1904 / 101 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 29 Apr 1904 18:00:01 GMT) scan diff

gleihende Wirkung des Terminhandels illusorisch machen. Durch diese unberufene Teilnahme an der Börse sind Tausende und aker Tausende gesFüdiat worden. Was verwerflih ist, ist nit unter allen Um- tänden die Geltendmachung des Differenzeinwandes, sondern das, daß der Unerfahrene überhaupt an der Börse spielt. Solche Ge- {Sifte zu {hüßen, hat auch die Börse kein Interesse. Wo die Er- ebung des Differenz- und Registereinwandes Uebelstände hervorruft, wollen auch wir Abhilfe \{affen. Wir werden die betreffenden Bestimmungen des Gesetzes daraufhin zu prüfen haben. Daß die Er- hebung des Differenz- und Registereinwandes an eine kurze D ge- bunden werden foll, is durchaus gerechtfertigt. Wir werden prüfen, ob es dur den neuen Absaß des § 48 gelungen ist, den Kreis der zuge- lassenen Geschäfte rihtig zu begrenzen. Wir sehen in der Börse einen notwendigen und unentbehrlichen Faktor unseres wirtschaftlichen Lebens, auch für unsere nationale und internationale Wirtschaft. Solange wir Kapital und Geld haben, brauen wir die Börse für den Umlauf. Die Börse ist aber nit Selbstzweck. Wir ot aa den rihtigen Weg finden, um auch die Interessen derjenigen zu wahren, die mit ihr zu tun haben. Wir brauchen das Schlehte niht mit dem Guten in den Kauf zu nehmen. An der Börse selbst wird es liegen, ob es ihr gelingen m ne Antipathien, mit denen sie jeßt zu kämpfen hat, dauernd zu überwinden.

Der Präsident läßt nunmehr die nochmalige Ab- stimmung über das mitgeteilte Amendement von Savigny zur Novelle der Seemannsordnung vornehmen.

Das Amendement und sodann das ganze Geseß wird endgültig und einstimmig angenommen.

Das Haus kehrt darauf zur Beratung der Novelle zum Börsengeseß zurü.

Abg. Dove (fr. Vgg.): Die Mahnung des Abg. Or. Lucas, die Vorlage sine ira ot studio zu behandeln, ist von ten Abgg. Burlage und Graf von Kaniß nicht befolgt worden. Das Termin- register hat den Zwéck, den es erreichen will, niht erreiht. Es wollte den Kreis der am Terminhandel Beteiligten beschränken und innerhalb eines gewissen Kreises Nechtssicherheit schaffen. Auch wir haben die höchste Ahtung vor der Judikatur des Neichsgerichts. Wir glauben nicht an eine Beeinflussung von unten oder oben. Aber diese Anerkennung kann uns nicht abhalten, die Urteile des obersten Gerichtshofes zu prüfen, ob sie das Richtige treffen oder nicht. Diese Kritik ist in dieser Frage außerordentlich notwendig. Auch die verbündeten Regierungen haben an dieser Judikatur \charfe Kuitik geübt, nit minder die Vertreter der Wissen- saft. Jch erinnere an die Professoren Laband und Dernburg; an einem Urteil hat fogar der Abg. Gamp eine scharfe Kritik geübt. Das Reichsgeriht hat in seiner Judikatur eine Nechtsunsicherheit eshaffen, die höchst beklagenswert ist. Das beste Mittel gegen das Zörsenspiel, das auch ih verwerfe, wäre, daß man si diejenigen, die gespielt oder verloren haben, die Finger verbrennen läßt. Die englishe Judikatur steht in bezug auf den Be- griff ‘des Differenzgeshäfts wesentlich auf dem Standpunkt des MNeichsoberhandelsgerihts und des Reichsgerihts in der ersten Periode. Jn Frankreich sind durh Geseß von 1885 alle Zeit- ge[chäfte in Wertpapieren und die Lieferungsverträge in Lebensmitteln und Waren als geseßmäßig anerkannt, und der Spieleinwand ist aus- geshlossen. Warum haben die Kaufleute sich nicht in das Börsenregister eintragen lassen? Der Charakter des Spielregisters ist dur das Gesetz selbst hineingetragen worden. Das Geseß soll Nechtssicherheit [haffen und auf der anderen Seite abschrecken, beides läßt si nit vereinigen. Die praktishe Folge war, daß, wenn der Bankier si auch eintragen läßt, seine Kunden dazu nicht gezwungen werden können. Zum Abschluß eines Geschäfts aber ist die Eintragung beider Kontrahenten in das Register notwendig. So sheitert das Register in der Praxis. Den Weg, den jetzt die Novelle einshlägt, betrachte ih immerhin als einen kleinen Fortschritt. Das Bettreben, \ich in das Handelsregister eintragen zu lassen, ist gut. Auch die wesentlihe Verkürzung der Verjährungsfrist ist eine Verbesserung des jeßigen Zustandes. Ob die Frist von sech8 Monaten richtig gefaßt ist, ist eine andere Frage. Auch die Erfüllung eingegangener Rechtsverbindlichkeiten, die die Novelle vorschreibt, ist ein ¿Fort- schritt. ‘Der hier beschrittene Weg if jedenfalls eine Grundlage, um die s{limmsten Mißstände, die sich aus dem Börsengesetz ergeben haben, zu beseitigen. Man wirft den Kaufleuten eine Auflehnung gegen das Geseß vor und sagt, daß fie eine Verpflichtung zur Eintragung in das Terminregister gehabt hätten. Das ist fals. Es besteht nur ein Recht zur Eintragung. Wir stehen nun vor der Frage, wie eine Neparatur mögli ist. Üeber die Notwendigkeit des Terminhandels an sich kann kein Zweifel sein. Daß der Termin- handel preisdrückend wirkt, ist niemals erwiesen worden. In den Motiven des österreichischen Geseßes wird das geradezu bestritten. Die Funktion des Terminhandels ist vielmehr eine ausgleichende. Nach Inkrafttreten des Börsengeseßes war bei „Laurahütte“ die Kursspannung viel höher als vor der Einführung des Geseßes. Der Börsenaus\{huß hat \ich für die Revisionsbedürftigkeit des Börsen- geseßes ausgesprochen. Dafür waren auch agrarishe Autoritäten. Man hat darauf hingewiesen, daß die GSeheinieäte Frengtzel und von Mendelssohn sih für das Börsenregister ausgesprochen hätten, aber sie gehören zu den ceifrigsten Befürwortern einer Neform des Börsengeseßzes. Im Entwurf handelt es sich garniht um die Wiederherstellung des Terminhandels in Getreide, sondern darum, im kaufmännischen Lieferungsgeshäft einen festen Boden zu schaffen. Der Bundesrat soll die Genehmigung erteilen können, und nun is er mit einem Mal eine höchst verdächtige Persönlichkeit. Bedenken Sie doch, welche Befugnisse man sonst dem Bundesrat (e- geben hat, wieviel Befugnisse hon jeßt dur das Börsengeseß dem Bundesrat überlassen sind. Graf von Kaniß hat {hon im Februar vorigen Jahres das Börsengeseß als revisionsbedürftig anerkannt, aber er sagte damals, fängt man einmal damit an, so kommen die Börsenmänner und wollen glei alles geändert haben. Es wird anerkannt, daß das jeßige Necht die Korruption in die Kauf- mannschaft trägt. Graf von Kaniß sagte: „wer den Differenzeinwand erhebt, ist ein Schuft*, und ich sage dasfelbe. Das Mittel des Augs- usses wird ja auh in weitem Umfange gebrauht. Es handelt sih darum, auch dem Zustand ein Ende zu machen, daß Vormünder in einen Konflikt kommen zwischen dem, was anständig ist, und was zum Vorteil ihrer Mündel dient. Manches {eint mir in der Novelle niht weit genug zu gehen, aber es ist hon gut, die äußersten Schäden zu beseitigen. “Das einzige Mittel gegen das Spiel sehe ich in der Klagbarkeit der Differenz. Nicht für die Spieler treten wir ein, sondern für die Interessen eines foliden Handels, für die nationalen Interessen. Deshalb bitten wir Sie, weisen Sie die uns vom Bundes- rat gebotene Hand nicht zurü.

