1926 / 128 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 05 Jun 1926 18:00:01 GMT) scan diff

[28867] Kühlerfabrik Längerer & Reich, Uktiengesellschaft, Stuttgart.

Die Aktionäre werden zu der am Freitag, ven 25. Juni 1926, nachmittags 5 Uhr, in den Geschäftsräumen der öffentl. Notare Seer und Hâfele in Stuttgart, Poststr. 6, stattfindenden vierten ordent-

chen Generalversammlung ceinge-

Iaden.

Tagesordnung :

[J]. Vorlage des Geschäftsberichts, der Bilanz und Gewinn- und Verlust- rechnung für das Geschäftsjahr 1925 und Genehmigung der Bilanz.

11. Entlastung des Vorstands und Auf- sichtsrats,

II1I. Aufsichtsratswahlen.

IV. Verschiedenes. |

Stimmberechtigt ist jeder Aktionär, der

seine Aktien spätestens am 3. Tage vor der Versammlung bei der Gesellschaft, bei

er Bankfirma Gebr. Rosenfeld in Stutt- gart oder bei einem deutschen Notar hinter- legt hat und in der Generalversammlung

‘eine Bescheinigung über diese Hinterlegung

übergibt. : Stuttgart, den 2. Juni 1926. Der Vorstand. Heinrich Längerer.

8. Unfall- und Invaliditäts- 1. Versicherung.

128898]

Zu der am Montag, den 14, Juni 1926, nachmittags 3 Uhr, in un}erem Sektionsgeschäftszimmer, Altena i. W., Bahnhofstr. 13, stattfindenden diesjährigen ordentlichen Sektions8versammlung werden unsere Mitglieder hierdurch er- gebenst eingeladen.

Tagesorduung:

1. Berichterstattung über die Verwaltung der Sektion im Jahre 1925.

2. Prüfung und Abnahme der Ver- waltungskostenrechnung der Sektion tür das Jahr 1925.

3. Feststellung des Vernwaltungskosten- voranshlags für das Jahr 1927,

Wegen Vollmachtserteilung vergl. § 24 Abs. 1 der Satzungen

Altena (Westf), den 3. Juni 1926.

Der Vorstand der Sektion Ul der Maschinenbau- u. Kleineisen-

industrie-Berufsgenossenschaft,

Fritz Meese, Vorsigender.

Bekanntmachungen.

[28034] Bekanutmachung.

Die Borussia Kohlen- und Koks-Han- delsgesellshaft m. b. H. zu Berlin ist auf- gelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, ih bei dem unter- ¿cilneten Liquidator zu melden.

Berlin, den 26. Mai 1926.

Der Liquidator der Borussia Kohlen- und Koks-Haudels- gesellschaft m. b, H. i, Liquid, : Make.

[23907] Bekanntmachung.

Die Bernstadter Zeitung, Gesell- schaft mit beschränkter Hafiung in Bernstadt, ist aufgelöst. Die Gläu- biger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden. ;

Bernstadt, Schles, den 18. Mai 1926.

Die Liquidatoren der Bernstadter Zeitung, Gesellschaft mit beschränkter _ Haftung in Auflösung. Karl Scholz. Elsa Müller.

[26115] Bekanntmachung.

Die Kunstdünger-:Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Stuttgart ist aufgelöst, Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, \ich bei ihr zu melden.

Stuttgart, den 27. Mai 1926. Der Liquidator der Kunstdünger

G, m, b. H. i. L.: Neger.

[25105]

Die Bunzlauer Druckerei G, m. b. H. ist aufgelöst,

Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich. bei ihr zu melden.

Liquidator:

Hermann Fernbach, Bunzlau, [21713]

Die Firma Sächs. Textil-Rohstoff- Ges, m.b. H, Chemnitz, Dresdner Str. 98, befindet sich in Liquidation. Zum Liqui- dator ist bestellt Herr Kaufmann Emil Schubert, Chemnitz, Dresdner Str. 58. Gläubiger wollen sich an ihn wenden. [27696]

Die Firma Max Schaarshmidt Gesell- hast mit beshränkter Haftung gibt hier- mit ihre Liquidation bekannt. Als Liqut- dator ist der Endesunterzeichnete bestellt.

Chemnitz, den 31. Mai 1926. Max Schaarschmidt G, m, b, H, i, Liquid.

Max Gustav Schaarschmidtk.

[67514]

Durch Se Lt ist unsere Gesellshaft aufgelöst, Wir fordern unsere Gläubiger auf, ihre Ansprüche bei uns anzumelden.

Mülheim-Ruhr, den 2. April 1926. Lederfabrik Kolkmann G, m, b, H. in Liquidation.

[26413]

Die Elektrochemishe Fundustrie G. m. b. H, in Köln a. Nhein, Auf dem Berlich 25, ist aufgelöst. Ich fordere die Gläubiger der genannten Gesellschaft auf, ihre Antprüche bei der Gesellschaft an- zumelden. Der Liquidator:

Bankier J ulius Ullrich, Gladbeck i. Westfalen.

[25534] Die Ziegel - Verkaufsgesellschaft Aachen m. b. H, in Aachen is auf- elöst. Gläubiger werden aufgefordert, ih beim Liquidator J. Chorus, Aachen, Rochusstraße 27, zu melden.

Die Gläubiger der Hausgesellschaft Cranachstraße 41 mit beschränkter Haftung Berlin-Friedenau 1, Hähnel- straße 9, werden aufgefordert, ihre Forde- gen anzumelden. : [28910] KSqchittenhelm, Ingenieur, Berlin- Friedenau 1, Hähnelstr. 9, als Liquidator.

[28193] Bekanutmachung.

