Grofß:haudelspreise von Getreide au auferdeutschen Börseuplätzeun
für die Woche vom 4, bis 9, April 1904 nebst entsprehenden Angaben für die Vorwoche. Zusammengestellt im Kaiserlichen Statistishen Amt.
1000 kg in Mark. (Preise für greifbare Ware, soweit nit etwas anderes bemerkt.)
Da-
gegen Vor- woche
119,15 157,45
99,58 137,88
Woche 4./9. April 1904
120,20 159,42 100,60 138,11
Noggen, Pester Boden Weizen, Theiß- Hafers ungarischer T erste, \lovakische Budapest.
Noggen, Mittelware Wetzen, ü
Men ÿ erste, Futter- ,
109,20 139,77 94,20 99,74
110,22 139,79 93,20 99,58
91,89 119,81
89,85
Roggen, 71 bis 72 kg das hl 118,49
Weizen, Ulka, 75 bis 76 kg das hl Riga.
Roggen, 71 bis 72 kg das hl 102,16
Nen, 0 O 130,34 Paris. |
lieferbare Ware des laufenden Monats | 180,06 177 Sa
Antwerpen. |
Varna . s Donau, mittel
Azima Weizen
100,39 129,02
Noggen | Weizen
134,50 137,26 137,90 141,96 150,07 142,61 141,96
E E Californier“ . . Kansas .
110,35 119,21 127,92 144,48
Noggen
| Weizen | dn 144/53| London. Produktenbörse (Mark Lane). Weizen \ O wen Weizen l Be /
erste
143,05 138,58] 130,65) 118,55) 126,27
143,61 138,98 131,04 119,45 128,61
englisches Getreide, Mittelpreis aus 196 Marktorten (Gazette averages)
Liverpool. |
russischer . 154,91)
Californier 159,13|
harter Kansas Nr. 2 147,39)
Manitoba 166,17)
La Plata 146,23|
Kurrachee, weiß 141,54
Kalkutta 145,98) engl. weißer 131,43
123,08 96,22| Chicago. | Mai 145,99/ Juli 133,97| 124,83 Neu York. |
roter Winter- Nr. 2 162,46) 148,48)
141,93| 129,96 |
154,91 160,07 145,98 166,17 145,05 141,76
131,43 123,08 96,22
Weizen
Hafer Gerste, Mahl-
147,93 135,27
Weizen, Lieferungsware / l 126/59
165,11 151,94 144,31 131,45
Weizen
Lieferungsware A
Buenos Aires. Weizen, Dur(\schnittsware, ab Bord Moa
Bemerkungen.
1 Imperial Quarter ist für Weizen an der Londoner Pro- duktenbörse = 504 Pfund engl. gerehnet; für die aus den Umsätßen an 196 Marktorten des Königreichs ermittelten Durchschnittspreise für einheimishes Getreide (Gazette averages) ist 1 Smperial Quarter Weizen = 480, Hafer = 312, Gerste = 400 Pfund engl. angeseßt. 1 Bushel Weizen = 60 Pfund engl.; 1 Pfund engl. = 453,6 g; 1 Last Roggen = 2100, Weizen = 2400 kg.
Bei der UmreGnung der Preise in Reichswährung sind die aus den einzelnen Tagesangaben im „Reichsanzeiger“ ermittelten wöchentlichen Durchschnittswechselkurie an der Berliner Börse zu Grunde gelegt, und zwar für Wien und Budapest die Kurse auf Wien, für London und Liverpool die Kurse auf London, für Chicago und Neu York die Kurse auf Neu York, für Odessa und Riga die Kurse auf St. Petersburg, für Paris, Antwerpen und Amsterdam die Kurse auf diese Pläße. Preise in Buenos Aires unter Berücksichtigung der Goldprämie.
118,49| 117,60.
Deutscher Reichstag. 64. Sißung vom 12. April 1904. 2 Uhr. Auf der Tagesordnung steht zunächst die erste und event.
zweite Beratung des Geseßentwur s, betreffend Aende- rung des Münzgeseßes vom 9. Zuli 1873
Staatssekretär des Reichs\haßamts Freiherr von Sten gel:
Meine Herren! Das Fünfzigpfennigstück ist von Anfang an ein Schmerzenskind unserer tnzgeseßgebung gewesen, und es hat von Haus aus dem Bedürfnis des Verkehrs niht entsprochen. Schon zwei Jahre, nahdem die erste Prägung des Fünfzigpfennigstücks er- folgt war, mußte im Jahre 1877 der Versuch unternommen werden, eine neue Prägung dieses Geldstücks vorzunehmen. Aber dieser erneute Versuch vom Jahre 1877 hat dem Verkehrsbedürfnis nicht ent- sprohen. Fort und fort sind auch nah dem Jahre 1877 und bis in die neueste Zeit Klagen erhoben worden über die Schwierigkeit der Unterscheidung des Fünfzigpfennigstücks von dem Zehnpfennigftück- und über allerlei Unzuträglihkeiten, die \sich aus der Schwierigkeit der Unterscheidung für unseren Geldverkehr ergeben haben. Dte Mißstände, die fich daran knüpfen, haben ihren Hôhe- punkt erreicht in dem Augenblick, als das Zwanzigpfennigstück in Weg- fall kam. Von diesem Moment an bildete ¿wischen dem Zehnpfennig-
stück und dem Einmarkstück das Fünfzigpfennigstück nur noch die einzige in der Mitte ftehende Münzsorte. Um so mehr konnte man an diese einzige Mittelmünze die Anforderung stellen, daß dieselbe dem Verkehrsbedürfnis auch voll entspreche.
