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vemeindelasten ihres Wohnorts zu halten, einer erneuten Er- E R E id sind dabei zur Beseitigung aller künftiger Zweifel folgende Grundsäße als fortan maßgebend festgestellt ÿ E F Z s die Vorschrift zu f._im §. 10 des Gesebßes vom 11. Juli 1822, die Heranziehung der Staatsdiener zu den Gemeindelasten betreffend, sind die Gehälter und Emolumente der Geistlichen und Schullehrer von der Heranzichung zu den Kommunallasten ihres Wohnorts gänzli befreit und die Geistlihen und Schullehrer da=- durch bei weitem günstiger gestellt , als die Staatsbeamten , welche durch die Vorschriften des angeführten Gesetzes eigentlich nur vor Ueberbürdungen gesichert sind.
Wiewohl nun in Betreff der emeritirten Geistlichen und Schullehrer das besagte Geseß dergleichen ausdrückliche Bestim- mungen nicht auch enthält, so is doch ein genügender Grund nicht vorhanden, anzunehmen, daß der Geseßgeber, der die pensionirten und auf Wartegeld geseßten Staatsbeamten
E E L S E ua N | fomb, Reserve - Bats, ernannt. Marcard, Nittm. vom 4, Kür, Regt,
und Schullehrer, welche durch ihr geringeres Einkommen und dur 1hre fast immer hochbejahrten und hinfälligen Persönlichkeiten eigentlih ganz vorzugsweise einer Begünstigung bedürftig sind, we= niger günstig als die im Amte befindlichen Geistlichen und Schullehrer habe stellen wollen, und läßt sich daher aus den Be= stimmungen des besagten Geseßes auch nicht folgern, daß emeritirte Geistlihe und Schullehrer zu den Gemeindelasten, wie alle übrigen
Orts-Einwohner, oder daß sie dazu in derselben Weise, wie pensio=- | nirte oder auf Wartegeld geseßte Staatsbeamte , herangezogen
werden Tönnten. : : In beiden Fällen wären dieselben nachtheiliger gestellt, als ihre im Amte befindlichen Standesgenossen, eine Absicht, die,
wie bereits dargethan, bei der Gesepgebung nicht vorausgeseßt | ; L | Hauptm, vom 3, Jäâger-Bataillon, ins 17. Jnfanterie-Negiment einrangirt,
werden fann.
_Da hiernach kein Bedenken bleibt, anzunehmen, daß es die | Absicht des Gesetzgebers gewesen is, zwischen emeritirten Geist= | Uen und Soullebrern. uud nochG {m Amte. b efindlichen | Fette Ó rer ine p {chi ier : ic | / ; : ; l : Geistlihen und Schullehrern einen Unterschied überhaupt nit zu | Inf. Regt., zum Commandeur des 3, Bats. 24, Ldw, Rezts., v. Hol
machen, also die Gnadengehälter der Ersteren eben fo frei von der | ede, Hauptm. vom 8, Juf. Regt,, unter Beförderung zum Major, zum
Heranziehung zu den Gemeindelasten zu lassen, wie die Gehälter und Emolumente der Lebteren , \o is der Umstand , daß die emeri=
tirten Geistlichen und Schullehrer in dem Geseße nicht eben fo | ausdrüdtlih erwähnt sind, wie die pensionirten und auf Warte= | geld geseßten Staatsbeamten nur dadur zu erklären, daß, — | weil die Geistlichen und Schullehrer durch ihre Emeritirung | ‘eines s allen übrigen Beziehungen zu ihre lemtern | i H : leineôwege s aus allen ubrige1 Bezi | E zu ihren Aemtern | deur des 2, Bats. 2, Ldw, Regts. ernannt. Gr. v, G Net enau Oaubim,
- o {4 ) E y » D. (F Fo Dorfo 1 | Z E a - ; ; L é B i 5 treten, vielmehr an den Besoldungen und Emolumenten derjelben | om Garde-Schüßen-Bat., ins 3, Jäger-Bat., v, Schm eling, Hauptm,
noch immer Theil nehmen, Geistliche sogar die Befugniß zur Vor= |
nahme von Amtshandlungen au nach ihrer Emeritirung behalten, das Verhältniß der emeritirten Geistlichen und Schullehrer zu ihrem
pensionirten und auf Wartegeld geseßten Staatsbeamten b, der Gesebgeber angenommen hat, daß Geistliche und Schullehrer, auch wenn sie emeritirt werden, aus ihren Amtsverbindungen nie ganz heraustreten, im Sinne des betreffenden Geseßes daher nie vollständig aufhören, Geistlihe und Lehrer zu bleiben, und folglich die spezielle Erwähnung derselben, als einer besonderen Klasse der Lebteren, nicht erforderlich gewesen sei.
