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zugleich noch von einer andern Richtung , die angeführten Stellungen zur Genüge darthun. Richtung des Laufes der Schiffe möglich.
“fl Loo enan e ien tg Aida e R R T T ck ga ELEGET» Beveiubdia E r S
Kommandos, abgedruckt in Nr. 157 des „Staats - Anzeigers“ für | 1854, ift
is von Dresden wieder hier eingetroffen.
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5. Stellung. ep Diese Stellung erheischt ganz besondere Vorsicht. Daß das rothe i, A E Licht für A und das grüne für B sichtbar ist, wird beiden andeuten, \, É ‘ck, daß sie sich in schiefer Richtung einander nähern. AÀ muß daher sein , J f
Ruder nah der allgemeinen Regel der folgenden Stellung Bakbord “2, ck2 L
legen, H s
grünes Licht.
roFes Le 6. S te l l un g. : | W, —— Hier werden die beiden farbigen Lichter, die beiden Fahrzeugen sichtbar N —— — sind, anzeigen , daß sie gerade auf einander lossegeln. Jn dic)er Stellung ch ) ) wird die bereits allgemein angenommene Regel befolgt, daß beide das ——————
Ruder Backbord legen. : rothes Licht
grünes Licht.
Es iff nothwendig, die farbigen Lichter innenbords mit einem Schirm von Holz oder Segeltuch zu versehen , um dem vorzubeugen, daß fie beide ng,, als der von Vorn her gesehen werden, Dies ist von Wichtigkeit, weil sonst jede Berechnung aufhört , was Sind die farbigen Lichter hingegen mit Schirmen oerschen , #0 is} kein Irrthum in Bezug auf díe
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U S R A ES S + ra L L en
Beri tigung. | d, d. Magdeburg den 8. Februar 1854, enthaltenen
In dem Organisations - Reglement für die Marine - Stations Erläuterungen, Ergänzungen und Abänderungen dex Bestimmungen der Elbschifffahrts - Akte vom 23. Juni
| 1821, der Additional - Akte vom 13. April 1844 und
Seite 1206 Zeile 17 von oben statt : | der Uebereinkunft vom - 13. April 1844, wegen dei „über das gesammte Marine-Persona!l der Forts und Bat-= | chifffahrts- uud strompolizeilichen Vorschriften für die tericen““ zu lesen: über das gesammte Marine - Personal, | Elbe. Vom 7. April 1854; und unter die Forts und Batterieen, i | Nr. 4044. die Bekanntmachung, betreffend die Errichtung einer
Aktien-Gesells{chaft unter der Firma „Bochumer Verein für Bergbau und Gußstahl - Fabrikation“ mit dem Domizil zu Bochum, Regierungsbezirk Arnsberg. Vom 14, Juli 1854.
Berlin, den 20, Juli 1854.
Debits-Comtoir der Geseß -Sammlung.
und Seite 1206 Zeile 3 von oben statt: | „welcher stets ein See-Offizier sein muß“, zu lesen: welcher stets ein Offizier sein muß.
TETEIT I E
Berlin, den 19, Juli,
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Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen Fustiz- Ministerium.
Dem Rechts - Anwalt Mellien in Senftenberg ijt die bean
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| tragte Verlegung seines Wohnsißes nah Spremberg gestattet worden |
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Finanz- Ministerium.
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Dem Fabriken-Kommissarius Hofmann zu Breslau if unter ven L E eat Cirkular-Verfügung vom 24. Zuni 18394 be auf eine Maschine zum Zerschneiden von Papier ohne I fe E Sée Zuschläge zur klaf C Ei
Ende in Bogen von verschiedener Lange und Breite, in E _ Sd T 1ST O S E N
der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen ment euer, zur Klassensteuer und zur Mahl=- untî Ausführung und ohne Jemand in der Anwendung bekann= SPlaVtteu er, beoufs der Delztiusung Und Abi ter Theile zu beshränken, dung der Staats-Anleihe von 1894,
auf sechs Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um- fang des preußischen Staats ertheilt worden.
