1854 / 165 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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2) Aufnahme gerichtliher Taxen,

§, 83, Den Dorfgerichten fann ferner von dem ordentlichen Richter die Aufnahme gerichtlicher Taxen von Mobilien aller Art und von Jmmo- bilien geringeren Werths gültig aufgetragen werden. 5

g. 84. Auch hierbei haben sich die Dorfgerichte zunächst nach den ihnen vom Richter ertheilten Anweisungen genau zu richten,

Außerdem liegt es ihnen ob, die gehörige Sorgfalt und Genauigkeit anzuwenden, um sich von der Beschaffenheit des abzuschägenden Gegen- staudes, von denjenigen Eigenschasten, Vorzügen und Mängeln desselben, welche auf die Bestimmung seines Werths Cinsluß haben können, vollstän- dig zu unterrichten,

§, 85. Bei kleinen bäuerlichen Besigungen, auf welchen kein Gespann gehalten wird, findet keine eigentliche Eriragotaxe stattz vielmehr muß eine vollständige und richtige Beschreibung des Gutes nach den dazu gehörigen Realitäten, Gebäuden, Junventarienstücken, den davon zu entrichtenden Ub- gaben, Diensten und Pflichten aufgenommen und hiernach mit gehöriger Rücksicht auf den am Orte oder in der Gegend gewöhnlichen Kaufpreis der Grundstücke von dieser Art und Beschaffenheit ein ungefährer Werth nah dem pflichimäßigen Ermessen der Taxatoren bestimmt werden.

8, 86, Ueber den ganzen Hergang der Abshägung muß das Dorf gericht ein vollständiges Protokoll führen und darin verzeichnen :

1) was für Personen als Taxatoren oder Interessenten der Taxe beige- wohnt haben;z

2) ob die Taxatoren, sofern deren außer dem Schulzen und den Schöp- pen zugezogen worden, ein- für allemal verpflichtet gewesen siad,

Jn dem Protokoll muß ferner:

3) eine genaue Beschreibang des abzuschäßenden Gegenstandes nach solchen Eigenschaften und Merkmalen, wovon derselbe von anderen gleicher Art unterschieden werden kann, und, wenn ein Grundstück ab- zuschäßen is, auch die Angabe der darauf ruhenden Abgaben und beständigen Lasten enthalten sein, und endlich

4) muß darin die Ordnung, in welcher mit der Taxe verfahren worden, angeführt werden. :

Dieses Protokoll wird von den Taxatoren, den erschienenen Jnteres- senten und dem Dorfgericht unterschrieben.

Aus demselben aber muß das Tarations-Jnstrument selbst entworfen, mit der eidesstattlihen Versicherung der Richtigkeit versehen und mit dem Protokoll dem ordeutlihen Richter überreicht werden.

8. 87, Wenn der Werth eines Grundstücks nach Jnhalt des Hppo- thekenbuhs , der Erwerbsdokumente oder anderer unverdächtiger Angaben 500 Thaler nicht übersteigt, so können der Schulze oder die Gerichtsleute des Ortes, wo das Grundstück belegen ist, nach genauer deshalb vorzu- nehmender Besichtigung desselben, über dessen umständlich zu beschreibende Beschaffenheit, über den Ertrag und den Werth, wobei es jedoch einex ins

Einzelne gehenden Veranschlagung nichi bedarf, die darauf hastenden be- | ständigen Lasten uud Abgaben aber zu berüdsichtigen siud, vom ordenilichen

Richter diensteidlih zu Protofoll vernommen werden, welche Vernchmung alsdann die Stelle der Taxe vertiritiz auch stehi es ihnen frei, eine solche, mit der Versicherung der Nichtigkeit an Eidesstait zu verschende Werth- shäuzung schriftlich einzureichen, Die nach diesen Vorschriften ausgenommene Taxe is auch dann gültig, ivenn dex dadarch ermittelte Werth 500 Thaler übersteigt, 3) Von Vollsireckung der Execution,

§, 88. Der ordentliche Richter kann sich der Dorfgerichte auch zur |

Vollstreckung von Executionen bedienen.

