission.

n Bezug auf die liberalen Anträge erkläre er, daß sie ganz m Sinne seiner Partei seien, und daß seine Partei für die- felben stimmen werde.

Der Abg. Dr. Braun (Wiesbaden) erklärte, wegen des chöônen Schlusses wolle er dem Vorredner den Anfang der iede in Gnaden ignoriren, und den alten Kohl nicht noch

. einmal aufwärmen.

Der Abg. von Kleist-Reßow entgegnete, die Vorredner

‘hätten über Gegenstände gesprochen, um die es si hier gar

niht handele. Hier handele es sih nur um die gewerbsmäßige Vertheilung von Stimmzetteln resp. um die Zurücknahme der dazu nöthigen Erlaubniß, und er hoffe, daß diejenigen Par- teien, die in dem Falle des Hausirgewerbes die entsprechende Möglichkeit der Konzessionszurüccknahme genehmiat hätten, auch hier für die Vorlage eintreten würden. Die Liberalen woll- ten aber hierbei ihre zufällige Majorität von einer Stimme Lenuten, um einen ganz fremden Gegenstand in dies Gesetz zu bringen und Eroberungen zu machen für die Zwecke der Wahl. Dies sei aber ein gefährlihes Spiel, weil die Linke dadur die Annahme des ganzen Geseßzes dur die Regierung gefährde, darum müsse man gegen die Anträge der Fortschritts- partei sein. Er bitte die Anträge Baumbach und Träger um jo eher abzulehnen, als danach für die Wahlzeit volle Preß- freiheit eintreten würde.

Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, wenn die Regierung yach Annahme der Anträge der Fortschrittspartei das ganze Gese niht aunehmen könnte, so würde das beweisen, daß diese Vorlage in den Augen der Regierung von nur geringem

F auférate für den Deutschen Reichs- und Königl 1 Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handel3- register nimmt an: die Königliche Expedition

des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen

Werthe sei. Mit den Anträgen Dr. Baumbach folge die Fort- \schrittspartei nur den Spuren Kleisi-Reßows, der mit seinem Antrage auf obligatorishe Arbeitsbücher für Erwachsene viel Einschneidenderes in das Gesey gebraht habe, als die Linke an dieser Stelle. Dieser Antrag gehöre recht eigentlih hierher, wo es sich um die Vertheilung von Druckschristen handele, die jeßt viel beschränkter sei als früher. Jn der That bedürfe ein allgemeines Stimmreht einer solhen Preßfreiheit wenigstens für die Zeit der Wahlen; wenn er die Macht hätte, würde er auch die Anzeigepfliht von Versammlungen für diese Zeit aufheben. Er habe in Franzburg leßthin und auch bei der Wahl des Abg. Lenzmann die Erfahrung gemacht, daß Zettelvertheiler vor die Polizeibehörde geführt und mit Geldstrafen belegt würden. Das mache immer einen gewissen Eindruck auf das Volk, weil die Partei, deren Wahlzettel konfiszirt würden, etwas Gefährliches zu sein scheine. Zuleyt müßte nah der AuNegung der Rechten jeder, der vor dem Wahllokale Stimmzettel vertheile, von der Polizei eine besondere Erlaubniß dazu einholen, Die Gewerbsmäßigkeit des Zettelvertheilens würde die Rechte shon darin finden, daß der Mann dafür einen Thaler erhalte. Nehme man also den Antrag nicht an, so sei für die Parteien, welhe nit die in Kreisblättern 2c. dargestellte Maát der Regierung für fich hätten, eine Agitation unmöglih. Er habe hier vor si ein Flugblatt, welhes die Wahl des Abg. von Uechtriß empfehle, und dabei ermahne, von der in den leßten zwölf Jahren befolgten Politik der Aussaugung abzustehen. Das jei die Politik des Fürsten Bismarck; für die Wahl eines konservativen Staat2êanwalts werde agitirt, indem man gegen die bestehende Regierung vorgehe. Wie möge man nun erst in Fällen, wo es sich niht um Königlihe Beamte handele, verfahren ? Der Antrag Baumbach bezwecke, daß die Bestim-

‘mungen, welche für die Zurücknahme der Konzession zum

Hausirgewerbe maßgebend sein sollten, niht auch auf die Zettelvertheiler ausgedehnt werden sollten. Lehne die Majorität dieses Hauses diesen Antrag ab, so schränke fie die Wahlagitationen in einer bisher niht dagewesenen Weise ein. Bei dem Hausirer, der niht am Orte wohne, möge ein solcher Paragraph mehr gerechtfertigt erscheinen, aber bei den orts- eingejessenen Wahlflugblätter-Vertheilern lasse sich dafür kein Vorwand finden. Nach den Bestimmungen des §8. 43 könne die Polizei jede Agitation beliebig untersagen. Vom Hausirergewerbe könnten minorenne Kinder ausgeschlossen werden. Er sehe aber nicht ein, warum man diese auch von der Wahlzettelvertheilung ausschließen solle. Aus allen diesen Gründen bitte ec, sowohl den Antrag Träger wie den Antrag Baumbach anzunehmen.

Der Abg. Dr. Blum erklärte, nahdem das Haus die Entziehungsmöglichkeit der Konzession in einem sehr weiten Maß beschlossen, und darin Nova geschaffen habe, könne man auch für die Wahlfreiheit Nova schaffen. Er würde für diè Anträge Baumbach und Träger nicht gestimmt haben, wären sür das Hausirgewerbe liberalere Beschlüsse gefaßt worden; l[:hne man die liberalen Anträge hier ab, so ver- \{limmere man die jegigen bösen Wahlverhältnisse noch be- deutend. Er werde demnach für die Anträge Träger und Baumbach stimmen, bitte aber den Abg. Träger, in der dritten Lesung in seinem Antrage das Wort „für Wahlzwecke“ durch ein präziseres zu erseßen.

