1883 / 99 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 28 Apr 1883 18:00:01 GMT) scan diff

dur Kassenstatut ist in dem Entwurf nit vorgesehen; dagegen des Kolen! Gntwurf eine Bestimmung über die Art und Weise, wie die Streitigkeiten zwischen Kassenmitgliedern und der Kasse über die zu leistenden Unterftützungen und Beiträge entschieden werden sollen. In dieser Beziehung ist bestimmt, daß die Entscheidung zunächst von der Aufsichtsbehörde getroffen werde und diese aub, was die Unter- stüßung anbelangt, vorläufig vollstreckbar sein, dagegen aber die Be- rufung auf den Recbt8weg zulässig sein foll. Es scheint das eine durchaus ausreichende Regelung zu sein, und ih würde keine Ver- anlaîsung seen, in dieser Beziehung etwas zu ändern.

Der 8. 48 wurde in der Fassung der Kommission ange- nommen, ebenso ohne Debatte die §5. 48a., 49 und 50.

8. 51 lautet nach der Kommissionsfassung:

Die auf geseßlider Vorschrift beruhende Verpflidtung vvn Gemeinden oder Armenverbänden zur Unterstüßung hülfsbedürftiger Personen, sowie die auf Geseyz oder Vertrag beruhenden ‘Ansprücwe der Versicherten gegen Dritte werden durch dieses Gesey nit

rührt S E oweit auf Grund dieser Verpflibtung Unterstüßungen für cinen Zeitraum geleistet sind, für welchen dem Unterstüzten auf Grund dicses Geseyes cin Unterftütungsanspruch zusteht, geht der letztere in Belcagc der geleisteten Ünterstüßung ouf die Bemeinde

oder den Armenverband über, von welchen die Unterstüßung ge- [cistet ift. E

Das gleiche gilt von den Betriebsunternebmern und Kassen, weldbe die den bezeichneten Gemeinden und Armenverbänden ob- liegende Verpflichtung zur Unterstüßung auf Grund gesetzlicher Verscbrift erfüllt haben.

Ist von der Gemeinde-Krankenversicerung oder von der Orts- franfenfasse Unterstüßung in einem Krankheitsfalle geleistet, für welchen dem Versicherten ein geseßlicber E5xtscbädigungkanspruch gegen Dritte zusteht, so geht dieser Anspru in Höhe der geleisie- ten Untersiüßung auf die Gemeinde-Krankenversicheruzg oder die Ortékrankenkasse über. ] ; I

In Fällen dieser Art gilt als Ersaß der in §. 6 Absatz 1 Nr. 1 bezeichneten Listungen ein Drittel des geschlichen Mindest- Letrages des Krankengeldes. -

Der Abg. von Kleist-Regow erklärie, wenn cine Amen- dirung dieses Geseßzes auf die landwirthschaftlichen Arbeiter stattfinden solle, fo sei es nothwendig, dementsprehende Ab- änderungen im Geseßze zu treffen, entweder bei §. 6 in der Art, daß auf das Krankenkassengeld die Naturalien in Ab- rechnung kommen müßten, oder daß man bei §8. 54 ähnliche Vestimmungen einfüge. Der zweite Absay dieses Para- graphen besiimme mit Recht, daß alle Ansprüche auf geseßlile oder vertragsnäßige Bestimmungen den an- deren zu gute gerehnet werden sollten, Er habe jür diese Abänderungen einen Antrag vorbereitet, der dahin geh?2, daß, wenn Unterstüßungen auf Grund der Verpflichtungen aus dem Arbeitervertrage für einen Zeitraum erfolgt seien, ein Unterstüßungeanspruch in Betreff der mehr erfolgten Leistung auf denjenigen übergehen solle, welcher die geseßliche Leistung gewährt habe. Mit der Tendenz dieses Antrages seien die verbündeten Regierungen einverstanden, und er werde, da augenblidcklich Bedenken nur aegen die Fassung vorlägen, bei der“ dritten Lesung diesen Antrag zur Sprache bringen. f

Der Abg. Dr. Hammacher wandte sih gegen den leßten Absay des Paragraphen und hielt /; des Krankengeldes für absolut dem Standpunkte der Billigkeit niht entsprechend.

Hierauf nahm der Geheime Ober - Regierungs - Nath Lohmann das Wort: j E

Meine Herren! Wenn i recht verstanden babe, so hat der Herr Vorrcdner in dem leyten Theile seiner Ausführungen son ciniger-

maßen aner?annt, daß doch wohl ein eckennbares Bedürfniß für cine S Os verbanden sel, wie sie in dem leßten Absaÿyz ieses Paragraphen gegeben wird. -

i Nun E es ja wohl sein, daß die Feststellung der wirklichen Höhe der Kur- und Arzneikosten nicht völlig entspriht. Ich gestatte mir aber, darauf aufmerksam zu machen, daß der Ersaß dieser Kosten, wie er in dem leßten Absaße bemessen ift, in zwei versbicdenen Fällen vorkommt, von denen der eine so ge- staltet ist, daß eine zu niedrige Bemessung zum Schaden der Kasse sein würde, der andere aber so, daß eine zu niedrige Bemessung zum Vortheil der Kasse gereichen würde, und daß ferner diese Bemessung wahrscheinli nur in verhältnißmäßig seltenen Fällen Pag greifen wird. Sie kann nämlih T greifen, einmal wenn ein Organ der öffentlichen Armenpflege auf Grund seiner eigenen Verpflichtung zus nächst die Unterstüßung hat leiften müssen, welche Kraft des Versiche- rungsvertrages eine Krankenkasse zu leisten verpflichtet ist. Also der Fall fönnte so liegen, daß ein Arbeiter, der hier in Berlin beschäftigt ist, zu einer hier vorhandepen, für die betreffenden Arbeiter zuständigen Ortskranfenkasse gehört, daß er aber z. B. in Lichterfelde wohnt. Erkrankt derselbe und liegen die Umstände so, daß der Krankenkafsenvorstand niht gleich benachrichtigt werden kann, und die Armenverwaltung Lichterfelde auf Grund der bestehenden Bestims- mungen zunächst für seine Vervflegung auffommen muß dann hat diese Armenverwaltung einen Anspru gegen die Ortskrankenkasse in Berlin, und in diesem Falle soll, um alle Weitläufigkeiten abzuschneiden und einzelne Liquidationen auszus(ließen, ein Pauscbsat gegeben wer- den, der in dem Krankengeld und einem Drittel mehr für die etwa erfolgte Kur und Arznei bestehen soll; also in diesem Falle würde es der Krankenkasse zum Vortheil gereichen, wenn die Kosten für Arzt und Arznei zu niedrig bemessen sind. A

