1854 / 167 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1285S

Taxwerth,

ventarium, In Rihlr. Sgr. Pf.

—xFT. n Norrrath und Waaren zum i: Verkauf und Handel. s Wenn deren viel vorhanden, 3 B, bei einem Kráämcr, so ist es bequentecr, davon ein ganz besonderes Juventarium aufzunehmen, und nur die Summe davon in dem General-Inventa-

rium anzumeiken.

Tit. XVI11. An Gemälden, Zeichnungen, Kupferstihen, mathematischen Instrumenten und Gewehren.

Summa... Tit, XIX. An Büchern und Manuskripten. Summa Tit. XX. An Briefschaften und Dokumenten. Summa Tit. XX1. An Passivis und Schulden. Summa Diese sind entweder, wenn sie aus den Brief- schaften und Rechnungen offenbar sogleich erhellen, oder wie sie angegeben werden, zu verzeichnen. :

Bei einer geringen Verlassenschast können diejenigen Titel ganz ausgelassen werden, wenn nichts vorhanden is, Jn Ansehung der Titel 1, IT, III, XX, XXI, aber ist jederzeit nothwen- dig, daß ausdrücklih im Juventarium ange- führt werde, ob ctwas oder nihis davon vor- handen sei,

Recapitulatio. T I L I V: VIEL VIO, 5X, A: T N N XIV. XŸ, ANT X AVUE N. A.

Summa Summarum....-

| Hiervon geht ab:

S N ao eon on E oerbleibi Summa des Nachlasses Wiltschau, den 20, September 1839,

Georg Birkner, Gottlieb Bauer, Friedri) Weigel, Schulze, Gerichi8mann, Gerichis8mann.

D rol

über die Aufnahme einer Taxe. Aufgenommen Wessig, den 28, August 1839,

Nachdem von Seiten des Kreisgerichts zu N. unterm 26sten d, Mon. | dem Dorfgericht der Auftrag ertheilt worden, die Kossäthenstelle (das An- |

spanugut) des verstorbenen Gottlob Greulih behufs des öffentlihen Ber- faufs zu würdigen und abzuschägen, so begab sih zu diesem Ende das unterzeichnete Dorfgericht unterm heutigen Tage auf das Kossäthengut (An- spanngut) des Gottlob Greulich , woselbst bestelltermaßen zugleih gegen- tvärtig waren :

1) die Wittwe des Verstorbenen, Namens Anna Maria Greulich, ge- borene Riemern, im Beistande des Gärtners Johann Blaschke,

2) der Bruder des Verstorbenen und gerichtlich bestellte Vormund der minorennen Kinder, der Kossäthe (Anspänner) Franz Greulich. Nachdem nun die Stelle in gehörigen Augenschein genommen und die e Kaufbriefe darüber nahgesthen worden, haben wix solche, wie folgt,

efunden:

Die Kossäthenstelle (das Anspanngut) des verstorbenen Gottlob Greu- li, Nr, 1 des Hypothekenbuchs, besteht :

1) aus einem an der Straße belegenen Wohngebäude, 48 Fuß lang, 22 Fuß tief und 8 Fuß hoch, worinnen eine Siube, zwei daran stoßende Kammern und eine geräumige Hausflur enthalten,

2) aus einem Seitengebäude, 40 Fuß lang, 12 Fuß tief und 7 Fuß bo, worinnen eine Tenne (Diele), Kuhstall und eine kleine Bor- rathsfammer befindlich.

Diese Gebäude sind in ziemlich gutem Baustande, mit Ziegeln gedeccktt,

Zu dieser Stelle gehört ein Garten von zwei Morgen Flächeninhalt, außerdem aber gehört hierzu noch drei Morgen guter Kornboden , so an der Dürrgendsher Gränze belegen,

Der Garten ist seither blos zu Erzeugung von Kraut und Gras ge- nußt worden, und es befinden sich daher nur wenige Obstbäume darin.

