1926 / 124 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 01 Jun 1926 18:00:01 GMT) scan diff

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E Deutscher Reichsanzeiger

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S | Preußischer Gtaatsanzeiger.

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Der Bezugspreis beträgt vierteljährlih 9,— Neichsmarú. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an, jür Berlin außer den dr Vostanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die i E

Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. E Einzelne Nummern kosten 0,30 Reichsmark.

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Anzeigen nimmt an

die Geschäftsstelle des Reichs- und Staatsanzeigers Berlin SW. 48, Wilhelmftraße Nr. 32.

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Ir. 124. Neïch8bankgirokonto,

4 / Juhalt des amtlichen Teiles: \ Deutsches Reich. 4 Erlaß über den Uebergang der dem Reichswirtschaftsministerium 9 . bisher unterstellten Dienststellen der Seeschiffahrt auf das

Reichsverkehrsministerium.

Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe eines neuen Renten- a bankscheins zu 5 Rentenmark.

| Bekanntmachung, betreffend Brennstoffverkaufspreise;

| Pa

L Amiliches.

E Deutsches Reich.

Erl@äß

über den Uebergang dey dem Reichhswirtschafts- ministerium bisher unt¿rxstellten Dienststellen der

Seeschiffahrt auf das Neichsverkehrsministerium.

_Gemäß § 65 der Gémeinsamen Geschäftsordnung der Reichsministerien bestimme! ih auf Grund des Beschlusses der Reichsregierung vom 25. März 1926, daß gleichzeitig mit den O E das Reichskommissariat für See-

cisssvérmessung, -das Reichsoberseeamt, die Reichskommissare oi den Seeamteri, die Reichsprüfungsinspeltoren und die Technische Kommission für die Seeschiffahrt aus dem Geschäfts- bereich des Reichswirtschaftsministers auf den Geschäftsbereich des Neichsverkehrsministers übergehen.

Berlin, den 26. Mai 1926.

Der Reichskanzler. Marx. Der Reichsverkehrsminister. Der Reichswirtschaftsminister. Dr. Krohne. Curtius.

BEUt he Rentenbank,

Es wird hierdurch bekanntgemacht, daß vom 15. Juni 1926 ab neue Nentenbankscheine über 5 Rentenmark mit dem Ausstellungsdatum 2. Januar 1926 aus- h gegeben werden. Die neuen Scheine, deren Beschreibung wir nachstehend veröffentlichen, treten an die Stelle der bisher ausgegebenen Rentenbankscheine 5 Rentenmark vom

über 5 1. November 1923; die noch umlaufenden Scheine der alten Art behalten aber bis auf weiteres ihre volle Gültigkeit.

Beschreibung des Nentenbankscheins über o Rentenmark vom 2. Janüúar 1926. Der neue Rentenbankschein über 5 Rentenmark ist 74 X 133 mm groß und auf weißem, mit einer Niffelung versehenem Papier gedruckt. Das rechtsseitig im Papier eingetormte Wasserzeichen stellt „Aehren und Kornblumen“ dar. Die Wirkung dieses Wasserzeihens wird : durch die hellblaue Tönung des Papierstreifens, der orangerote und 1 | grüne Fasern enthält, erhöht. Auf der Vorderseite befindet sich rechts ein etwa 38 mm breiter Schaurand, der in seinem oberen Teil die Bezeichnung D Nenten- mar? trägt. Das von einem Zierrand na lle Drukbild zeigt auf der rechten Hälfte, von einem vieretigen Nahmen umgeben, das Kopfs- bildnis eines Landmädchens mit einem Aehrenbündel. Darunter ist ein - reihverziertes Linienstück mit der {warzgrünen Wertzahl „5“ j angebracht. Das linke, größere Feld trägt auf einem in den Farben helltraun und blau spielenden Zahleuuntergrund folgende Beschriftung in shwarzgrüner Farbe und deut|chen Buchstaben :

Nentenbankschein Fünf Nentenmark

Ausgegeben auf Grund der Verordnung voin 15. Oktober 1923 (NGBI. 1 S, 963).

u é Berlin, den 2. Januar 1926. Deutiche Nentenbank

CEE Verwaltungsrat und Vorstand.

e ; Levrtze. Brandes, Crone-Münzebrock. ‘d Dietrich. Gennes, Hillger. Johannssen. Gr. Kaldckreuth. Kay)er. Kut|cher. Frb. v. Pietten. Seelmann. Kißler. Lipp.

