aufstelle, entweder die Statuten, die Jedermann zu Gebote fiänden, nit gelesen, oder eine wissentlihe Unwahrheit ge- (Der Präsident erklärte diesen Der Aba. Lohren sie Arbeiter über 45 Jahre
Ausdruck für unzu- die Gewerkvereinkassen niht aufnähmen. nicht, daß die von ihm so ge: ühmten n ? Daß die Fabrikbesiter selbst Arbeiter engagirten, um die Kassen nicht zu Abg. Lohren das nicht für eine d messe mit so verschiedenem babe außerdem niht erwähnt, daß n der Arbeit eine Schließlich spreche
Wisse der Abg. Lohren Fabrikkassen dasselbe thäte Über 40 Jahre nicht mehr Warum halte der unmens{lihe Grausamkeit, Maße? Der Abg. Lohren_ i i die Gewerkékassenvereine für die Jnvalide besondere Jnvalidenka der Abg. Lohren von Gewerksfkassen.
belasten ?
e gegründet hätten. den hohen Gehältern der Beamten der daß diese aus der Arbeiter- Die Gewerk- Beamten, die eine große jeder derselben erhalte 1000 M Sei das zu viel? Er glaube aber, ihn persönlih gehen, um so mehr, da er an nihlswürdige Angriffe in dieser Beziehung in den Blättern und den Versammlungen, denen der Abg. Lohren Nothgedrungen erkläre er also: es sei eine elende Verleumduna, wenn behauptet werde, 83 einer Gewerfkfsfasse auch nur einen Pfennig be- babe denselben seine Thätigkeit ohne Entschädigung Als Anwalt der Ge- seit der Zeit be- s Leben ausfülle,
Derselbe meine, da versicherung ein lukratives Geschäft vereinshülfsfassen besoldeten nur zwet und ausgedehnte Thätigkeit hätten, jahrlih etwa der Angriff solle gegen
nahe stehe, gewöhnt sei.
jemals au zogen ; er nur im Jnteresse der Sache gewidmet. werkvereine habe er bis 1877 nidts bezogen, häâtigkeit, die. sein ganze Nbwehr gegen die Verleumdungen, Die ganze Rede des Abg. als der Ausdruck des
ziehe er für cine T jährlih 3000 s Dies die oie man gegen ihn s{leudere. Lohren aber sei nichts anderes gewesen, Hasses eines fanatischen Arbeitsgeberinteressenten gegen die freie Bewegung der Arbeiter.
Hierauf ergriff der Bevollmächtigte heime Ober-Regierungs-
Meine Herren, i würde in diese lebh nn cs nicht meine Pflicht wäre, einem V Lobren den verbündeten Re-
zum Bundesrath, Ge-
Rath Lohmann das Wort: afte Erörterung überhaupt
nit eingreifen, we
entgegenzutreten, welden der Hr. Abg.
dahin gemacht bat, daß fie das widtieste Recht der erfrar ften Arbeiter an die Hirs - Dunckershen Eewerkvereinskassen für 1/e des Kranfenlohnes verhandelt hätten.
Wie unbegründet dieser Vorwurf ist, geht {on daraus eitern gezwungen werden kann, in eine elmehr die Vorlage der verbündeten Arbeiter an jedem Orte eine Aufsicht stehende Kasse findet, in die er eivtreten und alles das genießen kann, was das Gesey ihm zuge-
Der Hr. Abg. Lobren die verbündeten Regierungen 2 Nequivalent für freie Kur und Arznei ansähen. Boraussetung ift unrichtig, gierungen und der Vorlage hätte Hr. so weitschitiges
-
daß Niemand unter den Arb folbe Kaße einzutreten, Regterungen dafür andere unter obrigkeitlicber
sorgt, daß jeder
ging dabei von der Vorausseßung aus, daß 1e des Krankenlohnes als ein volles
Meine Herren, diese den verbündeten Res Lobren niht nöthig gehabt, Material bier vorzuführen. T] aus der Statistik der Knappscbaftskassen selbst, daf ein 1/6 des Krankenlohns niemals ausreiden fann, um die Kosten für freie Kur Es war aber au nit die Absicht, mit ondern es bandelte sid für
und gegenüber
und Verpflegung zu deen. d2m einen Se(étel diese Kosten zu decken, f die verbündeten Regierungen nur darum, einen Weg zu finden, der es tzöóglid mat, die freie Hülfskassen au unter der Herrschaft dieses Gesetzes fortbestehen zu lassen und die verbu ten ch verpflichtet, einen solhen Weg aufzusucen, diejenigen Kasseneinrihtungen zerstören wollten,
Reichégesez vom Jahre 1876 erst ins Le auf geseßlide Grundlage gestellt waren. rote foll man die freien H ohne doch die leßteren gegenüber de
erbündeten Regierungen hbiel- weil fe nicht selbst _welce durch das ben gerufen oder wenigsiens Es entstand nun die Frage: en den Zwangskaffen erhalten, n ersteren zu sehr in Nacbthcil zu e Man konnte den freien Hülfékafssen die Verpflihtung, au brerseits freie Kur und Arzneien zu gewähren, nit auferlegen, denn für Kassen, welde ihre Mitglieder in den verschiedensten Orten zer- ftreut haben, ist €s unmögli, freie Kur und Arznei zu gewähren ; es brig, als das Krankengeld bei diejen
bh daß dadurch das gebracht wäre, welhe von den Vertretern on dem Hrn. Abg. Lohren
lfskassen neb
blieb also nicts Anderes ÙÛ L Prozentsaß zu Prozentsaß durfte aber | Krankengeld auf eine Höhe der Industrie und namentli wohl aub v a!3 eine förmlite Einladung zur Simulation angesehen werden 1 Die verbündeten Regierungen konnten unter keinen Umständen mit dem Krankengeld über zwei Drittel des Lohnes hinausgehen, denn sonst würde die von allen Seiten a!s nothwendig bezeichnete Grenze übersritten sein, und so blieb nichts anderes übrig, als die von den verbündeten Regierungen vorgeschlagene Bestimmung, Kur und Arzenei Sechêtel zu erböben haben. . A ; Der Abg. Günther (Berlin) behielt sich ein Erwiderung auf die Rede des ÄÂbg. Lohren bis zur Berathung des 8. 69 vor, wo dieselbe Frage diskutirt werde. ehauptete, daß der Abg. Hirsch ihn seine Angriffe hätten sich niht auf t bezogen, sondern nur auf diejenigen welche nit freie ärztliche Hülfe gewährten, deren Sr müsse alles, was
welche freie
nach welcher alle K fen das Krankengeld um ein
nicht gewähren, ftatt de e cingehende
Der Abg. Lohren b falsch verstanden habe; ie Hülfskafs Hülfskassen, : istungen im Ganzen mininal seien. recht erhalten. ty bat um Ablehnung des Antrages langjährigen Erfahrungen bilde sich jede [s unter obrigfeit-
en überhaup
er gesagt, auf
Der Abg. Eber Lehren; nach seinen Krankenkasse in der Freiheit viel besser, a hafter Bevormundung. Nehme das Haus den so beseitige man den leßten Rest der freien
Antrage Gutfleish nah dem Kom- deren Anträge an-
licher schablonen Antrag Lohren a1, Selbstbestimmung der Arbe 8. 15 wurde mit dem tissionsvorshlage nah Ablehnung aller an genommen. Hierauf vertagte sih das Haus um 4?/, Uhr auf Donnerstag
56.) S igung zweite Be- Abänderung des allgemeinen
— Jm wciteren Verlaufe der gestrigen (56€ Hauses der Abgeordneten wurde die rathung der Entwürfe a. eines Geseges zur Gesetzes über die Organisation der Landesverwaltung vom 26. Juli
Abänderung des Gesetzes , Verwaltungsgerict e
) betreffend die Verfassung der und das Verwaltungsstreitverfahren
c, cines Geseßes über die Zuständigkeit der Verwal- tungs- und Verwaltungsgerihtsbehörden mit der Diskussion der £8. 27, 27aa. und 27a. fortgeseßt.
