1904 / 81 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 06 Apr 1904 18:00:01 GMT) scan diff

Ministerium für Landwirtshaft, Domänen und Forsten. Die Forstkassenrendantenstelle

Regierungsbezirk Gumbinnen ist zum 1. 9 zu beseßen.

u Heydekrug im ai 1904 anderweit

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Der Bergassessor Wendt ist zum Berginspektor bei der Berginspektion zu Clausthal und der Bergassessor Vowincel zum Berginspektor bei dem Steinkohlenbergwerk Gerhard bei Saarbrücken ernannt worden. Der Lehrer an der höheren Maschinenbauschule, Diplom- ingenieur Wilhelm Heusinger in Hagen ist zum Ober- lehrer ernannt worden.

Deranntmachung,

Die Buchhaltereien Il bis IX des Einziehungs- amts der Gerichtskasse I hier bleiben vom 16. bis 22. April 1904 des Jahresabschlusses wegen für den Ein- zahlungsverkehr ge\schl ossen.

Auszahlungen werden durch die Zahlstellen kasse ohne Unterbrehung geleistet.

Berlin, den 26. März 1904.

Königliche Gerichtskasse 1. Kaehler, Amtsgerichtsrat.

der Haupt-

Dage ordnun [Mr Die am 19 Apel 1904, Vormittags 10 Uhr, in Bromberg stattfindende X X. (außerordentliche) Sitzung des Bezirkseisenbahnrats für die Cisenbahndirektions- dezirke Bromberg, Danzig, Königsberg.

Geschäftlihe Mitteilungen. Beratungsgegenstände : Regulativ, betreffend den Geschäftsgang des Bezirkseisenbahnrats und seines ständigen Ausschusses. Wahl eines Vorsißenden und eines stellvertretenden Borsitzenden für den Bezirkseisenbahnrat. Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Landes- eisenbahnrats für die Jahre 1904, 1905 und 1906. Wahl der Mitglieder und Stellvertreter des ständigen Aus\{usses. Bromberg, den 5. April 1904. Königliche Eisenbahndirektion. Schulze-Ni tel.

Nichtamtliches. Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 6. April.

Seine Majestät der Kaiser und König sind gestern nachmittag an Bord der Jacht „Hohenzollern“ in Palermo eingetroffen. Während der Fahrt dorthin hörten Seine Majestät die Vorträge des Gesandten von Tschirschky

und Bögendorff, des Chefs des Militärkabinetts, General- leutnants Grafen von Hülsen- Haeseler und des Chefs des Marinckabinetts, Admirals Freiherrn von Senden-Bibran.

Heute vormittag haben Sih Seine Majestät nah Mon- reale begeben.

Jhre Majestät die Kaiserin und Königin empfingen heute im Schlosse Bellevue im Beisein des Gouverneurs. von Berlin, Generalobersten von Hahnke und des Kommandanten, Generalmajors von Hoepfner ein weiteres Kommando von Offizieren, die behufs Uebertritts zur Schutztruppe in Süd- westafrika die Ausreise antreten.

Heute und in den folgenden eisenbahnamt die zweite Lesung der neuen Eisenbahnbau- und Betriebsordnung stait, in der die Bestimmungen der bisherigen Normen für den Bau und die Ausrüstung der Haupteisenbahnen, der Betriebsordnung für die Haupteisen bahnen und der Bahnordnung für die Nebencisenbahnen ver- einigt werden sollen. An den Beratungen nehmen 36 Re- gierungskommissare teil.

Tagen findet im Reichs-

Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. S. gestern von Tfingtau nah Tutschau gegangen.

S. M. S. „Jltis“/ geht heute von Kiukiang nach Hankau und S. M. Flußkanonenboot „Vorwärts“ am 8. April von Jtshang nah Hankau ab.

p Wg en

Jn der Zweiten Beilage zur heutigen Nummer des „MReichs- und Staatsanzeigers“ ist eine Zusammenstellung über die Ein- und Ausfuhrwerte des Spezialhandels des deutschen Zollgebiets mit den einzelnen Ländern im Jahre 1903 und eine Vergleichung mit dem Vorjahre ver- öffentlicht.

Vaden, ZJhre Großherzoglihe Hoheit die verwitwete Fürstin

Sophie zur Lippe, geborene Prinzessin von Baden, ijt, wie dem „W. T. B.“ aus Karlsruhe gemeldet wird, heute

früh daselbst verschieden. Hessen.

__Der Fürst Ernst zu Leiningen, erbliches Ersten Kammern von Bayern, Baden vormittag, wie „W. T. B.“ meldet, in Amorbach gestorben.

Deutsche Kolonien. In Swakopmund (Deutsh-Südwestafrika) is nach

einer Meldung des „W. T. B.“ gestern der zweite Transport argentinisher Reittiere mit 547 Pferden und 253 Maultieren

hes Mitglied der und Hessen, ist gestern nah kurzem Krankenlager

Oesterreich-Ungarn.

Der Kaiser, Allerhöhstwelher sich vorgestern nah Abbazia begeben hatte, ist, wie „W. T. B.“ berichtet, heute vormittag von dort wieder in Wien eingetroffen und hat sih nah Schönbrunn begeben.

Nußland.