Der andere Fall ist der, daß die Krankenkasse einen ihrer Ver- siherten unterstützen muß, der erkrankt ist in Folge eines haftpflich- tigen Unfalls. In diesem Falle hat die Krankenkasse nach der bier getroffenen Bestimmung den Anspruch gegen den haftpflitigen Unter- nehmer auf Ersaß der von ihr geleisteten Unterflüßung, und da soll auch wieder ein Pauschsaß gegeben werden. Auch da soll nidt eine Liquidation im Einzelnen stattfinden, sondern der Unternehmer soll verpflichtet sein, der Kasse das Kranfkengeld und ein Drittel für die etwa aufgewandten Arzt- und Arzncikosten zu bezahlen. 5 A u

Ich glaube, meine Herren, die Feststellung is in ihrer praktischen Wirkung nicht so erbeblich, daß man von derselben um deßwillen ab- zusehen hätte, weil der festgestellte Say vielleibt nit ho genug gemessen ist; ich meine, demgegenüber ist der Vortbeil, der darin lieat, daß ieder Streit über die Höhe der zu erstattenden Summe auêëges{lossen wird, doch zu groß. :

Der Abg. Dr. Paasche gab dem Abg. von Kleist:-Reßow zu bedenken, daß nit blos für die landwirthschaftlihen Ar- beiter sondern auch für die Lehrlinge, Handlungsdiener 2c. ebenfalls solhe Bestimmungen getroffen werden müßten, über- haupt für solche, die auf Kündigungsfrist angenommen seien.

Der Abg. Dr. Hirsh wandte si gegen die Ausführungen des Nbg. Hammacher, und der Abg. Dirichlet gegen diejenigen des Regierungskommissars, worauf der Geheime Ober-Regierungs- Rath Lohmann bezüglih eines von ihm angeführten Bei- spieles zur Erläuterung seiner früheren Darlegung, dessen Rithtigkeit vom Abg. Dirichlet bezweifelt worden war, seine früheren Angabon aufrecht erhielt. Der §. 51 wurde unver- ändert in der Kommissionsfassung angenommen, ebenso §. 52,

Der die §8. 53—62 umfassende Abschnitt E. des Gesetzes handelt von den Betriebs:-(Fabrik:)Krankenkassen._

8 53 wurde unverändert nah dem Kommissionsbeschlusse ohne Debatte angenommen. A

8. 54 lautet nah dem Kommissionsbes{hluß :

Ein Unternehmer, welcher in einem Betriebe odcr in mehreren

Betrieben fünfzig oder mehr dem Krankenversiherungszwange unter-

liegende Personen beschäftigt, ist berechtigt, eine Betriebs-(Fabzik.) Krankenkasse zu errichten.

Er kann dazu durch Anordnung der böberen Verwaltungs. behörde verpflihtet werden, wenn dies von der Gemeinde, in welcher die Beschäftigung stattfindet, oder von der Kcankenkafse, welcher die beschäftigten Personen angehören, beantragt wird. Vor der An- ordnung ist dem Unternehmer, sowie den von ibm beschätigten Personen oder von dicsen gewäblten Vertretern und falls der An- trag von einer Orts-Krankenkasse ausgegangen ist, auch der Ge- meinde zu einer Aeußerung darüber Gelegenbeit zu geben.

ñ Der Abg. Dr. Paasche beantragte, den Absaß 2 zuy reichen.

Der Abg. Eberty beantragte, in Zeile 2 die Zahl fünfzig durch hundert zu erseßen.

Der Abg. Dr. Hirsh stellte den Antrag: Jn Absaz 1 hinter „Personen“ einzuschalten: „welche niht Mitglieder einer der in 88. 13, 67, 68, 69 bezeihneten Kassen sind, nah An- börung derselben oder der von ihnen genählten Vertreter,“ Absay 2 zu streichen. L :

Der Abg. Dr. Paasche befürwortete seinen Antrag. Die Zwangskassen würden von keinem Vortheil für den Arbeiter und nur von kurzer Dauer sein. Jhre Verwaltung werde eine s{lechte bleiben, und darum warne er, diese Bestimmun: gen in das Geseß aufzunehmen. ;

Der Abg. Dr. Buhl empfahl die Aufrechterhaltung der Kommissionsvorlage, während der Abg. Löwe (Berlin) mit aller Entschiedenheit gegen den 8. 54, und namentlih gegen den zweiten Absatz desselb:-n aus den vom Abg. Paasche ent- wickelten Gründen auftrat. Ebenso meinte der Abg. Sonne- mann, daß die Bestimmungen dieses Paragraphen zu weit gingen. S

Der Abg. Dr. Hirsch war der Ansicht, daß die freien Kassen durch diese Bestimmungen ganz in die Hände der Ar- beitgeber gelegt würden. Die Mißerfolge bei den Fabrik: Krankenkassen seien hinreichend bekannt. Man könne doh einen Arbeiter nicht zwingen, aus der freien Kasse auszutreten, um der Fabrikkasse beizutreten. . E

Der Abg. Eberty war derselben Ansicht. Es sei dies ein Mittel, den Arbeiter zu zwingen, sich dem Willen des Fabrik: herrn zu ergeben. Der Paragraph diene zum Nachtheil der Vertragsfreiheit der Arbeiter, die dies shwer empfinden wür: den, wenn der Paragraph angenommen werde. 7

Der Abg. Frhr. von Hertling sprach für Aufrecterhal: tung der Kommissionsfassung. Höchstens könne er die Ab: änderung der Zahl 50 in 100 befürworten.