Nach dem Abg. Ur. Hänel ergriff der Vize-Präsident des Staats-Ministeriums von Puttkamer wie folgt das Wort:
Meine Herren! Es war von Anfang an meine Absficbt, das Wort ï Dr. Hânel, und zwar aus einem einfachen Grunde, der für ibn, glaube id, ein Kompliment enthält. J bin gewohnt, bei allen größeren Debatten die Gründe und den
er Regierung entgegenstehenden Partei am meister- Abg. Hânel
2. August 1880;
zu nehmen nach dem Hrn. Abg.
Standpunkt der der ] haftesten, gründlibften und eingehendsten von dem Hrn.
entwidelt zu seben, und meine Aufgake, den Standpunkt der Regie- rung zu vertkeidigen, wird dur die Anlebnung an den Gedankengang der Rede des rerehrten Herrn wesentli erleichtert. :
Meine Herren! Der Herr Abgeordnete begann mit einem taktisch meisterhaften Angriff, indem er zunächst mein bisheriges Schweigen bemängelte, während cs doch meine Pflicht gewesen wäre, glei
am Cingarg der Diskussion ganz unzweideutig auézusprecben, wie die Regierung ihrerseits zu diefer Kommissionsvor- lage, die uns jeßt besbäftigt, stände und welden Standpunkt i zu derselben als Organ der Regieruna einzunehmen hate. Nun, meine Herren, daß das nit gleich am Eingang gesehen ist, eint mir sebr einfa si zu erklären aus der Frage der Courtoisie. Bei allen größeren Debatten pflegt man, wie aub die Gesäftsordnung das ergiebt, zunäbst den Gegnern der Vorlage — in diesem Falle der Ausarbeitung der Kommission — das Wort zu lassen; dann kommt ein Vertbeidiger derselben und dann geht die Debatte von der anderen Seite weiter. Wenn Sie gütigst bedenken, daß wir gestern 24 oder 92 Stunden Zeit für die Debatte gehabt baben, und daß id do den Herren Rednern, die ih vorher bezeinete, das Wort füglich vorab lassen mußte, so werden Sie es erklärli finden, daß i geftern — id fann faum sagen, mich nit zum Worte gemeldet habe, sondern — nicht zum Worte gekommen bin. Heute hbole i das nab und wende mib zunächst gegen den Eingang der Rede des Hrn. Abg. Dr. Hänel. i
Der Herr Abgeordnete bat ganz rictig mit feinem taktisben Gefühl bervorgetoben, worauf es, um die Regierung in eine mög- list natheilige Lage zu bringen , in diesem Augenblick für ihn und seinen Standpunkt, den er au für scine Freunde vertbeidigt, an- fommt. Er ftellt die Kluft zwishen dem ursprünglichen Standpunkte der Regierung und der Kommission: vorlage als mögli unüber- Erüdbar, möglidst tief, möglihst verbängnißvoll für die Regierurg dar und der Herr Abgeordnete hat in dem richtigen Bewußtsein, daß die Beredsamkeit durch den Gestus unterstüßt wird, dieses Vernihtunaëwerk der Kommissionsvorlage noch sehr bezeichnende Handbewegung zu verscbärfen und zu ver- stärken versukt. Jh habe ja erbeblidbe Differenz zwischen dem der Ausarbeitung der Kommission besteht.
Aba. Meyer (Breslau) darzustellen unterna denn do für die Regierung nit zu liegen. Gegentheil zu erklären, daß die Königliche großen Maße von Befriedigung auf die Kommissio denn sie siebt in ihr allerdings vrinzipiellen Grundlagen der Regierungêvorlage im nen, aber nit in den fundamentalsten sie erblickt andererseits in dem, was die angenommen nämlich die Vereinigung der bisher getrennten Be oda Organisation unter dem Vorsitz
enten.
geben den Unterschied zwischen VerwaltungsEstreit- u' d
besblußsahen. Es is gewissermaßen Sitte geworden,
unserer neuen Verwaltungsgeseßgebung als Hauptpalladium der bürgerliden Freiheit hinzustellen Der Meinung bin ih nun allerdings nit. Ih halte diese Frage für cine
rein technishe Frage und sie kann meiner Auffassun fann aub so bebandelt und gelöst werden. Welches war
und das kalte i auc beute no der Natur der Sa
wären, aus naheliegenden Gründen nit eingehen, iw mals refapituliren, daß die Regierungsvorlage fb auf geftellt hat, daß fie d es thatsädblih rihtig wäre, wenn man so sage Rüdscritt gewesen “ sein — dur das von ihr em
ligten Interessen, daß die Erörterung und Entscheidun ordneten fontradiftorisen mündlichen Verfahren, nahme, stattzufinden hat. Meine Herren!
behaltung dieses in der i eib unserer Selbstverwaltung ganz ausreichende Fürsorge getroffen hat.
Nun kann man ja darüber, das gebe ich zu, im Zweifel sein, ob vorweg festzustellen, oder vielmehr im Bebörde und — der Hr. n — vom Antrage der Parteien soll. Das sind ja amentale Differenz- punkte, daß man daraus, wenn die Regierungsvorlage nibt ange- s Syîtem nicht nur
in der Kommissionêvor- zwischen dem dem Stand- einfa der: die Kommission ist zurü@gekehrt oder bat vielmehr dem Hause vorges&lagen, zu verbleiben bei dem jeßt bestehenden obligatorishen Eintreten des Verwaltungs sireitver- fabrens in gewissen Sachen, und die Regierung hatte ihrerseits vor- für eine Anzabl ron
eidung der Streit- Vers
es ridtig ist, dies im Gesetz einzelnen Falle es von der Entscheidung der Abg. Hänel möge dies wohl bemerke abhängig zu maden, ob das Verfahren eintreten ganz erlaubte, und ih glaube feineëweas so fund
nommen würde, {ließen müßte, daß ibr ganze! über den Haufen fiele, sondern daß fie sogar nit Lage wäre, sch auf den Boden der sbläâge zu ftellen Der ganze Unterschied Ergebniß der Kommissionsberatbungen und punkt der Regierung ift
ge’blagen, dieses obligatori)che Eintreten zwar Fällen beizubebalten, im Uebrigen aber es der Ent behörde oder dem Ents§luß der Parteien zu überlassen, welches. fabren eintreten foll.
Hierauf, meine Herren, reduzirt sh in der That auf diesem Ge- d wenn man aub aus dieser Differenz andpunktes durch die Kom-
biet die ganze Differenz, un eine völlige Vernichtung des Regierungsft mission konstruirt, meine Herren, dur den vom Standpunkt des Hrn. Abg. Hänel aus 1 berebtigtem Wunsdbe, cine mögli große parlamentari}ch
Boden für die Vertheidigung zu entziehen.