Hierauf wird gegen 61/2 Uhr die Fortseßung der Be- ratiung auf Freitag 1 Uhr vertagt. (Außerdem erste Lesung der Stempelsteuernovelle und des Totalisatorgeseßzes).

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 62. Sigßung vom 28. April 1904, 11 Uhr.

Auf der Tagesordnung steht zunächst die erste Beratung des Gesehentwurfs, betreffend Freihaltung des U eber- shwemmungsgebietes der Wasserläufe.

Minister der öffentlihen Arbeiten Budde:

Meine Herren, zunächst habe ih im Auftrag des Herrn Minister- präsidenten dem hohen Hause mitzuteilén, daß er von Seiner Majestät dem Kaiser und König zum Vortrag befohlen ist und deshalb decn heutigen wichtigen Beratungen niht beiwohnen kann, wie es sonst seine Absicht war.

Meine Herren, die wasserwirtshaftlihen Vorlagen, die Ihrer Beschlußfassung unterliegen, sind von hervorragender: volks- wirtshaftliher Bedeutung. Durch ihre Annahme segen Sie die Königliche Staatsregierung in die Lage, einer hohwichtigen Pflicht zu genügen, die ihr zweifellos zufällt; denn zu allen Zeiten und bei allen Kulturvölkern ist es die Aufgabe des Staates gewesen, die von der Natur gegebenen Wasserläufe derartig auszubauen, daß fie nah Msög- lihkeit den wirtschaftlichen Interessen des Landes und Volkes dienstbar gemacht werden. Dabei handelt es sih zunähst um die hohwichtige

Aufgabe:

\{ädlihe Einflüsse der Wasserläufe und Niederschläge zu beseitigen,

jedenfalls ihnen nah Möglichkeit vorzubeugen.

In zweiter Linie handelt es si darum, die Wasserläufe derartig auszugestalten, daß sie allen beteiligten Erwerbszweigen dienstbar und nußbar gemaht werden, sei es durch entsprehende Meliorationen für die Landwirtschaft, sei es dur Gewinnung von Betriebskraft für die Industrie, oder sei es für Handel und Verkehr dur Schaffung von Wasserwegen. Die Erfüllung dieser wohl unbestrittenen Auf- gaben jedes Kulturstaates wird, wie die aeschichtlihe Entwickelung des Wirtschaftslebens zeigt, in verschiedenen Zeitperioden dur mancherlei

Umstände beeinflußt.

In Deutschland ist man in einer Zeit, in der man bei unseren Nachbarvölkern {on energish mit wirtschaftliGen Wasserbauten vor- ging, auf diesem Gebiet ganz wesentlih zurückgeblieben. Es lag dies außer vielen anderen Gründen hauptsählich an der politischen Zerrissenheit unseres Vaterlandes; aber der weite Blick unserer hohenzollernshen Herrscher, insbesondere Friedrihs des Großen, er- kannte die hohe Bedeutung der Wasserbauten für die wirtschaftlichen Interessen des Landes, und uns ist ja bekannt, daß wir große Kultur- werke auf diesem Gebiete der Initiative Friedrihs des Großen ver- danken, Kulturwerke, die bis heute noch ihre Bedeutung behalten haben. Nach der friderizianishen Zeit kam dann eine . Periode politischer und kriegerisher Wirren und finanzieller Schwierigkeiten, wodurch größere Werke auf dem erwähnten Gebiet niht zur Aus- führung gelangen konnten. Dazu kam um die Mitte des vorigen Jahrhunderts das gewaltige neue Verkehrsmittel, die Eisenkahn, die für ihre Entwicklung im wesentlihen die Staatsfinanzen und die Arbeitskräfte in Anspru nahm, sodaß das Interesse für die wasser-

wirtschaftlihen Bauten zurücktrat.