Gesche vom 20, Mai 1854 (Staats - Anzeiger Nr, 144 S, 1109,)
Nachdem beschlossen worden, die durch das Geseß vom 20sten v. M. Nr. 4026 (G. S. Seite 313) genehmigte Staats - Anleihe
d ( 4 : 3 g von demjelben Lage Mr. 4024 Vent, 0B deu m S1 DiReS Firma „Bochumer Verein für Bergbau und Guß-= Geseßes bezeichnete Zuschlag von 25 pCt. zur klassifizirten Ein= stahlfabrication“, mit dem Domizil zuiBochum, R e= kommensteuer, zur Klassensteuer und zur Mahl = und Schlachtsteuer
vom 1. August d. J. ab in Hebung treten joll. Die Königliche Regierung hat dies ungesäumt durch Jhr Amts- blatt zur cffentlichen Kenntniß zu bringen, und die zur Ausführung
gierungsbezirk Arnsberg.
Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom
9 | i S (Sovts A O C E L Rio Tv T L enl I | !
23sten v. M. die Errichtung einer Actiengesellschaft unter der Firma | pergestalt zu treffen, daß die Zuschläge überall vom 1. August ab
„Bochumer Verein für Bergbau und Gußstahlfabrication““, mit dem | aleichzeitig mit den Monatsraten der Hauptsteuern zur E E gas at J , Í R , 1 0 1 1 dh L 4 JLA l Ur GŒIUtte
Domizil zu Bohum, Regierungsbezirk Arnsberg, zu genehmigen und | gelangen. S
ie Getells{hafts-S 1 2 Fatiaoe : L 1 A , die R E Uen S - E | Im Einzelnen wird Nachstehendes vorgeschrieben : olhes wird nah Borschrist des Gesebes Uber die Aclien=- | Die Quittungsbücher der Gemeinden und Steuerpflichtigen sind
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Ge \ ( S ck73 . A i 3 B p V fo tor C , - ( SA 6 y _, c c ae x e E L A C E E L 0 | mit dem entsprechenden Vermerk hinsichtlich des Zuschlages zu vet - fl , ) » acl)! H erho ) e ‘raß f E A L - L CA »+ le Dei NRotyr&Cgo 111 otor S1 A P
c « / 5 | eben, die auf diejen eingehenden Delrage 1n einer Zumm«( Nit DEN
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S A der Königlichen Regierung zu Arns- Hauptsteuern zu buchen und als Mehr-Einnahme über das Ctats 6 entlicht werden wird, foll zu verrechnen.
Berl n 14. Iuli 41854 N ia e E G 0, E O 20%, : | Da für die unten bezeichneten Stufen der Klassensteuer sich Der Minister für Handel, Gewerbe und bffentliche Arbeiten. | der Zuschlag in seinem monatlichen Betrage nicht mit vollen Pfen A | nigen abrundet, 10 ist zur Herstellung eines gleichmäßigen Verfah
In Vertretung: V rens bei der Einziehung,
von Pommer=Ef{(he | ; j F 6 ar E l P01 ch1 e, | i or L rufe der L Hauptllasle vet der Un A terstufe a. der jáährlich 3 Sgr. 9 Pf. betragende Zuschlag ur die ersten 9 Monate des vom 1. August ab laufenden Jahres mil
1
Das 28s\te Stüd der Geseß=Sammlung, welches heute aus- | 4 Pf., für die lebten drei mit 5 Pf,
gegeben wird, enthält unter : bei der Unterstufe b. der jährlich 7 Sgr. 6 Pf. betra-
Nr. 4043. die Genehmigungs -Urkunde der tn dem S({hluß - Pro= | gende Zuschlag in je einem Monat mit §8 Pf, in. dem anderen tokolle der dritten Elbschifffahrts Revisions-Kommission t 7 D,
erforderlichen Anordnungen hinsichtlich der gedachten direkten Steuern
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9) bei der 3, Stufe der Il. Hauptklasse der jährlih 99 Sgr. 6 Pf. betragende Zuschlag in je einem Monat mit 1 Sgr. 14 Ps, in dem anderen mit 1 Sgr. 10 Pf.,
3) in der 5. Stufe der Il. Hauptkla se der jährlich { Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf, betragende Zuschlag in je einem Monat mit 3 Sgr. 2 Pf., in dem anderen mit 3 Sgr. 1 Pf. zu erheben.