Ich glaube, meine Herren, es wird mir wohl fo ziemlih gelun» gen sein, diese Illusion des Hrn. Dr. Hänel zu zerstören, und ih kann — (Zuruf links.) Ja, daß ter Hr. Abg. Rickert anderer Mei-
nung ift, das ift ja ganz flar, derselbe f men der
wäre.
Erstens, man müßte statt der jeßigen Scheidung zwischen
tungsstreit- und
-
ganze Bezirksinstanz über Bord werfen und auf das österreichische
Srîtem kommen, welches nur einen obersten Gerichtshof kennt.
Ja, meine Herren, das ist eben die Eigenthümlickeit der preußi- Dinge nit mögli sind für Preußen ; die preußisde Gesetzgebung hat den Standpunkt der aus- giebigen und vollkommen sier gestellten Rechtskontrole in der Be- zirksinstanz aus dem einfachen Grunde festgehalten und aub ferner festzuhalten, weil nah unserer politishen und administrativen Ent- wicklung in Preußen gerade in der Bezirksinstanz der Brennpunkt
cen Entwielung, daß diese beiden
liegt, und weil wir deshalb das Beispiel anderer Staaten auf diesen Gebiete nibt nabahmen können, sondern durch unsere eigenthümlichen Verbältnifse genöthigt sind, auf dem bisberigen Wir bedürfen hiernach sowohl eines vollkommen den Anforderungen des Rechtsshuyzes enügenden Verfahrens, als einer ausgiebig und mit den rötbigen
keiten zwishen den Behörden selbst. ganz über)eben, daß gerade dieser Punkt die Fundgrube von Klagen, Beschwerden und Zweifel gewesen ist? Ja ic glaube, daß der Hr. Abg. Hônel diesen Punkt so sehr unterschätt, beruht — i glaube nit, daß i ihm in irgend einer Weise zu nahe trete, wenn ih das sage — darauf, daß er theoretisb diese Dinge gewiß vollkommen durdrungen hat, daß er aber an der praktischen Handhabung dieses Systems niemals betbeiligt gewesen ift.
dur eine
anzuerkennen, daß eine sehr Regierungsvorscblage und Aber fo gar s{limm, wie es der Hr. Abg. Dr. Hänel darstellte urd wie es au der Hr. bm, scheint mir die Sache Ic habe hier im Staatsregierung mit cinem nrêvorlage blidckt, eine Abweichung von den Einzel - Beziehungen ;
Kommiifton hat, den Mittel- und Kernpunkt der Regierungêvorlage, zirkfébchörden in einer es Regierungs-Präft-
Es ift ja richtig, die Regierung batte ursprünglich vorgesblagen — als theoretishen Unterbau, wenn ic so fagen darf, für das ganze von ihr adoptirte Svstem — den Boden zu verlassen, auf welchem biéher unsere Verwaltung8gesetgebung gestanden hat, nämli aufzu- Verwaltung®2-
diesen Theil
g nab so, und fie nun die grundlegende Idee der Regierungsvorlage? Sie ist davon ausgegangen, ch — die Kommission möge mir das verzeihen — theoretisch für ridtig, daß die fraglibe Unter]cheidung in de theoretisch nit zu begründen fei. Jch will auf die akademischen Erörterungen, die, um dies noch weiter auszuführen, nötbig id will nur noch- diesen Boden aber keineëtwegs — und das würde ja au, wenn n toll, ein reaftionärer pfohlene System das Verwaltungéstreitverfabren hat aus der Welt {afen wollen und hat \affcn können. Eine ganze Anzabl der auf dem Gebiet des öffentlichen Recbts streitig werdenden Fragen ist von folbem Gewicht für die betbei- g am besten im ges unter Beweisauf- Sie werden der Regie- rungévorlage das Zeugniß nit versagen können, daß sie für die Bei- l That nothwendigen freibeitlihen Elements in
das kann ih mir nur erklären ganz gewiß : ganz unüberbrückbare Differenz zwischen der Regierung und der Kommission auf diesem Gebiete herzustellen und mir dadur von vornherein den
teht ja vollkommen im Rah- Forticrittépartei aud auf anderen Gebieten und ic bin deshalb über seine Interjektion auf feine Weise verwundert, im Ge- gentheil, id würde mi gewundert haben, wenn fie nit eingetreten
Meine Herren, der Abg. Dr. Hänel sagte: Wenn man den Stand- punkt der Regierung konsequent nicht nur vertheidigen, sondern noch wei- ter ausführen will, so käme man eigentlich zu zwei Folgerungen:
ü ( n Verwal- waltungébeschlußverfahren ein gemeinshaftliches Mittleres seßen, — ich glaube, in der Kommission ift aub von solden Dingen die Rede gewesen, sie hat es aber mit berechtigter Einstimmigkeit a limine abgewiesen. Zweitens, man müßte eigenilib die
Wege zu verbleiben.
arantien auêgestatieten Bezirksinstanz. Der Herr Abgeordnete sagt dann: ja, was wird denn nun eigent-
lid — und da kann ic ja den Regierungsftandpunkt {on einiger- maßen verlassen und mich auf den der Kommissionêvorlage stellen, — was wird denn nun durch die Vereinigung der Bezirksinstanz in Bezug auf Streit- und Besclußsacben unter dem Vorsitz des rungs-Präsidenten für das Publikum gewonnen? Das Publikum bleibt — îo meint er — genau in derselben nactheiligen Lage, in welcher es bisher während der Trennung der Bebörden gewesen if. — Ich glaube, meine Herren, eine irrthümlichere Auffassung läßt si faum denken! Das Publikum gewinnt etwas sehr Erhebliches bei Adoptirung der jeßigen Kommissionsvorlage, indem diese zwar die Trenrung în Verwaltungfstreit- und Beschlußsachen aufrect erhalten, aber für die Entscheidung derselben eine gemcinschaftlihe Behörde mit etnem so banal
liben Adresse konstituirt bat. dings die Gefahr für den Recbtsucenden vorhanden, daß, wenn er sich an die unrictige Behörde wandte, durch_ die Hin- und Here forrespondenz die Frist verstrib und er mit seinen Ansprüchen präs kfludirt wurde. S i er sih an die gemeinshaftli&e Behörde wendet, wird diese stets da- für forgen, daß in der richtigen Weise verfahren wird. Ken viel wictiger als das, was der
Regie-
gemécinscaftliben Vorsißenden, und wenn ich mich ausdrücken darf, mit einer gemeinsbaft- Meine Herren, früher war allers
Das kann ihm künftig nit mehr passiren. Wenn __ Aber, meine _ der Hr. Abg. Hänel in dieser Beseitigung der Kompetenzstreitig-
ift die Hat denn der Hr. Abg. Hänel
eztehung anführte,
erren ! Ib komme dabei auf einen Punkt — ‘verzeihen
Meine H
Sie, daß ih bei der Nothwendigkeit, die Ausführungen mehrerer der Herren Vorredner zu berücksibtigen, die Sachen ein klein bisden dur(einander werfen muß und nit fo logish gegliedert sprechen fann, — ic fomme dabei auf einen Punkt, der fowobl von dem Hrn. Abg. Hänel als geftern von dem Hrn. Abg. Gneist berührt worden ift, nämli daß die öfentlibe Meinung in irgend einer aus- giebigen und autoritativen Weise ih Über das Bedürfniß einer Ab- änderung der Geseßgebung noch nit au8gesprocen habe. Abg. Hânel | hat die Provinzial-Landtage, wie fehr summaris abgefertigt; ob dazu die Thatsadte beigetragen hat, daß er in sciner heimathliden Provinz Dinge gesproben hat, weiß ih nicht.