Aus jener Zeit, meine Herren, ist eine Klage charakteristisch und wird vielleiht von Interesse sein, zumal sie von einem Manne stammt, der von allen Parteien dieses Hauses hoch geschätßt wird, dessen klarer Blick und dessen gesundes Urteil bei allen Parteien, vom ganzen Volke, ja, im Auslande volle Anerkennung gefunden haben und bis heute noch finden. Moltke war es, der unter dem 20. Juli 1838 also als 38 jähriger Mann in den Briefen

aus der Türkei folgendes schrieb:

„Als man einem berühmten englishen Ingenieur den Einwurf machte, wozu er wohl meine, [daß Gott die Flüsse geschaffen, ant- wortete er: „Um die Kanäle zu speisen“. Ich denke, er bâtte hinzuseßen können: „Und um die Felder zu bewässern“. Wirklich glaube id, daß in 50 oder 100 Jahren folhe trübseligen Ströme, wie die Oder und Elbe, in welchen die Schiffer sih des Sommers mit dem Spaten durchgraben müssen, gar niht mehr statuieren, fondern die sie umringenden Sandschollen mit ihrem Wasser be-

gießen werden.“

Und dann s{childert Moltke in lebhaftem Bilde, wie man den Flußlauf, in dessen oberstem Teil er sih befand, gefaßt und geführt hat, und “wie sich hierdurch eine dichte Neihe von blühenden An-

siedelungen ergeben hat. „Alles, schreibt Moltke

was unterhalb jenes Wasserfatens liegt, ist ein Paradies, was eine

Handbreit oberhalb des\elben, eine Wüste.“

Meine Herren, ich möchte wünschen, daß die Vorschläge, die Ihnen die Königliche Staatsregierung unterbreitet hat, nach diefen Gesichtspunkten gewürdigt werden mögen, die Moltke in den von mir mitgeteilten wenigen Worten niedergelegt hat. Zwar braucht ih der Schiffer auf der Oder und Elbe im Sommer heute niht mehr seinen

Fahrweg mit dem Spaten zu graben, wie es Moltke vor 66 J

ihre selbe Bedeutung behalten wie damals.

Bei dem Ausbau unserer Gewässer in diesem von der Negierung gewünschten Sinne kann selbstverständlih nur nah einem einheitlichen Plane gearbeitet werden, in dem alle eins{lägigen Interessen ihre Berücksichtigung finden. Denn es würde falsh sein, wenn man einen Fluß einseitig in seinem obersten Teile regulieren wollte, ohne au an den übrigen Teilen des Flusses bis zur Mündung hin ent\prechende Veränderungen oder Umgestaltungen zu schaffen. Ebenso fehlerhaft würde es sein, wenn man einen Flußlauf ausgestalten wollte lediglich vom Standpunkt des Verkehrsweges, ohne den berechtigten Interessen der Landwirtschaft, ohne den Wünschen der Anlieger gebührend Nük- !

sicht zu tragen.

Insofern also, meine Herren, stehen die einzelnen Geseßentwürfe, die Ihnen vorgelegt sind, materiell in innigem Zusammenhange, wenn sie auch formell voneinander getrennt sind. Die formelle Trennung geschah aus manherlei praktishen Gründen, vor allem aber auch deshalb, weil wichtige und zahlreiche Stimmen dieses Hauses bei früheren Beratungen gewünscht haben,

daß die Meliorationsgeseße von dem Geseß dèr Wasserstraßen ge- trennt werden möchten, und die Königliche Staatsregierung hat nun mit der Trennung, die durch die Gesetzentwürfe ausgesprochen ist, be- kunden wollen, welchen hohen Wert sie auf eine erfolgreihe Ver- abshiedung der Vorlagen legt.

Wenn ih nun auf die einzelnen Gesetzentwürfe eingehe, wobei ih, Ihrer Tagesordnung entsprechend, den Entwurf betr. die Wasser- straßen ausscheide, so bemerke ih zunächst, daß es selbstverständlich für mich nicht mögli ist, bei der ersten Lesung diese umfangreichen Vor- lagen bis*ins Eingehendste zu begründen, {on deshalb nicht, weil mehrere Ressorts ganz wesentli und zum Teil vorwiegend bei diesen Geseßentwürfen beteiligt sind. Ih gehe aber wohl nit fehl in der Annahme, daß die Gesetzentwürfe einer Kommission überwiesen werden,

und dort wird \ih ja den einzelnen Re Anträge der Staatsregierung bis in alle Was zunächst den Geseßentwurf b Veberschwemmungsgebietes der es sih bei der Bearbeitung der Schugmaßregeln ge überall herausgestellt, daß die geseßlihen Unterlagen h unzureichend sind. Es muß rechtlich die Möglichkeit aus den natürlichen Üebershwemmungsgebieten und läufen felbst Anlagen fern zu Falten, die den r HDohwassergefahr beitragen.

ssorts Gelegenheit b Einzelheiten zu beg etr. die Fre ihaltun Wasserläufe

. nmen und zu

Nur wenn \ lihe Handhabe ges,

haffen wird, sind die berufenen Organe in Lage, den Hochwassergefahren wirksam vorzubeug Y

Die drei Gesetzentwürfe, die die Verbess im Stromgebiet Spree zum Ziele haben, bedürfen Empfehlung; denn es wird wohl au Notwendigkeit anerkannt, die Hochwa diesen handelt es sich um Mißstände, die teilweis bestehen und bei der fortgeschrittenen Kultur in de rungen immer s{werer empfunden werden. Die K3 hat auch gegenüber diesen {weren Schädigungen in den Schoß gelegt, sondern ist sich der Very daß sie zur Beseitigung dieser Mißstände mit Durch den Allerhöchsten Erlaß vom 12. Dezember 1 den Strombauverwaltungen die Unters nisse und die Ueberwachung - des Hoch Slüssen im Interesse der gefahrlo und des Eises auferlegt worden. Flüssen die verstärkte Me lichen Ministeriums für die Aufrechterhaltung der Auch der Allerhöchst eingeseßte Hochwasseraus\{chuß einf{lägigen Fragen beschäfti Pläne aufzustellen, werden soll.

erung der Vg

der Oder, „wohl kaum einer he f allen Seiten dieses . ssergefahren zu ve

verhältnisse

e hon seit Jahre n Flußtälern und 9j gliche Staatsregie, keine8wegs die Hi flihtung voll beg Nachdruck vor 388 ist denn uhung der Hochwasserverz flutgebiets an den \cifby sen Abführung des How Gbenso hat an den nit if liorationsbauverwaltung des l Vorflut zu sor hat si mit at und es für nötig erachtet, einheit dur die den Hohwassergefahren ent; Die Aufstellung dieser Pläne für mehrere Strömget Staatsregierung, regung des Hochwasseraus\husses, An ter unteren Weichsel bereits in Ausführung begri Havel und Spree sind für die Pläne aufgestellt. vorigen Jahres haben die Notwendi der Pläne unverzüglich vorzugehen. Die Verwirklichung dieser Pro Werk geseßt werden, als die \ niht unbenutt vorüb Jahren- eine Reihe von Unters worden, dur die es ermöglicht wird, die L sonst möglih gewesen wäre, in Oder sind mehrere Fragen, die bisher noch ungeklärt w und dementsprehend sind

in die Hand genommen tor ist die Regulierung des Hochwasserbety ffen, und für die untere Oder, rbesserung der Die verderblichen Hochwasserverheerungen bom J gkeit dargetan, mit der Ausführw

zorflutberbälti

jekte kann jeßt u.1 fo {nelle jy eit ihrer Aufstellung verflossene H So sind in den beiden [ekn sorarbeiten ausgefi M auten s{neller, ald Fur die unty aren, inz;wisd0

r gegangen ist. uchungen und L

Angriff zu nehmen.