Die Gaby Grundstücksge)ellschaft mit beshränkter Hastung in Berlin, Unter den Linden 70, ist aufgelöst, Die Gläubiger der Gesellshaft werden aufgefordert, fh bei ihr zu melden.

Berlin, den 2. Juni 1926.

Der Liquidator der Gaby Grundstücksgesellschaft mit beschränkter Haftung : Gertrud Rssidcke.

Durch Beschluß der GesellsGafterver-

unterzeihnete Firma aufgelöst wird. Die Gläubiger der unterzeihneten Firma werden aufgefordert, sich bei der unter- zeihneten Firma zu melden. Berlin, den 9. April 1926. [27836] Loewenheim & Netheim Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Vertreten dur die Liquidatoren Julius Loewenheim und Hugo Netheim.

Gothaer Feuerversiherungsbank auf Gegenseitigkeit.

[28525]

Gewinn- und Verlustrechnung

für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 1925.

A. Einnahme, 1. Vortrag aus dem Vorjahre . . ._-

2, Veberträge (Nücklagen) aus dem Vorjahre: a) für noch nicht verdiente Beiträge (eittags-

übertrag) :

Feuerversiherung - - «o Einbruchdiebstahlversicherung . - Wasserleitungs\chädenversiherung

b) Schadenrüdlage: Feuerversiherung

Einbruchdiebstahlversiherung . - Wasserleitungss{ädenversiherung

RM | 3] RM E 4147 É 2 297 353,34 260 773,64 3 742,26 | 2561 869/24 B g 2 81b 869/24

2b4 000|—

3, Beträge abzüglih der Nückbuchungen :

Feuerversicherung. . . « . +

Cinbruchdiebstahlversicherung . « « Wasserleitungsshädenversiherung « «

4, Nebeuleistungen der Versicherten : Ausfertigungsgeblihren . » 5 5, Kapitalerträge :

a) Zinsen 0 0d 6 Q 4 aa O da .

D) SUNELCTITAGE s 6 o E 6. Gewinn aus Kapitalanlagen :

a) realisierter Kursgewinn . » « e

9: 0.0 ooo...

b) buchmäßiger Kurêgewinn , s c) fonstiger

7, Grhöhung der Aufwertung auf Grund des Auf-

wertungêge|eßes vom 16. Juli 1925 8, Sonstige Einnahmen:

Beteiligung an Versicherung8geineinschaften

y x. Ausgabe, 1, Nückversicherungsbeiträge : Feuervetsiherung » - « « x

der Nückversicherer : Feuerversicherung : 1 det ee

00,0. 0. 6.60/70 I

(inbruchdiebstahlversicherung » « « o o o Wasserleitungsschädenversiherung - « - «

2, a) Schäden aus den Vorjahren, eins{l, der Schaden- ermittelungskosten von RNM 11 704,64 in der Feuerversicherung und NM 652,33 în der Ein- bruchdiebstahlversicherung, abzüglich des Anteils

« «8 569 420 a9

51 q 26 72a] 962855141

E 118 648/14

217 340/54 175 L707 392 797181

2 472183 1 121|— 2 099/75

b 693/98

1 300 679|—

3013/97 14 169 400/22

Ps 0 E 0E

1681 564/12

174 1225 5 047 N 1 760 734/65

RM . . 173 615,79

2, SUTUCHICITEUT + s » pee 178 615/79 Einbruchdiebstahlversicherung : T act A ae S « e 19/670,99 2A m 19 675/99 E E : 1 193 191/78] »)) Schäden im Geschäftsjahr, einshl, der Schaden-. ermittelungékosten von RM 71 874,34 in der Feuerversicherung, RM 4088,23 in der Einbruch- diebstahlversiherung und RM 106,97 in der Wasserleitungsschädenversicherung, abzliglih des Anteils der Nückversicherer : Feuerversiherung: 9 1. gezahlt... 2bdd 759,20 2, zurüdgestellt . 917 000,— 3 472 759,20 Einbruchdiebstahlversicherung : 1. gezahlt . . . 138 301,39 2, zurügestellt . 38 000,-— 176 301,39 Wasserleitungs|chädenversiGerung: 1 galt 2 057,8 2, zurüdgestellt . 1 200, 3 257,86 1 3 652 318/44} 3 84b b10/22 3, Neberträge (Nüklagen) auf das nächste Geschäftsjahr : für noŸ niht verdiente Beiträge abzügl. des Anteils der Nückversicherer (Beitragsübertrag) : Feuerversicherung . - . « - Ga o Cf 8108S B00 Einbruchdiebstahlversicherung . « « « o o st+ «|} 351 998/57

Wasserleitungs\chädenversicherun 4, Abschreibungen auf : Deb De » « «e dio 605 D) e e o s eS c) Fahrzeuge « . « « «6 5, Verlust aus Kapitalanlagen: N an veräußerten Wertpapieren Þ) buMmäßiger Kursverlust. . . » O) Od E A A

Q E

6, Verwaltungskosten abzüglih des An

versicherer :

a) Verwaltungskosten der Generalagenturen fowie Gebühren und sonstige Bezüge der Agenten:

Feuerversiherung . - - -. -

g o 0 D W- Q:

13 760/70] 3 474 060/40

E 84 172/08

O Ras T 76883|—| 204 886/14 E T og 900

A 160|—| 29011/80

teils der Rüt-

2262 429,38

Finbruchdiebstahlversiherung . . 218 199,88 Wasserleitungsshädenversiherung 9 489,95 } 2 490 119/21 d) sonstige Verwaltungskosten : Feuerversiherung « - - . « « « 8369 426,40 Einbruchdiebstal;, [versicherung . . 40 238,23 Wasserleitungsschädenversiherung 1 109,751 410 774/38] 2 900 893/59 7, Steuern und öffentliche Abgaben: L Ge Ie eie e Ca a oe 67 001/75 b) Leistungen zu Feuerlös{zwecken : auf ge\seßliher Vorschrift beruhende 153 223,09 Ee N e N e e C eo 6 715,— | 159 938/09 226 939/84 8, ees aus der Aufwertung : D an den Beitragsübertrag „e... «o. 400 000|— b) an den Rücklagestock . «e e ooooo] 900 000— c) an die Aufwertungsrücklage « « ooo. 400 679/— 1 300 679|— 9, Sonstige Ausgaben: a) Ausgaben für den Grundbesiß « « + + - «P 121 840/18 b) NRuhegehälter, Hinterbliebenenversorgun und Arbeitnehmeranteil an der Angestelltenversiherung | 241 085/66} 362 925/84 10. Ueberschuß und dessen Verwendung: Vortrag auf neue Nechnung .…..« + n T N 63 758/74 14 169 400/22

sammlung ist beschlossen worden, daß die | 3

Gotha, den 3, Mai 1926.

Wobbe. [28911]

Vollert. Christ.

[28524]

und Nationalbank Kommanditgesellschaft auf Aktien und der Firma E. L. Fried-

worden :

8 9% Hypothekenpfandbriefe Serie IX | ordentliche und Danziger Gulden 5 000 000 = L 200 000 8 9/9 Hypothekenpfandbriefe Serien X—X1V der Danziger Hypothekenbank Akt, - Ges, in

[28923] Bekanntmachung. Von der Westbank Aktiengesellschaft, Fránkfurt a. Main, ist bei uns der. An-

trag auf Zulassung von [250

Aktien, 5500 Stück Nr. 1—5500 zu je RM 20,— = NM 110 000—,

= NM 690 000, —, in einer Urkunde der Westbank Aktiengesellschaft,

gemäß § 4 der 6. Durhführungs-

Sartorius - Werke, Gebr. Ruhstrat,

zu Göttingen vom 26, Mai 1926 ist | von

Gläubiger der Gesellshafst werden auf- gefordert, sich bei dieser zu melden. Göttinger, den 28,- Mai 1926.

Der Geschäftêsührer der Vereinigung Göttinger Werke Sartorius-Werke, Gebr. Ruhstrat, Spindler & Hoyer, Elektroschalt- werk u. Gen. für Feinmechanik, Optik und Elektrotechnik G, m, b, H, Dr. Löwenstein.

[27547]

melden.

[26114]

Die Blechwaren-

Schwäbische sih aufgelöst, die Gläubiger werden auf- gefordert, sich zu melden.

Gaildorf, den 31. Mai 1926.

Der Liquidator: Otto Röd.

[27781]

Die im Handelsregister des Amis- gerihts Breslau in Abteilung B 0e Breslauer Transport Ges. m1. Drossel Spedition, Mvbeltransport, Lagerei ist durch Beschluß der Gesell- schafter vom 10. 5. 1926 aufgelöst und der Kaufmann Ludwig Hoffmann, Breslau, Grüneiche, zum Liquidator bestellt worden. Ich fordere etwaige Gläubiger der Gesell- schaft auf, ihre Forderungen anzumelden.

Ludwig Hoffmann, Liquidator der Breslauer Transport Ges. m. b. H.

[28035]

etreten.

aufgefordert, melden.

Droffsel Spedition, Möbeltransport, Lagerei,

», H. | Durch Beschlu fammlung vom

Gothaer Feuerversicherungsbank auf Gegenseitigkeit, von Haselberg.

; Deutsch-Koloniale Von der Dresdner Bank, Darmstädter | Gerb:& Farbstoff-Gesellschafi m. b. H,» Karlsruhe-Rheinhafen.

¡ Am Dienstag, den 29, Juni 1926, mann & Co., hier, ist der Antrag gestellt | mittags 12 Uhr, findet in den Geschäfts räumen der I. G. Farbenindustrie Aktien- Danziger Gulden 1 000 000 = 40 000 | gesellschaft zu Ludwigshafen a. Nhein unsere

_Vermögensrechnung für den Schluß des Geschäftsfahrs 1925. A4. Werte. NM |} NM [4 1. Forderungen : E RM F a) Nückstände der Versicherten bezw. bei Agenten 751 801/45 b) Auéstände bei Generalagenten . « » . ch 53 583/75 c) Guthaben bei Banken Ee L O OESTSS d). andere fkurzfristige Ausleihungen « « « . « 88 750|— e) Guthaben bei anderen Versicherungsunter- nebttungen : i : 289 843/28 f) im folgenden Jahre- fällige Zinsen, soweit sie anteilig auf das laufende Jahr treffen . . « 8 734/49} 2 224 326/20 2: Mal beland a s A s aa 4048201 . Kapitalanlagen: : ; a) Hypotheken und Grundschulden « « « « « «1 1310 550|— b) Wetlvabiele . . «a: s e « ¿»4 1115 611|— o) Darlehen an Gemeinden und sonstige juristische . L 351 342|—} 2 777 503 |— 4, Grundbesitz 0 4 D D S D S 0.09 #0. T0 E 4 632 000|— 5, Inventar: a) Fahrzeuge (abgeschrieben) - » « « ooo _—- Þ) fonstiges Inventar (abgeschrieben) « » » «* _ E 9 674 311/21 1B. Verbindlichkeiten, 1, Ueberträge auf das nächste Jahr nah Abzug des Anteils der Nückversicherer : a) für noch niht verdiente Beiträge (Beitrags- übertrag) : eer erra e S 3 108 301,13 Finbruhdiebstahlversicherung . « 351 998,57 Wasserleitungs\{hädenversiherung 13 760,70 E 3474 060,40 hierzu: Ueberweisung aus der Aufwertung « « » « « . - « 400 000,— | 3 874 060/40} b) für angemeldete, aber noch nicht bezahlte Schäden } - (Schadenrüklage) : euérversicherung « - « » « « « 917 000,— Finbruchdiebstahlversicherung . - 38 000,— Wasserleitungsshädenversicherung 1200,— | 956 200|—| 4 830 260/40 2, Hypotheken: auf sieben Generalagenturgrundstücken . 299 812|— 8, Sonstige Verbindlichkeiten: Guthaben anderer Ver- sicherungsunternehmungen « «e... oooooo 487 801/07 4, Grundstüsentwertungsstock „oooooo 2 592 000|— D, UTOdIaGeOA C e 4 N N . » «600 000|— hierzu: Ueberweisung aus der Aufwertung « « « |_500 000/—} 1 000 000/— 6. Aufwertungsrücklage « «« «oooooooo 400 679|— (e Ueber QU e e Se C L S A C __63 758/74 9 674 311/21