8. 89, Ein solcher Auftrag set jedoch eine bestimmte Anweisung des

Richters darüber voraus: 1) wozu der Schuldige anzuhalien, was und wie viel von demselben

beizutreiben;

2) auf welche Ait und zu welcher Zeit die Execution zu vollstrecken iss |

3) ob das Dorfgericht sich mit der Annahme der Gelder befassen, «der nur deren unmittelbare Ablieferung an den Gläubiger betreiben, und ob dasselbe die etwa abgepfändeten Gegenstände nur aufbewahren oder auch deren Versilberung bewirken soll.

§. 90, JZsst der Auftrag des Richters in Ansehung eines dieser Punkte

o oR so muß das Dorfgericht schleunigst nähere Bescheidung §. 91. An Sonn- und Festtagen darf mit der Execcutions - Voll- streckung überhaupt nicht, und in den öffentlich bekannt gemachten Sagt- und Aerndtezeiten wider Personen, welche sih mit Landwirthschaft beschäf- tigen, nur dann verfahren werden, wenn das Dorfgericht von dem Nichter ausdrüdcklih dazu angewiesen ist, Die Fortseßung einer s{chon angefangenen Execution wird durch den Eintritt dieser Zeiten nicht unterbrochen, §, 92, Von der Vollstreckung der Execution darf sih das Dorfgericht durch Protestationen oder Einwendungen des Schuldners -nihi abhalten lassen, Sofern jedo der Schuldner cine spätere Verfügung des Richters, ivonach die Execution zur Zeit oder überhaupt nicht stattfinden soll, oder einen Pofischein über Absendung der Gelder, oder eine schriftliche Erklärung des Gläubigers über bewilligte Zahlungsfrist, oder eine Quitiung desselben tas S Eden Gegenstandes vorzeigt, muß das Dorfgericht Anzeige A D abstehen und darüber dem Nichter sofort Dasselbe findet statt, wenn der Gläubiger i i fri us i P E einer Frist dem e Da Bad Pre u B tee a tee Bens (e E ete einer blos mündlichen Erklärung desselbe e Ee ettweber von’ ibi en zufriedenstellen, sondern solche Me an B R O D Ert rade Proto neh ¿eichnen lassen, rlesung und Genehmigung unter- §, 93, Kommt es zur wirklißen Ausvfä Dorfgeriht den Schuldner ada (ins Een ind ne lig- E Bp! und zu dem Ende seine fmmülichen Ser ehâltuisse, wie die darin befindlichen Kasten , Schränke

und Spinden zu eröffnen, Weigeit sch der Schuldner, dies ex

Aufforderung zu genügen, so muß die Auspfändung wit Gewalt vorge-

nommen werden, Indeß is nur so viel an Effetten abzupfänden, als nach

einem ungefähren Uebeischlg e zur Deckung der beizutriibenden Summe

und der Executionekosten erforderlich ist. C t 1e ¿s ( E P j .-

s. 9, Hierbei müß das Dorfgericht sein Augenmerk hauptsächlich auf solche Esselten richlen , die eincstheils leiht zu transpo;tiren und andern- theils dem Schuldner am entb: hrlichsten sind.

H 95. Bei allen Execunonen müssen dem Schuldner seine gewöhn- lichen, zum täglichen Gebrauch bestimmten Kleidungsstücke nebst Leibwäsche so wie die seiner Ehefrau und scinen Kindern gehörige Kle.dung und Leib- wäsche gelassen weiden, i Allerh. Kabinets - Oidre vom 13, Dezember 1836 (Geseß-Sanml. von 1837, Seite 1). : 5 C Ce É : G. , ' S

S, 96, Geruer ‘darf die Srecution nicht auf Betten, worin Kranke und Wöchnerinncn liegen, und bei Künstlern und Professionisten nicht auf ihr Handwerkszeug und was ihuen sont zur Fortsezung i.rer Kunst oder ihres Handwerks unentbehrlich ist, erst cck werden.