Provinzial-Landtage so viel Gewicht im Lande haben werden, daß man über die Aeußerung ihrer Wünsche wenigstens nit so absprechen kann, daß. man einfa sagt: die und die baben ja gesagt, es ist aber nibts darauf zu geben, weil es der Kommission nit in den Kram paßt. So stehen die Sachen nit; die Gutachten der Provinzials Landtage haben sid auf den Punkt der Vorlage, welden die Kom- mission verlassen hat, keineswegs beschränkt, sondern sie baben umfaßt die Gesammtheit derjenigen Gesihtépunkte, welche die Regierung nah ibrer Meinung für reformbedürftig hält — und wenn ih das viel- leit gleih mit erledigen darf — der Vorwurf, der ja — nit im Parlament, aber in der Preffe gegen dies Verfahren erboben worden ist, daß man Unrecht thât:, blos prinzipiell formulirte Fragen, auf die man nur Ja oter Nein als Antwort bekommen könnte, einer Bes hörde vorzulegen, statt cines au8gearbeiteten Svstems — dieser Vorwurf ist völlig ungerechtfertigt und es ist au gar nicht ohne Vorgang, daß man so prozedirt, wie die Regierung den Provinzial-Landtagen gegenüber ihre Vorschläge gemat hat.
Der Hr. ih glaube, etwas
nod nicht über diese I glaube aber, daß die
Warum handelt es sib denn da? Man wollte von den Pro-
vinzial-Landtagen wissen, ob gewisse prinzipvielle, grundlegende und maßgebende Bestimmungen der neuen Gesetzgebung \ich bewährt hätten oder nit, und ob gewisse prinzipielle Abänderungépunkte als aner- kennungswürdig zu befinden sind oder nit. vinzial-Landtage nit etwa en bloc oder so vom Sattel — môödte id sagen — ihre Antwort ertbeilt, sondern haben sehr eingehende Berathungen gepflogen nad Einseßung von Kommissionen. Und, was für mi die Hauptsache ist, wie hâtte man sonst darauf kommen sollen, f gerade an die Prooinzial-Landtage zu wenden, die ja an sid als kommunale und wirthscaftlihe Körperschaften diesen Dingen nicht so nabe steben. ß i
diesen Provinzial-Landtagen eine Gesammtbeit von Männern ibren Siz bat, welcce in allen Stadien der Selbstrerwaltung berufsmäßig, d. b. im Ehrenamt, damit befaßt sind, diese Gescgebung tägli auszuüben und zu bandhaben.
Hierauf haben die Pro-
Sa, der Grund ist eben der gewesen, daß in
Meine Herren! Ich meine, wenn irgend eine Versammlung von
Männern diése Elemente in si eathäkt, dann sind es eben die Pro- vinzial-Landtagez; ih habe das {on in der erften Berathung oder bei einer anderen Gelegenheit ausgeführt, daß dies der eigentliche Grund gewesen ist und das berehtigte Motiv, weshalb man nh an die Provinzial-Landtage wenden zu müssen geglaubt hat.
Nun, meine Herren, haben Sie doch die Güte, da wir bei
diesem Punkte einmal steben, eiwas näher anzusehen, wie sih denn die Majoritäten der gehörten Provinzial-Landtage zusammengeseßt baben. Ich sprede nidt von dem Provinzial-Landtage meiner Het- matbsvprovinz Pommern ; der hat meiner Ansicht nach einen sehr ver- bängnißvollen Lapsus in seinen Berathungen begangen, aber gerade diese Thatsache sollte Sie darüber belehren, daß es si nit um poli- tisbe Parteisragen bandelt. Der vommerise ist in den
Provinzial-Landtag Augen des Hrn. Abg. Riert doch gewiß ein ganz feudales Institut in seiner bisherigen Zusammenì eßung, er bat aus Gründen, welde auf einem ganz anderen Gebiete liegen, geglaubt, zur Zeit die Fraze verneinen zu müssen. Der Provinzial- landtag der Heimathprovinz des Hrn. Abg. Dirilet z. B., von dem man doc in der That nidt auésagen kann, was ich vorber vom pommerishen Provinzial-Landtage anführte, hat die Vorschläge der Regierung cbenfalls acceptirt, und das ist doch ein Beweis, daß au in denjenigen Kreisen, welche politis garniht mit der Regierung auf demselben Boden stehen, die cinfahe Erwägung der praktischen und nationalen Nothwendigkeit des Reformbedürfnifses dazu geführt hat, die Voten der Provinzial-Landtage vorzubereiten und zu bilden. (Abg. Büchtemann: mit einer Stimme!) Mit einer Stimme! es ift do immer eine Majorität, ih kann dem Hrn. Abg. Vüchtemann größere Majoritäten vorführen. Seben Sie sich einmal die Ber- handlungen des Pryvvinzial-Landtags der Provinz Brandenburg an, diese baben es genehmigt mit einer überwältigenden Majorität, an welcher cine ganze Anzahl an si liberal gesinnter Männer theilgenommen hat. Ebenso in der Provinz Slesien, die mir noch aus meiner früheren Praris etwas näher bekannt ist. Ib habe da die räsenzliste der Mitglieder, die sich an der Abjtimmung betheiligt aben, vor mir liegen gehabt und kann. die Herren versicern, daß ih erfreulid er staunt gewesen bin über die Abstimmungslifte, welche bewies, daß eine große Anzahl Herren aus den liberalen, ftädtisten Elementen, denen man eine persönlibe Sympathie für den politischen Standpunkt, den ih beispielsweise einnehme und vertrete, in keiner Weise zuzumutdhen genöthigt ift, die haben einfa und freudig den von der Regierung vorgelegten Fragen zugestimmt. . :
Also, meine Herren, mit der Behauptung, daß es si hier um ein politisches Parteimahwerk handle, weles von der Regierung ein gebracht, von der Kommission einigermaßen zerpflückt, aber in feinen Fundamenten bestehen geblieben sei, und welches man nun dem unglücklihen Lande nah so und so viel Schwankungen aus- bürden wolle, —. mit diesem Einwand mahen Sie im Lande kein Glüd. Die Sacbe ift einfah die, ich wieder- bole das: es ist durh die communis opinio derjenigen Sathrerständigen, welhe mit der Aueführung der Selbstverwaltung
Richtung sie einer Reform dringend bedürftig sind.
Also die Behauptung des Hrn. Akg. Dr. Hänel, daß si nun
s{ließlid die ganze von der Kommission vorgeschlage inf
darauf reduzire, daß nidt das Publikum, 4 g ri PereinsoGung Vortheil davon bâtten, sondern daß es sich um bureaukfratisde Ver- einfabungen etwa vom Standpunkt des Staatshandbucbs handle, also daß nur die Adrefsen etwas anders lauten, — das, meine Herren, ist
ein völlig unhaltbarer Einwand.
Meine Herren! I will jest glei, damit id es ni ff e L , es nt@t ver auf die Amendements kommen, welche v den Herren Ee E E z as erste Amendem 2 säftigt sid damit, daß vorges&lagen wird, es sollen statt bee € E der Kommission acceptirten Stellvertreter der Mitglieder des künf- ge S 2 Van über die Ei funa dieser Mitglieder soll das Gescäftsreglement bestimmen, Eten für unvgrbergesehene Verhinderungéfälle der Mitglieder zu allen
ihritt8partei zu §. 27 ff. gestellt sind. tigen Bezirk8aus\busses 5 gewäblt werden ;
Sitzungen ein fünftes stellvertretendes einberufen werden.
