1883 / 90 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 17 Apr 1883 18:00:01 GMT) scan diff

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Sturz u. dergl. führten zunä} zu keinem Ziel, endlich ergab fi aber, daß das junge Mädchen vor Monaten oder Jak- ren einen S{lag durch einen Kastendeckel, der beim Heruauter- büden ibr auf den Kopf gefallen war, erlitten hatte. Es fand si s{ließlich auch eine kleine s{merzhafte oder beschädigte Stelle am Schädel. Die eingehende Untersubung von Munck gab dem Augen- arzt und dem Chirurgen die Ueberzeugung, daß diese Stelle derjenigen Stelle des Kopfes entspra, wo nach den Munl’schen Untersuchungen der Centralsit für die Sehthätigkeit war, und sie mußten also an- nebmen, daß durch den Slag des Schlosses ein Eindruck in die Hirnhaut veranlaßt war. Sie ents{lossen sich zu einer Trepanation. Die Operation war besonders s{wierig, weil eine Anwabsung der Hirnhaut bereits cingetreten war. Die Operation gelang so vollkommen, daß, als die junge Dame aus der Narkose erwate und der Arzt ihr 2 Finger vorbielt, sie das Wort „zwei“ aussprac, und nah wenigen Wodben war sie vollkommen gesund geworden wie je vorher und sie ift es no heute. Meine Herren, werden sole Eltern nit den Namen Muncks und den Affen segnen, an dem die bahnbrechenden Versuche vorher gemact sind. i:

Dieser berühmte Muncksche Affe befindet sid meines Wissens beute no in: Aquarium, und ih habe zufällig gehört, daß, wenn Herr Mundck ihn besucht, der Affe außer sich vor Freude ist.

Meine Herren! Sie müssen nicht glauben, daß solche vivisekto- rise Versuche mit der Grausamkeit ausgeführt werden, wie der Laie es zu veriiuthen geneigt 1st. Dieser kostbare Affe, an dem die Ver- suche gemacht sind, ist stets narkotisirt. Er ist trepanirt, er ift anti- \eptisch behandelt, und wenn die Pa irgend cinen Chirurgen be- fragen, dann werden sie überall die Ueberzeugung aussprechen hören, daß bei einer richtigen Behandlung \{merzhafte Empfindungen nur

ering oder meist gar nicht vorhanden sind, etwas, was der Laie rüher eigentlich gar nit verstehen konnte. G

Nun will ich Ihnen einmal das Gegentheil erzählen und Ih nen cinen Fall vortragen, der einen Prinzen betraf. Z

Es ist cin Prinz zweiunddreißig Mal trepanirt worden, weil nah der tüdbtigen Diagnose der Siß des Uebels innerhalb des Schädels war, und weil immer die Aerzte hofften, sie würden endlich den Siß des Uebels finden. Sie haben ihn nit gefunden. Damals gab es noch nit cinmal cine Narkose. Der Prinz hatte 32 Löher îim Schädel urd sein Leiden behalten. Heute liegt die Sade so, daß nach den Munckschen Versuchen cine Irrung in Bezug auf den Siß des Uebels nur ungefähr auf das Spatium eines Centimeters mögli ist. Sie werden mir Ret geben, daß dur diese Beschränkung {on ein großartiger Erfolg erzielt worden ift. :

J will ein anderes Gebiet berühren, ein Gebiet, welbes noch mehr in die allgemeine Verwaltung hinübergreift. Jch meine die Lehre von den Seuchen. Sie wissen, daß das Reihs-Gesundheitsamt cine der wichtigsten Thier-Versuchsanstalten ist, ich weiß nicht, ob die Herren \ih die Freude gemacht haben, die maßgebenden und bahn- brechenden Kochschen Untersuchungen über die Bacterien zu lesen; da werden Sie finden, daß eine große Anzahl von Thieren, Mäuse, Ratten, e Rene Kanincten fet mit ihren Biographien angeführt werden mit ihren Nummern, unter ganauester Angabe der Erscheinungen, an denen sie in 9 bis 14 Tagen zu Grunde gegangen sind. Meine Herren, wenn Sie mit solchen Versuchen die physiologisben Thier- versuche vergleicben, so werden Sie mir wohl zugeben, ‘daß oft die physiologischen Thierversuche viel honender sib gestalten, und doch, glaube ih, wird keiner von Ihnen den Muth haben zu verlangen, daß nachdem das Problem der Seuchenerforshung hingestellt und scine Lösung begonnen ist, das Reichs-Gesundheiteamt nicht auf der betretenen Bahn fortshreiten solle. Mein Herr Vergänger und auc ih in Verbindung mit dem Herrn Minister für Landwirthschaft haben seit Jahren die eingehendsten Versuche über die Perlsucht anstellen lassen. Die große Frage, mit der wir uns beschäftigen, ist die, in wteweit ist die Milch perlsüchtiger Rinder ansteckend, {ädlich für den menschlihen Organismus ? Es ist dies eine Frage, die für die Er- nährung unseres Volkes von hervorragender Bedeutung ist. Ich kann nicht leugnen, einige Dußend Kälber und andere Thiere haben wir \{on für diesen Zweck geopfert. Wollen Sie nun sagen, wir thun Unrecht ? Wir haben das Räthsel noch nit gelöst, aber das Problem ift ein berectigtes, und doch bin ih der Meinung, daß diese Ver- susthiere oft mehr leiden, als wenn ein Physiologe oder patho- logishe Anatom ein Thier in seiner Weise anästesirt und dann tödtet. Eine andere Frage, meine Herren. Es gehen in Eurova jährlich Zehntausende von Thieren am Milzbrande zu Grunde. Wir quälen uns mit Hülfe der Pasteurschen Nersuche, ein Antidot gegen den Milzbrand zu finden und ein Mittel zu erkennen, welches die Hausthiere immun macht. Wir haben cine ganze Reihe von Thieren auf diesem Gebiete geopfert, sie find eimpft, es sind nit selten Recidive gekommen, sie find zu

runde gegangen. Jst ein solber Versu nun unberedtigt ? ift es ait vielmehr zulässig nit allein vom Standpunkt der Erhaltung des Nationalvermögens, sondern aub vom Standpunkt des Wohl- wollens gegen die Hausthiere im Allgemeinen, daß wir verfucben, vielleicht mit Aufcpferung von bundert Thieren jährli Tausende von Thieren vor der Seuche zu retten ?

