teilnehmer wachrufen müßten, so sage ih: es ist das ein Verdienst des Reichstags, denn die Veteranen haben ein Recht auf Beihilfen. Die ¡2 loribas der Geseße ist heute viel zu streng egen die Kriegsteilnehmer. Es werden namentli} von den unteren íInstanzen Ansprüche zurückgewiesen, die ein gutes Recht darstellen. Daß die Kriegsteilnehmer vor der Zeit ihre Arbeit einstellen fönnten mit Rücksicht auf die Beihilfe, glaube ich nicht. Der Staatssekretär übersicht ganz, daß es sich da nur um 120 M jährli handelt. Die Hauptbedeutung der Resolution beruht im Geseg. Die Verhältnisse liegen heute anders als 189%, wo man nur eine kleine Zahl beteiligen und die Ueberschüsse des Fnvalidenfonds verwenden wollte. Heute sind die Kriegsteilnehmer in dem Alter, wo sie zum größten Teil erwerbs- unfähig find. Man darf ihnen nicht mehr zumuten, daß sie ärztliche Zeugnisse für ihre Erwerbsunfähigkeit beibringen. Ein Mißbrauch ist nicht mehr zu besorgen. Daß aber, wie die Resolution des Grafen von Oriola will, die Unterstüßungen nur denjenigen Personen gezahlt werden sollen, die dringend bedürftig find, würde eine Verschlehterung gegenüber dem jeßigen Sens sein, das eine dringende Hilfs- bedürftigkeit nicht fennt. iese Bestimmung würde auh zu einer \{chärferen Handhabung dur die Behörden führen, wie sie heute \{chon vorhanden ist. Eine Armenunterstüßung soll die Bei- hilfe niht sein. Was die Deckungsfrage betrifft. so halten meine Freunde die Wehrsteuer für den besten Weg, niht etwa die Reichs einkommensteuer. Im preußischen Abgeordnetenhause ist ein Antrag gestellt worden, der noch über diese Resolution hinausgeht. Es handelt fi hier nicht um eine Finanzfrage, sondern um eine hren- frage; hier darf nicht geknausert werden. Das würde nur böses Blut machen. Jh hoffe, daß der Bundesrat si seiner Verantwortung bewußt ist und so schnell als möglich eine Abhilfe bringt.
Abg. von Oldenburg (d. kfons.): Es kommt gar nit darauf an, ob Abhilfe durch den Antrag des Grafen von Oriola oder den Antrag Nißler geschieht, sondern lediglich darauf, daß möglichst schnell und möglichst bald vollständige Hilfe gebracht wird. Wir betraten dies ebenfalls als eine Ehrenpfliht, und wenn auch der Stand der Reichöfinanzen nicht sehr glüdlih ist, so hat doch ein großer Teil unseres Vaterlandes gar kein Verständnis dafür, daß hier nichts auf- gewendet wird, während man beispieléweise 4 Millionen übrig hat für eine Weltaus\tellung in Amerika. Es ist mir immer von außerordentlichem Wert, wenn einmal ein Gedanke hervortritt, in
dem ih die Parteien des Reichs einig sind und auf einem Boden Mir persön-
der Entschließung und des Gmpfindens zusammenstehen. l li is es ziemlich gleichgültig, ob. wir mt den Sozial- demokraten hier einig sind, daß wir aus verschiedenen Empfindungen heraus hier einmal für daselbe einstehen. Wenn die Sozial- demokraten auch eine mildere Tonart aushlagen und eine Mauserung mehr zum Nationalen vornehmen, | weiß der, der sie aus der Nähe kennt, doch, daß, wenn auch einmal eine solche Verwandlung eintritt, ihr Herz dasselbe bleibt. Eine Schwierigkeit bei der vorliegenden Frage ist die Bemessung des Grades der Bedürfttgkeit. Dieser is in der Stavt sehr viel leichter festzustellen als auf dem Lande. Ich- bin durchaus damit einverstanden, daß das Work „dringend“ gestrichen wixd, und halte es mit dem Abg. Dr. Arendt für besser, einen festen Satz von etwa 600 M Einkommen einzuführen. Es läßt sich tatsählih sehr schwer feststellen, wann die Bedürftigkeit eigentlich eintritt. Bei uns auf dem Lande lassen wir die Leute, wenn sie in einen Zustand kommen, in dem sie shwere Arbeiten nicht mehr verrichten können, sehr oft die Art ihrer Arbeit wechseln, stellen sie aber niht s{lechter in ihren Bezügen. Sie behalten troydem, was sie haben. Ich habe Leute von 70 Jahren, die dauernd auf dem- selben Stand des Verdienstes stehen, wie fle ihn gehabt haben, als sie in ihrer vollen Kraft und vollen Arbeit waren. Da heißt es dann oft, jemand ist nicht hilfsbedürftig, weil wir ihm Raturalbezüge belassen, während er tatsächlich Anspru auf die Beihilfe hat. Darum halte ih die Festsegung einer gewissen niedrigen Grenze von 600 a für wünschenswert. Wir alle werden und können stolz sein, wenn wir uns auf dem Boden des Patriotismus zusammenstellen fönnen, und wenn es uns gelingen sollte, au das Reelle zu erreichen, daß denjenigen, die die großen Zeiten geschaffen haben und auf deren Knochen das Deutsche Reich errichtet ist, ihr Recht zu teil wird. Abg. Dr. Potthoff (fr. Vgg.): Auch wir werden alles tun, was eine Erweiterung der Bezüge der SFnvaliden zur Folge hahen kann. Ein Einkommen von 600 A wird für Veteranen mit fehr großer Familie nod etwas zu dürftig sein. Es werden über- einstimmende allgemeine Grundsäße für die Auslegung der Be- stimmungen aufgestellt werden müssen, da sonst die einzelnen Ver- waltungsorgane in ihren Ansichten weit auseinandergehen. Wir bitten, daß mit dem größten Wohlwollen verfahren werde, und daß man in allererstec Linie an die denkt, welche bisher zurückgewiesen
worden sind.
