1926 / 140 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 19 Jun 1926 18:00:01 GMT) scan diff

E E E O

[34916] l 6. Heymann Aëtiengeseilschaft, Aftriß/Sachsen.

Nach dem Beschluß der Generalver-

mmlung unserer Gesellschaft vom H, April 1926 über die Umstellung des

rundkapitals auf Goldmark werden die | H

isherigen Aktien unserer Gesellschaft wie

olgt umgestellt: :

a) Die Stück 830000 Stammaktien, lautend über je 4 1000, werden im Nerbältns von 5:1, also auf Stück 6000 zusammengelegt. Auf jede der neuen Aktien entfällt ein Betrag von nom. Reichsmark 40.

b) Die Stück 6000 Stammaktien, lautend über je A 5000, werden derart um- gestellt, daß der Nennwert jeder Aktie auf Reichsmark 40 festgelegt wird.

6) Die Stück 1000 Vorzugsaktien, lautend über je 41000, werden im Ver- bältnis von 5: 1, also auf Stü 200 zusammengelegt. Auf jede der neuen Aktien entfällt ein Betrag von nom. Reichsmark 40. |

a) Die Stück 800 Vorzugéaktien, lautend über je 4 5000, werden derart um- gestellt, daß der Nennwert jeder Aktie auf den Betrag von Neichémark 40 festgelegt wird.

Der Beschluß ist im Handelsregister eingetragen worden.

Zur Durchführung der Umstellung werden die Aktionäre gebeten, ihre Aktien nebst Gewinnanteilsheinbogen bei der Badischen Bank in Maunheim zum Umtausch einzureihen. Die Umtauschstelle übernimmt die Verwertung von Spitzen. Aktien, die bis zum 15. August 1926 bei der Umtauschstele nicht eingereiht sind, werden für fraftlos erklärt werden.

Ostris, den 14, Juni 1926.

Der Vorstand.

[34917] S6. Heymann Aktiengesellschaft,

Atritz/Sachsen.

Durch Bes{luß der Generalversamms- lung unserer Gesellschaft vom 15. April 1926 wurde die Erhöhung des Grund- Tapitals um Meichsmark 980 000 in- Worten : neunbundertundachtzigtausend Neichsmarkk dur Ausgabe von 9800 Stück auf den Inhaber lautenden Stammaktien über je Reichsmark 100 be- lossen. Das geseßliche Bezugsrecht der

ftionäre ist ausgeschlossen worden. Die

rhöhung ist dadur durchgeführt, daß der gesamte Betrag der Erhöhung von der Firma Neis & Co. Alktiengefellschaft in Friedrihsfeld i. Baden zum Nennwert übernommen worden ist.

Die Firma Neis & Co, Aktiengefell- \haft, Friedrichsfeld, bietet den bisherigen Stammaktionären die neuen Aktien bis um Gesamtbetrag von NM 960 000 erart zum Bezug an, daß auf je Neichs- mark 200 der alten Stammaktien je Reichsmark 400 der neuen Stammaktien bezogen werden können. Der Bezugspreis st|st gleih dem Nennwert der neuen Aktien.

Aktioyäre. welbe yon dem Bezugsrecht Gebrauch machen wollen, haben dtes bis um 30, August 1926 bei der Badischen

ank in Mannheim s\chriftlich zu er- klären und der Erklärung die entsprechende Anzahl alter Stammaktien beizufügen oder deren Besitz durch den Hinterlegungsschein eines deutslen Notars nachzuweisen.

Ostritz, den 14. Juni 1926,

Der Vorstand.

É i E E E E E E E E E LERE L AERAOSTIRES 1 i

[34521] Bank-Verein zu Mayen, Mayen.

Bilanz per 31. Dezember 1925.

Aktiva. M P Schuldner in - laufender DeMnuna i S 1 666 435/52 Avaldebitoren .46.263 935,69 Wechselbestand . 183 665/24 Guthaben bei der Neihsbank 18 284/96 Bestand- an Wertpapieren 51 347/25 Geschäftshaus... 46 000|— Guthaben bei Banken .. 20 805/57 Büroeinrichtung . . . « 1|— Kassenbesiand ... 41 492/65 2 028 032/19 Passiva, Aktienkapital . ... . .} 375 000|/— Moe A n E 125 000|— Gläubiger in laufender Mend «ane es 660 41771 Sa inBankenrechnung] 15 510/30 Avale NM 253 935,69 Mestkaufpreis auf das Ge- schäftshaus, zahlbar in Sjährlihen gleidhen Raten 46 000|— Einlagen mit Kündigungs- frist bis ju 3 Monaten .| 330 945/56 Einlagen mit längerer Kün- digungsfrist als 3 Monate | 390 506/32 Reingewinn. . .. . 84 652/30 2 028 032/19 Gewinn- und Verlustrechnung per 31. Dezember 1925. Gehälter, Steuern, Un- Ti ec Ee 66 080/84 Neingewinn . . « « « « .| 84652/30 150 733 14 tas aus 1925 . 677194 innghmen an Zinsen, Ge- bühren e... 150 055/20 150 733/14

Die Divideude ist auf 8 0% festgesett. Mayen, den 12. Mai ae geseh Der Vorstand,

Earl Münzel. C. Phil. ici. R E

[31917] : Wratislawia Mit- und Rück- versicherungs-Aktiengesellschafti i, L, Breslau,

Obige Gesellschaft ist dur General- versammlungsbes{luß vom 16. März 1926 in Liquidation getreten. Gemäß § 297 .-G.-B. werden die Gläubiger der Ge- sellschaft aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem Unterzeichneten anzumelden.

Der Liquidator; Carl Betcker,

Breélau, Antonienstraße Nr. 19/21.