Lassen Sie mi, meine Herren, auf die Arzeneimittellehre ein- geben. Auch hier ist dem Laien die Bedeutung des Thierversus sehr [cit klar zu maen. Das Chleralhydrat z. B. ift cinfad hergestellt auf dem Wege pharmakologischer Forschung. Wie kann man ein so großes Mittel im Chloralhydrat, wie Salicylsäure in die Arznei- mittellehre, in die Therapie einführen, wenn nicht in sehr sorgfältiger Weise an Thieren vorher Versube gemaÞt und gelungen find? Die Probleme liegen ja auf der flahen Hand. Ich will ein anderes nennen. Eines der wichtigsten Mittel für die Heilung von manchen Leiden ist das Chinin. Nur die Woblhabenden {ind heute im Stande, mit Hülfe tesselben Genesung zu erlangen. In unseren Kliniken ift es allerdings unter Umständen aub im Gebrau, aber der arme Mann in der gewöhnlichen Praxis muß des Chinin8 ermangeln. Nun quälen {i unsere Gelehrten auf diesem Gebiet seit langer Zeit, ein Mittel zu finden, weldes ähnlihe Eigenschaften wie das Chinin kat und erbebli billiger ist, und weshalb? do nur im Interesse un- serer armen Mitbürger. Nehmen Sie nun eine andere Aufgabe. Sie wiffen, daß Chloral, Chloroform, Salicvlsäure verscicdenartig, oft gewaltihätig auf verschiedene Organismen wirken; se führen sogar zum Tode. Alle unsere Aerzte werden bekunden, daß keine Erfab- rung in der Praxis schreckMider is, als der plôplice Tod in der Chloroformnarkose, indem das Chloroform beut ein un- entbehrliher Begleiter des kranken Menscben is. Nun ift cs au dur Forschungen der Pharmatologen und ledigli unter Anwendung des Thierversuds und zwar wesentlid in unjerer Berliner Anstalt, gelungen, au für den allers{wierigsten Fall der letalen Chloroform- narkose ein Antidot zu finden, also nicht bloß für die früberen Stadien der Chloroformnarkose, sondern au in den allerleßten Stadium; da ist es gelungen, nod nit mit abs@ließender Gewißbeit, aber dod mit einer solchen, daß die Anwendung der Gegenmittel bereits mit Ret erlaubt erseint ein Mittel zu entdecken, welbes die lähmenden Erscheinungen des Ckloroforms in dem Herzen aufhebt. Ic gebe über zu dem Kapitel der Bleivergistung, welbes für unsere gewerblide Entwickclung von unendliwer Bedeutung und für das pharmakologisce Institut fortgeseßt Gegenstand der ein- aebendsten Untersubungen is. Man hat eine Reibe von Gegen- mitteln gefunden, die allerdings nob nit allen Ansprüchen genügen; aber boffentlid wird es dem Fleiße deutsher Forscer gelingen, aub dieses Ziel zu erreihen. Wie aber wollen Sie dicie bier nur angedeuteten Probleme im Jnterefse der leiden- der Mensdbeit und im Intercsse jedes Staatsfkörpers lösen, wenn nit immer in verftändiger Weise auf die Thierwelt zurückgegriffen wird!

Nun not etwas, und das soll der S&luß dieser Beispiele sein, was die Petenten in der \chärfsten Weise verwerfen, die Zuführung

pon Phoëpkbor in den lebenden Organismus. Ih kenne felbît zufällig die betreffenden Präparate in unserem anatomiscben Institut. Sie licfern die Beweise für die erfolgreihen Versuche über das Watbs- thum der Knodben. Für das Thier ift es ja traurig, wenn

es ju sol&en Versuben gebraucht wird; aber die Eltern, die nad:her Vortheil von diesen Experimenten haben, welche sehen und erkennen, daß ihre skrophulösen, in der Entwickelung zurückgebliebenen und ungesund ernährten Kinder wieder zu einem gesunden Knochenbau gelangen, die werten sicherlich die Versuhe der Forscher, die zuvor mit Thieren operirt hahen, gewiß segnen.

Meine Herren! J erwähne alle diese Beispiele mit einer ge- wissen Wärme, denn, weil ich ein Laie bin, weil ich als solher die Berechtigurng und den praktischen Vortheil eines verständigen Thierversußs erkannt zu haben glaube und es für meine Aufgabe halte, das Licht auch einmal auf die andere Seite zu stellen und die Beleubtung auch einmal von einer andern Seite auf den Gegenstand fallen zu lassen. Darin sind wir im Uebrigen alle einig, daß z + egggal vorkommen können, und die Herren mögen si überzeugt halten, wenn mir solhe Mißbräucbe vorgeführt und nachgewiesen werden, daß es mir dann weder an dem Muthe noch auch und das sage ich namentli Hrn. Reichensperger gegenüber noch au an dem Erfolge eines Entgegentretens feblen wird. Aber, meine Herren, Sie werden mir darin Recht geben, wenn Sie sich in die Lage eines verantwortlichen Unterrichts- Ministers versetzen, daß ih erft die thatsählide Vo1 frage entschieden wissen muß und daß es mißlich ist, der verantwortlicden Stelle gegen- über mit einer einfahen petitio principii aufzutreten. Und nun zu Ehren unserer preußisWen wissenschaftlichen fore her noch Eines: Wir kennen die Frage der Vivisektion und die Beunruhigung, welhe dieselbe in Laienkreisen seit Jahren bervorruft, und es giebt keinen preußishen Institut8vorsteher, welcher diese Gefahren übersiebt, unterschäßt und der nit mit allem ibm zu Gebote stehenden Einfluß dahin wirkt, daß der Thierversub \ich in der rihtigen Direktion bewegt und soweit zurückges{raubt wird, wie es im Interesse einer verständigen Problemlöfung mögli ist. Und ih fan unter der Hand sagen Sie Föônnen es meinetwegen aub weiter erzählen daß manche Versuche, die in anderen Ländern zur Bestürzung des Publikums gemacht sind, bei uns durch die eigene Jnitiative der Institutévorsteher selbst aus den Instituten hinaus gedrängt sind.

