1883 / 88 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 14 Apr 1883 18:00:01 GMT) scan diff

Remi S pam vier R une: M Gr 37

werbe das Privilegium haben, das Publikum zu bedienen die reine Kastenverfassung, und dabei erinnere man sih doch schreibe man 1883! Der Behörde die Pflicht aufzu- legen, für die Reinlichkeit eines Standes zu sorgen, sei do mindestens gewagt, und der Stand werde, auch selbst ein schlechtes Geschäft damit machen, wenn sih die Polizei überall in seine Angelegenheiten mischen könne. Die Hausirer z. B. seien arme Teufel, die niht von den Hohen und Mähtigen protegirt würden; deshalb nehme seine Partei sih ihrer an, niht, wie man seiner Partei vorwer}e, weil sie etwa dächte, es seien nur edelgesinnte Leute. Es werde ja bei den Hau- sirern wie in anderen Ständen Leute geben, die sih kompro- mittirten ; aber deshalb diesen Stand unter ein ganz besonderes Interdikt zu stellen, dafür sehe er keine Nothwendigreit. So Jei es auch bei den Handlungereisenden. Mit der Hebung der Stände dur den Korporationsgeist sei es eine sehr zweifel- hafte Sahe. Wenn er sehe, daß gewi)e Berufszweige um Korporationsrehte petitionirten, dann denke er immer: sie wollten nur deshalb zusammengefaßt sein, um. mit gemein- samen Kräften das Publikum mehr oder weniger zu unter- drücen, So sei es mit den alten Zünften und Zunsftver- fassungen gewesen, gegen welche als einen Schaden die Reichs: verfassung 200 Jahre lang angekämpft habe, wie noch der Reichsrezeß von 1731 beweise. Der vorliegende Paragraph wolle nun die Annäherung zwischen Produzenten und Konsu- menten verhindern. Jn der Zollgeseßgebung habe man gegen das, was man heute wolle, polemisirt. Da habe man über die Bäder geklagt, daß diese sih zwishen Konsumenten und Pro: duzenten drängten und allein das Getreide vertheuerten. Ja, man habe sogar in hößeren egionen das Stigma dafür erfunden, daß das, was nicht unmittelbar Produzent oder Konsument sei, mit dem Namen unproduktive Klassen bezeihnet werde. Jn welcher Nation lebe man denn, daß man sih heute noch dafür erwärmen müsse, daß der Handel ein Kulturmoment, eines der größten und edelsten Kultur- momente sei. Handele es sich darum, eine arme entfernte Kolonie zu erwerben, dann ströme Alles in Entzücen über die Bedeutung des Handels, wenn es sih aber um den näthsten Nachbarn handele, der sein Brod verdienen solle, so finde man taube Ohren. Er könne ja die Bestrebungen der- jenigen Mitbürger verstehen, die glaubten, mit einigem Nach- denken und gesammelten Geldern eine blühende Kolonie zu gewinnen, die sämmtliche überflüssige Untergebene der säch- sischen Jndustrie zur Bekleidung der Wilden aufnehmen werde. Aber wichtiger erscheine es ihm doch, dafür zu sorgen, daß der nächste Nachbar sein Brod verdienen könne. Mit diesem Gese lege man sür Diejenigen, die dem Lande dienen wollten , indem sie dessen Bedüfnissen Befriedigung ge- währen wollten, überall Wolfsfallen, Fuchseisen und Selbst- {üsse ! Daß man auf diese Weise aus dem großen Deutsch- land nun ein großes Krähwinkel mache, sollte man sih doch zweimal überlegen. Man spreche von der freien Konkurrenz wie von einem überwundenen Standpunkt und dabei stehe in dem Sozialistengeseß von 1878, daß jeder Angriff auf den auf dem Grundsay der freien Konkurrenz errihteten Staat verboten sein solle. Daß Deutschland noch jeßt ein armes Land sei, erkläre sich zum Theil daraus, daß im deutschen Vaterlande Handel und Gewerbe länger als anderswo in Fesseln gelegen hätten. Der Aufshwung sei nicht Folge der Schuyzollpolitik von 1879, sonen Ls der Entfesselung von Handel und Gewerbe, Folge der ufhebung jener kleinlichen Polizeimaßregeln, die man jeyt wieder einführen wolle. Uebers lege man sis doch zweimal , ehe man die möglichste Freiheit der Bewegung auf wirthschastlicem Boden, die man wünschen O durch so einschneidende Bestimmungen wie §. 44 wieder aufhebe.

A Abg. Dr. Windthorst erklärte, die eben gehörte Nede habe si wenig mit dem Gegenstand beschäftigt, um den es si handele; es sei eine geistreihe Vertheidigung des Frei- handels gewesen, der au bei den Bewegungen, um die es sich hier handele, betheiligt sei. Ueberall und nach allen Richtungen hin volle Freiheit des Handels, das sei das Re- sulta: der Rede des Abg. Bamberger. Nichtsdestoweniger habe derselbe niht so allgemeine Konklusionen gezogen, son- dern gesagt: möglichste Freiheit! Die ganzen Differenzen zwishen dem Abg. Bamberger und dem Centrum lägen in der Auffassung über diese Möglichkeit. Auch er wolle mög- lichste Freiheiten, aber so, daß auh die Nachbirn nicht be- ränkt würden. Die vom Abg. Bamberger für Einzelne verlangte Freiheit hebe die Freiheit Aller auf. Das Cen- trum wolle die Gewerbeordnung nach den gemachten Erfah- rungen revidiren, nicht aber sie aufheben; die 2 zorte des Negiecungskommissars, wie die Motive felbst, bestätigten das. Die vom Abg. Bamberger geforderte Freiheit würde die größten Mißstände herbeiführen, wie man jeßgt s{hon unter den Mißbräuhen dieser Freiheit zu lciden habe, Betrügerei, Belästigung, viel herumziehendes Gesindel seien die Folge gewesen. Man sci in Deutschland nidt in ein Krähwinkel gerathen, wie der Abg. Bamberger meine, sondern eher in ein Tollhaus. Wo Menschen zusammen wohnten und arbeiteten, müßten ihre s{limmen Eigenschaften dur Gesetze zurückgehalten werden. Das müsse man jeyt um so mebr, als die Wirkungen der Religiosität sih ver- ringert haben, die früher allgemein geahteten zehn Gebote würden seit dem Bestehen des Kulturkampses nicht mehr gehalten, und die früher von der Kirche nieder- gehaltenen wilden Gewalten seien jeßt nur durch Polizei- gewalt zu dämpf.n. Haben die Herren so wenig Gedächtniß, daß sie niht wüßten, was die Kirche für Deutschlands Kultur gethan habe? Er frage: welcher Grad von Freiheit dürfe gewöhrt werden? Der Abg. Bamberger meine auch, es sei in diesem Gesez eine partikularistishe Richtung zu finden; er gebe das nicht zu, und seine Worte von neulih hätten sich eben nur auf Einzelnheiten und bestimmte Fälle bezogen, im Allgemeinen finde er sogar, daß das Gese dem Reich mehr Gewalt gebe, als deinselben eigent- lih zukomme. Es sei keine nothwendige Eigenschaft der Einzelstaaterei, daß sie die Polizeinörgeleien ih entwickeln lasse. Zum Beweise dafür verweise er auf das srühere König-

