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den Amts definitiver en Gewäh- der Staatskasse beschäftigt wer- em Jnkrasttreten 872 besondere
eines seiner Natur oder als Verleihung zur Pension berecht rung eincs Einkommens aus insofern und insoweit ihnen n des Pensionsgeseßes rungen in B gemacht sind (8. 36 des Pension Wird dagegen während der Beschäftigung früher verliehene
reiflih, daß die Be- ie Bewilligung der daß feine Eine Aenderung im vorgeschlagene Abkürzung Warum in Umgeh bedeutenden V sei durchaus nicht
nah zur Pension nit berehtig Marie Verwalter einer bei igenden Stelle, ge
Der Abg. Büchtemann fand es beg ‘wohner der betreffenden Gegend fff Sekundärbahn \ich aussprächen. Vorlage unklarer di Güterverkehr
von zwei Meilen herbeiführe. Hamburger Bahn für ei große Summen aufsgewen klar. Das widersprehe Grundsaß der wirthscha die neun Millionen ko Auch für d thlos sein. n lassen un
En a B E A Nr E
vom 27. März 1 f dereinstige Bewilligung von
).
solcher anderweiti demselben pensionsberechtigte ungeachtet d Beschäftigung der Beamte t demselben verbundenen also auch zur
nen ganz un det werden sollten, dem in den Motiven ausgesprochenen ftlihen Sparsamkeit. ste, zu bauen, en Personenver
Hier eine Voll- offen ge-
sei eine unerhörte kehr würde die Eine Sekundärbahn würde sich d doch den von den Vorrednern ten Wünschen der dortigen Bevölkerung ah seiner Auffassung der ri das Eisenbahnney in nüßyli
aber nicht ko keinen Nugen brächten. Er
tlihen Arbeiten Maybach erklärte, durch den Ausbau des Eisenbahn- dern nur gewonnen habe. derten Millionen bewillige,
dienstlichen
Verschwendung. so bleibt
neue Bahn ganz wer weit billiger herstelle zur Sprache gebrach genügen. Dics wäre n Man möge därbahnen ausbauen, Vollbahnen ba vauen, w9 sie gar die Vorlage abzulehnen. Der Minister der öffen daß bisher der Staats nezes nicht verloren, man die hier gefor dem Staatskredit vorgeschlagenen Bahn l eines großen Eisenbahnneßes, einmal zur Ausführung bringen könne, vertheuern hervorzurufen. Portionen vor.
niht aus, i gabe des m l infommens berechtigt, al :
- und Waisengeldbeiträge von diesem
wenngleih er das leßtere thatsählih
derer Weise renumerirt wird. bei eintretender Dienstunfähigkeit
11 des Pensionsgeseßes Anspruch auf
Maßgabe des pensionsberech
er verliehenen Amts zuste
jenem Amte
Pension nah
pensionsfähigen Entrichtung der Wittwen Einkommen verpflichtet,
nicht bezieht, sondern in an 2) Ein Beamter, auf Grund Pension na eines ihm
das pensionsberechtigte Amts übersteigt, hat während leßteren Einkommens Wittwen- von diesem geringeren Einkommen z1 Der Berechnung des seinen etwaigen d renden Wittwen- un on zu Grunde zu legen, zu welcher der- gewesen sein würde, wenn er d verseßt wäre (8. 8 des Ge- mithin die in Gemäßheit des 8. 11 Maßgabe des früheren höheren
chtige Weg
durch Sekun urrirende
tigten Einkommens hen würde, welches Einkommen des von ihm bekleideten der Dauer des Bezuges des und Waisengeldbeiträge nur zu entrichten.
emnächstigen Hintier- d Waisengeldes ist
Auch wenn würde man Beklemmungen ursahen. Die das man aber nicht «um sich nicht die möglich die
Teshalb schlage Bezüglich der speziell - Lauenburg erkläre se Bahn sür die zweckmäßigste
Sihleswig: Holstein mit dringend, Staatseisenbahnneß theilhaftig 8 aus jener
bliebenen zu gewäh jedoch diejenige Pensi selbe berehtigt gewesen ist oder am Todestage inden Ruhe seßes vom 20. Mai 1882), sionsgeseßes nah kommens zu berehnende Pension. i en von einem î
und wo Milliardenzeit er so homöopathische hier vorgenommenen i er, daß die Regierung die Verbindung der übrigen Provinzen halte. Swhleswig - Holstein an zuschließen
u machen.
rovinz wer vom Staate erwor Nuyen sein,
Dienstein 3) Wartegeldempfänger hab der Wiederbeschäftigung in einem zur kasse nicht berehtigende Wittwen- und Waisenge solche Beiträge v zu zahlen (vgl. Ausfüh 1882 Nr. 4 a.).
Wittwen- bliebenen sind ihnen zuleßt, bevor sie zur bez ogenen pensionsberehtigten (8. 10 des Pensionsgesecßes, §.
bes)
4) Im Sinne des 8. 21 des einer Landesanstalt nur eine von Staatsbeamten derjenigen cinzelnen die hier bezeihneten geseßlichen Vors bestimmte Wittwenkasse zu verstehen ;
d.r Vorschriften des §. ten aus der hiesigen allgemeinen
hnen in Folge Pension aus der Staats- hrten Diensteinkommen ldbeiträge an die Staatskasse nicht zu ielmehr nur von dem Wartegelde rungs-Bestimmungen vom 5. Juni
Vortheile n Amte gewä
Dann werde noch etwas ganz andere den. Selbst wenn die Hamburg-Altonaer ben würde, werde die projektirte Bahn von Verkehr vom linken Standpunkt der Aktio- wie man die vorge- om Standpunkt eines Er bitte, die Vorlage an-
entrichten,
weil sie den ganzen Elbufer an sich ziehen würde. näre der Hamburger Bahn begreife er, \shlagene Bahn bekämpfen könne, ab Abgeordneten begreife er das nicht.
bg. Frhr. von Grote befürwortet ußen sich namentlih bei einer is nah Salzwedel zeig nister, demnächst auch diese V
Waisengelder Zugrundelegung des Disposition gestellt wurden, Diensteinkommens zu bestimmen 8 des Wittwen -Pensions8-
jedoh unter
zunehmen. e die Bahn, deren
weiteren Verlän- Er bitte den erlängerung vorzuschlagen.