Abg. Prinz zu Sch{önaih-Carolath (nl.): Den Abg. Grün- berg, der gemeint hat, der Reichstag habe in dieser Frage nichts erreiht, und er hätte mehr darauf dringen sollen, daß etwas geschehe,
“möchte ih darauf aufmerksam machen, - daß die 114 Millionen im Etat der beste Beweis dafür sind, daß die Wünsche des Reichstags von den verbündeten Regierungen berücksichtigt find. Wenn auch nach der Mitteilung des Staatssekretärs die bezugsberechtigten Veteranen binnen furjer Zeit im Besiß der Beihilfen sein werden, so find dies doch immer nur diejenigen, die auf Grund der gegen- wärtigen Bestimmungen es endlih erreicht haben, vorgemerkt zu werden, denen es gelungen ist, ihre dauernde gänzliche Erwerbsunfähigkeit nadzuweisen. Es gibt aber außerdem eine große Reihe von Veteranen, die auch beihilfsbedürftig sind, denen es aber nit möglich ist, ihre völlige Erwerbsunmöglichkeit und ihre Unterstützungsbedürftigkeit nadch- zuweisen. Deshalb halte ih die Annahme der Resolution für außer- ordentlih wünshenêwert und notwendig. Es ist geradezu traurig, zu welhen lächerlihen Folgen die gegenwärtig geltenden Be- stimmungen führen. Mir ist der Vorschlag, eine Grerze von 600 zu schaffen, sebr \ympatis, weil dadur eine gleichartige Behandlung seitens der verschiedenen Nerwaltungsbehörden ermöglicht wird. Der Nachweis, daß die Kränklichkeit im ursächlihen Zusammenhang mit dem Feldzug steht, ist ganz undenkbar und hat {hon viel Aergernis und viel bôses Blut gemaht. Schon das beweist die Notwendigkeit einbeitliher Grundsäße. Ich glaube nit, daß die 120 #4 Beihilfe geeignet sind, die Begehrlichkeit anzuregen. I habe die gegenteilige Erfahrung gemacht, und wenn man an die Plackereien denkt, die dazu gehören, um fi diese Rente endlich einmal zu erwerben, so wird man das verständlih finden. Die Resolution wird wenigstens den Weg bahnen zu einer Besserung der Situation, und gerade hier gilt der Say: doppelt gibt, wer s{hnell gibt.
Abg. Werner: Es muß volle Arbeit gemacht werden, und ih hoffe, daß die Resolution möglist einstimmig dngegommen wird, Die Veteranen müssen aus ihrer jeßigen Unsicherheit befreit werden. Es ift ein unwürdiger Zustand, daß fie in vielen Fällen auf die Armenunterstüzung der Gemeinden angewiesen find. Außerdem muß es Grbitterung hervorrufen, wenn der eîne Kriegsteilnehmer eine Bei- hilfe bekommt, der andere nicht.
Abg. Itschert (Zentr.): Um die gewünschte Ginstimmigkeit, von der der Vorredner sprach, zu erzielen, habe ih namens meiner Partei zu erflären, daß wir für die Resolution stimmen werden. bin auch in der Lage, dem Staatssekretär denselben Dank auszusprechen wie die anteren Redner. Ob es notwendig ist, für die Unterstützungs- bedürftigkeit ein bestimmtes Einkommen anzu eben, will ich âblip gestellt Fin lassen. Mögen die verbündeten églerungen recht bald vorgehen, ehe noch der größte Teil der Kriegsteilnehmer zur großen Armee abberufen ist. '
Damit schließt die Diskusfion.
Die Resolution des Abg. Grafen von Oriola wird unter Streichung des Wortes „dringend“ nach dem Antrage Arendt einstimmig angenommen.
Darauf wird der Etat des Neichsinvalidenfonds un- verändert genehmigt.
Bei den laufenden Kosten der Verwaltung des Reichs- heeres hat die Budgetkommission eine Reihe von Abstrichen vorgenommen und unter anderen eine Anzahl von Osffiziers- stellen nur noch für ein halbes Zahr bewilligt. Jm ganzen beträgt der Abstrih 1345 000
n (Zentr.), Dr.
Ein Antrag der Abgg. Dr. Sp
Paasche W und Sen ofen will die Gesamtforderung des Cine an Oberleutnantstellen, nämli 32 statt 19, bewilligt wissen.
Referent der Kommission ist der Abg. Graf von Oriol a.
Abg. Payer (d. Volksp.): Die verbündeten Regierungen haben dem verschiedentlich ausgesprochenen Berlangen des Reichstags, die ostasiatishe Brigade zurückzuziehen oder wesentlih zu vermindern, nit entsprochen. Bei den erheblichen Mitteln, um die es sih hier handelt, hat der Gedanke nahe gelegen, durh energischere Mittel als bisher auf die Entschließung der Regierung einzuwirken. Wären in der Kommission entsprehende Anträge gestellt worden, so wären sie keines- wegs aussichtslos gewesen. Wir haben aber von der Stellung solcher Anträge abgesehen, weil wir meinen, daß die gegenwärtigen kTriege- rishen Verwickelungen in Ostasien uns eine Reserve auferlegen. Die Kommission haf {ich darauf beshränkt, Abstriche vorzunehmen. Wenn wir unsere Resolution wegen möglichst \chneller Rückherufung der Truppen im Plenum nicht noch einmal aufnehmen, so wollen wir damit keineswegs auf diesen Anspruch verzichtet haben. Wir wollen damit auch keineswegs die Passivität der verbündeten Ne- gierungen gutgeheißen haben, noch weniger wollen wir anerkennen, daß dur die gemachten Abstriche im Etat die Sparsamkeit auf das Maß gebracht ist, das wir für erforderli halten; aud wollen wir dem provisorishen Charakter der Besaßung den Stempel des Ständigen nicht aufdrücken. Endlich wollen wir unsere Abneigung gegen eine Kolonialshußtruppe bei dieser Gelegenheit auf das entschiedenste zum Ausdruck bringen.