Meine Herren, die Motivirung, welche der Abg. Dr. Hänel 1 : 1 ist in dec Tkat zu eigenthümli& als daß ih sie nit besonders unter die Lupe nebmen NES, namentli da sie au wiederum sehr widtige allgemeine Gesidts- punkte, die für das Ganze der uns bier hescäftigenden Fragen von Interesse sind, in den Kreis der Erört:cung ge:ogen bat. Der Abg
. Hanel sa 1 ja, die ganze Kommissionévorlage in Bezug auf diefe Zusammensetzung der Bezirkébebörden ist ja darauf berechnet, das Laienelement in der alleräußersten Weise gegen bisber zu benad- theiligen. Meine Herren, genau das Gegentheil ist der Fall; i uf P besi aufmerksam. Wie steht die Sade jeßt? Es ift nach der jezigen Gesetzgebung das Verwaltungs- geribt, besdlußfähig, wenn au nur ein gewähltes Mitglied fc an der Situng betheiligt. Die Vorschläge der Regierung, die in diesem Punkt von der Kommission angenommen worden sind, bewirken, daß die gewählten Mitglieder, wenn sie nur wollen, die Mazcrität in jedem Falle baben. Meine Herren, ob das ein RücksHritt zu i Fhrer geneiaten Erwägung C Ic halte im Gegentheil diefen Vorsblag für einen sehr großen Gewinn für die tünftige Furktionirung der Selkbst-
diesem Amendement gegeben hat,
Dr. Hânel sagt rämlich:
made auf diesen Punkt ganz besonders
nennen ift, das mödbte id do
( Ihrer anheimgeben.
verwaltung.
Nun H 4 änel : 5 in das E de De, Db0, Dr. Hänel : „dadur, daß man in das g8gertit etne fo erbebliwe Verstärkung des bureaukratiscen Beamtenelements hineingebrabt hat, bringt man die Stellurg der ien dergestalt in das Hintertreffen, daß fie wahrscheinli fünftig nur noch als Beiläufer erschcinen werden ; fie werden gewissermaßen dekoratives — Beiwerk der amtlihen und entscheidenden Thätigkeit
dér Berufébeamten werden.
Meine Herren, es ist sehr eigenthümlid, daß von Seiten der Opvositionépartei in dieser ganzen Diskussion, sowobl in der Kom- missionéberathung, wie aud jeßt im Plenum das Laienelement mit außcrster Gerings@äßung behandelt wird in Bezug auf die innerliche Potenz und Lebensfäbigkeit, die ihm auf diesem Gebiete innewobnt Meine Herren, was ift denn unser ganzer Stelz und unsere ganze bei d i i Das wir dem bürgerliben Notakblenelement eine nicht bloß mitwirkende, son- dern entsceidende Mittbätigkeit auf dem Gekicte der Selbstverwaltung der That, daß die Laienkollegien, die wir sowohl in der War Wg als namentli§ in der Bezirksinstanz uns gebildet haben, solde Méên- ner sind, daß sie sid, id will nit sagen, einsbüchtern, — davon kann feine Rede jein, — aber do indirekt gewissermaßen in eine tbeoretise Inferiorität unter den Bock der Juriëprudenz und der administrativen Beamten herabdrücken lassen werden? daß sie na- mentlich bier, wo sie in vermehrter Gestalt ersbeinen, sib durch die verstärkte Komposition bezüglid des Beamtenthums sib in den Hintergrund drängen lafsen werden? Davon kann keine Rede sein und ich Tann die Anscbauung, Gy überbaurt fc ctwas für mögli d Wenigstens die Regierung theilt fe nit und kann fie um deshalb nit theilen, weil fe tve Mp erbetlibe Werthverminderung unserer gesammten Selbstverwaltung
Freude bei der Schaffung der neuen Verwaltungsgesctze ?
beigelegt baben! Und, meine Herren, glauben Sie
ält, absolut nibt begreifen.
erblidt.
Wie ftcht es denn nun aber mit den praktisden Vortheilen, die dadur errciht werden follen, daß tieser fünfte Stellvertreter zu ‘allen Sitzungen von vornherein einberufen werden soll, damit das Laien- Tollegium gewiß immer vollzählig da ist? Meine Herren, das leßtere würde ja vermuthlid mecanisch erreidbt, das gebe i zu, urd insofern würde dieses Amendement aub vom Standpunkte der Regierung gar
nit so fundamentalen Widerspru zu erfahren brauben; denn die
Regierung will ja ihrerseits einen Zustand s{affen, welher dem Laienelement die geborene Majorität unter allen Umständen sibert ; und eine Maßregel, die dazu führen würde, diese Majorität in ibrer
Siderheit noch zu verstärken, würde meines Erabtens nicht {ädli, aber überflüsfig sein. Aber, meine Herren, die Bedenken, welbe vom Stondpunkte der Regierung gegen diesen Vorscblag erhoben twerden,
liegen auf einem anderen Gebiete. Sie bestehen darin, daß dur diese obli-
gatorisce Hineinziehung des stellvertretenden Elements die ständigen, ge- wählten Mitglieder in dem Gefühle ihrer Verantwortlichkeit für die
Sacen, die ibnen pflihtmäßig obliegen, ershüttert werden, daß sie in Folge des Zwanges, daß zu jeder Sißung ein _überzähliger Stellver- treter eingeladen werden muß, geradezu zur Trägbeit angeregt werden, daß sie veranlaßt werden, einmal aus Beguemli@keit nit zu er- seinen, weil sie sich immer darauf verlassen werden: da ist immer noc der Stellvertreter — wabrsceinlid aus der Stadt, wo das Bezirksverwaltungsgeriht seinen Siß bat — wir brauchen nitt zu kommen, auf den können wir uns verlaîfen. :
_Meine Herren ! Das ist der Grund, weshalb id Sie bitten muß, diesem Antrage Ihre Zustimmung nidbt zu ertheilen.
Zu den anderen Amendements, die zu §. 27 und zu den si daran ansließenden Punkten gestellt sind, kann ib mit, glaube i, sehr kurz fassen; denn sie sind, wie der Hr. Abg. Hänel auétdrücklic anerkannt hat, zwar nur palliatio, aber es sind solwe Palliativ- anträge, welde sowohl die Regierungévorlage als die Kommissions- anträge einfa vernidten und auf Umwegen den bisherigen Zustand indireft wieder herstellen oder vielmehr die Aufrechter baltung des bis- herigen Zustandes dekretiren.
_Da heißt es zuzächst: es sollen in umfangreichen Regierungs- bezirken entweder örtlih, oder nach der Verscbiedenheit des Verfahs rens Abtheilungen gebildet werden dürfen. Mit der leßteren Schei- dung bâtte man aber wieder die Trennung der Bezirksinstauz in eine in Besbluß- und eine Streitbehörde, und deshalb wird dieser Ver- s{lag wohl ni&t zu empfehlen sein, namentlid aud desbalb nit, meine Herren, weil in einer solwen Senatsbtildung cin höcbst ges fährliches, binderlies Element gegen eine frudtbare Thätigkeit der Laienmitglieder liegen würde, denn sie würde dazu führen, daß von vornherein in den einen Senat Diejenigen kämen, welde sid mit Bescblußsacben beschäftigen sollen, in den anderen Diejenigen, welde fd mit Streitsachen beschäftigen sollen. Also gerade das, was poli- lis sowohl vom Standpunkte der Regierung als der Kommission so überaus widtig ift, daß die Laienelemente sib daran gewöhnen, In beiderlei Kategorien mitzuwirken, würde hierdurch illuforisch wer- den, weshalb ih mi nur entschieden dagegen ausfprecen kann.