Gesellschafterversamm-

Dortmund.

Optik und Elektrotechnik G. m. b. H. | Beteiligung einzuladen. Vereinêmitgliedern i 1 das Stammkapital der Gesellschaft auf | Herren, die nicht berehtigt sind, ihre Firma 50 000 Goldmark herabgeseßt. Die | allein zu zeichnen, werden gebeten, mit Vollmacht zu versehen.

Der Vorsitzende; Meyer.

verordnung zur Goldbilanzverordnung) | 2. Rechenschaftsbericht um Handel und zur Notierung an der direktors. hiesigen Börse eingereiht worden. 3, Frankfurt a. M,, ten 1. Juni 1926. | 4. C Zulaffungsftelle 5 trag auf Entlastung. : Bi 1 Ki t a, M, : l E ehe da: i anti der Gebühren für 1926/27. N : 6. - Dur Beschluß ver Gesellschafter der | 7. Vereinigung Göttinger Werke | 8.

lung mit folgender Tagesorduung stait: 1, Vorlage der Bilanz für das Ge|chäfts- jahr 1925 mit den Berichten des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung.

Danzig \ 2. Beschlußfassung über die Genehmigung zum Börsenhandel an der hiesigen Börse der Bilanz. 4 zuzulassen. / 3, Entlastung des Aufsichtsrats und der Berlin, den 2. Juni 1926, j Geschäfts{ührung. Zulassungéstelle an der Börse zu Berlin. | 4, Aufsichtsratswahlen. Dr. Gelpcke. 5, Verschiedenes.

Wir laden unsere Herren Gesellschasteë hiermit zur Teilnahme ein.

Die Direktion. Lin. F. Müllers

471 : nominal Reichsmark 800 000,— Dampfkessel-Ueberwachungs-Verein

O E Aeniee Loe 6900 Stück Nr. 5501/5505—39996/ | versammlung findet am Mittwoch, deu 40000 N je 5 Aktien i RM at 23. Juni 1926, nachm. 4 Uhr, im „Kasino“ zu Dortmund, Betenstr. 18, stalt. Die Tagesordnung lautet wie folgt: Frankfurt a, Main(Wiederzulassung | 1. Bericht des Borsißenden über das ab- elautene Geschäftsjahr. :

des “Vercins Rechenschaftsbericht des Kassenführers. Bericht der Nechnungsprüfer und An-

Festsezung des Haushaltsplans und

Festseßung der Gebühren für 1927/28. Wahl von 5 Vorstandsmitgliedern.

Wahl der Nechnungsprüfer für das Geschäftsjahr 1926/27. Spindler & Hoyer, Elektroschalt-} 9. Verschiedenes. S werk und Gen. für Feinmechanik, | Ih erlaube mir, zu recht zahlreicher

Die Vertreter und diejenigen

Bekanutmachung. :

Die Mercator Gesellschaft für industrielle Unternehmungen mit beschränkter Haftung zu Berlin W. 15, Knesebeck\traße 59/60, ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesell- schaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu

Berlin, den 1. Juni 1926. Gen Sn E Er U Meator : ; ; ese aft für industrielle Unter- industrie G. m. b. §., Gaildorf, hat nehmungen mit beschränkter Haftung in Liquidation : Kalet|chck.

0B:

65 des Geseßes über die G. m. ihre Ansprüche

München, den 1. Juni 1926. : Gartenheim Johanna Bodenstein G. m. b. S

Der Liquidator: Dr. Ern Bodenstein.

sich

Gartenheim Johanna Bodenstein

O. m. b. Ÿ.

der Gesellschafterver- l, 5, 26 ist die Gesell schaft aufgelöst worden und in Liquidation Die Gläubiger werden ae

anzu-

* weniger. wiilfürlichen Unterscheidungen geführt hatte, die man für

ESrste Zentral-Handelsregister-Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Itr. 128. Berlin, Sonnabend, den 5. Funi 1926

Der Jnhalt dieser Beilage, in welcher die Bekanntmachungen aus 1. dem Handels-, 2. dem Güterrechts:, 3, dem Vereins-, 4, dem Genossenschafts-, 5. dem Musterregifter, 6. der Urheberrechtseintragsrolle sowie 7, über Konkurse und Geschäftsaufficht und 8, die Tarif- und Fahrplanbekanntmachungen der Eisenbahnen enthalten sind, erscheint in einem

besonderen Blatt unter dem Titel

Zentral-Handel8register für das Deutsche Reich.

Das Zentral-Handelsregister für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglih. Der Bezu g 2- preis beträgt vierteljährlih 4,50 Reichsmark. Einzelne Nummern kosten 0,15 Neich8mark, Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit) 1,05 Reichsmark.