Staatssekretär des Auswärtigen Amts Dr. Freiherr von Richthofen:
Ich glaube, daß, wenn der Herr Vorredner von einer Passivität der Reichsregierung in der Zurückberufung der ostasiatischen Truppen gesprcchen hat, dies der Sachlage nicht entspricht. Die Negterung hat im Verlauf von verhältnismäßig kurzen Fristen die ostasiatishe Be- satßung von 20 000 Mann zunächst auf 4800 und dann auf 2600 re- duziert. Ich glaube, daß da von einer Passivität nicht die Rede
sein kann.
Sodann kann ih dem Herrn Vorredner gegenüber bestätigen, wie es ja auch in der Budgetkommission gesagt worden ist und wie es in der ganzen Gestaltung dieses Etats zu Tage tritt, daß die ostasiatische Besaßungsbrigade niht als etwas Dauerndes, sondern als etwas Temporäres gedacht ist. Im übrigen glaube ich, daß die Enderklärung des Herrn Vorredners, die Rückberufung sei zur Zeit niht opportun, wohl auc die volle Rechtfertigung für die Regierung . dafür in sih schließe, daß sie es im vorigen Jahre nit für angezeigt erachtet hat, die Besatzungsbrigade noch um ein weiteres zu vermindern.
Es geht noch ein Antrag des Abg. Freiherrn von Nicht- hofen-Damsdorf (d. kons.) ein, der über den Antrag Spahn in einigen Beziehungen hinausgeht.
Abg. Freiherr von Richthofen „Damsdorf: Meine politischen Freunde find von der Ueberzeugung durhdrungen, daß es niemandes Wunsch sein kann, aus der Besaßungsbrigade eine ständige Einrichtung zu machen; aber der Zeitpunkt der völligen Zurückberufung kann nur allmählih kommen und nicht mit Gewalt herbeigeführt werden. Die Expedition hatte früher ganz andere Aufgaben zu kösen als heute; damals galt es, die Chre des deutshen Namens wieder- herzustellen und für die Interessen aller Kulturnationen einzu- treten. Die damalige Aufgabe ist glänzend gelöst; allen, die dabei mitgewirkt haben, vor allem auch dem verewigten General- feldmarshall Grafen von Waldersee, schulden wir dauernden Dank für ibre Tätigkeit. China brauht zur Erhaltung seiner Selbständigkeit eine moralishe Stüße; auch dazu ist die Erhaltung unserer Brigade in Ostasien notwendig. Weiter kann niemand voraussehen, ob nit Unruhen, wie sie der Anlaß der Expedition wurden, sich wiederholen fönnen. Darum muß die Brigade auch in der nötigen Stärke und mit den nötigen Mitteln ausgerüstet dort verbleiben. Diesen
weck verfolgen unsere Anträge, die über die Anträge Spahn zum Teil hinausgehen. Wir wollen die Offiziere für das ganze Jahr 1904 bewilligen und insoweit die entgegenstehenden Kom- missionsanträge bezw. den Antrag Spahn abändern. Wir sind ferner der Meinung, daß der Fortbestand der Verwaltung in Ostasien selbst gewährleistet fein muß, also auch die Bekleidungs- und Baubehörden dortselbst belassen werden müssen, da diese Dinge sich nicht von Berlin aus verwalten lassen. Eine finanzielle Bedeutung haben unsere Anträge eigentlih nicht, da das mehr zu Bewilligende nah weiteren Vorschlägen unserer Anträge an anderen Stellen ersvart werden foll.
Abg. Dr. Südekum (Soz.): Wenn man die Herren so hört, kann man wirkli nit glauben, daß wir uns in einer Finanzklemme befinden; mit fo unglaublicher Leichtigkeit werden uns hier Millionen- ausgaben zugemutet. Im Gegensaß zu dem Vorredner stehen wir auf dem Standpunkte, daß es nicht nur angängig, sondern sogar notwendig wäre, die Brigade einfa aufzulösen. Die Aufrecht- erhaltung der Neutralität wird niht sowohl als eine Stüye durch die ostasiatishe Brigade angesehen, als sie vielmehr zur Beun- ruhigung dient. Die fremden Kontingente müssen von China als Bd! im Fleische empfunden werden. Fn der Kommission hat mein dollege Ledebour immer wieder vergebens versuht, etwas Näheres über die internationalen Verträge zu erfahren, die Deutschland verpflichten, seine Brigade dort zu behalten. Nichtsdestoweniger richte ich auch hier wieder die Frage an den Staatssekretär des Aus- wärtigen Amts, ob er darüber Mitteilungen machen will. Wenn man auf dem Standpunkt des Abgeordneten der Rechten steht, dann genügt nicht eine solche kümmerliche Brigade, sondern dann müßte man ein oder zwei Armeekorps hinschicken. Was will man denn mit dieser Handvoll Leute für Unruben unterdrücken ? Zu einem ernsten Zwecke reihen fie nit aus, ledigli zu dekorativen 3wecken sind sie uns zu kostspielig. Es wird immer erzählt, die Leute aben es da draußen sehr shwer, sie müssen stets auf dem ui vive ftehen, wir müssen kostspielige Ginrichtungen treffen, um ihnen das Leben in jenem Lande auch nur erträglih zu machen. Man sagt, die Brigade fiaße auf dem Kriegs- fuß, und wir müßten den Offizieren Kriegskompetenzen auszahlen ; aber wir finden im Etat eine Position, nach der alles dies den Tat- fachen nicht entsprechen kann._ Fn der Erklärung zu dem Titel „Für Vorspann- und Transportkosten“ lesen wir: „Kosten infolge Heran- ziehung von Familien nach China 40 000 6“ Gs handelt sich hierbei darum den verheirateten Offizieren ihre Frauen nahkommen zu lassen. Wenn die Verhältnisse dort wirklich so s{lecht sind, wenn wir dort einen KriezHzulslan haben, so ist es ja geradezu eine Barbarei, die Frauen solher Gefährdun auszuseßen. Es i das aber auch gar nit der Fall. Es handelt sich da mehr um Kämpfe auf dem Lawn- Tennisplaß und Zusammenkünfte im Teehause, die man dort im Inter- nationalen Verbande veranstaltet, bei denen natürlich die Anwesenheit der Damen sehr erwünscht sein kann. Mit dieser Position is der beste Beweis geliefert, daß der ganze Gtat verdient, von uns gänzlich gestrichen zu werden.