Dann beißt es in §. 27a: Der Regiecrungé-Präsident gilt als behindert in allen Fällen, in welden die Verbandlung im Verwal- tungsftreitverfahren stattfindet. Das heißt mit anderen Worten: es bleiben zwei Behörden bestehen, die Besblußbebörde unter dem MRe- erng NNeKtan, die Verwaltungsbehörde, die von dem Verwal-
ngédirektor geleitet wird! Also gerade das würde bestehen bleiben, was beseitigt werden soll.
_ Dies, meine Herren, werden im wesentliwen die Anträge fein, mit denen ic mi in diesem Augenblick zu bescäftigen habe.
Nun, méine Herren, bedauere id, daß der Hr. Abg. Dr. Gneist nit zugegen ift; es ist auch garnicht meine Absicht, persönlid gegen ibn zu polemisiren ; — i habe das bei einer anderen Gelegenheit notb- gedrungen, wie ih hiermit erkläre, thun müssen, — fondern ich will mich an die rein salihen Ausführungen balten. Denjenigen Tbeil seines Vortrags, welher sih damit beschäftigte, daß es an einer
geseye nun seit Jabren besbäftiat sind, fefigestellt, daß und in welcher
id mir erlaubt, bereiis vorweg zu nehmen: aber
fungen des Hrn.
denten sebr erschweren.“
von Raucbhaupt gestern vollig zutreffend erledigt.
bezieben. Er sagt: wi)lermaßen sehr bald auf einsamer Höhe steben, er wird eriten paar Tage — so glaube i, sagte er — beschäftigen, und dann wird er sehen, frühere ähnliche viel Bände von
Präjudizien studiren muß, und
terchien der jeweiligen Regierung in Betract kommen.
und da wird er seine unabhängigen — der Hr. Abg
suGen! und um das zu
der Mittel bedienen, die ihm das Gesetz dem er den Referenien ernennen kann, indem raumung der Termine in seiner Hand hat. Und wichtige Prärogative, daß sie son allein genüge unmöglid zu maten! cch w beiden
unmöglich gemabt würde.
_Eins, baben sich meine
anderer Weise auf.
meine i E La ¡ieine Herren,
Ausfübruncen în der
bei der großen Bevölkerunaézahl und dem großen Urnfange,
amtlichen Berufs bilden wird.
nicht mebr gewachsen sein würde.
Regierungs-Prâäsidenten, die ja au auf diesen Gesihtépunkt bin von
Handbabung und prinzipiellen Ausbildung si angelegen sein lassen und die die tebnisben nnd oœeschäftliven Vorbereiturgédezernate aller- S Ee überlassen müßen. Meine Herren! Wenn ein Ae 'gS-F räsident dazu rit 1m Stande lein sollte, troß der Mahenhaftigkeit der ihn umgebenden Detailarbeit ßch den Ueberblick und die Herrschaft über das ibm überwiesene Gebiet zu wahren, dann meine Herren, möchte man in der That an der Zweckmäßizkeit und volitiscen und administrativen Nüklichkeit dieser Insutution sehr bedenk- lide Zweifel haben, dann wäre es vielleiht in Frage, ob man nitt überhaupt das ganze administrative Beamtenthum in der Be- zirtSsinstanz absdafe. Meine Hecren! Meine Meinung ist die, der Regierungs - Präsident wird in diesem neuen Kolle- glum mutatis m1ontandis diesele Stellung einneßmen die er gesbäftlid aub in seinem Hauvtamt einnimmt, d, b. er wird an der Spite der Dinge stehen; er wird an den gewictigen Sachen i persönlich betheiligen und wird das Dezernat und die anderen Dinge den Herren überlafsen, die scine Mitarbeiter find. Nun fragt es Ne, ob das ritig ist, daß, wie der Hr, Abg. Dr. Gneist und auch R Ne, E Dr. Hanel den Verdacht begen, die Betbeiligung des Plahidenten gerade bei den verdädtigen der Hr. Abg. Dr. Gneist lagte ogar, wie ic glaube, unsauberen — Sacben eintreten wird, die etwa auf feine Unparteilichkeit ein \{lechties Licht zu werfen von vorne herein geeignet sind. Meine Herren! Ich meine, der Regierungê- Präsident wird, was ja seine eigentlibe Aufgabe ist, sich an den- jenigen Sacen betbeiligen, welde auf dem adminijtrativen Gebiet eine gewe grundsäsliwe präjudizielle Vedeutung baben, ebenso, wie er das bei den reinen Verwaltungsakten thut; er wird, mit anderen Worten, seine Venwaltung fo auffassen, daß er allcin der acichäftlice Regulator der Behörde bleibt, chne abec im Geringsten ihr in ihrer Selbständigkeit einen Schaden zuzufüagen. i
fla L A Ib möchte nun aber zur Veriheidigung des eigentlichen
Grundgedankens der Vorlage darauf aufmcïsjam maden, das, wie mir es scheint, die sämmtlichen Hecren Vor- redner, die gegen die Kommissionsvorlage sib geäußert
haben und damit auch gegen den Regiccungêeniwurf, von einer — ih möchte saaen — nicht aanz zutreffenden Auffassung der Bedeutung und des Wesens des Verwaltungsrebts und dec VerwaltungErebts- vflege ausgehen. Meine Herren! Das ift der Punkt, auf den es bier ankommt, und darüber müssen wir uns allerdings verstär.digen: welches find die fundamentalen Unterschiede des Verwaltungsrechts vom Civil- ret, und welche Konsequenzen sind hieraus für die Konstruïtion der- jenigen Behörde zu ziehen, welche auf dem Verwaltungsrectsgebiete Net \spreben soll? Meine Herren! Worin unterscheidet si denn das Verwaltungêrecht grundlegend und prinzipiell von dem Civilrecht ? Doch ganz wefentlid darin, daß, während das Civilret den einzelnen Staatsbürger in seiner isolirten rechtliden Eristenz auffaßt, das Ver- waltungsrecht den Staat8bürger erfaßt in feinen gesammten Be- ziehungen zu der wirtbschaftliden, kommunalen, fozialen, und id tann aub wobl sagen, politis@en Welt, die ihn umgiebt, und insofern — darf ih sagen — ist jeder Akt der Verwaltungs- rechtspflege zum Schutze des Rechts aub gleichzeitig ein Verwaltungs- akt. Das ift das Wesentliche bei der Sacbe, und deshalb muß jede Verwaltungsentsceidung gleidbzeitig in den allermeisten Fällen ein gewi}1es administratives Element mit in sih s{ließen, weil eben jede dieser Entscheidungen, abgesehen von der Entscheidung für den Ein- zelnen, reflektirt auf ganze große Interefsengruppen, die außerhalb des einzclnen Falles liegen. Um davon si zu überzeugen, brauht man si nur eins der wesentlihsten Gebiete des Verwaltungsrechts, welches nidt den gesammten Umfaug des öffeniliwen Rechts erjchöpft, anseben. nebmen Sie beispiel#weise das Wasserreht. Unser preußisches Wasser- recht ift ja bekannilich eine hôst komplizirte und reformbedürftige
Angelegenheit, aber so viel steht doch fest, daß fast alle Erscheinungen,
Manifesiation der ¿fentli&en Meinung auf diesem Gebiete feb!le, habe 10 f: 1 dieje il
seincr Aeußerungen, welche sih auf das künftige Verhältniß des Nes gierungs-Präsidenten in der neu fonftruirten Behörde bezogen, sind jehr mictig, und ihre Beleubtung — ich werde möglichst kurz sein — wird dazu führen, wie ic glaube, den Standpunkt der Regierung und aub den der Kommission zu décken; sie sind in dieser Beziehung näber ins Licht zu stellen. Er sagte nämlich — auc in dieser Be- ziebung entspreben seine Ausführungen ganz wesentli den Bemer- 1 orn. Abg. Dr. Hänel; der Leßtere nabm ja in dieser Be- ziehung auf ihn auédrücklid Bezug ——: „Der Regierungs-Präsident oder vielmehr zunädbst die Gesbäfte des früberen Vezirkéraths oder die frubtbringende Erledigung derselben werde ganz außerordentli leiden dur die neue Konstruktion, insofern ja die ri&terliben un- abfegbaren Beamten, die ibm an die Seite gesctt sind, mit ibm in Kollision geratben und dadurch die Stellung des Regierungs-Präsi-