Witiwen-Pensionsgeseßes ist unter zur Versorgung Hinterbliebener Landestheile, riften er- namentlich
21 dur
ganzer N en werde,
für welche lassen sind, also wird die Anwendung ein Ausscheiden der Beam Wittwenverpflegungs-Anstalt nicht h
Desgleichen gelangen Anwendung, wenn das Aus Anstalt auf Grund des Recht des Beamten au dort getroffenen Anordnung beru
Eine Ermäßigung der ver hier fraglihen Beziehun verbunden, wie das vo ‘aus der Anstalt.
5) Ein Beamter, Wittwenpensionsgeschßes von der Waisengeldbeiträgen darf auch dann, welche ihn zur Jnanspru Mitgliedschaft einer Wittwenkasse solcher Beiträge nicht zugelasse
6) Denjenigen Beamten, des Wittwen-Pensionsgeseßes Waisengeldbeiträge befreit bleiben, Beiträge zurückzuerstatten.
7) Jn die zu erstattenden Berichte Anwendung der Vorschristen des S. Pensionsgeseßes sind Dienstführung Würdigkeit un nehmen ; namen Anspruch den le eines Kapita
ch im Jhnteresse einer sehr burger Bahn besürwortet er Mehrheit angenommen.
alk und Praust-Carthaus)
ch Fordon die Summe von on Derßen
gene Bahn namentli
die vorgeschla g der Ham
nothwendigen Entlastun wurde dieselbe mit groß Nr. 2 und 3 (Deuy:K wurden ohne Debatte genehmigt. Zu Nr. 4 (von Bromberg na 384 000 4) lag von den Abgg. Halm und v gender Antrag vor : der Abgeordneten wolle beschließen: Nr. 4 durch Wiedereinf
diese Vorschriften nur dann zur eiden eines Beamten aus der Abs. 1 des Gesetzes erfolgt, das
(Bromberg) fol f "solches Ausscheiden mithin auf der
Das Haus Den §. 1 unter 1. a. Regierungsentwurf enthaltenen, von der sion gestrihenen Worte, wie f 4) von Bromberg nah F Der Abg. von Oerßen begrü Wiederherstellung der Position auf das fruchtbar öffnet würde. zureichend
siherten Pension is in der
ügung der im Rechtsfolgen
verstärkten Budgetkommis- 384 000 M
g mit den nämlichen llständige Ausscheiden der Beamten
welcher in Gemäßheit des §. 23 des ahlung von Wittwen- und taatsfasse befreit worden wenn demnächst die Vorausseßung, chnahme der Besreiung berechtigte : die 2c., fortfällt, zur Entrichtung n werden.
welche in Gemäßheit des §. 23 von Entrihtung der Wittwen- sind etwa bereits gezahlte
olgt, zu fassen :
Summe von ndete seinen Antrag auf ders durch den Hinweis s durch die neue Bahn er-
e Hinterland, da durchaus un-
Die Weichselstädtebahn sei den Verkehr zu bewältigen. Abg. Kieschke trat für den Bes ein. Wolle man diese Bahn bewilligen, so würden von anderen Städten mit ähnli
Der Regierungskommi} Midcke, die Abgg. Hahn und führungen des A
Nachdem au
ommission Tausende chen Wünschen kommen. Geheime Regierungs:Rath Dr. Magdzinski shlossen sih den Aus- bg. von Derßen an.
ch der Minister der öffentli bah die Nothwendigkeit dieser B de bei Schluß des Blattes dieselbe, Kommissionsantrage, bewilligt.
— Auf Grund der §8. 20 und 16 des 20. Mai 1882, betreffend die Fürsorge für und Waisen der unmittelbaren Sta des Jnnern und der Finanz- M. die selbständige Bewilligung der in und Waisengelder an die im ‘aktiven Dienste Ober-Präsidien, der König- -Direktion zu Han- erial-, Militär- und lin (au für die Thiergartenverwal- welche in ihrer
chluß der K
über eine beantragte 14 des Wittwen- über die
hervorgehoben
hatte, wur entgegen dem eingehenze Mittheilungen
storbenen Beamten sowie über die d Bedürstigkeit seiner Hinterbliebenen aufzu- tlih ist anzuzeigen, ob und eventuell welcher teren auf den Bezug eine ls aus einer Versorgungsanstalt
Berechnung
der pensionsberechtigten Dienstzeit der unmittel- baren Staatsbeamten.
