1904 / 99 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 27 Apr 1904 18:00:01 GMT) scan diff

.Juckhe” von H. Kaun. Von diesen i das crstgenannte ein an und für si recht stimmungtvolies, aber in der Faftur etwas altmodis anmutendes Tonwerk; dagegen zeihnen sih die Kompositionen von Hermann und Kaun dur einen frischen Zug aus. Sie fanden gleih den anderen Darbietungen in ihrer exakten und künstlerisch fein empfundenen Ausführung ungeteilten, lebhaften Beifall. Die Gefamtileistungen der aus zehn Herren bestehenden Chorvereinigung ver- dienen überhaupt uneingeshränfte Anerkennung; sie bekundeten eine überaus sorgsame Einstudierung, ein trefflihes Zusammenwirken und fügsames Eingehen auf die Absichten des Dirigenten. Die einzelnen Stimmengruppen zeigen ein wohlausgewähltes und durchgebildetes Material. Besonders fiel die Tiefe und Gundung der Basse auf. Der Vortrag ist durchweg verständnisvoll und der Eigenart des. Vor- getragenen angepaßt, die Textaus\prahe vortrefflich, die Intonierung von wohltuender Reinheit. Von ganz besonderem Neiz ist das zarte, duftige Piano, das die Herren zu erzielen wissen. Bei allen diesen Vorzügen konnte denn auch der Erfolg nicht auebleiben. ür Abwechselung im Programm sforgte der mitwirkende Lat derr Günther Freudenberg, der zunädhst mit virtuoser ertig- keit die Phantasie und Fuge in G-Moll von Bahh-Liszt vortrug. Den stärk\ten Beifall erntete er aber mit dem zart und duftig gespielten „Slfentanz“ von Sapellnikoff und der temperamentvoll und doch in \{lihter Einfachheit wiedergegebenen VI. Rhapsodie von Lit, Die junge Geigerin Jda Wanoschek, die an demselben Abend im Saal Bechstein auftrat, trug neben einem Violinkonzert von Mendelssohn noch Wientawskys „Airs Russes“ und Sarasates „Zigeunerweifen“ vor alles Bortragéstücke, für die auch ein jugend- lies Verständnis {on einen annähernd richtigen Ausdruck zu finden vermag. Selbständigkeit dec Auffassung und tadellose Vollendung der Technik bleiben der Künstlerin noch für die Zukunft vorbehalten; wenigstens bewies ihre Fingerfertigkeit immerhin eine hübsche Anlage für ein virtuoses Spiel, für das aber noch cin vollerer und runderer Ton ge- boten erscheint. Da sich die junge Dame der Mitwirkung von Alexander Heinemann versichert hatte, kam au die voll aus- ereiste Kunst zu ihrem Neht. Des Sängers \{önes und ausgicbiges

rgan und seine bedeutende charakteristische Vortragskunst fanden, wie immer, äußerst lebhafte Anerkennung.

Die diesjährige Schülermatinee der Frau C ornelie van Zanten am Sonntag im Beethovensaal bot so viel interessante und tref- lihe Leistungen, daß im- allgemeinen der werdende Künstler darin stärker zum Ausdruck kam als der entwickelungsfähige Schüler. Die Herren und Damen waren fast durchgängig im Besitz {chöner Stimm- mittel, die in ihrer jugendfrishen Klangfü!le, in der sauberen Durch- bildung des Tons und nicht minder in dem belebten Bortrag schon jeßt berechtigte und lebhafte Anteilnahme forderten. Ein Teil dieses Erfolges ist N auf Rechnung des guten Materials zu schreiben; anderseits gebührt ein großer Teil der Anerkennung auch der Sorgsamkeit und der Intelligenz, die es verstand, neben der formalen Bildung des Klanges auch der Beseelung der Tonsprache die rihtige Würdigung zukommen zu lassen.

Der Berliner Sängerbund, ein Zweigverein des großen deutschen Sängerbundes, gab am vorgestrigen Montag im großen Saale der Philharmonie ein Konzert zu wohltätigem Zweck. Die Mit- gliederzahl des Berliner Sängerbundes, der \sich aus acht großen Bundesvereiren in Berlin, Charlottenburg, Köpenick und Potsdam zusammenseßt, erreicht eine stattliche Höhe; fast tausend Sänger haben fich zu diesem gewaltigen Männerchor zusammengefunden. Natürlich konnte das Podium nicht genügen, diese große Schar zu fassen, und so wurde notgedrungen ein Teil der Site in den Saal vorgeschoben. Die s{chwierige Aufgabe, diese Chormassen zusammenzufassen und mit seinem Geist zu durchdringen, war dem Ersten Bundeschormeister, Professor Felir Schmidt zugefallen, der als Dirigent des Berliner Lehrergesangvereins ih {on längst seinen Ruf fest gegründet hat. Es kamen in drei Abteilungen neun Lieder zu Gehör. Beethovens „Ehre Gottes in der Natur“, in der Bearbeitung von Erck, machte den Beginn, und ergreifend in ihrer Klang- shönheit und quellenden Tonfülle brauste die feierliche Weise durch den weiten Naum. Von besonderer, großer Wirkung zeigte sich Friedrich Hegars „Weihe des Liedes“, in dessen, auch techni\ch, \{wierigen Wiedergabe dieser mächtige Tonkörper « ih glänzend be- währte. Die legte Abteilung war dem eigentlien Volkslied vor» behalten, dem Jägerlied „Wer hat di, du {öner Wald“ und der „Lorelcy", dem als heiterer Abs{chluß sich das Lied von „Fridericus Nex“ anfügte und mit seiner kampfesmutigen Stimmung und feinem fröhliden Soldatenhumor cine durs{chlagende Wirkung hinterließ. Professor Felix Schmidt leitete seine große Schar meisterlich; sie gab ebenso willig ein zartes Piano ber. wie ein maiestätisch anschwellendes Forte, ohne nah der einen oder der anderen Richtung je die Schönheitslinie zu überschreiten. Zwischen den Ge- sangsabteilungen trug die Klaviervirtuosin Gisela Groß einige Nummern vor; besonders in der „,Tannhäuser"-Ouvertüre entwidelte die Dame eine bechende Technik und eine Kraft des Ausdrucks, die ihr lebhaften Beifall eintrugen.