M R Desgleichen muß den Schuldnern, welhe Landwirthschaft treiben das zum Betri.be rer Wirihicha!t nöihige Geräthe, Vich- und Feld-Znventazium, o wie das bis zur Crnute nöthige Saat-, Brod- und Guttergetireide sreigelassen werden, auch weun der Schuldner die Abpfän- dung diejer Gegenstände bewilligen solite. |

§, 98, Dergicichen Effcktea (§§. 95—97) müssen jedoch, wean kein anderer hinlängliher Gegenstand der Execuatioa vorhanden ist, in ein Ver zeichniß gebracht, und dem Schuldner muß deren Veräußerung bei Sirafe des Betrugs bis auf weiteren Bes: hl untersagt werden,

S, 99, Bei Erxecutionen wegen Gerichtskosten ist dem Schuldner außer den §§, 99—97 bezeichneten Gegenständen auch noch das jur ihn und seine A und für die bei ihm lebenden Kinder und Aeltern nöthige Bett- werk, so wie ein für das eigene Lebensbëdürfniß une: tbehrliches Stü

/ ¿Ae 6 H 4 ¿ir L il ) 40 OLI c Milchvieh zu belassen, (Fortseßung folut.)

¿Finanz- Vinisterium.

Bekanntmachung vom 24, Juni: 4854 bie Crbépuna Eines ufchlags zur Einkommensteuer, zur Klassensteuer 2c.

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Geseße vom 20. Mai 1854 (Staats-Anzeiger Nr,

j Nachdem befc{chlofsen Wort en, die durch das Gesel vom 20 D. M, Nr, 4026 (Gesebs. - eite 51 3) J P »[y é v.) n _ T as n : t, ton N A h 913) geneomigle Staats=Anleil)( im nachsten Monat zu eröffnen, wird in Gemäßheit des Gesetzes von demselben Tage Nr. 4027 (Geseß\, Seite 314 E E PES O ao e1eB), Selle 3914) beitimmt,

44 CN

Der m N dieses Gefeßes bezeichnet Tuichlag oon 25 D d zur klassifizirten Einkommensteuer, zu Clalenuer 4 A Mahl =-= und Schlachtsteuec vom 1, August d E s i4 A L treten soll, U e V, O U DEVUNg

Die Vin lic Motor ' G! - 11 De Rontiglic)e Negterung hat dies ungesäumt durch Ihr Amts

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blatt zur öffentlichen Kenntniß zu bringen und die zur Ausführung erforderlichen Anordnungen hinsichtlich ter ea eR Ti) 2E, E dergestalt zu treffen, daß die Zuschläge überall vem 1 N O O gleichzeitig mit ven Monatsraten der Hauptsteuern ur E E gelangen. A L E aa

Berin, den 24, Juni 1854.

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C1tnziehung

Der Finanz-Minister.

von Bodelschwiu g h,

__Verlín, 10, Juli, Se. Majestät der König haben Allergnä digt geruht: Dem bei dem Staitgericht zu Berlin fungirenden Staats = Anwalt Noerner die Erlaubniß zur Anlegung des von Sr, Hoheit dem Herzog von Braunschweig ihm verliehenen Suher 5 Heinrichs des Löwen zu ertheilen, R Es

d] dA + G (j é Ñ A Á L J z Angekommen: Se. Excellenz Ter General - Lieutenant, Ge-

neral-Juspecteur der Festungen und Chef der J ; ; / A R Chef der Fngenteure P niere, Brese, von Stettin, INgENTENE MUY, p10

Se, Excellenz der Erb-Land=Hofmeister im Herzogthum Swhle=

sien, Oraf von Schaffgotsch, von Warmbrunn,

t E R Et Be aMRZ T pet rae Ewe A-

Abgere Prinz Wilhelm von

Anhalt-D

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Personal-Veränderungen in der Armee.

E tYy Le e.A Ernennungen, Beförderungen und Versegungen.

Den 24, Juni, i

Klaus, pens, 1ster Wachtmeister von der 1, Gend, Brig., der Char. als Sec, Lt, beigelegt, Dn 27 Uni

Encke, Gen, Major und Juspecteur der 2, Actill,-Junspection , zum 9; äfes der Artillerie-Prüfungs-Kommission und der Prüfungs-Kommission fir Artill, -Pr, Lis, ernannt, v. Uechtriß, Major und Adjut. der Gen,- inspection der Artill, als Abtheilungs-Commandeur ins 06, Artnll, Regk. verseßt. Graberg, Major von der Adjutantur, rückt unter Führung de)- selben a la suite des (Harde- Artill, Regts. in die etatóm. Adjutantenstelle der Gen,-Juspection der Artillerie ein. S cherbening, Hauptm. vom 7, Artill, “als Adj. bei der Gen,-Jnspection der Artill. tommandirt, Bare