An Vorschlägen, zu einer verbesserten Münze zu gelangen, hat es niht gefehlt; es hat au nit gefehlt an einer Reihe von Versuchen, die in der Nichtung auf eine Verbesserung des Fünfzigpfennigstücks unternommen wurden. Jch wäre in der Lage, Ihnen einen ganzen Sack von Münzen vorzulegen, die das Ergebnis der Proben und Ver- suche darstellen, die in der Richtung gemaht wurden. Nach langen Irrwegen ist man nun endlich in der jüngsten Zeit zu dem Ergebnis gelangt, daß in einer Aenderung der Legierung des Fünkfzigyfennigstüdcks das einzige Mittel zu finden sei, um den von mir erwähnten Miß- ständen abzuhelfen und zu begegnen. Das Münzgeseß vom Jahre 1873 hat, wie siherlich allgemein anerkannt wird, einen ganz enormen Fortschritt bedeutet; es hat große Vvrzüge gehabt. Aber diese Vorzüge waren aud, wie alles Menschenwerk, mit einigen Mängeln bekleidet, und es war insbesondere von Anfang an verfehlt, wenn in dem Art. 3 § 1 des Münzgesetzes bestimmt war, daß hinsihtlih der Legierung alle Silbermünzen, gleihviel ob groß oder klein, glei zu behandeln seien. Je kleiner nämli eine Münze, insbesondere eine Silbermünze ist, desto widerstandsfähiger , desto härter. muß das Münzmetall sein, aus dem sie geprägt ift, weil, je kleiner die Münze ist, sie desto mehr in Umlauf kommt, desto häufiger ihren Besißer wechselt, und mit jedem Besißwechsel if eine Abnüßzung verknüpft. Der Außerachtlassung dieser uralten, auf Erfahrung beruhenden Regel ist zu allererst das silberne Zwanzig- pfennigstück zum Opfer gefallen. JIch bin überzeugt, daß, wenn das Zwanzigpfennigstück seinerzeit eine stärkere Legierung gehabt hätte, es heute noch als eine beliebte Münze \sich in unserem Verkehr befinden würde. Bei diesem Mangel der Legierung seßt nun die Vorlage ein, indem sie in Vorschlag bringt, für das Fünfzigpfennig- stück eine stärkere Legierung als die bisherige Durh die Beimengung von mehr Kupfer wird Fünfzigpfennigstück für die Folge s\tärker und widerstandsfähiger werden, und es wird auch dadur die Möglichkeit ge) hafen, das Fünfzigpfennigstück bei noch immer entsprehendem Durhmesser auch
dicker zu prägen, was seinerseits wieder den großen Vorteil hat, daß |
dann die Nifflung am Rande, das Hauptunterscheidungsmerkmal der Silbermünzen gegenüber den Nickel- und den Goldmünzen, viel besser fühlbar ist und au in der Folge viel besser fühlbar bleiben
wird wegen der größeren Widerstandsfähigkeit und Härte des Metalls. |
Im Falle der Annahme des Jhnen vorliegenden Gesetzentwurfs würde dem Bundesrat vorbehalten bleiben müssen, kraft des Gesetzes hinsichtliß der äußeren Form der Münze noch die näheren Be- stimmungen seinerseits zu treffen. Welche Vorschläge der Herr MNeichs- kanzler in dieser Beziehung dem Bundesrat zu machen gedenkt, das entnehmen Sie am allerbesten aus den Probestücken, welhe ich mir gestattet habe auf den Tish des Hauses niederzulegen. Diese Probez stücke sind alle von gleicher Sorte; in jedem dieser Etuis befinden sih zwei Fünfzigpfennigstücke der früheren Sorte, der Prägung von 1875 und von 1877, dann zur Unterscheidung ein Zehnpfennig- stück und endli zwei Fünfzigpfennigstüccke, wie sie gedacht sind nah den Vorschlägen des Herrn Reichskanzlers für die Neuprägung, und zwar das eine auf die Aversseite, das andere auf die NRevers\eite gelegt. Jch bemerke übrigens, daß die Aversfeite seinerzeit, wenn diese Münze überhaupt zur Ausprägung gelangen sollte, ein wesentlich \{höneres Ausfehen erlangen wird: es mußte augenblickliß zur Her- stellung der Münze ein Stempel verwendet werden, der nicht ganz genau dem Durchmesser entspriht; deshalb konnte auch der Perlen- rand, der sonst die Münze ziert, am Nande nicht beigefügt werden.
Nun möchte ih noch bemerken, daß wir die Gelegenheit, welde si uns hier bot, zuglei benutzen zu soller glaubten, um noch eine anderweite Lücke auf münzpolizeiliGem Gebiet auszufüllen. Ich betone dabei, daß es den verbündeten Regierungen durchaus fern gelegen ist, in die Privatindustrie ohne Not einshränkend einzugreifen ; allein es hat doch alles seine Grenzen, und auch die Privatindustrie wird doch ihrerseits Halt mahen müssen vor der Grenze, die gezogen werden muß im Interesse eines geordneten Geldberkehrs. Durch strafgesetzliche Bestimmungen allein werden wir in dieser Beziehung unseren Geld- verkehr niht genügend {üßen können.
Ich möchte Ihnen zur Veranschaulihung dessen aus einer ganzen Nethe von Beispielen nur ein einziges hervorheben. In der jüngsten Zeit, und zwar vor etwa andkrthalb Jahren, hat die Direktion eines Theaters in einer größeren rheinishen Stadt sogenannte Reklame- marken ausgegeben, die den gleiden Durchmesser, die gleiche Dicke und die gleihe Farbe hatten, wie das Zwanzigmark- stück; sie waren - überdies auch noch auf der einen Seite ge- prägt mit der Zahl 20. Diese Reklamemarken sind nun zu einer Nethe von Betrügereien benußt worden. Mehrere Personen, denen die erforderlihe Sachkunde nicht innewohnte, haben diese Neklame- marken für Zwanzigmarkstücke angenommen. Gegen diejenigen, die dem Verkehr diese Marken als Zwanzigmarkstücke übergeben haben, war nit cinzuschreiten, weil sie verschwunden waren, sie waren nicht mehr zu ermitteln; aber auch gegen den Anfertiger der Marken konnte nit vorgegangen werden, weil die Art der Prägung do eine solhe war, daß die Merkmale einer strafbaren Handlung {ih nit koustruieren ließen.