Jn Betreff der Erhebung des Zuschlags zur Mahl - und Schlachtsteuer is der Herr Provinzial - Steuer - Direktor mit der erforderlihen Anweisung versehen worden. Die Vertreter der be- theiligten Städte sind von dieser bevorstehenden Erhebung mit dem Bemerken in Kenntniß zu seßen, daß, sofern in Gemäßheit der im 8, 2 des Gesebßes vom 20, Mai d, J. Nr. 4027 ertheilten Ermäh- tigung der Betrag, welcher durch die Erhebung des Zuschlags zur Mahl - und Schlachtsteuer sich ergeben würde, aus bereiten {tädti= {hen Mitteln gedeckt oder in anderer Weise aufgebraht werden solle, der diesfällige Antrag, unter Beifügung des darauf bezüg lichen Beschlusses der städtishen Behörden der Königlichen Regie rung zur weiteren Veranlassung einzureichen sei, und daß, wenn dem fraglichen Beschluß die vorbehaltene Ministerial-Genehmigung er= theilt sein werde, wegen Zurückerstattung, beziehungsweife Verrech- nung der inzwischen etwa schon zur Erhebung gelangten Zuschläge, so wie wegen Einstellung der {hon begonnenen Erhebung das
E. L L T A _ 44 A ovN A otha alsbald VETTLUOL IDETNDeEIL IUTDE,
A 1 Berlin ben 24 Si 1894,
10. Anl P c lr o nImi l Montage Ne ETUN (G ( T1 Borfügaun Om 24 Unt 1854 — De i {i L L U i 9 D In “i L 25 iti e) ‘A Ly V. -
+ 4 L § F m P, ++ “ U - t S H (A 0 5 Y S ) treffend den nämlihen Gegenstand.
4
Unter Hinweisung auf die in Abschrift anliegende Versügung | Y | G t
om heutigen Tage (siehe vorstehend) , nach welcher, behufs Ver= zinsung und Atbürdung der durch das Geseß vom 20. Mai 1854 genelmigten Staatsanleihe , der ‘durch das Geseß vom 20. Mai 1854 Nr, 4027 vorgeschriebene Zuschlag von 25 Prozent zur kla|= Einkommensteuer , zur Klassensteuer und zur Mahl- und 1, August d. J. in Hebung treten joll, wird
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nitzirTen Schlachtsteuer am Ew. 2c. Folgendes zur Nachachtung eröffnet : E
Da der Zuschlag zur Mahlsteuer , gemäß §. 1 des Gesehes Nr. 4027, abzüglich des nah §. 1 des Geseßes vom 1. Mai 1851 (Ges.-Sammlung S. 193) den Städten zufließenden Drittheils vom Robertrage dieser Steuer eingezogen werden soll, so dürfen nur bei der Sch{lachtsteuer die vollen 25 Prozent , bei der Mah! steuer dagegen uur 165; Prozent zur Hebung gelangen.
Um bei Einziehung dieser Zuschläge auch für die geringeren steuerbaren Mengen Gleichförmigfkeit herbeizusühren , sind die be= treffenden Aemter nach Maßgabe der mittelst Erlajjes vom 15, Des ¿zember 1820 übersandten Erhebungsrolle qur e Kommunalaus= {chlage in welcher die Steuerjaße auh nah den Säßen von 95 und 16ck Prozent, bis auf & Centner herab berechnet sind — mit Anweisung zu versehen, welcher für diejenigen Städte, in denen die Steuerpflichtigkeit von Mengen unter einem Sechszehntel Cent- ner besteht, ein von Ew. 2c. aufzustellender Tarif zur Erhebung des Zuschlags von den geringeren Mengen von zwei zu zwet Pfund bis u einem Sechszehntel Centner beizufügen ist.