Und nun zum Sluß. er leßte Herr Vorredner gab der Besorgniß Ausdruck, unsere jungen Mediziner müßten verrohen, ein Ausdruck, den ih seit Jahren in diesen Petitionen gefunden habe und der aub wieder eine petitio principii ist. Es ist für mich in meiner Stellung, wo ih doch einigermaßen die Lage des ärztlichen Standes in der gesammten Monarchie übersehen kann, sehr [on zu entsceiden, ob diese Behauptung eine wahre oder aud nur în einem gewissen Grade eine berechtigte ist. Soll ih ein allgemeines Urtheil fällen, so möchte id im Gegentheil eber zu dem umgekehrten Schluß fommen und will Ihnen dies Urtheil aub etwas näher begründen: Den Maßstab, den ich an diesen Gegenstand anlege, entnehme ih vor Allem der Statistik über die Erfolge unserer Heilanstalten und, meine Herren, Sie mögen noch so mißgünstig über cine Reihe von Versucben denken, so müssen Sie doch zugeben, daß in großartig steigender Pro- ression die Todesfälle in unseren Anstalten im Abnehmen begriffen ind. Früher hatten wir in Deutschland in den äußern Kliniken mit 50, zuweilen bis zu 809/6 als Abgang dur den Tod zu renen, ohne daß wir au nur eine Abnung davon hatten, welche Einflüsse dies bedingten oder wie wir die erkannten Schädlicbkeiten über- winden konnten. Wenn Sie heutzutage die diphteritischen Kinder abziehen, die bäufig in den leßten Augenblicken des Lebens erft zum operativen Eingriff den Kliniken zugeführt werden, so sind jeßt die Sterblichkeitszahlen E herabgedrückt worden, und die ungünstigsten Ziffern belaufen si gegenwärtig auf ungefähr 10 %/o, au auf 8, 6, vielleibt unter Umständen sogar auf 5 0/9. Meine Herren! Wäre das Alles mögli, wenn nit eben dur die Fort- \hritte der Wissenschaft in der Behandlung immer s{chonendere Me- thoden erfunden worden wären, wenn nicht die Schmerzen gelindert, die Kranken \chonender behandelt würden? Und gebe ih über in Beziehung auf die Chirurgie ist der Laie eher geneigt, etwas nach- sitiger zu urtheilen gehe ich über auf die innere Medizin: aub da liefern unsere Krankenbäuser günstige Resultate, und warum ? dod wesentli deshalb, weil . man immer mehr auf die Vorbedin- gungen der Diätetik, auf das Fernbalten {ädlidber Einflüsse über- geht, auf die bessere Unterbringung und Ernährung der Kranken, auf die \{chmerzstillende Behandlung, auf die Fernhaltung massenhafter Medizinen. Auch hier sind großartige Fortschritte gemacht worden, und das ift do nur mögli gewesen, wenn man eben daran fest-

hält, daß der Mens ein Mensch ift, der kein Versucsobjekt ist, der

vor allen Dingen geheilt, nit ausprobirt werdez soll. J möchte Sie nidt weiter mit Anführung von Beweismaterial belästigen, aber wenn Sie den Vortrag von Volkmann in London gelefen haben, den Vortrag Bergmanns in Eisena, ähnlide Kundgebungen anderer maßgebender und Sc{ule mawender Aerzte, so werden Sie fagen, daß die ärztli®e Wissenschaft fich auf einem gesunden Wege bewegt. Die gesunde Bewegung finde ih darin, daß die ärzt- lidbe Wissenshaft ihren Beruf darin erkennt, dem Menscen zu helfen, und darin wird sie, wie ich vertraue, nit nachlafsen.

Der Abg. Dr. Thilenius erklärte, das Haus werde ibm zugeben, daß die Sahe nun wirklih ershöpft sei, und er könnte, wenn er noch irgend ein Wort hinzufügen wollte, die wirklih durchs{lagenden Worte des Ministers nur abshwächen. Der Abg. von Minnigerode könne zu seinen Ausführungen nur dadur gekommen sein, daß derselbe noch nie eine Vivisektion mit eigenen Augen gesehen habe. Er erkenne dessen Bestrebungen ja als _ berehtigte an, insofern sie den Thieren S{merzen ersparen wollten, aber der Abg. von Minnigerode sollte nicht über Dinge sprechen, die derselbe nicht aus eigener Anschauung kenne. Hätte der Abg. von Minnigerode persönlihe Erfahrungen darüber, so würde derselbe wissen, daß die meisten Thiere durch einen Stich in das verlängerte Mark vorher empfindungslos gemaht würden. Während vor 30 Jahren zur Heilung der Lungenentzündung Blutentziehung für nöthig gehalten sei, sei man its durch die Kenntnisse, die man der Vivisektion verdanke, dahin gelangt, das Blut dem kranken Organismus zu erhalten. Ec empfehle den Kom- missionzantrag und bitte, denselben möglichst mit Stimmen- einheit anzunehmen.

Der Abg. Dr. Windthorst erklärte sich für die Anträge von Minnigerode und Janssen, selbst auf die Gefahr hin, für einen Finsterling angesehen zu werden. Beide Anträge ver- langten durchaus nit, daß die Vivisektion sofort überall ver- boten werden solle, alle Argumente, die vom Ministertish bei- gebracht seien, seien dahin gegangen, daß ein absolutes Verbot unzweämäßig sei. Ob die Vivisektion wirklih nothwendig sei, und ob in der That alle die Fälle, die der Minister anführe, auf die Wirkungen der Vivisektion zurückzuführen seien, müsse er für den Augenblick dahingestellt sein lassen, und er be- haupte nur, daß sehr angesehene Aerzte des Jn- und Aus- landes duréaus niht der Meinung seien, wie der Minister

und seine Räthe; zu diesen dissertirenden Gelehrten gehöre

der berühmte Hyril in Wien. Es solle aber über die Noth- wendigkeit der Vivisektion jeßt gar nihts ausgemacht werden es ergebe sih aber aus diesen sehr divergirenden Anfich- ten die Nothwendigkeit, durch eine Enquete, die eine Folge der beiden Anträge wäre, die Sache rihtig zu ftellen. Das Ausland werde deshalb kein mißliebiges Urtheil über dies Haus fällen, sondern die Humanität loben, die in der Annahme dieses Antrages zur Erscheinung komme. Läge die Sache so klar, wie der Minister und seine Räthe sie hinstellen, so würde er nit begreifen, wieso sich eine so weitverzweigte und ausdauernde Agitation gegen die

