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5 ird Getreide, das noch nicht ausgedroschen is, ‘bei der dlaiZliubius s 2 Scheunen vorgefunden, so muß das Dorfgericht ‘die Scheunen versiegeln, den S unter seiner Aufsicht besorgen lassen
, 116 besorgen. und den Verkauf na 9 4) Von JInsinuationen,. S i 8, 118. Dée Dorfgerichte können von dem ordentlichen Richter auch mit Fnsinuationen (Behändigung) von Vorladungen und anderen gericht-
j igqungen beauftragt werden ; lee S Die zu insinuirenden Verfügungen müssen in der Regel
welchen sie gerichtet sind, selbs zugestellt werden. : denggan Ns Wied Terselb aber nicht angetroffen, so kann die Verfügung seinen Angehörigen oder seinem Gesinde ‘und, im Fall von diesen Niemand anzutreffen is, oder Niemand die Verfügung annehmen will, dem Haus- wirth behändigt werden. — | :
8. 121, Jst auch dieser nicht gegenwärtig, oder wird die Annahme | von ihm verweigert, so is die Versügung an die Stuben- oder Hausthür | desjenigen, an den die Verfügung gerichtet is, zu befestigenz niemals aber | darf sie fremden und unbekannten Personev, oder unerwachsenen Kindern
anvertraut werden. i i i i } 6. 122, Darüber, wie die Insinuation auf die eine oder andere |
Weise, wo, an wen und zu welcher Zeit sic bewirkt worden, is ein Pro- tofoll aufzunehmen, in welchem der ganze Hergang genau beschrieben und | das demnächst dem Gericht eingereicht werden muß, |
Vertretung des Protokollführers. : i
8. 123, Jn Abwesenheit des Aktuarius is der Richter die Dorsge- |
rihtsmänner an der Stelle des Ersteren zuzuziehen berechtigt, Ab nitt 11 Von den übrigen gerihtlihen Geschäften, welche den Dors- | gerihten geseßlich obliegen. a) Bei Bevormundungen. _ A
8. 124. Das Dorfgericht, vorzüglich aber der Schulze, muß dafür | sorgen, daß alle im Dorfe verwaisete Kinder und wahn- oder blödsinnige Personen dem ordentlichen Richter zur Bevormundung angezeigt werden,
b) Bei Verbrechen,
8, 125, Bei vorkommenden Verbrehen müssen die Dorfgerichte ohne | Zeitverlust der Staatsanwaltschaft, der vorgeseßten Polizeibehörde oder dem ordentlichen Richter Anzeige machen, auch sih bemühen, den That- bestand festzustellen und Alles auszuforschen, was zur Ermittelung und | Ueberführung des Thäters dienen kann. |
8. 126, Bei gefährlichen Verbrechen, wie Diebstahl, Raub, Brand- | stistung, gefährliche körperliche Verlezungen, Todischlag und Mord, haben | die Dorfgerichte dafür zu sorgen, daß der ermittelte oder muthmaßliche |
Thäter in sichern Gewahrsam gebracht und sobald als möglich, spätestens |
im Laufe des solgenden Tages, dem Staatsanwalt, dem Lanvrath, over |
dem ordentlichen Richter zugesührt werde,
6. 427, Sind Personen im Dorfe durch Selbstmord oder durch cinen | Unglücksfall ums Leben gekommen, so müssen die Dorfgerichte für die | sichere Aufbewahrung des todten Körpers sorgen und den Vorfall unver- | züglih dem Staatsanwalt oder dem ordentliwen Richter anzeigen, damit |
die gerichtlihe Besichtigung des Leichnams vorgenommen werde,
Im Falle eines Mordes oder einer Tödtung durch einen Andern liegt den Dorfgerichten ob, darüber zu wachen, daß bis zur Ankunft des Ge- rihtspersonals an dem Leichnam oder am Orte der That keine Verände- rung bewirkt und der leytere, um die Verwischung der vorhandenen Spu- ren ‘des Verbrechens zu verhüten, von dem Zudrange der Menschen abge- sperrt werde.
c) Bei Pfändungen.
g. 128, Bei Pfändungen in einer Feldflur wegen erfolgter Beschädi- | gung kann sih die Orts - Polizeibehörde des Dorfgerichts zur Abschägung | des Schadens bedienen. |
Jf das Dorfgericht oder die ganze Gemeinde bei dem Ausgange der | Sache betheiligt, so kann die Abshäßung durch ein benachbartes unbethei- | ligtes Dorfgericht geschehen.