Im Königlichen Opernhause geht morgen, Donnerstag, »Mign-n“*, Oper in drei Akten von A. Thomas, unter der musikali- hen Leitung des Professors Sch!ar in Szene. Die Besetzung lautet: Mignon: Fräulein Nothauser; Philine: Fräulein Kauffmann ; Wilbelm Meister: Herr Philipp; Laörtes: Herr Nebe; Lothario Herr Bach- maun; Friedrih: Herr Herger.

E L Theater.

Königliche Schauspiele. Donnersêtag: Opern- haus. 82. Vorstellung. Mignon. Oper in 3 Akten von Ambroise Thomas. Text mit Benutzung des Wolfgang von Goetheshen Romans „Wilhelm Meisters Lebhrjahre“ von Michel Carró und Jules

Nulll.

Die heutige Aufführung des

Neuen König

1904 sein. Bei der inrichtung für das ih so mannigfache künstlerische und szenisch: Schwierigkeiten ergeben, daß die Generalintendantur der Königlichen Schauspiele den Beschluß

efaßt hat, das

ühne zurückzulegen. Am Freitag wird statt „Göß von Berlichingen“ „Maria Stuart“ aufgeführt.

Im Berli

Dirkens ein Gastspiel in der Boie „Der jüngste zwar in der seinerzeit von Ernest

eröffnen.

__ Das Shyillertheater Häusern in Berlin nech nicht aufgeführte Stücke zur Darstellung, und Die Tyrannei [ C. Haddon Chambers, Heiratsnest“, Lustspiel in vier heater des Westens kann die „Apajune“ ge tehnisher Schwierigkeiten ers am Sonnabend

m

zwar ,

m

stattfinden.

Waffenschmied“ Frank W

Brahm

helm -

wirken. find bet Bote u.

eingang der KirDe zu haben.

Morgen, Donnerstag, Abends 7# Uhr, veranstaltet der Organist Bernhard Irrgang in der Heiligkreuzkirhe das unter Frau Dr. Antonie Stern (Alt) und

Konzert (Sopran),

Drews (Violine)

Das

Kennitnis, den in

geübten Versuchen die tunlihste Förderung und Unterstüßung zuteil werden zu lassen:

Zum Zweke Luftschichten

Luftballons steigen oder auch Drachen vom

die Instrumente Temperatur, Da diese j¡u können, fo ständigen

ge\hickt werden. geben,

zeihnungen, sondern auch die Höhe lohnung abhängt. I Wasserstoff oder Leuchtgas gefüllt und müssen deshalb fern von Feuer

gehalten werden.

um das Gas entweihen zu lassen. Bei Stoff-

man den Ballon

Gas durch Drücken, ohne den Stoff viel zu zerren oder zu reiben ; danach wickele man ihn glatt zusammen. merkt, der noch in der Luft fliegt, so gehe man ihm nah und suche zunächst den an ihm hängenden Körbchen Besonders oder mit den Fingern in ihn

Kästchen oder

zu fichern. \hneidet, ficßere

man ihn irgendwo festbindet, ballons, die meist einen Durhmef der Höhe zu platzen und

s{irms zur Erde oder er bäângt unter ibm hängt

ist vor allen Dingen- ein Herabslürzen des Der Apparat is nunmehr unter

schütterungen in

zubewahren, bis er entweder abgeholt wird oder bis eine für seinen Nück- transport mit der Post bestimmte Kiste eintrifft, in der sih nähere An- weisungen sowie ein Fragebegen befinden, der lunlihst genau auszu- füllen ist. An dem Ballon oter am Apparat findet man einen Brief-

umschlag, der die

unter genauer Angabe der des Finders

Wobnorts

graphische Depesche

lieferer des Apya

Fällen, wenn die Bergung besonders schwierig oder zeitraubend war,

Auße

aber mehr.

Freitag: Dex Pfarrer von Kirchfeld. Sonnabend: Rose Bernd.

Berliner Theater. Donnerstag: Die große |

Freitag: Waterkant.

zur Aufführung Novitäten der nächsten Spielzeit im Lessingtheater bringen wird.