1) Den Beamten steht, — abgesehen von den in der 33 bis 36 des Pensionsgeseßzes vom 27. dneten Ausnahmen und von den für die aus den Lehrer an den höheren Unterrichts- 2 des Pensionêgeseßes und sten. Bericht über Abgeordneten vom 2. M geltenden besonderen Vorschriften —, ein Rechts- nrechbnung der Zeit der Dienstleistung in der Stellung eines unmittelbaren Staatsbeamten zu. 2) Diejenigen Personen, welche nur in eine Arbeitsverhältnisse zu Staatsbehörden stehen, find n Staatsbeamte (Motive zu dem Pensionegeseß S. 14). ) Zu den unmittelbaren Staatsbeamten im sionsgeseßes sind der Reg:l nah nur diejenigen zur Wahrnehmung von Geschäften Staatsdienstes berufenen
Gesetzes vom die Wittwen atsbeamten, Minister durch
r Pension oder
haben der Minister Erlaß vom 10. d. ] diesem Geseße bestimmten Wittwen- Hinterbliebenen der ihnen verstorbenen Beamten der lichen Regierungen, Finan nover und Königliche BaukommissionzuBer tung) sowie der] leßten dienstlichen St den Ober-Präsidenten bezw. sidenten übertragen, soweit des Ausführungsbestimmungen vom 5s. zÿ anderweitige Anordnung getroffen ist 0 n 8. 14 des Ges r Wittwen- und Wai] tlih auch die nachfolgenden zu- ber die Berechnung der pensions- der Beamten zu beahten. Jn Betreff des iensteinkommens der Beamten haben zwar in jedem Falle is jedoch e Wittwen ob bei der
nachgeordneten,
. 268) angeor Staatsfonds zu pensi anstalten (§8. 6 Absay
enigen Wartegeldempfänger, Sitzung des H
ellung bei diesen Behörden fungirt haben, zw. Regierungs-Präsidium und Prä- falls nicht unter Nr. 18 der Zuni 1882 zu dem Geseße der die Bewilligung 8 erfolgen soll. aisengelder sind
anspruch uur auf
m privatrech{tlichen iht unmittelbare
nah den Vorschristen in der Bei der Bestimmung de nah demselben Erlaß namen sammengestellten berechtigten Dienstzeit pensionsberetigten D die Etats als Grundlage zu dienen ; vor der Bewilligung geseßliher Kompetenzen an di lt mit Genauigkeit zu prüfen, ten zur Entrihtung von Wittwen- und treffender Weise verfahren ist. die Bemerkungen verwiesen, ständnisse mit sämmtlichen Departementschefs mer unterm 7. J der formellen Einrichtung der und Justifikatorien über Anlaß des Wittwen-Pensionsgeseßes wegen Nr. 2, sowie der §8. 10 bis 12 des Ge- enommen sind, und Folgendes hinzugefügt : eamten, welhe aus einem ihnen früher
Sinne des Pen- (vergl. jedech unten Nr. 5 Absay 4) des unmittelbaren Personen zu renen, b Dienstverhältnifse n die Ableistung des Diensteides . Th. 11. Tit. 10 §.-3 und die er- en über die Diensteide der Beamten). einer haupt\sählichen dienstlihen Stellung stehenden Funktionärs für die Wah er Geschäfte, z. B. als Bahnpolizei- Iben als eines unmittelbaren Staats-
Grundsätze ü
dienstpragmatishen Grundsä erfolgen soll. (Vergl. A lassenen näheren Anordnun Aus der Beeidigung eines nah im Arbeiterverhältnifse nehmung einzelner ihm obliegead beamter, ist die Eigenschaft desse beamten im Sinne des Pensionsgeseßes nicht zu folgern. eines Beamten irrthümli unterblieben, o ienstzeit nicht (§8. 13 des Pensions-
und Waisen wiederho ranziehung der Beam aisengeldbeiträgen in zu Jm Uebrige in die im Einver von der Ober-Rehnungskam lassenen Vorschristen wegen Jahresrechnungen und Ausgaben in Anwendung des 8. 9 seßes unter Nr. 18au
1) Diejenigen
n wird auf
Ist die Beeidigung bindert dies die Anrechnung der D Einnahmen : E
enschaft auch eines beeidigten und des unmittelbaren Staatsdienstes 8 unmittelbaren Staatsbeamten im daß derselbe für die Erfüllung der Staatskasse, sondern von dem leßteren hierzu in seiner rsum überwiesenen M 33 Abfî. 2 des Pensionégeseßes
4) Ausgeslofsen wird die Eig zur Wahrnehmung von Geschäfte verwandten Funktionärs als eine : ensionsgesetes dadur, seiner Dienstpflihten nicht direkt aus einem anderen Beamten — aus dem Besoldung oder als Dienftunkoftenave remunerirt wird. (Ueber die in S.
Sinne des
verliehenen zur Pension berehtigenden Amte aue sind, unterliegen a Pensionsgeseyzes ni
n auch dann den Bestimmungen des cht, wenn fie anderweit, unter Uebertragung
zua andene Ausnahme von dieser Megel vergl. Drucksache des Hauses ? E “C D Nr. 189 de 1871/72 S. 12 if. und Nr. 143 de 5) Die zu untergeordneten Dienstleistungen — in der Kanzlei, als Bote 2c. — angenommenen Funktionäre (vergl. Motive zu dem Pen- sionsgelehe S. 14) sind, soweit dieselben nicht nach der Natur ihrer
eschâftigung unbedingt unter die Regel der Nr. 2 fallen und soweit nit deren Eigenschaft als unmittelbare Staatsbeamte nah den dienst- pragmatischen Grundsäßen in den einzelnen Betworäungen au unter der nahbezeihneten Vorausseßung ausgeslossen ift, im Sinne des Pensionsgeseßes nur dann zu den unmittelbaren Staatsbeamten zu renen, wenn die Annahme detseczan nicht blos aushülfsweise und vorübergehend, sondern zur Befriedigung eines dauernden Bedürfnisses und mit der Aus\icht auf dauernde Beschäftigung erfolat ist (Stuats- Ministerialbes{luß vom 12. Oktober 1861 — Juftiz-Ministerialblatt S. 252; vergl. auch die Bestimmungen zur Ausführung der 88. 101 bis 108 des Militär-Pensionsgeseßes VI. Nr. 2 — Ministerialblatt für die innere Verwaltung 1875 Seite 150 — und A. G. O. Tb. III. Titel 5 88. 65 und 66).