/ A __ Links neben den Unterschriften befindet sich der Trockenstempel

/ 4 i mit einem Achrenbündel - und der Umichcilt : „Deut|he Nentenbank

dds / # - t Betlin“, Reihenbezeihnung und Nummer sind oben links und unten * / / f rechts in roter Farbe aufgedorudt.

Berlin, Dienstag, den 1. Zuni, abends.

Postschectkonto: Berlin 41821. Í 926

einschließlich des Portos abgegeben.

Die ckseite zeigt links einen etwa 38 mm breiten un- bedruckten Schaurand. Das in den Farben violett-gelbbraun-bellgrün spielende Druckbild besleht aus einem Guillohengrunde mit dem \hwarzgrün gedruckten Aehrenbündel in der Mitte. Darüber stehen in der gleichen Farbe die Worte: „Deutsche Rentenbank“, darunter die Wertbezeichnung „Fünf Rentenmark“ und der dreizeilig angeordnete Strafsatz, Die vier Ecken sind durch Zierstücke mit der Wertziffer 9" ausgefüllt.

Berlin, den 831, Mai 1926.

Deutsche Rentenbank, Kißler. Lipp.

Betranunlima M Ung.

Beim Brennstoffverkauf frei Eisenbahnwagen ab oberrheinishen Umschlagpläßen gelten für die Erzeug- nisse des Ruhrreviers (Kohlensyndikat für den Bezirk des niederrheinisch-westfälischen Stelnkohleibetgbitnes) vom 1. April 1926 ab die in unserer Bekanntmachung vom 12. November 1924 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 268 vom 12. November 1924) genannten Zuschläge vermindert bei Kohlen, Brechkoks 1, 2,

3, 4 und Perlkoks um 37,5 Pfennige je Tonne. Berlin, den 31. Mai 1925,

Aktiengesellschaft Reichskohlenverband. Stug.

Keil.

Nichtamiliches.

Deutsches Reich.

Der Reichsrat hält Freitag, den 4. Juni 1926, 5!/z Uhr nachmittags, im Reichstagsgebäude eine Vollsizung.

Varlamentarische Nachrichten.

Der Pte fb E des Preußischen Land- tages beschäftigte sih in seiner gestrigen ersten Siyung nah Pfingsben mit der Vorlage über die Bewilligung weiterer Staats- mittel für die Erweiterung und Einschleusung des Fischerei- hafens zu Wesermünde, Durh die Vorlage wird das Staatsministerium ermächtigt, zu dem genannten Zweck außer den bereits zur Verfügung gestellten Mitteln weitere 13 Mi lionen nah Maßgabe des von dem zuständigen Minister fest- zustellenden Planes zu verwenden. Äbg. Leiner t (Soz.) gab als Berichterstatter, dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge, der Ansicht Ausdruck, daß die jeßige Zerspliiterung im alten Fischereihafen unwirtschaftlih sei, {Fm neuen Hafen solle man die Rentabilität durch eine Zusammen- fassung zu Großbetrieben heben. Ferner n eine großzügige Pro- paganda für Fische zu wünschen. Ministerialdirektor Jaques machte darauf aufmerksam, daß ein Fishereihafen an sih kein gewinnbringendes Unternehmen sei. Dex alte Fischereihafen werfe 1 bis 14 Prozent Zinsen ab. Der Nuven liege auf volkswirtschaftlihem Gebiet, man müsse danach streben, Hundert- tausende, die für Einfuhr ausgegeben würden, zu ersparen, Abg. Metyenthin (D. Vp.) bekämpfte den Gedanken der Zentralisation mit der Begründung, daß die jeßige Organisation durch die Entwicklung bedingt sei. Auch ex Ginichte Förderung der Propaganda für Fische. Abg. Weissermel (D. Nat.) war gleichfalls gegen eine Zentralisation, da der Mittelstand Schaden leide, Die Vorlage selbst hält er für notwendig zur

Hebung der Seefischerei, der Stadt Wesermünde und zur Förderung der boutscbeit Volkswirtschaft. Abg. Hermes gleichfalls die Vorlage und exkanntie die

