1854 / 209 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1584 | 1585 Benachrichtigung vom 30. August 1854 nah Verlangt der Absender ein Connoissement über die in | 7) Depositen-Kapitalien. ans vert iino A OOO T, welcher das in Bezug auf das Königreih Polen | Post - Dampfschiff erfolgte Verladung der Güter, in welchem gans j , ben der Staatskassen, Institute und y erlassene Verbot der Ausfuhr von Baarsendungen Os M auszusprechen ist, so besorgt die Post. Privat- Personen, mit Einschluß des Giro= i nach dem Auslande auf diejenigen Geldsendungen | Dampfschiffs-Expedition das Zeichnen der Connoissemente und über- Det S o eo dno rer cocoee eee 14,460,800 »

j : | sendet dem Absender ein Exemplar derselben, : 1854 ausgedehnt] ist, welche diesseitige Kaufleute Kolli von 20 Pfund und darunter müssen bei den Post - An- R atI U H

Aus Memel wird der „Pr. C.“/ unter dem 2ten d. M. geschrieben, daß in dortiger Gegend sehr stürmisches Wetter einge- trelen ist, welches jedoch auf die Tiefe des Seegatts keinen nach= theiligen Einfluß geübt hat, Dieselbe betrug am angegebenen Tage 15 Fuß 6 Zoll, Man hatte dort von einem Brande Kenntniß erhalten, welcher am 1sten d. M, in Russisch=- Crottingen aus-

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in Handelsgeschäften aus Polen auszuführen beabsichtigen.

Benachrichtigung vom 14. Mai 1854. (Staats - Anzeiger Nr. 118, Seite 909.)

Durch mein Cirkulare vom 14. Mai d. J. i} der Handels= |

stand davon in Kenntniß geseßt worden, daß der Königliche General=

Konsul in Warschau bei den Behörden des Königreichs Polen sich | dafür verwendet hat, daß das im russischen Reiche erlassene Verbot | der Baarsendungen nah dem Auslande auf diejenigen Geldsendun- gen nicht ausgedehnt werden möge, welche diesseitige Kaufleute in ften aus Polen auszuführen beabsichtigen möchten. | Da sich aus dem gegenwärtig vorliegenden Berichte des Königlichen | | einzusehen.

Handelsgeschä

General =- Konsuls ergiebt, daß seine Bemühungen den gewünschten Erfolg nicht herbeigeführt haben, so unterlasse ih nicht, den Han- delsstand davon hierdurch zu benachrichtigen. Berlin, den 30, August 1854, Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. von dar Deyvt, An

sämmtliche Handelskammern und kaufmännische Corporationen.

Bekanntmachung vom 18. August 1854 betref-

fend die Einrichtung wegen unmittelbarer Ueber-

gabe von auf der Eisenbahn in Stettin eingehen-

den Gütern zur Beförderung mit dem Post-Dampf- \chi ff nach Kopenhagen.

Zur Erleichterung des Güterverkehrs mit Kopenhagen is die

Einrichtung getroffen worden, daß Güter, welche auf der Eisenbahn | in Stettin eingehen, von der Eisenbahn-Güter-Expedition auf Ver= |

| stalten als Poststücke aufgeliefert werden,

| Bon der Annahme ganz ausgeschlossen bleiben: Schießpulver | chemische Präparate, welche sich durch Reibung leicht it ie

| rohe Baumwolle ohne Ursprungs=Certifikat.

| Dem Frankozwange unterliegen alle dem Verderben leiht aus-

| geseßten Waaren, als: frische Früchte, Austern, lebende Pflanzen c Die Seefrachtsäge sind bei allen Königlich preußischen Post-Anstalten,

bei den Eisenbahngüter - Expeditionen und bei den Post - Dampf=

| schi}ff}s- Agenten:

J. W. Weiler in Cöln,

I, C. Seebe m Dresden,

D: G: Delsbläger in Lipzig,

W. Löwenthal in Wien,

O, A. Ztpf in Fränkfurt-a. M.,

Vve. Þ. J. Viel et files in Brussel

Die zum Abgange an jedem Montage und Freitage nah Ko=

| penhagen bestimmten Güter müssen spätestens Sonnabend und Don- „nerstag in Stettin eintreffen, wenn die prompte Weitersendung ge=-

sichert sein soll. Vei Gütersendungen aus Kopenhagen, welche mit dem Post=

Dampfschiffe in Stettin ankommen, kann ein unmittelbarer Ueber- gang vom Schiffe auf die Eisenbahn für jeßt noch nicht stattfinden. Sendungen dieser Art müssen daher bis auf Weiteres noch an | Spediteure in Stettin adressirt werden. Es bleibt jedoch vorbe- halten, auch hinsichtlich der Sendungen aus Kopenhagen ähnliche O wie bei den Sendungen nah Kopenhagen, zu | treffen.

Berlin, den 18, August 1854. General - Post - Amt.

Schmüdckert.

Das 36ste Stück der Gesey = Sammlung, welches beute aus=-

| gegeben wird, enthält unter

|

langen der Absender unmittelbar der Königlichen Post- Dampf= | \{chiffs - Expedition in Stettin zur Beförderung mit dem Post= |

Dampfschiff nah Kopenhagen übergeben werden können.

Die Güter sind zu diesem Zweck an die Königliche Post- | Dampfschisss-Expedition in Stettin zu adressiren, Der Frachtbrief |

muß folgende Angaben enthalten :

a) Bezeichnung der Colli nach Gattung, Stückzahl, Marke oder |

Nummer und Bruttogewicht.

b) Angabe, daß die Versendung „mit dem Post-Dampf- |

\chiff nach Kopenhagen“ erfolgen soll.

c) Angabe, ob die Eisenbahnfracht, ferner das Rollgeld in Stet-= | tin, welches pro Centner 5 bis 1 Sgr. beträgt, und die Fracht | von Stettin bis Kopenhagen vom Absender gezahlt wird oder | vom Empfänger zu tragen ist, auch von wem die etwaigen |

Steuerbeträge eingezogen werden sollen.

d) Vermerk über die etwa beifolgenden steueramtlihen Begleit= | scheine, mit Angabe des Ausstellungsortes, der Nummer und |

des Datums derselben.

e) Name und Wohnort des Absenders. In dem Frachtbriefe kann gleichzeitig enthalten sein:

f) die nähere Bezeichnung des Empfängers der Sendung z;

g) die Bezeihnung des Jnhalts der Sendung mit Angabe des Nettogewichts der einzelnen Artikel ;

h) die Bestimmung, ob und zu welhem Betrage in preußisch

Courant , ferner für wessen Rechnung die Sendung gegen

Seegefahr versichert werden soll.

Den Absendern bleibt jedoch überlassen, über die Punkte ad l, 8. Und h. der Post = Dampfschiffs - Expedition zu Stettin in einem desonderen Avisbriefe Nachricht zu geben.

Im Uebrigen erfolgt die Ausfertigung der Frachtbriefe ganz in derselben Form, wie solhe von den betreffenden Eisenbahn-Ver- waltungen duréh ihre Betriebs-Ordnungen vorgeschrieben ist, Die | steueramtlichen Begleitsheine müssen zum Ausgange | über Swinemünde lauten. Auf den Collis selbst muß außer der Marke oder Nummer auch der Bestimmungsort angegeben sein. |

Werths nahnahmen auf Güter werden nicht gestattet, Für |

andere Nachnahmen erheben die betreffenden Eisenbahn-Verwaltun- E ad | zn-Berwaltun-= gen die übliche Provision. Die Post-Dampfschiffs - Expedition seßt | eine solhe nicht an, auch erhebt dieselbe feine Vergütung für die | mit der Spedition verbundene Mühwaltung. i i |

j t j j |

Nr. 4075. den Allerhöchsten Erlaß vom 26. Juli 1854, betref- fend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Vau und tie Unterhaltung der Kreis - Chaussee von der Ahaus-Nienborger Straße im Fürstenthum Münster Uber Heek und Doodts=-Kotten nach Metelen mit einer Mane von Doodts-Kotten nah Schöppingenz unter » 4076. das Privilegium wegen Ausfertigung einer zweiten Serie auf den Junhaber lauiender Soldiner Kreis- Obligationen zum Betrage von 100,000 Rthlrn. Vom 26. Juli 18543 und unter das Statut für die Meliorations - Sozietät des Nei- denthales bei Soldau, Kreises Neidenburg. Vom i 12, August 1854. Berlin, den 6. September 1854.