Ausgeschlossen ist die Eigenschaft eines unmittelbaren Staats- beamten im Sinne des Pensionsgeseßes namentli für das jenige niht zu den Versorgungsberecbtigten (8. 14 Nr. 3 des Pen- sionsgesetes) gehörige Personal der Eisenbahnverwaltung, welchem als Billetdrucker, Stempler, Magazinaufseher, Bureau- und Kafsen- diener, Wagenmeister, Rangirmeister, Portier oder Perron- diener, Kohlenmesser , Weicbensteller, Brückenwärter , Bahn- wärter, Krahnmeister, Aufseher der. hydraulishen Krähne, Telegraphist, Nachtwächtex , Magazinwächter , Brückengeld- einnehmer, Lademeister oder Bodenmeister, Lokomotivheizer, Mascinenheizer, Maschinenwärter, Schaffner, Bremser, Schmierer, Steuermann, Matrose, Schiffsheizer oder Trajektaufseher die Be- zeichnung als Hül fsfunktionär beigelegt ist, soweit nit unter be- sonderen Umständen für einzelne Kategorien abweichende Bestim- mungen von dem Departementshef im Einverständniß mit dem Finanz-Minister getroffen sind. i: /
Hat eine Beschäftigung der im Absaß 1 gedachten Art in un- unterbrocener Folge zur Anstellung in einem zur Pension aus der Staatskasse berechtigenden Amte geführt, so ist zu vermuthen, daß von vorne herein die dauernde Beschäftigung des Funktionärs beabsih- tigt gewesen ist. E L
Versorgungsberech{tigten ist au die Zeit nur vorübergehender Beschäftigung in Stellungen der im Absatz 1 und 2 bezeicbneten Art anzurechnen (Staats-Ministerialbes{luß vom 31. Mai 1842 — Justiz- Ministerialblatt Seite 215, §. 14 Nr. 3 des Pensionsgeseßzes).
6) Die Dienstzeit bei einer in die dauernde Verwaltung des Staats übernommenen Eisenbahn gelangt, sofern die Annabme des Funktionärs zur Dienstleistung in der Eigenschaft als Beamter na ch der dauernden Uebernahme der Verwaltung der Bahn dur den Staat erfolgt ist, von dem Beginn solcher Dienstleistung ab, sofern dagegen leßtere bereits vor jenem Ereigniß begonnen hat, erst von demjenigen Zeitpunkte ab zur Anrechnung, an weldem der einzelne Funktionär aus der Stellung eines Gesellschaftsbeamten ausdrüdlich in den unmittelbaren Staats8- dienst übernommen ist, insoweit niht von dem Departements-Ghef im Einverständniß mit dem Finanz-Minister cine Anordnung dabin getroffen ist, daß ohne besonderen Nachweis der Uebernahme des Be- amten in den unmittelbaren Staatsdienst beziehungsweci]e der Bei- legung der Eigenschaft als Staatsbeamter die Dienstzeit von cinem bestimmten Zeitpunkte ab zu berechnen ist. i ;
Für die mit der Niederslesis-Märkischen Eisenbahn ihrer- nommenen Beamten ist die pensionsfähige Dienstzeit vom 1. Januar 1852 ab zu berechnen. : :
7) Die Anwendung der Vorschrift des 8.14 Nr. 4 des Pensions gesetzes wegen ausnahmsweiser Anrechbnung einer Zeit praktischer Be- s oußerhalb des unmittelbaren Staatédienstes seyt vor- aus, da :
Foldî e Beschäftigung zum Zweck der „technischen“ Ausbilduns érfolgt ift, i
b. in den Prüfungsvorschriften angeordnet ist, daß eine über Dauer nach „autdrücklich“ bestimmte Zeit der Zulaffung zu der Prüfung vorausgehen müsse, : i
c, der Beamte nit vor der Zulafsung zu der Prüfung während des nah den Prüfungévorschriften erforderlichen Zeitraums im un- mittelbaren Staatédienste praktish beschäftigt gewesen ist.
8) Wegen Berecnung der Dienstzeit der Baubeamten wird auf die Circularverfügung vom 26. September 1882 (Ministerialblatt für die innere Verwaltung S. 256) verwiesen. S :
9) Die Zeit der Funktion im Elsaß-Lothrinzischen Landesdienfte ift als Reichsdienst im Sinne des §. 14 Nr. 2 des Pensionsgeseßes zu erachten und daher bei der Pensionirung anzurechnen. S
10) Die aktive Dienstzeit in einem Großherzoglich hessischen Truppentheil gelangt allgemein in gleicher Weise, wie die Dienstzeit in einem Truppentheil der für ihr gesammtes Gebiet dem Nord- deutschen Bunde beigetretenen Staaten, vom 1. Juli 1867 als dem Tage des Inkrafttretens der Bundesverfassung ab zur Anrechnung (8. 14 Nr. 2 und §. 15 des Pensionsgeseßes). _ i
11) Nab §. 14 Nr. 2 und §. 15 des Pensionsgesezes find die Vorschriften in dem S. 50 des Militär-Pensionsgeseßes vom 27. Juni 1871 (R. G. Bl. S. 275). dem 8, 51 des Reichsbeamten- gesetzes vom 31. März 1873 (R. G. Zl. S. 61) und des Gesezes vom 30. März 1880 (R. G. Bl. S. 99) über die Doppelrechnung ge- wisser Dienstzeiten in der Kaiserlihen Marine, sowie in dem Civil- dienst des Norddeutschen Bundes oder des Deutschen Reichs au für die Feststellung der aus der preußischen Staatskasse zu gewährenden Civilpensionen maßgebend. : j : :
Dagegen wird die Anrechnung etner Dienstzeit vor dem Beginn des cinundzwanzigsten Lebensjahres aub in dem Falle des §8. 54 des Militär-Pensionsgeseßes dur die Vorschrift des §. 16 Absay 2 deé Pensionégeseßes vom 27. März 1872 in Verbindung mit Artikel I. Pen der Novelle vom 31. März 1882 zu diesem Gesetze ausge-
ossen.
12) Wezen Berechnung der Militärdienstzeit in den im Jahre 1866 neu erworbenen Provinzen wird auf die Verfügungen vom 21. Mai 1874, 6. Januar 1875 unter Nr. 4 und 3. Juni 1878 (Minifterialblatt für die innere Verwaltung 1874 S. 166, 1875 S. 67 und 1878 S. 116) Bezug genommen. :
13) Nah den ergangenen Allerhöchsten Anordnungen ift der Dienstzeit ter Beamten ein Kriegsjahr (S. 17 des Pensionsgeseßes vom 27. März 1872) in folgenden Fällen hinzuzurewnen:
a. für die Theilnahme an Gefechten der Feldzüge in Sclcs- wig-Holstein beziehungsweise in Jütland in jedem der Jahre 1848, 1849 und 1850, in den Kämpfen des Jahres 1848 in dem Große herzogthum Posen und des Jahres 1849 in der Pfalz, sowie in dem Großherzogthum Baden und in Dresden, desgleichen für die Theilnahme an dem Gefecht des Dampfschiffes ,„ reußischer Adler“ am 27. Juni 1849 mit der dänischen Kriegsbrigg „St. Croix.“ Der Besiß der unter dem 23. August 1851 gestifteten Denkmünze für wirklide Kombattanten ift für sich allein nit ausreichend, den Nachweis der Theilnahme an einem Gefecht zu begründen.