Der Abg. Löwe (Berlin) sprach für den Antrag Hirst, dem jedoch der Abg. von Kleist:Neßow entgegentrat. Leßterer war auch gegen die Erhöhung der Zahl 50 in 100, denn dies würde den ländlichen Arbeiter empfindliz treffen, und dem- selben die Gründung selbständiger Kassen erschweren.

Der Geheime Ober-Regierungs-Rath Lohmann bat nod;- mals, alle Anträge abzulehnen, und es allein bei dem Kom- missionsbeshluß zu belassen.

Auch der Referent, Abg. Frhr. von Maltahn-Gült er- suchte in seinem Schlußwort um unveränderte Annahme der Kommissionsbeschlüsse, weil eine eingehende Diskussion schon in der Kommission stattgefunden habe. G

Hierauf wurde der §. 54 in der Kommissionsfassung mit dem Antrage Eberty angenommen, womit die übrigen Anträge abgelehnt waren. -

Hierauf vertagte sich das Haus um 51/, Uhr auf Sonnabend 12 Uhr.

des sub 1 genannten Dyonisius von ‘dem Lands

anschbläge die Lieferung nacbstehender Baumaterialien

Behörden oder der vorgenannten Bankbäuser über

Zweite

Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Sonnabend, den 28. April

M 99.

E

s n Inserate für den Deutschen Reihs8- und Königl. Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels-

Deffentlicher Anzeiger.

1883.

5, Industrielle Etablissgements, Fabriken und Grosshandel.

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

7, Literarische Anzeigen. :

| 8, Theater-Anzeigen. ) In der Börsen-

9, Familien-Nachrichten.| beüage.

K

Inserate nehmen an: die Annoncen-Expeditionen des „Juvalidendank“, Nudolf Mosse, Haasenstcin & Vogler, G. L. Daube & Co., Büttuer & Winter, sowie alle übrigen größeren

E. Sólotte,

Annoncen - Bureaux.

register nimmt an: die Königliche Expedition 1. Steckbriefe und Unterzuchungs-Sachen. des Deutschen Reihs-Auzeigers nund ßKöniglih 2. A, Auígebote, Vorladungen Preußischen Staats-Auzeigers: s A . Verkäafe, Verpachtungen, Submissionen etc. Berlin 8W., Wilhelm-Straße Nr. 32, 4. Verloosung , Amortisation Zinszahlung Æ u. 6. w. von öffentlichen Papieren. Subhastationen, Aufgebote, Vor- it vermeinen, werden aufgefordert, felbige im anstehen- ladungen u. derg!. den Termine anzumelden und die darüber lautenden (1880] Oeffentliche Ladung. Urkunden vorzulegen unter dem Verwarnen, daß

Nachdem von Seiten des Vertreters der Gemcinde Elleréhausen die Eintragung des folgenden in dem Gemeindebezirk Ellersbausen belegenen, auf den Na- men der Gemeinde Ellershausen katastrirten, dersel-

hen gebörigen Grundeigenthums: C. 132/109 Haus Nr. 173

Seis Schulhaus mit Hofraum 2 a 86 qm 133/1091 Hausgarten 4 x a x b. Kub- und S({hweine- s stall, 166/22 ] Haus Nr. 39 a. Wohn-|—7 « 08 201/120a baus mit Hofraum )_“ * 36 33 Hausgarten, Ziegen- und Scbweinestall A.T. Nr. 6 Wiese, die Kannwiese 4,9, C. , 50 Acker im Dorf 24 50. -„ » 98 Garten im Dorf T 40, É 48 167/45 " v v T 91 e D. 3 Wiese im Ahrentaß „9%, o " 4 e v 14 o 22 e » e 101 Acker unterm Stiege 4 „47, « 109a. linfe Soolgraben- ufer 2-09: « o 109ce, linke Soolgraben- ufer S 134 - » 111a. Wiese auf der Krüce resp.Soolgrabenufer 2 „, 74 , A. I, 4a. Weg 1A E S M, L = D9 Í 4 604, E E E « » 49 VBegräbnißplayz I O WEG S0. L T E 10, « y 202/121 Weg P04. D ¿: a1 z 4.10, 151 E: 298

a. Wohnhaus und

unter glaubhafter Nachweisung eines mehr als zehn- jährigen ununterbrochenen Eigenthumsbesites in das Grundbuch von Ellershausen beantragt ist, so wer- den alle diejenigen Personen, welhe Rechte an diesem Grundvermögen zu haben vermeinen, . aufgefordert,

solde spätestens im Termin den

Juli

Anzeigen.

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

[18914] Anfgebot. l

Auf dem dem Gutsbesiter Gotthard Krause ge- hörigen Grundstück Stephanëdorf Nr. ò der Grund- bucbbezeibnung und dem zugeschriebenen Grundstück Stevhansdorf Nr. 1 ftehen in Abtheilung TII. Nr. 26, beziehungsweise Nr. 9 des Grundbuchs 18 000 Æ Darlehnsforderung vom 1. Januar 1879 ab mit 5 9/9 verzinslih, na scch8monatlider Auf- tündigung rückzablbar, auf Grund der Urkunde vom 19. Januar 1879 für den Rentier Ferdinand Krause in Marienfelde eingetragen, über welche Post 2 Hyvotkbekenbriefe, bestehend aus der Ueberschrift, dem Cintragungêsvermerk der gcnanntzn Post, den für die Prüfung der Sicerbeit der Post erheblichen Nachrichten aus dem Grundbuchblatt, der unter- fiegelten Unterschrift des Grundbuchamts in Loebau vom 23. Januar 1879, sowie einem untersiegelten, auf die Abtheilung T1. sub 12 und 21 auf dem Grundstück Stephanédorf Nr. d eingetragenen Poften von 15 000 Thaler und 1900 Thaler bezüglichen Prioritätsvermerk des Königliwen Amtsgerichts in Loebau vom 17. Mai 1882 und der mit beiden Hpvpotbekenbriefen durÞ Schnur und Siegel verbun- denen Urkunde vom 19. Januar 1879 gebildet find.

