1926 / 139 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 18 Jun 1926 18:00:01 GMT) scan diff

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lei diesem Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwede der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.

Wiesbaden, den 7. Juni 1926.

Der Gerichts\chreiber des Landgerichts.

33759] Oeffentliche Zuftellung.

Die Wiskott-Licht-Gesellihaft m. b. H. für Lichtreklame und Schaltautomaten in Berlin NO. 55, Saarbrücker Straße 22/24

rozeßbevollmächtigter : Rechtsanwalt Pinne: in Berlin C. 54, Notenthaler

traße 48, klagt gegen den 9estaurateur Carl Greff, früher in Berlin, jegt unbe- fannten Aufenthalts, unter der Behaup- tung, daß der Beklagte ibr für eine ge- lieferte Lichtreklame den Restbetrag von 1690,73 RM schulde, mit dem Antrag, den Beklagten fkostenpflihtig und evtl.

egen Sicherheitsleistung vorläufig voll- treckbar zu verurteilen, an die Klägerin 1690,73 Reichsmark nebst 12 0/9 Zinsen seit dem l. Januar 1925 zu zahlen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd- lihen Verhandlung des. Nechts\treits vor die 40. Zivilkammer des Landgerichts T in Berlin au} den 27. Oktober 1926, vormittags 10 Uhr, Neues Gerichts- ebäude, Grunerstr., Il. Stockwerk, Zimmer

Nr. 32/33, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelasse- nen Nechtsanwalt als Prozeßbevollmäch- tigten vertreten zu lassen und durch diesen feine Einwendungen und Beweismittel gegen die Behauptungen der Klageschrift unverzüglich \criftlih mitzuteilen.

Berlin, den 12. Juni 1926.

Der Gerichts\{reiber des Landgerichts T.

[33770] Oeffentliche Zustellung.

Der Schlosser Fürchtegott Iobannes Steinert in Dresden-Fr., Friedrichstr. 42 1, Îagt gegen die Margarethe Steinert, geb. Scheinert, z. Zt. unbekannten Auf- enthalts, mit dem Antrage, die Beklagte wird verurteilt: 1. drei Schlüssel zur Wohnung, 2. eine Kücheneinrichtung, gelb Iasiert , bestehend aus Schrank, Tisch, zwei Stühlen und Negal, 3. ein Wand- fpiegel, braun, 8050, 4. eine Wand- apotheke, braun, 9. eine Ampel für Blumen, 6. eine Figur, Löwe, s{chwarz, 7. eine Moatrayge mit Aotaleo, roter ODrell, 8, ein Kaffeeservice (Rosenthal), 9. ein Waschgefäß, Porzellan, 10. zwei Fenster Gardinen und Vorhänge, 11: zwei Bett- bezüge, weißer Linon, - 2. zwei Bettücher, wetß Leinen, 13. eine Bettvorlage, Schaf-

fell, 14. eine Nähmaschine, Seidel & Naumann D4, 15. eine Tüllbettdecke, 16. ein Kohlenkasten, Ble, \ch{chwarz,

17. ein groues Bild: Die büßende Vagda- Iene, 18. ein Vorhang für Küchentisch, dkl gemustert, 19. zwei Oberhemden, ein weißes, ein gestreiftes, 20. sechs Herren- hemden, Mako, 21. \eckchs3 Herrenunter- hosen, Mato, 22. drei Handtücher, Leinen, weiß, 23. sechs Teller, weiß, 24. eine Brot- kapsel, weiß emailliert, herauszugeben und die Kosten des Nechts\treits zu tragen. Das Urteil is vorläufig volstreckbar. Die Beklagte wird zur mündlichen Ver- handlung des Nechtsstreits vor das Amts- ericht Dresden, Lothringer Straße 1 I, Saal 78, auf den 26. Juli 1926, bormittags 8 Uhr, geladen.

Dresden, den 14. Juni 1926.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts Dresden.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2.

{33775] Bekanntmachung. ;

Im Wege der öffentlichen Ausschreibung soll für den Ausbau der Seeschiffahrts- straße Stettin—Swinemünde die Lieferung von 2500 m? Waldfashinen vergeben werden.

Lieterungsfrist: 1. August 1926, Zushhlagéfrist: zwei Wochen. __ Verdingungsunterlagen können, soweit vorhanden, egen portofreie Einsendung pon 1,50 bezogen werden. Ver- schlossene und versiegelte Angebote sind is zum 28. Juni 1926, vormittags 12 Uhr, an das staatlihe Wasserbauamt Stettin, Fahrwasserverbesserung, Haken- terrasse 4, mit entsprehender Aufschrift versehen, einzureichen.

Stettin, den 14. Juni 1926.

Staatlidlhes Wasserbauamt.

[33773]

Die teilweise Erneuerung des Asphalt- belages der Viehrampe auf Bahnhof Stendal foll öffentlich vergeben werden. In Frage kommen rd. 800 qm Guß- a)phalt, 3 cm stark. Verdingbeste föunen gegen vorherige porto- und bestel(geldtreie Einsendung von 2 NM in bar vom unter- zeichneten Eisenbahnbetriebsamt bezogen werden. Eröffnungstermin Mittwoch, den 30. Juni 1926, vormittags 10 Uhr. Zuschlagstrist 4 Wochen. Deutsche Reichsbahn - Gesellschaft.

