1854 / 195 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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m 42. August 1854 betreffend die Anwendung von Post-Freimarken bei Frankirung der Korrespondenz aus Preußen, so wie aus Oesterrei ch und Baiern nach Dänemark et vice O

Verfügung vo

L Da ia ace de S E Verfügung vom 25. August 1852. (Staats-Anzeiger Nr. 204 S. 1229.)

Mit der dánischen Post - Verwaltung ist hinsichtlich der Be-= handlung solcher internationalen Korrespondenz, bei welcher das

tarifmäßige Franko durch die verwendeten Franko - Marken oder

estempelten - i | S ieedunta getroffen worden, daß der fehlende Portobetrag

nachtaxirt und vom Adressaten eingezogen werdeu soll. Dasselbe Verfahren soll bei der durch Preußen transitirenden dänischen Korrespondenz nah und aus Oesterreih und Baiern in Anwen- dung gebracht werden. S L

Die Post - Anstalten werden daher, unter Hinweisung auf die General = Verfügung vom 25. August 1852, die Anwendung von Postfreimarken und gestempelten Brief - Couverts zur Frankirung von Briefpost-Sendungen nah dem Auslande betreffend, veranlaßt, die vorgedachte, mit Dänemark verabredete Bestimmung auf die Korrespondenz aus Preußen, so wie aus Oesterreich und Baiern nach Dänemark et vice versa in Anwendung zu bringen,

Berlin, den 12, August 1854.

General-Post-Amt.

Verfügung vom 17. August 1854 betreffend die Signatur der Pakete nach Großbritannien 2c. bei der Spedition über Belgien betreffend.

Bekanntmachung vom 17. Juli 1852 (Staats-Anzeiger Nr. 151 Seite 1108).

Der Umstand, daß bei der Signatur der Pakete nah und über

nur die Bezeichnung derselben mit einigen Buchstaben oder Zah- len und dem Namen des Bestimmungsortes verlangt worden ift, hat auf den fremden Beförderungsstrecken _mehrfache Uebelstände zur Folge gehabt. Zur Beseitigung derselben wird hierdurch bestimmt, daß bei allea über Belgien zu spedireuden Paketen nach Großbritannien, Amerika und anderen überseeischen Ländern die Signatur aus der in lateinischen deutlichen Buchstaben geschriebenen vollständigen und genauen Adresse des Empfängers nebst genauer Bezeichnung des Bestimmungsortes und der Wohnung bestehen und auf den Paketen oder der Emballage auf haltbare Weise an- gebracht werden muß. Berlin, den 17. August 1854.

General-Post=Amkt.

Fustiz - Beinisterium. Allg emeine Verfügung vom 1. August 1854, betreffend die Bewilligung von Kommissionsge- bühren für die außerhalb der Gerichtsstelle er- folgte Auf- und Annahme lebtwilliger Dispo- sitionen.

Allg, Verfügung vom 14. August 1853, (Staais-Anzeiger No, 208, S. 1459.)

Instruction vom 2. Juni 41854 zu §. 9, des Geseßes vom 9. Mai 1851, Nr. 7.

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Die Frage, in wel{hen Fällen Kommissionsgebühren Verlangen der Parteien außerhalb der Gerichtsstelle t Auf=- oder Annahme von lebtwilligen Dispositionen liquidirt werden kön- uen, ist mit Bezug auf die darüber in der Allgemeinen Verfügung vom 14, August 1853 unter Nr. 11 getroffene Bestimmung einer wiederholten Erörterung unterworfen wordenz in Folge deren hat ih der Justiz - Minister im Einverständnisse mit der Königlichen

ber-Rechnungskammer dafür entschieden: daß Gerichtspersonen, welche an einem auswärtigen Orte ge- rihtlihe Geschäfte irgend einer Art besorgt und die dafür zu

Brief = Couverts nicht vollständig gedecckt wird, die | fahren.

| Instruction vom 2.

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ständigen Diäten und Reisekosten zu beziehen haben, für die an demselben Tage auf Verlangen der Parteien außerhalb des Ge- rihtslokals noch auf= oder angenommenen lebtwilligen Disposj= tionen in allen Fällen die reglementsmäßigen Kommissions Gebühren, beziehungsweise außer den etwa noch hinzutretenden Reisekosten, erhalten können.

Hinsichtlich der Befugniß der Gerichtstags-Kommissarien zur Liquidirung von Kommissionsgebühren oder Diäten für die während der Dauer des Gerichtstages außerhalb des Amtslokals auf= oder angenommenen leßtwilligen Dispositionen, behält es-bei der in der Juni d, J. zum §.9 des Geseßes vom 9, Mat 1851 unter Nr. 7 getroffenen Bestimmung sein Bewenden.