Der Bundeskommissar - entgegnete, es handele fich um eine doppelte Abänderung der Vorlage, erstens insofern als die Gründe der Versagung déèr Erlaubniß beshränkt werden sollten, und dann dadur, daß für gewisse Zeiten die Bestim- mungen des 8§. 43 außer Anwendung geseßt sein sollten. Was die Beschränkung der Gründe anlange, fo möchte er bitten, den Antrag niht anzunehmen. Der Antrag lasse das geltende Recht nicht bestehen, welhes mit dem Regierungsvorschlage übereinstimme, ja fogar noch größere Beschränkungen, enthalte, als diese. Was den zweiten Antrag anlangte, so habe dieser den Zweck, eine gänzlihe Ausnahme von diesen Bestimmungen eintreten zu lassen; diefe Ausnahme sei aber so dehnbar ge- halten, wie es ia auch schon der Vorredner bemerkt habe, daß für die Zeit der Wahl der §8. 43 als aufgehoden anzusehen wäre. Schon aus diesem Grunde und bei der Stellung des Antrages zur Vorlage selbst könne er keine zustimmende Er- klärung zu demselben abgeben.

Der Abg. Träger erklärte, sein Antrag habe nur den Zweck, das Vertheilen von Wahlflugblättern an fih zu ge- statten; sollte der Jnhalt der Flugblätter Veranlassung zum Einschreiten der Polizei oder Gerichte Anlaß bieten, fo sei dagegen in seinem Antrage durchaus nichts enthalten.

Der Abg. Frhr. von Heereman trat nach den Erfahrungen, die er als Vorsißender der Wahlprüfungskommission über die Praxis mancher Behörden den Wahlflugblättern gegenüber gemacht habe, für die Amendements Träger und Baumbach ein, und halte er es dabei für gleihgültig, ob hier Nova ge- schaffen würden oder niht. Wenn der Abg. von Kleist-Reßow meine, dur den Antrag Träger sollten zu weit gehende Er-

und GrosshandeL

oberungen gemacht werden, so sei diese Behauptung als ein Ausfluß der bei der Berathung dieses Gesezes überhaupt herrschenden Neigung zu Uebertreibungen aufzufassen.

Danach wurden die Anträge Baumbach (mit 147 gegen 142 Stimmen) und Träger (mit großer Majorität) und mit diesen Aenderungen der § 43 genehmigt.

Die Berathung des Art. 7 wurde ausgeseßt. Es folgie der Titel 8 8. 53.

Der §. 53 lautet nach dam Nom inonsyor Ga:

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An die Stelle des §. 53 der Gewerbeordnung treten folgende Bestimmungen:

Die in dem §. 29 bezeichneten Approbationen können von der Verwaltungsbehörde nur dann zurückgenommen werden, wenn die Unrichtigkeit der Nachweise dargethan wird, auf Grund deren solde ertheilt worden sind, oder wenn dem Inbaber der Appro- bation die bürgerlihen GbrenreÞhte aberkannt sind.

Außer aus diesen Gründen können die in den &8S. 30, 30a., 32, 33, 34 und 36 bezeihneten Genehmigungen und Bestallangen in gleiher Weise zurückgenommen werden, wenn aus Handlungen oder Unterlafsungen des Inhabers der Mangel derjenigen Eigen- schaften, welche bei der Ertheilung der Genehmigung oder Be- stallung nach der Vorschrift dieses Gesetzes vorausgeseßt werden mußten, klar erbellt. JInwiefern durch die Handlungen oder Unter- lafsungen eine Strafe verwirkt ift, bleibt der richterlichen Entschei- dung vorbehalten.

Pfandleihern, welchbe vor dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 23. Juli 1879 Rein Seite 267) den Gewerbebetrieb begonnen haben, kann derselbe untersagt werden, wenn Thatsachen vorliegen, welhe die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden in Bezug auf den Gewerbebetrieb darthun.

Hierzu beantragte der Aba. Dr. Thilenius :

Der Reichstag wolle beschließen : S

1) im §8. 53 Absatz 1 die Worte „oder wenn dem Jnhaber der Approbation die bürgerliden Ebrenrechte aberkannt jind" zu streihen; 2) im §. 53 Absay 2 im Eingange ftatt der Worte „außer aus diesen Gründen“ zu seßen: „außer aus diesem Grunde“ ; eventuell 3) für den Fall der Ablehnung der Anträge sub 1 und 2 dem §. 53 Absatz 1 hinter den Worten „aberkannt sind* die Worte fa me A „im leßteren Falle jedoch nur für die Dauer des Ehren- verluftes.“

Der Abg. Dr. Thilenius befürwortete sein2n Antrag und hob hervor, daß in äußerst seltenen Fällen, wie die Statistik nachweisen könne, kriminelle Bestrafungen von Aerzten statt- gefunden hätten. Die ärztlihe Approbation sei eine wissen- schaftliche, niht eine moralishe, und könne gegenwärtig nicht einmal durch eine rihterlihe Jnstanz aberkannt werden. Wollte man nun das Novunm einführen, aus moralischen Gründen die Approbation anzuerkennen, fo müßte man vor- her den Charakter der Approbation ändern. Was solle denn aus dem Arzte werden, wenn derselbe die Approbation ver- liere? Man stoße denselben dann in die Reihe der Pfuscher. Man dürfe auch nicht vergessen, daß die Aberkennung der Ehrenrechte erfolgen könne wegen Verbrechen, troß welcher der Arzt immer noch die für die Ausübung seines Berufs nöthigen Qualifikationen besitzen könne. Er bitte dringend, feinen Antrag anzunehmen.