Negt., : é ä, v. Lyncker, Major und Vorstand des Artill,-Depois zu Berlin, als Ub-

theilungs-Commandeur ins ‘(Harde-Urtill,-Regt, versch. Tiedemann, Hauvtm, von lchterem Regt., unter Beförderung zum überzähl, Maior, um Vorstand des Artill. -Depots zu Berlin ernann) Kraker v. Schwar- enfeld, Pr, L. vom Garde- Aitill, Regt, zum Hauptm., Groschke, t, von dems. Negt,, zum Pr, Lt, defordert. Krause, Hauptm, und Offizier des Plages Pillau, ins 1, Ari, Regt, zuruckver)e bl, Hauptm, von dems, Regt., zum Artill, Offiz, des Plazcs Pillau VDotal, Po Al 900 41, Artill, Regt,, 3, Hauptm,, v Wagen-

Sec. Lt, von dems. Regt., zum Pr. £k., v, Westernhagen, Hauvtm. und Artill, Offiz. des Playes Steitin, zum überzähl. Major be- ididert. Rodenwoldt, Hauptm, und Artill. Offizier des Playes Lo0i- berg, ins 1, Artill, Regt. verseht, Gaede, Hauptm, vom 2, ürtil, Negt., zum Artill, Offiz des Platzes Colberg ernannt, v, Holleuser, Dr N vom 2 Artill. Reat, zum Hauptm., v, Heu sch, Henning, Srxc. Us. von: Des, f Pr. Lts, PUttêr, Þ. (Fahur, von dem}, Regt., zum qußeretatsm. Sec, L. befördert, Ble y, Major u. Artill, Offiz, d, Plages Dèag- vebura, als Abtheilungs - Commandeur ins ôte Artill, Regt., Napmund, | Meißner, Walter, Pr,

auptm, vom 3,, ins 6, Ariill. Regt. verseht valter,_ ) (ill, Regt. , zu Hauptleuten, Hundt, Graßhos f, Dec. i. Regt., zu Pr. Lis, befördert. Hirschberg, Det, Lt, à la ill, Regts, von der kombinirt, Festungs- Artill. -Abiheil, ins urüdversetzt. Ludewig, Sec, Lt, von dems. Negt., unier dess lben, zur komb. Festungs - Artillerie - Abtheilung

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abes, Hauptm, vom 4, Urtillerie Regiment, Zum Artilierle- Vlazes Côln ernannt und zum überzähl, Major, v, Kamp, 1 4 Artill. Reat, N ahne, Nr l, à 18 suite desselb, Negts, Artill, - Abtheil, , dieser unter Zurückver)ehung ins Reinhardt, v Schaper, Sec. Us. on dem. Neal, ersezung zur komb, Festungs-Artill,-Ub- veilung und Führung à la suite desselben Regts., zu Pr4 Uls. befordert, », d. Lochau, Secc. Lt, vom 4. Artill, Regt, , unier Fuhrung à la sue desselb, Negts,, zur Feuerw.-Ubiheilung, Hurrelbrink, Haupln, vom 0, \rtill, Regt., unter Beförderung zum Major u, Abtheil. -Commanudeur, 109 L, Artill, Negt. verseyt, Wilhelmi, Pr, Lt, vom 9 Artill. Regt, , zum

ck d v S G 2 » c Ms U ohs Hauvtm., v. Schweinichen 1, Himpe, Deéc. uts. von dems. Regk, (B Ls, befördert, Ritter,