In dem morgen, Abends 6—?7 Uhr, Gedächtniskirche Fräulein Sellin (Gesang) und Herr Karl Die Orgel spielt Herr Richard

Köni Erläuterungen und Vorschriften mit dem Ersuchen zur öffentlichen

die Ballons

Leuten behandelt und aufbewahrt und \ch{ließlich an den Eigentümer zurück-

von deren strenger Befolgung nicht

h „Göß von Berlihingen" im lichen Operntheater wird die legte im Fahre Neue Operntheater haben

Versuchs, wird

den

Ballons ,

Werk bis zur Wiedereröffnung der Schauspiel haus- Eigentum“.

ner Theater wird am 1. Mai Aegpin Annie | ift. e Leutnant“, ine Wegner gespielten Hauptrolle, | längeres Stü

bringt demnächst in seinen beiden zuleitung und

der Tränen“, Lustspiel in vier Akten von ESrgreifen des deutsch von Bertha Pogson, und „Das Aufzügen von Gustay Davis. Grstaufführung von Freitag wird an Stelle von „Apajune“ „Der im Abonnement gegeben, edekind hat sein neuestes Werk „Hidalla" Dr. übergeben, der es als eine der erften in der Kaiser Wil- | Mai wieder in Orgelkonzert werden Klingler (Violine) mit- h Noeßler. Karten zu 50 Bo (Leipziger Straße) und Abends an dem Haupt-

stattfindenden

ang iligkreuz nächste Mitwirlung von Fräulein Hanna _Knagenbjelm Fräulein Marta

Der Eintritt ist frei.

Mannigfaltiges. Berlin, den 27. April 1904.

glihe Polizeipräsidium bringt nachstehende

Rede stehenden wihtigen und in allen Kulturstaaten | Wanderer

wissenschaftliher Erforshung der höheren läßt man kleinere oder größere, mit Gas gefüllte Winde emporheben, seibjitätige Aufzeihnungen über die Feuchtigkeit, die Windstärke usw. ausführen. x. zu lein find, um Menschen tragen wird vorausgeseßt, daß fie von ver- gefunden in zweckmäßiger Weise

tragen, die E As ger, etnäscherte.

brannt sein.

Kreuzer Eaglepoint, vollständig

Staaten cetten.

Zu diesem Zwecke seien folgende Vorschriften ge- nur der Wert der Auf- der an den Finder zu zahlenden Be- l) Die Ballons sind mit entzündlichem (Gase,

Besteht deren Hülle aus Papier, so zerreiße man sie, ; 6 i oder Gummihüllen binde auf, rihte die Oeffnung nah oben und entleere das stürzte im

Wird ein Ballon be- der fast an

Apparat aufzufinden, der in einem

l niht nuc ein Sia gte wegen Sachbeshädigung eingeleitet werden. pparáäte 2) Die zu demselben haben meist die Gestalt eines viereckigen offenen, Metallstäben bestehenden Kastens, der teilweise Da die Drachen mittels eines dünnen und peialien werden, kommt es

dem eleftrishen Starkstromdraht in

Die Erholungsstätten vom Noten Kreuz werden

in der Jungfernheide für männliche Krauke, in Pankow lie Kranke und in Sadowa für Kinder (alle drei am 1. Im Laufe der ersten Hälfte holungéftätten Cihkamp (männliche Patienten), Spandauer Berz (weiblide Patienten) und S&önholz für Kinder. G Kranken für die Erholungéstätten find tunlihst alsbald an das Bure für Erbolungsstätten vom ; rets 11) in den Vormittagsstunden zwischen 10 und 1 Uhr Zu gleicher Zeit wird au der neugeg1ündete Verein für Tube, fulosebefämpyfung in b

Grholungs8stätte, mit der er \ich der Organisation der Berling EGrholungss\tätten angegliedert hat, ebenfalls in der ersten Hälfte da Monats Mai in der Nähe von Eichkamp eröffnen. 2

Gleiwigß, 27. April. meldet, daß im Südschachte der Makoschau heute früh dur den Ein sturz einer Sicherungs, bühne drei Häuer gel 3

Lemberg, 26. April. der Stadt Buczacz

Schanghai, vWat-Lilen“,

„New Orlean Menschen sind nicht

8burg, 26 Bergwerk

der Oberfläche 2000 Fuß hinab in die Tiefe. 43 Eingeborene werden vermißt.

Iohanne

Im Falle einer mutwilligen Beschädigung cines Apparats oder eing

Stelle

Schupkasten an irgend einec @ sondern

u keine Belohnung gezahlt, öl dffny

auch nof N

benußten D rad oh

und alles Zubehör sind

Dee {t Sh y Ole mit Stoff befr, : Stahldrahtes eut elegentlih vor, daß ein kürzeres ohe

eines solhen Drahtes an dem Drachen hängt. 8,

finden sich in der Nähe elektrische Straßenbahnen mit oberirdischer Strom,

liegt die Möglichkeit vor, daß der Draghendraht n Berührung kommt, fo ift jeu

ersteren mii bloßen Händen oder Berühren wit yy,

bedeckten Körperteilen sorgfältig zu vermeiden; man widckle deShalh dickes, trockenes Tuch um die Hände, ehe f der Drachen bei ftarkem Winde noch in chneller Bewegung, sg I fue man mit aller j Y einen festen Pfahl oder auch für einen Ballon, der eine Leine oder ein Kabelstück nach sle

man den Draht angreift. 9 Vorficht den nah\{leifenden Draht nell y Dasselbe zj M

einen Baum umzuschlingen.

