1926 / 149 p. 17 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 30 Jun 1926 18:00:01 GMT) scan diff

meine Freunde erkläre ih, daß wir die Vorlage, die leider Gottes cin parteipolitishes Gesebß ist, nicht durch Verleumdungsvorschläge l:bensfähig machen wollen, wir halten sie für ein ganz vesehltes Gebilde und werden uns an der weiteren Einzelberatung nicht be- teiligen.

Abg. Neubauer (Komm.) erklärt, der Volksentscheid sei ein Entscheid gegen diesen Reichstag. Die Vorlage bedeute die Bewilligung der Forderungen der K ürsten bis auf einen ganz minen Rechtsanspruch. Damit schlage man dem Volkswillen ins Gesicht. (Zurufe rechts: Und die 25 Millionen Wähler ver-

essen Sie!) as sind nicht alles Fhre Anhänger. Nur durh Melior haben Sie diese zur Fernhaltung von der Wahlurne ge- wungen. (Lebhafter Widerspruch und Oho!-Rufe rechts. Zuruf: er ZTerror ging von Fhnen aus!) Der Reichspräsident werde schon dafür sorgen, daß die Zusammenseßung des Sondergerichts möglichst reaktionär gestaltet werde, lauter Monarchisten würden darin siven. Nah den sozialdemokratishen Anträgen solle dieser reaktionàare Reichstag das Sondergericht zusammenseyen. Es sei ausgeschlossen, daß dieser Reichstag hierbei seine Entscheidung im «nteresse des Volkes treffe. Dieser Antrag der Sozialdemokraten sei daher entweder eine hohle Phrase oder ein Versuch, die Massen zu täushen. Schon der § 1 zeige, daß ee auge Verbesserungs- aktion eine alberne Komödie gewesen sei. an könne dieses zur Täuschung des Volkes gemachte Geseß nicht erlassen, man könne es nur bekämpfen. Die Sozialdemokraten müßten es entweder ab- léhnen oder sie gehörten in die Front der Fürstenknechte.

Abg. Alpers (Wirtschaftl. Vereinig.) gibt eine Erklärung ab, wonach die Ausschußverhandlungen zwar nicht voll befriedigten, seine Fraktion stimme abev troßdem zu. Die entshädigungslose Enteignung lehne sie ab.

Abg. von Lindeiner-Wildau (D. Nat.) betont, daß auch die Deutschnationalen das Vorliegen besonderer Umstände niht verkennten. Man müsse aber unterscheiden zwischen poli- tishen und parteipolitishen Gründen. Wenn die Reichsregierung auf dem Standpunkt stehe, daß jede Abänderung des Gesehentwurfs eine Gefährdung des inneren Friedens darstelle, so müßten ja auch die Verhandlungen im Rechtsausschuß den inneren Frieden stören. Die Deutschnationale Fraktion stehe auf dem Standpunkt, daß, wenn die Fürsten au aufgehört hätten, souveräne Fürsten zu sein, N doch nicht aufgehört hätten Staatsbürger zu sein; sie hätten daher auch Anspruch auf den gleihen Rechtsshuß mit den übrigen Staatsbürgern. (Lebhafter Beifall rets.)

Bei der Abstimmung über § 1 werden die sozialdemo- kratischen und die deutschnationalen Anträge abgelehnt. § 1 wivd dann mit den Stimmen der Regierungsparteien und der Wirtschaftlichen Vereinigung bei Stimmenthaltung der Sozialdemokraten und der Deutschnationalen angenommen. Dagegen stimmen die Völkischen und die Kommunisten.

„Die FZ 2 bis 4 enthalten die Bestimmungen über die Zu- ständigkeit des Sondergerichts, über Anträge auf Einleitung eines Verfahrens und den Umfang der Auseinandersezungs- masse. Nach der vom Ausschuß unverändert angenommenen Regierungsvorlage wird das Reichssondergericht auf Antrag eines Landes oder eines Mitglieds eines vormals regievenden Fürstenhauses tâtig. Die Zuständigket des Reichssonder- gerichts wird in fieben einzelnen Punkten bestimmt, deren erster lautet, daß das Sondergericht zuständig für alle Gesamt- auseinanderseßungen, die nicht bereits nah der Staatsum- wälzung des Fahres 1918 durch Gese, Schiedsspruch, Vertrag oder Vergleich erfolgt sind; ob eine Gesamtauseinanderseßung als exfolgt anzusehen ist, entscheidet das Reichssondergericht nach freiem Ermessen, :

Ein Antrag der Sozialdemokraten will in § 2 bestimmen, daß das Reichssondergericht mit Ausnahme der Fälle der nach- stehenden Ziffer 1 auf Antrag usw. (wie in der Vorlage) tätig wird, Die Ziffer 1 soll na h dem Antrag so gefaßt werden, daß das Sondergericht Mandia ist für alle Gesamtausein=- A Nen vorbehaltlich des Absaves 2 des § 92, Dieser Absab bestimmt nach der Regierungsvorlage: „Zst zwischen einem Lande und dem vormals regierenden Fürstenhaus unù seinen Mitgliedern nah der Staatsumwälzung des Fahres 1918, aber vor dem Fukrafitreten dieses E eine Gesamt= auseinanderseßung erfolgt, so hat das Reichssondergericht auf Üübeveinstimmenden Antrag der Parteien eine neue Gesamt- auseinanderseßpung nah den Vorschriften dieses Landes vorzu= nehmen“. Die Sozialdemokraten wollen statt der Worte eübereinstimmenden Antrag der Parteien“ seßen: „Antrag des beteiligten Landes“. Die sozialdemokratishen Anträge zu SS 3 und 4 sind lediglich Konsequenzen des Antrages zu § 2.

Abg, Landsberg (Soz.) begründet die Anträge seiner Fraktion. Danach sollen alle Gesamtauseinanderseßungen, ganz gleich, ob sie nah der Staatsumtwwälzung 1918 durch Geseß, Schieds= spruch, Vertrag oder Vergleich erfolgt sind odex nicht, durch das Reichssondergericht entschieden werden. Die Entscheidung soll nicht auf übereinstimmenden Antrag der beiden beteiligten Parteien, sondern auf Antrag des beteiligten Landes eintreten.