terer unter Versezung ins 7. Artill. Regt., zu Pr. L Major und Artill. Offiz. des Playes Wejel, als äübtheilungs-Commandeurx ins 7. Artill, Regt. verseßt. v. Fragstein-Niemsdorf], Pape Lo Negt., unter Beförderung zum über; hl, Yiajor, zum Artill,- Offizier des Platzes Wesel ernannt. Neumann, Haupim, à la suite des Artill. Regts., unter Belassang in seinem Verhältaiß als Mitglied Del Artill -Prüfungs-Kommi sion, zum überzähl, Major befördert. Lredner, auvtm. und Urtill.-Offiz, des Plages Jülich, 1n8 7. Artill. Regt zurüd- Woelf, Hauptm, von dems. Regt,, zum Artill,-ODssiz. des Plagzes | Schade, Pr. Lt. vom 7. Artillerie - Regimen), 1 m Hauptm, bcsordeif, Sa D S A la suite desselb, Negts, von der komb. Festungs-Artill.-Abiheilung, ins 7. Ariill, Negt. zurucckver}eb!, v, Bönninghausen, Scc, L, von dems, Regk,, Unler Führung à ‘a ite dies s Regts, zur komb, Festungs-Artill,-Abtheil., Dell, Major und Artill, -Offiz, des Plaßes Cöln, unter Führung à la suite ves 8, Artil, zur fomb, Festungs-Artill.-Abtheil. nach des 7, Artill.-Regts., bid- Kommando es 8, Are tillerie - Regiments, untxr Entbindung von dem Verhältniß als Viit- glicd der Artill, Prüfungs-Kommission und Lehrer bei derx vereinigten Artil, und Jngen, Schule, zum Artill. Offizier des Platzes Magdeburg, mit Be förderung zum übe!zählizen Major, ernannt. v, Nadowig, P. Fähar, vom 3, Husaren-Regt., zum 6, Ulanen-Regt verseßt, Prinz Alexis zu Hessen, Nittm, à la suite des 2, Garde-Ulan, Regts. , zum Major à la

suite dieses Regts, ernannt,

Be dr Lamdw ey r Vent 27, 2 U,

Zimmermann, Obeifeuerwerker, Bro \ch e, Sergeant, beim 2, Bat, 14, Regts,, Smalian, Schorlex, Unterof., beim 2, Bat. 2. Regts,

n der komb. Festungs ){¡till, Regt., zu Hauplleuten , Neat, , ersterer unter V

iyt] iri,

ernannt, Fr, 9,

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4 Regts,, als 2er Stabsoffizier Mainz verseßt, Lehmann, Major à la suite her 2, Stabsoffizier der komb. TFestungs- Artill. Abtheil, das

dieser Abthcilung übertragen, Jakobi, Hauptm, à la suite d

Rothstock, Feldw,, beim 3, Bat, 20. Regts.,, Fechner, Oberfeuerwerker,

O

beim 1. Bat. 29. Regts., Lehmann, Feldw., beim 1, Bat, 28, Negts., Bur, Feuerweiker, beim 2, Bat, 29, Negts,, sämmtlich zu Sec, Lis, beim

Train 1, Aufgeb, befördert, Abschieds-Bewilligungen 2c, Dén 24, Junt,

Koehler, Oberst-Lieut. und Biigadier der 6. Gend. Brig, als Oberst mit der Unif. des 9, Jaf, Regts, mit den vorschr, Abz, f, V, und Pension

der Abschicd bewilligt,

: Den 27, Juni.

Giesecke, P, Fähnr. vom 4, Artill. Regt. , zur Reserve entlassen, Pusch, außeretatsm. Sec. Lt. vom 6. Artill, Regt., Caesar, Pr. Lt, vom 7, Artill. Regt, , diesem mit der Regts, - Unif. mit den vorschr. Abz, f. V., v. Bomsdorff, Pr. Lt. vom 8, Artill, Regt., mit der Artill,- Unif. mit den vorschr, Abz. f, V,, beiden Letzteren mit Aussicht auf Civil- versorgung und Pension, der Abschied bewilligt,

Militair-Aerzte-. f __ Den 24, Juni, A Dr. Kanzler, Assistenzarzt vom 2. Aufgeb, des 1. Bats, 32, Ldw. RNegis,, der Abschied bewilligt, Militair-Beamte.

S _ D O ; E chmelzer, Divisions-Auditeur und Justizrath bei der 14. Division in Düsseldorf, auf scin Ansuchen mit der geseßlichen Pension in den Ruhe- stand verseht,

Durch Verfügung des General-Auditoriats,

4 : Den 20, Sul, : U Sander, Garnison-Audíteur in Spandau, zur 14, Division in DUü/- seldorf, Friccius, Garnison-Auditeur in Glogau, in gleicher Eigenschaft an das Kommandantur-Geriht in Spandau verseyt. Andersen, Gar- nison- Auditeur, die Garnison-Auditeurstelle in Glogau übeitragen,