Eisenbahnbetriebsamt 1, Stendal.

[33774]

Verdiíngnng

‘der Arbeiten zur Herslelluna einer Stütz-

mauex aut Bahnhof (Gütersloh: 600 m? Erdaushub, 8 “m? Fundamentkcton, 365 m? Bruhsteinmauekwerk. Frist zur Retlenung : 40 Arbeitstage. Frist zur inreihung der Angebote: 30. 6. 1926, vorm. 10 Uhr. 45 Min, Verdinghefte können, toweit der Vorrat reiht, gegen Bareinzahlung von 2,590 RM von der unterzeichneten Bauabteilung bezogen werden. Deutsche Rêichsbahn - Gesellschaft.

4. Verlosung x. vou Wertpapiecen.

[33778] Bekanntmachung. Gemäß § 44 des Auswertungsgeseßes geben wir bekannt, daß wir über die den Altbesißern unserer Teilschuldver- schreibungen von 1907 und 1912 zustehenden Genußrechte auf den Inhaber lautende Genuß!cheine autgeben. Die Ausgabe dieser Scheine erfolgt nah Drucklegung an die Altbesißer bezw. an die Firmen, durch deren Vermittelung die Anmeldung des Altbesigzes erfolgt ist. Berlin, den 14. Juni 1926. Gewerfschaft Frielendorf. Der Repräsentant: Dr. Büren.

133776] Bekanntmachung. : Der Durch)\chnittspreis der amtlichen Notierungen für den Zentner Noggen an der Frankfurter Produktenbörse im Mai 1926 ist nah der Bekanntmachung vom 12, Dezember 1923, die Aufnahme einer Noggenanleihe des Volksstaates Hessen (Neihe 50) betreffend, Anleihe- bedingung 3, durch die He\sishe Land- wirt\chaftskammer in Darmstadt au} 9,70 NM festgestellt worden. Demgemäß berechnet sich der am 1. Juli 1926 fällige Fahreszinsbetrag nach Abzug der Kapi- talertragssteuer (Cinlösungsbetrag) tür je einen Zentner Roggen auf 0,44 NM. Darmstadt, den 14. Junt 1926, Hessische Staatsschuldenverwaltung.

Neumann. [33777] Bekanntmachung. Schäffer & Budenberg G. m. b. H., Magdeburg -: B.

A. In Bezug auf un}ere 43 °/% Anleihe vom Jahre 1912 über RNM 3500 000 hat die Spruchstelle beim Kammergericht in Berlin in der Sihung vom 10. Mai d. I. entschieden:

1, Für die Teilshuldverschreibungen Lit. A Nr. 1991 bis 2500 über je 4M 1000 und Lit. B Nr. 3926 bis 3955 und Nr. 4001 bis 4500 über je M 500 wird der Ausgabetag anderweitig auf den 4. September 1919 festgestellt.

2, Für alle übrigen Teilshuldverschret- bungen gilt der aus den Teilschuld- verschreibungen ersihtlihe Aus- stellungstag (,im Dezember 1912“) als Autgabetag.

B. Dement|prechend stellt #{ch der

Aufwertungsbetrag der Teilschuldver- schreibungen zu L

1, über je. A 1000 auf Reichsmark 28,20, ferner bei Altbesiß auf Neichs- mark 18,80 Genußreht, über je 4 500 auf Reichsmark 14,10, ferner bei“Altbesiß auf Neichsmark 9,40 Ge- nußrecht,

2, über je M 1000 auf Reichsmark 150, ferner bei Altbesig auf Reichsmark 100 Genußrecht, über je H 900 auf Neichsmark 75, terner bei Altbesit aut Neichsmark 50 Genußrecht.

Fn Durchführung der Umstellung der Teilschuldverschreibungen zu Nr. 1 (Aus- abe September 1919) wird eine Ab- Mitvélung derjelben auf NM 20 bezw. RNM 10 und Auszahlung des Spigen- betrags von NM 8,20 bezw. NM 4,10 in bar vorgenommen.

C. Wir fordern hiermit unsere Obli- gationäre Neubesißger auf, die Mäntel und Talons zwecks Abstempelung bezw.

Erneuerung der Zinsbogen mit eînem nach der Ao geordneten Verzeichn1s in der Zeit vom 25. Juni bis zum 31. Juli d. J. bei dem Bankhause Zuekchwerdt & Beuchel, Magdeburg, einzureichen. Bei Vorlage der Stücke am Scha!ter der Bank erfolgt die Abstempelung gebührentrei, fofern die Stücke im Wege der Korre\spondenz ein- und ausgeliefert werden, wird die üblihe Provision in Anrechnung gebracht.

Es emvfiehlt si, die Abstemvelung der Teilihuldvershreibungen während der obengenannten Frist vornehmen zu lassen, da eine Ipätere Abstempelung mit erhöhten Kosten verbunden sein wird.