Betrieb gefeßt. Zunächst werden die Erholungss\tät, Tür weiß des Monats Mai sollen nalen E Anmeldungen hg Noten Kreuz (Friedrichstraße 207, Hef zu ridten, von ihm

Schöneberg die geplante

Der „Guidogrube 1“

(W. L. B) bei

ótet worden sind.

1 (W. T. B.) Um Mitternacht bra iy _eine Feuersbrunst aus, die 200 Häuser 3000 Personen sind obdachl os, zwei sollen ver,

2 Dl, (2B B.) Der chine sige der gestern auf einer Klippe hej 60 Meilen von hier, aufgefahren ist, gilt als verloren. Der Kreuzer der Vereinigten Orleans“ versuchte vergebens, das SwWif ju umgetïommen.

T.

April. (W. T. B.) Gestern „Robinson Deepy* ein Förderkorb, angelangt war, infolge Seilbruds Die Insassen wurden getötet,

hoy N avend

steckt, und ihn vor Beschädigungen vermeide man, den Apparat hart anzufassen hineinzugreifen. Ehe man ihn ab- man den Ballon gegen das Davonfliegen, indem bis sein Gas entleert ift. Gummi- sser von 1 bis 2m haben, pflegen in lassen dann den Apparat mittels eines Fall- niedersinken; gewöhnli bedeckt dieser den Apparat in einem Baume fest, während der Apparat oder am Erdboden liegt. Bei dem Herunterholen Apparats zu vermeiden. Vermeidung aller unnötigen Er- niht zu warmen Raum auf-

einem trockenen,

Der

: a / para Î T1 J f Adresse enthäit, an die sobald als irgend möglich Vandenchef

Nummer des Apparats, des Namens und sowie des nächsten Postamts eine tele- abzuschicken ist. Der Finder resp. der Ab- rats erhôâlt eine Belohnung von 5 Æ, in besonderen

rdem werden alle notwendigen Auslagen zurüderstattet.

Nach Schluß der Nedaftion eingegangene

Konstantinopel, „Telegr.-Korresp.-Bureaus“.) [haft hat energisch Genugtu Smyrna verlangt. sobald der Tatbestand genau festgestellt ist.

Heute haben die Botschafter der Ententemächte b der Pforte neue Schritte wegen Erledigung der Gendarmerie: fraae unternommen.

Wali Bitlis und Musch sind nah Sassun abgereist, um an den Andranik richten, sih zu ergeben.

Depeschen.

26. April. (Meldung des Wiener Die griehishe Gesandt: ung für den Vorfall in Die Pforte ist bereit, diese zu gewähren

und die armenischen Bischöfe von

zum leßten Male die Aufforderung zu

(Fortsezung des Nichtamtlichen in der Ersten, Zweiten, Dritten

und Vierten Beilage.)

4 L

(L’enfant du Miracle.) Paul Gavault und R. Cha

Schwank in 3 Akten von re

y. Deutsch von Alfred Halm. Freitag und folgende Tage: Die 300 Tage.

Neues Theater. Donnerstag: Der Strom.

Barbier, deutsch von Ferdinand Gumbert. Musi- kalische Leitung : Kapellmeister Professor S{hlar. Leiter der Aufführung: ODberregisseur Droescher. Anfang 73 Uhr. Preife der Pläße: Fremdenloge 12 A, Orchesterloge 10/6, Erster Nang § 4, Parkett 8 1, Zweiter Rang 6 X, Dritter Nang 4 K, Vierter Nang Niyplay 2 #4 20 4, Vierter Nang Stehplat 1 M 5 R

Neues Operntheater. 111. Vorstellung im Abonne- ment (Billettrefervesat Nr. 43). Wann wir altern. Dramatishe Plauderei in 1 Aufzug von Oskar Blumenthal. In Szene geseßt vom Regisseur Oskar Keßler. Die Schule der Frauen. Lust- spiel in 5 Aufzügen von Jean Baptiste Molidre. In deutschen Versen von Ludwig Fulda. Regie: Herr Herter. Anfang 74 Uhr.

Freitag: Opernhaus. 83. Vorstellung. Robert der Teufel. Romantishe Oper in 5 Akten von G. Meyerbeer. Nach dem Französishen von Scribe uxd Delavigne, übertragen von Th. Hell. Ballett von Emil Graeb. Anfang 7 Uhr.

Neues Operntheater. 112. Vorftellung im Abonne- ment (BVisllettr-servesay Nr. 44). Maria Stuart. Trauerspiel in 5 Aufzügen von Friedrih von Schiller. Anfang 74 Uhr.

Die Ausgabe der Abonnementsbillette für den Monat Mai d. J. zu 28 Opernvorstellungen findet am Freitag, dem 29. April d. F., von 10—1 Uhr in der Æöniglichen Theaterhauptkasse, Eingang Jäger- straße, statt.

Deutsches Theater. Donnerstag: Die Weber. Anfang 7k Uhr.

Sounabend : Alt-Heidelberg. Sonntag, Nachmittags 2} Uhr: Wilhelm Tell, Abends 73 Uhr: Waterkaut.

Schillertheaterx. 0. (Wallnertheater.) Donnerstag, Abends 8 Uhr: Lumpacivagabundus. Zauberposse mit Gesang in 3 Aufzügen von Johann Nestroy. Musik von Adolf Müller.

Freitag, Abends 8 Uhr: Lumpacivagabundus.

Sonnabend, Abends 8 Uhr: Haus Nosenhagen.