GALE . .. - Dicsen Theil der gegnerischen Ausführungen kat der Hr. Abg. ucbhau! € L Î Ib werde mi daber dabei nit aufhalten, fondern ih beleubte diejenigen Theile der in diesem Punkte interessanten Ausführungen des Hrn. Abg. Gneist, die sid auf das fünftige Verbältniß des Regierung8-Präsi- denten in den die rihterlide Thätigkeit revräsentirenden Gesäften ieben __der Regierungs-Präfident wird in die aller- ungcwöhnlicste und für ihn drüdendite Lage gerathen, er wird ge- rd nur die r nb damit … dann __W L n E _jeDE Streitentsheidung naGlesen muß, so und so viel n tudir das wird ihm febr langweilig werden; er wird sid von der Sacwe zurückziehen r ? As S? q [ ä f # R. und die Hauptleitung den Verwaltungsdireftor und dem zweiten Be- amten überlaffen; er wird sib sehr bald auf dizjenigen Fälle beschränken wo wesentli volizeilide und fiskalisbe eder gar politishe In- s, a ter ‘ei ( Da mird er E R E LEE Es e g : , Es jeine ganze Thâtigkeit cinsetßen, da wird er dem Kollegium präsidiren, id da wi i E Hânel hat sie „Vortrefflie“ Laien genannt — sie ganz gehörig in den Staub zu treten und ibnen feine Entscheidungen und Erwägungen aufzunöthigen thun, dazu wird er ch6 aller bietet, in- em er die Anbe- 2 das sind ja so i _genügen, um seinen Vorsitz b zu ma Meine Herren! Ih will hierbei sagen, diese Berdacht8momente kann man do in der cinfadsten Weise durch Gcsc&täftéreagulativ erlcdigen, weldbes die Reibenfolge der Ge- j ‘âfte in der Weise regeln wird, daß, wenn er das Laienelement wirtlih zurückdrängen wollte (woran garnicht zu denken ist), ihm das
E O wo fasse do die künftige Stellung der Regierungs-Prâäsi- denten in dem Kollegium und zu den Mitgliedern destelben in ganz ilt ja richtig — Lesung, die de Abg. Hänel vorhin zitir 2 sung, die der Hr. Abg. Hänel vorhin zitirt bat, bezogen — i ( de viele unserer Regicrunasbezirke haben, ist die miitca in der L tung stehende Thätigkeit des Regi-rungs-Präsidenten bereits so um- sangreid und entwidelt, daß sie fortdauernd den Hauvtthbeil feines amtlid rufs bil Davon if nit die Rede, daß es jemals anders sein könnte, und die Frage ift nur die, ob dur Hinzu- tritt der Geschäfte, welche ibm künftig durch den Vorsitz der Bezirke behörde obliegen werden, seine Geschäfte so zunehmen, “daß er ibnen pt mehr gewahfe Meine Herren! Wenn die Regie- runa8- Präsidenten fich eiwa daran gewöhnen sollten, Mofaikarbeit zu maden, dann allerdings, dann fönnten fie ihrer doppeltea Aufgabe niht genügen , dann fönnten sie aber auch nit derjenigen Auf- gabe genügen, die ihnen {on bisher obliegt. Ich nehme an, daß die
ai Adi s L Sr. Majestat ausgewählt wecden, Männer sind, welche vecst:hen Kleine vom Großen zu trennen, die in allen Berufsspbären, die ihnen künftig obliegen werden, die Hand -über dem Ganzen halten werden, die die Grundsäße einer karmonishen Verwaltung in ibrer
anlage. Es wird si dabei handeln nit allein um den Einzelfall nit nur um die Rebte und um die Inter: serspbäre des betreffenden Stauderectigten, der in der Auëübung dieser Rechte angegriffen wird sondern eë handelt si darum, daß gleibzeitig die Interessen, vielleicbt sogar die wir!bscaftlite Existenz einer ganzen Gruppe anderer Leute in rage gezogen wird, nämli der oberhalb [iegenden Adjazenten die gegen die Ansprüche des Stauberedbtigten Einspruc erheben, und da ift es nun die Aufgabe der streitentsbeidenden Behörde, abzunägen das Einzelinterefse mit dem InterefFe der tollidirenden großen dad Gruppen und aub mit dem Interesse des öffentliben Wok[s mit den Forderungen tes öffentliden Rehts. Nehmen Sie diz Sthank- fonzessionen._ Da bandelt es sid auc nibt darum, ob der Einzelne lm Bertaitntz zu einem einzelnen Konkurrenten zur Anlage einer Scankkonzession beftätigt werten soll, sondern da bandelt cs id darum, daß vielleibt tie wictiasten, etbishen, sittliben Intereffen nit nur der Nawbbarscaft, sondern ganzer Bezirke getroffen werden dur die Entscheidung über das Einzelinteresse dieses Mannes Bei einem Sculbau, bandelt es sid da nit um die idealiten und bötiten Intereffen der Staatsgemeinscaft, die demjenigen ‘der einer ibm ange?onnencn Pflicbt gegenüber sid widerwillig verbält entaegen- geîtellt und mit ihm fontradiftorisch verhandelt werden müsen ? Meine Herren! Das ist, glaube id, ein vollgültiger Beweis dafür — und da trete id voll und ganz in einen Gegensatz zum Abg. Dr L Ee, E O Verwaltungérebt und die Verwaltungs-
Spfiege allerdings i ganz fund ntal vo ivi ) der Givilrecktspflege E R E L E O
Iw drebe aber den Say aub um; ib bestreite dem Abg. Hänel tros der ihm beiwobnenden großen Autorität, der id mib sont wobl willig untergeordnet baben würde, i bestreite dem Abg. Hänel daz auf dem Gebiete des Civilproze?es die lozisce Subsumtion des einzelnen Falles unter das Gesez nit die Hauvtsade fei “ Aen dings ift das die Hauptsave. Die Analogie mit dem Kriminalrecht weise id von der Haud. Es ist ja bekannt, daß dort die Abmefsung die Erwägung und Würdigung der moralischen Elemente vielleicht eine abnlide Rolle spielen, wie das ctwa parallel auf dem Gebiet der Verwaltungesrechtspflege der Fall ift. Aber im Civilprozeß ‘und Civilre§t — und hier liegt der einzig zulässige Verglei bungspunkt mit dem Verwaltungêrecht und der Verwaltungêre tévfleze — da ift allerdingë die Subsumtion des einzelnen Thatbestandes unter eine abstrafte Rectéregel mit sehr geringen Ausnahmen der alleinige Gegenstand der Sunttion, zum allermindesten die Hauptsache, Ic glaube, fein retsverständiges Mitglied dieses Hauses wird mr diejen Saß bestreiten können, und gerade ‘hiervon anterfceidet sib Garafteristii§ die Natur des Vermaltungs- reStes „und die Aufgabe der Verwaltungsrechtspflege. Wenn das ciStig ist, wenn alfo bei der überwiegenden Zabl der Verwaltungs- itrelllacen und der für thre Entieidung maßgebenden Unterlagen zwar nimmermetr von einer Unterordnung des Rebts unter Gesichts- ete der Zwecmäßigkeit die Rede sein darf, wohl aber das rihter- L ave See sait a rgl tr dureinander- on Ea vte ich nd 16 glaude damit keinen berechtigten
ry
Teriprus ervorzurufen — der Verwaltunasricter bat allerdings eine eue! er ift gleiDzeitig Richter über die Interessen und as Ret, welches in dem Einzelfalle repräsentirt ift; er ift aber le us aub — unt diefer Punkt ist wichtig — gleichzeitig Theik- nebmer an der weiteren Entwiélung urd Fort1bild des Verwa l der weiteren En g und Fortbildung des T iungSretes elbst. 7 E c nos Ack ron S2 1 5 A B r ; t + Meine Herren, das is der große Unterscbied, wel&er mit zwin= otbigt, wenn wir gesunde Verbältnisie 17 den a
gender Nothwendigkeit dazu I 1 t. ç S T: e 5 m Gebiete d.r BVezirksinstanz, die
19 eet at T els wiederberïellen wollen au 4 +
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f 2 : J Di E E zit auëzuschließen von der Mittbätigkeit an E O tungêgerictliben Entscheidungen. Nun, weine Derren, frage ich aber, was lollen denn wirkli alle diese zornigen Einfprüde gegen die neue Bildung der Bezirk2instanz. bedeuten, wenn man dagegen bält die jeßige Formirung der Kreis»
instanz ?