Das Bentral-Handelsregister für das Deutsche Reich kann durch alle Postanstalten, in Berlin e Selbstabholer auch durch die Geschäftsstelle des Reichs- und Staatsanzeigers SW, 48, Wilhelm-

traße 32, bezogen werden:

Vom „Zentral-Handelsregister für das Deutsche Reich“ werden heute die Irn. 128A, 128B und 128C ausgegeben. UŒ- Befristete Anzeigen müssen d rei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle cingegangen fein. “A

Entscheidungen des Neichsfinanzhofs.

Karten eines Dominospiels, das mit Karten gespielt wird, kann hier nicht eingegangen werden, da Karten solcher Spiele hier ide Gegenstand der Entscheidung sind und ihre bisherige steuerli

Behandlung für die Entscheidung der Mah-Fongg-Karten von keiner Bedeutung sein kann. Für die Entscheidung der Frage, ob das mit Kartenblättern gespielte Mah-FFongg-Spiel ein Karten» spiel im Sinne des § 1 Abj. 1 der Es ist, kommt es hiernah nur darauf an, ob der Ausgang des nah

alle zur Anwendung uli 1928 (RGBl. 1 der steuerbaren

exflärt worden. Auch das im vorliegenden kommende Spielkartensteuergeses vom 9. S. 564) enthält selbst keine Begriffsbestimmun 1 Spielkarten, wohl aber im § 1 Abs. 2 die Ermächtigung des Reichsministers der Finanzen, den Kreis der steuerbaren piel- karten näher je bestimmen. Nah der Begründung zu diesem

76. Zum Begriff der fteuerpflichtigen Spielkarte. Das chinesische Mah-Jongg-Spiel in Kartenform is fteuer- pflichtig. Der Reichsminister der Finanzen hat in dem Erlosse vom 17, Mai 1925 II1 B St. 1165 (Reichszollbl. S. 40) folgendes bestimmt: „Das thinesishe Mah-Jongg-Spiel, das ursprünglich ausschließlich mit Steinen gespielt worden 1, kommt neuerdings auch in Kartenform in den Handel. Das Spiel besteht | Gesege war diejer Kreis der steuerbaren Spielkarten bereits in den

Ausführungsbestimmungen zum Gesehe von 1919 §8 1 und 2

aus 144 Kartenblättern, die neben chinesishen Schriftzeihen und : Zahlen figürliche Darstellungen enthalten. Von 136 dieser Karten bestimmt, nur zur Vermeidung rechtlicher Zweifel sollie von der Er- Spielregeln gespielten Spieles von der Zuteilung oder der Auf- (108 sogenannte Ordnungskarten und 28 Trümpfe) sind je 4 voll- | mächtigung des Finanzministers Gebrauch gemaht und in den | nahme von Karten abhängig ist. Das is aber der Fall. Beim

Beginn des Spieles wird jedem Spieler eine bestimmte Anzahl

Ausführungsbestimmungen im § 1 Abs, 1 die oben wiedergegebene von Karten zugeteilt, es waltet also der Zufall ob, welhe Arten

Bestimmung des § 1 Abs. 2 der Pn en zum i Geseße von 1919 aufgenommen und im Abs. 2 der Kreis der nicht | von Karten Jeder Spieler echält; von der Zuteilung Der Karten steuerbaren Spielkarten bestimmt werden. E aag als | hängt es ab, welche Spielbilder (Serien, Folgen) der Spieler Rechtsverorduung au für den Reichsfinanzhof maßgebend. Nach N den Verlauf des Spieles in Aussicht nehmen kann. Fm Ver- der im § 1 Abs. 1 enthaltenen Begriffsbestimmung sind die zule des Spieles kommt dem Zufall aber auch weiter durch das Vorausseßungen für steuerbare Spielkarten folgende: 1. Es muß | Au nehmen von Karten aus dem Spielstapel (den verdeckten sich um Kartenblätter handeln, 2. es muß mit den Kartenblättern | Karten) Bedeutung zu. Denn von der Art der aufgenommenen sei es au S auf Grund einex Verabredung über die Be- | Karten an es ab, welhe Spielbildec zusammenzuspielen der deutung der einzelnen Blätter ein P gespielt werden | Spieler sih aim mge fann. Das Zuteilen und das Aufnehmen können. Zu 1: Unter dem Begriff Kartenblätter versteht man | der Karten ist daher neben der Kombinationsgabe des Spielers Blätter, die auf der einen Seite mit oen oder Zeichen be- | für den Ausgang des Spieles von Bedeutung. iernach handelt malt sind und die sich hierdurch voneinander unterscheiden. Diese | es sih bei dem mit Kartenblättern gespielten Mah-Jongg-Spiel eno erfüllen die hier in Betracht kommenden Karten- | um ein Kartenspiel. Daß der übliche Steuerstempel auf den blätter. Auf die Ausstattung der Kartenblätter (hier zunächst | Karten niht angebracht werden kann, ist unerheblih, weil dieser eten von der Ausnahmevorschrift des § 1 t 2 Nr. 1 der | Umstand die Versteuerungspflicht nit beseitigen könnte. Danach Ausführungsbestimmungen) kommt es nach § 1 Abs. 1 nicht an. sind die hier in Betracht kommenden Mah-Fongg-Karten steuer- Zu 2: Mit den Kartenblättern muß ein Kartenspiel gespielt | bare Spielkarten, es sei denn, daß die Befreiungëvorschrift des werden können. Ein Kartenspiel ist ein Spiel, bei dem der Aus- è 1 Abs. 2 Ziff. 1 der Ausführungsbestimmungen zur Anwendung ang des mit den Kartenblättern nah Spielregeln gespielten ommen müßte. Für den Begriff der nicht Hetecbaten Kinder- Spieles mit von Zufälligkeiten, d. h. von Ereignissen, auf deren | spielkarten ist nah § 1 Abs. 2 der Ausführungsbestimmungen zum