Nun möchte ih im Vorbeigehen doch noch erinnern an die zahllosen Fälle, in denen Spielmarken benußt werden, um die sogenannten Automaten ihres Inhalts zu berauben. Erst bor wenigen Monaten is} in dieser Beziehung eine Eingabe von dem Verbande der deutschen Gastwirte an den Bundesrat gelangt mit der dringenden Bitte, doch in dieser Nichtung etwas zu tun und dem Unfug einigermaßen zu steuern. Der Bundesrat hat seinerseits die Eingabe dem Herrn Reichskanzler überwiesen und die Reichsschaßverwaltung hat aus dieser Eingabe Veranlassung nehmen zu sollen geglaubt, der Frage der Erweiterung der münzpolizeilihen Vorschriften näher zu treten. Daß ein Bedürfnis besteht, hier Wandel“ zu schaffen, dürfte unleugbar feststehen.
Nach alledem möchte ih an das hohe Haus die dringende Bitte richten, dieser Geseßzvorlaze, die aus dringenden Bedürfnissen des Verkehrs herausgewacsen ist, die Zustimmung niht zu versagen. (Bravo!)
Abg. Dr. Spahn (Zentr.) Nach diesem ausführlichen Vortrag hat es faum einen Zweck, noch in Einzelbeiten einzugehen. Die Vor-
züge des Vorschlages der verbündeten Negierungen leuchten ein, es würde also einer Kommissionsberatung nit erst edürfen.
einzuführen. | Auszahlung bequem sind;
nämlih das |
2: Dr. Arendt C: Soweit der Entwurf an die Stel] des jeßigen Fünfzigpfennigstücks eine bequemere Münze seßen will wird er zweifellos allgemeine Zustimmung finden ; ob aber das nex zu prägende Stück allen Uebeln abhelfen wird, die man damit L eitigen will, scheint mir do nit über allen weifel erhaben ein. Man sollte gleih ganze Arbeit mahen. Die Schwieri keit = Verwechselung im Verkehr ist bei den Nickelmünzen unglei größer als bei den Silbermünzen. Ih sehe nit ein, warum die Münzen durhaus alle rund sein sollen. Wenn man die Modelle der neuen Stücke ansieht, drängt sich unabwendbar die Vermutung auf, dg
alles fo bleiben wird, wie es ist. Man sollte also doc in einer Kom, mission der Frage näher auf den Leib rücken, zumal dann aud) 19
eine ganze Neihe anderer Bedenken gründlicher erörtert werden könnten d erinnere nur .an die Ausprägung von Denkmünzen. In diesey Beziehung kann ja die mißratene Denkmünze zur Zweihundertjahr, feier Preußens, auf der die meisten noch heute ein Bildnis des Kaisers und der Kaiserin zu erblicken glauben, als Warnung und Mahnung dienen. Wir haben neuerdings gelesen, daß die Fünf, markstücke in unferen afrikanishen Kolonien nicht kursfähig {ind Vestcht wirklich die Absicht, daß für Afrika ein besonderes Kolonial: geld gemacht werden soll, so muß das doch auf Grund einer reis, geseßlihen Bestimmung erfolgen, die sofort hier getroffen werden könnte. Ins Auge zu fassen wäre endli , ob wir mit den Zwei, und Fünfmarkstücken auskommen werden, wenn die Taler sämtlich cin. gezogen find, oder ob es sich nit empfehlen würde, die Taler un. verändert oder in Dreimarkstücke um; eprâgt, beizubehalten. Bei der Beratung des letzten Münzgeseßes hieß es, es liegt nicht in der Absicht, die Taler zu beseitigen; Herr von Thielmann gab in dieser Beziehung allerlei Versprehungen ab. Aber praktisch kam es anders: man behielt die Taler ein, und zwar in direktem Widerspruch mit diefen Eiklärungen. Dankbar anzuerkennen ist, daß der jeyige Schaßsekretär den \{chweren Bedenken gegen diese Maßregel Rechnune trug und die Einbehaltung wieder aufboR Als die Einbehalt ung bekannt wurde, wies man allgemein in der Presse auf die außerordent, lichen Bedenken dieser Ma regel hin; die Behauptung, daß das Fünfmarkstück die einzig beliebte Münze set, wurde dadur bündigst widerlegt. Nur der frühere Schatsekretär und der jeßige Reichsbank. präsident sind der Meinung, das Publikum bevorzuge die Fünfmark, \tüde. Beide Herren verwechseln das Publikum mit den Kassen, beamten. Die Großindüustrie brauht fie, weil sie ihr zur ( das Publikum aber stößt sie ab, und fie sammeln sich in einer wirtschaftlich nit wünscchenswerten Masse in den Kellern der Neichsbank an. Dem Wunsche des Publikums wird {ließlich Rechnung getragen werden müssen. Es kommt hinzu, daß die Gewerbetreibenden und der Handelsstand vielfa ernste Klage darüber führen, daß sie mit Wecselgeld s{lecht versehen sind. Jh würde daher die Verweisung der Vorlage an cine Kommission befür- worten ; keineswegs aber darf keute die zweite Lesung vorgenonimen me weil eine Reihe von Anträgen zu dieser vorbereitet werden müssen.
| durchaus gern bereit bin, mich mit dem Herrn Abg. Or.
Staatssekretär des Reichsschazamts Freiherr von Sten gel:
Der Herr Abg. Dr. Arendt hat die Verweisung beantragt. Es Angelegenheit wollen. Ih meine Person Arendt über die hier in Frage kommenden Münzangelegenheiten in diesem hohen Hause noch näher zu unterhalten. Der Herr Abg.