Die Theilnahme der Beamten an Gefechten ist als erfolgt zu erabten, wenn sie zum Verbande der kämpfenden Truppen gehört und si im Gefolge derselben ihrer Berufspfliht gemäß während des Gefechtes thatsäcblih befunden haben _
_b. für die Theilnahme an dem Feldzuge des Jahres 1864 gegen Dänemark.
Für die Betheiligung is der statutenmäßige Besiy der dur Königliche Ordre rom 10. November 1864 gestifteten Kriegsdenk- münze maßgebend.
c. Für die Betheiligung an dem Feldzuge des Jahres 1866.
Für die Betheiligung ist der statutenmäßige Besitz des dur Königliche Ordre vom 20. September 1866 gestifteten Erinnerungê- kreuzes maßgebend. :
Die Anrechnung dieses Feldzuges als Kriegsjahr soll au für diejenigen Offiziere, Beamten und Mannschaften der Truppen außer- preußischer deutscher Staaten erfolgen , welche einer Preußen fein d-
lichen Armee angehört haben, sofern dieselben _an einem e Tbeil genommen oder behufs Ausführung von Operationen u frie: gerte FrEen die Grenzen ihrer damaligen Heimathsländer über- en. d. Für den Feldzug gegen Frankrei in den Jahren 1870 un 1871 na der Aer Sf Ordre vom 16. Mai 1871 : y „Ich bestimme, daß der Feldzug gegen Frankreih von 1870/1 den an solbem Betheiligten bei Berechnung ihrer Dienstzeit nach folgenden Grundfäßen als Kriegédienstzeit in Anrechnung zu
bringen ist: Í
1) Denjenigen Betheiligten, welche in jedem der beiden vor- bezeihneten Jahre an einer Schlacht, einem: Gefecht resp. einer Be- lagerung, Theil genommen, oder welhe je zwei Monate aus dienft- liher Veranlassung in Frankreich zugebracht haben, kommen zwei Kriegsjahre in Bure dung: det G
) Denjenigen dagegen, welche diese Bedingungen nur in cinem der Jahre 1870 oder 1871 erfüllt, sowie denjenigen, welche, ohne an einem Kampfe Theil zu nehmen, nur in beiden Jahren zusammen zwei Monate fortlaufender E aus dienstliher Veranlassung in Mas zugebracht habea, ist nur cin Kriegsjahr in Anrechnung zu ringen.
Die Anrechnung des Jahres 1871 als Kriegsjahr für diejenigen, welche in diesem Jahre niht an einem Kampfe betheiligt S findet jedo überbaupt nur in dem Falle statt, wein die Betreffen- den bis zum 2. März dieses Jahres mindestens zwei Monate aus dienstliher Veranlassung in Frankreih anwesend waren. *
Als Grenze Frankreichs im Sinne der Ordre ist die Grenze zu verstehen, wie sie vor Ausbruch des Krieges beftand.
14) Zur Anrechnung in Gemäßheit des leßten Absatzes des §. 19 des Pnfondgctenes gelangt
für die mit dem früheren Kurfürstenthum Hessen in den un- mittelbaren preußishen Staatsdienst übernommenen Beamten die Zeit ihrer Funktion im Hofdienste,
: für die mit dem vormaligen Köni reich Hannover in den un- mittelbaren preußischen Staatédienst übernommenen Beamten die
eit ihres etwaigen früheren Civil- oder Militärdienstes in anderen
taaten, sowie ciner in dem vormaligen Königreiche Hannover früher auêgeübten öffentlihen Funktion als Sachführer, Gemeindebeamter u. #._w., sofern nit bei ihrer Anstellung im Hannoverschen Staats- dienste ein Anderes bestimmt ist.
— Nah Mittheilungen aus dem Auslande ist von der Artillerie-Direktion der Pulverfabrik zu Fossano in Jtalien für den 28. April d. J. bis 3 Uhr Nachmittags eine Submission auf die Lieferung von 100 000 kg raffi- nirten Salpeters zum Taxwerthe von 70 000 Lire aus- geschrieben worden.
Ueber die speziellen Bedingungen ist das Nähere an Ort und Stelle einzusehen.
— Das „Mar.-Ver.-Bl.“ veröffentliht folgende, in die Instruktion für den Kommandanten eines von S. M. Schiffen oder Fahrzeugen aufzunehmende Anmerkung:
Durch bezüglihe Erlasse der Regierungen der Küsten- staaten des Deutschen Reichs ist es den Deutschen Kauf- fahrteischiffen E die Nationalfslagge zu
eißen, sobald sie ein Schiff oder Fahrzeug der Kaiserlichen
arine, eine Festung oder ein Küstenfort passiren, welche ihre Nationalflagge geseßt haben. Dasselbe gilt nah Seegebrauch bei der Begegnung mit Kriegsschiffen befreundeter Mächte auf See. Gleichzeitig ist den Kommandanten S, M. Schiffen und Fahrzeugen das Recht zuerkannt worden, die Befolgung der über die Führung der Nationalflagge bestehenden Vorschriften durch die deutschen Kauffahrteischiffe zu überwachen. Sie sind daher berechtigt : a. die Kauffahrteischiffe, welche der Vorschrift im ersten Saß zuwider die Flagge zu zeigen unterlassen, zum Seten der Flagge anzuhalten und geeigneten Falls zu nöôthi- gen, b. den Kauffahrteishiffen solhe als Nationalflagge ge- führte Flaggèn, welche den O Vorschriften nicht entsprechen, und solhe von den elben geführte Wimpel, welche dem Wimpel der Kaiserlichen Marine ähnlich sind, weg- zunehmen, auch die unbefugte Führung der deutschen Flagge zu verhindern. Jn den deutschen Häfen und auf deutschen Rheden is wegen etwaiger, zur Ueberwachung und Ausfüh- rung der vorstehenden Bestimmungen erforderlich erachteter Maßnahmen gegen einzelne Schiffer in der Regel die Ver- S der zuständigen Hafenpolizeibehörde in Anspruch zu
en.