Der Abg. von Kleist-Reßow spra ih geaen diesen An- trag aus. Jn anderen Ständen gebe es Ehrenräthe, die einen Berufsgenossen auszufstoßen berechtigt seien. Da sei es doch das Mindeste, daß man einen Arzt aus dem ärztlichen Berufe entferne, wenn durch rihterlihes Erkenntniß ihm die Ehren- rehte aberkannt seien.

Der Abg. Dr. Langerhans entgegnete, daß Aerzte hin und wieder ihre „Vertrauensstellung in verbreherisher Weije zu unsittlihen Handlungen mißbraucht“ hätten, sei möglich. Um solche Fälle zu bestrafen, reiche der Strafrichter aus, und es rehtfertige sih nit die Entziehung der Approbation, die überdies die Thätigkeit des Arztes, wenn auch in inferiorer Weise, niht ausschließe.

Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, es sei überhaupt ein ehler gewesen, die Ausübung des ärztlichen Berufs in die ewerbeordnung zu ziehen. Am besten sei es, den Aerzte:

Korporationen, Ehrengerichte zu geben, um solhe Fragen zu

entsheiden. Jndessen wolle er vorbehaltlich seines definitiven *.

Votums in der dritten Lesung für eine Entziehung der Appro- bation für die Dauer der Aberkennung der bürgerlichen Ehren- rechte stimmen.

Der Bundeskommissar bemerkte, daß ein großer Theil der Aerzte si für diese Bestimmung der Vorlage ausgesprochen habe, er bitte, dieselbe anzunehmen.

Unter Ablehnung des Prinzipalantrages Thilenius- Baumbach wurde der vom Abg. Dr. Windthorst befürwortete Eventualantrag derselben Abgeordneten, und mit dieser Aende- rung der §8. 53 angenommen.

Der Präsident theilte mit, daß vom Abg. Richter (Hagen) eine Interpellation, betr. die noch ausstehende Ersaßwahl in Dortmund, eingebracht sei.

Hierauf vertagte sich das Haus um 51/5, Uhr auf Freitag

11 Uhr.

P É T I T T I P D T

Oeffentlicher Anzeiger. | Satte icbdanions 56 Lia Da f |

5. Industrielle Etablissements .

„Jnvalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Bogler, G. L. Daube & Co., E. Shlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

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beilage.

Annoncen - Bureaux. B

{

Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen.

Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Tischlergesellen Carl FriedrichHermann Hochne,

eb. am 29, Mai 1861 zu Radeburg im Königreich Sawsen, welcher sich verborgen bält, ist die Unter- fuchungéhaft in den Akten T. 1I. B. 276. 83. wegen Diebstahls verhängt. Es wird ersucht denselben zu verhaften und in das Untersuhungsgefängniß su Berlin, Alt-Moabit 11/12, abzuliefern. Berlin, den 19. April 1883. Königliche Staatsanwaltschaft Gei dem Landgeriht 1. Beschreibung: Größe 1 m 70 cm, Statur \{lank, Haare dunkelblond, Augenbrauen blond, Nase länglih und siv, Mund aufgeworfene Lippen, Zähnezvollständig, Kinn \pit, Gesicht \chmal, Gefichtsfarbe blaß, Sprache sächs1- {cer Dialekt.

Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Arbeiter Frauz Albert Rhein, geboren am 23. Auguft 1838 zu Ublenkrug, Kreis Ueckermünde,

wel{er flüchtig ift resp. fih verborgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen Diebstahls nah mehr-

maliger Vorbestrafung wegen Diebstahls in den Akten T. III. D. 213. 83, verhängt. E8 wird er- sucht, denselben zu verhaften und in das Unter- suchung8gefängniß zu Berlin NW., Alt-Moabit 11/12, abzuliefern. Berlin, den 6. April 1883. König- lihe Staatsanwaltschaft beim Landgericht I. J. V.: Simon v. Pren, Beschreibung : Alter 44 Jahre, Größe 1,65 m, Statur mittel, Haare roth, Stirn frei, Augenbrauen roth, Augen blau, Nase gewöhnlih, Mund gewöhnli, Zähne ge- sund, Kinn rund, Gesicht länglid, Gefichtsfarbe gesund, Sprache deuts. Besondere Kennzeichen :

etwas budcklig. unten beschriebenen

Steckbrief. Gegen den Nan angorel lenden Otto Carl Friedri ohnert aus Berlin, welcher flüchtig ist, ift die Untersuungshaft wegen wiederholter Unterschla- ung vethängt. Es wird ersucht denselben zu ver- äften und in das Gerichtsgefängniß zu Potsdam ab- zuliefern. Pot3dam, den 11. April 1883. Der Unter- suhungsrihter bei dem Königlihen Landgerichte. Besthreibung: Alter 22 Jahre, geb. 20./6. 1860,

Statur mittlere, unterseßt, Haare dunkelbraun, Stirn frei, Bart brauner Scbnurrbart, Augenbrauen braun, Augen dunkelbraun, Nase gewöhnli, Mund gewöhnli, Zähne vollständig, Kinn rund, Gesicht oval, Gesichtéfarbe gesund, Sprache deutsch.