Zentr.) bec ruhe volkswirt schaftliche Einstellung der Staatsregierung an. Den Gedanken der Zentralisation solle man niht ohne weiteres ablehnen. Bei dem neuen Hafen müßten zum mindesten Be- trahtungen übex eine rationellere Ausnußung angestellt werden. Ahg. Waentig (Soz.) wies auf die Zersplitterung hin und wünschte Rationalisierung. Abg. B arteld e Hannover (Dem.) betonte, man müsse bei FZentralisationsbestrebungen vorsichtig sein. Der Anstoß müsse aus den Unternehmungen jelbst kommen, nicht aber dürfe der Staat die Bewirtshaftung in die Hand nehmen. Zu warnen sei vor der N hr eines gzentralisierten Monopolbetriebes. Ministerialdirektor ¡ZFaques erklärte weiter, daß er der Frage der Zentralisation persönlich O egen=- überstehe; die Erfahrungen aus der Kriegswirtschaft mahnten zux Vorsicht, Abg. Biester E Vereinigg.) warnte ebenfalls vor der Zentralisation. Abg. Dr. Leid1tg (D. Vp.) wandte le dagegen, daß man die andi Gestaltung der hannoverschen Schiffahrt, die eine Partenschiffahrt sei, nicht erüdsichtige. Die Vorlage wurde [O gegen die Kom- munisten angenommen, dazu ein Antrag der Regiérungsparteien, der das Staatsministerium ersucht, mit allen Mitteln / auf eine Hebung des Fischverbrauchs hinzuwirden und zu diesem Zwecke Rente 1. die rationelle Behandlung der in den Des eingebrachten Fische unter Ausnußung aller modernen Hilfs- mittel und unter möglichster Vermeidung untwirtschaftlicher Zersplitterung, nah einem deutshnationalen Zusaßantrag, ferner unter Schonung der mittelständishen Betriebe zu fördern;

‘wolle an einer Komödie, die erneut vor Geri

Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Sinsendung des Betrages

2, die Zusammenarbeit mit der Reichsregierung dahin zu vers tiefen, dal wesentlih größere Mittel als bisher für die Prüfun neuer Fis fonjervierungêmethoden zur De estellt werden} 3, für weitgehende Anwendung geeigneter Methoden zur pflegs lihen Behandlung der Fische im Binnenlande Sorge zu tragenz 4. größere Mittel für die Förderung des Jnstituts für Sees ischeret bereitzustellen. Die Vorlage wegen Uebertragung dex taatlihen Hafenanlage in Duisburg an eine Aktiengesellschaft ie gleichfalls auf der Tagesordnung stand, wurde au Mittwoch vertagt.

Der Ge schäftsordmungsaus\chuß De L N {chen Landtages behandelte A die Frage, ob im Fall Wulle die Fmmunität aufgehoben werden soll. Bekanntlich ilt gegen den Abgeordneten Wulle die Beshuldigung der Anstiftung zum Fememord erhoben worden. Von kommunistischer Seite wird, laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungs verleger, in einer Erklärung gegen den Antrag Stellung gea nommen. Jn dieser Erklärung heißt es, daß die kommunistisché Fraktion den Antrag ablehne, weil sie sich niht mitshuldig Halben t zur Verschleieru