Abg. Freiherr von Richthofen (Dem.): Wir hatten ur- sprünglich beantragt, die geseßliche Regelung den Ländern zu über- tvagen. Das wäre das Einfachste und Richtigste. Wir sind aber mit unserem Antrag nicht durchgedrungen. Nun wollen wir aber die Länder, die es nicht wünschen, niht dazu zwingen, an das Gericht deranzutveten. Deshalb müssen wir den sozialdemokratischen

ntrag ablehnen. Weil es aber vornehmlih eine politishe Frage ist, wollen wir ihm die Möglichkeit lassen. Praktish haben nur Preußen und e noch ein Jnteresse an dem Para- aphen 2 (zwei), Alle anderen Streitigkeiten kommen vor das eihssondergericht. Manche Länderregierungen haben gar nicht den Wunsch, das Gericht nohmals anzurufen, und aus einem Lande ist nur dex dringende Wunsch mitgeteilt worden, dafür zu wirken, daß der § 2 unverändert angenommen wird, Der sozial-

demokratishe Antrag würde das Zustandekommen des Gesetzes er- weren. Der Volksentsheid war ein großer Erfolg für die

epublik, aber praktish für dieses Geseß hat der Volksentscheid nichts ergeben. Abg. Schnelle x (Komm.): Der § 2 bedeutet, daß alle An- sprüche der Fürsten im Werte von 2!4 Miillarden restlos erfüllt werden sollen. Alle Ansprüche, die schon befriedigt sind, sollen von diesem Geseß niht mehr betroffen werden, Nur theoretisch soll eine Gesamtauseinanderseßung revidiert werden können, und nur wenn Land und Fürstenhaus beide es wollen. Die beteiligten Regierungen haben erklärt, daß sie gar niht daran denken, den nzen Fragenkomplex noch einmal (nierfen, Die Sozial- mokraten seßen sich mit sich selbst in Widerspru, denn mit Worten sind sie immer für die entshädigungsklose Enteignung ein-

treten, das Kompromiß dient aber dazu, die Ansprüche der ürstlihen Räuber zu befriedigen und den Abfindungss\kandal der ekten Fahre anzuerkennen. Die bürgerlichen Parteien versuchen

sammen mit den Sozialdemokraten den Millionenwillen des olkes in sein Gegenteil zu verkehren und den monarhistischen Bestrebungen zu dienen. Wir werden den Kampf um den Willen des werktätigen Volkes nicht aufgeben und nicht zulassen, daß das Volk in seiner Not noch durch dieses Kompromiß verhöhnt wird. (Redner muß seine Rede abbrechen, da die Redezeit abgelaufen ist, : bs Werd) noch weiter zu sprehen. Präsident Löbe entzieht ihm

ort, :

Abg. D, Dr. Bredt (Wirtschaftl, Vereinig.): Sie werden in . keinem Lande der Welt ein Geseß finden, das von vornherein für den Fall einer Revolution die Rechte der er regelt, Eine Entscheidung auf Grund eines bestehenden Geseßes ist gar - niht möglih, Die Prozesse, die geführt worden sind, drehten \ih pur darum, ob ein Vermoögensstück mehr als Staatseigentum oder

fleling und

maßgebend bleiben, Cin weiterer deutshnationaler Antrag wen sich gegen den Schluß des § 7, der die Vermögensstücke behandelt, über die bereits vor 1918 eine Auseinanderseßung anein en hat. Es handle si hier gar nit um die Frage Monarchie o }

sondern darum, ob auh in der Republik Recht Necht bleiben soll. Durch Annahme dieses Geseßentwurfs würde das Rechtsgefühl er- \chüttert werden.

Sozialdemokraten als so wecse so schwankend wie die Launen eines Backfishes im Monat Mai. (Heiterkeit.) Der Volksentscheid habe bewiesen, as auch der Zentrums- turm wanke wie noch nie. Religion und

zweierlei. Das Zentrum sollte daran denken, daß die großen Fürsten- vermögen vielfach durch Beraubung der Kirche entstanden seien. Das

rivateigentum anzusehen war. Jn der Monarchie örte das De dem Monarchen, niht als Person, E als

Landesherr, es muß jeßt nach der Revolution irgendwie geteilt werden. Was jeßt mit dem Kronvermögen geschehen soll, das ist die Frage. Man hâtte nach der Revolution bestimmen sollen, daß

über das Kronvermögen nach billigem Ermessen das Reichsgericht

oder irgendein Sondergericht entscheidet; man hat die Sache aber einfa laufen lassen und dem ordentlichen Gericht überlassen, Es

muß aber nach der historishen Entwicklung geurteilt werden. Man

kann diese verworrenen Dinge nur auf zweierlei Weise lösen, ent- weder durch Sondergericht oder durh Vergleich. Wo es dur Ver- pes geshehen ist, wollen wir es dabei bewenden lassen. Der

yerische Landtag hat zum Beispiel den Vergleih angenommen; wir können nichts anderes tun, als dem bayerischen Landtag das überlassen. Wir wollen in diesem Geseß niht mehr schaffen als unbedingt notwendig ist. Weder das Bürgerliche Geseßbuch noh die Reichsverfassung bieten eine Unterlage; wir müssen die Materie aljo neu ordnen. Bei abgeschlossenen Vergleichen müssen wir es aber belassen, soweit nicht beide Parteien die Frage wieder auf- werfen wollen. Der einen Partei allein das Recht dazu geben, die früher in aller Form einem Vergleich zugestimmt hat, das können wir nicht mitmachen.

Damit Vavdas die Aussprache. Jun persönlicher Be-

merkung bleibt

Abg, Dr. Barth (D. Nat.) dabei, daß im Aus\{huß ein sozial- demokratisher Redner die Behauptung aufgestellt habe, daß dur dieses Gese Barrieren des Rechtsstaates niedergerissen werden sollen, während

Abg. Landsberg (Soz.) eine Aeußerung in diesem Sinne bestreitet und die Behauptung des Abg. Barth als objektive Un- wahrheit bezeichnet.

Jn der Abstimmung über § 2 wird zunächst der sozial- demoratische bänderungsantrag gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt. ür den § 2 selbst stimmen nur die Regierungsparteien. (Ruf links: Minderheit!) Bei der Gegenprobe erheben sich die Deutschnationalen, die Völkischen, die Sozialdemokraten und die Kommunisten. Demnach ist 8 2 abgelehnt.

Bei der Abstimmung über § 3 wird der sozialdemo- kratische Antrag gleichfalls gegen die Stimmen der Antrag- steller abgelehnt. Bei der Abstimmung über § 3 selbst er- heben sich dafür nur die Regierungsparteien. Bei der Gegen=- probe stimmen dagegen die Sozialdemokraten und Kommus- nisten, während die Deutschnationalen siven bleiben also sich enthalten, Das Böro kann eine Entscheidung nicht treffen, es muß ausgezählt werden.