Der- „Regierungsbote“ veröffentlicht, wie dem „W. T. B.“ aus St. Petersburg berichtet wird, Mitteilungen über die infolge des Krieges beschlossenen Einschränkungen einiger Staatsausgaben. Jhnen sei zu entnehmen, daß es für zweckentsprehend befunden worden sei, vorläufig für Kriegs- zwecke den [ren Barbestand der Staatsrentci zu verwenden, ohne zu anderen Quellen seine Zuflucht zu nehmen, außerdem aber durch Streihungen im Budget für 1904, besonders bei den Zivilressorts, die Mittel der Staatsrentei zu ver- größern. Eine besondere Konferenz unter Vorsiß des Grafen Ssolski habe Vorschläge ausgearbeitet, die nach der Begut- ahtung durch die Minister vom Reichsrat geprüft und am 19. März vom Kaiser bestätigt worden seien. Das leitende Prinzip bei den vorgenommenen Streichungen sei gewesen, sie nur für neue Maßnahmen, die zur Verbesserung \{chon bestehender Einrichtungen geplant gewesen sind, zuzulassen, ohne den gewöhnlihen Gang des Staatslebens zu stóren und die Nechte irgend jemandes hinsichtlih der Verpslichtungen der Staatskasse zu verlegen. Die Gesamtsumme der vorge- nommenen Streichungen betrage 134 377 106 Nubel: davon entfielen auf in den Vorjahren eröffnete Kredite über 18 Millionen Rubel. Der Rest von 115 498 366 Rubel ent- falle auf das Budget von 1904. Am bedeutendsten gekürzt seien die Ausgaben für Bahnbauten, nämlih um 54 Millionen, für Verbesserung bestehender Bahnen, sowie für einige Arbeiten in den Kriegshäfen Wladiwostok, Port Arthur usw. Jm allgemeinen sei das Budget für 1904 um 5,3 Proz. gekürzt worden. Die gewöhnlihen Ausguben seien um 60 Millionen Rubel gegen den Budgetvoranschlag herabgeseßt worden, d. i. um 3 Proz.; dabei überstiegen sie auh nah den vorgenommenen Streichungen die gleihen Posten des Budgets für 1903 noch um 26 Millionen Rubel. Nach dem Prozent- verhältnis seien die meisten Ersparnisse durh Streichungen bei den außerordentlichen Ausgaben erzielt worden, nämlich 26 Proz. ; sie beliefen sih auf 55 Millionen Nubel.

Der Generalgouverneur von Jrkutsk hat eine Kundmachung erlassen, die Ansammlungen, Waffentragen, Ankauf von Munition, Beteiligung an Preissteigerung von Lebensmitteln verbietet und andere polizeiliche Bestimmungen enthält.

Ftalien.

Die Prinzen Eitel-Friedrich und August Wilhelm von Preußen sind, wie „W. T. B.“ berichtet, gestern von Vellagio, wo Höchstdieselben in den leßten Tagen mehrere Aus- [lüge unternommen hatten, in Como eingetroffen und Nach- mittags nah Mailand abgereist.

Svanien.

Der König ift gestern, wie Madrid nach

D, B“

pp

Barcelona abgereist.

Schweiz.

Der Nationalrat hat, dem „W. T. B.“ zufolge, ein- stimmig einen Antrag für erheblih erklärt, durch den der Bundesrat zur Berichterstattung darüber ersucht wird, ob niht durch ein Bundesgesch von seiten der Behörde Maßnahmen zur Wahrung Ver öffentlihen Jnteressen bei Nußbarmachung von Wasserkräften getroffen werden sfollten.

meldet, von

Türkei.

Aus Konstantinopel vom 4. d. M. meldet das Wiener „Lelegr.-Korresp.-Bureau“: Meldungen aus U esküb bestätigten die Unterwerfung zweier Führer der albanesishen Bewegung im Gebiet von Djakowa, Suleiman Batuschas und Schabans.— Die Abberufung des Generals S chems\i Pascha, des Kommandanten der 18. Division in Mitrowißta, die als bevor- stehend angesehen worden sei, sei rückgängig gemacht worden. Die Pforte habe beim Oekumenischen Patriarchat gegen den griehischen Metropoliten in Mong stir wegen seiner Propaganda und der Veranstaltung von Kund- gebungen Beschwerde geführt und verlangt, daß ihm ein korrektes Verhalten aufgetragen werde. Nach einer anderen Meldung habe die Pforte die Abberufung des Metro politen verlangt.

Amerika.

Dem „Reuterschen Bureau“ wird aus Washington mit- geteilt, das Marineministerium habe bekannt gemacht, daß das jüdatlantishe Geschwader ungefähr am 1. Mai durch den Suezkanal anstatt um das Kap der guten Hoffnung nach Madagaskar segeln werde: es stelle in Abrede, daß diese Joute wegen des Kriegs gewählt sei. Jm ganzen würden 16 amerikanische Linienschiffe und Kreuzer, allerdings nicht gleichzeitig, während des Sommers im Mittelmeer sein.

Das chilenishe Ministerium hat, der „Agence Havas“ zufolge, seine Entlassung gegeben.

Asien. Dem „Reutershen Bureau“ 1,0, Me geneldet, die 1. japanishe Armee, bestehend aus der Kaiserlichen Garde, der 2. und der 12. Division, die in Andschu zusammengezogen sei, rücke jeßt auf drei Straßen na 2X101chuU vor. An Haidschu und Tschina mfu würden Lebensmittel gelandet und von dort in Dschunken nah Andshu befördert. Ebenso seien Pferde, deren jede Division 5200 habe, gelandet worden: ste seien- in shlechter Verfassung, und da jedes Pferd geführt werden müsse, musse eine gleihe Anzahl Mannschaften von dem jeßigen Effektiybestande in Abrehnung gebracht werden. Die Truppen litten viel an erfrorenen Füßen. Die Japaner befestigten Fusan und die Jnsel Ködshe, um Masampho verteidigen und die Straße von Korea beherrschen zu können.

wird aus Söul vom

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Reichstag ist der nachstehende Entwurf eines Gesehes, betreffend die Bekämpfung der Reblaus, zugegangen:

S L

eingetroffen.

Alle Nebpflanzungen unterliegen der amtlihen Beaufsichtigung zum Zwecke der Bekämpfung der Reblaus. Die zur Ermittelung von

Zwischenräumen zu wiederholen ; dabei darf von RNebstöcken entwurzelt werden. Rebschulen, in welchen Reben

eine entsprechende Anzah[

i ) zum Verkauf gezogen werden, sowie Rebpflanzungen in Handelsgärtnereien sind mindestens einmal jährli zu untersuhen. Zu Gunsten kleiner Rebshulen können Ausnahmen dur) die höheren Verwaltungsbehörden bewilligt werden.

Q

O 2.

Den zuständigen Behörden liegt ob, dur geeignete Maßregeln der Verbreitung der Reblaus vorzubeugen und festgestellte Ver, seuhungen s{chleunig und gründlih zu unterdrüdcken.