Ew. Excellenz erhalten Mittheilung der obigen Erläuterungen mit dem ergebenen Ersuchen, dieselben in Zukunft zu beahten und in dem vorliegenden Beschwerdefalle danach gefälligst zu verfahren,
Berlin, den 22. Juli 1854. |
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten. von Naumer. Der Finanz - Minister, In Vertretung: von Tenspolde, An den Königlichen Ober-Präsidenten, Stagts-
Minister a. D. Herrn Glottwell, Excellenz zu Potsdam.
Abschrift zur Nachachtung.
Berlin, den 22, Juli 1854, Der Minister der geistlichen, Unterrichts= und Medizinal=
Angelegenheiten. von Raumer.
Der Minister des Junern, von Westphalen,
Der Minister des Jnnern, von Westphalen.
Der Finanz-Minister. In Vertretung: von Ten s pol de,
An sämmtliche übrige Königliche Ober-Präsidenten
und an alle Königliche Regierungen,
Angekommen: Se. Excellenz der General - Lieutenant und Commandeur der 8ten Division, von Schle gell, von Erfurt,
Der designirte außerordentlihe Gesandte und bevollmächtigte Minister am Königlih sardinishen Hofe, Kammerherr 9 on Brassier de St. Simon, von Stockholm.
Abgereist: Der Wirkliche Geheime Ober-Regierungs-Rath Costenoble, nach Carlsbad.
Personal-Veränderungen in der Armee.
O e Ernennungen, Beförderungen und Berseyzungen.
L Den 25 Juli : v. Blomberg, Major vom 19. Juf, Negt., zum Commandeur des 6.
von dem Kommando als Adjut, der 10, Divis, entbunden , und tritt der- selbe zu seinem Regiment zurück. v, Grolman, Sec. Lt, vom 7. Hus, Regt, und Adjut, der 10, Kav. Brig., tritt in gleicher Eigenschaft zur 10. Divis, über, Gr. v. d. Golh, See. Lt, vom 1. Ulan, Regt., als Adjut, zur 10, Kavall, Brig, kommandirt, Gr, v, Bis marck, Nittm, u, Flügel- Adjut., zum Maj, befördert, Bar, v. Bo thmar, Maj. vom 6, Hus, Regt., zum Commandeur des 5, Kür, Regts, v, Heydebrand u. d. Lasa, Major vom 8. Ulanen. Regt., zum Commandeur des 7, Kür. Regts. er- nannt, v. NMißlaff, Major vom 2, Hus, Regt., als etatsmäßiger Srabs- offizier zum 6. Hus, Regt., v, Axleben, Major vom 1. Kür. Negt., als etatsmäßiger Stabsoffizier zum 11, Hus. Regt. versctt. Wo llenhaupt, Hauptm. vom 18, Jnf, Regt., unter Beförderung zum Major, zum Com- mandeur des 3, Bats, 6, Landw. Regts., 9. Sktutkterheim, Hauptm. vom 17, Juf. Regt., unter Beförderung zum Major, zum Commandeur des 3, Bataillons 27, Landwehr Negiments ernannt, v, Treskow,
v. Heydwolf, Rittm, vom 11, Hus, Regt., unter Beförderung zum Major, als etaism. Stabsoffizier zum 4, Kür, Regt. verseßt, Frhr. v, Ketteler, Pr. Lt. vom 11, Hus, Regt,, zum Riltm.,, Frhr, v. Korff, Sec. Lt. von demselben Negt., zum Pr. Lt, befördert, v, Brause, Major vom 24.