ständig gleih, 8 (Haupttrümpfe), die beim Spiel auch fehlen können, nux einzeln vorhanden. Diese zum O pon S spiel verwendeten Kartenblätter Ita als steuerbare Spielkarten 1m Sinne des § 1 des Spielkartensteuergeseßes U 1 Abs. 1 der Ausführungsbestimmungen anzusehen“. Fm Verfolge diejes Er- lasses ist cine Fabrik, die das Mah-Fongg-Spiel in Kartenform ai a und in den Handel bringt, für 10 Spiele zu einer Spiel- artensteuer von 3 RM herangezogen worden. Fhre Anfechtung war erfolglos. Auch ihxe Rechtsbeschwerde kann keinen Erfolg haben. Das preußische " Obertribunal hatte bereits unter der Herrschaft des preußishen Geseßes über den Spielkartenstempel vom 23. Dezember 1867, das eine Definition des Begriffs Spiel- tarten nit aufgestellt hatte, angenommen, daß die Bedeutung des gewöhnlichen Lebens den Bestimmungen des Gesehes zur Grund- lage gedient habe und daß demnach unter stenpeloiitgen Spiel- farten viele zu verstehen seien, mit denen eines der gewöhnlichen Karten|piele oöhne weiteres ausgeführt werden kann. Auch das Neichsgesey vom 3. Juli 1878 hatte den Begriff der Spielkarten nicht festgelegt. Die Motive bemerken: „Für steuerpflichtig werden nUL solche Karten zu erachten sein, welche sih für den Gebrauch bei den gewöhnlichen Kartenspielen eignen, nicht also die in Nürn-

berg und anderen Orten fabrizierten Kinderspielkarten und Eintritt der Spieler keinen oder nur einen unwesentlichen Finfluß | Spielkartensteuergeses Vorausseßung, daß es sih um Spielkarten. Oblatenkarten“. Der Bundesrat legte den Begriff dahin aus, daß | hat, abhängig ist und bei denen die Zufälligkeiten in der Zu- | handelt, die zur Unterhaltung von Kindern dienen, und daß ihre

einzelnen Blätter eine Breite bis zu höchstens 27 Millimeter und eine Länge bis höchstens 35 Millimeter aufweisen. Für die Steuer- befreinng müssen also beide Vorausseßungen erfüllt sein. Daraus, daß die eine Ens sich über die Größe dexr Spielfarten verhält, folgt, daß die Größe der Spielkärten bei der Beurteilung der anderen Vorausseßung, ob die Spielkarten zur Unterhaltung von Kindern dienen, auszuscheiden hat. Als „zur Unterhaltung von Kindern dienend“ können nur solche Spielkarten angesehen werden, die lediglich zur Unterhaltung von Kindern dienen. Sind die Karten au ch zur Unterhaltung Erwachsener geeignet, so können sie niht mehr als Kinderspielkarten angesehen werden. Diese Auslegung ergibt sich aus der Regelung, die im Zolltarif und Warenverzeichnisse hinsihtlich der „Kinderspielkarten“ vor- genommen ist. Die AnmerÏïung im Warenverzeihnisse zum Stihwort Spielkarten lautet: Die der Spielkartensteuer nicht unterliegenden Kinderspielkarten, deren einzelne Blätter nicht mehr

ls Spielkorten solche Karten anzusehen seien, mit welchen irgend- teilung oder in der Aufnahme von Kartenblättern beruhen, Dies eines der gewöhnlichen Kartenspiele gespielt werden kann. Dabei ind die einzigen Merkmale, die sich aus dem Begriffe „Karten- nahm die Rechtslehre die Steuerpflichtigkeit der Karten auch dann piel“ herleiten lassen. Es fragt sich aber, ob darüber hinaus als gegebeit an, wenn die Karten zu einem dgx gewöhnlichen | als E hinzukommen muß, daß dex Verkehr das Karten]piele erst verwendet werden können, nachdem in betreff 4 Spiel als ein Kartensptiel ansieht. Die Beschränkung der Steuer- dex Bedeutung der Karten eine Verabredung der Spieler statt- | pfliht auf Kartenblätter, mit denen eines der gewöhnlichen gefunden hat. War ‘dies möglih, so waren die Karten r Kartenspiele gespielt werden kann, ist in den tee flichtig, selbst wenn sie noch zu anderen Zwecken, z. B. zum Wahr- bestimmungen zu dem : Geseße von 1919 absichtilih forigelassen agen, dienten. So wurden als stempelpflihtig insbesondere er- | worden. Damit sollten nicht nur die Karten der Besteuerung lärt die sogenannten Lenormandschen ly agetation, allgemein | unterworfen werden, mit denen die damals zur Zeit des Erlasses sogenannte Wahrsagekarten ähnlicher Art, in welhen auch nur | der Ausführungsbestimmungen üblichen, d. h. im Verkehr ein- ein mit den üblichen Bildern oder Zeichen der gewöhnlichen fran- | gebürgerten Kartenspiele „gespielt werden konnten, sondern es zösischen oder deutschen Karten verjehenes Kartenblatt enthalten ollten insbesondere au die Karten der Besteuerung unterworfen YL „ferner die sogenannten „Vogelkarten“ und die Karten zum | werden, mit denen erst später aufkommende Kartenspiele gespielt Pochspiel „Rundherum“, fecner die Karten des aus der Schweiz | werden können. Dadurch, daß die Ausführungsbestimmungen zum eingeführten sogenannten Puntespiels, die auf verschiedenartiger | Gesebe von 1919 jede Beschränkung des Kartenspiels absichtlich