reih Hannover; hätte man dessen Gewerbeordnung auf das len angeführt werden.

Reich übertragen, so hätte man alle diese Streitigkeiten ver-

mieden. Nirgends habe man eine so starke Entwickelung der j

Polizeigewalt als in Preußen in den leßten zehn Jahren. Jn diesem vorliegenden Paragraph sei aber keine Beschränkung der legitimen Freiheit nachgewiesen; man wolle nur Garan- tien dafür, daß der Handel niht von ungeeigneten Fndividuen ausgeübt werde. Da keine Bestimmung das Versehen mehre: rer Geschäfte durh einen einzigen Reisenden untersage, #o seien die meisten der gehörten Einwendungen gegenstandslos ; wer neben seinem stehenden Gewerbebetriebe ein Hausir-

gewerbe betreiben wolle, brauche si dazu nur einen Hausir- ein zu lösen, und die Handelsfreiheit sei gewahrt. Die Rede des Abg. Bamberger sei ein Angriff so ziemli auf alle Parteien gewesen, denn die Abstimmungen drehten sih nur um das Maß der aufzuerlegenden Beschränkungen, nit aber um das Prinzip, daß überhaupt Beschränkungen auferlegt werden sollten. Dur die Nothwendigkeit, einen Hausirschein zu nehmen, sehen die Handlungsreisenden ihren Stand vor unlauteren Elementen ges{üßt. Darum glaube er, es sei am besten die Vorschläge der Kommission anzunehmen. Er sei nihht für eine absolute Freiheit, sondern nur für eine relative. Den Wünschen der Handlungsreisenden könnte man jedo nach einer gewissen Hinsicht mehr Rehnung tragen, als es die Kommission thue. Man könnte denjenigen Reisenden, welche sich nur auf das Anbieten von Waaren beschränkten, den Hausirschein erlassen uno darum wünsche er, die Worte des Schlußsazes, welche sich auf das Aufsuhen von Bestellungen bezögen, gestrichen zu sehen. Auch die Schiußworte des Para- graphen, wona der Bundesrath Ausnahmen gestatten könne, müßten wegfallen, damit niht das Reich in die Kompetenz der Einzelstaaten gar zu sehr cingreife. Ec bitte den Präsidenten, über diese beiden Säße besonders abstimmen zu lassen.

Der Abg. von Kleist-Rezow bemerkte, der Zustand, den der Abg. Bamberger im Anfang seiner Rede geschildert habe, zeige, daß der Parlamentarismus niht das Heil der Welt sei, und daß die Linke niht mehr auf die Majorität unbe- dingt shwöre. Auch die Linke rufe jeßt na Autorität und niht mehr noch Majorität. Auch den Andeutungen, die er in der Rede des Abg. Bamberger finde, man solle nur im Großen und Ganzen über die Gescße abstimmen, könne er nur bei- pflichten. Freilih gebe es hier Abgeordnete, die ihre eigene Meinung über jede andéère Autorität stellten, und die ver- langten, man solle ihnen darin Recht geben. Der Abg. Bam- berger mit dem niagaraartigen Strom seiner Rede wünsche, man möge den Handlungsreisenden niht zum Hausirer degra- diren; aber seine Partei wolle ja nur das, wofür si au große kaufmännische Korporationen selber ausgesprochen hätten. Der Abg. Buhl habe sich gegen die Polizeimaßregeln und gegen die Art der Besteuerung gewendet, um diese handele es sih hier aber in zweiter Linie, den springendèn Punkt treffe der Abg. Baumbach, nämlich den leßten Say .§. 44. Man habe nun einmal rehtlich den Unterschied zwischen Hausir- und stehendem Gewerbe, man müsse demselben also auch thatsählich Ausdruck geben, und er wundere sich, daß der Abg. Windthorst in scinem Mitleid mit den Kauf- leuten diesen Unterschied zu verwischen strebe. Das Hausir- gewerbe habe keine stehende Niederlassung wie das stehende, und ein Reisender sei ganz so wie ein Hausirer zu betrachten, nur daß derselbe seine Waaren nicht bei sich führe, sondern später sende. Die ursprünglihe Regierungsvorlage scheine auch ihm in den Beschränkungen etwas zu weitgehend, die Kommissionsfassung habe das Richtige getroffen. Die Be- \hränkungen, vor denen der Abg. Rée gewarnt habe, würden nach dieser leßteren Fassung gar nicht eintreten. Ganz besonders müsse er betonen, baß die internationalen Handelsverträge die Vorlage nicht verbieten, da Deutschland nah jenen Verträgen unzweifelhaft so viel Rechte habe, wie die jeßige Vorlage be- anspruche. Er könne dem Hause drastische Beispiele aus dem Leben für die Belästigung des Publikums durch die Reisen- den anführen ; als er als Beamter in Coblenz gewesen sei, habe ein Reisender seiner Frau Waaren zum Kauf angeboten, und als derselbe gehört habe, er (Redner) sei niht anwesend, sei derselbe niht weggegangen, sondern habe sich auf einen Stuhl geseßt, um ihn zu erwarten! Einer seiner Freunde habe um Jemanden zu besuchen, einen Wagen benußen müssen dessen Handlungsreisende sih zu bedienen pflegten; vor dem Gehöft angekommen, habe er den Zuruf hören müssen: „er möge nur erst gar nicht absteigen, man brauche seine Waaren nicht !“ Der Hausherr habe ihn für einen jener Reisenden gehalten, die durch Aufdringlichkeit ihn sehr oft störten! Wie ost verkauften Reisende Jnjolventen Waare, blos um eine hohe Tantième zu erhalten! Wie oft erhielten die Käufer ganz andere Waaren zugesandt, als sie bestellt hätten! Man fönne den Handlungèreisenden {hon darum keine anderen Verkehrsbedingungen anweisen als den Hausirern, weil leßtere sonst an irgend eirem Orte ihre Waaren niederlegten, und unter dem Anschein von Handlungsreisenden ganz frei ihr Hausir- geschäft betreiben könnten. Darum bitte er, die Kommijssions- vorschläge anzunehmen. Deu Regierungskommissar möchte er bitten, dem Hause, wern es ihm möglich sei, einige statistishe Daten über die Ausdehnung und Entwi@elung des Standes der Handlungsreisenden zu geben.