Auf den herrschaftlihen Graben und Rainen genießt der jedesmalige Besiger mit den übrigen angesessenen Mitgliedern der Dorfgemeinde die Bas gemeinschaftlich.

_ Von der gegenwärtigen Kosäthenstelle (Anspanngut) muß jährlich ter-

mino Martini an die Herrichaf gezinset } An gut) Is (O

a) 3 Thaler Grundzins,

b) 8 Groschen Hirtengelb für eine Kuh,

c) 4 Paar tauglihe Hähne zum Kopp-1

d) spinnt der jedesmalige Beliver j@hrl& «4

Herrshäft und muß / O O Sielle A de B Uernbtearbeii thun,

ur Stella gehören folgende Vich- unv Wirthlchzafts-" ste + 1) Zwei Kübe, ¡\chafts-Znventarieustücke 2) zwei Paar Hühner und ein Habn, 3) zwei Paar Gänse, 4) ein Getraide-Sieb,

=16ck flähsenes Garn der

5) zwei Flegel, 2 ie Sense, zwei Sicheln, 7) cin Karren (Schiebebo), Mit Rücfsicht auf den am Orte und ín der Gegend gewöhnlichen Kaufpreis der Grundstücke dieser Art, und da sich alle Zubehörungen in gutem Zustande befiuden, haben wir nah unferem pflidtmäßigen Ermessen

den Werth dieser Kossäthenstelle (Anspanngut) auf Sechs8hundert Neichsthaler Courant geschäßt und dieses Protokoll hierauf nach erfolgier Vorlesung und Geneh- migung cigenhändig unterschrieben, O R. D

Anna Maria Riemern, verwittwete Greulich. Johann Blaschkc, als Beistand. Franz Greulich, als Vormund, Gottlieb Elschner, Joseph Lesching, Gerichtsschulze, Gericht8mann,

Johann Vogel, Gerichi8mann,

*

d.

Allgemeine Gebühren - Taxe für die Dorfgerichte in gerihtlihen Angelegenheiten, 1) Für die Aufnahme eines Vertrags von Personen, twoelche des

| Lesens und Schreibens unkundig oder durch Zufall am Schreiben ver-

»

hindert sind, Allgem. Landrecht Thl. 1. Tit. 5 6°: 172 und 173, wenn der | Gegenstand beträgt:

a) bis zu 50 Rihlr. einshließlich ........--«.+.- 5 Sgr.

b) über 50 Riblr. bis 100 Rthir, einscließlih . 10 Sgr.

c) über 100 Rthlr. bis 200 Nthlr. einschließlih. 15 bis 20 Sgr.

d) über 200 Rihlr. bis 500 Rihlr. einschließli. 20 Sgr. bis 1 Rihlr

e) über 500 Rihlr. A A A 4 Rihit, 410 Sgr, Wenn der Gegenstand des Beschäfis nah Gelde nicht zu schäßen ist

| so sind die Gebühren wie bei Gegenständen zwischen 50 bis 200 Rihlr. " nach vernünftigem Ermessen der mehreren oder mindexen Exrhbeblichkeit zu | bestimmen.

2) Die vorstehenden Säyhe gelten auch für den Fall, wenn Personen,

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| welche lesen und screiben können, die Aufnahwe eines Vertrags verlangen, | welcher nah den Gesegen weder gerihtlid, noch vor einem Rechtsanwalt | und Notar aufgenommen werden muß.

Für die Aufnahme eines bloßen Cheversprehens dürfen aber keine Gebühren gefordert werden. (Allg. Landrecht Th, 11. Tit. 1 §. 84.) 3) Für cinen Entwurf (eine Punciation) zu eincm Kaufkontrakte über

| unbeweglihe Güter, oder zu einem Pachtkonirakte sind ebenfalls die Ge- | bühren wie bei Nr, 1 oben anzusezen, und zwar bei ersterem nach Maß-

gabe des Kaufpreises, bei leyterem nach Verhältniß des einjährigen oder

| des guf die etwa kürzere Dauer bestimmten Pachtgeldes,

4) Für die Ausnehmung einer Quittung zum Protokoll über gezahlte

Kaufpacht oder andere Gelder, wenn die Zahlung beträgt:

a) bis 50 Rihlr. einschließlih.................. 9 Sgr. b) über 50 Rthlr. bis 100 Rihlr. einschließlih. . 10 Sgr. c) über 100 Rthlr. bis 200 Rihlr. einschließlih. 15 Sgr. d) über 200 Rthlr, bis 500 Rihlr. einschließli. 20 Sgr. bis 1 Nthlr. e) über 500 Rihlr, : _s 4 Nihlr. 415 Sgr.