Auf den Antrag des eingetragenen Gläubigers des Rentiers Ferdinand Krause in Marienfelde wird der unbekannte Inhaber der genannten, besceinigter An- gabe na verloren gegangener Hypotbekenbriefe nebst Schuldurkunde aufgefordert, seine Rechte spätestens im Aufgebotstermine den 10. August d. Js., Vormittags 10 Ukr, im biesigen Amtsgerihtêzebäude, Zimmer Nr. 15, anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen- falls selbiae auf Antrag für kraftlos erklärt und auf ferneren Antrag neue Hypothekenbriefe über obige Poft ausgefertigt werden.

Loebau, den 22. April 1883.

Königliches Amtsgericht. TII. F. 3/83. [18941] S ; Es ift die Todeterklärung 1) des Iohann Georg Dyonisius, geboren am

22. November 1810 zu Streufdorf und bis zu sciner Entfernung dort wohnhaft, Sohn tes Taglöhners Iohann Georg Dyonisius und dessen Ekefrau, Christiane Elisabetha, geb. Nußmann, in Streuf- dorf, welher im Iabre 1840 nach Polen aus- gewandert und seitdem keine Nachrittt von ih ge- geben haben soll,

2) des Bierbrauers und Schwarzbüttners Georg Carl Smidt, geboren 1827 zu Bürden und dort vor feiner Entfernung wohnhaft, außerehel. Sohn der Anna Margaretha Kern von da, we(çher im Jahre 1853 nach Amerika ausgewandert und seit dem Jahre 1855 keine Nachricht von sih gegeben baben foll,

und zwar

wirth Georg Heinrih Eyring in Streufdorf, als Kurator dcs Nachlasses der Margarethe Barbara Dyonisius dortselbst, :

des snb 2 genannten Schmidt von Heinrich Leib in Bürden, Martin Rofßteutscher daselbst, als Be- vollmächtigten der Eva Elisabetha Reich, geb. Kern, Auguste Conrad, geb. Leib, Henriette Lüßzelberger, aeb. Leib, Caroline Knauer, geb. Leib, Catharina Weigand, geb. Leib, sämmtl, in Bürden, sowie vom Rechtéanwalt Weißmann in Coburg, als Vertreter des Cdmund Buff in Stalkau und der Louise Buff und E:ncstine Kaapke in Coburg,

beantragt worden.

Es werden daher die genannten Abwesenden und deren ibrer Eristenz nach unbekannte Erben auf- gefordert, ißre Ansprü®e und Rechte auf das Ver- mögen dieser Abwesenden längstens in dem und zwar bezüglich des Dyonisius'schen Falles auf

den 22. November d. Js.,

früh 9 Uher, l

bezüglih des Schmidt’ schen Falles ater auf den 12. Juni 1884,

früh 9 Uhr, bestimmten Aufgebotstermine anzumelden, bezügl. zu bescheinigen, widrigenfalls die Abwesenden für todt erklärt, ihr Vermögen als vererbt angeschen und behandelt und ihre ihrer Existenz nah unbckannten Erben mit ihren Ercansprüchen werden ausgeschloffen werden,

ZuaglciG wird Termin Aussclußurtheils und zwar j / 1) bezügli des Dyonisius' schen Falles auf den 29. November d. Js., /

früh 9 Uhr,

2) bezligli des Schmidl’scben

den 19. Juni 18

zur Verkündung des

Gottes aber auf 4,

früh 9 Ußr, bestimmt. Auswärtige Betheiligte werden angewiesen, zur Annahme künftiger gerichtlicer Ausfertigungen

E Bevollmächtigten am Siz des Gerichts zu e'tellen. Hildburghausen, den 20. April 1883. Herzogl. S. M. Amtsgericht. I. Heyl, i. V.

Verkäufe, Verpachtuugen, Submissionen 2c.

Am Mittwoch, den 2. k. Mts., Vormittags 11 Uhr, sol auf dem Hofe der Kaserne des 2. Garde-Ulanen-Regimenis bei Moabit ein Pferd, welches nih: mehr zum Reitdienst tauglich ift, gegen sofortige Be:ahlung öfentlich meistbietend verkauft

werden. Berlin, den 27. April 1883. : Das Kommando des 17. Garde-Ulanen-Regiments.

[18871] Bekanntmachung.

Zum Neukayv eines Artillerie-Kajernements an der Marienwerder-Chaussee vis-à- vis dem Gute Kl. Kunterstein, soll auf? Grund getrennter Kosten-

in unbeschränkter Submijsion vergeben werden und zroar : I, 4785 chm Mauergrand, veranschlagt auf 11 962,50 M, II, 4260 cbm gesprengte Feldsteine, veranschlagt auf 51 120,00 M Hierzu ift ein Termin auf Donnerstag, den 17. Mai cr., Vormittags 11 Uhr, im Büreau der unterzeichneten Garnison-Verwaltung anberaumt, woselbst au die Bedingungen zur Ein- sit ausliegen. : : Auswärtigen Unternchmern werden auf Erfordern die Bedingungen gegen Erstattung der Kopialien zugesendet werden. Graudenz, den 26. April 1883. Königliche Garnison-Verwaltung.

[19009] Bekanntmachung.

Die na§ unserer Bekanntmachung vom 26. Fe- bruar d. I. angeblich abhanden gekommenen Reichs- \culdversczreibungen von 1877 Litt. B. Nr. 430 über 2000 Æ, von 1880 Litt. E. Nr. 4014 und 4015 über je 209 A, von 1881 Litt. A. Nr. 557 über 50009 M, Litt. D. Nr. 14165 übcr 500 Æ und Litt. E. Nr. 865 über 200 Æ sind zum Vorschein gekommen.