Staatssekretär des Auswärtigen Amts Dr. Freiherr von Richthofen: Es ift zwar gerade niht meine Absicht, den Herrn Vorredner an- genehm zu enttäuschen ; aber aus sahlihen Gründen halte ich mich doch
seiner Rede von mir erwartet hat. Es besteht keinerlei ftaatsret- licher Zwang, die Okkupationsbrigade in derjenigen Stärke in China zu echalten, in der sie augenblicklich dort vorhanden ist. Es besteht eine Verabredung unter den militärischen Kommandanten über die Stärke dieser Truppen, und diese Verabredung geht von der Voraus- sezung aus, daß eben die Gesamtheit der Truppenzahl vorhanden sein müsse, um den fremden Okkupationstruppen in der Provinz T\cili ihre gegenwärtige Stellung zu wahren. Wenn der Herr Vorredner glaubt, daß diese Truppen zu einem rein dekorativen Zwecke dort sind, so muß ich sagen, daß dieser „rein dekorative Zweck“ sich in den lezten Jahren sehr bewährt hat. Ich glaube nicht, daß, weun die Okkupationttruppen überhaupt nicht dort gelassen worden wären, sondern wenn man sofort den Abmarsch der gesamten Truppen durh- geführt hätte, dann noch die Gesandtschaftswachen in Peking und der Aufenthalt der Fremden in der Provinz Tschili ausreichend gesichert wären.
Fm übrigen hat sih ja der Herx Abgeordnete mit einer etwas yorsihtigen Redewendung dahin au8gedrückt, daß er wünsche, daß die Okkupationsarmee möglichst bald von der Provinz Tschili abberufen werde. Ich glaube, diesen Wunsch teilt das gesamte Haus; aber ih glaube auch, daß es doch nur sehr wenige in diesem hohen Hause geben wird, die etwa den Rat geben wollen, die Okkupationsarmee jegt zurüzuziehen. Diesen Rat hat auch der Herr Abg. Payer in feiner Weise gegeben, und ih meine, daß wir, wenn wir im ver- gangenen Jahre etwa die Okkupationstruppen reduziert hätten, aus diesem hohen Hause mit vollem Rechte den Vorwourf über uns würden ergehen lassen müssen, daß wir den Gang der Ereignisse niht aus- reichend vorhergesehen hätten. (Bravo !)
Abg. Dr. Paasche: Für ernsthafte Verwickelungen reichen natürli die dortigen Besaßungstruppen niht aus, das haben wir aber auch niemals ‘gefordert. Wie die Lage gegenwärtig ist, müssen wir uns zufrieden geben; wir wünschen aber, daß möglichst bald die Marineverwaltung die Vertretung der dottigen Interessen über- nehmen wird. Die verbündeten Regierungen haben selbst erklärt, sie wären bereit, das eine Bataillon, die 670 Mann, die gegenwärtig in Tsingtau stehen, zurückzuziehen. Das wird man hoffentlich ret bald tun können. Unser ganzes Streben geht darauf, daß die finanzielle Belastung fo viel als S vermindert wird. Was jeßt durch den konservativen Antrag »inzugefügt wird, wird einge- bracht werden durch weitere Abstriche an den sachlichen Forderungen, fodaß also an dem, was die Kommission vorschlägt, nicht gerüttelt wird. Die Vertretung des konservativen Antrags glauben wir voll- kommen verantworten zu können, wenn auch tat\ächlich an Gehältern, Teurungszulagen usw. Summen au3gegeben find, die man in der heutigen Zeit vielleicht am allerwenigsten verantworten kann, wo wir gezwungen sind, im eigenen Lande zu sparen. Meine politischen Freunde sind also der Meinung, daß man im Augenblick nicht daran denken kann, wesentliche Aenderungen vorzunehmen, daß es aber für dringend wünschenswert erachtet werden muß, die Vertretung der Interessen in China der Marineverwaltung zu übertragen.
Abg. Ledebour (Soz.): Der Staatssekretär sprach von einer Verabredung der Kommandeure; es fommt uns aber darauf an, zu erfahren, ob jede einzelne Regiecung sich das Recht vorbehalten hat, jederzeit ihr Kontingent zurückzuziehen. Darauf hat er nichts erwidert. Besteht cine Verabredung oder nicht, daß die Regies rungen ohne gegenseitige Uebereinkunft ihre Truppen nicht zurüdck- ziehen dürfen? Es würde etwas Ungeheuerliches fein, wenn unsere Regierung sich so die Hände gebunden hätte. Wenn etwas uns veranlassen könnte, gegen die ganze Forderung zn stimmen, !o wäre es der von dem Schaßtsekretär in der Kommission ver- ratene Plan, die Besazungsbrigade künftig in das Ordinarium hinein- zubringen. Das läßt auf viel weiter gehende Pläne \chließen, als der ‘Reichötag gewollt kat. Bedenklich macht uns auch die Bemerkung des Nbg. von Nichthofen, daß die Besatzungsbrigade die Selbständigkeit, das Nückgrat der chinesischen Verwaltung bilden soll, um zu verhüten, daß China im gegenwärtigen Kriege aus seiner Neutralität heraustritt. China ist doch bis jeßt ein unabhängiger Staat und nicht von dem Belieben irgend eines Kommandeurs abhängig. Der Abg. von Richt- hofen kündigt gewissermaßen. einen Interventionskrieg an, um China von einem Ueberfall gegen andere Mächte abzuhalten. Es soll mi freuen, wenn Herr von Richthofen fich eines Besseren überzeugt hat. Die neuere Entwickelung der Chinayolitik sollte zu eîner sofortigen Zurückziehung der Brigade veranlassen. Die Ruhe in China wird dadur doch nicht aufrecht erhalten, sondern die chinesische Be- völkerung immer wejter gereizt. Darum könnte der Reichstag nichts Besseres tun, als zu beschließen, daß die Brigade sofort zurüd- gezogen wird.