N. (Friedri Wilhelmstädtishes Theater.) Donnerstag, Abends 8 Uhr: Haus Nosenhagen. Drama in 3 Aufzügen von Mar Halbe.

Freitag, Abends §8 Uhr: Die Wildente.

Sonnabend, Abends 8 Uhr: Das grobe Hemd.

Theater des Westens. Kantstr. 12. Bahnhof Zoologischer Garten. (Direktion : A. Pras, Groß- herzoglicher Hoftheaterintendant a. D.) Donnerstag : Se Gastspiel von Francesco d'Andrade. Don

ugau.

Freitag (25. Vorstellung im Abonnement): Der Waffenschmied.

Sonnabend, Nachmittags 3 Uhr: Elektra. Abents 74 Uhr: Zum ersten Male: Apajune.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu halben Preisen : Nigoletto. Abends 74 Uhr: Apajune.

Residenztheater. (Direktion : S. Lautenburg.) Donnerstag, Abends 77 Ubr: Tie 300 Tage.

Freitag: Minna vou Varnhelm. Sonnabend: Kabale und Liebe.

Thaliatheater. (Direktion: Iean Kren u. Alfred Schönfeld.) Des Umbaues wegen Sckch@luß der Saison: Sonntag, den 1. Mai. Donnerstag, Abends 7F Uhr: Der Hochtourisfst.

Sonntag, Nahmiitags 34 Uhr: Charleys Tante.

Bentraltheater. Donnerstag, Abends 74 Uhr: Der Sonnenuvogel. Operette in 3 Akten von Rudolf Schanzer und Georg Okonkowsky. Musik von Victor Hollaender.

Freitag und folgende Tage: Der Sounenvogel.

Sonntag, Nachmittags 2} Uhr: Zu halben Preisen: Wahrheit. Von Frit Bilse. Vorher : M: Von Görlih. Abends: Der Sonnen- vogel.

Trianontheater. (Georgenstraße, zwischen Friedrih- und Universitätss\traße.) Donnerstag: Das elfte Gebot. Hierauf: Der Dieb. Anfang 8 Uhr.

Freitag und Sonnabend: Das elfte Gebot. Hierauf : Der Dieb.

Lellealliancetheater. (Unter der Direktion von

Jean Kren und Alfred Schönfeld vom Thaliatheater.) Donnerêtag und folgende Tage, Abends 71 Vhr:

Freut Euch des Lebens. Große Ausftattungs-

posse mit Gesang und Tanz in 3 Akten von W. Jacoby und 9. Stein, bearbeitet von J. Kren und Alfr. Schönfeld. Musik von Jul. Etnödshofer, Dirigent: Max Schmidt. In Szene geseßt von Alfx. Schönfeld. (Gerda Walde und Fritz Helmer- ding in den Hauptrollen.) ;

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Bei kleinen Preisen: Othello. (Leßte Nachmittagsvorstellung unter Leitung von William Löwe.)

Familiennachrichten.

Verlobt: Frl. Luise von Mehow mit Hrn. Major Prieß (Baden-Baden).

Vereheliht: Hr. Regierungsrat Arihur Schuh- mann mit Frl. Anni Hanssen (Potsdam—Han burg). Hr. Pfarrer Ernst Herschenz mit Fil. Gertrud Moshüß (Neßbruh, Nm Luckau).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Hauptmann von Jerin (Potsdam). Eine Tochter: Hrn. Gerichts- assessor Walther Pietsch (Königshütte O.-S.) e

Gestorben: Hr. Engelbert Frhr. von Loe (Berlin). Hr. Adolf von Drebber (Bukarest). Hr. Obersi a, D. Julius Dittlinger (Berlin). Fr. Jeanette Brausfewetter, geb. von Usedom (Königsber e Fr. Bürgermeister Agnes Wehse, geb. Fischer (Landeck, Schl).

Verantwortlicher Redakteur Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin. Dru der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags- Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Neun Beilagen (cins{ließlichÞ Börsen-Beilage).

Anf

„Oberschles, M

zum Deutschen Reichsanze

Erste Beilage’

Berlin, Mittwoch, den 27. April

M 99.

Nichkamtklicßes.

Den Regierungen der Bundesstaaten ist vom Reichskanzler (Reichsamt des Jnnern) - der Entwurf eines Gesetzes, betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie, mit dem Ersuchen um Prüfung mitgeteilt worden. Wir bringen den Entwurf nebst Erläuterungen nachstehend zum Abdruck, um auch weiteren Kreisen zur Meinungsäußerung Gelegenheit zu geben.

Erster Abschnitt. Vorausseßungen des Schugtzes. S 1

Die Urheber von Werken der bildenden Künste und der Photo-

zraphte werden nah Maßgabe dieses Gesetzes geschüßt. S2

Bauwerke und Entwürfe für diese gehören, sofern sie künstlerische Zwecke verfolgen, zu den Werken der bildenden Künste im Sinne dieses Gesehes. aa S “as Auf Gatwürfe der im Abs. 1 bezeichneten Art findet das Gesetz, betreffend das Urheberreht an Werken der Literatur und der Ton- funst, vom 19. Juni 1901 (Reihsgeseßbl. S. 227) keine Anwendung.

& 3.

Urheber eines Werkes ist defsen Verfertiger. Wer ein Werk der hildenden Künste oder der Photographie dur ein Werk der bildenden Künste oder der Photographie nachbildet, gilt in bezug auf das von ihm hervorgebrahte Werk als Urheber.