D. Die Zinsen für 1925 und 1926 werden bei Vorlage der Talons von obenerwähntem Bankhause unter Abzug von 10 9/9 Kapitalertragsteuer gleichzeitig auégezahlt, und zwar :

auf Nennbetrag für 1925 für 1926 RM 150 NM 2,70 RM 4,05 75 15 902

1) 086 7 0b4

10 , 0,18 0,27

Jn Durchführung unseres am 23. 3. d. I. Deutscher Neichsanzeiger Nr. 71 vom 25, 3. 26 befanntgegedenen Beschlusses werden die Genußrehte der Altbesißer gemäß § 43 B 3 des Aufwertungs- geleßes durch Zahlung des Mennbetrags abgelöst. Soweit wir den Altbesiy an- ertannt haben, wird den Einreichern bezw. denjenigen Stellen, die die Einreichung der Obligationen vermittelt haben, der entsprehende Betrag für das Genußrecht durch Vermittelung des obenerroähnten Bankhauses überwiesen unter gleichzeitiger Nücklieferung der abgestemvelten Mäntel. Die von Altbesißern noch nit einge- reichten Talons sind sofort zweck3s Zins- zahlung und Erneuerung der Bogen nach- zuliefern.

Magdeburg-B., den 12. Juni 1926.

Schäffer & Budenberg G, m. b, H,

[34257]

Diplomatische 3%/ Schuld der Vereinigten Staaten von Venezuela. Emission 1905.

Die am 1. Juli 1926 fälligen Zinsscheine sind vom genannten Tage ab zahlbar zum Sichtkurse auf London

in Berlin bei der Direction der Dis-

conto-Gesellschatt,

in Hamburg bei der Norddeutschen

Bank in Hamburg.

Die am 1. Juli 1921 fällig gewesenen Zinsscheine der Diplomatischen 3% Schuld der Vereinigten Staaten von Venezuela verjähren am 30. Junt 1926.

[33779] Textilwerke Hildesheim G. m. b. H. uf Grund der 88 25 und 36 des Auf- wertungsgeseßzes vom 16. Juli #1929 kündigen wir hiermit unsere 5 °/oige Anleihe vom Jahre 1921 zur Nück- zahlung auf den 30. September 1926. Die Rückzahlung erfolgt gegen ECin- lieferung der Teilschuldver)chreibungen nebst Erneuerungsscheinen und Zins)cheinen

zum vollen Aufwertungsbetrage von NM 3,42 für 1000 PM zuzüglich der bis zum Kündigungstermin autlaufenden Zinsen mit NM 3,60 für PM 1000

bei der Hildesheimer Bank in Hildesheim und deren Zweignieder- laffungen.

Vom Kündigungstermin ab hört die Verzinsung auf. : Hildesheim, den 14. Juni 1926.

Textilwerke Hildesheim G. m. ». H.

[33780]

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050 ; 0/125

Pence zu 20 Goldmark für 1 Pf Dresden, den 16. Juni 1926.

Der Landwirtschaftliche Kreditverein Sachsen zu Dresden. Die am 1. Juli 1926 fälligen Zinsscheine unserer %/Goldkreditbriefe werden vom Fälligkeitstage ab an unserer Kasse in Dresden und bei den sonst bekannt- gegebenen Zahlstellen spesenfrei zu folgenden Beträgen eingelöst:

Zinsscheine über 14 Gramm Feingold

Die Berechnung ist erfolgt n Feingoldpreis" vom 4. 5. 1926 van 32,7294 d. Sterling = RM 2,7818 für 1 Gramm.

o 10 9% 2 " « 1,39) Steuer L

0,36 7

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NM 6,95 = RM 6,26 E 3/13 J DAS

Das Direktorium.

Nach hardbahn vom 1. April 1895 werden ausgeloften 1270 Obligationen bei unserer Hauptkasse in

stellen in der

Nr. 3041— 3060 4441 4460 6881 -— 6920

10081—10100

1310{—13120

17321—17340

19761 —19780

20041 —20060

33781—33800 39361—39380 43801—43820 44121—44140 46601 —46620 47281—47300 50381 --50400

Nr. 4401— 4410 22951 —22960

4961— 4970 23361—23370 5111— 5120 24381—24390 7921— 7530 24521—24530 8971— 8980 24681 —24690 9881— 9890 24911 —24920

11481—11490 17841—17850 19651—19660 20171—20180 22171— 22180

29991—26000 30571 —30580 31081—31090 32121—32130 32631—32640

Vern, den 8. Juni 1926.

Eisenbahnbauabteilung Gütersloh.

COweizerische

Rüczahlung von Obligationen des 3/2 °/6 Anleihens der Gotthardbahn, vom 1. April 1895.

Maßgabe der Bedingungen für das 31/2 % Anleihen der Gott- urücckbezahlt

550 ligationen zu 35061—35070 47501—47510 37151—37160 37921— 37930 49211—49220 38491— 38500 5%50611—50620 425991—42600 51331—651340 43961—43570 51871—51880 44111 —44120 52731 —52740 45971—45980 54281 —54290 46381—46390 54571 —54580 46921—46930 61691—61700 47491—47500 62081—62090

Am 30. September 1926 hört die Verzinsung dieser Titel auf.