Preußen. Aus Danzig, 13. Juli wird der „Qui, Da, nachstehende Mittheilung gemacht, die wir zur Vervollständigung einer gestern schon gegebenen Nachricht d eifel Fnhals hier folgen lassen. Heute früh 5 Uhr kam das englische Hand [s-Dampfschi}}f Nikolaus 1.“ von 240 Pferdekraft, aus Leith, Capt. J. Hemter, welches für den Postdienst der großbritannischen Flotte engagirt ist

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| in unsern Hafen, um Depeschen zu beför d Schlachtvieh, } wie sonstige Cffekten für die Flotte an Bord zu nehmen. ckasselb

bringt die Nachricht, daß sich die ganze Flotte von Seskaer nah Baroesund zurückgezogen hat, ohne etwas gegen Kronstadt unter=- nommen zu haben,

Hannover, 14, Juli. Gestern wurde in betden Kammern

das Vertagungsschreiben verlesen. Es lautet: „Mit Allerhöchster

Ermächtigung wöllen wix in Berücksichtigung der Lage Der (He- \chäfte die allgemeine Stände-Versammlung des Königreiches htier=

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| Mil Vevlagen

Sachsen. Gotha, 13. Jul. „Bon unjever Staatsregie rung ist der Landtagsaus\ chuß einberufen worden, um di dem Prinzen Albert genehmigten Vorlagen in Betreff der lirung der Domainen=Angelegenheit entgegenzunehmen. Der : chuß ist bereits vorgestern zusammengetreten, und es wird der Land= tag in etwa vierzehn Tagen die definitive Entscheidung in dieser wichtigen Sadthe fassen, von deren Erledigung die Zustimmung dex Agnaten zu unserm neuen Staatsgrundgeseße, die bis jeßt noch nit erfolgt is, abhängig sein wird. (L. Z))

Hesterreich. Wien, 14, Juli, Die heutige Nummer „Wiener Ztg.“ veröffentliht in ihrem amtlichen Theile „Schub= und Trußbünduniß zwishen Oesterrei Preußen vom 20, April 1854“, so wie den „Zusaßzartikel" zu demselbenz ferner die „Convention, abgeschlossen Uuvischen Oesterreih und der ottomanishen Pforte am 14. Juni 1854 zur Bewerkstelligung der Räumung der Donaufürstenthümer von Seite der fremden Armee und der Wiederherstellung des ge1e€B- lichen Zustandes in denselben.“ Diese Convention wird im [ral fischen Urtext und in deutscher Uebersebung veröffentlicht z Die leb tere lautet, wie folatz

Seine Majestät der Kaiser von Oesterreich, an crlennend, daß das Bestehen des osmanischen Reiches 1n qeîl- nen gegenwärtigen Gränzen zur Aufrechthaltung des Gleichgewichtes unter den europäishen Staaten nothwendig, und daß namentlich die Naumung der Donau - Fürstenihhümer eine der wescntlichen Bedingungen der Jutegrität dieses Neiches 1ît z überdies bereit, durch die zu

Seiner Vei fügung sehenden Mittel zu den Maßregeln beizutragen , welche geeignet sind, den Zweck der zwischen Seinem Kabinete und den bei derx wiener Konferenz vertretenen hohen Höfen bewirkten Uebereinstimmung sichen zu stellenz : 4 : navdem Se, Kaiserl, Majestät der Sultan Seinerfeits diejes vo Matestät dem Kaiser von Oesterreich freundschaftlich gemachte Anerbieten dex Mitwirkung angenommen hat, / i M

| i es für angemessen crahtet worden, cine Convention abzuschließen und die Art und Weise festzustellen, in welcher die fragliche Mitwirfung stalifinden wird. L: : | Qu diesem Ende haben Se, Majestät der Kaijer von Oesterreich Se, Kaiserliche Majeslät der Sultan zu Jhren Bevollmächtigten ernannt und zwar: i A

Se. Majestät der Kaiser von Oesterreich den Herrn Karl Freiherrn

v, Bruck, Geheimen Rath Sr. K, K, apostolischen Majestät, Seinen Jnier- nuntius und bevollmächtigten Minister bei der hohen ottomanishen Psorte, Großfreuz des Kaiserl, Leopold - Ordens, Ritter des Kaiserl, Ordens dex isernen Krone erster Klasse 2c, 2c. 2c. : an Se. Koliserliche Malestäi der Sultan Mustapha Reschid Pascha,

in vollem Maaße an-

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und