Stecbrief. Gegen den unten beschriebenen Lumpensammler Adam Bachmann von hier, welcer flüchtig ist, ift die Unterjuhungshaft wegen Diebstahls verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Gerichtsgefängniß zu Efsen abzuliefern. (J. 243—83.) Essen, den 11. April 1883. Königlihe Staatsanwaltschaft. Besthrei- bung: Alter 25 Jahre (geb. 11./3. 1858), Größe 1,70 m, Statur \{lank, Haare blond, Stirn frei, Bart blonder Schnurrbart, Augenbrauen blond, Nase gewöhnli, - Mund gewöhnli, Zähne gut, Kinn rund, Gesicht länglid, Gesichtsfarbe gesund, Sprache deutsch. Geburtsort: Olfen in Hessen.

Der binter der Wittwe des Kanfmanus Bir- kenstamm, Emma Auguste, geb. Zugenohl, aus Cafßel, zuleßt in Berlin, am 12, Dezember 1877

erlassene Steckórief wird biermit wiederholt er- neuert. (X11. 27/77.) Caffel, den 9. April 1883. Königliche Staatsanwaltschaft. Stintzin g./

Ladung. Die nathbenannten Personen: / 1) der Wehrreiter August Ferdinand Ernft Schkeusener aus Sonnenburg, geboren den 11. September 1846 zu Rakdorf, Kreis Landsberg a./W., ‘2) der Wehr- mann Friedrich Wilhelm Grenz at18 Sonnenburg, geboren am 21. Mai 1849 zu Ster-áberg, Kreis Ost- Sternberg, 3) der Reservist Ca:tl Ludwig Aigner aus Sonnenburg, geboren am ‘28, September 1856 zu Sonnenburg, 4) der Wek;rmann Carl Friedrich Theodor Meilicke aus Hcumpshire, geboren am 2. Juli 1852 zu Pensylvanicen, Kreis Ost-Sternberg, werden beschuldigt, ad 3 ‘als beurlaubter Reservist, ad 1, 2 u. 4 als Weh;tmann der Landwehr, ohne Erlaubniß ausgewandert zu fein, Uebertretung gegen 8. 360 Nr. 3 des Strafgeseßbuchs. Dieselben werden auf Anordnung des Königliben Amtsgerichts hierselbst auf den: 12. Juui 1883, Vormittags 9 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht hier- selbft zur Haur tverhandlung geladen. Bei un-

entshuïdigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Bezirks-Kemmando zu Cüstrin ausgestellten Erklärung verurtheilt werden. Sonnen- burg, den 10. März 1883. Kirchner, Gerichts- shreiber des Königlichen Amtsgerichts.

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Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

6433 Oeffentliche Zustellung.

(l In T beim Königlichen Landgerichte zu Coblenz anhängigen Collocationsverfahren bebufs Verthei- lung des Erlöses der am 28. Avril 1881 am König- liden Amtsgerichte zu Zell auf Anstehen des Ger- hereibesißers Peter Marx zu Zell an der Mosel gegen den Johann Peter Erhardt, Müller zu Alt- faverbad, Gemeinde Altlay, dermalen ohne bekanu- ten Wohn- und Aufenthaltsort, stattgehabten Sub- hastation hat der mit der Leitung des Verfahrens beauftragte Richter, Herr Landrichter Elenz, unter dem 12. März 1883 den provisorishen Theilungs- plan angefertigt und zur Einsicht der Jnteressentcä auf der Gerichtsschreiberei des hiesigen Königlichen Landgeri@ts binterlegt.

Der genannte Gemeinschuldner Johann Peter Er- hardt wird hiermit aufgefordert, binnen der geseß- lien Frist von einem freien ‘Nonat a dato von diesem Vertheilungsplan Einsicht zu nehmen und seine etwaigen Einwendungen dagegen durch Klage- erhebung geltend zu machen, aub den Nachweis zu liefern, daß dies in der angegebenen geseßlichen Frist

gesehen ist. L : Í y Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieses biermit bekannt gemad®t. Coblenz, den 7. April 1883. Brennig, l Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichis.

Königliches Amtsgeribt Habelschwerdt. {16393] Oeffentliche Zustellung. Die Viebwärterin Caroline Tschimmel zu Con-

radswalde

klagt : : wider den Wirtbschaftsinspektor Walter, früber in Neu-Waltersdorf, Kreis Habelshwerdt, zulegt in Swönwiß bei Dambrau O./Shl., jeßt unbekannten Aufenthaltéorts, wegen ciner Restdarlehnsforderung ron 15 # und Zinsen mit dem Antrage auf Ver- urtbeilung des Beklagten zur Zahlung von 15 nebst 590 Zinsen seit 1. Januar 1883 und ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Rechts- streits vor das Königlihe Amtsgericht zu Habel- &werdt ' auf den 12. Juli 1883, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Habelschwerdt, den 4. Me 1883. ranke, Gerichtsschreiber des Sen Amt3gerihts, i. V.

{16399] Oeffentliche Zustellung.