Staatssekretär des Auswärtigen Amts Dr. Freiherr von Richthofen:
Meine Herren! Es ist eine eiwas undankbare Aufgabe, die Fragen des Herrn Abg. Ledebour zu beantworten, denn welche Antwork man au erteilen mag, er erklärt von vornherein die Antworten von dieser Stelle als völlig bedeutungslose. Ih habe erklärt, daß die Ostasiatishe Brigade nur als eine temporäre und vorübergehende Institution gedacht sei. Darauf - hat der Herr Abg. Ledebour tit allen möglihen Gründen erklärt: das gilt nicht, das scheint nit der Fall zu sein, die Erklärung hat feinen Wert. Zweitens habe ih auf die Frage, wie das Rechtsverhältnis unter den verschiedenen Regierungen, hinsichtlich der Belassung der Truppen sei, geantwortet: es besteht ein staatsrechtliher Zwang in dieser Hinsicht nicht. Aud diese Erklärung war dem Herrn Abe Ledebour nicht genügend. Ende lich hatte ih vorhin gescägt, die Zurückberufung der Truppen wird möglichst bald gesehen. Auch dies hat dem Herrn Abg. Ledeboutk nicht befriedigt. Aber ih bin dessenungeactet niht in der Loge, etwa Weiteres erklären zu können.
Jm übrigen darf ih die Erwiderung auf den zweiten Teil det Nede des Herrn Abg. Ledebour, soweit er einer solhen etwa dürftig sein sollte, wohl dem Abgeordneten für Schweidnitz-StriegWl
überlassen. (Heiterkeit.)
Damit schließt die Erörterung. ersten Titel dieses Etats, entsprechend dem Antrag mission, wird die Vertagung beschlossen.
Schluß 61/4 Uhr. Nächsie Sigung Donnerstag 1 Uh Etat: Expedition nah Ostasien, Reichsmilitärgeriht, Rehnun} of, Kolonialverwaltung.)
Nach Bewilligung er
(Schluß in der Zweiten Beilage.)
Es folgt der Etat für die Expedition nach Ostasien.
für verpflichtet, aus der Passivität herauszutreten, die er im Anfang
Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 57. Sißung vom 20. April 1904, 11 Uhr.
Ueber den Beginn der Sißung ist Nummer d. Bl. berichtet wo-den. 4
Nach der Erledigung des Etats der Staatsarchive fol die zweite Beratung des Geseßentwurfs über e B E
aufsiht bei den größeren Amtsgerichten.
Die wesentlichsten Bestimmungen der Vorlage lauten in
der von der Kommission beantragten Fassung:
8 1. Bet den mit mehr als fünfzehn Richtern b 2 gerihten steht das Necht der Aufsicht einem fe A da Bag ivie t8g j Die Amts3gerichtsdir werden vom König ernannt; fie beziehen dasselbe E E
Amtstitel Amtsgerichtsdirektor führt.
ge ee, 8 2. as Necht der Aufsicht des Amtsgerichtsdirekt L ) 2 t des 2 sdireftors erstreckt sh auf alle bei dem Amtsgericht angestellten oder beschäftigten Beamten. Jedoch steht dem Amtsgerichtsdirektor rihterlihen Beamten gegenüber die Befugnis zur Erteilung einer Nüge nicht zu. er E 0 e ein Zusaß der Kommission.) : __§ 3. Auf die Vertretung der Amtsgericht8direktoren finden die 58 6 bis 8 des Gesegzes, betreffend die Führung der Aufsicht bei dem Amtsgericht T und dem Landgericht T in Berlin usw., vom 10, April 1892 entsprechende Anwendung. / Die Kommission hat ferner folgenden § 3a hinzugefügt : 8 3a. Den Präsidenten der Landgerichte, die den im § 1 zeichneten Amtsgerichten übergeordnet sind, steht die Befugnis aus des Gesetzes vom 10. April 1892 zu. : O
L , 2 / : Abg. Peltasohn (fr. Vgg.) beantragt folgende Ub- änderungen: i / 1) dem § 1 folgende Fassung z : „Bei it meh: 1) dem lge g zu geben: „Bei den mit mehr als 30 Richtern besetzten Amtsgerichten steht das Necht der Aufsicht einem Amtsrichter zu, der den Amtstitel Amtsgerihtspräsident führt. Die Amtsgerichtspräsidenten werden vom König ernannt ; sie beziehen dasfelbe Gehalt, wie die Landgerichtspräsidenten“ ; 2) an Stelle der §§ 2 und 3 folgende Bestimmung zu seten : „Die Bestimmungen der §S 3 bis 8 des Gesetzes, betreffend die Führung der Aufsicht bei dem Amtsgeriht T und dem Landgericht I zu Berlin usw., vom 10. April 1892 finden auf die Amtsgericht 8s- präsidenten bei anderen Amtsgerichten entsprehende Anwendung. Den Pren t der E die den im § 1 bezeihneten Amts- gerihten übergeordnet sind, steht die Befugnis aus §9 des Gesetzes vom 10. April 1892 zu. C Oas i Auf die ebenfalls {hon auszugsweise wiedergegebenen A olen E Anzahl von Rednern aus dem Hause über den Geseßentwurf und die zu diese! stellten Anträ : | 3 esem gestellten Anträge erwidert Der is E
tes 9
b
Justizminister Dr. Schönstedt: : Meine Herren! Nachdem die Vertreter sämtli@er maßgebenden Fraktionen zum Wort gekommen find, liegt die Sache zweifellos fo daß sowohl die Regierungsvorlage wie die aus der Kommission ber: vorgegangene Vorlage die Mehrheit dieses Hauses nicht finden wird daß sie vielmehr mit einer mehr oder weniger großen Mehrheit be gelehnt werden wird. Mit dieser Tatsache habe ih zu renen und ann es mir deshalb ersparen, noch lange Ansführungen zu Gunsten der Vorlage zu machen. Ich würde in der Lage gewesen sein namens der Königlichen Staatsregierung die Zustimmung zut ber modifizierten Vorlage, wie fie aus der Kommissionsberatung bervor- gegangen ift, zu erklären. Jch erkläre dies auch jeßt noch; aber einen Iweck hat es ja nicht. sämtlihen heute aufgetretenen Rednern hat kaum einer etwas Neues vorgebracht; ih glaube, es ist im wesentlihen nur das wiederholt worden, was bei der ersten Lesung vorgebracht und, was in ein- gehender ershöpfender Weise in dem Kommissionsbericht niedergelegt ist. Der stenographische Bericht über die Sitzung vom 8. Februar d. J. und der Kommissionsberiht enthalten alle gegen die Vorlage erhobenen Giawendungen, und ich will niht dem Beispiel des Herrn Abg. Noeren olgen, der im Beginn seines Vortrags erklärte, er werde nicht weit h lüufige Ausführungen zur Sache bringen, der aber dann fast alles wiederholt hat, was von ihm in der ersten Lesung angeführt war. Jch verweise Sie auf das, was gedruckt vorliegt. Jch habe nur ¡weierlei Neues in dem Vortrag des Herrn Noeren gehört und will darauf mit wenigen Worten eingehen.