Zu diesem Zweke können sie

1) Reben, Rebteile und Erzeugnisse des Weinstocks, gebraudte Nebpfähle und Rebbänder vernichten und verseuhte oder der Ver, feuhung verdächtige Flächen und auf folhen verwendete Weinbau, gerätschaften desinfizieren lassen;

2) die Entfernung von Reben, Rebteilen und Erzeugnissen deg Weinstocks, ferner von anderen Pflanzen oder Pflanzenteilen, Nehb, pfählen, Rebbändern, Weinbaugerätshaften, Dünger, Kompost oder Erde von verseuchten oder der BVBerseuhung verdächtigen Flächen sowie das Betreten folher Flächen verbieten und deren weitere Benuzung Beschränkungen unterwerfen ;

3) den Anbau von Neben oder bestimmten Arten von Reben oder die Anlage von Rebshulen auf bestimmten Flächen oder innerhalb bestimmter Grenzen verbieten oder beschränken ; /

4) t.n Verkehr mit Reben, Rebteilen und Erzeugnissen deg Weinstocks, mit gebrauchten Nebpfählen, Nebbändern oder Weinbau- gerätshaften, mit Dünger, Kompost oder aus Nebpflanzungen ent- nommener Erde sowie mit Pflanzen, welche im Gemenge mit Reben oder in der Nähe von Reben gewachsen sind oder mit Teilen solcher Pflanzen ausgenommen jedo Früchte und Samen herbieten oder beschränken.

Erforderlichenfalls können auch andere Maßregeln angeordnet werden. Jedoch bedürfen Berkehrsbeshränkungen, die über das Maß von Abs. 2 Nr. 4 hinausgchen, der Genehmigung des Bundesrats.

8 3.

Die am Weinbau beteiligten Gebiete des Reichs werden in Wein- baubezirke eingeteilt, deren Ubgrenzung durch den Reichskanzler im NReichsgeseßblatte bekaant zu machen ist.

Als Weinbau gilt der Anbau von Neben winnung von Wein.

Es ift verboten, bewurzelte Neben über die Grenzen eines Wein- baubezirks zu versenden, einzuführen oder auszuführen. Ausnahmen können für den Verkehr zwischen benachbarten Weinbaubezirken zu Gunsten einer Person, welche in beiden Bezirken Rebpflanzungen be- ißt, dur die höheren Verwaltungsbehörden zugelassen werden; die Bewilligung sonstiger Ausnahmen bedarf der Zustimmung des Reichs- kanzlers,

Die Durchfuhr von bewurzelten Reben, welche weder aus einem Weinbaubezirke sammen, noch zur Einfuhr in einen solchen bestimmt sind, unterliegt dem Verbote des Abs. 3 nit, kann jedoch Be- [chränkungen unterworfen werden.

S 4.

Der ‘zur Nußung eines mit Neben bestandenen Grundftücks Berechtigte ift verpflihiet, der Ortspolizeibehörde unverzüglich alle verdächtigen Erscheinungen anzuzeigen, welche auf das Auftreten der Neblaus auf seinem oder einem bena(barten Grundstück oder inner- halb des Gemeindebezirks oder selbständigen Gutsbezirfs, welchem sein Grundstück angehört, {ließen lassen. Zu der Anzeige sind auch Wein- bergs8aufseher sowie die mit dem Vollzuge diefes Gesetzes betrauten Personen hinsichtlich der Bezirke verpflichtet, auf welche si ihre Tätigkeit erstreckt.

Die Anzeigepflicht entsteht nit, wenn von anderer Seite bereits Anzeige erstattet worden ist.

¡um Zwelke der Ge-

S 5.

Wer mit Reben oder Rebteilen Handel treibt, ist verpflichtet, Bücher zu führen, aus welchen die Herkunft, die Abgabe und der Bersand der Reben oder Nebteile zu ersehen ist, und der höheren Verwaltungsbehörde auf Verlangen unter V rlage dieser Bücher über die bezeichneten Punkte Auskunft zu geben. Die Bücher sind bis zum Ablaufe von zehn Jahren, von dem Tage der darin vorgenommenen leßten Eintragung an gerechnet, aufzubewahren.

L 6.

Derjenige, dessen Rebpflanzungen von den in den S8 1 und 2 bezeihneten Maßregeln betroffen werden, ist befugt, den Ersaß des Werks der auf obrigkeitlihe Anordnung vernichteten und des Minder- werts der bei der Untersuchung beschädigten gesunden Neben zu ver- langen.

Die Bestimmungen darüber,

l) von wem die Entschädigung zu gewähren und

bringen ift, 2) nah welchen Grundsätzen die Entschädigung zu ermitteln und festzustellen ift, find von den Bundesstaaten zu treffen. S T: Cine Entschädigung wird nicht gewährt : 1) wenn die Vernichtung dadur veranlaßt wird, daß bei Anlage oder Erneuerung der Rebpflanzung eine zum Schutze gegen die Rebs- laus erlassene gefeßlihe Vorschrift oder polizeiliche Anordnung verlegt worden ist, 2) wenn außer dem Falle der Nr. 1 der Beschädigte oder sein Erblasser in bezug auf die von der Vernichtung betroffene Fläche oder in bezug auf eine andere Fläche, von welher die Reblaus auf die erstere Fläche verschleppt worden ist, eine zum Schutze gegen die Reb- laus erlassene geseßlihe Vorschrift oder polizeilihe Anordnung vor- säßlih oder fahrlässig verleßt hat, oder wenn ein anderer Borgänger im Besiße der Fläche sih einer folhen Verle zung s{uldig gemacht hat und dies dem Beschädigten oder seinem Erblasser bei dem Er- werbe bekannt roar. & 8,

Wer unter vorsäßliher Verleßung der zum Schutze gegen die Neblaus erlassenen geseßlihen Vorschriften oder polizeilihen Anords nungen eine Rebpflanzung anlegt oder erneuert oder Rebmaterial für eine Rebpflanzung liefert, ingleihen wer vorsäßlich oder aus grober Fahrläfssigkeit die Neblaus auf einem Grundstücke verbreitet, haftet für die Kosten der dur sein Verhalten veranlaßten behördlichen Maßregeln. Zu diesen Kosten sind auch die an Dritte zu zahlenden Entschädigungen zu rechnen. Die Bestimmungen über Festseßung und Beitreibung der Kosten werden von den Bundesstaaten erlassen.