Ergänzungen

vorgenommen es der landwirts{aftlihen {hon mögli gewesen, einige besonders dringende Reg aus Mitteln des Notstandsgeseßes vom 20. April 1 Für den Bereich der \{iffbaren Spree und der unteren Havel die umfangreichen Mes BVorbedingung für die Aufstellung der Sonderpläne bilden Kräften gefördert worden.

Die Ihnen in dem vorliegenden {on erwähnten Gese vorgeschlagene Negulierung der unteren Oder f zur Regulierung der Hohwasser-, Deich- und der oberen und mittleren Oder ihre notwendige Ergänzung. Wie dil von dem Hochwasferaus\{chuß dringend empfohlen und von s verschiedentlih betont worden ist, wird jeßt zum ersten V heitlicher, das ganze Stromgebiet der Oder umfassendu J Hochwasserregulierun gsplan Ihrer Beschluf Dabei wird zugleich Vorsorge getroffen werden, falls au allseitig als notwendig erkannt ist, mit den Mafnabma an den mittleren und oberen Teilen des Flusses, soweit folche nid eine Zurückhaltung des Hohwassers bewirken, erst dann vorgegangt wird, wenn die unteren Flußstrecken den v oberhalb belegenen Strecken angepaßt und ihnen entspre{end aW gestaltet sind.

Meine Herren, wenngleich die Mittel, die zur Ausführung de Projekte erforderlich werden, auch sehr erheblich find, so glaub Staatsregierung die Genehmigung zu ihrer Aufwendung von dem Landtage zu erbitte1 um die Oder, die Havel und die Spree in einen Zustand zu bringe der die Verminderung der Hochwassergefahren für die Zukunft gewährt leistet und eines Kulturstaats der Zwar zweifelt die Königliche

ulierungsarbeit 898 auszufübra,

lungen und fonstigen beiten, welhe j

indet in den Plin rflutverhältnisse u

¡assung unterbreit. F daß, wie dies eben

Jahren beklagte; aber es bleibt an unseren preußtishen Wasserläufen zweifellos doch noch sehr viel zu tun übrig, um sie so dienstbar und nutzbringend zu machen, wie Moltke es 1838 innerhalb der nächsten 50 bis 100 Jahre gewünscht hat. Manches hat sih allerdings seit jener Zeit in unserm Wirtschaftsleben geändert; aber die unheil- oder segenbringenden Wasserkräfte der Natur, sie haben

eränderten Verhältnissen da

zurückschrecken

Jetztzeit würdig ist. Staatsregierung nicht daran, d dieser Grundgedanke, der Jhnen vorgelegten Pläne Ihre einm Zustimmung finden wird; sie verkennt aber auch nit, daß im einzeln mannigfahe Bedenken auftreten werden. lihen Grund in den verschiedenen Interessen der Anlieger und d von den Maßnahmen berührten Landesteile sowie au in abweichend Erfahrungen, die bei verschiedenen Hochwässern hier und dort gemad! worden sind. Die Königliche Staatsregierung gibt sih aber der Hf nung hin, daß es den beteiligten Ressortministern bei den kommissarisd Beratungen gelingen wird, ein volles Einverständnis zu erzielen. M offenkundigen Notstände an den bezeihneten Flußläufen und die l starken Niedershlägen si ftets wiederholenden Hochwassergefahrt! mit ihren {weren Folgen mahnen ernstlich an eine s{leuniß Ausführung der geplanten Meliorationsbauten, namentlich im Jnteres! der Landwirtschaft; deshalb hofft die Königliche Staatsregierung i!" versichtlih, daß eine baldige Einigung über diese Vorlagen troy d! entgegenstehenden Schwierigkeiten gelingen wird. Denn wo él! Wille, da ist auch ein Weg. (Bravo!)

Ich erhalte eben noch den Auftrag, den Herrn Landwirt schaflb minister bei Jhnen zu entschuldigen, da er durch plôtlihes Unwohlsei nicht in der Lage ist, hier an den Verhandlüngen teilzunehmen.

Diese haben ihren natür

(Schluß in der Zweiten Beilage.)

M 101.

S

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

. von Loebell (konf.): Wir haben mit Befriedigung davon wid e iopinten daß die Regierung diesmal in bezug auf Meliorationen und Flußregulierungen gesonderte Vorlagen an den Undtag gebraht hat. Wir werden zu dieser ersten Vorlage unabhängig von anderen Stellung nehmen. Meine politischen

