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verstanden is, so kann ex die Ausführang desselben suspendiren, aber in diesem Falle alsbalv die Entscheidung der Königlichen Regierung
E ote r S IUDZ I R E Lc uer Arp Gw B e E
1214
: H Dex Beschluß der Bersamml!1
np s Abänderungen der anfänglich bestimmten Wirthschasteart und des j Betriebsplaies 3 ferner daruber 3 8 b) ob und wie lange t veriodischer Fruchibau nach dem Ubtriede des “ Holzes staitsinden U | c) ob der Holzertrag verkauft oder in Natur vertheilt werden sollz à), gd gie Sonarbellen „pon Zen Waldgenosseu zu verrichien oder für
Geld zu beschaffen sind i e) über die Art der Ausübung der Wald-Nebennußungenz f) über die Noihwendigkeit ver Anstellung und Uber die Höhe der Be- soldung von Genossenschaftsbeamien, insbesondere auch über die An- stellung und B:joldung eines besonderen Rendanten 3 | o) über Veränderungen der Substanz des Waldes und die Kontrahirung “von Darlehnen; S h) über die Erwerbung einer Actie durch die Genossenschaft. Venn der Vorstcher mit einem Beschlusse der Verjammlung nicht ein-
Er muß
. 415, 1ng der Waldgenossen muß eingeholt
einholen, welche alsdana vefo!gi werden muß. G. 16,
Alle Beschlüsse der Walbgenossen werdeu durch absolute Stimmen- mchrheit der auf oxtsüblihe Borladung aller betheiligten Erschienenen, nach der Zahl ihrer ctien berechnet, gefaßt A ; j
Uctienb-csißer, welche nit am Sihe der Gemeinde wohnen, können sid) durch andere, \chrifilicch Desollm ad ligte Me vertreten lassen,
G9, 1/4
Jn allen im §. 15 uicht bezeizueten Unge eiten steht dem steher dic selbstständige Verfügung zu, Er hat die Genossenjcha]t ersorder- lichenfalls zu berufen und in ihren Bersammlungen den Vorsip zu suhren, Er hat das Lagerbuch der Genossenschast, [o wie das Kassen - und Rech- nungswesen in Ord Waldes zu führen ,
legenheiten steht dem Vor- |
gängigem Beschlusse der Genossenschaft mit landesherrliher Genchmigung | zulässig. Q. 20.
Die zur Ausführung di:ses Gesetzes erforderlizen Anorbnungen und Instructionen sind von dem Minister für landwirthschaftliche Angelegenhei- ten zu erlassen, e
Ukundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beige- drucktem Königlichen Jusiegel, j e |
Gegeben Sanssouci, den 4, Juni 1854.
(L, §.) Friedrich Wilhelm,
von Manteuffel. von der Heydt. Simons. von Raumer, oon Westphalen, von Bodelschwingh, Gr. von W alDersee.
Potsdam, den 5, Zul. Se, Königliche: Hoheit der Pri Griedrt@- Karl Preußen is, von Deßau kommend, Hi * eingetroffen
Ver K önigliche Hof legt INorgen für Se Durchlaucht die Ler witliwele Frau FUr tin Caroline. Lon SPwar4bU r: q; Nudol a0, geborene Prinzen 00 De \en-Homburg, die Traue1
auf drei Tage an.
R S -/ Berlin, den /, Ult L094,
nung zu halter, JFhm liegt es ob, die Verwaltung des | die Beiträge zu deu Kojlen dcx Waldwirth|chast und |
die Naturalleistungen auszuschxc1ben, die Veitheilurg der Forstuußungen zu |
leiten, die erforderlidea Beamten (S110 l : i i sichtigen, überhaupt für Aufrechthaltung der Ordnung 1m Walde zu sorgen.