— Der Stempelsteuer nach dem Reichs-Stempel- abgabengesey vom 1. Juli 1881 unterliegen, nah einem Urtheil des Reihsgerichts, 1, Strafsenats, vom 12. Fe- bruar d. Js., nicht die Einzahlungen auf ein Aktienkapital, sondern nur die hierüber ausgestellten Jnterimsscheine. Werden Einzahlungen geleistet, ohne daß darüber Aktien- antheils- oder Interimsscheine ausgestellt und ausgegeben werden, so ist eine Stempelsteuer nicht zu entrichten.
Kiel, 16. April. (Kl. Ztg.) Die Einschiffung der Ka- detten an Bord der Fregatte „Niobe“ aa n 18. d. Mts., Nachmittags 2 Uhr, statt. — Die Brigg „Rover“ ging heute Vormittag nah Eon auf Station, und heute Nachmittag erfolgt die inshiffung der neu eingestellten Schiffsjungen auf beiden Briggs.
Sigmaringen, 15. April. (Schwäb. Merk.) Für diese Wodthe stehen zahlreiche Besuche am Fürstlichen Hofe hier in Aussicht ; Dienstag Mittag trifft der König von Sachsen hier ein, zugleih mit der Gräfin von Flandern. Abends werden sodann die rumänischen Majestäten mit dem Prinzen Leopold von Hohenzollern und am folgenden Tage Prinz Friedri ch von Hohenzollern mit seiner Gemahlin erwartet. Der König Carol von Rumänien feiert am 20. d. M. sein Geburtsfest, dieses Mal in der alten Heimath im väterlichen Stammschlof}se.
_ Bayern. Mslinchen, 17. April. (W. T. B.) Der König von Sachsen is heute Morgen zum Besuh des Bk von Hohenzollern-Sigmaringen nach Krauchenwies
reist.
— 17. April. (W. T. B.) Der Herzog von Aosta und die Herzogin von Genua haben heute Mittag mittels Extrazuges die Rückreise nah Jtalien angetreten ; die Prinzen und Prinzessinnen des Königlichen Hauses gaben denselben bis zum Bahnhof das Geleit.
… Vaden. Karlsruhe, 16. April. (W. T. B.) An- läßlih des Ablebens des Großherzogs von MeXlen- burg legt der Hof auf drei Wochen Trauer an.
MeckXlenburg. Schwerin, 16. Aprl. (W., T. B.) Fn der dur das Staats - Ministerium ad mandatum speziell er- lassenen Proklamation, durh welche der Großherzog Frie drich Franz 111. die Regierung antritt, heißt es u. a.: Sehr lar ind Wir und Unser Haus getroffen, unerseßlih ist der Verlust für Uns und das gesammte Vaterland, das einen väterlichen Fürsten mit stets liebevoll sorgenden Gesin- nungen für jeden seiner Unterthanen verloren hat. Wir er-
werden unablässig bestrebt sein, seinen hohen Anforderungen zur Beförderung der Wohlfahrt Unserer geliebten Unterthanen zu entsprehen. Möge Gott Uns dazu Beistand verleihen! So An e o en, auch u E iebe g Treue Erbe zu
, nserem verklärten Herrn Vater in
Grade e E, E mar, 9 E __— Die „Medckl. Anz.“ melden: „Dem Vernehmen na wird Se. Königlihe Hoheit der Cre s Trieders Franz 11, dem ausdrücklihen Wunsch und
illen seines nun in Gott ruhenden Vaters Folge leistend, noch nit in nächster Zeit in seine Lande zurückehren, sondern in der Riviera den Eintritt der milderen Jahreszeit abwarten. Dagegen dürfte sih der Staats-Minister Graf von Bassewißz in nächster Zeit zu Sr. Königlichen Hoheit begeben.“
n demselben Blatte lesen wir über die Entstehang der Krankheit des verewigten Großherzogs Folgendes: Es ist die Annahme, daß Se. Königliche Hoheit auf der Nachtreise im offenen Wagen, als er am 6. April von hier um 10 Uhr Abends nah Parchim zu einer Jnspektion fuhr, den Grund zu einer Erkältung gelegt habe. Am 8. April fand bekannt- lih das nicht unbedenkliche Brandunglück in der Centralhalle statt, und hier eilte der Großherzog, seinem bekannten Pflicht- gefühl Folge leistend, zur MitternaWtsstunde an die Brandstätte. Er kehrte von dieser nächtlichen Strapaze scheinbar munter und im körperlihen Wohlbefinden zurück, und während \ih Se. Königliche Hoheit noch auf einige Stunden zur Ruhe begab, wurden die Vorbereitungen zu der auf Montag Morgen angeseßten Abreise nah Mentone beendet. Am 9. April früh 5 Uhr war der Großherzog {hon wieder auf und nahm in aller Morgenfrühe unter Assistenz des Staatsraths von Bülow und des Bauraths Daniel eine Befichtigung des Bauplayzes für das neue Hoftheater vor, um über die definitive Frontstellung des zukünftigen Gebäudes Anordnun- gen zu treffen. Von diesem Gange kehrte der Großherzog etwas angegriffen zurück; er hatte Huftenreiz und leichten Schüttelfrost zu bekämpfen. Nichtsdestoweniger malhte er sih zur Reise fertig und begab sich aus seinen Gemächern in die- jenigen der Frau Großherzogin, um mit derselben den Wagen zu besteigen. Doch kam er alsbald wieder zurück, indem er halb scherzend an den dienstthuenden Kammerdiener die Worte richtete : „I darf nicht reisen, die Großherzogin s{hickt mich zu Bett. Se. Königliche Hoheit legte sich nieder, der Leibarzt ward ungesäumt herbeigerufen, welcher eine starke Ae konstatirte, die alsbald in Lungenentzündung aus-
— 17. April. (W. T. B.) Die Großfürstin Maria Paulowna ist heute Vormittag um 11 Uhr eingetroffen. __— Der verstorbene Großherzog hat selbst die Bekleidung seiner Leiche bestimmt: den Rock des Medlllenburgischen Grenadier-Regiments nur mit dem Militär-Verdienst:- Orden und darüber den Mantel, den er im Feldzuge 1870/71 getragen hat.