Meine Herren ! des vorliegenden Gesetzentwurfs an eine Kommission liegt mir fern, mich in diese rein interne dieses hohen Hauses meinerseits einmishen zu möchte nur das eine bemerken, daß ih für
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| Grund des Schutzgebietsgeseßes und der ihm dadur
Dr. Arendt hat u. a. hervorgehoben, daß es vielleißt zweckmäßiger sein dürfte, anstatt an dem Fünfzigpfennigstück Aenderungen vor- zunehmen, die bessernde Hand an den Nickelmünzen anzulegen, an dem Zehnpfennigstück und an dem Fünfpfennigstück, dieselben etwa in anderer Form\zu prägen, als in der runden. Ih will von den tehnishen Schwierigkeiten, die si ergeben, wenn man nur an das Nollen der Münzen denkt, gar nit reden; aber ich möchte meinerseits do mir gestatten, darauf aufmerksam zu machen, welche enormen Kosten eine derartige Aenderung unseres Münzwesens nah fih ziehen würde. Es sind gegenwärtig im Verkehr an Zehnpfennigstücken nicht weniger als rund 475 Millionen Stücke, ferner an Fünfpfennigstücken nicht weniger als rund 465 Millionen; es ist also annähernd eine Milliarde von Nickelmünzstücken, die sich bereits im Verkehr befinden. Daß wir Scheu tragen, an dieser Münzsorte unsererseits zu ändern, das werden Sie nah Mitteilung dieser Zahlen wohl begreiflih finden,
Nun ist der Herr Vorredner u. a. in seinen Ausführungen auch auf das Münzwesen in den Kolonien übergegangen. Jch möhhte voraus- shidcken, daß dem Mißstande, daß in Südwestafrika das Fünfmarkstück nicht zirkulationsfähig gewesen ist, hon vor Wochen Abhilfe geworden ist; {hon vor Wothen ist Anordnung getroffen worden, daß auch in Südwestafrika das Fünfmarkstück ebenso wie das Zioei- und wie das Einmarkstück genommen werden kann.
Was sodann das Schugzgebiet von Ostafrika anlangt, \o bemerke ih, daß bezüglih der Einführung der Nupienwährung in Ostafrika, wie überhaupt bezüglich des Münzwesens in den Kolonien, in der aller- nächsten Zeit eine umfassende gedruckte Denkschrift an den Neichstag gelangen wird, und ih sollte denken, daß die Besprehung dieser Denk- {rift reihlih Gelegenheit darbieten würde, die an si allerdings ziemli s{wierige Frage des Münzwesens und des Münzrehts in den Kolonien näher zu beleuhten. Nicht unerwähnt möchte ih aber bei der Ge- legenheit fchon heute laffen, daß es ih in den Schutzgebieten, ab- gesehen von Ostafrika, nit etwa handelt um eine eigentliche Markwährung, sondern es handelt sich da ledigli um eine Neichs- markrechnung, und diese einzuführen war der Kaiser ohne Zweifel auf übertragenen Gewalt berechtigt; ebenso in Ansehung der Einführung der Rupien- währung in Ostafrika.
Nun hat der Herr Vorredner fih auh noch verbreitet in Klagen über das Verschwinden der Talerstücke aus dem Verkehr. Es hat ja etwas Rührendes, wenn der Herr Vorredner mit einer folchen Treue und Anhänglichkeit von den Talerstücken spricht. Allein, meine Herren, die Talerstücke stehen schon seit Einführung des Münzgesetzes bom Jahre 1873 auf dem Aussterbeetat. Das Münzgeseß, das auf dem Dezimalsystem beruht, hat auch gebrohen mit all den Münzen, die sih in das Dezimalsystem nit einfügen lassen. Diesem Münz- system ist vor allem der Gulden der süddeutschen Währung zum Opfer gefallen, und man war sich von Anfang an dessen bewußt, daß auch für den Taler die leßte Stunde {lagen werde. Man hatte auch anfangs eine weit kürzere Vebergangs8zeit ins Auge gefaßt. Daß wir jeßt nach 30 Jahren noch diese große Zahl von Talern im Verkehr hatten, erklärt sich ganz einfa aus den bekannten Zuständen auf dem Silbermarkt. Wäre es mögli gewesen, mit den Silberverkäufen rascher vorwärts zu gehen, so würde s{chon längst der leßte Taler verschwunden sein. Es ist auch durchaus nit richtig, meine Herren, daß in weiten Kreisen nach dem Taler noch eine so außerordentlich große Nachfrage sei, und daß speziell das Fünfmarkstück von dem Verkehr nicht willig auf- genommen werde, daß es ledigli die Kassierer feien, die ein
Iu gut halten würden.
M lben erfordert, daß die
B Staaten unterscheiden.
Im Gegenteil, soweit das
Suteresse hätten an dem Fünfmarkstück. sind es vielmehr die Zehn-
Interesse des Kassierers in Frage kommt, markstückde, die in Betracht kommen; die Kassierer suchen den ünfmarkstücken aus dem Wege zu gehen, fo gut sie können. Aber die Fabrikarbeiter und dann die ländliche Bevölkerung, die sind es, die fort und fort verlangen, daß ihnen Fünfmarkstücke in die Hand gegeben werden. Ih kann Ihnen aus einer Nachweisung mitteilen: wir haben * seit 1899 bis Ende des Jahres 1903 nicht weniger als rund 80 Millionen Mark in Fünfmark- stücken geprägt und ausgegeben, und von den 80 Millionen fanden sh am 31. Dezember 1903 nur etwa 10,7 Millionen Mark in den Beständen der Reichsbank, und fort und fort findet ein neues Begehr und ein neuer Abfluß von Fünfmarkstücken statt. Was dagegen die Talerstücke anlangt, so hat der Herr Vorredner ja vorhin anerkannt, daß speziell auf meine Jnitiative hin die Sperre der Taler wieder aufgehoben wurde. Aber was war die Folge? Es ist allerdings eine Reihe von Talern zur Befriedigung des Verkehrsbedürfnisses hinaus- geflossen; aber demnächst hat \sih wieder cin sehr erheblicher RNückfluß geltend gemacht, und während die Fünfmarkstücke fort und fort ab- fließen in den Verkehr, slrömt uns der Taler wieder zurü.
Jch kann nur anheimstellen, ob Sie nah diesen Mitteilungen Fhrerseits noch für erforderli erachten, daß in eine weitere Kom- missionsberatung eingetreten werde. Jh für meinen Teil bin der Meinung, daß, wenn Sie dieser Geseßesvorlage in Bälde Ihre Zu- stimmung erteilen und uns dadur in Bälde in die Lage setzen, dem Publikum ein brauhbares Fünfzigpfennigstück in die Hand zu geben, Sie damit dem Volke einen größeren Dienst erweisen als durch die längsten und \{önsten Reden !