Hiernach haben die Gerichte in den geeigneten Fällen zu 9e;

Berlin, den 1. August 1854.

Der Justiz -= Minister Simons,

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die Gerichtsbehörden mit Ausschluß derer

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im Bezirke des Appellationsgerichtshofes zu Cöln.

Ministerium des Jnnuern. Cirkular-Verfügung vom 9, August 4854 be treffend die Befreiung der Zoll=-Vereins-Bevoll mächtigten und Stations=Controleure von den di reften Staats=- und Kommunal=Steuern.

Der Königlich baiershe Stations=Controleur N. ist, wie wi in Erfahrung gebracht haben, in N. zur Zahlung von Kommunal Steuern pro 1854 aufgefordert worden, Indessen folgt aus den §§. 2 und 3 der Gemeinde = Ordnung vom 11. März 1850 die Befreiung der Zoll = Vereins = Bevollmächtigten und Stations Controleure von allen direkten Kommunalsteuern ihres Aufenthalts- orts unzweifelhaftz denn da die gedachten Beamten diesen leßtern

A ; General = Verfügung vom 17, Juli 1852 | nicht willkürlich wählen, sondern lediglich | mittelst eines zu jeder Großbritannien nah der Gene: A j | Zeit widerruflichen Auftrages ihren Aufenthalt in diesseitigen Ge-

meindebezirken vorübergehend zu nehmen genöthigt sind, so werden

sie auh in Folge jenes Kommissoriums nicht Einwohner der be- treffenden Gemeinden im geseßlichen Sinne. Mit Rücksicht hierauf ist die Befreiung der gedachten Beamten von den direkten Staats und Kommunalsteuern in dem Lande, in welchem sie sich aufhalten, von Seiten der Zollvereins-Staaten auf der leßten General=Kon- ferenz in Zollvereins-Angelegenheiten ausdrüdclich anerkannt worden, Hiernach wolle die Königliche Regierung sowohl den Magistrat zu N., als überhaupt alle städtischen Behörden Ihres Bezirks mit der erforderlichen Weisung versehen. Berlin, den 9, August 1854.

Der Minister des Junern. Im Auftrage : oon Manteuffel, An die Königliche Regierung zu N , __ Abschrift hiervon erhält die Königliche Regierung zur Kennt- nißnahme. Berlin, den 9. August 1854.

Der Minister des Innern, Im Auftrage: von Manteuffel. An

sämmtliche Königliche Regierungen exkl, der zu Minden und Trier.

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Der Finanz = Minister, Jn Vertretung: Henning.

Der Finanz=-Minister. In Vertretung: Henning.

Kriegs-Ministerium.

Allerhöchste Kabinets-Ordre vom3, August 1854 betreffend die Einführung flaher Trommeln,

Die nachstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre : In Anbetracht des entschieren vortheilhaften Ergebnisses der Ver

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uhe mit der flahen Trommel will Fch nunmehr die Einführung derselben genehmigen, auch gestatten, daß die Trommelstöe, Trommelstocktaschen, die Trommelscheeren, die Kniefelle und die Pfeifen - Futterale nach den Mir vorgelegten Proben beschafft werden dürfen, Zur Vermeidung extraordinairer Ausgaben be= stimme Jh, daß die flache Trommel nebst Zubehörstücken nur successive, je nachdem dies die etatsmäßigen Mittel gestatten, eingeführt werden soll, wobei darauf zu halten bleibt, daß die Einführung möglichst regimenterweise erfolgt. Charlottenburg, den 3. August 1854,

(gez.) Friedrich Wilhelm.

(gegengez.) Graf von Waldersee.

Au a das Kriegs-Ministerium.

wird hierdurch mit dem Bemerken zur Kenntniß der Armee ge

bracht, daß die Probestücke den Königlichen General - Kommandos

zugehen werden. Berlin, den 9. August 1854.

Kriegs-Ministerium. Militair-Oekonomie-Departement, Gueinzius, Ilgner.

An sämmtliche Königliche General-Kommandos zc.

Ungcecfommen:;: zu Bentheim-Steinfurt, von Steinfurt.

Personal-Veränderungen in der Armee.

Wr E Ernennungen, Veförderungen und Verseßungen. Den 2 MUA U.

Bar. Lauex v. Münchofén,

Kav.-Brig., gestattet, in seinem jeßigen Verhältniß die Uniform des Garde-

Kür, Regts. beizubehalten, und is derselbe bei diesem Negt. à la suite | Seeling, Oberst, in seiner Eigenschaft als Juspecteur bon | BOUGEL |

¡u führen. der 5. Festungs - Jnspection zu 2. Pion. - Jnspection verseßt. Oberst - Lieut. und Genie - Direktor der Bundesfestung Luxemburg, zum Inspecteur der 5. Festungs-Jnspection, Noulla nd, Major und Festungs Bau-Dixrektor von Marienburg, zum Genie - h

Plaß - Jungen. von Wesel, zum überzähligen Major, mit Verseßung zum Stabe des Jngen.-Corps, Krezzer, Hauptm. 2. Kl. von dex Z. Fngen. nsp,, zum Hauptm. 1. Kl.,, Kurth, Hauptm. 3. Kl. von: der 1.