5) Für die Auf- und Annahme eines Testaments oder einer anderen legiwilligen Verordnung, wern Gefahr im Verzuge is, und für die Abliefe- rung an das Gericht (Allgem. Landrecht Thl. 1. , Tit. 12, §§. 93 bis 95) E 1 U 0-42) 1 bis 2-Rthlr.

Es i hierbei auf den vermuthlichen Vermögensstand desjemgen zu sehen, welcher seinen lezten Willen errichtet.

6) Für die Versiegelung eines Nachlasses in Abwesenheit des Richters (Allgem. Ger. -Ordn. Thl. 11, Tit. 5, § 19) mit Einschluß der Entsiege- lung, wenn der Aktiv-Nachlaß (d, h. ohne Abzug der Schulden) beträgt:

a) bis zu 50 Rihlr. einschließlih..….............. 10 Sgr. b) über 50 Rthlr, bis 100 Rthlr. einschließlich .…. 15 Sgr. c) über 100 Rthlr, bis 200 Rihir, einschließlih .. 25 Sgr. a) über 200 Rthlr. bis 500 Rthlr, einschließli .… 4 Rthir.

e) über 500 Rthlr. 4 Rihlr. 15 Sgr.

7) Für eine Inventur auf Anweisung des vorgeseßten Gerichts (Allgem. Ger.-Ordn. Thl. Il, Tit. 5, §. 43) mit Einschluß der Taxe des beweg- lichen Vermögens - Nawblasses, wenn der Aktiv - Nachlaß beträgt:

a) bis zu 50 Rthlr. einschließlih.........-...-- 15 Sgr.

b) über 50 Rihlr. bis 100 Rihlr einschließli .. 25 Sgr. c) über 100 Rthlr, bis 200 Nthlr, einschließlih. 41 Rihlr,

4) über 200 Rihlr, bis 500 Rihlr. einschließli. 1 Rihlr. 15 Sgr. e) über 500 Riblk... er eee rere hs 2 Rihlr.

8) Für die Abschäßung unbeweglicher Güter, mit Einschluß der Aus- arbeitung des Taxations-Justruments, wenn der Taxwerth beträgt:

a) bis zu 50 Rihlr, einschließlich i 10 bis 15 Sgr. b) ber 50 Rihlr, bis 100 Rihlr. einschließlih. . 20 bis 25 Sgr, c) über 100 Rihlr, bis 200 Rihlr, einschließlih. 4 Nthlr,

d) über 200 Rthlr, bis 500 Rihlr. einscbließlich. 41 Nthlr. 15 Sgr. e) über 500 Rihlr... aeterrer en 2 Riblr.

9) Für eine Auction (Alg. Ger.-Ordn. Thl. 1, Tit, 24 §, 30) nach Verhältniß des zu lösenden Geldes, wenn dasselbe beträgt:

a) bis zu 10 Rihlr. einschließli... -- 10 Sgr.

b) über 40 Rthlr, bis 50 Riblr. einschließli .… 20 Sgr.

c) über 50 Rthlr. bis 200 Rthir, einschtießlich.. 4 Rihlr.

J) über 200 Rthlr. bis 500 Rihlr, einschließlich. 4 Rthir. 15 Sgr.

G A O E a eo ebe tbllapiee ls 2 Rihlr.

Für die Einnahme und Ablieferung der Auctionsgelder an das vorge-

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seyte Gericht außerdem von jedem vollen Thaler 6 Pfennige.