eunde sehen in der Vorlage eine notwendige und unentbehrliche R eni der Geseßentwürfe, die uns später beschäftigen werden, um die Hindernisse, die der Freihaltung des Ueber- s{chwemmungsgebiets der Wasserläufe entgegenstehen, zu beseitigen. Nach den Motiven hat sih der materielle Inhalt der hbe- stehenden Vorschriften als nicht ausreihend erwiesen. Das Oberverwaltungêgericht hat in neuerer Zeit gleihmäßig dahin erkannt, daß zu den deichähnlichen Erhöhungen zwar auch gewisse Anlagen zu renen seien, die, ohne Deiche zu fein, auf N Me tnngs. ebiet ähnlich wie Deiche einwirken, z. B. Chausseen usw., daß aber ebäude hierher nicht gehören; und es hat die Auffassung abgelehnt, daß alle Erhöhungen, die dieselben Wirkungen wie Deiche hervorbringen könnten, genehmigungspflichtig seien. Weit wichtiger als diese Bestim- mung ist aber die beabsichtigte Einführung der Genehmigungspflicht für Baum- und Strauchpflanzung. Auch das Dberverwaltungsgericht hat in einer Entscheidung die Bedenken hervorgehoben, die gegen eine fo weitgehende Bestimmung obwalten können. Es hat ausgeführt, daß es unmöglich Absicht des Geseßgebers gewesen sein könne, au den forstwirt]chaftlihen Betrieb der Genehmigungspfliht zu unterwerfen. Der Landwirtschastsbetrieb ist auch heute noch der wichtigste Gewerbe- betrieb für den preußischen Staat, und wenn man ihn s{chwerwiegenden Einschränkungen unterwerfen will, so ist dies nur gerechtfertigt, wenn auh ein wirklihes Bedürfnis vorhanden ist. (Der Nedner, der im weiteren Verlauf seiner Ausführungen auf der Tribüne sehr shwer verständlih ist, wendet sih gegen die hierauf bezüglichen Ausführungen der Motive.) So weit zu gehen, den höchsten Wasserstand diesen Bestimmungen zu Grunde zu legen, {eint mir niht ratsam; es kann dahin kommen, daß Ortschaften, die gar nicht unter Hochwasser zu leiden gehabt haben, unter diefe Bestimmung ge» stellt und der Genehmigungspfliht unterworfen werden. Nach § 2 sollen Meliorationsbeamte nur gehört werden, wenn es ih um shifff- bare Flüsse handelt. Ich glaube vielmehr, daß sie unter allen Um- ständen, in allen Fällen bei der Beschlußfassung über solche Unter- fagungen und Verbote gehört werden müssen. Die Vorlage enthält in dieser Beztehung cine zu kautschukartige Bestimmung. Auch den Jnter- essenten muß Gelegenheit gegeben werden, sih zu äußern und Ein- spruh zu erheben. Das ift das wenigste, was man verlangen kann. Zu erwägen wird sein, ob nit noh die unteren Selbstverwaltungs- organe zu höôren sind. Im §1 ist von „Baum- und Strauch- pflanzung usw.* die Rede. Dieses „usw.“ is mir doch sehr bedenklich ; man muß in das Gesey hineinschreiben, was man wirkli will. Meine Freunde erkennen die Notwendigkeit der Regelung dieser Materie an und sind davon überzeugt, daß man ohne gewisse drakonische Be- stimmungen niht auskommen kann, daß diese aber nur da angewandt werden können, wo ein durchaus dringendes Bedürfnis vorliegt. Hoffentlih gelingt es der Kommission, den Gntwurf_ zu verbessern. Wir beantragen, die Vorlage einer Kommission von 28 Mitgliedern

überroeisen. | i E T Kriege (freikonf.): Wir haben mit Freude und Genug- tuung von den Vorlagen Kenntnis genommen, die jeßt unserer Be- [Mlußfassung unterbreitet sind, und hegen die Hoffnung, daß sie ge- illigt und die erforderlihen Gelder bewilligt werden. In Ueber- einstimmung mit dem Vorredner halten auch wir die bestehenden geseßlih:n Bestimmungen nicht für ausreichend, der Hochwassergefahr wirksam zu begegnen. Wir halten ein einheitliches Fecht auf diesem Gebiet für notwendig und sind ebenfalls für Kommissionsberatung, und zwar für Einseßung einer besonderen Kommission zur Vor- beratung dieses ersten der vier Geseßentwürfe, welche Flußregulie- rungen und Wassershußzanlagen betreffen. Es würde ferner zu er-

| wägen sein, ob niht die Beteiligten auf ihren Antrag und nicht bloß

nah dem Ermessen des Bezirksausschusses zu hören wären. , Ministerialdirektor Dr. Hermes: Die Vorlage ist nicht nur eine Ergänzung, sondern eine notwendige Boraus|egung für die anderen dem Hause zugegangenen wasserwirtschaftlichen Vorlagen. _Es wäre widersinnig gewesen, ohne eine solche allgemeine Boraus\eßzung die beabsihtigten Flußregulierungen in Angriff zu nehmen. „Die bisher vorgebrachten Einzelheiten werden in der Kommission näher zu er- örtern sein. Wenn der Abg. von Loebell Baum- und Strauch- pflanzungen nicht in dieser Allgemeinheit der Genehmigung unter- worfen sehen will, so ist dem entgegenzuhalten, daß die Borschrift sich nicht auf vorhandene Forstkulturen bezieht. Der Einwand, daß die Vor- lage vor den schiffbaren Flüssen Halt macht, ist auch nit stichhaltig. Der Wunsch, den Meliorationsbeamten unter allen Umständen zu hören, ist in der Hauptsache {on erfüllt ; „von allen Plänen der Ne- gulierung s{iffbarer Ströme wird der Meliorationsbehörde Mitteilung

| gemacht. Die Eröffnung des Nekurses an das Oberverwaltungs8gertcht

würde keinen Vorteil bedeuten. Das beanstandete „usw.“ hat nur den Sinn, daß keine den Grdboden überragende Anlage innerhalb des Ueberschwemmungsgebiets ausgeführt werden soll; es ist einfach unmöglich, alle diese Anlagen einzeln aufzuführen. In der Kommission wird wohl über alle diese Punkte eine Einigung unschwer herbei- zuführen sein. S :

Abg. Schmieding (nl.): Die Stellung meiner Freunde zu sämtlichen wasserwirtshaftlichen Vorlagen ist unverändert dieselbe wie in früheren Jahren. Wir haben die Regierung stets in threm Bes streben unterstüßt, die Wasserläufe mehr den Interessen des Landes dienstbar zu machen, und werden es auch weiter tun. Wir begrüßen es deshalb mit Freude, daß, wie im Lande, so bei der Negterung immer mehr die Ueberzeugung sich Bahn brit, daß gerade die Kraft der Wasserläufe dem Lande mehr dienstbar zu machen ist. Wenn der Minister fich auf den Grafen Moltke berief, so kann ih sagen, daß die Regierung auf dem Wege des Fürsten Bismarck wandelt, der bereits 1881 darauf hingewiesen hat, daß selbst das aus- gedehnteste Eisenbahnney zur Beförderung der Massengüter nit aus- reihe. Man hat ih deshalb mit Recht an den zuständigen Stellen mit den Arbeiten zur Verbindung der Flüsse mit einander be- häftigt. Bei der immer shärferen Konkurrenz der Nationen wird

iegerin diejenige sein, die es am besten versteht, gerade die unent- widckelten Naturkräfte in ihren Dienst zu stellen. Wir sind damit ein- verstanden, daß sih die gleihe Fürsorge der Negierung den Re- gulierungen der Flüsse, der Beseitigung der Hochwassergefahren und der Verbesserung der Hochflutverhältnisse, die mehr der Landes- kultur, also wesentli der Landwirtschaft dienen, wie der Verbesserung der Schiffahrt zuwendet. Wir erkennen an, daß im großen und en die wasßserwirtshaftlißen Vorlagen ziemlih gleihmäßig die onarchie berücksihtigen. Wir wünschen auch keine Aufrechnung zwischen Osten und Westen. Meine Greundi werden an sämtlihe Vorlagen mit der guten Absicht herangehen, thnen Geseßeskraft zu verlethen. kann mich bezüglih der ersten Vorlage den e ieunden des Abg. von Loebell anfcliefen, Wo diese über das bestehende Necht hinaus eht, kann man zweifelhaft sein, ob die Vorschläge des Entwurfs das R tige treffen und niht zu weit gehen. Wir hätten es lieber esehen, wenn die Vorlage nicht ira Flußläufe gleidma ig eltendes Ret \chafffte, sondern auf diejenigen Wasserläufe fich be- hränkt hätte, die erfahrungsgemäß der Hochwassergefahr ausgeseßt

Zweite Beilage : zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlih Preußischen Staatsanzeiger.