[31918]

Diejenigen Aktionäre unserer Gesellschaft, welche 25 °%/o ihrer Bareinlage nebst derm Beitrag zum ‘“Organisationsfonds bisher nicht geleistet haben, werden hiermit auf- gefordert, die s{huldige Zahlung spätestens am 10. Juli 1926 auf unser Liquidations- fonto Arnold Karfunkelstein bei der Städt. Bank in Breslau zu leisten.

Breslau, den 10. Juni 1926. Wratislawia Mit- und Nük- versicherungs-Aktiengesellschaft i, L, Der Liguidator: Carl Becker.

[31919] JFnudustrie und Handel Versicherungs- Aktiengesellschaft i, L, in Breslau,

Obige Gesellschaft ist durch General- versammlungsbe|{chluß vom 16. März 1926 in Liquidation getreten. Gemäß § 297 H.-G.-B, werden die Gläubiger der Ge- jellschaft aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem Unterzeichneten anzumelden,

Der Liquidator; Arnold Karfunkelstein in Breslau, Ohlauer Straße Nr. 24/25.

[31920] :

Diejenigen Aktionäre unserer Gesellschaft, welche 25 9/9 ihrer Bareinlagen nebst dem Beitrag zum Organifationsfonds bisher nit geleistet haben, werden hiermit auf- gefordert, die schuldige Eg ens am 10. Juli 1926 auf unser Liqidations- konto Arnold Karfunkelstein bei der Städt, Bank in Breslau zu leisten.

Breslau, den 10. Juni 1926. . Jndustrie und Handel Versicherungs-Aktiengesellschaft i. L, Der Liquidator:

Arnold Karfunkelstein.

6. ErwerbS- und WirischastZ- genossenschaften.

[32922]

Vnsere ord. Generalversammlung findet am 15, Juli, 2 Uhr, in München, Hotel Drei Naben, mit De Tages- ordnung statt: 1. Geschäftsbericht, Bilanz. 2. Ev. Antrag auf Liquidation. 3. Ev. Antrag auf Erhöhung der Ge- \{äftsanteile bzw. (Mae der Hast- summen. 4. Neuwahlen. 5. Anträge und Verfchicdene® Südd, Spar- und Baugenofsenschaft

e. G, m, b. §,, Siz München. Der Vorstand,

[34892] Bekanntmachung ver /

Zentralgenossenschaft des SchwäHb,

Bauernvereins e. G. in. b,H,, Ulm/D, Die ordentlickche Generalversamnt-

lung findet am 27, Juni 1926, vor-

mittags 11 Uhr, im Saale des Gast- hofes zum „Weißen Nößle" in Ulm/D. statt. Tagesordnung: 1, Bericht der eingeseßten Kommissionen. 2, Genehmigung der Vilanz per 31. De- zember 1925, 3. Entlastung von Vorstand und Auf- sichtsrat. i: 4, Beschlußfassung über die Auflösung der Genossenschaft.

5, Neuwahl von Vorstand und Auf- sichtsrat.

6, Saßzungéänderung: § 25, betr. Be- \slimmung eines Organs zu Bekannt- machungen der Zentralgenossenschaft.

7. Allgemeines. :

Der Vorstand und Aufsichtsrat

der Zentralgenossenschaft des Schwäb. Bauernvereins e. G. m. b. S§,, Ulm/D,

9. Vankausweise.

[34956]

Stand der Vadischen Vank

vom 15. Juni 1926, Aktiva. RM Goldbestand . . . 8 125 219,40 Deckungsfähige Devisen . 83136 547,— Sonstige Sia u.Scheck8s 29 833 510,27 Deutsche Scheidemünzen « 8 066,01

Noten anderer Banken - 4001 806,— Lombardforderungen . « s 587 600,— Wertpapiere . . .. « « 8880797,13 Sonstige Aktiva . . . . 29 069 867,27 Passiva, Grundkapital .. .. . 8300 000,— Nüllagen ¿i «s 2 100 000,— S d.umlaufendenNoten 25 693 450,— Sonstige täglich fällige Verbindlichkeiten . . . 15 395 039,59 An eine Kündigungsfrist ebundene Verbindlich- Cs « 23 920 890,35 Nentenbankdarlehen . . . 5 550 000,— Sonstige Passiva . . . . 2684033,14

Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln: Reichs- mark 1 245 865,77,

[35172] Wochenübersicht der

NeichSbank

vom 15, Juni 1926, Aktiva, 1. No% nicht begebene RNM Neichsbankanteile S 4TT 212000 2. Goldbestand(Barrengold) sowie in- und ausländische Goldmünzen, das Pfund fein zu 1392 Neichsmark berehnet .. .. . .. 1492 161 000 und zwar: Goldkassen- bestand NM 1231726 000, Golddepot (unbelastet) bei

auéländishen Zentral- notenbanken RNM 260 435 000

3. Bestand an “deckungs-

fähigen Devisen . .. 205 388 000 4. Bestand an sonstigen

Wechseln und Schecks . 1283 110 000 5. Bestand an deutschen

Sqcheidemünzen « . . . 107 347 000 6. Bestand an Noten anderer

Die e e oa 6 28 784 000 7, Bestand an Lombard-

förderungén. . s ü 6 449 000 8. Bestand an Effekten . . 89 020 000 9, Bestand an sonstigen

A e ee 680 891 000

assiva,

1. Grundkapital:

L begeben. . . . « « 122 788 000

b) noch nit begeben . 177 212 000

2. Reservefonds: s geseßliherNeservefonds 33 952 000 b) Spezialreservefonds für künftige Dividen- denzahlung . « « - 43133 000 c) sonstige Rücklagen 160 000 000 3. Betrag ber umlaufenden M a e 2612 839 000 4. Sonstige tägli fällige Verbindlichkeiten . - . 763 011 000 5, An eine Kündigungsfrist gebundene Verbindlich- T E 4% N 6. Sonstige Ss « « . 157 427 000 Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln RM 3 703 000. Berlin, den 18, Juni 1926. Neichsbankdirektorium, Schacht. v. Grimm. Bernhard. Seiffert. Vodcke. Friedrich. Fuchs Schneider. ODreyse.