i Zunächst hat es mir zur Befriedigung gereicht, daß Herr Roeren wie auch der Herr Abg. Keruth das Anerkenntnis abgegeben haben daß dur die Vorlage, wenn sie Geseß geworden wäre, die Unab: bingigkeit der Amtsrichter niht beeinträchtigt sein würde. Herr Roeren hat allerdings einen feinen Unterschied gemaht: zwar nicht die Unabhängigkeit, aber die Selbständigkeit der Amtsrihter würde in Gefahr gekommen fein. Ich bestreite auch das; überzeugen will ih Sie nicht. E
Das zweite Novum war, daß Herr Noeren sih auf die ablehnende altung der Rechtsanwaltschaft berufen hat. Er hat hierfür insoweit tine Unterlage, als heute 3 Nechtsanwälte sih gegen die Vorlage aus- gesprohen haben. Wenn er sih aber au berufen hat auf einen in der Presse veröffentlihten einstimmigen Beschluß des Vorstands der Cölner Anwoaltskammer, so muß ich bemerken , daß wir von einem solchen Beschluß nichis bekannt is. Er ist weder mir noch dem Oberlandesgerichtspräsidenten in Cöln zugegangen ; ih muß deshalb ohne weiteres annehmen, daß der Beschluß gar nicht ttistiert. Wenn er existierte, würde der Vorstand der Anwaltskammer über seine geseßlihe Zuständigkeit hinauëgegangen sein; denn nah der 8 7 ant eg p E abi E die Befugnis, Rechtsanwaltschaft i die abei Ad E M
( [cho e Landesjustizverwaltung zu richten, er hat aber niht das Necht, Nefolutionen für die Zeitungen zu fassen, wie es im vorliegenden Falle möglicherweise geshehen ist, und folhe Ne- solutionen dur Vermittelung irgend eines Richters, der darin für die angebli in den weitesten Kreisen herrshende Erbitterung einen neuen Belag findet, in die Presse zu bringen. Also der Beschluß existiert als solcher für mich nit, falls aber etwa die Mitglieder des Bor-
Von
in der gestrigen
: Zweite Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
Berlin, Donnerstag, den 21. April
steht, würde ih größeren Wert gelegt haben.
gibt mir Anlaß zu einer kurzen Erwiderung.
Jos der Landräte zu den Amtsvorstehern hinweisen. Verhältnis ungefähr ähnlich.
standen.
weiter erörtern.
ein selbständiges Urteil darüber i iese i
| ; arüber zu bilden, ob diese in der Tat be rechtigt sei oder nicht. j : f sie für vollständig unberehtigt zu erklären,
der Nuf in die Welt gegangen wäre: man will an unserer Unab hängigkeit, i geseßt werden! dann würde es keinem Menschen Bevölkerung eingefallen sein, eine Herabsetzung, eine deminutio für die Amtsrichter aus dieser Vorlage herauszulesen
aus
staaten mit gleihen Einrichtungen gemacht worden ist.
noch vor kurzem von maßgebendster Stelle für Bayern
wollen, vollkommen bewährt haben,
darunter gelitten hat.