Der Inspektor Julius Tarnow zu Wilkowo ver- treten durd den Recht8anwalt Knirim hier, klagt gegen den Cigenthümer Wilbelm Ziebarth zu Flatow- Schmirdowo wegen 18 4 Zinsen von dem auf dem Grundstücke Flatow-Schmirdowo Bl... 82 Abthei- lung IIL Nr. 1 für den Kläger eingetragenen Dar- lehen von 3090 Á mit dem Antrage:

den Beklagten bei Vermeidung der Zwangsvoll- streEung in das Grundftück Flatow-Schmirdowo Bl. 82 zu verurtheilen, an den Kläger 18 zu zahlen und das Urtheil für vorläufig voll- itreckbar zu erklären, E und [adet den Beklagten zur mündlihen Verhand- lung des Rechtsstreits vor das Königlihe Amts- geridt zu Flatow auf den 10. Juli 1883, Vormittags 11 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser

Auszug der Klage bekannt gemacht. C. 353/83. Czerwins8fi, : Gerichtsschreiber des Königlichen Amt®gerichts,

{16378] Oeffeutliche Zustellung. G

Die verehelichte Tuchmachergesell Krueger, Amalie Auguste, geb. Muennich, Fabrikarbeiterin zu Kamenz in Sachsen, vertreten -durch den Rechtsanwalt Gersdorf hierselbft, hat gegen ihren Ehemann, den Tucbmachergesellen Friedrih Gustav Krueger, früher zu Sorau, zuletzt hierselbst, jeßt unbekannten Auf- enthalts, wegen unüberwindliher Abueigung und Ehe- brubs mit dem Antrage, das zwischen den Parteien bestehende Band der Ebe zu trennen und den Be- klagten für den allein {huldigen Theil zu erklären, geklagt und ist nach Beendigung der Beweis8auf- nabme zur mündlihen Verhandlung des Rects- streits Termin vor der ersten Civilkammer des Königlichen Landgerihts zu Guben auf

den 2. Juli 1883,

; Vormittags 94 Uhr, bestimmt, zu welhem der Beklagte mit der Auf- forderung, einen bei dem gedahten Gerichte zu- gelaffenen Anwalt zu bestellen, hiermit öffentlich ge- laden wird. :

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß die

ften mit der Veweisverhandlung, d. d. Sorau, den 8, v, Mts,, hier wieder eingegangen sind.

Guben, den 10. April 1883.

Wesenfeld, i Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[16402] Oeffentliche Ladung. Lüneburg, den 10. April 1883. . Zur Publikation und zuglei zur Vollziehung des Uber die Zusammenlegung der Grundstücke in der ebemaligen Pfingstweide und gemeinschaftlichen eide, so wie die Spezialtheilung verschiedener Ge- weinheiteflähen der Feldmark des Dorfes Kolepant, statt Plans, entworfenen und von Königlicher Ge- neras-Kommission zu Hannover genehmigten Re- ees ist Termin auf Diensta , den 29. Mai d. J, Ï

Morgens 9 Uhr, im Hause des Gemeindevor- stehers zu Kolepant angeseßt, in welhem zu erschei- nen, außer den bekannten Interessenten und der Grundberrsaft, alle unbekannten Pfandgläubiger Und diejenigen dritten Personen, welche aus irgend einem Grunde Einwirkungen und Rete in Be- äebung auf die Ausführung dieser Theilung zu- steben, öffentli und zwar bei Strafe des Aus- Ylusses mit ihren etwaigen Einwendungen gegen è planmäßige Ausführung und mit der Verwar- nung vorgeladen werden :

daß jeder Dritte, wel&er seine Rechte in dem

Termine niht wahrnimmt, es \sich selbst beizu-

wessen hat, wenn deren Sicherstellung unter- eibt.

Der Receß kann vor dem Termine bei dem unter- zeibneten Dekonomie-Kommissions-Rathe eingesehen, auch können Abschriften auf Kosten Desjenigen, der solches verlangt, ertheilt werden.

Die Theilungs3-Kommisfion. G. Honig.

Verkaufs-Anzeige nebst Edictalladung.

In Saen der Spar- und Leihkafse für das Amt Lüneburg, vertreten durch den Vorsißenden des Engeren Ausschusses, Gläubigerin,

gegen

den Justizrath Gericke in Lüneburg, als Pfleger des Nawlafses weil. Brinkköthners und Gastwirths Heinrih Schmahlfeldt zu Artlenburg, Schuldner,

: wegen Forderung, \oll die zum Schmahlfeldtshen Nachlasse gehörige, in Artlenburg unter der Haus-Nr. 5 belegene Brink- kTothstelle, bestehend aus den unter Art. Nr. 3 der Grundsteuermutterrolle von Artlenburg verzeichneten, unten näher bes{chriebenen Grundgütern und Gebäu- den zwangsweise in dem dazu auf

Freitag, den 25, Mai d. J., : Morgens 10 Uhr,

allbier anberaumten Termine öffentlich versteigert

[16424]

Kaufliebhaber werden damit geladen.

Alle, welche daran Eigenthums-, Näher-, leben- rechtliche, fibeifommissarische , Pfand- und sonstige dingliche Relte, insbesondere Servituten und Real- berebtigungen zu haben vermeinen, werden aufge- fordert, selbige im obigen Termine anzumelden und die darüber lautenden Urkunden vorzulegen, unter dem Verwarnen, daß im Nichtanmeldungs- falle das Recht im Verbältniz zum neuen Er- werber des Grundftücks verloren gehe.

Lüneburg, den 4. April 1883.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung II. A. Keuffel. __ Beschreibung

der Schbmalfeldts{ben Brinkkothstele in Artlenburg.

Gebände (Nr. 5 der Gebäudesteuerrolle):

1) Wohnhaus, erbaut von Steinfabwerk unter Ziegeldac, enthaltend 7 Stuben, 7 Kammern, 1 Kübe, 1 Speisekammer, 1 Tanzfaal, außer- dem 1 Anbau als Lagerraum, Kegelbahn, Keller, Stallung für Kübe und Schweine, Sutterkammer und großen. Bodenraum,

2) Steune von Steinfahwerk mit Ziegeldach, enthaltend Dreschdiele, Bansen- und Bodens raum, sowie Stallung für ctwa 12—16 Pferde.