[35114] Wochenübersicht

der Vayerishen Notenbank

vom 15. Juni 1926.

Aktiva, RNM Goldbestand . . « . . . 28 559 000,— Bestand an: deckungsfähigen Devisen. 6 003 000,— sonstigen Wechseln und So s 2 eto s 56 156 000,— deutshen Scheidemünzen 43 000,— Noten anderer Banken « 1 381 000,— Lombardforderungen . . 676 000,— Wertpapieren . . « « + 9338 000,— sonstigen Aktiven . « « 9407 000,— Passiva, Grundkapital . . « . « « 15 000 000,—

Nücklagen: Geseßzlicher Neservefonds 10 000 000,—

Umstellungsreserve . . .„ 2963 000,—

Sonstige Rücklagen 1 350 000, Betrag der umlaufenden

Noten» « = +«.-« 606.780/000,— Sonstige tägli fällige »

Verbindlichkeiten. . . « 1915 000,— An eine Kündigungsfrist

ebundene Verbindlich-

C 290 000,— Sonstige O «963 000,— Darlehen bei der Deutschen

Nentenbank . . . . « . 12 302 000,— Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen

im Inlande zahlbaren Wechseln NM 1 523 000,

Ausweis der Bank von Danzig [349565] vom 15, Juni 1926 in Danziger Gulden,

Aktiva. Metallbestand (Bestand an kursfähigem Danziger Metallgeld und an Gold in Barren oder Goldmünzen). 3 325 014 darunter Goldmünzen 4 838 und Danziger Metallgeld . 3 320 176 Bestand an: täglih fälligen Forderungen gegen die Bank von England G CE Noten . . . . 17 499 475

deckungsfähigen Wechseln . . . 12101 348 sonstigen Wechseln .. « 95 320 Lombardforderungen. . . « . 496 103 Nl E G 04 18 055 828 sonstigen tägli fälligen For-

Ven a aa a a 082 507

sonstigen Forderungen mit Kündigungsfrist . .

Pasfiva. Grundkapital ... « . « « 7 b00 000 Reservefonds. „. 2 059 846 Betrag der umlaufenden Noten 30 612 265 Sonstige tägli fällige Ver- bindlichkeiten. . .. 3513 722 darunter- Giroguthaben: a) Guthaben Danziger Bes hörden und Sparkassen 2101 546 b) Guthaben aus- ländisher Be- hörden u.Noten-

banken . . . . 652943 c) private Gut- 682 695

haben . Verbindlichkeiten mit Kündi- gungsfril E Sonstige Passiva... .. Avalverpflihtungen 380 000

8 933 200

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

[34879] Bekanntmachung.

Von der Deutschen Eftekten- und Wechsel- Bank, der Deutschen Girozentrale-Deut- \{en Kommunalbank “Zweiganstalt Frank- furt a. M. und der Firma J. Dreyfus & Co., hier, ist bei uns der Antrag auf Zulassung von :

NM 5 000 006 = 1792,10 kg Fein-

gold 89%%ige, ab 1927 rüdzahlbare Goldanleihe von 1926 der Stadt Pforzheim, Gesamtkündigung aus- geiWloslen bis 1. November 1931, 20 Stück Schuldverschreibungen über RM 5000 -(1792,10 g Feingold), Buchstabe A Nr. 1——520, 1500 Stück Schuldverschreibungen über NM 1000 (358,42 g Feingold), Buchstabe B Nr. 1—1500, 1500 Stück Schuld- verschreibungen über RNM 500 179,21 & Feingold), Buchstabe C r. 1—1500, 1500 Stück Schuld- verschreibungen über RM 100 (35,842 g Feingold), Buchstabe D Nr. 1— 1600, zum Handel und zur Notierung an der hiesigen Börse eingereiht worden. Frankfurt a. M., den 14. Juni 1926 HZulafsungsstelle an der Börse zu Frankfurt a. M.

[34880] Bekanntmachung.

Die Bayerische Hypotheken- und Wechsel- bank, die Bayerische Vereinsbank, das Bank- haus H. Aufhäuser, die Donauländische Kreditgesellshaft A.-G., je in München, die Dresdner Bank, Filiale München, haben beantragt:

nom. RM 6000000 Fnhaber-

stammaktien der Aktienbrauerei zum Hasen in Augsburg 30000 St. zu je NM 200 Nr. 1—30 000

zum Handel und zuc Notiz an der

Münchener Börse zuzulassen.

München, den 15. Juni 1926.

Die Zulassungsstelle für Wertpapiere an der Börse zu München. Vorsitzender: Nemshard.

Schriftführer: J. V.: Shulmann.

Syndikus ; Dr. Schub.

[34882]

Die Elta-Film G. m. b. H. ist auf- gelöft, Die Gläubiger der Gesellschast werden aufgefordert, ihre Forderung bei dieser anzumelden.

Elta-Film G, m, b. S, i, L, O. Noensch, Berlin SW. 61, .Kreuzbergstr. 30,

[32404] Bekanntmachung. ; Die Firma Deutsche Herren Bekleidung, Gesellschaft mit beschränkter Haftung hat

in ihrer (Besellschafterversammlung vom |.

22. März d. I. die Auflöfung der Ge- sellschaft beschlossen. Die Eintragung der Auflösung der Gesellschast ist am 28, Mai erfolgt und der Unterzeichnete als Liquis- dator im Handelsregister eingetragen. Evt. Gläubiger werden hiermnit aufgefordert, ih bei mir zu melden.

Gelsenkirchen, den 9. Juni 1926. Hugo Degenhard juntor, Liquidator der Deutschen Herren Bekleidung G. m. b. H,

[32914]

Die Generalversammlung unserer Ge- sellschaft vom 6. März 1926 hat einstimmig beschlossen, das Stammkavital unserer &irma um den Betrag von 250 000 NM, also bon 750 000 NM auf 500 000 NM herabzuseßen. Gemäß § 98 des Ge- seßes fir G. m. b. H. geben wir unsern Gläubigern hiervon Kenntnis und werden dieselben hiermit aufgefoëdert, sich zu melden.