Commandeur des 1. Bats. 24 Ldw, Negts. ernannt. Gr, zu Stolberg- Wernigerode, Major à la suite des 6, Kür, Negts, uud Adj=1t, beim Kommando der Garde-Kavall., als etatsm. Stabsoffizier zum Garde-Kür Regiment, v. Trebra, Major vom Garde - Jäger - Bataillon, zum 1. Inf. Negt, v. Pape 1, Hauptm. vom 2, Garde- Negt. zu Fuß, unter Beförderung zum Majore als etatsm, Stabsoffizier zum 21. Inf. Negt. verseßt. v. Knobelsdorff, Major vom 21. Inf. Negt, zum Comnmnan-
vom 4, Jäger - Bat., ins Garde - Schüßen - Bat., v. Sanden, Hauptm,, v E, ieben er,. Jänide, Sea Us vom Z.: ins
#
A EMELS i l | 4. Jáger - Bataillon, v. Paczenski, v, Buddenbrock, v. Erert, früheren Amte mithin in der That ein ganz anderes als das der | E | v, Kathen, Hauptm, vom 40, Juf, Regt, unter Beförderung zum Major,
Seconde - Lieutenants vom 4,, ins 3, Jäger - Bataillon einrangirt,
zum Commandeur De 1, Was, 209, V0. Regts., Graberg, Major à la suite des Garde - Artill, Regts. und Adjut. der Gen. - Jaspection der Artillerie , zum Mitgliede der Militair - Studien - Kommission, Kram Uf, Zeug-Hauptm. des Artill,-Depots zu Danzig, zum Major ernannt. Vei der Lanv v ebr:
i J e L U
Kroll, Oberst-Lieut, und Commandeur des 3, Bats. 6. Regts, zum 11, Inf, Regt,, v, Lagerström, Major und Commandeur des
| 3, Bats, 27, Regts., zum 32, Jnf. Regt., v, Schrabish, Major und
Commandeur des 3, Bats, 24, Regts, Buefk, Oberst-Lieut. und Com- mandeur des 1, Bats, 24, Regts., bride zum 24, Inf, Regk, lebterer als Commandeur des Füsilier-Bats,, v, Hanffstengel, Major und Cozn- mandeur des 1. Bats. 25, Regts,, zum 34, Juf, Regt, versetzt, Abschieds8-Bewilligungen 2c. Den 22, Ful v, Schickfus, Major à la suite des 22. Jnf, Regts. und Adjut. des Chefs des Generalstabes der Armee, mit der Unif. des 23, Juf. Regts. mit den vors, Abz, f. V.,, Aussicht auf Civilversorg. u, Pension, Bar, v M Wilen gele 9 Sagen, Pr, L, vom 2, Inf Regt., mit Peusion der Abschied bewilligt. Militair-Aerzte. Den 257, J uli. Dr. Grünenthal, Stabs- und Bats,-Arzt des 4. Jäger-Bais,, mit Pension der Abschied bewilligt. Militair-Beamte., Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums: Den 5. Juli, : Bandke, interim, Garnison - Verwaltnngs - Jnspektor zu Colberg, in seinem Amte bestätigt und zum Garnison-Verwaltungs-Jnipekior crnaunt, Den 15 Juli : Burck hardt, interim, Ober-Lazareth-Junspiktor zu Tricr, im mie be- stätigt und zum Ober-Lazareth-Jnspektor crnannt. Den 18. Juli. j Nessenius, Zahlmeister-Aspirant, zum Zahlmstr, 1. Kl, bcim 1. Bat. 9, Inf. Regts. (Colberg) ernannk,
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Den 19, Juli, Gnevfkow, Proviant-Amts-Controlleur in Cosel, zum Proviantmeister
ene s Den 24, Juli, Seefi sh, Depot - Magazin - Verwalter in Beeskow, mit Wahrneh-
mung der Controleurstelle beim Proviant - Amte in Spandau beauftragt.