Oesterreih-Ungarn. Lemberg, 16. April. (W. T. B.) Jn Jaworow widerseßte sih die Bevölkerung den Vor- bereitungen der Behörde zur Kultivirung der Flugsandsgründe und griff die zur Hülfe herbeigezogenen Ulanen mit Stangen und Pfählen an. Das Militär machte nur von der flachen Klinge Gebrau; zehn Personen wurden verwundet, die Rädelsführer verhaftet.
Belgien. Brüssel, 16, April. (W. T. B.) Dem „Echo du Parlament“ zufolge wird die Regierung in Kurzem der Repräsentantenkammer einen Gesetzentwurf über Explosivsto ffe vorlegen.
Großbritannien und Jrland. London, 16. April. (W. T. B.) Jn der heutigen Sißung des Unterhauses erklärte der Unter-Staatssekretär Fißmaurice auf eine An- frage Bourke's: die Regierung sei mit den übrigen Mächten, welche den Berliner Vertrag unterzeihnet hätten, in Betreff einer baldigen Regelung des Tributs Bulgariens, _Montenegros, Serbiens und Griechenlands in Berathung ge- treten. Zur Zeit würde über diese Frage von den Bot: \chaftern in Konstantinopel verhandelt, ein bezügliches Ueber- einkommen sei aber noch nicht getroffen. — Auf eine Anfrage Hay's antwortete der Unter - Staatssekretär Ashley: der Gouverneur von Queensland. habe telegraphisch gemel- det, daß er von Neu-Guinea, um zu verhindern, daß es von anderen Mähhten in Besiß genommen werde, im Namen der Königin habe Besi ergreifen lassen, bis die englische O über seine heute abgehende Note entschieden haben werde.
Der in Glasgow verhaftete Bernard Gallagher er- chien heute vor dem hiesigen Polizeigericht unter der An- \huldigung, Sprengstoffe zu unerlaubten Zween besessen zu haben. Die Verhandlung wurde auf Donnerstag vertagt.
Dublin, 16. April. (W. T. B.) Heute begann der Prozeß gegen Curley, welcher der Theilnahme an der Ermordung Bourke's angeklagt ist. Fünfzig Dubliner Bürger, welhe zur Wahl als Geschworene geladen, aber nicht er- schienen waren, wurden zu einer Geldstrafe von je 100 Pfd. Sterl. verurtheilt. Der Staatsanwalt erklärte, daß Curley als ein Führer der Bande der Unüberwindlichen, Brady und Andere in den Phönix-Park, be leitet und den Mördern Jnstruktionen ertheilt habe. Der Denunziant Carey wieder- holte seine früheren Aussagen, erklärte, daß die Unüberwind- lihen 22 Mal die Ermordung Forsters geplant hätten, und gab Details von anderen Plänen zur Ermordung verschie- dener Beamten an.
Frankreich. Paris, 14. April.
heutige „Journal officiel“ veröffentlicht des Schiffslieutenants Le Jumeau de zum Fregattenkapitän und gleichzeitig seine Ernennung zum außerordentlihen Gesandten Frankreihs am Hofe von Hué (Anam). Derselbe wurde bereits vom Minister der Auswärtigen Angelegenheiten zur Entgegennahme seiner Jnst- “tionen ‘empfangen und wird sich am Sonntag in Mar) le auf dem Packetdampfboot „Amazone“ nah Anam-Toni g einschiffen. Hr. de Ker- garadec wird den frühere: französishen bevollmätig- ten Minister Reinhardt , de bekanntlich abberufen ist, beim Kaiser Tu - Duc ersegen Seine Ernennung ändert übrigens nihts an den früh.ren Entschlüssen der fran- ösishen Regierung, von den Kammern einen Kredit zur Be- ebung des Deltas des Rothen Flusses zu verlangen, um das rotektorat Frankreihs über Tonking zu sichern. Jm Gegen- theil: Hr. de Kergaradec ist beaustragt, dem Kaiser Tu-Duc einen neuen Vertrag zu unterbreiten, in welchem die Rechte
(Fr. Corr.) Das ie Beförderung Kergaradec
kennen den schweren Beruf, der Uns überkommen ist, und
ganen zur Krönung nah Moskau begeben. selben werden dem Kaiser und der Kaiserin eine werth- volle Schüssel und ein Salzfaß überreichen. Zum Krönungs- tage werden in Moskau au Deputationen vom Kaukasus und aus Transkaukasien sowie von den Kirghisen der Gebiete Turgai, Ural, Sempalatinsk und Akmolinsk erscheinen.
Frankreichs genauer bestimmt und besser garantirt sind. Falls
Tu-Duc in den Vertrag nicht einwilligen sollte, ist die fran- zösishe Veith eutsmesen ay ence von Rave rs rung des heute no i E erzwingen. g ch gültigen Vertrages von
— 14. April. (Köln. Ztg.) Die Frage betreffs der Ar - beiterwohnungen is} endgültig geregelt. N aer Me Gesehentwurf, der den Kammern nach ihrem Zusammentritt vorgelegt werden wird, enthält zwei verschiedene Abkommen; das eine betrifft den Staat, das andere die Stadt Paris. Der Staat begünstigt nur das System, welches im Bau von kleinen Häusern besteht, deren Eigenthümer man nach zwanzig Jahren durch die Bezahlung einer Jahressumme wird, welche einen mäßigen Miethszins nicht übersteigt. Der Staat über- nimmt die Bürgschaft für die Vorschüsse, welche der Crédit Foncier den Bauunternehmern macht. Das zweite Abkommen, dasjenige, welches die Stadt Paris abgeschlossen, hat haupt- sählih die Mittel in Sicht, um die Unternehmer zum Bau von Häusern zu bestimmen, wo der Miethzins 150—300 Franken beträgt. Die beiden Verträge wurden dem heutigen Minister- rath vorgelegt und von demselben gutgeheißen.