Der Abg. Schneider bat, den Antrag Baumbach anzu- nehmen, wenngleih er anerkenne, daß das Amendenient Windthorst die Kommissionsvorschläge erheblich mildere. Wenn, was Jedermann zugeben werde, der Vol!kswohlstand durch den Kaufmannsstand beeinflußt werde, dann müsse man hier au auf die Eingaben der Kausleute gegen diesen Para- graphen achten. Allerdings wünschten auch einige Kaufleute die hier vorgeshlagenen Beschränkungen, aber diese gelangten dazu nur durch ein völliges Verkennen der Verhältnisse, die na Erlaß dieses Gesetzes eintreten müßten. Die Konkurrenz werde durch solhe Beschränkungen gewiß nicht gemildert. Durch die Polizeibeshränkungen werde man höchstens er- reichen, daß kleine Städte, die sih nicht für alle Zweige des Bedarfs Läden halten könnten, in Zukunsi auch nicht dur Reisende ihren Bedarf erhalten könnten. Er bitte also noch: e aus diesen Gründen die Anträge Baumbach anzu- nehmen.

Hierauf nahm der Bundeskommissar Geheime Negierun gs- Nath Bödiker das Wort:

Meine Herren! Der Hr. Abg. von Kleist-Reßow wünschte eine Statistik zu haben in Bezug auf die Ausdehnung, welche der Gewerbebetrieb der Handungsreisenden, inkl. Detoilreifenden, ge- wonnen habe. Ich bin in der Lage, dem Wunscbe cntsprecen zu fönnen und theile Ihnen bezüglih einiger Staaten, für welche die Zahlen vorliegen, dieselben mit. Preußischerseits fönnen die Zahlen niht erbracht werden aus dem Grunde, weil, seitdem im Jahre 1874 die Geseßgebung geändert und die betreffenden Hand- lung8reisenden steuerfrei gestellt wurden, eine Kontrole nit mehr geführt worden ist. Dagegen für einige andere Staaten können Zah

In Bayern ist die Zahl der Legitimationskarten es werden dort fast nur Legitimationskarten gelöst gestiegen seit 1873 von 1400 —- id lasse die anderen Stellen weg auf 4309, in Würt» temberg von 1500 auf 4009, in Baden von 300 auf 2800, in Mecklenburg (Schwerin) die Zahl der Hausir-Legitimationssceine von 1800 auf 3000, die der Legitimationskarten für Handlungsreisende von 200 auf 800, also eine Vervierfa&tung für die Handlungsreisenden, in Lübeck von 94 auf 198. A

Meine Herren! Sie sehen daraus, wenn Sie mit hinzunehmen,

was dicsseits hon bei einer anderen Gelegenheit gesagt wurde, daß

anzunehmen ist, daß nab der preußisben Statistik in Folge der Aenderung der Gefeßgebung im Jahre 1874: zwölftausend Hausirer in die Kategorie der Handlungsreisenden übe:gegangen sind, daß die Vermehrung eine ganz außerordentliÞe geroesen ist.

Ich kann übrigens diesen Anlaß nicht vorübergehen lassen, ohne dem Hrn. Abg. Bamberger i würde fonst niht noch besonders ums Wort dieserhalb gebeten haben mit zwei Worten zu antworten. Der Herr Abgeordnete sagte, es müssen wohl volitishe Gründe der Vor- lage zu Grunde liegen, die jahlicen reichen nicht aus. Jch erkläre auf das Bestimmteste, daß irgend welde politiswen Rücksichten, oder was zuan so nennen fönnte, bei der Vorlage in keiner Weise mitgesprochen aben.

Der Herr Abgeordnete sagte, die Vorlage sei eine Arbeit im

Sinne Derer,. die ein Interesse daran haben, daß fein Reich zu Stande kam oder bestehen bleibe. Meine Herren! Wer ist besser im Stande, die Wirkungen dieser Vorlage zu beurtheilen, insbesondere die Wir- kung auf das Interesse am Bestehen des Reiches zu beurtheilen, und zwar darüber ein maßgebendes Urtheil abzugeben, als tie ver- bündeten Regierungen ? Die verbündeten Regierungen , Preußen in erster Linie, haben diese Vorlage cingebraht. Darum fann in keiner Weise zugegeben werden, daß mit der Vorlage im Interesse derer gearbeitet wird, welhe ein Interesse daran haben, daß kein Reich bestehe oder zu Stande gekommen sei. Der Herr Abgeordnete sagte, aus einem Reich der Freiheit werde ein Reih „Krähwinkel“ gemacht werden. Meine Herren! Der Aus- druck ift nicht neu. Im Jahre 1880, als die Wanderlagersteuer- Gesetzgebung im Akgeordnetenhause berathen wurde, wurde von einem Freunde des Herrn Abgeordneten in B:zug auf eine übrigens vortrefs liche Eingabe der Handelskammer in Osnabrück, einer Handelskammer, die in jeder Beziehung vorzügli arbeitet. wenn ih auch nicht alle ihre Ansichten vertrete, auch gesagt: „Die Eingabe is die reinste „Krähwinkelci.“ Wir sind gewohnt, diese und ähnliche Ausdrüde zu hôren. Inzwischen erkläre i: Wenn das ein Reich der „Kräh- winkelei“ ist, welches die verbündeten Regierungen wollen, aber ein Reicb, in welcem es Denjenigen, die darin wohnen, wohl wird, fo ist ein solbes praftis wohnlices Reich „Krähwinkel“ dem grau-theo- rctisben Reiche des Hrn. Dr. Bamberger vorzuziehen.