Stubbe, Proviant - Umts - Assistent in Berlin, als Depot - Verwalter nach
Beesfow, Pawlowski, Proviant-Amts-A]sistent, von Spandau nach Tor- | } 1¡e]ra ] l j F ( | lichen Schlosse ein, worauf sofort durch Allerhöchstdenselben die Ver=
gau, Liebich, Proviant-Amts-Assistent, von Torgau nah Berlin versezt, E ; Don 27, Juli
Schöne, überzähl. Jutend.-Sefkretair von der Jutend. des L, Armee- Corps, zum etatôm. Jntend. - Sekretair ernannt, Schlicebiß, Gehcim, Journalist und Kriegsrath vom Kriegs-Ministerium, mit Pension in den Nuhestand verseht.
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 12, August, Der Bischof der evaii= gelischen Kirche und Probst an der Kirche zu St, Nicolai hierselbst, Dr. Roß, hat dem hiesigen Magistrate die Absicht kundgegeben, wegen hohen Alters seine Aemter niederzulegen, Der Magistrat hat bereits, so weit derselbe bei dieser Frage betheiligt ist, die be- züglichen Einleitungen getroffen. Cr, C)
Sachsen. Dresden, 11. August, Das hiesige, beute Abend erschienene Journal enthält nachstehende Bekanntmachung :
Wir, von Gottes Gnaden, Iohann, König von Sachsen,
e 0 204 thun, unter Entbietung Unseres Grußes und Unserer königlichen Gnade, hiermit kund und zu wissen : :
Nach Gottes unerforschlichem NRathschlusse und Willen ist des Allerdurchlauchtig|sten, Großmächtigsten Königs und Herrn, Friedrich August, Königs von Sawsen 2. 2c. 1c, Unseres vielgeliebtejten Herrn Bruders königliche Majestät gestern, zum größten Schmerze Seines Hauses wie Seiner gesammten Unterthanen aus diejer Zeit- net abgefordert worden. In Folge dieses Yochit betrübenden Ereignisses haben Wir die Regierung des gesammten Königreiches achsen vermöge des nah der verfassungsmáä zigen Erbfolge an Uns geschehenen Anfalls der Krone übernommen,
Wir versehen Uns daher zu den getreuen Ständen, in öffent-= lichen Functionen angestellten Dienern und überhaupt allen Unter= thanen und Einwohnern Unseres Königreiches, daß sie Uns als den rechtmäßigen Landesherrn willig und pslichtgemäß anerkennen, Uns unverbrüchliche Treue und unweigerlihen Gehorsam leisten, und in allen Stücken sich so gegen Uns bezeigen werden, wie cs treuen Unterthanen gegen ihre von Gott verordnete Landesherr= schaft und Obrigkeit gebührt. i O
_ Dagegen versichern Wir sie Unserer auf Handhabung von Recht und Gerechtigkeit und Beförderung der Wohlfahrt und des Besten des Landes unausgeseßt gerichteten landesväterlichen Qr arge, E den auch die Verfassung des Landes in allen thren Deslimmungen während Unserer Regierung beobachten, aufrecht erhalten und be= chuben. i ci; i Aale ist, damit der Gang der Regierungs - und E schäfte niht unterbrochen werde, Unser Besehl, daß sämmt ihe Staatsbehörden des Königreiches ihre Berrichtungen bis auf Unjere nähere Bestimmung pflichtgemäß und gebührend fortseben, L
Bei den in Unserem Namen ergehenden Ausfertigungen Jou sih des Titels : E e
Wix, Gon Gottes Naben, Soul, R v0 Zan
U e, L i i Und Der bisherigen Siegel 9 lange, bis die neucn Werden S fertigt sein, bedient werden, wogegen es wegen Der in den an e gerichteten Vorträgen und Bittschriften zu gebrauchenden Aurede,
Submission unD Aufschrift bei Den bestehenden Vorschriften bewendet, |
Gegeben in Unserer Residenzstadt-Dresden, am V, August 1854. j Johann. Dr. Ferdinanv.Zs{in sky, Bernhard Raben ho st. Johann Deine Mg De Oa Paul Lon Sale nstein, — Ein am Mittage desselben Tages ausgegebenes Extra=-Blatt des „Dresdener Journals“ veröffentlicht folgende Ansprach? : An meine Sachsen!