40) Für die Behändigung einer gerichtlichen Vorladung oder anderer

Verfügung, ingleichen für die mündliche Vorladung einer Partei auf An- ordnung des Gerichts.

4 Sgr. 3 Pf. Js eine Vorladung oder Verfügung an die ganze Gemeinde oder doch

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mehr als vier Mitglieder derselben gerichtet 5 bis 10 Sgr.

41) Für die wirkliche Vollstreckung einer Execution bei Gegenständen a) bis zu 50 Rihir. einschließlich 10 bis 20 Sgr. b) über 50 Nthlr. 4 Rihlr,

an

12) Werden die Mitglieder des Dorfgerichts bei Abschätzungen oder | sons vom ordentlichen Nichter als Sachverständige zugezogen, so erhalten |

sie dafür die in der Verordnung vom 29, März 1844 (Gese - Samml,

S, 73) bestimmten Gebühren, und im Falle des §. 128 der Jnftruction | die von der betreffenden Königlichen Regierung für Abshäßung des Scha- |

dens bci Pfändungen etwa allgemein festgestellten Sähe,

13) Wenn die Dorfgerichte behufs Ausrichtung der ihnen obliegenden |

gerichtlihen Geschäfte reisen müssen, so erhält jedes Mitglied a) an Meilengebühren für den Hin- und Rückweg 5 Sgr. b) an Zehrungskosten täglich 5 Sar.

14) Für ein dorfgerichtlihes Attest, welhes auf Verlangen in Partei- |

sachen oder anderen Privat-Angelegenheiten ertheilt wird 5 Sgr.

15) Für Nein - und Abschriften in Parteisachen erhält der Gerichts- schreiber, außer scinem Antheil an den festgeseßten Gebühren, für jeden an- |

gefangenen Bogen 2 Sgr. 6 Pf.

16) Bei der Vertheilung der Gebühren selbst is das an jedem Orte bisher üblih gewesene Verhältniß auch ferner zu beobachten. Is dieses | Verhältniß zweifelhaft, so soll dem Schulzen cin Drittel, den beiden Schöppen | zusammen ein Drittel und dem Gerichtsschreiber ein Drittel von den |

dem ganzen Dorfgericht zukommenden Gebühren zu Theil werden,

47) Höhere Gebühren, als diese Taxe bestimmt, dürfen bei Vermeidung | geschmäßiger Ahndung uicht gefordert, noch erhoben werden, und zwar we- |

der von den Dorfeinwohnern, noch von auswärtigen Parteien.

18) Ebensowenig is es erlaubt, für Geschäfte, die in der gegenwär- |

tigen Taxe nicht aufgeführt sind, Sporteln anzusezen,

19) Jn Armen-, Untersuchungs- und Offizialsachen, in welchen den |

bffentliden Fonds die Kosien zur Last fallen würden, haben die Dorfge-

richte keinerlei Gebühren, sondern nur die baaren Auslagen, zu denen auch |

die unter Nr. 13 bestimmten Meilengelder und Diäten gehören, zu fordern.

20) Die Dorfgerichte müssen ihre Gebühren nah Beendigung des be- |

treffenden Geschäfts liquidiren und die Liquidation dem ordentlichen Richter

zur Festseßung einreichen, Erst nach erfolgter Festseßung dürfen die GVe-

bühren von den Parteien eingezogen werden,

L R E E R E

Ministerium der geistlichen, Unterrichts: 2nd Medizinal - Angelegenheiten.

Die Berufung des Elementarlehrers Johann Gottlob

Veidner zum Lehrer an der höhern Bürgerschule zu Görlitz ist

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genehmigt worden.

Angekommen: Se. Excellenz der Handels =- Minister von |

r Heydt, aus der Rheinprovinz.

Abgereist: (L, D. O),

von Pilsach, nah Stettin.