Znnenflähe Punkte oder Zahlen aufweisen. Dabei wurde in der | unterließen, und der dadurch geschaffene Zustand dur das Geseg | als 35 Millimeter in der Höhe und 27 Millimeter in der Breite Rechtslehre die Ansicht vertreten, daß untex Kartenspielen nux | vom Jahre 1923 übernommen wurde, indem dem Reichsfinanz- | messen, sind als Kinderspielzeug n2ach Nr. 946 zum Saße von

minister die Befugnis gegeben wurde, den Kreis der steuerbaren Spielkarten zu bestimmen, und der Reichsfinanzminister die Aus- führungsbestimmungen des Gefeßes von 1919 in den Ausführungs- bestimmungen des Geseßes von 1923 übernahm, folgt, daß zum Begriffe des Kartenspiels im Sinne der Ausführungsbestimmungen zum Geseße von 1923 niht auch gehört, daß es sich um ein

20 RM zu verzollen. Ferner sind nah der Anm, 1 zum E wort Kinderspielzeug solche Gegenstände von der Verzollung als Kinderspielzeug ausgeschlossen, die nah ihrer Beschaffenheit nicht lediglich als Spielzeug für Kinder dienen können, vielmehr sih au zur Beschäftigung, zur körperlihen Uebung oder Belustigung Er- ivacbsener eignen. Es fehlt an jedem Grunde dafür, die Auslegung,

E ie ae Mea also Spiele zu verstehen seien, die hon zur Zeit des Znkraftiretens des Geseßes allgemein üblich gewesen seien. Das Spielkartensteuergesep vom 10. September 199 enthält wiederum feine Begriffsbestimmung. Dagegen ent- hislten die Ausführungsbestimmungen im § 1. Abs. 2 die BVe- immung: „Als E Spielkarten gelten alle Karten-

{ätter, mit denen sei es auch erst auf Grund einer Verabredung | Kartenspiel handeln muß, das herkömmlih oder üblich ist oder das | die das Warenverzeichnis de Zegriff Ki i

HIatker, M } t ( L ( i , das : r zeihnis dem Begriff Kinderspielzeug gegeben aber die Bedeutung der einzelnen Blätter ein Kartenspiel ge- | der A, als Kartenspiel ansieht, Das oben erwähnte Wes nicht E auf den Becriff der Reder tieltaries im spielt werden kann“. Gegenüber dem bisherigen Rechtszustande | Esperanto-Zauberspiel, von dem nicht feststand, ob der Verkehr inne des Spielkartensteuergeseßes zu übertragen. Eine solche

bedeutet diese Begriffsbestimmung eine Aenderung dahin, daß hier | es als Kartenspiel ansah oder nicht, war ein neues Spiel. Wenn | Uebertragung ist um so mehr geboten, als in der A1 das Merkmal des allçemein üblichen, herkömmlichen, landläufigen | der Reichsfinanzminister die Karten zum Esperanto- auberspiel Stichwort A len i Be iehung zum C hiéltnctensicuer- Kartenspiels oder das Merkmal, daß der Verkehr das Spiel als e steuerbar erklärte und die Ausführungsbestimmungen zum Ge- geseß hervorgehoben ist. Danach sind Kinderspielkarten nur solche Bats ansieht, fallen gelassen ist. Die Beschränkung der ehe von 1923 den früheren U ae E Oa wörtlih | Spielkarten, die lediglih zur Unterhaltung von Kindern dienen. Steuerpflicht ‘auf die Karten solher Kartenspiele ist niht etwa | anpaßte, so erhellt daraus deutlich, daß nach jeiner Ansicht und | Allerdings wird die Annahme von Kinderspielkarten niht dadurch zufällig, sondern absichtlich fortgelassen worden. Die bewußte Er- | diese war maßgebend die Fassung der Ausführungs- ausgeschlossen, daß es von Erwachsenen mit Kindern gemeinsam weiterung der Steuerpflichtigkeit war erstens auf den Umstand | bestimmungen auch neue Auen pes begreift, und zwar ohne | gespielt werden konn. Wenn die Anm. 1 zum Stihwort Kinder=- zurü zuführen, daß die Abgrenzung der gewöhnlichen (landes- | Rüsiht darauf, ob der Verkehr die Spiele als B an- | spielzeug im Warenverzeichnis von der Eignung eines Gegen- Ublichen) Kactenspiele von anderen Kartenspielen in jahrzehnte- | sicht oder niht. Die Forderung, daß der Verkehr das Spiel auch als | standes zur Beschäftigung, zur körperlichen Üebung oder zur Be=- langer Praxis wiederholt zu Schwierigkeiten und mehr oder | Kartenspiel ansicht oder als im „landläufigen und tehnishen Sinne ustigung Erwachsener spricht, so ist damit nur an eine solche als Kartenspiel“ anzusprechen sei, läuft lezten Endes auf die Be- | Eignung vom Standpunkt Erwa@hsener aus, an eine Verwendung schränkung auf solhe Kartenspiele hinaus, die sih in der Be- | des egenstandes durch Erwachsene în deren eigenem völkerung mehr oder weniger eingebürgert haben. Denn erst dann | Beschäftigungsinteresse gedaht. Würde das Mah-Jongg-Spiel | kann si eine Verkehrsauffassung darüber bilden, ob ein Spiel | nur von Kindern und niht auch von Erwachsenen in deren als Kartenspiel anzusehen ist oder nit. Es sollte aber jede Be- | eigenem Unterhaliungsinteresse ge\pielt, so wäre die Annahme s{hränkung der Besteuekung von Spielkarten, mit denen irgendein | von sogenannten Kinderspielkarten gerechtfertigt. Das Mah- ( Kartenspiel gespielt werden kann, unterbleiben und die Be- Yongg-Spiel ist aber ein Spiel, ‘das hauptsählih von i i spielt steuerfrei zu Ren tg aus auf Kartenblätter, mit denen ein neues Karten- rwachsenen gespielt wird. Wenn die Firma at macht, daß lassen, zumal da mit der Spielkartensteuer doch wohl eine BVe- | [piel gespielt werdet kann, ausgedehnt werden. ‘Dex Schluß, daß | eine ihrer Ausgaben als Di Rae ausgebaut sei, in der enera des Kartenspielens überhaupt als einer Art von Luxus | ein mit Steinen, also niht mit Kartenblättern, gespielties Skat- | die Regeln des Spieles von 85 auf 12 Regeln verainfacht seien, so 1216 Hot but den RaSRnini fee de armen tio Mebensoia | fewbenc Cent A rie i iei i e a | L R, N U Ne DaL M L Le L U 919 s l ] rtenspie! euerbarer Gegenstand if as Kartenspiel, sondern {sind die iegt, i i \ ) s , auf dem das Spiel Batkarat gespielt werden kann, ferner | Kartenblätter (Voraussezung oben zu 1); fehlt es z. L beim die Aut LE Tren le ine A A bier handelt Vi volle ie Karten zum Esperanto-Zauberspiel, bei dem die Karten mit Skatspiel mit Spielsteinen an den Kartenblättecn, so Hagen keine | Kartenzahl (144) enthält, also mit den Karten au das regel- e Nummern versehen und je mit einem der Vokale | steuerbaren Spielkarten vor. Daß aber im übrigen Kartenspiele | mäßige Spiel gespielt werden kann. (Urteil vom 21. April 1926 l, E, J, O, U mit 6 fortlaufend numerierten Reihen aus | 1hre Eigenschaft als Kartenspiele niht dadur verlieren, daß sie | 1Y A 264/25.) i ; Worten mit euen Sprache und mit gegenübergestellter Ueber- Sr Unterhaltung gespielt werden, kann nicht ean ein. / seßung in der Esperantosprache bedruckt sind, für steuerpflichtig arauf, ob Lotto- und Quartettspiele steuerpflihtig sind oder die