Die Auszählung ergibt die Annahme des § 3 mit 142 gegen 138 Stimmen, bei 79 Stimmenthaltungen (Deutsch- nationale und Völkische). Mit dem gleihen Stimmverhältnis wird § 4 angenommen.

Abg. Neubauer (Komm.) hält jede weitere Beratung he überflüssig, nachdem ein wichtiger Paragraph der Vorlage abgelehnt ei. Man solle den Reichstag auflösen. (Stürmische Zustimmung

i den Kommunisten.)

Präsident L 6b e weist darauf hin, daß die Weiterberatung nur zu unterbleiben habe, wenn alle Teile einer Vorlage in zweiter Beratung abgelehnt seien. Jn diesem Falle seien aber {on einige Paragraphen angenommen.

Es folgt die Besprechung der §8 5 bis 7. Nach § 5 gilt als Staatseigentum, was das Fürstenhaus erworben hat auf Grund von Handlungen, die es nur kraft seinex staatsrecht=- lichen Stellung vornehmen konnte, oder auf Grund des Volker=-, Staais- oder übrigen öffentlihen Rechts mit Aus- nahme der unter Zustimmung einer Volksvertretung ver= fassungsmäßig zustandegekommenen Geseye, ferner gegen Leistungen, die das Fürstenhaus oder seine Mitglieder nur kraft ihrer staatsrehtlichen Stellung bewirken konnten. Als Privateigentum gilt, was auf Grund eines Privatrechtstitels uit privaten Mitteln odex unentgeltlich (im Erbgang usw.) erworben worden ist. Nach § 6 ist das Reichssondèergericht an bereits erfolgte Auseinanderseßungen A gebunden. Von rechtskräftigen nah 1918 ergangenen Urteilen kann das Gericht auf Antvag einer Partei abweichen, wenn es feststellt, daß das Urteil auf Gründen beruht, die mit dem neuen Gese nicht vereinbar sind. Verträge und Vergleiche bleiben nötig. Nach 8 7 kann von Feststellungen abgesehen werden, wenn bei cin- zelnen Vermögensstücken die Rechts- und Eigentumsverhält= nisse zweifelhaft sind. D Vermögensstücke sollen zu einer Streitmasse zusammengefaßt werden. Vermögensstücke, die vor der Staatsumwälzung einer Auseinanderseßung unter- M waren, sollen gleichfalls zur Streitmasse geschlagen werden.

Abg. E ann (D. Nat.) äußert Bedenken gegen diese Vor-

eantragt Streichung der Bestimmungen, die die Fest-

tellung von Staats- und Privateigentum betreffen. Er beantragt erner, daß rechtskräftige Urteile, ieds\sprüche und Vergleiche un e

er Republik,

Abg. Dr. Nosenfeld (Soz.) meint, weil das Rechtsgefühl

durh die Ansprüche der habgievigen Fürsten ershüttert sei, müsse der Entwurf-in entsprehender Fassung angenommen werden. (Abg. Kube [völk.]: Das muß ein Jude sagen, ein Stammes eiofe N vie A f In Bret folsilen U die B in den § 5 den einzufügen: „In Zweifelsfällen spricht die Ver- mutung für aa Die Sozialdemokratie geht bei ihren Anträgen von der Ansicht aus, daß das Privatvermögen der Fürsten msi zu sehr aen durfe, weil das eine Gefährdung der Republik edeuten würde.

gründet den sozialdemokratishen Antrag,

Abg. Landsberg (Soz.) (von den Völkischen mit dem Zuruf

empfangen: Jeßt kommt der zweite Jude!), begründet den Antrag im § 6 in dem Saß: „Das Reichssondergericht kann jedoch auf ntrag einer Partei von einem nah der Staatsumwälzung des Worte „nah der Staatsumwälzung des Jahres 1918" zu \treichen. U n die Möglichkeit gegeben werden, auch die Besißverhältnisse er Herr

die vor 1918 durch Gerichtsurteil dem Haus Hohenzollern als Privat- eigentum zugesprochen sei.

ahres 1918 ergangenen rechtsfräftigen Urteil abweichen . . . die

chaft Schwedt-Vierra vor das Sondergericht zu bringen,

Abg. von Lindeiner-Wildau (D. Nat,) betont, daß die

Verfügungen der Volksbeauftragten aus dem Jahre 1918 und 1919 ausdrülih das b

Vermögensverhältnisse der Fürsten bezeichnet habe. Jeßt wo diesen „Fehler“ der Volksbeauftragten korrigieren und über die Revolution noch hinausgehen. Durch diese Zweckaeseßgebung werde die Grundlage des Nechts\taates ceradezu auf den Kopf gestellt. Der Redner beantragt über den deutshnationalen Antrag, dem M 2 des § 6 folgende Fassung zu geben: ide ese Urteile, rechts- gültige Schiedssprüche, Verträge, Vergleiche,

maßgebend", namentliche Abstimmung.

is dahin geltende Recht als Richtschnur id die e man

Anerkenntnisse bleiben

Abg. Dr. Rosenberg (Komm.) bezeichnet die Haltung der ll wie das At ee im April oder

irtschaft seien eben

S dre r rfe

1. Untersuhungs§{achen.

2. Aufgebote, Verlust- u. Fundfachen, Zustellungen u. dergl.

8. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c.

4. Verlosung 2c. von Wertpapieren.

b. Kommanditgesellshaften auf Aktien, Aktiengesellschaften und Deutsche Kolonialgesellschaften.

ausgesprochen habe. (Abg. Kube: Dafür - habt ihr Bauer uny - Die Bewegung werde bei d vermögen nit halt machen, sondern weiter gehen hört! rechts.)