Debits=Comtoir der Geseß-Sammlung.

S einisterium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal - Lngelegenheiten.

Der praktische Arzt ¿c. Dr. Hilbck zu Lippstadt ist zum Kreis-

| N f r 5 D, L F ad N nt e e c , r | Physikus des Kreises Lippstadt, Regierungs - Bezirks Arnsberg, er-

1 1

| nannt worden.

Preußische Bau.

Monats=UPUebersich{cht der preußisGen Bank, gemäß §, 99 der Bank = Ordnung vom 5. Oktober 1846. I A D Gege Gelb und Varpen. edes 20,017,600 Rihlr, 2) Kassen-Anweisungen und Darlehns-Kassen= ie E : E 3) Wechsel=Bestän 4) Lombard=Bestände 9) Staats = Papiere, verschiedene Forderungen E il 00e 18,117,200 Va 0) Unten mt Umlau 0e 3

18,784,900 » (078,000 »

19,762,600

Königlich preußisches Haupt - Bank = Direktorium. von Lampreht. Meyen, Schmidt. Dechend. Woywod.

Angekommen: Se, Excellénz der Staats- und Finanz- Minister, von Bodelschwingh, aus der Provinz Westfalen.

Abgereist: Der außerordentliche Gesandte und bevollmäch- tigte Minister am Königlich s{chwedischen und norwegischen Hofe, Kammerherr Graf von Westphalen, nach Frankfurt a. d. O.

E E E R E:

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 5. September. Jn der auswärtigen Presse hat das Gerücht Verbreitung gefunden, als ob das dur Allerhöchste Erlasse vom 18. März und vom 1. Juni d. J. an- geordnete Verbot der Durchfuhr von Waffen und Krieg s- Munition durch die preußischen Staaten nicht im vollen Umfange zur Ausführung käme. Wir sind zu der Erklärung ermächtigt, daß jenes Gerücht ohne alle Begründung ist, und daß die Handhabung des Verbotes nah allen Seiten hin auf das Strengste überwacht wird. Pr. C)

Gemáß den Beschlüssen des Königlichen Staats = Ministe= riums waren über die Entwürfe zur Revision der Konkurs- Geseßgebung die Appellationsgerichte, die Stadtgerichte, die größeren Kreisgerichte, so wie die Kaufmannschaften, Handels=- kammern mit ihrem Gutachten gehört und außerdem eingehende mündliche Verhandlungen in Konferenzen mit einberufenen kauf- männischen Sachverständigen und praktishen Juristen abgehalten worden. Auf Grund der schristlich und mündlich abgegebenen Gutachten, in denen die Prinzipien der Geseß-Entwürfe 1m Allge- meinen gebilligt, im Einzelnen aber mannigfache Abänderungen und Ergänzungen beantragt wurden, ist nun ein Geseß- Entwurf abge-

faßt worden, welcher nach einem vielfah ausgesprochenen Wunsche |

die ursprünglich in mehreren Geseß-Entwürfen vertheilten Materien in sich vereinigt und der demnächst einer Berathung im Königlichen Staats-Ministerium unterliegen soll, (Pr. C)

Das Verfahren, welches die in dem Bezirke des Appella- tionsgerichtshofes zu Cöln bestehenden Geseße für die Theilun- gen von Erbschaften und von sonstigem gemeinschaftlichen Eigenthum vorschreiben, giebt wegen des mit seinen Formen ver- bundenen Aufwandes von Zeit und Kosten zu begründeter Klage Veranlassung. Das Bedürfniß einer Vereinfachung desselben ist

allgemei | q ehrfach bei den Rheinischen Landtagen | j l / , s f c allgemein anerkannt, auch mehrsach O L zu seiner Linken, - Die Abreise der beiden Lebteren ist auf morgen

in Anregung gekommen z insbesondere hat sich der ate Landtag

der Rheinprovinz in diesem Sinne ausgesprochen, Die Pro- |

zeßjordnung enthält für das Verfahren in streitigen Theilungs- sahen eine Anzahl von Bestimmungen, welche theils überhaupt