Eine unerwartete shwere Prüsung hat uns der Allerhöchste auferlegt. Trauernd stehen wir gemcinschafilih an dem Grabe des besten Füisten, | i : BEH e AOBSIE Me E i i , | Verordnung festgeseßt werden sollen. Bis jeßt bestanden in
Zügel der Regierung, in © i
Mit tiefbewegtem I im N va die Hülfe des Allmächti- e i it dem festen Vorsaß ergreise Jch die l ierung, 11 S Sinne O fortzuwalten, in dem Geiste jener Gerechtigkeit und Milde, jener Umsicht und Festigkeit, jener treuen Liebe zul L Volke, die sein Andenken steis in Segen erhalten werden. Kommt au ) ihr Mir mit Veitrguin und Liebe entgegen, so wird das alie Band, vas die Sachsen und seine Fürsten seit Jahrhunderten umschlingt, auch uns
innig vereinen, Dresden, 10, August 1854, nig vereinen, Dresde gus A
— Unsere gestrige Meldung über das Ableben des höchstseeligen Königs Friedrich August Majestät, und den erfolgten Regierungs- antritt Sr, Majestät des Königs Johann, sind wir heut bereits in der Lage, dur folgende Mittheilungen zu ergänzen, Die gestern von uns mitgetheilte telegraphische Depesche des Königlich sächsischen
sind gestern Abends von Schönbrunn nah
|
Gesandten in Wien wurde nah Eingang in der Nacht vom 9, zum 10, August Seitens des Königlichen Gesammt-Ministeriums durch die Staats-Minister Dr, Zschinsky und v. Falkenstein Sr. Majestät dem König Johann nach Weesenstein überbracht.
Gestern Morgen um 5 Uhr war das Königliche Gesammt- Ministerium zu einer Sißung zusammengetreten. Nach 6 Uhr tra- sen Se, Majestät der König von Weesenstein im hiesigen König=
pflichtung der zur Zeit hier anwesenden Staats - Minister Dr.
| Zschinsky, Rabenhorst, Behr und von Galkenstein (Staats-Minister
Greiherr von Beust befindet sich bekanntlich zur Zeit in München) vollzogen wurde, Vormittags 114 Uhr leisteten die hier garnisoni=
| renden Truppen ihrem Könige und Kriegsherrn den Eid der Treue. Mittags begaben Se. Königliche Majestät Allerhöhstsich nach Wee=
senstein zurü.
Abends 6 Uhr sind aus dem Hofstaate des höchstseligen Königs Majestät der Oberstallmeister und General-Adjutant General-Lieu- tenant von Engel, der Kammerherr Graf Vitthum von Eckstädt,
| der Leibarzt Geh. Medizinalrath Dr. Carus und der Geh. Käm=
merer Tieß nebst mehreren Kammerlakaien n ch Leipzig abgereist
| und haben sich heute von dort über München und Kempten nach
Brennbüchl begeben, um daselbst die irdische Hülle unsers in dem
-
| Verrn entschlafenen allgeliebten Landesvaters zu übernehmen und
nach der hiesigen Residenz zu geleiten. G: : Nach aus München hier eingegangenen telegraphishen Nach- richten beabsihtigt Jhre Majestät die verwittwete Königin am 12ten
| August von Possenhofen die Rüreise nah Dresden anzutreten.