Abg. Dr. Wunderlich (D. Vp,) des Vorredners seien außerordentlich dan rechts.) Der Redner - tritt gegenüber dem „Trommelfeue änderungsanträge für Aufrechterhaltun für Aufrechterhaltung des jeßt geltend gegen weitere Eingriffe in rechtskräftige Urteile,

Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) des Urteils hinsichtli

ung beruhe. Bei der Ab deutschnationalen

erklärt, die lebten Worte

Sehr richtig!

r rit! g der Ausschußbes{lüsse und chts ein und wendet sih

S Befristete Anzeigen müssen

9. Aufgebote, Ver- lust- und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

Zwangsverfteigerung. Am Wege der Zwangsvollstreckung soll Fuli 1926, nachmittags 12} Uhr, an der Gerichtsstelle, Brunnen- lay, Zimmer 301, versteigert werden das : Grundbuche von Berlin-Neinickendorf D Band 956 Blatt Nr. 1706 (eingetragener __* Eigentümer am 19. Mai 1926, dem Tage Ÿ der Eintragung des Versteigerungsvermerks : Fabrikant Willy Klinke in Berlin) ein- tragene Grundstück, Kopenhagener Str.48, emarkfung Berlin-NReinickendorf, Karten- blatt 3, Parzelle 2431/13, 4064/13, 4065/13, -13 a 88 qm groß, Reinertrag 0,02 Taler, GrundsteuermutterrolleArt. 1657 wert 320. M, Gebäudesteuerroll Aerland, Wohnhaus, Werkstättengebäude. (6. K. 33. 26./8.) Verlin XÆ. 20, den 31. Mai 1926. Amtsgericht Berlin-Wedding. Abt. 6.

[31111] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll Fuli 1926, 11 Uhr, an der Gerichtsstelle, Brunnen- play, Zimmer 830, I, versteigert werden das im Grundbuche von Berlin-Neinicken- dorf Band 25 Blatt Nr. 762 (zinge- tragener Eigentümer am 15. Mai 1926, dem . Tage der Eintragung des Ver- steigerungsvermerks : Christian Lange in Lühe bei Möckern) eingetragene Grundstück, Berlin-Reinicken- dorf, Justusstr. 29, Gemarkung Berlin- Reinickendorf, Kartenblatt 3, Parzelle 2844/116, 2845/116, 3 a 45 qm groß, Grundsteuermutterrolle Art. 818, Nuzungs- Gebäudesteuerrolle 206, Hofraum, Stallgebäude, 5. 25,/18.

cht auf das Zustandekommen der Herrschaft Schwedt-Vierraden ein, das er bezeichnet, weil es auf einer mittelalterlichen stimmung wird § 5 unter Ablehnung dec shen Aenderungsanträge Volkischen und demokraten an-

und sozialdemokrati gegen die Stimmen der Deutschna Kommunisten unter Enthaltung der Sozial genommen.

Zu § 6 wird der deutschnationale Antrag, kräftige Urteile usw. maßgebend bleiben sollen, 10 Stimmen bei einer Stimmenthaltun immung abgelehnt. emokratishe Antrag, wona

wonach rechts mit 301 gegen in namentlicher Abs alls abgelehnt wird der sozia"-- auch vor der Staatsumwälz17eb ergangene Urteile vor das Reichssondergericht gebracht wert ® § 6 selbst wird sodann gegen die Stimmen der Deutse - nationalen, der Völkischen und der Kommunisten, bei j L der Sozialdemokraten angenommen, Desgleichen de.

“Das Haus vertagt si auf Mittwoch 3 Uhr: der zweiten Beratung des Geseßentwurfes über einandersezung mit den

Fortseßung

Fürstenhäusecn, kleine Vorlagen, |

Anträge auf Entschädigung der Hochwassergeschädigten. Schluß 74 Uhr.

vormittags Parlamentarische Nachrichten.

Der Haushalts3aus\chuß des Reichstags beriet . untex dem Vorfi zunächst die Novel die Rediskontmöglichkeit für Schazwechsel des Reichsbank (wie vorx der Jnflation) vorsieht. : e Rediskontierung von Shaßwehseln des Reiches so nterbringung end

eordneten Heis ankgeseß, dic Reiches durch di- Vorausseßung fü“ F

f des L mann (Soz.) e zum

Landwirt Andreas

ültig erfolgt ijt, und zwar assen werden können, wenn selmäßige Verpflichtung der Reichsschaßwechsel wenigstens eine öhstgrenze ist eine feste Limis | her Reichs\habwechsel auf 400 egierung vorgeschlagen. komnrission hat auf Grund des einstimmigen Votums des Generals rats der Reichsbank am 1. Juni 1926 ihre b : mißantrag, der unter allen Fraktionen vereinbart ist, b, daß der jeweilige B urch Diskontierun j 3 el in den öffentlihen 36 Abs. 11) der Reichsbank auszuweisen is, und n otendeckung im Sinne des

die Begebung und oll die Rediskontievung nux dann zuge er Rediskontant seinerseits die wech übernimmt. müssen also, um rediskontfähig private Unterschrift tragen, Als tierung der Beträge Reichsmark von der

M A E

wert 3113.—, Wohnhaus mit Acker. 6, K. Berlin N. 20, den 4. Junt 1926. Amtsgericht Berlin-Wedding. Abt. 6.

[31113] Zwangsversteigerung.

Im Wege der ZwangésvoUstreckung soll am 30. Juli 1926, vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 1, ver- sleigert werden das im Grundbuche von Ravensbrück Band VI Blatt Nr. 153 (ein- getragener Eigentümer am 11. Februar 1926, dem Tage der Eintragung des Ver- steigerungsvermerks : Ziegeleibesizer Karl Knöllner in NRavensbrück) eingetragene Grundstü: bebauter Hofraum, Garten, Dedland, Wiese, Acker, Holzung, Ge- markung Navensbrück Gut und Himmel- pfort Forst, 47 ha 57 a 85 gm groß, 124,05 Taler, Grundsteuer- ; Nuzungswert 2811 4, Nr. 1, 3, 4