Tnsh., zum Hauptm. 2. Kl.,, Gürtler, Br, Lk. bon der 2.

Ut P. V1, S016, Pv Ane. bow der 1,

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a Me: 4... „Und Tortilovtius I Uma Untexoffiater von Ane, Uer. hon der Garbe ju P, Ans, Erslerer vet dexr |,, Leblerey Vet bder 1 defördert. Schotte, Thelemann, außeretatsm. Sec. Jngen. Jnsp., in den Etat einrangirt.

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Dent 5, AUqu i

Frhr. v. d. Golß, Major à la suite des 1. Hus. Negts., Eigenschaft als Adjutant, vom Gen.-Kommando des |. Armee-Corps zum S P {Ci 5 M 9 - 0 V!

hef des Generalslabes der Armee verseßt. v. Petersdorff, Nittm.

|. Armee-Corps kommandirt. v. d. Groeben, Graf v. Waldersee Wille, Hauptm. Plakes Posen ernannt. : auptm., v. Gregor y, Sec. Lt. von dems. Ngt., zum Pr. Lt. befördert, v. Seydliß-Kurzbach, Hauptm., y. Neute r, Se. Lt: von demselben Negt, dieser unter Beförderung zum Pr. Lt., beide unter ¡Führung à la ute des Negts., zur komb. Festungs-Artill.-Abtheil. verseßt. Bewex, vaupim., ckner, Pr. Lt, bon der komb. Festungs-Artill.-Abtheil. und 4 la suite des Garde-Artillerie-Negiments, Ersterer ins Garde- Artillerie Regt. zurück- und Leßterer, unter Beförderung zum Hauptw., ins 5, Artill,

_ : _ | Regiments, zum See, Lieut. bei der Artillerie Se. Durchlaucht der Erbprinz Ludwig |

| Loehding, Seconde-Lieutenant von der Kavallerie 1. | Bals 2. S0

| 21, m8. 20 Bat 9 Neis, S röder, | einrangirt.

Oberst und Commandeur dex bten |

Direktor der Bundesfestung | LULebULrg cruannt. Hummel, Hauptm. von dex 3. Jngen. nh, Und

c Jngen. | Mgen U, || zum Hauptm. 3. Kl., Brandenburg, Sec. Lt. von der 1. Jngen. Însp., | SOTtLo Tie, P. Cane | von der 7. Pion. Abtheil., zu außeretatsm. Sec. Lts., unter Zutheilung des | DIE |

Pioniex - Abtheilung, | Pion. Abtheil. |

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Regt. verseßt. Ulrich, Secc. Lt. vom 1. Artill. Negt., unter Beförderun zum Pr. Lt, ins 6. Artill. Negt. verseßt. Daliß, Hauptm. vom 2. Artill Negt., zum Artill.-Offizier des Plaßes Cosel ernannt. Grabpow, Pr. Lt. von dems. Negt., zum Hauptm., Crüger, Sec. Lt. von dems. Negt., zum Vr. Lt. befördert. Köhn v. Jaski, Major und Artill. Offizier des Plaßes Posen, ins 2. Artill. Regt. verseßt. Nedtel, Hauptm. vom 5. Artill. Negt., zum Artill. Offizier des Platzes Silberberg, v. bell, Hauptm. und Artill. Offizier des Plaßes Silberberg, zum Lehrer der vereinigten Artillerie- und Jungen. Schule und zum Mitgliede der Artill. Prüfungs- Kommission, unter Führung à la suite des 6. Artill. Negts., ernannt. Knothe, Hauptm. und Artill. Offizier des Platzes Cosel, ins 1. Artill. Men, verseyt. v, Kathen, Major von der 4. Gend. Brig., zum Bri- gadier” der 1. Gend. Vrig. ernannt. :

Den 2 Nl

b. Hanstein, Sec. Lt. vom 18. Inf. Regt., Humbert, Ll V0 32,

( : 18 Kegt., zum Pr. Lt. befördert. Sec. Lk. vom 24., ins 32. Jnf. Regt., v. Gordon, Sec. ins 24. Jnf. Regt. einrangirt.

Den 8. AUgU l.

* b. Albedyll I, Sec. Lt. vom 2. Kür. Regt., von dem Kommando als Adjut. der 3. Kavall.-Brig. entbunden. Frhr. v. Meerkbeimb, See. Lt. bom 3. Drag. Regt, zur Dienstl. als Adjut. bei der § Kav.-Brig. um Rittm.