der Fememorde gespielt werden solle. Die kommunistishe Fraktion halte unter Hinwe1s auf öffentlich bekannte Vorgänge, wie sie zum Beispiel èn der Schrift: „Vier Fahre politisher Mord“ dargestellt A es für ausgeschlossen, daß die Gerichte und Richter des E Klassenstaates gewillt oder fähig seien, die intellek- tuellen Urheber der Feme- und Meuchelmorde festzustellen und sie zu verurteoilen, Sie seiew vielmehr bestrebt, die Zusammenhänge zwischen den Urhebern und den ausführenden Personen zu vers [chleiern. Es zeige sich das enge Kampfbündnis zwischen den FUhrern der Konterrevolution und den Richtern der bürgerlichen Klassengerichte gegen die Arbciterklasse, das die Richter zu Mito schuldigen an den Verbrechen mache, die von den Führern der Konterrevolution an zuviél wissenden odex abtvünnigen Anhängern und an der Arbeiterklasse verübt würden. Der Antrag des Fustizs ministers fordert die Aufhebung der Jmmunität, weil der Bers dacht besteht, daß der Abgeordnete Wulle im Fahre 1923 in Berlin an einer Verabredung teilgenommen habe, zu deren Bestrebungen es gehöre, den preußischen Minister Severing, ein Mitglied der vepublikanishen Regierumwg des Landes Preußen, durch den Tod zu beseitigen, und zwar, indem ex Gvütte-Lehder zur Begehung des Mordes aufforderte und die Tat mit ihm verabredete; ferner. daß er im November 1923 in Berlin den Grütte-Lehder durch Ueber- redung dazu angestifiet habe, den Kaufmann Heinrich Dammers zu ermorden. Abg, Nu schke (Dem.) wies als Berichterstatter ausführlich" auf die Zeugenaussagen Grütte-Lehders vor dem Untersuchungsaus\chuß Hin, Diese Aussagen allein hätten aber nicht den Strafverfolgungsbehörden Veranlassung gegeben, gegen Wulle vorzugehen, vielmehr die Tatsache, daß die neuen Ver- nehmungen dez Zeugen evrgäben, daß Grütte-Lehder entgegen seiner ersten Aussage die gleichen Angaben den Zeugen gegenüber um die Zeit des Mordes herum getan habe, zu denen er sich jegt bekeune. Ferner stellt das Ersuchen des Fustizministeriums fest, daß die Angaben des Abgeordneten Wulle, sein Verhältnis zu Grütte- Lehder sei nux ganz lose gewesen, mit den Tatsachen in Widerspruch stehe Die Vernehmung der Zeugen habe ergeben, daß Wulle ent- gegen seiner Behauptung wiedecholt, niht nur einmal, mit Grütte- Lehder zusammengewesen sei, and daß auch sein ganzes Verhältnis zu Grütte-Lehder auf enge Bekanntschaft hindeute. Der Bevicht=- erstatter schloß mit dem Antrage, dem Ersuchen auf Aufhebung der Jmmunität stattzugeben. Ein Antrag auf Verhaftung sei ent- sprechend der Vebung des Preußischen Fustizministeriums nicht gestellt worden, Ex nehme an, daß die Strafverfolgung eine solche Verhaftung auch nicht beabsichtige und daß, wenn es im weiteren Gange der Untersuhung nötig werden sollte, ein Beschluß des Landtages darüber noch herbeigeführt werde. Fn der Aussprache wurde dieser Anschauung vom Oberjustizrat Dr. Wirth ausdrücklich ugestimmt= Abg. Koerner (Völk,) stimmte dem Antrage des BertchterFatters auf Genehmigung zu, erklärte aber, Grütte- Lehder sei ein pathologischer Lügner. Die Deutschnationalen ließen durch die Abgeordneten K o ch- Oeynhausen, Kenkel und Martell ihre Zustimmung gleichsfalls erklären. Die Sozial- demokraten betonten durch die Abgeordneten Heilmann und Dr. Rosenfeld, daß Grütte-Lehder nicht von Sachverständigen als pathologischer Lügner bezeihnet worden sei, sondern daß er, um die Widerrusung seines ersten Geständnisses vor der Auffindung der Leiche des Dammers psychologish zu begründen, sich selbst so bezeichnet habe. Für das Zentrum führte Abgeordneter Stieler aus, daß es niht Aufgabe des Landtages sei, Schuld oder Unschuld zu prüfen. Auch die Würdigung von Zeugen und Zeugnissen falle nicht in die Kompetenz des Landtages. Würde ein so schwerer VBevdacht von der Wim behörde ausgesprochen, so müsse man dem Antrag auf Strafverfolgung Raum geben. Hierauf wurde der Antrag auf Aufhebung der Jmmunität gegen die beiden kommu- nistishenm Stimmen angenommen,

Der Feme-Untersuchungsausschuß des Preußischen Landtages segzte nah der Pfingstpause gestern seine Verhandlungen s unächst erstattete Bericht- erstatter Abg. Kuttner (Soz.) dem Nachrihtenbüro des Vereins deutsher Zeitungsverleger ufolge, den Bericht über den Akten, inhalt in Sachen Grütte-Lehder. Es handelt sih dabei um fünf umfangreiche Bände. Dabei hat der Berichterstatter die Akten der Ermittlungsverfahren gegen Ahlemann und Genossen noch gar nicht berüdcksihtigt. Zwei Momente, so lier Abg. Kuttner aus, wären es hauptsächlich gewesen, die für den Bericht hervor- Ja seien: die Frage der Anstiftung Grütte-Lehders und

x Glaubwürdigkeit des Mörders. Ueber das Thema „An- stiftung“ enthielten die Akten so gut wie gar nichts. Eine Unters

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