Generaldirektion der S. B.B. |

Bundesbahnen.

am 30. September 1926 folgende

ern, bei unseren Kreiskassen in

Lausanne, Luzern und A Ne bei den üblichen Zahl-| PM 1000 chweiz und in

720 Obligationen zu Fr. 500.

91061—51080 69941 —69960 55281—55300 © 70841 —70860 56601 —56620 71621—71640 60601—60620 -73981— 74000 62801—62820 T9821 79840 64661—64680 85141—85160 66661— 66680 85801—85820

eutschland:

87941—87960 89001—89020 89961—89980 91681—91700 94941 —94960 94961 —94980 96321 96340

Fr. 1000.

63681— 63690 65161— 65170 65191—65200 66071 66080 67081—67090 67711—67720 68411—68420 70191—70200 71421—71430 71461—71470 73071— 73080

48831 —48840

5. Kommanditgesell- schaften aus Aktien, UAktien- gesellshaften und Deutsche

Kolonialgesellshafsten.

[33906] Halle-Hettstedter Eisenbahn-Gesellschaft. Gemäß § 44 des Aera vom 16. Juli 1925 geben wir hiermi bekannt, daß wir beschlossen haben, be- sondere Genußrechtöurkunden über die den

Altbesitzern unserer 314 % Anleihe vom Jahre 1898, 414 % Anleihe vom Jahre 1900

und

414 % Anleihe vom Jahre 1911

zustehenden Genußrechte auszugeben. Ferner geben wir zu unseren sämtlichen noch im Umlauf befindlichen Teilschuld- verschreibungen gegen Rückgabe der alten EONL Ren neue Zinsscheinbogen aus. er erste neue Zinsschein berechtigt zur Zinjen für das

Empfangnahme der Kalenderjahr 1926. i

Die Genußrechtsurkunden sowie die auf den Aufwertungsbetrag abgestempelten Schuldverschreibungsmäntel nebst den neuen Zins\cheinbogen gelangen nunmehr durch die Einreichungsstellen an die Alt- besißer zur Ausgabe. Soweit Altbesißer ihre Schuldverschreibungen seinerzeit ohne Zinsscheinbogen eingereiht haben, sind die eßteren zwecks Erhebung der neuen Zins- scheinbogen nachzuliefern. /

Gleichzeitig Fabeen wir die Neu- besißer unserer obigen Anleihen auf, ihre Schuldverschreiburgen nebst inde bogen zweds Abstempelung der Schuld- verschreibungsmäntel auf den Aufwer- tungsbetrag und Empfangnahme der neuen Zinsscheinbogen bis zum 20. Juli 192G quker bei unserer Gesellschafts8- kasse Halle (S.), Brüderstraße 2 bei einem der folgenden Bankhäuser:

H. F. Lehmann in Halle ( T

Neinhold Steckner in Halle (S.),

Berliner Handels - Gesellschaft in

Berlin,

Nott & Schünemann in Berlin einzureichen. j i

Die Abstenipelung ist gebührenfrei, \o- fern die Schuldverschreibungen mit einem zweifachen, der Nummernfolge nah ge- ordneten Verzeichnis am Schalter während der üblichen Geschäftsstunden eingereiht werden. Findet die Ginreihung im Wege des Briefwechsels statt, so wird hierfür die übliche Gebühr in Anrechnung gebracht werden.

Halle (S.), den 15. Juni 1926.

Halle - Hettstedter Eisenbahn-

Gesellschaft, Der Vorstand. Czarnikow.

Klein, Schanzlin «& Becker A. G., [33896] Frankenthal (Pfalz).

Wir fordern die Inhaber unserer 4- und 414 %igen Teilschuldverschreibungen von 1898, 1912 und 1920 auf, die Stüde nebst Zins- und Erneuerungs\cheinen zur Wliepgelng auf den neuen Neichsmark- nennbetrag bis spätestens 31. Juli 1926 bei

der Darmstädter und Nationalbank

K. a. A. in Berlin und ihren Nieder- lassungen in Frankfurt a. M. Mann- heim, Ludwigshafen a. Rh. und Stuttgart - oder i der Rheinischen Creditbank in Mann- heim und ihren Niederlassungen in Ludwigshafen a. Nh. und Frankenthal einzureichen, soweit dies nicht bereits an- [äßlih der Anmeldung des Altbesißes ge- schehen ist. Der Nennbetrag stellt sih bet den Obligationen von 1898 und 1912 auf RM 150,— für je PM 1000,— und auf NM 75,— für je PM 500,— und bet den Oblligationen von 1920 auf RM' 10,65 für je 1000,—, Der Spißenbetrag von NM 0,65 wird hei ben Neubesiß- INEO der leßteren Anleihe in bar ab-