Die Reparations-

Zustimmung exteilt., Ein Kompro verlangt den dieser Vors beliehenen Schaßwech

der auf Grund erworbenen und

28 gelten soll, Der Reichswirt- shaftsminister wird die Redaktion dieses Zusaßves für das Gesebß «Fn der allgemeinen Erörterun ergt (D. Nat.) um Angabe des Abs N 1. Juni 1926 in Einnahme und Ausgabe und ferner um Exläute- en, auf die der Reichsfina Reichsfinanzminister Dr. arstellung der

ersuchte Abgeord- I Ee Kasse vom

inister im Plenum einhold gab nun Finanzlage. : en fi nur in Ordnung fordert werden. izit abschließen, Boraus}eßuñng, F ahres keinen weiteren | eichsregierung nicht

rung der Schä hingewiesen | er enheit eine L Finanzminister betonte, daß die halten lassen, wenn keine neuen Der NReichshaushalt könne in diesem Jahre ohne Def wenn zwei Grundbedingungen vorhanden sind: 1. die daß die Wirtschaftslage im Laufe des Eta 2. daß der Reichstag die 1 Wenn aber Neuforderungen erhoben würden und wenn die Wirtschaftslage sih nicht w könne der Finanzminister nur betonen, daß sei eschaßt seien und daß der Etat ohne enn Jeßt von gegnerisher Seile darauf | verwiesen werde, daß die Ausgabe von vierhundert Millionen Schaß« { anweisungen infolge einer leichtsinni

das leßte Mittel darstellten, um die Ne i ; halten, so müsse der Reichsfinanzminister darauf verweisen, daß chon lanye vor Jnangriffnahme der Steuermilderungen durch seinen inger im Ctat ein Zinsbetrag von zwanzig Millionen Reichs- n war, der der. Ausgabe von Schaßwechsel: Dieser Zinsbetrag von zwanzig Millionen Reichsmar entspriht einer Ausgabe von vierhundert Millionen Meichsmark Schaßanweisungen, wenn man der VBerechnun Verzinsung zugrunde legt und berüsichtigt, ckchaßanweisungen erst im die Zinszahlen also nicht f Minister müsse also auf das alle en seine Finanzpolitik die Notwendigkeit geschaffen habe, herauszugeben,

en mehr ge Reinertrag mutterrolle Art. 19 Gebäudesteuerrolle Lychen, den 9. Juni 1926, Das Amtsgericht.

[31114] Zwangsversteigerung. Wege der Zwanasvollstreckung soll vormittags i an der Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 1, versteigert werden, das im Grund- buche von Lochen Band 23 Blatt Nr. 682 (eingetragener Eigentümer am 8. April 1926, dem Tage der Eintragung des Ver- steigerungsvermerks: Kostka in Lychen) eingetragene Grundstü: bebauter Hofraum vor dem Stargardter Tore, Acker und Wiese im Lehmkuhlen- Gemarkung Lychen, 2 qm groß, Reinertrag euermutterrolle Art. 549, Nußungswert 918 4, Gebäudesteuerrolle r. 413. Der Termin am ist aufgehoben. LYchen, den 9. Juni 1926, Das Amtsgericht.

Nuckschlag erleidet neuen Ausgaben

\{lechtere, so der Vorausberechnungen richtig Defizit abschließen werde. am 30. Fuli en Finangzgebarung nowwendig aßanweisungen gewissermaßew Netchsfinanzen in D

Landwirt Kar!

estellt . worde

1 eld und S nprozentige Scheune,

14,89 TlIr.

Laufe des Ce zu M Tlr., Grunds ahr berehne c : 199 te den Vorwur 2%. Zuni 1926 weisen, daß erst aßanweisungen in d m Gegenteil müsse er feststellen, daß im Au otwendigteit vorliege, zur Be Das EtatS8jahr, das am 3 t mit einem Ueberschu r E j L emuht, tolle Aufstellungen zu Woche zu Woche, nachprüfen zu können.

Reichsfinanzministerium gemangelt. chsfinanzminister 6 Millionen und an §2 nsgesamt also 590,6 Millionen Reich aben im April 1926 haben für die all Reichsmark und für ? Millionen Reichsmark 979,9 Millionen Reichsmark betragen. Zu dem Ueb in Zwölftel der Summe gerechnet werden, ebershüssen der beiden lebten Etatsjahre ver- Einnahmen an

gebung von echseln

. März 1926 abgelaufen ist,

von 180 139 000 Reichsmark cbgeshlossen. habe sich der MReichsfinanzministev

erhalten, die ihn in S ben, |

inanglage genau

be es biSher im

Abhandengekommen ; haltend alle Aftien, der Trans-Continental Shoe u. Laether York, Eigentümer E. Braude, Charlottenburg, Kaiserdamm 118.

Berlin, den 10. 6. 26. (Wp. 84/26.) Der Polizeipräsident.

/ Zahlungssperre.

Aut Antrag der Girozentrale Hannover, öffentliche Bankanstalt in Hannover, wird der Neichsschuldenverwaltung in Berlin betreffs der angebli abhandengekommenen 6 9/9 igen Schaßanweisung schen Reichs von 1923 fällig 1925, Nr. 16 057 üb boten, an einen anderen Inhaber als die obengenannte Antragstellerin eine L zu bewirken, insbe)ondere ne oder einen Erneuerun Amtsgericht Berlin

F, 2201. 26, den 9. 6. 1926,

1 Paket, ent- 100 Stck. à 1000 §

a von Tag zu T derartigen Aufstellungen Nach diesen Aufstellungen ks eststellen, daß die Einnahmen im i Verwaltungseinnahmen sechs

Abt. 1V. E.-D,

an Steuern Millionen, i

Finanzverwaltung 368,3 Millionen

Uberweisungen an die Linder 207,2

des Deut- (Goldanleihe),

je wir aus den er 600 § ver-

fügungsbereit haben. i Steuern 436,4 Millionen Reichsmark, die Verwaltun s8einnahme 46,7 Millionen Reichsmark.

ai 1926 betru

eue Zinsscheine gs!hein auszugeben. -Mitte, Abt. 216,

Das Monatszwöftel der t den Etat

(Fortseßung in der Ersten Beilage.)

Das Fräulein Martha Skiebe in Klein Gandern hat das Aufgebot folgender ihr verlorengegangener Mäntel zu 4 500

Nr. 4959 141, Reichsanleihe Lit. & Nr. 6 345293 be- Inhaber der Urkunden wird pâtestens in dem auf den

Verantwortlicher Schriftleiter: J. V.: Weber in Berlin.

: Nechnungsdirektor Mengering Reichsanleibe

Verantwortlich für den Anzeigenteil n B M 100 5 9%

der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin.

er Preußischen Druckerei- und Verlags-Aktiengesellschaft. Berlin, Wilhelmstr. 32, ¿Fünf Beilagen

(einshließlich Börsen-Beilage)

antragt. Der aufgefordert, f vormittags m unterzeichneten Gericht gebotêtermine seine Nechte

10 Uhr, vor de anberaumten Auf

Geseß beweise in seiner Gestaltung einen vollkommenen Widersinn. | Merkwürdig sei, daß der Demokrat Schacht sich gegen die Enteignung -

und Erste und Zweite Zentral-Handelsregister-Beilage. anzumelden und die Urkunden vorzulegen,

(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)

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widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Reppen, den 4. Juni 1926. Amtsgericht.