Berlin, den 26. April 1883.

Königliche preußische Kontrole der Staatspapiere.

Verschiedene BVe?anutmachungen. [18830] Ostpreußishe Südbahn.

__ Die Aklionäâre der Ostpreußischen Südbahn-Ge- sellsbhaft werden zur fünfzehnten ordentlihen Gene- ral-Versammlung auf Montag, den 28. Mai 1883, Vormittags 11 Uhr, j

im Empfangsgebäude auf dem Südbahnhofe

hierselbst cingeiaden.

S Tages3orduung :

1) Gescäftsberiwt und Bilanz für das Jahr 1882.

2) Bericht der Revisoren über die Prüfung und Decharge der Bilanz für das Jahr 1882.

3) Wabl der Mitglieder dcs Verwaltunasrathes.

4) Wahl von 3 Revisoren zur Prüfung und

__ Decwargirung der Bilanz pro 1883.

5) Ausführung des der Gesellschaft übertragenen Baues der Sekundärbahn Fischhausfen - Palm- O uad Uebernahme des Betriebes auf der- elben.

6) Beschlußfassung gemäß Nr. 6 §. 28 des Statuts.

Die Depojition der Aktien kann bei unserer Hauvt-

Kasse hier, Sc{leusenstraße Nr. 4, den dazu bereiten

Staats- und Kommunalbehörden, sowie bei der

Berliner Handels8gesellshaft in Berlin und dem

Bankhause Coutts u. Co. in London erfolgen. Zur

Theilnahme an dieser Generalversammlung {sind

jedo nach §. 53 der Statuten und Nachtrag Il. zu

denselben rur diejenigen Aktionäre berechtigt, welche ihre Aktien oder die Bescheinigungen der betreffenden

die bei denselben erfolgte Deposition spätestens am 24. Mai cr. bei der Hauptkasse der Ostpreußisthen Südbahn in Königskerg deponiren. Königsberg, den 25. April 1883. Der Verwaltungsrath.

[19060] Maricnbura-Mlawka*er Eisenbahn. (Danzig-Warschau, Preußische Abtheilung.) Die Actionaire unserer Ge]ellshaft werden hier- mit gemäß §. 45 des Geselschasts-Statuts zu der am Sonnabend den 2. Juni cr., Vor:nittags 9 Uhr, N im Stadtverordueten-Saale (Rathhaus) in

anzig stattfindenden ordentlihen General-Versammlung eingeladen. Tagesordnung: _ : 1) Vorlage der- Bilanz und des Geschäftébericts der Direction pro 1882, 2) Wabl von Mitgliedern des Verwaltungsratbs, 3) Feststellung der den Mitgliedern des Ver- waltungérathes na §. 40 des Statuts zu gt währenden Remuneration. N 4) Abänderung der §8. 40 und 46 des Gesellschafts Statuts, betreffend Remuneration der Ver waltungsrathsmitglieder.

Zur Theilnahme an der General-Versamruilung find sämmtlicve Actionaire, zur Stimmabgabe nur diejenigen Besißer von wenigstens 10 Stamme oder Stamm-Prioritäts-Actien berechtigt, welce ihre Actien spätestens am 30. Mai cr. bei uns oder bei der Direction der Disconto-Gesells&aft zu Berlin bis zum Sw&luß der General-Versammlung gegen} eine Bescheinigung devonirt haben.

Vollmadten, auf Grund deren Actionaire dur andere stimmberechtigte Actionaire vertreten werden sollen, find bei uns bis späteftens den 30. Mai (r. einzureicen.

Danzig, am 27. April 1883. Der Berwaltungsrath.

[22061]

Die Direction.

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1883, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeich-

neten Gericht anzumelden und zu begründen, widrigenfalls nach Ablauf. dieser Frist die Gemeinde Ellerébausen als Eigenthümerin in

dem Grundbuch wird eingetragen werden und die die ihnen obliegende Anmeldung unterlassenden Be- rechtigten nicht nur ihre Ansprübe gegen jeden Dritten, welder im redlidben Glauben an die

ihtigkeit des Grundbuchs das oben erwähnte Grund- vermögen erwirbt, niht mehr geltend macen können, sondern au ein Vorzugsrec{t gegenüber Denjenigen, deren Redte in Folge der innerhalb der oben ge- seßten Frist erfolgten Anmeldung eingetragen sind, verliert.

Allendorf, den 11. April 1883.

Königliches Amtsgericht.

gez. Spangenberg. Veröffentlicht: Maibaum, j

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts, [18919] Oeffentliche Zuftellung.

In Sathen der Firma Hartge & Comp. zu Min- den i. W., Klägerin, wider den Kaufmann W. Möhl- mana, früher in Jesteburg, jeßiger Aufenthalt un- bekannt, wegen Forderung von 60 H und Kosten, hat Klägerin um Ansetßung eines Termines gebeten, in welchem Beklagter cin Verzeichniß seines Ver- mögens vorzulegen und den Offenbarungeeid zu leisten habe, und ladet den Beklagten zur Ab- leislung des Offenbarungseides vor das Königliche Amtsgericbt zu Harburg, Abth. 1II., auf

Montag, den 4. Juni 1883, Vormittags 10 Uhr. S

Zum Zwecke der öffentlichen ZufteUung wird dieser Auszug des Antrags bekannt gemacht.

Harburg, 23. April 1883.

Rehkuh, : Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Ln Verkaufsanzeige nebst Ediktalladung.