gelost. Zugleich erhalten die Besiker der Obli- tionen von 188 und 1912 für die ahre 1926 bis 1931 neue Zinsscheine, wogegen die alten Zins- und Erneuerangs- scheine zurüclzugeben sind. Für die Obli- gationen von 1920 werden Zinsscheine nicht ausgegeben, da die Zinsen für diese Stücke laut geseßlicher Bestimmung erst t Fâälligkeit des Kayitals zu entrichten ind. Soweit Altbesißb in Frage kommt, Fen wir über die Genußrechte, die den ltbesißern der Schuldverschreibungen von 1898 und 1912 gustehen, besondere Genuß- scheine aus, die bei den Obligationen von PM 1000,— auf RM 100,—, bei den Obligationen von PM 500,— au RM 50,— lauten, Sie werden dur die vorgenannten Stellen ausgereiht, Das Genußrecht an den Obligationen von 1920 ist mit Zustimmung der Spruchstelle am Amtsgericht Ludwigshafen vom 26. Fe- bruar L durch eine Zusaßaufwertung von 60% RM 4,26 abgelöst. N für diese Oblligationen errebnet \ch sonach auf 10,65 + 4,286 =— RNM 14,91, welcken Betrag wir auf RNM 15,— aufrunden Auf diesen Be- trag werden die Mäürel abgestempelt. Die Abstempelung ist provisionsfrei, \o- fern fie am Schalter erfolgt. Andernfalls wird die übliche Provision angerechnet. Ferner geben wir bekaimt, daß gleih- geilg die für das Jahr 1926 am 1. Juli . J. fälligen Zinsen von 3 % unserer Teilschuldvershreibungen von 1898 und 1912, d, i. für die Stücke zu NM 150,— =— NM 450 und für die Stücke zu NM 75— = RM 2,25, abzüglich Kapitalertragssteuer, gegen Einreichun des Zinsscheins Nr. 1 bei unseren Zahl- stellen bezahlt werden. Frankenthal, den 12. 4 1926,

Der Vorstaud.

[33892] Bekanntmachung.

Wir machen hiermit befannt, daß wir beihlossen haben, die Genußrechte für den Altbesig

unserer 4 9%%igen Anleihe vom Jahre

1898 und unan, 43 %igen Anleihe vom Jahre li durch Gewährung einer Barabfindung abs zulôöfsen und daß wir die zuständige Spruchs stelle beim Oberlandesgeriht Breslau ans

t | gerufen haben mit dem Antrage, die Höhe

der zu gewährenden Barabfindung durch eine Entscheidung festzustellen. Sobald das geschehen ist, werden wir die Höhe der Barabfindung durch eine besondere Veröffentlichung bekanntgeben.

Vom 1. Januar 1927 ab können die Genußrechte nur noch in der Form des Anspruchs auf die Barabfindung aus- geübt werden.

Cunnersdorf i. Rsgb., 14. Juni 1926,

Schlesische Cellulose- und Papier-

fabriken Aktiengesellschast, Gottberg. Not

[33903] Bekanntmachung.

Die Kammgarnspinnerei Werns8- hausen in Wernshausen a. Werra hat bei der unterzeihneten Sprudhstelle beantragt, ihr die Barablösung threr An- leihe vom 10. 12. 1919 zum 1. Oftober 1926 unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zu gestatten und als Abs lösungsbetrag den Barwert des Auf« wertungébetrags und die zu zahlenden Zinsen zu bestimmen. e

Sie will ferner den Altbesißern dieser Anleihe an Stelle der Genußrechte eine Barabfindung in Höhe von 60% des Nennbetrags am 1. Oktober 1926 ge- währen und hat beantragt, darüber zu entscheiden, daß die angebotene Baraba findung den Wert der Genußrechte im Zeitpunkt der Gewährung niht unter- schreitet.

Veber die Anträge wird Anfang Juli 1926 entschieden werden. s

Jena, am 12. Juni 1926. : Die Sypruchstelle für Goldbilanzen beim Gem. Thür. Oberlandesgeriht in Jena,

Der Vorsiter: Dr. Deinhardt, Oberlandesgerichtsrat. [53952] :

Die Wayß & Freyiag A. G. in Frankfurt a. Main hat die Spruchstelle bei dem Oberlandesgeriht in Frankfurt a. M. mit dem Antrage angerufen, ihr unter Einhaltung einer 3 monatigen Kün- digungsfrist die Barablösung der von ihr im Jahre 1920 ausgegebenen d 9/6 Anleihe über 5 Millionen Mark gemäß Art. 37 der Durchführungsverordnung zum- Aufs- wertungsgefeß vom 29. November 1925 zu gestatten und als Ablösungsbetrag den Barwert des Aufwertungsbetrags zu bes stimmen. 1. E. R. 69/26 1.

Frankfurt a. Main, den 14. Juni 1926, Spruchstelle für Goldbilanzstreitigkeiten

bei dem Oberlandesgericht.

[34174]

Die „Miag“/ Mühlenbau und Jns- dustrie Aktiongesellschaft in Franks furt a. Main hat die Spruchstelle bei dem Oberlandesgericht in Frankfurt a. Main mit dem Antrage angerufen, ihr unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündi- gungsfrist die Barablösung der 5 °/ An- leihe zu gestatten, welche die von ihr übers nommen? „Amme, Giesecke & Konegen AktiengefeUschaft Braunschweig““ im Jahre 1920 ausgegeben hat, und den Bar- wex1t des Aufwertungébetrags und der nah Art. 38 der A R ns zum Aufwertungsgeseß vom 29. November 1925 noch zu zahlenden Zinsen zu bestimmen. 1. E. R. 67/26 1.

Frankfurt a. Main, den 14. Juni 1926, Spru(stelle für Goldbilanzstreitigkeiten bei dem Oberlandesgericht.