Zu diesem Zwecke ist er befugt, gegen die Walcgezossen und Beamten Ordnurgsstrafen bis zux Höhe von Einen Thaler anzudrohen und sesizu- | sezen, rückständige Naturalleistungen sür Rechnung der Sgumigen bewüfen |
acjenen Kosten, jo wie wegen rüd- |
zu lassen, und wegen dir babur@ ero
ständiger Geldbeiiräge Execution zu veranlassen, weiche 1m Berwgliungs- wege zu volsireden. i A : E Zux Anstellung v9 Beamten hat erx die Genehmigung des Kreis- Lazdrathes einzuholen, : A E Dex Autrag guf Bildusg dex Genossenschaft ist dci dem Kreis - Yand-
rathe anzubringen, welcher davon der General-Kommission zu Münster Kn- |
zeige zu machen und die Verhandlungen daruber entweder selbst zu bewir- ken oder den betressendez Umtmagnn oder Bürgermeister damit Zu beaus-
irxagen ÿjat.
Dem Landraihe, | í alle Nechte und Pflichten cines Spezialklommissarius der Ausemander|eßungs- Behorden W- e e A A E
Die Zurücknahme ciner nach §, 1 durh Beschluß der Mehrheit de- gründeten Piovocation ist nux miu Einwilligung allrr Betheiligten zulässig,
Q 19. Die Generalkommission zu Münst.x wixd mit der oberen Leitung dcs Ver-
einigungsgeschästcs beauftragt, Sie ijt ermachng!, mit Genchmigung ves
Oberpräsideuten dazu audeie als die im §, 18 bezeichucten Kommijjarien |
zu ecennen. Sie entscheidet über die vorsommcenden Stiicitigkeuien in erster Justanz und über Beschweiden gegen die vom Speziglkommissar |c|t- gescten Juterimisiika în zweiter Justauz.
Für das Bersahren, dez Justanzenzug, rückjichilich der Währnehmung der öffentlichen Junteresseu und Rechie driuer Pexsonen, dex Errichtung Und Bestäugurg des Rezesses, so wie der Soige sux die Berichtigung dex d1s-
herigen Hypoihekenfolien über Die zuk Genessenichasi gezog uen Giundjucie, so wie des {ür die Genossenscasi anzuk genden Hypeolhctenfeliums, geiten |
die für Gemeinheitstheilungen Und Ablösungen best: heuden Borschristen.
Der Rezeß soll als Genossrnschasisstatur alle Bcstimmungen euthalten, welche die besonderen Verhältnisse neben den Bi jstimmungen diescs Gesehes erjorderlich machen,
Die Holz-Actien werden von der General- Kommission ausgefertigt.
S 20!
Wegen der Kosten des Veisahzens geliea die für Gemeinheistheilun- gen vorgeschriebenen Besummungeni,
Für die vom Kieie-Laudiatye, vom Amimanze und vom Bürgermeister
besorgten Geschäfte weid.n aber feiue Reis.tosten, Didien und Kopialien
in Ansay gebrachi.
S. 21,
Nach erfolgter Nezeßbestätigung tritt die Waldgenosseuscha|t unier die |
Aussicht des Kreis-Landraihes und der Regicrung zu Ansberg-
F ¿Ny Vorsteher der Genojsenschast ist den Unordnungen diejer Behörden | O zu leisten verpflichtet, Strritigkei.en unter ven Waldgeuosscu, 10 wie | zwischen diesen und ihxen Beamten uber innere Angelegeuheiten, siad mit |
Litt, f.) anzustellen und zu begaus- |
A D o G 4d Fn G L E Uh L ITCLIn ins Tr a d
osfentlic Das 26ste Stück der Geseß=Sammlung, welches heute aus gegeben wird, enthält unter Nr. 4034, erhöchsten Erlaß vom 28, Juni 1854, bet1 ie Genehmigung des Organisations-Reglements Marinestations=K i
= Omn ands, L, F Î( l ed , Ulli L004,
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Berlin,
: Comtoir der OVe]leb
dem Amtmanne uud dem Bürgermeister stehen dabei |
C u qung v 01 I _ 4
derung Ver Niese Der quen Dou St. Helena und Mauritius
N oP U oNtf 444 De C E
| In Folge der Einstellung der Ddiretten Post - Dampfschi} bindung zwischen England und dem Cap der guten Hoffnung nen Briefe und Zeitungen nach dem genannien Cap, den Zuse Ascension, St, Helena und Mauritius (Isle de France) Spedition über England nux durch Privat{chiffe Beförderung erhal ten, DiocVuiese. find: daber wie Schiffsbriefe zu behandeln und unterliegen folgendem Porto:
a) dem preußischen, resp. Vereins-Porto. von Sgr.
b) dem belgischen und britischen Transit-Porto von 4 D,
c) dem See-Porto von 5 Pence oder 65 Sgr.