Vivisektion babe entwickeln können. Die Enquete würde ent- weder die Grundlosigkeit dieser Agitatlon zeigen, oder sie würde ergeben, daß die Bestrebungen derselben gerehtfertigt seien ; um zu diesem Resultat e gelangen, bitte ér, einen der An- träge Janssen und von Minnigerode ayzunehmen welchen, sei ihm gleihgültig.

Damit {loß die Diskussion. Der Antrag Janssen wurde abgelehnt ; der Antrag von Minnigerode dagegen angenonmen. __ Eine Petition des Magistrats und der Stadtverordneten in Schwedt bittet um Ausgestaltung des daselbft bestehenden Progymnasiums zu einem Gymnasium; der Minister für geistliche 2c. Angelegenheiten habe seine Genehmigung dazu versagt, troÿdem die Stadt bereit und im Stande fei, die Kosten dafür zu tragen. Die Kommission beantragte, dieselbe der Staatsregierung zur Berücksichtigung zu überweisen.

Der Abg. von Risselmann unterstügte den Antrag der Kommission. Die Ueberproduktion an akademisch Gebildeten könne niht durch solhe Maßregeln unterdrückt werden, wie sie die Regierung hier vorfschlage. Wenn die Centralbehörde die Absicht hege, ein Progymnasium nicht zum Gymnasium zu machen, so müsse sie diese Absicht hon bei Gründung . der Anstalt zu erkennen geben, während hier das Gegentheil von dem vorliege. Die der Stadt Schwedt benachbarten Städte, welhe Gymnafien hätten, seien zu entfernt, um benußt werden zu können, auch die dortigen Gymnasien meist überfüllt. Schwedt verdiene als große Garnison, als Siy einer reichen Bürgerscaft und eines umfangreichen Tabackhandels um so eher ein Gymnasium, als auf jeden Staatszushuß von Hause aus verzichtet werde.

Der Abg. Seyffardt (Crefeld) betonte, daß zur Abhülfe der immer s{hwerer empfundenen Ueberproduktion an Leuten, die das Gymnasium besucht hätten, die Entwickelung der sehs- klassigen lateinlosen Schule und ihre Ausstattung mit mög- list weitgehenden Berechtigungen nöthig fei.

Der Regierungskommissar, Geheime Ober-Regierungs-Rath Dr, Boniß erwiderte, daß durch die jüngst ausgegebenen Lehr- pläne die Entwickelung dieser Schulen gefördert sei, und daß die Unterhandlungen über die denselben zu gewährenden Berechtigungen noch \{webten. Der vorliegende Fall solle niht cine Bevorzugung der Progymnasien darstellen, sondern nur zeigen, daß ein Ort, für den ein Progymnasium nöthig sei, daruin noch keines Gymnasiums bedürfe; die benahbarten Gymnasien seien- niht so überfüllt, wie der Abg. von Rissel- mann es dargestellt habe. Kein deutshes Land habe so viel Vollgymnasien wie Preußen, aber wo ein solhes nicht hinge- höre, könne man es nicht einrihten, und darum habe die Behörde zu eigenem lebhaftem Bedauern die Wünsche der Stadt Schwedt nicht erfüllen können.

Nachdem der Abg. Dr. Peters als Referent der Kommission betont hatte, daß eine Ueberproduktion an Studirten so allge- mein niht empfunden werde, wurde der Antrag der Kom- mission angenommen.

Es folgte der zweite Bericht der Agrarkommission über Petitionen. Eine Petition der Bewohner der Ortschaften Pferdsfeld, Daubah, Rehbach, Winterburg, Jppenschied, Winterbah und Eckweiler bezieht sich auf Meinungsverschieden- heiten, welche zwischen den Gemeinden einerseits und der König- lihen Regierung andererseits bezüglich der Kapitalisirung und Verwendung der Zinsen desselben für abgelöste Waldgerecht- same entstanden sind. Die Petenten beantragten, daß ihnen das vorenthaltene Ablösungskapital oder wenn das niht ge- schehen könne, die 5 Jahre lang vorenthaltenen Renten zur Auszahlung an die Haushaltungsvorstände, welche urkundlih berehtigt gewesen seien, zugewiesen werde.

Die Kommission beantragte, die Petenten hinsihtlih des Anspruches auf Vertheilung der Ablösungskapitalien auf den Rechtsweg zu verweisen, im übrigen aber die Petition der Königlichen Staatsregierung in soweit zur Berücksichtigung zu überweisen, als die Vertheilung der Zinsen der Ablösungs- kapitalien unter die vormals Forst-Servitutberechtigten auch ohne Genehmigung der Bezirksregierung als rechtlih begründet zu erachten sei.

Der Regierungskommissar, Geheime Regierungs-Rath Noell erklärte sih gegen diesen Antrag, der gegentheils von dem Referenten, Abg. Knebel, zur Annahme empfohlen, und \chließlih au vom Hause genehmigt wurde.

Das Haus erledigte dann noch zwei Petitionen von lokalem Jnteresse, diese betrafen Bitten von Käthnern in Groß-Semlin auf Weitergewährung der Waldweide, und Bitten betreffend Forstberehtigungen mehrerer Gemeinden in Hohenzollern. Das Haus genehmigte die Kommissions- vorshläge ohne Debatte.

j A vertagte fich das Haus um 4 Uhr auf Dienstag 1 r.