Berlin , 18. Juli. Se. Majestät der König haben Allergn- digst geruht: Dem persönlichen Adjutanten des Prinzen Friedrich

-

Wilhelm von Preußen Königliche Hoheit, Hauptmann von Dein

—_—_

die Erlaubniß zur Anlegung des von Seiner Majestät dem König

von- Bayern ihm verliehenen Ritterkreuzes vom Verdienst - Drden

des heiligen Michael zu ertheilen,

Nichtamtlices.

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Preußen. Berlin, 18. Juli. Des Königs Majestät haben mittelst Kabinets - Ordre vom 8. Juli d. J. bestimmt, daß die Landwehr -Central-Versammlungen allgemein für die ganze Monarchie von den Sonntagen auf Wochentage verlegk werden. (Pr. C.)

r“ Aus Memel \Greibk- maß. der „Nf. G R Der ,„ Preußische Adler“ am 1áten d. M, mit der Entlöschung feiner Ladung begonnen hat. Am 22sten d. M. joll er wieder nah Hull abgehen. Das englische Dampfboot Mercury ging am 1Áten,

Abends 82 Uhr, mit einer Ladung Güter nah London ab. Das am 419, Juni c. eingebrachte Prisenschiff „Anna Maria “’, Capitain '

Se. Excellenz der General = Lieutenant und | Commandeur der Sten Division, von Wussow, nach Franksurt