Das lebtere beträgt für die Korrespondenz nah und von
St. Helena nur 6 Pence oder 5 Sgr.
Für Zeitungen nach und von dem Caplande und den obenge= nannten Inseln sind dieselben Portobeträge in Anwendung zu brin gen, wie für die nach anderen fremden Ländern bestimmten Zeitun= Genet i. Vil welche über England und durch britische Schisse be fordert werden,
Berlin, den 29, Juni 1854.
General-Post-Amt.
ta des Nechtbweges darch den Kicis - Laud ath, votbrhalilih des | ekurses an die Regierung, zu cutjchciden, Uuch hat der Landrath diese
Entscheidungen in Vollzug zu segen,
N , N ov : ] s E k z Ä , | Neber die Verwaltung des geweiuschastlihen Waldes wird der Regie-
rung dasselbe Aufsichrereht beigelegt, wecy:s ihr nah der Königlichen
Verordnung vom 24, Dezember 48.6 über cie Veiwaliung der GBimeinde- |
waidungen zusteht, e | §. 22. Die Auflösung einer nah dem gigenwärtigen Ges. ye errichteten Wald-
genossnjchast und die Theaniung ihres Wald-igenthams ist nur nag vox- |
Zuftiz- Weinisteriunz,
Der bisherige Kreisrichter Staudinger zu Laasphe ijt zum Rechtsanwalt bei dem Kreisgerichte in Wegylar und zum Notar im Departement des Justiz-Senats zu Ehrenbreitstein, mit Anweisung seines Wohnsißes in Weßlar, ernannt worden,
1215
llebersiht der beim Beginne des Jahres 1854 zu unterhaltenden gebauten Strecken auf Staat®s- Chausseen.
Mithin sind
im J. 1853
hinzugetom- men.
Meilen.
Für 4854 sind zu un- terhalten.
- 7 j Gir 1995 |
E s waren zu Jm Regierungs-Bezi:ke, nrideihálien | |
Meilen. Meilen. ) Königsberg - -- 7A 7 ;) Gumbiunen .. a f 6D 5 Dani. ap ot ot A i 46,7 Marieuwerder . 62,1 Posen e 46 7 Boa 8 | 40 4 Stettin 64 9 Gen L | 79 5 Stralsund Hie | 19 3 Ia GIaU ais 89 6 | 89 7 l) Liegniß... -.-- 48. | 118 4 Oppeln. y S 55,1 | 55,1 erli «eon B E 4,3 Potsbam....…..-- | 126,8 Srtinksitt. .…....---.-- | 57,6 Magdeburg. 80,9 | 80,9 Merseburg . ee F } | 102,2 Sur R | ag Münster .…..-. c f 5d | 54 Minden... -« — 34 | 63,1 Arnsberg i | 158 9 Coblenz n : 04 | 71,4 T üisseldorf. i; O26 | 102,6 24) Côln ; s ; 35, | 35,1 5) Tir. i A 4 | 63 1 ¿0 } achen Sé és c 29. j 2957
Summa sls) p
-
Salzbrunn, welhe aus ersterem Orte nach Aukunft der Eisenbahn= üge aus Breslau abgefertigt wird, zu beschleunigen und weiterher=
t F 1
Bonum G g.
Um die Abfertigung der Omnibus - Post von Freiburg nach M
fommenden Reisenden unter allen Umständen Pläße zu sithern, ist, | vor 40. b. Mts. ab, vie Einrichtung getrossen worden , daß zu |\
edem von Breslau nach Freiburg abgehenden Eisenbahnzuge 11 der hiesigen Eisenbahn Billet-Verkaufs-Expedition 30 Pafsagier=-Billets
zur Post von Freiburg nach Salzbrunn, gegen Bezahlung des Per= |
sonengeldes von 5 Sgr. pro Person, gelöst werden fönnen. V1 A V vort ihres Reisegepäks von der Eisenbahn aus die Post nicht zu sorgen. befordert ; werden.
Breslau, den 2. Juli 1854.