Cs PUIAgE
1) Protoko ll über die Aufnahme eines Testaments.
Aufgenommen Wiltschau, den 8, Sevtember 1839, Nachmittags um 4 Uhr, |
in der Wohnung des Bauers Christian Gerlach.
Der hiesige Bauer Christian Gerlach, welcher sich sehr krank befindet
und seinen leßten Willen erklären will, hatte zur Aufnahme desselben bei | j | vie Ankunft der bereits herbeigerufenen Gerichts -Deputation zu erleben
der Entfernung des Geiichts den hiesigen Gerichtsschulzen ersuchen lassen.
In dieser Absicht verfügten wir unterzeichnete Dorfgerichte uns in die |
des Sgtebens urfaedig if, so’ wren fordersams anno ais Zeugen
tra Ge Johaun ie und ; L “a Me Me Meint gemacht, daß sie den leßten Willen d um n Dire ata se seiner Säreibensumsüade sein / genau darauf zu achten hâtten,
daß die Absicht des Testators ‘im Protokoll gehörig aufgenommen und nieder- |
geschrieben werde,
Dies vorausgesehyt, bemerken wir, daß uns der T : i- stian Gerlach, ‘insgesammt von Person bekannt ists dab e) Uh A acta: wärtig bettlägerig krank befindet, jedoch noch alle Geistesfräste besißt, um seine legte Willensmeinung mit Bewußtsein zu Protokoll zu geben.
ftator wi iva nt gr “ins nochmals sein Gesuch um Aufnahme seines Testa-
Er seze zu seinen einzigen und alleinigen E a weglichen und unbeweglichen Vermögens eint rven seines. -gesammien be
4) seine Ehegaitin “Maria Rosina geborne Baumertin,
2) seine beiden Kinder, namentlich: a) seinen majorennen Sohn Friedrich Wilhelm und b) seine annoch minorenne Tochter Christiane Beate,
Testator erktlärte hierbei, daß er außer diesen beiden Kindern zwar noch einen großjährigen ehelciblichen Sohn, Namens Hans Christoph, habe, der sich nach den erhaltenen Nachrichten in Polen herumtreibe; diesen Sohn Haus Christoph wolle er indeß von aller Erbschaft ausgeschlossen wissen und hiermit namentlich enterbt haben, weil er äußerst liederlich, kurz vor seiner Entweihung nah Polen seiner Mutter nah dem Leben getrachtet, weshalb er zur Untersuchung gezogen worden is, worüber die gerichtsamt- lichen Akten das Nähere ausweisen,
___ Scemwe oben eingesetzten drei Erben sollen nun, fuhr der Testator fort, seinen Nachlaß dergestalt unter sich vertheilen, daß seine Ehegattin, Maria Rosina geborne Baumertin, die ihm zugebrachten Zweihundert Reichsthaler Courant vor aller Crbschast voraus erhalten, und sein Sohn Friedrich Wilhelm sein hierselbst unter Nr, 3 des Hypothekenbuchs belegencs Bauer-
| gut, und zwar in dem Werth von Zweitausend Reichsthalern, zum Eigen-
thum überkommen und behalten, und an seine Schw: ster Christiane Beate bei deren BVerheirathung Achthundert Reichsthaler Courant auf ihr Erbthcil herauszahlen, bis dorthin aber mit 5 Prozent verzinsen und auf das Gut zur erjten Hypothek versichern lassen soll.