praktische Probe kann jeßt nicht gemacht werden; aber ich bin gewiß
is Nav M as » x s R t wenn die Vorlage Geseß geworden wäre, so würde in einem Viertel-
No 7 r hor210 5 j L | würde sich bald überzeugt haben, daß die Vorlage niht nur der
| | Ne +8 «f P 1240 o 5 7 c G m tehtspflege zugute gekommen wäre, fondern daß sie auch dem An-
sehen der Amtsgerichte und der Amtsrichter nicht geshadet hätte, ihm vielmehr eher förderlih gewesen wäre. : Das, meine Herren, ift es, was ich zu der Geseße8vorlage und zu dem Ihnen vorliegenden Kommissionsantrage zu sagen habe. / j Nun, meine Herren, ist heute durch den Herrn Abg. Peltasohn | ein Antrag eingebracht worden, daß für die mit mehr als 30 Richtern besetzten Amtsgerichte Amtsgerichtspräsidenten bestellt werden. Dieser Antrag ist niht neu; er ist {Gon der Kommission gestellt und dorkt abgelehnt worden. : : Nicht ganz genau ist es aber, wenn der Herr Abg. Keruth meint ih habe diesen Antrag dort für unannehmbar erklärt. Ich habe ibn zwar, wie Sie auf S. 10 des Kommissionsberichts ersehen können bekämpft und bemerkt: : j j Er bleibe einerseits hinter dem Bedürfnis zurück, weil er für diejenigen Amtsgerichte, die mehr als fünfzehn, aber weniger als dreißig Richter umfaßten, überhaupt keine Vorsorge treffe, und ¿els andererseits über das Bedürfnis hinaus, da ein f\olches für ié Schaffung von Präsidentenstellen au bei den mit mehr als dreißig Nichtern beseßten Amtsgerichten niht anzuerkennen sei. Die Bein nahme auf Berlin sei unzutreffend, da dort ganz eigenartige Vers hältnisse herrsten. i e Diese Erklärung halte ih aufrecht; sie ist aber doch nit eine Unan- nehmkarkeitserklärung; ih habe darin nur die Bedenken ausgesprochen die dem Vorschlage entgegenstehen. Andererseits kann man für den Antrag sagen, daß bei Gerichten, die mit mehr als 30 Amtsrichtern beseßt sind, das Bedürfnis nah einer s\traffen einheitlichen eitun nah einer einheitlihen Spiße, wie sie ja eigentlich von allen Seiten an und für sich als wünschenwert angesehen worden ist, in höherem Maße hervortritt als bei den kleineren Gerihten von45 Richtern usw. Der Antrag widersprißt au insoweit der bestehenden Gerits- organisation nicht, als wir eine ganze Reihe von Landgerichten haben — es sind im ganzen 11 —, deren gesamtes Nichterpersonal, also Landgericht und Amtsgericht zusammen einschließlich des Präsidenten weniger als 30 Nichter umfaßt, und die zweifellos insgesamt noch éin verhältni8mäßig geringeres Personal an Bureaukräften, Bureau- und Unterbeamten haben, wie die Amtsgerichte mit mehr als 30 Richtern. VFnfsoweit könnte vom Standpunkt der Justizverwaltung immerhin anerkannt werden, daß für diese großen Gerichte die Einsetzung von Amtsgerichtspräsidenten, nah dem Muster des Berliner Amtsgerichts- präsidenten, eine Verbesserung der bestehenden Zustände herbeizuführen wohl geeignet wäre. Auch das Bedenken, daß ein \olher Amts- gerihtspräsident in der Ausübung seiner Aufsihts- und Verwaltungs- geschäfte eine volle Ausfüllung seiner Zeit niht finden werde, würde vielleiht niht auss{chlaggebend ins Gewicht fallen, da es art nd für sich nicht unerwüns{cht wäre, wenn ihm Zeit bliebe, sich auch an den
stands der Anwaltskammer privatim eine solche Erklärung abgegeben haben möchten, dann würde ih auch die autoritative Bedeutung dieser
riterlihen Geschäften zu beteiligen.
Grflärung nicht gar zu hoch einshäßen, und zwar deshalb, weil wohl die Herren, die dem Vorstand der Cölner Anwaltskammer angehören, mit den Amtsgerichten recht wenige Beziehungen haben. Sie sind außerdem nicht wie die altländischen Rechtsanwälte zugleich Notare, stehen alfo den Verhältnissen eigentlih ziemlich fern; auf eine Grklärung des Vorstands des Notariatsvereins, der den Verhältnissen jedenfalls näher
Noch ein Novum aus den Bemerkungen des Herrn Abg. Roeren j i Er hat ge i ein Unikum, wenn man einem Vorgeseßten das ge Ee Juiee Ï ermahnen — ich bemerke hier nur in Parenthese: ermahnen und mahnen, Ermahnung und Mahnung sind nicht identish, während das heute mehrfah verwechselt worden i —, daß er zwar ermahnen aber nit rügen dürfe, \ondern für die Erteilung einer Rüge fh an den ihm vorgefeßten Landgerichtspräsidenten wenden müsse. Nun, ein fo vollständiges Unikum ist auch das nit; ich darf die Herren die mit unserer Verwaltungs8organisation näher bekannt sind, nur auf das Ver- Da liegt das
: Also, ineine Herren, ich kann nur mein Bedauern aus\prechen, daß die Dsterferien scheinbar die Stimmung auch bei denjenigen Herren umgewandelt haben, die früher der Vorlage freundlich gegenüber- | Die Erregung in weiten Kreisen der Amtsrichter muß ih ja als eine Tatsache hinnehmen; ihre Berehtigung will ih nicht eiter Ich enthalte mich au einer Ausführung darüber wie die geseßgebenden Körperschaften sich zu einer solchen Erregung zu stellen haben möchten, welchen Einfluß auf ihre Entsließun dn fie solhen Augenblicksstimmungen einräumen fönnten, und ob sie nicht verpflihtet wären, die Gründe dieser Erregung nahzuprüfen und ih
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Ich stehe noch heute auf dem Standpunkte, und ih habe die feste
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Ueberzeugung, daß, wenn niht aus den Kreisen der Richter heraus an unserer Selbständigkeit mäkeln, wir follen herab- der capitis
Dafür spricht, meine Herren, die Erfahrung, die in anderen Bundes- Es ift mir fur _maßge!l bestätigt worden, daß sich dort die Einrichtungen, wie wir sie haben {hafen A r bewäl von keiner Seite beanstandet werden, und daß das Ansehen der dortigen Nichter in keiner Weise
Meotne Her f f j ; Meine Herren, ih beruhige mich, wie gesagt, bei der Sahe. Die
jahre von folher Erre irge die L sen sei jahre von folcher Erregung nirgendwo mehr die Nede gewesen sein, man
1904.
der Lage, eine bestimmte Erklärung dazu namens der Staatsregierung abzugeben. Es bedarf noch der näheren Prüfung, und ich kann heute weder den Herrn Finanzminister irgendwie binden, noch übersehe ih wie sich die Königlihe Staatsregierung zu dem Antrage stellen wird. Dazu würde ih erst bei der dritten Lesung, wenn der Antrag vier O s Sig möchte, im stande sein. Bis dahin kann ih ie Stellungnahme der Königlichen S i fes R glihen Staatsregierung feststellen und zu B Also, meine Herren, ih bedaure, daß die Sache so verlaufen ist. Ich kann es ertragen ;] wem es zum Nußen, wem es zum Schaden gereiht, das wird die Zukunft lehren.