— 16. April. (W. T. B.) Der „Temps“ kommt nochmals auf das Verhalten des französischen Gesandten in China, Bourrée, zurück, welher einen Vertrag, durch den die Souzeränetät Chinas über Anam anerkannt wurde, unterzeichnet und denselben per Dampfer nah Paris gesandt habe, anstatt die Regierung telegraphish' um Rath zu fragen. Der Vertrag sei während der interimistischen Leitung der Auswärtigen Angelegenheiten nah Paris gekom- men; sobald Challemel - Lacour das Ministerium des Aus- wärtigen übernommen habe, hätte er Bourrée abberufen.
Marseille, 16. April. (W. T. B.) Der Strike der H an arbeiter E at B früh fand eine Ver-
1 ng von ca. . strikenden Arbeitern statt, di keinem Resultat führte. E
_ Türkei. Konstantinopel, 16. April. (W. T. B. Die Botschafter der Mächte traten heute zu einer Ee in der Libanonfrage zusammen, die Versammlung wurde lige e e Be M vertagt, weil ih der eng-
rtreter Wyndham und der russishe Botschaste is dof ohne Jnstruktionen befanden. O E E
_ Rumänien. Bukarest, 16. April. (W. T. B.) Der Minister des Ausw ärtigenwirdmorgen nahSigmaringen abreisen, um dem Könige Karl im Auftrage des Kabinets Bericht zu erstatten. Der König wird voraussihtlich am 1, Mai zurückehren. — Konstantin Rosetti is gestern aus Paris hier wieder eingetroffen.
Serbien. Belgrad, 16. April. (W. T. B.) Bei der gestrigen Hoftafel brachte der König einen Toast Mt den neuen Metropoliten Theodosius Mraowitsh aus. Der König gab dabei der Hoffnung Ausdruck, daß dic Geistlichkeit die auf Aufrehthaltung des innern Friedens und auf die Entwidck-lung des Fortschritts gerichteten Bemühungen der Regierung unterstüßen werde und dankte zugleih dem serbi- \hen Patriarchen Angelic und dem an dem Diner theilnehmen- den Bischofe von Temeswar für ihre Bereitwilligkeit, auch ihrerseits zur Wiederherstellung normaler Verhältnisse in der serbischen Kirche beizutragen.
__— 17. April. (W. T. B.) Der Gesandte Bogicevic reist morgen nah Wien, um an den Sizungen der conférence à quatre theilzunehmen.
Bulgarien. Sofia, 16. April. (W, T. B.) Fürst Alexander is heute von hier abgereist und wird sich morgen auf dem türkischen Aviso „Jzzedin“ in Varna nah Konstantinopel einschiffen. Während seiner Abwesenheit führt der Minister- rath die Regentschaft.
Nusland und Polen. St. Petersburg, 16. April.
(W. T. B.) Nach hier eingegangenen Nachrichten werden sich
von Semiretschensk drei heimisher Kirghisen,
Deputationen ein- Tarantschen uud Dun- Die-
Jn dem politishen Prozeß gegen die Theilnehmer
des südrussishen Arbeiterbundes, dessen gerichtliche Verfolgung durch den General Strelnikoff zu der Ermordung des Generals durch Sozialisten geführt hatte, sind 3 Ange- klagte zu lebenslängliher, 7 zu fünfzehnjähriger, 4 zu zehn- jähriger, 4 zu D A Zwangsarbeit und 8 zur Anf
N 0 den entferntesten Ortschaften Sibiriens verurtheilt
iede-
— 17. April. (W. T. B.) Das „Journal de St.
Pétersbourg“ bringt einen dem verstorbenen Groß- herzog von Mecklenburg gewidmeten, sehr warmen Nach- ruf, in welchem gesagt wird: derselbe sei ein Musterregent ge- wesen und habe die Liebe und Verehrung seiner Unterthanen, für deren Wohl er während seiner mehr als 40jährigen Re- gierung unablässig gearbeitet, wohl verdient.
Anläßlih der Depeshe der „Agence Havas“ aus
Konstantinopel vom 11. d., betreffend die Ernennung eines
neuen Gouverneurs für den Libanon, er innert das „Journal de St. Pétersbourg“ an seine frühere Mittheilung, daß Rußland in der Libanon-
frage gar nicht Partei ergriffen habe, und daß es jeden von den übrigen Mächten genehmigten Kandidaten acceptiren würde, der für die Jnteressen, die Rußland im Libanon zu {hüten habe, dieselben Garantien wie Rustem Pascha böte. Was Bib Doda anbelange, so habe die russishe Regierung nicht umhin gekonnt, auf dessen Jugend und Unerfahrenheit in den Landesgeschästen sowie auf seine Nichtkenntniß der Sprache hinzuweisen. Hiervon O habe indeß das St. Peters- burger Kabinet keinen vorge aßten Entschluß; dasselbe werde sicherlih kein Hinderniß schaffen, wenn die Mächte einig seien,
Die Adelsmarschälle und der eladen worden, sih spätestens am 18.
ohe Adel sind ein- tai (6. Mai a. St.)
n Moskau einzufinden.
Zufolge Allerhöchst bestätigten Dekrets des Reichs-
raths wird bei Eröffnung der Schiffahrt von in Kronstadt einlaufenden Segelsch iffen 1 Kopek, von Dampfern 2 Kopeken pro La Schutt und Unrat
als Steuer für die Entfernung von
erhoben. Warschau, 17. April. (W. T. B.) Ein Student
der Medizin, Namens Busse, insultirte gestern den Univer- sitäts-Kurator Apuchtin in dessen Kanzlei. Die Untersuchung ist eingeleitet.
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