Kruft, den 18. Juni 1926.

Trafß-Jundustrie m. b, H,

[33878] Durch Beschluß der Gesellshafter der Firma Becker & Co. Optische Fabrik

[33877] BEAERGERG,

Die Expresß-Telegraf Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Berlin ist aufgelöt. Die Gläubiger der Ge- sellshaît werden aufgefordert, \ich bei ihr zu melden.

Berlin, den 15, Junt 1926.

Der Liquidator der Exprefi-Telegraf Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Hans Ehrlich.

[30863] Bekanntmachung.

Die Dortmunder Milchversorgun Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu Dortmund ist aufgelöst, Dis Gläubiger der Gesellschaft werden aufs gefordert, sih bei ihr zu melden.

Dortmund, den 28. Mai 1926.

Die Liquidatoren der Dortmunder Milchversorgung Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Liquidation

Knoll. Horstmöller.

[34371] Ï Deutschnationale Feuer-

versicherungs-Gesellschast a. G. Die erste ordentliche Mitgliederversamnmis lung am 12, Mai 1926 hat die nahstehends Bilanz sowie die Gewinn- und Verlusls rechnung gen Vas, Aus dem Aufsichtsrat scheiden aus dis Hexren Facius, Tarnoroski und Haae.

Wiedergewählt wurden die Herren Hans Becly, Berlin, Christian Winter, Bexlirt; S Hamburg, Rudolf Lüberz

erlin.

Neu gewählt wurden die Herren Otto Sarfenberg, Hamburg, Walther Lambah, Berlin, Walter Hannemann, Berlin.

Es wurde folgende Saßzungsänderung beshlossen : § 2 Absaß 2 fällt fort.

Deutschnationale Feuer-

verficherungs - Gesellschaft a, G.

Der Vorstand. :

C. Fr. Frahm. A. Tarnowskfk

[34372]

Deutschnationale Feuer- versicherungs-Gesellschaft a. G. Hamburg 36, Holstenwall 3—5. Gewinn- und Verlustrechnung

am 31. Dezember 1925.

=- Einnahmen. M 4 e ate iso B L rier a 7901/8 . Rüdckversicherungs- : leistungen . . 4 348/99 4, Vergütung für Betelli- : gungsgeschäft . . . 48 5, Leistungen auf kommende A a a A 6 569A 6. Dien. a o ao, 6 15 764/09 7, 00M f i: 95 8, Versicherungsfleuern un : sonst. Einnahmen . . 1094310 9, Einrichtungskosten . « » 39 092/68 199 122 28 1. M S . Nückversicherungs8- i Baltages E 11 646/46 2. Beiträge für Beteili- gungsgeschäft . . 246 |—s 3; Süden". « ch 4 061/95 4, VorausbezahlteBeiträge 82 830/8L 5, Zirnfen auf eingezahlten Gründungsfonds . . 10 009 6, Verwaltungs- und An- 4 werbekosten . « .. 33 918/53 7. Versicherungs- u. andere : Î ive Fel : 11 063/68 8, Leistungen für das Feuer- 10M e e 1 139/69 9, Einrichtungékoslen « 39 092 H Genn 5 122/49 199 122/28

Vermögensaufstellung am 31. Dezember 1925.

p —— Vermögen, j Áb S 1, Nit eingezahlter Grün- dungsfonds . . . .. 750 000|—

2. Kasse, Bank-, Postscheck- guthaben und Außen-

Gesellschaft mit beschränkter Haf- tung in Gera vom 4. Juni 1926 ist stände. « «+- ace A 49 das Stammkapital der Gesellschaft um | 2- Hypotheken. . . 19 000l— 00 D abge P ee (2 Sbecle senquibafen : :| O0 ie Gläubiger der Gesellschaft werden | 2 SParic SEA 7A aufgefordert, sich bei ihr zu melden, 6. Einrichtungskosten « « 39 092/68 L Line G 111820417 ie Geschäftsführer der E Firma Beer & Co. Optische Fabrik |, Ga Loth Bn m AROARES Ans 2. Vorausbezahlte Beiträge| 8283081 Leo Bedcker. Ernst Sakel. 3, Veberträge auf das nächste j i L Geschäftsjahr . . « . 2 888/55 [34881] 4. Verpflichtungen . « + « 27 362/32 Vilanz per 31. Dezember 1925. |5, Gewinn . « «6 5 122/49 Aktiva, RM |9 1118204117 Kontokomentkonto - ; : | 12671967 | e ontotorrentionlo « « « + Bil er 31. Dezember 1925. Bankguthaben. « + + +| 7895/39 Aus ver de - ae «e oa 00 i Aktiva, RNM_ |3 Postscheckkonto « « « « „1908/90 Pan nannte 4 247 04 yarben . - » e e o u 90 Ukniaz L Materialien. » 118/80 Kapitalkonto . . . . « « | 1004 768/58 E «oa m0 T r Reingewinn. .. » 2 274/93 (E 9 947140 1 007 043/51 | Außenstände « « « «. «5 12 647/61 Gewinn- und Verlustkonto, 19 474/31 RM S Pasfiva. Palinägunkosienkonto 150 386/04 | Gesellshaftskapital . 5 000|— lettogewinn „6 2 274/93 | Verpflichtungen - « «- « + 5 000|— 152 660197 Nüdstellungen . S R 3 000|— 7 =— | Vortrag auf neue Rechnung 6 474131 Bruttogewinn , « « « « «| 151 368/61 19 474/31 S C 1292/36 | Berlin, 14. Juni 1926. 152 660/97 | Berliner Vereins-Buchdruckerei

Berlin, den 16, Februar 1926. CErcole Marelli & Co., Kom. Ges.