8 4,

Juristishe Personen des öffentlihen Rechtes, die als Herausgeber ein Werk erscheinen lassen, welhes den Namen des Verfertigers nicht angibt, werden, wenn nicht ein anderes vereinbart ift, als Urheber des IBerkes angesehen.

Haben bei der Verfertigung eines Werkes mehrere in der Weise zusammengewirkt, daß thre Arbeiten sich nicht trennen lassen, so bestebt unter ihnen als Urhebern eine Gemeinschaft nah Bruchteilen Bürgerlihen Geseßbuchs.

8 6.

Ist auf einem Werke der Name eines Verfertigers angegeben oder dur kenntlihe Zeichen ausgedrückt, so wird vermutet, daß dieser der Urheber des Werkes sei.

Bei Werken, die unter einem anderen als dem wahren Namen des Verfertigers oder ohne den Namen eines Verfertigers erschienen sind, ist der Herausgeber, falls aber ein \olher niht angegeben ist, der Verleger berechtigt, die Nechte des Urhebers roahrzunehmen.

S T;

Das Recht des Urhebers geht auf die Erben über. :

Ist der Fiskus oder eine andere juristische Person geseßlicher Erbe, so erlisht das Recht, soweit es dem Ecblasser zusteht, mit dessen Tode. :

Das Recht kann beschränkt oder unbes{chränkt auf andere übers- lragen werden; die Uebertragung kann auch mit der Begrenzung auf ein bestimmtes Gebiet geschehen.

Im Falle der Uebertragung des Urheberrechts hat der Erwerber, soweit niht ein anderes vereinbart ist, nicht das Recht, bei einer Ver- vielfältigung des Werkes an dem Werke selbst, an dessen Bezeichnung und an der Bezeichnung des Urhebers Aenderungen vorzunehmen.

Zulässig sind Aenderungen, für die der Berechtigte seine Einwilli- zung nah Treu und Glauben nit versagen kann.

8 9.

Die Zwangsvollstreckung in das Recht des Uchebers findet gegen den Urheber selbst ohne dessen Einwilligung nicht statt; die Einwilli- zung kann nit durch den geseßlichen Vertteter erteilt werden. Gegen den Grben des Urhebers ist ohne seine Einwilligung die Zwangs- vollstreŒung nur zulässig, wenn das Werk oder eine Vervielfältigung dabon erschienen ist.

40 NoR

im Sinne des

Zweiter Abschnitt. Befugnisse des Urhebers. 8 10.

Der Urheber hat die aus\chließliche Befugnis, das Werk ¡u ver- vielfältigen, gewerbsmäßig zu verbreiten und gewerbsmäßig mittels mechanish-optisher Einrichtungen vorzuführen. Als Vervielfältigung gilt au die Nachbildung, bei Bauwerken und Entwürfen für diese

au das Nachbauen. 611.

Die freie Benugzung eines Werkes ift zulässig, wenn dadurch eine eigentümlihe Schöpfung hervorgebracht wird.

§ 12.

Gine Vervielfältigung ohne Einwilligung des Berechtigten ist un- ¡ulässig, gleichviel durh welches Verfahren sie bewirkt wird; au be- gründet es keinen Unterschied, ob das Werk in einem oder in mehreren Fremplaren vervielfältigt wird.

8 13.

Eine Vervielfältigung, die niht zum Zwecke der Verbreitung oder der öffentlihen Schaustellung erfolgt, ift zulässig, wenn sie unentgeltlich bewinkt wird. Bei Bildnissen einer Person it dem Besteller gestattet, soweit niht cin anderes vereinbart ist, das Werk zu vervielfältigen ; ist das Bildnis ein Werk der bildenden Künste, so darf, solange der erfertiger lebt, die Vervielfältizung nur im Wege der Photographie erfolgen.

Es ist jedoch verboten, den Namen oder eine fonstige Bezeidnung des Urhebers des Werkes in einer Weise auf der Vervielfältigurg an- zubringen, die zu Verwechselungen Anlaß geben kann.

8 14.

. Zulässfig ist die Vervielfältigung und Verbreitung, wenn in eine elb A A isensbaftlihe Arbeit oder in ein für den Sul- oder Unterrihtsgebrauch bestimmtes Sthriftwe:k aussließlich zur Erläuterung des Inhalts einzelne erschienene Werke oder einzelne Werke aus ciner etshienenen Sammlung aufgenommen werden.

Wer ein fremdes Werk in dieser Weise benußt, hat die Quelle, sofern sie auf dem Werke genannt ist, deutlih anzugeben.

8 15. Zulässig ist die Vervielfältigung von Werken, die an öffentlichen Straßen oder Pläßen sich bleibend befinden, durch bildliche Wieder- gabe ihrer äußeren Ansiht. Soweit ein Werk hiernah vervielfältigt werden darf, ist auh die Verbreitung und die Borführung zulässig.