[33954] i ;

Die Spruchstelle beim ODberlandesgericht

in Hamm hat für die Barablösung

um 1. Juli 1926 den Ablösungsbetrag für die 43 % ige Anleihe von 1906 der S{hlegel-Brauerek Aktien - Gesellshaft in Bochum auf NRM 125,40 tür je 4 1000 Nenn- betrag aus\chließlich Zinsen bestimmt.

Ferner hat die Spruchstelle entschieden, daß dur eine Barabfindung von RM 65, zahlbar ab L. Juli 1926, der Zeitwert des an Stelle des auf die obige Anleihe entfallenden Genußrechts im Nennwert von NM 100 nicht unterschritten wird.

Die Kündigung der Anleihe ist bereits durch unsere Bekanntmachung am 1.-März 1926 erfolgt.

Die Einlösung der Teilschuldverschret- bungen und die Ablösung der Genußrethte erfolgen von heute ab gegen Auslieferung der Teilshuldvershreibungen nebst Er- neuerungs- und Zinsscheinen

bei unserer Gesellschaftskasse,

bei der Deutschen Bank, Berlin, und

deren Zweiganstalten.

Bochum, den 14. Juni 1926.

Schlegel - Scharpenseel - Brauerei Aktien-Gesellschaft.

Harrer.

Verantwortlicher Schriftleiter Direktor Dr. Tyrol in Charlottenbutg, Verantwortlih für den Anzeigenteil RNechnungsdirektor Men ger i n g, Berlin. Verlag der Geschäftsstelle(Men ger in g) in Berlin. Druck der Preußischen Druerei- und Verla M MIECIQUIS, Berlin, Wilhelmstraße 32.

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Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich.

e über den Empfang des neuernannten Gesandten on Haiti. a, efanntmahung über Wochenbeibilfe für saarländishe Ver- sicherte außerhalb des Saargebiets. 6 19 Betanntmachung, betreffend ein privates Versicherungsunter- De efanntgabe der 16. Juni 1926. Anzeige, betreffend die Reichs geseßblatts Teil L.

Preußen,

amtlichen Großhandelsinderziffer vom

Ausgabe der Nummer 34 des

Handelsverbot.

S E C C E r A E E Amtliches.

Deutsches Neich.

Der Herr Reichspräsident hat heute den neuernannten außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister von Haiti George Gentil zur Entgegennahme seines Beglaubigungs- schreibens empfangen. An dem Empfang nahm außer den Herren der Umgebung des Herrn Neichspräsidenten der Staats3- sekretär des Auswärtigen Amts Dr. v. Schubert teil.

Dem Konsul von Paraguay in Frankfurt a. M. Alfred Minner ist namens des Neichs das Exequatur erteilt worden.

Bekanntmachung

über Wochenhilfe für saarländische Versicherte außerhalb des Saargebiets. Vom 15. Juni 1926. : : 8 1,

_Arbeitnel,mer, die gegen einen jaarländischen Träger der Kranken- versicbezung einen Anspruch aut Wochenhilfe oder Familienwochen- hilte baben und nicht nur vorübergehend außerhalb des Saargebiets im Deutschen Yeiche wohnen, erhalten bis auf weiteres einen Neichs- zu\huß zu den Leistungen des zuständigen Versicherungsträgers in Höhe von 40 Neichömark für jeden Entbindungsfall,

8 2.

Die Zahlung des Reichszuschusses erfolgt auf Antrag des Be- rechtigten durch die Allgemeine Ortskrankenkasse des Wohnorts; —Dem Aut1age sind Belege beizufügen, aus denen hervorgeht, daß der Antrags- {eller einen Anmpruh aut die Leistungen der Wochenhilfe oder der Familienwochenhiltfe gegen den zuständigen Versicherungsträger hat oder daß er solche Leistungen erhält.

i 8 3.

Die Ersaßzanträge der Allgemeinen Ortsékrankenkassen sind dur das Bersicherungsamt dem Veichéversicherungsamt vorzulegen. Auf Antrag können den Kassen Vorschüsse in angemessenem Umfange ge- währt werden.

Das Peichéversiherungsamt kann hkerüber näheres bestimmen.

84. Die Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Juni 1926 in Kratt. ; ;

Berlin, den 15. Juni 1926.

Der Reichsarbeitsminister. . Dr. Brauns.

Bekanntmachung. Der Herr Reichswirtschaftsminister hat durch Erlaß vom 5. März 1926 [A 1619 die von der Guardian“ A\surance Company, Limited in London, beantragte Erlaubnis zum Betriebe der Feuerversicherung im Gebiete des Deutschen Reichs erteilt. : : Berlin, den 9. Juni 1926. /

Das Retichsaufsichtsamt für Privatversicherung. * J. V.: Brillat. Os

Die amtliche Großhandelsindexziffer vom 16. Juni 1926. Die auf den Stichiag des 16. Juni berechnete Groß- handelsindexziffer des Statistischen Reichsamts ist gegenüber dem 9. Juni um 0,4 vH auf 1242 gestiegen. Von “den Haupt-

. gruppen haben die Agrarerzeugnisse um 0,7 vH auf 1245 *an-

gezogen, während die Jndustriestoffe um 0,2 vH auf 123,6 nach gegeben haben. Berlin, den 17. Juni 1926. Statistisches Reichsamt. J. A.: Bram stedt.