COreov, J) E _— sdessen. Kassel, 10, August, Gestern waren, wie die
| ¿, Gr. Post= Zeitung ““ mittheilt, sämmtliche hiesige Buch= und
Kunsthändler, Antiquare, Besißer von Buchdrukereien, lithographi= [hen Anstalten u. #, w. vor das Refidenz = Polizei = Amt be= schieden, wo ihnen bedeutet wurde, daß sie dem §. 2 Des Bundespreßgeseßes nunmehr nachzukommen und um die Ertheilung
| der für die weitere Ausübung threr respektiven Geschäfte nöthigen
| Konzessionen bei der Negierung nachzusuchen hätten, Von dem
[5 ; S 24 i 3 Ñ ¿T dia L M 52 V Erlaß einer besonderen Ausführungs-Verordnung, wie solhes nach srüheren Analogicen vorausgeseßt wurde, scheint also Abstand ge=
| nommen zu sein.
Defsterreich, Wien, 11, August, Se, Majestät der Kaiser
I \ch{ abgereist, Niederlande. Haag, 8, August, Nach beinahe dreiwöchent-=
| licher Berathung hat die zweite Kammer diesen Nachmittag den Ge-
seßentwurf, ein neues Regierungs = Reglement für die ostindischen
| Kolonieen enthaltend, mit 38 gegen 19 Stimmen angenommen, Die | Dislussion, welche in den ersten Tagen höchst leidenschaftlich war,
wurde seitdem sehr gründlih und durchgehends auf praktishem Ge=
| biete geführt, und der Reibung zwischen den Ansichten derer, welche in Indien einen schnelleren Fortschritt in dem europäisch = liberalen
Geiste wünschen, und denen der Anhänger des bisherigen
| Kolonial -= Systems hat man manche Verbéfsserung in dem | Regierungs = Entwurfe zu verdanken, obschon einige wichtige
Gragen unentschieden geblieben und späterer Bestimmung vorbehalten sind, Die Frage der Sklaverei wurde in der gestri- gen Sibßung dahin entschieden, daß spätestens am 1, Januar 1860 in Niederländish-Ostindten (auf Westindien bezieht sich das Gesetz nicht) die Sklaverei abgeschafft wirdz daß die Maßregeln zur
| Vorbereitung und Ausführung dieser Abschaffung, so wie die Schad= | loshaltung der Herren, welche in deren Folge nothwendig werden
könnte, im Wege der allgemeinen Verordnung festgeseßt werden sollen, und daß die Einfuhr, so wie die öffentliche Versteigerung
| von Sklaven verboten bleiben. Hinsichtlich der Preßfrage, welche
lange Erórterungen veranlaßte, wurde folgende Bestimmung ange= nommen: „Die Beaufsichtigung der Presse seitens der Regierung
| wird im Wege der allgemeinen Verordnung geregelt, in Ueberein=
v N , C A ; G By 4 (° D ‘0 1D stimmung mit dem Prinzip, daß die ‘leußerung von Gedanken uUnD Meinungen durch die Presse, und die Zulassung von Drucksachen,
j | E , E G En I LIE 6 N ovoH welche außerhalb der Niederlande erschienen sind, keine E | Beschränkung unterliegen dürfen, als welhe zur Sicherstellung der
sffentlihen Ordnung erforderlih ist, Ju Niederland gedruckte Schriften werden ohne Beschränkung zugela}sen, vorbehaltlich eines Jeden Verantwortlichkeit, nah den Regeln, welche bei allgemeiner
Indien hinsichtliÞ der Presse durchaus feine geseblichen Bestim= mungen. Morgen wird die Kammer den Geseß-Entwurf bezüglich
" der Veränderung des Tarifs in Behandlung nehmen.
Großbritannien und Jrland. London, 10. August,
| In der Sipung des Unterhauses am 7. August legte Sir Charles Wood, der Präsident des Ostindischen Büreau s, seinem | im vorigen Jahre gegebenen Versprechen gemäß, eine Uebersicht de1
inanzen Ostindiens vor, Es ergiebt sich daraus Folgendes: M 2 e 1851—52 (30, April 1851 — 30, April 4852), dem e ten, sür welches eine vollständige Rechnungs-Ablage vorliegt, g Netto-Einnahmen für die Präsidentschaft Bengalen nebst den O bib lieflich Provinzen 13,255,150 Pfd, St, und die Total - Ausgaben (ausf 1eB
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