Was den Antrag des Hrn. Dr. Windthorst anlangt, s\o ist es außerordentlich zu bedauern, daß derselbe gestellt worden ist ; derselbe briht der Vorlage die Spite ab und widerstreitet aub den An- \chauungen gerade der Handelskammer sciner Heimath, welche diesseits vorhin genannt worden ift.

__ Ich würde Sie bitten, da ich einmal das Wort habe ergreifen müssen, den Antrag Dr. Windthorst abzulehnen und die Regierungs- vorlage in der Fassung der Kommissionsbeschlüsse anzunehmen.

Die Diskussion wurde geschlossen und nach einer Reihe persönliher Bemerkungen zur Abstimmung geschritten.

Der Antrag Baumbach, im Absaß 1 des 8. 44 die Worte „für die Zwede seines Gewerbebetriebes zu streihen“, wurde mit 150 gegen 144 Stimmen angenommen. Ebenso wurden die Streichungen im Absay 3 nah dem Antrage Windthorst genehmigt. Der Absay 3 des Antrages Baumbach mit Stimmengleichheit (146 gegen 146) abgelehnt, und der 8. 44 in dieser Form angenommen.

8. 44a lautet nah dem Kommissionsbeschlusse:

Wer in Gemäßheit des §. 44 Absaz 1 und 2 Waarenbestel- lungen aufsu&t oder Waaren aufkauft, bedarf hierzu einer Legiti- mationsfkarte, welwe auf den Antrag des Inhabers des stehenden Gewerbebetriebes von der für dessen Niederlassungéort zuständigen Verwaltungébehörde für diz Dauer des Kalenderjahres und den Umfang des Reichs ausgestellt wird. Die Legitimationskarte ent- bält den Namen des Inhabers derselben, den Namen der Person oder der Firma, in deren Diensten er handelt, und die nähere Be- zeichnung des Gewerbcbetriebes.

Der Inhaber der Legitimationskarte is vervflibtet, dieselbe während der Ausübung des Gewerbebetriebes bei si zu führen, auf Erfordern der zuständigen Behörden oder Beamten vorzu- zeigen und, sofern er hierzu nit im Stande ist , auf deren Ge- heiß den Betrieb bis zur Herbeishaffung der Legitimationskarte einzustellen.

Die Legitimationskarte ist zu versagen, wenn bei demjenigen, für welchen sie beantragt wird, eine der im §. 57 Ziffer 1 bis 4 bezeichneten Vorausseßungen zutrifft, außerdem darf sie nur dann versagt werden, wenn die im §. 57k, Ziffer 3 bezeichnete Vorauz- seßung vorliegt.

_ Die Legitimationskarte kann dur die Behörde, welche sie aus- gestellt hat, zurückgenommen werden, wenn sich ergiebt, daß eine der im §8. 57 Ziffer 1 bis 4 bezeichneten Vorauëfeßungen zur Zeit der Ertheilung dersclben vorhanden gewesen, der Behörde aber un- bekannt geblieben, oder na Ertheilung derselben eingetreten ist, oder wenn bei dem Geschäftsbetriebe die im §. 44 gezogenen Schranken überschritten werden.

___ Wegen des Verfahrens gelten die Vors®riften des §. E3 Ab- {aß 1. Einer Legitimationskarte bedürfen diejenigen Gewerbetreibenden nicht, welche dur die in den Zollvereins- oder Handelsverträgen vorgesehene Gewerbelegitimationskarte bereits legitimirt find. In

Betreff dieser Gewerbetreibenden finden die vorstehenden Bestim-

mungen über die Verpflichtung zum Mitführen der Legitimations-

farie, über die Folgen der Nichterfüllung dieser Verpflichtung, fowie über die Versagung und Zurücknahme der Karte entsprechende

Anwendung.

Die Abgg. Dr. Baumbach und Genossen beantragten:

Der MReicstag wolle beschlicßen : i

In Absau 1 die Worte: „und die nähere Bezeichnung des

Gewerbebetriebes“ zu streichen, und

die Absäße 3 und 4 ganz zu streichen.

Der Abg. Richter (Hagen) beantragte, diesen ganzen Paragraphen abzulehnen, weil es sih ja nur darum handele, die Handlungsreisenden den Hausirern vollständig gleih zu stellen, ein Prinzip, welches der Reichstag eben bei der Ab- stimmung über §. 44 verworfen habe.

Der Aba. von Köller wünschte diese so wihtige Sache do nit so schnell übers Knie gebrochen zu sehen. Daß der Stand der Handlungsreisenden herabgedrückt werden solle, daß der ganze Handelsverkehr unter Polizeiaufsicht gestellt werden solle, seien Uebertreibungen, vor denen sich gerade die Berliner Kaufmannschast, von der eine Petition in dieser Sache dem Hause vorliege, hüten follte. Welches seien denn die Versagungs- gründe? Wer an einer ansteckenden Krankheit leide, unter Polizeiaufsicht stehe, sein Gewerbe zu shwindelhaften Zwecken mißbrauchen wolle, notorisch an Trunksucht leide, oder mit Zuchthaus bestraft sei, dem folle der Legitimationsschein versagt werden. Vor derartig charakterisirten Elementen werde doH der Handelsftand selbst bewahrt bleiben wollen. Durch die Verpflihtung, eine Legitimationskarte zu lösen, werde fein Mensch weder im Ansehen gehoben, noch entwürdigt. Die Einwendungen gegen diesen Paragraphen seien eben über- trieben, er bitte daher den Antrag Baumbahch abzulehnen.

Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, allerdings sei es rihtig, daß man nicht Uebertreibungen, namentlich in Beschuldigung eines Standes vorbringen jfoute, aber der Abg. von Köller möge sich nur an seinen Nachbar wenden, damit dieser es fi für seine christlih-sozialen Versammlungen zu Herzen nehme. Wenn die Petition der Berliner Kaufmann- schaft die Bestimmungen der Vorlage so aufgefaßt habe, werde sie wohl Ursache haben, anzunehmen, daß in denselben ein \chwerer Angriff auf die Rehte und die Stellung der Kor-

porationen und ihrer Untergebenen liege. Es wäre fals,

wenn die Korporationen ihre Gefühle in dieser Beziehung ver- shw-igen wollten. Niemals sei dem Handelsstande mehr zugemuthet worden, wie in der jeßzigen Vorlage. Derartige Bestimmungen hätten weder in der Zeit vor 1869, noch vor der Gewerbeordnung von 1845 gegolten. Unter den Versagungsgründen seien solche, daß jeder politisch mißliebige Mensh von der Polizei als Handlungsreisender nicht zugelassen werden brauche. Das sei der alte Polizeistandpunkt, wonach Jedermann, der seinen Wohnsiß verlasse, als verdächtig erscheine, weil derselbe \ih da nicht wohl fühle, wo er geboren sei und lange gelebt habe. Es bestehe doch auch ein bedeutender Unterschied zwischen Hausirern und Handlungsreisenden. Bei jenen könne es allerdings vorkommen, daß derselbe ein {hwindelhaftes Ge- schäft betreibe; derselbe vershwinde dann aus dem Orte und die Sache sei niht zu repariren. Ein Handlungsreisender aber mache niemals ein Geschäft direkt fertig, sondern der- selbe nehme nur Bestellungen an, und wenn die Waare nachher dem Abnehmer nicht konvenire, so sei das Geschäft immer noch rückgängig zu machen.

Der Abg. Dr. Windthorst führte aus, daß für den Betrieb als Handlungsreisender nicht Jeder oyne Weiteres die Legiti- ma on E in solle. Res werde er für die Kom- missionsbeschlüsse stimmen im Jnteresse der Handlungsreisenden und des Handelsstandes selbst. d LEs

Der Bundeskommissar Geheime Regierungs-Rath Böd ik er entgegnete :

Meine Herren! Jh habe den zu Gunsten der Vorlage vorgetragenen sacliden und ershöpfenden Ausführungen der Hrn. Abgg. Dr. Windthorst und von Köller materiell nichts hinzuzufügen. Jch bitte Sie nur, gefälligst das Eine bedenken zu wollen, daß, wenn der Hr. Abg. Richter sagte, wir wollen auch den Legitimations- zwang, er damit den Ausdruck, der eigentlich der Sache entsprochen hätte, in so weit nit getroffen hat, als es sich_ nibt um einen Legitimationszwang handelt, sondern darum, daß jeder Reisende, er mag gewesen sein oder noch sein, was er will, ein Ret hat, die Legitimation zu verlangen. Der Mann kommt zum Büreau und sagt: Ih komme freilib aus dem Zuchthaus, ih bin freilih ein Mann, der keineswegs Vertrauen verdient, aber ih wünsche eine Legi- timationsfarte. Ein Paß wird nicht Jedem gegeben, der ihn ver- langt’, Pässe werden sehr bäufig versagt, aber hier soll der einzige Fall sih ereignen, daß die Behörde ohne Rücksicht auf alle Verhältnisse gezwungen ist, Jedermann eine Legitimation mit auf den Weg zu geben. Das ist, wie gesagt, beim Passe nicht der Fall. Hier aber wird ein solcher außerordentlicher Fall statuirt. Man hat bei Berathung der Gewerbeordnung nit Alles so genau bedenken können ; damals handelte es sich darum, das Gebäude erst Mal unter Dach und Fac zu bringen. (Zuruf links.) Wie meinen Sie? (Zuruf links: Man wollte niht !) Jh meine, daß man nicht daran gedacht hat an solhe extraordinäre und exorbitante Verhältnisse, daß die Behörden age:wungen sind, Leute mit Legitimaiions\cheinen auszu- rüsten, welche Pässe und andere Legitimationspapiere nit bekommen würden. (Zuruf links.) Wie meinen Sie? Ich verstehe Sie nicht. Sprechen Sie nachker und unterbrechen Sie mich nicht.

__ (Nach einer Bemerkung des Abg. Richter, daß er gar nit ge- sprochen habe, und Intervention des Präsidenten, man habe den Redner nicht zu unterbrecen, fortfahrend) :

__— Sie haben mich zweimal unterbrochen, Herr Abgeordneter ! Also es soll hier in der Geseßgebung der exorbitante Fall konstituirt werden, daß die Behörden gezwungen sein sollen, einem Manne, der in keiner Weise cinen Legitimationsshein verdient, den Schein doch auszustellen. Ich bitte Sie namens der Behörden Deutschlands nacdrücklichs#t, sie in eine solche Zwangslage nicht zu bringen.

Der Abg. Schmidt (Elberfeld) erklärte, als Jndustrieller dürfe er sich wohl ein Urtheil in dieser Sache anmaßen. Die Versagung der Legitimation solle erfolgen, wenn sittenpolizei- liche Bedenken vorlägen. Diese möchten bei weiblihen Hand- lungsreisenden, deren es geben solle, in Frage kommen, aber do nit bei männlihen. Man würde mit dieser Beschrän- kung allerdings eine Herabseßung des Handelsstandes errei- chen. Mit Recht sage die Hamburger Handelskammer: „Die moralische Haltung einzelner Stände richte sich nah der Selbst- achtung und der Achtung, die derselbe bei Andern genieße. Nichts sei der Sittlichkeit eines Standes gefährliher, als wenn das Geseg ihm diejenige Achtung versage, die ihm zukomme und damit_ seine Selbstachtung untergrabe.“ Die Kaufleute und Industrielle bedürsten dieser Fürsorge der hohen Polizei nicht. „Auswüchse beshneiden“, heiße hier Jemandem den Kopf abschneiden. Wer entscheide, was ein „shwindel- hafter Zweckt“ sei? Die Polizei und der Konkur- rent. Wenn ein junger Mann einen Nachtwächter prügele, und dafür 6 Wochen Haft verbüßen wüsse, könne ihm die Le- gitimation entzogen, und derselbe dem Proletariat in die Arme getrieben werden. Jeder Reisende solle seine Legitimations- karte bei sih führen und sie der Polizeibehörde zeigen. Wel- hen Chikfanen könne da niht nur der Reisende, sondern auch das Publikum ausgeseßt werden ! Die Einführung der Legiti- mationskarten werde die kleinen Kaufleute belästigen, die großen niht. Der Chef werde sie ebenso gut haben müssen, wie der Reisende. Wenn Krupp hier beim Kriegs: Minister Geschäfte machen wolle, so müsse derselbe sih beim Bürger-

straft sei. Das Ganze laufe auf nihts Anderes hinaus, als auf eine Bevormundung der Produzenten und Konsumenten.