8 9, Mit Gefängnis nicht unter cinem Monat und mit Geldstrafe bis zu eintausend Mark wird beslraft, wer vorsäßlih die Neblaus auf einem Grundstücke verbreitet. Der Versuch ift strafbar.

wie sie aufzu-

S 10. Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu eintausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft : 1) wer vorfäßlich dem Verbote des § 3 zuwider bewurzelte Neben über die Grenzen eines Weinbaubezirkes versendet, einführt oder ausführt ; 83

2) wer O den nah Maßgabe des § 2 oder des Anordnungen oder den zum Schutz gegen die Reblaus

Abs. 4 erlassenen für die Ein- und Ausfuhr über die Grenzen des Neichs erlassenen die nah § 5 zu

Vorschriften zuwiderhandelt ; 3) wer wissentlih unrihtige Eintragungen in

be des. § 5 von ihm

erteilt.

führenden Bücher macht oder die nach geforderte Auskunft wissentlih unrichtig D Ll befi «fa Geldstrafe bis zu dreihundert Mark oder mit Haft wird estrast : 1) wer eine der im § 9 oder im § 10 Nr. 1, 2 bezeichneten Handlungen fahtlässig begeht ; 2) wer außer dem Falle des § 10 Nr. 3 den Vorschriften über

Verseuhungen erforderlichen Untersuhungen sind in angemessenen |!

die nah § 5 zu führenden Bücher zuwiderhandelt ;

: Der Vollzug

Ming ihrer ] menden Grundsti

unehmen.

E die gleichmäßige omn Zwecke abgeord E Befampfun auf 1

i Bekämpsu Ersuchen um Vornahme oder Wiederholung einzelner

M 1aen L L : 2E ; 7 ersuhungen blaus in etner \olhen Gegend auf oder erlangt sie E ebiete verschiedener M Herstel

diesem

F Dies C reffend die 3 insoweit nic / : ; Nl E N indesrats für einzelne Bestimmungen ein

immt wird.

; be des § 5 von ihm geforderte Auskunft ») wer die nah Maßga : M at oder aus Fahrlässigkeit A erte

j 5 is zu einhundertfünfzig Mark oder mit Haft M E ay nah § 4 obliegênden Anzeigepflicht nicht bejtrast, gt. E

Bundesrat ist ermächtigt, Grundsäße für die-Ausführung der De 3 und des § 5 aufzustellen. e Gd j bi ¡t {ih die Unterdrückung ber Reblaus in einer Gegend a (Erwei durchführbar, so kann durch Beschluß des Buntesrats an- | mehr Sea daß für die Gegend einzelne Borschriften dieses Ge- det E Anwendung treten. In diesem Falle hat der Bundesrat l i Schuße des übrigen Weinbaues erforderlichen besonderen

lei

rdnungen zu beschließen. 8 14

ieses Gesetzes liegt den Landesregierungen ob.

E rauen Personen sind befugt, in Er- 1be jederzeit mit ihren Gehilfen die in Betracht ide zu betreten und dort die erforderlichen Arbeiten

S 15; s : ;

. Roichskanzler hat die Ausführung zu überwachen, insbesondere Der Reil Handhabung des Gesetzes hinzuwirken ; die zu neten Beamten und Sachverständigen sind befugt, die Landesbehörden find ver-

je mit dem D Aufga

asarbeiten beizuwohnen;

E tot deren I Le, stattzugeben.

be Verbreitung, daß sih die zu ergreifenden Maßregeln auf olche D

Bundesstaaten erstreckden müssen, oder daß die E r der Verbreitung auf das Gebiet eines Nachbarstaats entsteht, fahr Reichékanzler oder ein von ihm bestellter Reichskommissar ung und Erhaltung der Einheit in der seitens der TUONeS E n zu treffenden oder getroffenen Maßregeln zu forgen und das e wee Erforderliche anzuordnen, nôtigenfalls auch die Be- “feteiligten Bundesstaaten unmittelbar mit Anweisung zu

fden der bel chen. S

Z 8 16. S E

Geseh tritt am 1. April 1905 an die Stelle des Gesees,

5) 7 ¿ 6 O G 3 x :

Abwehr und Unterdrückung der Neblaus, vom 3. Juli

nicht durch Kaiferlihe Verordnung mit Zustimmung

\ früherer Zeitpunkt

14

Der dem Reichstage zugegangene Entwurf eines B ehes, betreffend die Aufnahme einer Anleihe Ae chubgebiet Togo, hat folgenden Wortlaut:

r as O N 8& 1. - i | H Der Reichskanzler wird ermächtigt, zu L sten des Schußgebiets o zum Zwecke des Baues einer Cijenbahn von Lome nach Palme S 1 34 0/9 verzinsliche Anleihe in Höhe von aht Millionen Mark unehmen. U I Diese Anleihe ist binnen 30 Jahren vom Tage der Begebung nah einem vom MNeichékanzler aufzustellenden Tilgungsplan und r nah dem Nennwerte der Schuldverschreibungen durch Auslosung E tilgen. Den Inhabern der Schuldverschreibungen eht ein L w , Ì V, - o ¿ i D C Ht 197. digungsreht nicht zu. Dem Reichskanzler bleibt das Recht vor Wi lten, die Auslosungen vom Jahre 1914 ab zu verstärken oder dle E mlaufe befindlichen Schuldverschreibungen zur Einlösung gegen \rzahlung des Nennbetrages binnen dreimonatiger Frist, jedo nicht her als auf den 1. Juli 1914, zu lündigen. / S 3. . h Für die Ausstellung der Schuldverschreibungen ¿nebst den zu- brigen Zinsscheinen und Erneuerungsscheinen, für die Berwaltung Anleibe und deren Kontrolle finden die Bestimmungen der 88S 3 4 und 9 bis 19 der Neichsshuldenordnung vom 19. März 1900 eidé-Geseßbl. S. 129) Anwendung. y G 4. E Für die Verzinsung und Tilgung der Anleihe übernimmt das ih die Garantie. Die erforderlihen Beträge sind alljährlid in | Gtat des Schußgebiets Togo aufzunehmen und zur Verfallzeit } den bereitesten Einkünften des Shutzgebiets Togo der Neichs- hildenverwaltung zur: Verfügung zu stellen. Ñ D 9. N Die Bestimmung darüber, zu welcher Zeit, durch welcke Stelle, Ì welden Beträgen und zu welchem Kurse S Huldvershreibungen ser Anleihe ausgegeben werden follen, steht dem Reichskanzler zu. In der dem Gesetzentwurf beigegebenen Begründung Nrd nachstehendes ausgeführt : } Nachdem seit Jahren in den dem Schußzgebiete Togo benachbarten lischen und französischen Kolonien (der Goldküste und Dahomey) Bau von Eisenbahnen energisch in Angriff genommen worden muß au deutscherseits mit dem Bau einer Inlands- vorgegangen werden, wenn der jeßige günstige Stand wirtshaftlihen Verhältnisse des Schutzgebiets erhalten d weiter entwidelt werden soll. Vor allem drängt der sola, welhen die vom folonialwirtshaftlihen Komitee seit drei Uhren eingeleiteten Versuche mit Baumwollkulturen gehabt haben, 1 alsbaldigen Bau einer Eisenbahn von Lome nah Palime in i Bezirk Misahöhe, da eine solhe Bahn die unerläßliche Vorbe- igung für eine rationelle Weiterentwicklung und Ausnüzung der umwollfultur ist. An dem Gedeihen der leßteren aber hat nit t das Schutzgebiet Togo, sondern auch das Mutterland selbst ein tborragendes, nationalwirtschaftlihes Interesse. N L lber abgesehen von diefen {wer wiegenden Gründen, rect- Btigt auh die biéherige Entwicklung der wirtschaftlichen Verhält- he Togos, welche zur finanziellen Selbständigkeit des Schußtzgebiets führt hat, den Bau einer Inlandsbahn. Das Schußtzgebiet wird, n niht ganz ungünstige, außerhalb jeder Berehnung liegende Ver- [tnisse eintreten, auf die Dauer in der Lage sein, leine Ausgaben è eigenen Einnahmen zu bestreiten, ohne eine Beihilfe des Reichs in pru zu nehmen. Vorausseßung dieser Annahme ist allerdings, ß die für größere produktive Anlagen erforderlichen Kapitalsauf- dungen niht unmittelbar aus den laufenden Einnahmen, sondern Ÿ außerordentlihen Mitteln gedeckt werden. Wenn aber, wie im liegenden Fall, die zur Verzinsung und Tilgung ‘einer Anleihe er- derlichen Beträge aus den eigenen Einnahmen eines Schutgebiets [ritten werden können, so wird diesem der Weg der Anleihe zur bung und Ausgestaltung seiner wirtscchaftliGzen Verhältnisse nicht Nl abgeschnitten werden dürfen. Nah Prüfung aller einshlägigen Fragen erscheint es am zweck- lasten, die Mittel zum Bau der als notwendig erkannten Eisen- dnlinie Lome—Palime auf dem Wege der Anleihe zu beschaffen. ! finanzielle Lage des Schutzgebiets ermöglicht dies, ohne daß für tiinsung und Amortisation ein Zuschuß des Reichs in Anspruch ommen wird. Es sind deshalb alle Vorbereitungen getroffen en, um im Einverständnis mit den Interessenten des Schutzgebiets bst alébald diejenigen Zollerhöhungen eintreten zu lafsen, Deren genis nach dem durchscnittlihen Ertrag der leßten drei Jahre ‘net ausreichen wird, um Zinsen und Amortisation zu deken. , Da es sich um eine Bahn von 122 km Länge handelt, deren ‘amtlosten nah dem auf Veranlassung des Kolonialwirtschaftlichen mitees aufgestellten, amtlih nahgeprüften Projekt bei einer Spur- le von 75 ecm rund 8 Millionen Mark betragen, so ist die Auf- ne einer. Anleihe in dieser Höhe erforderli. Am günstigsten er- int nah Lage der Verhältnisse die Form einer 3ckprozentigen An- he mit Neichsgarantie, deren Tilgung in 30 Jahren zu erfolgen hat. tr Etat des Schutzgebiets wird dadur für Verzinfungund Amortisation

G

Finanzlage Togos auch die Aufnahme einer Anleihe ohne Reichs- garantie, lediglih unter Garantierung durch die Zolleinnahmen des Schußgebiets möglih. Eine solhe Anleihe würde aber mit Gas höheren Zinsfuße ausgestattet werden müssen und infolgedessen das Schußgebiet mit rund 50000 6 jährlich stärker belasten. Au Gründen der Sparsamkeit empfiehlt es sich deshalb, der Moe durch Gewährung der Reichsgarantie einen erhöhten inneren Wer zu geben. : ,

Bezüglich der Verwaltung der Anleihe und der Kontrolle der- selben erscheint die Anwendung der für Reichsanleihen Magen Vorschriften der Reichs\{huldenordnung vom 19. März 1900 ¡wecks entsprechend.

Statistik und Volkswirtschaft.

Die persönlichen Verhältnisse der 1902/3 in Preußen der Fürsorgeerziehung überwiesenen Minderjährigen und der Familien, aus denen sie stammen.