: In Sachen der Sparkasse der Stadt Stade und Conf. gegen : / den Zimmermann Barthold Sommer in der Schiffer- thorsvorstadt Stade, wegen Forderung, jetzt Zwangsvollstreckung, soll die dem Leßteren gehörige, in der Schifferthors» vorstadt Stade belegene Wohnstele Haus Nr. 43, welche aus einem Wohnhause und Stallgebäude und dem Grundstück Artikel Nr. 385, Kartenblatt Nr. 5, Parzellen Nris. 130, 183/131 und 132 der Grund- \tcuer-Mutterrolle des Stadtgemeinde-Bezirks Stade, groß 36 a 18 qm, besteht, in dem dazu auf Dienstag, den 19. Juni 1883, Vormittags 11 Uhr, j allhier anberaumten Termine öffentli versteigert werden, wozu Kaufliebhaber damit geladen werden. Alle, welche an dem beschriebenen Grundstück Sor thums-, Näher-, lehnrechtlihe, fideikommissarische,

im Nichtanmeldungéfalle das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber des Grundstücks verloren gehe. Stade, den 21. April 1883. Königliches Amt2gericht. T. gez. v. Wangenheim. Ausgefertigt zur Veröffentlichung:

__ Volkmann, Justizanwärter, als Gerihteschreiber Königlichen Amtsgerichts Stade I. [18902] Aufgebot.

Die Erben resp. Erbecerben der am 21. Iuli 1866 verstorbenen Rademachertochter Louis! Jaegec zu Altkalen, nämlich:

1) die Stlachterfrau Friederike Eggert, geb. Iaeger zu Gnoien, 2) der Oekonom Heinrich Jaeger, 3) der Bâcker Eduard Jaeger, beide zu UAltkalen, 4) die minorenne Wirthschofterin Helene Jaeger zu Fahrenhaupt, 5) der minorenne Friedri Iaeger zu Altkalen, beide vertreten durch den Schulzen Groth zu Altkalen, 6) der minorenne Carl Eggert und 7) der minorenne S(lachterfsohn Franz Eggert, beide zu Gnoien, und vertreten durch den Vormund, Ockonom H. Jaeger zu Altkalen, baben das Aufgebot des vom Großßerzogl. Amt zu Dargun unterm 31. Oktober 1864 für ihre ge- nannte Erblasserin Louise Iaezer ausgestellten an- geblib verloren gegangenen Hyvothekenscheins über eine Fol. 3 des Grund- und Hypothekenbuchs der Büdnerei Nr. 1 zu Altkalen eingetragene Forderung von zweihundect vierundvierzig Thaler 24 Schill. Cour. beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf- gefordert, spätestens in dem auf den 5. Nevembcr 1883, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf- gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur- funde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Dargun, den 23. April 1883, Großherzogl. Medllenburg-Schwerinsches Amtsgericht. gez. Chrestin. Zur Beglaubigung : Der Gerichtsschreiber : Aktuar Schul 8.

[18915] Aufgebot.

Auf den Grundstücken Gronowo Nr. 33 und Gich- walde (Dembin) Nr. 12 der Grundbuwbbezeichnung, stehen Abtheilung III. sub 2 des Grundbuchs 900 A Darlehnsforderung für den minderjährigen Franz Karczewski, vertreten dur seinen Vater, den Eigen- thümer Johann Karczewski, vom 6. Januar 1880 ab mit 69/9 verzinslid, am 24. November 1884, bei nit prompter Zinszablung sofort fällig, auf Grund der notariellen Urkunde vom 26. Januar 1880 ein- getragen, worüber 2 Hypothekenbriefe na 88. 122 und 124 der Grundbuchordnung gebildet sind, mit welchen die Schuldurkunde verbunden ist, welche beschei- nigtermaßen verbrannt sind.

Auf den Antrag ves eingetragenen Besitzers obiger Grundfstücke, des Einsafsen Theodor Wierczynski in Gronowo und des Eigenthümers Iohann Karczewski als Vertreter seines minorennen Sohnes Franz Karczewski in Gronowo, wird der Inhaber der ge- nannten Hypothekenbriefe aufgefordert, seine Rechte bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden und die Hypothekenbriefe vorzulegen, und zwar spätestens in dem auf den j 2. August 1883, Vormittags 11 Uhr,

im hiesigen Gerichtsgebäude, Zimmer Nr. 15, anbe- raumten Aufgebotstermine, widrigenfalls auf ferneren Antrag die Kraftloserklärung der Urkunde und die Löschung der Poft erfolgen wird. Loebau W. Pr., den 19. April 1883, Königliches Amtsgericht. II[I. [18924] Ausschlußurtheil. Auf den Antrag des Besißers Michael Rogalla, extennt das Königlihe Amtsgeriht zu Sensburg durch den Amts3gerichtsrath Dettmann,

daß, I. die Hypothekenurkunden über folgende Posten :

a. 74 Tblr. 1 Sgr. 4 Pf. väterliher Grbtheil des Michael Scellong aus dem Erbvergleich vom 21./24. Mai 1806,

b. 74 Tblr. 1 Sgr. 4 Pf. väterlicher Erbtheil des Daniel Schellong aus demselben Erb- veralei,

c. 74 Thlr. 1 Sgr. 4 Pf. väterliher Erbtheil der Maria Scbellong aus demselben Erb- vergleich,

d. 74 ZIhblc. 1 Sgr. 4 Pf. väterliher Erbtheil der Anna Dorothea Schellong aus demselben Erbvergleich,

eingetragen auf Warpuhnen Bl. 6 Abthl. IIl.

t B bis 4 zufolge Verfügung vom 4. März

für feraftlos zu erklären. und die unbekannten Berechtigten mit ihren An- sprüchen auf die leßteren beiden Posten auszu- E und diefe beiden Posten im Grundbuche zu öfen. I. Die Kosten des Verfahrens dem Antragsteller aufzulegen. Sensburg, den 9. April 1883.

Königl. bes Amtsgericht.