len. Ganz anders aber liegt die Sade, wenn diese Be- stimmungen in einen Geseßentwurf einges{Goben werden, der

Man wolle die Unabhängigkeit eines Standes s{hmälern, der | von den verbündeten Regierungen nach langer Vorbereitung

mit der Jnudustrie Deutjshland groß gemaht habe. Er bitte deshalb, diesen Angriff zurückzuweisen durch Ann Sees Sa E R auer mon

„Die Worte „und die nähere Bezeihnung des Gewerbe- betrieves“ im Absaß 1 des §. 44a. wurden mit 149 gegen 142 Stimmen nach dem Antrage Baumbach gestrichen.

Ueber den Absaß 3 des §8. 44a., den Abg. Baumbach zu streihen beantrage, wurde auf Antrag des Abg. Richter namentlich abgestimmt.

Der Absaß 3 wurde mit 149 gegen 142 Stimmen abge- lehnt, ebenso der Absay 4 mit geringer Majorität, der so gestaltete F. 44a. wurde mit großer Majorität angenommen.

Du eee, T E aues wurde abgelehnt.

_ Der Art. 10a. ist von der Kommission ingefü derselbe lautet : y E S

_ „An die Stelle der §8. 83 und 86 der Gewerbeordnung treten folgende Bestimmungen: S. 83. Von dem Eintritt in eine Innung können diejenigen ausges{lossen werden: ai welche sich niht im Besiß der bürgerlihen Eßhrenrechte be- is L ___2) welche in Folge gerihtliher Anordnung i Verfü über ihr Vermögen beschränkt sind. g in der Verfügung

_§. 86. Dur Beschluß der Innung kann von Ausübung des Stimmrechts, fowie der Ehrenrechte innerhalb der Innung, Der- jenige ausgesclossen werden, welcher in einem der in §. 83 unter 1, 2 bezeihneten Verhältnisse si befindet.“ :

_ Der ganze Artikel wurde ohne Diskussion unverändert mit großer Majorität angenommen.

Hinter Artikel 10a. beantragten die Abgg. Dr. Hirs und Genossen die Einschaltung eines Artikels 10b, in 11 Para- A E E Bus a

„Diejenigen, welche jn einem Gewerbe gegen Lohn oder Ge- halt beschäftigt sind, können zur Förderung der L S werblichen Interessen zu einer Geselleninnung zusammentreten.

Aufgabe der Geselleninnungen ist:

1) Die Pflege des Gemeingeistes sowie die Aufrechterhaltung und Stärkung der Berufsehre unter den Mitgliedern ;

2) die Förderung eines gedeihlihen Verbältnisses zwisdben Meistern und Gefellen, sowie die Fürsorge für das Herbergswesen der Gesellen und für die Nachweisung von Gesellenarbeit, wo- möglich in Gemeinschaft mit den Meisteriunungen ;

__3) die Unterstüßung der Meister in der Fürsorge für die tech-

nische, gewerbliche und sittlihe Ausbildung der Lehrlinge;

4) die Unterstüßung der reisenden und arbeitélosen Mitglieder.

Die übrigen Paragraphen stellen in Anlehnung an die

bezüglichen Bestimmungen des Jnnungsgeseßes die Modali- |

täten fest, unter denen die Geselleninnungen bestehen und funftioniren sollen.

__ Der Abg. Dr. Hirsh empfahl seinen Antrag mit dem Hinweis darauf, daß es sih hier niht un Beschränkungen der Gewerbefreiheit handle, wie bei den Zünsten, sondern daß der Antrag den Gesellen die Möglichkeit organischer Vereinigung zum Schuße ihrer Jnteressen gewähren wolle. Pflege des Gemein- geistes und der Berufsehre, Herbeiführung eines guten Verhält- nisses zwischen Meistern und Gesellen, Ausbildung der Lehrlinge, Unterstüßung Bedürstiger, das seien die Hauptaufgaben für die Geselleninnungen. Man möchte namentlich bedenken, daß die Gesellen heute niht wie früher sämmtli später Meister würden, sondern daß sie zum gLoßen -Theil ihr ganzes Leben lang Gesellen, d. h. Arbeiter blieben. Das gebe ihnen eben- falls einen erhöhten Anspruch auf korporative Vereinigungen.

Hierauf ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrath Geheime Ober-Regierungs-Rath Lohmann das Wort: Meine Herren! Jch bedaure, Sie noch mit einigen Worten auf- balten zu müssen. ___ Wenn man von der Voraussetzung ausgeht, daß von den Be- stimmungen, die bier beantragt werden, ein irgend crhebliber Ge- brau von den Betheiligten gemacht werden sollte, so muß ih dem

Herrn Vorredner darin beistimmen, daß es sich hier um eine |

sehr bedeutungsvolle und einschneidende Neuerung handelt. Um fo mehr, meine Herren, würden die verbündeten Regierungen in der Lage sein, {hon die Frage, ob überhaupt dieser Weg zu betreten sei, nur auf Grund sehr eingehender Erwägungen ihrerseits zu ent- ideciden. Zu solchen Erwägungen sind die verbündeten Regierungen bisher niht in der Lage gewesen; dieser Antrag ist erst in leßter Stunde vor das Haus gebrat, nachdem die Kommissionsverhandlungen völlig abgeschlossen und schon ein Theil der zweiten Berathung erledigt war. Jch glaube, daß es au bis zur dritten Beratbung den verbündeten Regierungen nicht möglich sein würde, über die Frage, ob dieser Weg zu betreten sei, und ob die Art und Weise, wie er von den Herren Antragstellern betreten wird, der richtige sei, sich soweit zu entscheiden, daß sie bei der drittea Lesung cine bestimmte Stellung dazu einnehmen könnten.