Auf Grund des Geseßes vom 2. Juli 1900 find im ¡weiten Jahre seiner Wirksamkeit, in der Zeit vom 1. April 1902 bis zum 31. März 1903, wie in Nr. 78 des „Reichs- und Staatsanzeigers vom 31. März d. J. mitgeteilt wurde, 6196 Minderjährige (gegen 7787 im Vorjahre) der Fürforgeerziehung überwiesen worden. Von diesen waren nach der im Ministerium des Innern bearbeiteten „Statistik über die Fürsorgeerziehung Minderjähriger und Über die Zwangserziehung Jugendlicher für das Rechnungsjahr 1902 5149 oder 83,1 9/% (i. Vorj. 6445 oder 82,7%/o) cheli ch und 1047 oder 16,9 /o (1342 oder 17,30%/%) unehelich geboren. Die Unehelihen waren im Berichtsjahre an der Fürsorgeerziehung im Verhältnis zu den Ehelichen geringer beteiligt, als im Borjahre, was wohl seinen Grund darin hat, daß gleih im ersten Jahre die Fürsorgetätigkeit ih auf die Unehelichen besonders gerihtet und unter ihnen aufgeräumit hat. Trotzdem ist auch in diesem Jahre der Anteil der Unehelichen au der Fürsorgeerziehung mindestens dreimal so groß wie ihr Anteil an „der gleichalterigen Bevölkerung, und „diese Tatsache“, wird. dazu Gs “g riht des Ministeriums des Innern bemerkt, „drängt aufs neue go, der Erziehung und Beaufsichtigung der Unehelichen eine größere Sorgfalt zu widmen, wenn man nicht an D gee none das Doppelte und Dreifache von dem für sie aufwenden will, wodurch threr Verwahrlosung hätte vorgebeugt werden fönnen“. Die Unehelihen waren unter den Fürsorgezöglingen, deren leßter Wohnort Gemeinden bis zu 2000 Einwohnern waren, verhälfnis- mäßig stärker vertreten als unter den Fürsorgezöglingen der größeren Gemeinden. Dies deutet darauf hin, daß in den kleinen Gemeinden durch mangelnde Fürsorge die Unehelichen mehr gefährdet find als in den größeren. Die weiblichen Unehelithen stellen eine VeN Ea arößere Zahl zu den Zöglingen als die männlichen, und ¿war in in Gemeinden von 5000 und mehr Einwohnern eine größere als in den fleineren Gemeinden. „Das heifit: die weiblichen Unehelicher ver- fallen in den größeren Gemeinden eher als in den kleineren der Un- zut, dem Anfange, und der Gewerbsunzuht, dem Ende der Ver- ) fung.“ 4 A Rel igionsbefkfenntnisse nah waren 3964 oder 64 o der Ueberwiesenen (im Vorjahre 4877 oder 62,6 9/0) evangeli, 2203 oder 35,690 (2863 oder 36,8 9/0) katholisch, 23 oder 0,4 L ELCIE oder 0,5 9/0) Juden und 6 (10 oder 0,1 9/0) Bekenner anderer O Nach den leßten Volkszählungsergebnissen waren in Preußen 63,3 9/9 der Gesamtbevölkerung evangelisch, 35,1 9/o fatholish, 1,19% Juden und 0,5 9/9 andersgläubig. Das Verhältnis der evangelischen und der fatholishen Zöglinge zur Gesamtzahl der Ueberwiesenen entspricht demnah dem Verbältnis der Anhänger dieser beiden Konfessionen zur Gesamtbevölkerung. 4 : D Mea hun g vor der Ueberweisung hatten 4462 oder 72 “/o (1901/2 68,7 9/6) der Zöglinge ohne Unterbrehung im Glternhaufe, 1734 oder 28 (31,3) 9/6 în fremden Familien, bei Verwandten, in Anstalten oder auch zum Teil im Elternhause und zum Teil bei Bers wandten oder fremden Leuten oder in Anstalten erhalten. 1313 Zög linge oder 21,2 (22,2) 9%/ waren einmaligem oder bterem TBecel zu der Erziehung unterworfen. Die allgemeine Statistik bietet hierfür keine vergleihbaren Zahlen; aber da die Zahl En in der Gesamtbevölkerung, die dauernd oder abwechselnd außerhalb B eigenen Familie erzogen werden, verschwindend gering ist, [egt der Vene Prozentsatz dieser Fürsorgezöglinge wieder die Notwendigleit dar, der Erziehung der außerhalb der Familie stehenden Minderjährigen eine fondere Fürsorge zuzuwenden. E 2 dd - po “den 6196 Fürsorgezöglingen waren 65 männliche und 71 weiblihe (im Vorjahre 287 und 297) noch n iht \ ch ul pflihti g, 2525 männliche und 993 weibliche (3295 und 1467) \{chulpflichtig, 1543 männliche und 999 weiblihe (1367 und 1114) \hulentlassen. Im Verhältnis zur Gesamtzahl der Zöglinge hat die Dahl der in vorschulpflihtigem und der im s\chulpflihtigen Alter Meh nden abgenommen, die der sculentlassenen dagegen jugenonmen die Steigerung beträgt bei beiden Geschlechtern etwa 10 /o. Von den \culpflihtigen und den \{ulentlassenen Zöglingen_ hatten yor der Ueberweisung 5969 die Volksschule, 20 hatten höhere Schulen, 19 Privat-, 5 Anstalts\{hulen nd. Ae Me E eue bei 3229 ar der Schulbesuh regelmäßig, bei 2784 unregelmäßig. : : war d E b T t P Alter (von 12 bis 18 Zahren) standen 2775 (im Vorjahre 2811) männlihe und 1411 (1655) weib- lie, insgesamt 4186 (4466) Zöglinge. Darunter LaNTen fih 1232 Knaben und 412 Mädchen (i. Borj. 1444 L E ) im \chulpflichtigen Alter; von diefen hatten 462 Kna en und 81 Mädchen! oder 37,0 und 196, 9% (i. Borj. 479 Kn. und 78 M. oder 33,2 und 14,49%/6 dieser Altersklasse) bereits gerichtlicheStrafen erlitten. Bon den \chu lentlassenen Zöglingen waren 1218 männlihe und 403 weibliche oder S A 40,3 9/0 (i. Vorj. 1057 m. und 437 w. oder (0 und Is 0) J9on gerihtlich bestraft. Mit Gefängnis (allein oder daneben no h mit Haft bezw. Verweis) waren 308 männliche und 43 weibliche (i. Vor. 313 und 56) \{hulpflichtige und 1075 iännliche_ und 289 e (i. Vorj. 933 und 8306) schulentlasjsene Zöglinge vestraft. Die Zahl der überhaupt Bestraften hat gegen das Vorjahr im Verhältnis zur Gesamtzahl sowohl bei den I als au bei den schulentlassenen Zöglingen noch P. ae gegen zeigt sich“ bei den SOMAN Eigen ine Abnahme der e Se- fängnis Bestraften; bei den Mädchen isl deren Zahl von d A 53,1 9% gefallen. Vielleicht darf dies {on als der eb E f ir- kung des Fürsorgeerziehung8ge|eßzes auf die strafrechtlihe L chan lung der Jugendlichen betraGtet werden. Immerhin ist noch eine größere Anzahl der Zöglinge 3 und 4 mal mit Gefängnis bestraft wor s Unter den s{ulpflichtigen Zöglingen war etner mik 1 Jahr un 3 Monaten Gefängnis wegen Einbruchdiebstahls und g rrmid, a 13jähriger Knabe war {hon 3 mal mit Gefängnis und einmal mi Das L Lten Neigungen waren von den im Berihhtsjahre f Fürsorgeerziehung überwiesenen Zöglingen 1769 oder 42,8 9/9 (von un im Vorjahre überwiesenen 2000 oder 40,4 0/9) der männlichen n 1114 oder 54 9/0 (1174 oder 41,4 0/9) der weiblichen ergeben. Relativ hat die Zahl der mit \{lechten Neigungen behafteten Zöglinge ¡u- genommen, am meisten die der weiblichen, die von 41,4 auf E /o ges stiegen ist. Bei den männlichen Zöglingen überwiegt die Landf TEREE der 1510 oder 36,5 09/0] ergeben, bei den [Oa enen, „weib- lichen die Unzuht, der 657 oder 65,89% verfallen waren; (Bebam 7,6 9% waren s{chon wegen Gewerbsunzucht oder Uebertretung sitten- polizeiliher Vorschriften bestraft, 61 hatten bereits geboren oder „Oen ihrer baldigen i pier gh entgegen. Bon den \{hulpflihtigen Mädchen en 121 der Unzucht ergeben. ; ; i E oder 10,19% der Fürsorgezöglinge (im Vorjahre 831 oder 10,7 9/6) waren in geistiger Hinsicht nicht nal, As oder 15,7 9/6 (i. Vorj. 1331 oder 17,109/o) mit körperlichen Gebrechen