Danzig, den 16. Juni 1926, Bank von Danzig.

Zweigniederlassung Berlin,

G. m. b, H., Berlin N. 24, Elsäfsser Straße 86/88,

Fernspxecher : Amt Norden 4119, Ther t Schaß.

Erste Zentral-Handelsregister-Beilage zum Deutschen ReichSanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Irr. 140.

E S Gee t L E E E E E Es E E . Ae L ———. N N a S S R 5 B IAEE "n R Bis S Lte 67 S E EA A4 Mee Ae: Cs V MgEE L E Zar 2E E E S 1 D M7 s: er eINIE L a ME L M EN B N O E S E R? É F F a ü

Verlin, Sonnabend, den 19. Funi

1926

Der Jnhalt dieser Beilage, in welcher die Bekanntmachungen aus 1. dem Händels-, 2. dem Güterrehts-, 3, dem Vereins-, 4, dem Genossenschafts-, 5, dem Musterregister,

G. der Urheberrechtseintragsrolle sowie 7, über Konkurse und Geschäftsaufficht und

besonderen Blatt unter dem Titel

S die Tarif- und Fahrpþplanbekanutmachungen der Eiseubahnen enthalten sind, erscheint in einem

Zentral-Handelsregister für das Deutsche Reich.

Das Hentral-Handelsregister für das Deutshe Reich kann dur alle Postanstalten, in Berlin durch die Geschäftsstelle des Reihßs- und Staatsanzeigers SW, 48, Wilhelm-

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für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglih. De N GOO Reichsmark, fine E rei 8 be Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit) 1,05 Reichsmark,

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Vom „Zentral-Handelsregifter für das Deutsche Reich“ werden heute die Itrn. 140A, 140B unt 140C ausgegeben. De Befristete Anzeigen müissen d r e i Tage vor dem Einrüctungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. “X

Entscheidungen des Neichsfinanzhofs.

79, Die aus der Unterhaltung eines Gestüts und eines Renustalls erwachsenen Ausgaben sind grundsäßlich nicht als Werbungskosten vom fteuerpflihtigen Einkommen ab- gugsfähig. Streitig ist lediglih, ob der Beschwerdeführer, der neben seinem Hauptberuf als Gewerbetreibendev ein Vollblutgestit und einen Rennstall unterhält, den aus den leßtgenannten Unter- nehmungen entstandenen O von feinem steuerpflihtigen Ein=- fommen in Abzug bringen darf. Die Vorinstanz hat diese Frage verneint und zur Begründung ausgeführt, der Gestüts- und Renn- stallbetrieb habe im Fahre 1922 in keinerlei Beziehung zu dem Gestüt oder zu dem Landwirtschaftsbetriebe des Beshwerdeführers gestanden und könne daher nicht als ein landwirtschaftliher oder E Nebenbetrieb gelten. Als selbständiger Gewerbebetrieb önnten Gestüt und Rennstall deswegen niht angesehen werden, weil mit dem Begriffe des Gewerbebetriebs im Sinne des Ein- kommensteuergeseßes die Absicht der Gewinnerzielung untrennbar verknüpft sei und das Vorhandensein einer solchen Absicht nach den gegebenen Verhältnissen, unter denen vegelmäßig und auch im vorliegenden Falle ein Gestüts- und Rennstallbetrieb geführt verde, niht anerkannt werden könne. Die Rechtsbeshwerde ver- tritt dic Auffassung, daß Gestüt und Rennstall entweder als Be- div) Dl des landwirtshaftlihen Betriebs oder als gewerblicher tebenbetrieb oder als selbständiger Gewerbebetrieb angesehen und die in diesen Betrieben erlittenen Verluste als Werbungskosten vom Gejamteinkommen abgezogen werden müßten. Die Rechtsbeschwerde ist nicht begründet. Zu der Frage, unter welchen Vorausseßungen ein landwirtshaftliher Nebenbetrieb vorliegt, ob insbesondere die Pferdezucht als eine Betätigung des Landwirtschastsbetriebs auf- gufassen ist, hat der erkennende Senat bereits in dem Beschlusse vom 30. September 1925 VI B 212/25 wie folgt Stellung ge- nommen: „Die zu entscheidende Frage ist aus dem Wesen der Land- wirtschaft zu beantworten, die, als dem Wirtschaftszweige dex Ur- produktion angehörend, die unmittelbare Gewinnung und wirtschaft- liche Verwertung von Bodenerzeugnissen zum Gegenstande hat. Dazu gehört auch die Gewinnung von Bodenerzeugnissen als Futtermittel und die Verwendung derselben zur Aufzucht von Vieh, das zum Verkaufe bestimmt ist. Daher wird auch zur Gerb die Viehzucht gerehuet, wenn sie unter aussließliher odev vor- Ma peer Verwendung selbstgewonnener Futtermittel erfolgt. Fm egensaß dazu steht der Viehhandel als Gewerbebetrieb, wenn, abgesehen von veinem Viehhandel, das Vieh ausschließlich oder fh Hg nicht mit selbstgewonnenen, sondern gekauften Futter- mitteln gehalten wird. Dex Hauptziveck des Betriebs mus in Tebterem Falle nicht die unmittelbare Gewinnung und wirtschaft- Tiche Verwertung der Bodenerzeugnisse zur Aufzuht von Vieh, ondern der Handel mit Vieh unter Aufwendung von erkauften uttermitteln sein, so daß das Vieh wie die Futtermittel als Roh- stoffe R sind, die nah gewerblicher Verarbeitung als Baren zur Weiterveräußerung bestimmt sind. Fn der Recht- sprechung des Preußischen Oberverwaltungsgerichts (Entscheidungen Bd. 59 S. 150 und Entscheidungen in Staatssteuersachen Bd. 15 S. 426) wird der Verwendung gekaufter Futtermittel auch die Verwendung von auf gepachteten Grundstücken gewonnenen Futter- mitteln gleichgestellt. Es wird aber weiter vorausgesezt, daß mit dem Handel ein selbständiger Gewinnziveck verfolgt wird. Die Pachtung und Bewwirtschaftung von Wiesen oder Weideland n danach nicht E ol sondern nur €in Nebenzweck oder Mitte des Viehhanÿdels sein. Vgl. auch Fuisting, -Preußishes Gewerbe- lee S. 59; von Breunig, Bayerishes Gewerbe- steuergeses S. 173. Was von der Viehzucht und vom Viehhandel Um allgemeinen gilt, mul auch entspcehend von der Pferdezucht und vom Pferdehandel gelten. Fn Anwendung dieser Grundsäße auf den vorliegenden Fall und, da nach der für den Reichsfinanzhof unangreifbaren Feststellung der Vorinstanz das Gestüt und der Rennstall im Fahre 1922 in keinerlei wirtschaftliher Beziehung fi dem landwirtschaftlihen Grundbesip des Beschwerdetührers stand, kann die Unterhaltung des Gestüts und des Rennstalls nicht als ein landwirtschaftliher Nebenbetrieb aufgefaßt werden. Wegen des mangelnden Zusammenhanges mit dem Gewerbebetriebe des Beschwerdeführers ist auch die Anerkennung des Gestüts und des Rennstalls als gewerblicher Nebenbetrieb abzulehnen. Die Frage aber, ob die durch die Unterhaltung des Gestüts und Rennstalls entstandenen Ausgaben als zur Erwerbung, Sicherung und Er- haltung von Einnahmen für notwendig oder zweckdienlih erachtete und tatsächlih entstandene Aufwendungen (Werbungskosten) ab- uziehen sind, hat die angefochtene Entscheidung gleichfalls mit echt verneint. Zu ‘dieser Rechtsfrage hat bereits das Preußische Oberverwaltungsgericht in dem unter der Ferrialt des vreuk iden Einkommensteuergeseßes ergangenen Urteil vom 13. Oktober 1898 (Entscheidungen in Staatssteuersahen VII S. 187), dessen Aus- führungen auch für die Reichseinkommensteuer Geltung be- anspruchen könnten, nachstehende Ausführungen gemaht: „Die Übrigen Ausgaben des Betriebs überwiegen aber jene Einnahmen so bedeutend, daß die Annahme, als ob das mit dem Rennstall verbundene Gestüt zu dem Zwecke gehalten würde, um mittels der Renngewinne und der Ergänzung des dem Wirtschaftsbetriebe dieftenden Pferdematerials Einkommen zu erzielen, als ausge- chlossen angesehen. werden muß. Vielmehr handelt es sich offen- var niht um Verzinsung des Anlagekapitals, sondern um Ver- folgung anderer Zwecke, mögen dabei vorwiegend sportliche oder gemeinnüßige Rücksichten ausshlaggebend sein. Jn der Annahme aber, daß Ausgaben für derartige Zwecke in keinem Falle nah § 9 des Einkommensteuergesehes ‘vom 24. Juni 1891 abzugsfähig sind, kaun der Berufungskommission nux beigetreten werden. Dagfelbe gilt übrigens au (vgl. Artikel 11 Il 2 der Ausführungsanweisung