Berlin, Freitag, den 29. April

sind. Was dann die Entwürfe betrifft, welche Regulierungen und Vorflutverbesserungen anstreben, \o steten wir diesen mit ganz be- sonderer Sympathie gegenüber; es fragt sich nur, wie weit wir uns durch die Zustimmung - zu denselben finanziell engagieren. Nur in der Vorlage zur Verbesserung der Vorflut in der unteren Oder, Havel und Spree ist eine Begrenzung der zu ver- au8gabenden Summe auf den Betrag von 60 Millionen vor- gesehen; eine solhe Grenze wird in den beiden anderen Vor- lagen, betreffend die Hochwassergefahren in der Provinz Branden- burg und im Havelgebiet der Provinz Sachsen sowie die Regelung der Hochwasser-, Deich- und Vorflutverhältnisse an der oberen und mittleren Oder, nicht gezogen. Die hohen Summen, die von uns gefordert werden, beanstanden wir nit, wir freuen uns vielmehr, dab die Regierung si ents{chlossen hat, die Beträge so hoch zu greifen, da die Wirksamkeit der damit auszuführenden Arbeiten zur Verhütung von Hochwassergefahren verbürgt erscheint. Mit der Regelung der Beitragspflicht der Interessenten sind wir im großen „Und ganzen ein- verstanden. Die Interessenten sollen nur noch ein Fünftel beitragen ; wenn jeßt {on Stimmen in der Presse dafürlaut werden, auch dieses Fünftel noch zu streichen, so wird darüber in der Kommission weiter zu reden sein. Bei der eigentlihen Kanalvorlage werden die Interessenten leider weit weniger gut behandelt, dort hat sich die Tendenz, die Interessenten immer stärker heranzuziehen, feit 1899 immer deutlicher bemerkbar gemaht. (Präsident von Kröcher bittet den Redner, nicht zu sehr auf die noch niht zur Beratung stehende Kanalfrage einzugehen.) Dem Antrage des Abg. von Loebel auf Verweisung der Vorlage an eine Kommission von 28 Mitgliedern {ließen wir uns an; ih halte es aber für rihtig, daß dieser Kommission auch die übrigen Vorlagen, die heute zur Beratung stehen, überwiesen werden. Abg. Dr. am Zehnhoff (Zentr.): Die Vorlage, betreffend Frei- baltung des Uebershwemmungsgebiets der Wasserläufe, steht in so losem Zusammenhange mit der Kanalyorlage, daß ih dem Beispiel des Vor- redners nicht folgen werde. Das vorltegende Geseß halten wir im allgemeinen für berechtigt, meinen aber, daß das Bedürfnis dafür nicht allerorten nahgewiesen ist, und möchten empfehlen, seine Geltung auf gewisse Wasserläufe zu beschränken, wo _die Hochwassergefahr in Be- trat kommt. Ferner müssen wir beanstanden, daß jegliche Bauten, sogar kleine Gartenhäuser, Mauern und dergleichen der Genehmigungs- pflicht unterliegen sollen. Der Kommissar hat gemeint, daß das Bauen nit vèrboten, sondern nur an eine Genehmigung geknüpft fei. Er übersieht aber, wie unangenehm, Weiterungen verursachend und zeitraubend ein solches Verfahren bei kleinen und kleinsten Baulichkeiten für den Beteiligten ist. Ferner haben wir Bedenken gegen die Heran- ziehung des höchsten Wasserstandes hinsihtlich dieser Bauten, Jm Deichgeseß von 1848, aus dem die Vorlage ziemlich E ah- geschrieben ist, ist allerdings von dem höchsten Wasserstand die Rede. Die Errichtung von Deichen und die Errichtung eines Gartenhauses sind doch aber etwas Verschiedenes. Es ift widersinnig, wenn jemand, der innerhalb des Hohwasserstandes von 1729 ein Gartenhaus errihten will, erst die Genehmigung auf Grund dieses. Geseßes erhalten muß. Wir erachten es mit Rüccksiht auf die große Bedeutung der Entscheidung der Behörden für absolut geboten, daß ein gerihtlihes Verfahren zugelassen wird, und werden in der Kommission greifbare Vorschläge in dieser Richtung machen. Ein Fehler des Geseßes ist es, daß es nur Beschwerde bei dem Minister zuläßt, aber nicht sagt, welcher Minister gemeint ist, und daß die Frist für die Cinlegung der Beschwerde in 14 Tagen abläuft. Welcher Minister in Frage kommt, darüber sagt das Geseß nur, daß es der Minister sein soll der für die betreffenden Einzelheiten „zuständig“ - ist. Es wird ih oft fragen, ob der Landwictschaftsminister oder der Minister der öffentlidzen Arbeiten die rihtige Adresse fein wird. Unbillig ist es, daß derjenige, der Bauten unterlassen muß, gar keine Entschädigung alten foll. m 'Mtinisterialdirektor Dr. Hermes: Wenn der Vorredner sagte das Gesetz sei von dem alten Deichgeseß gedankenlos abgeschrieben, fo meine ih, daß die Ausführungen des Vorredners von tiefem Denken nicht zeugen. In _ einer ganzen Reihe von Geseßen ist der Ausdru „zuständiger Minister“ als tehnisher Ausdruck gewählt worden. Was für baulihe Vorlagen in Frage kommen, ist ganz glei, es fommt nur dgrauf an, ob fie die Hohwassergefahr vermehren können. . Abg. Dr. Wiemer (fr. Volksp.): Auf die Kanalvorlage lassen wir uns heute nicht ein. Wir sind bereit, an diesen Gefeßentwürfen mitzuwirken, die der Hohwassergefahr nach Kräften entgegenwirken follen. Die Zustimmung zu den Vorlagen wird davon ab- hängen, wie sie fih im einzelnen gestalten. Die nähere Prüfung der Einzelheiten müssen wir uns vorbehalten. Wie meinen aber, daß die Meliorationsyvorlage nicht für sich allein erledigt werden kann, sondern die Abstimmung darüber mit der über die Kanalvor- lage in Zusammenhang stehen muß. Wir find nicht der Ansicht des Abg. von Loebell, der ch über die Trennung freute. Der Minister hat ausdrücklih gesagt, daß materiell die Vorlagen zusammenhängen. Das werden wir uns immer vor Augen halten. Wir können nicht finden, daß die Negierung mit diesen Vorlagen sehr geschickt und glüdlih operiert. Die früheren Vorlagen waren ein einheitliches Ganzes. Die Regierung sagt au jeßt, daß die Vorlagen einheitlih erhalten werden sollen, aber sie hat dur das Zerreißen derselben selbst die Hand dazu geboten, daß einzelne für sich erledigt werden. Das ganze Kanalgeriht wird jeßt à 1a *carte serviert, es bleibt dem Hause überlassen, was es davon nehmen will und was nicht. Die Rae an der unteren Oder, Havel und Spree dienen wesentlich der Schiffahrt und hängen daher mit der Kanalvorlage innerlih zusammen. Technisch erscheinen die Vorschläge der Vorlagen vielfa als zweckmäßig. Bei der Kommissionsprüfung wird aber die finanzielle Seite eine wesentlihe Rolle spielen. Es steht nach den Vorlagen nicht sicher fest, wie weit sich der Staat engagiert. Die Interessenten sind mit ihren Beiträgen jeßt sehr günstig weggekommen. Bon der bisherigen Praxis i hier abgewichen; es sollen die Inter- essenten nur mit einem Fünftel der Baukosten belastet werden. Selbst nah der Begründung kommen die Arbeiten wesentli nicht der Allge» meinheit, sondern einem enger begrenzten Kreife zu gute. Der E besiß der Anlieger wird durch diese Arbeiten in seinem Werte gesteiger , und daher werden wir erwägen müsen, ob die Provinzialverbän e und die Interéssenten nicht stärker heranzuziehen find. Der Vorlage wegen Freihaltung des Ueberschwemmungsgebtetes stehen meine Freunde günstiger gegenüber als der Abg. am Zehnhoff. Es ift Me, daß in dem Deichgeseß von 1848 eine Lüdke besteht. Es E ie rechtlie Möglichteit geschaffen werden, s{hädlihe Anlagen aus dem Hochwassergebiet fernzuhalten. Jch glaube, daß fich über dieses Le am cher wird eine Verständigung erzielen lafsen. Allerdings is u Bestimmung über die Anhörung der Beteiligten etwas zu eng gefaf ; leßtere wird ganz in das Ermessen des Bezirkêausschusses gestellt. Die Zulassung eines gerihtlihen Verfahrens und die Ee besserung des Beschwerdeverfahrens wird wohl zu erwägen sein. Ich schließe mich dem Antrag des Abg. von Loebell an, eine Kom- mission von 28 Mitgliedern einzusegen, unter der Voraussetzung, UD derselben Kommission auch sämtlihe übrigen Vorlagen, auch die ana á vorlage, überwiesen werden. So sehr wir die Vorlage unters! en, behalten wir uns doch die s{hließliche Abstimmung darüber Vor, un wir machen deshalb die Abstimmung über diese Vorlage abhängig von der Gestaltung der sämtlihen Entwürfe. Wir wollen n vi einzelne Landesteile sorgen, sondern für den Ausbau dex 0 Es R Wasserstraßen im Osten und im Westen. Die Vorteile eines N s teils dürfen niht maßgebend für die Gestaltung des Ganzen sein.