Uußerdem aber solle der Sohn und künftige Besißer Friedrih Wil-
| heim ein halb Jahr nah dem Tode des Erblassers Vierhundert Reichs-
thaler Courant Erbtheil , jedoch ohne Zinsen, an die Chegattin des Erb-
| lasseis bezahlen,
Das ganze übrige Vermögen des Eiblassers, mit Jnbegriff der außen-
| stehenden Forderungen , soll unter die genannten diei Erben zu gleichen
Lheilen verthcilt werden. Un die beiden Schwesterkinder des Testators, Johann Friedrich und
Unna Rosina, Geschwister Grunlig zu Wessig, sollen die Erben ses
Wochen nah dem Todestage des Eiblassers dreißig Neichsthaler als ein Legat auszuzahlen gehalten sein,
Daß der Testator das nebenstehende Dem Gerichtsschulzen, so wie den
| Vermächtniß au die Dorfgerichte ge- beiden Gerichtsmännern , welche bei | nehmigt und daß solches jeiner Mei- der Errichtung des Testaments ge-
nung gemäß ist, bezeugen wir hier- genwärtig sind, vermache ich jedem
| duich, Drei Reichsthaler Courant, welch
Johaun Friedrich als Zeuge, aus dem Nachlasse ausgezahlt werden Griedrich Dohn als Zeuge, sollen. Zum Vormuunde seiner Tochter bestimmt er seinen Schwiegervaie1 Heimich Baumertin hierselbst, Weiter hatte Testator nichts mehr zu verordnen, und wurde daher
| dieses Protofoll nochmals vorgelesen, vom Testator genehmigt und mit drei
Kreuzen bezeichnet, G. -w. v, + - heißt Christian Gerlach, Wir bezeugen hierdurch, daß der Bauer Christian Gerlach den vor- stehenden Willen in unserer Gegenwart zu Protokoll exklärt, daß solcher
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seiner Absicht gemäß niedergeschrieben worden, daß er nah exfolgter Vor-
| lesung so!chen genehmigt, und în unserer Gegenwart die obigen drei Kreuze
eigenhändig beigeseßt hat, *) Georg Bürkner, Johann Friedrich als Zeuge. Gerichtsschulze. Friedrich Dohn als Zeuge. Friedrih Scholz, Gottlieb Baum, Gerichtismann. Gerichtsmann. Friedrih Seigeit, Gerichtsschreiber,
Dieses Protokoll muß in Gegenwart des Testators in einen Umschlag gelegt, mit dem Gerichtssiegel #*) verschlossen und mit der Ueberschrift ver- sehen werden:
Hierin liegt der leßte Wille des Bauers Chiistian Gerlach, welchen S4 unterm heutigen Tage vor uns mündlich zu Protokoll erflârt. Wiltschau, den 8. September 1839, Welche Ueberschrift von dem Schulzen, den Gerichtisschöppen und dem Ge- richtsschreiber ebenfalls unterschrieben werden muß. 2) Testaments - Annahme -Protoko ll, Aufgenommen in der Amtsstube des Verwalters Herrn Neumann, Vor- mittags 11 Uhr. __ Berkwihg, den 12. September 1839, Da der hiesige Verwalter Herr Neumann plöylich krank geworden und
zweifelte, so hatte derselbe das hiesige Dorfgericht um die Annahme seines Testaments auf seine Stube ersuchen lassen.
Diesem Gesuche gemäß verfügten wir unterzeichnete Dorfgerichte uns auf das hiesige herrschaftliche Schloß in die Stube des Herrn Verwalters Neumann, welche daselbst par terre rechter Hand gelegen ist,
Wir fanden den Testator schr krank und s{wach im Bette liegen, je- doch nah genommener Nücksprache, daß er noch vollkommen im Stande war, mit Besinnung und Geistesgegenwart zu sprechen und seinen Willen zu äußern.
*) Sollten die Zeugen der ganzen Verhandlung nicht beigewohnt ha- ben, sondern erst am Schlusse herzugerufen worden sein, so muß das Attest der Zeuges dahin abgefaßt werden :
Wir bezeugen hierdurch, daß in unserer Gegenwart dem Testator, Bauer Christian Gerlach, das vorstehende Protokoll vorgelesen worden, daß er den Jnhalt genehmigt und das obige Handzeichen in unserem Beisein eigenhändig beigefügt hat.
**) Sollte der Testator ein eigenes Petschaft führen ; so is es zu mehrerer Sicherheit rathsam, solhes dem Gerichtssiegel annoch beizudrücken,
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Der Testator, Verwalter Gotifried Neumann, isstff uns von Person sehr
Die übrigen Bestände wurden, und zwar in der Scheuer, mit zw
wohl bekannt, und erklärte, wie er bei dem ihn betroffenen plöylichen Krank- | Bändern und vier Siegeln, und auf dem Boden mit eín heitsüberfalle die M Dee Gerichts noch zu erleben zweifele, und daher | zwei Siegeln verwahrt es dem Elwagre Gottfried Müller Tovoll is sein schriftlich errichtetes Testament uns übergeben wolle, um solches dem | der Anna Maria Becherin aufgetragen, über diesc Siegel, uud daß solche
Gericht alsbald einzureichen.