vom 65. August 1891) von den Ausgaben für die Verbesserung und Vermehrung des lebenden Wirtschaftsinventars. Wie in dem in Bd. 111 S. 1651 fff., vgl. besonders S. 154 und 1556, der Ent- scheidungen des Gerichtshofs in Ce rEa behandelten

alle ist auch hier von dem Zensiten ein unter Umständen nuß- ringender O Et, die Pferdezucht, in einen kostspieligen Teil seines Ma ts umgewandelt und wird in dieser Gestalt unterhalten. Wenn die Berufungskommission in diesem Sinne auf Grund tatsähliher Feststellungen, die in der vorliegenden Be- schwerde auch nicht angegriffen sind, zu der Annahme gelangt ist, daß es sich bei dem Gestüt des Zensiten nicht um ein aue Erzielung des Einkommens gerichtetes Unternehmen handle, und daß daher die Einnahmen und Ausgaben bei diesem Betriebe für die Steuer- veranlagung niht in Betracht kommen, so kann ihr daraus kein Vorwurf gemacht werden.“ Jn der ebengenannten Entscheidung des Preußischen Oberverwaltungsgerichts, bei der es sich um den Abzug der aus der Ausübung einer Jagd entstandenen Unkosten handelt, ist weiter ausgeführt, daß es sich in solhen Fällen gar nicht um eine nußbringende Verwertung des dur die Ausgaben repräsentierten Anlagekapitals handle. Der Uebershuß dex Aus- aben über die Einnahmen sei kein zufälliger, kein Verlust im wirt- ¡chaftlihen Sinne, die Einnahmen würden vielmehr zux Neben- sache, während es hauptsächlich darauf ankomme, die Einnahme- quelle so zu gestalten, wie es den Ansprüchen und Neigungen des Eigentümers entsprehe. Diese Darlegungen decken sih sachlich im wejentlihen mit dem Fnhalt des beretts in der angefohtenen Entscheidung angeführten Beschlusses des erkennenden Senats vom 18. Februar 1925 VIB 44/25 —, wo insbesondere nachstehendes ausgeführt ist: „Vorausgeseßt ist aber, daß der Pflichtige die Auf- wendungen ernstlih zur ETERRG, Sicherung oder Erhaltung von Einnahmen und nicht zur Befriedigung von persönlihen Bedürf- nissen, z. B. aus Liebhaberei, Se hat. Wer eine Beschäftigung sih teils des Erwerbes wegen, teils aus Liebhaberei wählt, a die Ausgaben jedenfalls niht ganz abziehen, wenn er von vorn- herein damit rechnen muß, daß er niht auf seine Kosben kommt. In solchem Falle sind die Ausgaben injoweit als zur Befriedigung persönlicher Bedürfnisse gemacht anzusehen, als der Pflichtige keine Deckung durch Einnahmen erwarten konnte. Man wird auch unter- stellen Hutten; daß jemand, der, in günstigen wirtschaftlichen Ver- hältnissen lebend, eine Tätigkeit ausübt, die möglicherweise oder auch wahrscheinlich gewisse Einnahmen bringt, und damit Aus aben verknüpft, deren Deckung durch Einnahmen mindestens ret agi ist, insoweit die Ausgaben nicht ernstlich zur Erzielung von Einnahmen, sondern in erster Linie aus Liebhaberei machte.” Der erkennende Senat hält diese Ausführungen auch im vorliegen- den Falle für zutreffend, Die entstandenen Ausgaben können da- her nur in Höhe der Einnahmen als Werbungskosten zugelassen werden. Bei dieser dur die tatsächlichen Feststellungen der Vor- instanz gegebenen Rechtslage war der Frage, ob ein selbständiger Gewerbebetrieb vorliegt oder nicht, sowie den in den Akten befind- lichen Gutachten, die das Gestüt und den Rennstall vom volkswirt- schaftlihen Standpunkt aus als wertvoll und wünschenswert be- zeichnet haben, eine steuerechtlihe Bedeutung nicht beizumessen. (Urteil vom 24. März 1926 VI A 119/26.)