Ueberfracht
Der Ober =- Post - Direktor, Cy d Fo N Jn Vertretung: Braune.
NicHramtlichese
Berl, 7, Jui,
Preußen. ; : Versammlung der
abgehaltenen General Eisenbahn -
Coln = Mind euer
Uebernahme des Baues einer Brücke über den Rhein bei Cöln, so wie der Anlage einer Eisenbahn auf dem rechten Rheinufer, die
Vergünstigung in Aussicht stellt , die Amortisation der Stammnt= | Actien der Cöln-Mindener Eisenbahn auf 10 und unier Umständen | auf 15 Jahre suspendiren zu dürfen. Die General-Versammlung | hat den Beschluß gefaßt, die Ausführung dieser Anlagen unter der |
Dieser Beschluß ist jedo
-
angegebenen Bedingung zu übernehmen.
nur als ein vorläufiger zu betrahten, da für diese Angelegenheit | eine besondere General - Versammlung einzuberufen 1}f. Auch die | Zugeständnisse der Staats - Regierung waren Unk als vorläusige |
bezeihnet worden. Da jedoch jebt voraussichtlich eine Vereinbarung
zwischen dem Gouvernement und der Cöln - Mindener Eisenbahn=- | Gefellschaft erfolgen wird, \o soll, wie man vernimmt, diese Ange- | legenheit dem Beschlusse des Königlichen Staats = Ministeriums | ! Die Staats = Regierung wird die oben be=- | zeichneten Konzessionen jedenfalls nur unter dem ausdricklichen | Borbehalte ertheilen, daß sie die Zustimmung der Kammern er=- |
unterbreitet werden.
Ae, U C)
| |
| j
| | ! | | | | | | j |
e Inhaber dieser Billets haben in Freiburg für den Trans= |
Auf letzterer werden 30 Pfd. pro Person unentgeltlich | Porto wird in Salzbrunn nacherhoben |
Jn der am 2ásten 9. M. |
Gesellschaft hat das Reskript der Königlichen Staats - Verwaltung vorgelegen, welches dieser Gesellschast vet |
Danzig, 5. Juli, Die preußishe Korvette „Amazone“ hat heute früh unter Kommando des Prinzen Wilhelm von Hessen- Barchfeld - Philippsthal ihre Uebungsreise angetreten. /
Stettin, 6. Juli. Heute früh 6 Uhr ist, wie die „Nd. Z.“
meldet, das Königlich preußische Post - Dampfschiff „Nagler“ von Stodckholm mit 37 Passagieren am Bord hier angekommen. — Am vergangenen Montag war in Stockholm noch nichts von einem Angriff der englis = französischen Flotte gegen Kronstadt bekannt. Dagegen hatten Nachrichten aus Nystadt das wiederholte Bom- bardement von Bomarsund (Aland) gemeldet und spätere Nachrich= ten dasselbe bestätigt. Das Bombardement dauerte vom 26, Juni 5 Uhr Nachmittags bis zum 27sten 4 Uhr früh. — Laut Courier= Nachrichten, welche die englische und französishe Gesandtschaft in Stockholm erhalten hat, ist die Festung zerstört worden, und wur-= den Truppen in dem Augenblicke ans Land gesebt, als die Couriere abgtngen. ___Düjsseldo r f, 5. Juli. Heute Nachmittag kam Se. König-= liche Hoheit der Prinz von Preußen in Begleitung Sr. Ex= cellenz des kommandirenden Generals des 7ten Armeecorps Frhrn. Roth von Schreckenstein von Wesel auf dem Köln=Mindener Bahn= hofe hierselbst an, Hohdieselben geruhten, e:npfangen von Sr. Hoheit dem Fürsten zu Hohenzollern - Sigmaringen und Sr, Durchlaucht dem Prinzen Wilhelm von Solms-Braunfels, alsobald sich nach dem nahe gelegenen Exercierplaß zu begeben , woselbst die Truppen der Garnison in Parade aufgestellt waren. Nachdem Se. Hoheit die Parade abgenommen und der Vorbeimarsch beendigt war , stie- gen Se, Königliche Hoheit der Prinz von Preußen bei dem Königlichen Regierungs - Präsidenten Freiherrn von Massenbach ab. Um 5 Uhr traf von Coblenz auch Ihre Königliche Hoheit die Frau Prinzessin von Preußen einz auf dem Bahnhofe wurde die hohe Frau von Hochihrem Gemahl, dem Fürsten und der Fürstin zu Hohenzollern, so wie den Spitzen der Militair-= und Civil-Behörden empfangen. Wie man vernimmt, beabsichtigte das hohe Paar morgen früh nach Elberfeld zu reisen, von dort Nach- mittags wieder hierher zurückzukehren und übermorgen früh nah Köln abzufahren. (Düss. Ztg.)