: „Der Abg. Hänek hat versubt, dies abzushwäten, aber i glaube, es tit 1m total mißlungen. Er behauptet: ja, in der Kreisinstanz muß man si eben begnügen mit dem Material, was man vorfindet. Las Ut rictig, der Kreis ist ein geographisch enger begrenztes Gebiet 5 aber in Bezug auf das eigentlihe punctum saliens ift es nit ticbtig, daß nâmlich das Material für eine eventuell zu konstruirende Tren- nung zwisden Berwaltunaëtstreit- und Verwaltungsbes{lußbehörden nit vorhanden wäre. Meine Herren! Wer sagt denn das? Sie brauen ja nur cinen der Amtsricter in der Kreisstadt zum Vor- sißenden des Kreisauës{usses in Streitsachen zu maten, dann haben Sie die s{önste Neuorganisation, die Sie sich denken fênren, und ib glaukte, der Abg. Hänel würde bei näherem Nachdenken darin ein sür ibn höbft acceptables Auskunftêmittel erblidcken.
e N Interessen des Landes dabei wohk E vürden und ob die Zufriedenheit im Publikum über eine lolde YVrgantjation sehr laut werden würde, das wage id denn doch allermaßen zu bezweifeln. Meine Herren! Ih glaube, es ist durbaus zurückzuweisen, daß man, weil man den Krei8ausscbuß niht anders habe fonstruiren können, man doþ dazu mit obligatorisdem Zwange gelangen 1aüßte, den Regierungs-Präsidenten aus dem Vorsiß im Bezirksauëscbuß auszuschließen. Meine Herren! Um das so recht, i mêcte sagen ad hominem zu demonstriren, müßen Sie mir {hon gestaiten, einen ganz furzen Blick auf die Bedeutung unserer Bezirks instanz Überhaupt mal zu werfen. Wir sind ja lange darüber zweifel- haft gewesen, und es charakterisirt so recht das Flüssige, in welem dieses ganze große Geseßgebunasgebiet sib bei uns now bee findet, ob denn nit der Schwerpunkt der Mittelinstanz ftatt in den Bezirk, in die Provinz zu legen sei. Nach langen Erwägungen war man darüber now bei Emanirung der Provinzialordnung so zweifelhaft, daß man sogar glaubte, zwei Behörden a deux mains für Bezirks\sacben neben cinander bauen zu müssen, den Prorvinzial- und den Bezirkêrath. Aber ich glaube, das darf ich als eine gemcinsame Errungenschaft der gesammten Sachverständigen auf dem Verwaltungs -- gebiet ansehen, daß wir jet darüber nicht mehr im Zweifel sind, daß die Bezirkeinstanz, sowohl was die Ncchtsprewung auf dem Ver- waltungê8gebiete, als was die eigentlihe Administration anlangt, den Central- und Kernpunkt unserer ganzen öffentliben Zuftände tildet und aub fünftig bilden muß. Jd glaube, wenn irgend ein Punkt aus der Diskussion auszuscheiden ift, dann ist es dieser. Und, meine Herren, wenn dem so ist, wenn die Bezirksinstanz in der That das Lebenéelement unserer politishen administrativen Konftruktion und Verwaltung scin und bleiben muß, dann frage ih Sie, wer will es nzch den von mir vorhin angedeuteten und entwi@Zelten prinzipiellen Gesidtspunkten verantworten, den höchsten Beamten, den Träger der Staatsautorität innerhalb des Bezirks zuf die Dauer von der Tbeikl- nahme an diesen verwaltungsgeribtliwen Gescbäften auëzusließen. Das würde unrettbar zwei für das Staatswohl gleich verhängnißvolle Konsequeuzen mit sib führen. Erstens würde c# ganz unzweifelhaft der verwaltungsricterliten Funktion des Vexwaltungsgericbt8, aus welchem Sie diefe höheren Beamten ausschließen — ih will bier nicht den unangenehmen Autdruck „Verknöberung“ gebrauden — aber do einen einseitigen, den praktishen Bedürfniffen des Lebens fremden Stempel aufdrücken, und das ist meines Gracbtens einer der größten Nawtheile, dem wir auf diejem Gebiet, bei dec Fortdauer des jeßigen Zustandes, unrettbar - entgegenlaufen. Aber, meine Herren, noc viel wichtiger ist die andere Frage: Sie würden bei der Beîès behaltung des jetzigen Systems den Regierungs-Präfidenten auch hin= auédrângen aus der fruhtoringenden Thätigkeit, die ibm jeßt obliegt. Der Beweis dafür isl gar nicht {wer zu führen. Bedenken Ste, meine Herren, welcher große Komplerus von geseßzgeberiswen An= gelegenheiten )on bete — und das ift ja garnibt als ein Unglük zu beklagen — {h in dem Verwaltungsstreitversahren ab-
ipiegelt, — und nun bedenken Sie, welhe Fülle von Ausgaben wir noch in Zukunft auf diesem Gebiet baben werden. JIH will nur zwei Worte aussprechen:
Unterrichtsgeses und Wegeordnung, — zwei Dinge, die, mögen fie
nun über kurz oder über lang zur Verabschiedung kommen, unter allen
die auf diesem Gebicte sib abspielen, gleichzeitig Strei f E : en, zeitig Streitelemente balten; id will daber einmal spredin von dem Falle einer Stau