Das würde ja nun unerheblich sein, wenn die Herren Antrag- steller diese Bestimmungen als einen besonderen Gejetzentwurf ein- gebracht hätten, die verbündeten Regierungen würden dann die Be- \{lußnahme des hohen Hzuses abwarten und fich dann ihrerseits darüber {!üssig machen können, ob sie diesen Wege zustimmen wol-

dem Hause vorgelegt und von dem hohen Hause selbst i - mission eingehend berathen ift. Sollten Sie, L N jet beantragten Bestimmungen in diesen Gesetzentwurf einzuschieben be- \cließen, so würden die verbündeten Regierungen in eine Zwangs- lage verseßt werden. Sie würden nämlich möglicher Weise eine Reform der Gewerbegeseßgebung, die Sie Ihrerseits für dringend noth- wendig halten, und die auc von der Mehrbeit des Hauses für nothwendig gehalten wird, ledigli deshalb niht zu Stande kommen lassen können, weil ein ganz neuer geseßgeberisher Gedanke mit diesem Entwurfe in der Weise verbunden wäre, daß ohne denselben auch der Entwurf nicht angenommen werden fönnte. Unter diefen Umständen, meine Herren, glaube i, mich der Aufgabe überhoben zu sehen, auf die Schwierigkeiten, welche in dern Antrage der Herren Antragsteller an fi liegen und auf die sehr verwickelten Einzelbestimmungen dieses BEltnges nâher einzugehen. Jch kann mich darauf besbränken, hervorzu- he En, daß es cben so wenig im Interesse dieses Hauses wie der verbündeten Regierungen liegen kann, die von mir dargelegte Situation herbeizuführen. Ich bitte Sie deshalb, meine Herren, Boas Antrage Ihre Zustimmung nit zu geben und unter allen nl E E Hantragien Bestimmungen nicht zu einem integrirenden werden j e jeßt zur Berathung stehenden Geseßzentwutfes ex Abg. Dr. Windthorst wünschte gründlihe Durch- berathung des Antrages und deshalb Verweisung A die S il Arr A Das Haus beschloß demgemäß. l vertagte sih das Haus f Sonn- int U Une, g Haus um 6 Uhr auf Sonn

LiterarisheNeuigkeiten und periodisheSgchriften.

Deutsche Landwirthschaftliche Presse. Nr. 29. În- halt: Scbult-Lupiß und kein Ende. Ein Wort zur Bersiänviäang über die Anwendung der Lehre Liebigs in der modernen Ersatzwirth- schaft. Von H. Settegast, Geheimer Regierungs-Rath und Rektor der Königl. landw. Hochschule in Berlin. 11. Molkerei-Ausstellung in Danzig. Die Fowlershen Dampfpflüge auf der großen Pflug- konkurrenzen zu Lundenburg und Agard. Hauswirthschaft. Wirth- \{aftsplaudereien für Landwirthsfrauen. Fischerei. Die nut- bringendsten Hühnerarten. (Mit Abbildungen.) Ist die Shlempe- fütterung vom sanitären Standpunkt aus zu beanstanden? Corre- ee R Provinz s Personalien. Landwirth- | [bastlie Lehranstalten. Sprechsaal. Deuts i S | ate N und Verkehr, i e

il» Zeitung. Nr. 15. Inhalt: Ueber präservirte Butter, Vortrag von Prof. Dr. Fleishmann-Raden. Verstbiedene Mittheilungen. Deutschland. Breslau. Handel mit Butter. An- steckende Hausthierkrankheiten. Deutschland. Einfuhrverbot für | Scweine, Ausstellungen. Deutschland. Molkereiausstellung in Danzig vom 15. bis 18, März 1883, Erfahrungen in der Praxis. Versucbe über _Cooleys System. Die Schafräude und ihre Ver- tilgung. Statistik. Niederlande. Käse- und Butterausfuhr aus den Niederlanden während des Jahres 1882. Geräthe, Mascinen- und Baukunde. Centrifugen. Biologie. Ueber die Ablagerung von Fett bei gemästeten Thieren, Sprechsaal: Einheitliche geseß- lie Regelung des gesammten Abdeckereiwesens in Deutschland. Kälbersterben. Harpoon Horse Hay Fork Improved, Milch- transportkannen. Marchands Laktobutyrometer. Die Bedeutung der Medaille für das Ausstellungswesen. Deutsche Viehzucht- und Herdbuch - Gesellshaft. Milchwirthschaftliher Verein. Markt- R L G

ustrirte erliner Wochenschrift „Der t, Verlag von Gebrüder Paetel in Berlin A Nr 28 9. A Inhalt: Die Erstürmung und Plünderung der Stadt Cottbus vom Jahre 1631, bistorishe Erzählung von Heinrich Busch (Fort- seßung), Vom Berliner Weißbier, wie es gebraut und getrunken wird (mit zwei Jllustrationen: Die Braustube der Weißbierbrauerei von A. Landré und Trinkgefäße von früher und heute), Der Wesel im preußischen Kriegs-Ministerium von Emil Dominik (mit dem Portrait des Kriegs-Ministers Bronsart von Schellendorff). Die Prophezeihungen des Schlossermeisters Nhode (Schluß). Rafael Sanzio. Die neue Bauordnung. Unser Zoologischer Garten. Gottfried Leygebe, Friedrich der Große als Dperettenheld. Am at 4 A u A. e

ie geficderte Welt. Zeitschrift für Vogelliebhaber, und Händler. Herausgegeben von Dr. Karl Ruß, Nr, 15, S Zum Veogclschuy: Geseßlihe Regelung (Fortseßung und Schluß). An den Verein für Vogelschußz und Naturkunde in Forst i. L. Die 14. allgemeine Geflügel-Ausstelung in München (Schluß). | Nordamerikanishe Vögel im Freileben geschildert: Der blaue Bischof | oder Kernbeißer (Fortseßung). Mein Jako. Der wilde | Kanarienvogel und feine Veredelung in der Gefangenschaft (Fort- | setzung). Aus Haus, Hof, Feld und Wald. Anfragen und Aus- | kunft. Aus den Vereinen; Müncen, Noslock, Ludwigsburg, | Stavenhagen, eidenheim, Niederoderwitz. Ausstellungen. Chren- | bezeigung, Manherlei, | áIFs\is, Zeitschrift für alle naturwissenschaftlichen Liebhabereien. | Herausgegeben von Dr. Karl Ruß und Bruno Dürigen. Nr. 15, | | |

Inhalt: Zoologie: Der Milu oder Davidshirschh. Züchtung aus- und inländisher Schmetterlinge (Schluß). --—- Botanik: Varietäten- Flora des deutscen Spracgebiets (Fort]ezung). Die Kakteen. Chemie: Ueber die Anwendung der Flußsäure zum Aetzen des Glases. Anregendes und Unterhaltendes: Cin zoologiscer Garten. Reisen und Forschungen. Nachrichten aus den Naturanstalten: Hamburg. Mancberlei. Thiermarkt.