E, 1904.

Abg. Broemel (fr. Vgag.): Wir gehen hier mit würdevollem Ernst daran, die Einzelheiten zu prüfen, und doch bewegt uns eigentlich eine ganz andere Frage, die niht nur wirtschaftliche, sondern auch eine hervorragende politische Bedeutung hat. Der Minister sagt die Tren- nung der Vorlagen entsprehe einem Wunsche dieses Hau es, aber er hat nicht mit feiner Ueberzeugung zurückgehalten, daß materiell die Vor- lagen ein einheitlihes Ganzes darstellen und die Trennung nur eine formelle ist. Bei dem konservativen Redner hat er aber nicht das größte Entgegen- kommen gefunden; dieser hat sofort die Trennung als eine materielle bezeichnet und insofern dem Minister einen Absagebrief ges{chickt. Wir müßten uns selbst die. Augen verbinden, wenn wir niht sehen wollten, welche Absicht die Regierung mit der Trennung verfolgt. Die Negierung hofft, mit ihrer neuen Politik einen besseren Grfolg zu haben. Ich fürchte, sie wird dem klugen, aber häßlichen Bauern gleichen, der ein \{chônes Mädchen _hetratete in der Meinung, daß die Kinder von ihm die Klugheit und von der Mutter die Schönheit erben würden naher kam es gerade umgekehrt. Was für die Vorlage einnimmt, sind nicht die Einzelheiten, sondern die Vorlage als Ganzes {stellt ein bedeutendes Kulturwerk dar, wie es faum von einer anderen Nation übertroffen worden ist. Ich kann heute auch noch nit sagen, welche Stellung wir ein- nehmen werden; denn wir müssen erst sehen, wie die Vorlagen fich gestalten, um darüber entscheiden zu können. Das gilt au von der Vorlage über die Freihaltung des ÜUeberschwemmungsgebietes. Ich teile manche der Einwendungen, die hier gemacht sind. Die Eingriffe in die Privatverhältnisse zu Gunsten der Allgemeinheit müssen auf das niedrigste Maß beschränkt werden. An Stelle der Gnt- scheidung durch den Minister muß das verwaltungsgerichtliche Streit- verfahren zugelassen werden. Mit der Ueberweisung an eine Kom- mission von 28 Mitgliedern, der auch die übrigen Vorlagen über- wiesen werden müssen, bin ich einverstanden.