Grheblih zahlreicher sind die geistig minderwertigen Zöglinge, die von Alkoholikern abstammen. Die Zahl der geistig nit normalen Zög- linge hat gegen das Vorjahr um 206 abgenommen, die der förperlih defekten um 357. Die Abnahme ist vielleicht auf eine bessere Fürsorge der Schulbehörden (Errichtung von Klassen für geistig Minderwertige) und der Armenverbände zurückzuführen; immerhin ist ihre Zahl noch sehr erheblich. is 0 E, 2,19% (im Vorjahre 143 oder 1,8 9%) der Zöglinge hatten Vermögen, darunter aber nur 7 ein solches, das zur Deckung der Kosten der Fürsorgeerziehung herangezogen werden konnte. , Ueber die 5498 Familien, aus denen die 6196 der Fürsorge- erziehung überwiesenen Minderjährigen stammen, die Umgebung, in der sie aufgewachsen sind, und die sozialen Einflüsse, die auf sie ein- gewirkt haben, entnehmen wir dem Bericht des Ministeriums des Innern die folgenden Mitteilungen. 977 oder 15,8 9% der Zöglinge hatten vor dem 6. Lebensjahre, 1023 oder 16,5 %/9 zwischen dem 6. und 12. Lebensjahre den Vater oder die Mutter oder beide Eltern verloren; 695 (11,2 9/6) hatten einen Stiefvater, 541 (8,7 9/5) eine Stiefmutter, 19 (0,3 9%) Stiefeltern; 1885 (30,4 9/0) waren bevor- mundet, 196 (3,2 9/6) in Pflegschaft. Rechnet man die 310 getrennt lebenden und die 118 geshiedenen Elternpaare zu den dur den Tod gestôörten Familien hinzu, fo stammen 2428 (im Borjahre 3641) Zöglinge aus zerstörten Familien. Die geringe Zahl der Vollwaifen (82) läßt darauf schließen, daß die Waisenpflege im großen und ganzen ihre Schuldigkeit tut; dagegen weist die große Zahl der unter Vor- mundschaft oder Pflegschast stehenden Zöglinge darauf hin, daß die Vormundschaft den Kindern nicht den erforderlißen Schuß gewährt hat. Vielleicht deutet das wenn auch geringe Herabgehen der Prozentzahl der bevormundeten und der in Pflegschaft stehenden Zöglinge an, daß die Bestrebungen, die bormundschaftlihe Tätigkeit wirksamer zu gestalten, die Waisenräte über ihre Nechte zu belehren und zur Ausübung ihrer Pflichten anzuhalten, anfangen zu wirken. - 2241 Zöglinge stammen aus Familien, deren Grnährer in der Industrie, dem Bergbau, Hütten- und Bauwesen tätig waren ; 1804 sind Kinder von Eltecn, die ihren Unterhalt _durh Lohnarbeit weselnder Art erwarben, und 454 aus Familien, die im Handel und Verkehr tätig waren; das sind in8gesamt 4499 (72,6 9/6, im Vorjahre ch erle g s l n2ge! 4 / n PonA 79,3 9/0) Zöalinge, die aus industriellen, Handels- und Verkehrsfreisen stammen. Diesen stehen nur 878 (1429/0, im Vorjahre 12 9/0) Zöglinge aus landwirtschaftliten Kreisen gegenüber. Von Almosen lebten die Eltern von 83 Zöglingen. Bei 205 der Fürsorgeerziehung überwiesenen Minderjährigen war der Beruf der Eltern niht zu ermitteln. Vergleicht man diese Zahlen mit denjenigen der Berufss\tatistik von 18%, fo zeigt fich, daß die gewerblichen Kreise einen viel höheren Prozentsaß zu den Fürsorgezöglingen stellen (72,6 °/o), als ihr Anteil an der“Gesamt- bevölkerung beträgt (53,7 0/0), die landwirtschaftlichen Kreise dagegen einen weit geringeren (14,2 zu 35,3 9/0). Gegen das Vorjahr hat jih jedoch eine leise Verschiebung zu Ungunsten der landwirtschaftlichen Bevölkerung geltend gemacht, indem die Zahl der Zöglinge aus land- wirtscaftlihen Kreisen von 12 auf 14/2 9/9 gestiegen ist; an diefer relativen Steigerung is jedoch nicht so sehr die Bevölkerung der Landgemeinden wie die der kleineren Städte beteiligt. Nah der sozialen Stellung gehörten die Eltern von 843 Zöglingen zur Gruppe der Selbständigen, die von 5065 Zöglingen zu den Unjelbständigen in ihrem Berufe. Aus 364 Familien wurden im Berichtejahre je 2 Zög- linge, aus 90 Familien je 3, aus 32 Familien je 4, aus 7 Familien je und aus 6 Familien je 6 Zöglinge der Fürforgeerziehung überwie|en. „Man kann wohl annehmen“, wird zu diesen Zablen im Bericht des Ministeriums des Innern bemerkt, „daß in den Familien, aus denen 2 und mehr Kinder in Fürsorgeerziehung genommen find, die Ursache der Verwahrlosung in wirtshaftliher Not der Eltern gelegen hat, deren Beseitigung Aufgabe der Armenpflege gewesen wäre. Durch Uebernahme der Kinder in die Fürsorgeerziehung werden die Eltern so weit entlastet, daß die Armenpflege überhaupt niht oder nicht mehr einzugreifen braucht; die Kosten der Armenpflege find auf den Staat und die Kommunalverbände abgewälzt.“ In fast der Hälfte (45,1 9/0) der 5498 Familien, aus denen die 6196 Fürforgezöglinge stammen, sind Vater oder Mutter oder beide Eltern gerichilih bestraft. Die Väter waren an der Auf- lehnung gegen die Nehtsordnung mehr als doppelt fo stark beteiligt wie die Mütter. In 1688 (30,7 9/0) Familien hatten Bater oder Mutter oder beide Eltern shlechte Neigungen ; unter denen der Väter nimmt die Trunksucht den ersten Platz ein (1154 oder 89,8 0 0), unter denjenigen der Mütter die Unzucht (404 oder 52,3 9/0). Bei 161 Familien ift geistige Minderwertigkeit des einen oder anderen Esternteils angegeben. Fast die Hälfte der Zöglinge stammt aus Familien mit 5 und mehr Kindern; und in 185 derselben find davon 5 und mehr gestorben. In 734 Familien waren eins oder mehrere Geschwister bestraft, in 123 die Shwestern der Gewerbsunzuht ergeben. Bon den im Berichtsjahre überwiesenen 6196 Zöglingen find vor ihrer endgültigen Unterbringung 18, nach derselben 20, zusammen 38 entweder durch Tod oder dur Aufhebung der Fürforgeerziehung in Abgang gekommen, sodaß am 31. März 1903 6158 Zöglinge. übrig blieben.