Arciv für Post und Telegraphie. Nr. 6. Inhalt : Aktenstücke und Aufiäße: Die Stadt-Fernspreheinrihtung in Berlin (Schluß), Der Postpacketdienst in Niederland. Bestimmungen über die Annahme und Anstellung von Anwärtecrn als Beamte im Post- und Telegraphendienst in Frankrei. Kleine Mittheilungen : Mutbiges Verhalten eines Postillions. Eine „Ochsenpost“ in Dft-

indien. Merkwürdige Briefkasten in älterer Zéit. Einfluß der Fällzeit auf die Güte und Dauer des Holzes. Kleiderkassen in rankrei. Trajektanstalt auf dem Bodensee. Telegraphen-

dräbte in den Straßen von New-York. Literatur des Verkehrs-

wesens: Indieatore Postale del Regno d'’Italia pel 1883. Roma,

Tipografa Eredi Botta. Zeitshriftenübershau. Marineverordnungsblatt. Nr. 8. Inhalt: Flaggen-

beißen von Kauffabrteisbiffen. Zulagen für Büchsenmachers- maate 2c. Instruktion für Kommandanten. Heimatkb- 2c. Zah- lungen. Untersuungsarrestaten an Bord S. M. Swiffe. Torpedos bei den Schießübungen. Schwimmunterricht. Karten=- vermerkte. Sciffsbücherkisten. Revision der 3,7 cm Patronen, SwiffsartilleriezeiGnungen. Personalveränderungen. B& nachhrichtigungen.

Central-Blatt der Abgaben-Geseugebung und Ver- waltung in den Königlich preußishen Staaten. Nr. 8,— Inhalt: Anzeige der in der Gesezfammlung und im Reichsgeseudlatte erschienenen Geseze und Verordnungen. Allgemeine Verwaltungs- gegenftände: Umwandlung des Kaiserlichen. Hauptzollamts in Bremen in ein Königlich preußishes Hauptzollamt. Desgleichen des Kaifer- lichen Hauptzollamts in Lübeck in ein Lübecksches Hauptzollamt. Veränderungen in dem Stande und. in den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen. Von den Geri/otsschreibern aufzustellende Kosten- rechnungen. Von den Beh2rden der Verwaltung der indirekten Steuern ibren obsiegenden Gegnern zu erstattende Proz“ßkoften. dai Steuern: Zollbef,andlung von Talg gewerblichen

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Annoncen - Bureaux. E

Subhastationen, Anfgebote, BVor- ladungen u. dergl.

{170333 Oeffentliche Zustellung.

Der Tagelöhner Johannes Brenner in Ulm, ver- treten durh Recht8anwalt Leipheimer von da, klagt gegen seine mit unbekanntem Aufenthalt abwesende Ghefrau Ursula, geb. Keller, von Söflingen, Ober- amts Ulm, wegen Ehebruchs, beziehungsweise bös- liher Verlafsung mit dem Antrage auf Scheidung der ¿wisden den Parteien bestehenden Ehe dem Bande nah, und ladet die Beklagte zur münd- lden Verhandlung des Recbtéstreits vor die zweite R des Königlichen Landgerichts zu Ulm au

den 13. Juli 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte ugllassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Sekr. Renner,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

{17025] Oeffentliche Zustellung.

Der Partikulier Loof zu Altona, vertreten dur den Rechtsanwalt Löwenthal bierselbst, ladet in seiner Prozeßsache gegen den ehemaligen Erb- pähter Otto Nr. 9 zu Picher, jeßt unbekanuten Aufenthalts, Beklagten, wegen Kaufhandels, den edachten Beklagten zur weiteren mündlichen Ver- bandlung des Rechtsftreits vor die zweite Civil- fkammer des Großherzog?ichen Landgerichts zu Schwerin auf

den 26. Juni 1883, Vormittags 10 Uhr, in welhem Termine er beantragen wird :

den Beklagten zu verurtheilen, dem Kläger 3100 M mit Zinsen zu 49/6 p. a. feit der Zu- stellung der- Klage zu bezahlen, eventuell den im Termin vom 8. November 1881 unter a. und b. gestellten Klaganträgen gemäß zu erkennen, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- rihte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Ladung bekannt gemacht.

Schwerin in Meckl., den 13. April 1883.

Stresow, Landgericbtssekretär, Gerichts\chreiber des Großh. Medl.-Schwerinschen Landgerichts.

{17022] Oeffentliche Zustellung.

Der zu Paris Rue du Lurembourg Nr. 40 wob- nende Dr. der Rechte Octav Heurtev, handelnd als definitiver Syndik des Falliments über das Ver- mögen der zu Paris, Boulevard Hausmann Nr. 13 bestehenden Aktiengesellshaft „Le Crédit Rural de France*, vertreten durch Rechtsanwalt Wagner, klagt gegen die Susanna Laissy, Ehefrau von Johann Burger, mit demselben in Amerika v ohnhaft, ohne näber bekannten Aufenthaltsort, und deren Bruder Sobann Laissy zu Ewingen, als Erben ihres Bruders Nicolaus Laissy, lebend Pfarrer in Groß-Hettingen, aus einem von diesem resp. dessen Rechtsvorgänger Jacob Samama Sohn, bethätigten Ankauf ron vier Aktien des Crédit Rural de France, mit dem An- trage auf Verurtheilung zur Zahlung von 800,00 4 mit Zinsen seit dem Klagetage an Kläger in feiner gedabten Cigenshaft und ladet die Beklagte zur mündlicen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu

V auf en 2. Juli 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Ge- rihte zugelassenen Anwalt zu bestellen. : L

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Mez, den 14. April 1883. L

Der Landgerichts-Sekretär :

Metzger, ; Gerichtéshreiber des Kaiserlichen Landgerichts.

[17035] Oeffentliche Zuftellung.

Die Stbuhmaherfrau Anna Kreutadler, geb. Wermke, hier, vertreten durch den Rechtsanwalt Bahr, klagt gegen den Ehemann Carl Johann Kreugadler, unbekannten Aufenthalts, wegen Ehe- \{eidung, mit dem Antrage: die Ehe der Parteien zu trennen, den Beklagten für den allein s{uldigen Theil zu erklären und demselben die Kosten des Rechtsftreits aufzuerlegen und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Königlicben Landgerichts zu Königsberg i. Pr., Theaterplaß Nr. 3/4, Zimmer Nr. 49, auf

den 6. Juli 1883, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Ge- ridbte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Ee

Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Königsberg, den 5. April 1883.