Abg. Blell (fr. Volksp.): Meine Pacrteifreunde find mit mir in der Billigung der Vorlage vollständig einig; die Handels- und Verkchrskreise haben in weitestem Umfange eine Neform, wie sie uns hier vorgeshlagen wird, empfohlen. Kommissionsberatung halten wir nicht für nötig.
Abg. Wurm (Soz.): Es wäre praktischer, die Fünfzigpfennig- stüide größer auszumünzen, um eine bessere Unterscheidung zu ermög- lihen, und zwar unter Verringerung des Silbergehalts. Darüber müßte man Lo in der Kommission noch weiter unterhalten. Es handelt sich hier wesentlih um die Interessen der kleinen Leute, der Arbeiter und Handwerker.
Abg. Dr. Hieber (nl.): Wenn man die Fünfzigpfennigstüdcke verbessern will, fo follte man au daran denken, fie zu vershönern. (s geht durch unser Kunstgewerbe neuerdings eine Strömung, von der auch unsere Münzen erfaßt werden sollten. Die Münzverwaltung eines großen Kultursiaats sollte doch dem allgemeinen Scchönheits- sinn auch auf diesem Gebiete Nechnung tragen und Konkurrenzen ver- anstalten, an denen teilzunehmen unsere besten Künstler sih nicht für Man muß Jahrhunderte zurückgehen, um ästhetischen Werte zu finden, wie sie heute bei uns geprägt werden. Der Abg. Arendt hat bereits auf die Denkmünzen bei der preußishen zweiten Hundertjahrfeier hin- gewiesen. Auch die Fünfmarkstücke sind in ästhetisher Beziehung durchaus minderwertig.
Abg. Raab (wirtsch. Vgg.): Das Verkehrs- und Geschäfts- Fünfztgpfennigstüke mit anderen Münzen Es wäre wünschenswert gewesen,
Münzen von \o geringem
F iiht verwechselt werden können. uns mehr Probestücke vorzulegen. ; : dar werden, daß die neuen Fünfztgpfenni stüde fih von Münzen anderer Die vorgeschlagene Münze unterscheidet {sich fast gar niht von dem österreichischen Zebnhellerstüd. Das alte ham- burgische Vierschillingstück untershied sch von dem Zehnvfennigstück sehr wesentli. Die Talerstücke {sind immer noch ein Bedürfnis, und ih habe nicht gefunden, daß die Fünfmarkstücke sehr beliebt find. Es ist niht allein der Abg. Arendt, der mit tränenden Augen dem Taler- süd nachshaut. Die Durhlochung der Nickelmünzen wäre immerhin eiwägenswert. Eine Umprägung der Münzen brauchte deswegen nit borgenommen zu werden. Früher bat man die Legieruag der Fünfzig- dfennigstücke mit Aluminium regierungsfeitig für Undurhführbar ge- balten. Vielleicht ist die Technik jeßt so weit, diesen Schritt zu tun. Abg. Dr. Pachnicke (fr. Vgg.): Ich glaube, wir verweisen ¡berhaupt zu viel an Kommissionen. Die Borlage ist so einfach, daß wir sie hier erledigen können. Allerdings möchte au ih wünschen, dh die neuen Münzen ästhetis{ besser und \{chsöner geprägt werden, is es die Probemünze zeigt. Die Zalerstüde sind immer wieder in le Reichsbankkasse zurückgeströmt, ein Beweis, daß der Verkehr sich wehr dem Fünfmarkstück zuwendet. Ein Mangel an Wechselgeld ist uh Erlaß der neuen Münznovelle nicht vorhanden. : Dagegen sollten wehr goldene Zehnmarkstüde ausgeprägt werden, wie dies seinerzeit ter Reichstag in einer Nesolution gewünscht hat. Der frühere Staatsfekretär von Thielmann wollte dieser Frage erst näber treten, denn wir einen niedrigeren Diskontsayß hätten. Dieser Zeitpunkt ift gt eingetreten. Staatssekretär des Reichsshaßzamts Freiherr von Sten gelt Meine Herren! Auf die Ausführungen des Herrn Vorredners be ich folgendes zu erwidern. Jch muß anerkennen, daß das Zehn- urkstück sich auch in weiten Kreisen des Publikums einer großen Vdliebtheit erfreut. (Sehr richtig!) Jh erinnere au meinerseits 1 die Resolution, welche ja au der Herr Vorredner schon erwähnt l aus dem Jahre 1900, welhe die Erwartung aussprah, daß in ihliherem Maße als bisher Zehnmarkstücke möchten geprägt werden. beser Nesolution und dem Begehr * des Publikums nach einer er- Fiiterten Prägung von Zehnmarkstücken ist namentli aber in den jlen Jahren auch durch eine verstärkte Ausprägung von Kronen- iden Nehnung getragen worden. Nach den mir zu Gebote stehenden tistihen Notizen find bis Ende Dezember 1903 unter Abrechnung t eingezogenen Stücke im ganzen ausgeprägt gewesen rund 640 Mil- nen Mark in Kronen. Von dieser Gesamtsumme entfallen auf die igung der Jahre 1898 bis 1903 niht weniger als ungefähr 9 Millionen Mark. Seit November vorigen Jahres sind bis jeyt derum 20 Millionen Mark in Zehnmarkstücken geprägt worden, d es ist von dem Bundesrat in der allerjüngsten Zeit wiederum ! Ausprägung weiterer 20 Millionen Mark in Zehnmarkstücken be- lossen worden. Gleichwohl möchte ih mir gestatten, darauf hinzu- ‘sen, daß si das Publikum in Ansehung des Begehrs nach Zehn- stüden doch au gewisse Beschränkungen wird auferlegen müssen. 9 will hier nicht reden davon, daß bei den Zehnmarkstücken die \gegebühr wesentli höher ist als bei den Zwanzigmarkstücken, [will auch nit davon reden, daß bei den Zehnmarkstücken die Ab- Uung durch den Geldumlauf eine etwa dreimal so große ist wie bei ?" Zwanzigmarkstücken, ih will au nicht reden von der erheblich wrößerten Gefahr, daß unsere ganze Arbeit mit der Neu- ung wiederum vereitelt wird durch die Einshmelzung Zehnmarkstücke; gerade diese sind der Einshmelzung trheblih höherem Maße ausgeseßt als die Zwanzigmarkstüe. ffalishe Rücksichten kommen für uns in erster Linie überhaupt ft in Betracht, sondern wesentlich münzpolitishe Rücksihten, wenn | dazu raten, bezüglich der Zehnmarkstücke sh gewisse Be- înkungen aufzuerlegen. Der Rückfluß der Zehnmarkstücke, die in den