Testator überreichte hierauf auch sein mit zwei Siegeln verschlessenes, | genehmigt und eigenhändig unterschrieben wurde,
mit der Aufschrift ; Hierin liegt der leßte Wille des Veiwalters Gottfried Neumann, | Berkwitß, den 12, September 1839.
verschenes Testament, und aniwortete auf Befragen: daß in diesem Testa- | ment sein freier und ungezwungener Wille enthalten sci, worin er nach den ihm bekannten Vorschriften für die gesezliche Erbeseinsezung seiner | nothwendigen Erben gehörig gesorgtz er habe dieses Testament eigenhändig | ge- und unterschrieben, auch habe er solhes mit seinem Petschaft zweimal selbst verschlossen und die auf dem Umschlage befindliche Aufschrift, welche er, wie die Siegel, für die seinigen ane1kenne, darauf geseht,
Den beiden Siegeln des Tcstators wurde hierauf noch das Gerichts- siegel beigefügt, das Testament angenommen, eine Quittung hierüber | ertheilt und das vorstchende Protokoll deutlih und langsam vorgelesen, | vom Testator genehmigt und eigenhändig unterschrieben,
G Wo: Gottfried Neumann, Christoph Beyer, Gottfried Winkler, Johann Griebsch,
George Birkner,
‘ w. 0. Gottfried Müller, Anna Maria Becherin. ri Gottlieb Bauer, Schulze, Gerihtsmann,
C%
——_——
4) Jnventarium, des Nachlasses des qu eee M verstorbenen N. N angefertigt den .
oon N. N.
nicht abgerissen würden, zu wachen, worauf diese Verhandlung vorgelesen,
Friedrich Weigel, A | Gerichtsmann. Johann Siegert, Gerichtsschreiber,
Gerichtêshqulze, Gerichtsmann, Gericht8mann. Friedrich Mücke, Geribtsschreiber.
Dieses Protokoll muß hierauf mit dem überreichten Testament zugleich | in Gegenwart des Testators in einen Umschlag gelegt und folgendermaßen | überschrieben tverden : : |
Hierin liegt der leßte Wille des Verwalters Gottfried Neumann, | welchen derselbe uns heute schriftlich übergeben hat. | Berkwiß, den 12. September 1839,
Christoph Beyer, Gotifried Winkler, Johann Griebsch,
GerichtSshulze. Gerichismann. Gerichi8mann.
E. Mücke, Gerichtsschreiber, worauf dieser Umschlag mit dem Gerichtssiegel verschlossen werden muß, welchem der Testator sein eigenes Petschast ebenfalls. noch beifügen fann,
3) Pro tokoll uber die gerichtliche Versfiegelung eines Nachlasses. Geschehen Wiltschau, den 20, September 1839,
Nachmittags um 4 Uhr.
Der hiesige Erbbauer Friedrich Scholy ist heute Nachmittag mit Tode | abgegangen, und da er feine Ehegattin zurückgelassen und seine drei Kinder in der Entfernung ansässig und nicht gegenwärtig sind, so fanden wir un- terzcihnete Gerichte nöthig, die Siegelung des Nacblasses von Amts wegen
foit vorzunehmen,
Wir begaben uns zu diesem Ende auf das Bauergut des verstorbenen Frbbauers Friedrih Scholtz, woselbst wir gegeuwärtig antrafen:
) den Schwager des Verstorbenen, Gottfried Müller, welcher scither die
Wirtihschafi mitführen helfen, |
b) die Anna Maria Becherin, welche die häuslichen Angelegenheiten | besorgt. S | Diesen beiden Anwesenden machten wir die Absicht unserer Ankunft bekannt | und gaben ihnen auf, uns den Nachlaß des Verstorbenen gehörig und ge= treulih dergestalt anzuzeigen, wie sie solches erforderlichen Falls mit einem förperlihen Eide zu erhärten sih getrauten, S
Der Schwager Gottfried Müller wies uns hierauf die Schränke und | Kasten an, wo die Sachen des Verstorbenen enthalten seien, und bemeikte | dabei: daß er in Erfahrung gebracht, daß der Verstorbene ein Testament | errichtet, weshalb in dem einen Schrank, wo die Sch1iften befindlich waren, | nacgeschen und die Testaments - Recognition auch wirkiich vorgefunden | wurde, welhe wir dem gegenwärtigen Protokoll beigesügt haben,
An baarem Gelde wurde zugleich in diesem Schrank 200 Thaler ge- | \unden, von welchen 30 Thaler dem Schwager Gottsried Müller zur BVe- | streitung der häuslichen Ausgaben und Begräbnißkosten mit dem Bedeuten | behändigt worden sind, daß er hierüber künftig gehörige Rechnung zu führen gehalten sein we:de, wonach derselbe über den Empfang dieser | 0 Thaler quitiirte. Den Ueberrest von 170 Thalern haben wir an uns genommen, um solche unverzüglic an das Depositum des Kreisgerichts zu N. abzugeben, |
Hiernächst wurde nun mit der Siegelung wie folgt vorgegangen.