Hempel, i Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[17024] Oeffentliche Zustellung. :

Der Johann Filliung, Steinhauer zu Helleringen, klagt gegen den Johann Renauld Wölfinger, Schuh- macber, früher zu Helleringen, jeßt ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort, aus einem Schuldscheine vom 6. April 1859, für baares Darlehn nebst fünf- jährigen Zinsen, mit dem Antrage auf Verurthei- lung zu M, mit weiteren Zinsen vom 14. März 1883 an, und ladet den Beklagten zur münd- lihen Verhandlung des Rechtsftreits vor das Kaifer- lihe Amtgeriht zu St. Avold auf

den 6. Zuni 1883, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwette der öffentlichen Zuftellung wird dieser

Auszug der Klage bekannt gemacht. Drautburg, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.

{17030] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Schneider Heinrich ese zu Dort-

mnnd, vertreten durch den Justizrath Keller zu

Pagen, klagt gegen ihren Ehemann, den Schneider nrih Niese. früher in Witten wohnhaft, jeyt

unbekannten Aufenthaltorts, auf Grund der §S. 670, 689 ff. Tb, Il. Tit. 1 des Allgemeinen Landrechts wegen böslicher Verlaffung, mit dem Antrage auf Trennung der zwischen ihnen bestehenden Ebe, und ladet den Beklagten zur mündliden Verhandlung des Rechtsstreits vor die Erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Hogen auf den 26. Juni 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage baun! gemacht.

aper,

Sap Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[17020] Oeffentliche Zustellung.

Der Maurermeifter Friedrich Wilhelm Jacob zu Höchst a./M., vertreten dur Rewtsanwalt Dr. E. Leisler hier, klagt gegen den Riemenfabrikanten Joh. Wilh. Krieger von Höchst a./M. dermalen mit un- bekanntem Aufenthalte abwesend, behauptend, daß er dem Leßteren auf vorberige Bestellung in der Zeit vom Anfang Juni 1882 bis Ende Dezemker 1882, die in der Klagescrift näher bezeibneten Ar- beiten, zu den beigeseuten event. aub üblichen und billigen, nach Fertigstelung der Arbeit fälligen Preisen von zusammen 1484,10 4 gelicfert und dieserhalb die Anordnung des dinglichen Arrests auf die vom Beklagten in Höchst zurückgelafsenen Ob- jekte bei dem Kgl. Amtsgerichte in Höchst a./M. erwirkt habe mit dem Antrage auf Verurtheilung tes Beklagten zur Zahlung von 1484 M 10 4 nebft 59% Zinsen vom 1. Januar 1883 fowie zur Zahlung der Kosten des Haupt- und Arrestverfahrens und ladet den Beklagten zur mündliden Verhandlung des Rechtéstreits vor die erfte Civilklammer des Königlichen Landgerichts zu Wicésbaden auf

den 9. Juli 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Ge- ridte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öfentliben Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

2 Mever, Gerictsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[17015] Markentheilungssache. Oeffentliche Ladung.

In Sachen ver Theilung der Vecbteler - Lonner- becker Mark, Amts Fürstenau, betreffend, wird zur Publikation des die Stelle des Receses zugleih mit vertretenden, von der Königliben General-Kommis- sion in Hannover genehmigten Theilungëplans Termin anberaumt auf

Mittwoch, den 23. k. Mt3. Mai, Morgens 9 Uhr, in der Wohnung der Wittwe Naber in Lonnerbecke, Amts Fürstenau.

Zum Erscheinen in diesem Termine und zur An- gabe ihrer Rechte werden nach Vorschrift des §. 110 des Gesetzes über das Verfahren in Gemeinheits- theilungs- und Verkoppelungssaben vom 30. Juni 1842, die unbekannten Pfandgläubiger und diejenigen dritten Personen, welchen als Guts-, Dienst-, Erben- zins- und Lehns8berren, als Lebns- und Fidcikommiß- folgern oder aus sonstigem Grunde in Beziehung auf die Ausführung der vorliegenden Theilung Rechte zustehen möten, unter Freiftellung einer vorgängigen Einsicht oder abicriftliden Mittheilung des Rezesses bei Strafe des Ausschlusses mit ihren etwaigen Ein- wendungen gegen die planmäßige Ausführung dieser Theilung hierdurch aufgefordert.

Osnabrück, den 13. April 1883.

Der Special-Kommissar. F. v. Steuber, Oekonomie-Kommissionsrath.

[17042] Oeffentliche Zustellung

an die Eheleute Tagelöhner Jakob Lacher, und Elisabeth, geborene Will, früber zu Worms wohn- haft, jeßt ohne bekannten Wohn- und Aufent-

halts8ort. Subhastationspatent.

Auf Anstehen der Saarbrücker Knapx\ baftskasse, repräsentirt durch den Vorstand des Saarbrücker Knappschaftsvereins zu St. Johann , dieser vertreten durch seinen Vorsißenden Bergrath Taeglichsbeck, Bergwerksdirektor zu Heiniß, und den Knappschasts- direktor Münscher zu St. Johann, Extrahentin,

gegen die Erben und Rechtsnachfolger des zu Elversberg verstorbenen Bergmannes Franz Will, als:

1) dessen Wittwe, Maria, geborene Peter, ohne Gewerbe, zu Elversberg,

2) S Kinder bezw. Enkel, als: a, Johann Will, Bergmann zu Elversberg, b. Anna Maria Sciffmann, Ehefrau Nikolaus Loch, zu Elversberg in eigenem Namen als gütergemeine Chefrau und als Vormünderin ibrer in erster Che mit dem ver- lebten Taglöhner Jakob Will erzeugten minderjähri- gen Kinder, Namens Maria und Mathias Will, die Kinder als Erben ihres Vaters Jakob Will, c. die Elisabeth Will, ohne Gewerbe, und deren Ehemann Jakob Laber, Taglöhner, Beide früher zu Worms, dann in Elversberg, esl ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort, d. Margaretha Schmidt, ohne Gewerbe, Wittwe des verlebten Bergmannes Peter Will zu Elversberg in eigenem Namen als gütergemeine Ehefrau und als Vormünderin ihrer mit dem gedachten Peter Will erzeugten noch minuder- jährigen Kinder, als: 1) Johann, 2) Catharina, 3) Jakob, 4) Georg, 5) Maria, 6) Mar aretha, 7) Peter Will, / die Kinder als Erben ihres Vaters, e. Elisabeth Welsh, ohne Stand, Wittwe von Franz Will, Bergmann zu Diedenhofen, in eigenem Namen als gütergemeine Ehefrau und als Vormün- derin ihrer mit dem gedachten Franz Will erzeugten noch minderjährigen Kinder, als: Anna, Maria, Franz und Johann Will, die Kinder als Erben ihres Vaters, Subhastaten,

soll das nacbbezeichnete, den Schuldne.cn zugehörige, emäß Verfügung des Königlichen Amtsgerichts hierselbst vom 13. Januar 1882 ia gerichtlichen Be- \chlag genommene Immöbel

__ am 30. Juni 1883, Vormittags 9 Uhr, im Sizungesaale des Königliden Amtsgerichts zu Neunkirchen öffentli versteigert und dem Meift- und Letztbietenden zugeschlagen werden, nämli: lur 4 Nr. 10, früber Flur 7 Nr. 348/33 în lversberg, Gebäudefläbe mit aufstehendem Wohnhaus und allem sonstigen An- uad Zube- hôr, 6 a 39 m, neben Johann Feld Wittwe und Mathias Nicolaus, jährliche Gebäudesteuer 3 K Erstgebot der Extrahentin 300 A Dieses Wohnhaus, welches an der Straße nat Friedrichsthal liegt, ist massiv aus Steinen er- baut und mit Ziegeln gedeckt, einstôöckig, bat in der vorderen Fronte die Eingangsthüre und 3 Fenster, in der hinteren Fronte 4 Fenster. In der reten Giebelmauer befindet fich eine Haus- und eine Stallthüre und mit dem linken Giebel ist das Haus an das des Johann Fell s, Hinter dem Hause befindet sich der rten.

Das vorbeschriebene Haus liegt auf dem Banne der Gemeinde Elversberg, Bürgermeisterei und Amts- geritsbezirk Neunkirchen, Kreis Ottweiler und ift in der Parzellar-Mutterrolle der Gemeinde Elvers- berg unter Art. Nr. 216 auf den Namen des Franz Will zu Elversberg eingetragen und wird von den Miterben resp. Mitscbuldnern Johann Will, Berg- mann, und Wittwe Peter Will und dem jetzigen Ehemanne Jakob Lacher bewohnt und benußt.

Vollständiger Auszug aus der Skeuerrolle sowie die Kaufbedingungen liegen in der Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts hierselbst zu Jedermanns Einsicht offen.

Neunkirchen, den 7. März 1883.

Der Ae Amtsrichter : Ï : gez. Clarenba ch. f De aleihlautende, der Ertrahentin ertheilte Aus- ertigung: Der Königliche Gerichts\chreibergehülfe : (L 8) Grosche.

E öffentliche Zustellung des Patentes wird be- willigt.

Neunkirchen, 13. April 1883.

Der Königliche Amtsrichter : gez. Clarenba c, Beglaubigt :

i __Grosce, Gerichts\chreibergeh. des Kgl. Amtsgerichts.

[17051] Verkaufs-Anzeige nebs Edictalladung.

In Saen des Doppelkothsassen Friedri Tegt- meyer zu Nette, Gläubigers, gegen den Schlachter August Buchheister zu Bockenem, Schuldüer, soll die dem Leßteren gehörige, zu Bockenem sub Nr. 56 beo legene Reibebürgerstelle nebst Gebäuden und allem Zubehör, insbesondere Holzberehtigung und 1 a 80 qm Hofraum zwangsweise in dem dazu auf

Montag, den 4. Juni d. J., i Vormittags 10 Uhr, allhier anberaumten Termine öffentlich versteigert werden.

Kaufliebhaber werden damit geladen.

Alle, welche daran Eigenthums-, Näher-, lehen- rechtliche, fideikommifssarishe, Pfand- und sonstige dingliche Rechte, insbesondere Servituten und Real- berehtigungen zu haben vermeinen, werden aufge- fordert, selbige im obigen Termine anzumelden und die darüber lautenden Urkunden vorzulegen, unter dem Verwarnen, daß im Nichtanmeldungs- falle das Recht im Verhältniß zum neuen Er- werber des Grundstücks verloren gehe.

Bodenem, den 10. April 1883.

Königliches Me Abtheilung T. (gez.) Pfingsthorn. Ausgefertigt :

Gerns, Gerihts\chreiber des Königlichen Amtsgerichts. (17013) Verkaufs - Anzeige und Aufgebot.

In Saten der städtishen Spar- und Lethkasse }

zu Lingen, Gläubigerin,

gegen die Wittwe dcs Bötthers Johann Bernhard Stcöing, Margaretha, geb. Schoo, zu Lingen,

Schuldnerin,

wegen Forderung, sollen die Band 1V. Blatt 505 des Grundbuchs der Stadtflur Lingen auf den Namen der Schuld- nerin und deren Kinder eingetragenen Grundstüde:

a. Ein Stü Ackerland auf der Stadtflur Lin- gen, auf Hofmeier's Kamp belegen, Nr. 330 der Grundsteuermutterrolle Kartenblatt d, Parzelle 121, groß 41 a 13 qm, Reinertrag 161/100 Thaler,

b. das Wohnhaus Nr, 17 d, auf der Stadtflur Lingen, an der Mühlenstiege belegen, Ge- bäudefteuerrolle Gemeindebezirks Lingen Nr. 336, Grundfteuermutterrolle Artikel 330, Kartenblatt 6, Parzelle 180/139 mit 86 1m Flächeninhalt und 60 4 Nutzungswerth

in dem auf

den 31. Mai 1883,

Vormittags 10 Uhr, Ml an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termin zwangsweise öffentlih meistbietend verkauft werden.