[31121] Aufgebot.

Zur Versicherung Nr. L 220093 it die

Eo des Herrn Nichard Piro in Trier,

hristophstr. Nr. 27, abhanden gekommen.

Falls ein Berechtigter sich innerhalb zweier Monate nicht meldet, ist die Police außer Kraltt.

Köln, den 7. Juni 1926. Gerling-Konzern Lebensversicherungs-Aktiengesellshaft.

[31119]

In der Aufgebotssache der Landeshaupt-

kasse, Kassenstelle der Landeskreditkasse, Girozentrale für den NReg.-Bez. Cassel und Waldeck, ist der Aufgebotstermin aufgehoben.

Bochum, den 7. Juni 1926, Das Amtsgericht.

[31116]

Die am 6. September 1923 gegen den

Arbeiter Gustav Vatterodt, genannt Henze, geboren am 13. 5, 1904 in Wester- egeln, erlassene AufenthalWekanntmahung wird zurückgenommen. II D 83/23.

Delmenhorst, den 2. Juni 1926, Amtsgericht.

[31126] Aufgebot.

Die Testamentsvollstreckler der am

11, V, 24 in Köln verstorbenen Witwe Christian Scheuß, Gertrud geb. Tutt, nämlih 1. der Fabrikbesißer Michael Scheuß in Eschweiler, 2. der Rechtsanwalt Dr. Josef Klefish Il. in Köln, Mozart- straße 11, haben das Aufgebot des Hypo- thekenbriefs über die auf dem Grundstü Friesdorf Band 29 Blatt 1144 Abt. 111 Nr. 2 eingetragene Nestkaufpreishypothek von 70 000 4 (siebzigtausend Mark) zu- gunsten der Witwe Christian Scheuß, Gertrud geb. Tutt, am 25. Juli 1918 be- antragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 12. September 1926, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge- rit anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vor- zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklä- rung der Urkunde erfolgen wird.

Bonn, den 8. März 1926. Amtsgericht. Abt. 19.

[31127] Aufgebot.

Die Frau Ww. Aloys Hansen in Bonn,

Bornheimer Str. 22, hat das Aufgebot des Hypothekenbriefs über eine im Grund- buch von Bonn - Kessenih Band 29 Blatt 1130, Abt. II[ Nr. 5 eingetragene Hypothek von 11 000 .4 beantragt, Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 29, Sep- tember 1926, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeihneten Geriht anbe- raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Bonn, den 17, Mai 1926. Amtsgericht. Abt. 19.

[31124] Aufgebot,

1, Der Schuhmachermeister Heinri

Uhlemann in Ströbeck Nr. 87, 2. die ver- ehelihte Schmied Emma Ehrich, geb. Uhlemann, in Ströbeck, haben das Auf- gebot des unbekannten Gläubigers folgender im Grundbuche von Ströbeck Band 1IL Blatt 124 in Abteilung Il1 unter Nr. 1 eingetragenen Hypothekenpost: „400 Thaler Kurant Darlehn für die Witwe des Gast- wirts Friedrih Hermes, Anna Katharine geborene Langenstraß, in Ströbeck* bean- tragt. Der unbekannte Gläubiger wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 21. September 1926, vormittags 11/,* Uhr, vor dem unterzeihneten Ge- richt, Zimmer Nr. 222 des Landgerichts- gebäudes, anberaumten Aufgebotstermine leine Mete anzumelden, widrigenfalls die Ausschließung mit seinem Rechte er- folgen wird.

Halberstadt, den 3. Juni 1926, Das Amtsgericht.

(31125) __ Aufgebot. Der Fabrikant Paul Gossel in Nord- | D haujen hat das Aufgebot des verloren- gegangenen Hypothekenbriefs vom 30. Juli 1909 über die im Grundbuch von Stiege Band 111 Blatt 79 in der dritten Ab- teilung unter Nr. 1 für ihn eingetragene, mit 43% ab 26. Mai 1913 verzins- lie Darlehnsforderung zu 5000 M beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, in dèm auf den 27. Fa- nuar 1927, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht anbe- raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und- die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Hasselfelde, den 26. Mai 1926. Das Amtsgericht. Bohnfsack.

[31122] Aufgebot.

Die Witwe Bertha Lehmann, geb. Ziegen-

hagen, aus Mittenwalde (Mark), vertreten dur den Rechtsanwalt Dr. Pignol, da- selbst, hat als Erbin ihres verstorbenen Ghemannes, des Maurers Wilhelm Leh- mann von hier, das Aufgebot zum Zwecke der Ausschließung des Gläubigers der auf

Öffentlicher Anzeiger.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit)

1,05 Reichsmark.

dem Grundbuchblatt des Wilhelm Leh- mann (Mittenwalde Stadt BL 107) in Abt. IITl Nr. 4 für die Witwe Heinrich, früher Witwe Schmid, ans der Urkunde bom 15. April 1842 eingetragenen Nest- kaufgeldhypothek von 100 Talern beantragt. Die Gläubigerin wird aufgefordert, \pä- testens in dem auf den 12. August 1926,

mittags 12 Uhr, vor dem unterzeih- neten Geriht anberaumten Aufgebots-

termin ihre Nechte anzumelden, widrigen-

falls ihre Ausschließung mit ihrem Rechte

erfolgen wird. Mittenwalde, Mark, den 3. Juni 1926. Amtsgericht.

[31123] Aufgebot.

Die Witwe Pauline Semrau,- geb. Mischnick in Damerau, vertreten durch den Rechtsanwalt Heßdörffer in Schlochau,

hat das Aufgebot des verlorengegangenen Hypothekenbriefs vom 5. April 1911 über die in Abteilung 1I1 Nr. 14 und 10 des Grundbuchs von Damerau Blatt Nr. 7 und 43 für den Bäckermeister Paul Zoufal in Prechlau eingetragene Gesamt- hypothek von 12 000,— Mark bean- tragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 26, Oktober 1926, vormittags 8 Uhr, vor dem unterzeihneten Geriht, Zimmer Nr. 11, anberaumten Aufgebotstermin seine Mechte anzumelden und die Urkunde vor- zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde exfolgen wird.

Schlochau, den 28. Mai 1926. Das Amtsgericht.

[31120] Aufgebot.