89. Umsaßsteuerpfliht der entgeltlichen Unterlassung vou Lieferungen. Eine Geiverkschaft gehört als Besiyer eines Kalisalzbergwerks dem Kalisyndikat an. Durch Vertrag hat sie ihre Beteiligungsziffer gegen eine Vergütung von 15 vH des Durchschnittserlöses an eine andere Gewerkschast abgetreten. Diese Einnahme haben die Vorinstanzen der Umsaßsteuer unterworfen. In der Rechtsbeshwerde will die Beschwerdeführerin das Rechts- verhältnis so angesehen wissen, daß sie auf Grund des Vertrags auf eigene Lieferung aus den ihr auf ihre Beteiligungsziffer zu- stehenden Aufträgen verzichte und diese Lieferungen durch die Gewerkschaft Wintershall ausführen lasse, die alsdann 15 vH des Erlöses an die ursprüngliche lieferungsberechtigte Beschwerde- führerin abführe. Folgt man diesen Ausführungen, so empfängt dje Beschwerdeführerin den Anteil am Durchschnittserlös als Ent- gelt für die Unterlassung eigener Lieferungen. Die E Unterlassung von Lieferungen, die zum Gewerbe des Steuer- flichtigen gehören, ‘ist aber umsaßsteuerpflichtig, wie dex Senat in einem Urteil vom 28. Februar 1923 V A 3/23 bei Gelegen- eit der An u Brennerei gegen eine Entshädigungs- rate’ von seiten der Reich8monopolverwaltung ausgesprochen hat. pur Begrütadung ist dort ausgeführt: „Steuergegenstand ist nah

1 Nr. 1 des Mor auare hes von 1919 ein Umsay oder Leistungsaustausch. «Im Regelfalle beruht ein solher Vorgang auf einem gegenseitigen Vertrag, der Leistung und Gegenleistung der- art zu einem einheitlihen Rechts- und Ne verknüpft, daß sich die E Empfängers als Entgelt für die Leistung des Unternehmers darstellt. Die Leistung des Unternehmers be- [eut alsdann in einem dem Empfänger ju sicherten Verhalten,

83 entweder ein Tun oder ein Unterlassen bilden kann. Sie unter-

liegt regelmäßig der Umsaßsteuer, wenn sie \sich innerhalb der_

gewerblichen Tätigkeit des Unternehmers bewegt. Beruht eine Unterlassung beispielsweise auf dem Versprehen eines Unter- nehmers an seinen Wettbewerber, von der Zerrung einer Ware in einen bestimmten Bezirk abzusehen oder in seinem Betrieb ein Erzeugnis nicht mehr herzustellen, so wird von dem Entgelt für die Ertüllung dieses Versprechens die Umsaßsteuev erhoben; der Um- saß ist alsdann darin zu finden, daß auch hier ein Leistungs- A vorliegt: der Unternehmer e dem Empfänger ein vertraglich ausbedungenes Verhalten im Rahmen seines Gewerbe- betriebs gegen die vertragsmäßige Vergütung. Ein as r Fall dieser Rechtsgestaltung ist der Lizenzvertrag, kraft ffen der

Patentinhaber figen des Lizenzempfängers gegen die Lizenza ebühr innerhalb gewisser Grenzen auf die eigene Ausnußu Dines Vorrehts verzichtet. Was von dem gegenseitigen Vertrags gilt, ist nach § 1 Nr. 1 Saß 3 des Umsaßsteuergesezes von 1919 au dann maßgebend, wenn das Verhalten des Ünternehmers zugunsten des Empfängers und “E Gegenleistung nicht dur [reapilli vertragliche Bindung, jondern dard geseulihe od chördliche Anordnung geboten ist. So steht für das Umsabsteuers recht die Zwangslizenz aus § 5 des Patentgesezes vom 7. April 1891 der vertraglichen Lizenz gleich. Wie von der vertraglichen Ligengocvüyr ist die Umsaßsteuer auch von der Vergütung zu era heben, die kraft Geseßes das Reich oder derx Staat dem Patenta inhaber für die Beschränkung des Patents zahlt, die nach Bes a des Reichskanzlers durch die Benüßung der Erfindung ür das Heer oder die Flotte oder sonst im Fnteresse der öffents lihen Wohlfahrt bedingt ist. Der alleinige Unterschied in dem Ver- alten des Unternehmers sowie dessen, zu dessen Gunsten die eistung des Unternehmers bewirkt wird, liegt in den Fällen der vertraglichen und der erzwungenen Lizenz auf dem Gebiete der Vertragsfreiheit, und gerade dieser Unterschied nebst seinen Folgen ist nah der angeführten Vorschrift für das Umsaßsteuerreht ohns elang. Hiernach kommt es für die Frage der Umsaßsteuerpflicht niht in Betracht, ob eine Brennerei ihren fortbestehenden Betrieb gegen Entgelt freiwillig zugunsten eines Kartells einshränkt oder kraft Geseßes zugunsten der Reih8monopolverwaltung. Auch hier