F, 2/83,

[18913) In Saden, betreffend das Aufgebot der in dem

Pfand- und sonstige dinglihe Rechte, insbesondere auch Servituten und Mealberehtigungen zu haben

Gemeindebezirk Podzamcze, und zwar untere Dodrydziaì, za watem, zamoiny leg und w tegn

belegenen unter Artikel 161 Kartenblatt 5, 6, 7 der Giundsteuermutterrolle eingetragenen Grundstücke von zufammen 13 ha 93 a 50 qm Ader und Wiese be- hufs Anlegung eines Grundbubblattes, werden auf Antrag des Wirths Nicolaus Mos zuglei im Namen feiner Kinder Wirth Wejciech, Wirth Michael uud Victoria Moïch, leßtere verehelibte Wirth Ca- fimir Nicodem und sämtlih aus Kuèznica skakawa und vertreten durch den Prozeßbevollmäcbtigten Rechtsanwalt Schulze zu Kempen alle unbekannten Eigenthuméêprätendenten und dingliÞd Berecdtigte aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf die vor- stehend näher bezeiwneten Flächen spätestens im

Termine 11. Juli 1883, 12 Ußr, anzumelden, widrigenfalls dieselben mit ihren An- sprüchen und Recdbten auf vorgedachtes Areal abge- wiesen werden würden. Kempen, den 20. April 1883 Königliches Amtsgericht.

{18910]

Nachdem die Königlibe General-Kommission zu Hannover die beantragte Abstellung der, den Real- gemeinden Kirgellersen, Westergellersen und Süder- gelersen in dem zum Königlichen Oberförsteretbezirk Garlstorr gehörigen Forstorte „Gellerseranfang“ zu- stehenden Weiderehte für stattnehmig erkannt und den Unterzeicbneten mit der Leitung des Verfahrens beauftragt hat, so ift zur Ermittelung der Bethei- ligten und ihrer Recbte, Termin auf

Mittwoch, den 13. Juni d. J., : i: _ Morgens 9 Uhr, im Dierßen'schen Wirthshause zu Kircgellersen an- eseßt, in welchem zu erscheinen, außer den be- annten Interessenten, alle unbekannten Theilneh- mer, welche aus irgend einem Grunde Ansprüche an das Weideabstellungsobjekt zu machen haben, zur An- meldung und Klarmachung ihrer An- oder Wider sprüche unter der Verwarnung vorgeladen werden: daß im Falle des Ausbleibens ihre Berec- tigungen nur nach Angabe der übrigen Bethei- ligten berücksihtigt und fie in sonstigen Bezie- hungen als zustimmend angesehen werden follen.

Zugleich wird den aus irgend einem Grunde be- theiligten dritten Personen, insbesondere den Gutsherren, Pfandgläubigern, Wege- oder sonstigen Servitut - Berechtigten nagelassen, ihr etwaiges Interessen in dem anberaumten Termine wahrzu- néhnmien, S

widrigenfalls sie es sich selbst beizumessen haben, wenn deren Siwerstellung unterbleibt.

Lüneburg, den 24. April 1883.

Die Theilungs-Kommission. G. Honig. [18911] Nachstehender Beschluß. S In Sachen _ des S(wlofsers Adam Wahn zu Oberaula, Kläger?®, gegen

1) den Schmied Johann George Schneider von Scwarzenborn, dermalen abwesend und verschollen,

2) den über den Nachlaß des verstorbenen Schmieds Cbristian Schneider zu Schwarzenborn bestellten Pfleger Schmied Valentin Schneider daselbst, Beklagte,

wegen Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen.

Auf Antrag des Klägers wird zum Zwecke dcr Beitreibung seiner durch für vorläufig vollstreckbar erklärte Urtheile des unterzeiwneten Amtêgerichtes vom 25. Januar 1883 und 29. März 1883, sowie durch Beschluß vom 3. Avril 1883 festgestellten Forderung von z

a. 231 M Hauptgeld nebst 59% Zinsen davon scit 19, Februar 1881,

b. 32 M T5 S, :

und der weiteren Koften, . die Zwangs3vollstreckung in das dieserhalb dem Kläger nah gerichtliber Sc{huld- und Pfandverschreibung vom 19. Februar 1868 verpfändete Grundvermögen der Beklagten, als : ;

1) Bl. 23 Nr. 309, Haus Nr. 160, Wohnhaus mit Schmiede, Stallung und Hofraum = 1 a 13 qq,

alte Bezeichnung A. 60 = 7F Rth.

2) Bl. 23 Nr. 296, Hausgarten, 6 a 60 qm,

alte Bezeibnung A. 47 = {4 Ader 4 Rth.,

3) Bl. 6 Nr. 113, Acker vor dem Reichberg, 32 a 76 qm,

alte Bezeichnung B. 1020 = 13 Aer 8 Rth.,

gelegen in der Gemarkung von Schwarzenborn,

eingeleitet und Termin zur Erkennung des Ver- kaufs der Hypothek auf den 5. Juli 1883, Vormittags 11 Uhr, | anberaumt, in welchem sih die Streittheile auf die gerich18seitig einzuziehende Abshätßung_bci Meidung der Anerkennung und des Ausschlusses mit Ein- wendungen gegen dieselbe zu erklären haben. Neukirchen, am 24. April 1883. Königliches Amtsgericht. Kellner, : wird dem Mitbeklagten 1) Johann George S(bneider bei Unbekanntschaft seines Aufenthaltsorts hiermit öffentli zugestellt. Neukirchen, 24. April 1883, Lucas, Gerichtsschreiber.

Tie von dcm fcüheren Gerichtew-llzi:ber Baensch zu Rimptsch mit nacstehenden Werthpapieren : 1) dem Staats\huldschein Litt. F. Nr. 31,785 über 100 Thaler nebst Talon, 2) der Schuldverschreibung der 4%/igen konselidirten Staatsanleiße de 1880 Litt, E. Nr. 401,490 über 300 #4 nebst Coupons Nr. 9 bis 20 und Talon bestellte Awtskaution

soll nunmehr an den Kautionsbefteller zurückgegeben

werden. Auf Antrag der Herren Vorstandêbeamten des Königliben Ober-Landesgerichts zu Breslau ift zur Ermittelung der Ansprüche und Rechte Dritter an die Kaution das förmliche Aufgebotsverfahren e nzeleitet worden, und es werden daher alle Diejenigen, welche aus irgend einem Nechtsgrunde Ansprücbe und Rechte an die vorgedawte Amtskaution besitzen, aufgefordert, die leßteren spätestens in dem vor dem unterzeih- neten Gerichte auf Mittwoth den 4. Jrli 1883, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Aufgebots- termine anzumelden, widrigenfalls auf weiteren An- trag das Aus\@lußurtheil erlassen wird und die un- bekannten Berecbtigten durch dasselbe ibrer An- sprüche und Recbte an die Kaution für verlustig er-- klärt werden werden. Nimptsch, den 12. April 1883, Königliches Amtsgericht.