1. Die Gewerk\haft „Saalburg“ in

Gotha ist Eigentümerin des Grubenfeldes „Gefunden Glü 6“, 2, die Gewerkschaft „Ernst“ in Gotha is Eigentümerin des Grubenfeldes „Karlssegen 8*, 3. die Ge- werkshaft „Eva“ in Gotha ist Eigen- tümerin des Grubenfeldes „Nodeland 10“, 4, die Gewerkschaft „Nenata“ in Thal i. Thür. ist Eigentümerin des Gruben- feldes „Werder 1V“ in Ruhlaer Flur, 9. die Gewertshaft „Simonshall“ in Gotha ist Eigentümerin des Grubenfeldes „Friedrichs8anfang“ am Greifenberg, Ober- hôfer Forst, Grundbuch von Oberhof Band C Blatt 451. Das Thüringische Bergamt in Weimar hat gemäß § d des Geseßes über Gewerksabgaben vom 22. 12. 1923/9. 7, 1924 beantragt, im Wege des Aufgebots das Bergwerkseigen- tum an den genannten Grubenfeldern zu entziehen, weil die Vorstände nit zu er- mitteln und weil seit Fahren die Gruben- feldabgaben im Nücstand find. Die Eigentümer der genannten Grubenfelder | A bezw. die Gewerkschaftsyvertreter werden aufgefordert, spätestens im Aufgebots- termine am Montag, den 16, August 1926, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht ihre Rechte anzu- melden, sonst wird ihnen das Bergwerks- eigentum entzogen.

Weimar, den 31. Mat 1926. Thüringisches Amtsgericht. 5.

[31131] Aufgebot.

Die Ehefrau Kaufmann Ferdinand

Ronsdorf, Emma geborene Schulte, in Breckerfeld hat beantragt, den ver)hollenen Kaufmann Ferdinand Ronsdorf, zuletzt wohnhaft in Breckerfeld, für tot zu er- klären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sih spätestens in dem auf den 2. März 1927, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 10, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, | l widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welhe Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.

Hagen i, Westf., den 29. Mai 1926. Das Amtsgericht.

[31130] Aufgebot.

Die Taglöhnerin Maria Pollhammer

von Wasserburg hat als Chefrau den An- trag gestellt, ihren verschollenen Ehemann, den Wirt Martin Pollhammer, zuleßt wohnhaft in Grasensee, für tot zu er- klären, Der Verschollene wird daher aufgefordert, sih spätestens in dem auf

onnerstag, 23. Dezember 1926,

vorm. 11- Uhr, von dem unterfertigten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. Ferner ergeht die Auf- forderung an alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu er- teilen vermögen, spätestens im Autgebots- termine dem Gerichte Anzeige zu machen.

Pfarrkirchen, den 29. Mai 1926. Amtsgericht.

[31128] Aufgebot.

Der Kaufmann Otto Sonnenburg în

Berlin-Mahlsdorf, Fretthenweg 28, hat beantragt, den verschollenen, am 20. Sep- tember 1852 in Polzin geborenen Gerber Otto Hermann Ferdinand Sounenburg, zuleßt wohnhaft in Polzin, für tot erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich |pätestens in dem auf den 22. Dezember 1926, vor- mittags 97 Uhr, vor dem unter- zethneten Gericht anberaumten Aufgebots- termine zu melden, widrigenfalls die Todes- erkflärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Ver- schollenen zu erteilen vermögen, ergeht die

Aufforderung, spätestens im Aufgebots- termine dem Gericht Anzeige zu machen. Polzin, den 3. Juni 1926.

Aufgebot.

Die Witwe Auguste Weiß; geb. Orban, in Heidersbach, vertreten dur anwalt Nicolai in Suhl, hat beantragt, ihren verschollenen, im Australien ausgewanderten Soka, Eisendreher Mar am 27. April 188

den Nechts- ahre 1911 nah

u g o Weiß, geboren zu Heidersbach und vor seiner Auswanderung dort zuletzt wohnhaft gewesen, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird auf- gefordert, sich spätestens in dem auf den 22, Dezember 1926, 10 uhr,

vormittags unterzeichneten anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebots- termin dem Gericht

Anzeige zu machen. Amtsgeriht Suhl, den 26. Mai 1926.

In der Aufgebotssahe des Karl JImig, Landwirt aus Pfalzdorf Nr. 64, für i seine Schwester, Borgardts, sowie für den Landwirt Jacob Imig in Pfalzdorf hat das Amtsgericht in Goch durch den Amtsgerichtsrat Schrick für Recht erkannt: Folgende Stüte der 5 9/9 Deutschen Reichsanleihe:

Stück Nr. A 1901013 über 5000 4 Nr. C ‘4635977 Nr. E 2792198 Nr. & 11765870 Nr. © 5187582 Nr. ® 3582028 Nr. B 3715743 Nr. © 5080038

i Nr. B 3582027 werden für kraftlos erflärt. Amtsgeriht Goch,

] Durch Auss{hlußurteil vom 14. Mai 1926 ist der Wechsel vom 5. Juni 1925 über 140 Neichsmark, fällig am 15. Sep- tember 1925, ausgestellt von Georg Mark- wort und aktzeptiert von Wilhelm Hövener in Bocholt, für kraftlos erklärt worden. Bocholt, den 2. Juni 1926. Das Amtsgericht.

Durch Auss{lußurteil des unterzeich- neten Gerihts vom d. Funi 1926 it der irma Berliner Großgaragen harlottenburg, Schillerstr. 63, gezogene und von ihr angenommene, am 3. August 1925 fällig gewesene Blanko- wechsel vom 15. Juni 1925 über 1300 4 für kraftlos erklärt.

Charlottenburg, den 5. Juni 1926.

Das Amtsgericht.

Beschluf.

Der am 12. März 1918 von dem Amts- geriht in M.-Gladbach nach dem am 6. 8. 1914 verstorbenen Peter Mäurer gemeinschafiliche wird für kraftlos erklärt, da er insoweit unrichtig ist, als dacin Anna Mäurer, die shon vor dem Erblasser gestorben ist, als Erbin angeführt wird, und da der Erbschein nicht erlangt werden kann,

M.-Gladbach, 31. Mai 1926, Amtsgericht. Abt. 4.

ausgestellte

] Durch Aus\{lußurteil vom 8. Mai 1926 chollene Hermann Otto Ludwig Gensch, geb. am 7. Funi 1896 zu Stendell, Uckm., sowie 2, sein Bruder, der verschollene August Gensh, geb. am 3, Oktober 1899 zu Stendell, Uckm., für tot erklärt worden. der 30, Juni 1916 bezw. der 31. Dezember 1918 festgestellt. Angermünde, den 16. Mai 1926,

Das Amtsgericht.

sind 1. der vers

Als Todestag sind

Durch Aus\{lußurteil des unterzeih- neten Gerichts vom 18. Mai 1926 ist der Joseph Roggenbuck aus geboren am 3. Mai 1897 zu |B lötenstein, für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes ist der 1. November 1918 festgestellt.