Bremen, 6. Juli. Ihre Majestäten der König und die Königin von Hannover kamen heute Morgen nebst Gefolge mit einem Extrazug von Hannover hier an, und seßten nach kurzem Aufenthalt ihre Reise nah dem Seebad Norderney fort. (Wes. Ztg.)
Sachsen - Weimar. Eisena, 0. Juli. Mit dem 1, d. M. is die von der Staatsregierung and dem Landtage vLer= einbarte revidirte Gemeinde - Ordnung in unserem Großherzogthum zur Wirksamkeit gelangt, Nach den Bestimmungen desselben richtet sich das Stimmrecht nach dem Umfange des Besißes und nah dem Betrage der direkten Staatssteuern; in allen Kommunen von mehr als 3000 Einwohnern is aber das frühere Stimmrecht beibehalten worden, eben so au bei größeren Gütern, welche {on vor 1850 eigene Gemeindebezirke bildeten, Die Wahl der Gemeindebeamten ist zwar von der Bestätigung der Bezirksdirektionen abhängig, diese haben sich jedoch im Falle einer Nichtbestätigung mit dem Bezirks= ausschusse ins Einvernehmen zu sepan. & Ztg
Hesterreich. Die „Wiener Ztg.“ vom 6, Juli bers óffentliht in ihrem amtlichen Theile das Kaiserliche Patent , datirt vom 26. Juni d. J., wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, womit zum Behufe der Zurückführung der Landeswährung auf Metallwährung und der Herbeishaffung der Mittel zur Bedeckung der außerordentlichen Staatsbedürfnisse, die Auflegung eines frei- willigen Anlehens im Betrage von mindestens 350 und höchstens von 500 Millionen Gulden auf dem Wege einer im Umfange der ganzen Monarchie zu eröffitenden Subscription angeordnet wird. Die näheren Bestimmungen, unter welchen dieses Anlehen eröffnet wird, sind folgende:
1) Es i} ein Anlehen im Betrage von mindestens dreihundert funfzig Millionen und höchstens von fünfhundert Millionen Gulden auf dem Wege einer im Umfange der ganzen Monarchie zu eröffnenden Subscription aus- zulegen,
2) Die Hinausgabe des Anlehens wird zum Preise von fünf und neunzig Gulden Bank-Valuta für je Hundert Gulden in Staats-Schuld-
Verschreibungen erfolgen. i
3) Die Staats- Schuld - Verschreibungen dieses Anlehens werden mit fünf Prozent in Silber oder Goldmünze verzinst, wobei das Gold uicht mit einem höheren Werthe, als dem 15:;fahen des Silbers, angenommen
werden soll,
4) Die Einzahlung soll, wenn der gezeichnete (Hesammibetrag nicht vierhundert Millionen Gulden errciht, auf drei Jahrez wenn diejer Be- trag vierhundert bis vierhundert funfzig Millionen Gulden erreicht, aus vier Jahrez wenn er sich auf die Summe von vierhundert funfzig bis fünfhundert Millionen Gulden erhebt, auf fünf Jahre in der Art verthcilt werden, daß in jedem Jahre zehn gleiche und von einander gleih nahe abstehende Raten festgeseßt werden, -
5) Die weiteren Modalitäten der Einzeihnungen und der Einzah- lungen und die für angemessen besundenen Erleichterungen für die Sub- scribenten sind durch einen besonderen Ministerial - Erlaß zu bestimmen und bekannt zu machen. R
6) Unser Minister der Finanzen sst im Einvernehmen mit Unjerem Minister des Junnern mit der Ausführung dieser Maßregel bheauftrag!