[189281 Jm Namen des Königs!

In Sacten betreffend das Aufgebot von Hyps- theken, Urkunden und Posten erkennt das Königliche Amtsgericht zu Neustadt O./S. durch den Amts8- gerihtsrath Kollibay für Recht :

1) Das Hypothekeninstrument über die auf Nr. 63 Riegersdorf Ubtheilung 111. Nr. 9 aus der Sculd=- urkunde vom 28. Januar 1871 für die verebelichte Gastwirth Jobanna Kieslichh, geborene Steiner, zu Riegersdorf eingetragene Darlehnsforderung von 400 Thalern nebst Zinsen.

2) Der Grundschuldbrief über die auf Nr. 152 Wiese gräflid, Abtbeilung 11k. Nr. 2 für den Müblenaus;üger Johann Heissing in Wiese aar 15, Mai 1877 eingetragene Grunds{uld von 900 A nebst Zinsen werden, erfteres zum Zwecck der Lö]chung, leßterer zum Zweck der Bildung eines neuen Grund- \cbuldbriefes für kraftlos erklärt.

3) Die Gläubiger resp. deren Rehtsnacbfolger an folgenden auf Nr. 7 Leuber eingetragenen Posten : a, an der Post Abtheilung I1. Nr. 1, welche aus3

der Urkunde vom 27./30. Januar 1812# den Geschwistern Johanna, Maria, Catharina, Jo- hannes, Anna und Maria Seltmann das Recht auf die Hâlf:e des beim Verkauf des Grund- sttüds durch Cathauina Seltmann 35 Thaler übersteigenden Kaufpreises sichert,

b, an der Poft Abtheilung II. Nr. 2, freier Auf- enthalt für dieselben 6 Geschwister Seltmann bei Dienstlosigkeit oder Krankheit, cingetragen aus dem Vectrage vom 26, September 1822

. und 3. Iult 1826,

c, an die Abtheilung IIL. Nr. 1 für dieselben 6 Geschwister Seltmann aus der Urkunde vom 27./30. Januar 1812 zu gleichen Antheilen ein- getragene Hypothekenforderung von 13 Thlr. 28 Sar. 51/3 Pf,

d. an dem Antheil des Augustin Joseph von 4 Tblr. 20 Sgr. an der in Abtheilung 11. Nr. 2 auf Grund der Urkunde vom 7. Sep- tember 1848 eingetragenen Erbegeldforderung von 28 Thalern werden mit ihren Anfprüchen auf diese Posten ausgeschloîfen.

5) Die Kosten des Verfahrens werden ten Ans

tragstellern- zu gleichen Theilen auferlegt.

Verkündet am 21. April 1883.

Ullmann, Gerichtsschreiber.

In der Strafsache gegen 1) den Peter Schmit, Scmiedegeselle, geboren am 17, Wai 1860 zu Posterholt Königreih Niederlande zuleßt zw Driesh wohnhaft, 2) deu Peter Josef Sonntag, Aterer und Fuhrmann, geboren am 13. Juni 1860 zu Soperichh und daselbst zuletzt wehnhaft, 3) den Wilhelm von der Weyer, Schneider, geboren am 29. Februar 1860 zu Havert und daselbst zuleßi wohnhaft, 4) den Peter Mathias DounS, Band- weber, geboren am 26. Oktober 1860 zu Karken und daselbst zuleßt wohnhaft, 5) den Johann Gottfried Reinart, Schulamts-Ajpirant, geboren am 13, Mai 1860 zu Hilfarth und daselbst zuleßt wohnhaft, 6) den Michael Hubert Rütten, geboren am 10. Sep- tember 1860 zu Hillens8berg uad daselbst zuleßt wohnhaft, 7) den Wilhelm Heinrih Vennedcy, Lehrer a. D., geboren am 29. Januar 1859 zu Hilfarth und daselbft zuleßt wohnhaft, 8) den Jo- hann Martin Brandts, Meaurerlehrling, geboren: am 20. April 1858 zu Haaren und daselbs zuleßt wohnhaft, 9) den Cornel Anton Josef Scquttrop,„ geboren am 11. Februar 1853 zu Millen und da- selbft zuletzt wohuhaft, 10) den Louis Fcanz Alexan= der Carroux, geboren am 22. Oktober 1858 zu. Heinsberg und daselbst zulezt wohnha#, 11) den Iohann Heinri Frenken, SamméetweZer, geboren am 15. Juli 1858 zu Karken und dafelbst zuleßt wohnhaft, 12) den Josef Johann Jenues, Commis, geboren am 11. Februar 1858 zu Pütt, zulezt zu Hucktarde wohnhaft, 13) den Peter Michael Büg=«. gens, geboren am 19. Dezember 1838 zu Wehr und daselbst zuleßt wohnhaft, wegen Entziehung der Wehrpflicht wird, oa die Angeschuldigten des Vergehens gegen §. 140 Abfaß 1 Nr. 1

des Strafgeseßbuhs bkeshuldigt find, auf Grund der §8. 480, 325 326 der Strafprozeßordnung zur Deeung der den Ange» \uldigten möglicherweise treffenden Höchsten Geld- strafe und der Kosten des Verfahrens für Jeden auf Höhe von Drei Tausend Mark, das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen der R, Im denten mt Beslhkag belegt. Aachen, den 13. April 1883. Köuaigliches Landgericht, Straf- E gez Gmundts. A. Schmitt. Breidt- ardt,