Sämmtliche Schränke und Kasten, so wie die Betten und der ent- | behrlihe Hausrath, so sich in der Wohnstube befanden, wurden in die | daran stoßende Kammer geschafft, deren Fenster mit eisernen Gittern wohl | verwahrt sind, | Jedes der Kammerfenster wurde mit einem Bande und zwei Siegeln, | so wie die Kammerthür mit einem Bande und zwei Siegeln verschlossen, |
Die Wohnfstube wurde indeß zum wirthschaftlihen Gebrauch offen | und darin folgende Stücke außer Sperre gelassen: |
a) zwei Tische, b) vier Stühle und c) eine Bank,
Der fernere Betrieb der Wirthschaft, so wie solche seither geführt wor- den, bis zur anderweitigen Anordnung von Seiten des Gerichtsamts, wurde dem Schwager Gottfried Müller von uns übertragen, und mit seiner Zu- ziehung das hier beiliegende Vich- und Wirthschaftsverzeichniß aufgenom- men, wofür er verantwortlih gemacht wurde und wofür er zu haften an- gelobte.
Nach dieser Voraussezung begaben wir uns in die Scheuer und auf den Boden, úüberließen von den dasigen Beständen dem Gottfried Müller so viel außer Beschluß, als zur Brödterei und Fütterung auf vierzehn Tage nothwendig is, und haben den diesfälligen Betrag jeder Sorte zu- gleich im beigeschlossenen Verzeichnisse mit angemerkt,
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An Lentariu m.
Tit. 7, An unbeweglichen Gütern und liegen- den Gründen,
Unter diesen Titel gehören Landgüter, Haus, Hof, Acker, Mühlen, Gärten, Wiesen, Teiche, Weingärten, Kothen-, Pfannen- oder Schrot- güter und dergleichen, wobei so viel als mög- lih aus den Briesschaften der Besißtitel, mit Anführung der Urkunden anzumerken, z. B, eine Freigärtnerstelle Nr, 5 des Hypotheken- buchs, welche laut Kontrakis vom 14. Mai 1796. acta Oen U... 5
Taxwerth, Ntblr, Sgr. Pf.
| | j j |
| 2
Î 7
Summa... Tit. 11, An Aktivis und außenstehenden For- derungen, : Laut Schuldschein vom 3, August 1802 bei
dem Bauer Friedrich zu Wilischau Bei dem Dreschgäriner Vogel zu Beckwiz ohne L T B S T L LONE Summa... Tit. 111, An baarem Gelde,
Hierbci müssen die Münzforten genau an- gemerkt und von jeder Art besondere Posten verzeichnet werden, z. B, in Courant wurden vorgefunden .. ie
j | j |
Summa... Tit. 1Y, An goldenen, silbernen und anderen Medaillen und seltenen Münzen. Summa Tit, V. An Juwelen und Kleinodien. ] Summa... Tit. V1, An Uhren, Tabatieren und anderen fleinen fostbaren und künstlihen Sachen.
: Summa...-
Tít, YVI1, An Gold- und Silbergeschirr. Summa
Tit, V, An Potellani,
Summa Tit, 1X, Au GOlasern.
T
SUma-
Tit. X, An Zinn, Kupfer, Metall, und Eifen,
Summa Tit, X1, An Leinenzeug und Betten.
Ein Gebett Betten, bestehend aus einem Ober- und Unterbette und zwei Kopsfkissen nebst zwei Uoborzügen »=-. -oe4- enb epieere rae
Sechs Stück Hemden, schadhast…….…...
Zidet Halstücher. i
Summa... Tit, X11, An Meubles und Hausgeräthe. Summa Tit, XU11. An Kleidungsstücken, Ein blautuchener Mantel, alt i Ein braüntuchener R. Ein Paar Stiefeln, gebraucht... Ein kurzes Jackel nebst Weste.
Summa
Tit, X1ŸV. An Wagen und Geschirr. Summa
Tik, XY, An Pferden.
amm Ÿ mer mann Ÿ ament A m R E
: Summa Tit, XVI, An allerhand Vorrath zum Gebrauch. Summa