ist in beiden Fällen dexr Unternehmer in gleicher Weije verpf On j

im Austausch gegen die festgeseßte Vergütung zugunsten des da Entgelt entrihtenden Teiles innerhalb seines Gewerbebetriebs ein bestimmtes Verhalten zu betätigen.“ Diese Gründe sind auch auf den vorliegenden Fall anwendbar. Ueberdies hat aber dis beshiverdeführende Gewerkschaft neben der Un eigenéL Lieferungen durch- den Vertragshluß auch ein positives Tun ent witelt, indem sie ihre Beteiligungsziffer an die andere Gewerkschaft abtrat. Die Seen: kann sih auch nicht auf eine frühere Entscheidung des Reichsfinanzhofs berufen, da für eine nahhaliige Tätigkeit im Sinne des Umsa eeres das Bestehen eines lebenden Betriebs nicht Frlardecti ijt. Ebensoweni steht der Besreueruttg der Beschsberdeführerin die Tatsa entgege daß die andereeGetwerkschaft bereits mit dem vollen Entgelt für dis Lieferung der Erzeugnisse an die Abnehmer zur Steuer heran ezogen ist; denn e? handelt sih um zwei voneinander unablßängigé Austauschakte: Man Leistung (Unterlassung) gegen Entgelt vow der Beschwerdeführerin gegenüber der anderen Vewevrkschaft und zweitens Leistung (Lieferung) der anderen Gewerkschaft an die Erwerber dev Kalibergwerkserzeugnisse. Schließlih entspciht auch die Goldumrechnung den vom Senat in «orer er Rechtsprechung festgehaltenen Grundsäßen. Die Rechtsbeshwerde war daher als unbegründet zurückzuweisen. (Urteil vom 16. April 1926 V A 156/26.)

S1. Umsaßsteuerfreiheit von Freitrunk au Angestellte uztd Arbeiter einer Brauerei, Umsaßfieuerfreiheit der unentgeltlichen Verabfolgung von Vier an Vereine ge: legentlißh einer Besichtigung eines BVraucereibetriebs. Streitig L ob 1. der den Aagestellien und Arbeitern der Brauerel eee reitrunk, 2. die zur Bewirtung von Vereinen usw. bek Besichtigungen des Betriebs verbrauchten Biermergen umsaßsteuer- pflichtig sind. Das Dage, hat die Steuerpflicht bejaht, das Finanzgericht hat sie verncintk. Die Rechtsbeschwerde des Finanzamts bält daran fest, A in den bezeihneten Fällen es sich um Entnahmen aus dem eigenen BVetrizbe handle, die nah § 1 Nr. 2 des Umsah- steuergeseßes \teuerpflihtig seien. Die Brauereifirma vertritt da- fegea die Anschauung, daß der Freitrunk nah § 2 Nr. 10 des Umsaßz- Al es steuerfrei sei. Jedenfalls käme weder beim Freitrunk noch bei der Bewirtung von Vereinen eine Entnahme von Gegen- en in Frage, die e der gewerblichen Tätigkeit liege. Der

ehtsbeschwerde ist der Erfolg zu versagen. Was unt den Frei- trunk der Angestellten und Arbeiter anlangt, so ist unbestritten, daß er als vertraglihe Vergütung für geleistete eee gewährt wird. Das genügt aber für die Steuerbefreiung nah § 2 Nr. 10 des Umsaß- steuergeseßes, wonach die üblichen Naturalleistungen, die ein Unter- nehmer den innerhalb seiner gewerblichen Tätigkeit beschäftigten An- gestellten und Arbeitern als Vergütung für die geleisteten Dienste gewährt, von der Besteuerung ausgenommen E Hieran wird auch nichis durch den Umstand geändert, daß die Angestellten und Arbeiter in der Verfügung über das Freibier beschränkt sind, es niht nah use mitnehmen, auch nit veräußern dürfen. Diese Beschränkungen enchmen dem Freitrunk nicht den Charakter einer von der Braueret geshuldeten Naturalleistung. Aber auch die DEN gans ven Bier an Vereine und Einzelpersonen bei Besichtigung des triebs ist umsaßsteuerfrei, da die Vorausseßungen für eine Steuerpfliht nah J. 1 des Uistpsteuergeteyen nicht gegeben sind. Eine entgeltliche ieferung nah § 1 Nr des Ümfaß teuergeseßes kommt nit in rage. Aber auc eine Entnahme von een stän en aus dem eigenen etriebe ju „außergewerblihen Zwecken 1 Nr, 2 des Umsaßsteuer- e iegt niht vor. Der § 1 Nr. 2 des Umsahsteuergesebes | lägt ein, wenn ein Unternehmer etwas für Zweke des Eigenlebens em Betrieb entnimmt, Die Bierspenden geTegentlich von Besichti- gungen des Brauereibetriebs werden nicht in der privaten Wirtschaft des Unternehmers verbrauht. Solche Bewirtungen, denen sih ein Brauereiunternehmen aus Gründen der Ns nicht gut ents ziehen kann, dienen vielmeht in erster Linie Werbezweken, also ges werblichen Zwecken. Da im vorliegenden Falle das Brauereiunters nehmen handelsrechtlich die Form einer Aktiengesellschaft hat, so kann von einem Eigenleben des Unternehmers überhaupt niht wohl ges \prochen werden. (Urteil vom 7. Mai 1926 V A 240/26.)

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