Grundfstücke (Art. 3 der G.-St.-M.-Rolle: Kartenblatt 2 Parzelle 217/(52)202, Haus-

garten, groß 5 a 67 qm, j Kartenblatt 2 Parzelle 218/51 2c., Hofraum, groß 9 a 50 1m.

Ge) Aufgebot.

Der Artern'er Darlehnsverein zu Artern, vertreten dur die persönli haftenden Gesell hafter, Kauf- mann Straßner und Kaufmann Engelhardt zu Ar- tern, hat das Aufgebot des angebli verloren ge- gangenen Talons zur 4éprozentigen Prioritäts-Obli- gation der Berlin-Anhaltischen Eisenbohngesellschaft I. Emission Nr. 1517 über 100 Thaler, de dato Berlin, den 2. Januar 1876, beantragt.

__Es8 wird deshalb der Inhaber dieser Urkunde aufge- fordert, späteftens im Aufgebotstermine

den 25. September 1883, Vormittags 113 Uhr, bei dem unterzeibneten Gericht, Jüdenstraße 58, Saal 21, seine Rebte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. ;

Berlin, den 13. Januar 1883.

Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 54.

[16384] Aufgebot.

Tone Grundbesißer von Gönnebeker Feld- mark:

1) Hufner Claus BVlöcker in Gönnebek, hinsicht- lih Kartenblatt Nr. 10 Parzelle Nr. 41/30, groß 0,8241 ba, Í

2) Hufner Friedrih Stegelmann daselbst, hinsicht- lich Kartenblatt Nr. 10 Parzelle Nr. 31, groß 3,4726 ha,

3) Ehefrau Anna Margaretha Saggau, geb. Swnoor, vertreten dur ihren Ehemann, den Husfner H. Saggau daselbst, hinsibtlih Kartenblatt r. 10 Parzelle Nr. 32, groß 2,6961 ha und Parzelle Nr. 3, groß 7,5723 ha, zusammen 102648 a,

4) Hufner Claus Daggau daselbst, hinsichtlich Kartenblatt Nr. 10 Parzelle Nr. 38/8, groß 2,0154 ha,

5) Hufner Detlef Saggau daselbst, hinsichtlich Kartenblatt Nr. 10 Parzelle Nr. 7, groß 7,6009 ha,

6) Hufner Christian Friedri Saggau daselbft, hbinfichtlih Kartenblatt Nr. 10 Parzelle Nr. 6, groß 7,5046 ha, ;

7) Hufner Hans S@noor daselbst die bisher zu seiner Hufenstelle gehörige, an den Kaufmann Julius Bruhn in Bornhöved vertauschte und von E an den Militärfiskus verkaufte Parzelle Nr. 5 Kartenblatt Nr. 10, groß 7,4355 ha, :

8) Hufner Johann Hinrih Gerdt daselbft, hin- sidtlich Kartenblatt Nr. 10 Parzelle Nr. 4, groß 7,5056 ha, : h :

9) Hufner Marx Hinrih Tödt in Gönnebek die bisher zu seiner Hufenstelle gehörige an den Kauf- mann Julius Bruhn in Bornhöved vertauschte und von Letterem an dem Militärfiskus verkaufte Par- ¡elle Nr. 31 Kartenblatt Nr. 12, groß 4,3741 ha,

10) Halbhufner August Suhr daselbst, hinsihtlih Kartenblatt Nr. 12 Parzelle Nr. 30, groß 2,2759 ha,

11) Halbhufner Friedri Biß daselbst, hinsichtlich Kartenblatt Nr. 12 Parzelle 29, groß 2,2589 ha,

12) Hufner August Gerdt daselbst, hinsichtlich Kartenblatt Nr. 12 Parzelle Nr. 28, groß 4,4912 ba, 1 13) Hufner Hans Heesh daselbst die bisher zu seiner Hufenstelle gehörige, an den Kaufmann Julius Bruhn in Bornhöved vertauschte und von Letzterem an den Militärfisku3 verkaufte Parzelle Nr. 27 Kartenblatt Nr. 12, groß 4,5438 ha,

haben die bei ihrem Namen aufgeführten, in der Gemarkung Gönnebefk belegenen Haideländereien an den Militärfiskus verkauft und zur Ermittelung nicht protokollirter dingliher Ansprüche die Erlassung

eines Profkflams beantragt.

| In dieser Veranlassung werden mit Autnahme der protokollirten Gläubizer Alle, welche dingliche An- sprüche irgend welher Art an die vorbezeihneten Ländereien zu baben vermeinen, aufgefordert, ihre Ansprücbe bei Vermeidung der Aus]chließung und des Verlustes ihrer Rechte binnen 6 Wochen vom Tage der letzten Bekanntmachung an im unterzeich- neten Amtsgerichte anzume den. Segeberg, den 31. März 1883. Königliches Amtsgericht. Abtbeilung T.

[16434] Oeffentliche Bekauntmachung.

Die Lina, geborene Kallmann, Ebefrau des Han- delsmanns Jakob Kaufmann, sie ohne Gescärt zu Andernach wohnhaft, vertreten dur% Recbtsanwalt Dr. Ben-Jfsrael, hat ursprünglih gegen ihren ge- nannten Ebemann, nunmehr gegen den Re{btszanrealt Vack zu Mayen, als gerichtlich ernannter Verwalter des Über das Vermögen des 2c. Kaufmann aus- gebroenen Konkurses die Gütertrennungsklage erhoben und ift zur mündlichen Verhandlung des Rechtsftreits vor der II. Civilkammer des König- lichen Landgerichts zu Coblenz Termin auf

den 1. Zuni 1883, Vormittags 9 Uhr, y anberaumt. Cobleuz, den 9. April 1883. E enne, Gerichts\{hreiber des Königlichen Landgerichts.