Sofern einzelne Städte von der im §. 2 des Geseßes nacchge- \Menen Ermächtigung, den Betrag, welcher dur(h die Erhebung es Zuschlags ur Mahl =- und Schlachtsteuer sich ergeben würde,
Ú L in anderer Weie
qus bereiten städtischen Mitteln zu decten oder aufbringen zu lassen, Gebrauch machen sollten, d,
hierüber von der betreffenden Königlichen Regierung in Gemaß) der in der Anlage ertheilten Anweisung Mittheilung gemacht werden.
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Jl 4 n 9 Cr, î A Berlin, den 24. Junt 1594.
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An ämmtliche Provinzial-Steuer-Direktoren (erli. des zu Münster), und an die Königlichen Regierungen in Potsdam und Frankfu
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Abgereist: Der Fürst Herrmann von P | otha i cke, Excellenz der Staats - und Finanzminister von De
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s{chwingh, nach der Provinz Sachen.
Berlin, 19, Juli. Se. Majestät der König haben Allergnä digst geruht :
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em General-Musik-Direktor Meyerbeer die Sr-
, laubniß zur Anlegung des von Sr, Majestät dem König von Bayern
| ihm verliehenen Maximilians - Ordens für Wissenschaft und Kunst "zu ertheilen.
Nicotamtliches.
Preußen. Berlin, 19, Juli, Jn der Stadt Söm- merda, im Regierungs - Bezirk Erfurt, is die Städte - Ordnung vom 30, Mai 1853 vollständig eingeführt worden. : : O Vleichwie die Regierungen von Sachsen, Hannover, Braun-= \{weig, Kurhessen und Lauenburg hat auch die Herzoglich anhalt- desjauishe Regierung, unter Voraussebung der Reciprocität, sih geneigt erklärt, auf den dortseitigen Eisenbahnen die Beför- derung von Leichen auf Grund preußischer Leichenpässe zu gestat- ten. Die sämmtlichen Königlichen Regierungen und das hiesige Polizei-Präsidium sind, mittelst Cirkular-Verfügung des Ministers des Innern vom 10. Juli d. J., davon mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß die in den früheren Verfügungen getroffene Anordnung auch auf den Transport von Leithen 1usgedehnt wird, welhe auf Grund von Leichenpässen der Herzoglié) anhalt -dessau- {hen Behörden durch die diesseitigen Staaten geführt werden.
Hesterreich. Wien, 16. Juli. Der mittelst telegraphi- \cher Meldung bereits bekannte Artikel der „Oesterr. Corresp.“ (S. Nr. 166 d. Bl.) über die Antwort des russischen Kabinets auf die sogenannte Sommation Oesterreichs lautet wörtlich, wie folgt :
„Mit begreiflicher Ungeduld erwartet das Publikum nähere Auskunft über den Stand der Verhandlungen in Betreff der orientalischen Angelegen- heit, nachdem allgemein bekannt is, daß der Kaiserlich russische außerordent- liche Gesandte, Fürst von Gortschakoff, die Aeußerungen seines Hofes auf die diesseitige Note vom 3. Juni d, J. nah Wien überbrachte. Be- finden wir uns nun auch nicht in dem Falle, spezielle Nachweisungen hier- über geben zu können, so dürften doch einige Anhaltspunkte für jeßt genü- gen, um das Stadium zu bezeichnen, in welches diese große europäische Frage nunmehr getreten ist.