Es müßte auch darauf geachtet |
Verkehr gelangen, ist nämlih nahezu Null. Jede Kronenprägung be- | kann,
deutet deshalb für unsere Währung eine fast dauernde Goldentziehung gegenüber der Reichsbank. sih wenig zu bedeuten haben; aber in Zeiten — und darauf hat eben mein Herr Amtsvorgänger wohl auch hingewiesen —, gerade in Zeiten hohen Diskonts kann immerhin die verstärkte Aus- prägung von Kronen dazu führen, daß die Geldshwierigkeiten noch gesteigert werden. Jm großen und ganzen läuft deswegen am leßten Ende eine Verstärkung der Kronenprägung immer hinaus auf eine Steigerung des Diskonts der Reichsbank. (Sehr rihtig! rechts.) Ein jeder, der im Verkehrsleben steht, sei er Kaufmann, fei er Fabrikant oder gehöre er dem Bauernstand an, weiß, was für unser Grwerbg8leben die Steigerung des Diskonts zu bedeuten hat. (Sehr wahr! rets.) Demgegenüber find wir der Meinung, daß es doch besser ist, die kleine Unbequemlichkeit, die eine gewisse Ein- schränkung in der Ausprägung der Zehnmarkstücke mit sih bringt, mit in den Kauf zu nehmen, und zwar umsomehr, als dies kleine Unbequemlihkeit doch in der Hauptsache die Kassierer trifft. Was tun z. B. die Fabrikarbeiter, um sprechen, wenn sie den Lohn in Zehnmarkstüen ausbezahlt bekommen? Sie müssen das Zehnmarkstück doch wechseln lassen, um die Bedürfnisse ihres täglihen Haushalts befriedigen zu können. An
Zwanzigmarkstüken ist ja bekanntlich niemals Mangel ; mit Zwanzig- | ; O | Kanzler direkt auf das Geseß von 1886, betreffend die Stromregulie-
markstücken ist die Reichsbank jederzeit in der Lage, das Verkehrs- bedürfnis zu befriedigen.
Bei flüssigem Geldbestande wird das an |
Fü inen Verk i ah | s E L L Für den Ueinen Verkehr wird sih nah | tonte er, daß dabei der Artikel 78 der Verfassung in Betracht komme,
unserem Dafürhalten doch immer am besten die Silbermünze eignen; |
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| Abgeordnetenhauses e
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Y | -recht drastisch zeigen wollen, von diesen zu |
wie das von dem Herrn Vorredner angeregt worden ist, darüber, meine Herren, muß ich mir eine Erklärung vorbehalten; so einfach, um sie alsbald durch eine bindende Zusage zu erledigen, liegt die Sache nicht.
Ich exkläre aber, daß der Herr Reichskanzler bereit ist, der Frage näherzutreten, und daß er sih deshalb mit der bei dem ¡unächst in Frage stehenden Wahlvorgang beteiligten Regierung in Verbindung séßen wird. Die Frage soll von seiten des Herrn Reichskanzlers mit allem Wohlwollen, mit dem Entgegenkommen behandelt werden, welches die Stellung des Reichstags und die von mir anerfannte Bedeutung seiner Beschlüsse über Reichstag8wahlen in Anspruch nehmen fann.
Abg. Dr. David (Soz.): Fn der Frage der Erhebung von Schiffahrtsabgaben haben wir es mit offiziellen Erklärungen zu tun, die miteinander geradezu in Widerspruch stehen. Was der preußische Minister Budde darüber in der Budgetkommission des preußischen gesagt hat, steht in Gegensaß mit dem, was uns Reichskanzler gesagt hat. Vielleicht hat der leßtere einmal daß er kein „Konsequenzmacher“ sei. Die Erklärung des Kanzlers beantwortete die Frage, ob Abgaben für Vertiefungen der Fahrrinne des Rheins, der Elbe usw. erhoben
hier der
j werden dürften, ganz klar mit Nein auf Grund des Artifels 54 der
deswegen haben wir darauf Bedacht genommen, insbesondere in Fünf- |
und Zweimarkstücken feit den leßten 3 bis 5 Jahren eine sehr rei-
liche Ausprägung stattfinden zu lassen, und gerade für die Arbeiter Benutzung einer künstlih geshafenen Fahrbahn Gebühren erhoben
t to Go , »f 6 î feso 3 f « und für die Gewerbetreibenden \{einen uns diese Gattungen von | werden durften, und bemerkt, daß
Münzen für den täglihen Verkehr als ganz besonders geeignet.
Ich möchte zum Schluß noch darauf hinweisen, daß wir, was | u | Iófen : j x ; ; | steuern, ift so weit flar: glei mit anderen Ländern, mit Frankreih und England, recht wohl | steue [t o we
die Menge der bei uns zirkulierenden Kronenstüde anlangt, den Ver-
auszuhalten vermögen; denn sowohl in England als auch in Frank- rei ist die Münze, die beiläufig unserem Kronenstück entspriht, nicht
über diesen beiden Ländern immer noch zu unseren Gunsten aus.