die Hukunft vermeiden wollte. Ferner war für die Erweiterung des Kreises der steuerbaren Karten die Erwägung maßgebend, daß es unbillig und nicht gerechtfertigt erscheint, Karten, mit denen zur Zeit des Fnkrafttretens des Spielkartensteuergeseßes zufällig hon landesübliche Kartenspiele gespielt werden können, u besteuern, dagegen Karten, mit denen erst später in Aufnahme ommende ' Kartenspiele gespielt werden können,

1. Handelsregister. | «5 mi vejhrantier Sastung“ in | In tas

[27845] [Mertens abgeändert worden. Aus | 4. Tony Dutreux, Ingenieur in Luxem- Aachen: Richard Talbot Fabrikant in | 29. Mai

andelsregister wurde am erwalbungörat Vorstand sind | bur weitere Verwaltungsrats- eingetragen bei der L eo Levy D Ne italieder a e sind is, ; Ingeni

Aachen, [27843] | Aachen, ist zum weiteren Geschäftsführer | „Hüttengesells haft der Rothen | in Paris, Humbert de Wendel in tellt: on das Handelsregister wurde am | bestellt. Ex vertritt - die Geselle in | Erden Zweigniederlassung der | Albert N Direktor in oeut und Bedere Rug 6, n Dalori, 28. Mai 1926 eingetragen: S Gemeinschaft mit einem anderen Ge- | luxemburgishen Aktiengesellschaft | der Delegierte des Verwaltungsrats Emil | delegiertes Verwaltungsratsmitglied der Vei der Firma „„Aachener Stein- ige og oder mit einem Prokuristen. | Société Meanuraiens des | Mayrish in Düdelingen. An deren Stelle | Aktiengesellshaft Clouterie et Tréfilerie kohlen-Syndikat Gesellschaft mit be- |Dem Dr. Heinrih Schürmann in Aachen | Terres Rouges“ in Aachen, als | sind als Veuvaltungsratsmitglieder | des Fiandres in Gentbrugge. (Belgien). schränkter Haftung in Aachen: | ist Gesamtprokura in der Weise erteilt, | Zweignieverlassung der „Société | Vorstandsmitglieder bestellt: 1. Jacques | Nah dem Beschluß der Cerilicien Peter Harsh, Abçceordneter in Herzogen- | daß er in Gemeinschaft mit einem Ge- | Métallurgique des Terres | Zaffanel, Generaldirektor der Gefell- | Generalversammlung vom 8. April 1926 rath, ist zum ordentlichen Geschäftsführer, schäftsführer oder mit einem ‘anderen Pro- | Rouges“ in Luxemburg, Groß: | haft Forges de Châtillon-Commentry | find aus dem Verwaltungsrat Vor- Heinz Krieweth, Kaufmann in Kohlscheid, | kuristen zur Vertretung der Gesellschaft | herzogtum Luxemburg, eingetragen: | in Paris, 2. Armand -de Saint-Sauveur, | stand ausgeschieden: Heinrih Darcy in und Josef Thelen, Kaufmann in Herzogen- berechtigt ist. Die Prokura des Richard | Durch Beschluß der außerordeñtlichen | beigeordnetey Generaldirektor der Gesell- | Paris, August D AES in Paris, rath, find zu stellvertretenden Geschäfts- | Talbot in Aachen ist erloschen. Generalversammlung vom 13, Februar | schaft Schnetder & Co. in Paris, 3. Jean- | Leopold Alexander Pralon in Paris und führern bestellt. Amtsgericht, 5, Aachen. 1926 sind die Artikel 21 und 29 des Ge- | Louis Bach, Doktor der Rechte in Paris, | Jacques Taffanel in Paris Als neue

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