[16357] Bekanntmathung.

In Sachen der Ehefrau Johann Roemer, Meßger, früher in Coblenz, jeßt in Ehreabreitstcin wohnend, Katharina, geb. Shommer,

gegen ihren vorgenannten Ebemann, ift dur rechtekräftig gewordenes Versäumnik- Urtheil des Königlichen Ober-Landesgerichts zu Cöln rom 4. Januar 1883 die zwischen den Parteien bestehende ebelide Güter- gemeinschaft für aufgelöst erklärt und find die Parteien zum Zwelde der Auseinanderseßzung vor den König- lihen Notar Justiz-Rath Reckum in Coblerz ver- wiesen worden.

Cöln, den 19. April 1883. N Adenauer,

Gerichtsschreiber des Königlichen Ober-Landesgerichts.

[16427] Bekanntmachung.

Auf Antrag des Eigenthümers Christian Bruhn und des Bauerhofsbesitzers August Roggow aus Werder erkennt das Königlihe Amtsgericht zu Treptow a. T. in der Sitzung vom 6. April 1883 für Ret: : /

der Carl Friedri Wilhelm Bruhn aus Werder bei Treptow a. Toll, geboren daselbst am 16. Juni 1816, wird für todt erklärt. Treptow a. T., den 8. April 1883, Königliches Amtsgericht.

[15556] Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Ans{lag an die Gerichtstafel und durch

gemachtem Proklam finden zur Zwangs oersteigerung des auf den Namen des verstorbenen Erbmüllers Friedrid Glawe zu Stadtbuch verlassenen Güter- fompleres, bestehend aus : Wohnhaus e. p. Nr. 46, Aterstück Rost. Thor Nr. 102 und 103 mit der Windmühle Nr. 224 und 226, Ackerf{ück Tribsee'er Thor Nr. 1, alte Quentinwiesen Nr. 357 und 359, Shheuer Nr. 41 zu Sülze mit Zubehör Termine : 1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Re- gulirung der Verkaufsbedingungen am Montag, den 25. Juni 1883, Vormittags 10 Uhr, 2) zum Ueberbot am Montag, den 16. Juli 1883, fiatt Vormittags 10 Uhr, att.

Auslage der Verkaufsbedingungen vom 11. Juni d. J. an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem zum Sequester bestellten Stadtsekretär Carow zu Sülze, welher Kaufliebhabern na vorgängiger An- meldung die Besichtigung der Grundstucke mit Zu- behör gestatten wird.

Sülze, den 5. April 1883. :

Großherzoglich Mecklenburg-Schwerinsches Amtsgericht.

16401] [ Nachdem in der Angelegenheit, betreffend die Weideaufhebung und Zusammenlegung der Pretzeeßze- Laaser, f. g. Marschwiesen, Amts Dannenberg, die Königliche General- Kommission für Hannover und Swleswig-Holstein den entworfenen und vorläufig eröffneten Planrezeß genehmigt hat, so wird zur förmlichen Eröffnung, und wenn keine Einreden erfolgen, auch zur Vollziehung desselben Termin auf Dienstag, den 12. Juni d. Z., __ Morgens 10 Uhr, : im Mirow'shen Gasthause zu Prepecße hiemit angeseßt, wozu die sämmtlichen bis dahin bekannt gewordenen Theilnehmer, namentli auch die Grundherren, bei Strafe des Ausschlusses mit ihren etwaigen Ein- wendungen gegen die planmäßige Ausführung zu er- scheinen hiemit vorgeladen werden.

Imgleichen werden auch bei Strafe des Aus- \{lusses die unbekannten Pfandgläubiger und die- jenigen dritten Personen in diesem Termine zu er- \cheinen aufgefordert, welchen als Guts-, Dienst-, Erbenzins- und Lehnsherren, als Lehns- und e U oder aus sonstigem Grunde eine

inwirkung in Beziehung auf die Ausführung dieser Weideaufhebungs- und Verkoppelungs|abe zusteht.

Auch ergeht an dritte Personen zur Angabe ihrer Rechte noch insbesondere die Verwarnung,

„daß ein Jeder, welcher seine Rechte nicht an- meldet, es \sih beizumessen hat, wenn deren Sicherstellung unterbleibt.“

Für den Fall der Vollziehung des Rezesses werden die Theilnehmer noch unter der Androhung vorgeladen, ; ;

„daß für die Ausbleibenden die Urkunde als vollzogen angenommen werden wird.“

Eine vorgängige Einsicht dec Abschrift des Plan- Rezesses bleibt freigestellt und ist die Abschrift durch den Unterzeichneten gegen Vergütung der Koptalien zu crhalten. j

Dannenberg, den 5. April 1883.

Die Thoilung?-Fommission rütter.

Abdruck in den Medcklenburgischen Anzeigen bekannt |.

[16400] _Oeffeutlihe Ladung.