R R | Inserate für den Deutschen Reichs- und Königl. Yreuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels:

des Deuishen Reichs-Anzeigers und Königlich S Prenßischen Staats-Anzeigers : Berlin §W., Wilhelm-Straße Nr. 832.

| | | dae

meister bescheinigen lassen, daß er nit mit sechs Wochen be-

_Desfentlichex

¡ register nimmt an: die Königliche Expedition 1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 5, Industrielle Etabiissements,

2, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen | n. dergl. 6, Verschiedene Bekanntmachüngen.

3, Verküäafe, Verpachtungen, Submissioven etc, | 7

. Verloosung , Amortisation, Ziuszablang u. s, w. von öffentlichen Papieren,

und Grosshandel,

. Literarische Anzeigen. . Theater-Anzeigen. | In de

ad f. i N f G ces Cer E + Inserate nehmen an: die Annoncen-Exveditionen des

„Juvalidendan?î“, Rudolf osse, Haascustein

& Vogíer, G. L. Daube & Co., E. Súlotte,

Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren | Annoucen - Bureaux.

Fabriken

r Börsen-

| 9, Familien-Nachrichten. f! beilage. a) zt

Stekbriefe und Untersuchungs - Sachen. | [16730]

in Spandau, geboren am 12. Dezember 1843 zu

Stebrief. Gegen den unten beschriebenen 1) Der Bubinder Max Wendt, Qa, Perleberg Pulverarbeiter Albert Hinye, zuleßt wohnhaft E O wohnhaft, ¿. Z-

9) der Klempner Wilhelm Reinhold Sahlender

1883 verurtheilt werden.

N . E , , ce o . , Ot Damen, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungs von Waltershausen, z. Z. unbekannten Aufenthalts, | ringen, den 12. April 1883.

haft wegen s{chweren Diebstahls in den Akten c./a. Hintze und Genossen, 11. J. 632/83. verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungsgefängniß zu Berlin, Alt-Moabit 11/12, abzuliefern. Berlin, den 9. April 1883. Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Land- gerichte 11. Beschreibung: Größe 1,02 m, Statur breitshultrig, Haare blond, ‘Bart, Vollbart, aut- casirtes Kinn, Augen finsterer scheuer Blick. Klei- haben dung: s{hwarzer Filzhut, blauer Winterüberzieher, Len) dunkle Hose, weißes Oberhemde, neue Schaflstiefeln. : : hierselbst auf

Der gegen den Kahnkneht Friedrich Wilhelm Carl Séhneidißky am 23. März 18382 wegen

mit erneuert. Oranienburg, den 12. April 1883, Königliches Amtsgericht.

welche hinreichend verdächtig erscheinen,

als beurlaubter Lardwehrmann ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein, _

Ersterer des Herzogl. Sächs. Amts8ge Brohmcever.

Letterer

als Ersaytrefervist 1. Kiasse ausgewandert zu [7381] sein, ohne von seiner bevorstehenden Auswan- derung der Militärbehörde Anzeige erstattet zu

sißze eines Gewerbescheins zu sein haben, Uebertretung_ gegen S8. 1, Ges. v. 3. Juli 1876, wird auf

Schloß Tenneberg bci Walters

Der Gerichts\{reiber

Ladung. Der Drahtbinder Spchan Scbüczte, | l! 95 Jahre alt, aus Petrowiz in Ungarn, zuleßt in | Hannover anberaumt. Stolp und Umgegend gesehen, dessen Aufenthalt un-

Uebertretung gegen §. 369 z. 3 des St. G. B. | bekannt ist, und welchem zur Last werden auf Anordnung des Herzogl. Amtsgerichts Umherziehen Draht- und Blehwaar

den 29. Juni 1883, V Vormittags 9 Uhr, \chweren Diebstahls erlassene Steckbrief wird hier- | vor das Herzogl. Schöffengericht Tenneberg zur

Hauptverhandlung geladen. C s / Bei unentshuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf | Schöffengeriht zu Stolp zur Haup

Königlichen Amtsgerichts hierselbst auf den 7. Juni 1883, Vormittags 10 Uhr, vor das Königliche

Grund der nah §. 472 der Strafprozeßordnung laden. Auch bei unentschuldigtem Ausbleiben wird von dem Königlicden Landwehr-Bezirks-Kommando | zur Hauptverhandlung geschritten werden. E. 9/82. zu Gotha ausgestellten Erklärungen vom 31, März | Stolp, den 31. Januar 1883, Reinhardt, Ge-

E __| richtsschreiber des Königlichen Amtegerichts. hausen in Thü- E

Ediktalladung.

rits. II, In Disziplinar-Untersuhungssacben wider den i Stations-Assistenten Ferdinand Barrall, früher zu Nieder-Wöllstadt, zuleßt zu Marburg, ist Termin zur mündlichen Verhandlung auf Dienstag, den 22, Mai d. J., Vormittags !1 Uhr, im Ge- \chäfelokale der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu

Zu diesem Termine wird der Angefschuldigte, dessen gelegt wird, im | gegenwärtiger Aufenthaltsor! unbekannt ist, hierdur en, ohne im Be- | unter der Warnung vorgeladen, daß im Falle seines - "feilgebotez zu | Ausbleibens ein Vertheidiger zu feiner Vertretung 18 23, 26 des | niht wird zugelassen werden. Anordnung des Haunover, den 10. April 1883, Der Eiscubahn-Dircktions- Präsident. v. Scbmerfeld.

tverhandlung ge-