Baldenburg, den 19, Mai 1926,

Das Amtsgericht.

[31137] Oeffentliche Zustellung.

Die Chetrau des trüheren Sägewerks- besißers Walter Fensëe, Babette geb. Sütterlin, in Müllheim (Baden), tigter: Nechtsänwalt Or. hier, klagt gegen - ihren genannten Ehe- mann, früher in Zajecar in Serbien, jet unbekannten Aufenthalts, auf Grund der 8 1568 und 1565 B. G.-

scheiden und den Beklagten als allein- |chuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin mündlichen Verhandlung des Nechtöstreits vor die 2, Zivilkammer des Landgerichts in Braun- schweig auf den 24. September 1926 vormittags 10 Uhr, mit der Aufforde rung, sich durch einen bei diesem Gerichte zu- gelassenen Rechtéanwalt als Prozeßbevoll- mächtigten vertreten zu lassen. Braunschweig, den 5. Juni 1926.

verschollene

B., mit dem

6. Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften. 7. Niederlassung 2c. von Nechtsanwälten.

8. Unfall- und Inbvaliditäts- 2c. Versicherung. 9, Bankausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

11. Privatanzeigen.

drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. “g

[31143] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Conrad van Rieth, Hen- riette geb. Bongers, in Crefeld, Fricd- hofstraße 27, Prozeßbevollmächtiater: Rechtsantvalt Dr. Koch in Crefeld, klagt

egen den Shmied Conrad van Rieth, rüher in Crefeld-Linn, auf Grund der SS 1565, 1568, 1567 Abs. 2 Ziffer 2 B.-G.-B, mit dem Antrag auf Ehe- \cheidung. Dié Klägerin ladet den Bes klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Zivilkammer des Landgerichts in Crefeld auf dem 21. September 1926, vornittags 914 Uhr, mit der Aufforderung, sih durch einen bei diesem Gericht zuge- lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll=- mächtigten vertreten zu lassen.

Crefeld, den 5. Funîi 1926.

Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[31138] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Marie Knust, geb. Gallert, in Tangermünde, Kaserne 2, vertreten durch Rechtsanwalt Kalbhenn i Darmstadt, klagt gegen ihren Chemann, den Kaufmann Wilhelm Kuust von Offenbah a. M., zurzeit , unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung aus § 1568 B. G.-B. mit dem Antrag, die am 8. April 1920 vor dem Standesamt Tangermünde geschlossene Ehe der Streits teile zu scheiden, den Beklagten für den allein shuldigen Teil zu erklären und ihm die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor den Einzelrichter der 3, Zivilkammer des Bestschen Landgerichis zu Darmstadt

rrn Landgerichts8rat Dr. Bittel, auf Montag, den 27. September 1926, vormittags 9 Uhr, mit der Auf- forderung, sich dur einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen,

Darmstadt, den 4, Juni 1926. | Der Gerichtsschreiber Hess. Landgerichts.

Zivilkammer III.

[31140] Oeffentliche Zustellung,

Die Ehefrau Fabrikarbeiterin Felix Forster, Bernhardine geb. Lohr, im Dornap 266 bei Wülfrath, Rhld., Prozeß- bevollmächtigter: Rechtsanwalt Simon in Duisburg, klagt gegen thren Chemann, den Maurer Felix Forster, früher in Pen, Kronprinzenstraße, jeßt unbe- annten Aufenthalts, auf Grund der 1567, 1568 B. G.-B, mit dem Antra auf Ae sGedung, Die Klägerin lade den Bek agen zur mündlichen Verhand- lung des Nechts\treits vor die I. Zivilo kammer des Landgerichts inm Duis- burg auf den 27. September 1926, vormiitags 9 Uhr, Zimmer 178, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt r Prozeßbevollmächtigten verireten zu assen.

[31139] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Gustav Ernst Kenkel, ohanna geb. Keupec, in Ehingen- üttenheim, Gartenstraße, Bene dal mächtigter: Rechtsanwalt Dr. acer in Duisburg, klagt gegen ihren Ehemann, den Schreiner Gustav Kenkel, zuleßt in Duisburg, jeßt unbekannten Aukent alts, auf Grund des § 1568 B. G.-B. mit dem Antrag auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits vor die I. Zivilkammer des Landgerichts in Duisburg quf den 28. September 1926, vormittags 9 Uhr, Zim- mer 176, mit der Aufforderung, sich dur einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

[31141] Oeffentliche Zustellung. Die Frau Anni Gefalla geb. Bräuti- am, in Erfurt, darnhorststrase 13, lägerin, Prozeßbevollmächtigter: Nechts- anwalt Dr. Nudnicki in Erfurt, klagt gegen ihren Mann, den Kaufmann Sieg- mund Czekalla, früher in Erfurt, Moltke- straße 82, jeßt unbekannten Aufenthalts Beklagten, auf Grund der 88 1565, 1568 . G.-B. mit dem Antrag auf Scheidung der Che mit alleiniger Schuld des Be- Tagten und Kostentragung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver- andlung des MNechtsstreits vor die I. BZivilkammer des Landgerichts in Erfurt, Zimmer Nr. 99, auf den 27. September 1926, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, si durch einen bei diesem Gericht zugelassenen MNecht8anwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen, 2 Erfurt, den 1. Juni 1926. z Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[31142] Oeffentliche Zustellung.

Der Geschästsreisende Hermann Hein- rich Schröder in Hamburg, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Reibe, klagt gegen seine Ehefrau Elisabeth Schröder, geb. eh ges. Kistler, zu- leßt O, Kulbrock, unbekannten Aufenthalts, aus § 1568 B.-G.-B. mit dem Antrag auf Ehescheidung. Der Kläger ladet die Beklagte zur münd- lihen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht in Hamburg, Zivil=

Der Gerichts|hreiber des Landgerichts.

kammer 10 (Biviliusti ebäude, Sieve- kingplay), auf den 14, Oktober 1926,

L a E A A EN