Abg. Kir\ch (Zentr.): Der Fehler liegt im Münzgesetz felbst begründet, das für die Fünfzigpfennigstücke, Fünf- und Zehnpfennig-
Verfassung, mögen damit noch fo große Ausgaben verbunden sein; jede Ausnahme von dem reih8geseßlichen Grundsatz bedürfe der Ge- nehmigung dur ein besonderes Neichsgesezg. Dabei bezog si der
rung der Unterweser, das solde Abgaben vorsieht; ausdrücklih be-
Bundesrat genügen, um ein solches Verlangen zu Falle zu bringen. Die Erklärung des preußischen Mi- nisters aber lautet genau entgegengeseßt. Das preußische Ministerium bezieht sich auf den Vorgang von 1886, führt aber aus, daß für die.
nah welchem ‘14 Stimmen im
der Bundesrat au 1886 \{on dieser Ansicht gewesen sei. Dieser Widerspruch ist völlig unerklärlih, und ich bin außerordentli gespannt darauf, wie ihn der Kanzler zu versuhen wird. Wohin die Anhänger dieser Abgabepflicht
fie wollen, daß im Bundesrat die einfache Mehrheit genüge, um s\olhe Abgaben einführen zu können. Auf der konservativen Seite trat ja auch sofort nah der kanzlerishen Er-
| klärung die Mißstimmung aus, der Graf zu Limburg Ausdruck gab. J
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stücke dasfelbe Münzbild vorschreibt und für die Nückseite nur die |
Wertbezeihnung. ) nan dc ( älteren Münzsystem vorsehen können, dann würde eine weitere Unter-
\{heidung möglich sein. werden. Auch ih bezeuge nah meinen Erfahrungen, markstück nicht beliebt ift.
Damit schließt die erste Beratung. Nach einer persönlichen Bemerkung des Abg. Dr. Arendt wird die Vorlage einer Kommission von 14 Mitgliedern überwiesen.
Es folgt die Fortsezung der zweiten Beratung des Rei ch8- haushaltsetats für 1904, und zwar bei dem Etat für den Reichskanzler und die Reichskanzlei.
Hierzu liegen die Nesolutionen des Abg. Gröber (‘Zentr.), Den die RNeichsbehörden, und die Resolution des Auer (Soz.) wegen Ergänzung der Uebérsichten über die Arbeiterverhältnisse der Heeres- und der Marineverwaltung vor.
daß das Fünf-
sprehung dieser Resolutionen erst nach Schluß der allgemeinen Debatte ftatt. Í
Abg. Dr. Spahn (Zentr.): Jn der vorigen Session hat der Reichstag über die Prüfung der Wahl des Abg. iele Beschluß ge- saßt; die geforderten Erhebungen sind nicht mehr zur Kenntnis des Hauses gelangt. Jn einem Prozesse, der an diese Wahl sih ans{chloß, ist die Behauptung aufgestellt worden, daß gewisse Beamte aus dem Bereich der Bergwerksdirektion Saarbrücken nicht haben Zeugnis ab- legen dürfen, weil ihnen Amtsvershwiegenheit auferlegt war, während einem anderen Beamten gegenüber diese Verpflichtung zur Amts- vers{wiegenheit nicht geltend gemaht wurde. Diese Angelegenheit, vorausgeseßt, daß die Behauptung begründet ist, berührt direkt die Befugnisse des Neichstags. Der Reichstag steht als geseßgebender &aftor über den Regierungen der Einzelstaaten, und es darf nicht von dem Belieben eines Ministers abhängen, ob die vom Neichstage geforderten Erhebungen durh zeugeneidlihe Vernehmung stattfinden können oder niht. Es ist hier ein Beschluß des Neichstags durch- kreuzt worden, obwohl der Neichstag verfassungsmäßig feine Lezitimationen felbst prüft und selbständig darüber zu entscheiden hat, was zu deren Feststellung notwendig ist. Wohin foll es fübren, wenn der Verklagte nit freigesprochen, sondern verurteilt wird, nachdem man ihm den Wahrheitsbeweis abgeschnitten hat? Da muß die Strafprozeßordnung sobald wie möglich geändert werden. Es widerspriht jedem RNechtsbewoußtsein, wenn in einem folhen Falle dem angeklagten Redakteur die Möglichkeit des Wahrheitebeweises ge- nommen wird. Wenn ein Beschluß der Wablprüfungskommission auf
| Vernehmung von Beamten gefaßt werden soll, müssen die etwa im
Staatsinteresse vorliegenden Bedenken gegen die Vernehmung vorher der Kommission oder dech dem Reichstage zur Kenntnis gebracht werden Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Nieberding:
Meine Herren! Was die zweite von dem Herrn Vorredner berührte Frage angeht, über die Stellung der Beamten, die zum gerihtliGen Zeugnis aufgefordert werden und denen von der vor- geseßten Behörde die Genehmigung nicht gegeben wird, das Zeugnis abzulegen in Prozessen der von dem Herrn Vorredner bezeihneten Art, so bin ich gern bereit, im Namen des Herrn Reichskanzlers die Zusicherung zu geben, daß diese Frage in den \{webenden Ver- handlungen über die Reform unserer Strafprozeßordnung auch ihre Erörterung finden soll. Jch glaube nit, daß ich unter diesen Umständen es nötig habe, auf diese Frage, die doch auch ihre zwet Seiten hat, hier näher einzugehen; wir werden ja bei der Reform der Strafprozeßordnung darauf zurückkommen, und vorher die Funditus zu er- örtern, würde keinen praktishen Zweck haben.