wendung auf Theilungsmassen von geringer Bedeutung zum drüdcken-

den Uebelstande werden. Sodann hat die Vorschrift, daß, im Falle |

Minderjährige oder andere ihnen gleichgestellte Personen und Ver- mögensmassen Miteigenthümer oder Miterben sind, eine rehtsgül=

tige Theilung nicht durch Uebereinkunft, sondern nur in dem ge-

richtlihen Wege der Prozedur für streitige Theilungssachen herbei= |

| diese Nücksichten wohl geprüft und erwogen, hat der Ministecrath ent:

geführt werden kann, zur Folge, daß eine Menge von Theilungen, bei welchen eine Meinungsverschiedenheit oder Streitigkeit zwischen den Betheiligten nicht obwaltet, in den auf den Rechtsstreit berech- neten weitläufigen und kostspieligen Formen bewirkt werden muß und dadurch sowohl die großjährigen und dispositionsfähigen Personen,

als auch selbst diejenigen, zu deren Schuß jene Vorschrift gereichen |

soll, in hohem Maße benachtheiligt sind. Bei dieser Lage der Ge- sebgebung gehen regelmäßig fehr bedeutende Beträge an Gebühren und Kosten ohne Nußen sür die Parteien verloren, und werden Theilungsmassen von geringerem Werthe häufig durch diese Kosten

zum größten Theile erschöpst, Dies wirkt um so drüdender, als |

durch die Verhältnisse des Lebens die Veranlassung und die Noth=

\, ' T A Q 4 dem binnen kurzem zusammentretenden rheinischen Provinzial-Land tage zur Begutachtung vorgelegt werden \oll. (Pr. C.)

2 N - ; 4 „e L | ner Verwirklihung und Vollführung mitwirken. wendigkeit zu Theilungen sich in Betreff derselben Vermögensobjekte | pa L 9 ¿B e Cu , ' 9 , ( G G | fortwährend wiederholt. Im Justiz = Ministerium ist, um nach den | ves Innern unterzeichnet : beiden erwähnten Richtungen hin Abhülfe zu schaffen, ein Geseß= | entwurf ausgearbeitet worden, welcher, wie wir vernehmen, im Folge der bereits ertheilten Allerhöchsten Ermächtigung , zunächst | ( N | Königin - Mutter Marie Christine von Bourbon und threr ¿amilie ZUgE: | hôrigen, in ihrer Provinz gelegenen Güter geschritten werden soll, und

gebrohen und erst am Morgen des folgenden Tages gedämpft worden war, Der Haupttheil der Stadt und besonders die den Marktplaß umgebenden Häuser sollen mit dem Zollhause ein Raub der Flammen geworden sein, welhe auch einen großen Theil der zur Versendung über die preußischen Gränzen bestimmten Waaren verzehrt haben, Die Höhe des Schadens läßt sich augenblicklich nicht einmal annähernd bestimmen,

In der Stadt Friedland, im Regierungsbezirk Frank= furt a. O., ist die Städte-Ordnung vom 30. Mai 1853 vollständig eingeführt worden.

Desterreich. . Salzburg, 1. September, Jhre Majestät die Königin von Preußen. ist gestern Abends 54 Vhr aus I\chl hier eingetroffen und im Gasthof „zum Erzherzog Karl“ abgestie= gen. Allerhöchstdieselbe brachte den Abend bei Jhrer “Najestät der Kaiserin Karoline Auguste zu und wurde von einem Besuch Jhrer Majestäten des Königs und der Königin von Bayern, Allerhöchst- welche von Bercchtesgaden herübergekommen, überrascht. Heute nach 10 Uhr Vormittags ist Jhre Majestät die Königin in Begleitung Ihrer Majestät der Kaiserin nach Berchtesgaden gefahren, um den Königlichen Majestäten von Bayern thren Besuch zu erwidern und am Nachmittag über hier nach Jschl zurückzukehren. (A. A. Ztg.)

Belgien. Brüssel, 3, September, Bis zur Rückehr Sr. Majestät des Königs Leopold wird über die Ministerial-Frage nichts entschieden werden.