8 16,

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlih zur Schau gestellt werten. Nah dem Tode des Ab- gebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von zehn Jahren der Ein- willigung der Angehörigen: des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesecyes sind der überlebende Ehegatte und die Kinder des Ab- gebildeten, und wenn wedec ein Ehegatte noch Kinder vorhanden siad, die Eltern des Abgebildeten. S N ; Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeshihte dürfen ohne die nah Abs. 1 erforderliche Einwilligung verbreitet und zur Schau gestellt werden, sofern niht dadur ein berehtigtes Interesse des Abgebildeten verleßt wird. /

Die Vorschrift des Abs. 1 findet keine Anwendung auf folche Bilder, deren Zweck nicht in der Darstellung einzelner Personen besteht, insbesondere auf die Wiedergabe von Landschaften, von Versammlungen Aufzügen und ähnlichen Vorgängen.

S 1C Für amtlihe Zwecke dürfen Bildnisse von den Behörden ohne Einwilligung des Berechtigten sowie des Abgebildeten oder seiner An- gehörigen vervielfältigt, verbreitet und öffentlih zur Schau gestellt werden.

Dritter Abschnitt.

Dauer des Schutzes. 8 18.

Der Schuy des Urheberrechts an einem Werke der bildenden Künste endigt, wenn seit dem Tode des Urhebers dreißig Jahre ab- gelaufen sind.

Steht einer juristischen Person des öffentlichen Rechtes nah § 4 das Urheberreht zu, so endigt der Schuß mit dem Ablaufe von dreißig Jahren seit dem Erscheinen des Werkes. Jedoch enbigt der Schutz mit dem Ablaufe der im Abs. 1 bestimmten Frist, wenn das Werk erst nah dem Tode des Verfertigers erscheint.

19.

Der Schuß des Urheberreä;:8 an einem Werke der Photographie endigt mit dein Ablaufe von 1fzehn Jahren seit dem Erscheinen des Werkes. Jedoch endigt der SHuß mit dem Ablaufe von fünfzehn Jahren seit dem Tode des Verfertigers, wenn das Werk erst nah dessen Tode erscheint.

Steht das Urheberreht an einem Werke mehreren gemeinschaftlich zu, so bestimmt i soweit der Zeitpunkt des Todes für die. Schuyz- frist maßgebend ist, deren Ablauf nah dem Tode des Leßtlebenden.

S 21.

Die Schußfristen beginnen mit dem Ablaufe des Kalenderjahrs, in welchem der Urheber gestorben oder das Werk erschienen ist.

S 22.

Soweit der in diesem Geseße gewährte Schuß davon abhängt, ob ein Werk erschienen ist, kommt nur ein Erscheinen in Betracht, das der Berechtigte bewirkt hat.

Vierter Abschnitt. Nechtsverleßungen. 8-23.

Wer vorsäßlih oder fahrlässig unter Verletzung der aus\chließ- lihen Befugnis des Urhebers ein Werk vervielfältigt, gewerbêmäßig verbreitet oder gewerb8mäßig mittels mehanish-optisher Einrichtungen vorführt, ist dem Berechtigten zum Ersate des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

S 24.

Wer in anderen als den geseßlih zugelassenen Fällen vorsäßlih ohne Ginwilligung des Berechtigten ein Werk verviel}fältigt, gewerbs- mäßig verbreitet oder gewerbsmäßig mittels mechanish-optisher Ein- richtungen vorführt, wird mit Geldstrafe bis zu dreitausend Mark bestraft. | S War die Einwilligung des Berechtigten nur deshalb erforderlich, weil an dem Werke selbs, an dessen Bezeihnung “oder an der Be- zeihnung des Urhebers Aenderungen vorgenommen sind, so tritt Geld- strafe bis zu dreihundert Mark ein. e S OE

Soll cine nicht beizutreibende Geldstrafe in Gefängnisstrafe um- gewandelt werden, so darf deren Dauer in den Fällen des Abs. 1 \echs Monate, in den Fällen des Abs. 2 einen Monat nicht über- steigen.

8 25.

Mit Geldstrafe bis zu eintausend Mark wird bestraft:

1) Wer der Vorschrift des § 13 Abs. 2 zuwider vorsäßlih den Namen oder eine sonstige Bezeihnung des Urhebers des Werkes auf

der Vervielfältigung anbringt. ; e S 2) D Le Vorschrift des & 16 zuwider vorsäßlich ein Bildnis

verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt. E i Soll eine nicht beizutreibende Gelostrafe in Gefängnisstrafe um- gewandelt werden, so darf’ deren Dauer zwei Monate nicht übersteizen.

8 26.

Auf Verlangen des Verleßten kann neben der Strafe auf eine

an ihn zu erlegende Buße bis zum Betrage von sechstausend Mark erkannt werden. Die zu dieser Buße Verurteilten haften als Gesamt-

ldner. : 1 Eine erkannte Buße \{chließt die Geltendmachung eines weiteren

Anspruchs auf Schadensersaß aus. S 27.

Die in den §8 23, 24 bezeihneten Handlungen sind auh dann rechtswidrig, wenn das Werk nur zu einem Teile vervielfältigt, ver-

breitet oder vorgeführt wird.

iger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

Die widerrechtlich hergestellten, verbreiteten oder vorgeführten Exemplare und die zur widerrechtlichen Vecvielfältigung oder Vor- führung auss{ließlih bestimmten Vorrichtungen, wie Formen, Platten, Steine, unterliegen der Vernichtung. Das gleiche gilt von den widerrechtlich verbreiteten oder öffentlich zur Schau gestellten BVildnissen und den zur Vervielfältigung bestimmten Vorrichtungen. Ist nur ein Teil des Werkes widerrechtlich hergestellt, verbreitet oder vorgeführt, so is auf Vernichtung dieses Teiles und der entsprechenden Borrichtungen zu erkennen. Gegenstand der Vernichtung sind alle Exemplare und Vor- rihtungen, welche fich im Eigentume der an der Herstellung, der Ver- breitung, der Vorführung oder der Schaustellung Beteiligten sowie der Erben dieser Personen befinden. e Auf die Vernichtung ist auch dann zu erkennen, wenn die Her- stellung, die Verbreitung, diè Vorführung oder die Schauftellung weder vorsäßlih noch fahrlässig erfolgt. Das gleihe gilt, wenn die Herstellung noch nit vollendet ist.