„Nachdem die Gemeindevertretung von Treiscbfeld die Eintragung des auf den Namen der Gemeinde Treischfeld fkatastrirten, in der Gemarkung von Treischfeld belegenen Grundeigenthums, als:

ha a qm 1) A. 49, Im Dorfe, a. Wohnhaus mit Stallurg und Hofraum

2). 39. Im Dorfe, b. Backhaus

3) , 138/17a. Im Dorfe, Hofraum

4) , 139/17a. Im Dorfe, Hofraum

20. Im Dorfe, Weide 54, Im Dorfe, Weide 79, Im Dorfe, Hofraum 84. Am Bornpfad, Wiese

9) 110, Im Dorfe, Garten 10) B. 62. Der Brüllersrasen, Wiese 11) D. 122. Am schwarzen Stück, Weide 12) E. 27. Am Gâänsrasen, Weide 13) , 44a. Das Klingelsfeld, Aker 14), 951. Am Gânsrasfen, Weide 15), 952. In der Hümich, Weide 16) , 53, Im Rettg, Aer,

17), 68, Im Retta, Aer 0 03 82

18) , 111. Die Stindete, Accr O 11-37 19) , 117. Die Mühlwiese, Wiese 0-02 77 20) F. 7. Der Hünberg, Weide 9 46 22 unter glaubhafter Nacbweisung cines zehnjährigen ununterbrocenen Eigenthumsbesitzes in das Grund- buch von Treischfeld beantragt bat, so werden alle diejenigen Personen, welbe Ret an jenem Grund- vermögen zu haben vermeinen, aufgefordert, solche bis spätestens im Termine

den 9. Juni 1883, Vormittags 9 Uhr, bei der unterzeichneten Behörde anzumelden, widrigen- falls na Ablauf dieser Frist der bisherige Besitzer als Eigenthümer in dem Grundbu ein- getragen werden wird und der die ihm obliegende Anmeldung unterlafsende Berechtigte nicht nur seine Ansprüche gegen jeden Dritten, welcher im red- lichen Glauben an die Nichtigkeit des Grundbuchs das oben erwähnte Grundvermögen erwirbt, nit mehr geltend macben kann, fondern au ein Vorzug8recht gegenüber Denjenigen, deren Necwte in Folge der innerhalb der oben gesetzten Frist erfolgten Antmel- dura einaetragen find, verliert. Eiterfeld, am 30. März 1883, Königlibes Amt3zericht. Wankel.

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[16359] Da während der geseßlichen Frist und in dettt beutigen Termine von feiner Seite Ansyrüche auf das in der Gemarkung von Nhina belegene Grund- eigenthum: . 3. Garten u. Holzyplaß am Tagberge, 16. Garten neben Otto Hergert, 17. Garten dafelbft, 18. Gemeindehäuscen (abgebroen), 19, Ad. Schmidt's Garten, 112, Baums\chule, 113, Garten dabei, 114. Gemeindeplatz bei Leibs Garten, 116 a. 116 b. daselbst, 169 vor dem Gemeindehaus, 229. hinter Wagners Haus, 242. der Rasen, 392/243, das Spritzenhaus, 244. Gânsferasen, 245, Weide am Rasen, j 272, das untere Gemeinde-Backhaus, 273. Garten dahinter, 331. das obere Bacthaus, 385/82, Weg nah Sletenrod, 32, Weg links der Bach, 7. Holzheimergafse, 369/303. Kirchbergwege, erhoben worden sind, werden etwaige Berechtigte mit ihren Ansprüben au2geshlofsen und zu Recht erkannt, daß die beschriebenen Grundstücke als neuer Eigenthümerin im Grundbuche der Gemeinde Rhina zuzuschreiben seien. (F. 8./82.) Burghauu, den 7. April 1883. Königliches Amtsgericht. Gundlach.

[16557] i 2 Nr. 2450. Der Vorschußverein Offenburg, ver- treten durch Rechtsanwalt Muser allda, klagt gegen Ferdinand Bürer in Goldscheuer, z. Z. an unbe- fannten Orten abwesend, aus Darleihen vom 1. Januar 1883 auf Zahlung von 560 F. nebst 5% Zins vom Klagzustellungstage und ladet den-' selben zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor die Civillkammer Ia. des Gr. LAndgerichts zu Offenburg auf Dienstag, den 26. Juni 1883, Vormittags 29 Uhr, S mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Ge2- richte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. : Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diefer Auszug der Klage bekannt gemacht. Offenburg, den 11. April 1883. Die Gerichtsschreiberei Gr. Landgerichts : Thoma.

[16383] Beschluß. : Auf Antrag der Kaijerlihen Staatsanwaltschaft und den Bericht des Landgerichtsraths Dr. Weyer wird das im Deutschen Reiche befindlihe Ber- mögen des Athilles Tosh, 20 Jahre alt, Schmied von Rädersheim, Kreis Gebweiler, bis zur Höhe von Dreitausend Mark mit Beschlag be: legt. ‘Colmar, den 23. Februar 1883. Kaiserliches Landgericht, Strafkammer.

gez. E. v. Klöckler. Weyer. Weber.

Für die richtige Abschrift.

Der Landgerichtssekretär :

(L. 8.) gez. Diebels.

[16368] Jm Namen des Königs! hat das Königliche Amtsgericht zu Veynhgusen auf Antrag des Kolon Wilhelm Meinert Nr. 84 zu Volmerdingsen auf Aufgebot des Hypothekendoku- ments über die Abtheilung 111. Nr. 1 Band I. Bl. 65 Grundbuchs von Volmerdingsen aus der Schichtung vom 2. Juni 1821 zu Gunsten der Ge- \{wister Noltensmeyer eingetragenen Post von 1234 Thlr. 19 Sgr. 104 Pf. Abdikatgelder für Ret erkannt: daß ti: gedachte Urkunde für kraftlos zu era

klären. gez. Quensel.