Abg. Dr. Dahlem (Zentr.): Ih will mi nit in einen Streit darüber einlafsen, ob nicht auch einmal ein Speisen à la carte vor- zuziehen ist. Ich meine, daß es nicht besser gewesen wäre, heute eine großzügige Debatte über die Kanalyorlage und die anderen Vorlagen stattfinden zu lassen, sondern daß diefer Geseßentwurf über die Frei- haltung des Ueberschwemmungsgebietes an si die Aufmerksamkeit des Hauses hinreihend beschäftigen kann. I bedauere, daß der Re- gierungsfommissar die Vorlage niht näher begründet, sondern meinem éFreunde am Zehnhoff nur mit einer Retourkutshe geantwortet

at, die man nicht einmal als elegant bezeichnen kann. Ein so tiefer Eingriff in die Privatinteressen durch die Staats- gewalt hätte besser begründet werden müssen. Der Gesetzgeber

felbst fühlt, welhe Unzuträglichkeiten entstehen können; denn er

überläßt es den Verwaltungsbehörden, gewisse Ausnahmen von dem § 1 zu gestatten. Wir haben die Erfahrung gemacht, daß es nicht gut ist, allzu viele Befugnisse in die Hand der Verwaltungsbehörden zu legen ; denn es ist oft vorgekommen, daß die Verwaltungsbehörden niht nah dem Geiste des Geseßgebers verfahren find. Wir wollen geseßliche Bestimmungen haben. Als erfte Instanz wäre der Kreis- aus\chuß geeignêter als der Bezirksaus\chuß, denn ersterer „steht den lokalen Dingen ‘viel näher. Es erwachsen dem Beteiligten auh größere Kosten, wenn er nah dem Siß des Bezirksausschusses reisen muß. Das gerichtlihe Verfahren muß zugelassen werden; denn wenn Sie den Minister entscheiden lassen, so entscheidet in Wahrheit niht der Minister, sondern die Strombauverwaltung. Nach der Vorlage soll es ganz in das Ermessen des Bezirksausshusses gestellt werden, die Beteiligten zu böôren. Die Folge wird sein, daß in die Rechte des einzelnen noch viel erheblicher eingegriffen wird, als es § 1 erlaubt. Man sollte auch niht den höchsten Wasserstand diesem Gesehe zu Gruntde legen, sondern einen mittleren. Aus der Vorlage muß ein Geseß gemacht werden, das den wahren Interessen der Landeskultur entspricht. A

Abg. Freiherr von Zedliß und Neukirch (freikons.): Ih kann es nur billigen, daß die Regierung den Wünschen des Hauses ent|prechend die Vorlagen getrennt an das Haus gebraht hat. Diese Maßnahme würde nur formale Bedeutung haben, wenn der Schluß des Abg. Broemel aus den Worten des Ministers rihtig wäre. Es ift jeßt die Möglichkeit gegeben, die Vorlagen niht nur formell getrennt zu be- handeln; in den Ausführungen des Abg. von Loebell einen Abfagebrief an den Minister zu sehen, heißt wirklih Gespenster sehen. Bei diesem ersten Gesey kommen namentlich verwaltungsrehtlihe Fragen in Betracht ; deshalb muß eine kleinere Kommission zusammengeseßt werden. Ich wiederhole daher den Vorschlag, diesen Gesetzentwurf einer be- sonderen Kommission von 14 Mitgliedern, die entsprehend zusammen- geseßt wird, und die sämtlichen übrigen Vorlagen zusammen einer Kommission von 28 Mitgliedern zu überweisen. Das Deichgese von 1848 hat tatsählich Lücken gehabt, die : diese Vorla; e ausfüllt. Jch kann mich der Ansiht des , Vorredners nicht anschließen, daß man einen mittleren Wasserstand fonstruieren solle, um ihn dem Geseße zu Grunde zu legen. Es ift die Absicht des Gesezgebers, niht die abnormen Wasserstände, wie fie ein- oder ¿weimal vielleicht vorgekommen find, als Maßstab zu nehmen, sondern nur den gewöhnlichen höchsten Wasserstand. Die Strombauver- waltung wird nit allein die entscheidende Stimme haben, sondern alle beteiligten Ressorts und Instanzen werden zusammenwirken, sodaß die Fürsorge für die Landeskulturinteressen genügend gewahrt ers scheint. Man wird aber einen Weg finden müssen, um die größeren öffentlihen Strôme und wvxc Privatflüfse, die besonders hohwassergefährlich sind, von den übrigen Wasserläufen zu trennen. Nur für die ersteren muß der Bezirksausshuß die Entscheidung in der Hand haben, während für die leßteren der Kreisaus\{chuß das geeignete Organ ist; denn es gehören nicht nur die wasserbautechnischen Kennt- nisse, sondern auch die Erfahrung lokaler Natur dazu, diese Dinge richtig zu entscheiden, und diese lokale Erfahrung ist gerade in dem Kreisaus\{uß zu finden. Das verwaltungsgerichtliche Verfahren kann gegen die Versagung der Genehmigung nit eingeführt werden; seine Zulassung würde unseren bisherigen Verwaltungsgrundsäßen wider- sprehen. Ich mache also den Vorschlag, für dieses Geseg eine be- fondere Kommission von 14 Mitgliedern einzuseßzen.

Abg. Glazel (nl.): Mit der Vorlage ift eine Ausdehnung des Deichrehts keineswegs beabsichtigt. Die Anlieger werden ja auch weit weniger Deichanlagen als vielmehr Baulich eiten errihten wollen. Unangenehm ist, daß der Anlieger, wenn er Anlagen vornehmen will, gar nit in der Lage ist, zu prüfen, ob er den Bezirksauss{huß fragen muß oder niht. Hier würde es sih empfehlen, nur diejenigen Flußläufe zu bezeihnen, die für das Geseß in Frage kommen, damit die anderen Flußläufe ausfcheiden. Oder man müßte mindestens § 6 dahin erweitern, daß der Regierungspräsident kleine Wasserläufe aus- nehmen kann und diese gleich nah Bekanntmachung des Gese e be- zeihnen muß. Vielleicht ließe sich dadur ein verwaltungsrechtliches Streityerfahren vermeiden. Für die Beschwerden ist die Frist von zwei Wochen zu kurz bemessen. Bezüglich des § 1 muß die VMöglich- keit kontradiktorisher Verhandlungen gegeben werden. Die Kom- mission follte nicht nur die Vermeidung von unnötigen Deo der Bevölkerung, sondern auch die eventuelle Beseitigung von An- lagen in Erwägung ziehen. i i

Die Besprehung wird hierauf geschlossen und die Vorlage einer Kommission von 28 Mitgliedern überwiesen.

Das Haus geht dann zur Beratung des Gesehentwurfs, etc cte Dahmen zur Verhütung von Hoch=