Meine Herren, was dann aber die andere Frage betrifft, die der Herr Vorredner berührte, die Wahlvorgänge und die Stellung der einzelstaatlihen Beamten bei der Erhebung der von dem Reichstag beshlossenen Beweise, so bin ich niht in der Lage, da weder dem Herrn Reichskanzler noch der Reichsverwaltung Tatsächlihes über diese Vorgänge bekannt geworden ist, mich zur Sache zu äußern. Jh erkenne gern an, daß die Stellung des Reichstags und die Bedeutung der von dem Reichstag in Wakhlangelegenheiten gefaßten Beschlüsse eine solche ist, daß nicht bloß die Reichsverwaltung, sondern auch die Verwaltung in den Einzelstaaten Anlaß hat, jede möglihe Nücksicht auf die Erhebungen zu nehmen, die von dem Neichstage oder von seiner Kommission bes- {lossen worden sind. Ob das in allen Fällen in der Weise gesehen
Wappen und Krone hätte man do auch wie im |
Es müßte also das ganze Münzgesetz geändert |
betreffend die Vergebung von Arbeiten und Lieferungen | zusehen; sie hat kein Interesse darau, daß
Abg. |
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Q A L R i O | Gt Ron M San Ae in dem Maße im Verkehr vertreten, als dies bei unserem Zehnmark- | Antilitia inte bor S ONANE stück der Fall ist. Wenn wir einen Vergleich ziehen, fällt er gegen- | € g e ng
aber erklärten si die Konservativen Ministers Budde einverstanden und sprachen ihre große Zufriedenheit aus, daß die Regierung endlich die konservative Anschauung als berehtigt anerkannt habe. Man kann aber vielleiht doch eine Lösung des Rätsels finden. Offenbar soll die Einführung von Schiffahrtsabgaben auf dem Rhein der Preis für die Zustimmung der Konservativen zu den preußischen wasserwirtschaftlihen Vorlagen sein; hat doch Herr von Zedlitz im „Tag* die Bedingungen formuliert, unter denen die Rechte des Landtags \ich zur Zustimmung bereit finden lassen könnte, und unter ‘diesen Bedingungen befand ih auch die eben erwähnte Zu- sage. Das if} die Interessenvolitik, nah der die Berkchrsbedürf- nisse befriedigt oder auch nit befriedigt werden. Ich hoffe und glaube, daß das deutsche Volk nicht bereit ist, diese Nehnung für die wasserwirtshaftlichen Borlagen zu bezahlen. Die Kanalvorlage fann auch ohne solhe Neubelastung des Verkehrs durchgeführt werden. Die erhöhten Transportkosten würde man doch auf die Materialienvreise zu {lagen suchen, und dadurch wü: de die gesamte Industrie, die sich auf die Zufuhr der Nohmaterialien auf dem Wasserwege gegründet hat, betroffen werden. Steinkohle und Petroleum würden die Kosten zu tragen haben ; dem wird aber die deutsde Beyöikerung nicht ruhig
ß die preußishe Negicr:ng ihren Lieblingen, den Agrariecn, diefe Forderung bewilligt.
Staatssekretär des Junnern , Staatsminister Dr. Graf
: ód Âs | | M .C - M N Auf Antrag des Abg. Singer (Soz.) findet die Be- | von Posadowsky-Wehner:
Meine Herren! J bedauere, daß diese au nach der techniscken, nicht nur nah der juristishen Seite hin so außerordentli schwierige Frage hier im Plenum und bei dem Etat des Reichskanzlers über-
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| haupt zur Sprache gebraht is. (Sehr richtig! rechts.) Dieselbe
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Frage liegt der Petitionskommission des hoben Hauses bereits vor, und wenn man gewartet hätte mit der Erörterung dieser Angelegen- heit bis zur Verhandlung in der Petitionskommission, so würde der preußishe Herr Minister der öffentlichen Arbeiten Gelegenheii gehabt haben, sowohl nach der juristishen wie techbnifchen Seite feinen Stand- punkt darzulegen und dabéi in casu concreto den Nachweis zu führen, daß zwischen den Erklärungen des Herrn Reichskanzlers im Reichstag und den Erklärungen des preußischen Herrn Eisenbahn- ministers im Abgeordnetenhause kein innerer oder gesetzliher Wider- spruch besteht. Ein solher Widerspru kann bei der Stellung des Reichékanzlers, der gleihzeitig au preußischer Minristerpräsident ift, auch tatsächlih nie bestehen. Würde ein Widerspruch in de: praktischen Auslegung von Bestimmungen der Reichsverfassung hervortreten zwischen einem nihtpreußishen Einzelstaat und dem Reichskanzler, der do der Hüter, der zunächst berehtigte Intervret der Neichsverfassung ist, so würde der Bundesrat eine \olhe Frage dur eine Entscheidung zu erledigen haben. Also ein tatsä&hlicher Widerspru auf diesem Gebiete ist sachlich vollkommen unmöglich: besonders aber felbstyer- ständlih zwiscben dem Reichskanzler und dem Präfidialstaat Preußen, wo noch die Personeneinheit ins Gewicht fällt.
Was nun die Sache selbst bctrifft, so ebt zwar der Artike! 54 der Neichêverfassung an und für si ziemli einfa aus: dieser Artikel bestimmt bekanntlih, daß auf natürlichen Wasserstraßen Abgaben nur erhoben werden dürfea für . besondere A nlagen, auf fkünstlihen Wasserstraßen aber überbauvt die Erbebun# von Abgaben zulässig ist. Diese Bestimmung würte febr klar und zweifelsfrei sein, wenn in der Reichsverfassung au ausgeführt wäre, was zu verstehen ist unter besonderen Anla gen, und was unter einem natürlihen Flußlauf. (Sehr gut!) Beide Tatsachen aber können im einzelnen Falle außerordentli sein. (Zuruf.) —. Jh komme noch auf die Unterweser zu sprechen. Ein bißhen Geduld! (Heiterkeit) Was zunächst die natürli®en Wasser- lâufe betrifft, so werden Sie wir zugestehen, daß unter Umständen ein natürliher Wasserlauf streckenweise solche Veränderung erfahren kann, daß er — unter Umständen, sage ich — den Charakter einer kfünftlihen Wasserstraße annimmt. Jch setze z. B. den Fall, daß ein Fluß sih in vielen außerordentli \{Garfen Krümmungen bewegt, die eine fo starke Versandung begünstigen, daß der Verkehr von größeren Fahrzeugen auf einem solchen Flusse ganz unmöglich ist oder zeitweise ganz aufhören muß; würde man in großem Umfange diese Kurven dur geradlinizge Durhstiche erseßen, so würde man unmöglich fagen können, daß dieser geradlinige Durhstich, der überbaupt oder wenigstens zu gewisser Jahreszeit die Schiffahrt dort erst ermögli§t, noch eine natürlihe Wasserstraße sei. (Sehr richtig! reckchts.) Jedenfalls würde man dann das Recht baben, auf cinem solchen künstlichen Dureh- sttich Abgaben zu erheben. Aker ob ein natürlider Fluß streckenwcise
streitig
solhe Veränderungen erfahren hat, daß man ihn auf diesen Strecken