Bekanntmachung.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 34 des Reichsgeseßblatts Teil T enthält:

die Bekanntmachung - über die Zulassung von Börsentermin- geshäften in Aktien von Bergwerks- und Fabrikunternehmungen, vom 19, a

ie Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über das Füttern der Tiere auf Schlachtviehmärkten und Schlahtvieb fen vom 30, Mai 1926,

Dritte Bekanntmachung über die Wechsel- und Scheckzinfen, vom

8, Juni 1926,

Fünfte Verordnung über Höchstsätze für die nah dec Menge des steuerbaren Getränkes bemessenen Gemeindegetränfkesteuern, vom 12. Juni 1926, und L bas Ou Ee dir “arer. bter das Verbot er Berwendung von Etern und Eierkonserven zur Herstellung vo Farben, vom 12. Juni 1926, E it

Umfang È Bogen. Verkaufspreis 10 Reichspfennig.

Berlin, den 18. Juni 1926. Geseßzsammlungsamt. J. V.: Alleckna.

Preußen.

BetaänntmaGun g.

_ Dem Händler Otto Voß aus Neher, Kreis Steinburg, ist aut Grund des § 21 des Geseyes über den Verkehr mit Vieh und Fleis in der Fassung vom 10, August 1925 (RGBl. Teil 1

eite 185) in Verbindung mit §8 20 ff. der Verordnung über Haudels- beschränkungen vom 13, Juli 1923 (NGBl. Teil T Seite 706) der Handel mit Vieh, und zwar au in der Form mittelbarer oder unmittelbarer Beteiligung an einem folchen Handelsbetrieb wegen Unzuverlä)sigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Itzehoe, den 3. Juni 1926.

Der Landrat. I, V.: Dr. von Koerber.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich,

Der Reichsrat nahm in seiner gestrigen öffentlichen Vollsißung laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger Kenntnis von der Annahme des deutsh-russishen Vertrags und der Vorlage über Gewährung von Darlehen aus den Mitteln der Reichsgetreidestelle zur Hebung der erat lihen Erzeugung _durch den Reichstag, ohne gegen die Reichstagsbeschlüsse Einspruch zu erheben.

Angenommen wurde ein E betr. Abänderung der Gewerbeordnung, wonach die. Unternehmer von Wach- und SMtiEpefeLsdafin ktonzessionspflihtig gemacht wérden; die Erlaubnis kann entzogen oder versagt werden, wenn Tat- sachen vorliègen, aus - denen sih die Unzuverlässigkeit des Unternehmers ergibt.

In der Begründung wird hervorgehoben, es sei wiederholt fest- gestellt, daß vorbestrafte Personen bei den Wach- und Scließgesell- schaften - angestellt würden; sie seien nicht immer forgfältig bei der Auswahl der Personen, die doch sicherheitspolizeilihe Aufgaben zu erfüllen juchten. :

Angenommen wurde weiterhin ein Geseßentwurf der den Titel „Geseßentwurf. zur Förderung des Preisabbaues“ be- halten hat, aber von der ursprünglichen umfassenden Vorlage nur noch die Bestimmung enthält, dem § 73 der Gewerbe- Gun einen neuen Absaß 3 anzufügen, S die Oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmten Behörden an- ordnen können, daß Väter und Verkäufer von Brot solches nur nach einem bestimmten Gewicht |feilhalten dürften. Die betreffenden Behörden können auch anordnen, daß Brot nur feilgehalten werden -darf, wekin gedrückten Stempel: bézeichnet ist.

Der Reichsrat stimmte ferner einer Verlängerung des Gesetzes über den Verkehr mit unedlen Metallen, das am 1. Juli dieses Jahres abläuft, bis zum 1. Januar 1927 zu.

Die Reichsregierung beabsichtigt, während des halben Jahres der Verlängerung zu prüfen, nah welchen Richtungen das Gese zu. ändern und vielleiht zu vereinsahen wäre; auf die Beibehaltung dieses Geseyes legen weite Wirtschattskreise, besonders Metall ver- arbeitende Industrie, großes Gewicht, da“ man allgemein annimmt, daß es vorteilhaft gewirkt habe. ; :

Auch das Geseg über den Verkehr-mit Edelmetaällen, Edelsteinen und Perlen würde am 1. Juli dieses Jahres erlöschen; es soll nun aber nah einem Vorschlag der Reichs- regierung ebenfalls verlängert werden, wobei aber eine Reihe von a des alten Geseßes fallen gelassen wurde.

Wegtallen foll die Konze!sionspflicht für Handel und Verarbeitung von Edëlimetallen usw, und die Buchführungöpfltht für -den Handel;

sein Gewicht durch einen ein-

Abhandlungen : - Prinzing, Die

aufrechterhalten wird dagegen das Verbot des Erwerbes von Edel« metallen, Edelsteinen und Perlen von Personen, die das achtzehnte Lebensjahr noch nit vollendet haben, wobei eine Verschärfung in- sofern eingetreten ist, als das alte Gefeß nur von „Minderjährigen“ fprah; ferner wurde aufrechterhalten ein Verbot des Erwerbes und Men im Haufierhandel und die Strafandrohung als qualifizierter iebstahl, für den Fall des Diebstahls eines Gegenstandes aus Edel-

mmetall, der zur öffentlichen Besichtigung aufgestellt ist.