Zur Arbeiterbewegung.

Die dem Zentralverbande der Maurer angeschlossenen Pugzer Berlins und der Vororte hielten der „Voss. Ztg. i zufolge gestern eine öffentliche, stark besuchte Versammlung ab, die folgenden Antrag annahm: „Von Mittwoch, den 6. d. M, ab be- trägt die Arbeitszeit der Pußer acht Stunden; die Arbeit muß auf allen Bauten Berlins und der Vororte um 5 Uhr Abends beendet sein. Sollte es auf einzelnen Bauten zu ernstliden Streitigkeiten kommen , ift dem Bureau sofort Mitteilung zu machen. Eine Kommission von 20 Mitgliedern hat bis Ende dieser Woche sämtliche Bauten Berlins und der Vororte zu kontrollieren, ob obiger Beschluß überall zur Durchführung gelangt ist. Das Er- gebnis wird Sonntag, 10. d. M., in einer Mitgliederversammlung festgestellt, die event. weitere Schritte beschließt. O i

Au im Spandauer Baugewerbe ift, wie die Deu [he Warte“ mitteilt, eine Lohnbewegung im Gange Außer den Malern sind dort die Maurer und Zimmerer mit einem neuen Tarif hervorgetreten; sie fordern 65 S Stunden- lohn (gegen 55 im Vorjahre) und den Neunstundentag statt der bisherigen zehnstündigen Arbeitszeit. Der aus den Znhabern der Baugeschäfte bestehende Arbeitgeberbund hatte dagegen beschlossen, vom 1. April ab den Maurern und Zimmerern 60 Stundenlohn zu gewähren, die zehnstündige Arbeitszeit aber beizubehalten. A

Sämtlihe Bauhandwerker der drei Me E haven, Lehe p Mer d: J wie „W. T. B.“ meldet,

stern morgen in den Ausstand getreten. i A Wien sind nah einem Telegramm desfelben Bureaus etnige Hundert Stuckaturarbeitergehilfen in den Ausftand getreten ; sie fordern achtstündige Arbeitszeit und eine Lohnerhöhung. L

In Livorno droht, wie die „Voss. Ztg.“ erfährt, ein allgemeiner Ausstand der Hafenarbeiter auszubrehen, da deren Forderung einer Lohnerhöhung abgewiesen worden ist.

Land- und Forftwirtschaft.

Weinernte Jtaliens im Jahre N L

Die vorjährige Weinernte Italiens hat nach amtiliher Ver- öffentlihung gas 35,1 Millionen h1 gegen 41,4 Mill. hl im Jahre 1902 und 44,1 Mill. h1 im Jahre 1901 ergeben. An diesem Ausfall waren, mit Ausnahme der neapolitanischen Provinzen „und der FInseln Sardinien und Sizilien, mehr oder minder alle Landesteile beteiligt. Geradezu eine Fehlernte hatte Oberitalien zu verzeichnen, das nur 6,4 Mill. h1 gegen 10,0 Mill. h1 und 11,8 Mill. h]1 in den beiden Vorjahren erzielt hat; am schwersten wurden die piemonte- sishen Weinberge betroffen. Mittelitalien hat 10,7 Mill. hl gegen 13,1-Mill. h1 und 15,5 Mill. hi1 geerntet, Süditalien 11,5 Mill. hl gegen 13,4 Mill. hl und 10,7 Mill. 11, die Inseln lieferten 6,3 Mill. h1 gegen 4,7 Mill. hl und 6,0 Mill. þ1 in den beiden Vorjahren. In

Mängeln, darunter 349 (504) mit dauernden Gebrechen be- gor Mas sie: Zöglinge sammten aus Familien, in denen der

t der Summe von 435 000 X jährli belastet, die durch die oben Mbnte Zollerhöhung reihlih gedeckt werden wird. An sich wäre bei der

Nater ‘oder die Mutter geisteskrank, geistes{chwach oder epileptisch war.

den für die Weinausfuhr nah Deutschland vornehmlich in Betracht