Der Ober - Präsident der Provinz Pommern, Freiherr Senfft |

L | L 1 Xorenpen, von Windau, is nach der Dange gebracht worden, weil

N s gelöscht und verkauft werden soll, Die : : - (ZltaBß -= Ko C A j / , Geschäfte Dort N nig M 0 MON O N E BVanziîig, 16. Juli, Die Dampfschif ic - Ç lei dl E rohes A Ma e „Nicolaus 1.“, Hem- Proviant, so wie das bereits a1 Granz“, Boß, sind gestern mit / , 0 wie das bereits am 12ten d. mit Stückgütern von London kommende Briggschiff „Royal William“, Reed, vorgestern mit der ganzen Ladung zur englischen Flotte nach Boresund unter Segel gegangen, Das hiesige Barkschiff „Albion“, Wagner, mit einer Ladung Kohlen von Cardiff, zuleßt von Kopenhagen fommend Hr Men rüh hier auf unserer Rhede eingetroffen, und wird die ganze Ladung gleihfalls zur englischen Flotte bringen. (Ofts. Z.) Hessen. Darmstadt, 15. Juli, Jn der heutigen Sißung der Ersten Kammer verkündete der Präsident einen Erlaß des Mi- nisteriums, daß es die Absicht sei, dieser außerordentlichen Stände- verjammlung noch den neuen Entwurf eines Wahlgesebes vor- zulegen; derselbe sei indessen noch nicht ganz vollendet, deshalb es wohl geeignet erscheine, daß die Kammern nach d?r hoffentlich bal- 4 Vollendung n Finanzarbeiten sich \chlieÿen, die Zweite Kammer zuvor einen Ausschuß zur Vorberathu Tit ei O \{huß zur Vorberathung tes Wahlgeseßes Baden. Karlsruhe, 14, Juli. Der Großherzogliche außerordentliche Gesandte an den päpstlichen Stuhl, Graf von Leiningen, ist lezten Dienstag von Rom zurück hier eingetroffen, (Bad. Ldsztg:) i : Aa 5 Niederlande. Haag, 15. Juli. Jn der gestrigen Sibßung der zweiten Kammer der Generalstaaten erbat sich Herr Thor- bede die Erlaubniß, an das Gouvernement Interpellationen uber manche Punkte 4 riot Me au die orientalischen Ereignisse Bezug haben, Insbesondere will er auch über die Haltung der Niederlande als Mitglied des deutschen Bun- oes dem österreichisch = preußischen Vertrag gegenüber Aufschluß er- langen, Die Erlaubniß wurde mit 41 gegen 10 Stimmen ertheilt, Die Juterpellationen sind auf den nächsten Montag angeseßt. Der Antrag von Groen van Prinsterer, daß in allen Fällen, we Ge- meinde- und Provinzial-Verwaltungen die Errichtung von Privat- shulen nicht gestatten, ein Rekurs an das Staatsministerium zu- läjjig wäre, wurde mit 31 gegen 17 Stimmen verworfen. j Großbritannien und Jrland. Londvon, 15. Juli. Das Unterhaus seßte gestern die Comitéberathung über die Bill zur Unterdrückung der Bestechungen bei Parlamentswahlen fort und widmete allein fünf Stunden der Debatte über die 17. Klausel ver Bill, welche die Stellung des zur Kontrolirung der bei der Wahl stattfindenden Ausgaben bestimmten Beamten festseßen soll. Die Comitéberathung wurde bei der 21. Klausel von neuem ver- tagt. Auch im Uebrigen waren die gestrigen Verhanolungen des Unterhauses nicht von besonderem Interesse. Auf eine Anfrage des Sir O, Heathcote über die beabsichtigten Reformen der seit Jahren und besonders in der leßten Zeit vielfah als durchaus un- zwecmäßig getadelten Bekleidung des Heeres erwiderte der Kriegs- C Hr. Her bert, daß vor dem nächsten Jahre keine Aen- derungen werden getroffen werden, nur habe man Sorge getragen, daß die Uniformen der in der Türkei stehenden Soldaten weiter gemacht werden , damit sie im Winter Wollenzeug unter denselben tragen fönnen, Zugleich theilte er mit, daß Wagen zur Fortschaf- sung Kranker und Verwundeter bereits nach der Türkei abgeschickt worden seien. “L _ Vorgestern kündigte Herr B utt im Unterhause an, daß er folgende Resolution beantragen werde: „Das Haus hält es für nothwendig, zu er- tlären, daß die Begünstigung des Besuches eines auswärtigen Feindes in diejem Königreiche, außer mit der Erlaubniß und dem sicheren Geleite Jhrer Majestät, dem Geiste der englishen Gescge widerstrebt, und die Jn- teressen des Gebiets Jhrer Majestät gefährdet,“ Herr Hutt richtete an Lord J. Russell die Frage, wie es sid eigentlich mit der Blokade des Schwarzen Meeres ver- halte, und ob die Regierung eine sofortige Blokade aller Häfen des Schwarzen und asowischen Meeres beabsichtige. Lord J. Nussell entgeguete auf die erste Frage : die Donau-Mündungen seien effektiv blokirt, und davon sei in ge- höriger Form die Anzeige gemacht worden. Was die zweite Fraae betreffe, nämlich die, ob die Regierung alle Häfen des Schwarzen und Asowischen Meeres sofort zu blokiren gedenle, so müsse er mit einiger Zurückhaltung antworten, Admiral Dundas habe sich darüber mit Admiral Hamelin ver- ständigt; doch sei es nöthig gewesen, die getroffene Verabredung erst nach Konstantinopel und Paris zu senden, um zu einem definitiven Entschlusse darüber zu gelangen. Als jedoch tas Dokament ín Konstantinopel an- gekommen, seien in Lord Siratford de Redcliffe Zweifel darüber auf- gestiegen, ob die Vorschläge der beiden Admirale in strenger Uebereinstim- mng mit dem Völkerrechte seien, und er habe es für nothwendig be- funden, dieselben nah England zua übermitteln. Der englische Minister

des Auswärtigen habe seine Ansichten über diesen Gegenstand nach Kon-

stantinopel gelangen lassen, und dir Regierung werde später erklären, wic sie ih zu verhalten gedenke,* Herr Hutt fragte hierauf den ersten Lord der Admiralität, welde Absichten die Regierung in Bezug auf die Blokade des Weißen Meeres hege. Sir J. Graham antwortete: „Durch eine llebereinkunft mit der französishen Regierung is an die französischen unk englischen Admirale, welche den Befehl über die vereinigten Flotien arm Eingange des Weißen Meeres führen, die Weisung ergangen, vom

{, August (— also nicht vom 10, August an, ‘wie in eiuer telegraphischen