Der Reichsrat nahm auch dieses Geseß an.

_Einverstanden erklärte sich der Reichsrat mit einer Ent- scheidung des Neichsjustizministeriuums, wonach für die von der Lippischen Landesbank in Detmold ausgegebenen ver- zinslichen auf den Jnhaber lautenden Schuldverschreis- bungen die Voraussegungen des § 51 Abs. 1 des Auf- wertungsgeseßes vorliegen, d. h. daß sie auf 15 vH wie die Jndustrieobligationen aufzuwerten find.

Angenommen wurde ein Geseßzentwurf über eine Ers hebung in der Erwerbslosenfürsorge. (

Es besteht die Absicht, die Säße der Erwerbslosenfürsorge nah dem Arbeitsverdienst, also nah Lohnklassen abzustufen. Um-die nötigen Unterlagen hierfür zu haben, hat die Reichsregierung die Veranstaltung von ftatistishen Erhebungen in Aussiht genommen, durch - die test« gestellt werden foll, welhe Wirkungen sich aus dem neuen System ergeben würden; der Gefeßentwurf sieht für den Neichsarbeitêminister die Ermächtigung vor, sole Erhebungen zu veranstalten.

_ _ Sqhließlich genehmigte der Reichsrat noch die Saßungs- änderungen der Deutschen Genossenschäfts- Hypo» thekenbank A. - G. in Berlin und der Leipziger Hypo-

thekfenbank in Leipzig. r i

Parlamentarische Nachrichten.

Der Wirtschaftspolitishe und der Finanza politishe Ausschuß des Neichswirtschafisrats behandelten in ibrer gestrigen gemeinsamen Sißung den Gesetzentwurf, betreffend Abänderug des Bankgesegzes. Der Entwurf ermächtigt bekanntlih die Reichsbank- zur Diskontierung und Lom- bardierung von Meichsschaßweh}eln bis zum Höchstbetrage von 400 Millionen Reichsmark. Die Ausschüsse stimmten, dem Nach- rihtenbüro des Vereins deut|cher Zeitungsverleger zufolge, dem Gefegentwurf zu, nahdem ein Antrag mit großer Stimmenmehrheit angenomnen worden war, wonach hinter § 1 eingefügt werden soll, daß der Betrag der Schaßwechse! in den Ausweisen der Reichsbank gefondert auszuweisen ist und "iht als Notendeckung im Sinne des S 28 des Bankgesetzes verwend-t werden darf.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten uud Absperrungs- maßregeln. Der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche ist vom Schlachtviehhofe in München, das Erlöschen Ne

Maul- und Klauenseuche vom Schlachtviehhofe in Dresden am 16. Juni amtlih gemeldet worden. A gp y

Nr. 24 des Zentralblatts der Bauverwaltung vom 16. Juni 1926 hat folgenden Inhalt: Generaldirettor Dr.-Ing. e. h. Deser f. Gewölbewirkungen bei teilweise bogen- förmigen Tal)perren. Ueber Elektxizitätserzeugung im großen. Aus fremden Zeitschriften. —" Bericht über die ate Hauptversamm- lung der kommunalen Vereinigung für Wohnungswesen. Vermischtes, Bücherschau. Amtliche Mitteilungen.

Nr. 24 des Neichs8gesundheitsblatts vom 16. Junk 1926 hat folgenden Inhalt: A. Amtlicher Teil T. N QUGS rihten. Fortlaufende Meldungen über die gemeingefährlihen Krank- heiten im In- und Auslande. Zeitweilige Maßregeln gegen

. gemeingefährliche Krankheiten. Gesetzgebung u)w. (Deut|ches Reich.)

Geseg zur Abänderung des Strafgeseßbuchs. (Preußen.) Dur

führung der Pockenimpfung. Zurückstelung von Kindern vie Impfung. (Tscheho-Slowakei.) Erzeugung pharmazeutischer S pe- zialitäten und ihr Vertrieb in den Apotheken. Tierseuchen im Deuts- [hen Reiche, 31. Mai. Verhandlungen von geseßgebenden Körper- chatten, Vereinen, Kongressen usw. (Deutsches Reich ) Der 45. Deut)che Aerztetag. Vermi|chtes. Verzeichnis der Männer und Frauenvereine vom ‘Noten Kreuz. (Ankündigung.) B. Nicßtämtlicher Teil. evölkerungsfrage in den europäi|chen Ländern nach dem Weltkrieg. Fresenius und Abel, Bericht über esundheitflihe Einrihtungen in Jugoslawien: C. Amtlicher Teil 1L.

. Wochentabélle über Ehe|chließungen, Geburten und Sterbefälle in

46 deutschen Großstädten mit 100000 und mehr Einmwvohnern. Geburts- und Sterblichkeitsverhältnisse in Qr Ien größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen und Sterbefälle an übertragbaren Krankheiten in deutschen Ländern. Witterung.