Der Königlich preußishe General =- Lieutenant Herr vou Wedell ist hier eingetroffen und wird erst das Lager bei Beverloo besuchen, um dann in nächster Woche nah Boulogne zu reisen.

Frankreich. Calais, 2, September. Der Kaiser Napoleon ist heute Mittag von Boulogne hier angekommen, Bei seinem Ein- zuge in Calais saß der Kaiser in offener Kalesche, einen Adjutan- ten an seiner Seite, ohne irgend eine Eskorte. Um 15 Uhr kamen der König der Belgier und der Herzog von Brabant von Dün- kirhen an, von wo sie um 11 Uhr abgereist waren. Der Präfekt des Departements du Nord und ein französischer General hatten sich auf dem Wege nach Dünkirchen dem König und dem Herzog entgegen begeben, welhe sich unter der Esforte einer Schwadron Kürassiere, die Musik an der Spibve, direkt nach dem Hotel begaben, wo der. Soiser le ae S Pur 10S Kanonenschüsse abgefeuert und Oberst Cambier war mit elf Compagnieen Junfanterie und einem Detaschement Kürassiere auf=- gestellt. König Leopold mate darauf dem Kaiser seinen Besuch und beide Souveraine hatten eine lange Konferenz. Um 5 Uhr begaben si{ch der Kaiser, König Leopold und der Herzog von Bra= bant in großer Uniform in offener Kalesche, begleitet von ihren Offizieren, nah dem Hafen und stiegen an Bord des Dampfschiffes „Reine Hortense““, Nach der Rückehr fand beim Kaiser ein Diner stattz der Kaiser hatte den König zu seiner Rechten, den Herzog

festgeseßt. : Spanien. Die „Madrider Zeitung“ vom 28. August ver= éffentliht zwei auf die Königin Christine bezügliche und vom

O , : 8 | 97sten datirte Nundschreiben an die Provinz-GVouverneure. Das unverhältnißmäßige Weiterungen und Kosten herbeiführen, | /sten datirte Nundschre P 3

theils in sehr vielen Fällen nußlos sind, und bei der An- |

erstere ist von sämmtlichen Ministern unterzeichnet und lautet:

Die jeden Tag mehr gebieterishe Nothwendigkeit, daß einerseits die Königin-Mutter Madame Marie Christine von Bourbon nicht in den spa- nischen Staaten residire, und daß man andererseits die Verantwortlich- keit sichere, wozu ihr Verhalten, zu welcher Zeit es auch sei, hat Anlaß geben können, hat den Ministerrath gezwungen, mit der gebotenen reifen Ueberlegung auf die einer Frage, wobei die Na tional-Jnteressen und die Würde der Dynastie betheiligt sind, zu gebende Lösung nachzusinnen. Nachdem exr

schieden: 1) Daß die Zahlung der dur die Cortes von 1845 der Köni- gin-Mutter ofktroyirten Pension so lange eingestellt werden wird, bis eine neue Entscheidung der konstituirenden Cortes bestimmt, was in dieser Sache sich geziemen wird. 2) Daß man alle der besagten Dame und ihrer Familie zugehörigen Güter in Spanien in Gewahrsam halten und mit Beschlag belegen wird, bis zur Entscheidung der Cortes, und daß Nechnung abgelegt werden wird über alle Lasten, die geregelt und fest- gestellt werden sollen. 3) Daß die besagte Dame, von ihrer Familie be- gleitet, unverzüglich das Königreich verlassen soll, wohin sie mcht zurück- fehren wird, indem sie auch in Bezuge auf ihren künftigen Wohnsiß den Beschluß der Cortes erwartet. Wir machen Jhnen Mittheilung von die- sem Beschlusse, damit Sie ihn bekanni machen und nöthigen Falls zu ser:

Das nachstehende zweite Rundschreiben is blos vom Minister

Um die Vollziehung des Art. 2 des vom heutigen Tage dattrken

, F E E s ee ? E Ht N Ina (obigen) Rundschreibens zu fichern, eröffne ich Jhnen, den Entschei ungen des Ministerraths gemäß, daß unverzüglich zur Beschlagnahme Der der