Die Saul beDingungen Fönnen in der Gericht8screi« berei 1]. hierselbst cingeschen werden. i

Zugleich werden Alle, welche an den vorbezeiähne« ten Grundstücken Eigenthums8-, Näher-, lehnrebte lie, fideikommissarische, Pfand- oder andere ding, liche Recbte, insbesondere au Servituten und Real- berechtigungen zu haben vermeinen , aufgefordert, solche pätestens im obigen Termine anzumelden, widrigenfalls für den \ich nicht Meldenden im Ver- hältniß zum neuen Crwerber das Recht verloren eht, auch, soviel die H ngeHea genen Gläubiger an betri t, dem Melltbieteuden niht nur dec Zuschlag ertheilt, sondern auch nach gerichtlicher Erlegung ded

Rug

Kaufsillings die Lösung der sämmtlichen einge- tragenen wie auc der leer ausgehenden Forderun-- gen, und zwar der leßteren, ohne daß es zu diesen Zweck der Produktion der Instrumente bedarf, ver- füat werden soll. Lingen, den 11. April 1883. Königliches Amtsgericht. Abtheilung I. Eichek.

[17038]

0. 20/83. Das Königliche Landgericht zu Aahen hat in seiner Sißuna der 1. Civilklammer vom 16. März 1883 die zwischen der gewerblofen Catha- rina Wiry zu Düren und ihrem dafelbst roohnenden Ehemanne Franz Houben, Handelsmann, bestandene ehelide Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt, Eo age lpoe, neR zur Aus- einanderfeßung vor den Königl. Notar Heidegger in Aachen verwiesen und Beklagten in S Kosten ver-

urtheilt. Der Gerichtsschreiber: Bewer. [17036] Bekanntmachuug.

Durch Urtheil der Abthlg. I. der Eivilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Colmar vonx 13. April 1883 wurde die Gütertrennung zwischen den Eheleuten Marie Fonne, in der Irrenanstalt zu Stephansfeld untergebracht, und Andreas Schleret, Rebmann in Bennweier, ausgesprohen. Dem Ehe- mann wurden die Koften zur Last gelegt.

Der Landgericbt3-Sekretair : Jansen.

[17054]

Lage. Die Vormünder der minder}ährigen Kinder des verstorbenen Tischlers Christian Siek Nr. 122 bies. haben die Erbschaft nur mit der Wohlthat des Inventars angetreten. Es werden daher antrags3- mäßig Alle, welche Anspruch auf Befriedigung ares derselben zu haben vermeinen, zur Anmeldung und Klarstellung ihrer Ansprüche auf

Mittwoch, 6. Juni 1883,

: Morgens 10 Uhr, hierher vorgeladen. Nicht angemeldete Ansprüche werden später nur infoweit noch berückfichtigt, als die Erben zur Herausgabe des aus der Grbfchaft Empfangenen nah allgemeiner Rechtsvorschrift noch überhauvt verpflichtet find.

Die Schuldner der Nachlaßmasse werden hiermit zugleih aufgefordert, Zahlung an die Vormünder Schuhmacher Fr. Siek und Kaufmann Brune hief. zu leisten. i z

Die hier bekannten ingrossirten Gläubiger des Verstorbenen werden benacrichtigt, daß sie zu dem angesetzten Termine noch nicht anzumelden brauchen, und daß der Verkauf der Grundgüter erst im Syät- herbst d. J. stattfinden wird, wo befondere Auf- forderung für sie zur Anmeldung erfokgen foll.

Lage, 6. April 1883,

Fürstlich Lippisches Amtsgericht. gz. Nieländer. Zur Beglaubigung: A. Burr, Gerichtsschreiber.

[17011] Proclama.

IV. F. 1/83, Die am 17. August 1831 geborene Tochter des Drechslermeisters Carl Webs und dessen Ehefrau Johanna, geborene Suchy, Johanna Webs aus Ratibor, angeblih im Jahre 1855 nach Phila- delphia ausgewandert, ift verschollen. Auf den An- trag thres früheren Vormundes, Drechslers Eduard Webs zu Ratibor, ist das Aufgebotsverfahren zweckF Todeserklärung der Verschollenen. eingeleitet.

Die Johanna Webs wird aufgefordert, fich \pä- testens in dem am

2, Februar 1884, Vorm. 11 Uhe, vor dem unterzeichneten Gerichte anstehenden Ter- mine zu melden, widrigenfalls auf Antrag ihre Todeserklärung erfolgen wird.

Ratibor, den 10. April 1883.

Königliches Amtsgericht. Abtheilnng IV.

[17017] i Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nah durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt gemachtem Proklam finden zur Zwangsversteigerung des dem Brauer A. Voigt hieselbst gehörigen Wghn- grundstücks mit Brauezsèi Nr. 156 üieselbst- mit Zubehör Termine: l i 1) zum Verkaufe nah zuvoriger endlicher; Res gulirung der Verkaufsbedingungen am Montag, den 2. Juli 1883, Vormiztag3 19 Uhr, 2) zum Ueberbot am Montag, den 23. Juli 1883, Vormittags 10 Uhr, statt.

Auslage der Verkaufsbedingungen vom 18. Junè d. J. an auf der Gerichtsschreiberei uxd bei dem um Sequester bestellten Stadtsekretär Garow.: bie- selbst, weler Kaufliebhabern nach vozzängigce An= meldung die Besichtigung des Grundes mit Zu= behör gestatten wird. Sülze, den 14. April 1883, A Großherzoglih Mecklenburg-S@werinsdes Anitsgericht.

[17058] Vermögens-Beschlaguahme.

1) Flury, Carl, geb. 29./3, 1559 zu Wattwæiterz 9) Linyer, Johann Baptist, geb. 1./4. 1861 zu Kir(berg ; 3) Linyer, Josevb Hippolît, ged, 18/3, 1859 dajelbst, ist dur Bes luß der Strafaunmer des Kais, Landzgeridts bîer vom 7. April 188 wegen Verleßung der Vsehrpflidt dice Besthlag- nahme des im Deucschen Reiche befindlihen Vermögens der An geklagten bis zur Höbe von je 1000 ¿‘a verhängt voorden. Colmar, den 13, Avrid, 1883, Der K. 1, Sttaatüanwait,

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