A wird die Debatte geschlossen. Persönlich bemerkt Abg. Noeren (Zentr.), daß er seine Mitteilungen über den B [luß der Aa TNENE: in Cöln einer Zeitung entnommen obe 4 Bei der Abstimmung stimmt für den §8 1 sowohl in der Fassung der Fegierungsvorlage wie in der Kommissionsfassun nur ein Teil der Konservativen und der Freikonservativen : ciner Vhias j goMmat s P Peltasohn zur Annahme mit Mi us der Rechten (mit einige den Nationalliberalen und pee Freiftnnigèn Veatnianna eN ohne den leßten Saß des Antrags, „den Präsidenten der Land- gerihte — vom 10. April 1892 zu“, den der Antragsteller zu Gunsten des gleihlautenden § 3a in der Kommissionsfassun zurückgezogen hat. Dieser § 3a wird aber dann unter rofe T ie wird unter der Heiterkeit des D I O 4 caogele j sti f \ E Jn zweiter Beratung wird darauf der Gesetzentwurf wegen Abänderung des Gesezes vom 31. Mai 1897 O Ne O der Richtergehälter, mit den Co Beltcsobn ie 2 in Konsequenz der Annahme des An- die Dienstauffig tei n Ae ird it Geseßentwurfe über Erörterung angenommen. R ned a a gs Das Haus wendet sich alsdann dem an die Kommission zurückgewie}enen Ausgabetitel „Gehälter der Staats- anwälte“ im Etat der Justizverwaltung zu. i Can L E sah für 92 Erste Staatsanwälte bei Landgerichten und für 11 Staatsanwälte als Abteilungs- vorsteher und Vertreter der Ersten Staatsanwälte die Gehalts- . | flasse von 5400—7200 M. vor, ferner sollten 6 Erste Staats- anwälte bei den größeren Gerichten pensionsfähige Gel alts- zulagen von je 900 M. bekommen. | ns Die Budgetkommission hat von den 11 Staats- anwälten als Abteilungsvorstehern nur 5 bewilligt und die pensionsfähige Zulage für die 6 Ersten Staatsanwälte gan gestrichen; sie hat dagegen für 6 Staatsanwälte bei den s gerihten in der Gehaltsfklasse von 3000—6600 M Funktions- gulagen von je 600 Á in den Etat eingestellt. 8 : Kommi ad blie Dr. Fervers empfiehlt die Annahme der Justizminister Dr. Schönstedt: E 2 i N v - Meine Herren! Da ih niht weiß, ob auch in der vorliegenden Frage {on maßgebende Fraktionsbes{lüsse vorliegen, die über das Schiksal der Regierungsvorlage entscheiden, fo fann ih mich der Ver- pflichtung nicht entziehen, hier noch einmal für die Regierun fovelkae einzutreten und kurz die Gründe zu resümieren, die für vie Anträge der Staatsregierung maßgebend gewesen sind. | 2 Der von dem Herrn Referenten vertretene Kommissionsbeshluß | ist ja für die Justizverwaltung insoweit wertvoll, als er das An- erkenntnis enthält, daß es für die großen Staatsanwalts{aften um die es sich hier handelt, geboten fei, dem Leiter der Staatsanwalts{aft einen tüchtigen Vertreter beizuordnen, der ihm einen Teil seiner Ver- antwortung abnehmen kann. Im übrigen leidet der Antvag an gewiffen Unstimmigkeiten. Eine solche Unstimmigkeit ist zunächst darin zu erkennen, daß die Zulage, die diesen Abteilungsvorstehern gewährt werden foll, hier unter den Besoldungen aufgeführt ist und daß thr damit die Pensionsfähigkeit zuerkannt worden ift, während für die Staatsanwälte bei den Oberlande8gerihten, die auch eine folche Zulage haben, die Penfionsfähigkeit nicht eintritt. Eine weitere Un- stimmigkeit würde sich in der Praxis daraus ergeben, daß bei An- nahme des Kommissionsvorshlags das Diensteinkommen des Ab- teilungs8vorsiehers höher sein würde als wenn er zum Ersten Staats- anwalt ernannt wäre, nit selten auch höher als das Diensteinkommen seines Chefs, des Ersten Staatsanwalts. Der leßtere Fall würde vorkommen, wenn ein junger Beamter zum Ersten Staatsanwalt er- nannt wird und einen Abteilungsvorsteher vorfindet, der {hon 5400 A Gehalt bezieht; dieser leßtere würde dann 6000- A haben, und dicinit würde der neuangestellte Erste Staatsanwalt nicht beginnen. Es würde ferner der Antrag der Kommission sich für die Finanzverwaltung insoweit vorteilhaft gestalten, als er dem Staat nit dieselbe Mehr- ausgabe verursacht wie die von der Staatsregierung verlangten Bes- züge. Dieser Gewinn für die Staatskaffe würde sich aber unigelehét c einem Verlust für die jüngeren Richter und Staatsanwälte ausgestalten die im Besoldungsetat hinter diesen Abteilungsvorstehern stehen ; die Abteilungsvorsteher bleiben ja nah dem Kommissionsbes{luß in der Neibhe der Richter und Staats8anwälte steben, während die Negierungs- vorlage sie herausnehmen wollte. Bei dem gegenwärtigen richterlichen Besoldungssystem stehen fe alfo für das Aufsteigen in den Gehaltse stufen den jüngeren Richtern im Wege, und so würden in gewissen Sinne die jüngeren Richter die Opfer dieses Antrages werden. Das sind ja Dinge, über die man allenfalls hinwegkommen könnte, die sich durch eine andere Fassung zum Teil auch noch be- seitigen ließen; aber die Hauptsache, weshalb ih mich gegen den Antrag aussprechen muß, ist, daß er dasjenige nicht leistet, was er leisten foll und daß er für die Zwecke, die die Negierung im Auge hat, #ich als ungenügend erweist. Meine Herren, ih will nur mit ein paar Worten darauf zurück- gehen, wie die Sache sich historisch entwickelt hat beim Landgericht I. Hier war {hon im Jahre 1889, als die Staatsanwaltschaft mit 22 höheren Beamten beseßt war, seitens der Staatsregierung der Vor-
Der Antrag ift also immerhin diskutabel, Jch bin aber nicht in
{lag an den Landtag gebraht worden, den vier Abteilungsvorstehern