Tommandirt. v. Arnim l, Px. Lk, vom: 2 Kür. Negt.,

b. d: Dollen, See: Li von dems: Régt. zum Pv. W., ÿ; Sanden; Pr, Ll. hom: 1. Juf. Regt., zum Hauptm,., b. Nosenberg-Gruszezynski. Sec. Lt.. von dems. Regt., zum Pr. L befördert.

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Lange, Pr, LL. von. den. Pion, 1. Aufg. des. 2. Bats, 20, Negts. zum Hauptm. befördert. D

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Frhr. v. Kerkering-Borg, Vice-Feldwebel vom 1. Bataillon 13. : l. Aufgebots befördert. v. Plüskow, Major a. D,, zuleßt Hauptm. im 2. Regt., gestattet, statt der Armee-Unif. die Unif. des 14. Inf. Regts. mit den vorschr. Abz. f. V. zu tragen. Den 0 Uuk

I, Oa. Bat. 2. Regiments, Aufgebots des 2 Mg. VELnstein, Set. Lk. vom 2. Aa. des 3. Vats ins 3. Bataill. 2. Regts. einrangirt. v. Eickstedt, Sec. Lt. vom 2. NUTArb, des. 1, Bis, 9. Negls Um Bx“ LE befördert. Mo ttau, Set, LU: von L Ausg. des 3 Bats 20° ins 1 Bak 9. Negts. ein- rangirt. Buffleb, Vice-Feldw. vom 3. Bat. 9. Negts., zum Sec. Lt. befördert. b. Bülow, Sec. Lt. bon der Kab. 2. Aufgeb. des 2. Bats. 1 Sec. Lieut. von der Kavallerie e. Aufgebots des’ 3. Bataillons 18., ins 1. Bataillon 14. Negiments v. Puttkammer, Rittmeister vom 1. Aufgebot des 3. Bats. 14. Regts., zum Esf. Führer ernannt. Pientka, Unteroff. von der Kav. 1. Aufg. des 1. Bats. 21. Regts. , zum Sec. Lt. beim Train, v. Wedell, Sec. Lt. von der Kav. 2, Aufgeb. des 3. Vats. 21. Negts, zum Pr. Lt., Farthd fer, Unteroff. von“ dems. Vat. z. Sec. L bom Oran vesordert. Wagner Ste L hom 2 Na. de Z. Vats: 6, ins 5. Bak. 21. Regts. einrangirt. Teichmann, Sec. Lt. vom 1. Aufg. des 2. Bats. 3. RNegts., zum Pr. Lt,, v. Dallwiß, Unteroff. vom {sten Vat. 4. Negts. zum Ste. Lt. be der Wt Uge, See. Ly. von der Kavallerie 1. Aufgebot. des 1. Bataillons 5. Regts. zum Premier-Lieutenant, Kuhnke, Donner, F rettag, Ve her, v: Ber nuth, Steffens, Unteroff. von demselb, Bat., zu Sec. Lts., leßtere Verde Der Der Ravall, Simon, Hacusler O eblschla.eger, Hertng, Unteroff. vom Z. Bat. 5. Negts., zu See. Lts., Leßterer bei der Kavall. befördert.

Bats. 2. ins 1.

vom 1, Aufgeb, des 2. B 22

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bom 5. Arnll: Regt, als: Major mit dex

Abz. 1. -B,, AUSicht auf ECivilversorg, U. Tandlexr, außeretatsm. Sec. Lt. vom

v. Köthen, Hauptm. Reats. - Unif. mit den vorschr Pension, der Abschied bewilligt

| 8. Artill. Negt., scheidet aus.

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v, BerckCen, Oberst und Commandeux des Hoffmann, Oberst und Commandeur des 3. C gen. Trehyden, Oberst und Commandeur des 1.

Ulan. |. Mars, V Neagts.,

Regts, v. Trotta als Gen

voi 5: Kürassier-Regiment, als Adjutant beim General-Kommando des | Majors mit Pension, der Abschied bewilligt. : Prem.-Lieut. à la suite |

desselben Negts., unter Beförderung zum Rittm., in dasselbe einrangirt. | , Gen. Major, zum Staats- und Kriegsminister, | vom Garde-Artill. Regt., zum Artilleric-Offizier des | v. Tilly, Pv. Lt. von demselben Rgt., zum |

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Schtldt, Pr. Lieut. vom 1. Aufgebot des 2. Bats. 7. Hauptm. mit seiner bisher. Unif. mit den vorschr. Abz. f. V., schied bewilligt.

Reagts., als der Ab

Den 8. Augu ft.

Bewersdorff, Nittm. vom 2. Aufgeb. des 3, Buts.