Auf der einen Seite entsprechen — wie wir hóren — die Acuferun- gen des Kabinets von St. Petersburg nur unvolllommen den von ODester- reih und Preußen gestellten Ansinnen; auf der anderen bieten sie doch einiges Materiale, das möglicherweise als Basis von Friedensvorschlägen dienen könnte. Ob und inwiesern jener Siof} zur Erreichung des ange- strebien Zieles, die Wiederherstellung des europäischen Friedens, benußt zu werden vermag, dies wird nunmehr der Beurtheilung der friegführenden IBestmächte unterstehen. Dermalen handelt es sich um die angemessene Form, in welcher die russishe Mittheilung zur Kenntniß der Höfe von Paris und London zu bringen istff, und es wird nach erfolgter Rückäußerung die Kaiserl, Königl, Regierung, wenn auch ihren versöhnlihen Intentionen treu bleibend, die Richtung verfol- gen, welche sie in Verbindung mit dem Königlich preußischen Kabinet durch die vorerwähnte Note vom 3ten v. M. in der orientalischen Angelegenheit eingeshlagen hat: eine Richtung, die ihre selbsteigene Begründung in den allgemein europäischen Jnteresscn Oesterreichs, Preußens und des ge- sammten Deutschlands, ihren präcisen Ausdruck in dem Schuß - und Trutbündnisse mit Preußen und der Convention mit der hohen Pforte findet, welchc vor wenigen Tagen gleichzeitig und amtlich verkündet wurden Im Sinne jener vertragsmäßigen Verpflichtungen, so wie im innigen Ein- verständnisse mit den Westmächten werden, sobald die erwarteten Nückäuße- rungen erfolgt sind, wir zweifeln nicht daran — die unerläßlichen weiteren Schritte und Maßnahmen erfolgen, um die Machtoerhältnisse in Europa, die Jutegrität der Türkei und den allgemeinen Frieden auf feste Grund- lagen zurückzuführen,“
Die „Oesterr. Correspondenz““ bringt ferner folgenden Artikel über die bevorstehende Organisation einer österreichischen allgemei- nen Landesversammlung und Landesausschüsse :
Mit Allerhöchstem Handschreiben vom 31. Dezember 1591
wurden die Grundsäße der organischen Geseßgebung des Retches in den wichtigsten und dringendsten Richtungen festgestellt, und un- ter Einem der Allerhéch#e Wille ausgesprochen, daß sofort zu den Arbeiten der Ausführung geschritten werde. Der Allerhöchste Wille hat seine getreue Bollziehung e halten V4
Es i \either ohne Unterbrehung, jedoch mit jener Bedachtnahme nnd Umsicht, welche ein so großartiges und folgenreihes Werk er
fordert, daran gearbeitet worden, und bereits ijt der administrativ rerichtliche HOrganmsSmus theils Won vollendet, {heils Der 44 e A +4 M
R A M C L 2 1A S R AAC P Und naße. Fhm IOTIO Did Regelung des Vemeindewesens n) Org
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isch ancl li e stehenden orgamichen Grundsaße : berathende Ausschüh\e aus dem benBenDe! del n n und kleinen Grundbeliße und der „Fn E I 54 ot v Ct ofto o â Fa APR t 4 y genauer Bezeichnung der BVbjeîïte und des Umfanges 1h t E 4 ck A ( \ § 9 4 L A ( t T0 T S P L Do E keit den Statthalteretien an die Seile g 1T werden E A T GA N L C G, l i diejer augemeinen Weim! aab c) Di befriedigende Gewähr, daß allen 1 Tntere])jen und durch 1hre gemeinnußige DI j G 4 4A 4 p T» S C4 s T p Li A ++ 4 1 Yy f} verthen Kräfte die umfassendste Berücksichtigung un V P Ce s E c H Ala Ao C No F t T E den Mittel zur freten Entfaltung threr wohlverslandênen Uv Wu p - * Lt + A4 I GN S Cr Ct 3 4 Y (4 K 5 berechtigten Bedürfnisse gesichert blieben. Nis mir j hr aus verläßlicher G rtollo Hernehnien VTC_IVIE NUNMEYT Ux Oel aBplic)e1 PAUCUC L
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