Die Vernichtung hat zu erfolgen, nachdem dem Eigentümer gegen- über rehtsfräftig darauf erfannt ist. Soweit die Exemplare oder die Vorrichtungen in anderer Weise als durch Vernichtung unschädlich gemacht werden können, hat dies zu geschehen, falls der Eigentümer die Kosten übernimmt.

Borstehende Bestimmungen finden auf Bauwerke keine Anwendung.

S 29. Der Verlegtte kann stztt der Vernichtung verlangen, daß ihm das Necht zuerkannt wird, die Exemplare und Vorrichtungen ganz oder teilweise gegen eine angemessene, höchstens dem Betrage der Her- stellungskosten gleihkommende Vergütung zu übernehmen.

8 30.

Wer der Vorschrift des § 14 Abs. 2 zuwider unterläßt, die benußte Quelle anzugeben, wird mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark bestraft.

S O1,

Die Strafverfolgung in den Fällen der §8 24, 25, 30 tritt nur

auf Antrag ein. Die Zurücknahme des Antrags ist zuläfsig.

e 9 D 32,

Die Vernichtung der Exemplare und der Vorrichtungen kann im Wege des bürgerlichen Rechtsstreits oder im Strafverfahren verfolgt werden.

S 83.

Auf die Vernichtung von Exemplaren oder Vorrichtungen kann auch im Strafverfahren nur auf besonderen Antrag des Verleßzten erkannt werden. Die Zurücknahme des Antrags ist bis zur erfolgten

Vernichtung zulässig. : Der Verlette kann die Vernichtung von Exemplaren oder Vor-

rihtungen selbständig verfolgen. In diesem Falle finden die §§ 477 bis 479 der Strafprozeßordnung mit der Maßgabe Anwendung, daß der Verlette als Privatkläger auftreten kann.

8 34.

Die §8S 32, 33 finden auf die Verfolgung des im § 29 bezeichneten Rechtes entsprechende Anwendung.

S 35.

Für sämtliche. Bundesstaaten sollen Sachverständigenkammern be- stehen, die verpflihtet sind, auf Erfordern der Gerichte und der Staatsanwaltschaften Gutachten über die an sie gerihteten Fragen abzuzeben. : : g

Die Sachverständigenkammern sind befugt, auf Anrufen der Be- teiligten über Schadensersagansprüche, über die Vernichtung von Exemplaren oder Vorrichtungen sowie über die Zuerkennung des im 8 29 bezeihneten Rechtes als Schiedsrichter zu verhandeln und zu entscheiden. E j O

Der Reichskanzler erläßt die Bestimmungen über die Zusammen- seßung und den Geschäftsbetrieb der Sachverständigenkammern.

Die einzelnen Mitglieder der Sachverständigenkammern sollen nicht ohne ihre Zustimmung und nicht ohne Genehmigung des Vor- sitzenden von den Gerichten als Sachverständige vernommen werden,

S 36.

Der Anspruch auf Schadensersat und die Strafverfolgung wegen widerrechtliher Vervielfältigung verjahren in drei Jahren. i

Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an welchem die Ver- breitung der widerrechtlich vervielfältigten Eremplare zuerst ftatt- gefunden hat.

S 37.

Der Anspru auf Schadensersat und die Strafverfolgung wegen widerrehtlicher Verbreitung oder Vorführung eines Werkes sowie die Strafverfolgung wegen widerrechtliher Verbreitung oder Schaustellung eines Bildnisses verjähren in drei Fahren. G

Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an welchem die widers rechtlihe Handlung zuleßt stattgefunden hat.

§ 38.

Die Verjährung der nah § 30 strafbaren Handlung beginnt mit dem Tage, an welhem die erfte Verbreitung stattgefunden hat.

8 39. Der Antrag auf Vernichtung der Exemplare und der Vorrich tungen ift fo lange zuläsfig, als folche Eremplare oder Vorrichtungen vorhanden find.

Fünfter Abschnitt.

Sc(hlußbestimmungen. §8 40.

Den Schutz des Urhebers genießen die Reichsangehörigen für alle ihre Werke, gleichviel ob diese erschienen sind oder nicht. E

Wer nit Neichsangehöriger ift, genießt den Schuß für jedes feiner Werke, das im Inland erscheint, sofern er niht das Werk an einem früheren Tage im Auslande hat ersheinen lassen.

8 41.

n bürgerlihen Rechtsstreitigkeiten, in welhen dur Klage oder Widilace ei Anspruch auf Grund der Vorschriften dieses Geseyes eltend gemacht ift, wird die Verhandlung und Entscheidung leßter Instanz im Sinne des § 8 des Einführungsgeseßes zum Gerichtsver= fassungsgeseße dem Reichsgerichte zugewiesen.